1841 / 211 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Grunde studirt, und ich böoͤrte, wie man Irrthümern und Gesin⸗ nungen, die ich abscheulich fand, Beifall zuklatschte Denn bei je⸗ der anderen Gelegenheit wurde ein solcher Ausruf als Geistesverir⸗ ru elten koͤnnen. .

. gg Vorhergehende fuͤhrt mich auf folgende Betrachtung. In den Siskussionen im Gebiete der hoheren Politik, will die Kam⸗ mer gewöhnlich nur die sogenannten großen Redner, die beredten Maͤnner hören. Meistens kennen diese zwar im All⸗ gemeinen die historische Entwickelung der zu behandelnden Frage chr wohl, aber sie geben sich nicht die Muͤhe, die zu besprechenden Thatfachen zu studiren, oder studiren sie nur oberflaͤchlich. Daraus folgt, daß diese Herren allgemeine, sehr blendende Betrachtungen geben, und das verfuͤhrt gerade die Kammer; sie geben aber wenig Jufklaͤrung uber die Frage, die man debattirt, oft sogar verwirren fe diefelbe. Herr Berryer ist nicht das einzige Beispiel dieser Art, welches wir im Laufe der Verhandlungen uͤber diese Adresse gehabt haben. Man lese nur die Rede, die Herr Odillon⸗Barrot in der Sitzung vom 28. November. hielt, und man wird da finden, daß er nach „aufmerksamer Durchlesung der Aktenstuͤcke“ erklaͤrt, daß es Frankreich war, das im Jahre 1839 England abschlug, bei einem energischen Akt gegen die Dardanellen mitzuwirken. Wenn man so die offiziellen Aktenstuͤcke „„mit Aufmerksamkeit““ liest, wie steht es erst um diejenigen, die man mit weniger Aufmerksamkeit, oder gar nicht liest, welches letzteren Herr Berryer gethan zu haben scheint. Es faͤllt mir nicht ein, Jemanden eine Zurechtweisung zu geben, denn ich koͤnnte seibst ihrer in mehr als einem Punkte be dürfen; aber ich kann mich nicht erwehren, die eben bezeichnete Tendenz der Kammer zu beklagen. Ohne es zu wollen, entmuthigt man die Deputirten, die die Fragen gruͤndlich studiren, und man regt nur die Schoͤpfer allgemeiner Betrachtungen und die großen Redner übermäßig an, die dieser uͤbermaͤßig großen Anregung gar nicht einmal beduͤrfen“

In dem historischen Theil seines Werkes beschaͤftigt sich der Verfasser hauptsaͤchlich mit zwei Punkten, erstlich mit der Unter— suchung, ob die Kammern und die Regierung jemals eine Ver⸗ pflichtung gegen den Pascha von Aegypten eingegangen haben, ob sie irgend einem Kabinet die Pflicht auferlegt, fuͤr den Pascha das Wort zu fuͤhren und sich zu seinen Gunsten von den allge⸗ meinen Maßregeln auszuschließen, welche die Europaͤische Politik fuͤr die Integrität des Osmanischen Reiches zu nehmen haͤtte; zweitens mit der Frage, in wie weit das Kabinet vom 12. Mai, das zuerst in den orientalischen Verwickelungen thaͤtig auftrat, ganz im Einverständnisse mit den Kammern, im Interesse von Frankreich und mit größerer Festigkeit und Konsequenz gehandelt habe, als das Kabinet vom 1. Maͤrz.

Die Kammer hat nie eine ausschließlich Aegyptische Politik anempfohlen, der Bericht des Herrn Jouffroy uͤber die Bewilli— gung von zehn Millionen, welche das Kabinet zum erstenmale fuͤr diese Sache sorderte, stellt am 24. Juni 1839 fest, daß Frankreich, in Folge der Zusammenberufung des Europaͤischen Groß-Raths zur gemeinsamen Regulirung der orientalischen Angelegenheiten das Europaͤische Gleichgewicht aufrecht erhalten wolle; jede aus— schließlich Tüärkische oder Aegvptische Politik im Orient sey gleich gefährlich, die Annullirung des Vertrags von Unkiar-Skelessy sey Hauptzweck und der Europaͤische Groß-Rath sey etwas Anderes, als die Erhaltung des Statrus-quos, den das Ministerium des 1. Maͤrz allein im Auge hatte. Der Verfasser weist nun uͤberall nach, wie das Kabinet vom 12. Mai in seinem Notenwechsel mit dem Englischen Kabinet immer diesem Programme nachge— kommen ist und bestaͤndig daran gearbeitet hat, die Russen von Konstantinopel zu entfernen, sich aber mit dem Pascha gar wenig beschaͤftigte. Er weist nach, wie Mehmed Ali wenig Ruͤcksicht auf Frankreich genommen, so daß er auf die Franzoͤsischen Rathschlaäͤge gar nicht hören wollte und den Admiral Roussin deshalb gegen sich aufbrachte.

Nur zwei Fehler werden dem Kabinet vom 12. Mai vorge— worfen: Erstlich, daß es die Abberufung Lord Ponsonby's nicht verlangt hatte, als dieser, den Erklaͤrungen Lord Palmerston's und dem Franzbsischen Kabinet zuwider, die Tuͤrken zur Schlacht von Nesib trieb. Denn Lord Palmerston hatte dem Marschall Soult erklärt, das Englische und Franzoͤsische Kabinet muͤßten durchaus vereint jede Tuͤrkisch-Aegyptische Kollision verhindern und auf das innigste verbunden in dieser Sache handeln. Zweitens hatte das Kabinet vom 12. Mai darin gefehlt, daß es die Meinung in Frankreich verbreitete, Herr Calllé sey nach Alexandrien gesendet worden, um den Pascha von dem Zuge nach Konstantinopel ab— zuhalten; der Pascha hatte aber schon vorher an Ibrahim ge— schrleben, nie weiter als bis Diarbekr vorzurüͤcken; denn es war nie seine Absicht, nach Konstantinopel zu marschiren und sich mit den großen Maͤchten in einen Kampf einzulassen, der Aegypten aufs Spiel gesetzt haͤtte. Da sich nun die Meinung verbreitet hatte, als habe sich der Pascha durch Frankreich von feinem Vor— haben abhalten lassen, so benutzte Herr Thiers und seine Presse pbieselbe zu dem Vorwurfe, Frankreich habe gegen den Pascha ge— wisse Verpflichtungen uͤbernommen.

