2 W. w Die (bereits erwähnte) . ,,, ,,, ü ü d rge ; . . ; wird als eine nothwendige , ,, , bezeichnet, durch Staats⸗Consulta und die Muntz eee Mr iche die Geschäfte anders als böser geordnet warden,. 24 5 „heißt es, „unsere Absicht, daß vor Allem die Geschäfte „Es. war!, z m uten getrennt und klar bestimmt würden, damit Hurribari au sie ec, en, unabhängig und selbstständig werde und eine n ü. n ren, auf sich nehme. Aber auch die Gesammtwirksam—= e, . sollte bestimmt werden, damit die Regierung im Gan— . 26 in ihren Theilen ein gleichförmiges politisch-rationales System zur Anwendung bringen und die Unterthanen unter den neuen Gesetzen und der neuen Verwaltung ruhig gedeihen können. Und weil mit jedem Tage die Bedürfnisse sich vermehren und das Regieren schwieriger wird, so soll mit dem Minister⸗Rath eine Körperschaft von Uditori (Auditoren) verbunden werden, ähnlich wie bei der Staats --Consulta, um so dafür zu sorgen, daß die Staats -Geschäfte in die Hände von Männern gelangen, welche ihre Fähigkeit und ihren Eifer bereits bewährt haben.“ Als ein weiterer Zweck des Motuproprio wird die Reform des Beam— tenwesens bezeichnet, dessen allzu unsicherer Zustand dem Papste nicht ent- gangen sei. Es soll durch bestimmte Gesetze und Bedingungen Alles, was sich auf diesen so wesentlichen Theil der öffentlichen Verwaltung bezieht, ge⸗ regelt, die Erfordernisse und Stufen jedes Amtes bestimmt und die Grund= lagen einer vollständigen disziplinarischen Beamten-Ordnung gelegt werden. Nachdem im Eingange diese Grundzüge gegeben und sofork die Eiwartung ausgesprochen worden ist, daß die Ünterthanen durch Eintracht, Ordnung, Mäßigung und Treue ihren Dank für die unablässige Fürsorge des Papstes ausdrücken werden, folgen nun die Bestimmungen über die Organisation des Minister⸗Raths. Kap. J. stellt folgende (bereits mitgetheilte) neun Ministe⸗ rien auf: 1) Aeußeres, 2) Inneres, 3) öffentlicher Unterricht, 4) Gnaden und Justiz, 5) Finanzen, 6) Handel, schöne Künste, Industrie und Acker⸗ bau, 7) Staatsbauten, 8) Krieg, 9) Polizei. Die Ehess dieser Ministerien bilden den Minister-⸗-Rath. Es können mehrere dieser Ministerien unter einem Vorstande vereinigt werden, wenn dies als zweckmäßig erscheint und der Gang der Staatsgeschäfte nicht dadurch gestört wird. Dem Minister⸗ Rath steht zur Seite ein Prälat-Secretair, unter dem Titel: Secretair des Minister⸗Ralhs.
Kap. II. handelt von dem Geschäftskreis (attribuzioni) der Mitglieder des Ministerraths. Der Präsident des Ministerraths, Minister des Aeu⸗ ßern, ist immer ein Kardinal und hat unter sich einen Prälaten unter dem Titel eines Stellvertreters (Sostitutè) . Eben so, wenn ein anderes Mini- sterium einen Kardinal zum Vorstand hat, so hat dieser ebenfalls einen Prälaten unter demselben Titel „Stellvertreter“ unter sich. Ist ein Minister nicht Kardinal, so hat er unter sich den Beamten, den das Gesetz für die⸗ ses oder jenes Ministerium bestimmt. Die Geschäfte der Minister sind theils allgemeine, theils spezielle, allen Ministern gemeinschaftlich oder dem Einzelnen eigen. Allgemeine Geschäfte sind: Vorschlag von Gesetzen und Abfassung von Verordnungen, welche sich auf die einzelnen Ministerien selbst beziehen und die Vollziehung derselben überwachen; Ernennung, Beförde⸗ rung und Absetzung von Beamten, wobei jeder Minister im Minister— rathe die in sein Ministerium einschlägigen Anträge stellt; Vorarbeiten zur alljährlichen Erhebung der Einnahmen und der Ausgaben, damit der Finanz Minister darauf weiter bauen kann; Üüeber—⸗ wachung der Verwaltung der verschiedenen Behörden, Verbesserung oder
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während die niederen von den einzelnen Ministern und Kardinäle 2c. vom Papst unmittelbar ernannt werden.
Fab. IV., Im Ministerrath ffüßbrt entweder der Parst selbst oder der Meinister des Aenßern den Vorsitz. In den ordentlichen Sitzungen sind nur die Minister gegenwärtig, zu den außerordentlichen können noch andere Per⸗ sonen gezogen werden. Jene finden wöchentlich einmal, diese auf Befehl des Souveragins statt. Nachdem der Souverain entschieden hat, darf der⸗
selbe Gegenstand nur mit seiner ausdrücklichen Genehmigung wieder im Ministerrath vorgebracht werben.
Kap. V. handelt von den Uditori. Es sind deren 24 nämlich 12 geist= liche und 12 weltliche. Nur nach vollendetem 25. Jahre kann man in diese Körperschaft gewählt werden, auch ist es nöthig, daß man in Rom wohnen kann und auf einer Universität graduirt wurde. Sie beziehen kei- nen Gehalt, haben aber nach 4 Jahren das Necht, um ein ihrer Fähigkeit U. s. w. entsprechendes Amt zu bitten.
