fi zogthum Kurfüͤrstenthum Hessen., dem Greßherzogt den Staaten des Thuͤringischen Zoll- und w
ü àaͤmlich dem Großherzogthum Sachsen, den Herz th ⸗
eins, —n sen-Meiningen, Sachsen⸗Altenburg und Sachsen⸗ ö
1. 8 und den Fuͤrstenthüͤmern Schwarzburg⸗ Rudo ⸗
. ondershausen, Reuß⸗ Greiz, Reuß⸗Schleitz,
rg⸗S ; ss fe e , und Ebersdorf, — dem Herzogthum Nassau n s.
der freien Stadt Frankfurt. In Betracht dieser Verande⸗ und De. Majestät der König von Preußen, sowohl füuͤr mn gen i 6 gen ber äbrigen Staaten, welche Mitglieder, des 8c . ae. gn G rind sind, und Se. Kaiserliche Majestat en, lin äͤbereingekommen, durch eine besondere und zusa lich Akte die Handelsbeziehungen Ihrer Unter thanen e. . 36 ordnen und gleichzeitig in die unter Ihnen schon e ehen en Ber⸗ 29 so wie in die neuen Stipulationen, die Vereinbarungen zwi— 64 ö. ö. oben genannten Staaten und der hohen Pferte r un ehmen. Alles zu dem Zwecke, den Denn e, ,. her derseitigen Staaten zu vermehren und den Austausch ihrer Er— zeugnisse noch mehr zu erleichtern. . . sé Zu dem Ende haben zu Ihren Bevollmaͤchtigten ernannt:
Se. Majestaͤt der König von Preußen, sowohl fuͤr Sich alo jm Namen der uͤbrigen Staaten, welche Mitglieder des Deut— schen Handels- und Zoll-Vereins sind:
Allerhoͤchstihren Kammerherrn, außerordentlichen Gesandten und bevollmaͤchtigten Minister bei der hohen Pforte, Johann Karl Albert Graf von Köoͤnigsmark, Ritter des Koͤniglich Preußischen Rothen Adler-Ordens dritter Klasse mit der Schleife, des St. Johanniter-Ordens, Inhaber des großen Ordens des Nichani⸗ Iftihar und Ritter des Spanischen Ordens Karls des Dritten, Se. Kaiserliche Majestäͤt der Sultan: . Se. Excellenz Mustapha. Reschid Pascha, einen der Wesire, Staats- und Minister der auswärtigen Angelegenheiten der hohen Pforte, Inhaber der mit diesem Range verbundenen In- signien in Brillanten, Großkreuz des Ordens der Ehren-Legion, des Amerikanischen Ordens Isabella der Katholischen, des Bel⸗ gischen Leopold-Ordens, des Niederlaäͤndischen Loö wen-Ordens, des Schwedischen Schwerdt-Ordens ze. w welche, nachdem sie sich ihre Vollmachten gegenseitig mitgetheilt / und dieselben in guter und gehoͤriger Form befunden haben, uͤber die nachfolgenden Artikel uͤbereingekommen sind: ,,
Alle Punkte der bisherigen Handels-Vertraͤge jzwischen Preu⸗ ßen und der Hohen Pforte, und namentlich . / des Freundschafts⸗ und Handels⸗Vertrages vom 22. Mar 176 (alten Styls), in so weit sich solche nicht im , an, der gegenwartigen Uebereinkunft befinden, werden aufrecht erha ten, fuͤr immer bestaͤtigt und mit den daraus hervorgehenden gegen— seitigen Rechten und Pflichten auf alle übrigen vorerwähnten / Staaten, welche den Handels- und Zoll-Verein bilden, ausgedehnt.
Die Unterthanen und die Erzęeugnisse des Bodens uind der Industrie von Preußen und den übrigen Stgaten des Handels- Und Zoll-Vereins, so wie die Preußischen Schiffe, sollen von Rechts wegen in dem Ottomanischen Reiche die Ausübung und den Genuß aller der Vortheile, Privilegien , haben, welche den Unterthanen, den Erzeugnissen des 2 , 9 Industrie und den Schiffen jeder anderen meist ,, kion zugestanden sind oder in der Folge zugestanden werden moͤchten.
thum Baden, dem
Mi rel n. . . Die Unterthanen Sr. Masjestaͤt des Koͤnigs don Preußen und die der uͤbrigen Mitglieder des Handels und Zoll-Vereins oder ihre Rechts⸗Nachfolger sollen in allen Theilen des Ottemani⸗ schen Reiches alle Gegenstände ohne Ausnghmz mögen es Erzeng⸗ nisse des Bodens oder der Industrie dieses Landes seyn, . duͤrfen, sey es in der Absicht, damit Handel im. Innern rei en zu wollen, oder selbige auszufuͤhren. Die Hohe Pforte, , ,,. fich ausdrücklich, alle Monopole, welche die ,, baues und die uͤbrigen Erzeugnisse ihres Reiches, welcher . diese seyn moͤgen, betreffen, abzuschaffen, so wie sie auch guf den . ber Teskere s Verzicht leistet, welche von den Orts-Behoͤrden Behufs
des Ankaufs dieser Waaren oder des Transports der gekauften von einem Orte zum anderen erbeten
worden sind. Jeder Versuch, welcher von irgend einer Behoͤrde gemacht , ,. um . Preußischen Unterthanen oder die der uͤbrigen Mitglieder . Handels? und Zoll-Vereins zu zwingen, sich mit derglelchen, Er⸗ laubniß⸗Scheinen oder Teskeres zu versehen, soll 1 . Ver⸗ letzung der Vertrage angesehen werden, und die Hohe Pforte wird sofort mit Strenge alle Wesire oder andere Beamte, , . solche Verletzung zur Last faͤllt, bestrafen, und sie wird. die Preu⸗ ßischen Unterthanen, so wie diejenigen der ubrigen Staaten des Vereins, wegen der Verluste oder Beschwerungen, welche dieselben erweislich erfahren haben, schadlos halten. * Artikel III.
