1843 / 13 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

den; er wünsche, daß Se. Durchlaucht den Ständen davon Kennt niß gebe. Der Herr Landtags Marschall: Es sei geäußert worden, daß diese Urkunde die Bestimmung gehabt habe, den Ständen mitgetheilt zu werden. Wenn dies die Absicht gewesen, so sei nur zu bedauern, daß es nicht darin ausgedrückt worden. Auf die se Weise sei in ihm der Gedanke nicht aufgetaucht, daß es gewünscht werde, von seiner Seite eine Erwäh⸗ nung davon hier gethan zu sehen. Da diese Urkunde durch die Zeitungen vollständig zur Oeffentlichkeit gebracht worden, so sei jeder Grund wegge⸗ fallen, * her noch zu erwähnen. Ein Abgeordneter der Städte: Wenn die Urkunde wirklich so sei diese ihre Bestimmung nicht erfüllt durch die Zeitungen 'entspreche wenigstens dieser Bestimmung nicht, sondern es bedürfe dazu der förmlichen Aufnahme ins Protokoll. Ein Abgeordneter der Ritterschaft: Wenn die Versammlung sich bei der Erklarung des Herrn Landtags-Marschalls beruhigen wolle, so finde er zu einer weiteren Aeußerung keine Veranlassung; wenn aber der vorige Redner die Absicht habe, die Sache noch weiter zu diskutiren, so sei er ge⸗ nöthigt, sich das Wort zu erbitten. Der Abgeordnete der Städte: Er be— gnüge sich, wenn in das Protokoll aufgenommen werde, daß die Mittheilung der fraglichen Urkunde verlangt und von dem Herrn Landtags⸗Marschall ver⸗ weigert worden sei. Der Herr Landtags Marschall: Dies sei nicht geschehen; das

für den Landtag bestimmt gewefen, worden. Der Abdruck

Protokoll dürfe nichts Anderes enthalten, als was er wirklich gesagt habe;

Was er gesagt habe, könne dahin resumirt werden, daß der Gedanke, die BVersammlung werde den Wunsch hegen, daß die überreichte Urkunde ihr förmlich mitgetheilt werden möge, nicht in seine Seele gekommen sei und

daß, nachdem die Veröffentlichung derselben erfolgt, sich gar kein Bedenken

in ihm geregt habe, die ganze Sache auf sich beruhen zu lassen, zumal eine entgegengesetzte Ansicht nirgends ausgesprochen worden. Wenn aber die Versammlung der Ansicht ei, daß die geschehene Veröffentlichung ihr noch nicht hinreiche, und wenn sie ferner aussprechen wolle, daß jene Adresse nicht an ihn, sondern an die Stände ⸗Versammlung gerichtet gewesen sei, so habe er nichts dagegen, daß solche in bester Form feierlichst den Ständen über— geben werde.

Ein Abg. der Ritterschaft: Die Frage nehme einen Charafter von Wichtigkeit an, daß er seiner Pflicht nicht nachkommen würde, wenn er nicht seine Meinung, wie er es zu thun gewohnt sei, ohne Rückhalt ausspreche— Wenn der Herr Landtags- Marschall eine Deputation im Namen des Land

tags empfange, im Namen des Landtags begrüße, und hier im Namen des Landtags Antwort ertheile, so würde er darin einen Eingriff in die

ständischen Rechte finden. Die Organe, mit denen der Landtag zu verhan deln habe, seien, Se. Majestät der König und der Landtags- Kommissar;

