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wenig ausgesetzt, daß er sich sast unvermeidlich genöthigt sah, Schulden zu machen. Diese 21 — hat er noch nicht gan abtragen Eßnnen, obgleich er sich späterhin der strengsten Spar⸗ samkeit befleißigie und keinesweges prunkhaft lebte. Es wurde ihm unter Georg III. noch eine Zulage von 6000 Psd. und nach dem Tode des Herzogs von Jork ein fernerer Zuschuß von 3000 Pfd. bewilligt, so daß sich sein Einkommen nun auf 21, 000 Pfd. belief Unter Georg IV.,, als mehrere der auf die Königliche Familie bezüͤglichen Akten von neuem in Erwägung ezogen wurden, erhielten verschiedene andere Zweige derselben . Apanagen, aber der Name des Herzogs von Susser ward ganz uͤbergangen. Der Herzog von Cambridge hat eine r c. Apanage von 27,000 Pfd. Außer dieser Summe aber bezieht er betrachtliche Emolumente von dem Kommando eines Regiments, und als Vice ⸗ Konig von Hannover hatte er mehrere Jahre lang so bedeutende Einkuͤnfte, daß
er seine Englische Apanage gar nicht anzuruͤhren brauchte. Alle
mannlichen Zweige der Königl. Familie hatten also oder haben noch direkte Emolumente irgend einer Art außer ihrer Apanage, nue der Herzog von Susser ist auf diese allein beschrankt. Bei
der Thronbesteigung Wilhelm's IV. erhielt Se. Koͤnigl. Hoheit
ine telle in den Parks; kaum aber hatte er die 1 ; ; eins Sorsth aer. Stelle 3 ĩ . den diesseitigen General-⸗Konsul in Aegypten, Johann d' Ana—
dafuͤr zu entrichtenden Gebuͤbren bezahlt, so wurden die mit der Stelle verbundenen Emolumente von 1500 Pfd. eingezogen, und er hatte nicht den geringsten Gewinn mehr davon.“ Nachdem der Redner hierdurch hinlänglich gezeigt zu haben glaubte, daß der Herzog von Sussex schlechter gestellt sey, als die anderen Mitglieder der Königl. Familie, schilderte er dessen Verdienste um die Beförderung der Wissenschaften, Kuͤnste und Gewerbe und seine daraus entspringenden Anspruͤche auf die Dank— barkeit des Volks und schloß mit der Hoffnung, daß die Minister seinem Antrage beipflichten wurden. Dies war jedoch nicht der Fall. Zwar erklaäͤrte sich Lord J. Russell mit dem Lobe vollkommen einverstanden, welches Herr Gillon dem Herzoge von Sussex gespendet hatte; auch versicherte er, daß er, wenn er bloß seiner Privat⸗Ansicht folgen duͤrfte, gewiß der Erste seyn wurde, der eine Erhohung der Apanage Sr. Königl. Hoheit fuͤr wuͤnschenswerth hielte; aber als Minister der Krone, wenn er bedenke, welche Opposition jeder An trag auf eine höhere Apanage fuͤr ein Mitglied der Koͤnigli⸗ chen Familie im Unterhause meist gefunden, habe er es nicht für angemessen gehalten, in diesem Falle einen solchen Vor, schlag zu machen; von dem Ministerium muͤßte jedoch jeder Vorschlag der Art ausgehen, weil er sonst wie ein Vorwurf von Selten des Hauses gegen die Minister zu betrachten seyn wurde. Sir R. Peel stimmte ebenfalls dem Minister hierin bei und hielt dessen Benehmen in der Sache fuͤr um so ehren⸗ voller, als man allgemein wisse, in wie vertrautem Freund⸗ schafts⸗Verhaͤltnisse der edle Lord bin dem Herzoge von Susser stehe. Der Antrag des Herrn Gillon wurde auch nach einigen weiteren Debatten mit 98 gegen 418, also mit einer Majoritaͤt von 50 Stimmen n
London, 7⁊. Jult. Auf dem Balle, welchen die Herzo— gin von Glocester vorgestern gab, blies Ihre Majestaͤt bis halb uhr Morgens. Die Herzogin und der Prinz Georg von Cambridge entfernten sich kurz nach der Koͤnigin.
Nächsten Montag wird im Hyde Park vor den hier an⸗ 2 hohen Fremden eine große Truppen⸗-Musterung statt⸗
nden. ĩ
In einer vom öten d. datirten Königlichen Proclamation wird die Prägung einer neuen Goldmuͤnze zum Werth von 5 Pfund bekannt gemacht und eine genaue Beschreibung dersel⸗ ben hinzugefuͤgt.
Der Herzog von Nassau, in dessen Gebiet bekanntlich der 6 Vauxhall? Ballon herunterkam, der im Jahre 18368 den
anal passirte, will naͤchsten Dienstag in Begleitung seiner bei, den Sohne, der Prinzen Moritz und Adolph, im Vauxhall einem Aufsteigen dieses Luftballons, der seitdem der Nassau⸗ Ballon heißt, beiwohnen.
Die Hofzeitung meldet noch eine nachträgliche Pair⸗ Creirung, nämlich die des aäͤltesten Sohnes des Marquis von Aylesbury, Chevalier Brudenell Bruce, gewohnlich Graf Bruce genannt, der unter dem Titel Baron Bruce von Tottenham zum Pair erhoben ist. Von den Baronets-Ernennungen wird in der letzten Hofzeitung eine zuruͤckgenommen, die des Herrn Morgan Tuit aus der Irländischen Grafschaft Westmeath. Die Avancements, welche bei Gelegenheit der Kroͤnung in der Marine und Armee vorgenommen worden, sind nun auch in der ring enthalten. Zu Admiralen der blauen Flagge . 3 Vice⸗Admirale befoͤrdert: John Erskine Douglas, Sir
oß Donnelly und Sir John Poo BVeresford; 17 General⸗ kieutenants sind zu Generalen und 32 General⸗Majore zu Ge⸗ neral⸗Lieutenants avancirt; unter Letzteren befindet sich auch der Oberbefehlshaber der Truppen in Kanada, Sir John Colborne.
Am Donnerstag Abend ist auch von Liverpool ein Dampf⸗ schiff, der „Royal William“, nach New⸗York abgegangen. Es hält 617 Tonnen Last, seine Maschinen haben 276 Pferde Kraft, und es braucht stuͤndlich 14 Centner 21! Pfund Kohlen, deren es so viel an Bord hat, daß es damit die Reise ganz
ut hin und zuruck machen kann. Seine Länge betraͤgt 175, far. Breite 27 Fuß. Die Kajuͤten koͤnnen 80 Passagiere auf⸗ nehmen. Auf seiner ersten Fahrt hat es 32 Passagiere an Boro.
