Spiritus wurde 1565 und 15 Rthlr. für 1os00 6 begeben; das Geschãaft blieb unbedeutend. — Auf Lieferung ohne allen Umgang.
K Frankfurt a. M., 21. Dez. So wie gestern zeigte sich auch an der heunigen Börse lebhaftere Nachfrage in den östeneichischen Metalli⸗ ques, wodurch dieselben sich merklich besserten. Die günstigeren Berichte aus Holland über die Gestaltung der Finanzlage dieses Landes und die fühlbar höheren Course von Amsterdam haben heute wieder den holländischen Fonds dahier ein Steigen bereitet, und wahrscheinlich gehen die holländischen Fonds vorerst noch höher. In fast allen übrigen Effekten wurde heute wenig um⸗ gesetzt. Nur in den Taunus -Eisenbahn-Actien, in welchen schon gestern das Haus Rothschild starke Einkäufe ausführen ließ, geschahen heute wieder viel fache Einkäufe, wodurch sie auf 357 Fl. stiegen. Das Geld wird mit je— dem Tage abondanter, der Diskonto steht kaum 373 76.
St. Petersburg, 15. Dez. Waareunmsatz seit dem letzten Börsen— Bericht: Gekauft: Von Häute, russ. hiesige, 5060 Stück, von 7–— 13 Pfd., zu 185 Kop. per Pfd., pro Mai und Juni, mit 13 Rub. Handgeld per Haut. — Verkauft: In digo, Bengal und Java, 700 Pud zu 70 = 90 Rub. per Pud, auf 7 Monat Zeit.
Paris, 19. Dez. An der heutigen Börse hielten sich die Course der öffentlichen Fonds sehr fest; die Zproc. Rente begann zu 81 . 35 und ging nur einen Augenblick auf 81. 25 zurück, um dann wieder auf St. 46 zu teigen. Die 5proc. Rente wurde 123.5 und 10 notirt. In Eisenbahn— Actien wurden wieder viel Geschäfte gemacht, doch war der Cours derselben nicht so hoch wie gestern, mit Ausnahme der Rouen-Havre, welche in die Höhe gingen.
London, 18. Dez. Getraide⸗Markt. (B. H.) Bei ziemlicher Auswahl und guter Frage, bedang englischer Weizen die Preise der vorigen Woche. Von freiem fremden Waizen war nicht viel am Markt; Frage flau; Preise wie zuletzt. Gerste fest und preishaltend. Malz flau; Preise nominell. Hafer mäßig zugeführt und fest im Preise. Mehl, Bohnen und Erbsen unverändert.
Die neue Korn⸗Ordnung in Hamburg.
Berlin, 24. Dez. Je ausgedehnter der Getraide- Handel im Allge meinen sich gestaltet hat, desto aufmerksamer wurde man, veraltete Gebräuche im Verkehr, namentlich aber im Betreff des Maßes und Messens, abzn— schaffen; man ließ es sich angelegen sein, diese Verhältnisse zeitgemäß zu reguliren und so viel als möglich im Einklange zu bringen. Unsere inlän— dischen Getraidemärkte sind durch die Bemühnngen der Behörden dahinge— bracht, daß, mit wenigen Ausnahmen, fast nichts zu wünschen übrig bleibt, und als Beweis dafür dürfen wir mit Recht hervorheben, daß bei der neuen Korn-Ordnung in Hamburg, Preußen zur Richtschnur diente. Wenn wir nun diese vortrefflichen Einrichtungen bei uns empfinden, so ist nicht in Abrede zu stellen, daß die seither in Hamburg statigehabte gesetzliche Korn— Ordnung fortwährend von störendem Einfluß gewesen ist. Die Unsicher⸗ heit des dort eingeführten Maßes, die Art und Weise des Messens, die Willkürlichkeiten hierbei, und endlich der hierdurch herbeigeführte Uebelstand, daß dem Schiffer Thür und Thor zur Uebervor⸗ theilung geöffnet gewesen, alles dies sind Veranlassungen gewesen, die das Getraide Geschäft nach Hamburg sehr erschwerten. Kein Exporteur ist, bei den redlichsten Bemühungen der hamburger Herren Commissionaire, im Stande gewesen, sich ein richtiges Kalkül zu machen, und die Folge war immer ein unvorhergesehener Verlust, wenn solcher nicht durch Konjunfturen vermieden worden. Gewohnheiten, welche über 100 Jahre bestehen, werden zuletzt zur Sitte, und es hat daher auch der oft laut gewordene Wunsch, eine Aenderung in der Korn-Ordnung eintreten zu lassen, häufig Widerstand gefunden, bis es durch das energische Einschreiten einiger hamburger Kauf— leute, unter denen uns namentlich ein Herr H —, Associe der Handlung H. u. H., genannt worden, gelungen ist, einer neuen, mit vieler Umsicht ausgearbeiteien Korn-Ordnung Eingang zu verschaffen. Das erfreuliche Resultat der einstimmigen Annahme der gemachten Vorschläge ist bereits
1072 Schragen
mü ssen.
Für alles einkommende Getraide, Hülsen⸗ und Oelfrüchte wird entrichtet pr. Last
Für alles ausgehende pr. Last
Wer Getraide, Hülsen- und Oelfrüchte auf andere erlaubte Weise ohne Messer und Träger bearbeiten läßt, zahlt für den Erlaub— nißschein pr. Last
Wer nach der im §. 19 gestatteten Erlaubniß sein Getraide selbst einschaufeln läßt, zahlt pr. Last
Für jeden Auszug, Extrakt oder Bescheinigung über eine Partie Getraide, welche zusammen gehört
Für jeden Extrakt über Träger-Taxen von einer Treppe, Boden oder mehreren Lokalen, insofern sich selbige in einem Erbe oder zusammenhängenden Erben befinden
Für Taxirung eines oder mehrerer Böden oder Lokale, insofern sich solche in einem Erbe oder in zusammenhängenden Erben befin⸗ den, nebst Ausfertigung der Tare
Wenn ein Messer beeidigt wird, für Antritts Geld ...... .... ...
Wenn ein Träger beeidigt wird, für Antritts⸗Geld
Schragen der Korn⸗Messer.