Die Preußischen Kaufleute und die der ubrigen Staaten des Handels- und Zoll. Vereins oder ihre Rechts ⸗-Nach⸗ folger, welche irgend ein Erzeugniß des Bodens oder der Industrie der Turkei zu dem Zwecke kaufen werden, um solches fuͤr den Verbrauch im Innern des Ottomanischen Reiches wieder zu verkaufen, sollen bei dem Ankauf oder bei dem Verkauf die⸗ selben Abgaben zahlen, welche unter gleichen Umständen von den Nuselmaͤnnischen Unterthanen oder von den meist heguͤnstigten Rajas, welche sich mit dem Handel im Innern beschaͤftigen, ent— richtet werden.
Artikel 1V.
Jedes Erzeugniß des Bodens oder der Industrie der Turkei soll, wenn es fuͤr die Ausfuhr gekauft ist, freü von jeder Art von Belastung und Abgabe durch die Preußischen oder durch die Kaufleute der ubrigen Staaten des Handels- und Zoll-Vereins oder durch ihre Rechts-Nachfolger nach einem zur Verschiffung geeigneten Orte gebracht werden. Dort angekommen, soll es beim
/ j 095 6 m. 9 . gabe von Zwei vom Hundert entrichtet, welcher er fur den Ver— kauf der eigenen, von ihm selbst eingefuͤhrten Waaren oder
* — * 4 ö zu verkaufen, unterworfen seyn wuͤrde.
fernere Bestimmung auch den Waaren gegeben werden mag.
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dem Werthe dieser Artikel berechnet, zugelassen werden. An Stelle aller Abgaben des inneren Verkehrs, welche gegenwartig von den genannten Waaren erhoben werden, soll der Preußische Kauf— mann oder der Kaufmann aus den uͤbrigen Staaten des Vereins. welcher sie einfuͤhrt, sey es, daß er solche am Orte der Ankunft verkauft, oder daß er dieselben in das Innere versendet, um sie dort zu verkaufen, eine anderweite Abgabe von Zwei vom Hundert entrichten. Wenn in der Folge diese Waaren im Innern oder nach Außen wieder verkauft werden, so soll keine mehrere Abgabe, weder von dem Verkaͤufer, noch von dem Käufer, noch von dem— jenigen, welcher, nachdem er dieselben gekauft, solche in das Aus— land zu versenden wuͤnscht, verlangt werden.
Die Waaren, welche den alten Eingangszoll von Drei vom Hundert in einem Hafen entrichtet haben, sollen frei von jeder Abgabe nach einem anderen Hafen gebracht werden duͤrfen, und
erst dann, wenn dieselben dort verkauft oder von dort nach dem
Innern des Landes gebracht werden, soll die anderweite Abgabe z ; ; Innern des e meren, ; ; ,, siest und beruͤhmtesten typographischen Institute in Deutschland
von Zwei vom Hundert entrichtet werden. ö ; Es versteht sich, daß die Regierungen Sr. Majestaͤt des Koͤ— nigs von Preußen und der uͤbrigen Mitglieder des Handels- und
Zoll-Vereins nicht beabsichtigen, sey es durch diesen oder durch irgend einen anderen Artikel des gegenwärtigen Vertrages, Sich
etwas Anderes, als was aus dem natuͤrlichen und bestimmten Sinne der gewahlten Ausdruͤcke folgt, zu bedingen, oder in irgend
lobend erwaͤhnt worden.
einer Weise die Regierung Sr. Majestaäͤt des Kaisers der Turkei
in der Ausübung Ihrer Rechte der inneren Verwaltung zu be—
schraͤnken, insoweit als diese Rechte nicht die Verabredungen der
alten Verträge oder die durch die gegenwaͤrtige Uebereinkunft den Preußischen und den Unterthanen der uͤbrigen Staaten des Ver- eins und ihrem Eigenthume bewilligten Privilegien offenbar ver— letzen werden. . Artikel VI. 316 j 59 f * 95 5 Die Preußischen Unterthanen und die der übrigen Staaten des Handels- und Zoll-Vereins oder ihre Rechts-Nachfolger sollen in allen Theilen des Ottomanischen Reiches mit den von fremden
ĩ s . 2 ĩ 2 Fo — Landern eingefuͤhrten Waaren frei Handel treiben duͤrfen; und
wenn diese Waaren bei ihrem Eintritt nur die Eingangs-Abgabe
entrichtet haben, so soll dem Preußischen Kaufmann oder dem Kaufmann der uͤbrigen Vereinsstaaten oder seinem Rechts⸗Nach⸗
folger freistehen, damit zu handeln, wenn er die anderweite Ab
fuͤr deren Versendung nach dem Innern, in der Absicht, solche dort Nach Zahlung dieser Ab— gabe sollen die Waaren frei von jeder anderen Abgabe seyn, welche
tree,
Keine Abgabe irgend einer Art soll von den Erzeugnissen des Bodens oder der Industrie der Staaten von Preußen und den uͤbrigen Mitgliedern des Handels- und Zoll⸗Vereins, noch von den ihren Unterthanen gehörigen und von dem Boden oder der In— dustrie eines anderen fremden Landes kommenden Waaren vor⸗ aus erhoben werden, wenn diese beiden Gattungen von Waaren die Meerengen der Dardanellen, des Bosporus oder des Schwar— zen Meeres passiren, sey es, daß jene Waaren durch diese Meer⸗ engen auf denjenigen Schiffen passiren in welchen dieselben sich bis dahin befunden haben, oder daß dieselben auf andere Schiffe umgeladen, oder, vor dem anderweiten Verkaufe, fuͤr eine be⸗
stimmte Zeit an das Land gesetzt werden, um an Bord anderer
Schiffe gebracht zu werden und ihre, Reise fortzusetzen.
