rücksichtizung der Eigenthümlichkeit des wirklichen Volkes bedeutet, ist die österreichische Regierung in Italien eine nationale im emi— nenten Sinne gewesen und wird es serner bleiben. Wenn aber eine kleine Faction von Uebelgesinnten, von deren Grundsätzen und leitenden Ideen die überwiegende Mehrheit des italienischen Volkes nichts weiß, wenn diese Minderheit, im Widerspruche mit dem Glauben, der Geschichte und den Ueberlieferungen Italiens und in offener Auflehnung gegen das Staats- und Völkerrecht von ganz Europa, im Namen einer utopistischen Chimäre, die sie Nationalität nennt, ganz Italien in eine wüste, revolutionaine Masse zusammenschmieden möchte, und dies zwar um der Habsucht, der Eitelkeit und dem Ehrgeize einiger ihrer Führer einen umfassenderen Spielraum zu verschaffen, so wird Oesterreich, eingedenk seiner Pflicht als europäische Groß⸗ macht und der ihm anvertrauten Sorge für das Wohl seiner Völker, in Italien, wie außerhalb desselben, Effe un in! zu begegnen wissen.“
Tarn opol, 3. Jan. (Wien. Ztg.) Ein freudiges Er⸗ eigniß hat dem in dieser Gegend garnisonirenden Husaren⸗Regimente „König von Preußen“ Gelegenheit gegeben, den Neujahrstag auf eine besonders festliche Weise zu feiern. Ihre Majestät die Königin von Prenßen hat nämlich diesem Regimente ein prachtvolles Stan⸗ dartenband, von einem eigenhändigen an den K. Kämmerer, LObersten und Regiments Kommandanten Johann Freiherrn Petrichevich⸗ Horvath von Szep-Lak gerichteten Allerhöchsten Handschreiben begleitet, zu übersenden geruht. Da theils die rauhe Jahreszeit, theils die äußerst zerstreute Dislocation des Regiments die vollständige Zusammenziehung desselben nicht gestattete, so würde die Tarnopol zunächst gelegene Oberst- lieutenants Dwvision hieher beordert und am 1. d. M. Vormittags vor dieser in Parade zu Pferd ausgerückten Division das Aller— höchste Handbillet und die hohe dasselbe begleitende General-Kom⸗ mando-Verordnung vorgelesen, von dem Herrn Obersten in kurzen treffenden Worten der Grund dieser Feierlichkeit in ungarischer Sprache erklärt und sodann das Band an die Standarte der Oberst⸗Division befestigt. Eine Defilirung vor dem Herrn General-Major und Bri— gadier Wolfgang Edlen von Souvent schloß diese Feierlichkeit, bei welcher der in der nächsten Umgebung begüterte polnische Adel, der größte Theil des Offizier⸗Corps des Regiments und der Garnison sammt den höheren hiesigen Civil und Militair-Beamten als gela— dene Gäste erschienen waren, die sich dann alle bei dem Herrn Ober⸗ sten, welcher die ausgerückt gewesene Mannschast mit einer eintägigen Löhnung beschenkte, zu einem fröhlichen Frühstücke vereinten.
Triest, 26. Jan. (Oest. Lloyd.) Die londoner Post bringt die Nachricht, daß das englische Schiff „Albion“, Capit. Rouse, von London nach hier bestimmt, den Aten d. am Cap Mondego nahe bei Figueira total zu Grunde gegangen und nur ein Mann gerettet worden ist. Dieser Unglücksfall ist doppelt beklagenswerth, da sich an Vord dieses Schiffes die so lange schon erwartete Maschine für das Damwpfschiff „Germania“ befand. Die Gesellschaft ist für den Werth vollständig in England versichert; allein der Verlust an Zeit würde höchst unangenehm sein, wenn nicht eine Maschine von 260 Pferdekraft, nach dem gleichen Modelle gebaut und für das Dampfschiff „Europa“ bestimmt, bereits am Bord des englischen Schiffes Dan. Wheler⸗ in London verladen worden wäre, welche nun für die „Germania“ dienen wird, so daß die Eröffnung der direkten Fahrten zwischen hier und Alexandrien nur einen kurzen Aufschub erfahren dürfte.
*ñ Wien, 29. Jan. Ihre Majestät die regierende Kaiserin ist von der Unpäßlichkeit, wie man vernimmt, von der Grippe, noch nicht genesen.
worden, so ist das für vorgestern bestimmte Theater bei Hofe abge— sagt worden.
Der diesjährige am 27 Büreaukratie versammelt, wurde von Ihren Kaiserl. Hoheiten den Erzherzogen Palatin und Franz Joseph, ältestem Sohne des Erzher⸗ zogs Franz Karl, besucht.
Wie verlautet, soll für das lombardisch-venetianische Königreich ein eigener Senat der obersten politischen Verwaltung, als eine be⸗ sondere Abtheilung der Kaiserl. vereinigten Hofkanzlei, so wie der selbe bereits für die oberste Justiz⸗Verwaltung mit dem Sitze zu Ve— rona besteht, errichtet und hierfür statt der bisherigen drei Hofräthe der Vice-Königl. Kanzlei sechs Hofräthe ernannt werden. Die Pen⸗ sionirung der drei Hofräthe bei der Kanzlei Sr. Kaiserl. Hoheit des Erzherzogs Vice⸗ Königs, Grimm Freiherr von Süden, Ritter von Rechkron und Sanpietro, soll ausgesprochen sein, und als Hofräthe des neuen politischen Senats werden vorläufig der General- Polizei⸗ Direktor in Mailand, Freiherr von Torresani, und der Hofrath des General- Rechnungs- Direltoriums von Lussin genannt. Wer der Nachfolger des Gouverneurs Grafen von Spaur sein wird, darüber verlautet noch nichts Bestimmtes.
Frankreich.
Paris, 2h. Jan.) Der französische Gesandte, Graf Bois
le Comte, hat der Tagsatzung eine Note des Herrn Guizot zugestellt, welche die Angelegenheit der Mönche des St. Bernhard zum Gegen⸗ stande hat. ö Die in England veröffentlichten Aktenstücke über die schweizer ZJustände machen in Paris viel Aufsehen, und die Oppositionsblätter theilen bereits nach der Times Auszüge daraus mit. Der Con⸗— stitutionnel findet, daß sie das hellste Licht auf die ehrenhafte und liberale Haltung der englischen Regierung, der Schweiz gegen⸗ über, werfen. Das Journal des Débats theilt auch einen Theil der Auszüge der Times, jedoch ohne alle Bemerkungen mit.
