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Aus dem Haag, 2. Dez. Gestern sind hier die beiden Bataillone Grenadier-Garde, die bisher im Feldlager gestanden, nachdem sie beinahe fuͤnf Jahre von hier abwesend waren, wie⸗ der eingeruͤckt. Ihre Königl. Hoheiten die Prinzen Friedrich, Wilhelm und Alexander waren den Tapfern entgegen geritten, die auch von den zahlreich versammelten Einwohnern der Haupt— stadt mit Jubel begruͤßt wurden.
e g ien.
Bruüssel, 1. Dezember. Ihre Majestaͤten werden heute oder morgen im Schlosse von Laeken zuruͤckerwartet. .
Sir George Hamilton, bisheriger interimistischer Geschaͤfts⸗ traͤger von Großbritanien in Bruͤssel, wird, wie der Indepen dant anzeigt, in diesen Tagen von hier nach Berlin abreisen, wo er bekanntlich zum ersten Legations-Secretair ernannt wor— den ist. Der Belgische General Don Juan van Halen befindet sich jetzt mit diesseitigem Urlaub in Madrid.
Deutsch land. — — Deßau, 4. Dez. Heute gegen Mittag starb hier— selbst der Herzogl. Wirkl. Geheime Rath, Regterungs⸗ und Kon⸗ sistorial⸗Praͤsident, Ludwig von Basedow, Ritter des Kaiserlich Desterreich. Leopolds, und des Koͤnigl. Preuß. Rothen Adler⸗ Ordens Zter Klasse, in dem Alter von 61 Jahren, nach einer dreiwoͤchentlichen Krankheit, die gleich bei ihrem Beginn sich als lebensgefährlich zeigte. In demselben verliert Se— Hochfuͤrstl. Durchlaucht der Herzog und der Staat einen eben so einsichis— vollen und erfahrnen als treuen Diener, als welcher der Ver— ewigte sich in seiner beinahe vierzigjaͤhrigen Dienstlaufbahn auch in den schwierigsten Lagen des Staates glaͤnzend bewahrt hat Leipzig, 4. Dez. (Leipz. Ztg. Bel dem lebhaften In— teresse, welches man hier und auswaͤrts an der Leipzig Dresdner Eisenbahn nimmt, werden nachstehende Notizen, entlehnt aus den, dem Ausschusse vom Direktorium in letzterer Zeit gemach⸗ ten Mittheilungen, auch dem großeren Publikum nicht unwill— kommen seyn. Die Expropriation (Erwerbung des zur Bahn erforderlichen Grund und Bodens) hat zwischen hier und der Mulde bereits am 16. November d. J. begonnen und schreitet, unter Leitung der Königlichen Straßenbau⸗-Kommission, nun⸗ mehr rasch vorwaͤrts, nachdem sich über die Ermittelung der den. Grund⸗Eigenthuͤmern gesetzlich zu gewaäͤhrenden vollen Entschaͤdi⸗ gung auf Erfahrung ruhende feste Grundsaͤtze gebildet haben. Der Bau der Bahnbruͤcke oberhalb Wurzen über die Mulde wird unter Leitung des Land⸗Baumeisters Köoͤnigsdoͤrfer mit seltener Energie betrieben, und die ungewöhnlich milde Witterung und der fast beispielos niedrige Wasserstand beguͤnstigen ausnehmend dlesen wichtigen Bau, waͤhrend der Nachtheil jetziger kurzer Tage, durch Beleuchtung des Bau—⸗ platzes mittelst großer Pechpfannen waͤhrend der Abendstunden moͤglichst abgewendet wird. brodlose Menschen foͤrdern ruͤstig das Werk, und man darf unter angefuhrten guͤnstigen Umstaͤnden zuversichtlich hoffen, es werde der Bau vor Eintritt der strengern Jahreszeit bis dahin gefuͤhrt werden koͤnnen, daß von keinem Hochwasser im Fruͤhjahre Be⸗ schädigungen und Unterbrechungen zu fürchten seyn werden. Der zu Anlegung der Bruͤcke erforderliche Grund und Boden, sowie die nöoͤthigen Materialien-Ablagerungs- und Bauplaͤtze sind aus freier Hand theils gekauft, theils erpachtet worden. Der zur Beurtheilung der verschiedenen projektirten Bahnlinien zugezogene Englische Ingenieur, Herr James Walker ist be⸗ teits am 22. Oktober nach England zuruͤckgereist. Derselbe ließ seinen Assistenten, Herrn Hawkehaw, hier, um manche Punkte zwischen Mulde und Elbe noch zu nivelliren, auch sonst die Linie zwischen hier und der Mulde, so wie die auf dem rechten Elbufer, nochmals der genauesten Revision zu unterwer—⸗ fen, um das bestmoöͤglichste Profil auszumitteln, Herr Hawks, haw ist am 2isten v. M. mit seinen Arbeiten abgereist, und erst nach deren Empfange kann Herr Walker seinen ausfuͤhrlichen Bericht an das Direktorium uͤber die Erdebnisse der gemachten technischen Untersuchungen ausarbeiten und einsenden. Dahin aber hat derselbe bereits sofort sich ausgesprochen, daß die Schw ie⸗ rigkeiten bei Verfolgung des projektirten Bahnzuges uͤber Mei⸗ ßen so groß seyn wuͤrden, daß an deren Besiegung mit den der Gesellschaft zu Gebote stehenden Geldmitteln nicht gedacht wer— den konne, — und das Direktorium ist deshalb gensthigt gewesen, den Trait uͤber Meißen aufzugeben und sich, vorbehaltlich ho⸗ her Genehmigung, fuͤr die Linie zu entscheiden, welche die Elbe uͤber⸗ schreitet und auf dem rechten Ufer bei Neustadt, Dresden aus— muͤndet; — eine Linie, die, nach Herrn Walker's Ausspfruch, nir⸗ genes besondere Schwierigkeit darbietet, die es gestattet, einen viel billigeren Grund und Boden zu erkaufen, und uͤberdies den Vorzug hat, eine Anzahl Cigenthümer in dem ungestoͤrten Be— sitze ihrer liebgewonnenen Wohnungen zu lassen. Es ist erfreulich, die Ueberzeugung hegen zu duͤrfen, daß dabei das linke Elbufer der wesentlichen Vortheile der Eisenbahn nicht verlustig gehen werde, indem die nun einzuschlagende Einie in einer nicht großen Entfernung von Meißen und Oschatz vorbeigehen wird. Im Gegentheile ist zu glauben, daß diese Städte Depots der rück— waͤrts gelegenen wohlhabenden Landstriche werden muͤssen, und daß darum die buͤrgerliche Nahrung genannter Orte sich heben werde, anstatt eine Verminderung zu erleiden. Stuttgart, 28; Nov. (All