1838 / 126 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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der Schatzkammer erklart hatte, daß er am 11ten das Bud— get vorlegen werde, entspann sich eine lange Debatte uͤber die Irlandische Armen-Bill, deren dritte Verlesung an der Tages ordnung war. O Connell machte noch einen letzten Versuch, sich dnfer Maßregel zu widersetzen, von welcher er nur Unheil fuͤr Irland erwartet; er fand auch indirekte Unterstuͤtzung bei einigen Tories, namentlich bei Lord Stanlen, der sich mit mehreren Details der Vill nicht zufrieden erklärte; aber von Lord Morpeth vertheidigt, wurde die Bill doch mit 233 gegen 59 Stimmen angenommen.

Unterhaus. Sitzung vom 1. Mat. Herr Hume machte heute seinen angekündigten Antrag, daß die Apanage, die der Konig von Hannover als Königlicher Prinz von Groß— britanien bezieht, so lange suspendirt werden solle, als Letzterer einen fremden Thron einnehme. Der Antrag wurde aber von dem Kanzler der Schatzkammer bekämpft und schließlich

mit 97 gegen 62, also mit einer Majoritaͤt von 35 Stimmen

verworfen.

London, J. Mai. Durch die gestrige Erklaͤrung der Mi— nister im Oberhause wird die Vermuthung bestaͤtigt, daß nur wegen des Todestages Georg's IV. ein Aufschub von zwei Ta— gen, vom 26. auf den 28. Juni, mit der Kroͤnung vorgenom— men worden ist. Auch eine fruͤhere Meldung des „Courier“, daß zwar das Bankett, aber nicht der Kroͤnungszug vom Köͤ— niglichen Palaste nach der Westminster- Abtei unterbleiben werde, erweist sich danach als gegruͤndet. Der Courier ist ubrigens doch nicht ganz zufrieden damit, daß die Minister den Tories darin nachgegeben und die Kroͤnung wegen jenes Zu— sammentreffens mit dem Todestage des Oheims der Koͤnigin auf den 28. Juni verlegt haͤtten, besonders weil es gerade die „Times“ und der „John Bull“ gewesen, die zuerst auf das Versehen der Mmister aufmerksam gemacht. Der „Courier“ meldet bereits nach dem Berichte eines seiner Korrespondenten, daß der Weg, den der Kroͤnungszug nehmen wird, von dem Haupteingang des Buckingham-Pallastes, quer durch den St. James-Park, durch Storey's Gate nach Great— George⸗Street gehen soll. Ueber das Bassin im Park wird eine Bruͤcke geschlagen werden. Aus derselben Mittheilung er— sieht man, daß siebenzig Arbeiter beschaͤftigt sind, in der West⸗ minster-Abtei die noͤthigen Vorkehrungen zur Kröͤnungsfeier zu treffen. Das weitlaäͤuftigere CTeremoniell bei der Kroͤnung Georg's IV. machte eine Verwendung von 250 Arbeitern allein in der Abtei noͤthig. Unter den in Bezug auf die Kroͤnung bis jetzt bei dem Geheimen⸗Raths⸗Comitsé eingereichten Petitionen befin⸗ det sich eine von dem Herzog von 9 des Reiches, der das Recht in Anspruch nimmt, den rechten Arm der Koöͤnigin zu stuͤtzen, wahrend sie das Scepter haͤlt; zugleich verlangt er den Handschuh von der rechten Hand der dan den ste bei dieser Gelegenheit tragen wird.

ie heutige Hof⸗-Zeitung meldet die Ernennung des Herrn Light zum Gouverneur von Guiana, des Oberst-Lieute— nants Gawler zum Gouverneur von Suͤd-A Australien und des Herrn Hutt zum Gouverneur von West⸗AUustralien.

Lablache ertheilt jetzt der Königin Unterricht im Gesange.

Der Niederlaͤndische Gesandte, Herr Dedel, ist vorgestern von . nach dem Haag abgereist.

as Diner, welches die hiesige Goldschmied-⸗Innung zu Ehren des Herzogs von Wellington, Lord Lyndhurst's, Sir 3ᷣ Peel's, Lord Stanley's und anderer ausgezeichneter konservati— ver Staatsmänner veranstaltet hatte, hat am Sonnabend statt⸗ efunden. Lord Lyndhurst bemerkte in einer bei dieser Gelegen⸗ . gehaltenen Rede unter Anderem: „Es ist erst drei Jahre er, als der Versuch gemacht wurde, die Ansicht zu verbreiten, daß die Privilegien der erblichen Pairie abgeschafft werden mußten; aber welche große Veranderung ist seitdem in der oͤffentlichen Meinung vorgegangen, wie schnell hat alle Klassen der Gesellschaft die Ueberzeugung durchdrungen, daß das Oberhaus der Hand der Vorsehung zum Mittel ge— dient hat, eine Menge verderblicher und gefährlicher Gesetze zu verhindern. Jetzt steht es wieder fest in der Liebe des Lan— des.“ Sir R. Peel seinerseits sagte: „Ueber die Art, wie das Land jetzt regiert wird, habe ich mich hier nicht zu a⸗ußern; so viel aber weiß ich, daß ich und meine Freunde, Lord Stanley und Sir James Graham, mit dem Beistande des Oberhauses stark genug sind, um die Ausfuhrung jedes schaͤdlichen Gesetzes zu verhindern.“ 9 Herr Sharman Crawford hat ein Schreiben an O Connell gerichtet, worin er demselben ein inkonsequentes Benehmen in der das Irlaͤndische Armenwesen betreffenden Angelegenheit vor wirft. Fruͤher namlich hatte O' Connell in einer Adresse an die Waͤhler von Clare die Einfuͤhrung eines Armengesetzes in Ir— land fuͤr sehr wuͤnschenswerth erklart, und jetzt bekämpft er diese Maßregel. Eine andere Inkonsequenz wird Herrn O'Connell von den hiesigen radikalen Blaͤttern vorgeworfen. In einer seiner letzten in Irland gehaltenen Reden sagt er naͤmlich von den Englischen Radikalen: „Die Erfahrung hat gelehrt, daß ihre Anzahl erbaͤrmlich gering ist, daß sie arm an Talent und zu keinem nuͤtzlichen Unternehmen zu brauchen sind, daß sie aber ihr ganzes Gewicht und all' ihren Einfluß in die Wagschaale der Feinde Irlands und seiner Freiheit werfen.“ Und dessen— ungeachtet war es O'Connell, der Herrn Hume, als dieser bei den letzten allgemeinen Wahlen in Middlesexr durchfiel, den Waͤh⸗ lern von Kilkenny in Irland anempfahl und dort dessen Erwaͤh—

orfolk, als Erbmarschall

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Person sogleich alle Opposition gegen den Zehnten aufgeben und die we srig q Zehnten, Ruͤckstaͤnde, die er schuldtg sey, entrich⸗ ten wolle.

