In dem Gemelnde⸗ Rechnungswesen wurde Ordnung und Spar⸗ samkeit unter der Aufsicht der Staats⸗Behoͤrden heimisch; eine Anzahl Gemeinden ist dahin gelangt, nicht nur aller Kommun⸗ Umlagen entbehren, sondern auch noch die Staats⸗Steuern aus dem Ertrage des verbesserten Gemeinde ⸗Vermbgens zahlen zu koͤnnen. Wie sehr die Gemeinden und. Amt-Corporationen unter der Regierung König Wilhelm's aufbluͤhten, kann unter Anderem nachstehende Zusammenstellung beurkunden: Es betrugen die Umlagen: In dem Etatsjahre fuͤr Amtsschaden (Amts⸗Um⸗ lagen) . é — fur Gemeindeschaden (Ge⸗ meinde⸗Umlagen und Steuern)
1819 — 20 1837 — 38 857,674 Fl. 377, 181 Fl.
698,119 ⸗ S826, 596 ⸗
1,55 5.793 Fl. 1,2035777 FI. Es hat mithin die Summe der Amts- und Gemeinde—⸗ umlagen (Steuern) in Wuͤrttemberg in diesen 18 Jahren sich um jährlich 352916 Fl. verringert. Es betrugen die Passivschulden am 1. Juli 1821 am 1. Juli 1838 der Amts⸗Corpora⸗ KJ ,, der Gemein de-Cor⸗ porationen 3, 363. 457 43 2 4,502,625 27,6 10,841 Fl. 50 Kr. 5,281,660 Fl. Es sind mithin von den Wuͤrttembergischen Amts- und Gemeinde-Corporationen in diesen 17 Jahren Passiv— schulden im Betrage von 12329,181 Fl. 50 Kr. getilgt worden. Die verzinslichen Aktiv-Kapitalien 1. Juli 1822 1. M2, 7 Fl. 3, 361,308
779,935 Fl.
Juli 1838 601,966 Fl. 4 694,979
bei den Amts Corporationen bei den Gemeinden ..... . . .
4283 725 Fl. 5, 296,945 Fl.
Die Summe der verzinslichen Aktiv-Kapitalien der Amts- und Gemeinde-Corporationen hat also in diesen 16 Jahren um 1013, 220 Fl. zugenommen.
Bedenkt man nun noch die große Zahl von Schulen, Pfarr— haͤusern, Rathhäͤusern, Hall- und sonstigen Gebäuden fuͤr Ge— meinde-Zwecke, die vielen neuen oder verbesserten Amts- und Vizinal-Straßen, welche aus Gemeinde- und beziehungsweise aus Amts-Corporations-Mitteln erbaut, die vielen sonstigen Verbesse— rungen (Straßenpflaster, Beleuchtung u. s. w., welche aus diesen Kassen fonst noch in diesem Zeitraume bestritten wurden, so wird man zugestehen muͤssen, daß die Gemeinden, die Buͤrgerstaͤnde sich unter der Regierung dieses Königs nicht nur geistig, sondern auch materiell unendlich gehoben haben. — Daß auch der Wohlstand der Privaten sich in diesem Verhaͤltnisse gehoben, beweisen nicht nur bie vielen Neubauten und die bei weitem größe Summe von Vequemlichkeiten des Lebens, welche jetzt allen Standen zugaäͤng— lich sind und von ihnen wirklich genossen werden, sondern auch der Umstand, daß die Fassionen zur K apital-Steuer 1819 — 20 die Summe von 129 Millionen, 1839 — 40 aber 191 Mil— lionen Gulden betrugen, sich also die Privat⸗Kapitalien in diesen 20 Jahren um 62 Millionen vermehrt haben. Rechnet man auch einen Theil dieser Vermehrung hinweg, weil das Aktiv-Ka— pital eines Wuͤrttembergers hausig das Passiv-Kapital eines an— deren ist, so wird doch jedenfalls noch eine bedeutende Zunahme sich herausstellen.
Die Art der Ausuͤbung und vorzuͤglich die Bedingungen zur
Aufnahme in das Gemeinde-, Buͤrger- und Beisitz⸗-Recht sind durch das Gesetz vom 15. April 1828, welches im Jahre 1833 revidirt wurde (Gesetz vom J. Dezember 1833), geregelt. Die gewerbliche Zuruͤcksetzung der Bessitzer wurde beseitigt, den Ge— nieinden bei der Aufnahme der Burger, gesetzliche Garantieen ge— geben und der Willkuͤhr der Ortsbehöoͤrden hierbei durch zweck— maͤßige Bestimmungen vorgebeugt.
Handel und Gewerbe. — Wuͤrttemberg:
Es betrug im Königreich
ch dem provisori⸗ Nach dem c . 24 —=— *
en Ge Stande ö 9 5 103 Zunahme. Abnahme. stasier von und 1836. 1821.
Die Zahl der selbststän— digen (etablirten) Handwerker
Kleinhaͤndler
Handlungen und Fabri—
Muͤhlen und andere
6, 5, 160
Wirthfchaften. 2.34 12.135
Getraͤnke⸗Fabriken 10,077
J 112
158,419 /
. (
26, 210
Zahl der seßhaften
Es hat mithin in diesen 14 Jahren die um 20 pCt. zuge⸗
Gewerbe um mehr als 26,0909, also beinahe
— — — — —— — — —
Bekanntmachungen.
Kriminalgerichtliche Bekanntmachung.
!
