—
Kavallerie, Graf von Witt, ist von Odessa hier eingetroffen
Deutirten⸗Kammer
den. Von hler sind die Herren Wahl und Kröyer als Theil⸗ nehmer des Zuges bereits designirt und abgereist.
Aus Kinkiböbing wird berichtet: Von dem zum Verkauf
auf den letzten Wollmarkt zu Kallunz borg gebrachten 58,006 Pfund Merino⸗Wolle, wurden c. 35, 000 Pfund verkauft, wor⸗ unter c. 1 hier aus dem Stift, welches einen erfreulichen Beweis liefert, welche Fortschritte die Schaafzucht in wenigen . in einer Provinz gemacht hat, wo dieser Zweig der andwirthschaft nur wenig geachtet war.
Deutschlan d.
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Hannover, 3. Juli. Die hiesige Zeitung berichtet jest in ihren forigesetzten Mittheilungen in Bezug auf die Ver⸗ handlungen der zweiten Kammer uͤber die Berathungen der einzelnen Paragraphen der Verfassungs- Urkunde. Das erste Kapitel, welches von dem Königreiche, dem Köaige, der Thron— felge und der Regentschaft handelt, wurde mit den dazu ge— machten Kommissions⸗Anträgen angenommen. Auch bei der Vekathung des zweiten Kapitels, welches von den Rechten und Verbindlichkeiten der Unterthanen im Allgemeinen handelt, wur⸗ den alle einzelnen Paragraphen mit den dazu gestellten Kom— missions Antraͤgen genehmigt; als aber das ganze Kapitel in Frage gestellt wurde, erhob sich eine sehr lebhafte Debatte So erklaͤrten sich Herr Christiani, wie die Herren Lang und Don— ner auf das entschiedenste gegen die Annahme dieses Kapitels, weil ihnen die Art, wie die Rechts verhaltnisse der Unterthanen darin geregelt seyen, vorzuͤglich aber die ruͤcksichtlich der Pre sse getroffenen Bestimmungen, welche gegen den zusten Paragraphen des Staats-Grundgesetzes unendlich zuruͤckstanden, durchaus nichtssagend erschienen und ihren Ueberzeugungen gänzlich wi— derstrebten. Die Herren Klenze, Huͤpeden und Jakobi sprachen dagegen in Bezug auf die zuletzt angeregte Frage die Ansicht aus, daß wohl kein wesenticher Unterschied zwischen den die Presse betreffenden Bestimmungen des Staats, Grundgesetzes und der Ver fassungs- Urkunde stattfinde, da Alles auf die Ausfntzrung ankomme, man möge nun die Praventien oder Repression zum Prinzip machen, und eine selbststandige Gesetzgebung sey uͤber⸗ dies jetzt wegen der Beziehungen zum Bunde mit den größten Schwierigkeiten Deen n Von den fruher genannten Abgeord⸗ neten wurde hierauf erwiedert, daß gerade Jetzt, im Zustande einer Willkuͤr, ein um so groͤßerer Werih auf das vom Hoͤchst, seligen Könige verheißene Prinzip der Preßfreiheit zu legen sey, Als die Reglerung in der letzten Diät die Thunlic keit der so⸗ fortigen Vorlage einer pit er G nn anerkannt habe, und dieselbe nur wegen dringenderer Gesetze unterblieben sey. — Ein Mitglied der Kammer erklärte sich aus dem Grunde gegen das ganze Kapitel, weil dasselbe nur dahin gehe, die Rechte der Unterihanen zu schwaäͤchen, während doch die Beseitigung der bestandenen Verfassung die Uebermacht der Regierung auf das enischiedenste n . ihm scheine deshalb auch nur durch festes und entschiedenes Auftreten fuͤr das Wohl des Landes gewirkt werden zu koͤnnen. Mehrere andere Mitglieder wollten schon in dem Einbringen des Verfassungs Entwurfes eine unz weideu— tige , der Rechte der Unterthanen sehen. Als man am Schluffe der Berathung zur Abstimmung uͤber das ganze 6 schritt, wurde dasselbe mit 28 gegen 21 Stimmen ab— elehnt. .
z Darm stadt, 2. Jult. Ihre Majestaͤten der König und die Königin von Bayern sind heute Mittag um 2 Uhr, beglei⸗ tet von Ihrer Königl. Hoheit der Erbgroßherzogin, zum Be— suche bei des Großherzogs Königl. Hoheit eingetroffen, im Re—⸗ sidenz⸗ Schlosse abgetreten und, nach eingenommener Mittags⸗ tafel, nach Aschaffenburg zuruͤckgekehrt.
Hechingen, 21. unn Gestern Abend ist Ihre Kaiserl. Majestaͤt die Herzogin von Braganza, Schwester unserer Erb— prinzessin nebst Ihrer Prinzessin Tochter hier eingetroffen, um einige Wochen bei der Fuͤrstlichen Familie zu verweilen.
Frankfurt 4. M., z. Juli. Der hiesigen Ober, Post⸗ Amts Zeitung zufolge, duͤrfte sich die bevorstehende Reise Sr. , Kaifers von Rußland bis an den Bodensee aus— dehnen.
O esterreich. Wien, 28. Jun. Der Kaiserl. Russische General der
und wird sich von hier nach Teplitz begeben.
Der General Fürst Karl Liechtenstein wird Sr. Majestaͤt dem Kaiser von Rußland waͤhrend seines Aufenthalts in den Desterreichischen Staaten als dienstthuender Kammerherr beige⸗
geben werden.
Triest, 26. Juni. (Allg. Ztg.) Die Nachricht, daß die Englische Escadre von Neapel abgesegelt sey und sich gegen Malta gewendet habe, um im Fall einer feindlichen Kollision Mehmed Ali's mit der Pforte hindernd einzuwirken, ö. sich vellkommen bestätigt. Briefe aus Corfu berichten daruͤber Fol, gendes: „Die Englische Escadre, welche unlaͤngst nach Neapel gesegelt war, ist plötzlich umgekehrt und hat die Richtung nach Malta genommen, von wo sie alsbald nach Alexandrien unter Segel gegangen ist. Man weiß, daß sie daselbst bereits ange⸗ kommen ist und eine ehrfurchtgebietende Stellung eingenommen hat, so daß Mehmed Ali sich schwerlich mehr beikemmen lassen wird, etwas gegen die Pforte zu unternehmen. Auf diese An⸗ zeige hin hat man sich hier ch! beruhigt, und die Geschaͤste nach dem Orient gehen ihren gewohnlichen Gang.“
Schweiz.