g. Ztg.) Ungeachtet es ganz unziem⸗ lich und dem Zwecke der geheimen Sitzung entgegen ist, wenn, s y es auch nur ausnahmsweise, das in solcher Vrrhandelte wenige Stunden nachher in den hiesigen Zeitungen bekannt gemacht wird, so giebt es mir doch Gelegenheit, Ihnen mitzutheisen, was heute unsere Kammer beschaͤstigt haben soll. Es soll dies die Verlesting des nicht der Oeffentlichkeit bestimmten Theiles des Nechenschafts . Berichtes des Aus schusses gewesen seyn, in welchem der letztere angezeigt, daß er, um fuͤr den Zoll⸗Verein selbst alles Nachtheilige zu vermeiden, genoͤthigt gewesen sey, die Veroͤffentlichung der Protekolle der Verhandlungen göer den Zoll ⸗Anschluß, und der von der Regierung mitgetheilten Zollvereinigungs⸗ Akten durch den Druck, zu un ter⸗ lassen. Demnaͤchst habe dieser Bericht ausgesprochen, auf wel⸗ che Weise die Regierung die von den Kammern an den Beitritt geknüͤpften Bedingungen durch die Verhandlungen zu realistren gesucht, endlich daß die Regierung die provisorische Zoll⸗Ordnung erlassen habe, ohne an dieselbe die von den Ständen postulirte Klausel anzuhaͤngen, daß diese Zoll-Ordnung nur fuͤr einen Zeit— raum von drei Monaten nach dem Zusammentritt des naͤchsten or⸗ dentlichen Landtags Gultigkeit haben solle. — Ferner habe jener Be⸗ richt Nachricht gegeben über das, was zur Erleichterung der Handels, Verhaͤltaisse mit der Schweiz und deren ununterbrochener Fortdauer von der Regierung vorgekehrt worden, so wie uͤber das, was der Aus, schuß in Beziehung auf die ihm obliegende Pruͤfung der in Zoll—⸗ sachen ergangenen allgemeinen und besondern Verordnungen ge⸗
Vierhundert vielleicht außerdem jetzt
than habe; endlich gebe er Nechenschaft uber die durch den Bei⸗
— 2
, ie e. —
1392
tritt Badens zum Zollverein in den Zollvereins⸗Vertragsbestim⸗ ] mungen eingetretenen Aenderungen, weil sich die Kammer fuͤr
den Fall, daß in den Bestimmungen fruͤherer Vertrage durch neue Vertrage bedeutende Aenderungen gemacht werden, die ver fas⸗ sungsmäßige Zustimmung vorbehalten hatte, und uber die Stipu— lationen, die hinsichtlich der Verabreichung der Quieszenz . Gehalte an die durch den Beitritt Badens zum Zollverein außer Dienst— thaͤtigkeit versetzten Wuͤrttembergischen Zoll, Beamten getroffen worden sind. Da die Kammer durch bloßes Verlesen dieses hochwichtigen Theiles des Ausschußberichtes sich nicht im Stande
gefuͤhlt habe, denselben nach allen seinen Bezlehungen zu pruͤfen.
und daruber zu beschließen, habe sie denselben zur Begutachtung an die Kommission fuͤr Zoll- und Handelsgegenstaͤnde verwiesen, welche besteht aus den Herren Schultes, Deffner, Preiß, Dör— tenbach, Freiherrn von Cotta, Klett, Schnizer, Pfizer, Kamme— rer, von Rummel, Henkel. Das Gleiche soll, dem Vernehmen nach, von der Kammer der Standes herren geschehen seyn. Nach Aufhebung der geheimen Sitzung trat der Chef des Departe— ments des Innern in die Kammer. Dieser erklaͤrte bei geöffneten Gallexieen im Namen des Koͤnigs durch Verlesung eines gehei— men Reskripts, daß, da die Vorbereitung der verschiedenen Ge— setz Entwürfe zum Theil erst in der letzten Zeit, zum Theil auch bis jetzt noch nicht ganz vollendet werden konnte, so habe die Staͤnde⸗Versammlung erst zu einer Zeit einberufen werden koͤn— nen, welche der Periode des gewohnlichen ordentlichen Landtags sehr nahe komme. Nachdem es aber in der Intention Sr. Maj. liege, daß diejenigen Gesetz-Entwuͤrfe, welche auf diesem Land— tage nicht verabschiedet werden koöoͤnnen, auf dem naͤchstkommenden Landtage berathen wuͤrden, so beantrage die Regierung vorlaufig den Slkaͤnden, daß die eingebrachten Gesetze ohne die gewohnlichen Foͤrmlichkeiten auf den naͤchstbevorstehenden ordentlichen Landtag uͤbergehen sollten. Der Schluß der Sitzung machte eine ziemlich lebhafte Debatte uͤber die Reihenfolge, in welcher die vorliegen den gesetzgeberischen Arbeiten vorgenommen werden sollen. Der Präsident mit mehreren Mitgliedern war der Meinung, daß die Pruͤfung des Nechenschafts⸗Berichts um so mehr den Anfang ma⸗ chen sollte, als es der Ordnung gemaͤß und mehrere Berichte uͤber die Thaͤtigkeit des Ausschusses, welcher in Abwesenheit der Staͤnde⸗ Versammlung das Land der Regierung gegenuͤber u vertreten, und in sofern eine eben so schwere als hohe Verpflichtung hat, noch nicht gepruft seyen, nothwendige Folge des Unterlassens die—⸗
ser Pruͤfung aber keine andere seyn durfte, als die immer be⸗ drohlichere Gewißheit des Ausschusses, daß seine Rechenschafts⸗
Ablegung keiner Pruͤfung unterworfen wuͤrde. Unter Vor wuͤr⸗ fen uͤber Verzoͤgerung drangen mehrere andere Mitglieder auf un— gesaͤumte Berathung der Gesetz Entwuͤrfe uͤber Ablösung der Feu dal⸗ Lasten und Entfesselung des Bodens, in welcher Angelegenheit, nach Wiest s Meinung, das Koͤnigreich Wuͤrttemberg unter allen Deutschen Bundes⸗Staaten am weitesten zuruͤckstehe. Diese wi—
dersprechenden Ansichten wurden durch Beschluß der Kammer da⸗
hin entschieden, daß die Kommissions-Berichte uͤber Gefaͤll- und Frohn-Afbloͤsungen nicht sogleich, sondern in der naͤchsten Sitzung die Anträge des gedruckten, zu veroͤffentlichenden Theiles des Rechen— schafts-⸗Berichtes berathen werden sollen. Dem Vernehmen nach sucht die Negierung die Birechtigten fuͤr die Ablssung zu stim— men, welche der Mehrzahl nach mit dem 20fachen und resp. 16fachen Abloͤsungs-Betrag einverstanden seyn sollen.