Am Mittwoch trafen die Herren Daniel und Morgan schen Liverpool und Birmingham mit Sir F. Burdett auf ei⸗ nem und demselben Wagenzuge zusammen.

In zehn oder z Tagen wird der abgesetzte König von Audih von Ostindien hier erwartet.

Herr Carvalho hat sich mit seiner Familie von hier nach werde seine fruͤhere Stellung als Portugiesischer Finanz-Mini— ster wieder uͤbernehmen.

Die hiesige Anglikanische Missions⸗Gesellschaft hielt heute

unter dem Vorsitz des Grafen von Chichester ihre z8ste Jah res-Versammlung, in welcher sich ergab, daß die Fonds dersel— ben sich seit dem vorigen Jahre um 11,0090 Pfd. vermehrt ha— ben und sich jetzt auf 83, 000 Pfund belaufen. . Die Spanische Regierung hat fuͤr den Marquis von Mi— raflores, der sie bei der Kroͤnung der Koͤnigin Victoria repraͤ—⸗ sentiren soll, 2100 Pfund zur Verfuͤgung gestellt, mit dem Be— merken, dies sey Alles, was das Land erschwingen konne, und das Uebrige muͤsse er aus eigenen Mitteln zulegen.

Der Zustand des Handels in Manchester und Leeds hat sich, nach den letzten Berichten von dort, um ein Weniges ver— beffert; wiewohl die Preise noch immer sehr niedrig sind, hoffte man doch jetzt, daß sie nicht noch mehr sinken wuͤrden.

Das neue Dampfboot „Columbus“, welches in kurzem eine Fahrt nach Amerika antreten wird, ist nach Herrn Howard's Erfindung erbaut, die bekanntlich darin besteht, daß Wasser auf Metallplatten uͤber erhitztem Quecksilber verdampft. Es hat zwei sehr niedrige Schornsteine, da wegen der zum Heizen an— gewendeten Anthracit⸗Kohle kein Rauch . Die Laͤnge des Dampfbootes betraͤgt am Kiel 145 Fuß, die Breite 21 Fuß Die Maschine hat die Kraft von

und die Tiefe 1312 Fuß. 110 Pferden.

Ruͤckfahrt brauchte es nur 1512 Stunden.

Nieder lande.

Aus dem Haag, 1. Mai. Se. Majestaͤt der König und Hoͤchstdessen Soͤhne befinden sich seit vorgestern wieder in der hiesigen Residenz.

Unsere Blaͤtter enthalten eine Königl. Verordnung vom

Utrecht nach Arnheim, mit der spaͤter auch eine Zweigbahn von Utrecht nach Rotterdam und eine Verlaͤngerung von Arnheim bis zur Preußischen Graͤnze verbunden werden soll. Es wird zu diesem Behufe eine Anleihe einstweilen von neun Millionen, spaͤter, sobald jene Fortsetzungen nothwendig werden, auch noch von sechs und von drei Millionen Gulden eroͤffnet, welche 41/2 pCt. Zinsen tragen soll. Die Zinszahlung und spätere Abtragung dieser Anleihe soll zwar aus den Einkuͤnften der Eisenhahn stattfinden, doch wird sie unbedingt auch vom Staate verbuͤrgt.

Seit einigen Tagen spricht man hier von einer Ministe— rial⸗Veraͤnderung, die mit der neuen Organisation der Gerichts⸗ / hoͤfe und mit der Ernennung der Mitglieder des Hohen Ra— thes in Verbindung gebracht wird.

In einem von Holländischen Blättern mitgetheilten Schreiben aus Bruͤfsel heißt es: „Sie werden gelesen haben, was der Belgische Minister der auswaͤrtigen , . an die Repräfentanten⸗Kammer erklaͤrte. Er hat die Wahrheit gesagt: keinerlei Unterhandlung ist begonnen worden; Belgien

at sich uͤber nichts zu erklaͤren gehabt. Von der Anzeige des Koͤnigs der Niederlande, den 26 Artikeln beitreten zu wollen,

den, Kenntniß gegeben, doch haben sich diese darauf beschraͤnkt, hiese Anzeige entgegen zu nehmen und zu erklaͤren, daß sie ihre Hoͤfe daruͤher befragen wuͤrden. Etwas Weiteres ist nicht ge— schehen. Das von Belgien in Reserve gehaltene Mittel ist fol⸗ gendes; der Traktat der 24 Artikel ist auf die Idee eines di— rekten Arrangements . Holland und Belgien gegruͤndet;

schädigung zu fordern fuͤr die Kosten des Kriegsfußes, auf wel— chem . sieben Jahre lang erhalten wurde, weil Holland im Jahre 1831 sich weigerte, dem Traktate beizutreten. So viel moͤgen Sie indessen versichert seyn: noch ist nichts begon⸗ nen und es wird noch eine geraume Zeit vergehen, bevor ein Arrangement moͤglich ist. Inzwischen 6 wohl die Ge— muͤther im Luxemburgischen und Limburgischen besanftigt haben.“

Amsterdam, 30. April. Das Handelsblad vom heu— tigen Tage laßt fich folgendermaßen vernehmen: „In einer unserer Zeitungen finden wir ein Privatschreiben aus London, worin es heißt: „„Da ich weiß, daß es Ihnen nicht gleich— guͤltig ist, zu verüehmen, ivie man hier uͤber Niederland und

lung bewerkstelligte.

