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; lbst, sie habe erklärt, sie werde, weigerte sich, , 6 da sie 6 eine da e nicht n . ga and lungen welche in der That nur das Re⸗ scheinbar⸗ k Hater ckung feien, zu sanctioniren nicht geson⸗ le, . . von Urt hatte zwei Konservative zur Tag⸗ 1 unt. Sie eidgenössischen Repräsentanten verlangten so⸗ , . Wahl. Das Volk weigerte sich, und die Repräsentan⸗ er erflärten, daß die Tagsatzung diese Deputirten nicht aufnehmen würde, und daß sie dieselben bis zu einer weiteren Entscheidung als Gefangene betrachteten. Es ist sehr schwer, dergleichen Dinge mit vollkommener Genauigkeit zu erfahrenß denn die eidgenössische Regie⸗ rung wendet ihren ganzen Einfluß auf, um sie der Kenntniß des Publikums zu entziehen; Journale giebt es außer denen, der Radikalen nicht mehr, und die Briespost ist so unsicher, daß Niemand mehr sich ihr anvertrauen mag. Indessen glaube ich die Wahrheit jener Thatsa⸗ chen der Hauptsache nach verbürgen zu können, denn ich habe sie aus dem Munde eines Radikalen f Ueberdies beweisen die offiziellen Handlungen der Regierung zur Genüge, daß in jenen Kantonen, welche die Tagsatzung gleichwohl als mit ihr völlig übereinstimmend darstellen wird, weder Freiheit noch Unabhängigkeit existiren. Einer der eidgenössischen Repräsentanten in Wallis, Herr Dela⸗ rageaz, Mitglied der Regierung von Waadt, ist anerkannter Kom= munist. Er hat seine Stellung benutzt, um in allen Schulen seines Kantons kleine Schriften zu vertheilen, welche die Lehre des Kom⸗ munismus predigen. Man begreift leicht, welchen Gebrauch er nun von seiner Autorität in Wallis macht. Am Freitag vor acht Tagen trafen Herr Druey und sein Kollege bei der Tagsatzung in Lausanne ein, um dort die Neujahrs-Ferien zuzubringen. n enn schmück⸗ ten die Straßen, durch welche sie ziehen sollten. Ich befand mich vor der Post, als der Wagen, der sie brachte, ankam. Das Volk umgab sie. Bonaparte, als er am 20. März seinen Einzug in den Tuilerieen hielt, wurde nicht von rauschenderem Enthusiasmus em⸗ pfangen. Von allen Seiten schrie man: „Die Leiter, die Leiter!“ Das ist nämlich das hergebrachte Wort, um von Herrn Druey eine Rede zu verlangen, seit dem Tage, wo er auf einer Leiter dem Volke den Vorschlag machte, ihn zu seinem Herrn unter dem Titel des ersten Dieners des Staates zu ernennen. Es wurde eine Leiter herbeigebracht. Herr Druey stieg auf die Diligence und hielt seine Rede. Es ist ein kleiner dicker Mann von sehr gewöhnlichem Aussehen, der aber mit großer Engbrüstigkeit behaftet war. Er ist Volksredner; er spricht die Sprache des Volkes. Seine Ausdrücke und seine Gedanken sagen der Menge und vorzüglich dem gemeinen Haufen des Waadtlandes, der gewöhnlich vom Wein berauscht ist, sehr zu. Er sagte, daß die Tagsatzung greße Dinge vollbracht habe, und daß sie im Begriff sei, 96 größere zu vollbringen. Der Deputirxte von Waadt habe daran den größten Theil gehabt, weil er vom Volke des Waadtlandes un⸗ terstützt worden sei. Mit diesem Volke sei Alles möglich; für die Schweiz sei der Augenblick gekommen, die Demokratie in ganz Europa herzustellen. Die Völker erwarten ihre Befreiung von der Schweiz, und das Volk von Waadt werde sie nicht lange darauf warten lassen u. s. w. Das Volk antwortete mit enthusiastischem Beifall. Herr Druey hat von den französischen Radikalen eine Einladung erhalten, ihren Reform⸗Banketten beizuwohnen. Diese Allianz zwischen der französischen Pꝛropaganda und der radikalen Schweiz wird von Tag zu Tag inniger und offenbarer. Gestern sprach man zu Martigny ganz offen von Aufstandsplänen in Savoyen und Frankreich, wenn die In⸗ tervention in der Schweiz stattfinden sollte. Aber obgleich der Wille dazu der revolutiongiren Partei nicht fehlt, so ist es doch klar, daß die Agitation nur die Oberfläche der Gesellschafts berührt. Ueberall hegt das Volk den Gedan⸗ fen, daß die Mächte nicht mit Ernst und Strenge zu ver⸗ fahren wagen würden. Die Demokraten dagegen dürften nur Alles wagen, un' Alles zu gewinnen. Die Regierungen würden von den . verlassen werden, und diese Gewißheit der Ungestraftheit und des Erfolgs ist der Grund, daß der schlechte Sauerteig sich ganz offen und ohne Furcht zeigt; wenn dieser Zustand noch einige Zeit dauert, dann wird dieser Sauerteig die ganze Masse verderben, und die böse Gährung kann durch nichts mehr aufgehalten werden. Bei bem genauen Verkehr zwischen Wallis, Savoyen und Piemont sieht man ö daß diese zwei Provinzen sich nicht mehr mit den Kon⸗ zessionen begnügen wollen, welche ihnen Se. Majestät Karl Albert gemacht hat. Man will die Abschaffung der Censur und nnbegränzte Preßfreiheit, so wie sie in der Schweiz existirt, d. h. eiue Macht der Desorganisation, welcher nichts zu widerstehen vermag. JZtalien.
Parma, 1. Jan. (A. 3.) Der neue Souverain mit dem Erbprinzen ist hier angekommen und hat den Herzoglichen Palast be⸗
zogen.
Florenz, 30. Dez. (N. K.) Gestern Abend kamen hier von Livorno 6 Kanonen und 2 Haubitzen für die Guardia Civieg an, welche denselben bewaffnet entgegen gezogen war. Eine Menge Volks begleitete den Zug, und in der Stadt mußten in allen Häu— sern Lichter an die Fenster gestellt und herausgehängt werden. Ob übrigens dieser friegerische Geist sich auch auf die That erstreckt, mag eine gestern erschienene Notisication des Kriegs- Ministers beleuchten. In dieser wird gesagt: „Da Se. Kaiserl. Hoheit der Großherzog erfahren, daß, während viele junge Toskaner so großen Eifer für Er⸗ greifung der militairischen Laufbahn bezeigen, doch nur sehr wenige der Aufforderung vom 25. November zu freiwilliger Anwer— bung entsprochen haben, so habe er, glauben müssen, nür die zu lange Capitulationszeit habe die Bereitwilligkeit der Bürger zurückgehalten, und werde deshalb die Einladung hiermit erneuert, unter Heräbsetzung ber Dienstzeit auf 3 Jahre und unter der Zusage eines Handgeldes von 60 Lire für jeden Angeworbenen.“
spanien.