14) 1 Paar schwarzlederne Frauenschuhe aus dem Magazin von Leonhardt, große Schloßgasse 8, zu Dresden;
1205
nom men. Die Zahl der Fabriken betrug (135 — 36) 374 mit etwa 10000 Arbeitern; die der technischen Gehuͤlfen bei den ver⸗ schiedenen Gewerben 37,839; unter den Muͤhlen befanden sich 1517 Getralde⸗Mühlen und unter diesen 27 Kunstmuͤhlen mit 154 Mahlgaͤngen, woraus sich die Verringerung bei der Zahl der Mühlwerke im Ganzen erklart; unter den Wirthschaften 5339 mit Schild-Gerechtigkeit; unter den Getränke⸗Fabriken 2205 Bier— brauereien, welche Tb,0600 Scheffel Gerste jahrlich verarbeiten; unter den Fabriken 66 Papier-Fabriken, 31 Hammerschmied⸗Werke, 19 Tuch-Fabriken, 15 Wollen-, 4 Baumwollen-Spinnereien, 23 Baumwollen⸗. 22 Barchent⸗, 10 Band⸗, 1 Teppich⸗Weberei, 12 Taback-Fabriken u. s. w.; zu welchen in neuerer Zeit noch kom— men: die große Leinen-Spinnerei in Urach, Ruͤbenzucker-Fabri⸗ ken u. s. w. Unter den Handwerkern sind am zahlreichsten die Weber (28,844), die Schuhmacher (11890), die Bäcker (71406), vor Allen aber die Bau-Handwerker, Maurer, Steinhauer, Zim— merleute, zusammen 13,516 u. s. w.
Das bedeutendste statistische Ergebniß in dieser Beziehung ist aber, daß gegenwärtig die Hälfte der Bevölkerung des Koͤ— nigreichs Württemberg etwa 165.9090 Familien, sich ven Handel, Fabriken und Gewerben ernährt.
Von den Gesetzgebungs-Maßregeln im Interesse des Han— dels und der Gewerbe heben wir hier nur die Gewerbe-Ord— nung vom 12. April 1828 und die Revision dieses Gesetzes im Jahre 1836 hervor, durch welche zwar die wichtigsten Zuͤnfte in ihrer Wesenheit erhalten, aber ihre Einrichtungen mit dem Prin— zipe groͤßerer Gewerbe⸗Freiheit moöͤglichst in Einklang gebracht wur— den. Die wichtigste Maßregel zu Gunsten des Handels und der Gewerbe war aber der Zoll-BVBerein mit Bayern im Jahre 1828 und mit Preußen, Sachsen, Hessen und den Staaten des Thuͤringischen Vereins im Jahre 1833.
Landwirthschaft und Ackerbau. — In der Versamm—
lung Deutscher Landwirthe und Forstmaänner in Potsdam ist aus— gesprochen und allseitig anerkannt worden, daß unter allen Mo⸗ narchen und Regierungen, welche sich die Verbesserung der Ver— haͤltnisse der ackerbautreibenden Klassen und die Hebung der Bo— den-Kultur zur Aufgabe machen, Koͤnig Wilhelm von Wuͤrttem⸗ berg und seine Verwaltung glaͤnzend hervorleuchten. Die erste Sorgfalt des Königs war der Befreiung des Bodens gewidmet. Schon in den Edikten vom 18. November 1817 zeigte der Konig seinen Entschluß an, „durch theilweise Aufhebung und Milderung der sogenannten Feudal-Abgaben die Fesseln zerbrechen zu wollen, durch welche theils die persoͤnliche Freiheit gefaͤhrdet, theils die Vervollkommnung der Landes-Kultur gehemmt wird, welche nur in dem Grade bluͤhen kann, als das Grund-Eigenthum frei ist, und als der Landbauer, in seiner Thaͤtigkeit nicht gehemmt, die Fruͤchte seiner mühevollen Arbeit voll ärndten kann,“ Die Aus⸗ führung dieses fuͤrstlichen Entschlusses hat Konig Wilhelm treu und unablassig verfolgt. Durch jenes Edikt wurden schon die aus der persoͤnlichen Leibeigenschaft herruͤhrenden Abgaben auf— gehoben, die sogenannten Küchengefälle in eine billige fixe Geld— Abgabe, die Fall-Lehenguͤter in freie Zinsguͤrter, die ungemessenen Frohnen fuͤr ungesetzlich erklaͤrt. Der hohe Wildstand wurde abgeschafft, das Schwarzwild ganz ausgerottet, das Rothwild in ein richtiges Verhältniß mit der Waldfläche gebracht, und gegen die unverhaäͤltnißmaßige Vermehrung der Hasen durch das Insti— tut der Kommun-Waldschuͤtzen Füͤrsorge getroffen und damit eine der groͤßten Beschwerden des Landmanns unter der vorigen Regierung beseitigt. Das Schäferei-Gesetz vom 9. April 1336 fuͤhrte den Grundsatz durch, daß die Benutzung des Grund— Eigenthums mittelst, des Feldbaues durch die Schaafweide nie beschraͤnkt werden duͤrfe und daß die Uebertriebsrechte abloͤsbar seyen.
Im Jahre 1836 kamen, nach langen Verhandlungen mit den Staͤnden, namentlich mit der ersten Kammer und der Ritterschaft, die drei wichtigen Gesetze uͤber Ablbsung der Beeden und der Froh⸗ nen und die Entschaͤdigung der Berechtigten fuͤr die Aufhebung der Leibeigenschafts-Gefalle zu Stande. In der Regel hatten die Beede- und Frohnpflichtigen den 10- oder 16fachen Betrag der Leistung (ie nach der persoͤnlichen oder dinglichen Natur derselben) als Abloͤsung zu zahlen, und die Berechtigten erhielten den 290—⸗ oder 220fachen Betrag als Entschaͤdigung, da die Staatskasse den
Unterschied tragt.
