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irten, weniger als eine Ehrenbezeigung, welche die Re⸗ 6 — 4 — des Ce for benen gewähren nalin, denn als ein Zeichen der Furcht vor einer Vollobewegung zu erklären. Wie wenig Diemer solchen jeßt zu erzielen wäre, hat die Haltung der pariser Bevölkerung heute aufs schlagendste gezeigt.
Grossbritanien und Irland.
London, 31. Mai. Graf Delawarr, Lord⸗Kammerherr, hat in Windsor die in den nächsten Tagen daselbst erfolgende Ankunft Sr. Majestät des Königs von Sachsen, der gene e sein Gast in Buckhurst ist, angezeigt. Es werden demzufolge Anstalten zum Empfange des hohen Besuchs dort getroffen. Der Hof begiebt sich am nächsten Montage von hier nach Windsor, wo Se. Masestät der König von Sachsen während der Woche des Ascot ⸗Pferderennens der Gast der Königin sein wird. Von Buchurst aus, dem Schlosse des Grafen Delawarr, hat gestern der König einen Ausflug nach Knole Park, dem Sitze des Grafen von Amherst, gemacht.
Dir dubliner Gerichtshof der Queens-Bench hat das Straf— urthesl gegen OConnell und die übrigen angeklagten Repealer in sei⸗ ner gestrigen Sitzung ausgesprochen, nachdem in der Sitzung am Mittwoch das Gesuch der Angeklagten, den Ausspruch des Urtheils für unzulässig zu erklären, von den Richtern einstimmig verworfen worden war. Eine große Theilnahme zeigte die Einwohnerschaft Dublins an den Verhandlungen der gestrigen Sitzung, die an den Tag der Eröffnung des Prozesses erinnerte. Zahlreiche Volksmassen hatten schon am frühen Morgen die Thüren des Gerichtshofes be⸗ lagert. Eine starke Abtheilung Polizei⸗Konstabler hielt die Ordnung aufrecht, welche indeß durch keine Exzesse weiter gestört wurde; auch hatte die Regierung zur sofortigen Unterdrückung möglicher Tumulte ein Kavallerie Regiment konsignirt. Alsbald nach Oeffnung der Thore waren alle Sitze des Gerichtssaales besetzt; namentlich hatten die Advokaten der liberalen oder Repeal⸗Partei sich sehr zahlreich eingefun⸗ den, um O'Connell und seine Genossen für die Niederlage, welche sie
erleiden sollten, durch ihren Beifall zu entschädigen. Bei den Eng tritte des Agitators erhoben sie sich sämmtlich von ihren Bänken, klatschten mit den Händen, riefen und schrieen, wie sie es in der
„Verföhnungs-Halle“ ihres Vereins zu thun gewohnt sind, und da bies Toben den Gallerieen sich bald mittheilte, 9 schien der Gerichts⸗ hof der Queens-Bench, diese feierliche Arena für die Verwaltung des Rechts, wenigstens für englische Zuschauer, denen solche Scenen in einem Gerichtshofe etwas Ünerhörtes sind, wenig dem Charakter sei⸗ ner Würde zu entsprechen. Um 11 Uhr waren alle Angeklagte und das sämmtliche Richter⸗Personal gegenwärtig. Der Richter Burton sprach Namens seiner Kollegen das Üürtheil, das er in längerer Rede motivirte. Es lautet:
„Danlel O' Connell soll auf 12 Kalender-Monate gefangen gesetzt werden und eine Geldbuße von 2000 Pfd. zahlen; er soll fer⸗ ner für sich 5000 Pfd. Caution erlegen und zwei Bürgen zu 2600 Pfd. stellen dafür, daß er sieben Jahre lang den Frieden erhalten werde.“
„John Or Connell, John Gray, T. Steele, R. Bar⸗ ratt, C. G. Duffy und T. M. Rax sollen auf NR Kalender⸗ Monate gefangen gesetzt werden, eine Geldbuße von 50 Pfd. zahlen und für die Aufrechthaltung des Friedens auf 7 Jahre eine Caution von respektive 1000 Pfd. erlegen und zwei Bürgen von 500 Pfd. Jeder stellen.“
Nachdem dies Urtheil verlesen worden war, erhob sich sogleich O'Connell, um den Gerichtshof daran zu erinnern, daß er ein e. siches Affidavit (beschworene Erklärung) abgegeben habe, worin er
erkläre, daß er niemals eine Verschwörung mit den anderen Ange⸗ klagten eingegangen sei, oder das ihm schuld gegebene Verbrechen be⸗ gangen habe. Er wolle für jetzt nur sagen, daß, nach seiner Ueber⸗
zeugung, Gerechtigkeit in dieser Sache nicht gewaltet habe. Ein plößliches und stürmisches Beifallsrufen erhob sich nunmehr auf allen Seiten des Saales, das die Richter, obschon sie sehr ungehalten dariiber waren, nicht zu beschwichtigen versuchten. Die Verurtheilten wurden unter bie Bewachung des Sheriffs der City von Dublin ge⸗ geben, der sie nach dem Nichmond⸗Strafgefängniß abführte, über dessen Eingang die Worte zu lesen sind: „Höre auf Schlechtes und lerne Gutes zu thun.“
An demselben Abend, an welchem das Urtheil gesprochen wurde, veröffentlichte O'Connell in dem Dub lin Freemans Journal eine Adresse an das irländische Volk, worin er zur Ruhe und Ord— nung ermahnt und seine Hoffnung auf die Entscheidung des Ober⸗ haufes gründet, welche er vermitteist eines writ of error nachsuchen werde.
In Lancashire ist die Parlaments -Wahl zu Gunsten des kon⸗ servativen Kandidaten, Herrn Entwisle, mit einer Majorität von 622 Stimmen ausgefallen.
