1841 / 82 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

von unserer Unfähigkeit, demselben ein Ende zu

. Interesse fur die Sache der Humanitaͤt und

Cäaollssalion, selbst auf sich nähmen, dem llbel durch eine Ein⸗ mischung in unsere An elegenheiten abzuhelfen. Und wie viel würdevoller und patrioti cher wäre es nicht, wenn die Nation, im Fall sie sich fuͤr Monarchie entschiede, sich selbst einen Mo⸗ narchen wählte, anstatt denselben von den fremden Maͤchten zu erhalten, wie dies in unseren Tagen mit den Griechen der Fall gewesen ist, und daß unsere Constitution, anstatt von jenen Mäch⸗ ten eingesetzt zu werden, als ein Werk unserer freien Wahl und Berathung ins Daseyn traͤte, das fuͤr unsere Wohlfahrt berech- net, ein wahres Band der Einigkeit zwischen dem Volke und dem Monarchen seyn wuͤrde!“ Ferner sagt er S. 55. „Deshalb, wiederhole ich es, scheint mir der Augen⸗ blick bereits gekommen zu seyn, wo die Nation ihre Blicke auf die Prinzipien einer constitutionellen Monarchie zu richten hat, als das einzige Mittel, den so innigst ersehnten Frieden unter uns wieder herzustellen. Ich sehe auch kein anderes Mittel, unsere Nationalitaͤt zu retten, auf das aäͤußerste bedroht durch die Anglo⸗ Saächsische Rage (die Nord⸗Amerikaner), welche, nach diesem Kon⸗ tinent versetzt, sich anschickt, denselben ganz einzunehmen, gestuͤtzt auf das demokratische Prinzip, welches fuͤr jene das Ele⸗ ment des Lebens und der Macht, fuͤr uns dagegen der Keim der Schwache und des Unterganges ist.“

Herr Gutierrez Estrada hat sich, wie vorauszusehen war, durch diese Ansichten die Verfolgung aller Parteien zugezogen, deren Haͤupter, vorzuͤglich der General Santana, mehr oder we⸗ niger direkt darin angegriffen sind, und die nun durch Verdam⸗ mung der Schrift sich populair zu machen suchen. Da kurz vor— her in die Regierungs-Zeitung zwei wohlgeschriebene Artikel des Herrn Gutierrez aufgenommen worden waren, die in allgemei— nen Ausdruͤcken den traurigen Zustand des Landes schilderten und worin speziell nur der Charakter und Einfluß des Generals San⸗ tana, den man in Verdacht hatte, sich zum Diktator machen zu wollen, angegriffen war, so kam die Regierung in den Verdacht, mit dem Verfasser in seinen Grundsaͤtzen einverstanden zu seyn. In beiden Kammern wurde die Schrift als des Hochverraths an der Nation schuldig erklaͤrt und die Regierung aufgefordert, ö 2 welche Maßregeln sie gegen den Verfasser getroffen habe. Letzterer konnte nur dadurch, daß er sich verbarg, der Ver— haftung entgehen, und alle Exemplare seiner Broschuͤre, deren man habhaft werden konnte, wurden auf Befehl der Regierung weggenommen. Auch erließ der Praͤsident der Republik eine Proclamation an die Armee und eine zweite an die Nation, um die Regierung von dem Verdachte der Uebereinstimmung mit Gutierrez s Ansichten zu reinigen.

8 and.

Trier, 17. März. (Trier. Ztg.) Von den Erben der Kaufmann Samuel Kleberschen Eheleute ist den Städten Saar— bruͤcken und St. Johann zur Gruͤndung des Hospitals fuͤr alte Personen beiderlei Geschlechts ein Geschenk von 1276 Rthlr. 5 Sgr. dargeboten und von des Koͤnigs Majestaͤt die Annahme genehmigt worden.

darbieten, machen, es,

Wissenschaft, Kunst und Literatur.

Berlin. Vor fünfundzwanzig Jahren eröffnete der verstorbene Organist und Rechnungs⸗Rath Hansmann die kirchlichen Musik— Aufführungen zu wohlthätigen Zwecken, welche hier seitdem alljährlich von dem durch ihn begründeten Gesangs⸗Institute veranstaltet worden sind, mit einer Kantate von Rungenhagen und einem Tedeum von Righini zur Feier des damaligen Friedensfestes. Diese Musik wurde in der Louisen⸗-Kirche zum Besten des Louisenstiftes aufgeführt. Spä⸗ ter wurden die Hansmannschen Kirchen-Konzerte nach der Garnison⸗ Kirche verlegt und ihr Ertrag verschledenen wohlthätigen Vereinen und Stiftungen zugewiesen. Einen Theil davon hat namentlich die Or⸗

chester⸗Wittwen⸗ und Waisen⸗Kasse bezogen, so oft die Königliche Ka⸗ pelle in diesen Konzerten mitwirkte. tehend wurde die Aufführung des Tod 3 von Graun an jedem Charfreitage. Aber auch außerdem wurden im Taufe des Jahres öfter noch andere Oratorien und Kantaten von demselben Insiitut aufgeführt. Nach dem Ableben des verdienstvoll en Hangmann übernahm Herr Musik-⸗Direktor J. Schneider die Leitung des bestehenden , und 3. auch die öffentlichen Kirchen⸗

Konzerte zu gleichen Zwecken fort. ächsten Mittwoch nun wird derselbe in der Garnifonkirche eine von ihm komponirte von Langbecker gedichtete Kantate „Deutschlauds Befrefung, zur Feier des fünfund⸗ zwanzigjährigen Friedens und zugleich zum er . an den Beginn dieser von selnem Vorgänger begründeten Konzerte in den Nachmit⸗ tagsstunden aufftlhren. Der Ertrag ist diesmal den Kriegern bestimmt, weiche in den Jahren 1813 15 invalid geworden und von dem unter der Protection Ihrer Königl. Hoheit der Prinzessin Wilhelm stehenden vaterländischen Verein unterstützt werden. 16.