Vor seiner Abreise von Dublin hat sich Herr O'Connell noch in einer an die Irländischen Protestanten der herrschen⸗ den Kirche gerichteten Adresse uber den diesjaͤhrigen ministeriel⸗ len Zehntenpian ausgesprochen. Er findet denseiben sehr vor— t heilhaft fuͤr die protestantische Geistlichkeit und sagt, er habe fast nichts dagegen einzuwenden, als daß der Plan eben zu sehr zu Gunsten dieser Geistlichkeit berechnet sey, deren Zahl doch in so unangemessenem Verhaͤltniß zu der geringen protestanti— schen Bevölkerung Irlands stehe. Nachher hebt er aber doch noch zwei Punkte hervor, die ihm, abgesehen von jenem allge— meinen Einwurf, nicht zusagen: erstens namlich, daß es den Laien⸗ nn auch ferner noch uͤberlassen werden solle, sich mit dem

olke herumzuschlagen, weiches durch die den Ersteren zu verlei⸗ hende groͤßere Macht noch mehr wuͤrde erbittert werden; zweitens, daß der Staat den Ueberschuß der Grundrente, in die der Zehn— ten verwandelt werden solle, nach Abzug gewisser Summen fuͤr die Bestreitung der jetzt aus dem konsolldirten Fonds geleiste⸗ ten Zahlungen fur oͤrtliche Kirchen Ausgaben und nach Abzug anderer fuͤr den Unterricht zu bewilligenden Summen, fuͤr sich in Anspruch nehmen wolle. Dieser kleider huß meint er, sollte vielmehr den Grafschaften zugewiesen werden, um die Ausgaben fuͤr die großen Juries davon zu bestreiten. Indeß erklaͤrt O'Lonnell doch, daß er, um den Zehntenstreit nur endlich zur Erledigung zu bringen und die Wiederherstellung der Ruhe her⸗ beizufuͤhren, dem Plane der Minister beipflichten und fur seine

die Niederländischen Angelegenheiten denkt, so muß ich Ihnen mittheilen, daß in den hiesigen politischen Klubs viel uͤber einen Artikel gesprochen wird, welchen die „Morning Post“ und nach derselben der „Globe“ aus der „Krnheimschen Courant“ uͤbertragen haben. In diesem Artikel wird behauptet, daß die . großen Maͤchte und Belgien, welche den Traktat vom 15. November unterzeichnet, dem Koͤnige der Niederlande gegen⸗ uber, welcher 29. nicht unterzeichnet hatte, gebunden seyen und zwar nach den Grundsaͤtzen des Staats. und Voͤlkerrechtes. Ich will ihnen im Allgemeinen den Standpunkt angeben, aus wel— chem die meisten Englaͤnder diese Sache betrachten. Im Gan— zen will man naͤmlich die 21 Artikel nicht als einen Traktat wischen den fuͤnf Mächten, Holland und Belgien ansehen. Die . Maͤchte waren nicht die litigirenden, oder streitigen Par— teien, sondern die Schiedsrichter zwischen streitigen Parteien, eben so wie es der Koͤnig der Niederlande zwischen England und den Vereinigten Staaten gewesen ist. Als solche, d. h. als Schiedsrichter, haben sie die beiden Parteien gehort, und end⸗ lich, nachdem sie verschiedene fruchtlose Vorschlaͤge gethan, als ihren Enischluß einen Traktat von 24 Artikeln vorgeschrieben und un⸗ terzeichnet. Belgien hat sich dem unterworfen, wie England sich in der Amerikanischen Graͤnzfrage dem Ausspruche des Koͤnigs der Niederlande unterwarf, und zum Zeugniß dessen hat es den Traktat ebenfalls unterzeichnet. Ein Traktat aber, dem nicht beide Par⸗ teien zugestimmt und durch ihre Unterzeichnung beigetreten, kann nicht als ein Traktat angesehen werden. s ist, als be⸗

O Connell, von Irland zuruͤckkehrend, auf der Eisenbahn fa

Lissabon eingeschifft, und man glaubt an der hiesigen Boͤrse, er

Am Mittwoch machte es seine Probefahrt auf dem Mersey und legte 16 Euglische Meilen in der Stunde zu⸗ ruͤck. Am Freitag fuhr es von Liverpool nach Dublin und legte den Weg bei widrigem Winde in 171 / Stunden zuruͤck; zur

z0sten v. M. hinsichtlich der Eisenbahn von Amsterdam uͤber

hat man den Gesandten, welche die Londoner Konferenz bil⸗

bevor man nun in Uͤnterhandlung tritt uͤber die Ausfuͤhrung der Klauseln jenes Traktates, wird Belgien fragen, ob der Kö- nig der Niederlande gesonnen sey, das gedachte direkte Arrangement abzuschließen, und demnaͤchst, wie Er die Klauseln des Traktates, und der Franzosen ꝛ0. den Fuͤrsten von Talleyrand u. s. w. Se. Ma namentlich die hinsichtlich der Schuld, zur Ausfuͤhrung wolle gebracht wissen. Endlich aber behaͤlt man sich auch noch vor, eine Ent⸗

noch Verpflichtungen hervorgehen. Es ist nichts weiter als; Projekt, welches nichts Verbindendes hat und die Sachen V Status quo beläßt. Und was die fuͤnf Mächte betrifft, so *. man sich, warum sollten sie, die fortwährend oder neuerdin. als Schiedsrichter auftreten, da die Sache zum zweiten R. in ihre Hande gelegt wird, was indessen der König 2 Niederlande eigentlich noch nicht gethan hat, warum soll⸗ sie unter veränderten Umständen keine andere Artikel a l ben können oder sollen? Da ist nichts, was sie daran h.

dern koͤnnte, es mußte denn ihre eigene, bei der Aussertig

dieser Artikel gegebene Erklärung seyn, daß dieses ihr timatum wäre. Was indessen vor sieben Jahren ein Ultiman . war, braucht es nicht auch jetzt noch zu seyn: ein Schieden ter, der jetzt uͤber eine Sache, die sich geandert hat, an . denkt als vor sieben Jahren, kann der Inkonsequenz nich, schuldigt werden. Die fuͤnf Machte sind also durch nicht ö. bunden, auch nicht durch ihre Unterzeichnung eines Aktenstss das seine Ausfuͤhrung nicht erhalten hat. Ihr Ausspruch einem Urtheil gleich, das nicht vollzogen worden und nach, nem gewissen Zeitrerlauf einer neuen Revision unterliegt. E.. lich, . man, daß auch selbst dann, wenn man die Unterz. nung der fuͤnf Maͤchte als eine Garantie ansehen wollte, doch durch nichts auch jetzt noch verpflichtet seyn wuͤrden, mw

der Traktat, der durch die Nichtunterzeichnung Niederlands gut als null war, auch in seiner Garantie dadurch anul ward. Solchergestalt denkt und spricht man hier uͤber d; Sache; ich wage es nicht, die hier aufgestellten Argumente .