3 Madrid, 30. Dez. Der Finanz⸗Minister hat dem Kon⸗ gresse das Budget der Ausgaben für das nächste Jahr vorgelegt. In der demselben voraufgeschickten Denkschrift kündigt der Minister an, daß die vollständige Summe der veranschlagten Ausgaben sich auf 1,558, Si, 357 Realen Vella (76, 941,067 Piaster 17 Realen) be⸗ liefen und folglich die des diesjährigen Budgets um dreihundert Mil⸗ lionen Realen (fünfzehn Millionen Piaster) übersteige. Da nun der Betrag der zu erhebenden Einkünfte nur auf 1, 283, 63 1.396 Nealen berechnet werden könne, so ergebe sich ein Defi, it von 225 189, 96 Realen. Der Staat vermöge diesen Ausfall nicht zu decken, und die Regierung beantrage deshalb, daß alle vor dem 1. Januar 1848 eingegangenen Verbindlichkeiten der Staatskasse, welche in dem Bud⸗ get nicht besonders aufgeführt würden, vor der Hand zurückgesetzt und unerledigt bleiben 6 Diesen faktischen Bankerott erklärt der Minister für den ersten Schritt zur Rückkehr zur Ordnung!
Als Zinsen für bie Staatssch uld sind 114, 019, 987 Rea⸗ len (5, 700, Piaster 7 Realen) aufgeführt, also unge g nur ein Zwölftel des ganzen Staats- Einkommens. In der Den gift seßt der Finanz⸗-Mnister: Die Regierung durfte sich nicht damit begnü⸗ gen, um die Gläubiger des Staates zufriedenzustellen. Sie mußte in Berücksichtigung der Gerechtigkeit 2 Anforderungen mehr thun,
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als die Zinsen der dreiprozentigen Schuld pünktlich abtragen. Der Rest unserer Schuld konnte nicht berücksichtigt werden. Die Zinsen der vier⸗ und fünsprozentigen Schuld werden seit einigen Jahren nicht bezahlt. Die ausländische passive, so wie die k Schuld, haben gar keinen oder kaum einen Fonds, und eine Unmasse von Schuldforderungen erwartet noch ihre Classification. Diese Lage erheischt eine Regulirung der Schuld (arreglo de deuda) in möglichst kurzer Zelt, und da die Regierung hofft, nach dem endlichen Wegfallen der so drückenden Schwierigkeiten, welche sich dieser Maß⸗ regel in den Weg stellen, den Cortes einen Gesetz⸗ Entwurf über die⸗ sen Gegenstand während der gegenwärtigen Legislatur vorlegen zu können, so hat sie in das Budget der Ausgaben einen Betrag von 406,000,000 Realen (2 Millionen Piaster) für diesen Zweck aufge⸗ nommen.
Das Budget der Ausgaben wird in folgender Gestalt vertheilt: Dotation des Königlichen Hauses .... .... 15,900, 000 Realen Beide Kammern der Cortes 1,294,380 Staats Ministerium 9, 480, 000 Justiz Ministerium 17, 440,900 Kriegs⸗Ministerium und Gendarmerie 299,370,009 Marine⸗Ministerium bz, 000,000 Finanz ⸗Ministerium 218, 143, 400 Gehalt der außer Dienst stehenden Be⸗
r 119, 119,000 Rückstände und Kosten der Erhebung 97, 147,000
Kosten der Verwaltung und Zinsen der Staatsschuld .
Ministerium des Innern
Ministerium des Unterrichts, Handels und der Staatsbauten
Weltgeistlichkeit und Nonnen
126,979, 989 8 320 006
59, 660, 000 127,877,629 2 Summa. J. 33, 5634. 396 Realen
Man sieht, daß das verarmte Spanien seiner Königlichen Fa⸗ milie eine Dotation bezahlt, deren Betrag nur um etwa zwei Mil⸗ lionen Franken geringer ist, als die, welche Frankreich der seinigen bewilligt. Davon erhält die Königin allein 34 Millionen Realen, und dem Könige sind zum erstenmal 2, 100, 000 ausgesetzt. Die Her⸗ zogin von Montpensier wird sogar zweimal aufgeführt: Als Infantin von Spanien erhält sie 550, 066 und als „präsumtive Thronerbin“ 2,450 000 Realen. Der Posten aber, welcher am meisten Aufsehen erregt, ist folgender: „Für Ihre Majestät die Königin Mutter, als Zeugniß der National-Dankbarkeit“, 3, 000, 00 Realen; Diese An⸗ gabe steht offenbar zu der Behauptung des Finanz⸗Ministers, daß diese Summe der Königin Christine in ihrem Heiraths⸗Kontrakt aus⸗ gesetzt worden wäre, im Widerspruch. Der Faro, das Blatt der ultramoderirten Partei, erklärte neulich ganz unbefangen: „Un⸗ sere Revolution hat nur Einen Helden hervorgebracht, dieser Held ist die erhabene, Christine!“ Man darf wohl nicht annehmen, daß die erhabene Christine sich mit dem Ruhm, eine revolutionagire Heldin zu sein, begnügen dürfte. Die unendlichen Wohlthaten, mit denen sie ihr zweites Vaterland beglückte, und von denen die Lage der Nachkommen Karl's 1V., der blühende Zustand Spaniens, die wichtige Rolle, welche es bei allen politischen Fragen Europa's spielt, ein er he bes Zeugniß ablegen, nehmen gewiß ein Denkmal der National-Dankbarkeit in Anspruch. Manche Personen hier sind aber der Ansicht, daß ein Jahrgeld von baaren 150,000 Piastern zu unköniglich wäre, um für ein solches gelten zu können. Dazu kömmt, daß an demselben Tage, als das Budget vorgelegt wurde, am 28sten, in dem hiesigen Amtsblatte (diario oficial), ent⸗ weder aus Versehen, ober in wohl berechneter Absicht, folgender Ar⸗ tikel erschien: „Der 28. Dezember 1833. An diesem Tage um halb acht Uhr Morgens geschah die Verehelichung der verwittweten Köni⸗ gin von Spanien, Dona Maria Christina von Bourbon, mit Don Fernando Munoz.“ Also, bemerken nun andere hiesige Blätter, kaum waren drei Monate seit dem Absterben des Königs Ferdinand VII. verflossen, als seine noch in Trauergewänder gehüllte Wittwe mit einem gemeinen Garde du Corps ein zweites Ehebündniß einging. Würde wohl ein Monarch, wie Ferdinand der VII., seiner Wittwe die Regentschaft des Landes und die Vormundschaft über seine Kin⸗ der übertragen, unermeßliche Schätze ihr vermacht haben, wenn er ein solches Ereigniß vorausgesehen hätte?
Dle Geistlichkeit leidet selbst hier, in der Hauptstadt, solchen Mangel, daß in der Hauptkirche von S. Isidro am Weihnachtstage die hergebrachte Feierlichkeit nicht stattfinden konnte. Dagegen werden maßlose Summen verschleudert, um die Gebäude der Ministerien mit orientalischem Luxus einzurichten, Herr Mon verwandte S0, 000 Piaster für den Ausbau und die Möblirung des Finanz⸗Miunisteriums. Der General Rarvaez hat für gleichen Zweck 506,00 Piaster dem Kriegs⸗ Ministerium angewiesen. . .
Vor einigen Tagen traf Herr Isturiz von London hier ein, um seine Entlassung vom dortigen Gesandtschafts⸗Posten zu verlangen. Er fühlt sich nämlich dadurch beleidigt, daß der General Narvarz den General Espartero zum Botschafter in London ernannte. Die Königin Christine empfing Herrn Isturiz, einen ihrer Lieblinge, höchst gnädig, und die ultramoderirte Partei hat in seiner Person eine namhafte
Verstärkung erhalten. e. n n, ,. der Insel Cuba ernannte General
Roncali, Graf von Alcoy, ist vorgestern von hier nach Cadir abge⸗ gangen, um sich nach Havana einzuschiffen.
