Controlleur Lischke 5 Frè., von dem Hrn. Registr. Rösgen 1 Rthlr. Von dem Herrn Polizei-⸗Inspektor Vlatten 2 Irs. Von dem Herrn 9 Drischel 10 Frs. Von dem Herrn Stadtarzt Mediz. Rath
r. Classen 1 Rthlr. Von dem Herrn Glaser Rhaesa 2 Nthlr. Von dem Herrn Kastellan Busch 1 Rthlr. Von dem Fräulein⸗Ver⸗— ein zur Unterstützung preußischer Armen in Luxemburg 8 Rthlr. Von einer Militair⸗Dame 5 Irs. Von dem Herrn Küster Marg⸗ graff 19 Sgr. Durch den Herrn Prediger Fürer: a) Von der evangelischen Civilgemeinde 8 Rthlr. b) Herr Kaufmann L. 2 Rthlr. c) Sch. Sgr. c Beg. 4 Sgr. ) Süß 4 Sgr. H .s. 12 Sgr. g) 3. 1 Rthlr. h) H. 1 Rthlr. i) A. 1 Rthlr. H F. 1 RNthlr. h J. 1 Rthlr. m) R. 16 Sgr. n) Fr. d. H. 1 Nthlr. o) W. 1 Rthlr. p) v. W. 8 Sgr. 4 A. E. 20 Sgr. I) Jungf. M. 8 Sgr. Jusammen 195 Rthlr. 29 Sgr. 9 Pf. und 153 Frs. 78 Cents. verwechselt zu 41 Rthlr. 3 Pf., mithin in Summa 257 Rthlr.
Aus der Sammlung des Geheimen Kommerzien-Raths Carl.
1720) Von Hrn. J. Theodor Werner in Hannover gesammelt: L. 2 Rthlr.I, N. N. 10 Sgr., v. R. in 5 Rihlr. Lt'or 5 Rthir. 18 Sgr., aus Mariensee von Armen an Aermere 1 Rthlr., R. 3 Rthlr. A. K. 1 Rthlr., N. N. 1 Rthlr., G. in V. 15 Sgr., N. N. 3 Rthlr., B. in 5 Rthlr. Ld'or 5 Rthlr. 18 Sgr., M. 5 Sgr., S. 2 Rthlr., Hr. Bro⸗ derik, Pastor in Schlesien, 3 Rthlr., C. S. 20 Sgr., K. der Mkkirche 1 Rthlr. 5 Sgr., E. v. M. 1Rthlr. 20 Sgr., W. A. geb. H. in R. 4Rthlr. 10 Sgr., H. 2 Rthlr. L. M. 2 Rthlr. Se. Excellenz der Herr Graf von Wangenheim 100 Rthlr. 1721) Von M. C. 6 Rthlr. 1722) Von Herrn Ely Meyer 5 Rthlr. 1723) Von Herrn Rentier Wunderlich 15 Sgr. 1724) Von der Gemeinde in Tornow bei Reppin durch Herrn Pfarrer Scherwinzky 8 Rthlr. 4 Sgr. 6 Pf. 1725) Von der Gemeinde Wernitz bei Nauen nachträglich 3 Rthlr. 1726) Von den in den Fabriken der Herren Busse und Sohn in Luckenwalde und Lindenberg beschäftigten Personen 30 Rthlr. 1727) Von den in der Fabrik des Herrn Wildelau in Luckenwalde beschäftigten Personen 5 Rthlr. 12 Sgr. 6 Pf. 1728) Familie Crts. und Irchu 2 Rthlr. *. Kollekte der Schulen der Parochie Lindenberg 6 Rthlr. 20 Sgr.
Aus der Sammlung des Stadtraths Hollmann.