Luzern, 30. Juni. Durch Kreisschreiben vom 27sten d. M. zeigt der Vorort den Ständen an, daß im Kanton Schwyz ine Eonvention zwischen den Herren Naͤff und Ab- Yberg zu Siande gekommen und daß demgemäß die dasigen Angelegen— heiten eine guͤnstigere Wendung genemmen hätten. Ueber die Form der zwischen Herrn Naͤff und der i he von Schwyz ausgewechsilten Aktenstuͤcke will jedoch der Vorort fuͤr jetzt keine i nh. Ansicht aussprechen.
Spanien.
Madrid, 23. Juni. Die allgemeinen Debatten uͤber das Zehnten-Gesetz sind in der heutigen Sitzung des Senats noch nicht beendigt worden. Nur zwei Redner haben sich hoͤren lassen, aber die Rede eines Jeden nahm die Halfte der Eitzung rin. Herr Martin de les Heros sprach gegen und der Bischof von Cordova faͤr die Fortdauer des Zehnten. Uebermergen wiyd 33 Calatrava, Ex- Praͤsident des nach den Ereignissen von La Branja gebildeten Ministeriums, gegen das Gesetz sprechen. Die ten Ka at in ihrer vorgestrigen Sitzung die von dem Ministerium verlangte Mutorisirung zur Forterhebung der Abgaben bewilligt und beschaͤftigte sich heute mit der Dis kussion des Gesetzes uͤber den Elementar⸗-Unterricht. Einige Mitglieder
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während der ganzen Session ihre Plätze nicht eingenommen ha— ben, oder die sich in den ersten vierzehn Tagen der neuen Ses⸗ sion nicht einstellen, als ausgeschieden betrachtet werden sollen. Man glaubt jedoch, daß die Kammer auf einen Antrag dieser Art nicht eingehen werde.
Seit drei Tagen spricht man unaufhörlich von einer Ver aͤnderung des Ministeriums, an die uͤbrigens Niemand glaubt, denn man ist allgemein uͤberzeugt, daß Geruͤchte dieser Art von einer Partei ausgehen, an deren Spitze der Ex⸗Minister Pio Pita Pizarro . und die sich unablaͤssig bemaht, die gegen⸗ wärtigen Rathgeber der Krone in Mißkredit zu bringen.
Es hat sich hier das Gerücht verbreitet, daß der General Narvaez die Karlisten unter Palillos bei Tembleque total ge—
habe. Einer anderen Erzahlung zufolge, haͤtten die Karlisten zwischen Tembleque und Madridejos, nach einem moͤrderischen Gefechte,
dieser Kammer wollen, wie es heißt, darauf antragen, daß alle Deputirte, die bei den letzten ahien ernannt ö sind und
schlagen und den größten Theil derselben gefangen genommen Die „Hof⸗-Zeitung“ enthaͤlt jedoch noch nichts hieruͤber.
sich eines aus Andalusien kommenden Convoi's bemaͤchtigt.
Briefen aus Murvtedro vom 15. Juni zufolge, hat sich unter den Soldaten der daselbst stationirten Legion von Porto ein solcher Grad von Insubordination gezeigt, daß der Gene— ral Oraa genöͤthigt gewesen ist, 2 Mann erschießen zu lassen und 18 ins Gefaͤngniß zu setzen.
Am 18. Juni Abends ist die aus Estremadura kommende Post etwa eine Legua von Santa Cruz de Retamar von be— waffneten und berittenen Karlisten 52 worden. Der Conducteur und der Postillon wurden gefangen fortgefuͤhrt und die Korrespondenz verbrannt.
Spanische Granze. Im Journal des Pyrenées orientales liest man: „Die Ordenggeistlichen der Provinz Taragona, welche von der monatlichen Pension, die ihnen nach Aufhebung der Kloͤster bewilligt worden war, seit drei Jahren nicht einen Pfennig erhalten hatten, benutzten die Anwesenheit des General-Capitains in Taragona, um ihm ihre traurige Lage vorzustellen. Der Baron von Meer ertheilte auch sofort die noͤthigen Befehle zu ihrer Unterstuͤtzung und uͤberzeugte sich selbst, daß dieselben ausgefuͤhrt wurden. Es ware zu wuͤnschen, er hätte bei dieser Gelegenheit Rechenschaft gefordert uͤber die Verwendung der Einkuͤnfte des großen Klosters Poblet, die hin— reichend seyn wurden, die Pensionen der Geistlichen der Pro⸗ vinz zu bezahlen, da allein die Einnahme vom Oel mehr als 20, h Piaster betraͤgt. Der General Trillo, Gouverneur von Tortosa, ist zum Kommandanten der Stadt und des Distrikts Taragona ernannt worden. — In Barcelona herrscht voll—⸗ kommene Ruhe und auch die seit drei Jahren suspendirt ge— wesene Prozession am Frohnleichnamsfeste ist ohne alle Stoͤ⸗ rung vochbergegangen.“
Vereinigte Staaten von Nord-Amerika.
New-Hork, 9. Juni. Hiesige Blätter theilen nach— stehenden, fur die Folgen des jetzigen Geld-Systems der Ver— einigten Staaten bezeichnenden Fall mit: „Ein Mann hatte eine Note der Rochester⸗Bank von zwei Dollars gestohlen und war deshalb vor Gericht gestellt worden. Sein Vertheidiger stellte jedoch dem Gerichtshofe vor, daß er nach den Gesetzen des Staats kein Verbrechen begangen habe, denn da das Aus— . solcher Noten gegen die ausdruͤcklichen Bestimmungen des Statuts sey, so habe der Angeklagte etwas gestohlen, das ei⸗ gentlich nichts sey. Die Richter stimmten nach kurzer Bera⸗ thung dieser Ansicht bei und der Gefangene wurde frei gelassen.“
Man halt es nicht fuͤr wahrscheinlich, daß die an Herrn Biddle ergangene Aufforderung, die Errichtung einer Bank in New-⸗HYork betreffend, zu einem Resultate fuͤhren werde. Man hat in der That diejenigen, welche an der Deputation Theil nahmen, in Verdacht, daß sie dabei von Privat-Absichten gelei⸗ tet wuͤrden, und seibst dem großen Finanzier persoͤnlich ver— pflichtet seyen. Die hiesigen Kaufleute und Banquiers wuͤrden es sich zur Schande anrechnen, wenn sie es zugäben, daß von einem n einem Eingebornen eines benachbarten Staa— tes, hier eine Bank errichtet wuͤrde und es also den Anschein haͤrte, als waren sie unfaͤhig, dies selbst zu thun. Sie wollen jetzt selbst eine Bank nach einem solchen Maßstabe begruͤnden, daß das Projekt des Herrn Biddle dadurch unausfuͤhrbar wer—
gehabt, als daß wir es heute schon wagen duͤrsten, elne nu einigermaßen vollständige ünd angemessene Beschreibung liefern u wollen.? Wir behalten deshalb cine umfassendere Fest- Be r* ne einem der nächsten Blätter vor. Nur Eines wollen wir hier erwähnen, die schoͤtste Anerkennung, die der diente gefunden, indem namlich Se. Köoͤnigl. Hoheit der Wiiheln im Namen Sr. Majestaͤt dem Jubelgreise den Schwar zen Adler-Orden in Brillanten zugestellt hat.