Der hiesige dänische Gesandte, Graf Moltke, wird nächstens nach Kopenhagen abreisen, wohin der neue König ihn berufen hat. In seiner Abwesenheit wird Herr von Ahlefeld ihn vertreten. ö
Das Journal des Débats erklärt jetzt, daß es mit der Rachricht von der Ankunft der Gräfin Montijo, Er⸗Camarera-Major der Königin Isabella, in den Tuilerieen oder überhaupt in Paris,
getäuscht worden. Die Gräfin hat Madrid gar nicht verlassen.
Es heißt, daß die Regierung den ihr von allen Seiten zugegan— genen Aufforderungen nachkommen und eine Kommission ernennen werde, welche die Frage wegen Anwendung der elektrischen Telegra—
phen auf die Privat ⸗ Industrie untersuchen solle.
Das Minssterium soll damit umgehen, Herrn von Girardin sein Blatt, die Pre sse, abzukaufen. Unterhändler hätten ihm, wie es heißt, sür dieses Journal, welches jetzt 35, 000 Abonnenten hat, eine Million Francs geboten, und es sei nicht unmöglich, daß Herr von Girardin, der Felbst fühle, daß er sich in einer durchaus falschen
Stellung besinde, diesen Vorschlag annehme.
Die Bank von Frankreich soll die Ermächtigung erhalten haben, von ihrem disponiblen Kapitale 15 Millionen auf den Ankauf von Nenten zu verwenden. Man sagt auch, daß vom 4. Februar an die Zinsen der Königlichen Bons von 45 auf 4 pCt. herabgeseßt werden
sollen.
Der Moniteur algerien vom 15ten d. schließt einen Bericht über den jetzigen Zustand von Algier mit den Worten: „Von heute
) Bis zum Schluß unseres heutigen Blattes war vie pariser Post
vom 30. Januar noch nicht eingegangen.
Ba auch Ihre Kaiserl. Hoheit die Frau Erzherzogin Sophie, an der Grippe sehr leidend, in ärztlicher Behandlung und Ihre Majestät die Kaiserin Mutter neuerdings ernsthaft unwohl ge—
7sten d. M. im großen Redoutensaale ab⸗ gehaltene Juristen-Ball, welcher immer die Notabilitäten der höheren
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an ist Friede bis zum äußersten Ende der kleinen Wüste, und um eine Bevölkerung zu sinden, die unserer Herrschaft feindlich ist, muß man sie in den entfernteren Oasen der Wüste Sahara suchen.“
Es ist hier ein in Persien erschienener Staatskalender angelangt. Man ersieht aus demselben, daß in Persien gegenwärtig viele Fran= zosen angestellt sind, so z. B. der Chef des Medizinalwesens, Clo⸗ Juet, der General Boissier, der Ober-Ingenieur bei den Edelstein—⸗ gruben in Beludschistan, Ferrier und Andere.
Die Abgeordneten der Besitzer von Salzwerken und der Salz⸗ händler haben eine Versammlung gehalten, um sich über die Mittel zu berathen, dem Plane der Regierung in Betreff des Salzmonopols entgegenzuwirken. ;
Die Akademie der moralischen und politischen Wissenschaften hat folgende fremde Gelehrte zu Korrespondenten gewählt: in der Sec⸗ tion für Gesetzgebung Herrn Walter, in der der Philosophie den Abbate Roscini und in der der Geschichte Herrn G. Bancroft.
Großbritanien und Irland.
London, 29. Jan. Die Morning Post will wissen, daß das Kabinet im Begriff stehe, dem Viscount Morpeth, Präsidenten des Forst⸗ und Wald ⸗Departements, die Pairswürde zu ertheilen, damit derselbe im Oberhause für den alt und schwach werdenden Marquis von Lansdowne die Regierung vertrete.
Der heute bekannt gemachte Status der Bank für die vergan gene Woche zeigt eine Vermehrung der Noten Emission um 17,280 Pfd. St. und eine Zunahme des Baarvorraths von 353,210 Pfd. Das Dampfschiff „Teviot“, mit der westindischen Post an Bord, ist bei Calshot Castle auf den Strand gerathen. Ein kleines Dampfboot ist dorthin abgegangen, um die Briesschaften in Empfang zu nehmen. Der „Teviot“ bringt unter Anderem 135,000 Dollars und 120 Seronen Cochenille. In New⸗Orleans wurden Einkäufe von Baumwolle für Frankreich, das Festland und den Norden Europa's gemacht.
Herr Brooke, der Radschah von Sarawack auf Borneo, wird in Portsmouth erwartet, um sich in den nächsten Tagen nach Indien einzuschiffen.
Nach dem hiesigen israelitischen Organe, der Voice of Ja cob, ist die Annahme der Juden-Emancipation von Seiten des Parlaments unzweifelhaft. Das erwähnte Blatt will wissen, daß unter den ersten Rednern zu Gunsten der Juden-Emancipations Bill, welche bekannt lich gleich nach Eröffnung der ordentlichen Session zur Berxathung kommit, Sir Robert Peel sein wird, und daß im Oberhause die Freunde der Emancipation auf die Vota des Herzogs von Wellington und von wenigstens sieben Bischöfen rechnen können.
Die Gläubiger von Lesley, Alexander u. Comp. sind gestern zur Wahl der Kuratoren geschritten. Es wurden gestern Forderungen an das Haus bis zum Betrage von 290,000 Pfd. St. dokumentirt; die vorhandenen liquiden Aktiva betragen 50, 000 Pfd., und es soll un⸗ mittelbar nach ber zum 13. März angesetzten letzten Vernehmung der Falliten zur Dividenden-Austheilung geschritten werden.
Die Verhandlungen vor dem Qucens-Bench in Sachen des Bischofs von Hereford sind endlich gestern zu Ende gebracht worden; das Urtheil wird indeß erst später abgegeben.
K
Brüssel, 30. Jan. In der vorgestrigen Sitzung der Reprä⸗ sentanten⸗Kammer drang Herr Osy auf die Nothwendigkeit, recht bald das Staats-Eisenbahn-Netz definitiv zu Ende zu führen, indem aus der Unvollständigkeit desselben und des Eisenbahn-Materials vielerlei Uebelstände entspringen müßten.
Es soll im Werfe sein, eine Steuer auf Verleihung und Erwer— bung von Adels-Titeln einzuführen; das Wappen-Amt soll auf Ver— langen des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten bereits des⸗ fallsige Vorschläge gemacht haben. Ferner sollen alle Adeligen ge⸗ zählt und immatrikulirt werden, wofür ebenfalls eine Steuer zu zah— len wäre, die etwa 350 — 400,900 Fr. einbringen möchte.
D änem ar k.