Kap. VI. Jeder Minister hat wöchentlich einmal regelmäßig Audienz beim Papste. Jeder hat bis zum März den Entwurf eines Programms vorzulegen, wie er sein Ministerium führen wolle. Diese Programme wer⸗ den geprüft von einer aus den Ministern gewählten Kommission, welche bieraus ein allgemeines Programm augarbeiten wird. Eben so soll ein Reglement über das Beamtenwesen zu Stande gebracht werden, dessen Grundzüge das Motuproprio feststellt. Es soll z. B. die Aemter⸗Cumulation nicht gestattet sein, kein Beamter abgesetzt werden, ohne daß ihm vorher Ge— legenheit zur Rechtfertigung gegeben worden, die Beförderung nur nach Verdienst und niemals sprungweise stattfinden. Kap. VI. Dieses Motupro⸗ prio tritt mit dem 1. Januar ins Leben.
Florenz, 30. Dez. Die Abfahrt der englischen Flotte aus dem Golf von la Spezia nach Neapel oder Malta hat sich zufolge der beim englischen Konsul in Livorno eingelaufenen Nachrichten be— stätigt.
Gestern traf Baron Ward, der vormalige lucchesische Finanz—⸗ Minister, von Parma kommend, ganz unerwartet wieder hier ein.
Florenz, 1. Jan. Ihre Kaiserl. Hoheit die Frau Großher⸗ zogin Wittwe ist seit mehreren Tagen unwohl, indem dieselbe von einem entzündlich rheumatischen Fieber befallen worden ist. Nach mehrmaligen Aderlässen ist zwar bedeutende Besserung eingetreten, inzwischen dürfte das Uebel noch nicht als gehoben anzusehen sein.
Turin, 4. Jan. (A. Z.) Wie man hört, soll Oesterreich für jetzt nicht gesonnen sein, noch weitere Verstärkungen nach Italien zu senden. Die letzten dieser Verstärkungen bestehen in einigen Artille rie⸗Batterieen.
PVtodena, im Januar. (N. K.) Die österreichischen Trup— pen sind in dem Herzogthum folgendermaßen vertheilt-: zwei Com— pagnieen in Carpi, vier in Modena, sechs in Reggio, zwei Schwa— dronen Husaren in diesen drei Städten zusammen. Eine Angabe der Gazz. di Fir., die von dem Herzog erbetene Hülfsmannschaft sei
Widerrufung der Beschlüsse subalterner Beamtungen, Organisation der un= tergebenen Behörden, Vorschlag von Verbesserungen in dleser Organisation, Erhaltung der Ordnung in derselben 2c. Die Minister haben, gemäß dem Motuproprio über die Staats-Consulta, die dort aufgeführten Gegenstände der Stgats-Consulta vorzulegen, bevor sie im Minister-Rathe berathen wer⸗ den. Jeder Minister ist verantwortlich für Alles, was in Leitung, Gang, Verwaltung seines Ministeriums einschlägt, wobei dem Subaltern⸗Beamten ) die Verantwortlichkeit für den Vollzug des ihm Befohlenen bleibt. Hierauf werden die speziellen Geschäfte der neun Minister in eben so vielen Titeln behandelt. Die ihnen zugewiesene Amtssphäre liegt großentheils schon in ihrem Titel ausgesprochen. Dem Ministerium des Innern kommt unter Anderem die Leitung des offiziellen Journals und die Censur der periodi⸗ schen Presse zu. Zum Geschäftskreis des Handels- zc. Ministers gehört auch, die Erhaltung der Monumente des Alterthums. Unter dem Polizei⸗ Minister stehen insbesondere noch die Theater und Volksfeste.
Kap. III. Zum Geschäftskreis des Ministerraths gehören: Die Be— aufsichtigung der einzelnen Ministerien, die Berathung der Staatsgeschäfte, nachdem die Staats-Consulta sich darüber geäußert und bevor sie dem
viel geringer gewesen, als die wirklich von Oesterreich geschickte, ver⸗ dient wohl keinen Glauben. Uebrigens hat das österreichische Mili⸗ tair keine angenehme Stellung. In Modena lassen die Damen kei— nen Offizier in ihre Häuser und in ihre Logen im Theater. In Neggio besetzten junge Leute, als man erfuhr, die österreichischen Of⸗ siziere würden ins Caffs Grande kommen, in aller Frühe sämmtliche Sitze, so daß die Offiziere, als sie kamen, keinen Platz mehr fanden.
Am Syloesterabend war in Modena der Herzog mit dem gan— zen Hofe und der Elite der Bürgerschaft nebst vielem Volke in der Hofkirche versammelt. Ein Dominikaner⸗Mönch, der die Predigt hielt, rief den Segen des Himmels auf Pius IX. und die von ihm begon⸗ nenen Reformen herab und schloß mit dem Gebete, daß das Haus Este, welches immer dem heiligen Stuhl ergeben gewesen, sich auch unter den jetzigen Zeitverhältnissen so zeigen möge. Diese Rede soll großen Eindruck auf den Herzog gemacht haben.
Sisenbahnen und Dampfschifffahrt.
Sannover, 7. Jan. H. C) ; ar! bahn werden mit großem Eifer betrieben; mit den
Die Vorarbeiten zu der Süd— technischen Vorarbeiten soll man ziemlich weit vorgerückt sein, so daß die Linie, so weit es überhaupt vor einer schließlichen Entscheidung geschehen kann, ziemlich festgestellt ist. Nur was die Einmündung in die Thüringische und Hessische Bahn, oder vielmehr die Führung der Südbahn von Göttingen nach Münden betrifft, ist noch in Ungewiß⸗ heit. Der Ritter von Francesconi aus Wien hat kürzlich sein Gut— achten über den Tunnell abgegeben, welcher nothwendig wird, wenn
die Bahn von Göttingen über Friedland nach Kassel geführt wird; der Tunnell wird ein Drittel Meile lang sein; Herr von Francesconi
hat sich für die Ausführbarkeit erklärt. Die Nothwendigkeit der Süd- bahn tritt immer mehr hervor, zumal da beabsichtigt werden soll, von preußischer Seite von Minden nach Karlshafen zu bauen, durch welche Bahn aller Verkehr von Süden nach Norden unserem Lande gänzlich entzogen werden würde. Die Meinung, daß die Emittirung von Papiergeld das rechte Mittel sei, um die Mittel zum Bahnbau herbeizuschaffen, bricht sich immer mehr Bahn.
gandels- und Zärsen nachrichten.