Griechenland.
Ein Korrespondent der Karlsr. Ztg. meldet, in Athen sei viel die Rede von einer beabsichtigten Uebereinkunft mit Rothschild zu dem Zwecke, Griechenland von een sinanziellen Verbindlichkeiten gegen England zu befreien. König Otto soll gesonnen sein, einen Theil der Apanage, die er aus Bayern bezieht, zu verpfänden.
gandels und Börsen - nachrichten.
Berlin, 8. Jan. Nachdem unsere Course bereits während der Ul⸗ limo Aquidation eine Reigung zum Weichen zeigten, machten solche Anfangs dieser Woche weitere Fortschritte und haben die Erwartungen, welche man von den meist günstigen Ergebnissen unserer Eisenbahnen hegen durfte, mit Beziehung auf den Luk fan unerfüllt gelassen. Die Börse beschästigt sich nach wie vor mit Köln-Minden, und es werden nur noch in diesen Actien umfangreiche Geschäfte gemacht. In anderen Actien geschieht we⸗ nig, und nachdem auch in Friedrich ⸗Wilhelms Nordbahn der Um- saß viel beschränkter als seither wird, bleibt der Specilations· Vie n trieb außerordentlich unbedeutend. Köln Minden i von gö bis 3, ob, stiegen dann wieder bis g! 96, wozu heute Brief und Geld blieb. Die Stimmung war übrigens heute anfangs der Börse günstiger, als zu= letzt, weil mehrere bedeutende Verkaufs. Ordres ausgeführt wurden. Andere Actien⸗Gattungen behaupteten sich im Allgemeinen gut, und deren Notirun⸗ 6 haben sich wenig geändert. Berlin Anhalter Litt. A. a 4183 und 419
ez. Anh. Li. B. 1658 2 109 bez, und Geld; Verlin⸗ Hamburger von 1063 bis 101 36 bez.; Berlin- Stelliner 111 a. 6 bez. n. Geld; Nie⸗ derschl. Märk. 875 3 3 ber. JRirderschl. Märk. Zweigbahn von vielen Seiten begehrt und von 6 2 51 30 bezahlt. Oberschl. Lin,. A. bis 104 (ohne Divid.) gewichen; man erwartet eine Dividende von über 5 6; vor⸗= läufig aber word der fällige Coupon, wie im vorigen Semester nur mit 13 3 bezahlt. Ein gleiches Verhältniß sindet bei Oberschl. Liit. B. bereits
seit einem Jahre stait und nitt bei Niederschl. Märk. Köln⸗Mindener und
solchen Actien ein, wo die Statuten diesen Modu z für aber befinden sich bei derartigen Actien Den ü . n, . des sich abzüglich der Zinsen n. Mehr - Ertrages, welcher in der Regel im Monat Januar schon bekannt gemacht wird. Wir berühren die= sen Gegenstand etwas weitläufiger, weil die veränderte Notiz des Jinsfußes im ersten Augenblick etwas frappirt und in dieser Woche vielfach gewünfcht worden ist, daß die Berechnung derartiger Effelten an der Börse wie bisher a 4 56 zur Usance erhoben werde. Da jedoch die Actien mit Z iprozentigen Zins Coupons veisehen sind, so lag in Berücksichtigun allseitiger Interes⸗ sen die Unmöglichkeit einer anderen Zinsberechnung u der Hand.
Wenn Oberschles. Actien in Folge der günstigen Ergebnisse nicht Fa— veur genommen, sondern sogar gewichen sind, so erfährt man, daß dies in der zu erwartenden Emission von 706000 Rihlr. neuer Stamm. Aktien, die dem Besitzer pro rata al pari zugegeben werden sollen, seinen Grund hat — Oberschles. Litt. B, hann, sich loo G. incl. Dividende vom vor. Jahre. — Rheinische Actien haben sich von 84 bis 8a 5 gehoben. Dus⸗ seldorff · Elberfeld. bleiben a 98 I5 begehrt. Halle⸗Thüringer bleiben 854 bez. und Brief.
Unsere Quittungsbogen bleiben gedrückt, und selbst die Speculation, welcher bei, dem niedrigen Stand ein großer Spielraum geboten ist, bleibt sehr unthätig. Jedenfalls erschwert die mangelnde Gelegenheit, Vorschüsse auf diese Effekten zu erhalten, das Geschäft, und die Course weichen bei den geringsten Verkaufs-Ordres. So sind Magdeb. Wittenberger von 76 „ bis 1 a B 96, zurückgegangen; Aachen⸗Maestricht 77 a 763 „6, Bergisch⸗Mär⸗ kische von 80 bis 79 „, gewichen. Posen⸗Stargard hingegen sind von 8 bis 82 56 gestiegen, und es zeigte sich überhaupt viel Begehr danach. Fremde AÄctien meistentheils besser bezahlt, Amsterdam-Rotterdam von 94 bis 967 56, Kiel - Altona von 1113 bis 1124 gemacht. Friedr. Wilh. Nordbahn von 577 bis 58; 6 bezahlt. — Die wiener schlechten Notirun= gen blieben ohne Einfluß, und nur einige Posten pesther wurden von S9 bis 87 96 gehandelt.
Von allen Sorten Prioritäts-Actien wurden täglich bedeutende Posten von unseren Kapitalisten gekauft. In Folge dessen fd deren Course auch meistens gestiegen, auch bleibt der Begehr noch anhaltend. Niederschl. proz. von 935 5h bis 94 6; 5proz. 2. Serie von 101 bis 102 96; 3. Serie von 100 bis 1007 bez. und Geld. Potsd.⸗Magdeb. Axroz. 92 zP6 bez. und Geld, 5proz. 100 bis 100 6 bez. Hamburg. 4 Ih bis 10065 35 bez. Köln-Minden 987 2 3 YP bez, Niederschl. Zweigbahn , 36 Geld. Kosel⸗Oderb. 5proz. 1027 6 und Steele Vohwinkel
97 eld.
Unsere preuß. Fonds haben sich ebenfalls gebessert, sie sind von 91 bis gar I6 gestiegen, eben so wurden Prämienscheine von 90 bis 91 be⸗— zahlt. Preuß. Bank-Antheile hoben sich von 106 bis 107 . (mit Di- vidende)
Das Wechsel-⸗Geschäft war in den meisten Devisen umfangreich, deren Course aber, bis auf Wien, Frankfurt und London, welche Valuten begehrt blieben, sind etwas gewichen. Hamburg am vorigen Posttag gesucht und höher bezahlt, mußte heute bei großem Üieberfluß niedriger gestellt werden.
Königsberg, 6. Jan. Marktbericht. Zufuhr gering. Weizen 65 —77 Sgr. pro Schfst; Noggen 45 — 50 Sgr. pro Schffl.; große Gerste 35 — 40 Sgr. pr. Schffl.; kleine Gerste 35 — 39 Sgr. pro Schffl. Hafer 23 — 26 Sgr. pr. Schffl.; graue Erbsen 709 —– 75 Sgr. pr. Schffl.z weiße Erbsen 45 — 5) Sgr. pr. Schffl.; Heu 18 Sgr. pr. Ctr.; Stroh 90 = 1I00 Sgr. pr. Schock.
Köln, 5. Jan. Getragidepreise. (25 Schffl. . Weizen direkt 7 Rihlr. 125 Sgr., do. p. März 1848 7 Rihlr. 25 Sgr. Gerste 4 Rthlr., Hafer 3 Rthlr. “6 Sgr., Roggen direlt 5 Rthlr. 5 Sgr., dito pr. März 1848 5 Rthlr. 15 Sgr., Rüböl compt. 30 Rthlr. 3 Sgr., do. p. Mai 1818 30 Rihlr. I Sgr., do. p. Olt. 30 Rihlr. G Sgr.