der Rheinischen Friedrich⸗Wilhelmg⸗Universität zu Bonn, Hen Geheime Regierungs- Rath von Rehfues, wurde im Februn
wendungen gegen die Vorlesungen einiger tigen katholisch-theologischen Fatultaäͤt eine ren Einleitung zur Ausfuhrung dieses Auftrages vierzehn Tag.
her sein
Tage vom is. bis 21. Marz dirauf erwiederte. Die Konfe
fahrens der Preußischen Regierung gegen den Erz—
Konferenz dem Praͤlaten beigemessen wird, auf einem Irrthun, dessen Berichtigung die Pflicht der Gerechtigkeit eben sowohl
ligten Herrn Universitaͤts Kurator, als gegen den Herrn bischof erfordert.
Swinemünde, 30. Juni. — Härings fang. — Wind und Wetter sind demselben im verflossenen Monate s
jenseirs der Divenow 27183). Tonnen konnten. Ueber haupt 18577. Der Fisch fällt so vorzuͤglich groß und schoͤn aus, daß
Da der fast alle Nachmitiage sich einstellende Nerd oder Nord ostwind den Haͤring unserer Kaste naher bringt,
Juli sortgesetzt werden.
treff der Heimathscheine wird durch das gemacht:
nen Unterthanen ein der Schweiz und in
der Schweiz, Neuchatel eingeschlossen, moglich zu machen, koͤnnen denselben kuͤnstig Heimathscheine nach diesen Laͤn, dern insofern ertheilt werden, als in dem betreffenden auswaͤrtigen Staate ihre Zulassung zu einem temporairen Aufenthalte von der Beibringung eines Heimathscheins noch ferner abhaͤngig gemacht wird. Dergleichen Hei⸗ mathscheine durfen den Impetranten daher nur dann er— theilt werden, wenn dieselben die Preußischen Staaten
Aufenthalt im Auslande . absichtigen, und dieses in ihrem Gesuch erklaren.
2) In jedem Heimathscheine ist besonders zu bemerken, daß derselbe seine Gultigkeit verliere, sobald erweislich der In haber ausdruͤcklich in den Unterthan-Verband des Staa
den duͤrfte.
In hand.
] Salzbrunn, 1. Juli. — Aufenhalt und Reisen der Höͤchsten Herrschaften in Sch lesten. — Heute Morgen trafen Se. Majestat der Köoͤnig hier selbst ein und wohnten dem Goitesdlenste bei. Abends gegen 6 Uhr stiegen Allerhöͤchstdie⸗ felben, in Begleitung Ihrer Majestat der Kaiserin und der aͤbrigen Glieder der Königlichen Familie, vor dem Brunnen hofe ab, und nahmen in den Kaiserlichen Gemächern den Thee ein. Das sehr zahlreich umher versammelte Publikum erfreute sich oͤfters des Gluͤckes, Se. Majestaͤt selbst und den umgeben— den Kreis Hoͤchstihrer Familie, bald vor dem Hause und bald am Fenster oder auf dem Balkone zu erblicken. Nach einge— nommenem Thee geruhten die Allerhöͤchsten Herrschaften sich zu Fuß in das Theater zu begeben, welches bald von den uͤberall nachfolgenden Bewohnern und Gaͤsten Salzbrunns gefuͤllt war. — Auch am 2. Juli begluͤckten die Allerhöchsten Gaͤste wieder den Brunnen-Ort und Se. Majestaͤt der König geruhten, in dem geschmackvoll erbauten Brunnenhause einen Becher Salz⸗ brunn anzunehmen, welchen der Geh. Hofrath, Dr. Zemplin, Allerhoͤchstdemselben darbot. oblenz, 2. Juli. (Rh. u. Mos. 3tg) — Jubelfeier des Generals von Borstell. — Mit wuͤrdigem Glanze wurde die Jubelfeier des kommandirenden Generals, Herrn von Borstell, hier begangen, vor Allem verherrlicht durch die Gegenwart Sr. Koͤnigl. Hoheit des Prinzen Wilhelm, Sohnes Sr. Majestaͤt, Hoͤchstweicher vorgestern Abend hier eingetroffen ist und bis zur vollen Beendigung des Festes unter uns weilen wird. Vieles hatten wir uns von dieser Feier versprochen, aber auch die kuͤhnsten Erwartungen sind uͤbertrof— fen worden. Von allen Seiten waren Fremde herbeigestroöͤmt und Abgeordnete zum Feste gekommen; Alles wetteiferte, dem edlen Greife den ,,, Zoll der höoͤchsten Verehrung und Liebe darzubringen. Wohl nie ist ein Jubelfest am Rheine gefeiert worden, zu dessen Verherrlichung so viele Kräfte zusammengewirkt, wohln ie ein Mahl wie das gestrige in unserem Schlosse gefeiert wor⸗ den, an dem so viele Personen so verschiedenen Standes und Ranges Theil genommen und die Gefühle der Anhaͤnglichkeit an den Fuͤrsten und Seine erhabene Familie und die der Verehrung eines Mannes, der sich um den Staat und insbesondere um die Rheinlande so verdient gemacht hat, in so herzlicher Weise sich ausgesprochen haben. Der Einzelheiten, die einer Erwähnung wuͤrdig sind, waren zu viele, die ganze Feier hat eine zu hohe Bedeutung fuͤr uns, wir möoͤchten sagen, fuͤr das ganze Land
tes, das dortige Unterthans-Recht nach dortigen Gesetzen still⸗ schweigend erwirbt.
3) Die treffende Provinzial⸗Regierung.
4) Die Heimathscheine werden in der Regel von drei Jahren ausgestellt, und es bleibt den Provin— zial⸗ Regierungen überlassen, dieselken demnaͤchst noch um zwei Jahre zu verlaͤngern. Ablauf der fünf Jahre eine weitere Verlaͤngerung nach—= gesucht, so ist zuvörderst die Autorisation des Ministe— riums des Innern und der Polizei einzuholen.