beurtheilen, ich gebe Ihnen nur das, was ich hoͤre, und uͤh⸗. lasse es den Niederlaäͤndischen Politikern und Rechtsgelehrt diese Englischen Raisonnements zu widerlegen.“ . Das Handelsblad findet sich nun veranlaßt, obiger die Niederlaͤndischen Politiker gerichteten Aufforderung auf ss gende Weise nachzukommen: „Der Englische Korresponden sagt das genannte Blatt, „haͤtte das Dilemma, in welches gerathen ist, sehr leicht vermeiden können, wenn er sich die ei fache Frage vorgelegt, welches Verhältniß besteht zwischen eine schiedsrichterlichen Beschlusse (Arbitrage) und einem Traktat Erstgenannter ist der gewissenhafte Ausspruch eines Dritte; der von dem Augenblicke an, wo er seinen Beschluß den Pan teien kennbar gemacht, von einer weitern Intervention absteh,. und der, nicht befugt, seinen eigenen Willen geltend zu machst, den betheiligten Parteien die Wahl lassen muß, ob sie sich die sem Beschlusse unterwerfen oder ihren Streit fortsetzen wolln! Dies war mindestens der Fall bei der von dem Korresponden, ten erwahnten Differenz zwischen England und Nord-Amerta, bei welcher der Koͤnig der Niederlande als Schiedsrichter au trat. Ein Traktat dende Uebereinkunft, gleich auch Pflichten auferlegt. pflichtungen sind um so heiliger, wenn eine Verletzum derselben einen Krieg herbeifuͤhren kann. Da keinerlei Trakta dem Koͤnige der Niederlande die Verpflichtung auferlegte, do fuͤr zu sorgen, daß sein schiedsrichterlicher Beschluß zur Aut fuͤhrung gebracht werde, so folgt daraus, daß die Parteien ih ren Zwist endigen konnten, wie sie es eben fuͤr gut fanden. Belgien dagegen und die Souverainetaͤt Leopold's bestehen nich anders, als kraft des Traktats vom 15. November 1831 un unter der Bedingung, daß den Artikeln nachgekommen werde aus denen dieser Traktat besteht. Um das ganze in der Luft aufgefuͤhrte Gebaͤude, womit man das Auge der Unkundigen zu blenden sucht, mit einem Male umzuwerfen, wird es, wenn wir uns nicht täuschen, genuͤgen, den Text der Uebereinkunft hier anzufuͤhren, die zwischen den fuͤnf Maͤchten und Belgien abgeschlossen wurde. Dieser lautete also: „„Die Hoͤfe von Oesterreich, Frankreich, Großbritanien, Preüßen und Rußland, in Erwägung der Ereignisse, welche in dem Vereinigten nigreiche der Niederlande seit dem Monat Septbr. 1830 statt gehabt, so wie der Verpflichtung, in der sie sich befunden, z verhindern, daß jene Ereignisse den allgemeinen Frieden stoͤr ten und endlich der Nothwendigkeit, die aus diesen Ereignisse⸗ hervorging, Aenderungen in den Verträgen vom Jahre 181 zu machen, durch welche das Vereinigte Koͤnigreich der Nieder lande hergestellt und befestigt wurde; ferner, nachdem Se. Mae jestaͤt der gegenwartige Konig der Belgier sich mit dieser Ansichtt⸗ weise der funf Maͤchte vereinigt hat, haben zu ihren Bevollmächtigte; ernannt, nämlich: Se. Majestät der Kaiser von Oesterreich !! den Fuͤrsten Paul Esterhazy u. s. w. Se. Majestaͤt der Konig

dagegen ist eine feierliche und verbin die, indem sie Rechte zuerkennt, Diese Rechte und Ven

jestaͤt der Koͤnig des Vereinigten Königreichs von Großbritanien und Irland 34. den Viscount Palmerston u. s. w. Se. Mase— staͤt der Koͤnig von Preußen ꝛc. den Freiherrn von Buͤlow u. s. w, Se. Majestaͤt der Kaiser aller Reußen 2. den Fuͤrsten von Li ven u. s. w. Se. Majestaͤt der Koͤnig der Belgier :. den 3 Silvain van de Weyer u. s. w. Nachdem dieselben ihre Vol. machten in guter Ordnung und gehoͤriger Form befunden und ausgewechselt, haben sie die nachstehenden Artikel festgestellt um unterzeichnet. EFolgen nun die bekannten 24 Artikel.) Art. 25 Die Hoöͤfe von Hesterreich, Frankreich, Preußen, Großbritanie) und Rußland verbuͤrgen Sr. Majestaͤt dem Koͤnige der Belgien die Ausfuͤhrung aller vorstehenden Artikel. Art. 26. In Go

.

zwischen Ihren Majestaͤten dem Kaiser von Oesterreich, den Koͤnige der Franzosen, dem Koͤnige von Großbritanien, dem Koͤnige von Preußen und dem Kaiser aller Reußen einer- umd

und Nachfolgern, ihren respektiven Stagten und Unterthanen ewiger Friede und Freundschaft bestehen. Art. 27. Der gegen win tige Traktat soll ratifizirt und die Ratificgtionen sollen bimen zwei Monaten, oder wo moͤglich füüher in London ausgewechselt werden. Urkundlich u. s. w.““ (Folgen die Unterschriften.) Nach Lesung dieses Traktats wird Jeder, der die Sache vor,

zu fordern hat, dies einzig und allein geschehen kann, sobald dieses Land zu gleicher Zeit den Verpflichtungen getreulich nach kommt, zu denen es sich verbunden hat. Da dieser Traktä seit dessen Ratification von Belgien immerdar als das Palll dium seiner National-Existenz angerufen worden, so koͤnnen win in dem Augenblicke, wo durch des Königs Beitritt diese wich tige Uebereinkunft ihre ganze Ausfuͤhrung bekommen soll, keinen

Abfall fuͤrchten, der dem . und der Ruhe von Europ ungemein gefaͤhrlich werden koͤnnte. Wir hegen diese Vesorg' niß nicht und vertrauen vielmehr der Weisheit der fuͤnf Maͤchte⸗

1.

Belgien.

Bruͤssel, 1. Mai. In der gestrigen Sitzung der Reprä. sentanten⸗Kammer kam der Entwurf der bekannten Adresse n den König zur Berathung. Herr Dubus nahm als Bericht. erstatter der Kommission das Wort, und sagte. „Meine Her,

staͤnde er gar nicht, und aus demselben koͤnnen weder Rechte

ren, die Kommission, welche Sie mit der Pruͤfung der am

(ey, daß er aber weder den Oberst

mäßheit der Bestimmungen des gegenwartigen Traktats solle

Sr. Majestaͤt dem Koͤnige der Belgier andererseits, ihren Erben ö

urtheilsfrei ansieht, zugeben muͤssen, daß, wenn Belgien Recht.