1730) Hr. Gutsbesitzer Bürgermeister Rehfeldt in Tucheband 25 Rthlr. 1731) W. K. 1 Rthlr. 1732) A. Engel in der Schule gesammelt 1 Rthlr. 8 Sgr. 1733) Ein Ungenannter mit dem Motto: mien tard que jamais, 2 holländ. Zehn-Guldenstücke, verwechselt für 11 Rthlr. 10 Sgr. 17314) P. 2 Rthlr. 1735) W. St. 1 Rthlr. 1736) Am 27. Februar bei der Feier des 70 jährigen Geburtstages der Frau Wwe. S. gesammelt 13 Rthlr. 7 Sgr. 1737) Unter Be⸗ zeichnung: v. d. Pͤr. M. S. B. D. in 2 Frd'or. 11 Rthlr. 10 Sgr. 1738) Hr. Prof. Dr. Ermann 24 Rthlr. 15 Sgr. 1739) Hr. Joh. Gottlieb Gnürg 1 Rihlr. 1740) Durch Hrn. Prediger Kallenbach: von den Bewohnern des Dorfes Jühnsdorf 25 Rthlr., von der Ge— meinde Blankenfelde 8 Rthlr. 5 Sgr., von der Gemeinde Glasow 6 Rthlr., von der Gemeinde Radegast 25 Sgr. 1741) Mehrere Arbeiter der Silber⸗ Fabrik des Hrn. Hirschfeldt 1 Rthlr. 15 Sgr. 1742) H. B. 1 Rthlr. 1743) Ungenannt 5 Sgr. 1744) E. J. R. 2 Rthlr. 1745) Durch Hrn. Stadtverordneten Neibe gesammelt 5 Rthlr. 1746) Von der 40sten Armen⸗-Kommission den Ertrag des am 24. Februar im Oestschen Lokale für die nothleidenden Ober- Schlesier stattgefundenen Konzerts durch Hrn. Vorsteher Bergmann 74 Rthlr. 6 Sgr. 1747) Aus der Sammlung des Hrn. Kaufm. Otto Gabcke jn Wittstock als zweite Sendung 50 Rthlr. 1748) Durch Fräul. v. Tempelhoff von verschiedenen Bewohnern des Hollmannschen Wil⸗— helminen⸗Amalien⸗Stifts 41 Rthlr. 12 Sgr. 1719) Hr. Haberkorn 7 Sgr. 6 Pf.
Aus der Sammlung des Geheimen Staats-Ministers von Rother.
1750) E. B. 5 Rthlr. 1751) Hr. Grf. St. Gol. ein 20⸗Frs.⸗ Stück, verwechselt für 5 Rthlr. 12 Sgr. 1752) Hr. Geh. Kommerz. Rath Beer, Ertrag für dessen Broschüre gegen Differenz-⸗-Zölle, vor⸗ läufig 10 Rthlr. i0 Sgr. 1753) Auguste S—u 10 Sgr. 1751) C. St. . ky, Reg. d. Kög. Sch. 3 Rthlr. 1755) Schlesingersche Buch- u. Miusikalien⸗ Handl. von Dr. Franz Liszt 5 Rthlr. 1756) Ein Familienvater von 9 Kindern 15 Sgr. 1767) A. M. 1 Rthlr. 1753) S. B. P. W., Ertrag einer Familien-Boston⸗Partie 5 Rthlr. 10 Sgr. 1759) Durch den Hrn. Geh. Secretair Roehl: 1) Unter dem
602
Motto: „Das Motive“ 5 Rthl. 20 Sgr. 2) V. d. 1. Abth. , 21 Rthlr. 20 Sgr. 3) V. d. 2. Abth. derselben 13 Rthlr. 15 Sgr. 1760) 8. 1Rthlr. 1761) Von dem Büreau der Berl. Zeitung s-⸗H alle gesam⸗ melt 15 Rthlr. 1 Sgr. 6 Pf. 1762) Aus der Samml. der Haude u. Spenerschen Zeitungs-Expedition als Zte Lief. 500 Nth!r. 1763) Durch Hrn. Philipp Hellborn beim Stiftungsfest der Gesell⸗ schaft der Freunde gesammelt 71 Rthlr. 17654) Vorläufiger Betrag einer von dem Hrn. Buchhändler Wilh. Hoffmann in Weimar eröff⸗ neten Sammlung 213 Nthlr. 1765) Von Hin. Siegfried Otto Le⸗ vinstein in Leipzig 5ßte Sendung 79 Rthlr.
so daß überhaupt bis heute bei uns eingegangen sind: 20, 820 Rthlr. 11 Sgr. 3 Pf.
