1848 / 19 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

ñ daß hier die ganze Opera-

von dieser die 500 000 Psd. * * 64 6. d, her n auf den tion in einer einfachen 6 in ulatlon wäalde abcr auch in blesem Reserve Fonds n Dasselbe findet nun statt, wenn die Bank an m , 3 will. Sie kauft dann Sicherheiten an der Börse 323 n, mit Noten, vielleicht 500, 000 Pft. Einige Stunden sind (4 . G00 Pfd. Noten allerdings mehr im Umlauf, aber eben so gewiß . ee. baß die fünf Matler, welche die Sicherheiten verkauften, Rach= e n. schon den eingelösten Notenbetrag ihren Bankers oder der Bank von England zustellen werden, so daß die Bank mit dieser ganzen Opera—= tion weiter nichts gethan, als ihre Sicherheiten um s0do, 000 Pfd. vermehrt und ihre Reserse um so viel verringert, aber die Circulation keinesweges vermehrt hat. Die Bank kann also ihren Notenbelauf weder einschränken noch erweitern, wenn wir die Konvertibilität festhalten. Aber ich muß noch zeigen, daß es rein unmöglich ist, im Fall eines steigenden Wechsel⸗Courses die Circulation einzuschränken. Wenn dieses Steigen nämlich durch höhere Getraidepreise in Folge einer schlechten Aerndte, der vermehrten Getraide⸗ Einfuhr und des Ausflusses von Bullion erzeugt wird, was geschieht dann? Das Circulations-Mittel wird gemessen nach dem Preise der Waaren, die wir besorgen, nach der Anzahl der Geschäfte, die wir zu machen haben. Wenn die Preise nun steigen, wie ist es dann möglich, daß die Bank ihre Circulation in einem Augenblicke einschränken kann, wo die höheren Preise und die vermehrten Geschäfte eine größere Masse des Circulations-Mittels erfordern als zur Zeit niedriger Preise? Ein anderer Grund, weshalb die Bank ihre Circulation nicht einschränken kann, ist der, daß in jedem Falle, wenn der Mangel eines Circulations-Mittels sich fühlbar macht, das Va— kuum sofort durch Checques auf das Deposit-Departement der Bank aus— gefüllt wird. Die Einschränkung der Circulation ist also auch unmög⸗ ch so lange wir neben dem Ausgabe- noch ein Deposit-Departement aben.“

Aus allen diesen Auseinandersetzungen geht unzweifelhaft hervor, daß eine Bank, wie sie auch eingerichtet sein mag, niemals eine Handelskrisis verhindern wird, daß also der Vorourf gegen die Bank-⸗Akte Peel's, sie habe die Krisis verschuldet, wie ungerechtfertigt die Theorie der Akte auch sein mag, ein ungegründeter ist. Die Bank ist dazu da, Kapital zirkuliren zu lassen; wo kein Kapital vorhanden ist, kann auch keines zirkuliren. Nichts⸗ destoweniger bleibt ein Vorwurf gegen die jetzige Bank-⸗Einrichtung bestehen, nämlich der, daß sie Publikum und Regierung allzu sicher gemacht und das drohende Unglück nicht eher hat erkennen lassen, als bis es hereingebrochen war. Diese Sicherheit war die Folge des laut erklärten Zweckes des Peel⸗ schen Bankgesetzes, jeder künftigen Krisis einen Damm entgegenzusetzen. Die Bank-Dircktoren wurden sorglos und beachteten nicht die Zeichen der Zeit; sie hielten ihren Diskonto im Januar 1847, als deutliche Anzeichen den herannahenden Sturm schon verkündeten und der Abfluß des baaren Geldes unaufhaltsam zunahm, noch immer auf 3 pCt., erhöhten ihn im April erst auf 4 pCt. und vertrauten der selbstthätigen Wirksamkeit des Geseßes. Dadurch ist das Uebel jedenfalls verschlimmert worden. Die Bank erfüllte ihren Beruf nicht, als Wächter und Regulator des Geld— Umlaufs, unheilvollen Kredit-Speculationen zu begegnen; denn indem sie ihr einziges Augenmerk ausschließlich auf die Circulationsmaschine hielt, welche je nach dem Stand der auswärtigen Wechsel-Course die Noten Tirculation einschränlen oder vermehren sollte, aber dies doch nur scheinbar bewirkte, verlor sie den Ueberblick über die Kapitalbewegung, das Fundament des Handels, und schwankte in gänzlicher Ungewißheit. Es ist wohl zu hoffen, daß die zusammengetretene Parlaments- Kommission, welche die Bankfrage nach vielen voraufgegangenen Untersuchungen noch einmal einer Prüfung unterwerfen soll, wenigstens den Vortheil haben wird, diesen wich⸗ tigen Zweig des Bankwesens in den Bereich der Wirksamkeit der Bank— Direction zu bringen.

Agassiz nnd die Lawreuce-Seientifie⸗School in Cambridge.

Boston, 6. Dez. (A. 3.) Die Vorlesungen des Herrn Professor Agassiz über Naturgeschichte würden mit außerordentlichem Beifall aufge⸗ nommen, und Leute aus allen Ständen strömten von nah und fern herbei, um den gefeierten Lelkturer zu hören. Wer das Glück hat, Prof. Agassiz persönlich zu kennen, wird sich kaum darüber wundern, denn nur Wenige besitzen in solchem Grade wie er die Gabe, die eigene Begeisternng für die Wissenschaft Anderen und selbst den wenig Vorbereiteten mitzutheilen. Der Enthusiasmus ist seitdem nicht im geringsten erkaltet, und, was wesentlicher ist, die erfreulichsten Folgen davon lassen sich überall wahrnehmen. Die Saat, die Prof. Agassiz ausstreute, hat bereits gekeimt und beginnt, sich in reicher Fülle auf diesem jugendlichen, kräftigen Boden zu entfalten.