Jeder Messer hat für alles gemessene Getraide, Hülsen= oder Oel⸗ Früchte, wenn solches von ihnen eingeschaufelt und abgestrichen wird, pro Last 12 Sch. einzukommen, demnach der Verkäufer an beide Messer zu zahlen hat
Arbeiten sie aber außerhalb der im §. 65 bestimmten Gränze, so er— halten sie Zulage pr. Last
Wenn Jemand sein Korn statt gemessen, gestürzt haben will, er= hält jeder Messer pr. Last 12 Sh. oder beide zusammen pr. Last
Wenn die Messer zur Häuer gerufen werden und ihnen nach einer halben Stunde vergeblichen Wartens, überall keine Arbeit an— gewiesen wird, erhält jeder Messer für Wartegeld
Wenn bei lebhaften Geschäften dem Messer laut §. 30 ein Hülfs— mann zum Einschaufeln mitgegeben wird, so erhält der be— eidigte Messer von dem verdienten Lohne von 1 Mk. 8 Sh. pr. Last Der mitgegebene Hülfsmann pr. Last
Und die allgemeine Messer-Casse pr. Last
Wenn der Huülfsmann aber durch einen beeidigten Träger besetzt wird, so erhält derselbe pr. Last und die allgemeine Messer-Kasse sodann nichts. =.
Wenn nach 5§. 19 ihnen das Füllen des Fasses entzogen wird, so erhalten die zum Abstreichen und Führung der Nechnung bleiben den beiden Messer jeder pro Last also zusammen pro Last ;
Wenn nach §. 30 Lit B. zur Führung des Streichholzes und der n nur ein Messer gefordert wird, so erhält derselbe pro La Und die allgemeine Messer-Kasse pr. Last. ..
Für Erlaubniß zur Sonntags- rbeit ist an die Messer— Kranken-
Lade zu entrichten, vide 5. 385... :
bekannt, und bezwecken wir mit Gegenwärtigem hauptsächlich, aus den vor uns liegenden Propositionen der eingebrachken neuen Kern-Ordnung, mit Vergleich zu der seit dem 22. März 737 bestandenen, diesenigen Momente in Extenso hervorzuheben, welche für unser Getraidegeschäft mit Hamburg das meiste Interesse haben.
Von dem störendsten Einflusse waren die von Alters her eingeführten Corporationen der Kornmesser und Kornträger, noch mehr aber die Unsicher— heit des gebräuchlichen Maßes, verbunden mit der Art des Messens, wobei durch das Einwerfen des Getraides immer ein verschiedenes Resultat her— beigeführt wurde. Durch ein minder mehr oder starkes Einschaufeln erga— ben sich beträchtliche Differenzen, so daß man häufig der Willkür der Messer Preis gegeben war, welche, durch die Gewohnheit, Trinkgelder zu empfan— gen, auch nach Maßgabe derselben zu Gunsten der einen und zum Nach— fheil der anderen Partei Gebranch hiervon machten. .
Auf Grund dieser vorangeführten Mißbräuche, ist die Revisson der Korn⸗-Gesetze veranlaßt worden, und dagegegen folgende, für den allgemei— nen Getraide-Verkehr mit Hamburg eingebrachten Kapitel unterm 14. De— zember d. J. angenommen worden: : ;
Kap. J. bezieht sich auf die Bearbeitung des Getraides durch beeidigte Messer und Träger. Hiernach ist eine wesentliche Erleichterung im Verkehr dadurch eingetreten, daß gegen Lösung eines jedes maligen Erlaubnißscheines, wofür 4 Sch. zu entrichten sind, es dem Käufer und Verkäufer, so wie besonders dem Konsumenten f:eigestellt bleibt, die Bearbeitung, das Ueberschütten und Tragen des Getraides durch ihre eige⸗ nen Leute verrichten zu lassen. Es beschränkt sich indeß diese Einrichtung meistentheils auf den loco - Verkehr, während bei dem Ueberladen seewärts oder beim Ausladen und zu Boden bringen das Messen, die Bearbeitung ꝛc. von den vereideten Kornmessern und Trägern erfolgen muß.
Kap. II. handelt von der Bestimmung des anzuwendenden Maßes. Danach ist festgesetzt worden, daß das Normalmaß dem preuß. Scheffel völlig gleich sein und daher 2770 franz. Kubikzoll oder 10355 hamb. Kubikzoll bei einer Temperatur von 4 13 Grad Reau— mur enthalten soll, indem dessen evlindrische Form folgendermaßen festgestellt wird. Innerer Durchmesser gleich 21 hamb. Zoll, innere Höhe gleich 8, 920,194 hamb. Zoll. Es befindet sich eine genaue Kopie dieses Maßes bei dem löbl. Kommerzium und sind sehr zweckmäßige Einrichtungen ge⸗ troffen, um die Justifizirung und event. Vergleichung mit dem Originale zu bewirken. Auch die Art der Schaufeln des Streichholzes und der Säcke, so wie deren Handhabung, ist genau nach dem preuß. Gebrauch angegeben.
Kap. III. enthält die Verordnung über die Art und Weise der Messung. Man hat hierbei den Grundsatz in Anwendung gebracht, daß das leichteste Einschaufeln auch für das richtigste und gesetzlich vorge⸗ schriebene anzuerkennen sst, und hat daher dieser Art und Weise des Messens Rechtgeltung gegeben. — Es ist den Messern streng verboten, Trinkgelder zu fordern oder anzunehmen, so wie, um jede Willkür hierbei zu vermei⸗— den, die zweckmäßigsten Vorkehrungen getroffen sind. — Den Kornmessern ler fr fn , Strafen auferlegt worden, wenn sie sich dieser genauen
iehen Strei ñ Jonnen a . beim Messen und Streichen von den gesetzlichen 26 . * enn die Zahl und Ordnung der Messer und ,, . ö bestellen, die gesetzliche Arbeitszeit sind. — 5669 Kapitel elchen sie von der Arbeit zu dis pensiren a . kiel, wie die nächst folgenden, berühren durchweg nur , ,. ci dic l wir im Allgemeinen nur daraus bemerken, wie . . n e ö sind, um den allgemeinen Getraide⸗-Verkehr
Wir durfen mit Zuversicht hoffen, d — ö hierdurch besser bewahrt, und . n rr Träger — wie es früher häufig der Fall gewesen — Unter . sind. Die nächste Erfahrung wird lehren, wie heilbringend . . diese Maßregeln sich herausstellen werden, denn manche Ladun gell an von Schlesien, die unter anderen Umständen nach Stettin abgerichtet wor⸗ den, wird ihre Bestimmung nach Hamburg haben.
Da ein sicheres Kalkül für die Getraide-Versendungen nach damburg nunmehr angelegt werden fann, wollen wir unseren Bericht durch Mitthes⸗= lung der gesetzlich festgesetzten Unkosten vervollständigen und lassen solche wörflich folgen:
Schragen der Korn-Träger.