anderweite Organe kenne die Verfassung und kenne der Landtag nicht. Er

könne nicht annehmen, daß eine Stadt oder ein Ort in der Provinz, sei er klein oder groß, ein Recht habe, sich einen Einfluß auf den Gang der Berathun— gen des Landtags durch Aussprechen von Lob oder Tadel anzumessen. Wenn der Landtag ein Lob über einen von ihm gefaßten Beschluß in der Weise, wie die kölner Deputation es auszusprechen beabsichtigt habe, offiziell an nehme, so werde die logische Folge davon sein, daß der Landtag sich in gleicher Weise den offiziellen Ausspruch eines Tadels gefallen lassen müsse. Dies aber sei ein offenbarer Ei griff in die ständischen Rechte. Deshalb trete er der Ansicht des Herrn Landtags ⸗Marschalls vollständig bei und verlange, diese seine Erklärung wörtlich zu Protokoll genommen zu sehen. Ein Abgeordneter der Städte! Wenn auch die Aeußerung des vorigen Redners wörtlich in das Protokoll genommen werde, so bleibe sie doch von ihrer Inkonsequenz nicht frei. Auf der einen Seite sei der Redner mit dem Herrn Landtags- Marschall einverstanden, während er auf der anderen Seite dagegen protestire, daß derselbe Personen im Namen des Landtags empfange. Es sei dem Landtags⸗Marschall unbenommen, so viel Personen zu empfangen, als er wolle; es handle sich nur darum, ob, wenn diese Personen Vorträge hielten, welche den Landtag betreffen, der Stände⸗Versanmlung Mittheilung davon gemacht werden müsse. Die vorliegende Frage scheine ihm daher mit den Aeuße⸗ rungen des Abgeordneten der Nitterschaft in keinem Zusammenhange zu stehen. Ein Abgeordneter der Städte: Die Bedenken des Abgeordneten der Ritterschaft seien bereits durch die Thatsache erledigt, daß Se. Durchlaucht die Deputation empfangen habez sie seien ferner erledigt durch den Beschluß des Herrn Landtags-Marschalls, die überreichte Urkunde der Versammlung mittheilen zu wollen; es könne nur darauf ankommen, ob die Versammlung diesen Beschluß acceptire. Der Herr Landtags- Marschall: Es sei kein Beschluß gewesen, er habe blos geäußert, daß er zu einer Mittheilung der Adresse an die Versamm lung aus den angegebenen Gründen eine Veranlassung weder gefunden noch habe finden können. Der Gedanke sei ihm bis dahin noch gar nicht gekommen, daß es von einem Mitgliede nur irgend ge wünscht werde. Nachdem dieses aber geschehen, so habe er geäußert: wenn die Versammlung diesen Gründen nicht volle Gerechtigkeit widerfahren lasse, sondern die Sache so ansehe, als wenn die Urkunde nicht an ihn, sondern an die Versammlung gerichtet gewesen sei, und dieses besonders ausspreche, dann sei er nicht gehindert, die Urkunde ebenfalls so anzusehen, und sie demgemäß an die Versammlung abzugeben. Nach den vielfachen Erörterungen von der einen und der anderen Seite und nach dem jetzt ge fundenen Wege der Vereinigung der beiderseitigen Ansichten könne der Ge genstand für erledigt erachtet und zur Verlesung des Protokolls übergegan⸗ gen werden: Ein Abgeordneter der Städte: Er müsse die Erklärung des Abgeordneten der Ritterschaft noch dahin berichtigen, daß es sich im vor— liegenden Falle nicht um ein Lob, sondern um ein Aussprechen des Dankes handle und daher von einem Eingriff in die ständischen Rechte keine Rede sein könne. Ein Abgeordneter der Landgemeinden: Die Versammlung könne die Frage, ob die mehrberührte Urkunde an den Landtags⸗ Marschall oder direkt an die Versammlung gerichtet gewesen sei, nicht beurtheilen, weil sie bisher noch gar keine Kenntniß von derselben erlangt habe, und nicht wissen könne, ob das in der Zeitung veröffentlichte Dokument den Inhalt jener Urkunde wörtlich wiedergebe. Sie könne aber mit Recht verlangen, daß jene Urkunde in das Protokoll gehöre, sobald feststehe, daß sie an den Landtag wirklich gerichtet gewesen sei. Der Herr Landtags- Marschall: Die Adresse sei in der Zeitung wortgetreu abgedruckt. Bald nach der Ueber⸗ gabe sei er ersucht worden, Abschrift derselben einer Zeitungs; Redaction mitzutheilen, und habe er kein Bedenken gefunden, Ddiesem Wunsche zu will⸗ fahren. Ein Abgeordneter der Ritterschaft: Die Thatsache, daß die Stadt Köln durch eine eigene Deputation dem Landtag ihren Beifall zu erkennen geben wollte, sei eine so urplötzliche, aus raschem, allgemeinem Entschlusse hervorgegangene gewesen, daß der Landtag erst Kunde davon erhal— ten, als die Deputation schon in der Nähe war. Wäre dieser Fall nicht gewesen, hätte die Deputation sich vorerst anmelden lassen, hätte sich angefragt, ob es den Ständen erwünscht sei, eine Deputa— tion zu empfangen, so würde allerdings ein Beschluß des Landtags hier— über haben stattfinden müssen. Wenn vorher geäußert worden sei, daß, wenn der Landtags- Marschall oder der Landtag eine Belobung angenom- men habe, er sich deshalb auch einen Tadel gefallen lassen müsse, so komme es darauf nicht an. Denn die Versammlung stehe zu hoch, daß Lob oder Tadel von Seiten einer außer ihr stehenden Corporation sie tangiren oder in ihrer Beschlußnahme bestimmen könnten. Aber wenn jene Deputation in vollem Gefühle des Dantes der Provinz, gleichsam als Organ der Provinz, wenigstens als Organ der Stadt Köln, ihre Freude ausgesprochei habe, so müsse auch der Landtag über diese freudige Zustimmung seine Gefühle ohne weitere Nüchiicht laut werden lassen dürfen. Er glaube daher, daß es im Protokolle einer anerkennenden Aeußerung über senen Hergang be= dürfe; daß aber dieser HBegenstand dem eigentlichen Berufe der Versamm— lung fremd sei. Ein Abg. der Stäbte: Wir vorgeschlagene anerkennende Bemerkung im Protokolle werde ohne Fundament sein, so lange die Urkunde selbst nicht mitgetheilt sei. Ein Abg. der Stad! Er schließe der durch das verehrsiche Mitglied, des Ritterstandes zu seiner Linken geäußerten An= sicht im Wesentlichen sich an. Hätte der Herr Landiags⸗ arschall gleich hach Emssang rer adrfsse, . i, in der gesttigen Sitzumi solch tr a eit Versammlung mitgetheilt, so würde diese ittheilung allerdings mit Dank und Freude aufgenommen worden sein. Jetzt sei es aber anders; die rechte Zeit sei vorüber, und anstatt einer seierlichen Uebergabe der Adresse die doch erst in der morgigen Sitzung stattfin den könnte, würde ez angemessener sein, die von verschiedenen Seiten heute gemachten Aeußerungen zu Protololl zu nehmen und von dem Herrn Landtags Marschall die Zusicherung entgegen zu nehmen, daß er die Adresse selbst zu den Landtags Aten . werde. Ein Abgeordneter der Städte tritt dieser Ansicht bei. Ein Abgeordneter der Städte: Die Sache reduzire sich auf die Frage, was mit der Urkunde ge⸗ schehen solle, die doch irgendwo einen Platz sinden müsse. Er . dieselbe bis jetzt blos gedruckt gesehen. Die Deputation von Köln sei durch ihn

80

und seinen Kollegen dem Herrn Landtags Marschall präsentirt worden, wel⸗ cher als Haupt des Landtags begrüßt wurde und den Gruß acceptirte. Das überreichte Dokument müsse daher bei den Aften des Landtags seine Stelle finden, was aber zu den Akten gebracht werde, müsse vorab der Versamm⸗ lung bekannt gemacht sein. Ein Abgeordneter der Ritterschaft: So er⸗ freulich auch der Beweis der Zustimmung sei, den die Stadt Köln und die Provinz durch jene Deputation an den Tag gelegt habe, so sei jener Hergang doch nur für jeden Einzelnen persönlich von Werth. Er glaube nicht, daß der Landtag als solcher ein allzu großes Gewicht darauf legen dürfe, ohne seiner Würde etwas zu vergeben, da er über Lob und Tadel der Bevölkerung siche. Da dis Mittheilung an den Herrn Landtags Marschall geschehen sei, der Landtag selbst aber von der Stadt Köln nichts zu empfangen habe, so möge es bei dem, was gesche⸗ hen sei, verbleiben. .

Ein Abgeordneter der Städte bedauert, daß eine so gut gemeinte Sache zu so vielen Worten Veranlassung gegeben habe. Alles, was die ordinaire oder Extrapost an den Landtag beföͤrdere, werde angenommen; wenn aber 1000 Bürger von Köln lämen, so finde man Bedenken. Ein Abgeordneter der Städte: Er habe gegen die Bemerkung des Abge— ordneten der Ritterschaft anzuführen, daß der Landtag als solcher sich aller dings darüber nicht äußern könne, wie er die Manifestation der Stadt Köln ansehe. Er könne sie aber, nachdem eine für ihn bestimmte Urkunde übergeben worden sei, auch nicht ignoriren. Lob und Tadel seien in dieser Sache rein versoönlich. Jeder möge sich über das, was geschehen, persön= lich freuen oder nicht. Jene Manifestation habe der Landtag als eine lon— sumirte Thatsache zu betrachten. Deshalb müsse die übergebene Urkunde zur Kenntniß der Versammlung und sodann zu den Akten gebracht werden.

Der Herr Landtags-Marschall: Auch die Erwägung, wo die Urkunde niedergelegt werden solle, habe sich ihm noch nicht dargeboten; er sei der Meinung, sie werde wohl verwahrt sein bei den Akten' des Landtags und nicht übel verwahrt, wenn er selbst deren Bewahrung übernommen habe. Lege die Versammlung auf das Erstere einen Werth, so finde er auch da? wider nichts zu erinnern.

