1841 / 89 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

. 376 ö ; 9 uhr, ben soll und dessen Vermögen in etwa 3 Thlr. 23 sind zum größeren Theil massiv. Ein eigentliches sich in dem auf den z. . besieht; ü die unten sub O ihrer Lage und ihrem Umfange Herrenhaus ist dabei nicht vorhanden, vielmehr nur an Gerichtsstelle 2 m e. persbnlich oder durch vorgeladen, vor oder spätestens in dem auf den nach näher beschriebenen Rittergülter Malsitz und ein kleineres, 2 Steck hohes Wohnhaus, in welchem digu ß atiens nr r sgt⸗ won ihnen die Instiz Kom; 11. Februar 1842 vor dem Herrn Justiz-Assessor Lutte witz, letzteres sammt dem dazu geschlagenen sich zugleich eine bedeutende Brennerei mit einem zulãassige k 6 . Grubitz in Borschlag gebracht Dyitz angesetzten Termine zu erscheinen ünd die Iden allodifizirten ehemals Kittanschen Erblehnbauergute zu werthvollen Brennaparate befindet. Bei der neuerlich missarien Hon Luttowitz, beide Rittergülter aber mit dem vollständigen erfolgten gerichtlichen Taxation wurde dieses Ritter=

ü fre Forderungen anzugeben und tität ihrer Person nachzuweisen, widrigenfalls sse für . ; 2 ö 2 3. . Inventario, gut sammi dem dazu geschiagenen Bauergute mit Be— 8 rücksichtigung der Snerum auf . A9, 116 Thlr. 8 gr. 74 pf. 1

Allgemeine

ta ats-Zeit!ng.

) uwẽelsen. todt erklärt und ihr zurückgelassenes Vermögen den si ö deren Richt gfeit nach s sich den fünfte, Mai 181, die nachbenannten Rustikallen, als: . im 20⸗Guldenfuße gewürdert.

ĩ n öbaben zu gewärtigen, daß sie al⸗legitimirenden Erben zugesprochen werden wird. J air i reren. . erklärt und mit ihren Zugleich werden die noch unbekannten Erben und ft derungen an dasjenige werden verwiesen werden, Erbnehmer der vorstehenden Personen zu diesem Ter— ** nach Befriedigung der Gläubiger, welche sich ge⸗ mine vorgeladen, um in demselben ihr Erbrecht nach⸗

Der reine Taxwerth sämmtlicher zu versteigernder

Immobilien, welche bisher einen Komplex bildeten, beläuft sich mithin, einschließlich des Werthes der un⸗ ter Jurisdiction des Domstifts gelegenen Grundstücke,

1. das unter Gerichtsbarkeit des Domstifts zu Budissin Sub cat, num. 2. zu Nimschütz gelegene vorinals Bätzi⸗ sche Ganzhufengut, welches auf S295 Thlr. 18 gr. im Zwanzigguldenfuße, 56

per wan der Masse übrig bleibt. uweisen, widrigenfalls der Nachlaß den sich legitimirt . ben 8. Januar 1821. hu e dei Erben zugesprochen werden wird. z

held nigl, Land und Stadtgericht. Fürstenstein bei Schlesien,

18. März 1841.

Berlin, Dien stag den z30sten Marz

Freyburg in den

Bekanntmachung. . ö Voll dem Königl. Land⸗ und Stadtgerichte hierselbsi werden Alle und Jede, welche an das Vermögen des Fabrikant Rudolf Schulze hier, welches hauptsächlich n einer chemischen Fabrik und Waaren vorräthen be⸗ steht und worüber, wegen Unzulänglichkeit desselben, ber Konkurs eröffnet worden, Ansprüche zu haben ver⸗ meinen, dergestalt öffentlich vorgeladen, daß sie inner⸗ halb drei Monaten und spätestens in dem vor dem Herrn Land⸗ und Stadtgerichts Rath Vörkel, als De⸗ putirten, auf ͤ den 6. Juli 1841, Vormittags 11 Uhr, anberaumteñ präklusivischen Liquidatiens-Termine ent⸗ weder in Person oder durch einen mit gesetzlicher Voll⸗ macht und Information versehenen hiesigen Justiz⸗ Kommissarius, wovon den hiesigen Ortsunbekannten die Herren Mulertt, Helling und Hassert in Vorschlag gebracht werden, in dem Lokal des unterzeichneten Ge⸗ richts erscheinen, den Betrag und die Art ihrer For⸗ derungen anzeigen, die Beweismittel beibringen und hiernächst die weiteren Verfügungen erwarten. Bei ihrem Ausbleiben im Termine und bei unterlassener Anmeldung ihrer Ansprüche aber haben dieselben zu gewärtigen, daß sie mit allen etwanigen Forderungen an die Konkursmasse präkludirt werden sollen und ih⸗ nen deshalb ein ewiges Stillschweigen gegen die übri⸗ gen Kreditoren auferlegt werden wird. Delitzsch, den 12. März 1841, Königl. Land- und Stadtgericht. Müller.

Nothwendiger Verkauf.

Königl. Landgericht zu Berlin, den 2. Februar 1841.

Die beiden zu Mariendorf Nr. 12 und 13 gelegenen, Sr. Durchlaucht dem Fürsten von Schönburg erbpachts— weise gehörigen ö mit Ausschluß der davon bereits veräußerten Parzellen von zusammen etwa Az Morgen Flächen⸗Inhalt, abgeschätzt ohne diese Parzellen nach der nebsi den Hypothekenscheinen im dritten Büreau einzusehenden Taxe auf 5683 Thlr. n sgr.

Reichs⸗Gräflich von Hochbergsches Frei⸗Standesherr— liches Gericht.