Als das wichtigste Ereigniß im geistigen Gebiet ist die Gründung einer speziellen Schule für angewandte physikalische und Naturwissenschaften an der Universität zu Cambridge zu betrachten. as Haward⸗College oder die Haward-Universität zu Cambridge bei Boston ist bekanntlich die angesehenste und bedeutendste wissenschaftliche Anstalt in den Vereinigten Staaten. Es werden dort alle Zweige der Wissenschaft und somit auch Naturwissenschaf⸗ en gelehrt, zum Theil von sehr tüchtigen Männern, wie namentlich Pierce für Astronomie und Gray für Botanik. Da jedoch die literarischen Stu⸗ dien von den realistischen nicht getrennt sind, fo konnte bisher, wie in den meisten Anstalten Eurspa's, nur Unvollständiges geleistet werden, denn wie bei uns nehmen die Sprachstudien den ersten Nang ein, und, feltsam ge— nug, die Amerikaner hei all' ihrem praktischen Sinn halten vielleicht noch fester wie wir an der Klassizität*). .

e —— .

) Ein guter Scholar zu sein gilt überall für eine große Auszeich- nung, und wer es versteht, mit lateinischen Sentenzen gehörig um sich zu werfen, gilt leicht für ein sehr gelehrtes Haus. Selbst die Frauen neh— men darauf Rücksicht, wenigstens in Neu- England. Es giebt wenige Damen aus der vornehmen Gesellschaft in Boston, die nich: Virgil und Ovid im Original gelesen haben. Welcher Nutzen für die Familie daraus entspringt, ist mir bis jetzt noch nicht klar geworden. Indeß muß ich zum Lob unserer Damen bekennen, daß sie ihre Gelehrsamkeit nicht zur Schau tragen, und wenn hin und wieder dadon die Rede ist, so . sie darüber ohne alle Affectation. Der Blaustrumpf tritl nur selten zum Vorschein. ö.

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Indeß war durch die von den meisten Staaten veranstalteten geologi= schen Aufnahmen die Aufmerksamkeit 3 Publikums r auf 6 22 * ralogischen Neichthümer des Bodens gerichtet worden. Das Bedürfniß na— turhistorischer Studien machte sich immer mehr fühlbar, und die Zweckmä- ßigkeit einer Spezialschule für realistische Wissenschaft war mehrfach bespro⸗ chen worden. Man erschrak aber vor den Kosten, die eine folche Anstalt, wenn sie des Landes und der Universität würdig sein sollte, verursachen würde. Erst zu Anfang dieses Jahres wurde ernstlich daran gedacht, und Agassiz's Gegenwart und die Begeisterung für Naturwissenschaften, die er im Publikum erweckt hat, sind nicht ohne Einfluß darauf gewesen.

Die Vorsteher der Universität benutzten diese günstige Stimmung, um die Sache vor das Publikum zu bringen, und es dauerte nicht lange, so trat ein Bürger von Boston, Herr Abbot-Lawrence ein Name, den jeder Neu- Engländer kennt und ehrt mit einer Dotation von funfzigtausend Dollars voran. Darauf hin wurde die Schule unmittelbar organisirt und erhielt den Namen der Lawrence-Scientific-School. Die erste Professur, die der Zoologie und Geologie, wurde Herrn Professor Agassiz angetragen, welcher sie nach einiger Unterhandlung angenommen hat. Zur Professur der Chemie wurde Herr Horsford, ein Schüler Liebig's, ernannt. Zu gleicher Zeit wurde eine Professur der Architektur dekretirt und Herr Jeffries Wo⸗ man, einer der ausgezeichnetsten Naturforscher dieses Kontinents, zur Pro- sessur der vergleichenden Anatomie berufen. Die Piofessur für Feldmessung ist noch nicht besetzt.

In einer wissenschaftlichen Schule ist es aber nicht mit der Ernennung

von Professoren gethan. Sammlungen und Laboratorien sind unentbehr⸗ liche Bedingungen zum Gelingen. Auch für diese wurde Sorge getragen. Das chemische Laboratorium soll nach dem Modell dessenigen von Gichen gebaut werden, aber größer sein. Nur der Umstand, daß der Horsfordsche Plan um das Zweifache die ursprünglich dafür bestimmte Summe über- steigt, hat es verhindert, daß das Laboratorium noch nicht fertig dasteht. Darum aber verzweifelt Niemand an der Ausführung desselben. „Die öffentliche Meinung ist einmal dafür“, sagte mir Horsford, „mehr bedarf es nicht. Das Geld wird sich schon finden.“ So war es in der That mit dem Observatorium, so ist es dieses Jahr mit dem Museum in Boston ge⸗ wesen, und so wird es mit dem Laboratorium ergehen, welches ein wür⸗ 94 Seitenstück zu diesen beiden schönen Anstalten zu werden ver— spricht. Pofessor Agassiz wird seine Vorlesungen an der Lawrence - Scientific⸗ School nächstes Frühjahr beginnen. Mittlerweile hat er von allen Theilen der Vereinigten Staaten und selbst von Canada Aufforderungen zu öffent= lichen Vorträgen erhalten. Nur wenigen ist er im Stande zu entsprechen. lleberall aber, wo er bis jetzt gelesen hat, hat er, wie in Boston, den aller⸗ größten Beifall geärndtet. In New- York war sein Auditorium ein auser-= lesenes, zum Theil aus Damen bestehend, ein schönes und begeisterndes Auditorium fürwahr! Daß aber auch das größere Publikum an diesen Vor= lesungen einen warmen Antheil nahm, kann man aus dem Umstande ent- nehmen, daß zwei der Haupttagesblätter, der Courrier and Enquiner und die Tribune, ihre Stenographen hinsandten und den folgenden Tag die Lection in extensg publizirten. Die Tribune begnügte sich nicht da? mit, sondern reproduzirte auch in Holzschnitten sämmtliche Ümrißfiguren, die der Lehrer an der Tafel zeichnete! Wie seltsam klang es nicht unseren Oh⸗ ren, wenn wir Tages darauf die Jungen in der Straße schreien hörten: „Prof. Agassiz 6th Lecture with sine drawings, only two Cenis.“