Aus einem dem Parlamente so eben vorgelegten Bericht des Ingenieurs Herrn Walker ergiebt sich, daß die Themse⸗— Tunnel⸗Compagnie bis jetzt 180,060 Pfd. vergusgabt hat, daß außerdem die Regierung 84a, 000 Pfd. zum Bau des Tunnel zugeschossen, und daß man die noch erforderlichen Kosten fuͤr diesen Bau nebst Allem, was dazu gehort, auf 350,009 Pfd. schätzt, so daß das Ganze, wenn es vollendet wäre, hiernach szlä, 060 Pfd. gekostet haben wrde. Indeß wird doch dabei bemerkt, daß unvorhergesehene Zufälle diese Kosten noch steigern konnten. Die Times sindet diesen Bericht, so wie das ganze Unternehmen, im hoͤchsten Grade abgeschmackt und meint, letzte⸗ res habe England in den Augen jedes einsichtigen Fremden, der bisher den Tunnel gesehen, nur laͤcherlich gemacht.
Zu Dundee in Schottland hat der Poöͤbel am Abend des Kroͤnungstages, aus Unwillen daruber, daß es ihm nicht erlaubt wurde, in einer Straße der Stadt ein Freudenfeuer anzuzuͤn— den, den dortigen Cirkus, auch Scott's Shakespearesches Pan⸗ theon genannt, ein großes hölzernes Gebaͤude, in Brand ge—
steckt. In einer halben Stunde war dasselbe in Asche verwan⸗ delt. Zum Gluͤck wehte fast gar kein Wind, sonst haͤtte die Stadt in , Gefahr gerathen koͤnnen. Zuͤr die ffentlich e
Moral so übrigens die Zerstoͤrung dieses Theaters keines weges ein Schaden seyn, da es als ein Sitten verderb betrachtet wurde. Nieder lande.
Amsterdam, 8. Juli. Das Hand elsblad enthalt den an die Provinzial⸗Stände der Prodinz Holland —
der standischen Deputation abgestatteten Bericht uͤber den Zu⸗
stand dieser Provinz im Jahre 1837. Es geht daraus hervor, daß alle Interessen derselben, materielle sowohl als geistige, in einem erfreulichen Fortschreiten begriffen sind. Die eurer dl Leyden het im vorigen Jahre 675 Studirende gezählt, worun⸗ ter 180 Theologen, 260 Juristen, 187 Mediziner, 39 Philoso⸗ phen und 6 Physiker.
Der Erbgroßherzog von Sachsen⸗Weimar ist aus dem Haag hier eingetroffen und wird einige Tage hier verweilen.
Belgien.
Bruͤssel, 7. Juli. Der Minister Huart hat eine Fi⸗ nanz Kommission ernannt, welche den Auftrag erhalten hat, aͤber die Belgien zur Last fallende Schuld, so wie uͤber mehrere andere durch die Annahme der 21 Artikel angeregten Fragen, ein Gutachten einzureichen. Die Kommission besteht außer dem Finanz⸗Minister, der sich den Vorsitz vorbehalten hat, aus den Herren Dumortier, de Brouckere und Dujardin, und sie soll ihre Arbeiten bereits begonnen haben.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 6. Juli. Se. Majestaͤt der König haben
stasy, zum Ritter des Nordstern⸗Ordens ernannt. Der Kronprinz und die Kronprinzessin sind heute mit ih— ren Kindern nach dem Schlosse Drottningholm abgegangen. Rachrichten aus Norwegen zufolge, haben sich dle Aussich= ten fuͤr die bevorstehende Aerndte ziemlich guͤnstig gestellt.
Danemark.
Kopenhagen, 7. Juli. (Alt. Mer k.) Heute ist groß Tafel bei Rl zur Feier des Geburtsfestes Sr. Majestaͤt des Kaisers. e. Kaiserl. Hoheit der Großfuͤrst wird jedoch ver— hindert, daran Theil zu nehmen hat aber Sr. Majestaäͤt dem Koͤnige einen Besuch abgestattet. Die Krankheit des hohen Patien⸗ ten hatte sich in den letzten Tagen entschieden als kaltes Fieber ausgewiesen und derselbe ist demgemaͤß von den Aerzten behandelt worden. Er faͤhrt jetzt taglich spazieren und hat schon das Museum der Nordischen Allerthuͤmer besehen, so wie die Grie⸗ chische Kapelle besucht. Die Abreise scheint vorläufig auf Dien⸗ stag, den 10ten d. M. angesetzt zu seyn; doch kann sie auch noch einen Aufschub erleiden.
Deutschland.
Munchen, ꝛũ. Juli. (Frank. Merk.) Oftmals ist es geschehen, daß Musik⸗Vereine ihre Productionen in einer Kirche veranstalteten, und diese gleich Saͤlen benutzten. Fuͤr alle Zu⸗ kunft ist dies untersagt, und zwar auf Veranlassung eines Ge⸗ suches des Rheinbayerischen Musik⸗Vereins; es wurde in Hin⸗ sicht auf jenes Gesuch fuͤr das ganze Koͤnigreich die Verord⸗ nung erlassen: daß in allen katholischen und protestantischen Kirchen, welche noch als solche gebraucht werden, die Auffuͤh—⸗ rung von dergleichen Musik-Productionen, sobald dieselben nicht mit einer kirchlich religioͤsen Hanblung verbunden sind, kuͤnf— tighin nicht mehr stattfinden solle. — Die neuen Kirchen erhe— ben sich in imposanter Pracht von Außen und noch mehr von Innen, und gereichen der Kunststadt, wie Muͤnchen vorzugs— weise jetzt heißt, zur groͤßten Zierde. Die ersten Kuͤnstler sind mit der Ausschmuͤckung derselben beauftragt, und Cornelius, so wie Heß mit den zahlreichen Schuͤlern, arbeiten unermuͤdet im Auftrage des Koͤnigs.
Munchen, 8. Juli. Die Geburtsfeier unserer hochver⸗ ehrten Königin wurde heute auf herkömmliche festliche Weise hier (wie in ganz Bayern) begangen. ;
Der Erbprinz von Oranien ist gestern Abend hier ange— kommen, und unter dem Namen eines 4 v. Buͤren im goldenen Hirsch abgetreten. Er wird einige Tage hier verwei—⸗ len und sich später nach Wiesbaden begeben.