Kopenhagen, 29. Jan. (Alt. Merk.) Es ist hier das nachstehende, von gestern datirte Königliche Reskript, die Verleihung einer Verfassung betreffend erschienen:
„Um die von Unserem vielgeliebten Vater, Sr. Majestät dem höchst⸗ seligen Könige Christian VIII, beabsichtigte, von Uns schon früher angera⸗ thene und durch die von Uns am 20sten d. M. vollzogene Königliche Ur- kunde in Aussicht gestellte Ordnung der öffentlichen Verhältnisse des Vater⸗ landes auf eine zur Aufrechthaltung der Selbstständigkeit der verschiedenen Theile Unserer Monarchie sowohl als ihrer Verbindung zu einem wohl⸗ eordneten Ganzen geeignete Weise zu Stande zu bringen, haben Wir be— an n. die Verleihung einer Verfassüng in Allerhöchste Erwägung zu zie— hen, welche die unantastbaren Rechte Unserer Krone eben sehr, als die Un̊ ferer sammtlichen lieben und getreuen Unterthanen im Allgemeinen und die besonderen Gerechtsame und Interessen der Bewohner der verschiedenen Lan- destheile sicher zu stellen sich eigne.
„Zu diesem Zweck beabsichtigen Wir, gemeinschaftliche Stände für Un ser Königreich Dänemark und Unsere Herzogthümer Schleswig und Holstein einzuführen, welche sich zu gewissen, regelmäßig wiederkehrenden Zeiten in gleicher Anzahl aus Unserem Königreiche und aus Unseren gedachten Her⸗ zogthümern an näher zu bestimmenden Orten, abwechselnd in Unserem Kö— nigreiche und in Unseren Herzogthümern, versammeln werden. Die Ge— rechtsame, welche Wir unter den näheren in der Verfassungs Urkunde zu treffenden Bestimmungen diesen Ständen beilegen wollen, sollen in einer beschließenden Mitwirkung bei Veränderungen im Steuerwesen und bei der Finanz-Verwaltung, so wle bei der Erlassung von Gesetzen, bestehen, welche die gemeinschaftlichen Angelegenheiten des Königreichs und der Herzogthü— mer betreffen. Außerdem wollen Wir den gedachten Ständen gestatten, An träge in Betreff von solchen Gegenständen ihrer Wirksamkeit, welche die gemeinschaftlichen Interessen des Königreichs und der Herzogthümer unmit- telbar berühren, an Uns allerunterthänigst einzureichen.
„Durch diese ständische Verfassung, welche Wir aus freier landesherr⸗ licher Machtvolllommenheit ertheilen werden, wird in den allgemeinen Ge- setzen vom 28. Mai 1831 und den Verordnungen vom 15. Mai 1834, be⸗ treffend die in Unserem Königreiche und in Unferen Herzogthümern Schles— wig und Holstein bessehenden Provinzial-Stände, in der bestehenden Verbin- dung dieser Herzogthümer, in den Verhältnissen Unserer Herzogthümer Hol- stein und Lauenburg zu dem deutschen Bunde und in der Verfassung Unseres letzgtgedachten Herzogihums, so wie in der durch die Verordnung vom 8. März 15845 eingeführten Einrichtung des Althings, für Unser Land Island nichts verändert werden. Endlich wird die Verfassungs; Urkunde geeignete Bestimmungen enthalten, um die dänische sowohl wie die deut— sche. Spräche in, den betreffenden, Distrilten des Herzogthums Schleswig zu schützen. Bevor Wir den in die Verfassungs= Urkunde 4uszunehmenden Bestimmungen Gesetzeskraft verleihen, sollen die⸗ selben einsichtsvollen und erfahrenen Männern, welche die Achtung und das Zutrauen ihrer Mitbürger genießen, zur gemeinschastlichen sorgfältigen Er= wagung . werden. Die Wahl der überwiegenden Mehrzahl dieser Männer wollen Wir, um Unseren lieben und getreuen Unterthanen einen Beweis Unseres Allerhöchsten Vertrauens zu geben, den verschiedenen Klassen der gewählten Mitglieder der Provinzial Stände -Versammlungen, so wie der e lt. den Prälaten und der possessionirten Ritterschaft in Unseren n, . Schleswig und Holstein und den Konsistorien der beiden Landes, Universitäten zu Kopenhagen und Kiel überlassen.
„Zu dem Ende sollen, was zuvörderst Unser Königreich Dänemark an aug die für Unsere Haupt- und Residenzstadt Kopenhagen und die übri- gen Städte zu Mitgliedern Unserer getreuen Provinzial⸗Stände⸗Versamm- sung für Seelands, Fyens und Lolland-Falsters Stist gewählten Abgeord-
neten aus ihrer Mitte drei, die Abgeordneten der großen Gutsbesitzet in den
gedachten lStiftern aus ihrer Mitte zwei, die Abgeordneten der kleineren Tandbesitzer in denselben Stiftern aus ihrer Mitte zwei, die zu Mitgliedern Unserer getreuen Provinzial-Stände- Versammlung für Nord- Jütland für die dortigen Städte gewählten Abgeordneten aus ihrer Mite zwei die Abgeordneten, der großen Gutsbesitzer in dieser Provinz aus ihrer Mitte zwei und die. Abgeordneten der kleineren Landbesitzer in derselben Provinz aus ihrer Mitte ebenfalls zwei, die Bischöfe und Pröbste der erstgedachten Stifter und des in lirchlicher Hinsicht zum Königreiche gehörenden Bisthums über Alsen und Arröe aus der gesamm⸗ ten Geistlichkeit jener Stifter und dieses Bisthums zwei, die Bischöfe und Pröbste von Nord- Jütland aus der gesammten Geistlichkeit dieser Provinz und den in kirchlicher Hinsicht dazu gehörenden Parochieen des Herzogthums Schleswig zwei und das Konsistorium der kopenhagener Universttãt aus sei⸗ ner Mitte Einen erwählen. . Was serner Unsere Herzogthümer Schleswig und Holstein anlangt, so sollen die aus der Klasse der großen Gutsbesitzer gewählten Mitglieder Unserer getreuen Provinzialstände Versammlung des Herzogthums Schles—⸗ wig aus ihrer Mitte Einen, die Abgeordneten der Städte und der übrigen wahlberechtigten Ortschaften in diesem Herzogthum aus ihrer Mitte zwei die Abgeordneten der kleineren Landbesitzer und der gemischten Wahldistrittẽ in demfelben Herzogthum aus ihrer Mitte ebenfalls zwei, die aus der Klasse der großen Gutsbesitzer gewählten Mitglieder Unserer getreuen Provinzial= stände⸗Versammlung des Herzogthums Holstein aus ihrer Mitte zwei, die Abgeordneten der Städte und der übrigen wahlberechtigten Ortschaften in diesem Herzogthum aus ihrer Mitte zwei und die Abgeordneten der kleine— ren Landbesitzer in demselben Herzogthum aus ihrer Mitte ebenfalls zwei, der General? Superintendent und die Pröbste des Herzogthums Schleswig aus