Stuttgart, 2. Dez. Nach so eben eingegangenen Nach⸗ richten aus Lausanne ist Ihre Koͤnigl. Hoheit die Prinzessin Friederike Katharina Sophie Dorothea, Fuͤrstin von Montfort, Schwester Sr. Majestat des Königs, zu Lausanne, woselbst die Fuͤrstliche Familie sich seit einigen Monaten aufhielt, am 28sten v. M. gegen Mitternacht nach kurzer Krankheit an einer Lun— gen, Laͤhmung sanft verschieden. Wegen des Ablebens Ihrer Koͤ—⸗ nigl. Hoheit wird die Hoftrauer von morgen an auf drei Mo— nate, nach den bereits angeordneten Abstufungen, angelegt.
Karlsruhe, 30. Nov. Die heutige Nummer des Groß— herzogl. Staats, und Regierungsblatts enthält: 1) eine Aller— hoͤchste Verordnung, den Ausschluß einiger Landestheile aus dem Zoll Verbande betreffend. 2) Eine Allerhochste Verordnung uͤber kuͤnftige Erhebung der Rhein- und NeckarZöͤlle. Es wird darin verordnet: „Art. 1. Alle Gegenstaͤnde des freien Verkehrs, mit Ausnahme der notorisch außerdeutschen Erzeugnisse, sind, wenn sie aus Häfen des Großherzozthums, aus Preußischen, Bayerischen, Württembergischen und Großherzogl. Hessischen Häfen auf dem Rhein mit Beruͤhrung der Oktroi-⸗Aemter Mannheim oder Neu⸗ burg verfuͤhrt werden — an der ersterwaͤhnten Station zu Berg und zu Thal, an der letzter raͤhnten Station aber nur zu Thal, von dem Antheil des Großherzogthums an den Rheinzoͤllen, welche auf diesen Aemtern erhoben werden, mit Ausnahme der Recognitions⸗Gebühr, — und wenn sie auf dem Neckar mit Be— rührung Un erer Neckar⸗Zoll'Aemter verfuͤhrt werden, von zwei Drittel des Neckar⸗-Folls, welcher an diesen Aemtern zu bezahlen ist, mit Ausnahme der Recognitions, Gebuͤhr, befreir. Art. 2. Diese Befreiung und beziehüngsweise Ermäßigung der Rhein— und Neckar⸗FZöͤlle beginnt mit dem J. Jan. k. J.“
Karlsruhe, 1. Dez. Der Franzoͤsische Minister⸗Resident,
Herr A. von Bacourt, hat heute die Ehre gehabt, Sr. Koͤnig⸗
lichen Hoheit dem Großherzoge sein Beglaubigungs-Schreiben
zu uͤberreichen. n,. Durch ein in der heute erschienenen Nummer des Regierungs⸗
Blattes enthaltenes Edikt wird, in Gemaßheit des Zoll-Vereini—
gungs⸗-Vertrages, die frühere Verordnung über die von den Rei— senden ausländischer Handlungshaͤuser ꝛc. zu loͤsenden Patente der— gestalt modifizirt, daß die gehoͤrig sich legitimirenden Handlungs⸗ Reisenden ꝛc. aus den Vereins- Staaten ein solches Patent in Baden unentgeltlich erhalten sollen. Auf den inlaͤndischen Mes—⸗ sen und Markten sind, wie diese Verordnung ebenfalls besagt, bie Handeltreibenden aus den Vereins-Staaten gleich denen des Inlandes zu behandeln. .
Mannheim, 2. Dez. Der durch einige Buͤcher von un⸗ moralischer Tendenz bekannt gewordene Schriftsteller Dr. Gutz⸗ kow ist, wie das Frankfurter Journalꝙ berichtet, in Mann— heim wegen jener Schriften in Untersuchung gezogen und, da er kein Badenscher Unterthan ist, auch verhaftet wohden.
. Schweiz. Zürich, 29. Nov. (Altg. Ztg. Die Aargauer Unruhen, die ernstlicher aussahen und aufgefaßt wurden, als sie wirklich waren, sind bereits beendigt. Die Bezirke Bremgarten und Muri wurden von Aargauischen Truppen besetzt, ohne daß ir— gendwo Widerstand auch nur versucht worden wäre. Indeß war doch die Stimmung der katholischen Bevölkerung von der Art,
daß man sie durch Zusicherungen zu beschwichtigen suchen mußte.
Auf die Dauer konnten uberhaupt Truppen gegen den Willen des Volkes, aus dem sie selbst genommen und mit dem sie ver⸗ bunden sind, nichts ausrichten. Der große Rath billigte die von der Regierung getroffenen Maßregeln, wahrend eine bedeu⸗ tende Minderheit sich gegen jede Billigung ausspraͤch, und na⸗
mentlich die Herren Alt-Buͤrgermeister Herzog und Dr. Feer
die Uebereilung der Reglerung scharf tadelten. Einstimmigkeit graͤnzenden Mehrheit wurden sodann dem großen Rathe durch eine authentische der Eides formel die Gemüther beruhigt, und in der dem Begehren der katholischen Geistlichen wesentlich sprochen. Der große Rath erklaͤrte namlich, daß
etwas habe gefolgert werden wollen, oder den kirchlichen Gesetzen zuwiderliefe) nie Willen noch in seiner gesetzlichen Verfuͤgung selbst gelegen h
vorgeschriebenen Eide der bepfruͤndeten Geistlichen nie etwas nommen oder gefolgert werden konne und solle, was der kat
Staate anerkannten kirchlichen Gesetzen zuwiderliefe. Er b uͤberdies, daß diese authentische Gesetzes⸗Auslegung in das jewe Eidleistungs⸗ Protokoll aufgenommen werde. mit Mehrheit beschlossen, dem kleinen Rathe den Wunsch zudruͤcken, die militairischen Maßregeln, in gleichem Maße ihre Veranlassungs-Gruͤnde wegfallen, aufhören zu lassen.
nen zur Entlassung der Truppen geben. zu zweifeln, daß der Regierungsrath sich beeilen werde, das gebot wieder nach 3 schicken, indem bloß diese Uebe gung den Beschluß der Majoritaͤt scheint hervorgerufen · zu ben. Fragen wir nun nach den Resultaten dieser gung, so scheinen Beste mochte seyn, daß die beiden Extreme wieder einma Wahrheit erfahren haben, daß mit Stuͤrmen und Wuͤhlen viel auszurichten sey. Die, welche vielleicht noch an einen Ums der neuen Hroͤnung gedacht haben mochten, haben nun wi gesehen, daß sie in einem offenen Kampfe nicht bestehen, die ler in kirchlichen Dingen haben erfahren, daß durch Uebertrcs gen der entgegengesetzte Effekt erreicht wird. .