Außer dieser allgemein zoologischen Vorlesung gab Professor Agassiz auch eine spezielle Vorlesung in der medizinischen Schule über Entwickelungs⸗ Geschichte, welcher sämmtliche Professoren und Studenten beiwohnten, so wie eine große Zahl von praktischen Aerzten. Es war dies eine fast unbekannte Wissenschaft in der neuen Welt. Nur einize wenige Mediziner waren mit den Haupt- Erscheinungen in der Entwickelung des Hühnereies vertraut. Daß man aber die Gesetze der Entwickelung durch alle Klassen des Thier⸗ reichs verfolgt habe, daß die Embryologie bereits zu einer umfassenden Wissenschaft herangewachsen sei, davon hatten die Amerikaner kaun eine Ahnung, eben so wenig wie die meisten englischen und französischen Gelehr⸗= len. Mit Freude haben wir gehört, wie bei dieser Gelegenheit Professor Agassiz unserer vaterländischen Gelehrten gedachte, indem er die Embryo— logie eine deutsche Wifsenschaft nannte und sie als das Ergebniß deutschen Fleißes und deutscher Forschung darstellte. Es war dies sür uns um so erfreulicher, als wir nur zu oft gewahr werden mußten, daß sich die Amerikaner überhaupt eine durchaus falsche Vorstellung von Deutschland machen, das sie meist nur durch dit Einwanderer kennen.

Eisenbahnen und Dampfschifffahrt. Glogau⸗Saganer Eisenbahn.

Die Direction der Niederschlesischen Eisenbahn hat zur Vorlage für die am 18. Januar abzuhaltende General ⸗Versammlung einen Bericht über den Stand des Unternehmens ausgearbeitet; ob- gleich derselbe nicht als vollständiger Bau- und Jahresbericht ange— sehen werden kann, denn ein solcher wird erst der im Mai abzuhaltenden Gencral-Versammlung als Vorlage dienen so wird es doch nicht uninteressant sein, demselben einige Daten zu ent— nehmen.

Seit der Eröffnung der Bahn, am 1. November 1846, wurde der innere Ausbau der Empfangsgebäude in Glogau, Klopschen und Quaritz vollendet, so wie die Anlage zweier Wagenschuppen durch Ausbau zweckmäßig verändert; ganz neu wurden in vorigem Jahre ausgeführt: 3 Güterschuppen nebst einer Gepäckhalle und einem Wasserthurm im saganer Bahnhofe; eben so wurde eine ge— meinschaftliche Güter- und Gepäckhalle, zur Mitbenutzung für die Niederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn, so wie ein Gast— hof, zur Benutzung für die mit den Nachtzügen von den Nachbar— Bahnen auf die Glogau-Saganer Bahn übergehenden Reisenden, er— baut, endlich aber der Bau sämmtlicher Wärterbuden, welche zum Theil massiv ausgeführt sind, vollendet. Außer diesen Bauten hat aber besonders die Befestigung des Bahnkörpers und dessen Schie— nenlagen bedeutende Kräfte erfordert.

Während des ganzen Jahres hat ein ununterbrochener Betrieb,

wehungen, wo sich die Züge um einige Stunden verspäteten, regel- mäßig stattgefunden, und ist auch nur in benanntem Zeitraume ein Unglücksfall, und zwar der Tod eines Arbeiters durch sein eigenes Verschulden, vorgekommen. z

Was den finanziellen Zustand des Unternehmens betrifft, so kann in Bezug auf die Baukasse noch keine vollständige Rechnungsvorlage erzielt werden, und wird dieselbe in der im? Mai statisindenden General- Versammlung vorgelegt werden. Die Direction giebt jedoch die Versicherung, daß das Anlage⸗-Kapital von 2 Millionen Thale vollkommen ausreicht. Was den bis dahin noch nicht emittirten Be— trag von 248,000 Rthlr. Prioritäts-Obligationen betrifft, so ist, da dergleichen Effekten, welche weniger als 3 pCt. Zinsen tragen, ; nur mit unerschwinglichen Opfern unterzubringen sind, der statulenmäßige Beschluß gefaßt worden, den Zinssatz für jene 218.000 Rtihlr. von 13 pCt. auf 5 pCt. zu erhöhen, und es ist gelungen, ein für die Gesellschaft höchst vortheilhaftes Abkommen wegen des Veikaufes dieser Summe abzuschließen, nachdem durch die Allerhöchste Kab nets⸗Ordre vom 12ten v. M. diese Erhöhung des Zins satzes

genehmigt worden ist. Die Gesellschaft ist sonach wegen ihres vollständigen Anlage - Kapitals gesichert und wird,

nach der Versicherung der Direction, der Reserve-Fonds am Schlusse des Jahres einen Bestand von mehr als 106,00 Rthlr. ergeben.“

