1844 / 109 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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m,, 833 ? 3

3) an Passivrenten, Kompetenzen und boffent⸗ lichen Abgaben.... 4 an Remissionen sI) an Bau⸗, Vermessungs⸗, Separations-=, . Prozeß und anderen ähnlichen Kosten 6236557 zusammen 1, 176, 156 Rthmn.

429,928 Rthlr. 18,370 *

und b. auf die Forst⸗Verwaltung: 1) . . der Regierungs⸗Forst⸗Be⸗ amten und Forst⸗Inspektoren. ...... ... 1 2) an Forstschuß und Erhebungs⸗Kosten und anderen Lokal⸗Verwaltungs⸗Ausgaben. . . . S981, 335 * 3) an Holzhauer⸗ und Holzfuhrlöhnen. ..... 500, 9009 * 4) an Ausgaben zu Forstkulturen, Vermessun⸗ gen und Separationen, für Forstwege⸗ und Wasserbauten, an Prozeßkosten, so wie an Unterhaltungskosten der Forst⸗Dienstgebäude und Forst⸗Lehr⸗Anstalten 5) an Geldvergütungen für Holz⸗Deputate und sonstige auf den Forst⸗Grundstücken haftende Lasten 19, 901 6) an Pensionen und Unterstützungen der Witt⸗ wen und Waisen exekutiver Forst⸗Beamten und an Remunerationen dieser Beamten.. S0, 940

; zusammen. . . . . 2, ( 085, 123 Rthlr. Hiernach ergiebt sich:

a. für die Domainen, wenn von dem Brutto⸗ 1 4 , 6g, h thin. die Erhebungs- und Verwaltungskosten mit 1,176,156 * abgesetzt werden, ein Netto⸗Ertrag von 4,785, Rthir. und für die Forsten, wenn man von dem Brutto⸗ Ertrage mit.. ..... ...... 3, 963, 345 Rthlr. die Betriebskosten mit. 2, 985, 123 * in Abzug bringt, ein Netto⸗Ertrag von 1,878,222 Rthlr. mithin für beide Verwaltungszweige zusam⸗ men ein Netto⸗Ueberschuß von Von dieser Summe geht zuvörderst der in dem Gesetze vom 17. Januar 1820 dem Kron⸗ Fideikommiß vorbehaltene Antheil an den Domainen⸗ und Forst⸗Revenüen mit 2,50 (, (00 Rthlr. ab, welchem, nach einer neuer⸗ lich im Kassen= und Rech⸗ nungswesen allgemein ge⸗ troffenen Einrichtung, das Agio von den darunter in Golde zahlbaren 648,240 Rthlrn. mit 73,099 * hinzugesetzt ist. 2,673,099

167,505 Rthlr.

102, 133

6, 63, 262 Rthlr.

Der dann verbleibende Rest mit..... JGG, Ibs Rthir. bildet den zur Staatskasse fließenden Netto⸗Ueberschuß aus der Verwaltung der Domainen und Forsten.

Der Betrag von 70,163 Rthlr., um welchen diese Etats⸗Posi⸗ tion den, in dem Haupt-Finanz-⸗Etat für das Jahr 1841 mit 4,026,000 Rthlr. ausgeworfenen Netto⸗Ueberschuß der, gedachten Verwaltung übersteigt, ist, in der Hauptsache das Ergebniß vortheilhafterer Do— mainen⸗Verpachtungen und besserer Verwerthung der Forst⸗Produkte.

Bei einer Vergleichung der vorstehend nachgewiesenen Brutto- Einnahmen mit den denselben gegenüberstehenden Verwaltungs⸗Aus⸗ aben darf zuvörderst nicht übersehen werden, daß unter den der omainen⸗ Verwaltung angehörigen Ausgaben 5374464 Rthlr. be⸗

griffen sind, welche auf Real⸗Verpflichtungen des Domainen⸗-Fiskus berühen. Nach Abzug derselben bleiben an eigentlichen Erhebungs⸗ und Betriebskosten dieser Verwaltung nur 638,692 Rthlr., oder nicht ganz 11 pCt. der Brutto⸗Einnahme übrig. . Bei der Forst⸗Verwaltung kann eine Vergleichung der Betriebs⸗ Ausgaben mit der Brutto- Einnahme schon deshalb nicht zu einem richtigen Resultate führen, weil unter dieser Einnahme weder der Werth des Holzes, welches als Duputat oder unter anderen Titeln ganz oder theilweise unentgeltlich abgegeben wird, noch der Werth anderer ähnlicher Naturalleistungen, die auf den Forsten haften, ent⸗ halten ist. Dazu kommt, daß der größeste Theil der Forst-Verwal⸗ tungskosten nicht blos für den Fiskus, als Waldeigenthümer, sondern auch im Interesse der zahlreichen Forstberechtigten verwendet wird, welche aus den fiskalischen Forsten, auf Grund mannigfacher Ser⸗ vituten, sehr erhebliche Nutzungen beziehen, ja, es sind diese Nutzungen nicht selten so bedeutend, daß sie mehr als die Hälfte des Ertrages hinwegnehmen, während dem Forst⸗Fiskus Schutz, Kulturen und alle sonstige Ausgaben allein zur Last fallen.