ganzen AM
Zürich, 30. Nov. Die hiesige Zeitung schreibt: große Rath des Kantons Aargau hai am 27sten mit 9 Mehrheit beschlossen, dem kleinen Rath fuͤr seine getr kraͤftigen Maßnahmen zu danken und dieselben zu billigen. wurde beschlossen, eine Erklaͤrung zu geben und in die sammlung einzuruͤcken, daß der geforderte Eid weder nach! Willen des Gesetzgebers noch durch den Inhalt des Gesetzen von der Verfassung gewaͤhrleistete katholische Religion, noch Rechte der Kirche oder die im Staat anerkannten kirchlichen setze verletze, und daß in Folge dieser gegebenen Erklaͤrung lenigen Geistlichen, welche den Eid veiweigerten, zur Elda stung nochmals sollen aufgefordert, und gegen die beharrlich weigernden die gesetzlichen Bestimmungen ohne weiteres voll werden. Vier einzige Stimmen standen dieser Erklarung gegen; ob und in welchem Maße die angeordneten milin schen Maßregeln aufzuheben seyen, sollte am 28sten berg werden, und erst nach dem diesfaͤlligen Beschlusse wollten eidgen. Repräsentanten dem Stande . dessen
gierung die Dislecation ihrer Truppen mitgetheilt und ben Weisung verlangt hatte. Die Aargauischen Truppen sind n dem linken Ufer der Reuß uͤber Bremgarten, Muri und n l ohne Widerstand vorgerüͤckt, indeß die Zuͤrcherschen am reh Ufer eine beobachtende Stellung einnahmen.“ ö.,
Folgendes ist der Bericht, welchen Basel . Landschoft an Vorort der Eidgenossenschaft in Bezug auf die Streitig mit Frankreich erstattet hat. . 5
„Liebe, getreue Eidgengssen. Die Gebruͤder Wahl aus Mahl sen hatten sich mit Herrn Isaac Landerer verßaͤndigt, ihm für Grund Esgenthum, welches er in der Gemeinde Reinach un den Distrikien Atsch, Ettingen, Oberwyl, Therwyl und Ming stein besitzt, 64 000 Schw. Fr. zu zahlen, und wendeten sich auf an den ausführenden Rath, um die für jeden Auswaͤrn welcher im Kanton Bafel - Landschaft Grundtesitß; erwerben erforderliche Genehmigung zu erhalten. Diese Genehmigung w ihnen ertheilt, jedoch mit der Einschraͤnkung, daß die ses (Grund— genthum denen, welche es erwarben, kein Recht gebe, sich s in dem Kanton niederzulassen. Aber noch ehe diese Genihmig eingetroffen war, hatten die Gebruͤder Wahl sich schon den kaufschein von dem Munizipal-Rath von Reinach ausfertigen sen, und zwar gegen den Buchstaben der Landes- Gefetze und das Dekret vom j5. Juni 1803, wonach alle auf diese Weise g gangenen Vertrage für nichtig erklaͤrt sind. Wie die Kauf mal im Besitze der Genehmigung waren, so vernachlaͤssigten in Reingch einen neuen Verkaufs⸗-Schein ausfertigen zu sass in zen ubrigen Gemeinden, in welchen sich Theile diefes Bésiges befinden, wurde zwar kein besonderer Kauf⸗Kontral schlossen, obgleich dies durch Artikei A0 des organischen uber die Guͤstigkeit eines Kauf ⸗-Vertrages gefordert wird. war die Nachricht verbreitet, daß die Herren Wahl daran ten, sich Grund- Eigenthum zu kaufen, so gerieth die liche Meinung in den benachbarten Gemeinden in Bewegung gereizt durch die Abneigung der Bevbikerung gegen di liten, eine Abneigung, welche ihre Quelle in dem unglüäch Einflusse hat, welchen di, se ai. von Menschen auf den h und den Wohlstand des Elfasses übt. Es wurde daher eine an den Landrath erlassen, ünd diese Behörde, welche nach unserer Verfassung eine Aufsicht üͤber die übrigen, ihrn untergn ten Gewalten des Staates übt, sah sich genzthigt, von ihrem Gebrauch zu machen, un) die von dem ausführenden Rathe ia brüdern Wahl ertheilte Genehmigung aufzuheben. Bie Gi Wahl klagten, aber ihre Gegenvorstellung wurde abgewie sen, undd schluß des Landraths neu bestaͤtigt Da wendeten sich die Gebruͤd an den Franzoͤsischen Geschaͤntztraͤger in der Schweiz, welcher unzm Noten, und nalnentlich einen rief des Herzogs von Broglie, zh sters des Auswärtigen, zuschickte. Alle diese Aktensiuücke enthielig außer Ermahnungen zur Toleranz und zur Bekennung wahr beraler Grundsaͤtße, nichts, als den Borwurf an den ki durch Aufhebung der vom ausführenden Rathe ertheilten; migung die Verträge zwischen Frankreich und der Scha letzt zu baben. In unserer Antwort an den Franzbsisch schaͤftstraͤger haben wir aber bewiesen, daß die Verträge m letzt worden seyen, und hahen gezeigt, daß der Landrath vorliegenden Gesetzen nicht nur das Recht, sondern auch o hatte, so zu handeln, wie er that. Statt einer Anwort, unsere Grande widerlegte, erhlelten wir aber die Königlich nanz, welche Ihr uns zugeschickt habt. Dles sind die batst Gehen wir jetzt u der Entwickelung der Grände dull den Landrath ermaächtigten und sogar noͤtbigten, die von führenden Rathe ertheilte kee, me,, aufzuheben. Jen migung war ganz ungesetzlich erthesit, Nach Gefetz und nnn Gewohnheit sst es bei uns den gluslaͤndern nur dann erlantt, g Eigenthum zu erwerben, wenn 1 des Kaufpreises gleich zahlt wird. Diese Bedingung ist in dem Kaufe der Gebr d. nicht beobachtet worden. Von den nh Franken pere , fer nur 40099 Fr. baar bezahlt. Es ist ferner in Basel⸗Lan 1 Stagtsgrundsatz, den Juden weder das Recht der Linth bas Recht . =, ,. von Grundstuͤcken zu erthessen Brundsstz ß nicht durch religißse Intoleranz er , durch die feste leberleugung von dem unglücktschen Cini die Juden auf den Handel und das öffentliche Wohl n,. den. Zu allen Zeiten ist dieser Grundsatz so getreulig worden, daß man nicht nur seit 1803 feinem Fuden die 6h
Mit einet lan se Interpreta ia e e. es verweigerte,
eine so unrichtige Interpretation des fraglichen Eides (wonach darn was der katholischen Relig weder in sein
daß mithin auch aus dem in seiner Gesetze vom 6. Nov.
schen Religion und den Rechten derselben Kirche, oder den
Endlich wurde
Minderheit wollte dem kleinen Raths noch bindendere Instrun Lich Es ist uͤbrigens
sie in der That positiv sehr unbedeutend.