A Hamburg, 7. Jan. Weizen in lac bedingt für den Konsun, oberl. 150 3 pf. id9 „i544 Rthlr. Ct., 130 pfd. mecklenb. 144 Rthlin, 130pf8. holst. 1402 Rthlr. Auf Lieferung pr. Frühjahr hierher bleibt 133 pfd. märk. zu 152 Rihlr. Ct. pr. Lst., 132pfd. wahrener zu 148 Rthlr. Ct. br. Lst. u. 130pfd. magdeb, zu 145 Rthlr. Ct. pr. Lst. angeboten. Für Partieen ab auswärts kam mehr Frage auf; 132pfd. ab Wismar bedang io? Rthlr. Beco. und 131 13258. ab Ostküste holsteiner 110 Nthlr. Beo. pr. Lst. Für andere Offerten ab Holst.ͥ, Mecklenburg und Pemmein, die 131 / 2pfd. auf 412 Rthlr. Beo. gehallen werden, zeigt sich zu 110 Rihlr. Beo. mehrseitig Kauflust. ;
Roggen in loss, bei äußerst geringem Vorrath, nominell, russischer
1145pf8. S3 / 85 Nthlr. Ct., mecklenb. 120 /7pfd. S /v7 Rthlr. Ct. pro Lasf. Ab Dänemark bleibt 121 / 3d. Waare zu 64. oß Rthlr. Beo. pro Last am Markt und für 122 3pfd. zeigen sich zu 64 Rthlr. Beo. Nehmer. Ab Ostpreußen und Rußland kommen noch keine Anstellungen vor und für mecklenburger Waare, J26pfd. zu 74 Rthlr. Beo., sind keine Reflektanten u finden. z fuer z. loco nominell, 103 /8pfd. saal. und mecklenb. 80.88 Rthlr. Bco. pro Last; pro Frühjahr wird von 111 1129f8d. Waare ab Dänemark nur sehr wenig zu 51 5b Rthlr. Beo. pro Last angeboten, und zu 53 Rthlr. Beo. sind Käufer für belgische Nechnung; 6r Gerste wird 102458. auf 48552 Rthlr. Beo. pro Last gehalten.
Hafer wurde für England p. Frühjahr 80pfd. ab Jütland zu 38 Nthlr. Beo. gekauft. Anerbietungen sind jetzt knapper. 80 — 82pfd. ab Jütland zu 40 Nthlr. Beo. und 85 / 6pfd. ab der Ems 45 Nthlr. Beo., 75/bpfd. ab Jahde 37 Rihlr. Beo. und schwarzer 751 76pfd. ab Westküste Holst. 0 Rthlr. Beo.
Buchweizen wurde, nachdem 116pf8. ab Obküste Schleswigs zu 68 Rthlr. Beo. genommen war, nur in leichter Waare, 112pfd. zu 64 Rthlr. Beo. pr. Last, angeboten, während schwerere Waare zu den bezahlten Prei⸗ sen mehr Nehmer finden würde.
Erbfen ab Dänemark und Mecklenburg vergebens zu 80 Rthlr. Beo. angeboten.
Wicken ab Dänemark zu 80 Rthlr. Beo.
Bohnen ab Jahde und Westküste Schleswig-Holsteins zu 74 6 Rthlr. Beo. angeboten.
Rapps sagt nur ab Ostküste Dänemarks zu 13052 Rthlr. Beo. und ab Ostküste Holsteins zu 136 Rthlr. Beo. zu haben, ab Westtüste Holsteins u 132353 Rihlr. Beo, von wo Anerbietungen fehlen, Käufer.
Auswärtige Börsen.
Amsterdam, 6 Jun. PRiederl. wirkl. Sch. 54
Antwerpen, 5. Jau. Zinsl.—. Neue Anl. 155 6.
1H am burg. 7. Jan. Bauk-Aetien 1600 Br. Engl. Runa. 104 Br. an. Rerg. Aetien 84 r. Mad. Witteub. 76 Rr. Ham. Rerl. 99. 99. kiel
Alt. 108. 1085. Glüekst. Blinab. 50 Rr. Rendsb. Neum. 90 Er. Kopenbk- Roihsch Hh 66. Meckl. 47. 47. .
Leipzig, 8. Jan. Leipr. Dresdu. Act. 115. 1148. Scha. RBayer 691 6 Sacha. Schles. 97 Br. Chem. Rios. 490 Br. Lab. zitt. 46 Rr. Md. Leipæa. 221 Br. kB. II. Axh Et. A. II9 G. Li. B. 10 G. Dess. Bank- Act. 105. 1043.
London, 4. Jan. Cons. 395 85. 85 z. Bel. d95. S8. Ard. 1935. 193. Passive 12. 1. Ausg. Sch —. 2355 Holl. 54. 54 *. 495 do. 85. S5.
59h Span. 15 ö .
engl. Nuss. Jos). 07 J. Urs. SI. S0. Cbin S9. S7, Mer is. 175. Peru 81. 20. Paris, 5. Jan., 659 Reute n eour. 117. 30. 35965, in eour. do. 75. 25.
Neue 395 Anl. 76. 15.
W ijen. 6. Jan. Gloser. 112. Vordb. 1393.
NRönigliche Schauspiele. Montag, 10. Jan. Im Schauspielhause. te Abonnements⸗
Vorstellung? Uriel Acosta, Trauerspiel in 5 Abth., von C. Gutzkow. en, 11. 33 In Opernhause. Tte Abonnements⸗
Vorstellung: higenla in Tauris, große Oper in 4 Abth., mit 1 . gu Gluck. (Mad. Viardot⸗ Garcia: Iphigenia.)
alb 7 Uhr. nf g Wu, . Logen des Prosceniums 1 Rthlr. 10 Sgr. ꝛc.
Nönigsstädtisches Theater.
Montag, 10. Jan. (Italienische Opern⸗Vorstellung.) Leonore. Oper in 4 Alten, von Marco d'Arienzo, frei übersetzt von W. Cläpius. Musik von Mercadante.
Verantwortlicher Nedactent Pr. J. W. Zinkeisen. Imhm Selbstverlage der Erpedition.
Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei. Beilage
177
nen Widerstand finden!
Beilage
53 zur Allgem
— — — 8889
nhalt. Russische häuerliche Gesetzgebung. Handels- und Börsen⸗Nachrichten.
Nussische bäuerliche Gesetzgebung.