der gesammten in kirchlicher Hinsicht dazu gehörenden Geistlich eit Einen, der General -Superintendent und die Pröbste des Herzogthums Hol⸗ stein aus der gesammten, zu diesem Herzogthum gehörenden Geistlichkeit ebenfalls Einen, die Prälaten und possessionirte Ritterschaft in den Herzog⸗ thümern Schleswig und Holstein aus ihrer Mitte vier und das Konsisto⸗ rlum der Universität zu Kiel aus seiner Mitte Einen erwählen. „Für jede Klasse der Gewählten ist zugleich ein Stellvertreter zu er— wählen. . „Die von den verschiedenen Klassen der Mitglieder der Provinzial- stände⸗Versammlungen und von der Geistlichkeit vorzunchmenden Wahlen sollen, nachdem dazu jedem Einzelnen unter den betreffenden Mitgliedern dieser Versammlungen, so wie jedem Bischofe und Probste, der Befehl durch ein von Uns Allerhöchst zu vollziehendes Restript beigelegt worden, für Seelands, Foens und Lolland-Falsters Stift und das Bisthum für Alsen und Arröe in Unserer Stadt Noeskilde, für Rord-Jütland und die in kirchlicher Hinsicht dazu gehörigen Parochieen des Herzogthums Schleswig in Unserer Stadt Wiborg, für das Herzogthum Schleswig auf Unserem Schlosse Gottorff und für Unser Herzogthum Holstein in Üinserer Stadt Itzehoe, unter der Leitung von Kommissarien, welche Wir zu diesem Zwecke Aller- höchst ernennen werden, an von diesen näher zu bestimmenden Tagen im Laufe des nächstkommenden März⸗Monats stattfinden. w „Die Wahlen der Prälaten und Ritterschaft und der Konsistorien der beiden Landes- Universitäten sind auf die herkömmliche Weise gleichfalls im Laufe des März⸗Monats vorzunehmen. . . „Wenn sämmtliche Wahlen vollzogen sind und das Ergebniß derselben an Uns allerunterthänigst einberichtet ist, werden Wir aus Unserem König= reiche Dänemark acht, aus Unserem Herzogthum Schleswig vier und aus Unferem Herzogthum Holstein ebenfalls vier Mänuer zu dem mehrgedachten Zwecke Allerhöchst berufen. z . „Die Zahl der solchergestalt theils von Uns Allerhöchst zu berufenden, theils dem Vorstehenden nach zu erwählenden Männer, deren Namen dem⸗ nächst zur öffentlichen Kunde zu bringen sind, beträgt für Unser Königreich Dänemark 26, für Unsere Herzogthümer Schleswig und Holstein ebenfalls 26, im Ganzen also 52. ; K „Spätestens zwei Monate nach beendigten Wahlen sollen diese Män⸗ ner an cinem von Uns Allerhöchst zu bestimmenden Tage in Unserer Haupt⸗ und Residenzstadt Kopenhagen zusammentreten und unter dem Vorsitz und der Leitung einiger Unserer höchsten Staats -Beamten ihre Arbeiten begin= nen und so lange fortsetzen, bis Wir die Beendigung derselben Allerhöchst zu verfügen für gut befinden werden. Dabei behalten Wir es Uns vor, ihnen außer dem oben angegebenen nächsten Zwecke ihrer Berufung einige demnächst von den diesjährigen Versammlungen der Provinzial ⸗-Stände zu begutachtende Gegenstände der Gesetzgebung und Perwaltung, namentlich die Einführung allgemeiner Wehrpflicht, die Regulirung des Münzwesens und nähere Bestimmungen über die Behandlung der landesherrlichen und der Privat- Prositionen in den Versammlungen der Provinzial Stände zur gemeinschaftlichen Erwägung vorlegen zu lassen. Bei den Verhandlungen dieser Männer kann sich Jeder von ihnen nach eigenem Gutbefinden beider Landessprachen bedienen, und die Protokolle sollen dabei in beiden Landes sprachen von dazu besonders von Uns Allerhöchst zu bestellenden Beamten gesührt, die Ergebnisse der Verhandlungen aber Uns von den mit der Lei— tung derselben Beauftragten zur Allerhöchsten Beschlußnahme allerunterthä— nigst vorgetragen werden. - . „So wie es Uns zur Freude gereicht, das von Unserem höchstseligen Vater begonnene Werk zu vollenden, so ist es Uns doppelt lieb, dieses an dem Geburtstage des höchstseligen Königs Friedrich des Sechsten auszu⸗ sprechen und dadurch das Andenken des Stifters der Stände - Institution an die Maßregel zu knüpfen, welche Er durch diese Institution vorbereitet at. d „Unsere Kanzlei hat das dem Vorstehenden nach Erforderliche wahrzu⸗ nehmen und zu veranstalten und dafür Sorge zu tragen, daß der Inhalt diefes Unferes Allerhöchsten Restripts baldthunlichst zur öffentlichen Kunde gebracht werde. „Wir befehlen cuch in Gottes Obhut! . „Gegeben auf unserem Schlosse Christiansburg, den 28. Januar 18158. Friüde nh s. Von Seiten der Polizei wird nachstehendes Königliches Reskript an die dänische Kanzlei bekannt gemacht: . . „Wir wollen Allergnädigst Ünserer Kanzlei auferlegt haben, auf passende Weise zur allgemeinen Kunde in Unserer Hauptstadt zu brin⸗ gen, daß Wir Uns überzeugt halten, daß Unsere lieben und getreuen Unterthaͤnen mit Erkenntlichkeit die Gabe würdigen werden, die Wir durch Unser Allerhöchstes Resfript vom heutigen Datum Unserem Volke verliehen haben, nnd daß Wir daher nicht wünschen, daß diese ihre Erkenntlichkeit auf irgend eine Weise an den Tag gelegt werde, die nicht mit der tiefen Trauer, die Wir beim Verlust Ünseres vielgelieb ten Vaters empfinden, würde übereinstimmen können.“
8 ch wei.z.
Kanton Bern. (Allg. Ztg.) Der Große Rath hat seine Sitzungen bis in die Mitte Februars vertagt. In den i , . beschäftigte er sich ausschließlich mit der Bergthung kes (on y . 1846. Die Endberathung desselben zeigt ein De in h t Fr. Der Antrag der Staatewirthschafts ommi sss⸗ . . 8. betrag für 1818 auf 15 vom Tausend zu, bestin ne., . , ge ein Tefizit von wenigstens 28,000 Fr. bleibe, m g aus geschtieb * liebt. Vorläufig soll nur 1 vom Tausend . e, , . . das Defizit später berathen und in Veri ck hg 6 1345 ih, en Zeitverhältnisse die beiden Stenerbez ge für cht in dielen galze gu eich ed e ,s ü folg einf jährliche Rente von 5000 . 36 ; rde, um keine Diskussion über diese delikate 509 Ir. auszuse zen wur, den Regierungs-Rath zur Berathung Materie zu veranlassen der Große Rath in seiner letzten Sitzung , . ö Degesf die Naturalisation als berner Bürger er⸗ hen enn gen ne, des Regierungs-Raths wird dem General ng c überbringen.
