1848 / 22 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Livorno, 10. Jan. (A. 3.) Wenn man in den früher hier stattgehabten Volksaufläufen niemals etwas ernsthaft Beunruhigendes gesehen hatte, so mußte sich doch diese Meinung bei den in voriger Woche eingetretenen Tumulten ändern. Am vorigen Donnerstag konnte über den Ernst der Sache kein Zweifel mehr bleiben, als die Tumultuanten in das Haus des Gouverneurs eingedrungen waren und, in . Saal berathend, einen Volks ⸗Ausschuß ernann⸗ ten, der zwischen Volk und Regierung unterhandeln sollte. Ein durch die Winkelpresse gedruckter, hoöchst aufrührerischer Aufruf (s. Allg. Preuß. Ztg. Nr. 18) hatte dazu vorbereitet. An der Spitze die⸗ ses Ausschusses stand der als Schriftsteller bekannte Advokat Guer— razzi. Sein und seiner Gehülfen (die meist aus der niedrigsten Volks— klasse sind, zu der auch seine Familie gehört) Absicht schien dahin zu gehen, die bestehende Regierung umzustoßen, sich Meister der Stadt zu machen, um die Säckel zu füllen, womit sie sich dann wohl im schimm— sten Falle aus dem Staube gemacht hätten. Die Regierung, von dem Vorgefallenen benachrichtigt, sandte nun in aller Eile Truppen don, Florenz hierher, so wie den Minister Ridolfi mit ausgedehnten Vollmachten. Dieser erließ eine Proclamation, aber noch gestern am hellen Tage entblödeten die Rädelsführer sich nicht, diese, wo sie an— geheftet war, zu beschmutzen, abzureißen oder mit Dolchen zu zer—⸗ setzen. Gestern Abend erwartete man nun mit Spannung den Aus⸗ gang. Es war bekannt, daß, wenn es die Umstände erheischten, das Militair von den Waffen Gebrauch machen werde. Doch fand sich dazu glücklicherweise kein Anlaß, das Militair ist nicht einmal genö— thigt gewesen, auszurücken. Die Bürgergarde allein erhielt die Ord— nung. In der vergangenen Nacht hat man Guerrazzi und seine Mitschuldigen verhaftet und nach Elba abgeführt. In dem Vorhofe des Palastes, wo Guerrazzi wohnte, fand man eine Menge seiner Gehülfen mit Dolchen und Pistolen bewaffnet, sie wagten aber kei⸗ nen Widerstand. Unter den Verhafteten befindet sich auch ein deut— scher Kausmann, Rupp, aus Württemberg gebürtig.

Parma, 11. Jan. (Oester. Beob.) Am Sten d. M. sind die Stadt und das Gebiet von Pontremoli von dem Großherzoglich toscanischen Regierungs- Commissair dem zu diesem Behufe abgeord⸗ neten Commissair Sr. Königl. Hoheit des Herzogs von Parma förm— lich übergeben und an eben demselben Tage das Herzogthum Gua— stalla durch den zur Uebernahme bevollmächtigten Commissair Sr. Vöniglichen Hoheit des Herzogs von Modena von dem Commissair Sr. Königlichen Hoheit des Herzogs von Parma übernommen wor— den. Bei diesem Anlasse sind drei Proclamationen Sr. Königlichen Hoheit des Herzogs von Parma in den übernommenen und in ben übergebenen Distrikten bekannt gemacht worden.

Eisenbahnen und Dampfschifffahrt. Prinz Wilhelms-Eisenbahn.

85

Dem von der Direction der Prinz Wilhelms— (Steele⸗Vohwinkel) Eisenbahn in der am Ausgange v. J. stattgefundenen vierten Gene—

ral —Versammlung erstatteten, so eben erst ausgegebenen Geschäfts=

12 stiges Resultat erzielt werden wird. Die Brücken und Kanäle der Bahn sind natürlich alle vollendet, nur ist es, theils durch die Verlängerung der Lokomotiv⸗-Bahn bis zur Ruhr, theils zur Beseiti⸗ gung verschiedener Flößungs⸗ und Zechenwege⸗Gerechtsame, nothwen— dig geworden, 20 Durchlässe und Kanäle mehr zu bauen, als früher angenommen waren, so daß die Zahl der erbauten Brücken und Ka— näle aller Art sich jetzt auf 226 stellt. Zur gänzlichen Vollendung des Oberbaues fehlen nur noch einige Schienenstränge in den Bahnhöfen zu den Kohlen⸗Magazinen und zu den Ausweichungen zum Einladen der Kohlen an den Zechen. Diese Arbeiten, welche dem Betriebe der Bahn nicht im Wege stehen, werden in kurzem gleich⸗

falls vollendet sein. Auf den Bahnhöfen sind zu Vohwinkel der Lokomotiv- und Wagenschuppen sertig, so wie das Coaks⸗ und Wasser - Reservoir⸗ Gebäude. Auf dem Bahnhofe zu Langen⸗ berg ist der, große Lokomotivschuppen und die Maschinen; Werkstätte fertig, und zur Aufnahme der Passagiere ist im Güter—Q Schuppen eine einstweilen genügende Einrichtung getroffen. Zu glei⸗ chem Zwecke wird in Neviges ein der Gesellschaft gehöriges, in? der Nähe des Bahnhofes gelegenes Haus benutzt. Auf den übrigen Stations- und Halte-⸗Stellen erscheint die Einrichtung besonderer

Stations-Häuser vorläufig nicht erforderlich. Zum Betriebe auf der Bahn sind gegenwärtig vier Lokomotiven von 16“ Cylinder⸗ Weite aus der Fabrik von John Cockerill in Seraing in An— wendung, zwei andere sind eben daselbst noch in Bestellung