Ein in seinen Folgen noch völlig unberechenbares und noch lange nicht hinreichend erkanntes 6 gewürdigtes Ereigniß in Europa ist die Auslõsung der alten Formen des Landbaues und seine ümwandlung aus einem Ami oder Dienst, wie man feine Gebundenheit wohl genannt hat, in ein freies modernes Gewerbe. Seit länger als einem Jahrhundert hat die Nichtung der Zeit und die ihr folgende Gesetzgebung fast aller Länder Europa's hier= hin gedrängt. Diese Auflösung ist nun aber doppelter Art, die eine ist die
Aluflöfung ailer den Grund und Boden fesselnden Banden und Einschrän—
kungen oder dessen Verwandlung in ein völlig freies mobiles Eigenthum und' Auflösung aller Arten seine freie und volle Benutzung hindernden Ser= vituten; die zweite ist die Auflösung der persönlichen Verhältnisse zwischen den alien Eigenthümern des Grund und Bodens und den unmittelbaren Bebauern deffelben oder die sogenannte Emancipation des Bauernstandes. Das erste Ereigniß ist recht eigentlich der neueren Zeit angehörig, das zwelte beginnt in manchen Ländern schon sehr früh. In Italien, nament⸗ lich in Toscana, beginnt die Umwandlung nach dem Zeugnisse des Herrn von Rumohr schon sehr früh, beim Ausgange des Mittelalters. Es scheint dort, wie in Süd-Frankreich und theilweise selbst am Rhein, mehr ein Rück= griff auf altrömische Landbau⸗Verhältnisse gewesen zu sein und hat sich größtentheils von selbst ohne Hülfe und Einwirkung einer Gesetzgebung aus⸗— gebildet. Auch in Theilen von Belgien, Holland und England hat etwas später das Verhältniß sich so gestellt. Es verwandelie den alten Feudal⸗ Bauer in einen freien Zeitpachter. In älteren Zeiten ist dies wohl überall sogenannte Metairiewirthschaft, wo der Pächter einen bestimmten Theil der Aerndte dem Eigenthümer überlassen muß, gewesen, in den späteren Zeiten haben sich in den meisten Gegenden Geldpachten daraus gebildet. Man lann eben nicht behaupten, daß das erstere, das System der Naturalpacht, für die Masse des Volkes ein wohlthätiges und für die Kultur des Bodens ein förderndes gewesen, das zweite, das System der Geldpacht, hat die letz tere gehoben, aber die Bebauer nicht beglückt. Die Bauern sind in allen diesen Ländern zwar persönlich frei, aber sie sind doch nur beschäftigte, oft wohlhabende Proletarier geworden, vogelfrei, wie freilich am ärgsten in Irland!
In dem größten Theile von Frankreich sind die Bauern durch die Re⸗ volutson, in den meisten dentschen Ländern durch eine Gesetzgebung von oben herab und durch Geld- oder Natural-Ablösungen Eigenthümer des ganzen oder eines Theils des Grund und Bodens geworden, den sie früher im Dienste der Herren bearbeitet hatten. Der persönliche Zustand der Land⸗ bewohner, so wie die Kultur des Bodens, hat sich hier in Folge dessen überall sehr gehoben, und es liegt der Gesetzgebung nur die schwer zu lö— sende Aufgabe ob, den Grund und Boden in den Händen der Bauern zu sichern, damit er nicht, seinem durch die Mobilisirung ihm eingeprägten Cha⸗ rakter gemäß, doch zuletzt in den Händen der Reichen, der großen Grund- besitzer und den reichen Städter, sich konsolidire, wo dann das kleine Zeitpacht⸗ System wieder das herrschende würde.
Dieser Richtung, diesem großen Zuge in Europa sind dann nach den nomanischen und germanischen Völkern auch die slavischen gefolgt. Im Verzogthuüm Warschau hatten der Cade Napoleon und die sächsische Negie⸗3 rung Einiges aufgelöst, ohne aufzubauen. Nach dessen Zertrümmerung und Theilung hatte Preußen in dem ihm zugefallenen Herzogthume Posen eine Emancipation und Konsolidirung des Bauernstandes vorgenommen, die als glücklich gelöst und zur Zufriedenheit aller Parteien, selbst der äußerlich lä— dirt scheinenden Gutsherren, ausgefallen. Oesterreich hat schon seit Joseph II. zunächst gesetzlich die Verhältnisse regulirt und zugleich die Auflösung der zutsherrlich = bäuerlichen Verhältnisse vorbereitet, indem es die Bedingungen freiwilliger Auseinandersetzungen und Ablösungen feststellte. Seit den neue⸗ sten Eicjgnissen in Galizien ist es in die Bahn der eizwungenen Auflösun⸗ gen und Ablösungen gedrängt worden, und wir werden wohl allmälig eine Art Gesetzgebung wie die preußische, natürlich nach Zeit und Oertlichkeit modifizirt, dort zu erwarten haben.
Daß Rußland auf dieser Bahn nicht zurückbleiben würde und könnte, liegt in der Natur aller Verhältnisse, besonders der inneren und geistigen Beziehungen und Wechselwirkungen sämmtlicher Staaten der großen euro- päischen Völterfamilie, in dem ein gemeinsamer Gang und Fortschritt und daher ein homogenes Negieren und Leiten eine Natur. — und demnächst eine politische — Nothwendigkeit geworden ist. Allein Rußlands Lage und Stellung ist in dieser Beziehung die schwierigste. Im übrigen Europa hat seder Staat, zwar den großen allgemeinen Prinzipien in dieser Beziehung folgend, doch bei der Ausführung seinen eigenen und eigenthumlichen Weg gehen müssen, ja man ist häufig gezwungen gewesen, für bestimmte Gegen= den oder Provinzen besondere Gesetzgebungen oder wenigstens Abweichungen d Modfficationen eintreten zu lassen. In Preusten z. B. hat bei diesen aroßen Fragen fast jede Provinz ihre besondere Gesetzgebung erhalten. — A„ußland übertrifft nun aber an Gebietsstrecken alle übrigen Länder Euro⸗ pa's zusammengenommen. mit allen Klima⸗Verschiedenheiten zwischen Lapp= land und Italien! Daß hier also auch die allergrößten Unterschiede in allen Landbau -Verhältnissen herrschen müssen, ist natürlich. Schon hierdurch wird die Lösung der beiden großen Tagesfragen: Auflösung der persönlichen Abhängigkeits ⸗Verhältnisse der Bauern und ihre Do⸗ tirung mit Grund und Boden, eine ungemein schwierige. Von der anderen Seite kann Rußland nicht gut, die Einheit der Gesetzgebung aufgeben, theils aus politischen Gründen, theils aber auch, weil wirklich der überwiegend größte Theil des Reiches, nämlich Großrußland, von einem in Sitten, Trachten, Lebens- Anschauungen völlig homogenen und merkwürdig einheit- sichen Volke bewohnt wird. Äuch sind Provinzen, wie wir sie in Deutsch⸗ land, besonders Preußen, kennen, die Jahrhunderte hindurch als selbststän⸗ dige Länder ein abgesondertes Nechtsleben mit eigenthümlich ausgebildeten Sitten, Trachten zc. durchlebt, haben, in Nußland nicht vorhanden oder nicht mehr zu finden. Die Gränzen der im 15ten und 16ten Jahrhundert untergegangenen Theilfürstenthümem sind, völlig verwischt, die Gränzen der Gouvernements bilden keine Eigenthümlichkeiten der Volkssekten und Volks⸗— Anschauungen. Die Eigenthümlichkeiten Rußlands bilden außer kleinen lokalen Abweichungen, die natürlich überall vorkommen, im Grunde doch nur die großen klimatischen Regionen und Boden- Unterschiede: die Region der Wälder, die Region der Gewerblichkeit, die Region der schwarzen Erde oder des Ackerbaus, die Region der Steppen oder der Viehzucht, und dies sind dann stets Landstriche, größer als irgend ein Neich Europa's, aber nirgends scharf begränzt, überall in einander übergehend. Man kann sich daher dort nur eine ein heitliche Gesetzgebung denken, welche diese gro— ßen Unterschiede mit ihrer Einwirkung düf das Vollsleben ins Auge 2 und subsumirt. Was nun aber dann die erste der beiden großen Fragen, die Auflösung der Abhängigkeits Verhältnisse der Bauern oder det Leib⸗ eigenschaft, beirifft, so schwebt sie offenbar schon lange wie das Schwert des Damotles' über den Häuptern der Gutsherren, aber sie ist nicht hier so leicht, wie der gordische Knoten mit dem Schwerte Alexanders, zu durch- hauen! — Was hindert aber den Kaiser, die Auflösung der Bande auszu⸗ sprechen, wie es Europa von ihm erwartet, und wie es selbst im Innern Rußlands erwartet wird, da selbst die Herren es sich nicht verhehlen, daß das Verhältniß auf dem gegenwärtigen Punkte nicht lange mehr bestehen kann? Man glaube nicht, daß der Kaiser hinderndem Einflüstern von Sei⸗ ten der Herren zugänglich ist! Würde er es für gerecht erachten und für wohlthätlg und angemessen, er würde in seinem geraden und offenen Sinn das große Wort aussprechen, und es würde nirgends eine Widerrede, ei- Der Kaiser von Rußland ist allmächtig, wenn er in den Sympathleen seines Volkes handelt! — Es sind aber Gründe vor— handen eben des allgemeinen Wohls, welche einen solchen Ausspruch, eine solche augenblickliche und unvorbereitete Aufhebung der Leibeigenschast ver= indern, Gründe sowohl staatsökonomischer als persönlicher Art, welche zu⸗ nächst das Wohl der Bauern selbst betreffen.