1) Von jeder Last, welche auf sãmmtlichen sestliegenden Fleth⸗ Treppen der Stadt, aus dem Fahrzeuge zum Wagen, oder vom Wagen ins Fahrzeug getragen wird??? Wenn solche vom Wagen nach einer Diehle oder Raum ge— tragen und daselbst ausgeschültet, im Fall die Entfernung nicht über 72 Fuß beträgt
und werden hierbei, wenn etwa eine Treppe zu ersteigen ist, drei Stufen derselben der Entfernung von 8 Fuß gleich gerechnet.
3) Wenn solche vom Wagen zu Boden getragen wird, richtet sich der Lohn übereinstimmend mit dem aus dem Wasser nach Böden zu tragenden Getraide nach folgender Taxe der Ent— fernung und Treppen, wobei das Aufnehmen der Säcke vom Wagen, derselben in Schuten gleich gerechnet wird,
Wenn solche aus dem Wasser zu Boden getragen wird, oder umgekehrt:
für Einnehmen der Säcke incl. Zubinden oder Aufnehmen der- selben beim Sackgut
für Ersteigen der Treppe aufs Land, insofern dieselbe nicht über 18 Stufen hält
(oder jede 9 Stufen 2 S
für jede 12 Fuß Entfernung zu tragen
für eine jede Haus- oder Boden-Treppe, die zu 18 Stufen
die kleineren Treppen von 2 bis 4 Stufen
R wobei, wenn mehrere Treppen zu taxiren sind, eine Stufe mehr oder weniger nicht gerechnet wird.
für jeden Umgang auf den Treppen, sofern derselbe volle 6 Fuß oder mehr Entfernung beträgt
bei denjenigen Erben, die keine festliegenden Treppen haben und bei denen Einsatz Treppen angewandt werden müssen, eine Zu— lage von
Wogegen die Träger die Treppen auszusetzen und einzu— nehmen haben. Bei Taxirung dieser Einsatz⸗Treppen wer— den solche schräge auf den Grund des Flethes gesetzt, so daß sie bequem zu besteigen sind, alsdann die sämmtlichen Stufen vom Grunde bis zur Schwelle gezählt, und nach Abzug von 4 Stufen, die übrigen gemäß obiger Vorschrist für die festliegenden Treppen taxirt.
4) Für alles Getraide, so auf Räumen oder Diehlen in Säcken
niedergelegt und nicht wieder durch sie abgetragen wird, eine
Zulage zur Taxe von Sämmtliche Taxen sind beim Auftragen des Getraides zu Boden, so wie beim Abtragen des Getraides von demsel— ben, völlig gleich.
Für jede Last, so die Träger in ihren eigenen oder des Kauf—
manns Säcken in einer Schute einnehmen und in eine andere
Schute überschütten oder überlegen
Wenn sie solche aus der Schute an Ever oder sonstige Elb—
, , ,
Wenn sie aber an (größere) Seeschiffe übergetragen wird .. und wird bei fester Schanzkleidung des Schiffes keine Zu— lage zugestanden.
Wenn bei dieser Arbeit auf dem Wasser die zu tragenden
Säcke ein stärkeres Gewicht als 200 Pfd. Brutto halten, eine
Zulage von wenn die Säcke zugenäht werden, eine Zulage von
Wenn die Träger zur Häuer gerufen werden, und ihnen nach
Verlauf von einer halben Stunde überall keine Arbeit an—
gewiesen wird, erhält jeder Träger an Wartegeld
Wenn nach §. 30 Liit. B. ein einzelner Träger zur bloßen
Rechnungs-Führung bei der Häuer gefordert wird, erhält
derselbe pro Last
Wenn Hülfsleute mitarbeiten, jeder arbeitende Träger, den
sechsten Theil des Lohnes laut Taxe, seder mitarbeitende unberidigte Hülsmann von verstehendem Antheile nur 3 Theile, wogegen der sechste Theil in die allgemeine Träger ⸗Kasse fließt.
Bei Tarationen von Böben oder Räumen erhalten die Alten
von demjenigen, welcher taxiren läßt, zusammen für jedes Erbe Wird die Taxation aber von den Trägern veranlaßt, weil sie sich bei der bisherigen Tare benachiheiligt erachten, ge— schieht solche ihrerseits unentgeldlich.
Für die Erlaubniß zur Sonntags-⸗Arbeit ist an die Kranlen=
lade der Kornträger zu entrichten (vide §. 35)
derjenigen Abgaben, welche zur Deckung der Korn-Verwal-— tung vom Korn-Verwalter erhoben und der löbl. Stadt⸗ Kämmerei unter genauer Berechnung abgeliefert werden
M. C. Sch.
Auswärtige Börsen.
Amsterdam, 20. Dez. Niederl. wirkl. Sch. 54. 59h 57h Span. 203. 396 40. 30. Pass. — . Ausg. — Pr. Seb. —. Pol. — . Oesterr. 1083. 495 Russ. Iope 90.
Antwerpen, 19. Dez zZinsl. —. Neue Aul. 20.
Frankfurt a. M., 21. Dez. 595 Met. 1123. Rank- Actien 2017 He. p. ult. 2015. Bayr. Bank- Actien 675 6. Polu. 300 EFI. 93 G. do. zoo FI. 963. do. 200 FI. 313 6.
Hamburg, 22. Dez. Bank- Aetien 1695 Br. Engl. Russ. 1124 Be.
London, 19. Dez. Cous. 3760 g9. Rel. 1037. Neue Anl. 204. Pas- ive . Ausg. Seh. 113. 23 26 Isoll. 554. 596 99. 596 Port. 435. 2395 — — Erg. Russ. 1153. Bras. 733. Chili 993. Columb. —. Mex. 315. Peru 22.
Paris, 19. Dez. 530 Reute du eour. 123. 25. 3X6 do. u cour. 8I. 40. 59H Neapn. au eompt. 107. 595 Span. Rente 285. Pass. 47.
Wien, 15. ves. Sh nes. iii. IS. 101. 3. 76. au- Aeüen 16554. Anl. de 1834 1495. de 1839 1163.
Angekommene Fremde.
British Hotel. Se. Excellenz der Königl. preuß. Gesandte am Königl. württembergischen Hofe, General von Rochow, aus Stuttgart. Graf von Bassewitz, Rittergutsbesitzer, aus Schlitz. Graf Poniatowsky aus Warschau. Baron und Baronin von Barnekow aus Ralswick. Baron von Barnekow aus Potsdam.
Hotel du Nord. Oberst 4. D. von Sprenger aus Carzin.
Hotel de St. Petersbourg. Geheimer Regierungsrath von Kro— sigk aus Bernburg. ᷣ
Meinhardt's Hotel. Freiherr von Mallberg-Broick aus Pots— dam. Baron von Seckendorf aus Düben.