Alle Waaren, welche in die Turkei eingefuͤhrt werden, um nach anderen Laͤndern gebracht zu werden, oder welche in den Händen des Einfuͤhrenden bleiben und von diesem nach anderen Ländern versendet werden, um dort verkauft zu werden, sollen nur die erste Eingangs-Abgabe von Drei vom Hundert entrichten, ohne daß man dieselben unter irgend einem Vorwande anderen Abgaben unterwerfen darf.
verletzt worden ist. en durch Anschaffung von Original-Lettern auszeichnen wollen, muͤssen
Dauer der Eisenbahnfahrten am 21.
Artikel VIII. fuhr durch die Dardanellen und durch den Bosporus nachge—
den, daß daraus so wenig Aufenthalt wie moͤglich entsteht. Artikel IX.
Uebereinkunft erlassenen Verordnungen in allen Theilen des Ot—
tomanischen Reiches, das heißt, in den in Europa und Asien bele⸗
genen Besitzungen Seiner Kaiserlichen Majestaͤt des Sultans,
in Aegypten und in den uͤbrigen der hohen Pforte gehdrigen
Theilen von Afrika, in Ausfuͤhrung kommen, und daß selbige auf
alle Klassen Ottomanischer Unterthanen Anwendung finden. Artie X. .
In Gemaͤßheit der zwischen Preußen und der Hohen Pforte bestehenden Gewohnheit, und um jeder Schwierigkeit und je— der Verzoͤgerung bei Schaͤtzung, des Werthes der von den Preußischen Unterthanen in die Turkei eingefuͤhrten oder aus den Ottomanischen Staaten ausgefuͤhrten Gegenstaͤnde vor— zubeugen, sind alle vierzehn Jahre in der Kenntniß des Han— dels beider Länder erfahrene Kommissarien ernannt worden, um durch einen Tarif den Betrag an Gelde in der Muͤnze des Großherrn festzustellen, welcher als Abgabe von Drei vom Hun— dert von dem Werthe jedes Gegenstandes gezahlt werden soll. Da nun der Zeitraum der vierzehn Jahre, wahrend welcher der letzte Tarif in Kraft seyn sollte, abgelaufen ist und schon vor einiger Zeit Kommissarien zur Fesistellung eines neuen Tarifs ernannt worden sind, so ist man uͤbereingekommen, daß der Tarif, uͤber welchen dieselhen sich einigen werden, fuͤr die Preußischen Unter—
Die von den Preußischen Handels-Schiffen bei ihrer Durch-
suchten Fermans sollen ihnen stets in der Weise behaͤndigt wer⸗
Die Hohe Pforte genehmigt, daß die in Folge gegenwaͤrtiger
thanen und fuͤr die der uͤbrigen zum Handels- und Zoll⸗Vereine 6 Staaten sieben Jahre hindurch, vom Tage der Fest⸗ stellung an gerechnet, in Kraft bleiben soll. Nach dieser Zeit soll
Eingange eine ein— fuͤr allemal bestimmte Abgabe von Neun vom Hundert seines Werthes entrichten, an Stelle der alten Abgaben des innern Verkehrs, welche durch Die gegenwärtige Uebereinkunft aufgehoben werden. Bei seinem Ausgange soll es die schon von Alters her festgesetzte und auch gegenwartig beibehaltene Abgabe von Drei vom Hundert entrichten. Es versteht sich jedoch, daß je: der Artikel, welcher an dem Verschiffungs-Orte fur, die Ausfuhr gekauft ist und bereits bei seinem Eingange die innere Abgabe entrichtet hat, ferner nur der urspruͤnglichen Abgabe von Drei vom Hundert unterworfen seyn soll. Artikel. Jedes Erzeugniß des Bodens oder der Industrie von Preu—
ßen oder und alle
der ubrigen Staaten des genannten
von den ubrigen Staaten des Handels- und Zoll⸗ Vereins Waaren jedweder Art, 1 . , . aͤndern durch Preußische oder durch Unterthanen , Vereins a , , allen in allen Theilen des Ottomanischen Reiches, o ne irgen 9 Ausnahme, gegen eine Abgabe von Drei vom Hundert, nach
seder der hohen kontrahirenden Theile das Recht haben, auf eine herb. . Tarifs . wenn aber wahrend der sechs Monate, welche dem Ablaufe der sieben ersten Mahr . we⸗ der der eine noch der andere Theil von dieser Erlaubniß Gebrauch macht, so soll der Tarif ferner auf sieben andere Jahre in 2 e. licher Kraft bleiben, von dem Tage an , 3 ers . abgelaufen sind, und eben dasselbe soll am Ende jeder folgenden Periode von sieben Jahren stattfinden. Sch luß. . Die gegenwaͤrtige Uebereinkunft soll sofort zur Ratification aller betheillgten Regierungen vorgelegt und die Ratifications⸗ Urkunden sollen binnen vier Monaten von heute ab, oder, wenn es seyn kann, noch fruher, zu Konstantinopel ausgewechselt werden. Dieselbe soll sofort nach Auswechselung der Ratifications-Urkunden publizirt und in Ausführung gebracht werden.
zehnten 9 Beschehen ju Konstantinopel den wenn djwãn ia ten Olteber
Ein Tausend Acht Hundert und Vierzig (und der Hedschra den
sechsundzwanzigsten Schaban Ein Tausend Zwei Hundert Sechs und Funfzig).
Berichtigung. Im vorgestrigen Blatte der Staats-Ztg., S. 1023, Sp. 1, Z. 71, statt: „Genf“ lies: Freiburg; im gestrigen Blatte, S. 1031, Sp. 3, Z. 18 v. u., statt: „Nassau“ lies: Baden.