Rußland sst eine ungeheure Fläche, sein Inneres ist viel weiter, oft über
das Doppelte so weit von dem Meere entfernt, als das Innere aller übri= . Länder Europa's. Alle Communicationsmittel sind kostbar und be⸗ chwerlich. Die Schifffahrt auf den Flüssen und Kanälen, wofür das Gou⸗ vernement seit Peter i. mehr gethan hat, als irgend ein anderes Gouver-= nement, erhält sich bei den meisten Flüssen nur wenige Wochen im Jahr völlig auf ihrer wahren Höhe, liegt bei den nördlichen Flüssen mehr als 3 des Jahres danieder. Die Wege sind schlecht und wären meist nur mit unsäglicher Mühe und unglaublichen Kosten zu bauen. In ihrem jetzigen Zustande bieten sie nur im höchsten Sommer und im Winter auf der Schneebahn die Möglichkeit eines erträglichen Frachtfuhrverkehrs.
Hierin möchten die zusammenwirkenden Ursachen liegen, daß in keinem Lande ein solches Mißverhältniß zwischen dem Preise der landwirthschaft⸗ lichen Produkte und dem der Arbeit vorhanden ist. Ost fallt der Preis des Scheffel Roggen auf 6 bis 7 Sgr., während der Tagelohn sich immer über 10 Sgr., selbst 15 Sgr. hält. Und auch die Theurung des Korns wird nur dürch Mißärndte ünd Hungersnoth hervorgerufen. Wenn man diese Verhältnisse ins Auge faßt, dann darf man wohl die Frage aufwerfen, welche Wirkungen würde eine Auflösung der Leibeigenschaft ohne vorherge⸗ gangene Grund- und Boden-Dotirung der Bauern auf den ganzen sozialen Zustand Rußlands haben? Es giebt reiche und fruchtbare Landstriche in Rußland, wo die Herren keinen Schaden, vielleicht Vortheile haben würden, wenn die Leibeigenschaft aufgehoben würde. Dort ist ihnen die Erhaltung und Ernährung der Leibeigenen eine Last, und üie würden bei der Verpach⸗ tung ihres Grund und Bodens oder dessen Selbstbebauung durch Lohnar⸗ beiter diesen höher nützen als verwerthen. — In weniger fruchtbaren Landstrichen, wo große Gutswirthschaften liegen und die Leibeigenen alle landwirthschaftlichen Arbeiten und Frohnden verrichten müssen, würden da- gegen diese Gutswirthschaften sogleich völlig zerstört werden und eingehen müssen, wenn die Leibeigenschaft aufgehoben würde, denn es ist dort bei den niederen Preisen der Produlte und den hohen Arbeitspreisen unmöglich, die Landwirthschaft mit Lohnarbeitern zu führen. Da nun in diesen Land- strichen große Fabrikgewerbsamkeit herrscht, wo die hohen Taglohne gezahlt werden, so würden sich dann alle früheren Leibeigenen dort hinziehen, wie die Feilspine um den Magnet. Die Landwirthschaft der großen Güter würde völlig veröden, der Bauer treibt dort überhaupt nur so viel Ackerbau, als zu seiner und seiner Familie Nothdurft nöthig ist; zu Markt bringt er nichts, da der Preis zu wenig lohnt und er Gelegenheit hat, in den Fa⸗ briken mehr zu erwerben. Die Folge würde dann aber sein, daß überhaupt zu wenig Produkte gebaut werden, und da alle Zuführen sehr schwierig, an Einfuhr von außen aber gar nicht zu denken ist, so könnten sich plötzlich Zustände von Hungersnoih und Mangel entwickeln, wovon wir uns im übrigen Europa gar keine Begriffe mehr machen lönnen.
Es ist hier nicht der Ork, alle die möglichen Schwierigkeiten zu ent= wickeln, die eine unvorbereilete Aufhebung der Leibeigenschaft in alle sozia—⸗ len Verhältnisse Rußlands bringen könnte. Wir sprechen aber unsere wohlbegründete Ueberzeugung aus, daß wir dies für das gefährlichste Expe⸗ riment erachten, welches man in Rußland machen könnnte, es könnte dort zur Anarchie führen, die möglicheiweise ungeheure Volksschwärme wie eine zweite Völkerwanderung über Europa wälzen könnte. Also keine einfache Aufhebung der Leibeigenschaft, die den bisherigen Leibeigenen in den ge— fährlichsten Proletarier verwandeln würde! — Den Eigenthümern des Grund und Bodens aber diesen ohne Weiteres nehmen und damit die ehemaligen Leibeigenen dotiren, würde die ersten Prinzipien alles Rechts lädiren. Die Aufgabe des Gouvernements wäre daher: zuwvörderst die Willkür der Herren einzuschränken, das völlig rechtlose Verhäliniß der Leib= eigenen in ein in bestimmte Gränzen eingeschlossenes Rechtsverhältniß zu verwandeln, etwa in der Art, wie früher in Deuischland die Meierverhält⸗ nisse und Eigenbehörigkeitsverhältnisse bestanden haben, und dann den Leib= eigenen die Bahn zu eröffnen, Eigenthums, oder besitzliche Rechte an Grund und Boden durch Anstrengung, Arbeit und Mühe zu erwerben, aber keines—⸗ weges ihnen denselben zu schenken. — Erst wenn sie in ein Rechtsverhält⸗ niß gestellt sind, wenn sie feste besitzliche Rechte an bestimmtem Grund und Boden erworben, erst dann sind sie reif, auch die Freiheit ertragen zu lön= nen, sie wird ihnen dann von selbst zufallen wie eine reife Frucht, Dies möchte als allgemeiner Grundsatz gelten, ob nicht aber gewissen Klassen der Leibeigenen, namentlich denen, die nicht zum Ackerbau verwendet werden, den Hausleibeigenen, den leibeigenen Fabrik-Arbeitern, die unmittelbare Bahn zu Erwerbung der Freiheit eröffnet werden könnte, wollen wir damit nicht verneinen. Aber überall müßte auch diesen die Freiheit nicht geschenkt werden, sondern sie müßten sie durch Arbeit und Thätigkeit erwer⸗ ben können.