Was die Energie des Kabinets vom 12. Mai betrifft, so ging bekanntlich von ihm und nicht von England der Vorschlag zus, die Dardanellen forciren zu lassen. Die Mission des Herrn von Brunow aͤnderte zwar seine ganze Stellung, vorher aber kam in dieser Beziehung Lord Palmerston nur immer der von Paris ausgehenden Initiative allmaͤlig nach. Besonders weist aber der Verfasser nach, wie dies Kabinet sich niemals gegen Mehmed Ali durch ein Versprechen zu irgend einer Vermittelung verpflichtete und ihm bestaͤndig zu erkennen gab, wie es in keiner Weise seine übertriebenen Prätentionen unterstuͤtzen werde. Der Verfasser ci⸗ tirt namentlich eine Note vom 27. Juli 1839, die Herr Cochelet dem Vice-Kbnig uͤbergeben mußte, worin ihm ausdrücklich erklart wurde, daß die Mächte in keiner Weise die orientalische Angelegenheit ohne ihre Mitwirkung enden lassen wurden; sie wollten die vollkommene Integrität des Osmanischen Reiches und die Rechte der regieren⸗ den Dynastie aufrecht erhalten wissen, der Vice-Koͤnig habe Un— recht, seine Forderungen so hoch zu spannen, auch staͤnde die

strenge Sprache, die man hier gegen ihn fuͤhre, in gar keinem Verhaͤltniß zu dem Mißfallen, das sein Betragen den ubrigen Kabinetten errege die so schon großes Mißtrauen in seine Ab— sichten setzten. Der Pascha kannte daher die Intention Frank⸗ reichs sehr wohl; denn in seinem Briefe an Ibrahim, den Herr Caslls ihm auf das Schlachtfeld von Nesib brachte, sagt er aus—⸗ drücklich, „dieser Offizier benachrichtigt mich, daß die großen Maͤchte diese Sache erdnen werden.“

Auch der Marschall Soult schrieb am 7. August an den Admiral Roussin, er solle der Pferte gbrathen, zu unterhandeln, da nichts ohne den Europaͤischen Großrath geschehen solle. Die Note vom 27. Juli an den Divan, welche im Namen der fuͤnf Maͤchte dieselbe Verpflichtung uͤbernahm und welche Herr Thiers diesem Kabinet zum Vorwurf, machte, erklaͤrt der Verfasser dem Programm der Kammer gemaͤß, er beweist aber zugleich, daß sie keineswegs eine direkte Ausgleichung zwischen dem Sultan und dem Pascha gewollt habe, und zwar aus folgenden Grunden: Erstens weil nichts die Pforte draͤngte, die damals von Meh⸗ med Ali gestellten Propositionen anzunehmen, die darin bestanden, daß er erblich Alles behalte, was er seit der Schlacht von Nesib

befaße; denn er hatte, selbst im Verweigerungsfalle, nicht gedroht,

926 auf Konstantinopel zu marschiren, sondern nur sich in seinen Be⸗ sitzungen zu behaupten, keinen Krieg zu fuͤhren, sondern zu war— ten. Zweitens hatte die Pforte, in dem am 27. Juli gehalte⸗ nen außerordentlichen Divan, dessen Beschluß die Note der Machte auszufuͤhren verhinderte, zwar Aegypten und Syrien erblich ver—⸗ leihen wollen, den Distrikt Adana aber und die heiligen Staͤdte zuruͤckgefordert; den Distrikt Adana aber hätte der Pascha, wie der Verfasser nachweist, nie freiwillig zurückgegeben. Daß das Kabinet vom 12. Mai ein direktes Verstaͤndniß zwischen dem Sultan und dem Pascha gar nicht wollte, geht auch besonders daraus hervor, daß es in der angefuͤhrten Depesche vom 7. Au— gust ausdruͤcklich die Besorgniß ausspricht, daß Rußland es zu einem solchen treiben koͤnnte. ;

Das Franzoͤsische Kabinet hatte einen Kongreß in Wien an— geregt, der aber von Rußland abgelehnt wurde, doch gah es bei dieser Gelegenheit wieder einen Beweis davon, wie es uͤber die Lage von Aegypten dachte. In einer an das Wiener Kabinet gerichteten, den uͤbrigen vier Maͤchten mitgetheilten Note vom 21. September 1839 erklaͤrte es ausdruͤcklich, daß es keine Vorliebe fuͤr die Aegyptische Macht hege, daß es nicht so viel Vertrauen zur Dauer dieser Macht habe, um darauf ein politisches System zu gruͤnden, daß es sogar glaube, daß fruͤh oder spaͤt die saͤmmt— lichen Besitzungen des Vice-Koͤnigs dem Sultan wieder anheim fallen wurden, weil er in der Gesammtheit der orientalischen

C

Ideen und Institutionen, trotz ihrer jetzigen Hinfaͤlligkeit, eine moralische Kraft besitze.

Der Admiral Roussin wurde, nach dem Verfasser, nicht deshalb abberufen weil er Mehmed Ali feindselig gewesen, son⸗ dern weil er den Herren Butenief und Ponsonby in gewisser Beziehung nicht die Wage halten konnte.