Hierauf wird das Protokoll der zweiundzwanzigsten Sitzung verlesen und genehmigt. Demnach verliest der Referent Ken Bericht des ersten Ausschusses über den Antrag eines Abgeordneten der Städte, die Beschaf— fung der Todtenscheine bei Heirathen betreffend. Der Antrag des Ausschuf— ses ging dahin, daß eine Petition an des Königs Majestat dahin gestellt werden möge: unter Aufhebung des Art. 150 dez Bundes Gesetzbuchs zu verordnen, daß es in den auf der linken Rheinseite im Bezirke des rheini— schen Appellationsgerichtshofs belegenen Theilen der Rhein Provinz, falls die Brautleute das 25ste Lebensjahr zurückgelegt haben, der Einwilligung der Groß⸗Aeltern zur Eingehung der Ehe nicht mehr bedürfe. Ein Ab— geordneter der Städte: An der bestehenden Gesetzgebung dürfe so wenig als möglich gerüttelt, und nur aus überwiegenden Gründen auf Abschaffung einzelner Artikel angetragen werden. Solche Gründe liegen hier nicht vor, vielmehr werde durch Aufhebung des Arti— kel 150 eine Inkonsequenz entstehen. Der bei Heirathen vorgeschriebene Konsens der Aeltern, resp. Großaltern beruhe auf dem Gefühl der Schick lichkeit, der Ehrfurcht, auf dem Recht der väterlichen Gewalt und auf der Absicht, leichtsinnige Heirathen zu erschweren. Diese Motive des Gesetzge⸗ bers seien sehr wichtig. Die Enkel stehen mit den Großältern in dem ge⸗ genseitigen Rapport der Alimentations-Pflichtigkeit. Dieser genaue Zusam⸗ menhang werde durch die beantragte Abänderung zerreißen. Etwanige Uebel- stände der bestehenden Gesetzgebung können auf andere Weise beseitigt werden. Insofern es sich z. B. um die S tempelpflichtigkeit der Heiraths Konsense handle, so sei diesedadurch zu umgehen, wenn ) da, wo die Civilstands Urkunden der Groß ältern in derselben Genieinde beruhen, kein befonderer Extrakt aus denselben beigebracht zu werden brauche, sondern die bloße Allegation im Heiraths— Akte genüge; 2) daß im Falle der Bedürftigkeit der Brautleute auf ein Attest des Bürgermeisters die Extrakte stempelfrei ertheilt werden. Durch die Heirath werde für die Ascendenten eine neue Pflicht, die der eventuellen Alimentation, begründet; es sei nicht mehr als billig, daß sie vor Ueber— nahme dieser Pflicht um ihre Zustimmung befragt werden. Der Refe⸗ rent; Die von dem vorigen Redner angeführten Gründe habe der Ausschuß wohl erwogen; er sei dessenungeachtet auf diesen Antrag eingegangen, weil erfahrungsmäßig die Schwierigkeiten, die vorgeschriebenen Todtenscheine der

Großältern beizubringen, unendlich seien. Von dem Respekts Verhältnisse sei keine Rede mehr, fobald die Großältern verstorben seien. Nicht die Rück— sicht auf die Kostspieligkeit und Stempelpflichtigkeit der Konsense habe den Ausschuß bestimmt, sondern die Schwierigkeit der Erfüllung des Gesetzes, welche durch die unordentliche und unvollständige Führung der älteren Kirchenbücher herbeigeführt werde. Ein Abg. der Städte bedauert, daß ein solcher Antrag von dem linken Rhein-Ufer ausgegangen sei, wo mitunter wohl Beschwerden über die Schwierigkeit, dem Gesetzs zu genügen, niemals aben Wünsche nach dessen Abschaffung laut geworden seien. Er möge aber auch nicht, daß von dem rechten Rhein-Ufer aus die bestehenden Verhältnisse getadelt würden; viel⸗ mehr sei das Gesetz und seine Gründe in Ehren zu halten, zumal heutzu— tage das Respektsverhältniß ohnedies viel zu viel durchlöchert werde. Ein Abgeordneter der Landgemeinden: Wenn er auch an den bestehenden Rechts- Institutionen festhalte, so finde er doch keinen Grund, einen aner— kannten Mangel des Gesetzes beizubehalten, besonders wenn durch dessen Beseitigung kein Prinzip umgestoßen werde.

Bei der Abstimmung erklären sich 34 Stimmen für den Antrag des Ausschusses, 23 dagegen, und erhält derselbe sonach nicht die erforderlichen zwei Drittel der Stimmen.

Demnächst verliest ein Abgeordneter der Städte als Referent den Be⸗ richt des Sten Ausschusses über den Antrag eines Abgeordneten der Land⸗ gemeinden um Beibehaltung der jetzigen Besteuerung des Runkelrüben Zuckers. Der Antrag des Ausschusses geht dahin, Se. Majestät zu bitten, daß Allerhöchstdieselben geruhen mögen, bei den JZoll-Vereinsstaaten kräftigst dahin zu wirken, damit die Bestimmungen des 5§. 4 der Ueberein kunft vom 8. Mai 1841 auch nach dem 1. September 1814 beibehalten, jene des §. 7 Lit. D., aber aufgehoben werden mögen. Ein Abgeordneter der Ritterschaft: Wie bereits angeführt worden, habe sich der Ausschuß für den Antrag ausgesprochen. Wie er aber schon im Ausschuß bemerlt habe, finde er eine Inkonsequenz darin, daß bei einer steigenden Production die Steuer erhöht werden solle. Seines Erachtens sollte man eher Prämien bewilligen, um diese Production zu vermehren, indem die Finanzen, wenn sie von der einen Seite daduich verlieren, durch steigenden Wohlstand auf anderem Wege wieder gewinnen würden. Er versende einen großen Theil seiner Fabrikate nach den tropischen, Zucker produzirenden Ländern, aber er würde sich schämen, wenn er sein Privat-Interesse berückschtigen und dadurch, das allgemeine Interesse bei Seite setzen wollte. Er sei daher für die freieste Entwickelung der Runkelrüben-Zucker-Fabrication. Ein Abgeordneter der Landgemein⸗ den: Die Nübenzucker-Fabrikanten seien damit zufrieden, daß die Steuer mit der Production steige, insofern der Finanz-Verwaltung durch die stei⸗ gende Ausdehnung dieser Fabrication an dem Ertrage der Zucker Steuer ein wesentlicher Ausfall erwachse. Dagegen könne man sich nicht dabei beruhigen, daß nach §. 7 der mehrgedachten llebereinkunft der Rübenzucker, möge dessen Production gestiegen sein oder nicht, jedenfalls mit dem J. Sep⸗ tember 1844 mit einer Steuer von 20 pCt. des für ausländi schen Kolonigl Rohzucker zu zahlenden Zolles, belegt werden solle. Der vorige Redner: Seine Bemersung sei allerdings gegen das Prinzip sener Uebereinkunft gewesen. Er wünsche, daß die Nübenzicker abrication im Inlande in einem großen Maßstabe betrieben werden möge. Finde das Finanz- Ministerium, daß dadurch ein Ausfall an der Zuckersteuer ersolge, o möge es bedenken, daß durch die gesteigerte Production der National- Wohlstand erhöht und auf indirektem Wege eine um so größere Consum⸗ tion anderer Verbrauchs Gegenstände herbeigeführt werde, welche jenen Aus= fall reichlich decke, Wenn es z. B. gelinge, irgend ein Fabrikat, welches bis jetzt aus England bezogen werde, durch inländische Fabrikate von den hiesigen Märkten zu verdrängen, so würde der Staat gewiß nicht den am Ertrage des Einfuhrzolles erwachsenden Ausfall durch Erhöhung der Steuer auf die inländische Fabrication decken wollen. Ein solches Sostem ent⸗ spräche den bisherigen Ansichten des General- Postamtes, welches das Briefporto nicht herabsetze, obwohl man allgemein der Ansicht sei, daß durch eine Ermäßigung desselben und den dadurch vermehrten Verkehr die Staats Einnahme wesentlich gewinnen werde. Ein Abgeordneter der Städte giebt eine ausführliche Darstellung des Geschichtlichen der Gesetzge⸗ bung in Bezug auf Zucker⸗-Einfuhr und rr , mj in Frankreich. Er resumirt sich zum Schluffe: Der Zusfand der Dinge ist dadurch unge—