X London, 31. Mai. Die obige Depesche der Times, welche das gestern Nachmittag um 4 Uhr in Dublin ausgesprochene Urtheil über O'Connell und die übrigen angeklagten Repealer über⸗ bringt, traf heute um 11 Uhr Morgens in London ein; sie berichtet sicherlich eines der wichtigsten Ereignisse unserer Zeit. Die letzte Nacht hat O'Connell in dem Richmond-Strafgefängnisse geschlafen, und was auch sein künftiges Schicksal sein mag, die Hand der Gerechtigkeit ist über ihm. Die Gefängnißstrafe wird, wie ich glaube, nicht vollstän⸗ dig an ihm vollzogen werden; die Strafe von 2909 Pfd. wird das irländische Voll bezahlen; aber die schweren Bürgschaften auf 7 Jahre bilden das wahre Gewicht des Urtheilsspruches, und der Agitator wird sie fortan als eine Fessel fühlen, die für den übrigen Rest seines Le⸗ bens wahrscheinlich seine Thätigkeit lähmen wird.
Doch wie wichtig, ja, wie unerwartet selbst der Regierung dies Ereigniß ist, die seit den letzten Wochen diesen Ausgang des Prozesses bezweiseite, so wird es verhältnißmäßig doch nur geringe Sensation pan England und selbst in Irland machen. Die hohe Welle der Volks⸗ Aufregung, welche im vergangenen Jahre O'Connell auf die Stufe eines Dikiators und der eines Potentaten zu erheben schien, ist schneller gesunken, als aufgestiegen. Das Geschrei der Verfolgung, das ge⸗ wöhnlich eine so fruchtbare Quelle des Widerstandes von Seiten des Volks ist, vermochte nicht das schwindende Vertrauen der Menge u beleben, und der Kreis des großen Repeal- Jahres, wie es mmer genannt wurde, schließt sich nicht mit einem Parlamente in Coll ége Green, sondern mit einigen Hocherräthern in dem Kerker zu Rich⸗ mnmond. O'Connell erfuhr wahrscheinlich noch niemals eine weniger thätige Theilnahme, als in dem gegenwärtigen, Augenblicke seines größten Unglücks. Es wäre für seine Person wie selnen Charakter vortheil⸗ Rfter gewesen, wenn er gar nicht zu den kleinlichen Ausflüchten und CVchtesverdrehungen während des Prozesses seine Zuflucht genommen Hätie, nachdem einmal der Hauptpunkt seiner Schuld durch die Jury Wege stre en und anerkannt war. Er würde dann im April mit nem größeren Anstrich von der Würde eines Märtyrers ins Ge⸗
Ugniß gegangen sein, während er jetzt wie ein geschlagener Kasuist 1 . der Astrolog, der das Schicksal seines Landes in solg oder weni ee e dn 1 een e er y . J
auben zu verschaffen, auf die er die Hoffnungen eines vertrauen⸗
den Volkes lenkte. Ich gl ĩ härtesten Probirstein sener h . . J
914
Der irländische Staats-Prozeß wird wegen des dabei stattge⸗ fundenen außerordentlichen Aufwandes kasuistischer Rechtsgelehrsamkeit denkwürdiger bleiben, als wegen irgend etwas Anderem, aber während die sogenannte patriotische Partei das Recht durch jegliche Kunst und List zu verdunkeln strebte, um die Sache der Gerechtigkeit in Nach theil zu stellen, hat die Anklage doch Unterstützung gefunden, ist das Verdikt abgegeben, das Urtheil von irländischen Advokaten, irländi⸗ schen Geschworenen, irländischen Richtern vertheidigt und gesprochen worden; das Gesetz, dem gemäß man verfahren ist, ist nicht das Gesetz Englands sondern Irlands, die Institutionen, welche man auf diese Weise vertheidigt hat, sind irländische Institutionen, und das Resultat wurden (mit charakteristischer Unschicklichkeit) mit Beifalls rufen in einem irländischen Gerichtshof begrüßt. Ich erwähne dies, weil es in eini⸗ gen Theilen des Kontinents Mode geworden ist, von Irland nur wie don dem Sklaven englischen Rechts und englischer Autorität zu spre⸗ chen; Jedem indeß, der die Verfassung der britischen Inseln kennt, wird es klar sein, daß die Autorität Englands nur mit Einwilligung und durch die Unterstützung einer großen und mächtigen Partei in jenem Lande geltend gemacht werden kann. K
Was die jetzige englische Regierung anbetrifft, so wird ihr ohne Zweifel die Erreichung eines so großen Zieles, wie die Wiederher— stellung jener Ruhe in Irland, welcher das organisirte System der politischen Agitation beständig entgegenwirkte, und wonach seit 30 Jahren alle Regierungen mehr oder weniger gestrebt haben, zum Ruhme gereichen und Vertrauen gewinnen. Jenes System aber, glaube ich, wird, bei guter und weiser Verwaltung des Landes, wohl den Todesstoß erhalten haben.
O London, 31. Mai. Das O' Connellsche Drama ist endlich seinem Schlusse nahe. Das Gericht hat sein und seiner Mitschul⸗ digen Urtheil ausgesprochen, und beim Abgang der letzten Nachrichten
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waren Alle, obgleich noch innerhalb des Gerichtshauses, im Gewahrsam des Sheriffs. Sie haben beschlossen, ans Oberhaus zu appelliren; und obgleich es der Krone freisteht, solches zu verbieten, so glaubt man doch nicht, daß diese von ihrem Rechte Gebrauch machen wird. Ein Anderes aber ist, ob die Krone bis zur Entscheidung dieser letzten Instanz die Verurtheilten gegen hinlängliche Bürgschaft in Freiheit lassen wird. Nach dem bestehenden Gesetze braucht sie solches nicht; doch fragt es sich, ob bei der erlangten Beruhigung des Landes und
den fortgesetzten Bemühungen O'Connell's, diese Ruhe zu erhalten, es nicht rathsam sein dürfte, hierin Rücksichten walten zu lassen. In Deutschland wird man die Strafe gewiß nicht im Vergleich mit dem Verbrechen als übermäßig hart betrachten; hier und in Irland wird natürlich ein Jeder dieselbe nach seinen politischen Gesinnungen beurtheilen; indessen läßt sich schöon aus der Rede des Richters, welchem der Ausspruch des Urtheils von den Uebrigen aufgetragen worden, und aus der bis zu Thränen gehenden Erschütterung dessel⸗
ben leicht abnehmen, daß das Gericht selbst die Strafen als schwer ansieht, d. h., nämlich in Bezug auf die Männer, gegen welche sie ausgesprochen ist. Merkwürdig ist auch, daß bei O'Connell's Einkreten zum Empfang seines Urtheils, fast das ganze Barreau ehr⸗ erbietig aufstehend ihn als einen alten wegen seiner Kenntnisse ge⸗ achteten und beliebten Kollegen, begrüßte, und nachher als er feierlichst betheuerte, daß man ihn ungerecht behandele, dieses nebst allen Zuschauern in langanhaltende Ausrufungen des Beifalls aus— brach, welche die Richter nicht zu hemmen versuchten.