In Verfolg unserer Aufforderung vom 26sten v. M. sind uns von dem Herrn Chr. George hierselbst 3 Stück Leinwand zugestellt worden, welche zu Kinderhemden verarbeiten zu lassen die Frau Ge— heime Räthin Natorp gütigst übernommen hat.
Wir bitten um fernere milde Gaben an Geld und Kleidungs— stücken. ⸗
Berlin, den 2. März 1848.
. C. Carl. Zwirngraben 1 u. 2.
Graf von Löben. Mohren⸗Straße 31.
Hollmann. Husaren⸗Straße 16. von Natzmer. Graf von Nostitz. von Rother. Wilhelms⸗Straße 78. Pariser Platz 3. Jäger⸗ Straße 21. Graf von Sedlnitzky. Graf zu Stolberg.
Behren-Straße 63. Wilhelms⸗Straße 79.
gandels- und görsen - nachrichten.
Stettin, 2. März. Mit Roggen ist es wieder merklich flauer, in loco Häapfd. 35 Rthlr. angeboten, 34 Rihlr. nur zu machen, Sa2psd. per Frühjahr 363 — 34 Nthlr. bez.; letzterer Preis Geld.
Spiritus aus erster Hand zur Stelle 21 pCt., 205 — 21 pCt. bez., per Frühjahr 209 — pCt. nominell.
Rüböl in loco und per März / April 103 Rthlr. bez., per Sept. /Olt. 1057 — Rthlr. bez.
aus zweiter Hand
Magdeburg, 28. Febr. Getraidebericht. Auch hier konnte die allgemeine Preis - Erniedrigung nicht ohne Einfluß bleiben, sondern brachte auch einen weiteren Rückgang der Getraide-Preise zu Wege, wenngleich die Zuführen nicht so ansehnlich waren, daß sich etwa daraus eine Preis- Ermäßigung herleiten ließe; die geringe Kauflust bei fehlendem Abzug nach auswärts, wodurch Verkäufe allein auf die Consumtion beschränkt blieben, ist wohl zunächst als Grund des weiteren Rückganges anzunehmen, abge— sehen von der für die Jahreszeit überaus milden Witterung und des ge— nügenden Standes der Wintersaaten. Man zahlte für Weizen nach Qua— lität 46 a 50 Rthlr., für Roggen 35 a 36 Rthlr., für Gerste 28 2 30 Rtihlr. und für Hafer 22 a 24 Rthlr. pr. Wspl. Kleine graue Wicken 35 2 40 Rihlr, Futter ⸗Erbsen 42 a 44 Rthlr., Koch- Erbsen 45 a 48 Rthlr. pr. Wspl. Kleine weiße Bohnen 3 Rthlr., große 33 Rthlr., Linsen 4 a A5 Rihlr. pr. Schfl.
Nach Oelsaamen ist wenig Frage und Preise für Rübsen 78 a 89 Rthlr., für Rapps 80 3 82 Rihlr. als nominell anzunehmen, dagegen ist Leinsaamen 60 a EK Nthlr. pr. Wspl. gut abzusetzen. Mit Kleesaamen ist es bei den flauen Berichten aus England eher niedriger, die Inhaber be⸗— stehen zwar auf ihren Forderungen, werden sich bei den großen Lagern, die sich von altem Saamen noch vorfinden, aber später in eine Preisreaction finden müssen, Runkelrübensaamen bleibt zu 11 2 12 Rthlr. käuflich, dage⸗ gen werden die Forderungen für Cichoriensaamen täglich erhöht, so daß sich ein fester Preis durchaus nicht angeben läßt. Fenchel 53 Rthlr., Kümmel br aà 7 Rihlr., Anis 95 Rthlr. pr. Ctr. ;
Weizenstärke ist ferner in Preise gewichen und mit 65 27 Rthlr. zu haben. Kartoffelstärke 63 Nthlr. Kartoffelmehl 6 Rthlr. Stärke syrup 6z Rthlr. Nunfelrübensprup 1 2 12 Rihlr.