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so wie der des Koͤnigs Leopold selbst.“ .

Sennabend von mehreren Deputirten der Provinzen Luxemburg Und Limburg beantragten Proposition beauftragt haben, hat diesen Gegenstand in Erwägung gezogen. Sie hat die Ehre, Ihnen einstimmig die Annahme des Adreß-Entwurfes, wie er eingereicht worden ist, vorzuschlagen. Auf die Frage des Prä— denten, man denselben jetzt berathen wolle, wurde von allen Sei en: Ja! Ja! gerufen. Hierauf verlas der Praͤsident den Entwurf. Als Niemand das Wort forderte, schritt man zur Abstimmung burch namentlichen Aufruf. Die Adresse wurde einstimmig von den versammelten 70 Deputirten angenommen. Darauf wur— er 12 Mitglieder der Versammlung zu der Deputation ge⸗ wählt, welche dem Konig die Adresse uͤberreichen soll. Später wurde die oͤffentliche Sitzung aufgehoben, und die Kammer erwandelte sich in einen geheimen Ausschuß. Gestern begann ein neuer Prozeß des Lynx. Herr Van en Plas, der Redacteur des Journals, und Koͤsela, der Druk- ker, sind der Verleumdung gegen den Oberst Lhonneux und die Iffiziere des Liten Reserve-Regiments angeklagt, weil in einem Artitel dieses Blattes behauptet worden war, der letzte Sold— tag dieses Regiments sey auf Rechnung gestellt worden, ohne den Soldaten ausgezahlt worden zu seyn. Herr Van den Plas vurde als Verfasser des fraglichen Artikels anerkannt und Herr Koͤsela von der Anklage befreit. Der Erstere gab die Erklarung ab, daß der Sold nach seiner Ansicht nicht ausgezahlt worden noch die Verwaltungs⸗Be— Das Resultat des Prozesses

horde habe beschuldigen wollen. ist noch nicht bekannt.

Dem Vernehmen nach, hat General Dumoulin, Komman— dant der Festung Luxemburg, an alle Buͤrgermeister der zum strategischen Festungs-Rayon gehoͤrigen Gemeinden ein Ruͤnd— schreiben erlassen, worin er erklärt, daß er jede der von Strassen ähnliche Aeußerung (ohne Zweifel Aufpflanzen eines Freiheits“ Baumes mit den Belgischen Fahnen), als eine Verletzung des fatus quo betrachten werde. Er erklärt die Buͤrgermeister per— soͤnlich fuͤr die Folgen der Maßregeln, die er dann nehmen zu muͤssen glauben wuͤrde, verantwortlich Am 26. April ver— sammelten sich die Einwohner von Strassen, um eine Bittschrift an die Repraͤsentanten-Kammer zu unterzeichnen, worin sie ihre Anhaͤnglichkeit an Belgien betheuern und gegen jede Trennung protestiren. Mittlerweile brach eine Feuersbrunst in einem Theil des Dorfes aus, wodurch 17 Wohnungen, Scheunen und Staͤlle eingeaͤschert wurden. Auf diese Nachricht haben die Deputirten Luxemburgs gleich eine Subscription eroͤffnet, die bald mit den Namen aller Mitglieder der Kammer bedeckt war.

Lüttich, 30. April. Der Courrier de la Meuse wi— derspricht der Nachricht von der Ankunft des Bischofs von Luͤt— tich im Schlosse von Laeken. Herr van Bommel hat die hie— sige Stadt gar nicht verlassen.

Das genannte Blatt will auch wissen, daß in Strassen der Freiheitsbaum mit der dreifarbigen Fahne wieder aufge— pflanzt worden sey, doch ist dies wahrscheinlich eben so ungegruͤn⸗ det, wie die gleichfalls vom „Courrier“ mitgetheilte abgeschmackte Nachricht, daß die am 25sten d. von den Bundes⸗-Truppen weg— genommene Fahne als Trophäe nach Berlin gesandt worden *

Schweden und Norwegen.

Christiania, 26. April. Die Norwegische Reichs-Zei— tung enthalt folgende Koͤnigliche Resolution vom 11. April: „Se. Masjestaͤt heben hierdurch alle Verbote gegen den Ge— brauch der Norwegischen Handels-Flagge in gewissen Fahr— wassern auf, welche Verbote enthalten sind in Höchstihren gnaͤ— digsten Resolutionen vom 17. Juli 1821, 13. Januar 1822 und 16. September 1825, und welche Resolutionen zur Zeit durch unterthäͤnigste Adressen und ausgedruͤckte Wuͤnsche des Stor— things in den Jahren 1814 und 1815 bis 1816 veranlaßt wur— den, so daß es den Norwegischen Handelsschiffen freistehen soll, sowohl jenseits Kap Finisterre, wie in allen anderen weiter gelegenen Fahrwassern, doch so lange diese Flagge nicht von den Barbaresken-Staaten anerkannt ist, auf eigene Gefahr fuͤr Be⸗ laͤstigung oder Ausbringung, die durch Sr. Maj. gnaͤdigste Re⸗ solution vom 13. Juli 182] bestimmte Kauffahrtei⸗Flagge zu fuͤhren und zu brauchen, wobei es ebenfalls den Norwegischen Schiffen, die es wuͤnschen, gnaͤdigst erlaubt wird, ferner, unter Wahr- nehmung der in dieser Hinsicht angeordneten Bestimmungen, die durch Koͤnigl. Resolution vom 14. Januar 1822 bestimmte und anerkannte Unions-Handelsflagge zu benutzen.“ Dieser Beschluß ist hier mit großem Jubel aufgenommen worden, die Stadt war theilweise illuminirt und im Theater wurde ein Prolog gesprochen, patriotischen Inhalts, von dem die vier letz— ten Verse einen herzlichen Dank an den Koͤnig ausdruͤckten.“ Der Koͤnigl. Name war im Transparent angebracht und von der neuen Flagge umgeben. Am Ende der Vorstellung ertoͤnte ein Lebehoch fr den Konig, welches auch nach dem Schauspiel fuͤr die neue Flagge und fuͤr einige Mitglieder des Storthing wiederholt wurde.

D ne r .