——
wit lenschaft, Kunst und Citeratur. Zur Galvano⸗Plastik. (Eingesandt. )
In Nr. 220. der Allgem. Preuß. Staats⸗-Zeitumg vom 10. d. M. ist in einem Schreiben aus Leipzig davon die Rede, daß die Galvano⸗-Plastik eine neue Anwendung zur Darstellung von Matri⸗ en fuͤr die Schriftgießerei erhalten habe, und ist dabei eines der
Ganz bei Seite gestellt, ob in anderen Schriftgießereien, wie wohl nicht zu zweifeln seyn mochte, die Jacobi— sche Erfindung auch schon zu diesem Zwecke angewendet worden sey, laßt sich eine andere Bemerkung jedoch nicht unterdruͤcken. Es heißt namlich dort unter Anderem: ö. „Auf diese Weise werden die vortrefflichen Englischen und Fran⸗ zoͤsischen Lettern mit Leichtigkeit und ohne . Kosten nachge⸗ bildet, da es nur des Ankaufs eines Exemplars derselben bedarf, um dieselben vermoͤge des bekannten galvanischen Prozesses und der dadurch gebildeten Matrizen zu vervielfaͤltigen, und zwar in der ganzen Scharfe und Vollkommenheit des Sriginals.“ Ist nun solche Nachbildung nicht zu denen zu rechnen, die man dem unerlaubten Nachdruck gleichzustellen hat? Um schoͤne Schrif=
ten darzustellen, mußten bis jetzt große Kosten auf den Schnitt der Stahlstempel verwendet werden, die besonders bei den jetzt vielfach
in Anwendung kommenden verzierten Titelschriften oft so bedeutend sind, daß durch den Guß selten die Verzinsung des angelegten Kapi⸗ tals erzielt werden kann, geschweige eine Erstattüng‘ desselben.
Ist es einer anderen Schriftgießerei nun erlaubt, sich auf galvano⸗
plastischem Wege eben so scharfe und ungleich wohlfeilere Matrizen zu verschaffen, als die Abschlaͤge des Original-Stempels sind, so leuchtet von selbst ein, daß auf diese Weise eine Konkurrenz nicht mehr bestehen kann, der erste Acquirent also an seinem Eigenthum Diejenigen Schriftgießerei-Besitzer, die sich
daher sehr behutsam zu Werke gehen, wenn sie sich dem nicht aus setzen wollen, und möchte ihnen ganz besonders anzuempfehlen seyn, sich eine Schriftmasse zu bereiten, von welcher das Abnehmen gel vanoplastischer Matrizen nicht mehr moͤglich ist. Der Vortheil die⸗ ser Methode geht dadurch fuͤr die Schriftgießerei keineswegs verlo— ren, denn statt der bis dahin gebraͤuchlichen Stablstempel, die beim Einpraͤgen noch oft dem Zerspringen ausgesetzt waren, kann man
jetzt Patrizen von Kupfer oder sogar von der gewohnlichen Schrift
masse anfertigen, und sich von diesen fast eben so scharfe Matrizen als bisher verschaffen.
August 1841.
Abg8gang Von
23 2 2 1 Abg8gang geit dann Zeitdauer von
Berlin. St. N. Pots dam.
Um - 8S Ubr Morgens... — 41 Um 6h Ubr Morgens... . — Vormittags. — 10 — 97 Vormittags. 1 Nachmittags 42 . Nachmittags
Nachmittags 40 =
Abends. ... 40
Abends.... 51
. ⸗ ö Nachmittags Abends.
Abends.
Meteorologische Beobachtungen.
18411. 21. August.
Abends 10 Uhr.
Nach einmaliger Reobachtuung.
Nachmittags 2 Uhr.
Morgens
6 Ubr.
335, a 1 Par.
4 23,17 R.
4 15,90 m. 59 pCt.
heiter.
335,17“ Par. Auellwärme 8,59 m. 4 17,5 R. Flusswärme 16,9“ R.˖
5 Rodenwärme 1 R. Aus dünstung O, oss“ Rh. Niederschlag O.
Luftdruck . . .. 337,20 Par. Luftwärme ... . 13,8 R. Thaupunkt ... 4 1 I, 2* R. Dunstsättigung S2 pCt. Wetter heiter. Wind 0. Os. Wärme wechsel 4 23, a. Wolken zug. .. — O80. * ,,, Tagesmittel: 335, 99 Par. 18,19 R... 4 14,0 R... 75 pCt. Oso. Abends 10 Uhr Wetterleuchten in WNW.
Auswärtige Börsen.
Amsterdam, 18. Juli. Niederl. wirkl. Schuld 51 15. 53 do. 100. Kanz. Bill. 25. 53 Span. 183. Zins. —. Sch. —. Pol. —. Oesterr. —. HAam burg, 20. Aug. Bank- Aetien 1595.
London, 17. AuB. Cons. 33 S9. BelB. 1023. Neue Aul. 1937. Passive 43. Ausg. Sch. 9g. 233 Iloll. 55. 53 Lort. 29. 33 172. Engl. Russ. 1I47. Kras. 673. Columb. 203. Mex. 253. Peru 15. Chili 63.
Paris, 17. Aus. 55 Reute un eour. 116. 50. 33 Rente fin eour. 77. 50. 55 Neapl. sin cour. 104. 20. 58 Span. Rente 203. Passive —. 39 Port. —. .
wich, 17 4. 83 wee 1063. 44 erz. 85 53. 19 —. Bauk- Actien 1600. Aul. de 1831 1363. de 1839 210.
Passive. — Ausg. —. Freuas. Prüm.
Enæl. Russ. 108.