4 Breslau, 12. Jan. Weizen abermals niedriger und weißer 65, T2 bis 78 Sgr., gelber 62, 70 bis 75 Sgr.
Roggen war ebenfalls wieder stark zugeführt, doch machte sich nur in den mittleren Sorten ein erheblicher Preis⸗-Rückgang bemerklich, wir no— tiren 50, 55 bis 60 Sgr., Frühjahr 84pfd. 50 Rihlr. Br.
Gerste bei stärkeren Offerten 43, 48 bis 53 Sgr.
Hafer fest auf 26, 28 bis 30 Sgr.
Spiritus in Folge der niedrigen Notirungen weichend und loco bis Nthlr. abwärts verkauft, schließt 11 Rihlr. Vr. Febr. März 115 G. Rüböl loco 117 Rthlr. zu bedingen, Febr. / März 1139 G.
2A Amsterdam, 8. Jan. Geldmarkt. Die Verrechnung der gegen Jahresschluß in holländischen Fonds gemachten Geschäfte veranlaßte, daß mehrere Einkäufe gemacht werden mußten, wodurch die Course verwiche— nen Sonnabend etwas anzogen; die bessere Stimmung, deren Fortsetzung durch den gewichenen Geldzins-Cours zu erwarten war, hielt jedoch nicht an wegen der flaueren Berichte vom Auslande und der Nachrichten von mehreren ansehnlichen Fallissements in Frankfurt, wonach viele Verkäufer an dem Markt erschienen; Integrale gingen von 554 auf 544 9 zurück und wechselten seitdem zwischen letzterem Preis und 55 I; 3 prozentige wirkliche Schuld fiel von 675 auf 667 R, erholte sich jedoch nach— her auf 66; ; 4prozentige dito wich von s5 auf 844 3 und ging später nur um pCt. höher. Mehrere fremde Staͤatspapiere folgten dieser un⸗ günstigen Bewegung, so wie alte Fproz. russische Obligationen bei Hope u. Co, welche von 194 auf 10143 „, fielen; 4 proz. Certififate bei denselben von S6 auf 86 6, beide blieben aber später etwas angenehmer; von spani— schen Fonds wichen Ardoin-Obligationen von 1535 auf 155 , und 3 proz. binnenländische von 25 Der seit einigen Tagen eingegangene
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33g auf 25 9h. Bericht, daß durch den spanischen Finanz-Minister einige für die ausländi— schen Gläubiger günstige Maßregeln bei den Cortes in Vorschlag gebracht sind, welche bereits etne Preisverbesserung der spanischen Fonds fin London veranlaßt hatten, hat die hiesigen Spekulanten gleichfalls rege gemacht und g'stern erheblichen Umsatz, besonders in Coupons von Ardoin-Obligationen, herbeigeführt; die Obligationen erhoben sich dabei bis 15 3 Y und Coupons, welche zu Anfang der Woche zu 111 76 faum unterzubringen waren, erreichten 13 23 76. Binnenländische 3 proz. Obligationen gingen dagegen nur 3 pCt. höher. Auch portugiesische Obligationen sind in Folge von deren Preis⸗Verbesserung in London hier sehr in Frage gekommen. Nach Abtrennung des fälligen Zins Coupons stellten sich dieselben auf 237 6, bei allmäligem Steigen hat man gestern bis zu 25 5 angelegt. In griechischen Obligationen sind diese Woche einige Geschäfte gemacht und x qividend dafür bis 4 96 bewilligt; Zprozentige wiener Metalliques schwankten zwischen gsz und 989 Y; Actien der Handels -Maatschappy zwischen 1633 und 16275 h. Der Geld⸗ zins cours hat sich für Anleihen auf 4 , und Prolongations⸗Geschäfte auf 1 Ih gestellt.
Souverain vorgelegt werden; die Entscheidung über Reclamationen gegen e n. K,, Erlasse einzelner Ministerien, die Ernennung gewisser höherer Beamten, . 8 9 21 n; Allgemeiner n zeiger. . —=— ö. . 5 Morgen Aecker, 402 Mrg. Wiesen, einer Zehntnutzung z der Außengebliebenen Mittags um 12 Uhr für eröffnet Bekanntmachungen. 9. erlin⸗Hambur ger Eisenbahn. über 30898 4. Mrg. Aecker, einer bedeutenden Bierbraue⸗ erachtet werden soll, gewärtig zu sein. 1184 Nothwendiger Verkauf. ani machung. rei, einer Branntweinbrennerei, Essigbrauerei und Waf— Dafern aber in dem
D
Das im Dt. Croneschen Kreise belegene sreie Allo— dial⸗Rittergut Schrotz Nr. 352, landschaftlich abgeschätzt auf 3t, 199 Thlr. 22 Sgr. 6 Pf., soll Schulden halber in dem
am 30. Juni 1848, Vormittags 11 Uhr, vor dem Herrn Ober- Landesgerichts Rath Roloff an . hiesiger Gerichtsstelle anstehenden Termine im Wege der ile, n in., nothwendigen Subhastation verkauft werden. .
Taxe und Hypothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
Marienwerder, den 29. November 1847.
Civil⸗-Senat des Königl. Ober ⸗Landesgerichts.
3261 B ern
9 D
114061 ö ö .