Bericht, welcher zum erstenmale sich nicht allein über den Bau, son⸗ dern auch über den seit kurzem eröffneten Betrieb der Bahn ausbrei— tet, entnehmen wir Folgendes: Der Bau der Bahn ist im All— gemeinen als vollendet zu betrachtet, und ist diese demzufolge am 1. Dez. 1847 dem allgemeinen Verkehr eröffnet worden. Die Bahnuinie ist ausge⸗ führt, wie in dem Berichte vom 12. Okt. 1846 angegeben worden, nur mit der einzigen Abänderung, daß die dort erwähnte Zweigbahn von 209 Ruthen Länge von Zeche Gewalt in nördlicher Richtung zur Ruhr mit schmaler Spur für Pferde-Transport nicht gebaut wurde. Dagegen ist die Lokomotivbahn bis dahin verlängert Und die große Drehscheibe zum Wenden der Lokomotiven dorthin gelegt worden. Die Ladestellen für höher an der Ruhr hinauf und jenseits derselben liegende Kohlen-Zechen sind dort ebenfalls eingerichtet. Die gänz— liche Regulirung des Grund-⸗-Erwerbs hat bis jetzt noch nicht bewirkt werden können, jedoch hat die genaue Vermessung der von der Bahn in Besitz genommenen Grundfläche stattgefunden, so daß der gänzlichen Abwickelung dieser Angelegenheit in Beziehung auf die— jenigen Eigenthümer, mit denen auf gütlichem Wege eine Vereinba- rung zu Stande gekommen, nichts mehr im Wege steht. Von den zur gerichtlichen Verhandlung gekommenen Fällen sind sehr viele, ja die meisten, zu Gunsten der Bahn-Verwaltung bereits entschieden, und ist wohl zu hoffen, daß bei den noch schwebenden ein gleich gün—

gegeben. Eine vorgenommene Prüfung der Leistungs⸗ Fähigkeiten dieser Maschinen ergab, daß dieselben mit einer Belastung von 16 beladenen Kohlenwagen 2560 Ctr., also bei einem Mehrgewicht von 60 Ctr. gegen die im Kontrakt bedungene Zahl von 25j6j Ctr die ganze, 45 Meilen lange Bahn von Steele bis Vohwinkel in J Stunde und Minnten, von Vohwinkel nach Steele zurück aber in 57 Minuten zurücklegten. Der Kontrakt bedingt für die Hin- und Derfahrt 2 Stunden 30 Minuten, es wurden nur gebraucht 2 Stunden 1 Minute, demnach gewonnen 29 Minuten. Für die Fahrt durfte nach dem Kontrakt au Coaks verbraucht werden 1320 Pfd., verbraucht wurden 896 Pfd., also weniger 124 Pfd. An Kohlenwagen sind gegenwärtig 104 Stück, an bedeckten Güter= wagen 4 Stück und an Personenwagen 6 Stück im Dienst; von letz⸗ teren sind 3 III. Klasse zu 72 und 3 aus J., II. und III. Flasse kombinirt zu 66 Plätzen. Die Personenwagen sind mit beweglichen patentirten Untergestellen versehen

Seit der Eröffnung des Betriebes und durch die vorhergegan⸗ genen Probezüge bis zum 18. Dezember sind über die Bahn 6815 Personen, 76,094 Scheffel Kohlen und 4145 Centner sonstiger Gü⸗ ter befördert worden, außer den Massen, welche zur Unterhaltung der Bahn transportirt worden sind. Die Aussicht auf einen bedeuten— Kohlentransport ist auf die starke Nachfrage nach den dortigen Koh—⸗ len, sowohl im Bergischen als für den Rheinverkehr, gestützt, und ist auch von den entfernter liegenden bedeutenden Kohlenzechen der Ent— schluß gefaßt worden, sich durch Zweig-Pferdebahnen an die Steele— Vohwinkler⸗Bahn anzuschließen.

Ferner wurde berichtet, daß die durch Beschluß der außerordent— lichen General⸗Versammlung vom 25. März 1847 beschlossene Ver⸗ mehrung des Anlage⸗Kapitals um 325,B 0600 Rthlr., vermittelst Aus— Fabe von 3250 Stück Hproz. Prioritäts-Obligationen, wozu die Aller— höchste Genehmigung erfolgt ist, bewirkt worden ist.

ö Cine lebersicht der Einnahmen und Ausgaben für den Bau pro August 1841 bis 31. Dezember 1816 ergiebt Folgendes: Esnnah- men. 1) Erste bis inkl. achte Einzahlung 86 pCt. des Actien— Kapitals 479,320 Rtihlr., seitdem bis zum 31. Dezember 1846: 180,470 Rthlr., überhaupt 959,790 Rthlre, bleiben Rest und kom⸗ men in Rechnung pro 1847 10 pCt. auf 21 Actien mit 210 Rihlr. 2) Extraordinaria pro August 1814 bis 31. Dezember 1845: 3176 Rthlr. 7 Sgr., seitdem bis zum 31. Dezember 18465: 3941 Rthlr. 2 Sgr., überhaupt A417 Rthlr. 9 Sgr., welches hauptsäch— lich Zinsen aus den bei den Banquiers hinterlegten Geldbe ständen sind; überhaupt Einnahmen g67, 207 Rthlr. 9 Sgr. Ausgaben pro August 1814 bis 31. Dezember 1845: 1) Bau— kosten 293,665 Rthlr. 13 Sgr. 8 Pf., 2) Betriebsmaterial 9262 Rthlr. 8 Sgr. 6 Pf., 3) Verwaltungskosten 14,477 Rihlr. 2 Sgr. 2 Pf., 4) Ertraordinaria 331 Rthlr. 24 Sgr., zusammen 317,736 Rthlr. 18 Sgr. 1 Pf.; seitdem bis zum 31. Dezember 1846: 1) Baukosten 479,259 Rthlr. 3 Sgr., 2) Betriebsmaterial 2381 Rthlr. 4 Sgr. 7 Pf., 3) Verwaltungs kosten 11,500 Rthlr. 15 Sgr. 2 Pf., 4) Zinsen für die Einzahlungen 18,000 Rthlr., 5) Extraäordinaria

5034 Rthlr. 6 Sgr. 2 Pf., zusammen 5165, 171 Rthlr. 25 überhaupt Ausgaben 833,911 Rthlr. 17 Sgr. der Einnahme bleiben 133,295 Rthlr. 21 Sgr. 3 Pf. Bestande von 133,295 Rthlr. 21 Sgr. 9 Pf. sind als Vorschuß verausgabt 76,793 Rthlr. 12 Sgr. 6 Pf., mithin Baar * am 1. Januar 1847:

Saarbrücken, 15. Jan. bringt uns endlich den Anfang der Eisenbahn von Gränze bei Bexbach nach der französischen Gränze in

auf Forbach.