Bei dem ersten Erscheinen des Herrn von Brunow in Lon— don bewies das Kabinet vom 12. Mai dieselbe Festigkeit. Der erste Vorschlag des Herrn von Brunow war, daß Frankreich mit England gegen den Vice-Kbnig an, den Syrischen Kuͤsten operi ren und uünterdessen eine Russische Armee vor Konstantinopel er— scheinen sollte. Dies war eine offene Anerkennung des Vertra— ges von Unkiar-Skelessi, und es ist fast unglaublich, daß Lord; merston ihn anzunehmen bereit war. Das Kabinet vom 12. N erklaͤrte in seiner Antwort vom 206. September, daß, so wie ein fremdes Geschwader vor Konstantinopel erscheine, ein Franzoͤsisches ebenfalls augenblicklich da seyn werde, und dieser Entschluß sey unwiderruflich, welches auch seine Folgen seyn mochten. Herr von Brunow reiste nach dem Kontinent zurück, um neue Instruc— tionen zu holen. Vor seiner Abreise aber gab er zu verstehen, daß Rußland seine Einwilligung zum gleichzeitigen Erscheinen eines Franzbͤsischen und Englischen Geschwaders geben wuͤrde, und das Kabinet vom 12. Mai nahm diese Eroͤffnung mit Freuden auf, erklärte daher, unter dem 9. Dezember, daß unter dieser Voraus⸗ setzung, welche dem Franzbͤsischen Kabinet in Konstantinopel Ge nuͤgthuung gebe, eg sich uͤber die Bestimmung der Grenzen wil— lig finden lassen wurde.

Als Herr von Brunow zum zweitenmal nach London kam, brachte er ganz andere Bedingungen mit: den Franzosen und Eng laͤndern solle gestattet seyn, drei Schiffe an einen bestimmten Punkt des Meeres von Marmora zu bringen, wahrend die ganze Rus⸗ sische Flotte vor Konstantinopel erschiene. Der Vice-Koͤnig sollte Aegypten erblich haben. Als aber Lord Palmerston dieses Aner— bieten dem Franzoͤsischen Kabinet vorlegte, wies es dasselbe ent— schieden zuruͤck. Den 9. Februar wurde der General Sebastiani zuruͤckberufen, verlangte aber vorher noch, daß ein Tuͤrkischer Be— vollmaͤchtigter zur Londoner Konferenz zugelassen werde.

Unter diesen Umstaͤnden stuͤrzt Herr Thiers das Kabinet vom 12. Mai, und Herr Guizot geht nach London. Nun aͤndert sich, gegen den ausdruͤcklichen Wunsch der Kammer, die Franzoͤsische Politik. Die an Herrn Guizet gegebenen Instructionen sind nur darauf gerichtet, die Sache in die Laͤnge zu ziehen. Herr Guizot soll sich durchaus in keine bestimmte Diskussion einlassen. Unter brei Wochen erhielt er nie Antwort auf seine Anfragen. Herr Périer wird mit Instructionen nach Alexandrien geschickt, und un— terdessen kuͤndigt die ministerielle Presse taͤglich ein unmittelbares Uebereinkommen zwischen dem Sultan und dem Pascha an und wuͤnscht dem Minister uͤber diese gluͤckliche Wendung der Sachen Gluͤck. Man beweist, daß die Londoner Konferenz sich nothwen— dig überzeugt habe, wie Herm Thiers in Konstantinopel und in Aferxandrlen so mandverirt habe, um den vier Maͤchten zu vergel— ten, was Frankreich durch den Vertrag vom 15. Juli geschah, nämlich sich von der gemeinschaftlichen Loͤsung der aͤgyptischen Frage ganz auszuschließen und sie allein unter den Auspizien Frankreichs zu beenden. Der Vertrag wurde abgeschlossen, nach⸗ vem Preußen und Oesterreich noch einmal aufrichtig versucht hat— ten, sich mit Frankreich zu verstaͤndigen, und dem Pascha Aegyp— ten erblich und Syrien auf Lebenszeit verschaffen wollten. Die Vorgaͤnge dieser Periode sind aus den Verhandlungen der Kam— mer bekannt und wir koͤnnen uns demnach enthalten, dem Ver— fasser hier wieder ins Einzelne zu folgen.

Von diesem Moment an, beschaͤftigt sich der Verfasser mit der Darlegung der Fehler, welche Herr Thiers damals zum Nach— theil Frankreichs beging, wobei offenbar sein Plan war, die Na— tion in einen Krieg zu stuͤrzen. Die ganze Franzoͤsische Presse arbeitete fuͤr ihn.

„Der „Constitutionnel“, der „Courrier français“, das „Sisele,“ und der „National“, sagt der Verfasser S. 133, uͤberschritten bald alles Maaß. Die legitimistischen Journale uͤberboten noch die mini⸗ steriellen Blaͤtter, das „Journal des Debats“ selbst kam dem Kabi— net zu Huͤlfe. Von allen Journalen wuͤrdigte ein einziges mit ge sunder Berhunft die wahre Lage der Dinge, naͤmlich „die Presse.“

Ich will das Benehmen dez „Journal des Débats“, vom 29. Juli bis zum 15. September, nicht tadeln: es ahmte damals einem Theil der Englischen Presse nach, die sich an Lord Palmerston an⸗ schloß, wiewohl sie seine auswaͤrtige Politik keinesweges billigte. Hatte man aber durch das Journal „la Presse“ und durch die Arti kel des Herrn von Lamartine nicht einen Theil der Wahrheit aber den angeblichen Schimpf, den man Frankreich angethan, und über dessen angeblichen Ausschluß aus der Londoner Konferenz erfahren, fo wurde Herr Thiers wahrscheinlich ein Mittel gefunden haben, den Krieg vor dem Zusammentritt der Kammern zu beginnen, um dann das Uebel unheilbar zu machen,“

(Schluß folgt.)

Berlin - Potsdamer Eilenbahn. Ein Vergleich der 6 ersten Monate des Jahres 1841, mit

denen des Jahres 1840, hinsichts der Frequenz, so wie der Ein⸗ nahmen und Ausgaben der Berlin- Potsdamer Eisenbahn giebt folgendes Resultat zu dessen Bekanntmachung wir uns verpfiich⸗ tet halten. . ö Frequenz zwischen Berlin 1840. 1841 Diff. und Potsdam 246,643 237,909 8,734. ö. ö ; Frequenz zwischen Berlin . . . Steglitz 83351 6

. 38 Frequenz im Ganzen Wo, 286 bb, 165 14,121.