Geschichte des Hospitals St. Cyriaci zu Halle. Zur fuͤnften Saäͤkular⸗Feier der Anstalt am J. Februar 1841 , m von Dr. Friedr. Aug. Eckstein. Halle, 1841. Gr. 8Svo.

Wir glauben dleser Lokalschrift, aus einem doppelten Grunde ge⸗ denken zu müssen. Denn einmal ist dieselbe eine sehr wohl ausgeführte Arbeit, die sich ebensowohl durch sieißige Benutzung aller ungedruckten und gedruckten Quellen zur Geschichte des genannten Hospitals in Halle, als durch eine anmuthige Darstellung auszeichnet (wenngleich dem Verf. nur wenige Wochen zur Ausarbeitung verstattet waren), und zweitens betrachten wir dieselbe als eine Vorläuferin, oder, wenn man lieber will, als einen Beweis, in welcher Weise Herr Echtein die Fortsetzung der Dreyhauptschen Kronik zu geben beabsichtigt. Daß sich dieser kennt⸗ nißreiche und vlelseitig thätige Philologe zu einem solchen Unternehmen auf den Wunsch des Magistrats und der Stadtverordneten zu Halle hat bereitwillig finden laffen, ist anderweitig und auch aus der Staats. Zeitung Nr. 7 vom Jahre 1810 bekannt und nur zu wünschen, daß die Subscriptionen in und außerhalb Halle so zahlreich einlaufen mö⸗ gen, daß der Druck bald beginnen kann. Die Geschichte des Hospitals enthält nun die verschiedenen Schicksale desselben, ehe es an die jetzige Stelle auf dem rechten Ufer der Saale kam, die Stiftungs⸗Urkunden, die d über Einrichtung und Beköstigung der Hospitaliten, die Perfonal⸗-Notizen über die dabei angestellten Geistlichen und Beam⸗ ten. Der letzte Abschnitt schildert das Hospital in seiner e Gestalt seit dem Jahre 1826. Es ist dies w eines der ansehnlichsten Gebäude der Stast Halle, in einer freien, luftigen Gegend, mit einem sorgsam gepflegten und häufig besuchten Garten und im Genusse eines , . lichen Kapital-Vermögens. Diese letzteren beiden Vortheile verdankt das Hospital der umsichtigen Verwaltung des Vorstehers, Bürgermei⸗ ster Beriram, dem des Königs Majestät auch durch die Allerhöchsie Kabinets-Ordre vom 31. Januar d. J., die hier abgedruckt ist, Aller⸗ höchstihre besondere Zufriedenheit zu erkennen gegeben hat.

Dauer der Eisenbahn-Fahrten am 20. Marz. Abgang Abgang Zeitdauer

von von Berlin. Potsdam. St. M.

Zeitdauer M.

Uhr Morgens. 2 Um ? Uhr Morgens. . „Vormitt. . . 0 10 » Vormitt. . .

A2 » 1 Nachmitt. .

A5 42 9 ö 521 71 . Abends ...

Aus wärtige Börsen. Amsterdam, 17. März.

Niederl. wirkl. Schuld 307 /.. o/o do. 977 /. Kanz- Bill. 227/56. So /] Span. 21. Passive Ausg. TZinsl. Preuss. Präm. Sch. 14s. Pol. —. Oesterr. 1032.

Antwerpen, 16. Marz.

Zinsl. 5. Neue Anl. 21! /g.

Hamburg, 19. Mär. Engl Russ. 10616. London. 16. Mär.

Cons. 30, 877. Belg. 991s· Neue Anl. 227/93. Passive 55/9.

Ausg. Sch. 17/6. Jiszo' Holl. voꝛ /. So /9 Sois.. So o Port. 303.

Bank-Actien 160.

309 1815. Engl. Russ. 110!/. Bran. 71. Columb. 22/7. Mex. 2712. Peru 16.. Chili 60. . Paris, 16. Märx. zo Rente fin eour. 111. 30. 3090 RKeute fin cour. 77. 8. Duso Neapl. au compt. 102. 30. S0, Span. Rente 2412. Passive —. 30,

Port. —.

Wien, 16. März. So/so Met. 1062, .. A0, 983, z0/9 —. 216960 Bank-Actien 1627. Anl. de 1831 1335.5. de 1838 111*/.

Königliche Schauspiele.

Montag, 22. Maͤrz. Im Schauspielhause; Der . dramatischer Scherz in ? Abth., E. Raupach. Hierauf: uͤr⸗ gerlich und romantisch, Lustspiel in 4 Abth., von Bauernfeld.

Dienstag, 23. März. Im Opernhause: Mit Allerhoöͤchster Genehmigung, als Benefiz der K. Schauspielerin Madam Wolff, aus Veranlassung ihres 50 jährigen Jubiläums: Herrmann und Dorothea, idyllisches Familien⸗Gemalde in 4 Abth., nach Goethe's Gedicht, von Dr. Toͤpfer. ierauf: Das Jubilaͤum, militairi— sches Ballet in 1 Akt, von K. Balletmeister Hoguet.

Billets zu dieser Vorstellung sind im K. Opernhause von Morgens 9 bis Nachmittags 2 Uhr zu haben.

Im Schauspielhause: Iphigenia in Tauris, große Oper in 4 Abth., mit Tanz. Musik von Gluck.

Mittwoch, 24. Maͤrz. Im Opernhause: Voltaire's Ferien, Lustspiel in 2 Abth., von B. A. Herrmann. Hierauf: Der Liebestrank, Oper in 2 Abth.I,‚, Musik von Donizetti. (Dlle. Carl: Adine, als Gastrolle.)

Im Schauspielhause:

par Scribe.

Königsstädtisches Theater.