Kopenhagen, 28. April. (Alt. Merk.) Ueber das Kri— minalwesen auf Island ist unterm 25. Januar d. J, eine Verordnung erschlenen, deren Entwurf mit den Provinzial— Staͤnden fur die Daͤnischen Insel-Stifte zuvor berathen ist, 66 sehr wenigen Bemerkungen denselben Anlaß gab, Mit dem Hauptprinzip, Abschaffung der veralteten Islaäͤndischen Straf— Gesete und der im Allgemeinen beabsichtigten Ausdehnung des Daͤnischen Strafrechts auf Island einverstanden, schlugen sie hauptsaͤchlich nur in Betreff einzelner Strafarten und der even— tuellen Abhaltung der Kriminal-Kosten einige Veraͤnderungen vor, die jezt auch in die Verordnung aufgenommen sind. Die

ETEinleitungsworte derselben lauten folgendermaßen: „Wir Fre⸗ derik VI., König von Daͤnemark:c., thun kund hiermit: So wie

es durch Reskript vom 19. Februar 173 befohlen ist, daß alle in Is— land vorfallenden Mordthaten und Entwendungen bestraft werden sollen nach Koͤnig Christian's ?. Norwegischem Gesetz, das in Bezug auf diese Materien uͤbereinstimmt mit desselben Koͤnigs Daͤni— schem Gesetz und dem im Jahre 1565 konfirmirten sogenannten Store-Dom, dessen im genannten Reskript gedacht wird, als einer der wichtigsten besonderen Islaͤndischen Kriminal-Anord— nungen, die bis weiter in Kraft bleiben syolle, durch spaͤtere Ver— fuͤgungen aber fast gaͤnzlich abgeschafft ist, so hat es sich auch gefunden, daß die Strafbestimmungen des Jons-Buchs, nament— lich dessen „Mannhelge“ und „Tyvebalks“ und anderer alten Felandischen Gesetze, so gut als ganz außer Gebrauch sind, und daß sie daneben an und fuͤr sich theils dunkel und unverstaͤnd⸗ lich, theils unpassend fur die gegenwartigen Verhaͤltnisse, theils mit den in jenem Lande fuͤr einige der wichtigsten Verbrechen Hzereits eingefuͤhrten Strafgesetzen, wie auch mit dem gegenwär— tig dort geltenden Rechtsverfahren nicht uͤbereinstimmend sind; weshalb es denn, se wohl mit Ruͤcksicht auf die innere Beschaf—

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gegenwartige Rechts-Verfassung mit sich bringt, ein Ende 9 machen, fuͤr Unsere lieben und treuen Unterthanen auf Island be— sonders heilsam seyn wird, in vorgedachter Beziehung im Allgemeinen des fuͤr Unser Reich Danemark geltenden Gesetzes und Rechts voll— standig theilhaftig gemacht zu werden. Wir haben deshalb be—

schlossen, die hier in Daͤnemark geltenden Strafgesetze auf Is—

land auszudehnen, jedoch mit einigen Ausnahmen und nähern Bestimmungen, welche die besondern Verhaͤltnisse dieses Landes erfordern. In Verbindung hiemit sind Wir weiter darauf be—

dacht gewesen in Beziehung auf das Strafverfahren, welches

schon in Folge fruͤherer erlassener Anordnungen nach den hier im Reich im Allgemeinen geltenden Gesetzen auch auf Island beobachtet wird, einige zweckmaͤßige Verbesserungen in den zur Zeit dort geltenden Regeln, jedoch unter Beobachtung einzelner besonderer fuͤr bemeldetes Land gegebener Vorschriften, jetzt ein— zufuͤhren. Nachdem Wir uber dies das allerunterthänigste Be⸗ denken Unserer getreuen Provinzialstaͤnde fuͤr die Cuff! See⸗

land, Fuͤhnen, Lolland⸗Falster, wie auch fuͤr Island und die

Farder eingeholt haben, gebieten und befehlen Wir allergnaͤdigst wie folgt ꝛc.“

Deutsch land.

Hannover, 3. Mai. Die Hannoversche Zeitung theilt in ihrem heutigen Berichte uͤber die Verhandlungen der allgemeinen StaͤndeVersammlung seit dem 26. Februar bis zum J. April 1838 das Koͤnigliche Schreiben vom 28. Februar mit, welches sich auf die Errichtung von Privat-Kredit⸗-A nstal⸗ ten zur Beförderung der Abloͤsung von Grundlasten beziehe. Dasselbe lautet so,: „Zur Abwendung der Gefahren, womit Privat-Kredit-Anstalten zur Befoͤrderung der Abloͤsung von Grundlasten bedrohen, wenn sie lediglich der Willkuͤr der Un⸗ ternehmer uͤberlassen bleiben, halten Wir gesetzliche Vorschrif⸗ ten faͤr nothwendig. Wir lassen daher den Entwurf zu sol— chen, nebst den zu dessen Begruͤndung dienenden Bemerkun— gen, hierneben Ünserer getreuen allgemeinen Staͤnde-Ver— sammlung zur reglementsmaäͤßigen Berathung und Abgabe ihres rathsamen Gutachtens daruber zugehen.“ In dem diesem

chreiben beigegebenen Entwurfe wird darauf angetragen, keine derartige Anstalt ohne Genehmigung des Ministeriums errich— ten zu lassen. In der ersten Kammer wurde der Gesetz⸗Entwurf mit einigen Modificationen angenommen. Die zweite Kammer beschloß, die Berathung uͤber diesen Gegenstand auszusetzen, bis die Regierung uͤber die mit der vorigen staͤndischen Versamm— lung eingeleiteten Unterhandlungen wegen der Errichtung einer allgemeinen Kredit-Anstalt Auskunft ertheilt habe. Es sind gag, zunaͤchst weitere Mittheilungen der Regierung zu erwarten.

Leipzig, 4. Mai. Zu den vielen hier bestehenden theils oͤffentlichen theils Privat-Anstalten, deren Zweck Linde—⸗ rüng und Erleichterung der leidenden Menschheit ist, wird auch vom 21. Mai an eine Berathungs-Anstalt fuͤr Frauen in ge⸗ burtshuͤlflichen Faͤllen und bei rein weiblichen Krankheiten kommen, welche der um die Geburtshuͤlfe durch Schrift und Rath vielfach bekannte Dr. Meißner hier mit seltener Bereit— willigkeit und Liebe fuͤr die Wissenschaft eroͤffnen wird. Jede ohne Ansehen auf Rang und Stand, Wohnung in oder außer⸗ halb der Stadt, wird sich hier nicht nur Raths erholen, son— dern auch im Falle der Mittellosigkeit Huͤlfe und Heilmittel un— entgeltlich erhalten.