190 235 —
Königliche Schauspiele.
Montag, 23. Aug. Im Schauspielhause: Symphonie von L. v. Beethoven. Hierauf: Iphigenia auf Tauris, Schauspiel in 5 Abth., von Goͤthe.
Dienstag, 24. Aug. Im Opernhause: Don Juan, Oper in 2 Abth., Musik von Mozart. (Mad. Fischer-Schwarzbdck, vom Großherzogl. Hoftheater zu Karlsruhe: Donna Anna, als Gastrolle und Herr Krause, vom Koͤnigl, Hoftheater zu Munchen: Leporello, als letzte Gastrolle. Dlle. Gruͤnbaum: Zerline)
Königsstädtisches Theater.
Montag, 23. Aug. (Italienische Qpern-Vorstellung.) L Aj0 nell' imharazzo. (Der Hofmeister in Verlegenheit.) Opera hussa in 2 Atti. Musica del Maestro Gaetano Doniæzeiti.
Preise der Plätze: Ein Platz in der Orchester⸗Loge 1 Rthlr. 10 Sgr. Ein Platz in den Logen und im Balkon des ersten Ranges 1 Rthlr. u. s. w.
Tertbuͤcher, in Italienischer und Deutscher Sprache, sind im J und Abends an der Kasse 2 5 Sgr. zu haben.
Dienstag. 24. Aug. Die Reise auf gemeinschaftliche Kosten, Posse in 5 Akten, von L. Angely. (Herr Plock, vom Stadt⸗ Theater zu Hamburg: Brennicke, als Gast.)
Der Anfang dieser Vorstellung ist um halb 7 Uhr.
Verantwortlicher Redackenrc Dr. 3. W. Zinkeisen.
Gedruckt in der Decker schen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerel.
ten diesjährigen Termine die Vorpruͤfung als Staats-Baumeister
Allgemeine
Preußische Staats-Zeitung.
Inhalt. Amtliche Nachrichten.
Rußland. St. Petersburg. Errichtung großer Muster-Meie—
reien. — Wasser⸗Heilanstalt. Frankreich. Paris. ; gang. — Weitere ministerielle
mun der
von Mahon. — Vermischtes. —Boulog ne. apoleons-Saͤule. — Briefe aus Paris.
auf die Balearischen Inseln. —
Rumigny; Diplomatisches und Militairisches.)
Großbritanien und Irland. London. Rückkehr der bedeutenden Tondon zur Eroͤffnung des Parlaments. — arlament gegenuüͤber. — Ernen⸗ ui Har Neufundland. — Depesche Lord John Russell 3s über Kanada's Verwaltung. = Maßregel gegen den — Zertheilung Cent a mer mn — Re⸗ io — Brief aus London. Politischer Charakter der Getraide⸗ Frage; das ,,, . Be⸗ nehmen der Whigs bei Eroͤffnung des Parlaments; O'Connell;
Staatsmaͤnner nach Ministerielle Politik dem neuen nungen. — Harvey's Abreise na
Sklavenhandel in Cuba.
volution in Bolivien. — BVermischtes.
Nord⸗Amerika.) Niederlande. Anschluß. Belgien. Brüͤssel.
giebt sich nach Paris. Deutsche Bundesstaaten. Kassel. Landtags⸗Abschied. — Cdthen.
Portugal. Designirter Gesandter fuͤr Wien. — Erdstöße.
Arabien. Sinkendes Ansehen der Pforte.
Inland. Danzig. Dampfschifffahrt. — Getraide⸗Verschiffungen. — Strom -Versicherungs⸗Verein.
Ueber die Theilung des Silbergroschens.
Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.
Se. Majestaͤt der Koͤnig haben Allergnaͤdigst geruht:
Dem Kreis-Direktor von Falkenstein zu Leipzig den Ro— then Adler-Orden dritter Klasse und dem Chef des Polizei-⸗Amts, Stadtrath Stengel daselbst, den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; so wie dem Zimmer-Gesellen Friedrich August Stre— low zu Stettin die Rettungs-Medaille mit dem Bande zu ver— leihen; ferner
Den Professor an der hiesigen Friedrich-⸗Wilhelms⸗Universitaͤt
Dr. Ranke zum Historiographen des Preußischen Staates; so ͤ
wie den Professor Dr. Preuß zum Historiographen der Bran— denburgischen Geschichte; ferner ⸗
Den Landschafts⸗Rath, Rittergutsbesitzer Graf von Dohna— Wesselshoͤfen auf Freudenberg, zum Landrath des Insterburger Kreises, im Regierungs-⸗Bezirk Gumbinnen; und
Den Medizinal-Assessor Dr. Wegeler zum Medizinal-Rathe und Mitgliede des Medizinal-Kollegiums zu Koblenz zu ernennen.
B eng nn m a ch un g;
Die von dem unterzeichneten Königlichen Kredit-Institute fuͤr
Schlesien unterm 28. September 1838 auf das Rittergut Pohlom im Rybniker Kreise ausgefertigten Pfandbriefe B., und zwar: Nr. 153 uͤber 1000 Thlr. Nr. 1317 und 1318, 2 500 Thlr. Nr. 3614, 3615, 3616, 3618 und 3619, à 200 Thlr. Nr. 6478 bis einschließlich 6189, à 100 Thlr. Nr. 11419, 11420, à 50 Thlr. Nr. 22330, 22331 und 22332 2 25 Thlr. sind von dem Schuldner aufgekuͤndigt worden und sollen gegen an— dere dergleichen Pfandbriefe gleichen Betrages eingetauscht werden. Den 9§§. 50. u. 51. des Gesetzes vom 8. Juni 1855 (G. S. Nr. 1619) zufolge, werden daher die gegenwartigen Besitzer der oben bezeichneten Pfandbriefe Hz. hierdurch aufgefordert, die letzte— ren nebst den dazu gehörigen laufenden Eoupons Series Il. NR. 2 bis 19 in Breslau bei dem Handlungs-Hause Ruffer C Comp. zu präͤsentiren und in deren Stelle andere Pfandbriefe B. gleichen Betrages in Empfang zu nehmen. Berlin, den 24. Juni 1841. Königl. Kredit-Institut fuͤr Schlesien.