Denjenigen Herren Gläubigern der unter Kuratel der hiesigen Kauf mannschaft gestell— ten Handlungen, welche in Gemäßheit des Vergleichs vom 7. Dezbr. v. J. und 12. Febr. d. J. die ihnen zunächst zugesicherten funf— zig „hro Cent ihrer Forderungen aus dem Erlöse der von den debitirenden Handlun— gen der Gläubigerschaft cedirten Activa entnehmen wollen, zeigen wir hiermit erge— ben st an, daß unmittelbar nach vollendeter Ablieferung der Waaren der resp. Handlun⸗ gen an diejenigen Kreditoren, welche es vor—⸗ gezogen haben, die ihnen zukommenden 30 pro Cent in Waaren an Zahlungsstatt anzu⸗ nehmen, der bisher eingegangene Erlös der Activa und zwar binnen ganz kurzem ver— theilt werden wird. Wir ersüchen deshalb dieselben, zur möglichsten Beschleunigung der Vertheilung, die über ihre Forderungen lautenden Wechsel an den Herrn Justiz— Kommissarius Harte hierselbst einzusen— den, um demnächst darauf die Abschlagszah— lung nach Verhältniß ihrer Forderungen durch ein hiesiges Handlungshaus, welches zu diesem Zwecke mit Vollmacht zu versehen ist, in Empfang zu nehmen.

Magdeburg, den 24. März 1841.

Die General-Kuratoren.

Dampf ⸗Packetfahrt zwischen St. Petersburg und Lübeck. Die Fahrt der drei privilegirten schönen und großen Dampfschiffe: Alexandra“, Capt. H. H. Schütt, Nicolai J.“, Capt. G. B. Bos, und „Naslednik'“, Capt. C. N. Heitmann, beginnt in diesem Jahre am Sonnabend, den 15. Mai, von Lübeck, und am Sonn—⸗

8 pf., sollen am 2. September 181, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle öffentlich verkauft werden.

Wenn die bereits im Jahre 1765, nach Maßgabe der derzeit ergangenen Priorität-Erkenntniß, distri⸗ buirte Konkursmasse des vormaligen hiesigen Buch— händlers Johann Jakob Weitbrecht in späterer Zeit einen Zuwachs von 223 Thlr. 10 Sh, in vormaligem Pommerschen Courant erhalten hat, die hierzu berech— tigten Gläubiger aber, und zwar namentlich:

I (Nr. 9. der Prioritäts-Erkenntniß) der Raths— verwandte Bohnstedt wegen eines Forderungs⸗ Restes von 9 Thlr. Sh. Pomm. Ct.

2) (Nr. 10.) der Kammer⸗ rath Giese, in Münze vom Jahre 1756, 75 Thlr. oder

3) (Nr. 11.) der Hofge⸗ richts⸗Direktor v. Essen an Kapital und eines Jahres Zinsen .

) Nr. 12.) der Profes⸗ sor Ahlwardt .... 200 Thlr. - Sh. Pomm. Ct. so wie eventuell auch

5) (Nr. 13.) der Etats⸗ rath v. Mevius:

a) an Kapttal und ei⸗

nes Jahres Zinsen 195 ?!

* des glichen 323 ? = vorlängst verstorben und deren Erben unbekannt sind, so werden auf den Antrag des Behufs schließlicher Regulirung dieser Debit⸗Sache ex officio bestellten gemeinschaftlichen Anwaltes der bisher unbefriedigt gebliebenen Weitbrechtschen Kreditoren hiermittelst die Erben der genannten Gläubiger aufgefordert sich in dem auf den 29. April dieses Jahres, Nachmit— tags 3 uh in unserem Sessions-Zimmer angesetzten peremtorischen Termin entweder in Person oder durch bevollmächtigte Stellvertreter zu melden und in ihrer Eigenschaft als Erben gehörig zu legitimiren, auch, so welt solches a . Nr. 12. Ahlwardt der Fall ist, der in der , vorgeschriebenen Bedingung zu genügen, unter dem Präjudiz, daß sie widrigenfalls mit ihren Ansprüchen an die annoch vorhandene Weit— brechtsche Konkurs⸗-Masse durch die am 12. Mai d. J. in öffentlicher Diät zu publizirende Präklusiv-Erkennt⸗ niß werden ausgeschlossen und über ihre Antheile daran den Rechten gemäß werde verfügt werden.

Stralsund, den 1. März 1841.

Verordnete zum Stadtkammergericht. * 8.) Erichson.

116

Oeffentliche Vorladung.

Von dem unterzeichneten Frei⸗Standesherrlichen Ge⸗

richt werden nachstehende Verschollene;

I) der Marqueur Johann Gottlieb Wislhelm Stein— wender aus Ober⸗Waldenburg. Waldenburger Kreises, der im Jahre 1828 zu Treptow bei Ber— sin in der Spree ertrunken seyn soll, über dessen Tod jedoch keine Gewißheit bisher erlangt worden ist, und dessen Vermögen aus etwa 72 Thlr. be—

steht;

ber Freihäuslersohn Johann Gottlieb Wiemer aus heren Bedi ; ; ; ; . r, desselben Kreises, der vor etwa 16 Jah= d WHJuntiz ren zu Hundsfeld bei Breslau als Ziegelarbeiter sich aufgehalten haben soll und dessen Vermögen

aus etwa A1 Thlr. besteht;

z) der Bergmann, dann Tage⸗Arbeiter, Carl Gott⸗ ; ere 59. aus rr eg n m , , , . R Es, der sich von da im Jahre 1806 heimlich ent- Nachlasse des Herrn General Lieutenant Ad ; 1. hat und dessen Vermögen in A9 Thlr. besteht; lob Ehrenreich von Ziegler und Wmhe nn hun, ottlieb Hoffmann aus im Königl. Sächsischen Antheile der Ober-Lausftz un,

Langwaltersdorf, desselben Kreises der sich vor weit Budissin gelegenen Immobilien an jwei ö. änger als 19 Jahren in Ungarn aufgehalten ha⸗ander folgenden Tagen, und zwar

) der Bleicharbeiter 3

abend, den 22. Mai, von St. Petersburg. Je⸗ den Sonnabend geht ein Schiff von jedem der beiden Plätze ab; zuletzt am 30. Oktober von Lübech und am 5. November von St. Petersburg, und demnächst noch am 6. November von Lübeck nach Reval und am 13. November von da zurück.

