1844 / 33 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

thlr., welcher in der obigen Summe der einge= . = mit 2 ist, für jetzt aber vom Staats⸗ * ulden - Etat noch nicht abgesetzt 22 3 weil eine wirkliche

ĩ keinesweges erfolgt ist.

*mizin ge d er en, tion der Tilgungs⸗ Fonds sind ferner auch die danziger , . 1 ü i etzteren Art sin 612 Rthlr. gr. ug, . 9 Beiträge der Stadt Danzig und ihres Gebiets 2 3062, 107 Rthlr. 6 Sgr. 6 Pf. eingezogen worden) als ntheil des Staats . Rthlr. 15 Sgr. 2 Pf. für baar

1, 15 lr. eingelöst worden. . ö nachdem ihr Nennwerth durch die Ver⸗ orbnung vom 213. April 1821 auf ein Drittel reduzirt worden, einen neuen i um 10 pCt. steigenden Nennwerth erhalten haben, mit einem diesem wachsenden Verhältnisse entsprechenden festen Betrage jn den Staatsschuld= Etat nicht haben aufgenommen werden können, sondern in demselben nur durch ein zu ihrer endlichen Beseitigung für muthmaßlich hinreichend arbitrirtes Aversum von 2300, 000 Rihlr. vertreten werden, so können auch die eingelösten Obligationen weder mit ihrem ursprünglichen, noch mit ihrem neuen steigenden Nominal⸗ Betrage vom Etat abgesetzt werden, und darf die Ermäßigung der Staatsschuld für diesen Theil sich nur auf die von dem erwähnten Aversum als Tilgungs Prozent ausgebrachten 23,000 Rthlr. jährlich,

mithin für die ganze Periode auf 230,000 Rthlr. beschränken. .

Unter diesen besonderen Umständen ist das Staatsschuld⸗Kapital nach Hinzurechnung von außerordentlich getilgten Domainen-Pfand— briefen 31,270 Rthlr. für jetzt nur um eine Summe von

Rthlr. Sgr. Pf. 24,895,355 14 8 und mit Zurechnung der in den vorherge—

204

t tionen aus der Anleihe vom Jahre 1809, welche gegen Domainen⸗Pfandbriefe ein⸗

getauscht worden c. .... ot. 00 Nthli. Rthlr. Sgr. Pf. zusammen (J!.

Deponirt wurden also ...... ..... ...... ...... 6149,88 17 160

Davon wurden durch Feuer

bern, 58 8 og. 2. 7.

zu den Akten genommen:

ein die Stelle einer Obli⸗

gation vertretendes Morti⸗

sications-Erkenntniß über. 420

58 7,

*

und im Depositorium des Kammergerichts be⸗ , ..... 14,120,565 15 3 Da mit dem Beginn jedes neuen Tilgungs Dezenniums von den bis dahin getilgten Kapitalien den Tilgungs⸗-Fonds die Zinsen nicht weiter zuwachsen, sondern gänzlich wegfallen sollen, so erleidet der Bedarf der Staatsschulden-Tilgungskasse vom 1. Januar 1843 ab eine neue Ermäßigung. Diese stellt sich um so beträchtlicher heraus, als dazu, außer den bereits erwähnten Umschreibungen und Zinsen— Reductionen der kurmärkschen landschaftlichen Obligatlonen, der Do— mainen⸗Pfandbriefe und einiger Klassen provinzieller Staats-Schulden, auch die im Jahre 1839 bewirkte Reduzirung der kur- und neumärk⸗ schen Provinzial Kriegsschulden und deren ÜUmschreibung in neue, zu 33 Prozent verzinsliche Schuld⸗Verschreibungen mitgewirkt und als Ew. Königl. Majestät am 27. März 1842 noch die Konvertirung der gesammten konsolidirten Staats-Schuld der Staats⸗Schuld⸗= scheine im Gesammt-⸗Betrage von 98,982,900 Rthlr. ebenfalls

gangenen beiden Tilgungs-Perioden schon

abgetragenen ..... ...... ...... ..... . 2 0727 29 6*)

überhaupt um ..... 67S. z GG 11 2

vermindert, so daß von der Totalsumme der . a 206,733,170 28 6

ergänzten Kapitalschuld noch ...... ... ...... 158,861, 09897 141 1

etatsmäßig verbleiben. . Erscheint hiernach die Wirksamkeit der Tilgungs-Fonds während, des abgelaufenen Dezenniums weniger bedeutend, als in der vorher⸗ gehenden Periode, so bedarf dies wohl keiner besonderen Nechtferti⸗ gung. Dieselbe liegt zum Theil in der durch die Zins- Reduction auch für die Tilgungs- Fonds entstandenen Zinsen-Verminderung und in dem Wegfalle der Tilgungs Kontingente mehrerer gänzlich besei⸗ tigter Schulden- Titel, hauptsächlich aber in dem Steigen aller Effek⸗ ten⸗Course, besonders der Staats -Schuldscheine. Im Jahre 1821 auf 66 pCt. herabgegangen, konnte dieses Papier viele Jahre hin⸗ durch sich nicht auf 0 pCt. behaupten es ging vielmehr am 10. Dezember 1830 sogar wieder auf 82 pCt. zurück. Aber schon im Dezember 1834 erreichte dasselbe sein Pari und ging von da ab in regelmäßiger Steigerung bis zu 105 pCt. (Ende Februar 1812); selbst nachdem dessen Herabsetzung auf 33 pCt. Zinsen ausgesprochen und durchgeführt war, blieb sein Stand noch nahe an 104 pCt. Schon im Jahre 1835 waren wir daher genöthigt, die zum Tilgungs Fonds einzuziehenden Staats-Schuldscheine durch Ausloo⸗ zu bestimmen und durch baare Auszahlung ihres vollen Nenn⸗ ein zulösen. . Verglichen mit dem zur Eswerbung der getilgten Kapitalien er⸗ forderlich gewesenen Aufwande zeigt sich jedoch, daß die Tilgung im Durchschnikt immer noch unter dem Nominalwerthe hat geschehen kön nen. Denn wenn einerseits die zum Ankaufe danziger Obligationen