é pvpiesfälliae Urkund ; 36. bie fs l ge, enen des Oberlandes waren eingekommen, den Rechts⸗
ibs' Schuldsachen bis zum 1. Mai fortdauern zu lassen, nh, . enwärtig der drückendste Geldmangel herrsche. Die Ur! sache die ser goth geben sie selbst so an: Die fremden Reisenden, ä der Haupt-Erwerksquellen des Qberlandes, blieben der politischen Constellalson wegen seit einigen Jahren fast ganz aus und somit auch
ungemeine Summen Geldes im Ausland. Die Kartoffel⸗Aerndte siel auch letztes Jahr schlecht aus. Vieh- und Käsehandel stocken der⸗ malen noch ganz, und die Viehbesitzer, die nun nicht genügend Futter haben, sind genöthigt, selbst im Kanton Unterwalden solches theuer zu kaufen. Der Amtsbezirk Oberhasle, angränzend an Unterwalden, Uri und Wallis, verkaufte in gewöhnlichen Jahren nach Italien ꝛc. wenigstens 1500 bis 2009 Stück Nindvieh; dieses Jahr war jeder Verkehr abgeschnitten, so daß kaum 100 Stück verkauft werden konn⸗ ten. Schlägt man das Stück nur zu 6 Louisd'or an, so blieb eine Summe von nicht weniger als 9000 Louisd'or zurück. Trotz der an⸗ gebrachten Gründe wies der Große Rath das Gesuch ab.
— Bas eidgenössische Militair⸗ Cassationsgericht, am 19. Januar zum erstenmal unter dem Vorsitz des Dr. Kern aus Thurgau im Obergerichtssaale zu Bern versammelt, hat das Cassations⸗Begehren des Paul Huwyler, Soldat des aargauischen Bataillons, vom eidge⸗ nössischen Kriegsgericht am 30. Dezember v. J. wegen Meuterei und Insubordination zu dreijähriger Zuchthausstrafe verurtheilt, nach vierstündiger Verhandlung abgewiesen und den Beklagten zu den Kosten des Cassations-Verfahrens verfällt. Die Verhandlnng fand mündlich und öffentlich statt.
Kanton Luzern. (Eidgenössische Zeitung.) Wie man hört, soll der neue päpstliche Gesandte, Mons. Luquet, Bischof von Hesebon, seinen Wohnsitz in Freiburg aufzuschla gen gedenken. (Ob mit bleibender Anstellung und anstatt des jetzt in Luzern residirenden Nuntius, oder nur mit vorüber⸗ gehendem Auftrage wird von der Eidg. Ztg. nicht gesagt.! Die Revue von Genf, wo derselbe vergangene Woche durchgereist, be— spricht den Charakter seiner Sendung — wenn man die liberale Stel⸗ lung J. Fazy's, dessen Organ die Revue ist, zu den genfer Katho— liten bedenkt (so bemerkt die Eidg. Ztg.) vielleicht aus nicht unzu— verlässiger Quelle in folgender Weise: „Was man über die Be⸗ stimmung des neuen Legaten des päpstlichen Stuhles hat in Erfah⸗— rung bringen lönnen, so wünscht Pius IX. aufrichtig, über die wirk liche Lage der Dinge in der Schweiz getreu unterrichtet zu sein. Der heilige Vater ist durchaus bereit, die Rechte der Schweiz bezüg lich auf die Ausweisung der Jesuiten kennen zu lernen; die Sãäcula risation der Klöster, welche die Völkerschaften zur Empörung gegen die Eidgenossenschaft aufgereizt, wird von ihm nicht als ein Angriff ge⸗ gen die katholische Religion betrachtet werden. Er scheint zu wün— schen, die Zukunft der katholischen Religion auf das Prinzip einer gegenseitigen religiösen Freiheit zu stellen und so zu bewirken, daß die Religion bei uns fürderhin weder Vorwand noch Gelegenheit mehr gebe, die Eidgenossenschaft in Vervollkommnung ihrer Institu tionen und in der Aufrechthaltung ihrer absoluten Unabhängigkeit ge⸗ gen fremden Einfluß zu hindern.“ 3 . (Frkf. Bl.) Die Regierung hat nunmehr sowohl das Desizit in der eidgenössischen Kriegstasse ersetzt, als auch den Rest der ersten Rate bezahlt. Die Unterhandlung über die Sicherstellung des Nestes der Gesammt-Kriegskosten sind im Gange, und es werden dieselben hoffentlich bald zum Abschlusse fommen. Nächsten Montag versam— melt sich der Große, Rath zur zweiten Berathung der Verfaffung. Ein wichtiges Geschäft für denselben ist ferner die Regulirung der Kostenfrage.
Die letzte Nummer der Neuen Luzerner Zeitung soll von
der Polizei mit Beschlag belegt worden sein. Wie man hort, ist es nicht ein einzelner Artikel, sondern die ganze Haltung des Blattes, welche zu der Beschlagnahme Veranlassung gegeben hat. Die Gesundheits-Umstände des Generals von Sonnenberg ha— ben sich immer bedrohlicher gestaltet. Seine Tochter, Gemahlin des Obersten von Reding, von Schwyz, war schon seit längerer Zeit seine Krankenwärterin.
Besondere Schwierigkeiten bot die Wahl eines Post-⸗ Direktors für den Kanton Luzern. Es hatte sich für diese Stelle kein einziger eigentlich fihiger Mann gemeldet. So berief denn die Regierung den seit 1811 von allen Geschäften zurückgetretenen ehemaligen Post Direktor Bell wieder an diese Stelle. ;
Alt ⸗Oberrichter Bühler befindet sich wieder in Büron und hat, wie es scheint, die Revision des Leu-Prozesses erhalten können, sie wird aber erst beginnen, wenn Dr. Kasimir Pfyffer seine Functionen als eidgenössischer Großrichter beendigt haben wird.