Unendlich viel zur Hebung und Verbesserung des Ackerbaues geschah durch die von dem Koͤnige gegruͤndete und mit Liebe ge— pflegte land- und forstwirthschaftliche Anstalt zu Hohenheim. Die große Domaine, welche diese Anstalt bewirthschaftet, dient al— len Landwirthen zum Muster, und durch die Verbindung des theo⸗ retischen und praktischen Unterrichts hat Hohenheim nicht nur Wuͤrttemberg, sondern ganz Deutschland und vielen anderen Euro⸗ paͤischen Landern, eine Menge ausgezeichneter Oekonomen heran⸗ gebildet, welche den Ruf des Instituts verbreitet haben, Eine Schule fuͤr ÄAckerbauer bildet jetzt auch Soͤhne gewohnlicher Bauern und Maͤnner aus den unteren Staͤnden zu praktisch— rationellen Landwirthen, Verwaltern und Großknechten.
Das Land verdankt dem Koͤnige die Verbesserung und He— bung der Pferdezucht durch Ankauf vorzuͤglicher Beschaͤler und durch Errichtung und zweckmäßige Einrichtung der Gestuͤte, so wie auch viel fuͤr Verbesserung der Schaaf- und Rindviehzucht in in den letzten 25 Jahren geschah.
Das Geburtsfest des Koͤnigs wird alljährlich durch das land— wirthschaftliche Fest zu Kannstadt, durch ein Volksfest zu Ehren
von
2. ritten und wichtigsten Landes⸗Industrie, der Landwirthschaft, gefeiert. (Fortsetzung folgt.)
Meteorologische Geobachtungen.
1811. 28. Sept.
Morgens Nachmittags Abends Nach eiumaliger 6 br. 2 ur. 10 uur. neobachtunsgs.
Luftdruck .... 335,01! . 336,12 Par. 336,34 Par. Quellwä‚rme 8,29 R.
n. 4 15, 19 R., 10,409 R. Flusswärme 12,19 R. 4 10,29 R. 4 7, 77 R. Roden ame 12, 20 R.
51 pCt. 73 pCt. Ausdũustung 0, od] Rh.
Lustwärme ...
Thaupunkt ...
PDuustsũttigung ö. zt.
Wetter heiter. heiter. heiter. Niederschlag O.
Wiul 1 Sw. Sw. Warme wechsel l5, a7.
VW olkenzug. .. . 8 W. 66 * 8. Tagesmittel: 335,80 par. 4114,89 R... 4 8,87 R. .. 69 pCt. Sw.
Auswärtige Börsen. Niederl. wirkl. Schuld 51. 53 do. 101 1
19 *
Preuss,
Amsterdam, 25. Sept. Kanz. Bill. 253. 5 Span. 19. Präm. Sch. — . Pol. —.
Hamburg, 27. sept.
London, 24. Sept. Cons. 35 897. helg. 103. Neue Aul. 21. Passive 5. Ausg. Sch. 10. 255 Iloll. 51. 5 F Port. 30. 3 3 Engl. Russ. 1125. Bras. 67. Columb. 203. Mex. 253. Peru 16 Chili 69.
Paris, 24. Sept. 55 Reute fin our. 114. 70. 35 Reute fin 79 5 553 Naapl. fin eour. 105. 5 55 Span. Rente 222. 35 Port. —.
betersburg, 21. Sept. Poln. ù Par. — 300 FI. — do. 500 FI. —. 0. 200 LI. 25 .
Wien, 21. sept. 55 Met. 16663. 43 98. 33 —. ;
Bank- Actien 15665. Aul. de 1831 137. de 1839 1097.
Passive. — Ausg. — . Zinal. —.
Oesterr. —.
Bank- Actien 1600. Engl. Russ. 1083.
cour.
Passive —.
Loud. 3 Met. 39 . IIamb. 313. Paris 411.
1 9
Königliche Schauspiele.
Donnerstag, 30. Sept. Im Schauspielhause: Die Ka— detten, Lustspiel in 3 Abth.,, von A. P. Hierauf: Die Hirtin von Piemont, komische Oper in 1 Akt, nach dem Franzoͤsischen von Genée. Musik von Schaͤffer. .
Freitag, 1. Okt. Im Opernhause: Wallensteins Tod, Trauer— spiel in 5 Abth., von Schiller. ;
Sonnabend, 2. Okt. Im Schauspielhause: Werner, oder: Herz und Welt, Schauspiel in 5 Abth., von Karl Gutzkow.
Sonntag, 3. Okt. Im Opernhause: Der Feensee, große Oper in 5 Abth.', von Scribe und Melesville, Musik von Auber.
Preise der Plätze: Ein Platz in den Logen des ersten Ranges 1 Rthlr. 10 Sgr. u. s. w.
Im Schauspielhause: Der Bevollmächtigte, dramatischer Scherz in 1 Akt, von Frau von Weißenthurn. Hierauf: Die Schleichhaͤndler, Possenspiel in 4 Aufz, von E. Raupach.
Montag, J. Okt. Im Schauspielhause: Zum erstenmale: Die beiden Aerzte, Lustspiel in 3 Abth.,, von A. Baumann. Hierauf: Der Kapellmeister von Venedig, musikalisches Quodlibet in 1 Akt, von Breitenstein.