2 1. J

Die Einnahme betrug 1810: Si, sg Rthlr. 10 Sgr. 10 Pf.

. 6 . 6

Mithin im Jahre 1841 mehr S560 10 8 Die von diesen Einnahmen zu deckenden Betriebskosten be— trugen 1810: 49, 980 Rthlr. 8 Sgr. 3 Pf. = ii 83 Mithin im Jahre 1841 weniger 1,1906 23 9 ö Die geringere Personenfrequenz erklart sich dadurch, daß im Jahre 1810 zwischen Berlin und Potsdam 9,607 Mann Mili tair mehr als im Jahre 1841 befoͤrdert sind, und zwischen Ver. lin und Steglitz in den drei ersten Monaten dieses Jahres gar keine Fahrten stattfanden. ö . Berlin, den 28. Juli 1841. Die Direction der Berlin-Patsdamer Eisenbahn— Gesellsch aft. z

S 2

Meteorologische Beobachtungen.

1841. Morxens 29. Juli. 6 Ur.

Nachmittags Abends

2 Uhr. 10 Uhr.

Nach einmaliger I

Reobachtung.

Luftdruck . ... 333. 1Far. 330, 7 Par. 330, 12 Par. Quellwürme 8,4 R Luftwürme ... 4 16 R. 4 15,0 Rk. 4 8d, 27 R. Flusswöärme 13,87 R ae. ; 6 ? . = Thaupunlet ... 3 . R. 5 8, 3 6 HR. Rkodeun⸗ irme 14,07 R. Deretenteigmm 85 pCt. 59 pCi. Aus dünstun 0, 036 Rb. ö trühe. halbheiter. heiter. Nie derseblag 0,047 We ,, W. 22 VW. Würme wechsel 4 15,28. Wolkßken zug... VW. —̃— 5,979. .

( . Tagesmittel: 331, 13 Par. 1I,19 R... 4 7,87 M... 79 pCt. w.

, Den 30 Juli 1841. Pr. Cour.

Brief. deld.

CIE. Brl. Pots. Eisenb.

St. Schuld- Seh. 1014 103 Pr. Engl. Ohl. 30. 102 1012 Präm. Sch. der ö; do. do. Prior. Act. Seehandlung. *. 79 78 M2 41 L. pa. Eisenb. 6 Kurm. Schuldv. 135 102 . 102 do. do. Prior. Act. Berl. Stadt- Obl. 4 1033 1033 Berl. Ankh. Riseub. Ellinger do. 35 100 do. d0. Prior Aet. Hanz. do. in Tb. 18 . Pũuss. Flb. Fiseub. Westp. Pfaudbr. 3 1091 . do. do. Prior. Act. Grossh. Pos. do. 105 Rhein. Eisenb. Ostpr. Pfandbr. * 5 102 Gold Pom. do. 3 ö 103 102 . Kur- u. Neum. do. ö 102

Schlesische do. 3) 102* 66

al marco Friedrichsd'or Andre Goldmün-

zen à 5 Ib.

Disconto

Auswärtige Börsen.

A mster dam, 25. Juli. Niederl. wirkl. Schuld 52. 59. do. 1014 Kauz. Bill. 25 . 55 Spau. 19 * Pg assive. !. a. Präm. Sch. —. Pol. Oesterr. =.

IIam bu r 8, 28. Juli. Bauk-Actien 1605 Rr. Engl. Russ. 108.

Londo k Cons. 35 8953. ö Neue Aul. 20*. Passive 13. Ausg. Seh. &. . Port. 309. 38 183. Engl. Russ. . Bras. 67 Columb. 192. Mex. s z. Peru 133. Cbili .

Peters bu r., 23. Juli. Lond. 3 Met. 38 5. Hamb. 311 Paris 107. Pola. à Par. 300 FI. 68. do. 500 FI. 724. do. 200 FI. 25.

Ausg. —. Tinsl. . Preuss

Königliche Schauspiele.

Sonnabend, 31. Juli. Im Schauspielhause: Der Stief vater. Lustspiel in 3 Abth., von E. Raupach. Hierauf: Das erste Debut. Komisches Gemaͤlde . Abth., von . Angely. ;

Sonntag, 1. Aug. Im Opernhause: Froͤhlich. Musika— lisches Quodlibet in 2 Abth. (Dlle. Gruͤnbaum: Anna.) Hierauf: Auf Begehren: Robert und Bertrand. Pantomimisches Ballet in 2 Abth., von Hoguet. .

Montag, 2. Aug. Im Schauspielhause: Laßt die Todten ruhen. Lustspiel in 3 Abth., von E. Raupach. Hierauf: Zum erstenmale: Sie schreibt an sich selbst. Lustspiel in 1 Akt, frei nach dem Franzoͤsischen, von C. von Holtei.

In Potsdam: Lucrezia Borgia. Oper in 3 Abth., Musik von Donizetti. (Mad. Spatzer-Gentiluomo, vom Koͤnigl. Hof theater zu Hannover: Lucrezia, und Dlle. Penz, von demselben Theater: Orsini, als Gastrollen.)

ö Dienstag, 3. Aug. Kein Schauspiel. Das Billet-Verkaufs Bureau ist an diesem Tage geschlossen.

Königsstädtilches Theater.

Sonnabend, 31. Juli. (Zweiunddreißigste Italiaänische Opern Vorstellung.) L' Flisir d'amore. (Der Liebestrank. Opera hu fsa F Poesia del Sgr. Romani. Musica del Maestro Gaetano Donizetti. (Sgr. Paltrinieri: den Doktor Dulcamara. Sga. Villa: Giannetta.)

Preise der Platze: Ein Platz in der Orchester⸗-Loge 1 Rthlr. 10 Sgr. Ein Platz in den Logen und im Balkon des ersten Ranges 1 Rthlr. u. s. w.