Kanton Schwyz. Der Große Rath war am 27sten und 28. Januar versammelt, um die Verbal-Prozesse der Bezirks⸗Gemein⸗ den vom 23sten zu prüfen und denselben gemäß zu entscheiden, ob die Verfassung angenommen sei oder nicht. Am ersten Tage waren 107 Mitglieder anwesend, am zweiten die volle Zahl 108, ein Be⸗ weis, mit welchem Interesse unsere Neconstitutions⸗-Angelegenheit durch den ganzen Kanton behandelt wird. Die formelle und mate⸗ rielle Gültigkeit der Gemeinde Verhandlung des Bezirkes March wurbe beanstandet, endlich aber doch mit 54 gegen 52 Stimmen genehmigt. Die Abhaltung einer zweiten Landsgemeinde in Wollerau wurde des—
weil es einzig dem Großen Rath zugestanden wäre, 23sten zu kassiren und dem⸗
Da
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— *
nach Art. 3 der Uebergangs-Bestimmungen der neuen Verfassung die Gefammtbevölkerung des betreffenden Bezirkes nach sich ziehe. Besagter Artikel lautet: „§8. 3. Am 27. Januar hat sich der Große Rath zu versammeln und das Ergebniß der Abstimmung der sämmtlichen Be— zirks- Gemeinden über die vorgelegene neue Verfassung zu untersu— chen. Wenn die Verfassung durch die absolute Mehrheit der stimm⸗ fähigen Kantonsbürger, wobei für dieses Mal der Ausspruch der Mehrheit einer Bezirks Gemeinde je als Ausdruck der Gesammt⸗ Bevölkerung des betreffenden Bezirks gilt, angenommen ist, so trifft der Große Rath die erforderlichen Anordnungen, daß die in densel ben bezeichneten Behörden, Beamten und Angestellten von den zu ständigen Wahlbehörden gewählt werden.“ Den gleichen Artikel be— nutzten Fürsprech Eberle und nach ihm andere Mitglieder des Gro— ßen Rathes, um darzuthun, daß die Verfassung angenommen sei, indem die annehmenden Bezirke mehr Aktivbürger haben als die ver— werfenden. Während also der erstere Antrag als Basis der Zäh⸗ lung die Gesammt-Bevölkerung nach der Volkszählung vom Jahre 1837 annahm, berief sich der zweite auf diejenige der Aktivbürger⸗ zahl. Da aber im Jahre 1837 die Aktiv-Bürgerzahl nicht ausge— mittelt worden war, mußte der Antragsteller zu einem sonderbaren Nothbehelf seine Zuflucht nehmen. In den organischen Gesetzen für das Kantons- Gericht vom Jahre 1835, wo von der Re⸗ partition der Kantons -Richter die Rede ist, heißt es wörtlich also: „§. 4. Unterdessen und bis zu einer neuen Volkszäh— lung wird als Grundsatz anerkannt, daß auf je 700 Aktiv Bürger
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ein Mitglied in das Kantonsgericht gewählt werden möge ꝛc. 8. 5. Vermöge dieser Bestimmung wählt also der Bezirk Schwyz mit 1506 Aktivbürgern 6 Mitglieder, March mit 2900 A. 4 M., Einsiedeln mit 1800 A. 2 M., Küßnacht mit 800 A. 1 M., Wollerau mit 700 A. 1 M., Gersau mit circa 400 A. 1 Ersatzmann, Pfäffikon mit circa 35 A. 1 Ersatzmann, Summa 14 Mitglieder. Diese „circa“ sind wirklich charakteristisch für die vorgebliche Zählung der Aktivbürger. In dieser Repartitions- Skala fand nun Herr Eberle die Basis ʒu seiner Zählung und folgerte, die Verfassung sei mit 3960 gegen 5550 Stimmen, also mit einer Mehrheit von 450 Aktiv bürgern, angenommen. Hierauf eine lange, bisweilen hitzige Diskussion. Auf Herrn Benziger's Vorschlag ward endlich mit 51
gegen 52 Stimmen eine Kommission niederzusetzen beliebt, welche An—
fräge zu einer, wenn möglich gütlichen Erledigung der Sache zu hin— terbringen habe. Es war fast 4 Ühr, und die Versammlung ver⸗ tagte sich bis 19 Uhr Morgens. Aber die Kommission konnte sich nicht verständigen, weil die unversöhnlichen Gegensätze eben so treu in ihr repräsentirt waren, wie an den ehemaligen Tagsatzungen Son— derbund und Zwölferstände. Es kam also nach einigen ziemlich ru— higen Debatten zur Abstimmung, ob die Zahl der Akttivbürger oder diejenige der Gesammt⸗Bevölkerung als Basis der Zählung ange— nommen werden soll. Mit 54 gegen 53 Stimmen ward der erstere Modus angenommen. Hätte man gleich die letzte Folge⸗ rung, ob also die Verfassung als angenommen zu betrachten sei, zur Abstimmung gebracht, so hätten sich wahrscheinlich wieder 51 Stimmen zum Jasagen gefaänden. Allein nun proponirte Regierungs-Rath Stähli, man solle in den Ta⸗ bellen der Volkszählung von 1837 die Aktivbürgerzahl, die, wie er wohl wußte, darin nicht angegeben ist, herausheben, und könne man dies nicht, so sollten die Ansätze des organischen Gesetzes als maßge bend angenommen sein. Dagegen beantragte Herr Benziger die Vor nahme einer neuen Zählung der Aktivbürger, und dieser letztere Au⸗ trag drang mit 1 gegen 53 Stimmen durch. Es kann alse erst nach vollendeter Volkszählung entschieden werden, ob die Verfassung als angenommen oder als verworfen zu betrachten sei.
Kanton Unterwalden. Der Landrath von Obwalden be— stellte am 22. Januar die verschiedenen Verwaltungs⸗-Behörden und vorberathenden Kommissionen. Die Präsidenten derselben sind: Prä— sident des Erziehungsrathes, Landammann Wirz; des Kriegsrathes, Landammann Herman; der Straßen- und Bau⸗-Nommission, Land— ammann Michel; des Sanitätsrathes, Landammann und Dr., Im feld; Präsident der Instructions-, so wie der Zell- und Finanz Kommission ist der jeweilen regierende Landammann. Zum Polizei Direktor wurde Zeugherr Dillier ernannt. Der Erziehungsrath er⸗ hielt den Auftrag, bis zur nächsten Frühlings Landsgemeinde den Entwurf eines Schulgesetzes vorzulegen, welches Hebung der Schule, Vermehrung der Unterrichts-Gegenstände und Einführung des Schul zwanges bezweckt. Mit Einsetzung der neuen Behörden wurde auch das einzige Zeitungsverbot, welches hierorts, übrigens gegen ein be⸗ reits eingegangenes Blatt, bestand, außer Kraft erklärt, so daß nun die Blätter aller Farben freien Zutritt haben.