.
ertbellt ah, sich In Bafel, Kandschaft nleberfgulassen, sondern eb lbst den Juden, welche vor en en; das Recht der Haͤuser oder Grundstůcke zu
ben, So Kat Moses Maus es zweimal vergeblich verfucht, sich ckal anzukaufen, und ein anderer Jude, Breijuß, welcher ein mostück n dem Bezirke Hoölstein erwerben hatte, mußte den Vertrag unter dem Namen eines Christen abschließen. Eben fand bei den Gebrüdern Wahl in Basel- Stadttheil statt, Seit ' Zeit hatten sie in dieser Stadt das Recht der Anfaͤssigkeit, se mußten ihm entsagen, weil man ihnen nicht die Erlaubniß ic dort zu verbeirathen. — Es geht aus diesen angeführten That mhervor, daß Basel⸗Landsch aft steis von dem Rechte Gebrauch mach⸗
ende Bebbrde, als Bewahrer der Gesetze und als Organ des ns des souverginen Volkes, das Recht und die Pflicht, im In⸗ des Velkes selbst, diesen Stagts⸗Grundfatz aufrecht zu erhal⸗ Und den Gebrüdern Wahl die Genehmigung wieder zu entzie⸗ welche ihnen ertheilt worden war. — Und der Landrath konnte n vorliegenden Falle diese Genehmigung um so unbedenklicher en, als er dadurch die Rechte Deliter gar nicht verletzte. Da isetzlich vorgeschrlebenen Förmlichkeiten bei dem Verkaufe in und in den übrigen Bezirken, in welchen die Grundsüͤcke
mn, gar nicht beobachtet worden waren, so war auch der Kauf— Rag gar nicht rechtlich abgeschlossen, so war, nach unseren Gesetzen, Erwerbung nicht vollstaͤn dig und nicht gesetz lich, und also in keiner ü KFrverbindend. Nach Art. 137 unsers Landes. Gesetz buchs wird die Er⸗ bung eines Grundstückes nur dann vollstaͤndig und verbindend, n dieselbe durch einen Vertrag in aller gor abgeschlossen p, dne Bedingung, welche nach Art. 132 in sich schließt, daß zwärtige sich porher die Erlaubniß zu solchem Erwerbe ver⸗ mn müssen, und wobei, wenn dies nicht geschehen sst, in Folge
Ire 135, jede der beiden kontrabirenden Parteien das Kecht. wieder jurückzutreten. Der Verkaͤafer selbs hat hier nur von
ihm unbestreitbar zustchenden Rechte Gebrauch gemacht, wenn jsnen Theil seines Grundbesitzes in Reinach einem Kaͤufer ab—⸗ b. = Wir kommen jetzt zu der Frage, welche allein die Fran⸗ sche Regierung ermaͤchtigen konnte, in dieses Geschäft der Gebrü= Wahl sich einzumischen, namlich, ob der Landrath dadurch, daß er en von Muͤhlhausen abschlug, in dem Kanton Grund⸗ Eigen⸗ n zu erwerben, wirklich den Vertrag vom 30. Magi 1827 gebro⸗ bat. — Der Kanton Basel⸗-Landschaft hat es sich immer an⸗
hen seyn lassen, die Bedingungen diefes Vertrages getreulich zu
hien, wie es mehrere Franzosische Bürger, welche“ sich in dem nion niedergelgssen haben und dort im Vollgenuffe aller ihnen zmmenden Rechte und Freiheiten sind, bezeugen toͤnnen. Aber glauben mit Recht, in Abrede stellen zu muͤssen, daß jener tteag uns die Pflicht auferlege, Franzosen, welche Juden sind,
echt der Ansaͤssigkeit und des Erwerbs von Grund. Eigenthum
uns zu gestatten. Artikel J jenes Vertrages fagt nämlich,
ranzd sische Bürger auf demselben Fuße behandelt werden sollen, die Schweizerischen, Da es nun in der Schweiß gar keine den giebt, welche Bürgerrecht genießen, so könnten wir uns
au den zu verweigern, sich in dem Kanton Basel⸗Landsch aft nieder⸗ und Grundstuͤcke zu erwerben. Der Landrath hatte daher, als
Tage hler eintreffen, um dem Papste seine Ehrfurcht zu bezeugen. Zu⸗ gleich will man aber eine Uebereinkunft mit ihm treffen, da man ge⸗ sonnen ist, die Schweizer Regimenter nicht mehr zu kompleiti⸗ ren. Der Oberst Kalbermatter, welcher vor kurzein Rom ver, ließ, soll schon mit dieser Unterhandlung beauftragt gewesen seyn. — Der Kardinal Macchi, der zum außerordentlichen Re— gierungsCommissair fuͤr Bologna ernannt ist, wurde auf seiner Neise dahin zu Ravenna von den Bewohnern mit den größten Ehrenbezeigungen empfangen. Alles Angeführte fuͤhrt zu dem Schlusse, daß die Provinzen dauernde Ruhe n daß das Vertrauen zu der Regierung zuruͤckgekehrt ist, und daß, wenn man auch nicht ganz zufrieden mit der Erhohung der Abgaben ist, welche als eine unausbleibliche Folge der unruhigen Jahre eintreten mußte, man dennoch hofft, keine Auftritte wie 1831 mehr zu erleben. — In Ancona ist ein Courier aus London über Muͤnchen eingetroffen, der Depeschen an den Admiral Nowley, Befehlshaber der Englischen Flotte im Mittellaͤndischen Meere, brachte. Die Englische Regierung sell zugleich Befehl geschickt haben, ein größeres Kriegsschiff in Bereitschast zu hal⸗ ten, auf welchem Se. Majestaͤt der Aoͤnig von Bayern seine
Reise von Ancona nach Griechenland machen wird.
Neapel, 18. Nov. In Folge anhaltender Regenguͤsse ha⸗ ben in den hiesigen Gegenden starke Ueberschwemmungen statt— gefunden.
Portugal.
Lissabon, 22. Novbr. Die Koͤnigin hat dem Admiral Sartorius das Großkreuz des Avis-Ordens und der Herzogin . Palmella das Großkreuz des Marien-Louisen-Ordens ver— ehen. -
Gegen den auf den 12. Dezember anberaumten Gesammt— verkauf der unter dem Namen Leizirias bekannten, am Tajo ge⸗ segenen Guͤter haben die Pairs Marquis von Louls und von Fronteira, Graf Taipa und Viechnde Sa da Bandeira unter dem vorigen Ministerium protestirt, weil ein Besitzthum in ein⸗ zelnen Parzelen zur Versteigerung gebracht werden muͤsse, um die Konkurrenz zu vermehren und höhere Preise zu erlangen.
In der Hof-Zeitung vom 12. d. erschien ein die Verbrei⸗ . des Elementar, Unterrichts im ganzen Lande betreffendes Dekret. .