Berlin, 6. Juli. — Berichtigung. — Der Kurgur
1837 beauftragt, mit dem Erzbischofe von Koln, Freiherrn vn Droste zu Vischering, uͤber die von demselben erhobenen Ein
, . der di ⸗ Konferenz zu halten Er fand sich indessen durch eine Krankheit genoͤthigt, der weit;
lang Anstand zu geben und erst unterm 15. Marz erging da Vorschlag zur Abhaltung der beobsichtigten Konferen⸗ an den Herrn Erzbischof, welcher umgehend (unterm 17ten dessel ben Monats) durch Bestimn,ung eines der drei vorgeschlagenen
bifchof von Köln (gas. 31, Zeile 18 und 189 von eben, in der Quart-Ausgabe), wo die Schuld der Verzsgerung jener
gegen den bei der Enistehung desselben in keiner Weise 6 ry
guͤnstig gewesen, daß auf den Inseln Usedom und Wollin und Haͤring gepackt werden sind in diesem Jahre S5! Tonnen Hö ring 1 gepackt, als in dem gleichen Zeiteaume des Jahr
die Tonne in mehreren Packereien mit 6 Rihlr. bezahlt wird.
mithin es sich des Fanges lohnt, so wird dieser bis zur Mitte des Monat
Nachstehende Allerhoͤchste Kabinets-Ordre in Ve Pots damer und die sammtlichen anderen Amtsblätter der Monarchie bekannt
„Da nach Ihrem Berichte vom 20. November v. J. Mei⸗ zeitweise beabsichtigtes Unterkommen in den Deutschen Bundesstaaten durch das Verlangen der Beibringung von Heimathscheinen Seitens der dortigen Behörden erschwert wird, wahrend bisher in Meinen Staaten keinem unbescholtenen und anscheinend arbeitsfähigen Auslaͤnder ein solcher Aufenthalt versagt worden ist, so geneh⸗ mige Ich auf Ihren Antrag, daß von jetzt an folgende Grund ⸗ saͤtze hieruͤber zur Anwendung gebracht werden: K 1) Um den Preußischen Unterthanen ein einstweiliges nter ·
kommen in den ubrigen Deutschen Bundesstaaten und in
nicht definitiv zu verlassen, sondern nur einen temporairen zu nehmen oder fortzusetzen be
in welchem er sich aufhält, aufgenonimen wird, oder
rtheilung des Heimathscheins erfolgt durch die be n ! . . ddieses Mißverhaͤltnisses aber ließ sich, so lange nicht in ganz
auf die Dauer
Hoch ver .
Prin Seeder aberhaupt oder wenigstens *
. . .
. . . * .
.
. ⸗
4 *
Wird von dem Inhaber bei
Wenn 'ich aber gleich bei der ersten Ausstellung des
Heimathscheins aus den von dem Bittsteller bescheinigten
Jwecken seines Aufenthalts im Auslande, z. B. der Uleber⸗ nahme einer Pachtung auf bestimmte Jahre, die Dauer seines Aufenthalts im Auslande im Voraus abmessen laßt, so sind die Provinzial⸗Regierungen befugt, den Heimath⸗ schein gleich auf die ganze Dauer dieser Zeit, auch, wenn dieselbe die Frist von drei oder fuͤnf Jahren uͤbersteigen sollte, auszustellen. . 83) Die diesseitigen Behörden sind besugt, von allen Un⸗ terthanen solcher Deutschen Bundesstaaten, in welchen die eitweise 6 Beibringung eines Hesmathscheins abhangig
wird, so wie von Angehdrigen der Schweiz, die eibrin⸗
*
gestattete Zulassung Preußischer Unterthanen von emacht
gung eines Heimaihscheins in allen Fällen zu ersordern,
in welchen dergleichen Auslaͤnder nicht in den Preußischen Unterthan-Verband einzutreten beabsichtigen, sondern nur zeitweise einen Verdienst und Aufenthalt in dem dies sei, tigen Staate suchen, oder wo ihre Aufnahme in daf Preußische Unterthan⸗Verhaͤltniß aus irgend einem Grunde unzulaͤssig scheint. Ich' aberlasfe es Ihnen, diese Bestimmungen durch die
Regierungs⸗-Amisblaͤtter zur oͤffentlichen Kenntniß zu bringen. Berlin, den 26. Mai 1838.
1 Friedrich Wilhelm. n die Staats⸗-Minister von Rochow, Grafen von Alvensleben und Freiherrn von Werther.“
Von den fruͤhesten Zeiten her besteht in der Schweiz der Grundfatz, daz Ausländern, insofern sie nicht das Buͤrgerrecht in dem betreffenden Kanton zu erwerben Willens und im Stande sind, dort weder eine Niederlassung auf eine Reihe von Jah
Irundsatz ist später au rungen angenommen worden,
. J stehen und daher häufiger in den
path
. man dasselbe auch
aavnderen Worten, pflichtung noch vorhanden sey,
welcher die Graͤnzen eine: als wenn die⸗
d. h.
ein zeitweiser Aufenthalt, üaberschreitet, anders gestattet wird, sogenanten Heimathschein beibringen.
ren, noch bloßen Reise
n einen bi ; n. Bescheinigung ihrer kompetenten vaterländischen Behoͤrde,
iederaufnahme in ihrer bisherigen Heimath ent⸗ binnen eines darin näher be⸗ Zeitraums kein Hinderniß entgegensteht. Dieser auch von denjenigen Süddeutschen Regie⸗ deren Unterthanen, bei der Nahe lebhafteren Verkehr nach der letzteren Fall n,, 1 .