Kanton Freiburg. Das erwähnte Dekret in Betreff der Kriegskosten Bezahlung und der sogenaunten Amnestie, wie es der Große Rath definitiv beschlossen hat, lautet folgendermaßen;
1) Es wird für alle bis auf diesen Tag begangenen politischen Ver— brechen unter den hiernach bezeichneten Vorbehalten Amnestie ausgesprochen. Jede der unter Art. 2 bezeichneten Personen hat die Wahl, die Amnestie anzunehmen, so wie sie festgesetzt ist, oder ein Urtheil von dem Gerichte zu verlangen. Zu diesem Zwecke ist diesen Personen eine Frist von 14 Ta— gen angesetzt, vom Datum des Vollziehungs Beschlusses an ge⸗ rechnet, um sich zu melden; nach dieser Zeit wird die Amnestie als angenommen betrachtet von allen denjenigen, die nicht den Weg der Gerichte gewählt haben. 2) Die vorzüglichsten Urheber und Be- günstiger des Sonderbundes und des bewaffneten Widerstandes gegen die Eidgenossenschaft sind solidarisch und untheilbar gehalten, dem Staate eine Summe von f, ho, 09y0 Fr. zu bezahlen als Entschädigung für die Kriegs— und Occupationsfosten. Die Erelutivgewalt ist beauftragt, die Schuldigen zu bezeichnen, wie sie es nach den einzuziehenden Erkundigungen für gut erachten wird. 3) Die bezeichneten Individuen können nach Maßnahmen der hohen Polizei zu einer zeitweisen Abwesenheit vom Kanton gezwungen werden, wenn sie sich politischer Umtriebe gegen die bestehende Ordnung schul— dig machen. Sie sind im Uebrigen während 19 Jahre der Ausübung ihrer politischen Rechte verlustig erklärt, so wie diejenigen, die, bezeichnet im Dekret vom 29. November 1847, unter den Ausnahmen nicht inbegriffen sein werden, welche aus den Erkundigungen erfolgen können, mit denen die Erekutivgewalt beauftragt ist. Sie verlieren durch diese Maßregel nicht das Recht der Ausübung ihrer Professionen und Gewerbe. 1) Alle Steuer⸗ schuldigen können auf ihre Gefahr hin wegen Bezahlung obiger Summe rekurriren, sei dies unter ihnen in Bezug auf die Festsetzung des Vermö- gens und des von Jedem zu tragenden Antheils, sei es gegen gewisse an= dere Mitschuldige oder Aufwiegler, die nicht im Rollziehungs⸗Beschlusse ent— halten sind. Dieser Rekurs soll aber keinen Grund wegen da— durch verspäteter Bezahlung der Summe bilden. Er soll im Verhältniß zur Strafbarbeit und zum Vermögen desjenigen sestge⸗ setzz werden, gegen den er ausgeübt werden will, und darf Personen, die nicht ein reines Vermögen von 16,900 Fr. besitzen, nicht er reichen. 5) Der durch Dekret vom 29. November und durch Beschluß vom 13. Dezember 1847 befohlene Sequester, so wie alle Maßnahmen der Con— servation, die dessen Folgen bilden, sollen sortdauern, bis die Steueipflich ligen nach Art. 2 bezeichnet sein werden. Er wird für die Letzteren bis zur vollständigen Bezahlung der ihnen auferlegten Summe fortbestehen. Er wird für die Anderen aufgehoben, sobald der Vollziehungs -Beschluß pro— mulgirt sein wird. In jedem Falle sollen sie die ihnen dadurch entstan— denen Kosten selbst tragen. 6) Vermittelst der Vollziehung dieser Verordnungen soll der durch das erwähnte Dekret vom 29. November vorgeschriebenen Untersuchung keine weitere Folge gegeben werden, und alle gerichtlichen Verfolgungen in Bezug auf die vorgefallenen politischen Er— eignisse sollen von diesem Tage an aufhören. 7) Eine außerordentliche Contribution von 750,000 Fr. ist nachbezeichneten religiösen Corporationen unter folgenden Bedingungen auferlegt: ») das Kloster Altenrif 400,009 Fr.; b) das Kloster Bart Dien 300,000 Fr.; e) das Kloster Bisenberg 20, 000 Fr.; d) das Kloster der Dominikanerinnen 12,000 Fr.; e) das Kloster der Visitantinnen 6000 Fr.; f) das Kloster Magerau 4000 Fr.; s) das Kloster der Ursulinerinnen 3090 Fr; U) das Kloster Tochter Got- tes 2000 Fr.; i) das Kloster der Augustiner 2000 Fr.; E) das Kloster der Franziskaner 1000 Fr. 8) Die in Art. 7 und 2 bezeichneten Sum⸗ men follen in drei Terminen abbezahlt werden, nämlich: das erste Drittel auf den 1sten März, das zweite auf den 1sten Juni und das dritte auf den 1sten Dezember nächsthin, und die Steuerpflichtigen verfallen in eine Strafe von pCt. für jede Woche Verspätung in der vorgeschriebenen Bezahlung. 9) Alle Güter der Geistlichkeit und des Bischofs sollen von der Stunde an unter die Aussicht des Staates gestellt und civil verwaltet werden. 10) Die sogenannte latholische Gesellschaft, so wie jeder gleichar— tige Verein, der unter einem religiösen Namen einen politischen Zweck ver⸗ birgt, sind aufgehoben und es sollen sich keine neuen bilden unter Strafe von 1 bis 100 Fr. gegen jeden Zuwiderhandelnden, nach dem Grade des Antheils Der Staaͤt wird über ihre Güter, so wie über die aus anderen Ursachen entsprungenen Strafen, verfügen. 11) In Zukunft kann kein Geistlicher oder Religionsmann, der dem Kanton fremd ist, Missionen aus= üben, sich dem öffentlichen oder Privatunterrichte für mehrere Familien auf einmal widmen, oder sich geistliche Verrichtungen erlauben ohne besondere Bewilligung des Staates. .
Die Regierung hat für die zehn Klöster weltliche Verwalter bestellt.
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Nom, 18. Jan. (A. 3.) Es ist von Wichtigkeit, daß gerade in diesem Augenblick zur Beseßung wenigstens einer Ministerstelle mit einem Laien geschritten worden ist. Fürst Gabrielli rückt an Mons. Rusconi's Stelle ein, die er vor ihm bereits provisorisch versehen hatte. Als ein alter Soldat, der auch Feldzüge unter Napoleon mit- gemacht hat, ist er beim Kriegs-Ministerium natürlich besser am Platz. als ein geistlicher Herr, der nur nach Instructionen von unten herauf handeln kann und aller zur Ausfüllung dieses Postens nöthigen Er= fahrungen nothwendig enibehren muß. Mons. Rusconi hat den durch ben Tod des Kardinals Massimi erledigten Posten eines Ministers der öffentlichen Arbeiten erhalten. Dieser Geschäftemann hat seit seinem Wiedereintritt in die Prälatur eine ganze Reihe von Stellen in sehr kurzer Zeit durchlaufen. Zuerst wurde er zum Secretair des Minister-Conseils ernannt, dann zum Delegaten von Ancona, dann war er einige Zeit hier in Rom, ohne ostensibel verwendet zu wer- den, verwaltete einige Monate provisorisch die Stelle des Maggior⸗ duemo und war zuletzt Kriegs⸗Minister.