Königsstädtisches Theater. Donnerstag, 30. Sept. Der Talisman. Posse mit Gesang in 3 Akten, von J. Nestroy. ; Freitag, 1. Okt. Der Pariser Taugenichts. Lustspiel in 4 Ak— ten, von Dr. Toͤpfer. (Herr Eichenwald, vom Theater zu Pe— tersburg, neu engagirtes Mitglied dieser Bühne: General Merin als Debuͤt.) Hierauf: List und Phlegma. Vaudeville in 1 Akt. von L. Angely. (Mad. Beckmann: Adolphine.) ö. Sonnabend, 2. Okt. Gtalienische Qpern⸗Vorstellung.) Lajo nell; Imbarazzo. (Der Hofmeister in Verlegenheit.) Opera bufsa in 2 Atti. Musica del Maestro Gaetano Donizetti An die Leser. vierteljährliche Pßrñänumeration der Staats-Zeitung beträgt 2 Rthlr. Preuß. Cour fuͤr das Inland. — Bestellungen fuͤr Berlin werden in der Expedition selbst (Friedrichs Straße Nr. 72) gemacht und jeder innerhalb der Ringmauer der Stadt wohnende Praͤnumerant erhaͤlt das Blatt durch die Stadtpost, schon den Abend vor dem ange— gebenen Datum, frei ins Haus gesandt. — A u s⸗ wärtige, des In- oder Auslandes, bewirken ihre Be— stellungen rechtzeitig bei den resp. Post-Aemtern; wer dies versaͤumt, kann nicht mit Gewißheit die Num— mern erwarten, die vor der hier eingegangenen Anmel— dung erschienen sind. c „ . ) Fuͤr einzelne Nummern des Blattes ist der Preis Sgr.
Die
Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen.
Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.
Allgemeiner Anzeiger für die Preußischen Staaten.
3) des Buchdruckers Christian Wilhelm Albert Hoͤber hier, durch rechtskräftiges Erkenntniß vom 20. Juni 1835 fuͤr todt erklaͤrt;
Nothwendiger Verkauf. Land⸗ und Stadtgericht zu Marienwerder. Die den Kindern des Heinrich Christoph Struͤbig
Bei einer vielfach bestraften, uͤber Dresden von 2) 1 Tällhaube mit blauem Bande; 4) der Wittwe des Tuͤnchers Conrad Seifarth (auch gehörige, unweit Marienwerder am Bache Zipelle nahe
Prag hierher gekommenen Diebin sind folgende Ge⸗ 13) 1 Paar braune Glacchandschuh;
genstaͤnde, als wenigstens zum Theil muthmaßlich ge⸗ ta) 1 Perlenboͤrse mit Bronze-Buͤgel, der Grund weiß, auf jeder Seite vier Tauben, welche aus 3. ; ö einem Gefäße fressen, und mit den angestrickten werden hierdurch nebst ihren Erben oder naͤchsten Ver- der Papiermühle Wohn- und Wirthschafts gebaͤu de nebst wandten aufgefordert, sich binnen 9 Monaten und /
stohlen, in Beschlag genommen worden:
1 1 goldenes Arniband mit 3 rothen Steinen und einem daran haͤngenden Herzen; 2) 1 goldener Ring mit 5 rothen Steinen; desgleichen, mit einem Kreuz verziert;
J * 7 3 57
„Andenken? ;
denzeuge besetzt; ( 6) 1 ier dier ümschlagetuch, groß gebluͤmt; 75 1 roth baumwollenes, gebluͤmtes Halstuch; 85 1 weiß leinenes Schnupftuch E. F. 6, geiz; 85 1 Gebethuch der K. K. Theresianischen Mili= tair-Akademie in der Wienerisch⸗Neustadt, in schwarzem Leder mit Gold verziert, goldenem Schnitt, staͤhlernem Schloß und Kreuz, auf dem Rücken E. II. in goldenen Lettern gez.;
10) 1 Deckelkorb;
Worten: „Denke mein.“ Die . dieser Gegenstaͤnde spaͤtestens in dem auf gel . . werden aufgeforder zu ihrer kostenfreien Verne 4) 1 desgleichen, blau emaillirt, worauf das Wort: mung in dem auf den . . von 9—1 Uhr,
Berlin, den 22. September 164 Ber a f ;
Alin , den . 8 1. der Bekauntschaft die Herren Königliches Kriminalgericht hiesiger Residenz. . und Juf . Rdͤtger vorges s. ö melden und ihr Erbrecht gehörig nachzuweisen, sons b
; , are f Grundstuͤck, taxirt zu 19,52 Thlr. ,, . ö 3. nachgenannten Erblasser: , J des Ernst August Kerst zu Walschle r
am 8. November 6566 nischlehen, gefeit n
2. Dezember 1839;
hiesigen Justij⸗Kommissarien,
—
ö .
gesprochen werden wird. Erfurt, am 28. Januar 1841.
—
den 29. Dezember e., Vormittggs 19 Uhr, . , ,. Vormtttags vor dem Deputirten, Herrn Land- und Stadtgericht? z ‚. 6 Derr ; va e nLSeS. 2 1 n GQ . * 8 w 9 39. 3 ; 14 . s) J wollener Damenmantel mit schwarjem Grunde, Referendarius Violet ind, Herrn Kammergericht; Nath Lozzen, an hiesiger Land⸗ und Stadtgericht stelle an hiesiger Gerichtsstelle verkauft werden.
pensefarbenen Blumen und Capüchen von schwar-minalgericht 8 , im Kri- anstehenden Termine entweder in Per h oder .
zem Sammetmanchester, mit penfefarkbenem Sei Rr. 16, sich ein zu nden. „ Verhorszimmer einen zulaͤssigen , , . Justiz⸗Kommissarien Dr. chlagen werden, zu
2) dez Huimncheergesellen Chrissian Bader von hier, Königl. Preüß. Land—⸗ mn , , hit.
gestorben zu Augsburg am 2. Dezember 1831; Könen.
Seyfart, Seifert und Seyfert), Friederike gebornen am Liebefluß belegene Papiermuͤhle nebst Pertinentien, Meidrodt Lauch Meidrott), von hier, gestorben am welche sub No. 4 der einzelnen Grundstuͤcke im hiesi⸗
gen Hyvothekenbuche eingetragen steht und wozu außer
; ö. . . 116 . kulmisch an Land gehoren und welche auf ss79 Thlr. 2 sgr. 86pf. abge— chr ist, soll sgr. Spf. abge
den 8. Januar 1842, Vorm. 11 uhr,
Nothwendiger Verkauf.
