1841 / 187 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Vo m Patrimonialgericht der v ollene Friedrich August zu tädt am 29. November Anzeige nach als Bäckergeselle bei der Franzoͤsischen Armee gestanden und im Jahre 1818 zum letzten male von Danzig geschrieben, so wie die ihm hinterlassenen Erben und Erbnehmer, aufgefor dert, sich vor oder spätestens in dem auf den 36. April 1842, Vormittag vor Gericht zu Wollmirstädt anberaumten zu

etwa vol

10 Uhr,

* drigenfalls Vermögen aventuell aber als d kus ausgeantwortet werden soll.

Wollmirstaͤdt im Königl. Preuß, Herzogthum Sach

sen, Eckartsbergger Kreis, den 14. Juni 1841 da

Graͤflich Helldorffsches Gericht de selbst

Kanzlei unter geh

Termine melden und weitere Anordnung zu gewarten, wi der Verschollene für todt erklärt und sein denen, welche sich als Erben legitimiren, herrenloses Gut dem Koͤnigl. Fis

bene in Notiz die verstorbenen Bruders seiner verstorbenen senen seine

Großherzogl

65 Wochen dteses Pracht nachzukommen ! lassen J nd . resb. Besitzer der Buchhandlung, Düsseldorf, 1

,, . besorgte Berli der Ausschusses über den Antrag

Ss schen Buch⸗ and s Rü, .

n ,. . 1 E 91 Runkelr ben betreffend, giebt interessante

nehmen. die Wichtigkeit dieses Gze ö . ,, leses Gewerbszweiges in agronomischer und kantilischer Beziehung, und glaubt kin b

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ch weste pächterin Guthke in G e Intestat Erben bezeichnet hat. ö . die Verleger des Niebelungenliedes (Gegeben Guͤstrow den 18. Juni Abbildung der Maschine ; . . rleg ge eln a 6 Mecklenb.⸗Schwerinsche noͤthigen Apparate , J, G. Bra r J n ęonmifsion b

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Noßitendesꝶ S indernist ö ng Bestelße edenlendes Jdolnderniß 8. eihent desselben in den gegenwaͤrtig zwischen Holland und Vereinsstaaten bestehenden Handels-Verträgen zu * * 5. 95 . . h 2 . zl wird dabei der Wunsch ausgesprochen, daß der Zollt 2611. 2 6 . . el Soll rgestellt, und bei kuͤnftig abzuschließenden neuen 2 . 22 z. 116 tragen auch das Gutachten der Rheinischen Stande moge langt werden. Ver Landtag beschlie ) 5 ö De , ö in des Königs Majestaͤ t eine Petition in diesem Finne an des Konigs Mi gajestat zu richten, .

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