Sonntag, 1. Aug. Der Dorfbarbier. Komisches Singspiel in 2 Akten, von Weihmann. Musik von Schenk. Hierauf: Schuͤ⸗ lerschwaͤnke, oder: Die kleinen Wilddiebe. Vaudeville-Posse in Akt, nach dem Franzoͤsischen, frei bearbeitet von L. Angely,

Montag, 2. August. Italiänische Opern⸗Vorstellung. (bon- nemenk suspendu.) Nornia. Opera in 2 Atti. Poesia del Sgr- Romani. Musica del Maestro Cav. Vincenzo Bellini. (Mad. Pasta, erste Kammersaängerin Sr. Majestaͤt des Kaisers von Oesterreich: Norma, als letzte Gastrolle.)

Preise der Plätze: Ein Plaz in der Orchester⸗Loge 1 Rthlr. 10 Sgr. Ein Platz in den Logen und im Balkon des ersten Ranges 1 Rthlr. 19 Sgr. u. en

Dienstag, 3. August. Kein Schauspiel.

Marktpreise vom Eetraide. Berlin, den 29. Juli 1841. Zu Lande: Weizen 2 Rthlr. 25 Sgr.; Roggen 1 Rihlr. 16 Sgr. 3 Pf. auch 1 Rihlr. 10 Sgr.; große Gerste S Rthlr.:; Hafer 27 . auch 2. Sgr. 9 Pf. Eingegangen sind 18 Wispel 12 Scheffel. . ; Zu Wasser: Weizen (weißer) 3 Rthlr., auch 2 Rihlr. 27 Sgr. 6 Pf.; Roggen 1 Rihlr. 20 Sgr., auch 41 Rthlr. 15 Sgr.; Hafer 26 Sgr. 3 Pf., auch 25 Sgr. Eingegangen sind 574 Wispel 17 Scheffel. Mittwoch, den 28. Juli 1841. Das Schock Stroh 8 Rthlr. 15 Sgr., auch, 7 Rihlre. ze Sgr. Der TFentner Heu 1 Rihlr. 7 Sgr. 6 Pf., auch 22 Sgr. 6 Pf. Branntwein ⸗Preise vom 23. bis incl. 29. Juli. Das Faß von 200 Quart, nach Tralles 54 pCt., nach Richter 40 pCt., gegen baare Zahlung und off: Ablieferung. Nach An— gabe: Kartoffel⸗Branntwein 20 Rthlr., auch 19 Rthlr. 15 Sgr.

Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen. Gedruckt in der Decker schen Geheimen Ober Hofbuchdruckerei.

Allgemeine

ßischt Staats-Zeitung.

Amtl. Nachr. ; . ; .

Tandtags-ingelegeuheiten. hein⸗Pro vin. Dic Erklaͤcun gen des Rheinischen Provinzial Landtages auf die Propesition we gen Einrichtung eines staͤndischen Ausschusses und Verdffentlichung der Landtags Verhandlungen, nebst den darauf ertheilten Allerhoͤch⸗ sten Bescheiden. . . ;

Frankreich. Paris. Toulouser Zustaͤnde. Volkszaͤhlung in Paris. Vermischtes. Brief aus Paris. (Die Anleihe u. die Spposition; Stimmung in Bezug auf den Traktat vom 13. Juli; die Königin Ehristine ü. ihre Protestation. ) .

Grosibritäunien u. Irlaud. Lon ds n. Sir R. Peel bleibt in England. Ueber die neuen Kaäbinets-Combinattonen. Resultat der Wahl zu Wexford. ;

Belgien. Bruͤssel. Staats-Einnahme im ersten Quartal 18311. bSchreiben aus Bruͤssel. (Stimmen der Provinzial-Staͤnde uͤber die Handels⸗Verbindung mit Frankreich; allgemeine Gesichts⸗ punkte bei der Losung dieser Frage; Handel mit Holland.)

Dentsche Bundesstaaten. Schreiben aus Dres den. Herr von Langenn; Vermischtes. Schreiben aus Leipzig. (Mendels⸗ sohn⸗ Bartholdy; Hof Schaufpieler Döring. Weimar. Auf—⸗ hebung des Pferde⸗-Ausfuhr Verbotes.0 .

Inland. Koblenz. Reise Ihrer Königlichen Hoheit der Prin zessin von Preußen.

Thiers und die orientalische Frage. (Schluß.)

eilage. Großbrit. und Irlaud. Vermischtes. Belgien.

Bruͤss el. Literar. Notiz. Oesterreich. Wien. Graf von

Schaffgotsch zum Bischof von Brünn ernannt. Schweiz.

Feu chatel. Der Srkan vom 15, Juli. Griechen land, Athen.

B

2

Programm des neuen Ministeriümz. G. E. F. Mohnike. Nekrolog.

Amtliche Nachrichten.

Kronik des Tages.

Se. Majestaͤt der Koͤnig haben Allergnaͤdigst geruht:

Dem Hannoverschen Geheimen Kabinets-Rath, Freiherrn von Scheele, den Rother *Eöfer Orden zweiter Klasse mit dem Stern, dem dortigen Hof⸗ und Ministerigl-Rath Witte den Rothen Adler-Orden zweiter Klaͤsse, ünd dem dortigen Kanzlei⸗ Rath Hoppenstedt den Rothen Adler-Orden dritter Klasse; erner f Den katholischen Pfarrern Bonnicke zu Hopsten, Lohede zu Erle und Köͤster . zu Sassenberg den Rothen Adler-Orden zlerter Klasse zu verleihen, und * vier, n, Hi tor born ner, Freiherrn Droste zu Vische⸗ ring, die Anl'gung des. ihm von des Großherzogs von Olden⸗ burg Königl. Hoheit verliehenen Ehren-Groß⸗Comthur⸗Kreuzes des Großherzoglich Oldenburgischen Haus— und Verdienst-Ordens zu gestatten; so wie . ö ö K Kammergerichts-Rath Stropp zum Geheimen Justiz—

Rath zu ernennen.

Candtags- Angelegenheiten.