Hotel de Russie. Herr und Madame Coquerill aus Aachen.
Landhaus. Oberst von Strotha, Commandeur der 3. Artillerie⸗Bri⸗=
gade, aus Magdeburg. ‚.
867* or e, Eiclusser, Lieutenant a. D. und Rittergulsbesitzer, aus Wursdorf bei Sorau in der Niederlausitz. Gutsbesitzer Harfner aus Temmin in Schlesien. Pe ger, Königl. Domainen-Beamter, aus Schönbrunn bei Saggn. Mauth- Beamter Gungel aus Prag. Ne— goziant Lag ier aus Aubonne im Kanton Waadtland. Uhren Fabrikant Mathe aus Locle im Kanton Genf.
Rother Adler (Kölnischer Hof). Karbe, prakt. Arzt, aus Solthin.
Kaiser von Rußland.
Hotel de Brandebourg.
König von Preußen.
Amtmann Krickau aus Schmölln. Kaufmann Wülfing aus Hückes— wagen. Mühlenmeister Anndt, nebst Gemahlin, aus Quartschen. Land- wirih Rabe aus Grüneberg.
Rheinischer Hof. Graf von Stollberg aus Potsdam. Gutsbesitzer
von Mierzkowski aus Pakosi. Schauspiel-Direktor Schwartzen« berger-Maurice aus Hamburg. Particulier Franc aus Magde burg. Intendantur-NRäthin Löwe und Rentiere Grünbaum aus Frankfurt a. d. O. Kaufmann Trappen aus Elberfeld. Braueigner Hollefreund aus Havelberg. ⸗
König von Portugal. Destillateur Loose, nebst Gemahlin, aus Smo—
gulec in Polen. Kaufleute v. d. Herberg aus Eupen und Pfeiffer aus Danzig. Negoziant Laseur aus Paris. Particulier Schlummer aus Hannover. Bau-⸗Conducteur Paul aus Stettin.
Apotheker von Spielhagen aus Treuen— brietzen. Kommerzienrath Neumann aus Danzig. Rentier Bezoldt aus Potsdam. Kaufleute Michaelis aus Dirschau, Menzel aus Halle und Kiegler aus Eifurt.
Hotel de l' Europe. Kaufmann Palm, nebst Gemahlin, aus Schöne—
beck. Particulier Danckelmann aus Görlitz.
Hotel de Pru sse. Assessor Luckau aus Magdeburg. Kaufmann Hoff
mann aus Stettin.
Sauer, Königl. portugies. Vice Konsul, und Apotheker Garbe aus Stettin. Justiz⸗Kommissarius Dr. Jan⸗ nasch aus Cöthen. Particulier Schröder aus Posen.
Kaufleute Michelis aus Magdeburg und Perutz aus Teplitz.
Meteorologische Beobachtungen.
Abends
10 Uhr.
Nach einmaliger
1843. Morgens
23. Dez. 6 Uhr.
j Nachmittags 2 Uhr.
Beobachtung.
Luft wärme ...
Thaupunkt ... . Dunststtigung
Wetter trüb. Wind W. Wolkenzu. .. —
Saale 1 Rthlr.
15 Sgr.
erstenmale in dieser Saison: Don Giovanni. Musica del Maestro Moæxart. de n D im zweiten Akt sind vom Professor Herrn Luigi Martinelli)
Herrn Price aus Kopenhagen, in 2 Abtheilungen. Reise nach Spanien.
Luftdruck . ... 342, 11“ par. 341,24 Par. 340, 13“ Par. Quellwürme 6, 00 R.
. 2,5 R. 4 3,19 R. 4 5,0 R. Flusswöärme 2,7! R. 96 n. 4 . R. 26) R. Rodenwärme 5,9) R. S0 pet. 6 pt. 3381 pCt. Aus düunstuns 0, 011, Rh. Regen. regni. Niedersehlag 0, 020 Rb. * * R 9 , VW 6e 3 ö 5, — *,; =.
Tagesmittel: 341,16 ber.. 4 3,95 R... 2, 15 R... 79 pCt. W.
1 W.
Königliche Schauspiele. Montag, 25. Dez. Don Juan. Zu dieser Vorstellung sind nur noch Billets zum ersten Range
à 1 Rthlr., Parterre à 15 Sgr. und Amphitheater à 763 Sgr. zu haben.
Im Konzertsaale: Kabale und Liebe. Zu dieser Trauerspiel⸗-Vorstellung sind Billets, mit „Satz Nr.!
in oranger Farbe“ bezeichnet, gültig.
Ein Sperrsitz auf der Tribüne im
Preise der Plätze: Balkon 20 Sgr. Steh-Balkon
Parquet 20 Sgr. r. Parterre 15 Sgr. Dienstag, 26. Dez. Der Robert und
Weiberfeind. Hierauf:
Bertrand.
Zu dieser Vorstellung sind nur noch Billets zum ersten Range
1 Rthlr., Parterre à 15 Sgr. und Amphitheater à 73 Sgr. zu haben.
Im Konzertsaale: Das Glas Wasser. Zu dieser Lustspiel⸗Vorstellung sind Billets, mit „Satz Nr. 2
in blauer Farbe“ bezeichnet, gültig.
Ein Sommernachtstraum.
Mittwoch, 27. Dez. Französische Vorstellung.
Im Konzertsaale:
Käönigsstädtisches Theater. Montag, 25. Dez. Italienische Opern⸗-Vorstellung Zum ü i. Opera in 2 Atti. (Die beiden neuen Decorationen
Dienstag, 26. Dez. Gast-Vorstellung des Kinder- Ballets des Dazu: Eine Vorher: Nach Sonnenuntergang.
Mittwoch, 27. Dez. (Italienische Opern⸗-Vorstellung.) Maria,
ossia: La Figlia del Reggimento.
Verantwortlicher Redacteur Dr. J. W. Zinkeisen. Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei.
do. 99 5. Tiusl. 47. Prouss.
Hope 893. Stiegl. SS 3. Int. 54 .
Inland.