Montag, 22. Maͤrz. Zum erstenmale wiederholt: An— drea. Romantische Oper in 3 Akten, von C. P. Berger. Musik vom Kapellmeister Franz Glaͤser. (Herr Wild, K. K. Hof⸗Opern⸗ saͤnger zu Wien: Andrea, als Gast.)

Dienstag, 23. März. Die schlimmen Frauen im Serail. Zauberposse mit Gesang in 2 Akten.

Mittwoch, 24. Maͤrz. Zum erstenmale wiederholt: Die beiden Philibert, Lustspiel in 3 Akten, frei nach dem Franzoͤsischen, von C. Lebruͤn. Nach dem ersten, zweiten und nach dem dritten Akt: Gymnastisch⸗ athletische Vorstellung der Gebruͤder Herren Daly und des Herrn Cole, vom Königl. Großbritanischen Covent—⸗ garden ⸗Theater zu London. Zum Schluß, zum erstenmale wiederholt: Mitten in der Nacht. Posse in 1 Alt, nach dem Franzoͤsischen.

An die Leser.

Die vierteljährliche Pränumeration der Staats-Zeitung beträgt 2 Rthlr. Preuß. Cour. für das Inland. Bestellungen für Berlin werden in der Expedition selbst (Friedrichs-Straße Nr. 72) gemacht und jeder innerhalb der Ring⸗ mauer der Stadt wohnende Pränumerant erhält das Blatt durch die Stadtpost, schon den Abend vor dem angegebenen Datum, frei ins Haus gesandt. Auswärtige, des In- oder Auslandes, bewirken ihre Bestellungen rechtzeitig bei den resp. Post⸗ Aemtern; wer dies versäumt, kann nicht mit Gewißheit die Nummern erwarten, die vor der hier eingegange⸗ nen Anmeldung erschienen sind.

10/0 w

Le Verre d'eau, comédie en 5 acten,

Verantwortlicher Redacteur Pr. J. W. Zin ke issen.

a

Gedruckt bei A». W. Hayn.

Allgemeiner Anzeiger fuͤr die Preußischen Staaten.

Bekanntmachungen.

Rechtsmittel der Restitution zulässig ist, und daß das⸗

Innern, Herr von Rochow, im verflossenen Jahre veranlaßt gefunden haben, alle Königl. Verwaltungs⸗

In gleichem Format und in derselben Ausstattung werden in künftlgem Jahre die weiteren Schillerschen

4 m a

Am 17. Februar 18410 stellte die hiestge Handlung Gebrüder Veit C Comp. einen au borteur lautenden sogenannten Banko⸗Check eine Giro⸗Quittung ub No. 14355. Über 500 Thlr. auf die hiesige Königl. Bank aus, welcher noch am Tage der Ausstellung der⸗ selben zur Acceptation präsentirt und noch am 17. Fe= bruar i840 sub No. 18510. von der Bank und zwar in der Art acceptirt ward, daß derselbe bis zum 31. Mai 1830 von jedem Inhaber realisirt werden konnte. Diese 6m, Cern un ist bis zum 31. Mai 1840 jedoch nicht bei der Bank präsentirt und soll dem Inhaber, Kaufmann Joseph Kaul hierselbst, angeblich am 29. Mai 18120 auf dem Wege von der Alexander⸗Straße bis zur neuen Wache entwendet und von den Dieben hiernächst zerrissen und ins Wasser geworfen sepn, weshalb auf den Antrag eben dieses Kaufmann Kaul alle diejeni⸗ en, welche an diese Giro⸗Quittung als Eigenthümer, essionarien, Pfand⸗ oder sonstige Briefs⸗Inhaber oder deren Erben Ansprüche zu haben behaupten, hierdurch öffentlich vorgeladen werden, sich in dem vor dem Kammergerichts-Referendarius Pohland hier in dem Kammergerichte auf den 22. Juni e., Vormit-⸗— tags um 11 Uhr, anberaumten Termine zu gestellen und ihre Ansprüche zu bescheinigen, widrigenfalls sie mit denselben präkludirt, ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen auferlegt und die gedachte Giro⸗Quit⸗ tung für amortisirt ertlärt werden soll. Den Auswär— tigen werden die Justiz-⸗Kommissarien Nauds, Kahle und Ober⸗Landesgerichts Rath Martins zu Manda⸗ tarien in Vorschlag gebracht.

Berlin, am 1. März 1841.

Königl. Preuß. Kammergericht.

Kriminalgerichtliche Bekanntmachung.

Urtels⸗Publication.

. die wider den Handlungsdiener Wolff geführte Krimlnal⸗Untersuchung hat das unterzeichnete Kriminal⸗ ericht in gontumacium dahin erkannt, daß Inkulpat . Friedrich August Wolff wegen Betrüge⸗

selbe binnen vierwöchentlicher Frist zu rechnen von dem Tage, an welchem diese Bekanntmachung im hie⸗ sigen Intelligenzblatte zu lesen seyn wird eingelegt werden muß, widrigenfalls das Erkenntniß zu voll⸗ strecken ist. Berlin, den 1. März 1841. ;

Königliches Kriminalgericht hiefiger Residenz.

Ein im Grossherzogthum Posen, 3 Meilen von der Stadt Posen entferntes adliches Rittergut von 50 Morgen Flächen-Inhalt II. und III. Klasse mit voll- ständigen neu erbauten massiven Gebäuden und kom- plettirtem Inventarium ist unter vortheilhaften Bew dingungen aus freier Hand zu verkaufen. Die nä- heren Bedingungen und Auskunft sind beim Justiz- Kommissarius v. Eryger zu Posen zu erfahren.

2 für Kunstkenner und Vaterlandsfreunde. k im entscheidenden Angenblicke der Schlacht von Waterloo. Großes Original⸗-Gemälde von dem Baron von Steuben. Dasselbe ist ausgestellt unter den Linden Nr. 13 parterre, wo es von Morgens 19 bis 2 und Nachmit⸗ tags von 3 bis 6 Uhr an den Wochentagen für den Eintrittspreis von zehn Silbergroschen à Person in Augenschein genommen werden kann. Johann Velten, Kunsihändler aus Carlsruhe.