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Brüssel, 31. Mai. Die Prinzessin Clementine und ihr Ge—⸗ mahl, der Prinz August von Sachsen-Koburg, sind vorgestern Abends von Paris in Lacken eingetroffen.
Die Repräsentauten- Kammer hat in ihrer gestrigen Sitzung die Differenzial-Zölle für den Artikel Holz angenommen und ist zur Dis kussion der für den Kaffee vorgeschlagenen übergegangen.
Schweiz.
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Sitten, 28. Mai. Der Große Rath hat folgendes Dekret erlassen: „In Erwägung, daß das Unheil, dessen Schauplatz der
Kanton gewesen, besonders dem Bestehen der bewaffneten Gesellschaft, der „jungen Schweiz“ zuzuschreiben ist, beschließt der Große Rath: ) Die Gesellschaft der, „Jungen Schweiz“ ist aufgelöst. 2) In allen Gemeinden, wo sich Mitglieder dieser Gesellschaft befinden, wird un⸗ nittelbar eine Kommission niedergesetzt, die beauftragt ist, von jedem Mitgliede der erwähnten Gesellschaft die Lossagung von derselben, die Angabe des Grades, den es bekleidete, so wie die Waffen, ent gegenzunehmen. 3) Wer sich weigert, diesen Befehlen zu gehorchen, wird als Rebell angesehen und den Gesetzen gemäß bestraft werden.“ Am Lösten und 26sten wehte auf dem Stadthause von St. Moritz die weiße Fahne als Zeichen der Unterwerfung. Die Ge- fangenen sind größtentheils freigelassen worden, nachdem sie den Be⸗ stimmungen des oben stehenden Dekrets gemäß, sich von der Gesell⸗ schaft der jungen Schweiz losgesagt hatten. Ueber die noch im Kan⸗ ton Waadt befindlichen Flüchtlinge ist noch nichts bestimmt worden.
Am 22sten erließ der Staats⸗Rath ein Schreiben an die Zehnten⸗ Präsidenten von Monthey und Martinach, worin die Deputation dieser Zehnten aufgefordert wurde, sich zur Sitzung des Großen Raths zu begeben, indem eine „durch die öffentlichen Gewalten befohlene Er⸗ greifung der Waffen keinesweges sie dason abhalten könne; übrigens werde die militairische Besetzung des Zehnten so lange sortdauern, bis die Deputation ihren Sitz in der obersten Landes-Behörde werde eingenommen haben. Auf dieses Schreiben ertheilten die Abgeordneten des Zehnten folgende Antwort:
„Da das System, welches seit einigen Tagen im Wallis vorhemscht, den Beweis liefert, daß die Bürger nicht mehr, weder auf die verfassungs— mäßigen Garantieen, noch auf das gegebene Wort zählen können, so glau— ben wir nicht, daß unsere Eigenschaft als Abgeordnete uns die Verpflichtung auferlegt, im Großen Rathe unter der Herrschast der Bajonnette und der Ausnahms-Maßregeln, welche an der Tagesordnung sind, zu sitzen. Wenn der Staatsrath von einer duich die öffentlichen Gewalten befohlenen Er⸗ greifung der Waffen spricht, so wollen wir gern glauben, daß en dabei nicht an diejenige denke, welche so eben die Hauptstadt des Kantons und Unterwallis angegriffen und überzogen hat; er wird sich erinnern, daß er selbst Angesichts des Landes erklärt hat, daß diese Bewaffneten nicht durch ihn aufgerufen worden sind. Was uns betrisst, so betrachten wir diese Ergreifung der Waffen als einen Hinter⸗ halt, welcher von langer Hand her durch strafwürdige Männer und durch Magistrate, die außer ihrem Amte gehandelt haben, vorbereitet worden ist. Wir protestiren gegen alle Felgen dieses treulosen Angriffs. Die spätere Billigung, womüt die öffentlichen Gewalten den Ursprung dieses Ueberfalls zu verdecken meinen, wird nicht im Stande sein, die Rollen umzukehren. Die Gewalt kann sich an die Stelle des Rechtes setzen und für den Augen blick die Stimme der Wahrheit ersticken; aber in einer Republik kann ein so unnatürlicher Zustand nicht lange fortdauern. Aus dem, was voran- eht, werden Sie leicht abnehmen, daß wir so lange im Großen Nath nicht 6 werden, als die Berfassung und die Gesetzs die ausschließliche Herr
aft, die ihnen zukommt, nicht wiedererlangt haben.“
IYtalien. i weh
Nom, 21. Mai. (A. 3.) Gestern Abend ist. Se. Maje öät
der König von Bayern unter dem Namen eines Conte d' Augusta hier
eingetroffen und von dem bayerischen Gesandten, Grafen Spaur, und
von den hier anwesenden bayerischen und anderen deutschen Künstlern ehrfurchtsvoll empfangen worden.
Portugal.