Nhein⸗Provinz. Die Erklärungen des Rheinischen Provinzial-Land tages auf die Proposition wegen Einrichtung eines ständischen Ausschusses und Veröffentlichung der Landtags-Verhandlungen, nebst den darauf ertheil⸗ ten Allerhöchsten Bescheiden.

1. Auszug aus dem Allerhoͤchsten Propositions-De—⸗ kret füͤr die zum Rheinischen Provinzial-Landtage versammelten Stände vom 30. April 1841.

B. Wir beabsichtigen ferner, in Erweiterung der von Unse⸗ res hochseligen Herrn Vaters Majestat unterm 2. November 1833 erlassenen Srdre, die Verbffentlichung der Landtags-Verhandlun⸗ gen durch den Druck kuͤnftig in einer groͤßeren Ausdehnung als bisher stattfinden zu lassen, und sollen zu diesem Zweck mit dem Landtags-Abschiede zugleich sowohl Unser Propositions⸗Dekret, als saͤmmtliche an Uns gerichtete staͤndische Eingaben publizirt werden, wogegen die bisher von dem Landtags-Maxschall entworfene Dar⸗ stellung der Landtags-Verhandlungen kuͤnftig wegfallen kann. Wir wollen Unsern getreuen. Staͤnden uͤberlassen, Uns diejenigen Protokolle, welche die Beschluͤsse des Landtags enthalten, gleichzei⸗ tig mit den betreffenden Denkschriften vorzulegen, in welchem Fall dann auch erstere mit den letzteren abgedruckt werden sollen, be⸗ halten Uns auch vor, auf den desfallsigen Antrag Unserer getreuen Staͤnde sammtliche Landtags⸗Protokolle gleichzeitig mit dem Land⸗ tags-Abschiede durch den Druck bekannt machen zu lassen.

Ferner wollen Wir Unsern getreuen Standen gestatten, eine gedrängte Darstellung der erfolgten Beschluͤsse und, der denselben vorangegangenen Landtags-Verhandlungen wobei jedoch alle Spezialltaͤten und Personalien zu vermeiden sind in einigen der gelesensten Zeitungen der dortigen Provinz zu verdͤffentlichen und mit der Redactisn dieser Mittheilungen eines ihrer Mitglie— der zu beauftragen. ͤ

6, In Felge der inn A. 1 4 enthaltenen Anordnungen werden sich kuͤnftig die versammelten Landtage vorzugsweise mit Plenar⸗Berathungen zu beschaͤftigen haben, und wird dadurch die Dauer derselben bedeutend abgekürzt werden.

Hierdurch wird dann die Ausführung Unserer gnaäͤdigsten Absicht erleichtert, die Landtage in Zukunft alle zwei Jahre zu berufen.

Berlin, Sonntag den Isien Au gu si

Indem Wir solche Unseren getreuen Staͤnden hiermit zu erkennen geben, erfordern Wir zugleich ihre Erklärung daruͤber, ob diese Unsere Absicht ihren Wuͤnschen entspricht.

D. Da aber Faͤlle eintreten koͤnnen, die es Uns wuͤnschens⸗ werth machen, auch in der Zeit, wo Unsere getreuen Staͤnde nicht versammelt sind, Männer, welche sowohl Unser landesherrliches Vertrauen, als das ihrer Provinz besitzen, zu berufen, um Uns ihres Raths zu bedienen und ihre Mitwirkung in wichtigen Lan—⸗ des-Angelegenheiten, wo es sich um die Interessen der dortigen Provinz, oder um das Interesse mehrerer und selbst aller Pro— vinzen handelt, eintreten zu lassen, so finden Wir Uns bewogen, Unfern getreuen Staͤnden hierbei den Entwurf einer Verordnung, wegen eines aus ihrer Mitte zu bildenden Ausschusses, vorlegen zu lassen. Dieser Ausschuß hat zunaͤchst die Bestimmung, sowohl in besonderen, das Interesse der Provinz betreffenden, als in all— gemeinen Angelegenheiten diejenigen Gutachten abzugeben, die Wir don ihm erfordern möchten, jedoch ehne daß dadurch dem verfas⸗ sungsmaͤßigen Wirkungskreise des Provinzial-Landtages etwas entzogen werden soll. Wir haben daher in den anliegenden Ent— wurf aufnehmen zu lassen fuͤr angemessen erachtet, daß die im Art. III. des allgemeinen Gesetzes vom 5. Juni 1823, wegen An— ordnung der Provinzial-Staͤnde, denselben beigelegten Attribute dem Provinzial-Landtage verbleiben und nur, wenn die Ansichten der Provinzial-Landtage der verschiedenen Provinzen uͤber die von ihnen berathenen Gesetz⸗Entwuͤrfe bedeutend von einander abwei— chen oder andere im Laufe der weiteren Verhandlungen hervor⸗ tretende Momente dies bedingen sollten, Wir eine Ausgleichung durch die Ausschuͤsse der betreffenden Provinzen beabsichtigen. Bei Gegenstaͤnden, welche bisher an die Provinzlal-Landtage nicht gelangt sind, wegen deren Wir aber den Rath erfahrener Maäͤn— ner aus den Eingesessenen Unserer Provinzen fuͤr erforderlich er— achten, wollen Wir die anzunehmenden Haupt-Grundsaͤtze einer Besprechung mit den Ausschuͤssen unterwerfen lassen.

Ferner uͤberlassen Wir Unsern getreuen Staͤnden, diesen Aus⸗ schuß in staͤndischen Verwaltungs-Angelegenheiten mit denjenigen Geschaften zu beauftragen, die außer dein Landtage wahrzuneh⸗ men sind, oder auch innerhalb desselben zu diesem Zweck einen engeren Ausschuß zu bestellen. Sofern Unsere getreuen Stande vol dieser Besfugniß Gebrauch zu machen fuͤr gut finden, sehen Wir ihrer näheren Erklärung, mit Angabe der Verwaltungs⸗ Gegenstände, welche dem Ausschusse (beziehungsweise dem engeren Ausschusse) üͤbetragen werden sollen entgegen, indem Wir Uns fuͤr diesen Fall die Pruͤfung und Bestaͤtlgung ihrer desfallsigen Beschluͤsse, so wie weitere Bestimmungen uͤber den Zusammentritt des Ausschusses zu diesem Zweck und uͤber die Behandlung der Geschaͤfte, vorbehalten.