Stadtgericht zu Berlin, den 26. Mai is4. Das in der Commandantenstraße Nr. 9 belegene
am 8. Februar 1842, Vormittags 41 ubr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Tage und Hypothekenschein sind in der Registratur n.
Preußische Staats—
h alt.
Aufhebung des Polnischen Ersetzung durch zwei De
In
Warsch au. und
Amtliche Nachrichten
Nußland und Polen. W Staatsraths und Ober-Tribunals partements des dirigirenden Sengts. ; ; .
Frankreich. Paris. Ministecielle Cirkulare uber die Aufrecht hal⸗ tung der Scplember⸗Gesetze und die Aufloͤsung der Wahl⸗Reform Comitès. — Das Journal des Dabats uͤber die Freisprechung des National. — Vermischtes. — Brief aus Paris, Die oben erwähnten ministeriellen Cirkulare; der Prozeß des Nat io nal.)
Großbritanien und Irland. Parlament s-Verhandlungen. nnterh aus. Debqgite über die Zurückhaltung des Ministeriums hinsichtlich seiner Plaͤne. — Subsidien Bewilligung. Gehalt des Vice Kanzlers. — London. Hofnachricht.“ Muthmaßung uber die Motive des Peelschen Temporisirens. — Gezogene Graͤnzlinie der Vereinigten Staaten. — Brasilianischer Gesetzvorschlag zur Aufhebung der Sklaven-Arbeit. — Vermischtes. .
Belgien. Bruͤssel. Erklaͤrung uͤber die angeblichen Schwierig keiken bei den Verhandlungen mit Frankreich. =
Deuntsche Bundesstagten. Stuttgart. Ankunft der Prinzessin von Oranien. — Schiller's Denkmal. — Dresden. Muͤnzge setze. — Armen ⸗Steuer.
Oefterreich. Wien. Meldung des Oesterreichischen Beobachters über den bereits erwaͤhnten Unfall Sr. Koͤnigl Hoheit des Prinzen von Preußen. — Landessprache in Siebenbuͤrgen.
Italien. Ancona. Reise des Papstes. — Neapel. Die Unru hen in Aquila. .
Spanien. Brief aus Madrid. Preß Gesetzgebung und der Parteien,.
Aegypten. Alerandrien. Auslieferung der Syrischen Solda ten. — Einstellung der Expedition nach Arabien. Uneinigkeit der Drufen und Maroniten in Syrien. — Strandung der Engli schen Euphrat Expedition. —
Chili. Befestigung der Regierung Gamarra's in Peru. — SEroͤff⸗ nung der Chilischen Lammern und Fingnz Zustand. — Vermischtes.
Inland. Berlin. Konsistorigl⸗Perordnung in Bezug auf Kirchen Mußsiken. — Hirschberg. Fuͤrst Heinrich LXIII. von Reuß *.
Zur Charakteristik der
Württemberg unter Konig Wilhelm. (Fortsetzung und Schluß.
Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.
Se. Majestaͤt der Koͤnig haben Allergnaͤdigst geruht:
Dem Koͤnigl. Bayerischen Staats- und Finanz ⸗Minister, Grafen von Seinsheim, und dem Kurhessischen Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten, von Steubeer, den Rothen Aldler— Orden erster Klasse; dem Koͤnigl. Bayerischen General-Zoll⸗Ad⸗ ministrator und Ministerial-Rath Bever, dem Königl. Wuͤrt⸗ tembergischen Kammerherrn, Legations-Rath und Geschaͤftsträger in Berlin, Freiherrn von Linden, dem Großherzogl. Badenschen Obersten, Fiüͤgel-Adjutanten und Minister-Residenten in Berlin, von Franckenberg-Ludwigsdorff, dem Großherzogl. Ba⸗ denschen Geheimen Referendair und ersten Rath im Finanz⸗-Mini— sterium, Regenauer, dem Großherzogl. Hessischen Kammerherrn, Oberst-Lieutenant, Fluͤgel-Adjutanten und Minister-Residenten in Berlin, Freiherrn von Sch äffer-Bernstein, dem Großherzogl. Hessischen Geheimen Ober-Finanz-Rath Biersa ck dem Groß— herzogl. Sachsen-Weimarschen Geheimen Legations⸗ Rath Th on, den Königl. Bayerischen vortragenden Ministerial-Raͤthen Klein⸗ schrod und von Betzold, so wie dem Koͤnigl. Wuͤrttembergi⸗ schen Ober-Finanz-Rath und Direktor der Zoll-Administration, Sch midlin, den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse; dem Koͤ— nigl. Bayerischen General-Zoll-Administrations-Rath Döring und dem Großherzogl. Hessischen Qber-Finanz⸗Rath Sartorius den Rothen Adler-Srden dritter Klasse; dem Großherzogl. Ba— denschen Kammerherrn und Geheimen Legations-Rath, Freiherrn Marschall von Bieberstein, so wie dem Herzogl. Nassaui— schen Kammerherrn und Ministerial-Direktor, Freiherrn von Dungern, den St. Johanniter-Orden zu verleihen.
Der bisherige Garnison-A Auditeur Dürre ist zum Justiz— Kommissarius bei dem Land- und Stadtgerichte zu Aschersleben und zugleich zum Notarius in dem Bezirke des Ober-Landesgerichts zu Halberstadt bestellt worden.
Der bisherige Oberlehrer, Professor Dr. Moritz Axt, ist
zum Direktor des Gymnasiums in Wetzlar ernannt worden.
Angekommen: Der Kaiserl. Russische Wirkliche Geheime Rath und Mitglied des Reichs-Raths, Fuͤrst Drucki-Lubecki, von Aachen.