Dresden, 10. Juli. Gestern Nachmittag traf Ihre Köͤ— nigl. Hoheit die Prinzessin Wilhelm von Preußen (Schwieger⸗ tochter Sr. Majestaͤt des Königs) hier ein und stieg in den fuͤr e,, g. in Bereitschaft gesetzten Zimmern im „Hotel de
axe“ ab. Abends erschien die Prinzessin im Theater, wo „Nathan der Weise“ gegeben wurde, in welchem Stuͤcke Herr Anschuͤtz aus Wien die . spielte. Heute ist Ihre Koͤ⸗ nigl. Hoheit nach Teplitz abgereist.
Der dem Dampfschiffe „Koͤnigin Marie“, wie man behaup— ten will, aus Muthwillen zugefuͤgte Schaden ist wieder herge— stellt, und die gewohnlichen Fahrien haben am gten d. M. wie⸗ der begonnen.
Hannover, 7. Juli. Der Leipziger Allg. Zeitun safolse ist Nachstehendes der vollstaͤndige Inhalt der Vorstel⸗ ung, welche (wie kuͤrzlich erwahnt wurde) 28 Mitglieder un⸗ serer zweiten Kammer an die Deutsche Bundes ⸗Versammlung in Frankfurt a. M. gerichtet und i n ,.
„An die Durchlauchtige Deutsche Bundes-Versammlung. Ehr— erbietige Vorsiellung der unterzeichneten Mitglieder der zweiten Kam, mer der zu Hannover versammelten Stände. Hannover, den 29. Junt 1838. Wenn die ehrerbietigst unterzeichneten Mitglieder der zweiten Kammer der von Sr. Masestät dem Könige von Hannover mittelst Aullerhöchsier Proclamation vom 7. Januar 1838 berufenen allgemei— nen Stände⸗Persammlung zu dem ungewöhnlichen und für sie wahr⸗ haft schmerzlichen Schritt einer Anrufung der Durchlauchtigen Bun⸗ des-Persammlung in ihrem Gewissen sich gedrungen fühlen, so ge⸗ schieht solches in der feslbegründeien Ueberzeugung, daß dieser Schritt mit der schuldigen Devotlon gegen ihren angesiammten Lande s⸗ herrn und mit der sirengsien Anhaͤnglichkeit an Recht und Orduung in eben dem Grade vereinbar ist, als er von der Pflicht gegen das Vaterland, deffen Berireter sie sind, ihnen geboten wird; Durch das Ällerhöchste Patent vom 1. November 1837 hat Se. Ma⸗ jestät unser Ailergnädigster König das vier Jahre lang in auerkann⸗ ter Wirksamkfeit bestandene Grundgesetz des Königreichs vom 26. Sep⸗ tember 1833 für erlofchen zu erklären beliebt. Zwei Tage vorher ge— fiel es Sr. Najeflät, die bei Allerhöchstihrer Ankunft zu Hanngver versammelten, unterm 29. Juni v. J. vertagten allgemeinen Stände aufzniösen und dadurch das Organ zu vernichten, welches nach 8. 83 des Staats-Grundgesetzes die grundgesetzlichén Rechte des Landes zu vertreten berufen war. Die durch die Allerhöchste Proclamation vom 7. Januar d. J. von S. Majestät berufene Bersammlung ist weder nac dir Borschrift des Siaats-Grundgesetzes vom 26. September 1833 noch nach der des Königl. Patentes vom 7. Dezember 1819 kom⸗ ponirt und kann schonu aus diesem Grunde weder als verfassungsmä⸗ ßige Stände-Versammlung, noch als gehörig legitimirtes Organ zur Vertretung der grundgesetzuchen Rechte des Landes betrachtet werdem Müßsfen daher die eingelnen Mitglieder dieser Versammlung sich um fo mehr beschelden, einen Charakter nicht in Anspruch nehmen zu können, dessen die Gesammtheit, welcher sie angehören, entbehrt, so haben die ehrerbietigst Unterzeichneten dennoch geglaubt, daß die ei⸗ geuthümliche Stellung, worin sie sich befinden ihrem offenen Zeug⸗ niffe über die Lage des Landes einiges Gewicht verleihen, und daß solches vielleicht zu einer klaren Ansicht über die beklagen swerthen Verwirrungen, in welche die ffentlichen Zustände des Königreichs gerathen sind, in dem Augenblicke mit beiragen könne, in welchem
hdiese Durchlauchtige Versammlung anf deren Lösung Bedacht zu neh⸗
men geruhen möchte. Die Stadt Osnabrück hat in einer, der Durch, lauchiigen Bundes⸗Bersammlung im Marz d. J. überreichten Beschwerde. Schrift die Wiederherstellung des r, vom 26. Sept. 1833, eventualiter die Wiederherstellung der Verfassung von 1819 in völliger Integrität beantragt. Es ist ihr nach unserem unmaßgeb. lichen Ermessen gelungen, sowohl den Legitimationepunkt, als auch den Grund der KReschwerde selbst, auf eine völig erschöpfende Weise flar und bündig zu deduciren. Die von der Stadt Osnabrück ihrer Beschwerdeschrift als Anl. 8 beigefügte Rechts⸗Deductton wurde mil
telst einer Petitson vom 17. Februar d. J. der am 20sten dess. Mo—
nais eröffneten hiesigen Sttande⸗Versammlung mit der Bitte über⸗ reicht, „Se. Königl. Majestät um die baldigsie Berufung der allge— meinen Stände⸗Versammülung in Gemäßbeit des Staats⸗Grundgesetzes vom 26. September 1833 in möglichst furzer Frist unterihäntgst zu bitten.“ Bei den Wahlen zu dieser Versammlüng, zu deren zweiten
Kammer die einzigen lebenslänzlichen Mitglieder, die Schatzräthe,
nicht berufen worden, hatten sehr verschiedene Gesichtspunkte vorge— herrscht. Während die in zweiter Kammer vertretenen sechs Stifter, welche nach der Berordnunz des Höchssiseligen Königs Wilhelm IV vem 9. Okt. 1833 nur drei der Geistiichkeit oder dem höheren Schulwesen angehörende Deputirte zu stellen befugt waren, jetzt sechs Königl. Diener zu wäh— len sich bexilt hatten, und auch von den beiden Konsistorien zwei im höheren Staatsdienste siehende Männer abgzeordnet waren, haiten die von der Regierung unabhängigeren Corporationen größtenthetls ihre Anhänglichkeit an das Staats⸗Grundgesetz dadurch zu erkennen gege— ben, daß sie entweder mit ausdrücklicher, in den Wahlprotokollen nie— dergelegter Berwahrung der staatsgrundgesetzlichen Rechte gewählt — die Wahlen wurden vom Königl. Kabinei gegen die Ansicht der zwei⸗ ten Kammer fassict — oder daß sie, dergleschen