Die Frequenz ist von Monat zu Monat gewachsen, in welchem Maße die Steigerung stattgefunden, ergiebt ein Vergleich zwischen dem Monat November 1847 zu dem des vorigen Jahres; die Ein— nahme für den benannten Monat im Jahre 1847 betrug 8379 Rth!r. 12 Sgr. 2 Pf., die des vorigen Jahres 6031 Rthlr. 26 Sgr. 4 Pf. es wurden sonach 2347 Rthlr. 15 Sgr. 10 Pf. im November 1547 mehr eingenommen. Dieser günstige Abschluß ist der Beseitigung

mancher Uebelstände und Hindernisse zuzuschreiben, und zwar ist die Herabsetzung des Güter ⸗-Tarifs der Niederschlesisch Märkischen Bahn, so wie die Berücksichtigung der Station

Hansdorf, dieselbe zu einer Güter⸗ Station mit einem ihrer Lage nach im richtigen Verhältniß stehenden Tarifsatze in dem neuen Reglement derselben Bahn sestzustellen; namentlich hat aber auch die Eröffnung der Sächsisch-Schlesischen Eisenbahn, welche am 1. September 1847 erfolgte, sehr günstig auf dem Güterverkehr gewirkt. Eben so läßt die Wilhelmshütte bei Sprottau von jetzt ab ihre Gü— ter fast ausschließlich über die Bahn gehen, und das von der Fabrik zur Beförderung zugesicherte Quantum beläuft sich jährlich auf 80, 900 Centner. Eine fernere Zunahme des Güterverkehrs ist auch noch durch die vom 1. Januar ab eingetretenen regelmäßigen Eilfuhren zwischen Glogau und Posen, welche durch einen Verein von Spedi— teuren ins Leben trat, zu erwarten.

Eine Uebersicht des Verkehrs in dem ersten Betriebsjahre, vom 1. November 1846 bis ult. November 1847, würde folgendes Re— sultat ergeben: Es wurden befördert 99,467 Personen und dafür 45,188 Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf., für Güter-, Gepäck⸗, Vieh- und Equipagen⸗- Transport 36,817 Rthlr. 13 Sgr., ferner an MNiethen, Pachtgeldern und Extraordinarien 1445 Rthlr. 2 Sgr. 7 Pf., zu sammen also 83,7651 Rthlr. 3 Sgr. 1 Pf, eingenommen. . Rechnet man hierzu die Einnahme pro Dezember 1847 mit ca. 800) Nthlr., so wie die erst am Jahresschluß fälligen Forderungen und Extraordina— rien mit ca. 1600 Rthlr., so wird die Einnahme bis ult. Dezember 1847 93,151 Rthlr. 3 Sgr. 1 Pf. betragen. .

Dagegen belaufen sich die Betriebs— Ausgaben für den oben ge⸗ dachten Zeitraum (13 Monat) auf 49,167 Rthlr. 26 Sgr. 7 Pf., pro Dezember werden dieselben noch ca. erfordern 4000 Rihlr., mit—

selbst in den Winter⸗Monaten, mit Ausnahme bei den starken Schneever—

hin die Betriebs- Ausgabe überhaupt betragen 53,167 Rthlr. 26 Sgr. 7 Pf., dazu treten die Zinsen der zur Zeit coursirenden 252,000 Rthlr. Prioritäts-Obligationen mit 10,520 Rthlr., Summa 64,087 Rthlr. 26 Sgr. 7 Pf., und es blieben sonach am Schlusse des Jahres 1847 zur Verthellung auf 14,174 Stück Stamm -Actien 29,063 Rthlr. 6 Sgr. 6 Pf. oder mindestens 2 pCt., ein gewiß be— friedigendes Resultat, wenn man erwägt, daß der Betrieb in der un— günstigsten Jahreszeit eröffnet und sich demselben die nachtheiligsten Konjunkturen entgegenstellten, so daß in den ersten Monaten der Er— öffnung kaum die Betriebskosten gedeckt wurden.

gandels- und Börsen-Nachrichten.

A Hamburg, 15. Jan. Wesentliche Preis-Veränderungen haben seit unserem letzten Berichte nicht stattgefunden, und ist, der Jahreszeit ent— sprechend, im Waarengeschäft dahier im Allgemeinen Stille dorherrschend

In Kaffee zeigt der Markt viel Festigkeit, und haben sich Käufer bei nachstehenden Umsatzen in die etwas erhöhten Forderungen gefügt.

Verkauft murden in den letzten Tagen:

1500 Sck. Brasil, reel ord. 34 35 Sch.

get. ord. 3 5 l 00 Sck. Domingo, reel ord. 3 * Sch. 600 Sck. Maracaibo .... ... 35 Sch.

Von farbigem Brasil-Kaffee gehen unsere Vorräthe sehr zusammen, und sind wir damit I Sch. höher gegangen.

Zucker. Die Meinung war für diesen Artikel bisher sehr gut und steht, bei den fortwährend stattfindenden ziemlich belangreichen Ausfahren von rohen Zuckern, fast zu erwarten, daß wir bei Wiedereröffnung der Schifffahrt eine Preiserhöhung in diesem Artikel erfahren werden.

In Thee sind keine nennenswerthe Veränderungen vorgefallen, gute Mittel-Peccos sind sehr geräumt und bleiben in starker Frage.