Nachdem der hiesige Kaufmann G. H. Klockenberg seine Insuffizienz einbekannt und die Einleitung konkur⸗ sivischer Maßregeln beantragt hat, so werden zur Jest⸗ stellung des Passivstandes alle diejenigen, welche an den
Kaufmann G. H. Klockenberg hierselbst und dessen Ver 131 v] Cent mögen aus irgend einem Rechtsgrunde Forderungen
und Ansprüche machen zu können vermeinen sollten, hon hiermit geladen, solche in einem der auf 2
den 17 ten kft. Mts. und den 11. und 25. Ja⸗ nugr kft. Is, jedesmal Morgens 10 uhr, angeseßzten Liquidations-Termine vor dem Stadtgericht hierselbst speziell und unter Ausführung der etwanigen Vorzugsrechte anzumelden, bei Vermeidung der in terin. den 8. Februar k. J, gleichfalls Morgens 10 Uhr, zu erkennenden Präklusion und Abweisung von der vor—
86 59 H ie. leitung des Ediktal - Prozesses resp. zur Todeserklärung bene . werden zugleich aufgefordert . ser . * des Albwesenden und zu Etmitteiung feinen Ceibegerben uswärtige K g ge ! ——— h .
Procuratores ad Acta zu bestellen, suh pra njudicio, daß die nicht vertretenen Kreditoren an die Beschluß— nahme der Mehrheit der anwesenden oder vertretenen überall werden gebunden werden.
Daneben werden Creditores hiermit geladen, in dem ersten Liquidations -Termine, den 17 ten kft. Mts., Morgens 10 Uhr, zur Beschlußnahme über die in Be—= treff der Masse zu treffenden Maßregeln und allgemeine, die Behandlung dieses Konkurses angehende Angelegen⸗= heiten vor dem Siadtgerichte zu erscheinen, 0 suh brarjudicisc s daß, der. Beschluß der Mehrheit der Er— scheinenden für die Nichterscheinenden für maßgebend werde erachtet werden.
Datum Greifswald, den 27. November 1817.
stens aber
Wir ersuchen de schriebenen Zeit be derselben 50 Li rant einzuzahlen,
Berlin, den 10.
Die der Berlin⸗Hamburger Eisenbahn-Gesellschaft.
Großherzoglich Toscanische
Siena nach Empoli.
dieses Jahres, anzunehmen und darüber zu quittiren.
bogen, nach Nummernreihe verzeichnet,
Einzahlungs⸗Summe.
Hirschfeld & Wolff, Linden 27.
Unerwartete Hin dernisse machen es uns unmöglich, den kürzlich veröffent⸗ lichten neuen Fahr- plan schon mit dem , 15ten c. in Kraft treten zu lasfen, umd werden daher bis auf
in dem am
in Abschrift mitgetheilt werden.
Bernburg, den 21. Dezember 18647.
v. Braun.
tos] Der am 30. Dezember 1784
ral⸗Eisenbahn
nicht zu erlangen gewesen.
Von dem Verwaltungs⸗ Rath der Siena⸗Em⸗ poli- Eisenb ahn sind
wir beauftragt, d. — 1 te Einzahlung ven
von 209 Thlr. ausgesetzt,
Johanne Dorothee, geb.
Nacherben substituirt worden.
Februar, späte⸗ bis zum 10. Mär;
mnach die Besitzer, ihre Quittungs-· : in der vorge— i uns einzureichen und auf jeden res mit 12 Thlr. Preuß. Cou— nebst I Ih Agentur⸗Speesen von der
Januar 1818.
Direktor und Assessores des Stadtgericht. (1. 8.) Dr. Teßmann.
— ———
Her zogl 1256
Domainen-Verpachtung. Die Herzogliche Domaine zu Ballenstedt mit 1269
Anhalt-Bernburgsche
sermühle, soll von Johannis 1818 ab auf 12 Jahre
10. März 1848, Vormittags 9 uhr, im hiesigen Kammer -Lokale anstehenden Termine gegen das Meistgebot, jedoch mit Vorbehalt des Zuschlags und der Auswahl des Pächters, verpachtet werden. Die Pachtbedingungen liegen in unserer Kanzlei zur Einsicht bereit und können gegen Ersatz der Kopialien
Auch gestatten wir den Pachtbewerbern, schon vor dem Termine ihre Pachtgebote bei uns schriftlich einzureichen.
Herzogl. Anhalt. Kammer. verzog
8 . t in n.
allhier geborene Jo⸗ hann Gottfried Körbitz ist im Jahre 1806 unter das Isenburgsche Militair-Eorps gegangen und seildem ei⸗ nige Nachricht über sein Leben oder seinen Aufenthalt In dem von seiner Mut— ter, Annen Sophien Körbitz, am 22. August 1834 all- hier errichteten Testamente ist demselben ein Erbtheil und sind ihm für den Fall, daß er dasselbe nicht fordern und ohne Leibeserben ver— sterben oder aber geseßlich für todt erklärt werden sollte, Merker, verehel. Brauer, und deren Ehemann, Mstr. Friedrich August Brauer, als Letztere haben auf Ein—
bei uns angetragen, daher wir denn auch diesen Prozeß zu eröffnen beschlossen haben und nach bestehender setzlicher Vorschrift und wegen Unbekanntschaft mit etwanigen näheren Erben des gedachten Johann Gott⸗ fried Körbitz nicht allein ihn seibst, sondern auch dessen etwanige Erben und alle diejenigen, welche aus einem Rechtsgrunde Ansprüche an sein Vermögen zu haben vermeinen, hiermit öffentlich vorladen,
den 22. Mai 1848 an hiesiger Gerichtsstelle, Vormittags um 10 Uhr, in Person oder durch gehörig legitimirte zu erscheinen, ihre Ansprüche anzumelden und zu be— scheinigen, darüber mit dem bestellten Kontradiftor, auch nach Befinden unter einander rechtlich zu verfahren, binnen 3 Wochen zu beschließen und sodann
den 17. Juni 1848 der Inrotulation der Akten, endlich auch
den 31. August 1848 ; . der Publication eines Erfenninisses, welches rücksichtlich
Bevollmächtigte
zuerst gedachten Termine der abwesende Körbitz oder dessen unbekannte Leibeserben oder diejenigen, welche Ansprüche an sein Vermögen zu machen haben, nicht erscheinen sollten, fo wird der Ab— / wesende für todt erklärt und sein Nachlaß denen, welche das nächste Recht darauf dargethan haben, ausgeant⸗ wortet, seine Leibeserben aber und diejenigen, welche Ansprüche an seinen Nachlaß zu haben vermeinen, wer⸗ den für ausgeschlossen, ihrer Rechte und Ansprüche, so wie, der Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, für verlustig erachtet werden. . Schließlich bedeuten wir nach der Bestimmung unter III. des allerhöchsten Mandats vom 13. November 1779 die auswärtigen Interessenten, einen Gevollmächtigten an Gerichtsstelle zur Annehmung künftiger Ausfertigun-— gen zu bestellen. Rötha, den 13. November 1847. Freiherrlich Friesensche Patrimonialgerichte. F. Knörich. G. Schösser.