Die Preise der Passage sind die nämlichen, wie im

die beiden ehemals Zimmermannschen Halbhufengüter Sub cat. num. 3. daselbst, welche auf S926 Thlr. 20 gr. im Zwanzigguldenfuße,

3

die vormals domstiftsherrschaftliche Wiese allda, welche auf 133 Thlr. 18 gr. im Zwanzigguldenfuße, nach Abzug der auf diesen Rustikalien haftenden Ab— gaben und Lasten, gerichtlich gewürdert worden,

1

die früher zur Krahlschen Gartennahrung cat. num. 2. zu Malsitz gehörig gewesene unter Malsitzer Gerichts. barkeit gelegene Wiese sammt dem dazu gekommenen Stück Gemeinde⸗Fleck, von zusammen 2 Scheffel Fläche, für 550 Thlr. im Zwanzigguldenfuße völlig frei von Ab— gaben und sonstigen Beschwerungen erkauft,

5. die früher zur Spahnschen Gartennahrung Cat. num. 3. zu Malsitz gehörig gewesene Wiese von ungefähr 221 AMRuthen Fläche, für 50 Thlr. im Zwanzigguldenfuße abgabenfrei erworben, 6. das aus der Johann Ziescheschen Gartennahrung at— num. 1. zu Malsitz ebenfalls abgabenfrei für 250 Thlr. im Zwanzigguldenfuße adquirirte Stück Feld von 265 AIRuthen,

4 die aus der Johann Schulzen zuständigen Gartennah— rung cat. num. 4. zu Malsitz völlig abgabenfrei um 275 Thlr. im Zwanzigguldenfuße käuflich angenommene Wiese von circa 180 AMIRuthen,

8

die aus der George Schulzeschen Gartennahrung (at. num. 5. zu Malsitz für zusammen 500 Thlr. im Zwan—⸗ zigguldenfuße abgabenfrei adquirirten beiden Grundstücke, a) die auf dem linken Spree⸗llfer an der Nimschützer Gränze gelegene Wiese von ungefähr 268 1Ruthen, b) das am sogenannten Schaafberge gelegene Stück⸗ chen Feld von ungefähr 2 Metzen Dresdener Maaß nach Kornaussaat, 9. die aus dem Halbhufengute Andreas Lehmanns at, num. 1. zu Nimschütz, Malsitzer Antheils, abgabenfrei für 150 Thlr. im Zwanzigguldenfuße erworbene Wiese von ungefähr 100 MIRuthen Fläche, 10. die aus der Michael Krahlschen Gartennahrung (at. num. 2. zu Malsitz für 1350 Thlr. im Zwanziggulden fuße erkauften beiden Grundstücke,

vorigen Jahre; die Ein- und Ausschiffung geschieht in Travemünde und Kronstadt.

Die Abfahrt von Travemünde findet um 3 Uhr Nachmittags statt.

Anmeldungen geschehen in Lübeck

im Eomtoir der Dampfschifffahrts⸗— Gesellschaft. Lübeck, im März 1841.

Berlinische Lebens-Versicherungs— Gesellschaft.

In dem letzten Jahresberichte der Berlinischen Le⸗ bens⸗ersicherungs Besellschaft vom 23. Januar d. J. ist vorläufig bemerkt, daß dieselbe die Allerhöchste Ge⸗ nehmigung zur Ausdehnung ihrer Geschäfle auf eine neue Versicherungsform erwarte, die dem Versicherten neben dem Zweck: bei seinem Tode dritten Personen ein bestimmtes Kapital oder eine lebenslängliche Rente zu hinterlassen, auch während feines Lebens, nach Ablauf gewis⸗— ser im Voraus bestimmter Jahre den eige— nen Genuß des verficherten Kapitals in Aus⸗ sicht stellt, und ihm also, außer den Vortheilen einer gewöhnlichen Lebens⸗-Versicherung, noch diejenigen einer wirklichen Sparkasse gewährt. Nachdem diese Allerhöchste Genehmigung nunmehr eingegangen ist, können gedruckte Exemplare sowohl einer vollständigen Nachricht über die Bedingungen und Vortheile dieser neuen Versicherungsform, als auch des die Grundsätze für dieselbe enthaltenden Nachtra— ges zu dem Geschäftsplan der Gesellschaft, nebst An⸗ trags⸗Formularen, im Büreau der Gesellschaft Span⸗ dauer? Straße Nr. 209) und bei den Herren Agenten derselben jederzeit in Empfang genommen werden. Zugleich bemerken wir mit Bezugnahme auf unsern Réchenschafts⸗Bericht vom 19. Juni 1839, daß die nach dem Beschlusse der General-Versammlung des gedach⸗ ten Jahres festgestellten Bedingungen, unter denen es den auf Lebenszeit bei der Gesellschaft versicherten Preußischen Militair-Personen gestattet ist, die Versicherung ihres Lebens auch auf Kriegsge⸗ fahr auszudehnen, ebenfalls in gedruckten Exemplaren daselbst zu erhalten sind. Berlin, den 15. März 1841. Direction der Berlinischen Lebens -Versicherungs⸗ Gesellschaft. C. W. Bro se. C. G. Brüstlein. F. S. von Halle. F. M. Magnus. Direktoren. Lobeck. General⸗Agent.

kin im Grofsherzogthum Posen, 3 Meilen von der Stadt Posen entferntes adliches Rittergut von A500 Morgen Flächen-lnhalt II. und III. Klasse mit voll- Ständigen neu erbauten massiven Gebäuden und kem— hlettirtem lnventarium ist unter vortheilhaften Be- dingungen aus freier Hand zu verkaufen. Die nä—-

Kommissarius v. K rVger zu Posen zu erfahren.