Tilsit, 19. Dez. (T. W.) Bei dem in diesen Tagen heftig an⸗ haltenden! Sturmwinde war unser Memelstrom so aufgeregt, daß er mehrere Kähne umwarf und ste bald darauf zertrümmerte. Leider sind auch dadurch in den Fluthen mehrere Menschen umgekommen, die ihre Reise in die Heimat antreten wollten. Wie wir vernehmen, soll der Sohn eines wohlhabenden Grundbesitzers aus der Gegend von Kau⸗ kehnen, welcher Getraide hierher gebracht hatte, seinen Tod gefunden haben; eben so soll ein Schiffer auf eine beklagenswerthe Art ums Leben gekommen sein. Auch das Memel⸗Ufer hat bei unserer Stadt bedeu⸗ tenden Schaden erlitten, indem die Wellen die Erde wegspülten, und so das User an mehreren Stellen förmlich minirten. Eine Menge Brennholz, daß sich darauf befand, ist herabgestürzt und theilweise weggeschwommen. Es stände noch Aehnliches zu befürchten, wenn nicht schon die erforderlichen Anstalten zur Sicherung des Holzes ge— troffen würden.
ueckermünde, 19. Dez. (B. N. d. D.) Am 21. Novem- ber, Abends 8 Uhr, kam das von Stettin mit dem Dampf boot „Wollin“ hierhergebrachte, nach dem hiesigen Hafen bestimmte Brigg— schif „der Strahl“, Capt. Ehmcke, die Mündung der Uecker ver⸗ fehlend, westlich derselben auf den Strand, dem sogenannten Kamig⸗ Haken, und konnte erst nach zweittägiger Arbeit, mit bedeutenden Rosten heruntergebracht werden. Glücklicherweise wehte der Wind aus Westen, bel nördlichem oder nordöstlichem Winde hätte dadurch sehr leicht der Verlust des Schiffes herbeigeführt werden können. Das Unglück soll allein dem Umstande zuzuschreiben sein, daß die Einfahrt in die Uecker, die sich schon bei Tage kaum markirt, in der Dunkelheit nicht zu finden ist.
Ausland.
Deutsche Bundesstaaten
Sachsen. Leipzig, 20. Dez. (D. A. 3.) Das Personal⸗ Verzeichniß der hiesigen Üniversität für das laufende Winter Halbjahr läßt wieder Bestand und vorgegangene Veränderungen überblicken. Ordentliche Professoren sind überhaupt 40, außerordentliche 31, Privat⸗ Dozenten 26 aufgezählt, von welchen zur theologischen Fakultät 6 Pri— vat-Dozenten, 4 außerordentliche und 7 ordentliche Professoren ge⸗ hören. In der juristischen Fakultät lehren 7 ordentliche, 4 außer⸗ ordentliche Professoren und 6 Privat⸗-Dozenten; die medizinische zählt nach dem Ableben des Hofraths und Professors der psoöchologischen Heilkunde J. C. A. Heinroth noch 10 ordentliche, 12 außerordentliche Professoren und 7 Privat-Dozenten; in der philosophischen endlich sind 16 ordentliche, 14 außerordentliche Professoren und 7 Privat⸗ Dozenten verzeichnet. Die Gesammtzahl der Studirenden beträgt 869 (im vorigen Semester war sie 857, im vorigen Winter-Halbjahr 850), wovon 128 aus den deutschen Bundesstaaten (623 aus dem König⸗ reiche Sachsen und 205 aus anderen Bundesländern), 41 außerhalb Deutschlands gebürtig sind. Nach den Wissenschaften widmen sich davon der Theologie 228, den Rechten 338, der Medizin (162) und Chirurgie (16), zusammen 208, der Philologie 22, der Philosophie 20, Chemie und Pharmazie 18, Pädagogik treiben 6, Mathematik 18, Cameralia 11. Außer den obigen Dozenten sind noch 8 Lektoren und Lehrer für Sprachen, Musik, Zeichnen und 3 Exercitien-Meister an der Universität thätig.
Württemberg. Tübingen, im Dez. (S. M.) Die Zahl der hier Studirenden im gegenwärtigen Winterhalbjahre ist 854, worunter 76 Ausländer, nämlich: J. Studirende der evang. Theolo⸗ gie: Württemberger, im K. Seminar 69, in der Stadt 57, Aus⸗ länder 28; zus. 145. II. Stud. der kath. Theologie: Württemb., im K. Wilhelmsstift y, in der Stadt 10, Ausl. 15; zus. 122. III. Stud. der mosaischen Theologie: Württemb. 1. JV. Stud. der Rechtswissenschaft: Württemb. 153, Ausl. 8; zus. 161. V. Stud. der Medizin und höheren Chirurgie: Württemb. 60, Pharmacie 13, Chirurgie 37, Ausl. 12; zus. 122. VI. Stud. der Philosophie: Württemb., im K. Seminar 65, im K. Wilhelmsstift 98, in der Stadt 21, Ausl. 9; zus. 193. VII. Stud. der Regiminal⸗, Kame⸗ ral- und Forstwissenschaft: Württemb. 196, Ausl. 4 n h, Davon sind in diesem Halbjahr neu angekommen 221. Im letzten Sommer- Halbjahr war die Zahl aller Stud. 843, worunter 60 Ausl.; im letzten Winter⸗-Halbjahr 847, worunter 62 Ausl.
Hall, im Dez. (S. M.) Für das schon mehrmals erwähnte, von einer Gesellschaft wackerer hiesiger Männer beabsichtigte, evan— gelische Frauenstift ist nun der Entwurf der Statuten nebst einem Begleitungsworte im Druck erschienen. Wir theilen hier aus diesem Entwurfe Einiges mit: Zweck der Anstalt ist, einsam stehenden gebil⸗ deten Wittwen und unverheiratheten Frauenzimmern evangelischer Kon⸗ fession vom In- und Auslande theils in gemeinschaftlicher Haushal⸗ tung und friedlichem Zusammenwohnen das Leben sorgenfreier und angenehmer zu machen, theils einen segensreichen Lebenszweck im Dienste der Menschheit anzuweisen. Zu diesem Zwecke sollen 50 Frauens⸗ personen in einem Hause zusammen anständige Wohnung, Kost und was sie sonst für Körper und Geist in gesunden und kranken Tagen bedürfen (mit Ausnahme von Kleidung und Leibweißzeug) gegen eine mäßige jährliche Einlage erhalten. Ihr Beruf ist, theils in der An⸗ stalt selbst einander mit Trost, Rath und That zu dienen, theils außer der Anstalt der hülfebedürftigen Menschheit in Familien, in wohlthä— tigen Anstalten u. dgl. auf eine, ihrer Bildung und ihrem Stande angemessene Weise zu Hülfe zu kommen aus uneigennütziger Liebe um Gottes Willen. Zu Gründung und Erhaltung der Anstalt nimmt der Verein, der dieselbe sich zur Aufgabe macht, so viele freiwillige Anlehen, je zu 100 Fl., welche auf Verlangen verzinst werden, auf, als nöthig sind. Wenn die Anstalt durch Geschenke, Legate und dergl. zu einigem Ver⸗ mögen gelangt, so müssen davon die Anlehen, und zwar zuerst die lästigen nach dem Loose, nach und nach zurückbezahlt werden. Zur Erhaltung der Anstalt hat jede ihr angehörige Frauensperson jähr⸗ lich 100 Fl. einzulegen, von welchen die schuldigen Zinse, die nöthi⸗ gen Lebensmittel, ärztliche und wundärztliche Hülfe, Arzneimitlel, Be⸗ leuchtung, Wäsche, Holz. Magdlöhne und was sonst die Anstalt be⸗ darf, bezahlt werden. Wenn die Anstalt einmal schuldenfrei sein wird, so sollen, so weit es die Kasse gestattet, bedürftige und würdige Frauenspersonen auch gegen herabgesetzte jährliche Einlage aufge— nommen werden. Es können nur Personen aufgenommen werden, welche weder Kinder, noch andere Angehörige mit sich bringen. Jede Stiftsfrau hat das Recht, wann es ihr beliebt, aus der Anstalt aus⸗ zutreten. Eben so hat der Ausschuß das Recht, solche Personen, welche den Zwecken der Anstalt ihren Dienst eigensinnig und hart⸗ näckig verweigern, durch Fehltritte der Anstalt Unehre machen, oder den ö und das Gedeihen der Anstalt, wiederholter Warnungen
10735
unerachtet, zu stören fortfahren, unter Darlegung des Grundes zum Austritt aus der Anstalt zu veranlassen.