Vorbehalte für un— uöthlg haltend, Deputirte, von deren persönlicher Gesinnung sie einen Kampf für Aufrechthaltung des Staats-Grundgesetzes erwarteten, ge⸗ schickt, oder daß sie der Beschickung eines nicht verfassungsmäßigen Landlages sich gänzlich enthalten hatten. Solchergestalt waren, als die Osnabrücker Petition zur Berathung kam, 19 Wahl- Corpora⸗ tionen, unter ihnen die Städte Hannover, Lüneburg, Osna— brück, Hildeshtim, Emden, Münden, Buxtehude, Fürsienau, Leer und Rorden, nunvertreten, und die zweite Kammer enthielt daher statt der berufenen 73 nur 31 Mitglieder, unter denen 2M eigentliche Königliche Diener, im Sinne der Verordnung vom 7. Januar 1838 aber fogar 34 Königliche Diener gezählt wurden. Wie unmöglich es einer so komponirten Kammer seyn mußte, gleich damals über die Jukompetenz der Versammlung sich rein auszusprechen, liegt am Tage. Das Aenßerste, was zu erreichen stand, war die Anerkennung von Zweifeln über die Kompetenz. Indem daher beide Kammern von dem Inhalte der Osnabrücker Petition Gelegenheit nahmen, sich ge— gen das Kabinet Sr. Majestät über die höchst beklagenswerthe Lage auszusprechen, in welche sie sich versetzt saben, erklärten sie nament⸗ lich in dem sup Nr. J. abschtlftlich angeschlessenen Schreiben vom 16. März dieses Jahres, daß ihre gegenwärtige Composition mit den Vorschriftemn der Verfasfung von 1819 nicht völlig überein⸗ stimme. Wenn sie gleichwohl von den obwaltenden Verbältnissen un⸗ widersteblich gezwungen, zu dem Versuch einer gütlichen Pereinbarung sich bereit ertlaͤrten, so geschah dies unier der ausdrücklichen Bemer⸗ kung, daß solche ohne eine Theilnahme der bisher nicht vertretenen Corporationen das erforderliche Vertrauen nicht werde gewinnen kön⸗ nen. Die Stäude⸗Persammlung ersuchte daher das Königl. Kabinet, dieser ihrer Erklärung Oeffentlichkeit zu geben und dieselbe den be⸗ treffenden Wahl-Corporationen mitzutheilen. Auf diese Bitte er⸗ theilte das Kabinet St. Majestät keine ,, Es erfolgte weder die beantragte Veröffentlichung jenes Schreibens, noch des⸗ fen Mittheilung, nech eine sonstige Aufforderung an, die bis da⸗ hin unvertretenen Wahl-Corporgtionen, ja segar die Aufnahme des Schreibens in die gedruckten Aktenstücke der Stände-Versamm⸗ lung wurde kabinetsseitig inhibirt. Immittelst hatten die versammel⸗ ten Stände die ihnen vorgeiegten Gesetz-Entwürfe — die meisten derselben waren bereits von der vorigen nn, allge⸗ meinen Stände-Versammlung reglementsmäßig erledigt — in Be— rathung gezogen, eine kommissarische Prüfung des von Sr. Majestat
mitgeiheilten Verfassungs Entwurfes beschlossen, auch stalt eines ihnen
vorgelezten Budgets das von der vorigen allgemeinen Stände⸗Ver—⸗ sannnlung bewilligie Budget für das Rechnungsjahr vom 1, Juli 1838 39 in fosse vrolongirt und so die staatsgrundgesetzliche Kassen⸗Ver⸗ einigung in Wirksamkeit erhalten. Sie glaubten, dles Verfahren dem' Gehorfam gegen die Befehle Sr. Majestät ebensowohl als der gleichmäßigen Rlasicht auf den sonst gesährdeien sinanziellen Zustand bes Lanbes und der Sorge für den ungehinderten Fortgang der Verwaltung schuldig zu seyn. Als nach dem Ablaufe der v erzehntä⸗ gigen Oster-Ferien die allgemeine Erwartung von dem Erfolge der staͤndischerseils beim Königlichen Kabinette beantragten, in dem oben angefügten Schreibtn bezeichneten Maßregeln sich getäuscht fand, und die Folgen davon in der zehn Tage lang fortdauernden Unvollzäh⸗ ligkelt der zweiten Kammer sich zeigten, verharrte das Kabinet Sr. Majestüt nichtsdestoweniger in der Nichterfüllung der ständischen Bilte. Erst am elften Tage nach ihrem Wiederzusammen irjtte, am z. Mat dieses Jahres, war es den Bemühungen ihres Präsidenten gelungen, die zür Fassung von Beschlüssen erforderliche Zahl von 37 Ritgliedern zweiter Kammer zu versammeln. Die Wahrnehmung, daß diefer nur nothdürftig bis auf die Hälfte ihrer Mitglieder kowm⸗ plettirten Kammer derseibe Repräsentativ. Charakter, welchen selbst die vollzählige rechtlich nicht würde ansprechen können, vom Kabinet Sr. Majestät beigelegt werde, hat seitdem der zweiten Kammer eine grö⸗
sammelten Ständen denjenigen Reprãäsentativ Charakter zuzuerken⸗ nen, dessen sie doch, um Rechtsgültiges zu schaffen, nothwendig be⸗ dürfen. Ju dieser eben so eigenthümlichen als schwierigen Lage un⸗
J7. Juni d. J. enthaltenen, von dem Landtags Kommissar auf wie⸗ derhölte Anfrage für unecht nicht erklärten Mittheilung eine von der
Lande ankommt, und so lange uns nicht ien n n n, el . 4
reit. Aber wir verwahren feierlich uns nigreich, als dessen Repräsentanten wir eidlich verpflichtet sind, egen die aus unserem Verhalten gezogene Folgerung: als se
der zur Ausuͤbun Behörde (§. 127 wurde die freiwillige Veräußerung bedeutender Forsten von der Einwilligung der Stande abhäͤngig
om Jahre 1819 nicht völl ig übereinstimme, und wie in dem sub ** ff unterthänigst angeschlossenen Beschlusse vom 28. Juni d. J. ine große Majorität jweiter Kammer — 33 gegen 21 Stimmen —
Wesentlichen dieses deutlich erklärt hat, so ist es insbesondere auch unsere gründlich erwogene Ueberzeugung, und wir achten es für eine belllze Pflicht, vor dieser Durchlauchtigen Versammlung auszu⸗ sprechen: daß kein Handlung der jetzt versammelten Deputirten rechtlich Gültiges zu bewirken im Stande sey, daß vielmebr dazu die Zusiimmung eur auf die vor dem Regierungs- zintritte St. Königl. Majestãt rechtmäßig bestandene , gegründeten und in Ge⸗ mäßbeit derselben berufenen und komponirien Stände-Versammlung nnumnänglich erforderlich sey.“ Diese ehrerbietigste Erklärung, zu