Freiwillige Subhastation. Auf Antrag der Erb-Interessenten sollen die zu dem

sternacht an

a) 9 Scheffel 9 Metzen Ackerland, gegen Morgen und Mittag mit Malsitzer Gebiet, gegen Abend an den Kronförstchener Feldweg und gegen Mitternacht an Nimschützer Rustikal⸗Felder gränzend,

b) ein Stück Wiese von circa 2 Scheffeln Aussaat, hinter Nimschütz in der Mitte von Malsitzer Do— minial⸗Fluren gelegen,

auf welchen beiden Parzellen ein jährlicher Beitrag

von 3 Ngr.é 9 pf. zu jeder Rauchsteuer und 2 Ngr.

5 pf. monatliches Milizgeld haften,

den sechsten Mai 1841,

unter den sub Y angefügten, auch resp. den im Ter⸗

mine selbst noch weiter bekannt zu machenden Bedin⸗

gungen an hiesiger Kreisamtsstelle freiwillig an den

Meistbietenden versteigert werden.

Kauflustige haben sich daher an den gedachten beiden

Tagen des Vormittags allhier einzufinden, sich über

ihre Zahlungs⸗Fähigkeit auszuweisen und ihre Gebote

zu erbffnen, worauf bei der von ll Uhr an beginnen⸗ den Proclamation wegen käuflicher Ueberlassung der

Rittergüter Malsitz und Luttowitz am ersten Tage

und der gedachten Rustikalien am zweiten Tage nach

Befinden an die mehreren oder den einzelnen annehm—

lichsten Ersteher Entschließung gefaßt werden wird.

Die nähere Beschreibung und Taxe sämmtlicher zu

versteigernder Immobilien liegt sowohl an Kreisamts⸗

stelle als auf den Rittergütern Malsitz und Luttowitz zur Einsicht bereit.

Königl. Kreisamt Budissin, am 15. Februar 1841.

Herrmann.

O l. Das Rittergut Malsitz ist von Budissin Stunden und von Kleinwelka eine Stunde entfernt, gränzt gegen Mitternacht an Nim— schützer Flur, gegen Mittag an das Rittergut Oehna, gegen Abend an die Rittergüter Teichnitz und Kron⸗ förstchen, gegen Morgen an die Burker Fluren. Das Areal ist fast durchgängig eben und flach, und der Bo— den gehört zu dem besten und fruchtbarsten in der Ober— Lausitz. Das Herrenhaus und die sämmtlichen sehr umfänglichen Wirthschaftsgebäude sind durchaus mas⸗— siv und namentlich letztere im besien Stande. Auch befindet sich auf dem Gute eine bedeutende Brennerei, mit einem werthvollen Brennapparate versehen, welche für den besseren Betrieb der ganzen Wirthschaft von großem Vortheile äst. Die Nähe von Budissin bietet für alle Erzeüugnisse einen schnellen Absatz dar. Dieses Rittergut ist bei der erst neuerlich bewirkten gerichtlichen Taxation mit Berücksichtigung der One— rum auf 72,145 Thlr. 9 gr. 33 pf. im 290⸗Guldenfuße gewürdert worden, so daß sich, bei Hinzurechnung der für die dazu adquirirten Malsitzer⸗Rustikalien erlegten Kaufpreise, an zusammen 3125 Thlr. ein Gesammtwerth dieser sämmtlichen Immobilien von 75,570 Thlr. 9 gr. 35 pf. im 20⸗Guldenfuße rgiebt. 99 Das Rittergut Luttomwitz sammt dem dazu geschlagenen allodifizirten ehemals Kittanschen Erb- Lehnbauergute daselbst ist von Bu⸗ difsin ij Stunden, von Malsitz Stunde, und von Kleinwelka ebenfalls 1 Stunde entfernt, gränzt gegen Morgen an Quatitz und Dahlowitz, gegen Mittag an Bornitzer, gegen Abend an Radiborer und gegen Mit⸗ Kaminauer und Großdubrauer Fluren.

ein⸗

zusammen auf 142, 953 Thlr. 1 gr. 11 pf. im 20⸗Guldenfuße. Y

Verkaufs-Bedingungen. I

im Vierzehn⸗Thalerfuße.

sondern von dem Ersteher getragen. 4

Es wird die Auswahl unter den Licitanten Seiten der Erben vorbehalten, so daß Letztere nicht gerade an das höchste Gebot gebunden sind.

5

Eben so behalten sich die Erben den Rücktritt vor, wenn ein ihren Wünschen entsprechendes Gebot nicht erlangt werden sollte.

6. Der Ersteher übernimmt die auf den Grundstücken haftenden Hypothekenschulden in quali et, quanto ohne alle Neuerung und ohne Verwandlung in den neuen Vierzehn⸗Thalerfuß.

. „Ron der Licitations-Summe wird ein Zehntheil so— fort im Bietungs⸗Termine nach dem Zuschlage und, so viel als zur Erfüllung eines Drittheils dann noch

schiedenen Jurisdictionen des Königlichen Appellations— Gerichts zu Budissin, des dasigen Domstifts und des

abzuschließenden, den gedachten Behörden zur Bestäti⸗ gung zu Überreichenden Käufe erlegt. 8

schulden, welche auf den Kaufpreis zugerechnet wer⸗ den, dann noch an die Erben zu bezahlen ist, kann

cent jährlicher Verzinsung stehen bleiben. 9

Die Versteigerung der Beistücken unter Domstifts— und unter Malsitzer Gerichtsbarkeit erfolgt am zweiten Tage, und zwar in einem Komplex.

10. Die beiden Hauptgüter Malsitz und Luttowitz wer⸗ den am ersten Tage sowobl zusammen als auch ein je⸗ des derselben besonders ausgeboten werden.

Literarische Anzeigen.