A Lissabon, 18. Mai. Die gegen den Minister des Innern, Herrn Costa Cabral, angesponnenen Intriguen haben mit seinem voll⸗ kommenen Siege geendet, und die Königin gab ihm einen neuen sprechenden Beweis ihres Vertrauens, indem sie in die von ihm ge⸗ wünschte Modification des Kabinets willigte. Unter den austretenden Ministern bemerkt man den Minister-Präsidenten, Herzog von Ter⸗ ceira, der schon längst der Lasten des Portefeuilles müde war und sich nach Ruhe sehnte, den Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Herrn Gomez de Castro, und den Finanz-Minister, Baron Tojal. Wie es nun mit den Finanzplänen dieses Letzteren gehen, ob sein Nachfolger im Amte sich dieselben aneignen und vor den Kammern vertreten wird, läßt sich nicht vorhersagen, ist jedoch nicht unwahr⸗ scheinlich. Indeß ist die Entscheidung darüber wieder ferner gerückt, da gestern ein Königliches Dekret erschienen ist, wodurch die Cortes bis zum 30. September vertagt werden. Bis dahin hat das neue Kabinet Zeit, mit den Geschäften sich vertraut zu machen und Alles vorzubereiten, was es den Cortes vorzuschlagen beabsichtigen sollte. Dasselbe besteht nun aus folgenden Männern: Herr Antonio Bernardo de Costa Cabral tritt als Kabinets⸗-Präsident mit Beibehaltung des Portefeuilles des Innern an die Spitze der neuen Verwaltung; das RKriegs⸗Ministerium hat der Brigadier Eusebio Candido Pinheiro Corteiro Furtado; das der auswärtigen Angelegenheiten der Baron von Catania; das der Finanzen Herr Joao Antonio Lopez Pastor; das der Justiz Herr Francisco Benedito Ferragento; das der, Marine endlich Herr Antonio Jose Dicque de Fonseca. Der politischen Ansicht nach ist dieses Kabinet durchaus homogen und Herr Costa Cabral selbst der Ausdruck des darin vorwaltenden Gedankens.
gandels- und Börsen— Nachrichten.
Berlin, 14. Juni. Heute trat in allen Eisenbahn⸗Effelten, namentlich aber in sämmitlichen Quitlungsbogen, eine starke Neaction ein. Zu den gewichenen Coursen fanden sich am Schluß der Börse mehr Nehmer als Geber.
Marktpreise vom Getraide. Berlin, den 3. Juni 1844. ö.
Zu Lande: Weizen 1 Rthlr. 28 Sgr. 10 Pf.; leine Gerste 27 Sgr. 7Pf.; Hafer 25 Sgr. 2 Pf., auch 20 Sgr. 5 Pf.
3u Wasser: Weizen (weißer) 2 Nihlr. 3 Sgr. 7 Pf., auch 2 Rihlr. und L Rthlr. 25 Sgr. 2 Pf.; Roggen 1 Rthlr. 3 Sgr. 7 Pf, auch Rthlr. ; große Gerste 2s Sgr. 16 Pf.; Hafer 24 Sgr. 3 Pf, auch 20 Sgr. 9 Pf.; Erbsen (schlechte Sorte) 1 Rihlr. 4 Sgr. 10 Pf., auch 1 Rihlr. 3 Sgr.
. Pf. Sonnabend, den 1. Juni 1844. Das Schock Stroh 6 Rihlt. 15 Sgr., auch 5 Rihlt. Der Centner Heu 1 Rihlt. 5 Sgr., auch 22 Sgr. 6 Pf. und 20 Sgt. l . Den 4. Juni 1841.
ö. 1 ⸗ r. (Our. Fonds. 8 , Actien. n z. z r S niet. J Gela. S niet. Geld. Gen- ots. Eisenb. 170 363 . . a,, J . pr. uzl. Obl. 30. 2 . lo. d0. Prior. Obl. 4 ; ö 4 ö . * . 88 Ng. Ip. Fisenb. — 192 191 1 en, l . ö ö 3 . ö. do. do. Prior. Obl. 1 ö * ö ur u. Nenmärk. 2 . 6 ; Anb. Fisenb. — z Schullverschr. 3 100 99 rn. * ; e. 4 104 . he, nn n, nn, nah, 3 p . . vp ö 18 h pDüss. Blb. Eiseub. o 96 — anz. 0. in . — 12 — ; 99 ö Westpr. Pfandbr. 37 1007 997 n e . . 29 9! , 1 err dmr, l, mos, fäbon. kisenb. 6 =, 89 , . 3 ö do. do. Prior. Obl. 1 983 — do. do. 3 — 98 a 3! 981 ö. Ostpr. HPfandhr 33 102 101 , s m m n, . . ö * p. 7 ) ö 33 101 — 100 Erl. Frankf. Eis. 5 151 150 omm. do. 57 . ã 25 ö do. do. Prior. ObI. 1 101 — ö 21 1 1 h . — . , dn. 3 1 ö 100 Ob. - Schles. Bish. 1 129 . Schlesische do. 3 997 — a0. Li. B. . ei8nsges. — 122 — Gold al marco. — — — RH. St. B. Lt. A u. B - Jö 137 Priedrichsd'or. — 1853 135 Magd. Healbst. B. 4 1255 — And. GlIldim. à 5 Ih. — 124 11 . krl. Schw. Erb. B. 4 . ö . 1 8 4 40. do. Prior. Obl. 4 1 3 —
Pr. Gour. Hr e c hRSe , Thlr. zu 30 Sgr. Brief. 6eld.