Rüböl ist in den Mühlen zu 102 Rthlr. zu haben, in leo nicht unter 11 Rthlr., raffinirtes 12 Rihlr. Leinöl 105 2a 11 Rthlr., fremdes 107 Rthlr. Baumöl 17 4 175 Rithlr. Mehnöl 21 Rthlr., auf spätere Hiri ng wird gern 213 Rthlr. bewilligt. Südsecthran 93 a 10 Rthlt. pr. Ctr.
Spiritus hat sich im Preise während der letzten Woche ziemlich un— verändert gehalten, die Zufuhr war wie seither ziemlich ansehnlich, und der Preis variirte zwischen 21 a2 22 Rthlr. pr. 14, 100 5. Gerein. Sprit zu 32 2 34 Rthlr. zu haben.
Triest, 26. Febr. (O. L.) (Wochenbericht. ) Getraide und Oelsamen. Der Mangel an Bestellungen, vereint mit niedrigeren Preisnotirungen auf den auswärtigen Märkten, hat die seit einigen Wochen anhaltende Geschäftsstille noch gesteigert. Die Verkäufe während der letzten
acht Tage erreichten überhaupt ungefähr 15,909 Staja Getraide, und zwar 1,000 St. Weizen von Odessa für den örtlichen Bedarf zu 3 — 51 Fl 1000 St. desgl. von der Donau für Dalmatien zu 1 —5 51 2,506 Si! Mais von Ibraila für Dalmatien, den Konsum und das Innere zu 3 = 35. 1000 St. von der Levante desgl. zu 27 — 314, 2,500 St. Roggen von der Levante für den Lieferanten des Kaisers. Militairärars und 2, T0 St. für Italien zu M Fl., 500 St. Gerste von der Levante für Italien zu T3 zl. J, 500 St. verschiedener Provenienz für Dalmatien und den örtlichen Kon? sum zu 2 — 25 FI., 900 St. ägvptische Bohnen für Italien und 1,1090 St dergl. für Dalmatien und den örtlichen Konsum zu 3 Fl., 1,700 St. Hafer für den Konsum zu 24 Fl. per Stajo. Außerdem sind 1,7090 St. äaghp— tische Leinsaat für Italien zu 4 Fl. per Stajo genommen worden. 9.
Der Vorrath besteht heute in 251, 000 Staja Weizen, 131,500 St Mais, 14,500 St. Roggen, 53,500 St. Gerste, 2500 St. Lafer, 500 S Fisolen, 33,500 St. Bohnen, 2200 St. Linsen und 20009 St. Oelsaamén. Gesammt Vorrath 512, 200 Staja. — Mit der Ausfuhr stockt es fortwah⸗ rend, und es scheint dazu von außen keine Aussicht zu sein. — Der Kir— chenstaat beabsichtigt vorerst mit einiger Gewißheit den Stand der Saaten und die Aussicht für die zu hoffende Aerndte zu erforschen. Bis dahin wurde die Verhandlung über die Frage des Ausfuhr—Verbots vertagt. — Unsere Fabriksmehlpreise behaupten sich unverändert, wie seit lange her, Nr. 1 zu 155, Nr. 2 zu 148, Nr. 3 zu 125 und Nr. A zu 107 Fl. pr. Fäßl von 156 Pfd.