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von mittler Qualität und die Lage

Boden ist 2 zum Theil abhängig. Die Gebäude

zum Theil flach,

Liebmann & Comp, Roßstr. Nr. 2.

Die Gebote erfolgen, gesetzlicher Bestimmung zufolge,

Die Güter werden versteigert mit den zur Zeit der

Subhastation vorhandenen Vorräthen, so wie mit dazu

gehörigem Inventario, worüber die Verzeichnisse für

die Kauflustigen, sowohl an Kreisamtsstelle zu Budis⸗

sin, als auf den Gütern Malsitz und Luttowitz, kurze

Zeit vor dem Termine zur Einsicht bereit liegen werden. 3

Die Bietungskosten werden nicht von den Licitanten,

nöthig, längstens bei der Confirmation der auf den Grund des erlangten höchsten Gebots zwischen dem Ersteher und den Erben des Herrn General⸗Lientenants von Ziegler und Klipphausen über die unter den ver⸗

Patrimonial⸗Gerichts zu Malsitz gelegenen Grundstücke

Das Uebrige, was nach zibrechnung der Hypotheken⸗

gegen Hypothek und halbjährige Kündigung zu A Pro—

men.

n a lt. Amtl. Nachr. 2 b

Landtags⸗Angelegenheiten. Preußen. Vorschläge in Bezug auf die Art der n, . des Steuer⸗Erlasses. Posen. Berathung über die Königl. Proposition wegen Bildung ständischer Ausschüsse.

Frankr. Pairs⸗Kammer. . gur-Lamolgnon dafür. Baron von Brigode dagegen. Graf Her dagegen. Erklärungen des Marschalls Soult. = Depu⸗ firten⸗Kamm er. Verhandlungen über das literarische Eigenthum. Paris. Borse.

Großbr. u. Irl. Oberh. Rum⸗Zölle. Unterh. Straf⸗System. = Vermögenssteuer London. Niger⸗Expedition. Drientalische

zen. Plötzliche Abreise des Amerikanischen Konsuls von Liverpool. Dampfschifffahrt nach Amerika. Vermischtes.

Niederl. Haag. Befinden des Königs.

Belg. Brüäfsel. Serrn Nothomb ist es nicht gelungen, ein neues

Ministerium zu bilden. Privatschreiben. 4 Brüssel. (Stimmung . derartige Petitionen. Gestattete der damalige Zustand des Staats⸗ Haushaltes die Gewährung jener Bitten nicht, so laßt die von Sr. Masestat dem Koͤnige so landesvaͤterlich offen dargelegte jetzige

und Stellung der Parteien in Folge der jüngsten Ereignisse.) Dentsche Bundesst. Frankfurt. Privatschreiben. (Vermischtes.) pan. Paris. Eröffnung der Cortes. Nord⸗Am. Kongreß⸗Verhandl. über die Vorbereit. zum Kriege. Wiss., K. u. L. Schulnachrichten.

Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.

Se. Majestät der Koͤnig haben , geruht:

Dem Einsassen und Dorsschulzen Jacob Kruppa zu Stra— daunen im Kreife Lyk, das Allgemein? Ehrenzeichen zu verleihen, so wie

Den Kaufmann Johann Pauli in Gent zu Allerhoöͤchst Ihrem Konsul daselbst zu ernennen.

Ihre Majestaͤt die Koͤnigin haben dem Kuͤrschner⸗Meister Paul Louis Michelet das Prädikat als HofLteferant zu ver— leihen geruht.

Landtags Angelegenheiten.

Provinz Preußen.

Danzig, 21. Maͤrz. Die eilfte Plenar⸗Sitzung des hiesi—⸗ gen Provinztal⸗Landtages ging nach dem Vortrage einer Petition des Kreises Insterburg, um Aufnahme der Orts-Armen in die Kategorie der Kreis-Armen, zur Tagesordnung uͤber. Auf eine weite Petition, um Revision des fuͤr die jetzigen statistischen und

echts⸗BVerhältnisse der Provinz Ostpreußen nicht mehr angemes⸗ fenen, veralteten Repartitions⸗Maßstabes fuͤr die Landarmen⸗Vei⸗ traͤge, beschloß der Landtag, diese Angelegenheit der ständischen Ostpreußischen n, mit dem Auftrage u uͤber⸗ weisen, Vorschlaͤge zur Abhuͤlfe der gegenwartigen Maͤngel zu machen, einen Repartitions⸗Modus zu entwerfen und dem näch— sten Provinzial⸗Landtage vorzulegen. .