wir uns nur mit schwerem Herzen enischließen konnten, ist uns zurch den Inhalt des in Bezug genommenen Artikels der Augsburger „‚Afsgemeinen Zeitung., nachdem der Königliche Kommissar auf wie berhoite in zweiler Kammer an ihn gestellte Anfragen jede Erläuterung und jedes beruhigende Wort verweigert hat, zur Rechtfertigung un— serer schwerverletzien Ehre abgedrungen, Welche Verfassung die vor bem Reglerungs⸗-Antritt Sr. Königl. Majestät rechtmäßig bestandene sey — diese inhaltschwere Frage liegt der Duxchlauchtigen Bundes— Bersammiung zur Enischeidung vor. Zwar müssen wir uns beschei, ken, daß wir ebenso wenig wie die zusammenberufene Versammlung berhaupt eine verfassungsmäßig begründete repräsentative Corpora— fion bilden; gleichwohl geben wir der Hoffnung Raum, daß für die Durchlauchtige Bundes-Versammlung bei der Erwägung und Ent— scheidung des Schicksales eines ganzen Landes die frelmüthige, in Er— mnzngenng jedes anderen Ausfunftsmittels vom Drange des Gewissens gebotene Erklärung von Männern, welche von Wahlberechtigten aus allen Theilen des Landes unter den schwierigsten Umständen für wür— dig erachtet worden, das Wohl des Vaterlandes zu berathen und zu vertreten, nicht ohne alles Gewicht seyn werde. Auf die Entscheidung dleser Durchlauchtigen Persammlung harren in gespanntester Erwar— lung die Bewohner unseres Königreichs, welche in bewährter Treue gegen ihre augestammten Regenten und im Gehorsam gegen die Ge—
ffttze gewiß keines Landes Unterthanen nachstehen, welche aber au bhne eine feste Grundlage des Rechtes keine Sicherheit un .
Feil weder sür die Throne noch für die Völker dauernd gedenkba: Falten. Auf das unzertrenubare Wohl ihres Königs ** ihre
Baterlandes sind auch der ehrerbietigst Unterzeichneten Wünsche und
andlungen einzig und allein gerichtet. Feierlich beiheuern wir vor
ott und vor dieser Durchlauchtigen ga nen daß wir die Treue, zu welcher wir unserem angestammten Landesherrn uns eid— lich verpllichtet, weder verletzt haben noch wissentlich je verletzen wer— den, daß wir gleich dem Lande, desfen Vertreter wir sind, von der treuesten Hingebung an die geheiligte Person unseres Allergnädigsten Königs erfüslt, jede Verletzung Allerhöchstdessen Rechte aufrichtig ver— abscheuen würden, daß wir aber auch durch die Stellung, zu welcher das Vertrauen unserer Mitbürger uns berufen hat, und durch unfe— ren in solcher Stellung geschworenen Eid uns gleich heilig verpflich— tet achten, die Rechte und die Wohlfahrt unseres Vaterlandes nach unseren Kräften zu vertheidigen.“ (Folgen die Unterschriften von 28 Deputirten zweiter Kammer.)
Hannover, 10. Juli. Die hiesige Zeitung fuͤhrt heute die Mittheilung der Verhandlungen der ersten . . in dem gestrigen Blatte der Staats Zeitung irrthuͤmlich als Schluß der Beraihungen der zweiten Kammer angegeben waren) wei— ter fort und berichtet uͤber die Sitzungen vom 19. und 20. Juni, in welchen das VI. Kapitel, das von den Domainen und Re— galien, den Steuern und dem Staats- Schuldenwesen handelt, und das bei der ersten Berathung der Verfassungs-Urkunde ausgesetzt worden war, eroͤrtert wurde. Bis zum Paragraph 122 wurden saͤmmtliche von der Kommission beantragte Verände— rungen ohne Debatte genehmigt. So wurde dem Paragraph 103, nach welchem die Königlichen Domainen und die Regalien ein Tideikommiß bilden, welche zugleich und unzertrennlich mit der Nachfolge in der Staatsgewalt dem Koͤnige anfallen, der Schluß substituirt: „Die Regalien bilden ein Fideikommiß, aus wel chem die Beduͤrfnisse des Koͤnigs und des Landes bestritten werden u. s. w.“ Paragraph 167 und 168 des Entwurfes, in welchen sich der König erbietet, jahrlich zwei Millionen drei— malhunderttausend Thaler aus den Domainen und Regalien beizusteuern, wovon die Apanagen, Einrichtungs⸗ und Aus stat⸗ tungs⸗Kosten, die zum Schlosse erforderlichen Gen wen u. s. w. abgerechnet werden sollen, und außerdem die Bildung einer Koͤnigl. General⸗Kasse aus der Vereinigung der Beiträge aus den Domainen, und des Ertrages der Steuern, Abgaben Ü. s. w. r wurde beseitigt und dafuͤr Folgendes aufgenommen: „S. 107. Die Ausfuͤhrung der im §. 106 enthaltenen Bestim⸗ mungen soll in Geigaͤßheit der zwischen dem Koͤnige und der allgemeinen Staͤnde⸗Versammlung vereinbarten Neben⸗Urkunde vom ... geschehen, deren Inhalt als integrtrender Theil dieser Verfassungs- Urkunde zu betrachten ist. — S5. Jos. Die hir estreitung der taats-Beduͤrfnisse (8. 106, Nr. und 4) bestimmten Ueberschuͤsse der Königlichen Domainen und Regalien sollen in. Verbindung mit dem Ertrage der Steuern und der dazu gehörenden Abgaben, Chaus— seegelder und Sporteln die Einnahme der General-Kasse bilden, aus welcher sodann die gesammten Staats, Beduͤrfnisse bestritten werden muͤssen. Aus der General-Kasse darf ohne Anweisung der staͤndischen Kontrollrechtè angeordneten nichts verausgabt werden.“ — In 5. 109. anzer Domanial⸗Guͤter oder
gemacht. Der 5. 115 wurde dahin abgeändert, daß die Steuern nicht auf drei Jahre sondern nur auf zwe Jahre bewilligt werden sollen. Im weiteren Verlaufe der Berathung gaben
manche Paragraphen, besonders §. 127, zu ziemlich lebhaften
Eroͤrterungen Anlaß, obwohl die Kaminer snueistentheils
; d Kommissio ns. Antr agen beitrat. Schließlich ᷓ e . Kapitel angenommen.