56,50 6 Rthlr. J Sgr. 3 Pf

Das neue

(Köln. Ztg.)

Staates

ieselbe wird auf Kosten des

Bau selbst wird unverzüglich an den beiden Endpunkten der

beginnen.

In den Nachbarstaaten sind die Bahnen, saarbrücker Bahn zu verbinden bestimmt ist

[cho welche

in Bayern die

von Berbach über Homburg, Kaiserslautern, Neustadt nach Ludwigs

hafen und Speyer Metz nach Frouard, wo sie sich der Paris an bereits weit vorgerückt und sehen ihrer Vollendung schon

schließt

im nächsten Jahre entgegen.

Wichtigkeit der Linie von

Paris anderentheils die Verbindung rasch seinem Ziele entgegen zu führen. Die

Forbach über St.

Straßburger

in Frankreich von

sich einestheils

welche ein Glied in der Frankfurt a. M. bilde einer so bed bedeuten

Hieraus ergiebt Saarbrücker Bahn, nach Mannheim und

Dringlichkeit, diesen Thei

Kohlengruben in unserer Nähe werden diesen Bahnen, mit denen

in unmittelbare Verbindung kommen, große Transportmengen und der Pfalz und Lothringen

einer großartigen

Gegenden,

billiges Brennmaterial liefern. Entwickelung des Kohlenbaues und der darauf begründeten Industrie und Glasbereitung welche am Bildstock die Wasserscheide zwischen Saar und Bles über— schreitet und hier einen Tunnell erhalten wird, ] rigen und kfostspieligen, denn die Anschläge für die für die Zweige nach den Kohlengruben, zusammen eine Länge von etwa fenf und einer halben Meile, belaufen sich

in der Eisen

drei Millionen

welche sie durchschneiden

D L

Wir aber sehen

entgegen. Unsere Bahnstrecke

gehört zu den schwie

D

i I Thaler. Die technische Ausführung ist dem Bau Inspeitor Hähner übertragen, und für die Unternehmens bürgt der Geheime Bergrath Sello, de:

seit mehr

dreißig Jahren die Direct on der hiesigen Kohlengruben führt

8 1st

zum Vorstande der Kommission erwählt worden i

Paris,

15. Jen, Am 9.

ist die Eis

8 3 Szanunr

Avignon nach Marseille dem Verkehr übergeben worden. Bahn, welche viele kostspielige Kunst-Arbeiten hat, kostet

Fr. J

was auf den Kilometer etwa

500,000 Fr. mach

Tunnell kostet allein 10,200,000 Fr.

Handels- und Börsen - Nachrichten.

Memel, 15. letzten Berichte nichts

Jan. Im Getraidegeschäft ist es sehr

strenge Kälte

umgegangen. Die

hält an, wodurch der Verkehr beeinträchtigt wird, da eine gute

zur Belebung desselben erforderlich ist. Roggen 50 2 53 Sgr., Gerste 45 Sgr., Hafer Sgr., Kartoffeln 30 Sgr. pro Schfl. nicht bekannt gewordenen Preisen umgegangen.

Nominell ist Weizen

Leinsaat sind ca. 70 Last

Inhaber wollen verkauf

Von

doch fehlt es, der niedrigen Preise im Auslande wegen, an Käufern. Für

polnisches Saat 113 à 115 Pfd. 62 a 64 Sgr. gefordert. Dualität ausgezeichnet schön fällt und jetzt stark zugeführt wird, 5s0 Sgr. pr. Stein für geweichtes und 65 Sgr. Es sollen in einzelnen Fällen auch höhere Preise bis 82

Einige Particen sind, in Aussicht höherer Preise, von szameitsche

Mit dem Absatze von Heringen stockt es gär tailverkauf R. 63 pro Tonne ungebraakt versteuert. 6 sind 2 Ladungen a2 N. 16 pro 4050 Pfd. auf Lieferung r Spiritus behauptet den Preis von 12 Sgr. „Nichten, obgleich die städtische Steuer seit dem 1.

gelegt worden.

auch Käufer.

13664 Flachs, .

Inder zerkäufern auf Von St. Ubes

verschlossen,

Januar C.

Holz geht der frühen Jahreszeit wegen noch nichts

sind nach England hinübergegangen, um Verkäufe zu

man, daß es mit dem Absatze dahin schwer halten werde.

lich von Kopenhagen wieder zugeführt, werden zu eriniedrigten Preise 9

der ausgeboten, ohne Käufer zu

reichlich zugeführt.

sind sehr gesucht ohne Verkäufer oder Abgeber. Silber

Briefe.

[ finden. Hen Jo Lonne.

Rubel

J

a2 24 Sgr. pro

Steinkohlen 22

Bekanntmachungen.

11223 3 28 aun g

Auf dem Gute Wusterhanse Wustransee), Neustettin⸗ schen Kreises, stehen in der dritten Rubrik Nr. 9. Zwei⸗ tausend Fünfhundert Thaler rückständiger Erbgelder zu fünf Prozent zinsbar und nach halbjährlicher Kündigung zahlbar aus der Obligation des Gutsbesitzers Otto We⸗ dig George Carl von Zastrow vom 6. Rovember 1816 laut Verfügung vor, 16. Juli 1817 für das verstorbene

1 869 9761

Auf den Antrag der Geschwister Landschulz hierselbst werden die beiden verschollenen Brüder derselben:

üIIigem einer nze

Morgens 19 Uhr, vor dem Königl. Hofgericht, bei Ver— meidung der am 29. März k. J. zu erkennenden Prä— klusion hiermit aufgefordert. Datum Greifswald, den 18. Dezember 1817. Königl. Preuß. Hofgericht von Pomhmern und Rügen. ĩ .

. oJ.