a4 Titerarische Anzeigen. So eben ist erschienen und in allen Buchhandlungen zu haben:
J. V. Kutscheit's Karte der Staaten Mittel-Ita liens
mit einer Ne benkarte des ehemaligen Herzag-=
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n 15.
1
. Amtlicher Theil. . uland. Berlin. Verordnungen des General- Post Amts. Dentfche Bundesstaaten. Rönigreich Bayern.
sen und bei Rhein. n Ye burg-Schwerin. Bekanntmachung wegen des neuen Münzfußes. Oesterreichische Monarchie. ien. Lotto- und Börsenspiel. Ernennung. Frankreich. Paris. Näheres über die Trauer - Feierlichkeit zu Dreur. = Prinzessin Adelaide. — Die üstenbefestigung Englands.
Großbritanien und Irland. London. Verfolgung und Bestrafung Erhöhung der Einkommen-Steuer. —
der Mordthaten in Irland. — Vermischtes. Schweden und Norwegen. Stockholm.
gelassenen Neger auf St. Barthelemy. — Christiania.
Drontheim. Schweiz. Kanton Bern. Die Klöster und religiösen Orden. — Die Tagsatzung. — Luzerner Kriegsklostenzahlung und Konferenzen. —
Aufforderung zu Straßenbau. —
— Kanton Luzern. Kasimir Pfyffer.
ner Bezirksgerichts. — Die Gemeindewahlen des Kantons. — Ziegler's Abschied von Luzern. — Kanton Uri. Garantie für die Zahlung der
Kriegsfosten. — Kanton Schwy . — Demonstration in Einsiedeln. fassungs⸗ Entwurfs. — an den Großen Rath. — Verfassungs⸗Kommission. Die Tagsatzungs-Instruction.
Italien. Roni. Vereiteltes Bemühen, Unruhen zu erregen. — Dor Carlo Torlonia. — Florenz. Befinden der verwittweten Großherzo in
Portugal. London. Wortlaut der Thronrede bei Eröffnung der Cortes.
Handels⸗ und Börsen⸗Nachrichten.
Königl. Schauspielhaus. („Christoph Columbus.)
Ethmologie.
Amtlicher Theil.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Kaiserlich russischen Wirklichen Staatsrath Frähn zu St. Petersburg den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse' zu verleihen Die Regierungs⸗Räthe von Str uensee zu Koblenz und vo
S Dirigenten, Ersteren bei der Regierung zu Breslau und Letzteren be de )
r Regierung zu Posen, zu befördern.
Angekommen: Se. Durchlaucht der Fürst Heinrich LXXIV. zu Reuß⸗ Schleiz-Köstritz, von Breslau.
Se. Ercellenz der Ober-Burggraf im Königreich Preußen, von Brünneck, von Trebnitz.
*
llichtamtlicher Theil. K
Berlin, 14. Jan. Das Amtsblatt des Königlichen Post⸗ Departements enthält die Verordnung, betreffend die Porto⸗ Freiheit in Angelegenheiten des Apotheker-Vereins im nördlichen Deutschland; desgleichen, betreffend nig fin Bearbeitung der Anstellungs⸗-An⸗ gelegenheiten der zur Versstgung berechtigten Militairs bis zum Feld⸗ webel (Wachtmeister) aufwaͤrts und der versorgungsberechtigten Po— stillone. Nach derselben sollen die Angelegenheiten wegen Versorgung vom 1. Februar d. J. durch bestimmte Ober⸗ Post⸗ Aemter bearbeitet werden. Diese haben: 1) die Gesuche um Notirung anzunehmen, 2) die Bewerber durch Vermittelung der Post⸗Anstalten prüfen zu lassen, 3) die qualifizirt befundenen Bewerber zu notiren, 4) die notirten Expektanten zur Anstellung zu überweisen, 5) cautions? fähige Stellvertreter für Unterbediente so weit als thunlich bereit zu halten. Die Versorgungs-Berechtigten müssen demnach künftig ihre Anträge wegen Notirung zur Anstellung im Postdienste, so wie et— waige spätere Gesuche, welche ihre Anstellung zum Gegenstande ha⸗ ben, an dasjenige Ober-Post-Amt richten, welches die Versorgungs⸗
Befinden des Freiherrn von Hormayr. — Berichtigung. — Großherzogth um Hes⸗ Landtag. — Großherzogthum Mecklen⸗
Zwecke der Reise des Königs der Belgier. — Vermächtnisse der
Dank -⸗Adresse der frei⸗ Feuer in
Anträge des aarwanger Vollsvereins. — Zusammenseẽtzung des luzer=
Der Entwurf der neuen Verfassung. — Kanton Zug. Annahme des Ver= Kanton Freiburg. Zuschrift des Bischofs — Kanton Genf.