Bekanntmachung. Die Kandidaten der Baukunst, welche entweder in dem zwei⸗
oder Bau⸗Inspektoren, oder welche bis zum April k. J. die muͤnd⸗ liche Pruͤfüng als Privat-Baumeister abzulegen beabsichtigen, wer⸗ den hiermit aufgefordert, vor dem 15ten k. M. sich schriftlich bei uns zu melden, worauf den Ersteren das Weitere eroͤffnet und den, Letzteren der Termin bezeichnet werden wird, der zu ihrer Pruͤfung in den Naturwissenschaften angesetzt ist. Meldungen, die nach dem 15ten k. M. eingehen, koͤnnen nicht mehr beruͤcksich— tigt werden. Berlin, den 21. August 1841. Königl. Sber-Bau-Deputation.
Angekommen: Der General-Major und Commandeur der Sten Division, von Hedem ann, von' Erfurt. Der Wirkliche Geheime Ober-Finanz Rath und General-Di⸗ rektor der Steuern, Kuh im eyer, von Te le Abg ereist: Se. Ercellenz der Königlich Wuͤrttembergische Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Graf von Berol— dingen, nach Dresden. —
Die , , hat ihren ruhigen Fort⸗ ; Erklarung daruͤber. — Finanzielles. — Widerlegung der Geruͤchte uͤber die von Spanien verlangte Räͤu= e. Einweihung J 3 z t Die Emaneciyation der Sklaven in den Franzoͤsischen Kolonicen; Frankrelchs Absichten . Geringe Resultate des Feldzuges in Algier; General Bugeaud; Toulouse und die Anleihe. — Heneral
Haag. Luxemburgs Bundes⸗Kontingent und Zoll. Eine Kommission von drei Mitgliedern be— Letzte Sitzung der Staͤnde.
8 Abse 8 n. Eroͤffnung der Eisenbahn bis Kos. wig. — Schreiben aus Frankfurt ( Personal⸗Nachrichten; Boͤrse. )
Au gu st
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Zeitungs Nachrichten. Ausland.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 15. Aug. Zur Vervollkommnung alle
Kron⸗Bauern insbesondere, liche Beispiele und Erfahrungen und ist der Minister der Reichs-Domaninen
t mit einer Vorstellung zu Errichtung von
sammlung des Reichsrathes erfolgten Gutachten haben Se. Ma
und zwar: 2) eine noͤrdliche Lehr-Meierei für die Gouverne ments Olonez, Archangelsk und fuͤr die noͤrdlichen Theile vor Wologda und Nowgorod; Gouvernements Wiatka, Gouvernements Wologda; Gouvernements Saratoff,
Perm und den suͤdbstlichen
Gouvernements Kurßk, Charkoff, Theil des Gouvernements Kiew.
Hier ist jetzt eine Wasserheil-Anstalt nach Priesnitzscher Me⸗ thode errichtet. Die Anstalt befindet sich, unter der Leitung des Herrn Dr. Römer, in einem zweistoͤckigen Gebaͤude, das auf Kaͤh⸗ nen vor dem Sommer-Garten erbaut und mit allen noͤthigen Apparaten reichlich ausgestattet ist.
Frankreich.
Paris, 18. Aug. Der Messager enthaͤlt folgende Nach⸗ richten aus dem Süden Frankreichs: „In Toulouse hat vor—
q
uͤber fortgesetzt worden. um dieselbe zu verhindern; sie drohten den Steuer- und Mairie— Beamten; bei dem Erscheinen der Truppen löͤsten sie sich auf. Auch gestern hat die Registrirung, wie auf telegraphischem Wege gemeldet wird, fortgedauert. . einander getrieben. Wenn auch einige Personen ihre Thuͤren ver⸗ schließen, so werden dieselben doch vön der bei weitem größeren Anzahl gebffnet. Herr Moritz Duval hat eine Verordnüng an— schlagen lassen, welche jede Zusammenrottirung verbietet. — Eine gestern gus Bordeaux eingetroffene telegraphische Depesche mel— det, daß dort und in dem ganzen Gironde-Departement die tiefste Ruhe herrsche. — In Perpignan hat gestern die Registrirung ohne Widerstand begonnen. — In Villeneuve d' Agens ist
eingerückt, ohne auf den mindesten Widerstand zu stoßen. Die Behoͤrden sind wieder eingesetzt worden, und die Justiz instruirt. Die Stadt ist vollkommen ruhig.“
„Der Widerstand, auf den die Operation der Registrirung in ei⸗ nigen Departements stoͤßt, nimmt einen neuen Charakter an. Es ist jetzt augenscheinlich, daß die heftigsten Fractionen der republi⸗ kanischen und der legitimistischen Partei sich dieses Borwandes bedienen, um in gewissen Lokalitäten gemeinschaftlich auf den Geist
der Bevölkerungen einzuwirken. Diese anfangs heimliche, jetzt fast öͤffentlich betriebene Einwirkung hat sich hauptsächlich im Sk—
den fuͤhlbar gemacht, wo einige schlechte Leidenschaften noch nscht ganz erloschen sind. Es haben sich ploͤtzlich in mehreren Depar— tements politische Emissaire gezeigt. Ueberall, wo Unordnungen
ausbrachen, zeigten sich Maͤnner in den Straßen, die durch die ; sie regten ihre Reden auf und suchten in der Menge
Exaltation ihrer feindseligen Meinungen bekannt sind; die Gemuͤther durch die gröͤbsten Luͤgen zu verbreiten. Mögen die guten Buͤrger gegen jene Einfluͤsterungen des Partei-Geistes auf ihrer Hut seyn; mögen