Nach der seit dem Zoll-Verbande moͤglich gewordenen Kon— trolle sind gegenwaͤrtig zur diesjährigen Jubilate⸗Messe, welche mit dem 19. Mai zu Ende geht, so viel Waaren hierher ge⸗ bracht worden, wie noch nie zuvor. Auch hoͤrt man im Allge— meinen mehr Klage als Lob uͤber die Geschaͤfte der Messe, ob— gleich in einzelnen Artikeln, wie in Leder, Tuchen, rohen Haͤu— ten, selbst Luxussachen und Pelzwaaren, zum Theil bedeutender Absatz gewesen ist. Am lautesten klagen die Manufaktur⸗Waa⸗ ren⸗Händler, die noch jetzt von den mißlichen uͤberseeischen Kon— junkturen zu leiden scheinen.

Mit naͤchstem wird in Angelegenheiten der Leipzig-Dres— dener Eisenbahn die Vollendung der Bahn bis an den Ein— schnitt vor Machern, was ungefähr 41 Stunden von hier ent— fernt ist, bekannt gemacht und somit solche in dieser Entfernung fahrbar werden. Ebenso wird auch in kurzem das Papiergeld nach Hoͤhe einer halben Million Thaler kreirt werden, wobei die niedrigsten Scheine auf einen Thaler lauten sollen. Dies ist nur zu billigen, während das Gutachten der Kaufmannschaft, die Noten der bald ins Leben tretenden Bank nicht auf kleine, sondern mehr auf große Summen zu stellen, nicht allgemein Beifall zu erhalten scheint. Durch das tiefe Eingraben bei der Eisenbahn in Machern soll das Brunnenwasser dem Orte durch— gaͤngig entzogen, und daher die Compagnie von den Grund— besitzern daselbst in Anspruch genommen werden. Die Summe, die als Entschaͤdigung gefordert wuͤrde, soll nicht gering seyn, doch wird sie verschieden angegeben, und der Schade am Ende wohl mit 3000 Rthlr. ersetzt werden koͤnnen.

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Wien, 1. Mai. Die Gratzer Zeitung enthaͤlt einen Bericht uͤber einen Gewerbe-Verein, der sich in Graͤtz fuͤr In— ner-Oesterreich gebildet hat und der am 31. Maͤrz d. J. seine erste General-Versammlung hielt. Im Laufe dieses Berichts heißt es unter Anderm: „Die Reise zu der Heerschau in Wos— nesensk, die Ruͤckkehr durch das Reich der Osmanen und das uns nun naͤher befreundete Griechenland benutzte der Durch— lauchtigste Erzherzog Johann, um allenthalben den Stand der Industrie und die Moglichkeit zu erforschen, den einheimischen Erzeugnissen selbst an den entferntesten Stapelplaͤtzen jener Lan, der Absatz zu verschaffen. Nicht das großartige Schauspiel kriegerischer Uebungen, nicht die Muͤhsale einer langen und ge— fahrvollen Reise, nicht die Huldigungen des Orients, dem nie der Besuch eines Mitgliedes unseres Kaiserhauses zu Theil ward, und der seiner hohen Bildung wie seinem liebreichen Be— nehmen die gerechte Bewunderung zollte, konnten den Wohl— thaͤter unserer Heimathlande in dem Streben beirren, diesem nuͤtzlich zu seyn. Die Direction der Donau-Dampfschifffahri wurde fuͤr das Interesse der Vereins-Provinzen gewonnen; die Oesterr. Konsuln und Agenten in den Handelsstaͤdten Rußlands und der Tuͤrkei wurden uͤber die Verhaͤltnisse des Verkehrs be— fragt; die Wiederaufnahme ehemaliger, so wie die Anknuͤpfung neuer kommerzieller Verbindungen sorgfaͤltig berathen, gleiche Sorgfalt der Belebung des Waarentausches mit Griechenland und Aegypten gewidmet, die Ausstellung Inner⸗Oesterreichischer Erzeugnisse zu Syra, Athen und Nauplia durch das Hand lungshaus Faber eingeleitet. Von unberechenbarer Wichtig keit ist die von Aegyptens Vice⸗Koͤnig Mehmed Ali durch seinen Minister Boghos Jussuff Bey abgegebene Zusicherung, bei Bestellungen vorzuͤglichen Bedacht auf die Produke Inner-QDester⸗ ae, i nehmen, bereits verwirklicht durch Bestellungen auf meh⸗ rere

senheit jener Gesetze, als auch um der Ungewißheit, welche die

Formen, welche bei den kuͤnftigen Abnehmern unserer Erzeug—

uisse die beliebtesten sind. Ueberhaupt ist fuͤr die Einholung

fremder, so wie fuͤr die Versendung einheimischer Muster und Preis⸗Taxife an die bedeutenden Handelsplaͤtze des Orients schon jetzt das Wichtigste geschehen, und die Mitwirkung kenntnißrei⸗

cher, vom wärmsten Eifer fuͤr das Interesse des Vaterlandes beseelter Manner, wie eines Ritter von Prokesch-Osten, der Konsuln zu Alexandrien, Syra ꝛc. ꝛc. duͤrfte diesen Einleitungen einen blelbenden Erfolg sichern, wozu uͤberdies die Unternehmun⸗ en des Oesterreichischen Lloyds und der Donau⸗Dampfschifffahrt her nie gekannte Huͤlfsmittel bieten.“

Spanien.

Madrid, 2. April. Es geht hier das Geruͤcht, daß die m. Ricardo in London und Ardoin in Paris der hiesigen egierung neue Anerbietungen zu einer Anleihe gemacht häͤt— ten. Bekanntlich haben dieselben Kapitalisten vor einigen Jah ren die Anleihe unter dem Ministerium des Grafen von To— reno abgeschlossen. Es wird aber hier vielfach bezweifelt, daß die Anleihe uberhaupt zu Stande kommen wuͤrde, da die Sache in London so kalt aufgenommen worden. Einige Personen wol— len wissen, daß die Regierung Herrn Jose d'Ollabeniague nach n, senden werde, um neue Unterhandlnngen wegen einer nleihe anzuknuͤpfen. Die hiesigen Blätter beschaͤftigen sich jetzt viel mit der Abreise des Infanten Don Francisco de Paula und seiner Fa— milie nach Frankreich. Einige betrachten diese Reise als eine Verbannung ohne vorhergegangenes richterliches Verfahren, wahrend andere es den Ministern zum Vorwurf machen, daß sie, ohne die Cortes zu fragen, dem Prinzen die Erlaubniß er⸗ theilt haben, das Land zu verlassen, ie Eskorte wird den Infanten bis Valladolid, und der General Quiroga wird ihn bis an die Graͤnze von Alt Castilien begleiten.