Cassia lignea, wovon in diesen Tagen Mehreres auf Speculation

gekauft wurde, ist von 78 auf 73 Sch. Beo. pr. Pfd. gestiegen.

, .

Allgemeiner Anzeiger.

Bekanntmachungen. . 1205 Nothwendiger Verkauf.

Stadtgericht zu Berlin, den 25. November 1817.

Das dem Kaufmann Heymann Benjamin Kristeller und dessen Ehefrau Röschen, geborenen Hirsch Levin Groß, gehörige, hierselbst in der Klosterstraße Nr. 22 belegene, im stadtgerichtlichen Hypothekenbuche von Ber— lin Lol. 8. Rr. 616. verzeichnete Grundstück, gerichtlich abgeschätzt zu 699 Thlr. 26 Sgr. 9 Pf, soli

am 4. Juli 1848, Vormittags 11 Uhr 2 an der . subhastirt werden. Taxe und SHy⸗ * pothekenschein sind in der Registralur einzufehen. 2

Zugleich werden die Erben des angeblich verstorbenen Heymann Benjamin Krssteller hierdurch vorgeladen.

140 Nothwendiger Verkauf.

Das im Dorfe Lamsfeld, Lübbener Kreises, belegene dem Mühlenmeister Johann Friedrich 5. . rige, im Hypothekenbuche sub Nr. 22. verzeichnete e.

sermühlen - Grundstück, abgeschätzt auf S506 Thin. 10 Sgr. 6 Pf. mit 4 Thlr. 7 Sgr. 3 Pf sarhjedes

At Pf. zufolge der nebst Hypothekenschein in der Registratur e, r e, . 33. ö. am 1; Aug ust 1848, Vormittags 9 Uhr, an Herichts telle hierselbst subhastirt werden. Lieberose, den 25. Dezember 1847. Gräflich von der Schulenburgsche Gerichte der Stadt und Standesherrschast Liebero e.

mittags, geschehen kann. serem Comtoir, Burg straße Nr.

Einsendung in Empfang zu nehmen. Berlin, den 17. Januar 1848.

Friedrich⸗Wilhelms⸗-Nordhahn.

fzehnte Einzahlung.

n

.

at bl Die Besitzer von Cer—

lifikaten der Friedrich⸗

Wilhelms Nordbahn . Der gediuckte Bericht über die Ver- werden hierdurch benach- handlungen der vierten General-Ver— 4 richtigt, daß die fun f⸗ = n sammlung der Actionaire der Prin ö zehnte Einzahlu ng Wilhelm Steele Vohwinkeler) KEisen-

1 bon 5 2 nach Abrech . w nung der auf den bishe⸗ . J rigen Eid e imten haf⸗ den Unterzeichneten bereit. tenden Zinsen von 22 Berlin, am 15. Januar 1848.

Certifikat bei uns täglich bis zum 1. Februar a. «, mit Ausnahme der Sonntage, von 9 12 Uhr Vor a9; Zu diesem Behufe sind die Tertifikate mit speziellem Nummern-Verzeichniß auf un= ĩ 25, einzureichen, um dagegen die neuen sofort oder erst nach erfolgter

Jacobson C Rieß.

Prinz Wilhelm Eisenbahn.

. bahn liegt zur Aushändigung an die ** 1Inhaher von Actien dieser Bahn bei

Anhalt C Wagener, Brüderstralse No. 5.

286

. im Weihnachts-Termin 1847 fällig gewordenen Zinsen, sowohl der 42 als auch 31prozentigen Groß— herzoglich Posenschen Pfandbriefe, werden gegen Ein— lieferung der betreffenden Coupons und deren Speeifi— cationen vom 1. bis 16. Februar d. J., die Sonntage ausgenommen, in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr, in Berlin durch den unterzeichneten Agenten in seiner Wohnung (wo auch vom 20sten d. M. die Sche— mata zu den Eoupons-Specificationen unentgeltlich zu haben sind) und in Breslau durch den Herrn Geheimen Kommerzien⸗-Rath J. F. Krater ausgezahlt.

Nach dem 16. Februar wird die Zinsenzahlung ge— schlossen, und können die nicht eihobenen Zinsen erst im Johannis-Termin 1818 gezahlt werden.

Berlin, den 11. Januar 18418.

F. Mart. Magnus, Behrenstr. 46.

Das Abonnement beträgt. 2 Rthlr. für 4 Jahr. 4 Rthlr. 7 Jahr. 8 Rthlr 1 Rohr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis- Erhöhung. Bei einzelnen Nummern wird der Bogen mit 27 Sgr. berechnet.

Allgemeine

Preußische Zeitung.

Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition der Allgem. Preuß. Zeitung: . Behren⸗Straße Nr. 57. Insertions⸗Gebühr für den Raum einer Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.

Berlin, Mittwoch den 19ten Januar

Inhalt.

Amtlicher Theil.

Ständische ungelegenheiten. Allerhöchstes Propositions⸗Dekret. Reglement über den Geschäftsgang bei dem Vereinigten ständischen AusQ— schusse. Mitglieder des Vereinigten ständischen Ausschusses.

Inland. Berlin. Hofnachricht. Provinz Sachsen. Bewegung der Bevölkerung von Magdeburg. Rhein-Provinz. Eisstand.

Deutsche Bundesstaaten. Großherzogthum Baden. Stände⸗ Verhandlungen.