ibung ihrer gewerblichen Verhaͤltnisse sich in i , , nn 83 in auch umgekehrt Angehoͤrige Zahl sich in den Säddeutschen Staa—
wonach ihrer
mmten der Schweiz, in einem
der Schweiz aufzuhalten, der Schweiz in groöͤßerer ten pflegen. . , 6. Ertheilung und Erferderung von Hei— scheinen blieb jedoch in den Suodeuischen Staaten nicht Verkehr mit der Schweiz beschränkt; vielmehr brachte allen uͤbrigen . gegenuber wendung. Die Rückwirkung hiervon war die, daß nach di,. 1 mehrere der Deutjchen Regierungen sich die⸗ sem Eysteme anschlossen, so daß dasselbe jetzt sast in allen Staaten Deunsschlands Eingang gefunden hat. Zu dieser Ausdehnung einer ur⸗
auf den
renz fand demgemäß am 19. Maͤrz start. — Hiernach beruh. spruͤnglich nur aus den eigenthümlichen Verhaltnissen der Schweiz die Stelle in der bekannten Schrift: Darlegung des Ver ⸗ ,,,, Verwaltungs⸗Maßregel trug besonders der Um⸗
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tand bei, daß man in derselben ein Mittel gefunden zu haben glaubte, um den haufig vorkommenden Zweifeln vorzubeugen, db ein Individuum durch langeren Aufenthalt in dem einen Staate seiner Angehoͤrigkeit zu dem Staate, in welchem es fcuͤher seine Heimath hatte, verlustig gegangen ware, oder, mit eb far den fruheren ö eine Ver⸗ das betreffende Individuum nach langerem Aufenthalte im Auslande, und zwar in den meisten Fallen unten den unguͤnstigsten äußeren Verhöaͤltnissen desselben, auf Verlangen einer aus landischen Behoͤrde wieder aufzuneh⸗ men? Allerdings konnte ein solcher Zweifel selten entstehen, sobald einem Auüslaͤnder ein auch nur zeitweiser Aufenthalt im Lande allein unter der Bedingung gestattet wurde, daß er einen Revers beibrachte, worin seine bisherige Heimaihs-Behörde die Verpflichtung anerkannte, entweder jederzeit oder während einer bestimm ten Reihe von Jahren ihn wieder bei sich aufzunehmen. Vorzugsweise wurde Daher in den Deutschen Staaten denjenigen Auslaͤndern die Beibringung eines Hei— mathscheines zur Pflicht gemacht, welche, ohne gerade ihr bis— heriges Unterthans-Verhaͤltniß ausdruͤcklich mit einem anderen vertauschen zu wollen, sich im Auslande unter solchen Verhaͤlt⸗ nissen vorübergehend oder auf laͤngere Zeit aufzuhalten beab— sichtigten, die einen Anspruch auf Erwerbung des dortigen Hei⸗ mathrechtes entweder wirklich oder doch scheinbar herbeifuͤhren konnten.
Von Seiten der Preußischen Regierung ist bisher ein an— deres Verfahren beobachtet worden. Die geographische Lage einzelner Provinzen der Monarchie und die inländischen gewerb⸗ lichen Verhaͤltnisse uͤberhaupt ließen es theils wuͤnschens werth, theils unbedenklich erscheinen, an dem von jeher befolgten Grundsatze festzühalten: keinem unbescholtenen und arbeitsfähigen Auslaͤn⸗ der den zeitweisen Aufenthalt in den Koͤniglichen Staaten zu versagen oder nur zu erschweren. Es wurden solche Ausländer zugelassen, ohne daß man von ihnen die Beibringung eines
. Heimathscheines sorderte; umgekehrt aber fand man es auch
nicht faͤr angemessen, Preußischen Unterthanen, die einen zeit⸗ weisen Aufenthalt im Auslande nehmen wollten, Heimathscheine diesseits zu ertheilen.
Mit der zunehmenden Ausdehnung des Systems der Hei—
mathscheine stellten sich jedoch der Durchfuͤhrung des in Preu—
ßen bestehenden, davon abweichenden Verwaltungs⸗-Grundsatzes nach und nach der Schwierigkeiten immer mehrere entgegen. Wahrend naͤmlich die Preußischen Staaten nach wie vor den Ausländern Behufs eines zeitweisen Aufenthaltes offen blieben, sahen sich die Preußischen Ünterthanen von einem großen Theile der Deutschen Staaten ausgeschlossen, ja sogar nicht selten, nach einer viele Jahre hindurch den Letzteren zu gut gekommenen nuͤtzli⸗ chen Thaͤtigkeit der betreffenden Individuen, bloß um deswillen aus denselben entfernt, weil sie der Bedingung, von der dort ihre Zulassung, so wie ihr fernerer Aufenthalt daselbst abhängig ge— macht wird, nämlich der Beibringung von Heimathscheinen, nicht 8 genuͤgen vermochten, da ihnen solche von den Preußi— schen Behoͤrden in Anwendung des bestehenden Verwaltungs— Grundsatzes nicht ertheilt werden konnten. Eine Aenderung
Deutschland die Heimaths-Verhaltnisse Rr Einzelnen nach voͤl⸗ gleichen Prinzipien beurtheilt werden, auf keine andere
1 . Keil herbeifuͤhren, als daß auch die diesseitigen Behorden er—
michtigt wurden, unter bestimmten Voraussetzungen sowohl an Inländer Heimathscheine zu ertheilen, als auch von Auslaͤn— dern dergleichen Dokumente zu erfordern. Durch die vor— stehende Allerhoͤchste Kabinets- Ordre ist dem diesfaͤllgen Be— duͤrfniß ein Genuͤge geschehen.
Wie der Zweck einer diesfälligen Anordnung nur darauf gerichtet seyn konnte, die Nachtheile zu beseitigen, welche fuͤr die Preußischen Unterthanen durch das Nebeneinanderbestehen zweier entgegengesetzter Systeme uͤber die Zulassung von Aus— ländern Behufs eines zeitweisen Aufenthalts erwuchsen, so stellte dieser Zweck gleichzeitig auch die Graͤnzen fest, innerhalb deren die Preußische Regierung sich zu der Maßregel der Ertheilung und Erforderung von Heimathscheinen veranlaßt sehen mochte. Es kam namlich er stens darauf an, den eigenen Unterthanen den zeitweisen Aufenthalt auch in denjenigen Staaten moͤglich zu machen, wo als Bedingung desselben die Beibringung ei9— nes Heimathscheines gefordert wird. Hieraus folgt von selbst, daß die Ertheiiung von Heimathscheinen an Preußische Unter— thanen in allen den Fällen ausgeschlossen bleibt, wo sich die Letz⸗ teren nach Staaten begeben wollen, in denen sie auch ohne einen Heimathschein zeitweise Aufnahme finden, und daß nur den Unterthanen derjenigen Deutschen Staaten, welche die zeit— weise Zulaffung Preußischer Unterthanen von der Beschaf— fung eines Heimathscheines abhängen kassen, auch wieder in den dieffeitigen Staaten die Beibringung eines solchen Dokumentes zur Pflicht gemacht werden kann. Zweitens aber handelt es sich uͤberhaußt nur um Falle, mo Jemand nicht eine definitive Niederlassung, den Eintritt in ein neues Unterthans-Verhaͤltniß beabsichtigt, sondern nur vorübergehend und zeitweise sich im Auslande aufhalten will. Aus dieser Raͤcksicht geht mithin die Nothwendigkeit hervor, Heimathscheine nur auf bestimmte, verhäͤltnißmaͤßig beschraͤnkte Zeiträunie, die sich nach der Natur des Aufenthalts⸗Zweckes verschieden regeln koͤnnen, zu ertheilen und außerdem ihnen die Bestimmung hinzuzufügen, daß sie ihre Guͤltigkeit veilieren, sobald erweislich der Inhaber aus— druͤchlich in den Unterthans- Verband des Staates, in welchem er sich aufhält, aufzenommen wird, oder das dortige Unterthans—
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Recht nach dortigen Gesetzen stillschweigend erwirbt. Von die⸗ sen Gesichtspunkten ist bei den Bestimmungen ausgegangen wor⸗ den, welche mit der vorstehenden Kabinets-Ordre die Allerhoöchste Genehmigung erhalten haben. Wohl bleibt es zu wuͤnschen, daß die eben erläuterte Maßregel dazu beitragen moͤge, das Verfahren der einzelnen Deutschen Bundesstaaten Hinsichts der Regulirung der Heimaths-Rechte mehr und mehr auf uͤbereinstimmende Grundsatze zuruckzufuhren.