Literarische Anzeigen.

Die Kameralistische Zeitung für die Königl. Preußischen Staaten

hat mit dem Jahre jsal ihren siebenten Jahrgang be⸗ gonnen. Wie bisher liefert sie neben einer genauen

reien in seinem Amte als Rechnungsführer außeror= dentlich ö. dem BVerluste des Rechts, die Preußische National- Kofarde zu tragen, und mit fünfhundert Thalern Geldbuße zu bestrafen, auch die Kosten der Untersuchung zu . verbunden.

Dies wird nach

orschrift des 5. 582 der Krimi fahrener und theilweise hochgestellter Beamten. Eine

und vollständigen Uebersicht aller den Verwaltungsdienst betreffenden Kabinets⸗ und Ministerial⸗Verfügungen, provinziellen Verordnungen, Personal⸗Veränderungen u, s. w. Abhaudiungen Über die wichtigsten Gegenstände der Verwaltung aug der Feder er⸗

und Kommunal Behörden auf dieselbe aufmerksam zu machen und sie zur Anschaffung zu empfehlen.

Von der Kameralistischen Zeitung erscheint wöchent⸗ lich eine Nummer von anderthalb Bogen in Quarto; der Pränumerationspreis beträgt bei allen resp. Posi⸗ ämtern und Buchhandlungen für alle so Bogen jähr⸗ lich A Thaler. Von den ersten fünf Jahrgängen, die eine wahre Verwaltungs-Bibliothek bilden, sind noch einige Exemplare vorhanden, welche zusammen⸗ genommen für den herabgesetzten Preis von 10 Thlr. bei allen Postämtern und Buchhandlungen, bei direkter portofreier Einsendung an den Verleger dagegen für 8 Thlr. abgegeben werden; der Vorrath hiervon ist je⸗ doch nur noch sehr gering, und dürfte man daher ob thun, sich mit deren Anschaffung zu beeilen. Nachstehend folgt eine Uebersicht der größeren in den Nersten Nummern des laufenden Jahres enthaltenen Aufsätze, aus welcher man am besten auf die durch⸗ aus praktische Tendenz und Gediegenheit dieser nicht nur im ganzen Preußischen Staate bereits einheimi⸗ schen, sondern auch außerhalb der Gränzen Preußens n verbreiteten und gelesenen Zeilschrift schlie⸗ en kann.

Ueber die Vorzüge und Mängel der herrschenden Verwaltungs⸗Systeme. Ueber die Vermehrung und Verhinderung der Verbrechen im Großherzogthum Po⸗ en. Uebersicht der Auseinandersetzungs⸗-Behörden im Jahre 1839. Ueber Wasserrecht und Vorfluth⸗ , . Ueber die Erziehung des Landmanns zur Sittlichkeit. Betrachtungen über den Tagelohn der arbeitenden Klasse. Ueber Dachdeckung aus en,, ,. Gesichtspunkte. Ueber Guts⸗ Übergaben und Rückgaben bei Pachtungen und ande⸗ ren Geschäften. —Armenpflege. Klein kinderbewahr⸗

anstalten ꝛc. 12 im März 1811. Carl Heymann.

anz elegante Taschen⸗Ausgaben. e f Ihrer ist erschienen und in der Gro⸗ piu s schen i und Kunsihandlung, Königl. Bau—

schule Laden Nr. 12, vorräthig: Wilhelm Tell. Ein Schauspiel

von Schiller. Eleganteste Taschen Ausgabe in Englischem Einband mit goldenem Schnitt und einem Stahlstich«

dem Lingeschuldigten mit der Belehrung glänzende Bürgschaft für ihre Gediegenheit dürfte es = n Urtel nur das en . h r. h

bekannt gemacht, da

seyn, daß sich Se. Ercellenz der Minister des

Preis 1 Fl. 36 kr. oder 1 Thlr.

Theaterstücke, so wie die in unserm Verlage erschiene⸗ nen Lyriker Schiller, Göthe, Herder, Uhland, Lenau, Platen, Zedlitz, Schwab, Kerner, Freiligrath u. s. w. dieser hübschen Sammlung sich anreihen.

Tübingen und Stuttgart. Cotta scher Verlag.

Im Verlage der Nicolaischen Buchhgndlung in Berlin, Brüderstr. Nr. 13, Elbing und Thorn, ist so eben erschienen:

Die Waldverderber und ihre Feinde

oder Beschreibung und Abbildung der schädlichsten Forst⸗ Insekten und der übrigen schüdlichen Waldthiere, nebst Änweisung zu ihrer Vertilgung und zur, Schonung ih⸗ rer Feinde. Ein Handbuch für ,, Oekono⸗ men? Gärtner und alle mit Waldbäumen Beschäftigte von Dr. J. T. C. R eb uxag. Mit 6 in Stahl gestochenen kolorirten, 2 lithographir⸗ ten schwarzen Tafeln und einem Holzschnttte. Gebunden 21 Thlr.

Bei Volger C Klein in Landsberg d d. W. ist so eben erschlenen und in allen Buchhandlungen, in Berlin bei L. Hold, Königsstr. Nr. 62 neben der

ost, zu haben: ö v,, auf Se. Majestät den Hoch⸗

seligen König Friedrich Wilhelm III., gehal⸗ len von Kum me, Superintendent zu Neu⸗Stettin. 8. geh. 5 sgr.

Diese Ihrer Königl. Hoheit der Prinzessin Wilhelm von Preußen gewidmete Predigt erlauben wir uns den zahlreichen Freunden des Hrn. Verfassers bestens zu empfehlen.