Amsterdam 250 EFI. Kurz 141 J 1407 . ,,) 250 FI. 2 Mt. 1403 k lIambur ...... .... ... .. 300 M. Kur 150 . ö . 300 M. 2 Mt. 1 Honndee 118. 3 Mt. 6 235 — Fi 300 Fr. 2 Mt. 79 ij — d . 2 Mt. 1047 1013 Außgshurs w 150 FI. 2 Mt. 102 102 ö 100 Thlr. 2 Mt. 99 995 Leipzig in Courant im 11 IbI. Fuss.. 100 Thlr. ö. 3 3 99 , wenn, , mn, w,, 190 n. 2 Mt. 56 24 — , 100 sRhkI. 3 Woch. 1073 ͤ 107 3
Auswärtige Börsen. Amsterdam, 31. Mai. Niederl. wirkl. Seb. 61 45. 595 do. 100.
OP, s 25 20 28 1 b Span. 2255. 3595 do. 355. Pass. —. Aus. —. ZzZinsl. — Preuss. Er. Sch. —. Pol. — . Oesterr. 1095. 495 Russ. IIope 90.
Antwerpen, 30. Mai. Linsl. 7H. Neue Aul. 213.
E rank furt a. M., 31. Mai. 595 Met. 1133. Hank- Actien p. ult. 26012. RHayr. Bank- Actien 713 G. Ilope 89 Kr. Stießl. 893. 1nt. 607. Poln. 300 FI. 953 d. do. S0 FI. 993. do. 200 FI. 33 e.
Paris, 30. Mai. 56h Rente gu eour. 1I22. 15. 395 Rente fin eour. S4. 80. 59h Neapl. au eompt. 102. 80. 55h Span. Rente 326. Pass. 53.
Wien, 31“ mei. 596 Mei. 1II. 450 1903. 335 773. Manz Actien 1629. Aul. de 1834 1495. de 1839 1303. Nordhb. 143. Glosggn. 115. Mail. 1133. Livorn. 12261.
Rönigliche Schauspiele.
Mittwoch, 5. Juni. Egmont, Trauerspiel in 5 Abth., von Göthe. (Herr Dahn, Königl. baycrischer Hof-Schauspieler und Regisseur: Egmont, als erste Gastrolle.)
Donnerstag, 6. Juni. Zum erstenmale: Der verliebte Dorf⸗ schneider, Divertissement in 1 Alt, arrangirt und in Scene gesetzt vom Königl. Solotänzer Tony Stullmüller. Musik arrangirt und kom⸗ ponirt vom Königl. Kammer-Musikus Gährich. Vorher: Ich bleibe ledig. . 7. Juni. Kein Schauspiel.
Königsstädtisches Theater.
Mittwoch, 5. Juni. Pastoral-Synfonie von L. van Beethoven: Erster und zweiter Satz. Hierauf: Die ländliche Ruhe, Lustspiel in 1 Akt. Dann dritter, vierter und fünfter Satz derselben Synfonie. Zum Schluß: Die verhängnißvolle Omelette. Vaudeville⸗Scherz in 1 Akt, von Adele Beckmann. (Dlle. Hareng: Rosa, als Gastrolle.)
Die zu dem Lustspiel: „Die Memoiren des Teufels“ bereits ver⸗ kauften Billets bleiben zur heutigen Vorstellung gültig, oder kann der Betrag dafür bis 6 Uhr Abends in Empfang genommen werden.
Donnerstag, 6. Juni. Einen Jux will er sich machen.
Freitag, 7. Juni. Kein Schauspiel.
Verantwortlicher Redaeteur Dr. J. W. Zinkeisen.
Gedruckt in der Decker schen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei. Beilage
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in allen Theilen der Monarchie ohne Preiserhöhung. Ansertions-Gebühr für den
Anzeigers 2
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Amtlicher Theil. Provinz Brandenburg. — P rovinz Preußen. Das Jubiläum der Albertina. — s Vorwahl zur Wiederbesetzung des — Rhein-Provinz. inde Dentsche Bundesstaaten. Königr. ? Die Kirchen Paraden. verständigen zur pariser Industrie⸗Ausstellung Rußland und Polen. Warschau. Rückke Frankreich. D 8 Frankreichs zu Haiti und E schwerden der Opposition über die französische P Ruhiger Verlauf des Laffitteschen Leichenbegängnisses. (Kammer-A Arbeiten: Großbritanien und Irland. London.
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Texas; die jüngsten Unruhen zu Philadelphia; die Präsidentschast.) Handels- und Börsen-Nachrichten. B
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Potsdam, dei e Majestät der König sind von Schloß Sanssouci wieder eingetroffen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den General der Infanterie und General-Adjutanten vo zum Präses der General-Ordens-Kommission zu ernennen.
Potsdam, den 3.
Ihre Königl. Hoheit die verwittwete Frau Gro ßherzogin
von Mecklenburg⸗Schwerin und Höchstderen Kinder, die
zogin Louise und der Herzog Wilhelm Hoheiten, sind von
Ludwigslust hier eingetroffen und haben im Königl. Schlosse Sans souci Wohnung genommen.
Bekanntmachung.
Industrie-Erzeugnisse der deutschen Bundesstaaten, en und des Großherzogthums Po— eröffnenden Gewerbe
Für diejenigen ! so wie auch des Königreichs Preuße sen, welche zu der am 15. August d. J. zu n he Ausstellung nach geschehener Anmeldung an die Kommission für die Gewerbe- Ausstellung in Berlin eingesendet werden, ist die Porto⸗ auf den preußischen Posten bis zum Gewichte von vierzig Derartige Sendungen sind von dem Absender mit Hegenstände der Bei den Rücksen⸗
Pfunden gewährt. r . seiner Namens-Unterschrift und mit der Rubrik: Gewerbe-Ausstellung in Berlin“ zu bezeichnen. dungen wird die Rubrik durch ein amtliches Siegel beglaubigt wer den. Es wird empfohlen, Sendungen, welche den vorbezeichneten Ge wichtssatz nicht übersteigen, in der angegebenen Weise an di misston für die Gewerbe-Ausstellung zu befördern.
2. Juni 1844.
Der Finanz ⸗Minister Flottwell.