verwendeten 1,150, 000 Rthlr. von der Ausgabe bes Tilgungs⸗Fonds . wie andererseits die außerordentlich eingelösten 31,270 Rthlr. und die Dotatione⸗Quote der danziger Schuld mit 230,000 Rthlr. von dem als getilgt veranschlagten Kapitale abgesetzt und dem letzteren dage⸗ gen die Aktiva des Tilgungs⸗ Fonds der englischen Anleihe mit Ras es Rthlr. zugestoßen werden, so sind 25,627,310 Rthlr. 14 Sgr. 8 Pf. Kapital durch 25,612,945 Rthlr. 26 Sgr. 1 Pf. erworben worden, wobei nicht außer Acht bleiben darf, daß unter den Ankaufs⸗ preisen auch die Mäkler⸗Courtage, Agio von Gold und anderen schwe⸗ reren Währungsmitteln, so wie die Uebermachunge⸗-Kosten und alle sonst noch vorkommende Spesen, mitbegriffen sind. .

Der Allerhöchsten Bestimmung vom 25. Juli 1822 zufolge, sol⸗ len die vermöge der Mittel der Tilgungs⸗Fonds eingelösten Staats⸗ schuld Dokumente jedes Jahr nach dem Schlusse der Rechnungen bei dem Kammergerichte verwahrlich niedergelegt und nach der Allerhöch⸗ sten Kabinets⸗-Orbre vom 10. November 1823 die in solcher Weise dort aufgesammelten Deposita von fünf zu fünf Jahren, von der zur Vernichtung der hierzu bestimmten Staats⸗Papiere angeordneten Im— mediat⸗Nommission, im Beisein einer Deputation bes Kammergerichts, des hiesigen Magistrats und einer solchen aus unserer Mitte, durch Feuer vernichtet werden. Rthlr. Sgr. Pf.

Unter den in der Periode 1820 32 mit 42, 976,27 29 6

1833 42 mit 24,895,355 14 8

vom Etat abgegangenen ...... ...... bh7, 870683 14 2 sind einerseits mit aufgerechnet: 2. Königsberger Provinzial - Kriegsschulden= Obligationen. ... .... ..... 119,216. 4. 11. h. Danziger Freistaats⸗ k 483,00. —. Da die eingelösten Do⸗ lumente dieser Schuld- Ra⸗ tegorieen von den Magi⸗ sträten der beiden Städte vernichtet worden, so sind dieselben hier abzusetzen. c. Die auf ö lichem Wege abgetragenen 233,210. —. —. deren Vernichtung auf die 6 gewöhnliche Weise er⸗ Von den Gläubigern zur Nealisirung noch nicht präsentirte Obligationen. 100363. 21. 5. Es gingen demnach ü —— 1235,89 26 4 n blieben als 1 deponirende Summe vd db d T nöd n erkrseite haben dagegen auch Dokumente = n e , . . . . a. em Etat vom 17. Ja⸗ be er n der de hren 11 ad i i getila= en Einen ,s 3 M ih von der Aurmarl... 1747 6. von der Neuma —— (. 493,1 . von ihren t 1 6 tragenen Ar und au⸗ hollandische Obliga⸗

auf 37 pCt. Zinsen zu genehmigen geruhet haben.

lieber die Ausführnng ünd die Resultate dieser Maßregel haben wir unter dem 15. Mai d. J. Ew. Königl. Majestät einen detaillir⸗ ten Schluß Bericht erstattet, und erlauben wir uns ehrfurchtsvoll,

aus diesem nur Folgendes hier hervorzuheben.

Die oben gedachte Summe hatte sich durch die inzwischen fort— geschrittene Tilgung definitiv auf einen Kapital-Betrag von z 98, 973,350 Rthlr. ; in 102,617 Staats⸗Schuldscheinen vermindert, und es wurden diese letzteren von uns zum Zweck der Herabsetzung des Zinsfußes von 4 auf 35 pCt. am 10. April 1842 gekündigt. Hiervon sind a) zur Konvertirung einge⸗

6 396,965 Stück über 98,383, 175 Rthlr. b) zur baaren Rückzahlung . 1 60 * ; 6, S25 *

c) gar nicht vorgelegt, also stillschweigend der Kon⸗ vertirung unterworfen . . 583,350 * Summa wie oben 03,6 17 Stück ber J,Mrö, 535 Tihst. Für die zur Konvertirung eingereichten Staats-Schuldscheine wurden an Prämien gezahlt: 12 pCt. von 97, 509, 825 Rthlr. ..... 1B 950, 196 Rthlr. 15 Sgr. ö ,, 9,535 * 165 * à 1 ** * 237,550 K 2, 376 1 15 1 überhaupt von 98, 383,175 Rthnr. . .... 1,962, 108 Rthlr. 15 Sgr. Von diesen Prämien haben jedoch Staats- und andere Königl. Fonds

5,592 ) )

wund Kassen, namentlich der Staat sschatz, der Kron-Tresor, der Kron— und der Königl. Familien- Fideikommiß-Fonds, die General-Staats⸗ kasse, die General⸗Militairkasse, die Staatsschulden⸗-Tilgungskasse,

die Hauptbank, die Seehandlung, die Justizbeamten⸗Wittwenkasse, die Kasse des Kadetten⸗-Instituts und das Militair⸗Waisenhaus auf die

ihnen gehörigen 27,184,850 Rthlr. Staats⸗-Schuldscheine 549,697

Rthlr. empfangen.