In Oehmigke's Buchhandlung (J. Bülow), Bürgstr. Nr. 8 an der langen Brücke, ist erschienen:

Rede am Sarge Sr. . des Königl. Wirklichen

Geh. e, , Friedrich August v. Stae⸗ gemann, Ritter des Rothen Adler⸗Ordens 1ster Klasse, des Eisernen Kreuzes und vieler hohen Or⸗ den. Gehalten von E. S. F. Schultz, Königl. Superintendent nnd erstem Prediger an der So⸗ phien⸗Kirche. Aus des Verfassers Sammlung . Reden, Ar Band, besonders abgedruckt. reis 3 sgr.

Siermit ö den vielfachen Anforderungen, diese

Rede einzeln gedruckt erhalten zu können, entsprochen⸗

P re l ß sch e St aa ts. 3 1. . .

Allgemeine

Berlin, Dien st ag den 2z3sten Marz

Amtl. Nachr. Bub t.

Landtags⸗Augelegenheiten. Denkschrift in Bezug auf Einrichtung von Sber⸗Appellationsgerxichten in den Provinzen Brandenburg, Pommern, Schlesien, Sachsen und Westphalen. Preußen. Sitzun⸗ 2 vom 15. und 15. März. Posen. Sitzungen vom s. und 10.

ärz. 2 Paris. Das „Journal des Debats“ und einige andere Organe der Presse über den Bericht des Herrn von Möunier. Vermischtes.

Grosbr. u. Jel. Unterh. Sundzölle. London. Neuere Nach⸗ richten aus Amerika. Oriental. Frage. Munitions-⸗Lieferung für den Sultan, Reduction der Westindischen und Nord⸗Ameritanischen Kolonial⸗Zölle Zustand von Süd⸗ALustralien. Geld- u. Handels⸗ Verhãältnisse.

Belg. Brüssel. Der Senat erläßt an den König eine Adresse, die Modification des Ministeriums nachsuchend. Rückberufung der Französ. Offiziere.

Schwed. u. Norw. Stockh. Reichstag.

Dän. Kopenh. Vorfall im Theater.

Dentsche Bundesst. Frankf. Privatschreiben. (Friedliche Nachr. aus Frankreich. Messe. Börse u. s. w.)

Oesterr. Schreiben aus Wien. (Die schnelle Abreise der Königin Christine aus Rom. Befinden der Herzogin von Parma. Die nächste Versamml. der Ital, Naturforscher.)

4 36 Konst. Die Absetzung Hafis Pascha's. Bewegungen auf

amos.

Aeg. Näheres über die Weigerung Mehmed Alis, alle Stipulationen des Invest. Fermans zu ersüllen.

Nord⸗Am. Differenz mit England und Vertheidigungsmittel der Amerikaner. Mae Leod. Maine und Neu-⸗Braunschweig Mexikan. Botschaft. Unruhen in Columbien. Ruhe in Chilk.

Amtliche Nachrichten.

Kronik des Tages.

Se. Masjestät der König haben dem Kammerherrn, Frei—⸗ herrn von Bibra zu Romrod, im Großherzogthum Hessen, den St. Johanniter⸗Orden zu verleihen geruht.

Abgereist: Der General⸗Major und Commandeur der 6ten Division, Freiherr von Quadt und Huͤchten bruck J., nach Prenzlow.

Landtags-⸗Angelegenheiten.

Berlin, 22. Marz. Die Koͤnigl. Proposition, wonach in den Provinzen Brandenburg, Pommern, Schlesien, Sachsen und Westphalen, nach dem Vorgange der Provinzen Preußen und Posen, wo diese Einrichtung sich als uͤberaus wohlthaͤtig erwie⸗ sen, besondere Ober⸗Appellationsgerichte errichtet werden sollen, ist von nachstehender erläuternden Denkschrift begleitet:

„Wie in allen Ländern Deutscher Verfassung, welche mit dem er⸗ langten privilegium de non appellando von der Jurisdiction der höch⸗ sten Reichszerichte eximirt wurden, so bestand auch von jeher in Preu⸗ ßen in dem Geheimen Ober⸗-Tribunal ein höchstes Landes⸗-Justiz-Kol⸗ legium, an welches die im Lande vorkommenden Rechts⸗Streitigkeiten in letzter Instanz gebracht werden konnten.

9 diesem Kollegium, in welchem die abweichenden Ansichten der verschledenen Provinzial⸗Justiz-Kollegien und der ihnen untergeordne⸗ ten Gerichte ihre gründliche Berathung und Vermittelung fanden, bil⸗ dete sich zugleich ein Organ aus, durch welches sich, der eigentlichen Gesetzgebung gegenüber, der Einsluß der fortschreitenden Rechts wissen⸗ schaft auf die Rechtseniwickelung im Lande geltend machte und eben so entschieden hervortrat, als wohlthättg wirkte. Das bestehende Recht fand dabes seine Fortbildung und die Gesetzgebung eben deshalb ihre gründliche Vorbertitung. .

Im Laufe der Zeit mußte jedoch das Geheime Ober⸗Lribunal in seineẽ Kompetenz immer mehr ünd mehr auf die wichtigeren Fälle be⸗ schränkt werden. Die fortwährend wachsende Größe der Monarchie verstaltete es nicht, daß Ein Kollegium in derselben Ausdehnung, wie früher, die Prozesse in letzter Instanz entscheide, zumal die neuere Zeit zu vielen durchgreifenden Aenderungen in den Privatverhästnissen der Ünterthanen hingeleitet hatte, und diese eben so, wie die größere Reg— samkeit in dem Verkehr zu einer verhältnißmäßig ungleich größeren Zahl von Prozessen Anlaß gab.

Se wurde zuerst durch die Verordnung vom 109. März 1803 die Zulässigkeit des Rechtsmittels dritter . wesentlich be⸗ schränkt und andererseits die Abfassung der Revisions⸗-Urtel theilweis den Obergerichten übertragen, und so wurde es später sogar nöthig, die Kompetenz dieser Provinzial-Justiz-ollegien in Entscheidung der Revisions⸗Sachen in einer ungleich größeren Ausdehnung eintreten zu lassen, als in den Jahren 1811 und isl5 große Ländertheile zur Mo⸗ narchie zurückkehrten oder neue erworben wurden.