Der General-Major und Gesandte, Freiherr von Canitz und Dallwitz, von Hannover.
Zeitungs - Ulachrichten. Ausland.
. NRußiland und Polen. Warschau, 26. Sept. Die hiesigen Zeitungen enthalten einen Kaiserlichen Ukas vom 18ten d. M, der an den Statthalter 8 Königreichs 3. gerichtet ist und durch welchen der Staats— Rath und . . ber⸗ Tribunal dieses Königreichs, welche beide bisher in Warschau bestanden, aufgehoben Ünd dafuͤr zwei neue Departements in dem dirigirenden? Senat des Kaiserreichs fuͤr die Angelegenheiten errichtet werden, die bis jetzt vor das Forum jener Behoͤrden gebracht wurden. Die neuen Departe— ments sollen die Warschauischen genannt werden und zuͤfammen eine General-Versammlung bilden. In diesen Warschaller De⸗ partements haben die Senatoren Fuͤrst Jablonowski Raiserlicher Ober⸗-Hofmeister, und der General⸗ Lieutenant Pisarew Milltair⸗ Gouverneur von Warschau, Sitz und Stimme erhalten; folgend
Allgenrine
2 8
Llnen Oktober
Freitag den
2
ehemaligen Mitglieder des Staatsraths des Königreichs, der Ge— neral der Kawallerie, Graf Ozarowski, der wirkliche Geheime Rath Graf Walewski, der General-Adjutant, General-Lieute— nant Wlodek, und der verabschiedete General- Lieutenant Kur— natowski, sind zu Senatoren suͤr die besagten Departe⸗ ments, und folgende, Wyczechowski J., Morawski, Falz, Graf Potozki, Woyde, Rostworowski, Lubowizki und Wyczechowski II., so wie die ehemaligen Praäsidenten des Ober-Tribu-nals, Wolizki und Lubienski, zu Geheime Raͤthen und Senatoren fuͤr dieselben Departements ernannt; endlich sind das ehema— lige Mitglied jenes Staats-Raths, Kossakowski, und die ehe— maligen Mitglieder des Ober-Tribunals zu Wirklichen Staats— raͤthen des Kaiserreichs ernannt, und sollen die Letzteren auch in den Warschauer Departements des dirigirenden Senats ihren Platz erhalten, jedoch ohne den Senatoren-Titel zu führen.
Der Kriegs-Polizeimeister der aktiven Armee, General Sto— rozenko, ist gesfern vom Auslande hierher zuruͤckgekehrt.
Frankreich.
Paris, 25. Sept. Die (gestern erwähnten) Cirkulare des Justiz-Ministers an saͤmmtliche General-Prokuratoren befinden sich heute im Moniteur. Die Journale werden nun nicht mehr sagen konnen, daß das Ministerium heimlich gegen die Presse zu Werke gehe, denn diesesmal ist die Warnung, die ihnen zu Theil wird, oͤffentlich genug. Die beiden Cirkulare lauten wie folgt:
„Herr General-Prokurator. Die guten Buͤrger sind tief betruͤbt uͤber die Kuͤhnheit, mit welcher die Factionen, unsere kostbarsten Frei heiten mißbrauchend, oͤffentlich unsere Institutionen angreifen, das Koͤnigthum heleidigen, zum Ungehorsam gegen die Gesetze auffordern und Ünordnungen anstiften, durch die sie den Untergang unserer con stitutionellen Monarchie zu bewerkslelligen hoffen. Die Gesetze he schuͤtzen indeß die Person des Fuͤrsten, seine Familie und sein consti⸗ utionelles Ansehen; sie wollen nicht, daß mä die Rechte bestreite, die er dem Willen der Ration verdankt; sie verbieten jeden Akt der Zustimmung zu einer anderen Regierungsform als derjenigen, welche gegenwaͤrtig be sieht, und dulden nicht, daß man sich dͤffentlich Cepublikaner od er Anhänger der gefallenen Dynastie nennen konne. Die etze muͤssen ausgefuhrt wer den! Wenn die Factionen ihre Thaͤtigke Mund ihre Kühnheit ver doppeln, so muͤssen die richterlichen Beamten ihre Festigkeit und ihre Wachsamkeit verdoppeln. Wachen Sie uͤber die Anwendung der oben erwähnten Gesetze. Wenn Sie dieselben durch Handlungen oder durch Schriften verletzt sehen, so zoͤgern Sie nicht, gerichtlich einzuschreiten. Machen Sie Gebrauch von der Selbststaͤndigkeit Ihres Wirkens, das ich auf keine Weise beschraͤnken will, und rech sien Sie darauf, daß die Regierung die Anstrengungen unterstuͤtzen wird, welche Sie zur Vertheidigung des Fuͤrsten und der Verfassung machen. Lassen Sie sich auch nicht von gerichtlichen Verfolgungen, wenn Sie Ihnen sonst gerecht und zeitgemäß erscheinen, durch die Befsorgniß abhalten, keine hinreichende Bestrafung zu erhalten. Jeder Gewalt ihr Werk, Jedem seine Verantwortlichkeit. Thun Sie Ihre Schuldigkeit; das Beispiel Ihrer Treue wird die Gemuͤ ther aufklären und die gewissenhaften Ueberzeugungen befestigen. Es ist dies eine Ehre, auf welche die Franzoͤsische Magistratur immer eiferfuͤchtig gewesen, und ein Erfolg, der ihr selten entgangen ist. Empfangen Sie u. s. w.“
Das zweite Cirkular lautet folgendermaßen:
„Herr General-Prokurator. Es haben sich in mehreren Theilen des Königreichs Comité's gebildet, deren anscheinender Zweck darin besteht, zu der Reform des Wahlgesetzes zu gelangen. Diese Comité's korrespondiren mit einem in Paris errichteten Central-Comité, unter dessen Einfluß sie handeln. Es ist dies eine wahrhafte Associgtion, deren Existenz die Regierung nicht dulden kann; sie kann es nicht geschehen lassen, daß eine Gesellschaft unter dem Vorwande, mittelst Bittschriften die Wahl-Reform zu betreiben, neben der bestehenden Regierung eine Organisation errichtet, die in Zeiten der Unruhen den Factionen zum Stuͤtzpunkte dienen koͤnnen. Es wurde dies fuͤr den bffentlichen Frieden eine wirkliche Gefahr seyn, welche zu verhindern der Hauptzweck des Gesetzes vom 10. April 1834 war. Die heilsa men Bestimmungen desselben sind uͤbrigens durch ein Urtheil dez Eassatlonshofes vom Aten d. M., welches ein Cassations-Gesuch von Mitgliedern der sogenannten Wahl-Comité's verwarf, bestaͤtigt worden. Die Pflichten eines Jeden sind jetzt vorgezeichnet. Die Buͤrger, welche an jenem Vereine Theil genommen haben, ohne Zweck und Gegenstand desselben richtig zu erkennen, wuͤrden ohne Entschuldigung seyn, wenn sie fortfuͤhren, daran Theil zu nehmen; Sie, Herr General- Prokurator, durfen nicht anstehen, dieselben vor Gericht zu stellen. Die Wichtigkeit Ihrer Pflichten waͤchst im Ver haͤltniß zu der Dringlichkeit der Umstaͤnde. Alles deutet darauf hin, daß die Emporungen, welche das Land betruͤben, von unerlaubten Gesellschaften angestiftet worden sind, in welchen die verderbtesten Menschen, indem sie die Gemuͤther exaltiren und die schwachen Eharaktere beherrschen, Werkzeuge fuͤr die groͤßten Verbrechen fin den und vorbereiten. Angesichts solcher verderblichen Resultate duͤr fen Sie die Existenz keines unerlaubten Vereins dulden, unter wel chem Vorwande sich derselbe auch bilden moͤge, und Sie muͤssen die Burger zur strengen Beobachtung der Gesetze anhalten. Ich kann Ihnen in dieser Hinsiht nicht genug Wachsamkeit empfehlen,.“
Ueber die Freisprechung des „National“ äußert sich das Journal des Debats in folgender Weise: „Die Jury hat den „National,“ der beschuldigt war, die Unverletzlichkeit des Königs beeintraͤchtigt zu haben, freigesprochen. Wir haben kein Urtheil äber die Entscheidung der Jury zu faͤllen; Niemand kennt die Beweggründe derselben und Niemand hat das Recht, Beweg— gruͤnde unterzulegen, welche der Umsturz der, Charte und die Ver— ürtheilung der Gesetze seyn wurden. Ein Verdikt der Jury ent— scheldet nur das Eine, daß die angeklagte Person des ihm zur Last gelegten Vergehens schuldig ist, oder nicht. Der Konig ist unverletzlich und geheiligt, das ist die Charte, das ist der Grund⸗— satz, und er steht heute noch eben so fest als gestern. Die Ge— setze, welche die Angriffe gegen jenen Grundsatz bestrafen, stehen ebenfalls nach jenem Verdikt der Jury noch eben se fest, als vor dem⸗ selben. Die Jury entscheidet uͤber die Thatsache nach ihrem Gewissen; sie wendet das Gesetz gut oder schlecht an, aber. sie schafft es nicht ab. Wir wollen uͤbrigens keine neue Erörterung über den Grundsaß und uͤber die Bedingungen der Königlichen Unverletzlichkeit beginnen; der Augenblick wuͤrde schlecht gewaͤhlt seyn. Möoͤge es thun, wer da will, oder wer es Angesichts eines sechsten Morversuches wagt. Uns liegt nur daran, unsere Lehrsaͤze, welche der Vertheidiger des National entstellt hat, in ihrem richtigen Lichte zu zeigen. Es handelt sich nicht darum, zu wissen, wie viel oder wie wenig Ein—
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fluß der Konig auf die Regierung ausuͤben kann; das haͤngt au⸗ genscheinlich von der Zeit, von den Personen, von den Umständen ab. Es hat in England, selbst nach der Revolution von 1688 Kö⸗ nige gegeben, die sich viel, und andere, die sich wenig in die Re⸗ gierung gemischt haben. Aber der Einfluß des Koͤnigs, möge er nun groß oder klein seyn, ist zweien Bedingungen unterworfen: Der König muß verantwortliche Minister und diese Minister muͤssen die Majoritaͤt in den Kammern haben. Wenn diese beiden Bedingungen genau erfullt sind, wenn der Koͤnig durch ein Ministerium gedeckt ist, das fuͤr Alles einsteht, wenn die Kammern, welche das Recht haben, das Ministerium anzu⸗ klagen, oder es durch Verweigerung ihrer Mitwirkung zum Ab— treten zu zwingen, ihm im Gegentheil ihren Beistand leihen, und seine Politik unterstüͤtzen, so heißt es, die Charte verletzen und die Monarchie vernichten, wenn man dem Könige irgend eine Ver⸗ antwortlichkeit aufbuͤrdet. Das ist es, was wir behauptet haben, und was wir noch behaupten. Man leihe uns keine Grundsaͤtze und Ideen, die nicht die unsrigen sind. Wir wollen die constitũů⸗ tionelle Monarchie, und diese verlangt durchaus die Unverletzlichkeit des Koͤnigs unter den angefuͤhrten Bedingungen.“ ;
Eine aus Montpellier eingetroffene telegraphische Depesche meldet, daß die vollkommenste Ruhe daselbst herrscht, und daß die
Registrirung ungestoͤrt ihren Gang gehe.