Was die Zusammensetzung des Ausschusses nach dem Stim⸗— men- Verhaͤltniß der verschiedenen Staͤnde betrifft, wie sie der §. 2. des Entwurfs enthaͤlt, so erwarten Wir zunächst die Aeuße— rung Unserer getreuen Stände, ob sie bei derselben stehen bleiben oder Uns etwa Vorschlaͤge machen wollen, wonach, neben dem in allen Faͤllen aufrecht zu erhaltenden Verhaͤltnisse der verschiede— nen Stande, auch noch dasjenige der einzelnen Landestheile unter einander beruͤcksichtigt wurde.

Sofern es von den Mitgliedern des ersten Standes gewuͤnscht werden sollte, als woruͤber Wir ihrer Erklarung entgegen sehen, sind Wir geneigt, dem Ausschusse noch zwei aus demselben zu waͤhlende Mitglieder, die jedoch an dessen Verhandlungen nur in Person Theil nehmen koͤnnen, hinzuzufügen. Wegen Ausglei⸗ chung des Zahlenverh ältnisses der Mitglieder fuͤr den Fall, daß der Ausschuß Unserer getreuen Stände der Rhein-Povinz mit Aus— schuͤssen anderer Provinzial-Landtage zusammentreten sollte, behal⸗ ten Wir Uns vor, dann weitere Bestimmung zu treffen.

Daß der Landtags-Marschall jederzeit Mitglied des Aus— schusses sey und darin den Vorsitz fuͤhre, liegt in der Natur des Verhaͤltnisses, und werden Wir zu diesem Zweck Jenen kuͤnftig immer fuͤr die ganze Zwischenzeit von einem Landtage zum anderen er— nennen, so daß sein Amt sich erst bei Eröffnung des naͤchsten Landtages endigt. Dessenungeachtet hat indeß der fuͤr den naͤch— sten Landtag ernannte Landtags-Marschall die sub A. gedachten vorbereitenden Geschafte allein zu leiten. Die Wahlen der Aus— schuß-Mitglieder in allen Staͤnden finden Wir bei der Wichtig— keit des Zwecks angemessen, unter Leitung des Landtags-Mar— schalls, als Wahl-Dirigenten, geschehen zu lassen und beabsichti⸗ gen aus demselben Grunde diesenigen Anordnungen wegen der Wahl der Stellvertreter, und besonders wegen der Vertretung des Landtags-Marschalls, als Vorsitzender des Ausschusses, welche Wir Unsern getreuen Ständen in dem anliegenden Entwurfe zu ersehen geben. . . .

Es ergeht nunmehr an dieselben Unsere gnaͤdigste Aufforde⸗

rung, sobald als moglich uber den beikemmenden Entwurf einer Verordnung, wegen Einrichtung eines ständischen Ausschusses fuͤr den Rheinischen Provinzial-Verband, ihr wohlerwogenes Gutach⸗ ten abzugeben, und haben Wir, damit, ihnen Unsere definitive Entschließung in dieser Angelegenheit jedenfalls noch vor dem Schlusse des gegenwärtigen Landtags eröffnet werden kann, Un⸗ sern Landtags⸗Kommissarius angewiesen, Uns die betreffende staͤn⸗ dische Erklarung sofort nach dem Eingange einzureichen.

2. Entwurf einer Verordnung wegen Einrichtung ei—

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nes Ausschusses der Stände der Rhein-Provinz. Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden Koͤnig von Preußen rc. .

haben erwogen, daß Falle eintreten konnen, wo es Uns wuͤnschens—⸗ werth seyn wird, in der Zwischenzeit von einem Provinzial-Land⸗ tage zum anderen, Mitglieder der Landtags⸗Versammlung zu be— rufen, um Uns ihres Raths zu bedienen und ihre Mitwirkung in wichtigen Landes⸗-Angelegenheiten stattfinden zu lassen, und ver— ordnen demzufolge, nach Anhbrung des Gutachtens Unserer ge— treuen Stande der Rhein⸗-⸗Provinz, wegen eines von dem dorti— gen Provinzial-Landtage dieserhalb zu ernennenden Ausschusses, was folgt: .

§. 1. Es soll ein Ausschuß der Stande der Rhein⸗Provinz gebildet werden, der sich auf Unsern Befehl auch außer dem Land—

tage zu versammeln hat, um Uns aber die ihm vorzulegenden Ge⸗ genstaͤnde seinen Rath zu ertheilen, ohne daß jedech dadurch die verfassungsmäßige Wirksamkeit der Provinzial⸗-Landtage beein⸗ traͤchtigt wird. Demnach verbleiben dem Wirkungskreise des Pro⸗ vinzial-Landtages die Art. III. des allgemeinen Gesetzes wegen Anordnung der Provinzial-Stände vom 5. Juni 1823 demselben äberwiesenen Attributionen. Nur wenn die Ansichten der Pro⸗ vinzial-Landtage der verschiedenen Provinzen uͤber die von ihnen berathenen Gesetz-Entwuͤrfe bedeutend von einander abweichen, eder wenn andere im Laufe der weiteren Verhandlungen herzor— tretende Momente dies bedingen sollten, werden Wir eine Aus⸗ gleichung durch die Ausschuͤsse der betreffenden Provinzen an⸗ ordnen.

F. 2. Die Zahl der Mitglieder dieses Ausschusses setzen Wir auf zwoͤlf hierdurch fest. Seine Zusammensetzung geschieht in der Art, daß dazu von jedem Stande in dem Verhaͤltniß Mitglieder gewählt werden, wie durch das Gesetz vom 27. März 1824 und die Verordnung vom 13. Juli 1827 die Zahl der Landtags⸗Stim— men desselben normirt ist.