Was wir hier als das allein Vernünftige und Zweckmäßige hervorgehoben haben, ist nun aber auch wirklich der Gang, den das russische Gouverne— ment eingeschlagen, zu haben scheint, und bei dem es allem Anschein nach verharren wird.
Schon unter Peter J. vor mehr als hundert Jahren beginnt in Ruß— land die Gesetzgebung über die bäuerlichen Verhältnisse. Sie begnügte sich zunächst, die Willkür der Herren einigermaßen einzuschränken und die Leib-= eigenen möglichst zu schützen. Dann wurde die Leistung derselben wenig⸗ stens in einer Beziehung normirt, es ward festgesetzt, daß bei landwirth= schaftlichen Frohnden drei Tage in der Woche das Maximum der Leistun—⸗ gen sein sollte. Dies ist eine ungemein wichtige Bestimmung, indem sie vielleicht für die Folgezeit einen Maßstab für die Ablösungs⸗Kapitalien bil⸗ den könnte. Kaiser Alexander hob die Leibeigenschaft der Kronbauern auf. Hierdurch ward fast der Hälfte der Nation die Freiheit gewährt.‘)
Der gegenwärtige Kaiser ist der Auflösung lder großen Frage bedeu⸗ tend näher gerückt. Zunächst trennte er die Verwaltung der Krongüter von der des Finanz- Ministeriums und bildete daraus ein eigenes Domainen⸗ Ministerium (Ministerium der Krongüter). Dies hat aber in Rußland eine ganz andere Bedeutung, als in anderen Ländern, wenn man bedenlt, daß diese Verwaltung das ganze Wohl und Wehe von mehr als 20 Millionen Menschen umfaßt! Früher waren die Kronbauern nur ein Finanz -⸗Gegen⸗ stand; ihre Abgaben, Kopfsteuer und Obrok (Landzins) waren von Alters her regulirt, um ihre Lebensverhältnisse, um ihr Wohl und Wehe belüm— merte man sich wenig, man überließ sie sich selbst. Sie verwalteten alle ihre Verhäͤltnisse selbstständig, und zwar ganz republikanisch, wie dies in der Natur der russischen Gemeinde⸗-Verfassung, einer der merkwürdigsten Institu⸗ tionen, die es giebt, liegt. Dies neue Krongüter- Ministerium aber sucht nun das geistige und phösische Wohl der Bauern zu heben, es zieht die Geistlichkest heran zum Unterricht und zur geistigen Ausbildung, es dotirt überall aus Staatsmitteln Pfarrschulen, es überwacht die Gewerbsamkeit, sucht den Ackerbau zu heben, hat Ackerbauschulen gestiftet ac. Es hat, ohne die Natur und den Geist der russischen Gemeinde⸗-Verfassung zu verkennen und zu lädiren, die Verwaltung der Gemeinden so geordnet, daß ein regel- mäßiger Beaufsichtigungs- und Instanzenzug bis persönlich zum Minister und selbst zum Kaiser hinausführt. Es spricht es offen aus, daß dem rus⸗ sischen Bauer nichts mehr sehle und man nichts so dringend in ihm zu wecken habe, als das Nechtsgefühl, daß er von der Obrigkeit nicht blos Fuͤrsorge und Gnade, sondern auch positives Recht zu erwarten habe. Es sucht sie daran zu gewöhnen, dieses Recht, wenn sie es bei den unteren Behörden verletzt glauben, zuletzt beim Minister, ja beim Kaiser zu suchen.
Dies kann nicht ohne die größte Wirkung auf den ganzen sittlichen Zustand der unteren Klassen bleiben, und schon jetzt regt sich das Rechts⸗ gefühl überall in den Bauern, und wenn der Minister auch jetzt mit häufig völlig unbegründeten Klagen aller Art überlaufen wird, ö schadet das
*) Man könnte hier vielleicht einen Widersprach mit dem oben Gesag⸗ ten uns, vorwerfen. Wenn man den Kronbauern, also der Hälfte der Na= tion, die Freiheit ohne Weiteres gegeben hat und daraus keine Anarchie erwachsen, warum soll denn Anarchie eintreten, wenn man jetzt der anderen Hälfte, den Privat-Leibeigenen, die Freiheit gewährt? Die Leibeigenen der Krone wurden schon stets nicht als Leibeigene behandelt; die Aufhebung der Leibeigenschaft war nur eine Rechts- Anerkennung der Freiheit, aber es hat sich dadurch eigentlich nichts in ihren sozialen Verhältnissen geändert. Den Kron Leibeigenen ist der Besiß des Grund und Bodens von jeher überlassen worden, der dgher nur nominell als Eigenthum der Krone gilt. Dies Alles würde sich bei den Privat-Leibeigenen ganz anders gestalten, dort würden sie den bieherigen Grund und Boden verlieren 1c.
nichts, mag mitunter unbequem sein, wird aber nicht ohne Nachwirkung auf den Charakter der Nation bleiben. z
Der Kaiser hat nun aber auch die Verhältnisse der Privat-Leibeigenen ins Auge gefaßtt. Ihr Zustand hatte sich in neuerer Zeit vorzüglich durch die ungeheure Entwickelung der Gewerbe- und Fabrifthätigkeit schon inner- lich vielfach umgewandelt. Die Haus -Leibeigenen waren aus ihrer tiefen Leihargie und Trägheit geweckt und wurden in Fabril⸗Arbeiter umgewan⸗ delt, freilich mehr aus Eigennutz der Herren und zu deren Vortheil, dennoch ist Anspornen zur Thätigkeit immer ein Vortheil; aber auch ein Theil der Ackerbau-Leibelgenen wandte sich freiwillig dieser Richtung zu, denn der Russe liebt jede andere Arbeit und Thätigkeit mehr, als die des Ackerbaues. In Folge dessen ist der Ackerbau, statt vorzuschreiten, zurückgegangen.
„Der Kaiser bemüht sich in seiner neuesten Gesetzgebung bei den Privat-⸗ Leibeigenen zunächst ein Rechtsverhältniß zwischen Herren und Leibeigenen zu fonstituiren, her erklärt in feinem Üfas von 1832 Lie Letzteren für fähig, mit den Herren Kontrakte abschließen zu dürfen. Das ist ein ungeheurer Schritt! Vorher war der Leibeigene nur eine Sache, er hatte keine Art von Eivil- recht seinem Herrn gegenüber, hierdurch ward er aber ein Rech issubjekt! Ein Ukas von 1841 regulirte die Verhältnisse der Haus-Leibeigenen.
Gegenwärtig ist unter dem 24. November 1847 ein neuer Ukas erschie= neu, worin den Leibeigenen eines jeden Gutes oder Dorfes das Vorkaufé— recht oder Näherrecht beim öffentlichen Verkauf eingeräumt ist. Mit diesem Ankauf erwerben sie zu gleicher Zeit ihre Freiheit und das Eigenthum über den bisher bebaueten Grund und Boden. Wer den ungeheuren Umschwung und die Beweglichkeit im Besitz des Grund und Bodens in Rußland kennt und zugleich die Leichtigkeit, wie Dorfgemeinden dort Geld aufzubringen vermögen, muß anerkennen, daß dies Gesetz von der größten Wirkung für die allmälige Emanzipirung und Dotirung der Leibeigenen sein wird.