Vissenschaft, Kunst und Literatur.
Leben der Kurfuüͤrstin Luise, gebornen Prinzeß von Nas— sau Oranien, Gemahlin Friedrich Wilhelm des Großen, Kucfuͤrsten zu Brandenburg u. s. w, treu geschichtlich dar⸗ gestellt, zunachst für religibse Freundinnen vaterlaͤndischer Vorwelt, von Joh. Wegfuüͤhrer. Leipzig 1838.
Vor kurzem ist in diesen Blättern lin Nr. 189) erst die Rede gewesen ven dem großen Kurfärsten selbst, in der Anzeige der e⸗ schichte des P eaßischen Staais von Stenzel, 2 Th.“, welches Buch gerade seine Zeit umfaßt. Jetzt babzn wir Gelegenheit von seiner ersten Gemahlin zu sprechen, der rielleicht in ihren Berhbättnissen eine eben so seltene und hebe Stelle gebührt, als ihm in den seinigen.
Zugleich werden wir auch wieter an zwei andere Lebensbeschrei— hungen lebhaft erinnert, die vor nicht langer Zeit ein paar glänjende Franengestalten aus unserem Füistenbause uns vorgefühn daben, nämlich an die „Denkwürdi-feiten aus dem Leben der Herzogin Do— rothea Sibvolla von Liegnitz und Brieg ven Schmidt (21e Aufl. Brieg 1838)“ und an das „Leben der Königin ven Preußen, So— phie Charlette, von Varnhagen von Ense (Betlin 1837“.
fer des Kursürsten Johann Georg, diese die Schwiege tochter unse— rer Kurfürstin, aus dem Hanneverschen Hause, dem diesseitigen ver⸗ schmelsen. Wenn unser Blick dann, durch die Gruppirung dicser drei Bilder augeregt, weiter über den ganjen Hehenzollernschen Ah⸗ nensaal hinschweisr, so muß sich natürlich der Gedanke so leicht in uns erzeugen, daß bier nicht allein eine ungewöhnliche Zahl ausge— zeichnter Männer, sondern auchenicht minder herrlicher Frauen, un⸗ sere Verebrung und Bewunderung in Anspruch nimmt.
Dann müssen wir es sebr erfreulich finden, daß die Lebens-Be⸗ schreibung übeihaupt immer sorgfäliiger und häufigtr den Fleiß der Geschichtfchreiber beschäfiet. Die bis arapbische Datstellungsweise, — d. j. dicj nige, wo ausgezeichnete Persenen, und deren Inneres, ihr Thun und Leiden, den Mitielpunit ausmacen, und die greßen allge— meinen Staais- upd Weit-Ereignisse Tas Eniferntere, Umberliegende und nur der Hintergrund des Bildes sind, — führt die Jagznd am gecisneisten in das weite und unendlich verschlungene Gedi der Ge⸗ schichte ein. Ste begreift noch nicht den innern Zusammenhang und ahnet noch nicht die Geheimnisse des Weltgeistes, die sich in der Er⸗ schrinungswelt offenbaren — nie Schiller sagt: „das ist das wahre Geheimniß, was jedem offen vor Augen liegt und er doch nicht er⸗ schaut.“ Aber (ben so sebr macht die Biographie auch wieder auf einem höheren Standpunkte der Auffassung sür die Eereiften den Schluß der Geschichis-Betrachtung. Wenn man die Welt erst als organisches Ganzes und als Gegenständliches betrachtet hat, so ist es eine Ergänzung und Beendigung dieser Geistesrichtune, nun auch das Indipiduelle als solches zu seinem Rechte lemmen zu lassen und von som aus auch wieder in die äußere bume Welt binauszuschauen, ihre Wechsel-Beziehung mit dem Einzelgen und seinem Ich (Mikro— kosmug) so vollständig erfassend. Endlich ist bei dem Gedenken der genannen drei Biograpbieen nech darauf hinzuweisen, daß es eben nur die von Frauen sind, und daß man nun auch von dieser Seite das Laugverfäumte in sein gutes Recht einzufetzen sich getrieben fühlt: den Frauen ihren Antheil an dem vielseitigen und voll ständi⸗ gen Gange der Weltzeschichte endlich zukommen zu lassen.
Das Leben unserer Kurfürstin Luise bieiet nicht viele frappante Ereigniffe dar. Es entfaltet sich vor uns als das ruhige Bild der still, geräuschlos wickenden Gattin, Mutter und Fürstin; es ist aber von einer seltenen Boliendung. Frömmigleit, freilich zum Theil in den Formen ihrer Zeit, und rastlose Awirksamkeit, sind ihre Grund⸗ züge? Sie war dle Tochter Friedrich Heinrich's von Oranien und jß27 geboren. Eine sorgfältigere Erziehung und Ausbildung ihres Geistes, als sie Frauen, zumal in jener Zeit, gewöhnlich wurde, er— sähigten sie mit dieser Klarheit, Sicherhesi und Schärfe, nicht allein jbre'nächsten Angelegenheiten zu besorgen, sendern ihm Gatten in den wichtigsten Staats-Angelegenheiten den irefflichsten Rath zu er⸗ theilen, so daß er oft nach ihrem Tode schmerzlich ihren B istand auch in diefer Hinsicht vermißte. Wir seben sie in allen Beziehungen in der glücklichsien Laac, und dennech waren ihrem Glücke nur zu eft höchst schmerzliche Erlebnisse beigemisct, denen jr kein Sterblicher entsliebt. Ungetrübt und ven der seliensten Reinheit blieben aber siets ihre ehelichen Berhälinssse. Rur einmal ereitete sie sch selbst traurige Siunden, indem sie dieselben mit den Staats. Rücksichten in Verbindung brachte und diesen nachstehen zu müssen glaubte; aber sie wurde von deim überraschten Kurfürsten auf die zarteste und liebe⸗ vollste Weise aus diesen ibren Bedenklichkeitin gerissen. Oranienburg und das Waisenhaus daselbst sind die sprechendsten Denkmale ihrer landesmütterlichen Sorgfalt; senst war ihr Leben nur eine Reibe ven Wohlthaten und beilsamen Auordnungen, wie die Gegenwart sie eben beischte. Das Nähere ihres L bens wollen wir den Lesern in dem k selbst näher fenncn zu lernen nicht vorgreifen. Sie starb im
ahre 1667.