Auch sind den Gerichts- und vormundschaftlichen Depositorien, den Kämmereien, Landgemeinen, Kirchen, frommen und milden Stif— tungen, Instituten und Corporationen sehr bedeutende Prämien zuge— flossen. Wir erwähnen nur des kurmärkischen Pupillen-Depositoriums, des hiesigen städtischen Vormundschafts⸗Depositoriums, der Deposito— rien des Kammergerichts und des hiesigen Stadtgerichts, so wie der hiestgen Kämmerei, welche auf die ihnen zugehörigen konvertirten Staats⸗Schuldscheine über 2,610,050 Rthlr., an Prämien 52, 201 Rthlr. empfangen haben.

Die alten 4prozentigen Staats⸗Schuldscheine sind eingezo⸗ gen und den Besitzern der konvertirten neue 35 prozentige Schuld⸗ Dokumente nach einem von Ew. Königl. Majestät bereits unter dem 30. August 1811 Allerhöchst genehmigten Formulare is denselben Apoints ausgehändigt worden.

Anstatt des bisherigen unbequemen Systems der Eintheilung der Staats-Schuldscheine, nach welchem die Nummer die prinzipale Be— zeichnung war, jede Nummer eine Summe von 1000 Rthlr. reprä— sentirte, und die einzelnen Apoints innerhalb einer Nummer durch die Buchstaben von A. bis II. und, wenn es erforderlich wurde, auch noch darüber hinaus, von einander unterschieden wurden, haben jetzt jede der S Apoint⸗Gattungen von 1009 Rthlr., 500 Rthlr,, 400 Rthlr., 300 Rthlr., 200 Rthlre, 190 Rthlr., 50 Rthlr. und 25 Rthlr. einen der Buchstaben A. B. (C. D. H. E. G. oder II. zur Haupt-Bezeich⸗ nung und die einzelnen Exemplare jeder dieser Apoints die Unterschei⸗ dung durch ihre Ordnungszahlen erhalten.

Die alten, mittelst einer Schneidemaschine bereits kassirten Do⸗ kumente werden gegenwärtig in die Mortificationsbücher eingetragen und in den Stammbüchern gelöscht, und es werden nicht nur neue Stammbücher, sondern auch, zur Sicherung gegen etwanige Vernich⸗ tung derselben durch Feuer oder andere lu le Duplikate Behufs der Niederlegung im Staats-AUrchiv gefertigt. Nach Beendigung die⸗ ses Geschäfts werden die kassirten Dokumente durch Feuer vernichtet, und es wird dies öffentlich bekannt gemacht werden.

Die Kosten, welche die Konvertirung der Staats-Schuldscheine verursacht hat, beliefen sich und zwar:

a) die Kosten der Konvertirung auf 3,5 lz Rthlr. 12 Sgr. 9 Pf. h) die Kosten der Ausfertigung und

Ausreichung der neuen Staats⸗

Schuldscheine und Zins-Cou⸗

ö w,

Dazu sind später noch gekommen:

die den Beamten bel den Re⸗

pier g e hrt, Ten und bei

er Kontrolle der Staatspapiere für diese außerordentlichen Ge⸗ schäfte bewilligten Remuneratio⸗

1 5, 700 *

e) die Konvertirungs- Prämie auf 1,962,108 15 , Summa aller Kosten D N n, d Sr, Tr welche der allgemeine ka . getragen han n 9f.

Dagegen beläuft sich das Ersparniß, welches durch die Herab⸗ setzung des Zinssußes von 4 auf 33 pCt. erwächst, auf jährlich

494, 8c‚ꝙ6 Rthlr. 22 Sgr. 6 Pf. Zufolge der Zusicherung, welche Ew. Königl. Majestät in der Aller⸗

662866 8 „414

7

Staate⸗Schuldscheine Allergnaädigst ertheflt haben, dürfen zwar diese

innerhalb der Jahre 1843 46 nicht verlooset, vielmehr muß der Bedarf für den Staatsschulden⸗Tilgungs-Fonds durch Ankauf beschafft werden. Wir hoffen aber, letzteres ohne erhebliche Opfer von Seiten der Staats⸗Kasse möglich zu machen.

In Folge der oben erwähnten Ersparnisse hat der von Ew. Königlichen Majestät Allerhöchst vollzogene Etat für das Jahr 1813 auf die Gesammt⸗Ausgabe mit Einschluß der provinziellen Staats⸗

Schulden von

7,239,000 Rthlr. herabgesetzt werden können, und es ist dadurch gegen den Etat für das Jahr 1833 (für die abgelaufene Periode) eine Ersparniß von

jährlich 2,079,488 Rthlr. 17 Sgr. 9 Pf. bewirkt worden.

Da wir gegenwärtig mit der Kündigung und Einlösung ber in sämmtlichen Regierungs-Bezirken vereinzelten provinziellen Staats Schulden, welche zu 37 pCt. und höher verzinset werden, beschäftigt sind; so wird hierdurch auch diese Schuld -Kategorie, welche wegen ährer Eigenthümlichkeiten uns wie die Provinzial-Regierungen und die Kassen-Verwaltung am meisten belästigt, zum großen Theile beseitigt werden und sonach die Anleihe in London die einzige Schuld⸗Position bleiben, von welcher mehr als 35 pCt. Zinsen zu zahlen sind.