Frankreich. Paris. Befinden des Königs. Abd el Kader's Deira. Chateaubriand. Schreiben aus Pga ri s. (Kommissions-Fassung des

Amendements in Betreff der italienischen Angelegenheiten und Diskus⸗

sion des auf die Schweiz bezüglichen Adreß Paragraphen in der Pairs⸗ Kammer; Büreaus und Adreß-Kommission der Deputirfen-Kammer.)

Großbritanien und Irland. London. Kabinets⸗Rath. Dampf⸗ schifffahrts Verbindung zwischen Schottland und Dänemark. Aufhe— bung der Schifffahrtsgesetze.

Belgien. Brüssel. Proteste des Bischofs von Lüttich gegen Maßre—Q geln des Justiz-Ministers. Die Seefahrerschulen.

Schweiz. Kanton Bern. Tagsatzung. Dufour. Großer Rath. Kanton Schwöoz. Truppen-Heimkehr. Kanton Freiburg. Groß⸗ raths⸗Beschluß. Kanton St. Gallen. Alt Landammann Baum⸗ gartner. Kanton Wallis. Verhandlungen im Großen Rath.

Die Todesstrafe und deren Schärfung.

Handels⸗ und Börsen⸗Nachrichten.

Beilage.

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Regierungs-Rath von Daum den Eharakter als Gehei— mer Regierungs- Rath zu verleihen. Dem bisherigen Ober-Lehrer, Dr. Zumpt, an dem Friedrichs= Werderschen Gymnasium hierselbst, ist das Prädikat „Professor“ bei⸗ gelegt worden.

Angekommen: Se. Durchlaucht der Herzog von Ratibor und Fürst von Corvey, von Ratibor.

Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath Graf Renard, von Groß⸗Strehlitz.

Abgereist: Der Kurfürstlich hessische General⸗Major von Amelunxen, nach Kassel.

Ztändische Angelegenheiten.

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen ꝛc. entbieten dem Vereinigten ständischen Ausschusse Unseren gnädigen Gruß.

ö Wir den Entwurf des neuen allgemeinen Strafgesetz⸗ buches im Jahre 1813 Unseren getreuen Provinzial⸗ Ständen zur gutachtlichen Aeußerung haben vorlegen lassen, ist dies wichtige und umfangreiche Werk auf Grund der Bemerkungen und Anträge der— selben einer nochmaligen umfassenden Erwägung von Unserem Justiz⸗ Minister für die Gesetz-Revision und demnächst von einer aus Mit- gliedern Unseres Staatsraths ernannten Kommission unterworfen und hiernach der frühere Entwurf umgearbeitet worden. Da die provin— zialständischen Gutachten über mehrere wichtige Punkte desselben we⸗ sentlich von einander abweichen, so haben Wir es, wie schon dem ersten Vereinigten Landtage in Unserer Botschaft vom 24. Juni d. J. eröffnet worden, angemessen befunden, behufs Vorbereitung Unserer weiteren Entschließungen über den umgearbeiteten Entwurf des neuen Strafgesetzbuchs noch den Vereinigten ständischen Ausschuß mit seinem Gutachten zu hören und denselben zu diesem Zweck durch den Be⸗ fehl an Unser Staats⸗Ministerium vom Zten d. M. berufen. Gleich⸗ zeitig sind an die Mitglieder desselben der umgearbeitete Entwurf des neuen Strafgesetzbuches nebst den dazu gehörigen Gesetz- Entwürfen über dessen Einführung, so wie über die Kompetenz und das Verfah⸗ ren in Strafsachen der Gerichte in dem Bezirk des rheinischen Ap— pellations-Gerichtshofes zu Köln, imgleichen die von Unserem Justiz⸗ Minister für die Gesetz⸗Revision ausgearbeiteten Motive der gedach⸗ ten drei Entwürfe vertheilt und außerdem diejenigen Punkte im Strafgesetzbuche, welche sich durch ihre praktische Wichtigkeit aus⸗

eder in Ansehung deren bei den provinzialständischen Bera⸗ thungen vornehmlich wesentliche Verschiedenheit der Ansichten sich ergeben hat, Inseren Befehl besonders zusammengestellt wor⸗ den. Indem Wir dem Vereinigten ständischen Ausschusse, unter Hin—⸗ weisung auf die bereits vertheilten Gesetz⸗-Entwürfe, diese Zusammen— stellung anliegend „) zugehen lassen, wollen Wir vorzugsweise über die hierin hervorgehobenen Punkte der gutachtlichen Aeußerung des— selben entgegensehen, ohne jedoch den Vereinigten ständischen Aus⸗ schuß in der Befugniß beschränken zu wollen, Uns auch über andere Punkte in den demselben vorgelegten Gesetz-Entwürfen sein Gutach- ten abzugeben.

Uebrigens bleiben Wir dem Vereinigten ständischen Ausschusse in Gnaden gewogen.

Gegeben Charlottenburg, den 31. Dezember 1847.

(gez Friedrich Wilhelm. (gez Prinz von Preußen.

Mühler. Eichhorn. von Thile. von Savigny. von Bodelschwingh. Graf zu Stolberg. Uhden. von Canitz. von Düesberg. von Rohr.

34 zeichnen

) S. unten „Hauptfragen zur Berathung für die Vereinigten stän- dischen zn schu ssl⸗ ; . .

Sauptfragen zur Berathung für die Vereinigten ständischen Aus schüsse. 1.

(8. 8.) Soll statt der im Entwurf von 1843 angeordneten Schärfung der Todesstrafe die in dem gegenwärtigen Entwurfe an— geordnete Schärfung stattfinden?

Mot. S. 5, 6.