Tobias hierdurch edictaliter aufgefordert, sich in dem zu seiner Verantwortung auf den 11. August c., Vormittags 10 Uhr, in unserem Geschäfts-Lokalc

K vor dem Herrn Kriminal-Nichter Keber anberaumten

handlung in der Sache gewärtig zu sein. Vorgeladene ausbleiben, so wird wider denselben nicht

Sollte der

Termine persönlich zu gestellen und der weiteren Ver—

Fräulein Marie Wilhelmine von Zastrow mit Hypothek für die Kosten eingetragen. Die Erben der Glaubige⸗ rin haben in der gerichtlichen Verhandlung vom 9. März dies. Jahres über die Post quittirt und' in deren Lö' schung gewilligt. Das über dieselbe ausgefertigte Hy⸗= potheken⸗Dotument ist indeß verloren gegangen. Jufolge Antrags des Gutsbesitzers Carl Otto Casimir Friedrich Wilhelm von Zastrow werden daher alle diejenigen welche an die zu löschende Post und das darüber aus“ gestellte Instrument als Eigenthümer, Cessionarien, Pfand oder sonstige Brief-Inhaber oder aus irgend welchem Rechtsgrunde Anspruch zu machen haben, hier⸗ mit aufgefordert, ihre Ansprüche spätestens in dem auf den 15. April 1848, Vormittags ti uhr, vor dem Ober-Landesgerichts⸗Referendarius von Ban— demer anberaumten Termin in unserem Gerichtsgebäude anzuzeigen und nachzuweisen. Die Ausbleibenden ha— ben zu erwarten, daß sie mit ihren etwanigen Rechten an die bezeichnete Post und das darüber ertheilte Do— kument werden ausgeschlossen, ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen auferlegt, die Post selbst aber im Hypo— thekenbuche ohne Beibringung des für ungültig zu er= klärenden Dokuments wird gelöscht werden. Cöslin, den 4. Dezember 1847. Erster Senat des Ober-Landesgerichts.

23 b] U ,

Unter Hinweisung auf die den Stralsundischen Zei tungen in tend inserirten Ladungen vom heutigen Tage werden Alle und Jede, welche an die gl fn schaft des verstorbenen Gutsbesitzers Andreas Franz Gustas Rassow, insbesondere an das dazu gehörende, auf Rügen belegene Gut Pazig *. p. rechtsbegründete Forderungen und Ansprüche eiheben' und geltend ma⸗ chen zu können vermeinen, zu deren Anmeldung und Beglaubigung in einem der folgenden Termine: am 20. Januar, 19. Februar, 7. März t. J.,

1) Friedrich Wilhelm Landschulz, geboren den 1. De— zember 1780,

2) Karl August Landschulz, geboren den 18. August 1788,

Söhne des emeritirten Küsters und Schullehrers David

Julius Landschulz, so wie die von ihnen etwa zurück—

gelassenen unbekannten Erben hierdurch aufgefordert, in

dem auf

den 109. August 1848, Vormittags 11 Uhr,

im Gerichtshause hierselbst vor dem Land- und Stadt-

gerichtsrath Lach angesetzten Termine sich zu melden,

widrigenfalls sie für todt erklärt und ihre unbekannten

Erben mit ihren Ansprüchen an den Nachlaß werden

präkludirt werden.

Neustadt-Ebersw., den 11. Oftober 1817.

Königl. Preuß. Land- und Stadtgericht. 471 .

Der nach unserer Bekanntmachung vom 26. Novem— ber 1547 mit vorgeladene Verschollene, Schneidergeselle Hund, heißt mit Vornamen nicht Johann Carl, sondern Christian Michael Carl.

Delitzsch, den 8. Januar 18 16.

Königl. Land und Stadtgericht. 521 Aufgehobener Arrest.

Der unterm 23. Oktober v. J. auf 9 Gebührenfor⸗ derungen des hissigen Justiz-Kommissarius Ahlemann angelegte offene Arrest ist aufgehoben.

amter, den 17. Januar 1818. Königliches Land- und Stadtgericht.

451 Fc dilta l dgitalũi on.

Wider den am 15. April v. J. von hier entwichenen jüdischen Kaufmann Isaac Samuel Tobias, dessen Auf enthalt bisher nicht ö ermitteln gewesen und über des⸗

sen zurückgelassenes Vermögen beim hiesigen Königlichen

nur mit der Untersuchung und Beweis-Aufnahme in contumaciam verfahren, sondern er auch seiner etwa— nigen Einwendungen gegen Zeugen und Dokumente, wie auch aller sich nicht etwa von selbst ergebenden Vertheidigungsgründe, verlustig. Nach Aus mittelung des angeschuldigten Verbrechens wird wider den 10. To- bias auf die gesetzliche Strafe erkannt und das Urtheil in sein zurückgelassenes Vermögen und sonst, so viel es geschehen lann, sofort, an seine Person aber, so bald man seiner habhaft wind, vollstreckt werden. Urkundlich unter Siegel und Unterschrist. Königsberg, den 12. Januar 1848. (1. 859 Königl. Preuß. Inquisitoriat.

49 2 u n g.

2 . 81 6 ** 1 Bergisch-⸗Märkische Eisenbahn. Unter Bezugnahme auf die in unserem Gesellschafts⸗ Statute §§. 11 bis 135 enthaltenen Bestimmungen, for— dern wir die Actionaire hierdurch auf, die Neunte Ratenzahlung von Zehn Prozent auf die resp. Actien bis zum 20. März e. nach Wahl der Actionaite bei folgenden Bankhäusern, welche die Zahlungen vom 20sten d. M. ab in den Vormittagsstunden in Empfang nehmen werden, zu leisten:

in Berlin bei Herren Gebrüder Schickler,

Elberfeld bei deren v. d. Se ydtsKersten C Söhne,

; ö »Herrn J. Wich elhaus Pet. Sohn u.

„Barmen Herren Gebrüder Fischer.