Kassel, 10. Juli. Die Kasseler Zeitung enthalt fol— ende Mittheilung, welche der gan blogs Cem fu der n ersammlung in der Sitzung vom ten d. M. machte: „Da n bisher proponirten Finanz-Gesetze unter den von der e ü Versammlung beantragten Veranderungen des demsel— . beigefuͤgten Voranschlags der Einnahmen und Ausgaben ö. landesherrliche Sanction nicht hat ertheilt werden konnen, eh lngegen von den Ständen die Nothwendigkeit und Nuͤtzlich⸗ e. 1 der in dem vorgelegten Voranschlage aufgefuͤhrten Ausgaben en so wie die Nothwendigkeit der Forterhebung der bisheri— J teuern und Abgaben, und der Aussetzung der vorgeschrie— enn Kapitalisirung bei dem Staatsschatze hat anerkannt wer en muͤssen; so wird I) der Staͤnde⸗Versammlung das Ansinnen El, daß sie nunmehr dem anliegenden anderweiten Finanz— reg Eniwurfe die Zustimmung ertheile; daß es aber in . Falle, wenn sie Letztere nicht ohne Abänderung des Ent— paß ertheilen wollte, lediglich, damit die schon so be— uten angewachsenen Landtagskosten nicht zum Nachtheile der kiterthanen noch vergroͤßert werden, bei der einfachen Verwil⸗ ung . der bisherigen Steuern und Abgaben 6 * noch uͤbrigen Theil der gegen waͤrtigen Finanz⸗Periode — — 46 uspendirung des zweiten Satzes des §. 4 des Gesetzes an 27. Februar 1831, die Bildung des Staatsschatzes betref⸗ . bewenden bleibe, so daß hiernach, dem 5. 146 der rfassungs⸗ Urkunde gemäß, durch ein Ausschreiben oder ein:
G Uen
Verordnung die Forterhebung der bisherigen Steuern und Ab⸗ gaben verfügt werde; und Y) in solcher Ruͤcksicht der endliche Schluß des Landtags auf den 11. Juli festgesetzt.! — Der damit uͤbergebene Entwurf zum Finanz - Gesetz fuͤr die dritte Finanz Periode von den Jahren 6, 1838 und 1839 bestimmt: daß die seit dem Beginnen der laufen- den Finanz-Periode in Gemäßheit der bisherigen Gesetze er⸗ i Steuern und Abgaben bis zum Schlusse dieser Finanz⸗ deriode forterhoben werden sollen; — daß die Ministerien fuͤr die Verwendung der Staats- Einnahmen zu den in dem ange— haͤngten Voranschlage der Staats-Ausgaben angegebenen Zwek— ken zu sorgen haben, jedoch nicht befugt seyn sollen, auf einen Ausgabe- Titel Ausgaben eines andern Titels anzuweisen; — daß das Finanz -Ministerium zu Bestreitung der in dem Nach⸗— trage des Voranschlags der Staats⸗Ausgaben aufgefuͤhrten außergewoͤhnlichen Ausgaben die Summe von 291,060 Rthir. anlehnweise aufzunehmen ermaͤchtigt wird, und die bei der Lan, deskredit⸗Kasse angelegten Abloͤsungs - Kapitalien als Sicherheit dienen pllen; — daß zur fernern Tilgung der waͤhrend der ersten Finanz⸗Periode creirten Schuld von 350,000 Rthlr. fuͤr das Jahr 1837 aus dem durch §. 7. des Finanz ⸗-Gesetzes
vom 31. Oktober 1833 gebildeten Fond 25,006 Rihlr. gezahlt
werden, — fuͤr den Fall jedoch, daß ungeachtet des i = Ministerium angewiesenen Vorschusses 23 710900 an Ser, kungen in den Staats- Ausgaben entstehen, dasselbe zur Auf— nahme von Geldern bis zum Betrage von 109,600 Rrhlr. auf laͤngere oder kuͤrzere Zeit, jedoch dergestalt ermächtigt seyn soll daß die aufgenommenen Geldbeträge bis zum Ablaufe der Fi⸗ nanz⸗ Periode, und insofern ihre Aufnahme erst im Laufe des Jahres 1839 stattgefunden hat, bis zum J. Juli 1810 zuruͤck⸗ gezahlt seyn muͤssen, und schließlich, daß das nach §5. 3 und 5 b b mende Anlehen mit 3 bis 37 pCt. verzinset wer— en soll.
Hamburg, 11. Juli. Se. Kaiserl. Hoheit der Großfuͤrst Thronfolger von Rußland wird, sicherem . k gen in Luͤbeck und uͤbermorgen hier in Hamburg erwartet.
Schweiz.
Nachstehende Protestation ist an die Redaction der All— gemeinen Zeitung aus Arenenberg unter dem 4. Juli eingesandt worden: „Im Namen des Prinzen Napoleon wi— derspreche ich aaf das Bestimmteste der Beschuldigung, daß die Broschuͤre des Herrn Laity veroͤffentlicht worden sey, um in Frankreich zum Aufruhr aufzureizen. Der Prinz hat die Ver— öffentlichung dieser Schrift gestattet, weil kein Mann von Ehre dulden kann, daß parteisuͤchtige Verleumdungen die oͤffentliche Meinung irre leiten. Sett den Straßburger Vorfällen hat man unzaͤhlige Male wiederholt, daß der Plan des Prinzen schlecht ersonnen und thoͤricht ausgefuͤhrt worden sey, daß der— selbe sich bei seiner Freilassung schwach gezeigt habe und vor seiner Abreise nach Amerika Verpflichtungen gegen die Regie— rung eingegangen sey. Sollte er dies dulden und nicht erlauben, daß man darauf antwortete? Nein! Den Tadel erträgt man schon, weil dies das gewohnliche Schicksal der Unterliegenden ist, aber Verfaͤlschungen der Geschichte weist man zuruͤck, und man braucht zu diesem Behufe nur die Wahrheit bekannt zu machen. Das, was von der Broschuͤre des Herrn Laity am meisten angefein— det worden ist, sind die Aktenstuͤcke (Proclamationen), welche die Regierung selbst mitgetheilt hat. Worin bestehr also sein Verbrechen? Wir koͤnnen unmöglich glauben, daß man den Abdruck der Artikel der Regierungs-Blätter Jemand anrechnen wird; wir koͤnnen unmoglich glauben, daß die Moral aus der Politik verbannt ist, und daß das Gewissen keinen Einfluß auf die Ausspruͤche der Richter hat. Herr Redacteur, ich erwarte von Ihrer Unparteilichkeit, daß Sie diesem Briefe in der naͤch— sten Nummer Ihres Blattes einen Platz vergoͤnnen werden.