Berlin, den
Das 14te Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute ausgege⸗
ben wird, enthält: die Allerhöchsten Kabinets-Ordres unter
vom 12. April d. J., die Kompetenz der Gerichte in
den von den Auseinandersetzungs
Instanz entschiedenen Rechtsstreitigkeiten betreffend: als
eclaration des §. 9 der Verordnung vom 39. Juni
34 wegen des Geschäfts Betriebes bei Gemeinheits⸗
Theilungs- ꝛ2c. Angelegenheiten; und
; 19ten dess. Mon., den Tarif zur Erhebung der Hafengelder, der Abgaben für die Benutzung besonderer Anstalten und der Gebühren für gewisse Leistungen in dem Hafen von Memel betreffend.
Berlin, den 6. Juni 1844.
Debits-Comtoir der Gesetz
— —
ammlung.
Angekommen: Der Fürst zu Lynar, von Drehna.
Der Ober-Präsident der Provinz Brandenburg, von Meding, aus der Lausitz.
Abgereist:
Der General-Masor und Commandeur der 16ten Infanterie⸗Brigade, von Frangois, nach Magdeburg. Der Ober⸗-Schloß Hauptmann, Graf von Arnim, nach Fal
In Zeitschriften und anderen öffentlichen Blättern ist neuerlich das Publikum von Zoll-—Unterschleifen benachrichtigt worden, durch welche die Kassen der Zoll Vereinsstaaten und, nicht minder die ver einsländische Industrie in sehr erheblicher Weise beeinträchtigt wer
Vereins-Regierungen von dem höchsten In— hleife, wenn sie wirklich stattsinden, mindestens aber für die Folge ver⸗
Da es für die Zoll⸗ teresse sein muß, dergleichen Unters ans Licht gezogen und bestraft, hindert zu sehen, und da mit Recht angenommen werden durfte, Zweck derjenigen sei, von welchen jene öffentlichen
dies auch der en fene b Ministerium in Bezie⸗
Mittheilungen ausgingen, so hat das Finanz⸗ ben angedeuteten Veröffentlichungen des bezeichneten dem Ursprunge derselben nachzuforschen, um Thatsachen, welche den dem Publikum gegenüber ausgesprochenen Beschuldigungen zum Grunde liegen, zu verschaffen.
hung auf die o Inhalts nicht gesäumt, ssch eine genaue Kenntniß der
meine
Berlin, Donnerstag den 6in Funi
—
Die getroffenen Einleitungen haben inzwischen das davon er
wartete Resultat nicht gehabt, Und das Finanz- Ministerium sieht sich hierdurch im Jnteresse der Ehre der betheiligten Handeltreibenden
und Beamten veranlaßt, den Gang und die Erfolge der desfallsigen Schritte in Nachstehendem zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. J. In dem II. Hefte des Jahrgangs 1843 der hier erscheinen Dr. Wöniger redigirten Zeitschrift „der Staat“ befand ner Aufsatz mit der Ueberschrift: „Leipziger Zoll⸗Ver— ein', worin die Inhaber der in Leipzig bestehenden itläger für Meßgüter (der sogenannten fortlaufend ilhigt werden, den Eingangs-Zoll von den ihnen
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fremden Waaren in der Art zu defraudiren, daß sso Bom Gert ö 3 TRois Kor- 26 Haro! ae n, e alsugroins än sie den verkauften Theil der letzteren durch gleichartige zollvereinslän ersetzen, was bei der angeblich geringen Sachkunde llbeamten als eine sehr leicht zu bewirkende Täuschung dersel zen geschildert wird.
Aus Anlaß viofo dz uff ts 8a 311f San Muns I 3I0oict5 Bes
21us ? nlaß dieses Aussatzes wurde auf den Wunsch zugleich des
Königlich sächsischen Finanz Ministeriums der Redacteur der genann
ten Zeitschrift, Dr. Wöniger, veranlaßt, den Verfasser des in Rede stehenden Aufsatzes namhaft zu machen und, falls er selbst dies sei — da sich mit Recht voraussetzen lasse, daß eine so schwere Anschuldigung nicht ohne Ueberzeugung von der Richtigkeit oder Glaubwürdigkeit der ihr zum Grunde liegenden Thatsachen der Oeffentlichkeit werde übergeben worden sein, diese Thatsachen, so weit ihm solche bekannt geworden und die Quelle, aus welcher er seine Kenntniß geschöpft habe, anzugeben. Der 2c. Wöniger erklärte hierauf, daß er selbst der Verfasser des gedachten Aufsatzes nicht sei, sich jedoch ohne zuvorige Rücksprache mit dem Verfasser nicht für ermächtigt halte, denselben namhaft zu machen und eine weitere Mittheilung hierüber vorbehalte. Auf weitere Anregung zeigte der 3c. Wöniger schriftlich an, daß er sich ermächtigt finde, den Gutsbesitzer Herrn von Bülow⸗— Cummerow als die Quelle des fraglichen Aufsatzes zu bezeichnen. Es ward nunmehr eine ähnliche, wie die oben gedachte Auffor⸗ derung an den Herrn ꝛc. von Bülow-Cummerow gerichtet, worauf derselbe Folgendes erwiederte: Der in Rede stehende Aufsatz sei ihm ganz unbekannt, und er kenne dessen ungefähren Inhalt nur aus den in den Zeitungen dagegen erhobenen Reclamationen. Wenn daher der 2c. Wöniger sich er mächtigt erklärt habe, ihn als die Quelle des gedachten Aufsatzes zu bezeichnen, so müsse er (von Bülow-Cummerow) dies als durch— aus unwahr zurückweisen und könne sich nur darüber wundern, wie es möglich gewesen sei, einen solchen von aller Wahrheit entblößten Mißbrauch seines Namens zu machen. . Die höchst ehrenwerthe Absicht des Finanz⸗Ministeriums, der Quelle möglicher Unterschleife nachzuspüren, verpflichte ihn indeß, auch das Wenige mitzutheilen, was ihm über den in dem frag⸗ lichen Aufsatze behandelten Gegenstand bekannt geworden sei. / Im Herbst v. J. habe er einen Besuch von dem ihm bis dahin ganz unbekannten Kaufmann Rieß erhalten, welcher ein eifriger Vertheidiger eines ausgedehnten (Zoll- Schutz⸗ Systems und mit dem er, als ein Gegner eines solchen Systems, daher in eine lebhafte Diskussion gerathen sei. Bei dieser Gelegenheit habe der 2c. Rieß behauptet, daß nicht nur der Eingangs⸗Zoll auf baum wollene Gewebe viel zu gering sei, sondern auch durch Verabfol⸗ gung unverzollter englischer baumwollener Zeuge zu den, namentlich in Leipzig bestehenden Kontolägern die Defraude erleichtert werde, an der es auch nicht fehle. Unmittelbar nachdem der ze. Rieß ihn
verlassen habe, sei ein junger Schriftsteller, der wahrscheinliche Ver⸗
Cummerow) Zimmer getreten, und er habe diesem Einiges von dem eben gehabten Gespräch mitgetheilt. Da diese Mittheilung den jungen Schriftsteller sehr zu interessiren geschienen habe, so habe er denselben, in so sern er mehr darüber zu wissen wünsche, an den 2c. Rieß verwiesen, der sehr mittheilend sei.