sähr folgender geworden: Die Schutzzölle ö Gunsten der Kolonieen und der Raffinerieen mögen bis jetzt dem Staatsschatze gekostet haben mindestens

o00 Millionen; der Nation außerdem ebenfalls durch den theuren Preis des Zucers 600 Millionen; große Kapitalien, in den Kolonieen an elegt, sind verloren geen nen, und haben noch heute einen zweifelhaften e gn, das auf die Nunfelrüben verwendete Kapital geht größtentheils zu Grunde; die Bodenrente des Ackerlandes in der Nähe der Rübenzucker⸗ Fabrifen muß zum Nachtheile der damaligen Eigenthümer zurückfallen, und die französische Handels Marine ist gewissermaßen ein Gespötte der anderen Nationen geworden. Es ist dies ein kolossales Beispiel von den Resultaten der Wuth, die Production und den Handel von ihrem natürlichen Wege abzulenken und unter dem Namen des Schutzes sie selbst und den Volks⸗ Wohlstand dem Verderben entgegen zu führen. Zur Erinnerung fur nachkommende Geschlechter sollte Frankreich durch eine genaue Untersuchung feststellen lassen, welcher Theil der Nationalschuld in den dem Staatsschatze durch die Erziehungs-Maßregeln für die Zucker-Industrie verloren gegan— genen Einnahmen repräsentirt ist, damis die sich dann vielleicht erge⸗ bende Milliarde in dem großen Buche für ewige Zeiten die Ueberschrift

trage: „Die Zucker⸗Milliarde, der französischen Nation verliehen durch die

Weisheit ihrer Gesetzgeber.“ In Preußen ist es freilich anders ergangen. Allein die Regierung hat auch hler nicht genug gethan; vielmehr hätte sie von Anfang an die Rübenzucker-Fabrication einer Steuer unterwerfen sollen. Gegenwärtig beschwert man sich über die Höhe diefer Steuer; allein ich br. zweifle die Richtigkeit dieser Beschwerde, weil auch im schlimmsten Falle der für ausländischen Kolonialzucker zu entrichtende Zoll die Steuer des Rü— benzuckers noch um 4 Rthlt. übersteigt, wodurch der Fabrication des letzte— ren hinreichender Schutz gewährt ist. Daher muß ich mich gegen den An trag erklären.

Der Neferent: Der interessante Vortrag des vorigen Nedners ver= diene den Dank der Versammlung. Dennoch müsse er bemerken, daß die Lage der Rübenzucker⸗Fabrication in Preußen eine ganz andere sei, als in Frankreich, weil Preußen keine Kolonien habe, mithin auf deren Zustände keine Nücksicht zu nehmen brauche. Ein Abgeordneter der Landgemeinden: Die Mittheilungen des Herren Deputirten der Städte über die Verhältnisse der Zuckerfrage in Frankreich seien ihm bekannt gewesen, und dort, wo die Frage der Marine eine Hauptrolle spiele, aus einem ganz anderen Gesichts- punkte, wie bei uns in Preußen, zu betrachten. Hier, in den Vereinsstaa— ten, sei die Frage nur eine Finanz Angelegenheit. Er billige, daß mit der Progression der Production auch die Besteuerung gleichen Schritt gehe. Allein er beantrage, daß die Bestimmung, welche, auch abgesehen von der Vermehrung der Production, eine hohe Besteuerung mit dem 1. Sept. 1811 androht, aufgehoben werde. Bei der angedrohten Ungewißheit können die Fabri— kanten nicht veranlaßt sein, sich die neuesten Erfindungen anzueignen, indem be deutende Kapitalien auf so ungewisse Aussichten nicht könnten verwendet werden. Wolle man die Frage vom Standpunkte der National Wohlfahrt und der Land— wirthschaft betrachten, so erlaube er sich, anzuführen, daß bei der ersten Sitzung des Landes⸗-Oekonomie-Kollegiums die Frage gestellt worden: „wel chen Einfluß die Rübenzucker-Fabrication auf die Landwirthschaft ausübe?“ Herr Amtsrath Koppe, ein Pächter von bedeutenden Domainen, habe sich da bin geäußert: die Einwirkung des Fabrikbetriebs auf die Landwirthschaft sei so erfolgreich bei ihm, daß sein Gut (die Einkünfte der Fabrik nicht mitge⸗ rechnet) einen doppelt so hohen Brutto-Ertrag abwerfe, als früher selbiges bei einer rein landwirthschaftlichen Benutzung geliefert habe. Er könne fer⸗ ner bemerken, sein Gut produzire dermalen auch an Körnern und, Stroh mehr wie früher. Ein Abg. der Nitterschaft: Kein französischer Minister würde es gewagt haben, eine Besteuerung des Nübenzuckers in Vorschlag zu brin— gen, wenn er nicht auf die französischen Kolonieen und die Handels Marine hätte Rücksicht nehmen müssen. Ein Abgeordneter der Städte glaubt den Erwiederungen der letzten Redner noch zufügen zu müssen, daß, wenn der Schutz, den die Kolonial-Zucker und Runkelrüben⸗ Zucker in Franlreich genössen, daselbst die Production beider Gattungen in so hohem Grade vermehrt und die angeregten mißlichen Verhältnisse herbeigeführt habe, die ses Beispiel doch auf die Zoll-Vereins-Staaten, da sie keine Kolonieen ha ben, nicht ganz passen dürfte. Dem Vernehmen nach betrage die Produc— tion des inländischen Runkelrüben-Zuckers zur Zeit ungefähr ein Fünftel des gesammten Konsums, und es könne nach seinem Dafürhalten eine Ver⸗ mehrung dieser Production für die Nationalwohlfahrt keinesweges für nach theilig, sondern zur Zeit nur für wünschenswerth erachtet werden, zumal da der Nohzucker, der jetzt eingeführt wird, leider nicht gegen Erzeugnisse der Vereins- Staaten, sondern zum größten Theile mit baarem Gelde be zahlt werde. Es handle sich übrigens nicht darum, den für Runkelrüben— Zucker jetzt bestehenden Schutz auf immer, sondern bis zum Jahre 1846 zu befürworten, und diesem Antrage trete er mit voller lsieberzeugung bei. - Ein Abg. der Städte: Die Frage sei für Preußen und für Frankreich nicht wesentlich verschieden und sei eine reine Finanzfrage. Der Jollverein nehme 6 Millionen Rthlr. von dem eingeführten Kolonial-Zucker ein; er könne diese Einnahme nicht entbehren, und der inländische Zucker werde 5 Rthlr. pro Ctr. nicht aufbringen. Ein Abg. der Ritterschaft bemerkt, die Rübenzucker⸗Industrie habe keinen größeren Zollschutz verlangt, sondern nur darauf angetragen, daß ihre gegenwärtigen Verhältnisse nicht verschlim mert würden. Wenn die Besteuerung mit der Production steigen solle, so könne er eine solche Bestimmung nicht unbillig finden; das angegriffene Gesetz bestimme aber, daß, abgesehen von aller Productions Steigerung, mit Nächstem die Steuer jedenfalls erhöht werden ssolle. Hierin liege eine der Industrie durchaus feindselige Tendenz; man scheine ssie erdrücken zu wollen und würde nicht bei der angekündigten Erhöhung der Steuer stehen bleiben, diest im Gegentheil noch weiter steigern, wenn der erste Schlag die beabsichtigte Wirkung nicht haben sollte. Dagegen müsse er sich im Inter— esse der Industrie wie der Bodenkultur auf das entschiedenste verwahren.