2) Die Einnahme aus Domainen⸗Ablösungen und Verkäufen ist der Bestimmung des der Verordnung vom 17. Januar 1820 beige⸗ fügten Staatsschulden⸗Etats entsprechend wieder auf 1,000,000 Rthlr. angeschlagen, hat sich mithin gegen den . für das Jahr 1841 und frühere Jahre nicht geändert. Der größeste Theil dieser Ein⸗ nahme besteht in dem Ertrage der gesetzlich geordneten Ablösung von Domainen⸗Gefällen, während der eigentliche Domainen⸗Verkauf ledig⸗ lich auf die Veräußerung kleinerer Domainen⸗ und Forst⸗ Parzellen beschränkt wird.

3) Die Brutto- Einnahme aus der Verwaltung der Bergwerke,

Hütten und Salinen, die in dem diesjährigen Haupt-Finanz⸗Etat mit 1,607,838 Rthlr. ausgebracht ist, bildet sich aus folgenden Beträgen: 3) von landesherrlichen Gruben und Hüttenwerken 728, 1990 Rihlr. b) von landesherrlichen Salinen 274, 56ß7 * e) an Bergwerks⸗Gefällen, Steuern, Sporteln und

sonstigen Einnahmen ...... ...... .... ... ...... 605,ů 081.

zusammen 1, 607, 838 Rthlr.

Dabei ist zu bemerken, daß die angegebenen Einnahme⸗Summen von Gruben, Hütten und Salinen nur aus den Ueberschüssen der einzelnen Werke bestehen, deren Brutto⸗Ertäge und Betriebekosten ohne ein, dem Zwecke dieser Darstellung unangemessenes Eingehen in das Detail der Verwaltung, nicht wohl spezifizirt werben können.

n dem ausgeworfenen Betrage der Kosten der Berg⸗, Hütten⸗ und Salinen⸗Verwaltung , a. an Besoldungen, Rei ekosten und Büreau⸗Bedürfnissen der Berg⸗

Aemter, der Ober⸗Hergaͤmter und der mit dem Flnanz⸗-Ministe⸗ rium verbundenen er, ,, , ...... 372,228 Rthlr. au

b. eren Gruben und anderen Neubauten und Mu Meliorationen. 2. 5... 102,978 *

c. zu berg und hütienmãnnischen Versuchen, so * Unterhaltun der Gi g üer er erg⸗ Even und zu ahnlichen Ausgaben ..... I.... 32, H32 *

pegeassen. D Rr.

Bei der Posstion a darf nicht übersehen i z werden, daß die Be⸗ amten keinesweges allein oder vorzugsweise mit der a eee.

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der landesherrlichen Werke beschäftigt sind, daß vielmehr ein über⸗

wiegender Theil ihres Berufes in der oberen technischen Leitung des n privativen und gewerkschastlichen Bergwerks⸗-Betrie⸗ es besteht.

Unter den Ausgaben zu b sind vorzugsweise solche enthalten, welche, wie die Anlage tiefer Stollen, zur Beförderung des Berg⸗ baus in großen Revieren bestimmt sind, und daher auch dem Privat⸗ und gewerkschaftlichen Bergbau zu gute kommen.

Der Gesammt⸗Ueberschuß von übersteigt die in dem Staatshaushalts-Etat vom Jahre 1841 mit ausgebrachte Einnahme aus diesem Verwaltungs⸗ zweige um 200,000 Rthlr. ein Resultat, welches dem schwunghafteren Betriebe der landesherr⸗ lichen Berg⸗ und Hüttenwerke und des Bergbaus im Allgemeinen zu⸗ geschrieben ist.

Die jenem Ueberschusse, wie früher, hinzugesetzte etatsmäßige Ein⸗ nahme aus der berliner Porzellan⸗Manufaktur hat sich gegen das Jahr 1841 nicht geändert. Die geringe Differenz zwischen der im diesjäh⸗ rigen Etat erscheinenden Ertrags⸗-Summe von 17,241 Rthlr. und der entsprechenden Etats-Position von 1841 mit 17,000 * war aus letzterer nur der Abrundung wegen weggeblieben.

Etwanige Mehr⸗Einnahmen über diesen etatsmäßigen Ueberschuß hinaus werden zur Zeit noch zur Tilgung älterer, zur Erweiterung der Fabrik⸗-Anlagen aufgenommener Schulden und zur Vermehrung des Betriebs- Fonds verwendet.

4) Die Post gehört zu denjenigen Einnahme -⸗Verwaltungen, deren Erträge nicht durch die Regierungs- Hauptkassen, sondern durch eine eigene Central⸗Kasse an die General-Staatskasse abgeführt wer⸗ den. Um der Post-Verwaltung eine nach ihrer Eigenthümlichkeit wünschenswerthe freiere Bewegung zu gewähren, ist der von derselben für die Staatskasse zu erwartende Ueberschuß schon seit längerer Zeit auf eine runde Summe fixirt worden, welche früher 1,200,000 Rthlr. betrug und im Jahre 1841 auf 1,400,000 Rthlr. erhöht wurde. Dieser Ueberschuß hat, ungeachtet in Folge der Aufhebung der Ab— gabe von Miethkutschern und Lohnfuhrleuten (Allerhöchste Kabinets⸗ Ordre vom 10. Dezember 1841, Gesetz⸗ Sammlung von 1811, Seite 336), der Postkasse eine jährliche Einnahme von ungefähr 60,0090 Rthlr. entgangen ist, doch auch für das Jahr 1844 unverkürzt wieder aus⸗ gebracht werden können.

Uebrigens wird die von des Königs Majestät neuerlich in Aus⸗ sicht gestellte Porto- Ermäßigung ohne Zweifel einen beträchtlichen Ausfall an den Post⸗Revenüen herbeiführen, auf welchen indessen bei Festsetzung des diessährigen Fonds zur Deckung von Einnahme⸗-Aus⸗ fällen schon die erforderliche Rücksicht genommen ist.