Demnaͤchst kamen die neuen Vorschläge des Ausschusses fuͤr finanzielle Gegenstaͤnde: in welcher Art die Benutzung des im Jahre 1843 zu verhoffenden Steuer⸗Erlasses von 1,600,060 Thlr. Aller— hoͤchsten Orts zu beantragen seyn durfte, zur Debatte. Sie waren diesmal auf folgende Bitten gerichtet: ) zunaͤchst eine Herab⸗ setzung des Salzpreises, insoweit der zu erwartende Steuer Erlaß es zulassen werde, und eine Gleichstellung der Preise im Großen und Kleinen, etwa durch Sellereien; b) sobald es irgend ausfuͤhr⸗ bar seyn werde, die Herabsetzung des Salzpreises auf 10 Thlr. fuͤr die Tonne eintreten zu lassen, ) sobald endlich die Vertraͤge mit den Zollvereinsstaaten es zulassen, die gaͤnzliche Aufhebung des Salzmonopols und Freilassung des Salzhandels gegen einen angemessenen Zoll huldreichst 9. befehlen. Gegen den Antrag auf Aufhebung des onopols erhoben sich Stimmen, welche darin ein Hinausgehen uͤber die Allerhoͤchste Bewilligung fanden, welchen es bedenklich schien, ein so unent— behrliches Material, wie das Salz, dem Ungefaͤhr des freien Handels anheim zu geben. Man konne nicht voraussetzen, daß Ran sehr geneigt seyn wuͤrde, einen Handels ⸗Artikel aufzunehmen, der vielleicht einer unverhaͤltnißmaͤßigen Steuer unterliege; eben so wenig sey darauf zu rechnen, schiedenen Landestheilen das Salz zu gleichen Preisen zufuͤhren werde, wie jetzt geschähe. Die Verwaltung des Sal) / Regales werde von den fuͤr die indirekten Steuern nothwendigen Behoͤr⸗ den nehenbei besorgt und verursache nicht hoͤhere Kosten, als sie im Wege des Privat-Verkehrs zu stehen kommen wuͤrden. Die⸗ sen Ansichten wurden folgende entgegengestellt: Es sey ohne allen Zweifel die edelste und hochherzigste Absicht des Landesherrn, die Wuͤnsche und Beduͤrfnisse des Landes unentstellt zu verneh— Se. Majestaͤt erwarte sicherlich eine treue und aufrichtige Darlegung derselben. In der Allerhoͤchsten Proposition sey der landesvaͤterliche Wille, vornehmlich den aͤrmeren Volksklassen eine Erleichterung zu gewaͤhren, ausgesprochen. Der Verbrauch des Salzes steht aber in einem umgekehrten Verhältnisse zur Wohl⸗ habenheit, und die kuͤnstliche Vertheuerung des Salzes lastet schwer auf der Armuth. Wenn es aber dem freien Handel stets gelun⸗ gen ist, uͤberall die Beduͤrfnisse des Menschen zu befriedigen, selbst die eingebildeten, so ist es ganz unzweifelhaft, daß er eine so un— entbehrliche Waare, und zwar in einem, mit großer Sicherheit vor— auszuberechnenden Bedarfs⸗Quantum uͤberall hin jederzeit beschaf⸗ fen werde. Der Wein ist ein Luxus⸗Artikel, dem Verderben mehr ausge⸗ setzt als das Salz, er unterliegt einem sehr hohen Eingangs⸗Zolle, und

Blokade der Häfen, die Zufuhr des Salzes abschneiden, so werden

Bösestigung on Paris. Graf Se— solche Falle nicht minder das Monopol treffen. Wenn aber auch

Es wurde ferner des in fruͤherer Zeit fuͤr die hiesige Provinz so

1. che niedrigem Salzpreise und steigender Bevölkerung mit Sicherheit Frage. Truppen-Sendung nach den Britisch⸗Amerikanischen Provin⸗ u de,, , ,, , z ger werden aber fuͤglich den Theil des Einkommens decken konnen, welchen der Staat nach Abzug des Allerhöchst beabsichtigten Steuer—

Erlasses noch von dem Salze zu erheben genoͤthigt bleiben durfte.

dennoch ist er in den entlegensten kLandestheilen jederzeit und zu wenig erhoͤhten Preisen zu haben. Chroniken fruͤherer Zeiten, in denen kein Salzregal bestand, erzählen von allen moͤglichen Noͤthen, aber nirgends ist einer Salznoth erwähnt. Sollte ein Krieg, eine

zu Zeiten jene Waare zum Theil den kostspieligen Handelsweg aus den suͤdlichen Staaten Europa's einschlagen muͤßte, so ware eine Vertheuerung, wie sie jetzt stattfindet, nimmer zu befuͤrchten.

eintraͤglichen Transito⸗Salzhandels gedacht, so wie endlich der bei die Zollgefälle derselben

Der fuͤnfte und sechste Provinzial-Landtag erlaubten sich schon

Lage der Finanzen die dereinstige Verwirklichung einer solchen großen Wohlthat hoffen. Der Landtag uͤbersah die Schwie⸗ rigkeiten nicht, welche einer solchen Maßregel die Verhaͤltnisse zum Deutschen Zoll⸗Verbande entgegenstellen muͤssen; er beschied fich gern, daß die Allerhöchste Gewährung nicht in der aller— naͤchsten Zukunft eintreten koͤnne und wird es sich nur erlauben, bei seinen durch die Aussicht auf einen Steuer-Erlaß hervor— gerufenen anderweitigen Anträgen eine Aufhebung des Salz—

Monopols als ein Hauptziel der Wuͤnsche des Landes der Allerhoͤchsten Beruͤcksichtigung zu empfehlen. Bis daß jene Verhaltnisse zum Deutschen Zoll⸗Vereine demgemaͤß sich an⸗ ders gestalten laffen, was hei gleichen Wuͤnschen der ubrigen Zollvereinslaͤnder nicht unausfuͤhrbar erscheint und bis der Staats⸗ haushalt eine durchgreifende Maßregel moͤglich machen werde, beschraͤnkte der Landtag sich einstweilen darauf, nur eine allge— meine Herabsetzung des Salzpreises um so viel zu beantragen,

daß der freie Handel den ver⸗—

als die Ueberschuͤsse des Staatshaushalts es irgend gestatten wer⸗ den. Wenn diese nur auf die Allerhoͤchst verheißene Summe von 1,600, 000 Rthlr. sich feststellen sollten, so wurde bei einer Ver⸗ theilung derselben auf den jährlichen Verbrauch von 00, 000 Ton⸗ nen nur eine Ermäßigung von 2 bis 214 Rthlr. fuͤr die Tonne zu erwarten stehen. Man gab jedoch gern der Hoffnung Raum, daß ein bei steigender Bevölkerung durch weitere Herabsetzung zu⸗ nehmender Verbrauch es möglich machen werde, den Salzpreis im Allgemeinen auf zehn Thaler fuͤr die Tonne festzusetzen. Als⸗ dann erst wuͤrde eine bemerkbare Erleichterung eintreten

Nach Beendigung dieser Angelegenheit begann die Versamm— lung noch in Folge der Allerhoͤchsten Proposition Nr. 8 die Be⸗ gutachtung des Pensions-Reglements fuͤr die Beamten der hoͤhe— ren Lehr⸗Anstalten.