nung, sie zu ohnmaͤchtigen, aber beklagenswerthen Manifestationen zu verleiten. Muͤssen wir noch einmal wiederholen, was wir schon uͤber den Charakter und uͤber die Wirkungen der Registri— rungs-Maßregel gesagt haben? Es ist eine vorbereitende, durch⸗ aus unschuldige Maßregel, welche die Kammern angeordnet ha— ben, und welche die Regierung nicht umhin konnte auszufuͤhren. Der Zweck und die Wirkung derselben ist, den Kammern und den General-Conseils zu einer neuen gleichmäßigeren Vertheilung der Steuern Aufklaͤrungen zu geben. Die Kammern hatten das Recht, diese Aufklaͤrungen zu verlangen; aber sie sind eben so we— nig wie die General-Conseils gehalten, sich derselben zu bedie⸗ nen. Die Steuer-Auflage ist ein durchaus anderer Akt, der von der Registrirungs-Maßregel ganz unabhaͤngig ist, und der lediglich den Kammern und den Lokal⸗-Conseils zusteht. Uebrigens werden die Hindernisse, welche man der Regierung in den n legt, die augenblicklichen Verlegenheiten, welche man ihr bereitet, sie nicht von ihrem Ziele ablenken. Die Registrirun muß und wird stattfinden. Die Parteien muͤssen erfahren, 96 es heutzutage in Frankreich kein Hinderniß und keine Verlegenheit giebt, die groß genug waͤren, um die Maßregeln der Ordnung und die Ausfuͤhrung der Gesetze zu verhindern. Die Juli-Regierung wird in ihren Händen nicht nach Belieben der Factionen jene starke und glorreiche National-Einheit untergehen lassen, welche unsere Väter um den Preis so vieler Opfer gegründet haben, und die seit 50 Jahren unsere Größe nach Außen und unsern Wohl— stand im Innern gesichert haben.“
Wie man vernimmt, hat die 1 des Schatzes seit dem Schlusse der vorigen Session um 6 Millionen Fr. zugenommen. Gestern belief sich dieselbe auf 120 Millionen. Herr Humann äͤußert jetzt laut und unumwunden, daß, aller Waͤhrschelnlichkeit nach, die Anleihe entweder ganz aufgegeben gder doch wenigstens
sie den treulosen Worten mißtrauen, die man aussäet, in der Hoff— q
um mehr als die Haͤlfte verringert werden durfte, da die Regie—=
Zweige der Landwirthschaft in Rußland uberhaupt, und unter den durch Hinweisungen auf augenschein⸗ Bildung von jungen Leuten,
Lehr-Meiereien in denjenigen Gouvernements und Provinzen des Reichs, welche durch Klima, Boden und Lebensart der Bauern wesentlich von einander verschieden sind, beim Reichs— rathe eingekommen. Nach dem daruͤber in der allgemeinen Ver—
jestät der Kaiser befohlen, zuvoͤrderst fuͤnf Meiereien zu errichten,
b) eine nordoͤstliche Meierei für die ) Theil des
Meine suͤddstliche Meierei fuͤr die Astrachan und Orenburg; ch eine Cen— tral-Meierei fuͤr die Gouvernements Tamboff, Woronesch, Pensa, Orel, Raͤsan und Tula; e) eine suͤd we stliche Meierel für die Poltawa, Tschernigoff und einen
gestern die Registrirung wieder begonnen und ist den ganzen Tag Es hatten sich einige Haufen gebildet,
Die Volkshaufen werden leicht aus-
vorgestern der Praͤfekt des Departements des Lot und Garonne
Außerdem enthaͤlt der Messager nachstehenden Artikel:
rung einer so großen Summe, ten, nicht mehr beduͤrfe— Im Constitutionnel liest man: „Wir hatten den Tou⸗ loner Journalen nacherzaͤhlt, daß die Spanische Regierung Frank⸗ reich aufgefordert habe, das Hospital auf der Insel Mahon zu räumen. Ein Pariser Journal hatte diese Nachricht mit dem ö. Bemerken bestaͤtigt, daß Unserem Minister der auswärtigen Ange⸗ r legenheiten bereits eine offizielle Anzeige zugegangen sey. Die mi— / nisteriellen Journale, weit davon entfernt, diese Angabe zu wider— legen, bedienten sich derselben als ein Argument, um zu beweisen, welche uͤbelwollende Gesinnungen Espartero gegen Frankreich hege und um ihre Feindseligkeiten gegen denselben zu rechtfertigen. Da die Organe der Negierung eine sosche Sprache fuͤhrten, so hielten wir die Thatsache fuͤr wahr und haben üͤber ein so unmenschliches Verfahren die Betrachtungen ausgesprochen, welche es naturlich einfloͤßen mußte. Jetzt aber muͤssen wir erklären, daß eine Person, die in der Lage ist, die Handlungen der Spanischen Regierung aus erster Hand zu erfahren, uns die Versicherung gegeben hat, — daß die Thatsache durchaus falsch sey, daß Espartero niemals é daran gedacht habe, unsere Verwundeten aus bem Hospital zu vertreiben, welches er sich gluͤcklich schätzt, ihnen auf dem halben Wege nach Frankreich haben anbieten zu konnen, und daß er es als eine Verleumdung betrachte, wenn man ihm eine so gehaͤssige Meinung andichte.“ Der See⸗-Minister hat, wie es heißt, nach Brest den Befehl ertheilt, um unverzuͤglich zwei Linienschiffe nach Rord-Amerika unter Segel gehen zu lassen. Man behauptet, daß die Moͤglich⸗ keit eines Bruches zwischen England und den Vereinigten Staa— ten die Regierung veranlaßt, einige Kriegsschiffe nach jenen Ge— waͤssern zu senden, um im Nothfall die Franzoͤsischen Interessen wahrzunehmen. Herr Villemain hat gestern bei Gelegenheit der stattgehabten Preis⸗Vertheilung ein großes Diner gegeben, zu welchem die
wie die Kammern sie votirt haͤt⸗
Beamten der Universität, der Erzbischof von Paris, der Seine— und der Polizei-Praͤfekt, mehrere Mitglieder des Munizipal-Con— seils und eine große Anzahl der waren. Boͤrse vom 18. August. Die Nachricht,
jungen Laureaten eingeladen
—ñ daß Herr Hu— mann vor der Hand nicht an den Abschluß der neuen Anleihe denke, verhinderte ein ferneres Sinken der Course; aber das Stei⸗ gen war wegen der gaͤnzlichen Geschäͤftsstille nur unbedeutend.