Wenn wir so den edelsten Gegenstand vor uns haben, so läßt dagegen die Darstellung viel zu wünschen übrig, und besonders Vieles daran entfernt. Vergleichen wir sie mit den beiden rorher genannten Lebensbeschreibungen so ist weder der glücklich gehaltene alterihümliche schlichte Ton von Sibollens Biegraphie, mit den lebens— vollen bedeutsamen Sitten- und Zeuübildern (wo wir nur an das eine „den Singemeister“ oder den Jeshiten erinnern wollen), nech die Mei⸗ sterband in biograpbischen Barstellungen im Tone der Gegenwart, wie sie uns in Sophie Charloite vorliegt, irgend anzutreffen. Wir erfennen gern den Fleiß und die große Liebe an, mit welcher unser Verfasser gearbeitet bat, und die denn auch nicht verfehlt, jum eftern auf den Leser woblihuend überzuzehen. Das reicht aber füt die man⸗ nigfagen Anforderungen nicht bin, welche die Gegenwart au Kritik, bißtasche Kunst und' reine objektive Daisiellung macht. Der Ver⸗ far ihut, als wenn er seinen Töchtern das Leben der großen Frau erfählie, ünd bat sich dadurch die Gelegenheit bereitet, überall mera— lische, religiöse und andere Betrachtungen einzusireuen. Dergleichen sind stets zu verwerfen; aus dem objektiv gehaltenen Gegenstande ii unbewußt diefe sittliche Wirkung in dem Beschauer sich ven selbst erz-ugen; der Erzäbler darf nicht selbst vortreten. Wenn wir olio auch gern die besten und reinsten Absichten und Gesinnungen dem Ver⸗ fasser zuaesteben, so würden diese Betrachtungen doch schon, der bisto⸗ rischen Theerie nach, zu verwärfen seyn. Aber es kommt auch nech hinzu, daß man viele, wenigstens anders gefaßt, und andere, als aan; üngchörig und unbedeutend, unter j der Bedingung auszeschlessen. fordern müßte, wie, um nur ein Betspiel süc die letzte Art anzufüb— ren, S 7 die über die heurigen Freier der reichen ünd armen Mäd— chen. Von der Würde des histo ischen Stils wollen wir auch nur ein Bei el gaben S. O3: „Trotz dieser Anwert . . . .. landete Karl Gustav in seinem Pemmern, marschirte wie ein fleiner Napoleon, d. h. obne anzufragen, durch die Marken u. s. w.“ ö
Wenn, wee wir hoffen, das Ruch seines sonstigen Wertbes we— gen eine zweite Auflage erlcben solte, so würde der Verfasser viel seicht von diesen Beinerkungen einigen Nutzen zi hen. Wir glauben, daß auch nech andere Beurtheiler, die webl noch näber auf Anderes eingeben mögen, als uns zu thun der Raum gesiattet, uns hierin beistimmen werden. ; a.
Jene war aus dem Brandenburgischen Hause entsprossen, die Tech⸗
ster Franz Glaͤser.
Handbuch der Gefchichte der Medizin. Nach den Auellen bearbeitet von Michael Beneditt Lessing. Erster Band. Die Geschichte der Medizin bis Harvey (löꝛs). Berlin, 1838. gr. 8.
Der iänllch forischtcitende, Alles überwältigende Entwickelungè⸗ i n, . Fäbigteiten hat in neuester Zeit mehr als ze rorher die Reihwendigteit und das Bedürfniß erkannt, in dem ernsten, ear, urtheilsfreien Studium der Geschichte einen sicheren Maßstab jener Fortschritte zu besitzen, um die Resultate des Vergleichs einer voran⸗ degangenen Zeit mit der gegenwärtigen einander gegenüberstellen und zu Gunsten der einen oder anderen enischeiden zu können. Wern irgend einer Wissenschaft der segensreiche Erfolg, der aus der An⸗ schauung der Fergangenheit und ihren Folgerungen sür die Jetztwelt hervorgeht, überhaupt ju Statten kommt, so kann sich die Arznei⸗ kunde am wenigsten diefes heilsamen Rückblicks eniübrigen, da ihre hochwichtige und durch das von ihr 1 Menschenwehl so ein⸗ slaßreiche Tenden; die schwierige Aufzabe für sie stellt, stets die Irr⸗ tbümer und Feblariffe zu umgehen und zu vermeiden, die im Gefolge einer verkehrten Zeitrichtung nicht selten unter cinem unscheinbaren Gewande die ewige Wabrbeit, wenn auch nur für Augenblicke, zu eerdrängen vermochten. Wie sehr namentlich der beutigen Heilfunde, tretz der unleugbaren Erweiterung und Vervollkommnung, die aue Zweige der Raturwissenschaften in neuesier Zeit erreichten, ein solcher Rückblick ernsilich Roth ihut, wird denen ain empfindiichsten sühlbar, welhe die gtwonnene Summe unserer theuer ertausten Einsichten durch phantastisch spelulative, für das Leben unbrauchbare Mißgestal⸗
ten und durch die Ausgcburien einer beschränkten und engherzig berr⸗ schenden Sysiemsucht verdrängt zu sehen sürchten. Ohne irc n.