Es sind bei dieser Einzahlung die über die früheren Einzahlungen von 80 Prozent sprechenden Quittungs-— 1 mit einem doppelten Verzeichnisse, auf welchem

5

außer den Nummern der Quittungsbogen auch der ge— sammte Betrag der mit denselben eingehenden Zahlun— en zu vermerken ist, bei einem der vorbengnnten Bank— . einzureichen. Eines von diesen Verzeichnissen wird, mit der Empfangs-⸗-Bescheinigung des Bankhauses

versehen, als Interims Quittung dem Actionair sofort zurückgegeben. Die Rückgabe der Quittungsbegen selbst erfolgt, nachdem auf jedem derselben über die neue Ein zahlung quittirt sein wird, gegen Retradition der In terims-Quittung.

Die auf die bisher gezahlten 809 Prozent fallenden Zinsen seit dem letzten Einzahlungstage, 15. Januar e. werden, gemäß §. 18 des Statuts, zu vier Prozent mit 17 Sgr. 4 Pf. bei jedem Quittungsbogen in? nung gebracht. Die Verzinsung der zahlung beginnt vom 20. März é. ab.

Elberfeld, den 15. Januar 1848.

ö der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn-⸗Gesellschaft.

] wärtigen gegenwartigen

1003 A1 e Auf den Antrag Herzogl. Rentkammer hierselbst wer den alle diejenigen, welche an nachstehende von ihr am 7. Juli 1787 ausgefertigte Obligationen: 1) über 3200 Thlr. Gold, lautend auf die unverhei⸗ rathete Juliane Illing zu Cöthen, über 21400 Thlr. Gold, auf die Ehegattin des Obersten Wolf Ernst Heinrich von Klücks zu Ber lin sprechend, und über 50900 Thlr. Gold, für den Majer Christian Ludwig von Wietersheim zu ausge stellt, Ansprüche irgend einer Art erheben zu können glauben, zu deren Anmeldung und Bescheinigung in dem auf den 21. März 1848 anberaumten Termine vor hiesiger Herzogl. Landes-Re— gierung, bei Vermeidung der am 25sten desselben Mo— nats zu erkennenden Präklusion, hiermit aufgesordert. Die vollständige Edittal-Ladung ist der hiesigen Zei— tung inserirt. ( Cöthen, am 19. Oktober 1817. - Herzogl. Anhalt. Landes-Negierung daselbst. Vierthaler.

August

Wörbzig

53 h]

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al Inhr

der bayerischen der Richtung . . 8 ausgeführt. Für den Bau ist eine besondere Behörde, eine Königliche tommission für den Bau der Saarbrücker Eisenbahn, eingesetzt worden, w 9 Nöniglichen Finanz-Ministerium unmittelbar untergeordnet ist. Den

eiche dem

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Hauptstrecke und auf etwas mehr als

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Amtlicher Theil. . ö

Ständisfche Angelegenheiten. Zweite Sitzung des Verein ig— ten ständischen Ausschusses am 18. Januar: Die Stellung und Kompetenz des Vereinigten ständischen Ausschusses. Erössnung der Verhandlungen über den Entwurf des Strafgesetzzbuches. Einlei⸗ tung des Abtheilungs Gutachtens. Vorfragen über das Gerichts ver fahren u. s. w. Verhandlungen über 8. 1 des Entwurfs, die Anwen⸗ dung der preußischen Strafgesetze betreffend. Soll das Strafgesetzbuch, seiner Fassung nach, für das Volk oder für den Richter bestimmt sein? Verhandlungen über §. 2 des Entwurfs, in Betreff der Anwendbar— keit des Strafgesetzes auf die im Auslande von preußischen Unterthanen begangenen Verbrechen.

Beilagen.

* *. Amtlicher Theil. Se. Masestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Wachtmeister Führer von der Eskadron des 2ten Ba— taillons (Gumbinnen) Zten Landwehr-Regiments und dem Walker— meister Hupperts in Görlitz die Rettungs-Medaille am Bande zu verleihen;

Den bisherigen Ober -Lanbesgerichts-Rath Rathmann in Magdeburg zum Geheimen Ober-Tribunals-Rath zu ernennen; und Dem Justiz-Kommissarius Nordmann in Quedlinburg bei seiner Dienst⸗Entlassung den Charakter als Justizrath zu verleihen.

Se. Hoheit der Herzog Georg von Mecklenburg-Strelitz

ach Neu-Sterelitz abgereist. . Der Königliche Hof legt heute für Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Eugenie Adelaide Louise von Orleans die Trauer auf acht Tage an.

Berlin, den 21. Januar 1848.

Der Ober⸗-Ceremonienmeister Graf Pourtales.

Angekommen: Se. Excellenz der Herzogl. anhalt deßauische Wirkliche Geheime Rath und Regierungs-Präsident, Dr. von Mor— genstern, von Deßau. . . ͤ ;

Abgereist: Der Präsident des Konsistoriums der Provinz Preußen, Bessel, nach Königsberg i. Pr.

Ständische Angelegenheiten. Zweite Sitzung des Vereinigten ständischen Ausschusses.“)

(18ten Januar.) Die Sitzung beginnt nach * auf 11 Uhr unter Vorsitz des Land—

tags-Marschalls, Fürsten zu Solms.

Als Secretaire fungiren die Abgeordn. Freiherr von Gudenau und Siegfried.

Marschall: Meine Herren, wir beginnen mit Verlesung des Allerhöchsten Propositions⸗Dekretes in Bezug auf die Vorlegung des Strafgesetzbuches. Ich bitte den Herrn Secretair, das Propositions- Dekret zu verlesen.

(Die Vorlesung erfolgt durch den Secretair, von Gudenau. Alle Mitglieder der Versammlung erheben sich.) ö (S. Allg. Pr. Ztg. Nr. 19.)

Marschall: Eine Mittheilung des Herrn Regierungs-Kom⸗— missars enthält die Nachricht, daß die Geheimen Justizräthe Bischof und Simons Auftrag erhalten haben, den Berathungen unserer Ver— sammlung über das Strafgesetzbuch beizuwohnen. In allgemeinen Angelegenheiten hat Graf Schwerin sich um das Wort gemeldet.