Vom naͤchsten Jahre an sollen in Portugal, einem Dekret der Koͤnigin zufolge, alle Feiertage, welche die Roͤmische Kirche begeht, auf den nachfolgenden Sonntag verlegt werden, so daß man 45 Werktage mehr das Jahr uͤber erhalten wird.
Die in Bahia ansaͤssigen Portugiesischen Kaufleute haben
uͤber 4000 Pfund Sterling, als Ertrag einer dort veranstalteten
Subscription zum Besten der Wittwen und Waisen derjenigen,
hit, einmal peroflichtet halten, Schweizerischen Juden das Recht
Ansaͤssigkeit und des Erwerbes von Grund-Eigenthum zu er⸗ en. Und selbst wenn es in der Schweiz Juden mit Buͤrger— ht gaͤbe, so spricht doch unser Staats⸗-Grundfatz und unsere feste
twohnheit dagegen. Daher kann nach dem Inbalte des Artikels
ch kein Franzdͤsischer Bürger in Anspruch nehmen, was wir ht einmal einem Schweszerischen Burger zugestehen können.
Orten anzulegenden Straßen
sefe Auslegung jenes Vertrages ist auch gar nicht willkuͤrlich
Er elnseitig. Herr von Rayneval sagte in einer offiziellen Note,
che dem
Abschlusse jenes Vertrages vorherging: „Es versteht
h, daß die Französischen Burger, welche zum jüͤdischen Glauben
hören, auf die Rechte des Art. 1I in denjenigen Kantonen keinen spruch machen koͤnnen, welche die Juden ausschließen, indem ja die Juden der Schweiz in diesen Kantonen die Rechte nicht
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Hen.“ Wir könnten die Richtigkeit unserer Auslegung nöch ich andere Zeugnisse rechtfertigen, wenn wir in den Be⸗ kbungen der Größrzthe, welche über den Abschluß bieses Ver— ages stattfanden, hatten nachsuchen wollen; aber die Frage ist klar, daß sie keiner anderen Erlaͤuterungen bedarf. r he Fran d sische Ministerlal Note uns vorwirft, dadurch, daß ir daz Recht der Ansaͤssigkeit und der Erwerbung von Grund⸗ hcen Juden verweigerten, jenen Vertrag verletzt zu haben, fo ssn wie vielmehr eine solche dem Vertrage gegebene ÄAuslegun r einseiti
ngen können, welche die übrigen Schweizer⸗Buͤrger dafeslbst ge⸗
Wenn da⸗ waͤhlen haben, berechtigt.
hteg erklren. Wir sind um so mehr dazu berechtigt, weil Frank-
m früheren ahnlichen Faͤllen niemals über die Ausschließung der shueltten sich zu beklagen muͤssen glaubte. Uebrigens ist die Frage, gestelht, gar nicht mehr eins Frage für Basei-Lanbschaft
In,. Alle Stände, welche dazu mitgewirkt haben, heiligt. Nicht uns allein, sondern der en, Sch wenzeri⸗ h ö Etzgen nch will man erst diese willkuͤrliche Auslegung dann die Franzbsischen Juden selbst aufdrängen. — Wir hatten fangs geglaubt, daß eine einfache Darstellung der Verhältnisfe reichen würde, diese Streitigkeiten auszugleichen. Jetzt, wo man, itt unsere Gründe zu widerlegen, uns mit Gewalt⸗Maßregeln gtwortet, sehen wir besser, was man von uns will. Wenn wir dies siten voranssehen konnen, so wurden wir uns schon fruher an e liebe und getreue Eldgenossen, gewendet und Eile Hülfe in snhruch genommen haben. Wir thun es so erst jetzt und empfeh—⸗ ter vorsichtigen Erwaͤgung einen Gegensfand, welcher die und die Ehre der ganzen Eidgenossenschaft betrifft.“
. .
„Genua, 25. Nov. Am 21. und am 23. d. M. haben die der hiesigen Rhede stationirten Sardinischen Kriegsschiffe rere glänzende Mandͤver in Gegenwart Ihrer Königl. Ma— staͤten ausgeführt. Parma, 25. Nov. Ihre Majestaͤt die Erzherzogin⸗Herzo⸗ n hat den Generas⸗Polizem-Direktor Otta vio Ferrari' zum Wirk, chen Geheimenrath ernannt. Rom, 12. Nov. (Allg. Ztg.) Nach der Uebereinkunft en Päpstlichen Regierung mit der Regierung zu Paris sollen Blanntlich die Franzoͤsischen Truppen Ancona verlassen, sobald hre Gegenwart fuͤr die . des Staats nicht mehr noͤthig und ihre Entsernung von hier verlangt wird. Der Augen⸗ ick dazu scheint nunmehr, wenn man den hier verbreiteten Ge— ichten trauen darf, gekommen zu seyn, denn wie man versichert, hnd die dazu noͤthigen Schritte bereits geschehen, und ihre Ab— hrt soll guünstigen Falls vor Ende dieses Monats erfolgen. Der General ö sagt man, soll Alles bis dahin in Be— eatschaft setzen, und eine Abtheilung der Franzoͤsischen Marine bird die Garntson nach dem Ort ihrer neuen Bestimmung fuͤhren, s welche man Algier angiebt. Ihre Gegenwart in Ancona, welche fuͤr
Vevoͤlkerung in pecuniairer Hinsicht von großem Vortheil war, bird im Ganzen ein angenehmes Ausenken zuruͤcklassen, da sie die
eng e Mannszucht beobachtete. kation ein so friedliches Ende erreichen würde, und die Diplo, atie hat uͤber alles Geschrei einen Sieg davongetragen, weicher
Eukopa den Frieden bis heute gesichert hat, Man scheidet als
Unde, und der Papstliche Stuhl hat an Frankreich einen star—⸗ ren Verbuͤndeten mehr Ob . die Oesterreicher die Le⸗ maohnlen, verlassen werden, ist uns noch unbekannt, doch duͤrfte ihr
—mmansch nach der fruheren Stipulagtion nicht fein seyn. — Der
Salis, welcher die Schweizer Truppen befehligt, wird dieser
Zur Zeit ihrer Erscheinung ebr. 1832) hätte kaum Jemand geglaubt, daß diese Oecu=
sind
ren,
J
die in Porto fuͤr die Sache der Koͤnigin und der Constitution gefallen sind, hierher gesandt.
Die einem Englischen Ingenieur aufgetragene Aufnahme
des Terrains zwischen Lissabon ünd Porto, so wöe zwischen Lissa⸗
bon und Elvas, ist beendigt, und der Bau der zwischen diesen soll nun unverzuͤglich beginnen. . jede 3 Englische Meilen ist der Preis von 760 Pfund be⸗ willigt. haͤngende Bruͤcke uͤber den Tajo angebracht werden.
Nach Coimbra, Porto, Braggnza, Elvas und Spanien wird itzt täglich, statt wie bisher nün zweimal in der Woche, eine Post abgehen. ö.