Das römische Volk hat an die Staats-Consulta eine Adresse ge⸗ richtet, in welcher derselben über den gegenwärtigen Stand der öster⸗ reichisch=italienischen Frage Vorstellungen gemacht werden; Piemont und Toscana bewaffneten sich; man möge nicht unterlassen, das Gleiche zu thun.
Neapel, 19. Jan. (A. Z.). Der Graf von Aquila reiste diese Nacht mit großen Geschenken nach Palermo, wo das Volk sich, mit Ausnahme des Kastells Castellamare, zum Meister gemacht, zurück. Man hofft nun, daß der Aufstand, welcher sich bereits über ganz Sicilien verbreitet haben soll, mit der Rückkehr des Grafen von Aquila ein Ende nehme. Freilich ist Palermo in den Händen des Volks, freilich sind den Königl. Truppen Brod, Wasser und alle Communicationen auf der Insel abgeschnitten, aber in der Hauptstadt Siciliens haben ehrenwerthe Männer sich mit an die Spitze gestellt, . B. Serraͤdifalco, nicht im Geiste der Opposition, sondern im Geiste der friedlichen Ausgleichung, und es wird ihnen immer mehr geling . die brausende Menge zur Ruhe und Ordnung zurückzuführen. lle Gutgesinnten freuen sich über die Beschlüsse des Königs, welcher leidend und erschöpft sein soll.
Heute geht, im Vertrauen auf den guten Eindruck der erlassenen Dekrete (s. das gestrige Blatt der Allg. Pr. Ztg.), ein Dampf⸗ schiff mit vielen Passagieren nach Palermo ab. Diese Dekrete haben den freudigsten Eindruck gemacht; überall stehen Gruppen umher und drücken in ihren Mienen heitere Zuversicht aus. Patrouillen durch- streifen freilich noch immer die Hauptstadt, und Pikets stehen auf Plätzen und Gassen. Als am Freitag die Truppen sich einschifften, warf der König mit dem Generalstabe sich auf die Knie und betete zur Madonna um glücklichen Erfolg durch die Kraft der Waffenʒ heute flehen viele Tausende um Erhaltung des Friedens auf dem Wege der Milde. 6 .
Daß Pial's Sohn geblieben, beruht pielleicht auf einer Ver= wechselung mit dem natürlichen Tode einer seiner Töchter.
Aufforderung zur Wohlthätigkeit.
Wenn der Wohlthätigkeitssinn der biederen Schlesier sich bei je— der Veranlassung auf das glänzendste bewährte, wenn durch ihn so manche Thräne des Kummers in der dürftigen Hütte des Gebirgs⸗ bewohners getrocknet wurde, wenn der Landmann, dessen Aerndte durch die Wasserfluth vernichtet, dankbar die Saat zu künftiger Aerndte ausstreute, die jener Wohlthätigkeitssinn ihm spendete, so dürfen wir mit vollem Vertrauen uns an ihn, an die edlen Herzen schlesischer Männer und Frauen mit der Bitte richten, ihre Theilnahme, ihre Hülfe einem Nothstande zuzuwenden, der in einem Theile unseres theuren Vaterlandes, und zwar im rybnider und plesser Kreise, in der That den höchsten Gipfel erreicht hat. Drei Mißärndten und das gänzliche Fehlschlagen der diesjährigen Kartoffelcirndte haben die unglücklichen Bewohner jener Kreise aller Subsistenzmittel beraubt. Zu arm, um auch zu mäßigen Preisen Nahrungsmittel zu kaufen, zu schwach, um arbeiten zu können, schwanken sie bettelnd umher, und aus dem Hunger hat sich der Typhus erzeugt. Beide raffen ihre Opfer dahin, und ein beträchtlicher Theil der Bevölkerung ist ihnen bereits verfallen. Hunderte verwaister Kinder schreien nach Brod zwischen den Leichen ihrer Aeltern.
Diese auf authentischen Vorlagen gegründete Schilderung wird unsere Bitte rechtfertigen, und so möge denn jener edle Sinn unserer Landsleute sich aufs neue bewähren.
Jedes der unterzeichneten Mitglieder, jede der Expeditionen der hiesigen drei Zeitungen ist bereit, Gaben zu diesem Zweck entgegen- zunehmen; sie sollen öffenteich bekannt gemacht werden, und eifrig wollen wir bemüht sein, sie möglichst nützlich zu verwenden. Bereits haben wir die erfreuliche Zusicherung erhalten, daß von der hohen Verwaltungs-Behörde uns Lebensmittel zu bedeutend ermäßigten Preisen abgelassen werden.
Breslau, den 21. Januar 1848.
Das Comité zur Milderung des Nothstandes in den Kreisen Rybnick und Pleß. Graf von Brandenburg. von Wedell. M. Freiherr von Diepenbrock, Fürsibischof. Prinz Biron von Kurland. Pinder. Dr. Kuh. Graf Harrach. von Willissen. Ruffer. Graf von Hoverden. C. A. Milde. Rintel. Schneer. Graf von Burghauss.
Bei Lesung dieser vorstehenden Schilderung eines fast beispiel⸗ losen Elendes, welches durch Hunger und Krankheit sich über Tau sende verbreitet, ist gewiß kein fühlendes Herz ungerührt geblieben. Wir haben daher die Ueberzeugung, daß recht Viele sich gedrungen fühlen, die Noth der vielen Unglücklichen und Leidenden, armen Hun⸗ gernden und Kranken, verlassenen Wittwen und Waisen durch milde Gaben zu lindern; eingedenk der Worte unseres Herrn: „Was ihr gethan einem meiner geringsten Brüder, das habt ihr mir gethan.“
In diesem Vertrauen erklären die Unterzeichneten sich bereit, diese Gaben der Liebe in Empfang zu nehmen, und werden sich an⸗ gelegen sein lassen, sie zur zweckmäßigen Verwendung schleunigst zu befördern.
Berlin, den 29. Januar 1848.
Carl, Zwirngraben J u. 2. Hollmann, Husarenstraße 16. von Natzmer, Wilhelmsstraße 73. Graf Nostitz, Pariser⸗Platz 3. von Rother, Jägerstraße 21. Graf Sedlnitzky, Behrenstraße 63.
Graf Stolberg, Wilhelmsstraße 79. von Uechtritz,
Mohrenstraße 31.
Die vorstehend Genannten werden die bei ihnen eingehenden Beiträge bei der Haupt Seehandlungs Kasse niederlegen und diese solche so schnell als möglich an die betreffenden Vereine in Schlesien
absenden. 4 Berlin, den 31. Januar 1848.