9

/ (8. 9.) Soll die geringste Dauer der Zuchthausstrafe auf 3 Jahre bestimmt werden?

Mot. S. 7. ; §S. 10.) Soll die Bestimmung bes Entwurfs von 1843 wegen der körperlichen Züchtigung dahin beschränkt werden, daß diese Strafe nur gegen ehrlose Verbrecher als Zusatz zur Zuchthausstrafe, und zwar nur bei Diebstahl, Raub und Hehlerei beibehalten wird? Mot. S. 7 11. ; / (6. 12 127, 74, 781.) Soll die längste Dauer der Gefängniß⸗ strafe der Regel nach zwei Jahre betragen? Mot. S. 12. 5. Soll die im Entwurfe ven 1843 (55. 17, 18) angenommene Festungs st rafe wegfallen? , ;

(9. 15.) Soll die Festungsh aft allgemein ausgeschlossen sein in denjenigen Fällen, in welchen der Verlust der Ehrenrechte eintritt? Mot. S. 13. ö 1 (6. 28.) Soll die Vermögens-Confiscation beibehalten werden? Mot. S. 19. 8

(8. 51.) Soll das vollendete zwölfte Lebensjahr als Gränze der unbedingten Zurechnungs - Unfähigkeit wegen jugendlichen Alters (Entwurf 1843, §. 79, Nr. 1) gelten?

Mot. S. 29 sed.

9

kbüßung oder Erlaß der Strafe des zuletzt begangenen Verbrechens verübt worden ist? Mot. S. 38. 16. . (8. 111.) Sollen Bestimmungen über den Landfriedensbruch aufgenommen werden? ö Mot. S. 52 ff. 91, 92 (zu §8. 264, 266).

11

(8. 168.) Soll die Strafe bes Ehebruchs wegfallen, wenn der schuldlose Ehegatte auf den Wegfall anträgt? Mot. S. 69, 70. 20

(88. 199 und 204 [Entw. 1843 §5. 281 und 187]. Soll bei Verletzungen der Ehre dem 2 die Zurücknahme des Strafantrags bis zum Anfang der Vollstreckung der Strafe gestat= tet sein?

Mot. S. 76, 77. . 13.

(S5. 238 und 243 (Einführungs-Ordnung §§. XXI. XXII. ]) Soll die Untersuchung der schweren und leichten Körperverletzung im Strafgesetzbuch dem richterlichen Ermessen überlassen (86§. 238, 2d3) und nur in der Rheinprovinz von einer bestimmten Dauer des zuge⸗ fügten Uebels abhängig gemacht werden? (Einführungs-Ordnung S§. XXI. XXII.) ,

14.

(8. 269.) Soll bei dem Diebstahl, welcher an einer Sache von geringem Werth und nicht unter erschwerenden Umständen begangen wird, der Richter ermächtigt sein, die Strafe bis auf Gefängniß von acht Tagen herabzusetzen?

Mot. S. 93. terschlagung).

Vergl. S. 97 zu §. 275 (wegen der Un—

16

Soll der 5. 406 des Entwurfs von 1843, welcher eine mittlere Klasse von Diebstählen ohne Veränderung des Maximums der Strafe zum Gegenstande hat, fortfallen?

Mot. S. 93, 94. Vergl. S. 97 (wegen der Unterschla⸗ gung. Entw. . 4126). 16.

(8. 286.) Soll die Erpressung durch Androhung einer an sich

nicht strafbaren Handlung unter Strafe gestellt werden? Mot. S. 99. ö I.

(8. 408 ff.) Sollen die Strafbestimmungen über Amtsverbrechen auch auf Inhaber von Hoheitsrechten oder Regalien, so wie auf de⸗ ren Stellvertreter, Anwendung finden?

Mot. S. 139 ff. s 18.

(6. 412.) Soll der §. 621 des Entwurfs von 1843 auf die im §. 412 angegebene Art beschränkt werden? Mot. S. 143 ff. 3

Soll der §. 622 des Entwurf von 1843 fortfallen? Mot. S. 145 ff.

Neglement 266 n . sndis Geschäftsgang bei dem Vereinigten ständischen Ausschusse.

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen ꝛc. ꝛc. . 6 ö verordnen über den Geschäftsgang bei dem Vereinigten ständischen

Alusschusse auf den Antrag Unseres Staats. Ministeriums, was folgt:

(98. 77) Soll der Rückfall die Eigenschaft eines Schärfungs⸗ grundes verlieren, wenn das neue Verbrechen zehn Jahre nach Ab⸗

1 Form der Eröffnung und 2 des Vereinigten ständischen Aus⸗ usses.

Der Vereinigte ständische Ausschuß wird durch den von Uns zu ernennenden Kommissarius eröffnet und geschlossen. 2

Stellung des Königlichen Kommissarius.

Alle Verhandlungen mit dem Vereinigten ständischen Ausschusse werden durch Unseren Kommissarius vermittelt. Er übergiebt dem- selben Unsere Propositionen und alle sonst von der Regierung aus⸗ gehenden Mittheilungen und empfängt dessen Gutachten und Eingaben aller Art. An ihn hat der Vereinigte ständische Ausschuß sich wegen jeder Auskunft, so wie wegen der Materialien, deren er bedarf, zu wenden. Er ist befugt und verpflichtet, den Marschall auf etwanige Verletzungen des Geschäfts⸗Reglements aufmerksam zu machen.

8. 3. Stellung des Marschalls.