Graf Schwerin: Meine Herren, ich erlaube mir zuerst das Wort zu nehmen, weil mir durch einen von Ihnen Allen sehr be⸗— dauerten Umstand der Vorzug zu Theil geworden ist, Vorsitzender der vorberathenden Abtheilung zu werden, und in dieser Eigenschaft als Organ der vorberathenden Abtheilung habe ich eine Erklärung abzu— geben, welche den Standpunkt bezeichnet, von welchem die Abtheilung ausgegangen ist, als sie die Berathung des Strafgesetzbuches begann. Die Erklärung, die auf einstimmigem Beschluß der Abtheilung beruht, lautet so:

Bevor die Versammlung in die Berathung eintritt, habe ich im Namen der vorbereitenden Abtheilung zu erklären, daß in ihrem Schoße bereits in Erwägung gezogen, ob dieselbe in Einklang mit den Wahlen zum Vereinigten ständischen Ausschusse und unbeschadet der bei denselben von einem Theile der Abgeordneten abgegebenen Erklärungen und gemachten Vorbehalte stattfinden könne.

Die Abtheilung ist der Meinung gewesen, daß diese Erklärungen und Vorbehalte durch die Berathung des Entwurfs zum Strafgesetz— buche in keiner Weise alterirt werden, indem dadurch in die für den Vereinigten Landtag in Anspruch genommenen Rechte nicht eingegrif— fen wird.

Sie hat daher um so mehr, als bis jetzt dem Ausschusse an— dere Vorlagen und Anträge nicht gemacht sind und solche auch kaum zu erwarten sein dürften dafür gehalten, daß eine weitere Erör— terung über die Stellung des Ausschusses unter solchen Umständen selbst in Hinblick auf den Allerhöchsten Landtags-Abschied und das erlassene Geschäfts⸗-Reglement vom 2. Dezember 1847 nicht erforder⸗ lich und demgemäß nicht wünschenswerth erscheine.

Diejenigen Mitglieder der Abtheilung, welche die Wahlen zu den Ausschüssen ohne Vorbehalt angenommen haben, und unter diesen be⸗ sonders diejenigen, welche die Kompetenz des Landtags- Ausschusses überhaupt als unzweifelhaft anerkennen, konnten um so mehr obiger

) Das Manuskript zu dieser Sitzung, 221 Blätter stark, ist uns erst heute, Freitag den 21. Januar, Morgens 107) Uhr, zugekommen. Wir sehen uns daher, in Berüchsichtigung der uns gegen unsere, namentlich uswärtigen, verehrlichen Abonnenten obliegenden Verpflichtungen, außer Stand, diese Sitzung bereits heute in ihrer ganzen Ausdehnung zu geben.

Der Schluß wird morgen folgen. Dje Red. der Allg. Pr. Ztg.

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5 ' Insertions-⸗Gebühr für den . Raum einer Zeile des Allg. * Anzeigers 2 Sgr.

) M sten W

Sonnabend den

Erklärung aus voller Ueberzeugung beitreten, und es hofft die Ab⸗ theilung daher, daß sie auch in der hohen Versammlung von keiner Seite Widerspruch sinden möge.

Abgeordn. von Anerswald: In Verfolg der eben von dem Vorsitzenden der Abtheilung vernommenen Worte muß ich daran er— innern, daß der erste Vereinigte Landtag an Se. Majestät fast ein⸗ stimmig und auf Grund früherer Gesetze die Bitte gerichtet hat: „die Verordnung vom 3. Februar 1847 über den Vereinigten stän—⸗ dischen Ausschuß und dessen Befugnisse Allergnädigst abändern und diesem Ausschusse, dem Vereinigten Landtage gegenüber, keine weite⸗ ren Befugnisse einräumen zu wollen, als den ständischen Ausschüssen der Provinzial- Landtage diesen letzteren gegenüber beigelegt worden sind durch die Allerhöchste Verordnung vom 21. Juni 1812 in den S8. 2 und 4.“ Nachdem des Königs Majestät Allergnädigst verhei= ßen, diese Bitte in sorgsame Erwägung zu ziehen, sind die Wahlen zu dem zur Begutachtung des Strafgesetzbuches zu berufenden stän= dischen Ausschuß theils ohne, theils aber mit verschiedenartigen Er— klärungen und Vorbehalten vollzogen. Hiernach sind viele Mitglieder des Ausschusses der Ueberzeugung, daß sie nur ein bedingtes Mandat, eine bedingte Berechtigung haben, und Viele von denen, welche hier auf den Ruf Sr. Majestät erschienen sind, um in die Begutachtung des bereits von den Provinzial⸗ Ständen berathenen Strafgesetzbuches einzugehen, können seit Erlaß des Aller= höchsten Landtags-A bschiedes vom 24. Juli und in Betracht des Ge— schäfts Reglements für den Vereinigten Ausschuß vom 2. Dezember 1847 dies nur mit der offenen und ehrfurchtsvollen Erklärung thun, daß sie zu anderen Berathungen und Handlungen sich außer Stand gesetzt sehen würden. Nachdem ich von diesem Standpunkte aus, der auch der meinige ist, als Mitglied der Abthei⸗ lung, dem Beschlusse und der Erklärung derselben beigetreten . zu meiner großen Befriedigung in wesentlicher Uebereinstimmung mit dem geehrten Vorsitzenden derselben habe ich geglaubt, noch auf den Grund hinweisen zu müssen, der eine solche Aussprache nicht in unsere Willkür gestellt, sondern unserer Treue und Wahrhastigkeit zur unabweislichen Pflicht gemacht hat. Ich habe dies gethan für mich und zugleich zu der wohl im Interesse der hohen Versammlung lie— genden Vermeidung zahlreicher gleichartiger Erklärungen, im Einver= ständnisse mit den Abgeordneten: Grabow, Camphausen, von k kken⸗-Tarputschen, von Saucken⸗Julienselde, Graf von Hompesch, Brã⸗ mer, Naumann, Hüffer, von Brodowski, Graf von Skorzewsli, Hein⸗ rich, Kersten, Allnoch, von Potworowéki, von Miscewski, Sperling, von Pogrell, Brassert, von Kurcewski, Urra, Abegg, Lucanus, Frei— herr von Mylius, von Doninderski, Trause, Hausleutner, Brown, Plange, Siegfried, von Eynern, Urban, Schier.