Oesterreichische Monarchie.
O Wien, 18. Dez. Außer den Ihnen kürzlich gemeldeten (Nr. 166 der Allg. Pr. Ztg.) sind in unserem Medizinalwesen von der Hof⸗Kanzlei noch mehrere Aenderungen in Vorschlag gebracht worden, vorzüglich im Apothekerwesen. Das Bestehen der bisherigen allgemeinen, für alle Provinzen geltenden Apotheker⸗-Taxe, scheint nämlich, wenn man die Regie⸗Auslagen der Apotheker in der Haupt⸗ stadt Wien mit jenen der Apotheker in den Provinzial⸗Hauptstädten und auf dem Lande vergleicht, der Billigkeit nicht zu entsprechen, da die Letzteren durch die außer allem Verhältniß geringeren Regie⸗ Auslagen gegen die Ersteren begünstigt sind, und die Medikamen⸗ ten-Tare für sie offenbar zu hoch bemessen ist. Während der Apotheker in der Haupt- und Residenzstadt Wien nur durch den verhältnißmäßig größeren Absatz an Medikamenten sein Auskommen finden muß, bezieht der Apotheker in den Provin⸗ zialstädten und besonders auf dem Lande bei einer gleichen Taxe und viel geringeren Regie - Auslagen einen solchen Gewinn, daß er die Arzeneien um einen bedeutend geringeren Preis abzugeben in der Lage ist, ohne an seinem Gewinne verkürzt zu sein, woraus nicht nur für das Publikum, sondern auch für das Aerar, hinsichtlich der aus dem Staatsschatze zu bestreitenden Medikamente, ein Nachtheil ent⸗ steht. Den Provinzial-Regierungen wurde daher die Berathung darüber aufgetragen, ob es nicht angemessen wäre, die Medikamenten⸗ Taxe aufzuheben, und unter welchen Vorsichten und Bedingungen zur Erzielung einer sicher guten Bedienung des Publikums und der er— forderlichen Kontrole gegen Mißbräuche dies zu geschehen hätte, oder ob für jede Provinz eine eigene Medifamenten-Taxe einzuführen wäre? — Auch eine neue Pharmakopöe soll eingeführt werden, und um diese nicht nur dem gegenwärtigen Standpunkte der verschiedenen Zweige der Heilkunde, sondern auch den verschiedenen Bedürfnissen der einzelnen Provinzen des Kaiserstaates nach Möglichkeit anzupassen, sind die verschiedenen Sanitäts⸗Kollegien zur Erstattung eines Gutachtens aufgefordert worden. Auch in Beziehung auf die bisherigen amtlichen Verrichtungen der aus der Staats⸗-Kasse bezahlten Kreis-Wundärzte soll die Frage berathen werden: ob selbe nicht entbehrlich scheinen, somit und unter welchen Modalitäten gänzlich einzuziehen wären, um deren Wirksamkeit auf andere, den Staatsschatz weniger belastende Weise zu ersetzen.
gran rY i ch.
A Paris, 18. Dez. Man kommt von allen Seiten überein, der in der Zusammensetzung des Ministeriums vorgegangenen Verän— derung keine große politische Wichtigkeit zu geben. Die Opposition will gleichwohl darin eine neue Verstärkung des in dem Kabinette vorherrschenden Guizotschen Einflusses sehen, gegen welchen bisher Herr Teste zuweilen seine Stimme mit denen der Herren Marschall Soult und Cunin⸗Gridaine in die Wagschale zu legen pflegte. Herr Dumon gilt nämlich für einen unbedingten Anhänger der Grundsätze und der Maximen des Herrn Guizot, durch dessen parlamentarische Haltung er seit einer Reihe von Jahren immer die seinige hat be⸗ stimmen lassen. Herr Dumon ist übrigens, wie ihm auch seine Mei⸗ nungsgegner zugestehen, ein Mann von Verdienst, von gründlichen Kenntnissen und ein unermüdlicher Arbeiter. Wenn er bisher keine bedeutende parlamentarische Rolle gespielt hat, so liegt die Ursache davon in dem Umstande, daß er kein Redner ist, d. h. daß er keinen Vortrag hat. Es fehlt ihm keinesweges an der Gabe, seine Gedan⸗ ken in fließender Sprache und in klarer Weise auszusprechen, wohl aber an dem Talente, durch Ton und Geberde Aufmerksamkeit zu erzwingen und Interesse zu erregen.