Provinz Posen. Sitzung vom 12. Maͤrz. Die Referenten des zwei— tragen den Bericht uber den Gesetz-⸗Entwurf we— vor (Nr. 77 der St.

Posen. ten Ausschusses . gen Bildung Staäͤndischer Aus sch u sse l 3.). Gleichzeitig wurde das Allerhoöchste Propositions⸗Dekret, so wie der Gesetz- Entwurf selbst verlesen. Im Allgemeinen ist die Versammlung einverstanden mit dem Antrage des Ausschusses und erkennt mit dem schuldigen Danke die zu Tage liegende Wichtig⸗ tigkeit und Nuͤtzlichkeit der von Sr. Majestaͤt vorgeschlagenen Staͤndischen Ausschuͤsse, als eines bestaͤndigen Organs fuͤr die Aeußerung der Meinungen, der Wuͤnsche und der Beduͤrfnisse des Großherzogthums Posen. Diese Aeußerung soll im Eingange der zu uͤberreichenden Denkschrift ausgedruͤckt werden. Bei Eroͤrterung der einzelnen Paragraphen des Entwurfs und der Antraͤge des Ausschusses war Folgendes der Gang der Berathung und Beschluͤsse. .

Der Ausschuß brachte in Vorschlag: „Den zur Erledigung der nicht abgemachten Landtags-Angelegenheiten zu ernennenden Ausschuß mit dem nach Inhalt des Entwurfs zu bildenden Stände⸗Ausschuß zu verbinden. Dieser Vorschlag hatte eine leb— hafte Diskussion zur Folge. Man entgegnete: daß der zuerst ge⸗ nannte Ausschuß vom Landtage erwählt werde, wogegen sich Se. Masestaͤt die Bestaͤtigung des letztern vorbehalten habe; zum er— stern werden Manner gewahlt werden muͤssen mit entsprechenden Kenntnissen zur Erledigung der ihnen zu uͤbertragenden Gegen⸗ stande, zum letztern waͤren die Wahlen unbedingt; ubrigens sey dessen Verbindung im Entwurfe gar nicht vorgesehen und könne daher nur im Wege einer Petition erbeten werden. Als man jedoch darauf aufmerksam machte, daß es der von Sr. Majestaͤt im Proposttions⸗Dekret ausgesprochene Befehl sey, daß diefer Entwurf vor allen andern berathen und Sr. Majestäͤt zur Entscheidung eingereicht werde, damit noch während des Landtages die letztere eingehe, woraus denn von selbst folge, daß bei Ersrterung des Entwurfs alle dabei zu beantragenden Abänderungen oder Zusätze schon jetzt Gegenstand der Berathung werden müßten, weil Petitionen erst „nach Erörterung der Aller / höoͤchsten Proposition zur Sprache kommen.“ und im vorliegenden Falle in Ruͤcksicht der angefuͤhrten Umstaͤnde ohne allen Erfolg bleiben wurden, so schritt man endlich zur Abstimmung. Der Antrag des Ausschusses wurde mit 34 gegen 13 Stimmen an⸗ genommen.

Bei Eroͤrterung des §. 2 des Entwurfs, nach Erwaͤgung des Propositions⸗Dekrets, worin Se. Masjestat den Staͤnden es uͤber⸗ lassen hat, ob sie den Ausschuß nach Verhältniß der Stände, oder mit Berücksichtigung der verschiedenen Landestheile des Großher— ogthums Posen zusammensetzen wollen, entschied sich die Ver⸗ . nach dem Antrage des Ausschusses fuͤr das Verhaͤltniß der Staͤnde.

Bei Erörterung des §. 3 brachte der Ausschuß folgenden Zu⸗ satz in Vorschlag: „Wenn bei der . der Ausschuß · Mitglieder in abgefonderten Ständen Stimmen ⸗Gleichheit eintritt, so soll

wiederholt abgestimmt, und wenn wiederum Stimmen⸗ Gleichheit

stattfindet, das Loos entscheiden.“ Dieser Zusatz wurde nach kur— zer Diskussion mit 39 gegen! Stimmen angenommen. Demnaͤchst kamen noch einige Fragen zur Sprache, namentlich, wer die Wahlverhandlung in getrennten Ständen zu leiten habe? Einige waren für das aͤlteste Mitglied, andere fuͤr die Wahl eines Di— rigenten. Bei dieser Diskussion trug einer der Deputirten der Landgemeinden dahln an, daß bei der Wahl dieses Standes ein Depuͤtirter des hoͤhern Standes praͤsidiren moge, Einer der De— putirten des Ritterstandes macht darauf aufmerksam, daß die Zeit da sey, wo die Vormundschaft des einen uͤber die andern Stande aufhören muͤsse; dergleichen Anstaͤnde, welche eine Ver⸗ schiedenheit an sich ganz gleicher Buͤrger hervorriefen, mußten verschwinden und der Stand der andgemeinden thue sei⸗ ner eigenen Wuͤrde Abbruch, wenn er bei dem Antrage beharren sollte. Alle Deputirten dieses Standes treten der An—⸗ sicht der Versammlung bei, wonach der Wahl⸗Dirigent durch Stimmen⸗Mehrheit in jedem Stande bezeichnet werden soll. = Der demnaͤchst gestellte Antrag, den Ausschuß in der Versamm⸗ lung aller Stände zu wahlen, wurde ohne alle Diskussion ein⸗ stimmig verworfen.