Abgeordn. von Camphausen: Der Erklärung, welche, das verehrte Mitglied für Preußen abgegeben hat, habe ich hinzuzufügen, daß sie für mich und Andere die Befugniß nicht ausschließt, sondern einschließt, auf die nähere Erörterung der Frage, inwiefern das Straf⸗ gesetzbuch die verfassungsmäßigen Stadien bereits durchlaufen habe und inwiefern eine schließliche Berathung durch den Vereinigten Land—⸗ tag erforderlich sei, im Laufe der Verhandlungen näher einzugehen, und daß ich auf die Erörterung dieser Fragen an geeigneter Stelle näher eingehen werde. In dem Augenblicke, wo wir zu einem neuen gemeinsamen Wirken zusammentreten, ist es für Viele von uns uner— läßlich, ist es unsere erste Pflicht, uns selbst, dem Lande und ber Re gierung über den rechtlichen Standpunkt, von welchem wir ausgehen, so klar zu sein, daß darüber ein Zweifel nicht obwalten kann. Da— zu halte ich die abgegebene Erklärung ausreichend. Das Volt wird wissen, daß wir, die wir hier erschienen sind, gleich denjenigen, die zu erscheinen abgelehnt haben, gleich denjenigen, welche die Wahlen zu dem Ausschuß zu vollziehen oder anzunehmen sich geweigert haben, an dem Grundsatze festhalten, daß alle das Personen und Eigen⸗ thums-Recht und die Steuern betreffenden Gesetze ohne den Beirath des Vereinigten Landtages nicht erlassen werden können, daß wir die— sen Grundsatz zu vertreten, so wie im vorigen Jahre, auch künftig berechtigt, verpflichtet bleiben wollen. Die Mitglieder des Vereinig⸗ ten Landtages, die nicht um uns sind, werden wissen, daß wir nicht gesonnen waren, noch gesonnen sein werden, uns Rechte beizumessen, die nach der Ansicht des Vereinigten Landtags ihm allein zustehen. Die Regierung endlich wird wissen, daß nicht, wie ihr Organ dem Lande einzureden bemüht gewesen, der Zwiespalt geschlichtet ist, der zwischen den thatsächlichen Zuständen und der früheren Gesetzgebung besteht. Um so mehr halte ich es für meine Pflicht, die Regierung hierüber nicht in Zweifel zu lassen, als der Gang, den sie am Schlusse des Vereinigten Landtags und nach demselben eingeschlagen hat, mich mit tiefer Betrübniß und mit Sorge für die Zukunft erfüllt. Eine große That war geschehen; nach 30jährigem Harren waren die Vertreter des ganzen Landes in einem Saale versammelt, und Alle, welche wissen, wie selten und wie schwer großen Versammlungen die Selbst beherrschung gelingt, sahen mit Spannung und nicht ohne Besorgnisse ihren Schritten entgegen. Wie ist der Erfolg gewesen? Das Aus⸗ land war erstaunt und überrascht über die Mäßigung der Versamm— lung, über ihre treue Ergebenheit gegen den Fürsten; es war im Zweifel, ob es ihre Zurückhaltung loben oder sie der Schwäche beschuldigen sollte; es fand den König zu beneiden, der unter solchen Umständen eine solche Versammlung berufen und eine so glänzende Manifestation der Treue und Ergebenheit seines Volkes der Welt vor Augen legen konnte. In Preußen aber, wo die Stände bis auf die äußerste Gränze vorrückten und, weit hinüber— gebogen, die Hand zur Ausgleichung boten, ist diese Hand im Zorne zurückgestoßen worden;

(Murren in der Versammlung.)

in, Preußen haben die Stände von Seiten der Negierung Tadel und Nichtbeachtung gefunden, und Aeußerungen des Mißfallens und Un— willens, welche in geringem Einklang mit einem monarchischen Staate stehen, der von den Ständen nur Rath verlangen, sie nur Rath zu ertheilen berechtigen will. Ein Wort hätte hingereicht, den Verfas= sungsstreit in Preußen auf immer zu beendigen; es ist nicht gespro— chen worden, die Folgen müssen getragen werden; die Geschichte aber wird richten zwischen der Regierung und uns.

Marschall: Das Müglied, welches eben gesprochen hat, hat sich leicht überzeugen können, daß ein Ausdruck, dessen er sich bedient hat, in allen Theilen des Saales Mißbilligung gefunden hat. Es

Januar

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1848.