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/ Boulogne, 16. Aug. Gestern von fruͤh Morgens an wa—
ren alle Straßen und Plaͤtze, durch die sich der Zug nach der Saͤule begeben muß, mit Fahnen, Blumen und Emblemen aller q Art festlich geschmuͤckt. Um 10 Uhr traten die Linientruppen und ͤ die Nationaf-Garde unter das Gewehr, und gegen 12 Uhr setzte sich der Zug nach der Saule zu in Bewe ung. Voran gingen die National-Garden aller umliegenden Staͤdte, dann folgten die Marine-Soldaten der Kaiserlichen Garden in ihren alten Unifor— men, und hinter ihnen fuhr ein prachtvoll verzierter Triumph-⸗Wa⸗ gen, auf dem eine Fama stand, welche die goldene Lorbeerkrone in Handen hielt, die die Stadt Boulogne dem Kaiser geweiht hatte. Dicht hinter diesem Wagen ging der General- Lieute— nant Corbineau zwischen den General- Lieutenants Galbois und Gourgaudz hierauf folgten die Obersten aller Regi⸗ menter der Militair⸗-Division. Dann kamen saͤmmtliche Civil-Behoͤrden in corpore, und Truppen⸗Abtheilungen schlossen den Zug. Bei der Säule angekommen, bewegte sich der Zug rund um dieselbe und stellte sich dann an den im Voraus bestimmten Plätzen auf. Es waren in diesem Augenblick uber 60, 066 Per⸗ sonen sowohl Franzosen als Auslaͤnder, zugegen. Auf ein Zei— chen des Generals Corbineau wurde nun die Leinwand weggezo⸗ gen, welche die Statue des Kaisers noch bedeckte. In demfelben Alugenblicke ertoͤnten Kanonen-Salven, die Musik⸗Corps aller Re⸗ gimenter stimmten einen militairischen Marsch an, und mehrere Minuten lang erdroͤhnte die Luft von dem Rufe: „Es lebe der Kiser!“ Hierauf uͤberreichte der Maire von Boulogne dem Ge— neral Corbineau die oben erwahnte Lorbeer-Krone mit folgenden Worten: „General! die Stadt Boulogne hat mich beauftragt. Ihnen diese Krone, die Huldigung ihrer Erkenntlichkeit fur die Wohlthaten, mit denen Napoleon fie uͤberhaͤuft hat, zu uͤberreichen und bittet Sie, dieselbe am Fuße der Säule niederzulegen. IRie⸗ mand ist dieser edlen Mission wuͤrdiger, als derjenige, der der ge⸗ treue Gefaͤhrte seines Ruhmes und seiner Arbeiten war.“ Der General Corbineau, der bis zu Thraͤnen geruͤhrt war, nahm die Krone und begab sich, unter dem abermaligen Donner der Ka— nonen, in das Innere der Saͤule. Als er seinen Platz wieder eingenommen hatte, wurde eine zu dieser Feierlichkeit komponirte Kantate ausgefuͤhrt, dann setzte sich der Zug in derselben Ord— nung wieder in Bewegung und begab sich in die Kirche, wo der Kardinal Latour d' Auvergne den Segen ertheilte. Abends war die Stadt erleuchtet, und auf mehreren Punkten wurden groß— artige Feuerwerke abgebrannt. Keine Unordnung und kein Un— glüuͤcksfall stoͤrten ein Fest, welches allen denen, die Zeugen des⸗ selben waren, unvergeßlich bleiben wird.“
F Paris, 17. Aug. Zum Beweise, wie langsam in rank⸗ reich gerade die wesentlichsten und heiligsten 3. * lisation gefoͤrdert werden, kann unter Anderem der geringe Eifer dienen, mit welchem man die Emancipations⸗Angelegenheit in den Franzoͤsischen Kolonieen betrieben hat. Was ist dafuͤr bis jetzt geschehen, was hat man in den vielen Jahren gethan, seitdem die Aufhebung der Sklaverei von allen Wohlgesinnten als nothwen⸗ dig anerkannt worden ist? Welche Maßregeln der Vorbereitung hat man getroffen, um wenigstens zu beweisen, daß es mit der Sache Ernst ist, und um die unredlichen Gegner derselben zum Schweigen zu bringen, welche die Rohheit der heutigen Neger⸗ Natur der Idee der Emancipation seit funfzig Jahren entgegen tellen? Versprechungen und schoͤne Redensarten = die einzige ug⸗ thuung, welche der durch die Kolonial⸗ 4 im Innersten beleidigten Menschennatur bis jetzt zu Th geworden ist. d auch hiermit wird man sparsamer, wie die Rede beweist, mit wel⸗ cher der neue Gouverneur von Guadeloupe die dies jährige Sitzung