Dem Marschall werden Unsere Propositionen und alle sonst von der Regierung ausgehenden Mittheilungen zugefertigt, und bei ihm haben die Mitglieder ihre Anträge einzureichen. .

Er beruft und schließt die einzelnen Plenar⸗Versammlungen. Von seiner Anordnung hängt zunächst Alles ab, was auf Ruhe und Ordnung in der Versammlung und auf Beschleunigung der Arbeiten Bezug hat. .

Wenn ein Mitglied dauernd verhindert ist, an den Geschäften Theil zu nehmen, so muß dies dem Marschall angezeigt werden, wel⸗ cher davon Unseren Kommissarius in Kenntniß zu setzen hat, damit der Stellvertreter des verhinderten Mitgliedes einberufen werde.

ö Präklusivfrist für Petitions⸗Anträge. .

Anträge auf Bitten oder Beschwerden (Petitionen) müssen in- nerhalb der ersten 8 Tage nach Eröffnung des Vereinigten ständischen Ausschusses dem Marschall schriftlich eingereicht werden. Der Mar⸗ schall hat Unserem Kommissarius diese Anträge abschriftlich mitzu— theilen. ; .

8 * Secretaire.

Der Marschall ernennt 8 Secretaire, aus jeder Provinz einen. Dieselben haben ihn bei der Geschäftsführung, namentlich durch Ver lesung der eingegangenen Schriften und bei Bewirkung der Abstim⸗ mungen, zu unterstützen und in den Plenar⸗-Versammlungen das Pro⸗ tokoll zu führen. Zu den vorkommenden Schreibereien, so wie zu der sonst etwa erforderlichen Assistenz der Secretaire, sowohl in den Ple⸗ nar⸗Versammlungen, als auch außerhalb derselben, können von dem Marschall geeignete Beamte unter Zustimmung Unseres Kommissarius angenommen werden.

§. 6. Ernennung von Abtheilungen.

Jeder Plenar-Berathung muüß eine Vorbereitung durch eine Ab⸗ theilung vorausgehen. Diese Abtheilungen hat der Marschall unter Zuziehung der Provinzial⸗Landtags-Marschälle, mit angemessener Berücksichtigung ber verschiedenen Provinzen und des Stimmverhält⸗ nisses der verschiedenen Stände, zu ernennen und eben so die Vor⸗ sitzenden derselben zu bestimmen.

8 Behandlung der Sachen in den Abtheilungen.

Die Abtheilungen können, wenn Wir es angemessen finden, auch vor der Eröffnung des Vereinigten ständischen Ausschusses ernannt und berufen werden und treten dann sofort in Thätigkeit. Zu den einzelnen Sitzungen versammeln sich die Abtheilungen auf die Cin—⸗ ladung des Vorsitzenden. Dieser hat den Geschäftsgang zu leiten und die Referenten zu ernennen.

8. Berathung in denselben.

Der Vortrag des Referenten kann sowohl mündlich als schrift⸗ lich erstattet werden. Nach Beendigung dieses Vortrages in der Ab⸗ theilung beginnt deren mündliche Berathung. Ergiebt sich dabei eine Verschiedenheit der Meinungen, so hat der Vorsitzende die zu ent⸗ scheidenden Fragen aufzustellen und die Abstimmung darüber zu ver⸗ anlassen.

9

Abfassung der Protokolle und Gutachten der Abtheilungen.

Ueber die Berathung und deren Ergebnisse (9. 8) ist ein Pro- tokoll zu führen und von allen anwesenden Mitgliedern der Abthei— lung zu vollziehen. In der Regel wird auf Grund dieses Proto⸗ kolls ein besonderes Gutachten von dem Referenten entworfen, wel⸗ ches hiernächst in der Abtheilung zu verlesen und nach erfolgter Ge⸗ nehmigung in einer von allen anwesenden Mitgliedern zu vollziehenden Reinschrift nebst den bezüglichen Schriftstücken durch den Vorsitzenden dem Marschall einzureichen ist. In einfachen Sachen kann das Pro⸗ tokoll die Stelle des Gutachtens vertreten.

§. 10. . Theilnahme Königlicher Beamten und der Antragsteller an den Abthei⸗ lungs-Berathungen.

Unsere Staats⸗Minister, so wie die von Uns abgeordneten Be⸗ amten (Verordnung über die Bildung des Vereinigten Landtages vom 3. Februar d. J. 5. 227), können den Berathungen der Abtheilungen beiwohnen, um, wo sie es nöthig finden, Aufklärung zu geben und Mißverständnisse zu berichtigen. Die Staats⸗Minister sind jedoch be⸗ fugt, sich hierbei durch andere geeignete Beamte vertreten zu lassen. Es muß daher vor dem Beginn einer jeden Berathung in den Ab⸗ theilungen von deren Gegenstande Unserem Kommissarius zur erfor⸗ derlichen weiteren Benachrichtigung Kenntniß ge eben werden.

Auch den Antragstellern steht es frei, den z erathungen der Ab⸗ theilungen über die von ihnen gestellten Anträge beizuwohnen und daran, jedoch ohne Stimmrecht, theilzunehmen. Sie sind deshalb durch die Vorsitzenden der Abtheilungen von der zur Berathung ihrer Anträge bestimmten Zeit in Kenntniß zu setzen.

8 14. Vertheilung der Abtheilungs Gutachten.

Das Gutachten der Abtheilung (8. 9) und, wenn dieselbe es für nöthig erachtet, auch der, von ihr begutachtete Petitions - Antrag wird gedruckt. Jedes Mitglied der . ein Exemplar zu seiner Information, und eine angemessene Anzahl von