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Zur historischen
1 ; ͤ
cheel zu Potsdam zu Ober-Regierungs-Räthen und Abtheilungs⸗
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Angelegenheiten für den Bezirk bearbeitet, seinen Wohnsitz hat.
Königreich Bayern. Der All
chen vom 9.
Die Münch. Ztg. erklärt das Gerücht, als Minister General
In der Sitzung der zweiten Kammer der Präsident an,
; Hoheit des Grof stattfinden können. Unter den eingebrachten Ei geordneten Chr. Zöppritz: a) auf Verbesserung des Wildschaden Gesetze h) die Pächter oder Berechtigten von Waldjagden für den Schaden, der in Feldern von Reh⸗, Damm= wild angerichtet wird, zu zwei das Wildschadengesetz auch auf Obstbäume von 2 und darüber in der Weise auszudehnen, daß der Jagd⸗Eigenthüme oder Jagdbe
bei Wildschaden einzu Wesentlichen in allen Kreisbl
Grosßherzogthum
ach Wahl des Zahlungspflichtigen, 11-Thalerfußes (iedoch mit Ausschluß der Scheidemünzemn), lich also auch in preußischem und hannoverschem Courantgelde, gelei⸗ stet werden dürfen, und zwar hei solchen Zahlungen der Thaler preu— ßisch oder hannoversch Courant zu dem Werthe von 118 Schillinge N angenommen werden soll.“
Annahme des 14-Thalerfußes als Landes-Mün daß in der Großherzoglichen Verwaltung die Etats für den Jahrgang Johannis 1848 bis Johannis 1849 und eben so auch welche das Kalenderjahr 1848 umfassen, sowohl bei der als bei der Ausgabe in Courant des 14-Thalerfußes den, wobei gegen No 165 pCt. Agio hinzuzurechnen sind.,“
Wien, 10. Jan. hier ein Lotto- und Börsenspiel um sich ren Klassen um so mehr Eingang fand, als es
Allgemeine
15 ten
Preußische Zeitung.
Januar
Dentsche Bundesstaaten.
am 10. Jannar zeig
Zoll Durchmesse
——
e) den Ersatz des Schadens,
welche sich die Beschädigten zu wenden haben.
Mecklenburg ⸗ Schwerin.
mithin auch auf d
* 2
auch
enthält dasselbe Blatt Folgendes:
die Etats
Oesterreichische Monarchie. (Od. Z.) In den letzteren Jahren hat
nehr n ihren Vermögenskräf⸗ und daher im Allgemeinen demoralistrend einwirkt., Man
gestattete dem hohen Adel, sesnen Schuldenstand durch Anlehen mit— telst Partial⸗ zu arrangiren, Waldsteinische ꝛc. Papiere,
Obligationen, die mit Gewinnsten zur Verloosung kamen, und so entstanden Esterhazysche, Windischgrätzische,
deren Nominalwerth bis auf 20 Gulden RM w, ö . j Die Banquiers, welche solche Anlehen übernahmen,
machten gute Geschäfte, das Publikum aber, und zwar meist die dienende
Klasse, durch diesem neuen
auf die Sum
Namen ihres ten müssen.
kleineren Maßstabe bis ist nun eine zeitgemäße durch für die Zukunft das Minimum solcher Partial ⸗Obligationen
einzelne bedeutende Gewinnste angelockt, trug sein Geld Lottospiele zu, und die Agiotag? der Börse wurde im in die untersten Klassen verbreitet. Dagegen und wohlthätige Verordnung erschienen, wo—
me von 100 Fl. C. M. festgesctzt ist und, um der Agio⸗
tage zu steuern, erforderlich gemacht wird, daß diese Papiere auf den
Eigenth
ümers, nicht wie bisher des lieberbringers, lau—
Noth oder Schwarz⸗ Dritteln verantwortlich zu machen; e
der
Das att vom 8. Januar enthält eine landesherrliche Bekaunt⸗ machung, zufolge welcher die unterm 30. April 1847 ergangene Ver⸗
in welchem der Bewerber
. Ztg. wird aus Mün— Januar gemeldet, daß der Geheime Rath Freiherr von r sich von dem Schlaganfall in der Sylvesternacht unerwar— tet schnell wieder erholt und seine Geschäste alsogleich wieder ange⸗
habe der Kriegs- Mn Major Freiherr von Hohenhausen, bei Sr. Ma⸗ jestät dem Könige um Zurücknahme des ihm übertragenen Minister⸗ postens nachgesucht, für unwahr.
Großherzogthum Hessen und bei Rhein. (Hess.
te
daß über die Annahme der Adresse der Kammer noch keine Mittheilung gemacht werden könne, da wegen Unwohlseins zherzogs eine Empfangnahme noch nicht habe ngaben ist ein Antrag des Ab⸗ 8
) r J
rechtigte verpflichtet wäre, zwei Drittel des Schadens an diesen zu ersetzen; c auf ein Wildschaden Gesetz in Betreff der Be⸗ schädigungen von Waldkulturen; durch Strichvögel, namentlich Kraniche, Trappen, wilde Gänse, wild Enten, so wie auch durch Raubthiere, geschieht, auszunehmen; f) das haltende Verfahren, so wie das Gesetz selbst, im ättern, so wie auch in der Landeszeitung, zu publiziren, besonders auch in ersteren die Taratoren namhaft zu
.
ordnung wegen Annghme der Münzen des 14-Thalerfußes bei den Großherzoglichen Kassen auf alle öffentlichen, landständischen Kassen ausgedehnt wird, weitere Verordnung „die an solche Kassen in Næ zu leistenden Zah—
ie
so daß fortan und bis auf
in Münzen des nament⸗
ö
„Die bevorstehende zfuß macht erforderlich,
.