Die Entlassung des Generals Flinter ist angenommen und die von ihm kommandirte Kolonne ist mit den Truppen des Generals; Pardißas vereinigt worden. Letzterer befand sich * . in Toledo und marschirte am folgenden Tage nach

onseca.

Die Brigade des Generals Aspiroz hat den Befehl erhal— ten, nach der Sierra de Burgos zu marschiren, wo der Prie⸗ ster Merino mit 800 Mann zu Fuß und 300 Mann Kavallerie umherzieht.

Man versichert jetzt, daß die Minen von Almaden durch die Karlisten gar nicht beschaͤdigt worden sind, und daß man dies dem General Flinter zu danken hat. Er befahl namlich mit⸗ telst Telegraphen dem Gouverneur von Almaden, sich bei An— naͤherung der Karlisten hinter die Stadt un esu ehen; diese wurde nun freilich vom Feinde gepluͤndert, allein eben dies ver⸗ hinderte das beabsichtigte Zerstoͤrungswerk der Minen, denn als die Karlisten sich eben nach den in einiger Entfernung von der Stadt belegenen Minen in Marsch setzen wollten, erschien der General Fünter, der nach einem kurzen Gefechte die Kar— listen voͤllig in die Flucht schlug und 500 Mann gefangen nahm. Nach einer andern Nachricht waren jedoch die Karlisten später noch einmal nach Almaden zuruͤckgekehrt und haͤtten an jenen

Bergwerken bedeutenden Schaden angerichtet.

Die von Basilio Garcia in Almaden zu Gefangenen ge— machten Soldaten sind ausgewechselt worden und am 14. in Toledo angekommen.

Die Karlistischen Anfuͤhrer Cabanero und Lespinasse sind mit zwei fliegenden Kolonnen vollkommen Herren des Landes von Molina bis Carisena, so wie der Sierra von Albaragein, waͤhrend Cabrera den ganzen Norden von Vglencia und Ara—

onien in seiner Gewalt hat und vier feste Plaͤtze, Morella, Lantavieja, Beni Carlo und San Mateo besetzt haͤlt. Die Generale Oraa und Borso di Carminati koͤnnen nur 10 Ba— taillone und S00 Mann Kavallerie gegen ihn ins Feld stellen, indem die uͤbrigen Truppen der Koͤnigin von Tabanero oder For⸗ cadell in Schach gehalten werden.

Es ist hier ein Komplott entdeckt worden, welches die Er— mordung des Generals Espartero zum Zweck hatte.

Am 18. wurde Herr Mendizabal, der in den gegen das „Eco del Comercio“ eingeleiteten ,. verwickelt ist, vernom— men. Auf die gegen ihn erhobene Anklage, daß er Staats— Geheimnisse veröffentlicht habe, erwiederte er, er habe mit sei— nen Kollegen beschlossen gehabt, die im Jahre 1837 von Herrn Aguado gemachten Vorschlaͤge zu einer Anleihe den Cortes vor— ulegen, und man konne ihn daher wegen Bekanntmachung der— . keiner Veroͤffentlichung von Staats-Geheimnissen beschul— digen. Man sagt, die jetzigen Minister seyen deshalb so auf— gebracht gegen Herrn Mendizabal, weil er durch die Mitthei— lung jener Vorschlaͤge die Behauptung der Moderados, daß sich kein Kapitalist dazu verstehen werde, den Liberalen oder Anar— chisten Geld zu leihen, Luͤgen gestraft habe. Wie es heißt, ist Herr Mendizabal unter polizeiliche Aufsicht gestellt und ihm un— tersagt worden, Madrid und dessen Vorstaͤdte zu verlassen.

Die Verhaftung des Herrn Canseca, Herausgebers des „Castellano“, hat hier um so gruͤßeres Aufsehen gemacht, da er in ein abgesondertes Gefaͤngniß gesperrt worden ist und Niemand mit ihm sprechen darf, eine Strafe, die hier ganz ungewoͤhnlich ist und nur bei dem Verbrechen des Hochverraths angewendet wird. Herr Canseca diente waͤhrend der letzten Belagerung von Bilbao als Grenadier in der dortigen Natio— nal⸗Garde und ist als ein guter Patriot bekannt.

Inland.

Berlin, 6. Mai. In den oͤffentlichen Blaͤttern ist der Inhalt der bei dem Pfarrer Binterim zu Bilk, bei Gelegen— heit einer anderweitig gegen denselben verhaͤngten gerichtlichen Haussuchung, vorgefundenen Briefe des Kaplans Michelis, Ge, heim⸗Secretairs des Herrn Erzbischofs von Koͤln, Gegenstand der verschiedenartigsten Behauptungen geworden. Da sich die Redaction im Stande sieht, den vollstaͤndigen Text dieser von dem Verfasser bereits anerkannten Briefe mitzutheilen, so glaubt 9 den Wuͤnschen ihrer Leser durch nachstehenden wortgetreuen

bdruck derselben entgegenzukommen: Hoch wuͤrdiger Hochzuverehrender Herr!

Die Angelegenheit v. H. Pater Schulten habe ich besorgt. Die Antwort auf Ihren so angenehmen Brief naͤchstens: Jetzt 2 Bitten. 1) Wuͤßten Sie mir eine kurze Charakteristik der Dekane unserer Diszese zu geben. *. Wie gesinnt gegen Rom 3. gegen Cälibat und omnem nhabitum clericalem. v. In Wis⸗ sensch. und Faͤhigk. 2) Es kommt fuͤrs Erste Alles dar— auf an, nach Coöln einige tuͤchtige Maͤnner zu ziehen. Herr Laurent wird hoffentl. kommen, nur schade, daß in Coͤln fuͤr ihn

noch keine Pfarrei vakant ist. Wuͤßten sie einige junge in den 3 Beziehungen gute Leute zu nennen, namentlich aus Belgien.

rtikel, so wie durch Einsendung von Mustern in jenen Es waͤre (Sed tantum inter nos) uns eine große Freude, einige Jesuiten hereinzuschmuggeln. Wuͤßten Sie Einige, die deutsch