sind dies die Worte, daß das, was von dem Vereinigten Landtag geschehen sei, von der Regierung im Zorne zurückgewiesen worden sei. Ich gebe dem Abgeordneten anheim, zu erklären, daß dieser Ausdruck von ihm nicht beabsichtigt, sondern daß er ihm in der Rede nur ent- fahren sei. ; . . Abgeordn. von Camphausen: Ich würde eine solche Erklä⸗ rung insofern nicht abgeben können, als ich die Thatsache für vorhan⸗ den ansehe. Wenn der Ausdruck Zorn beanstandet und derselbe durch das Wort Unwillen ersetzt wird, so habe ich meinen Ausdruck dahin zu modisiziren kein Bedenken. = . Marschall: Was ich gesagt habe, bezog sich allerdings ge— rade auf den erwähnten Ausdruck, und nachdem die Zurücknahme desselben Zeugniß abgelegt hat von der Ansicht des Abgeordneten, so ist es zweckmäßig, den Werth der Worte nicht weiter zu messen, son⸗ dern sich an die Gesinnung des Abgeordneten zu halten. Wir gehen über diesen Punkt hinaus. . . 1 Abgeordn. von Platen: Wenn bei den verschiedenen Erklã⸗ rungen, die abgegeben worden sind, mein Name nicht genannt worden ist, so befinde ich mich dennoch in der Lage, mich den beiden ersten anzu⸗ schließen, da ich nur in Folge eines bestimmten Mandates hier er⸗ schienen bin. Ich halte es für meine Pflicht, um über meine Stel- lung keinen Zweifel obwalten zu lassen, zu erklären, daß, wenn ich gleich die Bestimmung vom 3. Februar vorigen Jahres für rechts—⸗ verbindlich erachte, ich dennoch außer Stande sein werde, über die Gränzen des mir ertheilten Mandates hinaus Handlungen vorzuneh— nen oder Beschlüsse auszuführen. ; . Vice Fel n lf von hurt w .Es sind hier verschiedene Mei⸗ nungen über die Kompetenz dieser Versammlung aus gesprochen wor⸗ den. Niemand kann mehr als ich jede Meinung ehren, wenn sie auf redlicher Ueberzeugung beruht, ja, ich habe einen wahren Respekt vor solchen Meinungen, wenn sie auch den meinigen schnurstracks entgegen gesetzt sind. Hiernach ist es nicht meine Absicht, zu untersuchen, in⸗ wiefern diese Meinungen begründet sind, und mich auf eine Wider legung derselben einzulassen. Ich fühle aber das Bedürfniß, meine eigene Ansicht einfach daneben hinzustellen. Diese geht dahin, daß die hiesige Versammlung, da sie auf Grund des Gesetzes vom 3. Fe— bruar berufen ist, alle die Rechte und Befugnisse hat, welche ihr die Verordnung beilegt, und daß ich mich nicht allein für befugt, sondern sowohl in Beziehung auf den Allerhöchsten Gesetzgeber, als in Be—⸗ zug auf diejenigen, welche ich hier zu vertreten die Ehre habe, für verpflichtet halte, vorkommenden Falls alle jene Befugnisse und Rechte, welche mir das Gesetz als Mitglied des Ausschusses beilegt, auszu- üben. Die ständische Gesetzgebung vom 3. Februar ist ein aus meh—⸗ reren Gliedern bestehendes Ganzes, das Hauptglied ist der Vereinigte Landtag. Zu diesem Landtage berufen, haben wir alle demselben ge⸗ gebenen Rechte und Befugnisse auf das allervollständigste ausgeübt. Der Vereinigte Ausschuß ist das zweite Glied. Dieses Institut hat wenig Beifall gefunden. Möge mir selbst es nun gefallen oder nicht, darauf wird es nicht ankommen, ich werde nichtsdestoweniger meine Verpflichtungen ausüben müssen: so lange nicht etwas Anderes von ͤ Sr. Majestät befohlen ist. Unmöglich würde ich versuchen können, ein Glied aus dieser ständischen Kette abzulösen, ohne Willkür zu üben und das Gesetz zu verletzen. Daß wir hier versammelt sind, beruht einzig und allein auf dem Patente vom 3. Februar; eine andere Ver⸗ anlassung, ein anderer Grund zu unserer Versammlung ist nicht vor⸗

handen, und wir haben daher nicht mehr und nicht weniger Rechte, als das Patent uns giebt. Anders ist es mit dem Einzelnen, der in dieser Versammlung erscheint. Diesen Einzelnen zwingt das Gesetz weder, zu erscheinen, noch zwingt es ihn, diese oder jene Befugniß auszuüben.

Hierdurch, glaube ich, ist die Freiheit eines Jeden, seine wahre Freiheit gesichert. Ich komme nun zu der Schlußfolgerung. Jeder Einzelne möge also seine Ueberzeugung, wie sie auch sein möge, fest⸗ halten, er möge in der Ausübung seiner Rechte so weit gehen, als ihm sein Gewissen erlaubt. Das stimmt vollkommen überein mit dem, was diejenigen erklärt haben, welche gewisse Rechte gewahrt haben oder in Folge der Wahrung gewisser Rechte gewählt worden sind. Aber auf den Charakter der Versammlung kann dies nicht den mindesten Einfluß haben, der bleibt nach meiner Ueberzeugung ganz derselbe, d. h. wir sind und bilden den Ausschuß nach dem Patent vom 3. Februar. Es wird nun auch gewiß Niemand der Meinung sein, ir— gend einen Versuch wagen zu wollen, uns hier als eine andere Ver⸗ sammlung zu konstituiren, als diejenige, welche Se. Majestät berufen hat, eine Versammlung mit anderen, mit wenigeren Rechten. Hier— nach bin ich der vollständigen Ueberzeugung, daß jede weitere Dis⸗ kussion über diesen Punkt zu gar keinem praktischen Resultate führen kann, und richte die Bitte an den Herrn Marschall, der hohen Ver⸗ sammlung vorzuschlagen, daß sie über diesen Gegenstand hinweggehe und sich so bald wie möglich zu der wichtigen ausführlichen Aller⸗ höchsten Proposition wende.

(Von mehreren Seiten: Sehr gut!)

Landtags-Kommissar: Nur wenige Worte werde ich Na—

mens des Gouvernements der so eben gehörten Debatte hinzuzufü— gen haben. . . . Von einem Mitgliede der hohen Versammlung ist die Geschichte unseres ständischen Lebens durchgegangen worden;, es hat dasselbe scharf kritisirt und namentlich die Entschlüsse der Regierung bitter getadelt. Ich glaube nicht, daß es am Ort und an der Zeit sst, auf diese Diskusston einzugehen, sie würde uns auf dasselbe Feld füh= ren, welches den Vereinigten Landtag Wochen lang beschãftigt hat, und überdies wirklich die Gränze des Gebiets überschreiten, welche dem Vereinigten Ausschuß durch, das Geseß gezogen ist, und dies glaube ich am sorgfältigsten in einem Augenblic vermeiden zu müssen, wo dessen Kompetenz angegriffen wird. Darum schweige ich hier= über. Im Uebrigen aber steht die Sache so einfach, und es ist von den wenigen Rednern, welche darüber gesprochen haben, der Stand⸗ punkt meines Erachtens von beiden Seiten so vollständig beleuchtet worden, daß ich kaum etwas Neues hinzuzufügen habe. Richtsdesto= weniger glaube ich es der Regierung schuldig zu sein, auch ihren Standpunkt so genau zu bezeichnen, daß darüber kein Zweifel be stehen bleiben kann.

Des Königs Majestät haben durch den Landtags-Abschied vom 24. Juli v. J. ausdrücklich erklärt, daß der Vereinigte ständische