Ch. Parquin, Offizier der Ehrenlegion.“
Spanien.
Madrid, 30. Juni. Der Minister des Innern hat der Deputirten⸗Kammer in ihrer vorgestrigen Sitzung zwei Gesetz⸗ Entwuͤrfe vorgelegt, die den Schluß der Session wohl noch etwas verzoͤgern durften. Die Regierung verlangt nämlich, daß ihr die Organisirung der Ayuntamientos uͤbertragen und daß sie außerdem ermaͤchtigt werde, die Provinzial-Juͤnta's nach den der Kammer bereits vorgelegten, aber nicht mehr zur Erörterung gekommenen Gesetz⸗Entwuͤrfen wiederherzustellen. In derselben Sitzung wurde der Kommissions-⸗Bericht über eine den Balea— rischen Inseln aufzuerlegende Abgabe, die ausschließlich zur Aus⸗ besserung der Wege verwendet werden soll, angenommen. Hier⸗ auf legte der Kriegs Minister einen Gefsetz Entwurf vor, der den Zweck hat, den Wittwen der getoͤdteten Offiziere Ceballos, Escalera, Saint-Just und Mendivil Pensionen zu bewilligen.
Die aus 4500 Mann bestehende Division des Generals Pardinas ist nach Aragonien abgegangen. Nach ihrer Verei⸗ nr ö. der dortigen Armee wird dieselbe uͤber 20, 000 Mann
Die Nachrichten uͤber den Zustand von Alt-Castilien, Avi— les und Galizien lauten nicht erfreulich, indem mehrere Karli⸗ stische Anfuͤhrer, namentlich Modesto, Villodro, Balmaseda und Cerdiß Schrecken unter der dortigen Beyoͤlkerung verbreiten.
Der Oberst Saloza, Adjutant des Generals 6a ,, wel⸗ cher die Nachricht von der Einnahme Peñacerrada's uͤberbrachte, soll der Regierung die Versicherung gegeben haben, daß der Ober-Befehlshaber im Begriff stehe, mit allen disponiblen Truppen Oñate und Estella anzugreifen.
Da die zur Pruͤfung der verschiedenen Anleihe-Vorschlaͤge ernannte Kommission die von Herrn Aguado aufgestellten Be— dingungen fuͤr die einzig annehmbaren erklaͤrt hat, so ist nun— mehr eine andere Kommission ernannt worden, um mit Herrn Aguado in Paris wegen der Anleihe zu unterhandeln; sie be— steht gus den Herren Remisa, Marliani, Olavarrieta y Blanco und Miguel Polo. Herr Remisa ehemaliger Kaufmann und jetzt einer der ersten Kapitalisten Spaniens, war unter Ferdi— nand VII. General⸗Schatzmeister des Königreichs; Herr Olavar—⸗ giert y Blango, Finanz-Minister zur Zeit als Herr Istur iʒ Conseils-Präsident war, ist jetzt Direktor des Tilgungsfonds; Herr Miguel Polo, fruher Offizier der Wallonischen Garde ist jetzt Mitglied der Deputirten⸗Kammer, ein achtbarer Kauf man n Ge ger , e, nen Nu Koͤnigreiche Valencia.
ie Herren Mendizabal und Olo ni vn D 3 zaga sind nach Paris
dan erzählt sich hier, daß der ehemalige Kriegs-Minister und jetzige Gouverneur der Philippinen, Herr . verstorbene Gemahlin mit fast Köoͤnigl. Ehrẽnbezeigungen habe beerdigen lassen wollen, daß aber die dortigen Behoͤrden sich diesem Vorhaben widersetzt haͤtten. Man weiß nicht, ob es ihm gelungen ist, seinen Willen durchzusetzen, doch ist so viel gewiß, w Herrn Lardizabal zu seinem Nachfolger er⸗
den Traktat zur Abschaffun noch immer nichts. Nach Art. S2 Sect. 11 der neuen Consti⸗
Spanische Gränze. (Bresl. Ztg) Aus Cataloni schreibt man, es sey dem Sraͤfen 2 zegüa ch, die . samkeit der Franz dsischen Behoͤrden zu täͤuschen und in Beglei⸗ tung des Grafen Fonollar über Toulouse und Andorre nach anien zu entkommen, wo er am 21sten d. anlangte. Zwei Tage blieb er, sehr ermattet, in einem Bauernhause an der Gränze und kam am 2ästen in Berga, dem Sitz der Junta, an, begleitet von zwei Bataillonen unter den Befehlen des be— kannten Parteifüͤhrers Ros Eroles. Er brachte seine Ernen— nung zum General- Capitain von Catalonien und große Voll— machten mit, die Junta aber ernannte ihn sofort zu ihrem Praͤsidenten. Sogarra ist sein Chef des Generalstabes. Bei 9 . * Catalonier ju ihrem alten Fuͤhrer erwar—
in große Resultate von diesem fuͤr di ; fag nr d er ee fe sem fuͤr die Sache des Koͤnigs
Portugal.