Bei der Abstimmung wird der Antrag des Ausschusses mit großer Ma— jorität (55 Stimmen gegen 2) angenommen.

Schluß folgt.)

Berlin, 12. Juli. In Bezug auf die in den Verhandlungen der 27sten Sitzung des rheinischen Landtags vom 24. Juni geäußer⸗ ten Ansichten, daß von einem nahe bevorstehenden Schluß des Land— tages „nicht die Rede sein könne“, und den Provinzial⸗Stän⸗ den „die erforderliche Zeit zur Berathung derjenigen Gegenstände, welche die wichtigsten Interessen der Provinz berühren, nicht abge⸗ schnitten werden dürfe“, scheint es am Orte zu sein, auf den §. 31 des Gesetzes wegen Anordnung der Provinzial-Stände vom 27. März 1824 hinzuweisen, welcher lautet:

„Die Dauer des Landtages wird jedesmal nach den Umständen von Uns festgesetzt werden.

Es konnte, hiernach allerdings am 24. Juni, da die zuerst be— willigte sechswöchentliche Frist des Landtags abgelaufen war, von einem nahe, bevorstehenden Schluß desselben um? so mehr die Rede sein, als sich im Landtage selbst, wie aus dessen Berichte hervor⸗ geht, die Ansicht äußerte: „es sei nicht zu verkennen, daß auf dem⸗ selben durch viele unfruchtbare Diskussionen Zeitverlust. entstanden sei.! Die auf eine frühere Bitte des Landtags Allerhöchst geneh—⸗ migte Verlängerung desselben (bis zum 16 ten d. M.), welche ihm wie allen übrigen diesjährigen Landtagen zu Theil geworden, ist daher nur ein neuer Beweis, wie unser König den Berathungen der Stände

eine reichliche Frist zu gewähren geneigt ist.

Berlin, 2. Juli. Se. Majestät der König haben Aller⸗ gnädigst geruht, Allerhöchstihren Flügel Adjutanten, den Majors von Bräuchitsch und von Bonin, und dem Ober- Stabs- und Leib⸗-Arzte Dr. Grimm, die Annahme und Anlegung des ihnen ver— liehenen Ritterkreuzes vom Königlich Dänischen Danebrogh-Orden zu

gestatten.

üsseldorf, 19. Juli. Die heutige Zeitung enthält folgende gern fz 6 Herrn Ober⸗-Präsidenten. „Obgleich die bei der eingetretenen günstigen Witterung nahe bevorstehende Getreide⸗ Aerndte ein baldiges bedeutendes Sinken der Getreidepreise mit Sicherheit erwarten läßt, so ist es mir doch erfreulich, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß bringen zu können, daß die Königlichen hohen Ministerien des Krieges und des Innern mir auf meinen Antrag eine Quantität von 72,000 Scheffeln Roggen⸗-Mehl zur Disposition

gestellt haben, um daraus, zur Ab standes, Vorschüsse, welche nach gazinmäßigen Aufmaß erstattet werden sollen

der Aerndte

hülfe des augenblicklichen Noth— in Roggen mit dem ma⸗ zu bewilligen.

Diejenigen Gemeinden, welche von dieser Bewilligung Gebrauch

zu machen geneigt sind,

geordneten Behörden bei der betreffenden Beförderung an mich einzureichen.“

haben ihre diesfälligen Anträge durch die Königlichen Regierung zur

Ausland. Deutsche Bundesstaaten.

Bayern. München, 7. Juli. (A. 3.) Die Kammer der Abgeordneten hat heute in einer bis nach 3 Uhr währenden Sitzung

sich über den ganzen Eisenbahn⸗Entwurf, beigefügte Anträge, schlüssig gemacht.

so wie über vier demselben Alle Debatten drehten sich um

den wichtigen Art. 3 des modifizirten Entwurfs, denn die übrigen wurden ohne alle Diskussion angenommen, und auch die Berathung der verschiedenen Anträge währte nur kurze Zeit. Es waren drei Modificationen zu demselben auf dem Präsidialtische niedergelegt wor⸗ den, 1) vom Freiherrn von Thon-Dittmer, dahin gehend, es wolle

statt der Summe von S, 419, 826 Il. III. und IV. Finanzperiode nur eine . eingestellt werden, 3 vom Freiherrn von Welden,

aus den Erübrigungen der

6,419,826 Fl. nach welcher

der Maximal⸗Betrag des zu genehmigenden Anlehens von 15 auf 17

Millionen erhöht werden sollte, und 3)

von dem zweiten Secretair von

Windwart, die wollte, daß suh lit. b) statt eingesetzten Summe“

gesagt werde einzusetzenden Summe.“ die erstere Hauptgegenstand der Berathung. sich zuletzt für dieselbe mit 69 gegen 53 Stimmen. wurde mit Stimmenmehrheit verw

tuell gestellt, für den Fall,

sollte, wurde nicht zur Abstimmung gebracht.

Ihrer Natur nach wurde Die Kammer entschied

Die zweite

Die dritte, als nur even— daß die erste nicht angenommen werden Auch die drei Aus—⸗

schußanträge ) wurden von der Kammer theils mit Stimmenmehrheit,

theils einstimmig angenommen, herrn von Welden beantragten weitere Ausbildung des „von Endlich eignete sich von Schäzler eingebrachten Antr

nach „über die Systems“ die werden.

Worte

Zusatz, durch

nur der zweite mit einem vom Frei— welchen im Vordersatz bayerischen Westen“ die Kammer folgenden vom Freiherrn ag an. „Es sei Se. Königl. Majestät

Eisenbahn⸗ eingeschaltet

ehrerbietigst zu bitten, Allergnädigst in Erwägung zu ziehen, ob nicht

die Königliche Staatsschulden von dem zur Deckung der Ko

den, im allgemeinen auf den sondere aber schon jetzt au gränze bei Hof nach Lindau

riode zugewiesene Dotation aus laufenden St die Rein-Einnahme der Eisenbahn versicherte malbetrage von 15 Millionen Gulden in Kass. 100 Fl., theils 3 5060 Fl. au porteur un zinslich in der Art ausgestellt, daß Anweisungen der tägliche Betrag des zu emittiren.“ Die Abstimmung über nunmehrigen Fassung ergab dessen

gegenwärtige Mitglieder.

Aschaffenburg, 7. Juli. um 4 Uhr erfolgte die sehnlichst erwartete der Königin in hiesiger Stadt.

(Asch. 3.)

