e, wie der Klerus offen dem Stgats-Rathe Widerstand , n 2 * es schmähe, ihre urtheile verhöhne, so 5 — man, wenn man nicht die Augen vor dem Lichte verschließen wolle, sehen daß eine Gesammtbewegung stattfinde, um eine von der Zeit yerbrochene Macht wieder zu erlangen. Man suche die Macht zu schwächen durch angebliche 3 und durch Recriminationen, um auf deren Schwäche seinen Erfolg zu stützen. Niemand ohne Zweifel dürfe sich in der Gesellschaft dem Gehorsam gegen das Ge⸗ sek entziehen, welchen Namen, welche Autorität auch Jemand haben möge, auch das größte Talent könne von demselben nicht entbinden. (Dir Sitzung dauert fort) .
In der Deputirten Kamm er wurde die allgemeine Diskus⸗ sion des Gesetzes über die Gefängnisse ke seset Herr von Pey⸗ ramont beendigte seine Nede gegen dasselbe und schloß damit, zu erklären, daß wenn die Regierung einzelne Theile des Gesetzes für fehlerhaft halte, so solle ste das Gesetz zurückziehen, aber nicht impro—= visirte Amendements dazu annehmen. Nach ihm ergriff abermals der Minister des Innern das Wort, die Regierung gegen die ihr von dem Redner vor ihm gemachten Vorwürfe zu vertheidigen. Die Regierung habe ebensowenig Mitglieder dieser Kammer angetrieben, die Initiative in der Sache zu nehmen, als sie auf ihre Initiative Verzicht geleistet habe. Er habe nur gesagt, alle Systeme hätten ihre schwachen Seiten, die aber durch die Kammer und die Erörterung gestärkt werden könnten. Die Kammer hätte keine Verpflichtung, die an sie gebrachten Gesetz⸗Entwürfe unverändert anzunehmen. Jedes Mitglied müsse, zumal in Dingen politischer Oekonomie, sein Theil zur . der Sachen und Fragen beitragen, das sei die schönste Prärogative der Diekussion. Verwerfung oder Gutheißung einzelner Theile des Gesetzes lasse er sich gefallen, aber die Verwerfung des Ganzen verlangen, während die Majorität der Kammer dasselbe gut— heiße, das gehe nicht an. (Die Sitzung dauert fort.)
m Paris, 25. April. Der von seinem Ausfluge nach Dreux zurückgekehrt. Die Ankunft der Herzogin von Kent an unserem Hofe soll, laut den heute erhaltenen Depeschen, im Laufe des Tages erfolgen. (Vgl. o ben.) Herr Guizot begab sich diesen Morgen um 10 Uhr nach den Tuilerieen, um den König davon in Kenntniß zu setzen. Nach der Audienz fuhr der Mi— nister der auswärtigen Angelegenheiten in Begleitung des Generals Athalin, ersten Flügel⸗Adjutanten des Königs, nach dem Elysée⸗-Bourbon, um die zum Empfange der Königlichen Reisenden daselbst gemachten Anstalten in Augenschein zu nehmen. In der hiesigen britischen Botschafts⸗Kapelle werden bedeutende Verschönerungs-Arbeiten vor— genommen, weil die Herzogin von Kent am künftigen Sonntag dort dem Gottesdienste beiwohnen wird. Lord Cowley wird die Anwesen— heit der Herzogin in Paris durch einen glänzenden Ball verherrlichen.
Der Herzog von Montpensier wird Sonntag Abends in den Tuilerieen von seiner Expedition in Algerien zurückerwartet. Auch der Prinz von Joinville wird zum Namenstag des Königs nach der Residenz zurückkehren.
Wie man sagt, erhielt der Prinz von Joinville von Ludwig Philipp den Befehl, einen Ausflug nach Brest und Rochefort zu
König ist gestern Abends
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sätzen, noch von hoher Verstandekraft ist, und der selbst bei der Lei⸗ tung seines Blattes genug Fehler begangen hat, welche eine gewöhn⸗ liche Tages-Erscheinung zu Grunde richten würden. Herr Walter ist nicht der Herausgeber, sondern der Haupt⸗Eigenthümer der Times, und obgleich er in die allgemeinen Angelegenheiten des Blattes sich nur wenig mischt, so ist seine Autorität doch vorherrschend und sein persönlicher Einfluß in einigen Fragen entscheidend. So war es, als er auf die heftigste Opposition gegen das neue Armengesetz verfiel. Mit der ihm eigenthümlichen Engherzigkeit, machte er sich aus der einen Frage seinen großen Prüfstein für die Tüchtigkeit der Staatsmänner und der Staats⸗Politik, und aus der weiteren Entwickelung dieser Richtung entstand demgemäß die heftigste Bitterkeit gegen alle Vertheidiger des Armengesetzes, welcher Partei dieselben auch angehören mochten. Sir James Graham gehört nun zu den eifrigsten dieser Vertheidiger, und darum giebt es für die Times weder in noch außerhalb der Verwaltung ein In⸗ dividuum, gegen das sie auf systematischere Weise opponirt. Die Bestrebungen des Herrn Walter sind indeß nicht allein auf die Presse beschränkt; so lange er im Parlamente saß, zeichnete er sich durch seine unerschöpflichen Reden gegen das Armengesetz aus, und obschon er auf der ministeriellen Seite sitzt, so
Friedrichsdror.