Noch immer ist es ziemlich still von den parlamentarischen Fra⸗ gen, welche die Kammer in ihrer bevorstehenden Session vorzugs⸗ weise beschäftigen werden. Die seit mehreren Monaten angeregte Idee einer Revision des Gesetzes über die Befestigung von Paris, für welche zuletzt Herr Arago in die Schranken getreten ist, und von deren Ausbeutung sich ein Theil der Opposition große Resultate ver⸗ sprach, hat für jetzt ein vollständiges fiaäsco gemacht, und sie wird in der Kammer wohl kaum zur Sprache gebracht werden, da ihr die Unterstützung durch eine energische öffentliche Meinung fehlt, auf die man gerechnet hatte. Dagegen ist vorauszusehen, daß die Dotations⸗ Angelegenheit zum Terrain für einen hitzigen Kampf von der Oppo⸗ sition gewählt werden wird und daß die Regierung in diesem Kampfe den Sieg schwerlich ohne empfindliche Einbuße erringen dürfte. Ei⸗ gentliche Gesetzgebungs-Fragen werden, allem Anscheine nach, nur wenige vor die Kammern kommen, und es ist sehr zweifelhaft, ob diese wenigen überhaupt eine Lösung erhalten werden, wie z. B. die Frage über den Secundair-Unterricht. Der einzige auf die bevor⸗ stehende Session bezügliche Gegenstand, für den man sich bis jetzt einigermaßen interessirt, ist die Frage von der Wahl des Präsidenten der Deputirten-Kammer, die zwischen den Herren Dupin und Lamar— tine schwankt.
Xx Paris, 18. Dez, Madame Dudevant, die unter dem Au⸗ tornamen George Sand bekannte, geistreiche Schriftstellerin, hat das Beispiel des Herrn von Lamartine, der bekanntlich in dem zu Macon erscheinenden Blatte Le Bien Public ein besonderes Organ sich gründete, in welchem er von Zeit zu Zeit seine patriotischen Phanta⸗ sieen Frankreich und der Welt zum Besten giebt, folgen zu müssen geglaubt; auch sie wird unter ihrem speziellen Einflusse und als Or⸗ gan ihrer politischen und sozialen Ideen, in der Provinz ein Blatt sich schaffen, und zwar im Departement der Indre unter dem Titel Eclalreur de l' Indre. Sie hat in dem radikalen hier erschei⸗ nenden Blatte la Reforme ein offenes Sendschreiben an Herrn von Lamartine gerichtet, worin sie demselben zuerst zu der in der neuesten Zeit von ihm eingeschlagenen Bahn Glüch wünscht und zum Ausharren darauf aufmuntert, dann aber seine Mit⸗ wirkung für das von ihr beabsichtigte Blatt in Anspruch nimmt, indem sie dagegen die ihrige zu dem Bien public des Herrn von Lamartine zusagt. Warum sie das Blatt in der Provinz und nicht hier selbst will erscheinen lassen, erklärt sich leicht aus dem Inhalte des Schreibens der berühmten Schriftstellerin, so wie aus dem Zwecke, den sie darin als Ziel, das jetzt vor Allem von den Publizisten Frankreichs verfolgt werden müsse, darstellt; dieser Zweck ist Hebung und Belebung des erschlafften öffentlichen Geistes und Bekämpfung der Mißbräuche, welche die Folgen des ins Ueber⸗ maß getriebenen Centralisations⸗Systems sind. Wie man sieht wird also Paris, das mit der Centralisation identifizirt ist, das ihr seine ganze Größe, Bedeutung, seinen überwiegenden Einfluß auf Entschei⸗ dung aller nur irgend bedeutender Fragen verdankt, das Hauptziel der Angriffe des neuen Journals werden. George Sand sagt in ihrem Schreiben an Herrn von Lamartine über die kenn atůe⸗ un⸗ ter Anderem:
„Die Centralisation ist allerdings der Schlußstein zu dem Gebäude der französischen Einheit, und Gott verhüte, daß Frankreich nicht zum Fö—= deralismus sich hinneige, wie Spanien in seiner Angst, und in sei= nen letzten Krämpfen demnächst vielleicht gezwungen sein wird, demselben sich zuzuneigen. Aber der Grundsatz selbst der Centralisation ist bei uns jetzt so sehr verfälscht, daß er das Gegentheil der wahren Centralisation hervorbringt, nämlich die Concentration, das Uebergreifen und die Ab- sorption (ich lasse das französische Wort, da man im Deutschen schwerlich durch ein einziges Wort die ganze Idee wiederzugeben vermag, welche die Verfasserin darin knüpfté). Paris spielt nicht mehr die werkihätige Rolle, durch welche die Hauptstadt die Civilisation befruchten sollte, indem sie die Bewegung der Provinzen organisirt und leitet. Anstatt ohne Un- terlaß das Leben vom Mittelpunlte nach den Extremitäten zurück= fließen zu machen, ist diese ausgedehnte und furchtbare Hauptstadt ein Schlund geworden, wo das Blut gerinnt, wo der Reichthum ver⸗ schlungen wird, wo das Leben sich verliert. In der That sollten alle Lebenskräfte des Landes dahin ihre Richtung nehmen, da ausmünden: aber nur unter der Bedingung, daß diese Kräfte sich ausbreiteten, nachdem sie sich, wenn ich so sagen kann, am Busen der Mutter des Vaterlandes (wie Johannes Ziska von seinem alten Prag sagte) sich neugestählt haben, und zurückkämen, um das Geburtsland, das ste erzeugte, mit allem ge⸗ reinigten und vereinigten Feuer am Centralheerde zu entflammen. Aber weit entfernt davon, verzehrt das geizige Babylon seine Kinder, und wenn es sie dem Boden, der sie hervorgebracht hat, wiedergiebt, so thut es dies nur, . es ihnen allen Saft, dem sie ihm gegeben hatten, abge⸗ zapft hat.“
An einer anderen Stelle sagt die Verfasserin dann:
„Die an landwirthschaftlichen und industriellen Produkten reichsten Pro⸗ vinzen sind gerade diejenigen, wo die Bürger am wenigsten daraus Nutzen ziehen. Alle unsere Grundeigenthümer, alle unsere Pächter des Berry, ver— sehen die Märkte von Paris mit gemästeten Ochsen; seit Menschengedenken hat Reich oder Arm im Berry nur Kuhfleisch, oder, was noch schlimmer ist, gar nur Fleisch von kranken Ochsen gegessen. Ich weiß es nicht, aber ich wollte wetten, daß man in Burgund schlechten Wein trinkt, und daß man zu Elbeuf kaum die Kleider aus Tuch kennt. Wenigstens bin ich überzeugt, daß nirgends das Volk an den Wohlthaten der Production Antheil hat, die unter seinen Händen sich erschließt. Alles wind vom Centrum ausge⸗ saugt; nur Geld kommt von dort zurück; ein unfruchtbgres Produkt, schein⸗ barer Genuß, der nie bis zu den armen AKlassen hinabsteigt, und nicht ein—⸗ mal den Mittelklassen zu Gute kommt. Das Geld in ihren Händen ist nur ein Mittel, den Geldverkehr fortrzusetzen u. s. w.“
Aus diesen wenigen Bruchstücken mögen Ihre Leser schon hin⸗ reichend ersehen, in welchem Geiste das neue Provinzialblatt redigirt sein wird. Wie die radikalen Ideen, welchen George Sand auch in der Revue Independante eifrigst das Wort spricht, auch hier überall durchleuchten, würde an sich schon unverkennbar sein, wenn in dem Schreiben selbst auch die direkten Angriffe auf die jetzige Regie⸗ rung und das ganze System der jetzt bestehenden politischen und so⸗ zialen Einrichtungen unterblieben wären, die sich jedoch darin finden. Ein sehr bezeichnender Umstand für die Stellung, welche Herr von Lamartine jetzt in der Meinung und in der Wirklichkeit einnimmt, liegt aber darin, daß alle mehr oder minder radikalen Bestrebungen, wo solche nur immer auftauchen, in ihm einen natürlichen und unbe⸗ zweifelten Bundesgenossen zu haben der Ueberzeugung sind.