Nachdem dem ꝛc. Wöniger, auf Grund dieser Erwiederung, vor gehalten worden, daß der 2c. von Bülow-Cummerow jede nähere Beziehung zu dem Aufsatze „Leipziger Zollvereins-Schmuggelei“ aus drücklich in Abrede stelle, gab derselbe folgende fernerweite Erklärung:
Bei der Wendung, welche die Angelegenheit genommen habe, sinde er sich nunmehr veranlaßt, den eigentlichen Verfasser jenes Aufsatzes zu nennen. Es sei dies ein gewisser Herrmann Killisch, welcher ihm im Herbste v. J. durch den 2c. von Bülow-Cummerow zuge schickt worden sei. Er, der 2c. Wöniger, habe nämlich den Herrn ze. von Bülow-⸗Cummerow eingeladen, sich für die Zeitschrift „der Staat“ als Mitarbeiter zu interessiren, und unter Bezugnahme auf diese Einladung habe der ze. Killisch sich ihm, dem ꝛc. Wöniger, mit der Erklärung vorgestellt, daß der 2c. von Bülow Cummerow ihn beauftragt habe, jener Einladung statt seiner zu entsprechen. In Folge dessen sei eine Art literarischer Verbindung unter ihnen beiden entstanden, und der ꝛc. Killisch habe mehrere Aufsätze, dar unter auch den in Rede stehenden, geliefert.
In Beziehung auf diesen letztgedachten Aufsatz habe der zc. Killisch, angeblich im Auftrage des 2c. von Bülow-Cummerow, bei ihm, dem 2c. Wöniger, angefragt: ob der Redaction ein solches Thema, zu welchem der ꝛc. von Bülow⸗Cummerow die Data per sönlich in Leipzig gesammelt habe, genehm sei? und da er, der zc. Wöniger, unter diesen Umständen kein Bedenken gefunden habe, sich zustimmend zu erklären, so sei der fragliche Aufsatz von dem 2c. Killisch verfaßt und demnächst in der Jeitschrift „der Staat“ abgedruckt worden. ;
Es ist hierauf auch zur Vernehmung des zc. Killisch geschritten worden. Derselbe ist früher Studiosus juris gewesen und wird, wie die Akten des hiesigen Königlichen Polizei- Präsidiums ergeben, von dem ꝛc. von Bülow-Cummerow als Privat-Secretair beschäftigt. Seine Auslassung in der Sache geht dahin: 9
Speziellere Thatsachen, als diejenigen, welche der mehrerwähnte Aufsatz enthalte, seien ihm nicht bekannt. Was die bei Abfassung des letzteren von ihm benutzte Quelle betreffe, so habe ihm zunächst der 2c. von Bülow⸗Cummerow desfallsige Mittheilungen eines Kaufmanns, Namens Rieß, wieder erzählt, und in Folge dessen habe er, der c. Killisch, dem c. Rieß einen Besuch gemacht, wel⸗ cher ihm bei dieser Gelegenheit die in dem gedachten Aufsatze ent⸗
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haltenen Angaben mitgetheilt habe. Der ꝛc. von Bülow⸗Cumme⸗ row sei übrigens bei Abfassung und Publication des fraglichen Auf⸗ satzes unbetheiligt.
Betreff dieser Auslassung ist zu bemerken, daß, wenn der c. Killisch anführt: „speziellere Thatsachen, als diejenigen, welche der mehrerwähnte Aufsatz enthält, seien ihm n icht bekannt“, dies in sofern einer Berichtigung bedarf, als der frag⸗ ufsatz nur ganz allgemeine Beh ige Thatsache
d Anschuldigungen, enthält, aus welcher die Richtigkeit . ichkeit jener Behauptungen und Anschuldigungen ab⸗ zeleitet oder auf deren Grund irgend eine nähere Untersuchung ein⸗ zeleitet werden könnte. wäre nunmehr, um die Sache bis auf ihren Ursprung zu verfolgen und möglichst aufzuklären, noch die Vernehmung des ꝛc. Rie erforderlich gewesen, welche jedoch leider nicht hat veranlaßt werden können, weil derselbe weder hier, noch überhaupt in den preußischen Staaten ansässiig und sein dermaliger Aufenthaltsort unbekannt ist. Aus vorliegenden Notizen ergiebt sich, daß gedachter Rieß, mit Vor⸗ namen Jullus, früher hier als Kaufmann etablirt gewesen ist, aber schon vor geraumer Zeit sein hiesiges Domizil aufgegeben, seitdem abwechselnd in England, Amerika und Hamburg gelebt und Berlin nur von Zeit zu Zeit als Fremder besucht, auch mehrere Brochüren, namentlich: „Schilderungen des Handels in den Vereinigten Staaten und Havanna“, und „Wird Hamburg sich zum verhängnißvollen Schritte entschließen müssen?“ geschrieben hat. 36. Vielleicht sindet der 2c. Julius Rieß, falls ihm Gegenwärtiges hierin eine Aufforderung, von Bülow-Cummerow und dem zc. Killisch über gemachten Mittheilungen durch Beibringung that mittel näher zu begründen. Bis dahin aber, daß Letzteres geschehen sein wird, können die Angaben in dem Aufsatze „Leipziger Zoll⸗Ver⸗ eins Schmuggelei“, wegen der den Konto-Inhabern in Leipzig schuld⸗ gegebenen Vertauschung fremder gegen inländische Waaren, als in irgend einer Art erwiesen oder nur glaubhaft gemacht nicht ange⸗ sehen werden. ; Bald nach dem Erscheinen des unter J. besprochenen Auf⸗ satzes in der Zeitschrift der Staat enthielt die Leipziger Nr. 286 vom 30. November v.