würden die Minister doch ein direktes feindliches Votum lieber sehen,
als die beschwerlichen Reden eines so zweideutigen Allirten. Walter war das letzte Mal für Nottingham gewählt worden; gegen die Gültigkeit dieser Wahl indeß wurde eine Peti⸗ tion auf Grund dabei stattgefundener Bestechungen eingereicht, und obgleich die Bestechung sehr ünbedentend oder nicht vollständig erwiesen war, so wurde doch durch das den Ausschlag gebende Votum des Präsidenten des Wahl⸗Comité's, Herrn Hogg, entschieden, daß die Wahl des Herrn Walter beseitigt werden iüsse. Herr Hogg ist selbst ein Kon⸗ servativer; er bemühte sich damals gerade bei der Regierung um das Amt eines Vice-Präsidenten des Handels-Büreau's mit dem Range eines Geheimenraths-Mitgliedes, und die Feinde Sir James Gra ham's behaupteten, daß er sich durch diesen Minister habe bestimmen lassen, gegen die Wahl des Herrn Walter zu entscheiden, damit die
machen und nicht eher nach Paris zurück zu kommen, als bis der Kö— nig ihm die Erlaubniß dazu gegeben hätte. Man versichert, der Prinz von Joinville, der ein wahrer Seemann ist, habe sich etwas zu hef⸗ tig des Contre- Admiral Dupetit-Thouars angenommen. Vielleicht
hat der Widerstand des Prinzen von Joinville dazu beigetragen, daß
Regierung die sehr beschwerliche Unterstützung dieses Herrn los werde. Eine solche Farbe glaubte die Times der Sache geben zu missen.
Herr Ferrand aber gab ihr eine weit bestimmtere Gestalt, als er diese sehr
fraglichen Thatsachen als Mittel benutzte, bei den kürzlich stattgefun— denen Versammlungen in den Fabrik-Distrikten das Volk gegen Sir James Graham aufzuregen. Die Folge davon war, daß Herr Ferrand, der Mitglied für Knaresborbugh und ein höchst unbesonnener, heftiger Mann ist, von Sir James Graham wie von Herrn Hogg in ziemlich diktato— rischer Weise zur Begründung seiner Beschuldigungen aufgesordert wurde. Die Debatte wird wahrscheinlich mit Herrn Ferrand's schmählicher Niederlage enden. Aber das Schlimmste bei der Sache ist, daß die Times sich an der Privilegien-Verletzung des Herrn Ferrand mit betheiligt findet, da derselbe nur durch seinen Eifer, die Extravagan zen des Herrn Walter in Schutz zu nehmen, in diese Verlegenheit gekommen ist. Man erwartet daher, daß die Times vor die Barre des Unterhauses gefordert werden wird, um mit einem Verweise, vielleicht auch mit Gefängniß, bestraft zu werden, obgleich diese Strafe, so weit sie Herrn Walter betrifft, nur an dessen Agenten und Assistenten vollzogen werden kann.
Die finanzielle und kommerzielle Lage des Landes wird in näch— ster Woche im Parlamente zur Erörterung kommen. Ich zweifle nicht daran, daß die Zuckerzölle eine Reduction insoweit erfahren werden,
das Kabinet sich damit beschäftigt, den Angelegenheiten von Otaheiti daß nur ein niedriger Differenzial-Zoll für britisches Kolonial- Produkt
eine dem französischen Nationalgefühl mehr zusagende Lösung zu geben. Der Minister des Innern hat vorgestern einen Gesetz⸗ Entwurf in der Deputirten⸗Kammer eingebracht, um das telegraphische System
zwischen Paris und der nördlichen Gränze zu vervollständigen, wozu falls die Fonds im nächsten Jahre ihren gegenwärtigen Stand behal⸗
die Regierung eine Kreditbewilligung von 500,000 Fr. begehrt. Ge⸗ genwärtig giebt es fünf telegraphische Linien, welche von Paris nach Toulon, Bayonne, Straßburg, Brest und Lille auslaufen. In der Richtung gegen Norden läuft die Telegraphen-Linie von Paris nach Lille und von hier nach Calais und Boulogne, ohne we⸗ der mit Rouen, noch mit Havre oder mit den Punkten, welche längs der ausgedehnten Gränzlinie zwischen Metz und Lille sich befinden, in Verbindung zu stehen. Die Regierung wünscht diese Lücke auszufüllen, indem sie dazu die Errichtung einer direkten Telegraphenlinie zwischen Paris und Havre, mittelst wel⸗ cher überdies die Verbindung der Nord⸗Telegraphen⸗-Linie mit den Linien des Ostens und des Westens möglich würde, vorschlägt. Zu dem Zwecke würde die telegraphische Linie von Lille nach Straßburg mittelst einer Verzweigung, die von Lille nach Metz über Valen⸗ ciennes und Meziäres ginge, und die Telegraphen-Linie von Brest mittelst einer anderen Verzweigung von Avranches nach Boulogne über Caen, die zugleich mit der Linie von Paris nach Havre in Commu— nication stehen würde, in Verbindung gebracht werden. Die Verzwei— gung von Lille nach Metz würde längs der nördlichen Gränze hin— laufen, die Festungen Lille, Valenciennes, Meziêres und Metz mit einander verbinden, und ein doppeltes Mittel darbieten, Paris mit den angeführten vier Gränzfestungen durch den Telegraphen kor⸗ respondiren zu lassen. Dies müßte natürlich sehr die Wirksamkeit beider Linien, von Paris nach Lille und von Paris nach Straßburg, fördern; denn jede von diesen zwei Hauptlinien würde der Kollateral= Linie wechselseitig zu Hülfe kommen, was unter dem Gesichtspunlte der auswärtigen Politik von höchster Wichtigkeit erscheint. Diese Ver- zweigung soll 45 Stationen zählen, deren Gesammt-Ausgabe auf 198,009 Fr. berechnet worden ist.
Die neue Telegraphen-Linie von Paris nach Havre mit ihren Verzweigungen nach Boulogne und Avranches würde Paris in un mittelbare Verbindung mit den drei wichtigen Städten Rouen, Havre und Caen setzen und würde nöthigenfalls dazu dienen, mit allen Punk⸗ ten des Küstenlandes der Manche zu korrespondiren. Diese Linie mit ihren Verzweigungen wird 70 Stationen zählen, deren Kostenbetrag sich auf die Summe von 308,000 Fr. beläuft. Diese neue Tele= nn, würde überdies den Vortheil gewähren, einen neuen
ommunicationsweg mit Boulogne, Calais und Lille darzubieten. Da⸗ durch würde die Regierung im Stande sein, mit allen wichtigen Punkten des Landes auf doppeltem Wege zu verkehren. Der Tele⸗ graphendienst wäre alsdann so vollkommen, als man es wünschen und die Interessen des Landes es erheischen können.