Alle diese Maßregeln führten aber nicht dahin, daß das Geheime Ober⸗Tribunal der Masse der zu seiner Kompetenz gehörenden Ge—

schäfte gewachsen blieb, vielmehr trat bald wieder die unahweisliche

Noihwendigkest einer neuen Beschränkung derselben ein. Es führie dies zu der Verordnung vom 15. Dezember 1833 über das Rechtsmit⸗ tel der Reviston und der Nichtigkeits⸗Beschwerde, in welcher von dem früheren Mittel der Aushilfe, nach welchem auch die Prorsnzial-Justijz⸗ Kollegien mit Abfassung von ürteln in Revisiong-Sachen beauftragt e e n gänzlich abgegangen, das Geheime Ober⸗Tribunal viel⸗ ö. 5 befugt erklärt wurde, auf eingelegte Nichtigkeits-Beschwer⸗ , auf das Rechtsmittel der Revision zu erkennen, gleichzeitig aber eine neue und um so größere Beschränkung dieser Rechtsmittel anne, ,. mußte. ahrung bai gezeigt, daß man in dieser Maßregel nicht zu nn,. . Das Geheime Sber⸗Tribunal, welches in drei Se⸗ a: . Mitgliedern besieht, findet in den ihm nach der jetzi⸗ 8 Die mit rt renden Sachen eine volle Beschäftigung. edehn eren Gra len en, m fn i e; daß in einem ungleich aus— 63 Instanz gelten, und pi 2 die Appellgtioné Urtel als Urtel letz⸗ besoñ ders sorgfälrigen e dadurch herbeigeführte Nothwendigkeit einer der Beachtung nicht entgchen?e ] . . . dabei n 14. * , , e,, e deshalb in der Verordnung vem 16. Dereinber 1363 benimmt, daß la ann h in dert zi. len nl!

Instanz jedesmal, wenn nicht die Verhandlung mündlich stattgefunden hatte, also vor dem ganzen Kollegium, welches das Erkenntniß abzu⸗ fassen hatte, erfolgt war, von zwei Referenten ein schriftlicher Vortrag gehalten werden solle. ; ndessen fand man auch dies nech nicht genügend, vielmehr erklärte es dse mit der Berathung jener Verordnung beguftragte Staatsraths⸗ Kommission für unumgänglich nothwendig: daß für jede Provinz eine eigene und ai m n nn, Spruch-Behörde gebildet werde, welche mit der Aburtelung der Prejeß⸗ und Untersuchungssachen in n beauftragt und von allen anderen Geschäften entbun— Die Errichtung solcher Previnzial⸗Dber⸗Appellationsgerichte ist spä⸗ terhin wieder in Anregung gebracht worden, sie fand indessen in man⸗ cherlei Umständen augenblickliche Hindernisse.

Es sind hauptsächlich zwei Gründe, welche die Errichtung von Pro⸗ vinzial⸗Ober⸗Appellationsgerichten als ein dringendes Bedürfniß erschei⸗ nen lassen. Wenn man nämlich erstens nicht verkennen kann, daß nach dem vorher Bemerkten überhaupt eine Einrichtung unerläßlich ist, welche mit voller Gewähr es sichert, daß die der Aburtelung des Geheimen Ober-Tribunals entzogenen Sachen eine vollkommen genügende Prü⸗ fung und Beurtheilung in den ihnen nur verbleibenden Justanzen sin⸗ den, so ist andererseits eben so unverkennbar, daß die Pran n sas gustn; Kollegien in ihrer jetzigen Verfassung, auch wenn sie mit Fen ausge⸗ zeichnetsten und pflichtgetreuesten Räthen besetzt sind, sich außer Stande befinden, den Appellations-Spruchsachen diesenige Zeit und Sorgfalt in der Bearbeitung zu widmen, welche diesen Sachen zu wünschen ist. Es liegt dies in der Unmöglichkeit. Die Mitglieder dieser Kollegien sind mit vielen anderen Geschäften, mit Aufsichts, Einrichtungs-, An⸗ stellungs⸗, Beschwerde⸗ Verlassenschafts⸗, Pupillen⸗ Hypotheken-, Prozeß⸗, Untersuchungs⸗, Kassen⸗ und anderen dergleichen Sachen in dem Maaße überhäuft, daß die von ihnen fu bearbeitenden Spruchsachen nur einen verhältnißmäßig geringen Theil der ihnen obliegenden Arbeiten aus⸗ machen, und doch haben sie bei manchen Kollegien eine so große Zahl solcher Spruchsachen zu erledigen, daß sie an und für sich allein schon eine sehr bedeutende Arbeit verursachen. Es ist daher dringend * wünschen, daß ein Richter, dem die Anfertigung einer Relation in

einer wichtigen und zweifelhaften Sache obliegt, die Muße gewinne, die einschlagende Theorie zum Gegensiande eines sorgfältigen Studiums zu machen, und es kann nicht anders, als sibrend und nachtheilig ein⸗ wirken, wenn die Beamten, welche jetzt solche Arbeiten liefern soüß n, fortwährend durch den Andrang der rasch zu fördernden kurrenten Ge⸗ schäfte unterbrochen werden.