Einnahme aufgestellt wer⸗
gegriffen, das bei den unte—
ñ . ᷣ 1 1 Lieutenants Prinzen von Hohenzollern ist der Kaiserl. Feldmarschall⸗ 1
Gerichtssitzung der richterlichen Spezial-Kommission, folgung und Bestrafung der in Irland verübten Mordthalen einge⸗ setzt und gegenwärtig auf ihrer Reise durch begriffen ist, liefert einen charakteristischen Zug der dortigen Zustände. Es handelte sich um die schon erwähnte Publication des Urtheils— spruchs gegen den Mörder Ryan, welcher Tages. zuvor von dem Gerichte für schuldig befunden war. 1 Er antwortete: „Mylords! Ich bin so alt und bin niemals nem Leben wegen eines Ich habe immer ehrlich gearbeitet; meine Verfolger thaten das nicht; sie stahlen immer Schafe bin unschuldig an dem, Bitte, welche ich habe, ist die, Aeltern zu begraben.
Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition der Allgem. Preuß. zeitung: Behren⸗Straße Nr. 57.
nsertions⸗Gebühr für den aum einer Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.
154.
An die Stelle des kürzlich verstorbenen Kaiserl. Feldmar schall⸗
Lieutenant und Kommandant der Kaiserl. Truppen zu Ferrara, Graf von Auersperg, zum Militair⸗Oberkommandanten von Desterreich ob der Enns zu Linz ernannt.
rankre ich.
Paris, 9. Jan. Die Reise des Königs der Belgier soll nicht blos die Anwesenheit bei dem Leichenbegängnisse der Prinzessin Adelaide, sondern zugleich die nöthigen Verabredungen für eine zur Vollendung des belgischen Eisenbahnnetzes nöthige Anleihe bezweckt haben, von welcher schon seit einigen Tagen an der Börse die Rede war.
Aus Dreux schreibt man noch über die Trauer-Feierlichkeiten bei der Beisetzung der Prinzessin Adelaide, daß mehr als einmal der Nönig während des Verlaufs derselben nahe schien, seinen Gefühlen freien Lauf zu gestatten, seine Bewegung aber immer noch bemeisterte. Allein als das De profundis gesungen war, der Sarg in das Ge— wölbe gebracht wurde und der Augenblick des Scheidens für immer kam, als die Verschließung der Gruft geschehen war, vermochte er seinen Schmerz nicht länger zu hemmen, und seine Thränen flossen reichlich. Aber es war nur ein Augenblick der überwältigenden Empfindung, seine Geisteskraft gewann die Oberhand wieder, und nach einem letzten Blick auf die Ruhestätte der so heiß geliebten Schwester
schritt er langsam, aber sicher die Stiege zur Kapelle hinauf. Diese Kapelle war in den ersten Jahren der Restauration von der Mutter des Königs erbaut worden. Nach ihrem 1821 er—
folgten Tode ließ Ludwig Philipp, damals Herzog von Orleans, den Bau fortsetzen und brachte die Leiche seiner Mutter dort zur Ruhe. Seit 1830 haben sich die Grüfte von Dreux vier Mal für Mitglieder der jetzigen Königlichen Familie geöffnet: für die Prin- zessin Marie von Württemberg, den Kronprinzen Herzog von Orleans, den als Säugling gestorbenen Herzog von Guise, Sohn des Herzogs von Aumale, und jetzt für Madame Adelaide. Zwei Vorfälle haben die Ceremonie des Leichenbegängnisses zu Dreur etwas gestört. Graf Montalivet, durch die Anstrengungen des Tages angegriffen, mußte die Kirche verlassen und sich zu Bett legen, und im großen Empfangsaale des Schlosses brach während des Trauergottes⸗ dienstes Feuer aus, wurde aber durch die Pompiers schnell gelöscht.
Man versichert, daß Madame Adelaide den Armen von Paris 200,000 Fr. vermacht hat. Das Geld soll bezirksweise vertheilt und den verschiedenen Wohlthätigkeits-Anstalten zugewiesen werden. Die Prinzessin Klementine und die Königin der Belgier erben Diamanten und Kostbarkeiten von großem Werthe. —
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Die Vorschläge des Herzogs von Wellington in Bezug auf eine Befestigung der offenen Küstenpunkte Englands geben der De⸗ mocratie pacifique Veranlassung zu ungemesscnen Ausfällen ge⸗ gen die englische Politik. Dieses Blatt will in den Befürchtungen, von welchen Großbritanien seit einiger Zeit gequält werde, die ersten Streiche einer Nemesis erblicken, welche dessen Politik nur zu lange herausgefordert um nicht endlich davon heimgesucht zu wer den. Man könne sich bei Durchlesung der Worte Wellington's fragen, ob die offizielle Welt Großbrstaniens nicht plötzlich vom Schwindel befallen worden, zur Strafe für die ungemessene Entwicke— lung, welche es seinem Handel gegeben, und für seine Eigensucht in Bezug auf Irland; denn man sollte doch meinen, die Juli⸗Regierung habe der Welt genug Friedens-Garantieen gegeben, um nicht ohne Veranlassung den Verdacht einer militairischen Verwegenheit auf sie zu werfen.
1 . habe,
Ayl und Irland. Die vorgestern in Limerick abgehaltene welche zur Ver—⸗
Großbritanien London, S8. Jan.
die beunruhigten Distrikte
Er ward zuerst gefragt, was er zu sagen abe, weshalb das Todesurtheil nicht an ihm vollstreckt werden solle. in mei⸗ Gewehrs oder einer Pistole verhaftet gewesen. fe rings im Lande und dergl. mehr. Gottlob, ich was man mir zur Last legt. . . Die einzige daß man so gut sei, mich bei meinen Das ist Alles, was ich zu sagen habe.“ Die
Königlich es
Sch auspielhaus. Christoph Columbus, 1ster Theil, Schauspiel in 3 Akten,
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von Werder. (Den 13. Januar.)