Grossbritanien und Irland.
X London, 23. April. Gestern fand im Unterhause ein heges Wortgefecht statt, das zwar mehr persönlicher als politischer 6 war, aber doch insofern w, . zu werden verdient, 7 * uns die merswürdige Stellung der Times, die Stellung einer 89. 1 1 e, überhaupt zeigt. Der Vorrang, den dieses Journal 1 be Fen sowohl was Talent, als Kapital und Verbreitung anbe⸗ ben e tel ist so überaus bedeutend, daß die Presse Englands zu werhemhich, eiheit ein Monopol in den Händen eines Blattes gigen ö t i n n . i 9. . einen rößeren atz als alle tägli ul linenden Hilter zu , bi wird .
waltige Organ häusg urch die Sonderbarkeiten
Vorurtheile eines asten Mannes zelch Capricen und
erade
hohe Achtung empfindet, weil er Leber ien, ir den Kiemgnd
ann von festen Grund-
h fortbestehen wird. Man wird vielleicht auch auf die Beibehaltung der Einkommen⸗ Steuer hindeuten, und dafür weitere Ermäßigungen der Nationallasten so wie die Zins⸗Reduction der Konsols auf 25 pCt.,
ten, in Aussicht stellen.
.
Brüssel, 26. April. Der Minister der auswärtigen Angele— genheiten soll vorgestern im geheimen Ausschusse der Repräsentanten= Kammer eine Depesche des niederländischen Gesandten vorgelesen haben, worin dieser ankündigt, daß, wenn die belgische Regierung ein Differenzial⸗Zoll-System annehme, die niederländische Regierung sich zu Repressalien genöthigt sehen werde. Uebrigens scheint die Kammer nicht mehr so streng, wie an den vorhergehenden Tagen, auf Geheim— haltung der ihr gemachten Mittheilungen zu sehen, denn gestern wur— den sogar Stenographen zugelassen, und auf der für die Mitglieder des Senats vorbehaltenen Tribüne bemerkte man den Greffier dieser Kammer. Der Minister des Innern entwickelte gestern einige der vom Minister der auswärtigen Angelegenheiten mitgetheilten That⸗ sachen. Der erste Theil der Rede des Herrn Nothomb wurde mit öfteren Zeichen des Beifalls von Seiten einiger Mitglieder aufge⸗ nommen, dagegen trat Murren ein, als der Minister erklärte, daß die industrielle gl von der kommerziellen gesondert werden müsse, und daß man sich für jetzt nur mit dieser letzteren zu beschäftigen habe. Um 3 Uhr wurde die Sitzung suspendirt und der Text der Regie— rungs-Vorschläge vertheilt. Dann bildete sich die Kammer wieder zum Ausschuß, um die Fortsetzung der Entwickelungen und Betrach— tungen des Ministers des Innern zu vernehmen. Wie verlautet, gab Herr Nothomb im ersten Theil seines Vortrages eine Uebersicht über den Zustand der Handels-Verhältnisse und Beziehungen Belgiens zu Frankreich, England, Deutschland und den Niederlanden, und im zweiten Theil stellte er eine vergleichende Prüfung der verschiedenen Differenzial- Zoll⸗Systeme benachbarter Länder an, wobei er zugleich die von der parlamentarischen Untersuchungs-Kommis— sion und von der antwerpener Handelskammer gemachten Vor— schläge beurtheilte. Um 4 Uhr wurde die Sitzung aufgehoben. Heute wird die Kammer nochmals als geheimer Ausschuß sich versammeln, um den Schluß der ministeriellen Auseinandersetzungen zu vernehmen und dann darüber zu entscheiden, ob die Diskussion der Prinzipien Fragen auch bei verschlossenen Thüren stattfinden soll. Die gedruck ten Vorschläge, welche der Minister des Innern gestern vertheilen ließ, sind Regierungs Amendements zu dem von der Untersuchungs Kommission vorberelteten Gesetz⸗-Entwurf und noch umfangreicher als dieser selbst; sie betreffen funfzig Artikel und beantragen graduirte Differenzial⸗Zölle auf die Flagge sowohl wie auf den Ort, woher die Waaren kommen.
Handels- und Börsen - Nachrichten.
Auswärtige körsen.
Amsterdam, 26. April. Niederl. wirkl. Sch. 61 h )h du. 100 bꝰb Span. 21 35. 395 do. 37. Laga. —. Ausz. —. ius. 715. HPreuss. I't. Sch. — . Pol. — . Oesterr. 109. 9h Russ. IIope 90h.
Antwerpen, 25. April. Zinel. . Neue Anl. 203.
Frankfurt a. M., 27. April 53h Mer. 1138. Nauk Aeticn 2007. 2005. Nayn. Hank Aetien 708 d. Nope 90 ür. Stiegl. 90 Hr. Int. 60 45. Holu. z00 LI. 945. da. so EI. 995. do. 200 FI. 32 6.
Paris, 25. April. 59 Rente an eour. 122. 40. 39h Rente in cour 83. 80 hh Neapl. au eompt. 102. 40. hb Span. Reute 34. Hass. 6.
.
EB er l iner Börse. Den 30. April 1844.
Cour. Gel.. C em. 166 1031
Aclien. 3 kriet . Geld.
ö 1011 1007 KHrl. Pots. Eisenb. 5
ö do. do. Prior. Ohl. 1 88 Mę4d. Lpa. isenb. — 194 do. do. Prior. Obl. 1033
. . . BRI. Auh. Fisenl. — 159 Harl. Stadt- Ob. . 100 do. do. Prior. Obl. 4 103 4 mHüss. Elb. kisenb. 94
Danz. do. in Th. e ö ; Westipr. Pfaudhr.: 1002 do. do. Prior. Obl.“ Rhein. isenb.
Grossh. Pos. do. 4 1041 d dv. do. Prior. Obl. 4
do. do. 7 * 5 997 ö 11 Ostpr. Pfand. 101 do. Staat garant. 35 987 en, me 100 HBrI. Eraußkf. Bis. 5 152 160* da. do. Prior. Ol, J. 4 1043
109 Ob. - Schles. Eish. 4 125 do. Li. B. v. einge. . 11
ka Sr K. L. A un — 1307) — ö
St. Schuld-Sch. ; Pr. kus. Ohl. 36. 4 Präm Sch. d. See h. — KHäur- u. Nenimärkè.
Kur- u. Neum., do. 3
Schlesische do.
Gold al mare.
3 * 1 Magd. Ilalbst. E. A 120 kel. Seh. rh. E. 1
do. do. Prior. Ohl. 4
And. i ldũm. aà5 Tb.˖
Piscouto.
. 103 Pr. Cour. Thlr. zu 30 Sgr. Rrief. Geld. 141 1403
1255
e c sel- Co u n 8.
ö 2506 HI. do. 250 FI. n,, . 300 Mie. ;. o. 300 Mr. London 1 1.8t. e e -) 150 I. w 150 FI. 100 Tulr.
100 Tulr.
100 I. 100 sRbl.
Rur * 2 Mt. 1407 H ur 1503 Mt. 1493 Mt. 6 245 Mt. — Mt. 1045 Mt. 1025 Breslau Mt. 995 . . ; ; . Tage — Leipzi in Courant im II IbI. Fuss.. Mi P . ,,,,
Petersburg
Mt. 6 26 Woch. —
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Königliche Schauspiele.
Mittwoch, 1. Mai. Am Bußtage. Im Schauspielhause: Das Weltgericht, Oratorium von August Apel. In Musik gesetzt von Friedrich Schneider. Ausgeführt von den Königl. Sängern Herren Pfister und Bötticher, den Königl. Sängerinnen Dlles. Marx und Hähnel, so wie von den sämmtlichen Mitgliedern der Königl. Kapelle und dem gesammten Chor- Personale des Königl. Theaters. Unter Direction des Königl. Kapellmeisters Herrn C. W. Henning. Die Einnahme ist zum Besten einer Unterstützungs-Kasse (Spontini-Fonds) für hülfsbedürftige Theater-Mitglieder bestimmt.
Donnerstag, 2. Mai. 1) Die Rosen des Herrn von Malesherbes. 2) Pas de deux, getanzt von der Solotänzerin Dlle. Louise Weiß (Schülerin der Académie Royale de Paris) und Herrn Gasperini. 3) Die buchstäbliche Auslegung der Gesetze. 1) La Cracovienne, getanzt von Dlle. Weiß. 5) Das Liebes⸗Protokoll. (Herr Döring: Banquier Müller, als Gastrolle. 6) La Cachucha, getanzt von Dlle. Weiß.
Freitag, 3. Mai. Die Hugenotten. des Rangis, als Gastrolle.)
Preise der Plätze: Ein Billet zum Balkon und zu einer Loge des ersten Ranges 1 Rthlr. 10 Sgr. z20.
Im Konzertsaale: Französische Vorstellung.
Montag, 6. Mai. Mit Allerhöchster Genehmigung. Abschiebs— Benefiz und letztes Auftreten der Dile. Wagon: Bie schelmische Gräsin, Lustspiel in 1 Akt, von C. Immermann. (Herr Döring, vom Königlichen Hof⸗Theater zu Hannover: Der Graf.) k as de deux, ausgeführt von Madame Brue und Blle. Wagon. Dann: Mademoiselle Dangeville, vaudeville nouveau en I 4ute bar M). de Villeneuve et de Livry. Hierauf: Pas de deux, ausgeführt von Dlle. Polin und Herin Gasperini. Aragonaise, bas de quatre, ausgeführt von den Dlles. Wagon und Gaͤlster und den Herren Reichner und Brue. Dann, unter Mitwirkung der Mit glieder des Königsstädtischen Theaters Herren Beckmann uͤnd Eichen- wald: Mitten in der Nacht, Posse in 1 Akt. Zum Schluß: Era— covienne, getanzt von Dlle. Wagon.
Preise der Plätze: Ein Billet zum Balkon und zu einer Loge bes ersten Ranges 1é Nthlr. 10 Sgr. Ein Billet zu einer Parquet— Loge 1 Rthlr. Ein Billet zum Parquet 1 Rthlr. Ein Billet zum Balkon und zu einer Loge des zweiten Ranges 20 Sgr. Ein Billet zum Parterre 20 Sgr. Ein Sperrsitz-Billet des dritten Ranges 15 Sgr. Ein Billet zum Amphitheater 19 Sgr. ᷣ
Billets zu allen Plätzen sind in der Wohnung der Dlle. Wagon, Mohrenstraße Nr. H66 eine Treppe hoch, von Freitag, den 3. Mai, an, Morgens 9 bis Nachmittags 2 Uhr, zu haben.
(Herr Stiegelli: Raoul
*
NUönigsstädtisches Theater.
Mittwoch, 4. Mai Siahat maler. Großes Oratorium in zwei Abtheilungen, komponirt von Rossini, ausgeführt von dem gesammten italienischen Opern- Personal und dem Chor. Vorher: Die Pastoral— Symphonie, von L. van Beethoven.
Anfang 7 Uhr. Ende gegen 9 Uhr. 6 Uhr e fel.
Die Kasse wird um
Vonnerstag, 2. Mai. Zum Benefiz des Herrn Beckmann. Zum erstenmale: Hohe Brücke und tiefer Graben, oder: Ein Stockwerk zu tief, Posse in 1 Aufzug, nach dem französischen Vaudeville Rue de la lune, von Heinrich Börnstein. Hierauf, mit Allerhöchster Ge⸗ nehmigung: Pas de deus, ausgeführt von den Königl. Solotänzern Dlle. Wagon und Herrn Reichner. Dann, zum erstenmale: Indienne und Zephirin, Vaudeville in 1 Akt, frei nach dem Französischen, von J. W. Zierrath. Musik von Adolph Müller. (Mad. Beckmann wird, von ihrer Krankheit hergestellt, hierin wieder auftreten.) Und: Cracovienne, getanzt von der Königl. Solotänzerin Dlle. Wagon. Zum Schluß wird Herr B. Bosco die Gefälligkeit haben und einige Kunst⸗Productionen in der ägyptischen Magie geben.
Preise der Plätze: Ein Platz in der Fremden- und in der Orchester-Loge 1 Rthlr. 10 Sgr., im Balkon und in den Logen des ersten Ranges 1 Nthlr., im Parquet und in den Parquet- Logen 20 Sgr., im Amphitheater und in den Logen des zweiten Ranges 15 Sgrn, Parterre 10 Sgr., Sperrsitz des dritten Ranges 75 Sgr., Gallerle 5 Sgr.
Zu dieser Vorstellung sind nur noch Billets zum ersten Balkon, zweiten Range, Parterre, dritten Range und zur Gallerie zu haben.
Freitag, 3. Mai. Des Schauspielers letzte Rolle. (Mad. Hellwig, Königl. sächsische Hof⸗Schauspielerin: Nettchen, als Gastrolle.)
Verantwortlicher Redacteur Dr. 3. W. Zinkeisen.
Gedruckt in der Decherschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei.
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Amtlicher Theil. , . . Inland. Berlin. Patent wegen Publication des Provinzialrechts für
Westpreußen. — Königsberg. Festungs⸗-Bau. — Breslau, Auf⸗ forderung zur Bewahrung des konfessibnellen Friedens. — Erfuxt. Wirksamkeit der Schiedsmänner. — Mün ster. Sparkasse. — Pferdezucht.
Deutsche Bundesstaaten. Bavern. München. Walhalla. — Landraths-Abschied für die Pfalz. — Hofstaat des Prinzen Luitpold. — Vertrag mit Oesterreich. — Hannover. Hannover. Kammer— Verhandlungen. — Württemberg. Ludwigsburg. Kommission des Sten Bundes⸗Armee⸗Corps.
Desterreichische Monarchie. Brief aus Wien. phan; Postwesen; Gräfin Hahn-Hahn.) . ö
Frankreich. Pairs-Kammer. Merilhou, Brigode und Guizot über die Unterrichts- Frage. —Beputirten-Kammer. Debatten über die Gefängniß⸗Reform. — Paris. Widerlegung von Gerüchten. — De⸗ monstration für Montalembert. — Briefe aus Paris. (Kammer- Arbei⸗ ten: Sekundär⸗Unterricht; Gefängnißwesen. — Zur Charakteristik der Debatten über die Gefängniß-Neform; die Central-Jury für die Gewerbe— Ausstellung. — Die Herzogin von Kent.) .
Großbritanien und Irland. London. Hof-Nachrichten. — Ge—⸗ burtsfest der Königin. — Parlaments⸗-Verhandlungen. — Fortsetzung des . gegen O'Connell. — Lord Ellenborough aus Ostindien ab-
erufen.
Belgien. Brüssel. Ministerielle Handels Vorschläge.
Italien. Palermo. Ankunft des Großherzogs von Mecklenburg Schwerin und des Erbprinzen von der Lippe. — Angebliche Reise des Königs nach Deutschland. — Eizbischof von Montreale .
Spanien. Schreiben aus Pßaris. (Das Ministerium; kirchliche Ver herrsichung der Rückkehr der Königin Mutter; Vermischtes.)
8 6 aus Paris. (Errichtung einer dominikanischen Re= publik.
Handels- und Börsen⸗Nachrichten.
(Erzherzog Ste⸗
Paris. Börse.
Amtlicher Theil.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst ; i Dem kurhessischen Geheimen Regierungs-Rath und Polizei Di⸗ rektor von Heppe in Hanau, den Rothen Adler-Srden dritter KAlasse, und dem Königl. bayerischen Landrichter und Stadt⸗Kommissarius r. Raiser in Aschaffenburg, den Rothen Adler- Orden vierter Klasse; desgleichen dem Kantor und Lehrer Stachy zu Schönfeld im Kreise Arnswalde, und dem Schulzen Vo igt zu Dössel im Saalkreise, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen; und — Den bisherigen Regierungs-Assessor Rudolph Felix Albert Dann zu Königsberg in Pr. zum Regierungs⸗Rath bei dem Regie⸗ rungs-Kollegium zu Frankfurt a. d. O. zu befördern.
Inland.
Berlin, 1. Mai. Die heute ausgegebene Nr. 11 der Gesetz⸗ Sammlung für die Königlichen, Preußischen, Staaten enthält folgendes Patent wegen Publication des Provinzialrechts für Westpreußen. Vom 19. April 1844: ö.
„Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen ꝛc. 1c. . .
Nachdem die in Westpreußen gültigen Provinzialrechte gesammelt und Unsere getreuen Provinzialstände des Königreichs Preußen mit ihrer Erklä—= rung über diese Sammlung gehört worden, haben Wir beschlossen, die zur ferneren Beibehaltung geeignet befundenen, nach der Ordnung des Allge⸗ meinen Landrechts zusammengestellten Bestimmungen als
Provinzialrecht für Westpreußen ö. publiziren zu lassen, und verordnen demnach auf den Antigg Unseres Staats- Ministeriumz, nach vernommenem Gutachten einer aus Mitgliedern Unseres Staats-Raths ernannten Kommission, was folgt: .
§. 1. Das Provinzialrecht hat Gesetzessraft in denjenigen jetzt zur Provinz Preußen gehörenden Landesteilen, welche im Jahre 1806 zu West⸗ preußen gerechnet würden, mit Einschluß des thorner Kreises in seiner ge— genwärtigen Begränzung.
§. 2. Ausgenommen hiervon sind: . ⸗ .
a) die zu dem früheren marienwerderschen landräthlichen Kreise gehörigen
Lanbestheile (ostpreußisches Provinzialrecht, Zusatz 14, §. 2);
b) die Stadt Danzig und deren Gebiet, wie solches im Jahre 1793 mit der Monarchie vereinigt worden.
§. 3. Das Provinzialrecht erhält mit dem 1. Juli 18144 Gesetzeskraft. Es tritt an die Stelle des preußischen Landrechts von 1721 und der übri—
en das Privatrecht betreffenden Provinzial-Gesetze, Gewohnheiten und Ob—
a , und es soll von dem gedachten Zeitpunkte ab auf dergleichen provinzialrechtliche Normen bei Beurtheilung späterer Fälle nicht mehr zu— rückgegangen werden. 33
§. 4. Es sollen jedoch die auf das jus terrestre nobilitatis Prussiae sich gründenden Bestimmungen der westpreußischen Regierungs- Instruction vom 21. September 1773 über die Erbfolge des Adels, soweit dieselben durch spätere Erlasse, insbesondere durch die enen ng vom 29. Mai 18460, nicht abgeändert sind, in demjenigen Theile von Westpreußen, in wel⸗ . sie gegenwärtig noch bestehen, bis auf weitere Anordnung in Kraft
eiben.
S§. 5. Diejenigen Orts-Statuten und Gewohnheiten, auf welche in den allgemeinen Landesgesetzen oder in dem Provinzialrechte ausdrücklich verwiesen ist, bleiben ferner in Kraft. Andere dergleichen Statuten und Gewohnheiten privatrechtlicher Natun behalten zwar für jetzt noch neben dem Provinzialrecht ihre Gültigkeit, sie müssen aber bis zum 14. Juli 1847 von den Orts-Gemeinden gesammelt und zu Unserer landesherrlichen Bestätigung vorgelegt werden. Mit dem Ablaufe dieses dreijährigen Zeitraums kann auf die nicht bestätigten Orts Statuten und Gewohnheiten privatrechtlicher Natur bei Entscheidung künftiger Fälle nicht weiter zurückgegangen werden.
S. 6. Die in den §§. VIII. IX. und X. des Publications Patenis zum Allgemeinen Landrecht vom 5. Februar 1794 aufgestellten Gründsätze sollen auch auf das gegenwärtige Provinzialrecht Anwendung finden.
§. J. Das Verhältniß der Eheleute, welche sich vor dem 1. Juli 1844 verheirathet haben, soll in Ansehung der Rechte und Pflichten unter Leben= digen, so wie der Grundsätze über die Vermögens- Auseinandersetzung bei Trennung der Ehe durch richterliches Erkenntniß, nach den Gesetzen, welchen die Eheleute zur Zeit der geschlossenen Ehe unterworfen waren, bestimmt werden. Bei der Erbfolge ann n, insofern dieselbe nicht auf Verträgen
Ber lin,
Donnerstag den 2ten Mai
oder letztwilligen Verordnungen beruht, soll der überlebende Ehegatte die Wahl haben, ob er nach den zur Zeit der geschlossenen Ehe geltend gewe— senen Gesetzen, oder nach den Vorschristen des Allgemeinen Landrechts er— ben wolle.
S. 8. Die Verjährung soll in denjenigen Fällen, in denen sie vor dem 1. Juli 1841 vollendet ist, nach den bisherigen Nechten beurtheilt werden, wenn auch die daraus entstehenden Befugnisse oder Einwendungen erst spä— terhin geliend gemacht werden. In solchen Fällen aber, in welchen die bis—= herige ge e m ü; Frist zur Verjährung mit dem 1. Juli 1844 noch nicht abgelaufen ist, sollen, soweit es nicht auf die Zulässigleit des Anfangs der Verjährung oder auf eine vor dem gedachten Zeitpunfte stattgefundene Un— terbrechung ankommt, die allgemeinen Landesgesetze zur Anwendung ge— bracht werden.
Sollte jedoch zur Vollendnng einer vor dem J. Juli 1814 angefan⸗ genen Verjährung in den allgemeinen Landesgesetzen eine kürzere Frist als in den bisherigen Provinzial⸗Gesetzen vorgeschrieben sein, so kann derjenige, welcher in einer solchen kürzeren Verjährung sich gründen will, die Frist nur vom 1. Juli 1814 an berechnen.
§. 9. In Ansehung des Verhälmisses des Staats zur katholischen Kirche, so wie der verschiedenen christlichen Religionsparteien gegen einander, wird durch gegenwärtiges Gesetz nichts geändert.
§. 10. Die im 5§. VII. des Publications⸗-Patents zum Allgemeinen Landrecht vom 5. Februar 1794 angeordnete Suspension einzelner in den drei ersten Titeln des zweiten Theils des Allgemeinen Landrechts enthaltenen Bestimmungen hört mit dem 1. Juli 1814 im Bezirk dieses Provinzial— Rechts auf.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedruck— tem Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 19. April 1841.
(L. 8.) Friedrich Wilhelm.
Mühler. Eichhorn. von Savigny.
von Rochow. n Graf von Arnim.
Beglaubigt: Bornemann.“ Angehängt ist das Provinzial⸗Recht für Westpreußen, in 87 Paragraphen.
Königsberg, 26. April. (K. 3.) Auf dem sich immer mehr ausdehnenden Bauplatz unserer Festungs- Anlagen sind bis jetzt etwa 300 Männer in vollster Thätigkeit, deren Anzahl sich je nach den Um— ständen vermehrt oder vermindert. Die meisten derselben sind mit dem Herausschaffen der Erde aus dem vor der Kaserne abgesteckten breiten Festungsgraben, der sich vom Föbenichtschen Kirchhofe bis zum mittelsten Bastion erstreckt, andere Arbeiter mit dem Behauen und Zwicken der Steine beschäftigt. Die Maurer⸗Arbeiten beginnen mit dem 1. Mai, und sind dazu ungefähr 100 Gesellen und 200 Hand⸗ langer und Tagelöhner bis aus Litthauen angeworben. Die aus ent⸗ fernten Gegenden kommenden Arbeiter erhalten, um sogleich mit eini⸗ gen Mitteln zur Subsistenz versehen zu sein, eine Reise-Vergütung an baarem Gelde für jede Meile.
Breslau, 28. April. (B. 3.) Das hiesige evangelische Kon—⸗ sistorium hat an sämmtliche Superintendenten der Provinz eine Ver— ordnung erlassen, welche die letzteren von neuem auffordert, über die Bewährung des konfessionellen Friedens zu wachen. Die Hauptpunkte dieser Verordnung sind ungefähr folgende: die Diener der evangeli⸗ schen Kirche seien berechtigt und verpflichtet, Angriffe, welche sowohl von Seiten eines irreligiösen Zeitgeistes als einer jeden anderen Kon⸗ fession gegen den apostolischen Charakter des evangelischen Lehrbegriffs gerichtet würden, zurückzuweisen, eben so sollten Lehrer und Prediger bei dem Religions⸗Unterrichte und in Predigten auch der Unterschei⸗ dungslehren gedenken. Doch müsse jeder Eifer für die Wahrheit durch Besonnenheit geleitet und durch Liebe geheiligt werden, da der Zweck der Vertheidigung der eigenen Kirche nicht durch gehässige Schilde⸗ rungen der Lehren und Zustände anderer Konfessionen erreicht werden könne. So wie nach den von den katholischen Kirchen⸗Oberen gege⸗— benen Versicherungen zu erwarten sei, daß die untergebene Geistlich⸗ keit sich der Versöhnlichkeit und Liebe befleißigen werde, so mögen auch die evang. Geistlichen ein Gleiches thun, da eine deklamatorische und aufreizende Polemik nicht auf die Kanzel gehöre. Schließlich werden die Superintendenten aufgefordert, über Erfüllung dieser Vor— schrift zu wachen und von den Uebertretungsfällen dem Konsistorium Anzeige zu machen.
Erfurt, 27. April. Nach dem heute ausgegebenen Am ts⸗ blatt hat die Anstalt der Schiedsmänner auch, während des Ge— schäftsjahres 1843 im Departement des halberstädter Ober Landes- gerichtes erfreuliche Ergebnisse geliefert und hierdurch diejenige Aner⸗ kennung gerechtfertigt, mit welcher sich die meisten Behörden bei Einreichung der Geschäfts⸗Uebersichten der Schiedsmänner über den Werth des Instituts ausgesprochen haben.
Vor den 279 Schiedsmännern des Departements wurden im Jahre 1843 8510 Streitsachen anhängig gemacht, hiervon überhaupt S320 beendigt und nur 190 unbeendigt in das neue Geschäftsjahr übertragen. Von den beendigten Sachen fanden 6689 durch Ver⸗ gleich, 533 durch Zurücktreten der Parteien, 1098 durch Ueberwei— sung an den Richter ihre Erledigung.
Dꝛünster, im April. Nach einer in unserem Amtsblatte mitgetheilten Uebersicht war der Bestand der Sparkasse Ende De⸗ zember 1812 incl. 937 Rthlr. 5 Sgr. 2 Pf. kfapitalisirte Zinsen 37,939 Rthlr. 22 Sgr. 2 Pf. Im Jahre 18143 sind an neuen Ein⸗ lagen hinzugekommen 23,367 Rthlr. 15 Sgr. 2 Pf., im Ganzen bi, 307 Rthlr. 7 Sgr. 4 Pf., hiervon igen ab die in 1843 abge⸗ hobenen Kapitalgelder 15, 182 Rthlr. 24 Sgr. 7 Pf.; es kamen da— gegen hinzu an nicht abgehobenen und am 1. Januar 1841 kapita⸗ lisirten Zinsen 1118 Rthlr. 3 Plc. Am 1. Januar 18144 war also die Kapitalsumme 17,242 Rthlr. 13 Sgr. 7 Pf. Die Zahl der Sparkassen⸗Interessenten war am 1. Januar 1843 836. Während des Jahres 1843 sind hinzugekommen 347. Davon sind in 1843 hdegg gen 262 und war uit Ende 1813 die Zahl der Interessen⸗ en 921.
* Münster, 26. April. Zu den erfreulichen Erscheinungen Westphalen gehört der Fortschritt, welchen die Pferdezucht macht.
1844.
Man darf nur die Gespanne ansehen, welche jetzt zur Stadt kommen,
und des Zustandes der hiesigen Bauernpferde in den ersten 10 Jah⸗ ren nach dem Kriege sich erinnern: damals sah man fast nur elende, schlecht gebaute und eben so schlecht gehaltene Thiere, kaum zum landwirthschaftlichen Gebrauch geeignet; jetzt sieht man meist gute Ackerpferde, und darunter viele, die sich zum Luxus und Kriegs⸗Ge⸗ brauch vortrefflich eignen. Unverkennbar hat das Landgestüt den besten Einfluß auf die Verbesserung der Pferdezucht ausgeübt, wenngleich nicht in Abrede gestellt werden kann, daß einzelue Hengste desselben dem allgemeinen Vertrauen zu dem Gestüte Abbruch gethan und hie und da den Fortschritt gehemmt haben. Indessen, wo finden sich An⸗ stalten der Art, in welchen nicht einzelne . zu beklagen wären? Im Allgemeinen hat die Regierung, wie in allen eee gen Dingen, so besonders in Betreff der Pferdezucht, das Beste der Provinz im Auge gehabt und bedeutend gefördert. Das wird auch von allen sachverständigen und wohldenkenden Leuten dankbar anerkannt, und wenn einige derselben der Meinung sind, daß der Fortschritt noch be⸗ deutender hätte sein können, so legen sie dies nicht der Regierung, sondern fast ausschließlich den Pferdezüchtern zur Last, die ihr wahres Intcresse vielfach verkannt, und namentlich die dargebotene Hülfe nicht in dem Maße benutzt haben, als es ihnen möglich und dienlich ge⸗ wesen wäre. Außer der Regierung fördert aber auch der hiesige Adel die Pferdezucht, indem derselbe ausgezeichnete englische ven, angeschafft und auf die uneigennützigste Weise selbst unbemittelten Züchtern zur Disposition gestellt, wie auch einen Verein zur Verbesse—⸗ rung der Pferdezucht ins Leben gerufen hat, der durch veranstaltete Rennen, Pferdeschau, Preis⸗-Vertheilungen, Aufmunterung und Beleh⸗= rung der Züchter 2c. fortdauernd segensreichen Einfluß ausübt. Von diesem Verein sind versuchsweise 12 gute Zuchtstuten in Hollstein an= gekauft, welche durch englische Vollbluthengste gedeckt und demnãchst bei den diesjdhrigen Rennen unter die Mitglieder des Vereins ver⸗ steigert werden sollen. Nicht so schön, daß man nicht ähnliche auch hier fände, sind aber diese Stuten so gebaut, daß sich von einer ver⸗ edelten Nachzucht viel Gutes erwarten läßt, sie sind ferner nicht zu theuer für den Landwirth, nicht zu reizbar und heftig für den Gebrauch auf dem Acker und die Behandlung der Leute, die mit sehr veredelten Pferden im Allgemeinen noch nicht umzugehen wissen. Wir halten diesen Versuch, den Stamm geeigneter Zuchtstuten im Lande zu ver⸗ mehren, für sehr wichtig und geben der Hoffnung Raum, daß der Verein bei dem 6 seine Rechnung sinde, um alljährlich damit fortfahren zu können. Wenn man bedenkt, daß nicht nur der Wohlstand, sondern auch die Wehrkraft des Vaterlandes durch die Verbesserung der Pferdezucht wesentlich gesteigert wird, so begreift man kaum, wie diese hochwichtige Angelegenheit von vielen sonst acht⸗ baren und einsichtsvollen Männern, ja selbst Staatsdienern, wenig oder gar nicht beachtet, geschweige denn angemessen unterstützt wird.
Dem hiesigen Adel wird vielfach — und wohl nicht ganz ohne Grund — der Vorwurf gemacht, daß er sein Sonder⸗-Interesse zu lebhaft und das allgemeine Interesse zu wenig zu fördern suche; in Betreff der Verbesserung der Pferdezucht verdient sein ehrenwerthes Streben jedenfalls allseitige Anerkennung.
Ausland.
Deutsche Bundesstaaten.
Bayern. München, 25. April. (N. C Unmittelbar nach den Vermählungs⸗-Feierlichkeiten wird sich die Königliche Familie mit ihren erhabenen Gästen zur Walhalla begeben. Der zur Feier, der Walhalla-Eröffnung von unserem Kapellmeister Stuntz komponirte treffliche Bardenchor wird mit unterlegtem Tert den ,,, für den greisen Erzherzog bilden. Das Lied ist von Sr. Majestät dem Könige selbst gedichtet. ‚
Auf die Wlnslhe und Anträge des Landraths der Pfalz wird im Abschied unter Anderem Folgendes erwiedert: „Die baldige Aus⸗ führung der Ludwigshafen-Bexbacher Eisenbahn ist Gegenstand Unse⸗ rer besonderen Sorgfalt. — Wir haben bereits durch Entschließung vom 22. September 1838 angeordnet, daß dem Geschichts - Unter⸗ richte der protestantischen Schüler an der dritten Klasse der Latein⸗ Schulen Beck's Lehrbuch der allgemeinen Geschichte, an der vierten Klasse derselben Schulen aber die deutsche Geschichte von Kohlrausch zu Grunde gelegt werden soll. Für den protestantischen Geschichts—= Unterricht an den Gymnasien aber haben Wir durch Ent⸗ schließung vom 27. August 1839 und 28. Januar 1840 das Hofmann'sche Lehrbuch vorgeschrieben. Nachdem nun der Landrath darüber Klage führte, daß den protestantischen Schü⸗ lern an den oberen Klassen der Latein⸗-Schulen zu Speyer und Zweibrücken nach Uschold's Lehrbuch Geschichts Unterricht ertheilt werde (denn nur an diesen, und nicht an den Gymnasien, ist das ebenerwähnte Lehrbuch im Gebrauch) so erwarten Wir von Unserer Kreis Regierung aufklärenden Bericht, warum Unsere eben bezeichne⸗ ten Weisungen bis jetzt noch nicht zum Vollzug gekommen sind. Im Uebrigen ist es Unsere entschiedene Willensmeinung, daß an den be—⸗ stehenden Unterrichts Anstalten das konfessionelle Verhältniß sorg= fältig beachtet, und religiöse Liebe und Duldsamkeit genährt, aber der hiervon weit verschiedene Indifferentismus in keiner Weise ge⸗ pflegt werde. — Der Landrath hat die beunruhigenden Gerüchte, welche bezüglich einer Veränderung in der Kreisarmen- und Irren -Anstalt zu Frankenthal, in Umlauf gekommen . sollen, nicht näher bezeichnet, und es ist daher, was der desfalls von ihm ausgedrückte Wunsch bezielt, nicht zu ersehen. Liegt dabei etwa die Besorgniß im Hintergrunde, es möchte die Pflege der in dieser An⸗ stalt befindlichen Armen, Kranken und Irren den barmherzigen Schwe⸗ . anvertraut werden, so hat der Landrath sich einer ungegründeten
efürchtung hingegeben. Wir haben übrigens die Gesinnungen der Liebe und Treue, welche der pfälzische Landrath auch bei seiner jüng—⸗ sten Versammlung mehrfältig gegen Uns und Unser Königliches Haus ausgesprochen hat, und deren erfreuender Ausdruck Uns bei Unserer vorsährigen Reise in die Pfalz überall entgegengekommen ist, mit be⸗
sonderem Wohlgefallen aufgenommen und erwiedern dieselben mit der Versicherung Unserer, Unseren getreuen pfälzischen Unterthanen stets zugewandten Königlichen Huld und Gnade.“