Wir werden jedoch auch in Zukunft jede günstige Gelegenheit zur weiteren Vereinfachung dieses Geschäftszweiges, zu Ersparnissen c. in demselben, pflichtmäßig benutzen, und wir dürfen demnach, wenn keine äußeren Ereignisse störend darauf einwirken, den Augenblick nicht für sehr entfernt halten, mit welchem die Konsolidirung ber Staats⸗ Schuld in ihrem ganzen Umfange vollendet sein wird.

höchsten Ordre vom 27. März v. J. den 6 der konvertir ten a

Durch die beiden Gesetze vom 4. Mai 1813 über die Umschreibung außer Cours gesetzter oder zum Umlauf unbrauch— bar gewordener, unter öffentlicher Autorität auf jeden Inhaber ausgefertigter Papiere, und über das Wiederincourssetzen der unter öffentlicher Autorität auf jeden Inhaber ausgefertigten Papiere, ist abermals einem im Verkehr lange gefühlten dringenden Bedürfniß abgeholfen worden.

Wir können diesen Abschnitt unseres ehrfurchtsvollen Vortrages nicht schließen, ohne noch allerunterthänigst zu bemerken, daß auch in diesem nunmehr abgelaufenen Dezennium keine Versuche, Staatsschuld⸗ scheine oder andere Kapital-Dokumente oder Zins Coupons nachzu⸗ machen oder zu verfälschen, zu unserer Kenntniß gekommen sind. Wenn dies, wie wir schon in unserem ersten Geschäfts-Bericht zu er⸗ wähnen Gelegenheit hatten, außer der Höhe der Apoints wohl auch dem Umstande beizumessen sein dürfte, daß diese Dokumente, bei der alle vier Jahre wiederkehrenden Ausreichung neuer Zins⸗-Coupons, im Originale vorgelegt werden müssen wobei sie denn jedesmal einer strengen Verification unterworfen werden so werden Attentate dieser Art für die Folge um so weniger befürchtet werden dürfen, als die jetzt ausgegebenen neuen drei und einhalbprozentigen Staatsschuld⸗ scheine nicht allein wegen der Eigenthümlichkeit des dazu besonders geschöpften Papiers, sondern auch wegen ihrer sorgfältigeren Aus stattung die Nachmachung erschweren.

Indem wir nunmehr zu der unverzinslichen Staatsschuld übergehen, erlauben wir uns, im Allgemeinen dasjenige zu resumiren, was wir in unserem umständlicheren Berichte über die Ausfertigung der zuletzt ausgegebenen Kassen⸗-Anweisungen vom 1. August 1838 allerunterthänigst angezeigt haben. Nachdem nämlich die Abnutzung des im Jahre 1821 ausgefertigten Papiergeldes eine Erneuerung desselben, und zwar in einer dem Fortschritte der Kunst und der Technik entsprechenden Form, dringend gefordert hatte, wurden wir dazu durch den Allerhöchsten Befehl vom 14. November 1835 angewiesen. Die Allerhöchste Bestimmung vom 5. Dezember 1836 ermächtigte uns ferner, zum Zweck besserer Kontrollirung des zirkulirenden Papiergeldes, an die Stelle der neben den Kassen⸗Anweisungen zirkulirenden Bank⸗ und Seehandlungs⸗Kassenscheine, so wie der pommerschen Bankscheine welche zusammen eine Summe von 5̃oö00, 000 Rthlr. repräsentirten Kassen-Anweisungen auszufertigen; und endlich wurden wir, um das dringender gewordene Bedürfniß einer Vermehrung des Papiergeldes zu befriedigen, durch die Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 9. Mai 1837 autorisirt, annoch 3 Millionen Thaler Kassen⸗Anweisungen aus⸗ n . Die sonach in Umlauf gesetzten Kassen-Anweisungen be—

ehen in:

„242, 347 Stück zu Einem Thaler. . . . ... J.. J, 242,347 Rthlr. 1,500,000 » zu Fünf Thalern .. . . . . . . .. 7, 500, 0)0 5 110,900 zu Funfzig Thalern .. . ... . 5, 500, 000 » 30, 000 zu Hundert Thalern ...... 3, 000,000 * 00 zu Fünfhundert Thalern .. 2500 0000

ö,, 25, 742, 347 Rthir. von welchen jedoch, wie bisher, nur ..... ...... 11,242,347 5

als Staatsschuld aufgeführt werden können, da wegen der übrigen 14,500, 9090 Rthlr. ein gleicher Betrag in Staatsschuld⸗Dokumenten, welche in der Summe der etatsmäßigen verzinslichen Staatsschuld eingeschlossen sind, außer Cours gesetzt und in unserem Deposttorium niedergelegt ist, also durch die Vermehrung des Papiergeldes eine Erhöhung der Staatsschuld nicht stattgefunden hat.

Obgleich dieses Papiergeld, welches eben so sehr im Auslande wie im Inlande beliebt ist, erst seit 7 Jahren im Verkehr zirkulirt, so hat, doch die Abnutzung, besonders der Apoints über 1 Rthlr. schon ziemlich bedeutend zugenommen, und es wird nach Ablauf einiger Jahre die Fabrication eines neuen Papiergeldes an die Stelle des alten um so weniger zu vermeiden sein, als dazu auch die Fortschritte auffordern, welche im Gebiete der Kupferstecher- und Lithographirkunst, so, wie der Papier- Fabrication täglich gemacht werden, von welchen ., so viel als möglich . nl nehmen, um künftig davon

utzen zu ziehen. ;

Un a fn des großen Kunstfleißes, welcher auf, die Anfertigung 3 jetzt zirkulirenden Kaffen-Anweisungen verwendet ist, sind dieselben doch vielfach nachgemacht worden. 1

If e g Versuche, dieser Art geschahen bis jetzt im Auslande, was darin seine Erklärung findet, daß die Erforschung, Verfolgung und Ueberführung der Verbrecher dort mit größeren Schwierigkeiten als im Inlande verbunden ist. Wir müssen jedoch die Berestwilligkeit der auswärtigen Regierungen, die Verfertiger fal⸗ scher preußischer Kassen⸗Anweisungen zu ermitteln und mit gebühren- der Strenge zu bestrafen, anerkennen.