Oel. Auch im Laufe der verflossenen Woche erfolgten bei einem aber maligen Preisrückgange keine ansehnlichen Verkäufe, da heuer hauptsächlich die sonst in dieser Jahreszeit nicht unbedeutenden Bestellungen aus den italienischen Provinzen fehlen. Ueberhaupt sind in den letzten acht Tagen 2070 Ornen abgegangen, nämlich 800 Ornen von Apulien in Fässern zu 21 — 25 Fl., 360 O. haibfeines und feines eßbares desgl. zu 26 —27 Ilz, 120 O. neues von Zante zu 23 Fl., 150 O. altes von Corfu zu 22 Fl. und 700 O. von Istrien und Dalmatien zu 253 — 264 Fl. die Orna.
Seide. In Betreff der vorgenommenen Preisveränderung verweisen wir auf unsere heutige Liste. Die Umsätze sind fortwährend ohne Belang und beschränkten sich im Laufe der verflossenen Woche auf 6 B. rohe von Adrianopel zu 55 Fl. das Pfund.
Südfrüchfe. Der Vorrath der zur Versendung geeigneten Agru? men ist sehr zusammengegangen, und die zuerst eintreffenden Partieen wer den in jedem Falle vortheilhaften Absatz finden. Ueberhaupt sind diese, wie Johannisbrod, beachtet, während alle übrigen sicilianischen Früchte in diesem Augenblick durchaus keine Aufmerksamkeit erregen.
Levanter Früchte boten keine erwähnenswerthe Veränderung. Korinthen werden fortwährend gesucht. Die Verkäufe während der verflossenen Woche beliefen sich auf 500 Kisten puglieser Pomeranzen zu 14 bis 2 FI., 1200 . sicilianische Citronen zu 2 bis 3 Fl. die Kiste, 1500 Ctr, Johannisbrod je nach Qualität zu 23 bis 3 Fl., 150 F. Feigen von Apulien zu 45 bis 4 Fl, 2060 Eir. füße puglieser Mandeln zu zi bis 313 Il, 500 Ctr, Korin— then von der Morea zu 9 Fl. und 3560 Ctr. rothe Rosinen von Vurla zu 77 bis 8 Fl. p. Ctr. ö ‚ . ö
Farbwanren. Im Laufe der verflossenen Woche wurden einige Particen Blauholz von St. Domingo, zusammen 4609 Ctr., je nach Qua- sität zu 22 bis 3 Fl. p. Ctr. verkauft. Dermalen giebt sich für diesen Ar— tikel eine besser Meinung kund, da die Vorräthe in zweite Hand überge— gangen sind. Andere Farbhölzer boten leine Veränderung. Sapan Bimas behauptet unausgesetzt eine feste Haltung. .
uUnsere Berichte über die Indigo ⸗Versteigerung in London reichen bis zum lbien l. M.. Bereits waren 7069 Kisten unter den Hammer gegan— gen und von denselben 6035 Kisten verkauft. In den ersten Tagen äußerte sich unausgesetzt ein lebhafter Begehr zu gesteigerten Preisen, und der Auf⸗ schlag seit der letzten Oltober - Auction beirng bei feinen für das Ausland geeigneten Sorten Bengal9 Pee. bis 1 Sh, bei fein mittel desgl. 6— s5 Pee, bei defekten und zum inländischen Verbrauch passenden Sorten 3 — 6 Pee. Kurpah wurde zu 3 — 4 Pee. höher bezahlt und hatte einen lebhas⸗ ien Abzug. Madras fand willige Käufer zu 2 — 3 Pee. höheren Preisen als im'Sftober. Auch Guatimala ging gut ab. In der letzten Sitzung am 16ten war der Verkauf unregelmäßig und in manchen Fällen eher zu Gunsten der Abnehmer. — Auf unserem Markte sind im Laufe der ver— flosfenen Woche 4 Kisten Bengal zu 27 27 Fl., 6 K. Java zu 34 Fl. unb 3 Seronen Guatimala zu 2 Fl. per Pfund abgegangen. — Außerdem ist uns nur der Verkauf einer dieser Tage angekommenen Partie von 80 Ctr. Abruzzer Gallus zu 16 — 167 Fl. bekannt worden. