1841 / 242 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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ein und stieg im Gasthofe zum Riesen ab, wo Se. Majestaͤt der Koöͤnig von Hannover, Se. Durchlaucht der Herzog von Sach⸗ sen⸗ Meiningen, Ihre Durchlauchten Prinz und Prinzessin Wil⸗ helm zu Solms und der Prinz Alexander zu Solms Höchsidie⸗ selbe empfingen. Nach eingenommenen Dejceuner setzte Ihre Ma⸗ jestaͤt die Königin ihre Reise nach Oldenburg mit dem Duͤssel⸗ dorfer Dampfboot „Herzog von Nassau⸗ fort. Se. Masjestaͤt der Köͤnig von Hannover und die uͤbrigen hohen Herrschaften kehrten nach Ems zuruͤck. Heute Mittags 1 Uhr kam Ihre Königl. Hoheit die Großherzogin von Baden auf der Reise nach dem Haag, um Höchstihren Gemahl von dort abzuholen, mit dem Duͤsseldorfer Dampfboote „Elberfeld“ hier vorbei. Sicherem Vernehmen nach, wird Se. Majestaͤt der König von Hannover kuͤnftigen Dienstag Ems verlassen und über Koblenz nach seiner Residenz zuruͤckkehren.

Aachen, 28. Aug. (A. 3.) Gestern Mittag sind Se. Excellenz der Herr Ober-Präͤsident der Rhein-Provinz und der Praͤsident der Regierung zu Koln, Herr von Gerlach, auf der Eisenbahn hier angekommen. Se. Excellenz beabsichtigten, die Bahn und die verschiedenen dazu gehörigen Baulichkeiten vor der feierlichen Eroͤffnung zu untersuchen. Wir freuen uns, anzeigen zu konnen daß diese, in Gemeinschaft mit mehreren Mitgliedern der Koͤniglichen Regierung und der Direction der Eisenbahn un— ternommene Untersuchung zur großen Zufriedenheit ausgefallen ist, und daß die saͤmmtlichen Einrichtungen wiederholt den Beifall Sr. Excellenz hervorgerufen haben. Der Herr Ober-Praͤsident und der Präͤsident von Gerlach sind gestern noch, in Begleitung des Herrn Praͤsidenten der Regierung von Aachen, zuruͤckgekehrt. Leßzterer war Abends wieder in Aachen zuruͤck.

Die diesjährige Sitzung der General-CEonseils in Frankreich. Die General-Conseils der

Paris, 26. August. der 9 zu versammeln. Es ist

Departements sind im Begriff, sich ne 1 dies seit ihrer Reorganisirung die neunte Session. Sie wurden im Jahre 11789 eingesetzt, und bis zum Jahre 1333 ernannte die Regierung die Mitglieder derselben; in Folge des neuen organischen Gesetzes werden sie gewaͤhlt. Das General-Conseil eines jeden Departements besteht aus eben so vielen Mitgliedern, als es Kantons im Departement giebt; doch darf die Zahl nicht uͤber dreißig betragen. Die Mitglieder wer— den in jedem Departement durch eine Wahl-Versammlung ge⸗ waͤhlt, die aus den politischen Wählern und den auf der Liste der Geschwornen befindlichen Buͤrgern besteht; ist die Zahl dieser Waͤhler unter funfzig, so werden die Fehlenden aus der Zahl der am hoͤchsten besteuerten Buͤrger genommen. In den Departe— ments, die mehr als dreißig Kantone haben, vereinigt man meh— rere Kantone, so daß das Departement in dreißig Wahlbezirke getheilt wird. Um waͤhlbar zu seyn, muß man 25 Jahre alt seyn und seit einem Jahre in dem Departement 200 Franken direkte Steuern zahlen. Das Gesetz bestimmt zahlreiche Aus— nahmen von der Waͤhlbarkeit; so koͤnnen die Präfekten, Unter—

Praͤfekten, General-Secretaire und Praͤfektur-Raͤthe nicht ge-

wahlt werden; dasselbe gilt von den Beamten, die mit der Er— hebung der Steuern und der Zahlung der offentlichen Ausgaben

beauftragt sind, von den Ingenieuren der Bruͤcken und Chausseen, von den durch die Regierung angestellten Architekten und Forst-

beamten.

immer wieder gewählt werden. Die Conseils werden von dem Praͤfekten kraft einer Koͤniglichen Ordonnanz, welche die Dauer der Session bestimmt, einberufen; der König kann auch die Auf- loͤsung eines General-Conseils aussprechen. Die Praͤsidenten und Secretaire werden mit absoluter Stimmen-Mehrheit ernannt, und der Praͤfekt hat Zutritt zu dem Conseil, darf das Wort nehmen, wenn er will, und verläßt die Sitzungen nur dann, wenn es sich um die Pruͤfung seiner Rechnungen handelt. Die Sitzungen sind nicht öffentlich, und die Berathungen haben nur dann Guͤl— tigkeit, wenn die Zahl der anwesenden Mitglieder mindestens eines mehr als die Halfte betraͤgt. Endlich duͤrfen die Conseils keine Proclamation oder Adresse entwerfen oder bekannt machen. Dies sind im Wesentlichen die organischen Hauptbestimmungen der General-Conseils der Departements, wie sie das Gesetz vom 22. Juni 1833 festsetzt. . Dasselbe Gesetz organisirt auch die Arrondissements⸗Conseils. Ihre Wahl und Versammlung findet auf dieselbe Weise statt, wie bei den General-Conseils; doch haben die Wählbaren nur eine Steuer von 150 Fr. zu zahlen, und ihre Functionen waͤhren nur sechs Jahre; alle drei Jahre werden sie zur Hälfte erneuert. Die Befugnisse der General-Conseils haben sich seit ihrer Bildung nicht wesentlich verandert, obgleich seit funfzig Jahren zahlreiche Geseße erlassen worden sind, die sie theils beschraͤnkten, theils erweiterten. Die Anhaͤnger der Centralisirung sinden die Befugnisse zu ausgedehnt; eine andere Partei dagegen möchte, daß die Conseils eine weniger beschränkte Macht befaͤßen und daß sie fuͤr Alles, was sich auf die Lokal-Verwaltung bezieht, mit legisla— tiver Gewalt bekleidet wuͤrden. Diesen letzteren Gedanken hegen namentlich die Legitimisten, welche die General-Conseils der De- partements gern in Provinzial-Staͤnde verwandeln möchten. . Die Central-Verwaltung ist gewiß ein großes Hinderniß fur die gute und schnelle Erledigung der Geschaͤfte. Die gering— sten Kleinigkeiten muͤssen einen hierarchischen Schneckengang gehen, wodurch eine unglaubliche Langsamkeit herbeigefuͤhrt wird. Dies macht sich besonders fuͤhlbar, seitdem die Sorgen der Regierung fuͤr ihre politische Existenz um vieles vermehrt worden sind. Das Ministerinm des Innern, welches zugleich ein politisches und ein administratives De⸗ partement ist, wird bestaͤndig durch die erstere dieser Functionen in Anspruch genommen, und oft läßt die Unterschrift des Mini⸗ sters in einer dringenden Angelegenheit vierzehn Tage bis drei Wochen auf sich warten. Diese Verzögerung ware indeß unbe—⸗ deutend, wenn sie die einzige ware; aber häufig muß eine Sache, ehe sie entschieden wird, noch erst durch die Hande des Maire,

Die Mitglieder der General-Conseils werden auf neun Jahre gewahlt, alle drei Jahre um ein Drittel erneuert und konnen

des Unter⸗-Präfekten, des Praͤfekten gehen, der sie dem Praͤfektur⸗ Rath vorlegt. Dann gelangt sie nach Paris an eine ministerielle Diréction, die sie dem Staats⸗-Rathe zuschickt, und erst auf dessen Entscheidung wird sie dem Minister zur Unterzeichnung vorgelegt. Handelt es sich um ö ö ö , so ist dieser Schneckengang oft noch laͤnger und kann eine Verzoöge— 12 . bis e, rn, herbelftihren. Auch hat die Cen— tralssation zu zahlreichen und energischen Reclamationen Anlaß gegeben, die allerdings begruͤndet sind, aber der legitimistischen Partei im Allgemeinen nur als Vorwand dienen, um die Regie⸗ rung zu schwaͤchen; denn wenn auch die Centralisirung gewissen sehr achtbaren Interessen nachtheilig ist, so hat sie sich doch seit

zehn Jahren der lich erwiesen.

Regierung in polltischer Hinsicht als sehr nuͤßz—

1078 Kehren wir zu den General-Conseils zuruͤck. Ihre nisse lassen sich in zwei Klassen theilen. Die erste

ten Steuern unter die Arrondissements; die zweite betrifft die

Wuͤnsche, welche die Conseils in Bezug auf verschiedene, sowohl lo⸗ H , fände der Verwaltung und des öffent- * F,.

Regierung gelangen zu lassen berechtigt

22

kale als allgemeine Gegens lichen Nutzens an die sind.

In Betreff der Abgaben bewilligen sie die Zusatz⸗Centimen zu den direkten Steuern fuͤr die Beduͤrfnisse des Departements; doch sind sie in dieser Böiehung beschraͤnkt, und die Zusatz-Cen—

Befug⸗ . ; begreift die Abstimmungen uͤber die Abgaben und die Vertheilung der direk—

timen, denen die direkte Steuer zur Basis dient, können! esne ge⸗

wisse Summe nicht uͤbersteigen.

me Sie bestimmen sodann die Ver— wendung dieser Summen,

indem sie jedem Dienstzweige seinen

Antheil zuweisen. Den größten Antheil an dem Departements

Budget haben im Allgemeinen die Communications-Wege; denn mit Ausnahme der Königlichen Landstraßen fallt die Unterhaltung aller Wege den Ortschaften zur Last. Auch gehen deshalb in je— dem Jahre von den Conseils zahlreiche Gesuche aus, um Aufnahme der Departemental-Straßen in die Klasse der Koͤnig— lichen Straßen zu bewirken. die Findelhaͤuser, Irrenhaͤuser und Krankenhäͤuser nehmen auch

Linen großen Theil der von den Conseils bewilligten Summen in

Anspruch. Indeß sind, seit Abschaffung der Drehladen (Tours), in den Findelhäͤusern bedeutende Reduͤctionen in' den Ausgaben für die Findelkinder bewirkt worden. Diese Maßregel ist von den Philanthropen auf daß heftigste getadelt worden und hat aller—

St. Schuld- Sch. Pr. Eul. Obl. 30. Präm. Sch. der

die

Schlesische do.

dings den Kindermord vermehrt; aber auf der anderen Seite hat sich uberall, wo die Drehladen abgeschafft wurden, die Zahl der

Findelkinder vermindert, und fast alle General-Conseils verlangen die Beibehgltung dieser von den Kammern ziemlich lebhaft ange— griffenen Maßregel. . ö . —̃ Seit dem letzten Gesetze uͤber den Primair-Unterricht hat die— ser Zweig des Unterrichts betrachtliche Fortschritte in Frankreich gemacht, und die Departements haben demselben bedeutende Un— terstuͤtzfng gewaͤhrt. Das Loos der Lehrer laͤßt uͤbrigens noch viel zu wunschen uͤbrig, und ihre Besoldung ist von der Art, daß es nicht immer leicht ist, Maͤnner von bewaͤhrter Moralitaͤt und Tuͤchtigkeit zu erhalten. Dies liegt, wie gesagt, theils an der ge— ringen Besoldung, theils an der zu beschraͤnkten Anzahl der zur Bildung von Lehrern bestimmten Normalschulen. Ungeachtet die— ser wesentlichen Unvollkommenheiten verbreitet sich der Primair⸗ Unterricht sehr schnell, und die letzten uͤber diesen Gegenstand be— kannt gemachten offiziellen Dokumente zeigen eine betrachtliche Zunahme in der Zahl der die Schulen besuchenden Kinder.

Die anderen von den General⸗Conseils bewilligten Ausgaben betreffen die Erbauung und Erhaltung gewisser bffentlicher Ge— bäude fuͤr die Gestuͤte, die Versammlungen von Landwirthen (Comices agricoles), fuͤr das Kataster, dle Departemental-Ge— faͤngnisse u. s. w.

Was die Wuͤnsche betrifft, die die Conseils auszusprechen be— rechtigt sind so sind sie stets sehr zahlreich und betreffen Gesuche um lokale Verbesserungen, wie die Unterdrückung der Bettelei und des Vagabondirens, die Erhaltung historischer Monumente, die Errichtung von Maͤrkten, Anlegung von Eisenbahnen, Gestuͤten, Ackerbau-, Kunst- und Handwerks-Schulen, Erniedrigung der Ab— gaben und neue Vertheilung derselben unter die Departements.

Dieser letztere Wunsch wird begreiflicherweise nur von einer gewissen Anzahl Departements, nämllch von denjenigen ausgespro— chen, die durch die direkten Steuern zu sehr belastet zu seyn glau— ben, aber keinesweges von denen, die durch die gegenwaͤrtige Ver— theilung beguͤnstigt werden. In diesem Jahre wird diese Frage ein besonderes Interesse haben, denn bekanntlich hat die Regie⸗ rung sich an die General-Conseils gewendet, um ihre Ansicht uͤber die Zählung zu hoͤren. Nun ist aber der ostensible Zweck dieser Zaͤhlung vornehmlich die Ausgleichung (Peréquation) der Abgaben unter den Departements. Alle Conseils, die bei einer neuen Ver— theilung interessirt sind, werden naturlich die Maßregel billigen; in einigen anderen wird noch die Billigkeit die Oberhand gewin— nen, und noch andere endlich werden sich hoͤchst wahrscheinlich je— der Meinungs-Aeußerung enthalten. Was indeß auch geschehen mag, die Zahlung wird ungeachtet des sich von allen Seiten da— gegen erhebenden sehr unangenehmen Widerstandes fortgesetzt wer— den; aber es ist nicht eben so gewiß, daß die Kammern das Pro— blem der Ausgleichung der Abgaben loͤsen werden. Es ist dies eine so ernste und verwickelte Angelegenheit, bei der die Interessen des Nordens und Suͤdens so verschleden sind, daß es schwierig seyn wird, zu der projektirten und in dem Gesetze vom Jahre 1838 vorgeschriebenen Losung zu gelangen. Man wird zu einer Vertagung seine Zuflucht nehmen. Da aber doch fruher oder spaͤter zu einer Löͤsung dieser Aufgabe geschritten werden muß, so wuͤrde es ein Mittel geben, sie von jetzt an vorzube— reiten; aber um dasselbe anzuwenden, mußten unsere Fi⸗ nanzen in einem bluͤhenden und dem geg enwärtigen ge⸗ rade entgegengesetzten Zustande sich befinden. Das Einfachste ware fuͤr jetzt, den zu hoch besteuerten Departements eine Erleich⸗ terung zu verschaffen, und sie denen gleichzusetzen, die am wenig— sten zahlen. Spaͤter wuͤrde man unstreitig gezwungen seyn, den Betrag der direkten Steuern zu vermehren, um auf die alte Summe zuruͤckzukommen; da aber die Vermehrung alle Depar⸗ tements gleichzeitig betreffen wuͤrde, so hatte die M aßregel einen Charakter der Billigkeit, den Riemand der einfachen Ausgleichung zuerkennen will. .

Da die Wuͤnsche der General⸗-Conseils sich gewoͤhnlich nur auf lokale Interessen beziehen, so widmet die Regierung denselben in der Regel keine sehr große Aufmerksamkeit. Mit der Frage in Be— treff der Zaͤhlung wird dies nicht der Fall seyn; denn einmal hat man eine spezielle Aufforderung an die Einsicht der Conseils gerichtet, und dann wuͤrden die ernsten Umstaͤnde, zu denen die Zahlung Anlaß gegeben, nicht gestatten, die von den Conseils aus⸗ gesprochenen Ansichten leicht zu behandeln. Die Operation wird jedoch, wir wiederholen es, nicht suspendirt werden, aber es ist moglich, daß die Haltung der Conseils die Folgen, welche der Minister daraus ziehen wollte, veraͤndert und daß er auf seinen geheimen Plan, mittelst einer den Kammern vorzulegenden neuen Aufzeich- nung der besteuerten Gegenstäͤnde die Abgaben, zu erhohen, ver— zichtet. Dies Alles wird sich übrigens bald aufklären, und in etwa vierzehn Tagen werden wir unseren Lesern eine ziemlich vollstaͤn—⸗ dige Uebersicht der Arbeiten der General-Conseils waͤhrend der Session des Jahres 1841 vorlegen koͤnnen.

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Auswärtige Rörsen.

Amsterdam, 27. Juli. Niederl. wirkl. Schuld 514. Kanz. Bill. 25. 59 Span. 183. Passive. —. Ausg. —. Zinal. —. Präm. Sch. 145. pol. Oesterr. 1053.

Frankfurt a. M., 28. Au. Oesterr. 53 Met. 1073 G6. 43 8 . 21 585 de, , 2 m, ber, e, Iso. 18358. Fern- obi. Fade zu 500 FI. 135. 1354. Loose au 16960 FI. —. Preuss. Präm. Sch. S0 6. do. 45 Anl. 102 G. Poln. Loose 737 6. 59 Spaun. Anl. 19. 193. 2353 Noll. 50 1. 50.

55 do. 100.

Preuss.

Amnisterilam

IIamhuræ

ͤ Augsburg

Breslau.

Leipzig in Courant im 14 ThlI. Fuss. . Frankfurt a. M.

Dauer der Eisenbahntahrten am 30.

Um

Lustspiel in 3 Abth., / Original-Lustspiel in 4 Akten, von Albini.

: * ; Berl. Stadt- Obl. Die mildthaͤtigen Anstalten, d. h.

Ostpr. Pfandbr.

Pomm., do.

Eisenbalin - Actien. St. Germain —. do. linkes —. Mäüäuchen- Augsburg —. Dresden 100 G6. Köln- Aachen 100* G. Paris, 26. Aug. 55 Rente sin eour. II6. Z5. 77. 20. 5 Neapl. iin cour. 1043. 45.

Versailles rechtes Ufer ' Strassburg - Basel 2145 He. Leipæig- 35 Rente fin cour. 53 Span. Reute 213. Passive 43. Wign; 26. Awg. 6 ner 196 43 977. 33 255 5 —. PBauk- Actien 1580. Aul. de 1834 1317. 46 1839 108.

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EB erlMiner Börse.

Den 31. August 1841.

Pr. Cour.

Pr. Cour. ö r Geld.

Brief. geld. 8 9e

Ati nm. Brl. Pots. Eisenk. do. do. Prior. Act. Med Lp. Eisenb. do. do. Prior. Act. BRerl. Anh. Eisenb. do. do. Prior Act. Dũss. El. Eisenb. do. do. Prior. Aet. Rhein. Eisenb.

Gold

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Seehandlung. Kurm. Schuldv.

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Grossh. Pos. do.

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Disconto

Er. Cour. Thlr. zu 30 Sgr. riet. geld. ö Kurz 138 ö 138 o. K . I. ö. 1373

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100 Thlr. 100 ThIr. 100 FI.

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August 1841.

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Petershurs

Woch.

AbS ang 70n

Berlin. St. M.

Abga ng

Zeitdauer Zeitdauer

St. M.

Von

Pots dam.

Um Uhr Morgens. .. Vormittags. 10 97 13 Nachmittags 40 . Abends . ... 10 P Abends . . .. 56 8

8 Uhr Morgens. . . 410 11 K . . 10

Vormittags. Nachmittags Nachmittags Nachmittags Abende... Abends.

In der Woche vom 24. bis incl. lin Potsdamer Eisenbahn gefahren: 1 Zwischen Berlin und Potsdam 13,618 Personen. 2) Zwischen Berlin und Steglitz 2570 Zusammen TIFF Personen.

30. Aug. c. sind auf der Ber⸗

Meteorologische Beobachtungen.

Abends 10 br.

Luftdruck. ... 338,92 Par. 338, 165 Par. 337,91 Par. Luft wärme... 4 1299 n. 23,27 R. 4 13,090 R. rhaupuntt. .. 4 16,19 n. 4 9530 n. K gion. Dunstsũttiguug S5 pot. 29 pCt. 70 pet. heiter. heiter. heiter. Wind w. Sw. Sw. Wärme wechsel 4 23,10 Wolkenzus. .. Sw. 12,90. Tatzesmittel: 338,31“ Far. 1660 R.. 4 9,0 n.. 6] pot. Sw.

Nachmittags 2 Uhr.

Morgens

; Nach einmaliger 6 Uhr.

1811. Beobachtung.

30. August.

Q uellwüärme 8, 1 R. Fluss wärme 18a m. EBodenwärme 18,5) f. Ausdiustung O, og Rb. Niedersehlag 0.

Königliche Schauspiele. Mittwoch, 1. Sept. Im Schauspielhause:

Die Kadetten von A. P. ; ;

Hierauf: Die gefaͤhrliche Tante,

Donnerstag, 2. Sept. Im Schauspielhause. Zum ersten⸗ male: Aelternliebe, Drama in 2 Akten, nach dem Franzoͤsischen des Bayard. Hierauf: Der Heirathsantrag auf Helgoland, lebendes Bild in 2 Abth., von L. Schneider.

Nönigsstädtisches Theater.

Mittwoch, 1. Sept. (Italienische Opern⸗Vorstellung.) Lucia di Lammermoor. Opera in 3 Alti. Poesia del Sgr. Salvatore Cammarano. Musica del Maestro Gaetano Donizetti.

Preise der Pläße: Ein Platz in der Orchester⸗Loge Rthlr. 10 Sgr. Ein Platz in den Logen und im Balkon des ersten Ranges 1 Rthlr. u. s. w.

Textbuͤcher, in Italienischer und Deutscher Sprache, sind im . und Abends an der Kasse à 5 Sgr. zu haben.

Der Anfang der Italienischen Opern-⸗Vorstellungen ist um halb T Uhr. Die Kasse wird um halb 6 Uhr gedbffnet.

Donnerstag, 2. Sept. Julerl, die Putzmacherin. Parodi⸗ rende Posse mit Gesang in 2 Akten, von C. Meisl. (Herr Plock, vom Stadttheater zu Hamburg: Cinnerl, als Gast.)

Marktpreise vom Getraide.

Berlin, den 30. August 184.

Zu Lande: Weizen 2 Rthlr. 19 Sgr. 5 Pf., auch 2 Rtihlr.; Roggen 4 Rihlr. 18 Sgr. 9 Pf., auch 1 Rthlr. 14 Sgr.; große Gerste 4 Rthlr. 8 Pf.; kleine Gerste 1 Rihlr.; Hafer 22 Sgr. 6 Pf., 6 21 93 3 Pf.; Erbsen 1 Rthlr. 16 Sgr. 9 Pf., Linsen 2 Rihlr. Sgr. ; ö

Zu Wasser: Weizen 3 Rthlr. 1 Sgr. 3 Pt auch 2 Rthlr. 27 Sgr. 6 Pf.; Roggen 1 Rthlr. 21 Sgr. 3 Pf. auch 1 Rihlr. 19 Sgr. 5 Pf.; Hafer 26 Sgr. 3 Pf., auch 23 Sgr. 9 Pf.

Sonnabend, den 28. August 181.

Das Schock Stroh 8 Rthlr. 15 Sgr., guch 7 Rthlr. 15 Sgr

Der Centner Heu 1 Rthlr. 6 Sgr. 3 Pfé, auch 22 Sgr. 6 Pf.

J. W. zin keisen. Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckeret.— Beilage

Verantwortlicher Redacteur Dr.

Beilage zur Allgemeinen Preuß

Schweden und Norwegen.

Stockholwn, 24. Aug. Se. Majestaäͤt der Konig haben den General-Major Peyron, der mit der Leitung des Kriegs⸗Kolle— giums und in der neueren Zeit auch mit der Ober-Post-Direction beauftragt war, in den Freiherrn⸗ Stand erhoben. ;

Graf Woyna ist am Freitag nach St. Petersburg abgereist. Der Graf behalt vorläufig seine Eigenschaft als Oesterreichischer Gesandter am hiesigen Hofe und wird die gesandtschaftlichen Functionen am Russischen Hofe nur interimistisch bekleiden.

Deutsche Bundesstaaten.

München, 25. Aug. Gestern Abend ist Se. Majestaäͤt der Konig von Württemberg, aus den Seebaͤdern von Livorno zuruͤck— kehrend, unter dem Namen eines Grafen von Teck hier angelangt und im Gasthof zum goldenen Hirsch abgestiegen. Se. Meajestaͤt hat jede Ehrenwache abgelehnt und durfte in diesem Inkognito einige Tage hier verweilen, um unsere Kunsstschaͤtze zu beschauen.

z Detmold, 26. Aug. Se. Koͤnigl. Hoheit der Kron—⸗ prinz von Bayern, welcher sich langere Zeit im Bade zu Pyr— mont aufgehalten hat, besuchte heute mit unserem Durchlauchtig⸗ sten Fuͤrsten das Hermans-Denkmal, die Externsteine und das

beruͤhmte Senner Gestuͤt zu Lopshorn. Oesterreich.

X Wien, 25. Aug, Der Königl. Preußische Geschaͤftstraͤ⸗ ger, Freiherr von Boͤckeiberg, ist eiligst von Ischl hierher gekom— men, indem Se. Königl. Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen von der nach Italien unternommenen Reise stuͤndlich hier erwartet wird.

Türkei.

Beirut, 25. Juli. (Joun. de Smyrne.) Die Intri— guen, welche von einigen Agenten der Unordnung hier zu Lande genaͤhrt wurden, sind vollkommen gescheitert, und Syrien erfreut sich heute der vollkommensten Ruhe. In dem Maße, wie die Tuͤrkischen Behoͤrden mit dem Charakter und den Sitten der Be- wohner vertrauter werden, wird auch ihre Aufgabe leichter; das Vertrauen kehrt zuruͤck, die Forderungen der Einwohner werden in Erwägung gezogen und, wenn sie begruͤndet sind, beruͤcksichtigt; man verstaͤndigt sich gegenseitig, und uͤberall wird die Verwaltung auf eine merkwürdige Weise organisirt. Die von der Pforte er⸗ theilten Instructionen tragen allerdings auch maͤchtig dazu bei, ei⸗ nen solchen Zustand der Dinge herbeizufuͤhren. Die Regierung des Sultans, von vaͤterlichem Wohlwollen beseelt, empfiehlt ihren Beamten unaufhoͤrlich Maͤßigung und Milde und befiehlt ihnen ausdruͤcklich, unndthige Bedruͤckungen und Strenge durch alle ih— nen zu Gebote stehenden Mittel zu verhindern.

Die Nachrichten aus Damaskus lauten sehr beruhigend. Die neue Verwaltung, welche sich die erlangte Erfahrung zu Nuz— zen macht, gewinnt immer mehr an Festigkeit. Sig hat die Noth⸗ wendigkeit gefühlt, den Eifer einiger Fanatiker zu zuͤgeln und, dem Willen der Pferte gemaͤß, zu erklären, daß Alle vor dem Gesetze gleich seyen. Seitdem werden die Christen nicht mehr belaͤstigt und sind völlig beruhigt; dies ist eine wesentliche Verbesserung.

Es giebt jetzt bis ins Gebirge hinein keinen Ort, wo nicht die Ruhe hergestellt waͤre und wo man nicht in Geduld das Re— sultat der Schritte abwartete, die in Konstantinopel gethan wor— den sind, um eine Verminderung der Abgaben zu erlangen. Die Bergbewohner rechnen sehr auf die Vorstellungen, wesche sie an den Kaiserlichen Divan gerichtet haben, und scheinen ihres Erfol— ges ziemlich sicher zu seyn. Sie gruͤnden ihre Vorstellungen hauptsaͤchlich auf das Elend, worin die Aegyptische Herrschaft sie versetzt hat, und auf die Opfer, die sie gebracht, um die letzten Kaͤmpfe gegen Ibrahim Pascha bestehen zu koͤnnen. Sie erwarten mit der groͤßten Ruhe die Entscheidung dieser Angelegenheit. Vor kurzem kamen die Scheiks vom Libanon, von Naplus,

Allgemeiner

g F =. 8 Carl August Langner, hat sich gegen Ende des vo-Assessor Marenski an B ek ann tm a ch un 9g en. rigen oder am Anfang des 6 / von hier nach Ruß bekannt ist, in oder bei

Das in der Holzmarktstraße Nr. 36 hierselst bele⸗ jetzt auf den Antrag des ihm bestellten Abwesenheits-Justiz-Kommissarien Collin, Cruͤse, Koßmann und falls sie

gene, im Hypotheken-Buche des Kammergerichts Kurators gerichtlich fuͤr todt erklart werden. . Vol. XII. pag. 265. No. 195. verzeichnete, dem Stadt selbe oder, insofern er etwa verstorben ist, seine et⸗Anspruͤche wanigen zuruͤckgelassenen Erben oder Erbnehmer wer- und d den daher hiermit öffentlich vorgeladen, sich binnen gehoͤr neun Mongten, spaͤtestens aber in dem auf

den 15. Maͤrz 1842, Vormittags 11 uhr, vor dem Herrn Ober-Landesgerichts-Refere! Guͤhler angesetzten Termine, schriftlich oder persoͤnlich zu melden und die weiteren Anweisungen zu gewaͤrti⸗ gen, widrigenfalls gegen den Carl Friedrich Langner auf Todeserklaͤrung erkannt, demnaͤchst aber sein Ber⸗ moͤgen den alsdann bekannten Erben oder, in Erman— gelung solcher, der dazu berechtigten offentlichen Be⸗ horde zugesprochen und zur freien Verfuͤgung verab-

Nothwendige Subhagstatio n. Tönigliches Kammergericht zu Berlin.

gerichts-Registratur-Assistenten Franz Ludwig Ernst Weidener gehdrige Wohnhaus nebst Zubehör, abge⸗ schaͤtzt auf 15,256 Thlr. 14 Sgr. 4 Pf., zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Re— gistratur einzusehenden Taxe, soll.

am 13. Marz 1842, Vormittags 10 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Subhastations-⸗Patent. Noth wendiger Ver gauf. Ober⸗Landesgericht zu Koͤslin.

Das aus 3 Antheilen bestehende Rittergut Camnitz a. b. und e. im Rummelsburgschen Kreise, welches von der Landschaft auf 23,685 Thlr. 17 Sgr. 5 Pf. abge— schaͤtzt ist und wovon der Hypothekenschein nebst Taxe und Kagufbedingungen in unserer Registratur einzu⸗ sehen sind, soll am 15. Dezember é, Vormittags 11 Uhr, au ordentlicher Gerichtsstelle zur nothwen— digen Subhastation gestellt werden. Der dem Auf⸗ enthalte nach unbekannte Glaͤubiger, Hofgerichts—⸗ Direktor Gaͤdike, oder dessen Erben, fuͤr welchen auf Lamnitz B. und C. Rubrica III. No,. 4. 1506 Thlr. laut Obligation vom 13. Juni 1789 eingetragen sind, werden hierzu oͤffentlich vorgeladen.

Das Gut Camnitz liegt Meile von Rummelsburg, 3 Meilen von Schlawe, 6 Meilen von Ruͤgenwalde, hat ein Areal der Angabe nach von 7830 Magdeburger Morgen s2 Rüthen, darunter sind 205 Morgen Acker, zt. Morgen Wiesen, 3309 Morgen Waldung, wovon 2147 Morgen mit Laubhoöͤlzern, 787 Morgen mit Liefern bestanden sind, welche Bauholz zum Bedarf, Brennholz aber auch zum Verkauf liefern, dessen Ab⸗= satz durch Flößung nach Rügenwalde gesichert ist Zum Gute gehbren eine Kornwassermühle ein? Ziege⸗ lei, zwei fischreiche Seen, große Torfmoore und Roßr— lalkigger. Die verschiedenen Vorwerke sind ohne In⸗ ventarjum auf kurze Zeit verpachtet, und die gutsherr= lichen und bäuerlichen Verhaͤltnisse sind regulirt.

Koͤslin, den 23. April 1841, 4

Koͤnigl. Ober⸗Landesgericht. Civil-Senat.

ii

folgt werden soll.

nahen Erben

zahlt, loren

Dschaik u. s. w. nach Beirut und hatten mehrere Konferenzen mit dem Gouverneur, dem sie, wie es heißt, von Seiten der Bergbewohner das Anerbieten gemacht haben, dieselbe Summe zu zahlen, die sie ehemals unter der Herrschaft der Pforte zahlten.

1079

ischen Staats-Zeitung MW 242.

Maßregel soll durch die Beschwerden veranlaßt worden seyn, welche die Pforte mehrmals gegen die Anmaßungen des Ein jener Beamten zu erheben genöthigt war, indem derselbe ziemlich lebhafte Streitigkeiten mit den Behörden von Damaskus hatte.

Einen

Da der Gouverneur eine so wichtige Frage nicht eigenmaͤchtig Die Oesterreichische Kriegsbrigg „Montecuculi“ ist am Sten

entscheiden konnte, so hat er sic beeilt, ihre Anerbietungen ** Konstantinopel zu befoͤrdern. Jekt, wo die Gemuͤther ruhiger sind und die im Gebirge herrschende Aufregung unterdrückt wor⸗

den ist, laͤßt Alles hoffen, diese Angelegenheit bald auf eine zu— friedenstellende Weise beendigt zu sehen. . ;

Dieser Zustand der Dinge gleicht nicht dem furchtbaren Ge⸗ maͤlde, welches gewisse Journale von dem Zustande Syriens ont⸗ werfen, wonach ihnen Alles mit Feuer und, Schwert verwuͤstet Es ist leicht zu sehen, auf wessen Seite die Wahrheit ist. Die Konsuln der vler Maͤchte, die den Juli⸗ Traktat unter⸗ zeichneten, haben vor kurzem ein offizielles Schreiben ihrer Ge⸗ fandten erhalten, worin ihnen ausdruͤcklich eingeschäͤrft wird, sich auf keine Weise in die innere Verwaltung zu mischen.

wird.

Selim Pascha dies Geschenk

Diese

von Konstantinopel hier angekömmen; sie hat 70, 000 Fi. am Bord, die auf Befehl des Kaisers von Oesterreich unter die Bergbewoh⸗ ner vertheilt werden sollen.

uͤberbringt auch einen Ehre

Der Befehlshaber des Mon tecuculi⸗ nsaͤbel als Geschenk des Kaisers fuͤr

Drei Obersten des Pascha's wurden beauftragt, am Bord des Schiffes in Empfang zu nehmen, das

ihnen mit großer Feierlichkeit uͤbergeben wurde. Als sie sich ein⸗ schifften, feuerte die Brigg 21 Salutschuͤsse ab, die von den Forts erwiedert wurden.

Der Graf von Ratti Menton, Franzoͤsischer Konsul in Da⸗ maskus, befindet sich seit einigen Tagen in Beirut, und gestern traf auch Herr Bourrs hier ein, wo er, als Franzoͤsischer Konsul, ehren⸗ volle Erinnerungen zuruͤckgelassen, und wo man ihn sehnlich erwartete.

.

in den fuͤr die Preußische Monarchie bedeutendsten Marktstaͤdten im Monat Juli 1841,

Preise der vier Haupt-Getraide-Arten

nach einem monatlichen Durch⸗

schnitte in Preußischen Silbergroschen und Scheffeln angegeben.

Namen der Staͤdte.

. / = 0 Weizen Roggen Gerste Hafer (amen

der Städte. Weizen Roggen

Insterburg Rastenburg Neidenburg

Danzig

Elbing

Konitz

Graudenz ö

4

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Erfurt

Halle

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Taganrog gelebt.

Der⸗

Die etwaigen unbekannten Erben

desselben werden zugleich aufgefordert, spaͤtestens in dem vorgedachten Termine zu erscheinen und ihr Erb— recht nachzuweisen, widrigenfalls den sich legitimi⸗ renden Erben der Nachlaß zur freien Disposition verabfolgt werden wird und die nach erfolgter Praͤklu⸗ sion sich etwa erst meldenden naheren oder e alle Handlungen und Dispositkonen derselben anzuerkennen schuldig, auch von ihnen weder Rechnungslegung noch Ersatz der erhobenen Nutzun⸗ gen zu fordern berechtigt find, sondern sich lediglich an mit dem was alsdann noch von der Erbschaft vor- handen seyn wird, zu begnuͤgen haben werden. Breslau, den 27. April 1841. Königl. Ober-Landesgericht. Erster Senat.

gleich

Pre kla mg.

Auf dem dem Gutsbesitzer Friedrich Daniel Schwerdt, welcher mit der Sophie geb, Maffalsky in zweiter Ehe lebt, gehdrigen, im Tilsiter Kreife belegenen 2) ndlich Koͤllmischen Gutsantheile Kreywehlen Ro, 1 steht Ruhr. III. No. 4. aus der Obligation der Elias und Anne Regine geb. Kopp⸗Kroͤhnertschen Eheleute vom 17. August 1776 fuͤr die Wittwe Sophie Kopp geb. Kroͤhnert eine Darlehns- Forderung von 2009 Thlr. hypothekarisch eingetragen, welche nebst Zinsen be⸗ 3) das Dokument und die Quittungen aber ver⸗ gegangen seyn sollen. Sophie Kopp geb. Kroͤhnert oder deren Erben, Cef— sionarien, oder die sonst in ihre Rechte getreten sind, sci aufgefordert, in dem den 22. Dezör. «*, Der am 16. August 47659 geborene Carl Friedrich tags 141 Uhr, hier im Geschaͤftslokale des Sber—⸗ Langner, ein Sohn des Königl. Muͤnz-Rendanten Landesgerichts vor dem Herrn Ober⸗Landesgerschts⸗

Es werden daher die

Vormit⸗

Durchschnitts⸗Preise 2 Preußischen Staͤdte .. 5 Posenschen Staͤdte . . .. 9 Brandenburgischen und Pommerschen Staͤdte . 11 Schlesischen Staͤdte .. 8 Saͤchsischen Staͤdte ... 14 Westphälischen Staͤdte. 14 Rheinischen Staͤdte ..

ensischen Staaten.

gesetzten Termin entweder in 18. März 1842, Vormitt. 10 Uhr, an ordent⸗

Person oder durch einen mit gehdͤriger Vollmacht licher Gerichtsstelle vor dem Herrn Land⸗ u. Stadt⸗

Mandatar, wozu ihnen im Falle der Uns gerichtsrath Kranz persoͤnlich oder schriftlich zu mel⸗ soll bekanntschaft der Kriminalrath Hassenstein und die ben und weitere Anweisung zu gewaͤrtigen, widrigen⸗

fuͤr todt erklaͤrt und ihr etwaniges Vermoͤgen

Lindenau vorgeschlagen werden, zu erscheinen, ihre den sich legitimirenden Erben oder resp. dem Fiskus

an die

buche des obigen Grundstuͤcks verfahren werden wird. Insterburg, den 3. August 1841. Civil-Senat des Koͤnigl. Ober-Landesgerichts.

Nothwendiger Verkauf. Land und Stadtgericht zu Marienwerder. .

Die den Kindern des Heinrich Christoph Struͤbig gehörige, unweit Marienwerder am Bache Zipelle nahe am Liebefluß belegene Papiermuͤhle nebst Pertinentien, welche zub No. 4 der einzelnen Grundstuͤcke im hiesi— gen Hyvothekenbuche eingetragen steht und wozu außer der Papiermühle Wohn- und Wirthschaftsgebaͤude nebst 1 Hufe 2. Morgen 116 MRuthen kulmissch an Land gehbren und welche auf s5s79 Thlr. 2 sgr. 8 pf. abge— schaͤtzt ist, soll den 8. Fanuar 1842, Vorm. 11 uhr, hiesiger Gerichtsstelle verkauft werden.

t r dn.

; ; Koͤnigl. Land- und Stadtgericht zu Tuchel. 14) Der in Koszlinka gebuͤrtige

nka, Jakob Meykowski, wescher angeblich im Jahre 1816 sich von Kosz= linka nach Pillau zum Festungsbau begeben und seit dieser Zeit von seinem Leben und Aufenthalt keine Nachricht gegeben hat;

die Joseph und Martanng, geborne Patz e, Gens—⸗ eschen Eheleute, welche sich angeblich aus ihrem fruͤheren Wohnort Frankenhagen zum Belage⸗ rungs- Corps nach Danzig begeben haben und seit dem Jahre 1810 von ihrem Leben und Auf⸗ enthalt keine Nachricht gegeben haben;

der Karl Wichmann, am 25. Maͤrz 1785 in Tu⸗ chel geboren, ungefahr im Jahre 1508 zum Preu— sischen Militair ausgehoben, hat seit dem Kahre 1816, wo er aus Paris geschrieben, keine Nach⸗ richt von sich gegeben;

deren etwa von ihnen zurüͤckgelassene unbekannte Er—⸗ ben und Erbnehmer werden hferdurch vorgeladen, sich innerhalb neun Monaten, spaͤtestens aber in termino den

gedachte Forderung anzubringen als iese, so wie ihr Ero⸗ oder Successions⸗Recht, ig nachzuweisen, widrigenfalls sie damit wer— den praͤkludirt, ihnen deshalb ein ewiges Stillschwei⸗ gen auferlegt, die Forderung fuͤr erloschen erachtet darin und demnaͤchst mit deren Loͤschung im Hypotheken⸗

herrenloses Gut ausgeantwortet werden wird.

Nothwendiger Verkauf.

Land und Stadtgericht zu Nordhausen.

Das zur August Fleckschen Konkursmaffe gehö— rende, vor dem Vogel No. 1082 zu Nordhausen be⸗— slegene und zu 12,5907 Thlr. gerichtlich abgeschaͤtzte Haus nebst Zubehoͤr soll am 4. Marz 4842. Vormittags 11 uhr, im Gerichts lokale im Rathhause daselbst öffentlich meistbietend verkauft und können die 3 handlungen und der neueste Hypothekenschein in der Gerichts⸗Registratur eingesehen werden.

Ediktal- Citation.

Auf den Antrag des Justiz⸗Kommissarius v. Eich= mann als Kurgtor des Nachlasses der am 3. Ja⸗ nuar 1839 hierselbst verstorbenen Wittwe des Scnha⸗ tors und Kaufmanns Johann Christian Listich, Char⸗ lotte Florentine gebornen Wachsmuth, werden die unbekannten Erben und resp., deren Erben oder naͤch— sten Anverwandten der Verstorbenen hierdurch auf gefordert, in dem auf den 7. Juni 1843, vor dem Herrn Assessor Bandow, in Unserem Gerichts—= lokale anstehenden peremtorischen Termine entwe⸗ der personlich oder durch einen Bevollmaͤchtigten wozu ihnen der Justiz Kommissarius Henkel hierselbst in Vorschlag gebracht wird, zu erscheinen, ihre Erb⸗ anspruͤche geltend zu machen und ihr Erbrecht ge⸗ höͤrig nachzuweisen, widrigenfalls der Kachlaß fuͤr ein herrenloses Gut erachtet und wegen dessen Aus⸗ schuͤttung nach Vorschrift der Gesetze das Weitere veranlaßt werden wird.

Stolp, den 16. August 1841.

Koͤnigl. Land⸗ und Stadtgericht.

Bekanntmachung. 1

Das dem Gastwirth, jetzt Particulier Voigt n

hoͤrig gewesene, dem Gastwirth C. A. erg in *

dizirte, hierselbst in der Berliner Vorsta . l fen Nr. 39 belegene, in unserem , e

buch von der Berliner Vorstadt Vol. I. Nr

er⸗ : J 3007 Thlr. 14 Sgr. 9 Pf. abge j e e rd gn e e fs rl wrlselht.