In Betreff des 8. war nichts zu bemerken. Beim 8. 5 aber trug der Ausschuß dahin an, Sr. Majestaͤt die Bitte der versammelten Stände des Großherzogthums Posen vor utragen, dem Stande ⸗Ausschuß mit Beruͤcksichtigung der esonderen Verhaͤltnisse des Großherzogthums größere Befugnisse u Theil werden zu lassen. Diese Befugnisse sollen nach dem Intrage des Ausschusses folgende seyn: a) die Erledigung der auf dem Landtage nicht abgemachten Gegenstände; b) die Leitung al⸗ ler der ständischen Verwaltung übergebenen Angelegenheiten; e) die Annahme von Beschwerden gegen Behörden wegen erwie⸗ sener Verletzung der Gesetze und des Willens Sr. Majestaͤt; ) Mitaufsicht über alle Lehr⸗Anstalten im Greßherzogthum, In dieser Ordnung kommen die vorgeschlagenen Zusatze zur Bera⸗ thung. Zunächst wurde wiederum in Frage gestellt: ob An⸗ trage der Art nicht in Form von Petitionen angebracht werden müässen? Die in dieser Beziehung fruͤher geltend gemachten Ar⸗ gumente kamen wiederum I. prache und die Versammlung . sich endlich fuͤr die Ansicht des Ausschusses aus.

Die in Vorschlag gebrachte Befugniß zur Erledigung aller der Staͤndischen Verwaltung uͤbertragenen Angelegenheiten, na— mentlich zur Verwaltung der staͤndischen Institute, wozu bisher besondere Staͤnde⸗Kommission erwählt worden, wird von der Ver⸗ sammlung einstimmig angenommen, wobei dem ständischen Aus⸗ schusse das Recht beigelegt werden soll, mit Erledigung der lau⸗ fenden Geschäfte und der Korrespondeng mit anderen Behörden. einen oder mehrere Mitglieder zu beauftragen.

Bei Erörterung der al e gedachten Befugniß wurden meh⸗ rere Ansichten geltend gemacht. Einige meinen, dem Stãände⸗ Ausschusse werde eine zu weit extendirte Befugniß beigelegt, welche in den jetzigen aufgeregten Zeiten leicht gemißbraucht werden könne,

und den Landtag alsdann entbehrlich machen wurde. Nach den bestehenden Gesetzen sey Niemandem der Zutritt zum Throne verwehrt. Die Zahl der Beschwerden werde sich vermehren. Darauf wurde Seitens der mit den Antraͤgen des Aus schusses einverstandenen Majoritaͤt erwiedert, daß diese Befugniß dem Stande ⸗Ausschusse nothwendig beigelegt werden muͤsse. Er werde sie gewissenhaft pruͤfen, die wichtigen dem Landtage vorbehalten und nur die dringenderen auf dem geordneten Wege Sr. Masestat vortra⸗ gen. Dadurch werde ein gesetzlicher Vermittler , den Einwoh⸗ nern des Großherzogthums und Sr. Maj. dem Könige hervorgerufen. Nur begruͤndete Beschwerden wuͤrden vor den Thron gelangen, unbegruͤndete ferner unberuͤcksichtigt bleiben und also gerade die Anzahl der Immediat-Beschwerden vermindert werden. Be⸗ schwerden der Privat-Personen muͤßten durch alle Behoͤrden ge⸗ hen, vieles komme oft auf den Augenblick an, und im Uebrigen muͤsse man dem Staͤnde⸗Ausschusse als dem Ausflusse des allge⸗ meinen Willens des Landtages vertrauen, daß auch er das J . Wohl des Großherzogthums im Auge haben werde. Einige Deputirte sprachen sich für die Abänderung einzelner Ausdruͤcke in der Fassung aus, anstatt , augenscheinliche e, . Verletzung“ solle es heißen „augenscheinliche Nichterfuͤllung der Gesetze durch die Behoͤrden.“ Der Antrag des Ausschusses wurde mit 40 gegen? Stimmen angenommen mit dem Zusatze: daß durch 2sa der Stimmen die Beschwerde fuͤr begruͤndet und zur Immediat-Befoͤrderung geeignet angesehen werden muͤsse.

Die letzte Frage wegen der in Vorschlag gebrachten Mitauf— sicht fuͤr den Ausschuß uͤber das kr e g und sammtliche

Lehr-Institute im Großherzegthum Posen, erregte die lebhafteste Aufregung. Einige der Virilstimmen-Besitzer des Ritterstandes erblicken in diesem Vorschlag einen Abbruch fuͤr die Regierungs— Behoͤrden, halten dafuͤr, daß er nicht begruͤndet und nicht am gehörigen Orte angebracht sey. Sie wollen unbegraͤnztes Ver⸗ trauen. Die Majoritaät erblickt in der beantragten Mitaufsicht das einzige Mittel zur Verwirklichung der Absichten Sr. Majestäͤt des Königs. Sie ist mit den Motiven des Ausschusses dahin ein— verstanden, daß, nachdem Se. Majestaͤt die Einwohner des Groß⸗ herzogthums Polnischer Abkunft für die Folgen des Erziehung s⸗ wesens, dessen Richtung, nach der Meinung der getreuen Stande, bisher den Erforderniffen und Verhaͤltnissen nicht entsprechend ewesen, verantwortlich gemacht, dadurch Seine landesvaͤterliche Absicht kund gegeben, uns eine Theilnahme an der Mitaufsicht zu gewähren. Mehrere Deputirte weisen die Nothwendigkeit nach, in den Ephoraten unabhängige, eifrige und unbefangene, das wahre allgemeine Beste zum ie habende Männer anzu⸗ stellen. Einer der Virilstimmen⸗Besitzer des Ritterstandes erklaͤrt⸗ daß, wenn gleich Er als Mitglied des Ausschusses und auch hier der Verbindung beider Stände⸗-Ausschuͤsse und der Erthei⸗

lung größerer Befugnisse fuͤr dieselben entgegen gewesen, er den⸗

noch zu der Ueberzeugung gelangt, daß im wohlverstandenen In⸗

teressh des Landesherrn, so wie üm den Einwohnern des Groß⸗

herzogthums beider Absttammungen Gerechtigkeit widerfahren zu

lassen, und endlich den ewigen Beschwerden ein Ziel zu setzen.