— Der Lissaboner Korrespondent des Mo rning Herald berichtet folgendes Naͤhere uͤber die Ereignisse, welche dem letzten Ministerwechsel unmittelbar vorhergegangen und ihn herbeige— fuͤhrt haben sollen: „Nach der Charte ist ein Jeder, der eine jährliche Einnahme von 1060 Milreis, sey es von seinem Eigen— thum oder als Ertrag seines Gewerbfleißes, bezieht, zum Mit⸗ stimmen bei den Wahlen der Waͤhler, welche die Deputirten zu
die einiges Eigenthum besitzen, und die nur deshalb zu den
ich bier zum ersen Male diesen Vertrag so erklärt und es in al- Vaffen gegriffen haben, um die constitutionnelle Sache gegen Dom
Miguel zu vertheidigen, so erstreckt sich jenes Wahlrecht in manchen Fallen selbst auf Unteroffiziere und Gemeine, Ich habe fruͤher angedeutet, daß die Gesinnuͤng der Armee entschieden an⸗ tiministeriell war; daher wurde zwar das Stimmrecht der Offi⸗ ziere von Seiten des Ministeriums wohl anerkannt, nicht aber das der Unteroffiziere und Gemeinen. Das Wahl⸗-Kollegium des Kirchspiels St. Isabella, in welchem Silva Carvalho als Kan⸗ didat aufgetreten war, weigerte sich, die Letzteren stimmen zu lassen. Der Oberst des in jenem Kirchspiel einquartierten In⸗ fanterie⸗RNegiments bestand auf ihrem Recht. Seinem Beispiel folgten die Befehlshaber anderer Corps, die Sache wurde der Munizipal⸗Kammer zur Entscheidung vorgelegt und schnell zu Gunsten der Soldaten entschieden. Die Folge davon war nicht nur die Ausschließung Carvalho's, sondern die Wahl einer uͤber wie— genden Mehrzahl von Waͤhlern gegen die Minister. Gereizt durch diese Beleidigung, erließ der Kriegs-Minister, Marquis von Saldanha, einen Befehl, ihres Kommando's beraubt und auf Halbsold gesetzt wurden. Dieser Befehl wurde erst spͤt am Abend ausgegeben, und als er den Truppen bekannt wurde, gerieihen sie in solche Wuth, daß ihre Offiziere sie nur mit der groͤßten Muͤhe davon abhalten konnten, ihre Quartiere zu verlassen und sich Excessen hinzugeben, die vielleicht mit dem Umsturz der Regierung geendigt haben wurden. Das zweite Infanterie Regi⸗ ment ging so weit, den neuen Bbersten, Florencio Jose da Silva, der abgesandt worden war, um das Kommando des Regiments zu uͤbernehmen, fortzujagen; denselben Mann, der am 2. November 1833 bei Alcacer von den Miguelisten gesch la⸗ gen wurde. Am 17. November, dem Tage nach diesen Auftzit⸗ ten, begaben sich die Offiziere der verschie denen in Lissabon gar— nisonirenden Negimenter, 25) an dei Zahl, zur Königin nach dem Palast de las Necessidades und erklaͤrten, daß, wenn den abge— setzten Offizieren ihre Kommandos nicht wieder ertheilt wuͤrden, sie alle abzudanken entschlossen seyen. Die Lanclers, welche im Begriff, standen, sich dem nach Spanien bestimmten Huͤlfs Corps anzuschließen, erklärten ihrerseits, daß sie nicht weiter als bis Villafranca, 22 Englische Meilen von Lissabon, marschiren wuͤr⸗ den, wenn die Königin ihrem Verlangen nicht nachgäͤbe. Die Ltere versprach, am Nachmittag ihre Antwort zu ertheilen. Inzwischen hatten sich auch der Maischall Saldanha und der Herzog von Palmella, nachdem sie sich im Hause des Letzteren mit ihren Kollegen berathen, zur Königin begeben und ihr er, klaͤrt, daß, wenn jene Obersten und noch 18 andere Ober- Offi⸗
ziere, welche von dem Kriegs⸗Minister unbedachtsamer Weise noch
an demselben Morgen auf. Halbsold gesetzt worden wa— wodurch er die Sache noch , wieder eingesetzt wurden, das ganze Kabinet sich genoͤthigt sehe, zu resigniren; worauf sie zur Antwort erhielten, ihre Resignation werde angenommen, die Offiziere wurden in ihr Kommando
*
wieder eingesetzt werden und Ihre Majestt werde ben Ober Laureirs den Auftrag ertheilen, ein neues Ministerium zu bil⸗ den. Den ganzen Tag uͤber hatte eine fieberhafte Au regung und Besorgniß in der Hauptstadt geherrscht; am Abend aber verkuͤndigte der Knall von Raketen, die man aus den verschiede⸗ nen Kasernen aufsteigen ließ, die Wiedereinsetzung der Comman⸗ deure und den Sturz der Minister. Am folgenden Tage, den 18ten, begaben sich mehrere Offiziere von der Infanterie der Li saboner National⸗Garde und zwei von der Kavallerie zur Königin, um ihr für ihr Verfahren zu danken, und bewogen sie, sich zu Wagen nach den verschiedenen Kasernen der Linien ⸗ Truppen zu begeben, wo sie mit lautem Beifallruf empfangen wurde. Am I9ten endlich, als die Ernennung des neuen Ministeriums schon durch die Regiexungs-Zeitung bekannt gemacht worden war, ver⸗ fuͤgten sich die Offiziere der in Lissabon garnisonirenden Linien⸗ Regimenter in corpore zur Königin, um ihr fuͤr die Entlassung des fruheren Kabinets zu danken und ihr zugleich einen Theil ihres Soldes zur Verwendung im Interesse des Vaterlandes anzubieten. Seitdem bereitet sich ein Theil der Truppen zum Ausmarsch vor, um sich dem Huͤlfs⸗ Corps anzuschließen; fuͤr's erste ist jedoch die Bestimmung derselben nur die Granzfestung Almeida.“
Der Lissaboner Korrespondent der Times, welcher der Ansicht ist, daß die Verhaͤltnisse in dem Zustande, in welchem sie sich jetzt befanden, nicht lange bleiben konnten, schiebt die Schuld an dem Vorgefallenen auf beide Parteien, die beide un⸗ gesctzlich gehandelt hatten; der Marschall Saldanha und seine Kollegen, weil sie Offiziere absetzten, ohne ihr Verge⸗ hen nach den gesetzlichen Vorschriften einem Kriegsgericht zur Entscheidung vorzulegen; die andere, siegreiche artei, weil sie durch militairische Einschuͤchterung auf eine hoch st gesetzwidrige Weise die Wiedereinsetzung der verabschiede—⸗ ten Offiziere und die Entlassung der Minister erzwangen. Dem neuen Finanz- Minister, Herrn Campos, giebt diefer Kor— respondent Schuld, daß er den groͤßten Haß gegen die fruheren Minister, besonders aber gegen Silva Carvalho, seinen Vorgaͤn⸗ ger, hege und schon deshalb alle Anordnungen des Letzteren zu vernichten streben werde. Ueberdies . daß der neue Finanz⸗Minister gleich im ersten Kabinetsrath einen Be— weis von seiner gaͤnzlichen Unfaͤhigkeit gegeben, indem er geradezu einen National Bankerott vorgeschlagen habe, naͤmlich die Erkiäͤ⸗ rung, daß alle ausstehende Schulden des Staats fuͤr getilgt an⸗ gesehen werden sollten. „Herr Silva Carvalho“, fo Ferich—⸗ tet dieser Korrespondent noch unter Anderem, „zu seiner Ehre sey es gesagt, wollte seinen Posten als Finanz Minister am 17. November nicht eher aufgeben, obgleich seine Resigna⸗ tion schon zu der Königin unter ocges war, bis er dem hiesigen Agenten des Herzogs von Wellington die laͤngst ver prochenen an Zahlungs Statt fuͤr Nationalguͤter guͤltigen Certifitate zum
Vei Sacavem soll eine aus England zu verschreibende
Dieser Qualifications⸗Satz ist so nie⸗ drig, daß seibst Fähnriche und Cornets in der Armee darin .