Der Verfasser hat sein Drama, das vor einigen Länge ermüdete, zertheilt und insofern verbessert. Der erste Theil ist so kurz, und die Decorationen sind so prächtig, daß man nicht ermüdet.
Außerdem aber wissen wir dem Stücke nichts nachzurühmen: die Ent— deckung Amerika's, von Campe erzählt, wirkt in aller ihrer Nüchternheit tie⸗ fer und poetischer, als dieses Drama, das zwischen Geschichte und Dichtung in einer unglückseligen Mitte schwebt.! Es 'ist völlig ohne Zusammenhang, alle Personen außer Columbus sind Statisten, und dieser einzige Columbus trägt zwar die Geographie der Zufunst mit Geschmack vor, schwärmt und hält Monologe, aber ein Seemann, der Entdecker Amerika's ist er nicht.
Das Stück lehrt, daß wohl jeder Dramatiker ein Philosoph sein muß,
daß aber nicht jeder Philosoph ein Dramatiker zu sein braucht. 40
Jahren durch seine
Zur historischen Etymologie.
Die volksthümlichen Benennungen im Königreich Preußen. Ein Versuch von Jüngst. Berlin. Verläg der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei. 1848.
Das vorliegende Werlchen enthält nach der Ordnung der Provinzen eine historische, geographische und ethnographische Beschreibung der zum
preußischen Staate
wird besondere
sein Buch als
nungen genommen.
digkeit, sondern er will blos einzelne diesem Gebiete geben. keine leere Spielerei.
men der Völkerstämme und der Gegenden, für die historische Forschung. stüͤtzt sich großentheils auf sprachliche Combinationen. die Ortsbezeichnungen in vieler Beziehung charalteristisch für die ganze Anschauungsweise des Volkes. hün lichkeit eines V unsrige, eine Ursprache ist, Volkes ihren unmittelbarsten Ausdruck gefunden.
gehörigen Landschaften. Wie es schon der Titel anzeigt, Rücksicht auf alle sich vorfindenden volksthümlichen Benen⸗= In letzterer Beziehung bezeichnet der Verfasser selbst einen Versuch, er macht also keinen Anspruch auf Vollstän⸗ Resultate seiner Sprachforschung auf
Die Etymologie der Ortsnamen aufzusuchen, ist Wo wir keine besseren Quellen haben, sind die Na⸗ die sie bewohnen, sehr wichtig Die Geschichte des früheren Mittelalter; Dann aber sind
Gewiß ist es, daß die wichtigste Eigenthüm. Sprache ausmacht, zumal wenn dieselbe, wie die
worin die Gefühle und Gesinnungen unseres Gewiß ist es auch, daß
olkes seine
eine sehr wichtige Rolle in der Sprache die Namen der Orte, Flüsse, Berge
und Landschaften, insofern sie wirklich aus der weise des Volkes hervorgegangen sind, spielen. der Verfasser
interessant.
Anschauungs- und Gefühls— d, Eine Untersuchung, wie sie unternommen hat, ist deshalb in mehrfacher Beziehung
Menlwürdig ist es, daß der Name des Königreichs Preußen nicht vom
Stammlande,
Volksstamm und einer Sprache,
Etymologie des
sondern von einer hinzugekommenen Provinz, von einem die längst verschwunden, herrührt. Die Namens mird folgenderweise angegeben: Die Grundform
sei nicht Borussen, Borussia oder Porussen, Porussia, wie gewöhnlich ange⸗
nommen und als „bei den Russenden Wohnende“, als „Hinterrussen“ er= klärt wird, indem im Slavischen po hinter, nach, bei bedeutet, sondern
Pruzzen oder Pruten (Pruthen), welches Wort der litthauischgothischen Mundart angehöre und Wissende bedeute, von dem altpreußischen prunta, ich ver- stehe (littauisch suprantu). 1 ausgeführten Religions⸗System im Vergleich zu ihren polnischen Nachbarn als mehr Wissende sich vorgekommen seien, oder das Wont sei die Ueber= setzung des germanischen Namens der Gothen oder Widen.
Ensweder, weil die Preußen mit ihrem sehr
Der Name Berlin, Boralin, Borolina, wird vom slaw. bor, Fichten
wald (wovon auch Brandenburg abstammt, die germansisirte Form für Ben nabor, machter Wald.
Waldfeste) und ola, Acker, hergeleitet; es bedeutet also urbar . In den Namen, welche das Volk einzelnen Gegenden, Ber⸗ Besonders
spricht sich in den märkischen Ortsnamen die Neigung zu Scherz und Spott
entschieden aus,
. * . . ber Humor. gen und Orten gegeben, zeigt sich mit:nter ein derber Humor
während dagegen die schlesischen Ortsbezeichnungen oft eine
. 6m ine 7, ö poetische Anschaunng verrathen und in Pommern eine praltische Beobach- tung des Bodens, und besonders der Gewässer, hervortritt.
Wünschenswerth wäre es, wenn der Verfasser eine vollständige Zusam—
menstellung der in Preußen sich vo sindenden dollathümlichen Ortsbezeich⸗ nungen unternähme und sich nicht blos auf einzelne Proben, wie es im vorliegenden Buche geschehen ist, beschränkte. J ein gabe mit besonderen Schwierigkeiten verbunden, einmal, weil eine bedeutende Anzahl der preußischen Ortsnamen aus dem Slavischen stammt, dann aber
Freilich ist eine solche Auf⸗
besonders, weil die eigentlich vollsthümlichen Benennungen fast nur im Munde des Volkes leben und immer mehr von den neueren Bezeichnungen verdrängt werden. 1