Tilgungs Anstalt zu ermächtigen sei, sten des Eisenbahnbaues aufzunehmen Staatsschulden⸗-Tilgungs Fonds, insbe— f die dem Eisenbahnbau von der Nord= durch das Budget der V. Finanz-Pe gatsgefällen, dann auf Anlehen bis zum Maxi- a- Anweisungen, theils pro anno ver- auf der Rückseite dieser Kassa⸗ Zins Anfalls ausgedrückt sei, den Gesetz- Entwurf in seiner einsätimmige Annahme durch 120

Heute Nachmittag Ankunft Ihrer Majestät Heute Abends um 5 Uhr nahm

dahier die kirchliche Feier des 11hundertjährigen Jubiläums des Bis—

thums Würzburg ihren Anfang.

Hoh enzollern-Siegmaringen. Eine Extra⸗Beilage des

5. Juli. (Schw. M.)

blatts bringt so eben folgendes Bülletin: laucht der regierende Fürst hatten den Aten, glück, durch den Umsturz ihres Wa

Die Nacht vom

brechen. erträglich.

gens 6 Uhr, den 5. Juli 1843.

Leibarzt.“ berufen.

diesem bedauerlichen Unfall laut

Das Fieber ist bisher sehr mäßig

Siegmaringen, Verordnung s⸗ „Se. Hochfürstl. Durch- Abends 7 Uhr, das Un gens den rechten Unterschenkel zu ten war schlaflos, jedoch Krauchenwies, Mor⸗— Dr. Bazer, Medizinal⸗ Rath und

Pꝛiofessor Stromeyer in Freiburg wurde durch Estafette Alle Klassen der Bevölkerung haben ihre Theilnahme an zu erkennen gegeben.

Freie Städte. Frankfurt a. M., 4. Juli. Ein hier anwesender typographischer Künstler hat zur Feier des vor 1000 Jah—

ren, am 11. August S843, unter den Söhnen L

udwig's des Frommen zu Verdun abgeschlossenen Staats Vertrags ein Kunstwerk verfertigt 2 b 4

wovon er ein Exemplar der deutschen Bundes -Versammlung und 38

andere Exemplare den souverainen Fürsten und freien Städten des

Bundes zur Widmung bestimmt hat.

Das Kunstwerk stellt, in Sei—

denstoff ausgeführt, ein kranzförmiges Eichenlaub-Gewinde dar, dessen

Blätter mit den Namen der 38 Bundesstaaten, bildern der deutschen Einheit und dem bek

verschiedenen Sinn— annten Arndtschen Volks⸗

liede: „Was ist des Deutschen Vaterland?“ bedruckt sind. Der Künstler hat seinem Werke ein selbst verfertigtes Gedicht beigefügt.

Der Bundestag hat die ihm üb

auch bereits mehrere Bundes-G behalten haben, deshalb die Geneh

holen.

** Frankfurt a. M., 9. Juli. der Erzherzog Stephan von bei dem Herrn Grafen von Abends auf kurze Zeit das Theater

erreichte Widmung angenommen, so indeß andere sich noch vor—⸗ migung ihrer Höfe zuvor einzu—

Se. Kaiserl. Hoheit Desterreich nahm gestern das Diner Münch Bellinghausen ein, und nahm zuvor, wie auch

besuchte

heute in aller Frühe, die Merkwürdigkeiten der Stadt in Augen⸗

schein.

Herrn Bundes- Präsidial-Gesandten, nach

Heute Vormittag reiste der hohe G

ast, begleitet von dem Aschaffenburg ab, Ihren

Königl. Majestäten, dem König und der Königin von Bayern, einen

Besuch abzustatten.

Durchlaucht der Herzog von Nass Der Kurfürstlich hessische des, ist heute nach Kassel zurückgekehrt; die Unte

In gleicher Absicht kam au durch unsere Stadt.

Aber Bergwerk-Direktor, Herr Schwe⸗ rhandlungen wegen

heute Morgen Se.

des Baues der Kassel= Frankfurter Eisenbahn sind aber noch nicht beendigt. Vielleicht kann sie ein mündlicher Bericht des Herrn Schwe⸗

des in Kassel förbern.

) Die Ausschuß Anträge lauteten:

. zu bitten: 1) Aller eine Vereinbarung mlt der

theile zu beseitigen sind, we Augsburg nach Lindau und können; 2) über die

.

lung einen Gesetz⸗Entwurf ü dingungen, unter denen mittel durch Privat -Untemehmer her

zu lassen.“

gen zu lassen; nde⸗Versamm⸗ eststellung der Be⸗ aats Zweigbahnen gnädigst bearbeiten

/

81

Russland und Polen.

St. Petersburg, 6. Juli. Der Prinz Friedrich Wilhelm von Hessen ist in Peterhoff angekommen.

Zu Orel brach am 12. Juni eine Feuersbrunst aus, welche 2 Kirchen, ein aus 14 Gebäuden bestehendes Nonnenkloster und 37

Privathäuser zerstörte.

Warschau, 8. Juli. Der Unterricht-Minister, Geheimerath Uwaroff, ist gestern von St. Petersburg hier eingetroffen.

Frankreich.

Paris, 7. Juli. Lord Cowley, der englische Botschafter, hatte vorgestern eine Audienz 1. machte gestern dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten einen Besuch. 1 Angelegenheiten gehandelt habe. Heute kam der König nach Paris und führte den Vorsitz in einem Ministerrath. ö.

Der Herzog und die Herzogin von Nemours werden zwischen dem 13. und 16. August in Nantes erwartet; dem Vernehmen nach, wer— den sich um dieselbe Zeit auch die Herzoge von Aumale und von Montpensier dorthin begeben.

Die St. Ferdinands Kapelle, deren Einweihung am 12ten d. M. stattsinden soll, ist nun fertig; heute haben die Tapeziere die Arbeiten

an der Ausschmückung des Innern begonnen.

bei Sr. Majestät in Neuillh Uns

Man glaubt, daß es sich dabei um Besprechung der spanischen p

Horace Vernet ist von Sr. Masestät beauftragt worden, für die algierische Gallerie des versailler Museums ein Gemälde von der

Wegnahme der Smala Abd el Kaders anzufertigen.

Unter dem Titel la Reforme ist so eben ein neues republika nisches Blatt erschienen, welches von den Herren G. Cavaignac, Flocon,

Grandmenil und Braune redigirt wird.

Börse. Die Geschäfte an unbedeutend; in spanischen Papieren wurbe gar nichts umgesetzt, man hat daher auch keinen Cours notirt. Die Regierung hat keine telegraphische Depeschen über den Gang der Ereignisse in Spanien publiziren lassen; es sollen deren ader dennoch gestern eingegangen sein. In Ermangelung bestimmter Nachrichten unterhält inan sich mit Gerüchten, die indeß zu wenig Konsistenz haben, als daß sie mitgetheilt zu werden verdienten. Einige Personen an der Börse wollten wissen, Lord Cowley habe Herrn Guizot am Sonnabend angezeigt, daß England in den spanischen Angelegenheiten zu inter= veniren beabsichtige, aber die Unbeweglichkeit der Fonds ist wohl der beste Beweis von der Grundlosigkeit jenes Gerüchts.