9 2 . . 2 J 2. 2 und wicht krllch und für ins Werk eng enen gn. einbegriffen sind, und da nun jetzt viele Leute als Freiwillige dienen,
wodurch die schuldigen Offiziere
Belauf von nahe an 9000 Pfund fuͤr Sold, Und Pen sions⸗ Rückstände, welche Se. Gnaden aus der Zeit der Herrschast Dom Miguel's in Portugal noch zu fordern hat, einhändigen lassen. Der Herzog war so gluͤcklich, einen einsichts vollen und thaͤtigen Agenten zu haben, und Herr Silva Carvalho kannte die Gesinnungen seines Nachfolgers in dieser Beziehung sehr wohl, denn der allererste Befehl, welchen Hr. Campos im Schatz⸗ amte erließ, war der; „„Daß ja dem Agenten des Herzogs von Wenington nicht dir Ecriisikate uus else fert worden“ *, Ve-. die Wuth, in welche er gerieih, als er hörte, daß dies schon ge⸗ schehen sey, soll unbeschreiblich gewesen seyn.“ Uebrigens scheint aus dieser Korkespondenz hervorzugehen, daß die neuen Minister strenge Sparsamkeit einführen zu müssen glauben, denn es heißt darin, sie haͤtien sich selbst bereit erklärt, nur fuͤr die Hälfte des ihnen ausgesetzten Gehaltes dienen zu wollen, und zugleich den Befehl ersassen, daß bei der 3 von Aemtern in Einer Person nur das Gehalt fuͤr Ein Amt aushezahlt werden solle; auch soll die Koͤnigin eingewilligt haben, taͤglich 00, 0990 Reis oder 190 pfd. Sterl. von ihrer Civil ⸗Liste aufzugeben, und der Herzogin von Braganza, so wie öer Infantin Donna Isabella Marsa, soilen angeblich aͤhnliche Opfer anempfohlen werden. In derselben Korrespondenz wird noch Folgendes gemeldet: „Wie es scheint, ist die Vermählung der Königin mit dem Prinzen von Sachsen⸗ Koburg auf unbestimmte Zeit verschoben, Praͤsidenten bestimmte Marquis von Loulé dieser Verbindung nicht hold seyn soll. Zu bemerken ist indeß, daß Don Luis de Camara zum Gesandten in Bruͤssel und Koburg ernannt ist. Der Herzog von Palmellg hatte noch vor seinem Sturze hen Grafen von Alva, seinen Neffen, zum Gesandten in Berlin, Hen rn Bayard zum Gesandten in Wien und Herrn von Almeida Garrett zum Gesandten in Kopenhagen bestimmt. — Das neue Ministerium hat es nicht gewagt, den Besehl zum Abmarsch eines Huͤlfs⸗ TLorps nach Spanien zuruͤckzunchmen, und letzteres soll daher seinen Marsch fortsetzen. Viele meinen, die Truppen würden in Almeida Halt machen, um noͤthigenfalls gegen eine Reactlon in Lissabon auftreten zu koͤnnen. — Man ist auf die ram menkunft der Cortes sehr gespannt, da es der Geistlichleit ge⸗ lungen seyn soll, durch ihren Einfluß eine Menge von Gegnern der Constitution in die Kammern zu bringen. — Die Presse hat ihren Charakter ganz veraͤndert, und aus den bisherigen Mini⸗ sterial⸗Ylaͤttern sind hestige Oppositions, Zeitungen geworden. — Das Britische Kriegsschiff „Clio“ ist am 18. November aus dem Tajo nach Cadix und Gibraltar abgegangen, um, wie es heißt, fuͤr den Fall, daß Unruhen in Lissabon eintraͤten, das Li⸗ . „Endymion“ und die Fregatte „Malabar“ hierher zu eordern.“ )
Haupt ⸗Mo mente
neuerer Finanz- und Polizei⸗Gesetzgebun weit selbige den Hand el betrifft.
XXVII. Berlin, J. November 1835.
Großbritanien. Schon im vorigen Monate wurden alle aus anerkannten Qugrantaine-Häfen des Mittelmeers ohne ge oöͤrige Ge⸗ sundheits⸗Pässe in irgend ünem Hafen des Vereinigten Königreichs aukemmende Schiffe daselbst der Quarantaine unterworfen, und zur n g. ihrer beireffenden Guter in das resp. Lajareth verpflichtet erklärt.
Ueber die für den Handel so interessante, jetzt wirklich nahe be⸗ vorstehende Einrichtung einer regelmäßigen Dampfschisffenrt nach den Vereinigten Staaten von Nerd -Amerika ist bereitz in der St Ztg. Nr. 326 d. J. unter der Rubrik „Vermischte Nachrichten / aus fuhr⸗ liche und genaue Mittheilung gemacht worben.
„Auf dem wichtigen Handelsplätze Sine apore sind zur Abstellung mehrerer in den Gang des dortigen Handels eingeschlichener Nißbräu= che, wesche bereits Fallissements und Unordnungen aller Ärt zur Folge gehabt hatten, autonomische Verfügungen der dortigen Handels ⸗ Cor⸗ poration getroffen worden. In einer am 22. April d. J. gehaltenen General-⸗Versammlung hat dieselbe simmtliche Kaufleuse des Platzes zu einer wesentlichen Beschränkung mancher Schwindelesen des dishe⸗ rigen Kredit-Systems verpflichtet Es spollen fünftig keine Verkause
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da der zum Conseils⸗
des Auslandes, so
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