Die Morning Chroniele enthalt ein tei ihr Korrespondenten in Lissabon vom 1 unn — . . geht das Geruͤcht, daß ernstliche Zwistigkeiten unter den Ministern ausgebrochen seyen, in Folge deren der Visconde Sa da Vandeira seine Entlassung eingereicht haben soll. Mei— nungs-Differenzen uͤber die zu befolgende Politit bestanden allerdings schon lange im Kabinet, indeß duͤrfte wohl auch dieser Streit, wie fruͤhere ähnlicher Ar : su hre
n he rt, zu keinem Resultate führen. — Die National-Gardtsten der nicht aufgelosten Bataillone ha⸗ ben den Befehl erhalten, nicht bewaffnet auszugehen. Die Munizipal⸗ Garde, die eigentliche Pelizei der Haupistadt, ist angewiesen worden, Jeden zu verhaften, der diesem Befehl zu⸗ widerhandelt. Auf die Munizipal-Garde und die aus et' oa 000 Mann bestehenden Linien-Truppen der hiesigen Garnison kann die Regierung sich vollkommen rerlassen. — Ueber des Sklaven-Handels verlautet
tution hat der Souverain das Recht, mit fremden Natio
in Unterhandlungen zu treten, und nach en 15 — Allianz Subsidien, und Handels, Vertraͤge ratifiziren, nachdem die Cortes sie genehmigt haben. Ein Vertrag, der nicht in die angegebene Kategorie gehort, darf folglich ratifizirt werden, ohne erst die Zustimmung der Cortes einzuholen. In Art. 37 der Charte heißt es, daß die Cortes ' den abzuschließenden 66 Subsidien- und Handels-Vertraͤgen, so' wie denjeni⸗ gen uͤber Abtretung oder Austausch irgend eines Theiles von dem Gebiete Portugals, vorher ihre Zustimmung geben muͤssen. Da nun ein Vertrag, der den Zweck hat, ein gegen den Skla— ven⸗Handel bestehendes Gesetz zur Ausführung zu bringen, un— ter keine der angegebenen Rubriken gehört, so kann in der That sede Zoͤgerung unter dem Vorwande, erst die Zustimmung der Cortes einholen zu muͤssen, nur als eine Fortsetzung des alten Systems der Regierung betrachtet werden. — Die bestaͤndige Auswanderung nach Brasilien ist ein großes Uebel fuͤr ein Land wie Portugal, das keinesweges eine uͤberfluͤssige Bevolker nung besitzt. Im vorigen Jahr sollen aus Portugal, den Azorischen und Capverdischen Inseln an 90060 Personen, der groͤßte Theil von den Inseln, nach Brasilien ausgewandert seyn. — us den Provinzen ist, außer den gewohnlichen Klagen über die geringe Achtung vor den Gesetzen, nichts Neues eingegangen. In Thomar machten neun Gefangene den Versuch, aus dem Gefaͤngnisse zu entweichen; es wurde jedoch Laͤrm gemacht, die National. Gardisten versammelten sich, und da von dem Gefaͤng⸗ niß auf sie geschossen wurde, so stuͤrmten sie dasselbe und toͤdte⸗ ten sechs von den Gefangenen. Hier währen die Raͤubereien und Mordthaten immer fort, ohne daß auch nur einer von den Uebelthaͤtern bestraft wuͤrde. Die Gesetze sind hier gaͤnzlich un— wirksam, und nichts zeigt den schroffen Gegensatz zwischen Eng— land und Portugal auf eine schlagendere Weise, als der Werth den man in beiden Landern auf ein Menschenleben setzt. In der Regel wird ein Mord nur insofern beachtet, als er den Zeitungen Stoff zu einem Artikel von wenigen Zeilen liefert; wird aber auch wirklich einmal eine gerichtliche üntersuchung gegen den Moͤrder verhaͤngt, so wird doch nie ein Todes urtheil ausgesprochen, und sehr oft kommt der Verbrecher mit ein- oder zweimongtlicher Gefaͤngnißstrafe davon. Es befinden sich jetzt hier die Linienschiffe „Donegal“ und „Russell“, die Korvette „Magicienne“, die Kriegs-Briggs „Trinculo“ und „Espoir“ und die Fregatte „Talbot“ wird in kurzem hier erwartet Die Franzoͤsische Fregatte „Gloire“ bleibt hier.“
Turkei.
Kon stantinopel, 23. Juni. (Suͤddeutsche?
Folge der aus Alexandrien hier eingegangenen . — man bei der Pforte eine ungemeine Bewegung bemerkt. Gleich nach Eintreffen derselben wurde großer Staats-Rath gehalten und darin der Beschluß gefaßt; „Mehmed Ali zu bekriegen“; dieser soll nämlich seine Unabhängigkeit von der Pforte förmlich proklamirt und dadurch diesen einstimmig gefaßten Beschluß pro— vozirt , die sonst nicht zu verwerfenden Gegenerbie⸗ tungen des Aegyptischen Statthalters keinesweges zweifelhaft zu machen vermochten. Allein die fremden Gesandten hatten zu gleicher Zeit Kunde von den hiesigen Vorgängen sowohl als von jenen in Alexandrien erhalten, und die Repräͤsentanten zweier großen Mächte waren sogleich thaͤtig, die Pforte aufzufordern, die bereits in der Aus⸗ fertigung begriffenen Befehle zum Beginne der Feindseligkeiten zu suspendiren, indem sie sich anheischig machten, durch jedes Mittel Mehmed Ali zu seiner Pflicht zuruͤckzubringen, worauf die Pforte einging, und die bereits getroffenen Anordnungen , m. Alsbald gingen sofort Couriere zu Land und zur zee nach allen Richtungen ab, und sehr wahrscheinlich werden die Englischen und Franzoͤsischen Kriegsschiffe unverweilt zu ei⸗ ner Blokade der Aegyptischen Kuͤste schreiten, und somit den 2 zwingen, seine Unabhaͤngigkeits-Erklaͤrung zuruͤckzu—Q
Aegypten.
Alexandrien, 16. Juni. (Allg. Ztg. Se. Heheit der Herzog Max in Bayern ist vor 4 Tagen von Syrien mit dem Englischen Dampfboot hier angekommen. Er ist wegen der Quarantaine⸗ Maßregeln nicht ans Land gestigen. Er wid mor— gen mit demselben Dampfschiffe nach Malta weiter reisen und sich von dort nach Italien begeben. Einige ploͤtzliche Todesfalle in seiner Umgebung . seine schnelle Abreise von Syrien veranlaßt, so wie die Aenderung seines Reiseplans, der sich fruͤ—
er auf Damaskus, Smyrna und Konstantinopel erstreckt hatte. Ein Theil seines Gefolges befindet sich noch in Bairut, wird aber mit dem naͤchsten Englischen Dampfschiffe erwartet. Das Reisen im Orient wird in diesem Jahre und dem größten Theil des naͤchsten uberhaupt wohl aufhoͤren, denn man kann wirklich sagen, der ganze 9859 Orient ist jetzt verpestet. In Alexandrien ist die Pest wirklich, in Kahira bereitet sich Alles zum Winter
und künftigen Fruͤhjahr dazu vor, in Jaffa, Balrut und Aleppo