A,. Paris, 7. Juli. Ein Rückblick auf die ihrem Ende na— hen Arbeiten der Kammern zeigt, daß dieselben, außer mehreren le— gislativen Maßregeln, die nur örtliche Interessen betreffen, und außer einer langen Reihe von sogenannten Finanz⸗Gesetzen, bis jetzt nur ein einziges Gesetz von allgemeiner Bedeutung zu Stande ge— bracht haben, nämlich das Zucker⸗-Gesetz. Es muß hinzugefügt wer⸗ den, daß die von der DeputirtenKainmer votirten Gesetz⸗Vorschläge über den Bau der Eisenbahnen von Avignon nach Marseille und von Orleans nach Tours höchst wahrscheinlicherweise noch vor dem Schlusse der Session durch die Pairs-Kammer gehen werden, so daß die National ⸗Vertretung im Ganzen drei der auf dem Programme derselben befindlich gewesenen Aufgaben gelöst haben wird. Mehrere nicht unwichtige Gesetz-Vorschläge sind blos von einer der beiden Kammern votirt worden, namentlich die über das Fuhrwesen, über Umgestaltung der Heerverfassung, über die schließliche Organisation des Staats Raths, und über die Patente für Erfindungen. Vorge— legt, aber gar nicht zur Verhandlung gekommen, sind die Gesetz⸗ Entwürfe über das Gewerbs-Patentwesen, über die Gefängniß⸗Re⸗ sorm, über den Rückkauf der Kanäle zu Händen des Staats, über die Eisenbahn nach Lille und Calais, über die Besoldung der Mitglieder des durch Ordonnanz errichteten Geheimen⸗Raths, und über dle zur Verhütung der Weinverfälschung anzuwendenden Maßregeln, nach vorgängiger Diskussion verworfen ist der Gesetzentwurf über das Münzwesen, der Vorschlag zur Unterstützung der Eisenbahn-Gesell— schaft von Bordeaux und sa Teste, der Antrag auf Unterstützung der sranzösischen Niederlassungen in Ostindien, und die vorgeschlagene Reform des Kriminalprozesses. Dazu kommen die von der Dpposition lusgegangenen Gesetzvorschläge über die gerichtlichen Ankündigungen, über die Wahlreform und über die Erweiterung der Incompatibilttä⸗ ten. Faßt man alle diese Thatsachen im Ueberblicke zusammen, so überzeugt man sich leicht, daß die diesjährige Session weder für die Negierung, noch für das Land eine günstige gewesen ist, und daß die Opposition im Laufe derselben ihre Stärke durch nichts anderes be— wiesen hat als durch Hemmen, Vereiteln und Verneinen. „Mehrere in den Platastaaten ansässige Franzosen haben eine Bittschrift an die Depulirten Kammer gerichtet, in welcher sie die bittersten Beschwerden über die mannigfachen Nachtheile führen, denen die in jenen Ländern lebenden französischen Bürger in Folge des Krieges zwischen Buenos-Ayres und Uruguay ausgesetzt sind, indem sie zugleich nachdrücklichen Schutz für die Zukunft, und Entschädi⸗ gung für die bereits erlittenen Verluste für sich und im Namen von 16,000 an den Ufern des Rio la Plata wohnenden Landsleuten ver— langen. Zu diesem Zwecke muthen sie Frankreich in der ausdrück— lichsten Weise zu, daß es jenem Kriege durch eine bewaffnete Da⸗ zwischenkunft ein Ende mache, und sie erklären überdies, daß sie sich nicht mit Entschädigungs-Versprechungen, sondern nur mit einem so— fortigen baaren Ersatze der erlittenen Einbußen begnügen werden. An Fürsprechern wird es diesen Ansprüchen in der Presse und selbst in der Kammer nicht fehlen, allein es steht zu erwarten, daß die noch frische Erinnerung an die zweijährige und zuletzt doch im Gan— zen erfolglose Blokade von Buenos -Ayres, welche durch den Traktat des Admirals Mackau im Jahre 1840 beendigt wurde, eine genü⸗ gende, Warnung für die französische Staatsgewalt sein werde, sich auf eine ähnliche Unternehmung einzulassen, ehe sie sich von deren Rechtmäßigkeit und Nothwendigkeit gründlich überzeugt hat.

Die Nachricht, daß die griechische Regierung sich im Interesse der von ihr beabsichtigten Finanz⸗Reform entschlossen habe, ihren hie- sigen Geschäftsträger abzuberufen, scheint hier höheren Orts ungern ver⸗ nommen worden zu sein, weil man befürchtet, daß der französische Einfluß in Athen unter einer solchen Maßregel leiden werde. Es wird ver? ichert, daß von Paris aus Schritte geschehen seien, um die griechische . zu einer Aenderung des fraglichen Beschlusses zu veran— assen.

Grossbritanien und Irland.

Unterhaus. Sitzung vom 4. Juli. Schluß.) Die Rede des Herrn O'Brien zur Unterstützung seines Antrages, die Ur= sachen des traurigen Zustandes von Irland zu untersuchen, bezog sich auf die schon vielfach erörterten Uebelstände jenes Landes, für die man bis jetzt vergeblich nach einem Heilmittel gesucht hat. Natür—= lich veranlaßte ihn die gegenwärtige beunruhigende Aufregung unter dem Volke zu seinem Antrag: „Wenn in dem Zeitraum bon S Stunden so ungeheuere Menschenmassen versammelt werden können, wenn die Repealrente wöchentlich von 500 Pfd. auf 3000 Pfd. gestiegen ist, wenn die ganze Mittelklasse des Volks, die gesammte . c katholische en n f mit wenigen Ausnahmen an der Bewe⸗

der heutigen Börse waren sehr

J

w

gung Theil nimmt, = wenn also der Zustand Irlanbs heschaffen ist. 6 muß es sicherlich die Pflicht des Parlaments sein, dle Ur= sachen, welche solchen Zustand' herbeigeführt, zu unter suchen. Nicht der eine Mann, O'Connell, sei bie Ursache dieser Auf⸗ regung; mag die Macht, welche dieser über die Gemüther des Volks besitzt, noch so groß sein, solche Resultate könnten nimmer⸗ mehr herbeigeführt werden, wenn nicht der Keim der Unzufriedenheit durch Jahrhunderte langes Unrecht gepflanzt worden wäre. Herr O'Brien zeigte als dieses Unrecht die kyrannische Behandlung der Ir⸗ länder vor der Union, die einfachen Aufstände und n, des Landes, die Strafgesetze, „deren Abfassung die scharfsinnige Bosheit eines Dämons erforderte“, endlich die Union selbst, herbeigeführt durch die niedrigste Bestechung; er zeigte sodann in den Folgen der Union den gegenwärtigen Zustand Irlands. Die erste Folge der Union war die höhere Besteuerung des Landes. Englands Schuld betrug zu je⸗ ner Zeit 416 Mill. Pfd., die Irlands 28 Mill., jene brauchte eine jährliche Steuer von 16 Mill., diese nur 1, 1941, 060 Pfd., was eine Differenz von über 15 Mill. läßt, die zu tilgen Irland mit beitra⸗ gen muß. Es wird zwar gesagt, daß dem Lande viele Steuern er⸗ lassen seien, aber er glaube nicht, daß damit die Differenz ausgegli⸗ chen werde. Das Comité, welches er beantrage, sollte dies gönau feststellen, denn das irländische Volk habe keine Einsicht davon und handle unter dem Eindruch daß die Trennung der Union diese Finanz frage reguliren werde. Die nächste Folge ist die Zunahme des Absentis⸗ mus, da die Reichen des Landes seit der Union in London lebten und das aus

ihren irländischen Besitzthümern gezogene Geld im Auslande verzehr⸗

ten. Das Volk ist der Meinung, daß durch Wiederherstellung des

Parlaments in Dublin, der Adel wieder dorthin gezogen werde oder

auf dessen Aufenthalt im Auslande eine Steuer gelegt werden könne.