der Medizin würde uns das trästliche Bewußtseyn enigehen, daß diese Erscheinungen mit der Zeit eben so den folgerichtigen längsi be⸗ wäbrten Eifahrungen in der Arzneikunst weichen müssen, wie auch im Ltben der Natur die ihr scheinbar am meisten zuwiderlaufenden Ereignisse sich endlich den ewigen Gesetzen der Wahrheit und Oid⸗ nung zu fügen pflegen. So giebt die Eeschichte denn auch dem Arzte die fihersie Fübrung in den bunt wechselnden Wirren seiner Wabr— nehmungen; sie ist ihm der Kompaß auf dem Meere der Beobachtun⸗ gen. Diesen evidenten Nutzen, der durch den historischen Standpunkt vermittelt wird, füblend, hat unsere für Geistesentwickelung so um— sichtig besorgie Regierung schon längst durch Errichtung von Lebr⸗ stüblen der Geschichte der Medizin auf unseren Hochschulen jenem Bedürfnisse Genüge geleistet, während man z. B. in Frankreich erst seit wenigen Jahren uns hierin nachgefolgt ist. Eine so weit liche Fürsorge mußte natürlich den regsamsten Eifer wecken und erhalten, der denn auch gerade in unserem Baterlaude die bedeutendsten und aichitgsten historischen Schrifien der me dizinischen L teratur her⸗ vorbraͤchte. Als cine Frucht ähnlicher Bestrebungen dürfen wir das eben angezeigte Werk betrachten, dessen Verfasser sich um so cher ert⸗ schleß, dem bisherigen Mangel eines Handbuches der Geschichte der Heillunde, das zugleich als Grundlage bei akademischen Borlesungen dienen konnte, abzuhelfen, als iom dadurch Gelegenheit wand, eine von mehrjährigen historischen Studien untersiützte Lieblings⸗ Idee in wirfliche Ausführung zu bringen. Er liefert uns somit in diesem ersten Bande seines Handbuchs in vier naturgemäßen Abtheilungen die wissenschafiliche Bearbeitung der Medizin von den Üirzeiten bis auf Hippefrates, daun während der Blüthezeit der Hellenischen Bil⸗ dung, besonders in den vielgestalteten Philosophen-Schulen, bis dinab auf Galen und weiter binunter in den rerschiedensten Chancen der sinkenden Wissenschaften, bis zu ihrem gänzlichen Verfall durch die rohe Gewalt barbarischer Völkerzüge. Endlich folgen die Araber, die Salernitanische Schule u, se w., die geistige Belchung des 15ten Jahr⸗ bunderts mit den selbstständigen Forschungen der Aerzte, bis, mit der Enideckung des Blut-Kreielaufs durch Harvev, ein Wendepunkt für die gesammte ärztliche Kenntniß herbeigesührt wurde So wein dieser erste Band, während ein zweiter bald nachfolgender sich bis auf die neueste Zeit ersirecken wird. Der Verfasser hat seine schwierige Aufgabe mit musterhaftem Fleiße gelöst, und uns in einer gedrunge⸗ nen übersichtlichen Darstellung ein vollkemmenes Gemälde der ven ihm beirachteten Zeiten und Menschen geliefert, dessen leichtem Ue— berblicke wir tine Total-Anschauung ohne langweilende Augführlich‚ feit verdanken, indem in unterhaltender und passender Form die trockensten Einzelheiten rortreten und unser Janteresfe festhalten, so daß das Buch auch außerhalb des medizinischen Publikums die Auf⸗ merffamkest vieler Gebildeter auf sich zu ziehen nicht verfäh⸗ len wird. Um die Einheit der Entwickelungs-Gesetze des menschlichen Geistes noch evidenter zu machen, ist stets der allgemeine politische und sittliche Stand punkt der Zeiten, wo er ren Einfluß für die Geistesrichtung ist, berücksichtigzi worden. Gründliches Wissen, ver⸗ bunden mit Geschmack und gesünder Krinik, so wie eigenes sorgfälti⸗ ges Suellen-Studium und dadurch bedingtes tieferes Eingehen in den Gegenstand, machen dies Werk besonders brauchbar für den Leh⸗ rer und Forscher (selbst auf philosephischem und kirchengeschichtlichem Gebiete). Für den Lernenden, und vornehmlich auch für den prakti— schen Arzt, werden der fließende Vortrag, bei immer g'eichem Fest⸗ halten am Interesse und inneren Zusammenhange, die befriedigendsle Belehrung, und die getroffenen äußeren Einrichtungen eine große Bequemlichkeit beim Gebrauch, gewähren. Zur Belehrung und lin⸗ terhaltung hat der Verfasser einige merkwürdige Beilagen hinzugesuͤgt. wie J. B. die älteste Medizinal? Versassunz des Königs Roger von Sicilien und Kaiser Friedrich's II., die Statuten des großen Hespi⸗— tals der Rilter zu Jerusalem vom Jahre 1181 (aus cinem Manu⸗ stript der vatikanischen Bibliothel) n. 4. Wir beschließen die Au zeige dieses Buchs, das eine bis jetzt bestehende Lücke in der Literatur auf so bedeuter de Weise ausfüllt, init dem aufrichtigen Waunsche, Taß der Verfasser Muße und Gelegenheit sinden möge, sein Wert dald voll⸗ enden zu können. .
n erliuer Börace. Den 6. Juli 1838. Im etlicher Fonde- an M Ce Ge .
F Er. Cour. — r. Cour. X Bzriet. 1 Geld. N Rrief. Geld. Sc Scr. S-. s TI RFJ], i,, -r. Fra rr. 35s — FX kr. Eunl. Ohl. 2.4 10315. 109235, Fou. Pfaudlr,. 1 — 3 prum Seh. d. Seehh. - 652/33 6513 ] do. do. 33 — 1003 / g K urm. ll. in.. C. 4 1033. 1031/6 Kur- a. Neum. do. J — 1007, Nu. lut. Seh. do. 4 — 1023. ISenlesisehe do., 4 102164 — kerl. Stadt · Obl. 4 1033/5, 1027, 3 Rüekat. C. und 2. Köulgah. do. 41 — — Seh. d. R. u. . — 91126 901 Elviußzer do. i — — Gold al marco 2152, 2122, Hanz. do. in Tn. A321. — Neue Ducaten — 18. —. Wentpr. Pfandhr, J — 1015, sFriedriehndror — 1323 121 do. do. 2. — 9h? / Aud. Goldmin- — Grosab. Pos. do., . 10811, 1015. ien à s Tul. 132 / 3 1311 OQatpr. Pfandbr. 11 — 1013, sviseouto —— 8 A
Königliche Schauspiele.
Sonnabend, 7. Juli. Im Schauspielhause: Der Gefan⸗ gene, Lustspiel in 1 Akt, von A. v. Kotzebue. (Herr O. Bethge, vom-⸗Köènigl. Hoftheater zu Hannover: West, als Gastroile) Hierauf: Von Sieben die Haͤßlichste, Lustspiel in 3 Abth. und einem Vorspiele, von L. Angely. (Herr O. Beihge: Ernst Hellwald, als Gastrolle)
Ksnigsstädtisches Theater. Sonnabend, 7. Juli. Der Rattenfaͤnger von Hameln. Romantisch komische Oper in 3 Akten. Musik vom Kapellmel⸗
Sonntag, 8. Juli. Zum erstenmale wiederholt: Posse in 4 Liren, von Dr. A. E. Wollheim. ö ö
In Vertretung des Redacteurs Wentzel. Gedruckt bei A. W. Sayn.