Der Landtags-Marschall, dessen Function zu diesem Zweck kuͤnftig von dem Schlusse des einen Landtags bis zur Erdffnung des nächstfolgenden fortdauern soll, ist Mitglied und Vorsitzender des Ausschusses. Derselbe wird in die Zahl der Aus schuß⸗Mit⸗ glieder des Standes, welchem er als Landtags⸗Mitglied angehoͤrt, in der Art mit eingerechnet, daß während der Dauer seines Am⸗ tes fuͤr jenen ein Mitglied weniger zum Ausschusse gewählt wird.

§. 3. Die zu diesem Behuf erforderlichen Wahlen erfolgen auf versammeltem Provinzial-Landtage von jedem Stande in sich, nach absoluter Stimmen-Mehrheit. .

Es wird eine Anzahl Stellvertreter, welche derjenigen der Aus schuß⸗Mitglieder, einschließlich des Landtags⸗Marschalls, gleich⸗ kommt, in der Art gewahlt, daß jeder einzelne Wahl⸗Akt in Be⸗ ziehung auf die Stelle stattfindet, welche der. zu Wahlende in der Reihefolge einnehmen soll, nach welcher die Stellvertreter vor— kommenden Falls einberufen werden.

Im Fall der Behinderung des Landtags⸗Marschalls werden Wir einen Stellvertreter desselben zur Führung des Vorsikzes aus den Mitgliedern des Ausschusses ernennen. In seiner Eigenschaft als Ausschuß-Mitglied wird dann der Landtags-Marschall durch Einberufung eines Stellvertreters ersetzt. Die Wahlen eines je⸗ den Standes werden durch den Landtags-Marschall als Wahl— Dirigenten geleitet. Dieselben bedürfen Unserer Bestaͤtigung.

S. 1 Vie Amts-Wirksamkeit der Ausschuß-Mitglieder waͤhrt von einem Provinzial-Landtage bis zum anderen.

Ein in' den Ausschuß gewaͤhlter Abgeordneter bleibt dessen Mitglied bis zur Eröffnung des naͤchsten Landtages, auch wenn die Wahl-Periode, fuͤr welche er als Landtags-A Abgeordneter ge— wahlt ist, inzwischen ablaufen sollte,

§. 5. Den Staͤnden wird äͤberlassen, die Wahrnehmung der außer dem Landtage vorkommenden Geschaͤfte staͤndischer Verwaltung dem nach den vorstehenden Bestimmungen zu bil— denden Ausschusse oder nach dem Beduͤrfnisse auch einen inner— halb desselben zu bestellenden engeren Ausschusse zu übertragen. Sofern die Stände von dieser Befugniß Gebrauch machen, be— därfen ihre desfallsigen Beschluͤsse Unserer Bestätigung, und be— halten Wir uns vor, alsdann auf ihren Antrag wegen des Zu⸗ sammentritts des Ausschusses zu diesem Zweck und wegen der Behandlung der derartigen Geschaͤfte weitere Bestimmungen zu treffen. .

§. 6. Die Kosten der Ausschuͤsse werden in derselben Art wie die Landtags-Kosten aufgebracht.

3. Auszug aus der gutachtlichen Erklärung des Rheinischen Provinzial-Landtages. De dato Duͤsseldorf, den 16. Juni 1841.

. Die Stände sprechen zunaͤchst unter Bezugnahme auf eine früͤhere Adresse ihren ehrerbietigsten Dank fuͤr die dargebotene Er— weiterung der staͤndischen Institutionen und die Erwartung aus, daß dieselben auf derselben Grundlage, auf der sie erwachen, fer⸗ ner werden gekraͤftigt und belebt werden. Die bewilligte Veröffentlichung der Landtags-Verhandlungen und die Allerhoͤchste Absicht, die Landtage alle zwei Jahre zu be⸗ rufen, werden dankbar angenommen. . In der beabsichtigten Einrichtung eines staͤndischen Ausschus⸗ ses erkennt der Landtag einen den Wünschen der Provinz entspre— chenden, durchaus zeltgemaͤßen Fortschritt der staͤndischen Ver⸗ fassung. Zum F. 1 des vorgelegten Entwurfs einer Verordnung uͤber diesen Gegenstand scheint es den Standen nothwendig, alle ruͤck⸗ sichtlich dieses Ausschusses in dem Allerhoͤchsten Propositions-De— kret enthaltenen Bestimmungen und Zugestäandnisse in das Gesetz selbst vollstaͤndig aufzunehmen. Sie schlagen daher statt der Worte „um Uns uͤber die ihm vorzulegenden Gegenstaͤnde seinen Rath zu ertheilen“

die Fassung vor: Diefer Ausschuß hat zunaͤchst die Bestimmung, sowohl in beson⸗ deren, das Interesse der Provinz betreffenden, als in allgemei⸗ nen wichtigen Landes-Angelegenheiten diejenigen Gutachten ab⸗ zugeben, die Wir von ihm erfordern werden,

und wuͤnschen ferner am Schlusse des §. den Zusatz: Bei Gegenständen, welche bisher an die Provinzial Landtage nicht gelangt sind, wegen derer Wir aber den Rath erfahrener Män— ner aus den Eingesessenen Unserer Provinzen fuͤr erforderlich erachten, wollen Wir die anzunehmenden Haupt⸗Grundsaäͤtze ei⸗ ner Besprechung mit den Ausschuͤssen unterwerfen lassen, )

Zu den §§5. 2 und 3 des Entwurfs wird bemerkt, die 6 mensetzung des Ausschusses erscheine zwar, dem angegebenen ,. haͤltniß der verschiedenen Staͤnde volltemmen zngem sen. das äber der Provinzial-Ausschuß die Provinz repraͤsen ir enn r e Werde lenbbe' l rnde. Versammlümg gen ße ge tn dänn bhnne Gesammtheit als Organ der Mrorsn n bete echt g. i bi nach dem allerunterthaͤnigsten Dafuͤrhalten . eg. auch 9 Wahl nur von dem gesammten Provingial⸗ Landtag vollzogen wer.