Wir erlauben uns, Ew. Königl. Majestät die bemerlenswertheren Fälle der im Auslande vorgekommenen Nachahmungen der Kassen⸗ Anweisungen vorzutragen:

Es wurden nämsich: ̃

1) im April 1811 in Paris auf einmal 4653 Stück Fünfthaler⸗ Scheine über 2265 Rthlr. in den Wechsel-Verkehr gebracht und bald als falsch erkannt. Bei den deshalb angestellten Nachforschungen fand man die dazu benutzten Platten in der Wohnung einer gewissen D... zu Ki welche als der Theilnahme an der Verbreltung der falschen Kassen⸗Anweisungen, so wie falscher belgischer Bankscheine verbächtig,

verhaftet und zur Untersuchung gezogen worden ist. Die vermuth⸗

lichen Verfertiger, namentlich ein gewisser H... auch R... genannt, haben sich jedoch der Untersuchung durch die Flucht entzogen, und da auch gegen die D. .. keine hinreichenden Beweise beigebracht werden konnten, so ist diese in der Sitzung des Assisenhofes vom 21. Okto⸗ ber d. J. freigesprochen worden.

2) Im Januar 18141 kamen in Leipzig Einthaler-Scheine zum Vorschein, welche ein dortiger Lithograph F. . . verfertigt und die Mutter desselben ausgebracht hatte. Beide Komplicen sind zu 5⸗ und resp. Zjähriger Zuchthausstrafe und zum Ersatz des Schadens verur⸗ theilt. Von den geständlich ausgegebenen 500 Stück sind bis jetzt nur 396 eingegangen und davon 296 ersetzt worden.

3) Im Mai 18141 kamen zu Bensheim im Großherzogthum dee falsche Fünfthaler⸗ Scheine in Circulation. Die Verfertiger derselben, der Graveur und Schauspieler S. .. aus Dresden und der Bürger M... aus Bensheim, sind zu 2sähriger Zuchthausstrafe kon⸗ demnirt. Die ausgegebenen Scheine beschränken sich auf 15 Stück.

4) Zu derselben Zeit unternahm in Weimar der Doktor der Philosophie G... aus Petersburg, die Anfertigung falscher Kassen⸗ Anweisungen. Er wurde aber während der Fertigung des ersten Fünfthaler⸗Scheins ergriffen und nebst seinen Gehülfen zur verdienten Strafe gezogen. .

5) Im August 1841 erschienen dergleichen durch Steindruck in zwei Auflagen bewirkte Nachbildungen der Kassen-Anweisungen à 1 Rthlr. in Frankfurt a. M. Als deren Urheber wurde der Lithograph K... mit mehreren Gehülfen und Ausbringern in Bockenheim entdeckt. Die Anzahl der gefertigten Exemplare betrug 2100 Stück, wovon bis jetzt 651 Stück eingezogen sind. Der Urheber dieses falschen Fabri— kats ist zu Sjähriger und seine Theilnehmer und Gehülfen sind zu - 5 und Zjähriger Zuchthausstrafe rechtskräftig verurtheilt.

Endlich gelang es

6) im August 1841 eines Verfertigers von 12 Fünfthaler⸗ Scheinen in der Person des Lithographen R.. . aus Mastricht hab⸗ haft zu werden. Er ist zu 10jähriger Einsperrung, Brandmarkung und Ausstellung am Pranger verurtheilt worden.

Im Inlande sind wegen gleichen Verbrechens verurtheilt:

7 ein bei der Verausgabung des ersten und einzigen von ihm gefertigten Einthaler-Scheins schon ertappter Schmiede⸗Lehrling, Na⸗ mens K... zu Bauerwitz in Ober-Schlesien, zu einjähriger Zucht— haus strafe;

8) ein Lithograph H... und seine Genossen aus Lüdenscheid, wegen Fertigung und Ausgabe von 241 Stück Kassen-Anweisungen, zu 2- bis 8jähriger Zuchthausstrafe;

9) der Lithograph 3... aus Hirschberg in Schlesien, wegen Nachmachung von 10 Stück in Ohlau verausgabter Einthaler-Schesne, zu jähriger Zuchthausstrafe;

10 der Geometer H... zu Reusrath, Regierungs-Bezirk Düs⸗ seldorf, und seine drei Genossen, wegen Anfertigung von 15 Ein⸗ thaler-Scheinen, zu 4— und resp. Fsähriger Festungs- Arbeit;

11) der Tischler⸗Gesell S. .. in Danzig, welcher mit seiner Ehe⸗ genossin bei der Ausfertigung und Verausgabung von Einthaler— Scheinen, deren überhaupt 351 Stück in Umlauf gekommen sind, überrascht wurde, erwürgte sich im Gefängnisse. Seine Ehegenossin starb vor ausgesprochener Strafe im Kindbett.

12) Die Untersuchung gegen den T... aus Piplin in Ostpreu⸗ ßen und dessen Komplicen, wegen Anfertigung verschiedener im Jahre 1841 zum Vorschein gekommener falscher Kassen⸗Anweisungen à 50 Rthlr. ist bei dem Land⸗ und Stadtgerichte zu Tilsit noch an⸗ hängig.

Die Urheber der sonstigen derartigen Unternehmungen, welche mit Einschluß der vorstehend besonders hervorgehobenen die Zahl von 30 erreichen, von welcher 12 im Auslande vorgekommen sind, haben noch nicht ermittelt werden können. Es ist auch wohl möglich, daß ein Theil derselben nur in veränderten Auflagen solcher Fabrikate be—= steht, deren Urheber bereits entdeckt sind. Uebrigens beläuft sich der Geldwerth der nach den vorhandenen Nachrichten in Circulation ge— brachten falschen Kassen⸗Anweisungen auf etwa 13,000 Rthlr. Ba— von sind 12,172 Rthlr. eingezogen, den Inhabern in Bericksichtigung der obwaltenden Umstände 3510 Rthlr. erstattet, für S662 Rthlir. aber hat der Ersatz zur Zeit noch verweigert werden müssen.

Wir glauben, dieses bei der weit über das Doppelte hin— ausgehenden Vermehrung der ursprünglichen Masse des Papiergel⸗ des immer günstig zu nennende Verhältniß, nächst dem Umstande, daß es nur die niedrigeren Apoints zu Einem und zu Fünf Thalern sind, welche gewöhnlich nachgemacht werden, auch der mit Ew. Kö— niglichen Majestäl Genehmigung den Entdeckern von Fälschern und Verbreitern verheißenen Belohnung von dreihundert bis fünfhundert Thalern zuschreiben zu müssen.

Die Wirkung dieser Verheißung ist ohne Zweifel eine doppelte, da sie auf der einen Seite zu emsiger Verfolgung verdächtiger Exem—= plare anspornt, auf der anderen aber die Fälschet in der Wahl ihrer Komplicen furchtsam, mißtrauisch und unsicher machen muß.

Uebrigens sind auch Fälschungen der vorletzten außer Cours ge— sezten Kassen Anweisungen noch nachträglich entdeckt worden. Es?'ist dadurch die Anzahl der Nachgebilde von Kassen-Anweisungen aus dem Jahre 1824 außer den Nachzeichnungen mittelst der Feder, de⸗ ren über 50 waren, bis auf 43 gestiegen. Die Urheber derselben sind zum großen Theil ermittelt und bestraft worden; der ganze Be— trag aller bis jetzt eingegangenen Fabrikate dieser Art hat überhaupt in 14470 Stück über ig,8b7 Rthlr. bestanden, und es sind davon 12,105 Rthlr. ersetzt worden, 7762 Rthlr. aber ohne Ersatz geblie⸗ ben. Der Schaden-Ersatz, welcher von den verurtheilten Fälschern und ihren Gehülfen hat eingezogen werden können, ist im Ganzen nur unbedeutend gewesen, indem während des ganzen abgelaufenen Dezenniums nicht mehr als 2180 Rthlr. 19 Sgr. 9 Pf. bei der Staatsschulden⸗Tilgungs -Kasse eingekommen sind, was dadurch er⸗ klärlich wird, daß in der Regel nur Individuen von zerrütteten Ver— mögens⸗Umständen ein so verzweifeltes Mittel, sich aufzuhelfen, zu ergreifen 1 .

Die Nachlässigkeit vieler Menschen in Sachen von pecunigirem Interesse zeigt sich auch in Beziehung auf Kassen - Anweisungen vom Jahre 1826. Obgleich die Aufforderungen zum Umtausche derselben, so wie der dafür bestimmte Präklusio-Termin und dessen Verlänge— rnngen bis zum 31. Mai 1839 nicht allein in allen öffentlichen Blät= tern des Inlandes, sondern selbst in den gelesensten Zeitungen des Auslandes, zu möglichst großer Publizität gebracht worden, * so sind solche doch nicht gehörig beachtet, vielmehr dauert das Sollizitiren um nachträglichen Ersatz jener werthlos gewordenen Papiere noch immer fort und sind in den Jahren 1839— 42 4187 Stück über 12,727 Rthlr. eingereicht.

Sogar Tresorscheine aus dem Jahre 1806, deren Umtau ag seit dem 1. März 1826 geschlossen ist, gehen von Zeit zu 36 noch ein.

Mit welcher Vorsicht Gesuche um nachträgliche Realisation sol⸗ cher werthlosen Papiere aufzunehmen sind, indem nicht selten gewinn⸗ süchtige Individuen diese Papiere für eine geringe Entgeltung an l. bringen und dann arme Nel ene! bewegen, ihre Namen zu Er⸗ atz⸗Gesuchen herzugeben, haben wir schon in den über einzelne Fälle erstatteten Berichten zu bemerken Gelegenhelt gehabt.

Nachdem wir im Vorstehenden die Verwaltung der Staats⸗

205 Schuld im Allgemeinen und die in Gemäßheit des Gesetzes vom

17. Januar 1820 §. V. . Athlr. Sgr. Pf. durch die Tilgung und auf andere Weise mit 1,B 584,621 25 3 bewirkten Ersparnisse, *)

ferner die durch die Zins⸗-Reduction der Staats⸗

Schuldscheine außergewöhnlich ersparten ...... 194,866 22 6 zusammen mit jährlich ..... 4 , F, ss 77 J nachgewiesen haben, auch die Verwendung der uns überwiesenen Geld— mittel welche unsere Hauptfonds bilden rechnungsmäßig dar⸗ zustellen bemüht gewesen sind, gehen wir nunmehr zu den Nebenfonds der Staatsschulden⸗Tilgungskasse über. .

Die Einrichtung und die Bestimmung eines jeden derselben haben wir in unseren früheren Geschäfts⸗Berichten umständlicher darzustellen versucht und erlauben uns jetzt nur, über den Zustand derselben Fol⸗ gendes allerunterthänigst anzuzeigen. .

Der bedeutendste dieser Neben- Fonds ist

J. der allgemeine Betriebs⸗-Fonds. Dieser wurde bei Errichtung der Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden aus den am 1. Januar 1829 verbliebenen Einnahme-Rückständen der damaligen General-Domainen⸗Veräußerungs⸗Kasse gestiftet. Ohne dessen Besitz beim Antritte unserer Functionen würden wir schwerlich im Stande gewesen sein, die günstigen Resultate zu erlangen, welche durch die Benutzung desselben wirklich erzielt worden sind.

Rthlr. Sgr. Pf. Seinem Bestande am Schlusse des Jahres w 4,283, 804 22 7 flossen während der Dauer der letzten Tilgungs— Periode zu: Neue Einnahmen. An älteren rückständigen Domainen— und Forst⸗ Veräußerungs- Geldern und Gefällen, anderen Resten, wieder erstatteten Vorschüssen u. s. w. nachdem an früher geleisteten Vorschüssen mit Allerhöchster Genehmigung 177,340 Rthlr. 11 Sgr. 11 Pf. niedergeschlagen worden ..... ...... .. 1,408,238 9 1 und an Zinsen und Cours Gewinn von den zur Ausführung der verschiedenen Zins-Reductionen nothwendig gewordenen Geld- und Effekten⸗

l . 575,815 8 1 Summa. .... b, 207, S8 9 7) Davon sind verwendet: zu Konvertirungs-Kosten: der Londoner Anleihe vom k 1492, 054. 10. 2. der Domainen⸗Pfandbriefe. . 56, 944. 12. 6. der kurmärkischen Schuld⸗Ver⸗ schrei nini 211,488. 19. —. der neumärkischen Schuld⸗ Berge lbungggee 52,529. 8. 8. der Staatsschuld-Scheine,, vorläusig erst die Prämie 1,962,108. 15. —. 242125 3 4

auf besondere Allerhöchste Anweisung wurden gezahlt und verausgabt:

dem Tilgungs⸗= Fonds der Staatsschuld⸗-Scheine, die erst am 2. Januar 1833 zahlbar gewordenen Zinsen für das 2te Semester 1832 von seinen vom Etat für das Jahr 1833 bereits abgesetzten g n,e/e,, 47, 136. . —. zur extraordinairen Einlösung von unverwechselten und von der planmäßigen Tilgung aus⸗ geschlossenen sächsischen Kam mer⸗Nredit⸗Kassen⸗Scheinen. . zur Vergütung der in der Nachfrist zur Einlösung von Kassen⸗Anweisungen aus dem Jahre 1824 präsentirten ... zur vorschußweisen Einlösung danziger Freistaats-Obliga⸗

74,462. 22. —.

24,818. —. —.

m 31, 508. 20. 7. dem Staatsschatze als Ueber⸗ schuß aus den Reductions— Operationen im Jahre 1830 1 00,000. .

an verschiedenen anderen Aus⸗ gaben und Prozeß⸗-Kosten ꝛc. 27666. 190. 5. . 05,691 23

. zusammen ..... 3, 1797. d I5 S IJ Hierdurch ist der Kassenbestand dieses Fonds 1 ,, 3, 138, 991 11 5

. Wenn demselben in der Folge die noch rück— ständigen alten Domainen-Veräußerungs- Gelder und die wieder einzuziehenden Vorschüsse mit. ... 54,704 25 11 noch zutreten, so wird sich dieser Bestand auf. J, 197, 7 4 erhöhen. Es müssen dann aber auch an Ausgaben die nachträglichen Kosten der Konvertirung und der Umschreibung der Staats -Schuldscheine mil 765, 498. 31. . so wie auch die Differenz zwischen den am 2. Januar d. J. für das vorhergehende letzte Semester mit 39 pCt. zum Etat gebrachten, in der Wirklichkeit aber noch zu 4pCt. auszuzahlenden Zinsen von Staats⸗Schuldscheinen ...

247,433. 11. 3. zusammen mit ..... in Abzug gebracht werden; wonach das eigẽsssche Vermögen des allgemeinen Betriebs Fonds auf .. künftig zu stehen kommen dürfte.

II. Der Betriebs⸗Fonds für die provinziellen Staats⸗Schulden

besaß am J. Januar 1833 von dem ihm als Dotation übereigneten ausstehenden Aktiv-Kapitalien noch Rthlr. Sgr. Pf. 1,206, 87 15 11

322,932 211

2,869,814 4 35

Von dieser Summe sind in der Periode 183 eingegangen.. niedergeschlagen wurden an unsicheren Kapitalien, um die

305, 825. 29. 3.

*) Die Abgaben-Erleichterung, welche das oben gedachte Gesetz im S. V. unter g. in Aussicht stellt, 1 von Sr. Majestät * n die Kllllerhöchste Kabineis- Ordre vom 22. RNovembär 18342, nach Allergna⸗

digst erfordertem Gutachten der Provinzial⸗Landtage und der vereinigten staͤndischen Ausschüsse, berests huldreichst gewährt uche . )

Schuldner nicht außer Nah—

rungsstand zu setzen .... . 126,076. 18... Rthlr. Sgr. Pf.

also abgegangen... 431,902 17 3 mithin stehen an Kapitalien noch aus .... .... 7ös, I84 28 8 Nächst den eingezogenen Aktiv-Kapitalien im Be⸗ ar eee , 305,825 29 3 sind an Zinsen, inklusive älterer Rückstände ...... 555,069 24 11

eingegangen. An außerordentlichen Zahlungen, und zwar an Zinsen für solche Passtva, welche zwischen Preu⸗ ßen und anderen Staaten (Hannover, Oldenburg, Braunschweig, Hessen, Nassau ꝛc.) theilbar, aber noch nicht definitiv quotisirt waren, ferner an Vor⸗ auszahlungen Behufs der Regulirung der Schulden des deutschen Ordens zc. ꝛc., der Reichs Opera⸗

tions Kasse im siebenjährigen Kriege ꝛc, an Geld⸗

und Effekten⸗Umsetzungen demnäch größtentheils

durchlaufend

sind in Einnahme ...... .... 5,721, 089. 26. 10.

y Ausgabe K 5, 057,454. 23. 5. verrechnet, daher ein Ucherschns dn —— . 63 635 3 verblieben und die reine Einnahme demnds auf 1, 524, 530 27 zu stehen gekommen ist, von welcher noch an Zurück⸗ erstattungen von reklamirten Kapitalien und Zinsen, Prozeß- und anderen Kosten der Verwaltung ꝛc. abgehen, zusammen· 24,842 16 9 so daß ein Kassen-Bestand verbleibt von.. 1, 199, 688 10 10 Werden demselben die Einnahme⸗Rückstände mit. 95,899 27 5 und die noch ausstehenden Aktiv-Kapltalien, von

welchen aber ein großer Theil unsicher ist, mit. 768, 184 28 8 a , so wird sich ein Vermögen von .. 7, 353.5773 5 N ergeben.

III. Dem Deposital⸗Fonds

sind während der abgelaufenen zehnjährigen Periode wieder einige . zugewachsen, und war die Anzahl derfelben bis auf 19 ge⸗ iegen.

Dieselben zerfallen in zwei Klassen.

A. Deposita des Staats,

deren Fonds so lange als Staats⸗Eigenthum verwaltet werden, bis die etwanigen Ansprüche von Privatpersonen, Instituten, milden Stif⸗ tungen und anderen Behörden durch eingeleitete Verhandlungen fest⸗ gestellt und befriedigt worden.

Rthlr. Sgr. Pf.

Mit Ende des Jahres 1832 war der Bestand S8, 499,398 2 6

in den zehn Jahren 1833 42 sind an Einnah⸗

men gere n 14,592,490 15 6 . . macht. . . .. 23,091,888 18

Hiervon ab die gesammte Ausgabe in diesem .

Gern nie, 13,102,166 23 5

und es verbleibt daher mit Ende des Jahres .

1842 ein Bestand von 33 Säosg. ret 24 7

unter welchem sich auch, wie hier nachrichtlich bemerkt werden muß die vom Finanz⸗Ministerium bis jetzt niedergelegten Cautionen fur Staats-Beamte mit 2573,90 Rthlr. 24 Sgr. 9 Pf. befinden.

ö ; .

B. Privat⸗Deposita. Effelten und Gelder, welche Privat⸗Personen 2c. für bereits fest⸗

stehende Ansprüche an den Staat zustehen, diesen aber h Staat:; ö „wegen unter⸗ lassener Meldungen, oder in Ermangelung der Urkunden . . Legitimationsstücke, noch nicht ausgeliefert werden können, werden einstweilen, um die Rechnungen nicht durch zahllose Reste weitläuftig zu machen, und um die Uebersicht bei der laufenden Verwaltung nicht zu stören, aus den Haupt-Rechnungen diesem Fonds zur weiteren Verwahrung überwiesen. Es waren dergleichen beim Anfange der zehnjähri ü. hnjährigen Periode 1833 47 vorhanden... FI 7860 . gr. 1Pf. die ferneren Einnahmen betrugen. . 2,594, 2325 k ö zusammen 3. 7 IT üs? Fehr. T 1 Pf. Die Ausgaben beliefen sich'üfünnen gf, Rithtt. 4, Sgr. Y.

* R 11 n und es ist daher mit Ende des Jahrẽs 1842 ein Bestand von ..... ..... 311,381 Rth 5 verblieben. .

C. Unterpfändlich deponirte Effekten und Asser vate.

Mit Ende des Jahres 1842 blieben im Bestande 145655 Rthlr, 2 Sgr. Unter dieser Summe befinden ar ,. ausgefertigten Kassen⸗Anweisungen zum Unterpfande nieder elegten außer Cours gesetzten Staats-Papiere im Betrage von 14,509, 600 Rthlr. Die Summe des gesammten Bestandes bei dem Depofital⸗ und Asservaten-Fonds beträgt hiernach 24. 953,709 Rthlr 25 Sgr

Indem wir schließlich eine Gesammt⸗Uebersicht von dem Kassen⸗ Zustande sämmtlicher unserer Obhut anvertrauten Fonds beilegen (s. umstehende Tabelle), aus welcher Ew. Königliche Majestät Aller⸗ gnädigst entnehmen wollen, daß dieselben, einschließlich der so eben gedachten 14,500,000, Rthlr. Effekten, welche für die mehr ausge⸗ fertigten Kassen⸗Anweisungen deponirt sind, die beträchtliche Summe von

29,617,700 Rthlr. 29 Sgr. 5 Pf. umfaßten, erlauben wir uns noch die allerunterthãnigste Bemerkung daß unsere gesammte Komptabilität bis einschließ lich des Jahres 16165, theils bunch Ew. Känigiühe Mäögiestiät Alerhäöchstfellst, wels Kung die Ober-Rechnungs⸗Kammier dechargirt ist, die Rechnungen für das Jahr 1841 dem Staatsrathe zur Begutachtung vorliegen und die

für das Jahr 1842 binnen kurzem an die Ober Rechnunag. abgehen werden. chnungs tammer

Berlin, den 9. November 1813.

Haupt-Verwaltung der Staats- Schulden. Rother. v. Berger. Natan. Köhler. Knoblauch.

Abgereist: Se. Excellenz der Geheime Staats ö Rother, nach Krossen. h ats Minister

Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Ober⸗-Prä der Provinz Sachsen, Flottw ell, nach nnn 2 9

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