Der Umstand, daß nach der getroffenen Einrichtung, welche sich sehr bewährt hat, zwei Referenten, jeder für sich, vollständige Relatio⸗ nen in den Civil⸗Spruchsachen zweiter Instanz liefern, sichert zwar allerdings vor Uebereilungen und vor Fehigriffen in der Auffassung und Beurtheilung, hat aber andererseits die Arbeit wesentlich vermehrt. Wie dem einzelnen Mitgliede, so ergeht es auch den Kollegien im Gan⸗ zen. Sie können in den si, , n . weitläuftigeren Sachen nicht die Zeit widmen, welche sie selbst gern auf die Berathung derselben ver⸗ wenden möchten, und es ist eine fortwährende Klage der Präsidenten und Kollegien, daß die vorhandenen Kräfte der Masse der den Mit⸗ gliedern obliegenden Geschäfte nicht insoweit gewachsen sind, um bei den wichtigeren Spruchsachen sich selbst genug zu thun. Es muß dies namentlich auf die wichtigeren Spruchsachen um so mehr unvortheil⸗ haft einwirken, als nicht gerade diese, sondern andere Sachen in der Regel in, . sind, welche eine rasche Förderung nöthig machen, und jene daher . ufig zurückgesetzt werden müssen.

Man kann den Beamten der Preußischen a n, das Zeugniß gewissenhafter flichttreue, regen Diensteifers und ausgezeich⸗ neter Arbeits -Tüchtigkest nicht versagen; man ist es ihnen aber auch, damit sie den an sie zu machenden Anforderungen in befriedigender Art ein volles Genüge leisten, schuldig, sie so viel als möglich von den Hemmnissen zu befresen, mit denen sie zu kämpfen haben. Ein sehr nahe liegendes Mittel liegt in der Aussonderung von Spruch ⸗-Kolle⸗ gien, denen die Aburtelung derjenigen Sachen übertragen wird, bei denen es nicht allein auf Beschaffung einer raschen Rechtshülfe oder Entscheidung einer einfachen und nicht zweifelhaften Rechtsfrage, son⸗ dern zunächst auf eine gründlichere wissenschaftlichere Erörterung, auf eine tiefer gehende Ermittelung der einschlagenden Theorieen und auf eine sorgsame und umständliche Bearbeitung und Berathung ankommt.

Wenn man mit der Aenderung der Revisions-Instanz ein größe⸗ res Gewicht auf die Appellations⸗Urtel gelegt hat, so erscheint es nur als eine weitere Ausbildung der damit begonnenen Maßregel, daß man den einzelnen Propinzen Spruch⸗Kollegien giebt, denen die Mittel gewährt werden, für die Provinz und in ihrem Geschäftskreise das vollkommen zu ersetzen, was früher das Geheime Ober⸗-Tribunal für alle ältere Pro⸗ vinzen leistete, in denen die Rechts⸗Entwickelung und die wissenschaft⸗ liche Ergrlindung des Rechts für die ganze Provinz eine sorgfältige und angemessene Leitung und Förderung finden können, und die in der Wechselwirkung, in welche sie auf einem höheren wissenschaftlichen Standpunkte mit den Spruch Kollegien anderer . und des Geheimen Ober⸗Tribunals treten werden, für die Rechtsbildung in der gesammten Monarchie so wohlthätig einwirken können, als dies ihre Stellung im Uebrigen möglich macht.

Ein zweiter Hauptgrund für die Errichtung von Oher⸗Appelattont⸗ Gerichten ist aus dem Zustande zu entnehmen, in welchem sich die Par⸗ tikular⸗Rechte der einzelnen Provinzen jetzt besinden. Es ist denselben in neuerer Zeit die längst gewünschte besondere Sorgfalt geiwidmet; sie sind überall wissenschafilich erörtert und bearbeitet, und es sind mit den ständischen Abgeordneten Berathungen über dieselben eingeleitet. Durch alles dies sind aber auch eine Menge Zweifel über einzelne Fra⸗ gen in diesen Rechten zur Anregung gebracht worden, es ist damit die Zelt einer neuen umfassenden Entwickelung dieser Rechte überhaupt eingetreten und es ist vorzugsweise jetzt zu wiünschen, daß alle hierbei angeregte Fragen die gründliche Erörterung finden mögen, welche bäu⸗ fig nur durch ein tiefgehendes Studium der Geschichte und älteren Verfassung der Provinz erfolgen fann. Hierzu sind aber Spruch⸗Kol⸗ legien der bezeichneten Art, denen zu solchen Untersuchungen die erfor= derliche Zeit gewährt wird, die in der Provinz selbst ihren Sitz haben, und welche die Verhältnisse in derselben aus eigener Anschaunng ken⸗ nen, n,. geeignei. Von ihnen kann erwartet werden, daß sie Über den Gang, welchen die Entwickelung des allgemeinen Rechts des Landes genommen hat, die individuellen Rechts⸗Verhältnisse der Pro⸗ vin nicht verkennen werden, und in ihnen fann andererseits eine Gewähr 39 r gefunden werden, daß nicht verschiedeng Gerichte einer und der⸗ selben, einem gleichen Rechte er, Provin lig verschiedene Deutung und dauernde Richtung geben

Darin gi daß den einzelnen Provinzen mit den zu o henden Mitteln . nn eine gründliche und sorgfälttge Abur der Spruchsachen in letzter Instanz gesichert, und daß shnen imöglichst gründlichen Erörterung und Berar ihrer 7 Rechte jeder zulässige Schutz für dieselben g et werde, liegen wesentlichsten Gründe, welche den Beschluß zur Errichtung vo vin zial⸗Ober⸗Alppellations⸗Gerichten motiviren vin zen, welche dergleichen noch nicht

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Preußen und Posen in Ansehung der dert bereits bestehenden Ober⸗ ere e r, y an diese Einrichtung als eine nur sehr wohlthätig einwirkende vollkommen bewährt hat. ö

Provinz Preußen. ;