— ptungen un aber nicht eine einz
,, oder Wahrsche
die von ihm dem 0. Zoll- Unterschleise sächlicher Beweis⸗
zu Gesicht kommt,
z. einen Korrespondenz-Artikel d. d. ; November, in welchem auf den vorerwähnten Auf⸗ satz über angebliche Zoll-Defraudationen in Leipzig im Allgemeinen Bezug genommen und sodann folgendermaßen fortgefahren wurde: „und doch wissen die Engländer auch anderwaärts den deutschen An der äußersten Gränze unserer Monarchie im Osten sollen sie ein förmliches Depot haben, von wo aus sie in den Verein hereinpaschen; ja, noch mehr, hier in Berlin selbst soll Manches als Transitgut, somit frei, einpassiren, um hier zu
Berlin, den 2
Tarif zu umgehen.
Da bei diesen Insinuationen die preußische Zoll-Verwaltung direkt betheiligt war, so mußte es für dieselbe um so mehr von Wichtigkeit sein, die Thatsachen kennen zu lernen, auf welche jene Angaben sich gründen, und es wurde daher zu diesem Zwecke, durch Vermittelung der Königlich sächsischen Behörden, eine Aufforderung an die Redaction der Leipziger Ztg. veranlaßt, den Einsender des bezeichneten Artikels namhaft zu machen.
In Folge dessen wurde dem Königlich sächsischen Finanz-⸗Mini⸗ sterium durch die genannte Redaction ein Schreiben des hiesigen Dr. phil. Friedenberg vom 23 ⸗ dieser sich als den Einse
übersandt, in welchem er jenes Artikels ankündigte und zur Be⸗ . . . gründung der in dem letzteren enthaltenen Angaben Folgendes an⸗ fasser des mehrerwähnten Aufsatzes, in sein (des 2c. von Bülow— führte: ;
Seine Gewähr für die in Königsberg und Berlin stattsindenden Zoll-Unterschleife sei ein, zwar nicht an ihn gerichtetes, aber von ihm gelesenes Schreiben eines der größten Fabrikanten Süddeutsch⸗ lands, worin die, jene Unterschleife begründenden Details auf das Von diesen wolle er nur zwei an⸗
Dezember v.
ausführlichste angegeben seien.
) Der Briefsteller habe sich bei seiner Anwesenheit in Ber (in bei einem hiesigen Kattun-Fabrikanten darüber beschwert, daß die Berliner verinuthlich Kattun-Fabrikanten) dem Schutzzolle auf Twist opponirten, während sie doch für ihre bedruckten Zeuge einen Schutzzoll von 50 Rthlrn. genössen. r wortet worden, „daß der Schutzzoll größtentheils umgangen werde und den Fabrikanten nicht zu Gute komme.“ ̃ laufe weiterer Nachforschungen habe sein Gewährsmann auch die Fakta erfahren, welche jener Antwort zum Grunde gelegen
Hierauf sei ihm geant⸗
In Ostpreußen sollten, nach den Angaben in gedachtem Briefe, „die Haupt-Steuer-Aemter umgangen und die Ent⸗ lassung der eingeführten englischen Zeuge bei Neben⸗Steuer⸗ Aemtern abgemacht werden.“
Zur Erläuterung dieser letzteren Angabe diente es, daß schon inländischen Fabrikanten Ministerium angezeigt worden war, daß bei der Ausfuhr unverzollter Manufakturwaaren nach dem ächlich von den Messen zu Leipzig und Frankfurt a. d. O. Begleitschein-Kontrolle abgefertigt werden die Gränze durch das in dem Begleitscheine genannte Haupt-Zoll-Amt bescheinigt werden muß, in Ostpreußen die Exportation nicht über das ebengedachte Haupt-Zoll⸗Amt, sondern über ein beliebig gewähl- tes Neben-Zoll-Amt erfolge und von letzterem der Begleitschein er- ledigt werde.
Ein solches Verfahren würde allerdings den bestehenden Ver- waltungs-Einrichtungen und Vorschriften durchaus zuwiderlaufen, in⸗ dessen hatte sich schon bei der auf jene frühere Anzeige veranlaßten Untersuchung an Ort und Stelle jene Angabe als völlig grundlos erwiesen, worüber dann den damaligen Antragstellern die erforderliche Mittheilung gemacht, gleichzeitig auch von Seiten der betheiligten Provinzial-Steuer⸗Direction sorgfältige Vorkehrung um die genaue Beobachtung des vorschriftmäßigen Bezug auf Durchgangs-Güter unausgesetzt zu überwachen.
Da nun auch das unter 1. Angeführte als ein Beweis für dennoch stattfindende Unterschleife nicht wohl betrachtet werben konnte, so wurde der z26. Friedenberg aufgefordert, den von
früher von behauptet und dem Auslande, welche haupt⸗
und deren Ausgang über
troffen war, fahrens in