Die rüssische bäuerliche Gesetzgebung hat bisher nur erleichternd, ra⸗ thend, helfend eingeschritten, sie macht zunächst nur Bahn für eine innere Entwickelung, sie stellt die sich entwickelnden neuen Zustände mehr auf das freie Ueberelnkommen der Betheiligten, sie stellt dieses aber unter Rechte= schutz. Wir lieben eine Gesetzgebung, die nicht mit Pomp auftritt, große Prinzipien mit Pathos ausspricht, sondern wie die Natur nur die Keime in die sozialen Zustände legt und diese liebevoll pflegt und zeitigt, die nicht Alles gebietet und mit Gewalt durchsetzt, sondern mehr die Natur einer Rechtssindung hat, welche das, was sich im Volke von selbst auszubilden strebt oder ausgebildet hat, anerkennt und ihm den Stempel des Rechts
aufdrückt. A. v. H 66 n.
Das neueste russische Gesetz, welches Veranlassung zu den vorstehenden ar,, . gegeben, ist vom 24. November 1847 und lautet in der Ueber⸗ setzung folgendermaßen:
Ukas Sr. Kaiserl. Majestät, Selbstherrschers aller Reußen, vom regierenden Senat publizirt.
In dem mit Allerhöchster Unterschrift versehenen, am 8. November a. c. an den regierenden Senat gelangten Allerhöchsten Befehl Sr. Kaiserl. Ma⸗ jestät heißt es:
„In Bezug auf das in Grusien seit dem Jahre 1824 bereits existi= rende, im Swal, Tom. 1X. Pp. 10904, enthaltene Gesetz ist einiger Zweifel enistanden. Zur Enischeidung desselben befehlen Wir folgende vom Staats⸗ Rathe geprüfte Neglements in Anwendung zu bringen.
1) Wenn ein mit Bauern besetztes Grundeigenthum wegen der darauf an die Krone oder an Privatpersonen oder an Kreditspsteme lastenden Schul- den zum öffentlichen Verkauf ausgesetzt wird, so bleibt es den zu solchem Gute gehörenden Bauern überlassen, sich sammt dem Grundbesitze und den übrigen das Gut bildenden Theilen durch Erlegung des beim öffentlichen Verkauf zuletzt bestandenen Preises oder, falls keine Käufer erscheinen, durch Entrichtung der ganzen tarirten Summe lor zukaufen. Im letzteren Falle aber, wenn die Taxe die Summe der Schuld, die auf dem an die Kredit Sosteme oder an Privatpersonen verpfändeten Gute lastet, nicht erreichen sollte, so sind die Bauern verpflichtet, die vollständige Zahlung solcher durch das Gut verhvpothezirten Schuld zu übernehmen.
2) Das Ankaufen und Loskaufen auf Grund des Erwähnten ist nur bei vollständigem Komplerus des zu verkaufenden Gutes gestattet, oder, wenn dasselbe in bestimmten jede ein Ganzes bildenden Abtheilungen verkauft wird (vid. Swod, Tor. X. p. dob t), in vollständig abgezweigtem Umfange eines jeden Theiles, und nur wenn sämmtliche Bauern jenes Gutes oder der abgezweigten Abtheilungen des Gutes einwilligen und zusammen— treten.
3) Zum Behuf der Einlösung ist diejenige Lokal⸗Behörde, in welcher der Verkauf geschieht, verpflichtet, nach vollendetem zweiten Ausgebote oder, im Fall keine Käufer erscheinen, nach Ablauf der Termine, die örtliche Gouver: nements-Behörde von dem Einlösungspreise zu benachrichtigen, welcher auf Grund des Paragraphen 1 des gegenwärtigen Ufases berechnet worden, und die Gouvernements⸗-Regierung wird sowohl in diesem Falle, als auch dann, wenn der Verkauf in derselben selbst stattgefunden hat, den Bauern diesen Preis durch die Landpolizei, gegen Empfang von schriftlichen Bescheinigun= gen, an den Tagen des Verhörs, mittheilen. Sämmtliche Geschäfte der Polizei bezüglich der Mittheilung des Kaufpreises an die Bauern und der Annahme ihrer Meldungen, wie auch später betreffend di: Entrichtung der erforderlichen Summe, finden immer nicht anders statt, als mit gleichʒzeiti⸗· ger Theilnahme von Seiten des Adels -Marschalls und des Bezirks— Striaptschi und unter deren unmittelbarer Aufsicht.
4) Die Bauern sind verpflichtet, die ganze Kaufsumme zu entrichten, und zwar, ohne irgend eine Unterstützung von Seiten der Krone erwarten zu dürfen, innerhalb 30 Tagen, die von der Zeit an gerechnet werden, wo ihnen jene Summe bekannt geworden, bis zu dem Tage, wo dieselbe am Sitze der Gouvernements-Regierung erlegt wird, wo auch immer der Verkauf des Gutes stattgefunden haben mag.
5) Falls die Bauern sich nicht zu der Einlösung des Gutes verstehen oder, nachdem sie den Wunsch geäußert haben, die Einlösungssumme zu be⸗ zahlen, diese in dem bestimmten Termine nicht abtragen: so wird das Gut dem zugeschlagen, dem es als etwanigem Meistbieter gemäß des öffentlichen Verkaufs zufallen sollte; hat aber, wegen des Nichterscheinens von Kauf⸗— lustigen, kein öffentlicher Verkauf stattgehabt, so wird mit dem Gute nach den Geseßzen verfahren, welche für solche Fälle existiren, in denen der öffent= liche Verkauf für nicht gültig erklärt wird.
(8Swod, Bürgerrecht. Tom. X. Buch 7. Cap. V. Abth. 5.)
6), Nach Erlegung der Einlösungssumme erhalten die Bauern einen Kaufbrief, jedoch ohne dafür Kontraktsteuer zu zahlen.
7) Die sich Freikaufenden treten in die Zahl der Kronbauern und er= werben das Eigenthumsrecht auf Grund und Boden und allen sonstigen Zubehör jenes Gutes, womit sie sich freigekauft haben. Aber in Bezug auf den auf diese Weise erworbenen Grund ünd Boden haben die freige kauften Bauern das Recht, durch Verkauf, Tausch c. ihn auch guf Andere zu über- tragen, jedoch nur mit Hinzuziehung des Dorfgerichts und mit Bestätigung des Ministeriums der Krongüͤter, indem als untrennbarer Theil des utes für jede Revisionsseele nach allgemeinen Vorschriften wenigstens 2 Dessä⸗ linen Baugrund und eben so viel Land fihn— Küchcugemächse, Aecker und Wiesen verbleiben müssen. Auf diesem verbleibenden Grund und Boden dürfen in dem oben erwähnten Verhältnisse durchaus keine Schulden lasten. n ĩ s) Die freigekauften und zun Zahl Ter Kronbauern gehörenden Bauern
mmtlich? für jene festgeseßten Abgaben und Gebühren zu entrich= haben sämmtlichet für 9 ö ten, nur den Obrok ausgenommen, demgemäß sie auch den Namen Obrok⸗ o se erhalten. ö 9) 3 Geseßzeskraft dieser Anordnungen erstreckt sich, in Folge der noch im Jahre 1824 gemachten und vom Kaiser Alexander J. der vorläufigen
Zussimmung gewärdigten Vorschläge, auch auf sämmtliche übrige Theile
des russischen Reiches.
Der regierende Senat wird nicht unterlassen, zur Ausführung dessen die nöthigen Maßregeln zu treffen. Der regierende Senat hat befohlen, den erschienenen Ällerhöchsten Befehl sämmtlichen Gouvemements- Regierungen und der Uprawa (Verwaltung) von St. Petersburg zum Behufe der allge⸗ meinen Bekanntmachung desselben mitzutheilen. Diese haden alsdann die
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