Srossbritanien und Irland. London, 16. Dez. Eine so eben erschienene Schrift „Frank⸗
reich, seine gouvernementale und soziale Organisation“ (france: ler
gouvernemental and social organisation exposed and considered)
ohne Angabe des Verfassers, veranlaßt die Times zu folgenden in⸗ teressanten Betrachtungen über die verschiedene politische und soziale Bildung Englands und Frankreichs:
„Es wird häufig die Frage aufgeworfen, warum die Engländer im Allgemeinen sich so wenig um die Regierungsformen fremder Länder be—⸗ kümmern. Wir antworten, weil sie so wenig von dem Dasein ihrer eige⸗ nen Regierung spüren. Von Kindheit an gewöhnt an den Genuß persoͤn⸗ licher Freiheit und an die eigene Besorgung ihrer Lokal-Angelegenheiten — Geburtsrechte, die ohne Gefährdung der Constitution nicht verletzt werden können — kümmern sie sich um die Regierungs⸗Autorität, unter der sie leben, weniger als die Bürger der meisten anderen Länder, und sind zufrieden sich aller Fragen enthalfen zu können, aus denen ihnen doch kein Vortheil erwächst.
Daher ist es denn auch wahrscheinlich gekommen, daß die Engländer mit wenigen Ausnahmen keine Empfänglichkeit für die Lehren der republi⸗ kanischen Propaganda gezeigt haben und mit den Aposteln des Aufruhrs und der Zerstörung wenig harmonirten. Es ist der eigenthümliche Geist des britischen Volks, lieber darin einzuwilligen, was Andere ihm vorschrei⸗ ben, als für sich selbst neue Pläne zu entwerfen. Das Volk hat keinen Trieb, selbst handelnd auf die politische Bühne zu treten, so lange es sich als Zuschauer noch wohl fühlt, und diese seine geistige Verfassung ist es, welche sein wahres Glück ausmacht, während sie seine wesentliche Freiheit beurkundet. In der politischen wie in der physischen Ordnung der Dinge ist der gesundeste Zustand gemeinhin der am wenigsten fühlbare. Das ist es auch, worin die hauptsächlichste Verschiedenheit zwischen dem politischen Charakter der Engländer und jenem ihrer Nachbarn auf dem Festlande be⸗ steht, und man begreift diese Verschiedenheit am besten aus den Beispie⸗ len, welche von militairischen Autoritäten zur Charakterisirung der Armeen beider Länder angeführt worden sind. Auf dem Schlachtfelde betrachtet der französische Soldat sich als Offizier und gehorcht nicht, weil ihm befohlen wird, sondern weil er sich mit der Weisheit und Zweckmäßigkeit des Befehls zu⸗ frieden fühlt. Dem englischen Soldaten fällt es dagegen auf der anderen Seite niemals ein, zu fragen, sondern er gehorcht einfach und vollstreckt den Befehl. Gerade eben so ist es in politischen Dingen. Während der Franzose im größten Eifer mit seiner eigenen Regierung herumhadert und mit eifersuͤchtigen Blicken auf die Regierungen anderer Länder sieht, arbeitet der Engländer angestrengt und ruhig fort, brummt und streitet auch wohl, wie es die Sache mit sich bringt, aber giebt sich selten die Mühe, seine Augen aufzuschlagen, um zu sehen, was seine Nachbarn machen. Der Erstere hat vielleicht in seinem Leben Throne wanken und Könige unter der Herrschaft eines Revo⸗ lutions-Tribunals siürzen sehen; er war Zeuge von der Herstellung und Vernichtung einer Reihe von Constitutionen, un ihm zuletzt das Verfrauen zu jeder schwand; der Letztere weiß dagegen sehr wohl, daß die britische Constitution lange schon da war, als er zur Welt kam, und daß, wie ver— ändert dieselbe auch im Laufe der Zeit durch den Wechsel der Umstände und neue Bedürfnisse dasteht, sie doch noch immer so kräftig wie ehemals ist und unverändert in ihren Prinzipien sich wunderbar den neuen Forde— rungen der Gesellschaft ohne plötzliche und konvulsive Uebergänge anschmiegt. Wir können es sehen, wie diese charakterischen Geistes- Richtungen durch die Politik der beiderseitigen Regierungen genährt und entwickelt werden. Das französische Regime hat zum Zweck, die Stimme der öffentlichen Mei— nung zu ersticken, durch und für sich selbst allein zu regieren, alle Gewalt in sich zu centralisiren, und über die leiseste Spur von Bewegung in der entzündbaren Masse zu seinen Füßen die eifrigste Kontrolle auszuüben. Es ist dagegen die Weisheit der englischen Regierung, wenn nicht die Trug— schlüsse einer herzlosen Nationgl-Oetonomie oder Partei-Interessen sie ver dunkeln, ihre Maßregeln den Bedürfnissen des Volks anzupassen, der Ent= wickelung von Privat-ünternehmungen das weiteste Feld zu öffnen ersucht und den freien Ausdruck der persönlichen Meinungen zu begünstigen, in so fern der= selbe nur nicht unverträglich mit dem Frieden und der Ordnung der Gesell= schaft und der Unverletzlichkeit der Constitutjon selbst ist. (Man hat indeß in England auch schon ziemliche Forsschritte auf dem Wege der Centralisation der Regierungs- Gewalt gemacht, und alle Regierungen, Whigs wie Tories, haben darin eine gleiche Politik befolgt, man geht täglich auf diesem Wege, wenn auch laängfam, weiter fort, hur ist die Time s, als Ausdruck der aiten Tories oder? des an dem Althergebrachten hängenden englischen
Volkes, derartigen Reformen durchaus entgegen, und sie nennt es hier herz-