Dergessager enthaͤlt Folgendes: „Einige Journale hat— ten das ö verbreitet, daß unter den Stämmen in der Nach— barschaft von Bona eine große Gaͤhrung herrsche, und daß man sowohlrin Bona, wie in Philippeville, Expeditionen vorberelte, um die Empoͤrung der eingeborenen Voͤlkerschasten zu unterdruͤcken. Diese Geruͤchte waren ungegruͤndet. Den letzten Nachrichten aus Konstantine vom Zten und aus Bona vom Ften d. zufolge, ist die Ruhe nirgends gestoͤrt und die Erhebung der Auflage nirgends unterbrochen worden. Der General Negrier war im Begriff, von Konstantine nach Philippeville abzugehen, um die Angelegenheiten der Stämme unter sich zu reguliren.“ ö
Toulonnais vom 21sten d. meldet: „Wir wissen nichts Neues von Tunis, außer daß sich die Nachricht von dem Erscheinen 5 Englischer Linienschiffe vor jener Stadt bestaͤtigt. Man sagte gestern, daß einige Schiffe aus unserem Hafen abge— hen wuͤrden, um die Division unter dem Befehle des Linienschiffs— Capitains Leray zu verstäͤrken.“ .
Böͤrse vom 25. September. Rente war heute wahrend der ganzen Boöͤrse ausgeboten und das Geschaͤft sehr unbedeutend. Man hegt Besorgnisse hinsichtlich der bevorstehen— den Liquidation. ;
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* Paris, 25. Sept. Obgleich die heute im Moniteur veröffentlichten beiden Rundschreiben des Justiz-Ministers schon vor ihrem Erscheinen bekannt und mehrfach besprochen waren, so erregen sie doch bedeutendes Aufsehen. Darin, daß der Minister die Staats-Auwalte dringend mahnt, uͤber die Handhabung der September -Gesetze zu wachen, sieht man die Kundgebung des foͤrmlichen Planes einen Kreuzzug gegen die Presse zu beglnnen, der wohl gar die Tendenz habe, uͤber die bestehenden Geseße hin— auszugehen, den Kreis der Diskussions-Freiheit noch mehr zu ver⸗ engern. Noch wichtiger aber erscheint das Cirkular, welches die Vereine fuͤr Wahlreform als unerlaubte Verbindungen bezeichnet welche die Behoͤrden in den Formen Rechtens zu verfolgen haben? die Reform-Comité's haben seit drei oder vier Jahren ungestoͤrt bestanden und gehandelt, und sie werden sich jetzt wohl schwerlich in Folge des ministeriellen Rundschreibens verpflichtet glauben, aus einander zu gehen. Daher denn leicht eine Menge auffegender Prozesse, deren Ausgang immer zweifelhaft ist, entstehen konnten. Man kann fast mit Gewißheit voraussehen, daß das Pariser Central— Comité, an dessen Spitze die Herren Laffitte und Arago stehen, es seiner Ehre und Stellung schuldig zu seyn glauben wird, der in dem Cirkulare enthaltenen Drohung Stand zu halten, und die Gesetzmaͤßigkeit seiner Existenz auf rechtlichem Wege zu bewei— sen. Dieser Konflikt laßt unangenehn warten, welche die Regierung wohl geri Die Niederlage, welche gierung in dem vorgestrigen Prozesse des Nafional erlitten hat, wird von den Freunden des Ministeriums der Unfaͤhigkeit des Staats-Anwalts zugeschrieben, der das Wort gegen das angeklagte Blatt gefuͤhrt hat. In die— sem Urtheile spricht mehr der Unmuth, als eine gerechte Kritik denn diese wuͤrde nicht uͤbersehen haben, daß der National von einem der ausgezeichnetsten Advokaten von Paris vertheidigt wurde, und daß es gerade kein Vorwurf ist, von Herrn Marie an bestechender Beredtsamkeit uͤberboten zu werden. Die ministe⸗ riellen Blatter suchen alle politischen Folgerungen zu beseitigen, die man aus der Freisprechung des National ziehen konnte, und he— ben namentlich hervor, daß der Ausspruch der Jury nichts Anderes hbeweise, als die Schuld oder Unschuld des Angeklagten. juristisch genommen, allerdings wahr, aber unglücklicher Weise be— urtheilt die öffentliche Meinung Dinge dieser Art nicht nach Rechts— Prinzipien. Inzwischen hat die Regierung bereits Maßregeln er— griffen, um durch wirksamere Mittel die gefährliche Doktrin zu entkraͤften, welche die Opposition auf die Freisprechung des Na—⸗ tional zu gruͤnden sucht; sie hat diesen wegen der in seinem Berichte uber den Prozeß erneuten Angriff auf die Unverantwort— lichkeit des Koͤnigs von neuem mit Beschlag belegen lassen, Dies ist, der Sache nach, nichts Anderes, als die Appellation von dem Ausspruche des einen Geschwornengerichts an den Ausspruch des anderen; aber eine solche Berufung ist in dieser Form dem Geiste
e Auseinandersetzungen er— w”vermeiden möchte.
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nicht minder als dem Buchstaben des Gesetzes entsprechend. Es steht nicht zu bezweifeln, daß die Regierung diesmal allen ihr auf
die Zusammensetzung des Geschwornengerichts zustehenden Einfluß anwenden werde, um ihrer Sache die vorlaͤufigen Garantien u geben, die bei dem vorigen Prozesse, dessen schlimme Wendung nicht voraus zu sehen war, einigermaßen vernachlaͤssigt worden u seyn scheinen. w . a fcb, Franzöbsische, so klagt auch die Spanische Presse bitter uͤber die willkürliche Beschraͤnkung der Preßfreiheit. Der Correo nacional hat eine Supplik an die Ache ng gerichtet, in welcher er es sich als eine Gunst erbittet, unter Censur gestellt