5) Die Lotterie⸗Einnahmen, die eben so, wie die Post⸗Einnahmen durch eine Centralkasse in die General-Staatskasse fließen, betragen, nach dem Etat für das Jahr 1844, zusammen . . . 1,030,151 Rthlr. worunter an gesetzlicher Tantieme à 123 pCt. von den Gewinnen 976,791 Rthlr. begriffen sind. Der Rest besteht in zufälligen Einnahmen, einschließlich der Gewinne auf die zur Bestreitung der Freiloose zurückbehaltenen Loose.

Von diesen Einnahmen gehen

a. an Einnehmer-⸗Gebühr

b. an Besoldungen und sonstigen

Verwaltungs⸗Kosten , c. an möglichem Verlust für nicht abgesetzte Loose 20,009 * zart ,, ,, ,,, , 66g. ab. Der Rest mit So, 206) Rthlr. bildet den diessährigen etatsmäßigen Ueberschuß der Lotterie⸗Verwaltung.

Die Verminderung desselben gegen das Jahr 1841, in welchem diese Verwaltung etatsmäßig 929, 600 Rthlr. an die General-Staats⸗ kasse abzuliefern hatte, rührt von der in Folge der Allerhöchsten Ka— binets-Ordre vom 21. Juli 1811 (Gesetz⸗ Sammlung von 1841, Seite 131) eingetretenen Beschränkung der Lotterie her, wobei na— mentlich die Anzahl der zum jährlichen Debit bestimmten Loose um 54,000 Stück vermindert worden ist.

6) Die Einnahmen aus der Steuer- und Abgaben-Verwaltung sind in dem neuen Etat in derselben Reihefolge, wie in dem Haupt Finanz⸗Etat von 1841, nämlich zuerst der Ertrag jeder der 3 direkten Steuern (Grundsteuer, Klassensteuer und Gewerbestener), bann die Einnahmen an indirekten Steuern jeder Art in einer Summe und endlich das Einkommen aus dem Salz⸗Monopol aufgeführt.

a. Der Brutto-Ertrag der Grundsteuer beträgt nach dem dies— jährigen Etat 10, 427,944 Rthlr. Die davon abgesetzten Erhebungs- und Ver- waltungs⸗Kosten mit .. . . . . .... ... , bestehen in: 121,158 Rthlr. an Elementar-Erhebungs- Kosten, 199,183 für Remissionen und Erstattun⸗ gen und 264,906 Kosten der Kreiskassen und der An⸗ fertigung der Grundsteuer-Hebe⸗ rollen und Besoldungender Steuer⸗ Aufsichts⸗ und Fortschreibungs⸗Be⸗ amten, so wie der Exekutoren. Nach Abzug dieser Kosten ergiebt sich ein Netto⸗Ueberschuß von während in dem Etat für das Jahr 1841 der Rein⸗Ertrag der Giundsteuer mit

1, 100,909 Rthlr. 900,000

111,860 Rthlr.

86, 5637 ,

Joi, mm

g, 8sSh, 000 *

Provinz und, nach Abzug der Erhebungs⸗Kosten mit k ; ein Ueberschuß von .... ...... zu erwarten. Gegen den im Etat für 18141 ausgeworfenen Netto⸗ Ertrag von ergiebt sich, mit Einschluß der oben erwähnten, auf die Klassensteuer fallenden, Beischläge zur Unterhal⸗ tung der Bezirksstraßen auf dem linken Rheinufer für 1844 eine Mehr-Einnahme von 197,316 Rthlr. Die Grundsätze, nach welchen bei Veranlagung der Klassensteuer verfahren wird, haben sich gegen das Jahr 1841 nicht geändert, in der Anwendung aber noch gemildert. Denn, während die Steuer im Jahre 1811 jeden Kopf der damals vorhandenen klassensteuerpflichtigen Bevölkerung durchschnittlich mit 16 Sgr. 55 Pf. traf, fällt von dem in diesem 3 etatmäßigen Klassensteuer⸗Soll auf den Kopf ein Durchschnittsbetrag von 16 Sgr. 45 Pf., wobei überdies weil die Ermittelungen der Einwohnerzahl für das Jahr 1844 noch nicht beendigt sind nur die Bevölkerung des Jahres 1843 der Berech- nung zum Grunde gelegt ist.

c. Die Gewerbsteuer soll nach dem diesjährigen Etat ein Brutto⸗ Aufkommen von 2, 435,460 Rthlr. 2 j 98,491 5

Erhebungskosten, einen Netto-Ertrag von ...... . 2336, Jo9 Rthmr. mithin gegen den Reinertrag für 1811, welcher da⸗ mals auf 2, 180, 000 * angeschlagen war, eine Mehr⸗Einnahme von 156,969 Rthlr. gewähren, die nach Verhältniß ungleich bedeutender ist, als die Er⸗ höhung der Klassensteuer und lediglich der mit dem Anwachsen der Bevölkerung steigenden Zunahme der Gewerbthätigkeit, beigemessen werden kann, indem das Gewerbesteuer-Gesetz eine willkürliche Erhö— hung dieser Steuer ausschließt. .

Die Veranlagungs - und Erhebungskosten der Klassen und Gewerbesteuer sind durch die Steuergesetze vom 30. Mai 1820 auf 4 pCt. der Brutto-Einnahme, welche den zur Veranlagung und Er— hebung verpflichteten Gemeinden gewährt werden, fixirt. Der Mehr⸗— Betrag der oben nachgewiesenen Verwaltungskosten besteht außer dem bei der Klassensteuer erwähnten Departemental⸗Remissions⸗Fonds für die Rhein-Provinz und außer einem Zuschusse zu den Kosten des Königlichen Gewerbesteuer⸗Amts zu Berlin in dem Antheile des Fürstenthums Lippe an dem Klassen- und Gewerbesteuer-Aufkommen der Stadt Lippstadt.

d. Die im Etat vor der Linie ausgeworfene Gesammt-Brutto—⸗ Einnahme an indirekten Steuern aller Art bildet sich aus folgenden einzelnen Positionen: .

I) Eingangs-, Ausgangs- und Durchgangs-Abgaben (nach Abzug der nur als durchlaufend in Einnahme und Ausgabe erscheinenden Herauszahlungen an andere Zollvereins— Staaten) 12,183,110 Rthlr. Uebergangssteuer von vereinsländischem .

Wein, Most und Taback ...... .. .... 186,091 Rübenzucker⸗Steuer 50, 530 Niederlage⸗ Krahn⸗, Waage⸗, Blei ⸗=, Zettel⸗ und Siegelgelder 39, 150 Eonventionsmäßige Schifffahrts⸗Abga⸗

ben auf der Elbe, der Weser, dem Rhein

und der Mosel 76, 484 Branntwein⸗Steuer 5,9 15,475 Braumalz⸗Steuer 1,202, 184 Steuer von inländischem Weinbau ... 95, 880 Steuer von inländischem Tabacksbau.. 140, 600 Mahl⸗ Steuer 1,59 1, 665 Schlacht⸗Steuer 1, 340, 355 Stempel⸗ Steuer 3,812, 325 Chausseegelder 1,229, 605 Brück=, Fähr- und Hafengelder, Strom⸗

und Kanal⸗Gefälle z 587,711 Hypotheken- und Gerichtsschreiberei=

Gebühren aus dem Bezirk des Apella— tions-Gerichtshofes zu Köln 139, 770 Verschiedene und außerordentliche Ein—

nahmen, als: Beiträge der Kommunen

zu den Erhebungskosten der Mahl- und Schlacht-Steuer, Miethe für Dienst⸗ w,, 90, tgg

297, 761 5 b, 890,346 Rthlr.

6, 693, 000 Rthlr.

; 5, 551 116,078 17, 190

64,347

also um ... . . Lo, 993 Rihsr.

höher ausgeworfen war.

Dieser Minder-Ertrag rührt von der Absetzung eines Theils der zur Unterhaltung der Bezirksstraßen auf dem hun Rheinufer be⸗ stimmten Beischläge her, welche, in Folge des Regulativs über die Verwaltung jener Straßen vom 20. Januar 1841 nicht mehr, wie früher, ausschließlich auf die Grundsteuer, sondern auch auf die Klassen⸗ steuer, die Gewerbesteuer und die Mahl⸗ und Schlachtsteuer repartirt und, so weit sie von der Grundsteuer abgesetzt sind, durch Mehr⸗ Einnahmen bei den gedachten anderen Steuern gedeckt werden.

Ohne diese Veränderung und ohne eine nicht ganz unbeträcht⸗ liche Erhöhung der Verwaltungs⸗Kosten, welche 4 großentheils nur in der Uebernahme verschiedener, bis dahin auf anderen Etats ausgebrachten Besoldungen ihren Grund hat, würde der für 1844 etatsmäßige Grundsteuer⸗-Ertrag sich gegen das Jahr 1841 um etwa 30,0900 9 . höher stellen, eine Steigerung, die in der Zugangssteuer von veräußerten, früher steuerfreien Domainen⸗Grundstücken und in vorgelommenen Berichtigungen ihre natürliche Erklärung sindet.

Die Erhebungs- und Verwaltungs⸗Kosten der Grundsteuer be⸗ laufen sich ungefähr auf r pCt. der Brutto- Einnahme.

b. Von der KRlassensteuer ist nach dem Etat für das Jahr 1844 eine Brutto Einnahme von . t mie, Rthlr.

296, 282 Rthlr.

Die übrigen Verwaltungs- Kosten mit ...... welche sämmtliche Einnahmezweige der indirekten Steuer-Verwaltung betreffen, zerfallen in folgende Haupt Positionen:

a. Gehälter der Beamten bei den Pro⸗ vinzial⸗Steuer-Directionen, so wie zu

Diäten, Reisekosten und Büreau⸗Be⸗ Athlr;

dürfnissen dieser Behörden 321, 698

Gehälter der Ober-Zoll= und Ober⸗

Steuer⸗-Inspektoren und Controlleure,

der Gränz⸗ und Steuer⸗Aufseher, Ge⸗

hälter und Tantiemen der Beamten

und Unterbedienten bei den Haupt- und

Neben⸗Zoll⸗ und Steuer⸗Aemtern, Bü⸗

reau⸗Bedürfnisse, Diäten und Reise⸗

kosten und Pferde⸗Unterhaltungsgelder

für diese Aemter, nebst allen übrigen,

den Gränzschutz und die Steuer⸗Ausssicht,

ingleichen die Einwirkung auf die Zoll⸗

Erhebung in den Zoll-Vereinsstaaten

betreffenden Ausgaben. . . . . .. . 2, 928, 376 c. zu größeren Bauten und Haupt⸗-Re⸗ paraturen der Steuer⸗Dienstgebäude. C0000

Dir.

3,310,074 Rthlr.

Der Netto⸗Ertrag an indirekten Steuern stellt sich in dem Etat fir bag Jahr git aal... , ... .. ... . 25, 175,078 Rthlr. mithin gegen die in dem Etat für das Jahr 1841 für diese Einnahmezweige ausgebrachten .. ...... 22543, 00 2

DD T Nm. höher. Der größeste Theil dieser Mehr-Einnahme rührt von dem gesteigerten Ertrage an Eingangs-, Ausgangs- und Durchgangs Abgaben her, der in dem diessährigen Etat um 1,595, 200 Rthlr. höher, als vor drei Jahren hat ausgebracht werden können. Auch die Branntweinsteuer und die Stempelsteuer lassen in diesem Jahre gegen das Jahr 1841 ansehnliche Mehr-Einnahmen,

die erstere von 129,835 Rthlr.

die letztere von 482, 5905 5 erwarten. Verhältnißmäßig noch bedeutender ist die Steigerung der Einnahmen an Brück, Fähr- und Hafengeldern, Strom- und Kanal⸗ w ö 113,132 Rthlr. und an Schifffahrts-Abgaben auf Elbe, Weser, Rhein und Mosel um 90,219 *

Auch hierin, so wie in der Vermehrung des Chausseegelder⸗Ertra⸗ ges, die sich auf 116,405 Rthlr. beläuft, liegen erfreuliche Beweise eines immer lebendiger gewordenen kommerziellen Verkehrs.

Als eine seit 18141, auf Grund des Gesetzes vom 30. Juli 1841, neu hinzugetretene Steuer erscheint im diesjährigen Etat die Rüben⸗ zuckersteuer mit einer Brutto⸗Einnahme von 50, 530 Rthlr.

Die übrigen Mehr-Einnahmen, so wie die bei einigen Steuern hervortretenden Minder-Erträge und die durch die Steigerung der Einnahme gebotene Erhöhung der Verwaltungskosten sind von uͤnter— geordneter Wichtigkeit.

Die mit der indirekten Steuer-Verwaltung verbundenen Ausga⸗ ben betragen im Ganzen etwa 12 pCt. der Bꝛrutto⸗Einnahme. Wenn dies, mit Rücksicht auf die Eigenthümlichkeit der gedachten Steuern, schon an sich nicht als ein ungünstiges Verhältniß angesehen werden kann, so darf dabei nicht unbeachtet bleiben, daß bie Verwaltung des Salz-Monopols, dessen Ertrag in dem Etat besonders ausgeworfen ist, mit unter der Leitung der Provinzial-Steuer-Directionen steht, wes⸗ halb, genau genommen, der Betrag der, dem Einkommen aus den indirekten Steuern gegenübergestellten, Verwaltungskosten etwas zu hoch gegriffen ist. ö

e. An Einkommen aus der Salz⸗-Regie sind in dem diesjährigen

wd . ...... 6, 981, 720 Rthlr. und, nach Abzug von 2, 666, d20 . für Ankaufs⸗- und Verwaltungs- Kosten an Tcher- schuß 1, 3 15,30) Rthlr. ausgeworfen, während in dem Etat für das Jahr 1841 der Rein-Ertrag des Salz-Monopols auf 5, 976,000 mithin um 1,659,700 Rihmr.

„366,114 Rthlr. 293,286 .

Summa JI, 05], 7G hir. wird durch die mittelst Allerhöchster Verordnung vom 22. November 1842 erfolgte Herabsetzung des Salzpreises von 15 Rthlr. auf 12 Rthlr. für die, Tonne und durch die gleichzeitig angeordneten Maßregeln zur Erleichterung des Salz-Ankaufs in kleinen Quantitäten erklärt. Es verdient dabei bemerkt zu werden, daß gegen den Etat des Vorjahres 1843 die Brutto-Einnahme aus dem Salz Monopol im diesjährigen Etat um mehr als 53, 000 Rthlr. höher hat ausge⸗ bracht werden können. . l

), Der letzte Einnahme- Titel des Etats umfaßt verschiedenartige, zum Theil zufällige Einnahmen, von geringerer Wichtigkeit, z. B. Abschoß - Gefälle, Vermögens Fonsiskate, herrenlose Erbschaften, fieka⸗ lische und Polizeistrafen, die in einem Zwölftheil neu bewilligter Be⸗ soldungen und Gehaltszulagen bestehenden außerordentlichen Beiträge zum Pensionsfonds und mehrere eigene Einnahmen einzelner Aus— gabe-Verwaltungen. Früher gehörten auch die durch die Verordnung vom 22. November 1842 aufgehobenen Verhandlungs- und Aus‘ fertigungs-Sporteln der Provinzial-Verwaltungsbehörden in diesen Einnahme⸗Titel.

Der Gesammtbetrag an vermischten Einnahmen in dem Etat i 3 übersteigt die entsprechende Position des Etats für e

1841 mit 321,000 5

m. 42 25, 596) Rthlr. eine Differenz, welche bei diesen Einnahmen, deren Ertrag von vielen Zufälligkeiten abhängig ist, einer näheren Erläuterung nicht bedarf.

In der

Ausgabe

weist der diesjährige Haupt-Etat

1) für das Staatsschuldenwesen eine Summe

von 7,263,920 Rthlr.

nach, wovon . a) zur Verzinsung der allgemeinen und provinziel⸗

len Staatsschulden und zu den Verwaltungs—

Kosten der Central-Behörde für das Staats⸗

schuldenwesen 1, 961, 88 5 Rthlr.

und b) zur Schuldentilgung .. . . . . . 2,251, 115 zusammen 7, 213, 00 060 Rthlr.

und

c) zur Verzinsung und Tilgung

später übernommener Provin⸗

zial⸗Schulden 10, 920 * bestimmt sind.

Die letztgedachte Ausgabe-Position hat sich gegen das Jahr 15841 nicht geändert. Wenn sie gleichwohl in dem publizirten Etat für 1841 mit 41,0090 Rthlr. also um 86 Rthlr. höher erscheint, so ist dies lediglich der Abrundung wegen geschehen.

Dagegen hat sich der Ausgabe- Bebarf für die Verzinsung und Tilgung der früheren Staatsschuld und für die Verwaltung des Staatsschuldenwesens gegen das Jahr 1811, wo derselbe 8, 533,000 Nthlr. betrug, um 1,320 000 Rthlr. vermindert, eine Ersparniß, die theils in dem, mit dem Schlusse des Jahres 1812 eingetretenen, Ablauf der dritten Tilgungs Periode für die Staatsschuld, theils in der, in demselben Jahre erfolgten, Konvertirung der Staatsschuld⸗ scheine auf 35 pCt. Zinsen ihre Erklärung findet.

Gegen das Jahr 1833, das erste der abgelaufenen Tilgungs⸗ periode, ist die Gesammt⸗Ausgabe für die Staatsschulden-Verwal⸗ tung um 2, 105,188 Rthlr. 17 Sgr. 9 Pf. zurückgegangen, wovon in den Etats

für 1843 1,291,380 9 . . 26,9000 die übrigen S8, 08

bõõ

aber schon in den früheren Jahren nach und nach abgesetzt wor den sind.

2) Der zweite Ausgabe⸗Titel des Haupt⸗Finanz⸗Etats für das Jahr 1814 „an Penstonen, Kompetenzen und Leibrenten“ zerfällt, wie früher, in 2 Unter-Abtheilungen, deren erste die fort⸗ dauernden Penstons-Fonds für emeritirte Staatsdiener und deren Wittwen und Kinder, so wie einige, zu ähnlichen Zwecken bestimmte Unterstützungs⸗Fonds enthält, während in der zweiten die Pensionen der Mitglieder aufgehobener geistlicher Corporationen, die auf dem Reichs⸗Deputations- Hauptschluß vom 25. Februar 1803 beruhenden Kompetenzen und anbere, gleich diesen, künftig wegfallende Zahlungen

ähnlicher Art zusammenge faßt sind. ̃

Die erste Abtheilung mit .. ...... .... ..... .... 985, 527 Rthlr. ist gegen die entsprechende Position des zuletzt publi⸗

n n,, 976,000 5 in Folge der Verstärkung eines Fonds zu Gnaden⸗ Unterstützungen an Wittwen und Waisen, um gestiegen.

Den Haupt-⸗Bestandtheil dieser Abtheilung bildet der unter die verschiedenen Verwaltungen, nach Maßgabe ihres Bedarfs, vertheilte Pensions- Fonds für emeritirte Civil⸗Beamte im Betrage von Z00,000 Rthlr., worunter die, nach dem Pensions-Reglement vom 30. April 1825 dahin überwiesenen, fortlaufenden und außerordentli⸗ chen Abzüge, von den Beamten -Besoldungen begriffen sind. Die außerordentlichen Pensions⸗Abzüge jährlich etwa 32,000 Rthlr. erscheinen im Etat, wie oben erwähnt worden, unter den vermischten Einnahmen, während die fortlaufenden Pensions-Beiträge der Cwvil⸗ Beamten von den Gehältern vorweg abgezogen und daher im Etat nicht besonders nachgewiesen werden. Im Ganzen betragen diese laufenden Pensions Abzüge etwa 192,000 Rthlr. Die Erleichterung, welche der Staatskasse durch die reglementsmäßigen Besoldungs⸗-Ab—= züge der einen uud der anderen Art gewährt wird, ist demnach im Ganzen ungefähr auf 224,000 Rthlr. oder 28 pCt. des etatsmäßigen Pensions⸗Fonds anzuschlagen. ;

Der Ausgabe- Bedarf für die zweite Abtheilung des zweiten Ausgabe -⸗-Titels, der im Jahre 1841 1,308,009 Rthlr. betrug, hat sich in Folge eingetretener Heimfälle um beinahe 76, 600 Rthlr. ver— mindert, und würde sich noch mehr vermindert haben, wenn nicht in⸗ zwischen dieser Abtheilung, großentheils auf Grund von Uebertragun— gen aus anderen Etatstiteln, verschiedene ansehnliche Mehr-Ausgaben hinzugetreten wären.

3) An dauernden Renten waren in dem Etat für 1811: a. als Entschädigung für aufgehobene Rechte und Nutzungen .. b. für eingezogene Kapitalien und Amts-Cau— hene, u , , , , 68d, 000 *

zusammen 1,91 1,006 Rthlr.

9. 27 Rthlr.

327, 000 Rthlr.

ausgeworfen.

In dem diesjährigen Etat stellt sich die erste dieser beiden Aus⸗ gaher Mo sttenen ann,, n, ne,, . 254,9 110 Rthlr. mithin gegen 1841 um. 72,890 * geringer, was hauptsächlich in der aus Einnahme- Ueberschüssen be⸗ wirkten Ablösung mehrerer Entschädigungs-Renten, zum Theil von bedeutendem Betrage, seinen Grund hat.

Die oben gedachte zweite Ausgabe⸗Position des Etats für 1841 von 681,000 Rihlr. umfaßt mehrere Ausgaben verschiedener, wenn⸗ gleich verwandter Art, nämlich:

a. die Zinsen der Amts⸗-Cautionen,

b. den Bedarf zur Verzinsung und Abbürdung eingezegener Stif⸗ tungs⸗Kapitalien und temporairer Vorschüsse anderer Königlicher Kassen und

c. den der Civil⸗Wittwen⸗Kasse zu leistenden Zuschuß.

In dem neuen Etat ist jede dieser Ausgaben besonders ausgeworfen:

a. Zur Verzinsung der Amts -Cautionen waren ö e, , 16, 0 ihn, bestimmt. Jetzt sind dazu, in Folge der Vermehrung der baar eingezahlten Cautionen .. . ..... ...... J,,

mithin ... .. 15,645 Rthhr.

Abbürdung eingezogener Stif⸗ orschüsse anderer Königlicher 255,100 Rthlr.

358,840 * also 103,140 Rthlr. mehr ausgesetzt, welche hauptsächlich zum Abbürdung der erwähnten Vor— schüsse verwendet werden sollen.

e. Der Zuschuß, den die Staatskasse auf Grund der im Jahre 17756 übernommenen Garantie an die Civil-⸗Wittwen-Kasse zu leisten hat, ist eine Folge irriger Voraussetzungen, die sich in die dem Statute der allgemeinen Wittwen-Verpflegungs-Anstalt zum Grunde liegenden Berechnungen eingeschlichen und ein Mißverhältniß zwischen den laufenden Einnahmen und Ausgaben dieser Anstalt veranlaßt haben, durch welches das Defizit derselben und der zu dessen Deckung bestimmte Zuschuß noch auf eine Reihe von Jahren sich erhöhen wird. Für das Jahr 1844 ist dieser Zuschuß auf 310,i9g3 Rthlr. angenommen worden, während dazu im Jahre 1841 nur 213,471 Rthlr. nöthig waren.

4) Der Ausgabe⸗Bedarf der außer den Ministerien vorhandenen Central⸗Behörden, welcher in den bisher publizirten Haupt- Finanz⸗ Etats nur summarisch angegeben war, ist im diesjährigen Etat vor der Linie für jede dieser Behörden besonders nachgewiesen. Die Ge⸗ sammtsumme mit 330,518 Rthlr. ergiebt gegen den in dem Etat von 1841 mit ..... . 306,000 * ausgebrachten Bedarf eine Erhöhung von. . 21, 518 Rthlr. worunter allein für die den Senioren des eisernen Kreuzes Allerhöchst bewilligten Zahlungen 7200 Rthlr. begriffen sind. Im Uebrigen ist jener Mehrbedarf hauptsächlich durch die Steigerung der Ausgaben für das im Laufe der letzten Jahre um einige Mitglieder vermehrte Staats ⸗Ministerium und für das durch Anstellung von 4 Geheimen . verstärkte Hülfs⸗Personal des Staatsraths herbeigeführt worden.

5) Die für das Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗-Angelegenheiten etatmäßig ausgesetzte Summe beträgt in diesem Jahre 3, 119,940 Rthlr. mithin gegen den für 1841 ausgeworfenen Betrag von 3, 029, 90002

VR Tm. mehr, was größtentheils von der Verstärkung der Zuschüsse für Un⸗ terrichtszwecke, insbesondere für die Universitäten Halle, Breslau und

Bonn, für die Akademie zu Münster und für verschiedene Gymnasien und Seminarien herrührt. ö sc 2.

Im Ganzen sind von der Summe, welche dachten Mini⸗ sterium aus der Staats⸗Kasse gewährt . n .

a. für den Kultus einschljeßlich 712,215 Rthlr. für katholischQ

w Zwecke ; 9ö5l, 990 Rthlr.

h. ... 1,217, 048 *

c. zu gemeinschaftlichen Ausgaben für beide Ver⸗ waltungszweige, namentlich für die Konsisto⸗ rien und Provinzial⸗Schul⸗Kollegien, für die geistlichen und Schulräthe bei den Regierun⸗ gen, zur Verbesserung der äußeren Lage des geistlichen und Lehrstandes und zur Unterhal⸗ tung der Kirchen, Pfarr⸗ und Schulgebäude landesherrlichen Patronats ...... .... ...... t

für die Medizinal⸗Verwaltung

und

zu den Verwaltungs-Kosten des Ministeriums selbst und zu dessen Disposition.

512, Son9 Rthlr. 303, 45886 *

134,527 * I Nr.

bestimmt.

6) Für das Ministerium des Innern und für die General⸗Kom⸗ missionen erscheint im diesjährigen Etat ein Gesammt⸗Ausgabebedarf 2, 752, 6565 Rthlr. Diese Summe zerfällt in folgende Hauptbe⸗ standtheile: a. zu den Kosten der Kreis- und Distrikls⸗Ver⸗ waltung 755,610 h. zu den Kosten der Polizei⸗Verwaltung in den Städten Königsberg, Danzig, Posen, Breslau, Berlin, Potsdam, Magdeburg, Köln und Aachen, für polizeiliche Aufsicht an den Lan⸗ desgränzen und für andere polizeiliche Zwecke, einschließlich der Censur⸗Verwaltung für Straf⸗ und Besserungs⸗-AUnstalten 196, Se7 für die Land⸗Gendarmerie bz l, il „für Armen⸗ und Wohlthätigkeits⸗Anstalten.. 151,648 für die Auseinandersetzungs- Behörden, das Landes ⸗Oekonomie⸗ Kollegium und andere landwirthschaftliche Zwecke der Rest mit ist zu den Verwaltungs-Kosten und für den Dispositions-Fonds des Ministeriums selbst bestimmt.

450,022

1560, 195 116715

2,752, 656 Rthlr.

Gegen das Jahr 1841, in welchem für das Minister lum ber dern nnn 2, 569, 000 * ausgesetzt waren, ergiebt sich im Ganzen eine Etats⸗ Erhöhung von 183,566 Rthlr., welche hauptsächlich in der zum Schutze der öffentlichen Sicherheit nothwendigen Verstärkung der Land⸗Gendarmerie, mit welcher ein Mehr-Aufwand von 53 bis 54,000 Rthlr. verbunden ist, und in dem um mehr als 76,000 Rthlr. gestiegenen Bedarf der Strafgefängnisse und Besserungs⸗-Anstalten ihren Grund hat.

7) Beim Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, für wel⸗ ches der diesjährige Etat 729, 304 Rthlr. aussetzt, während der entsprechende Etatssatz vom Jahre 1841 nur 668, 000 * betrug, ist die Veranlassung der Ausgabe⸗Erhöhung von di 5d] Rthir. sast ausschließlich in einer Vermehrung der Fonds für das Gesandt⸗ schafts⸗Personal zu suchen, welche in os des gegen frühere Jahre lebhafter gewordenen Verkehrs mit dem Auslande und neu angeknüpf⸗ ter diplomatischer Verbindungen nöthig wurde. ö

8s) Für das Kriegs-Ministerium sind in dem Etat des laufenden Jahres 24,604,208 Rthlr. mithin gegen die entsprechende Etats-Posttion aus dem Jahre 18141 von

23,721, 00900 *

883,208 Rthlr. mehr ausgeworfen, wovon jedoch nicht viel weniger als ein Drittheil in dem auf Preußen repartirten und bis zum Jahre 1852 jährlich mit 278,573 Rthlr. zahlbaren Beitrage zum Bau der Bundesfestun⸗ gen Ulm und Rastatt besteht. Im Uebrigen rührt jener Mehrbedarf der Hauptsache nach theils von der im Jahre 1842 Allerhöchst be⸗ willigten Erhöhung der Lieutenants- Gehälter, theils von den durch die Einführung der Perkussions⸗Gewehre in der Armee vorübergehend verursachten außerordentlichen Kosten, theils von dem Umstande her, daß die Militair⸗-Pensions- und Invaliden-Fonds und der Zuschuß zur Militair-Wittwen⸗Kasse im Ganzen um mehr als 260,000 Rthlr. haben erhöht werden müssen.

9) Für das Justiz⸗Ministerium und das Ministerium der Gesetz⸗ Revision war in dem zuletzt publizirten Etat nur der außer den Ge⸗ richtssporteln erforderliche Zuschuß ausgeworfen worden. In dem diesjährigen Etat ist außerdem, vor der Linie, der Gesammt⸗ Bedarf der Justiz⸗Verwaltung mit 5, 9 865, 193 Rthlr. und der Ertrag an Sporteln, Jurisdictions-Beiträ⸗ gen und anderen Einnahmen dieser Verwaltung mit 37072535 nachgewiesen und so der Zuschuß von 2, 277, 938 Rthm. näher justisfizirt worden.

Im Jahre 1841 belief sich der etatmäßige Justiz-Verwaltungs⸗ J ... 5,727, 238 Rthlr. und der Ertrag an Sporteln ꝛc. auf 3, 508,452 * der nöthige Zuschuß betrug also damals 2,218,780 Rthĩr. oder abgerundet 2, 219, 9000 *

Seitdem ist der Bedarf um IF ss NRmmn. die Einnahme an Sporteln 2c. um 198,80; * mithin der Zuschuß um Dr i rm. oder, wenn man die Behufs der Abrundung früher

214 *

. , . D Mm.

abzieht, um gestiegen.

Diese Bedarf-Erhöhung ist eine nothwendige Folge der mit dem Anwachsen der Bevölkerung und der Zunahme des Verkehrs allmälig steigenden Vermehrung der gerichtlichen Geschäfte, welche im Laufe der drei letzten Jahre eine Verstärkung des Aufwandes für die König⸗ lichen Untergerichte von mehr als 198,000 Rink. und für die Obergerichte von ungefähr 32,000 * nöthig gemacht hat. Außerdem hat sich der Bedarf für die Krimi⸗ nalkosten und den Unterhalt der Kriminal- Gefangenen um mehr als 26,009 Rthlr. gesteigert.

Endlich ist den Kosten der Justiz Verwaltung eine Summe von 8, 150 Rthlr. 1 das neu errichtete Ober-Censurgericht hinzugetreten. Diesen und anderen geringeren Ausgabe- Erhöhungen stehen auch einige, im Ganzen jedoch nicht bedeutende, Ern nf gegenüber.

10) Das Finanz⸗Ministerium erforderte im Jahre 1841 zu der Central⸗Finanz⸗Verwaltung, der General⸗Verwaltung der Steuern und den Kosten der General⸗Staatskasse einen uli en Gesammt⸗ Aufwand von ... ...... a 4 16,000 Rthlr. welcher, nach dem diesjährigen Etat bis au 58, 6563 also um .. ö 24 ,,, sich erhöhet hat. Dieser Mehrbedarf ist jedoch nur scheinbar, indem der jetzt etatmäßige Ausgabe-Fonds eine, von dem Etat der Salz- Debits-Verwaltung hierher übertragene Summe von 15,591 Rihir. in sich begreist. Nach Abzug derselben ergiebt sich für das Finanz-