Danzig, 15. Marz. In der Sitzung vom 13. März, der achten ia , Gigung benen. der die, des Ausschusses

zur Vertheilung der eingegangenen J,. über die den be⸗ treffenden Ausschuͤssen , ingaben. Hierauf kam von dem Ausschusse fuͤr Handel und Gewerbe der Bericht, betreffend den diesem Landtage zur Begutachtung uͤbergebenen „Entwurf einer Fischerei-Ordnung fuͤr das frische Haff“ zur Be⸗ rathung. Die Versammlung erklärte sich mit dem Aus⸗ schusse dahin einverstanden, daß diese Fischerei-⸗ Ordnung zweckmäßig und mit großer Sachkenntniß entworfen sey, und die Ausführung derselben einem wesentlichen Bedurfnisse abhelfen werde. Nachdem zu einzelnen Paragraphen einige nicht bedeutende Bemerkungen gemacht, kam es am Schlusse zür Sprache, ob im Allgemeinen die vom Ausschusse vorgeschlagene Herabsetzung der in dem Entwurfe angegebenen Geldstrafen höͤchsten Orts zu beantragen sen? In der Debatte hieruͤber wird bemerklich gemacht, daß die verordnete Confiscation der mitunter sehr kost= baren Geraͤthe ohnehin schon eine harte Strafe sey; dagegen aber eingewendet, daß eine Strenge in den Strafen bei der großen Schwierigkeit der Ergreifung der Thäter auch nöthig sey, um dem bisherigen Unwesen zu steuern. Schließlich wurde der Aus— schuß beauftragt, in nähere Erwägung zu ziehen, welche Veraͤn⸗ derungen der Geldstrafen etwa bei einzelnen Paragraphen des Entwurfs zu beantragen seyen. Der Entwurf zur Fischerei⸗Ord⸗ nung fuͤr das kurische Haff wurde ebenfalls in dieser Sitzung vorgetragen und ebenmäßig anerkannt, daß derselbe mit passender Beruͤcksichtigung der bis jetzt bestehenden Verordnungen, so wie der heutigen Beduͤrfnisse und Verhäͤltnisse angefertigt sey.

Es kam ferner eine Petition der e, , g. zu Dan⸗ zig vom 17. Februar zum Vortrage. ie enthielt eine Darstel⸗ lung der fuͤr die Interessen des Seehandels fuͤhlbaren Uebelstaͤnde, die vorzuͤglich daraus entspringen, daß das Interesse dieses eigen⸗ thuͤmlichen Handels⸗Zweiges einer besonderen Vertretung und Berück⸗

sichtigung bei den hohen Staats⸗Behoͤrden entbehre. Die auf unser Steuer⸗System bezuglichen Gesetze sowohl, als die zur Ausübung der⸗ selben erlassenen , berucksichtigten vorzugs⸗ weise das Interesse der Staats- Einnahmen, ohne in eben dem Maße die Interessen des vaterlandischen Großhandels und die Mittel, demselben eine weitere Ausdehnung zu geben, angemessen zu berücksichtigen. Auf diese Weise seyen Industriezweige, fuͤr die hiesige Provinz hoͤchst wichtig, in ihrer Entwickelung gestoͤrt und in ihrem Aufkeimen gehemmt worden. Es kam hierbei die Fabrication von Kartoffelstärke zur Sprache, deren Besteuerung in dem Gesetze äber die Mahisteuer ursprünglich nicht ausge— sprochen war. Die u w dieses Han d e gl elt könne für diese Provinz von großer Bedeutung werden, seitdem jedoch die Einbringung desselben in mahlsteuerpflichtige Städte mit einer 3 Steuer belegt worden sey, sey diese Fabrication in Stocken gerathen.

Ein anderer fuͤr Danzig sehr wichtiger Handelszweig sey der Handel mit dem seewaͤrts auszufuͤhrenden . zwieback und gesalzenem Fleische. Danzig hat im Jahre 1831 ausgefuhrt: an 3 161,600 En! an chiff sbrod 23, 512 Ctr. Im Jahre 1840 an Weizenmehl 32,443 Ctr., an Schiffsbrod 1233 Ctr., an gesalzenem Fleisch 13,837 Ctr., und 1839 bei höͤchster Ausfuhr desselben Gegenstandes 16,197 Ctr. Diese so wie ähnliche für die Landes-Industrie gerade dieser

Provinz ruͤckwirkende Handelsunternehmungen könnten einen ganz andern Aufschwung gewinnen und wuͤrden ihn vielleicht schon gewonnen haben, wenn ihnen nicht die durch die Mahl, und Schlacht⸗Steuer e , Beschraͤnkungen und Formen, so wie die Anwendung ihrer Steuersätze auf die, bei der großen Fabri= cation fuͤr das Ausland zuruͤckbleibenden, nicht zur ain ch! ge⸗ eigneten Gegenstnde entgegenwirkten. Es wurde zugleich der bedeutenden Ausfuhr Erwähnung gethan, die von obigen Arti⸗ keln in Dänemark stattfindet und beispieisweise angeführt, daß dort im Jahre 1810 ausgeführt worden: an Weizenbrod 6, 293, 637 3 an Roggenbrod 61 5,377 Pfd., an gesalzenem ö 106.431.628 fd., an geraͤuchertem Fleisch 0, 000 Pd, an Mehl Sz, Sa Ton-

nen. Die Plenar⸗Versammlung uͤberzeugte sich, daß wenn die obere

Leitung und Fuͤrsorge der Interessen der Gewerbe, sie bestehen in Handel, Fabrication oder Production, sich in den Händen einer eigenen selbstständigen Behörde befänden, welcher nament— lich technische mit den Verhältnissen des Seehandels vertraute Mitglieder nicht abgehen durften, die materielle Wohlfahrt des Volkes und die Steigerung der Staatskräfte einen größern Auf—

n, n lind, g, bn zönür ien, Ten dell gr ern en l. .

schwung bekommen und dieses auch fuͤr die Staats Einnahmen

nur , seyn konne. Die Plenar⸗Versammlnng beschloß

einen darauf bezuͤglichen aus der eigenthuͤmlichen Lage gerade ,, ervorgehenden Antrag an des lan e r en.

Danzig, 17. Marz. In der neunten Pienar / Si

15. März wurden zwei Denkschriften an des Königs hen

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ge diesem eine völ⸗ zum

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so .