Selbst die nach langem vergeblichen Ankämpfen endlich gewährte

Emancipation der Katholiken habe Irland nicht die erwarteten Vor

theile gewährt, da eine unverhältnißmäßig geringe Zahl von Beam—

ten aus der katholischen Bevölkerung genommen würde. Ebenso sei

durch die Reform-Bill Irland gegen England und Schottland stief⸗

mütterlich behandelt, da es nicht die verhältnißmäßige Vertretung im

Reichs- Parlamente genieße, fowohl in? der Anzahl der Mitglieder

desselben, wie der Wähler, nicht zu gedenken des ewigen Strebens der

Tory-Partei (durch die Registrirungs Bill Lord Stanley's), selbst

diese Anzahl noch zu beschränken. Mit großem Aufwande werde

eine herrschende Kirche aus den Beiträgen des gesamm⸗ ten Volks unterhalten, und nur der zehnte Theil desselben gehöre; dieser Kirche an. Dagegen würden die irländischen Katholiken noch alljährlich beleidigt, wenn der unbedeutende Zuschuß zur Unterhaltung des Priester⸗Seminars in Maynoth im Parlamente gefordert wird. Die ungenügende Munizipal-Reform, das drückende Armengesetz, dessen Vollstrecker fast alle aus Englän⸗ dern beständen, endlich die wiederholten Waffenbills, alles dies seien Ursachen der Unzufriedenheit, die das Volk durch ein eigenes Par- lament abzustellen hoffe. Irland braucht Eisenbahnen und das Par— lament hat seinen Beistand dazu verweigert, obgleich für Kanada, weil dies rebellirte, zu gleichem Zweck eine Summe von l, 500, 000 Pfund bewilligt ward. Herr O'Brien beklagte sich weiter über das Erziehungssystem, mit welchem die Regierung den protestantischen Ansprüchen zu genügen sich bestrebt, aber die Bedürfnisse der Katho⸗ liken aus dem Auge gelassen habe. Die Ernennung Lord Eliot's zum Staats⸗Secretair habe Hoffnungen erregt, die unerfüllt geblieben, da eine höhere Macht seine guten Absichten zu hindern scheine. Der Zustand Irlands ist analog dem früheren Kanada's, wenn man also jenes Land wie dieses nur behandeln wollte, wenn man ferner den traurigen Zustand der dortigen Arbeiter bessern, die trotz ihres Fleißes und ihrer Anstrengungen bei großer Enthaltsamkeit aller geistigen Ge⸗ tränke, nicht mehr als 8 Pee? den Tag verdienen, wenn man endlich die Regulirung der Guts verhãltnisse vornehmen wollte, was Alles seine Motion bezwecken soll, so würde bald jede Unzufriedenheit in Irland schwinden und die Ruhe zurückkehren. Diese Thatsachen er— wiesen nun, daß die Repeal⸗Bewegung nicht aus einem verrätherischen, sondern einem verzweifelten Gefühle entspringe; man müsse darum entweder der Repeal nachgeben oder die Beschwerden des Volks ab⸗ stellen. Wenn die Irländer bei ihrem Entschlusse fest beharren, so werden sie ihren Zweck erreichen, ohne vielleicht einen Tropfen Bluts zu vergießen; wenn England mit Gewalt einschreite, so würde der Sieg allgemeine Verwüstung, das Fehlschlagen die Befleckung des Britischen Ruhms für ewige Zeiten zu Folge haben. „Ich bin im=

mer der Ueberzeugung gewefen“, fügte der Redner zum Schlusse hinzu, „daß die Vereinigung der beiden Länder für beide eine Wohlthat sein müßte, auch verkenne ich nicht die großen Schwierig⸗ keiten, die das Land in Folge der Trennung zu bestehen haben würde,

aber zugleich auf die Geschichte des Landes zurückblickend, bin ich der

zuversichtlichen Meinung, daß in diesem Augenblicke das Volk Irlands

Alücklicher sein würde, wenn die Union niemals stattgefunden hätte.

Ich sitze 12 Jahre bereits in diesem Hause und muß gestehen, daß

das Resultat meiner langen Beobachtungen die Ueberzeugung ist, daß

s nur wenig Sympathie für irländische Gesinnungen hier giebt, nur

sehr wenig Kenntniß von den irländischen Bedürfnissen, und wenig

Geneigtheit, für dieselben zu sorgen. Ich bin selbst überzeugt, daß

eine Trennung der Union ausführbar, ich bin überzeugt, daß sie mit

der Unterthanspflicht gegen den Herrscher vereinbar ist, aber ich bin

nicht überzeugt, obschon das von einer gerechten und weisen Ge⸗

setzzebung abhängen würde, daß die Trennung für die Zukunft

eine Wohlthat für Irland sein wird. Irland ist der rechte Arm von

Englands Stärke, in seiner gegenwärtigen Gestalt aber eine Quelle

der Schwäche, und wenn der französische Minister ein Heer über die

Pyrenäen schicken wird, so wird es geschehen, weil die englischen Truppen nicht aus Irland gezogen werden können.“

Herr Wyse unterstützte den Antrag und erklärte sich mit Allem, was der vorige Redner gesprochen, einverstanden; er vertheidigte die ö Irlands auf Gleichheit des Rechts und der Gesetze mit

ngland.

Indessen erhob sich gegen den Antrag, der so viele und so ver⸗ schiedenartige Gegenstände enthalte, daß ein Ausschuß des Hauses sich nicht auf einmal mit ihnen befassen könne, Lord Eliot, der Staats ⸗Secretair für Irland. Seine Rede fiel aber nur schwach aus, indem er keine Heilmittel für die von ihm selbst eingeräumten Uebel Irlands anzugeben wußte, und die schon oft geltend gemachten aus den guten Absichten der Regierung hervorgegangenen Ma regeln wiederholte. So bemerkte er (wie es früher schon einmal Sir .. eel ge⸗ than), daß die Ursache der geringen Anzahl der in öffentlichen Aemtern e henden Katholiken nicht in der Parteilichkeit der Regierung, sandern in dem oppositionellen Charakter der Katholiken zu suchen sei, da auf ihre Gegner die Regierung natürlich sich nicht stützen könne, so hielt er dafür, nach einigen Worten über die Repeal Bewegung, worin er seine Betrübniß über die Theilnahme der Geistlichen an derselben ausdrückte, daß der Zustand Irlands nicht so schlimm sei, als bie Gegner ihn darstellten, was de Vermehrung der Aus- und. Einfuhr, wie das Anwachsen der in den Sparkassen befindlichen Gelder er= weise. Man beklage sich, daß Irland nicht die hinlängliche Anzahl Vertreter im Parlament habe, und doch könne er dag für liche Beschwerde halten, wenn er bemerkte, daß in Session von den 105 Mitgliedern für Irland ung Dutzend Oppositionsglieder erschienen wären.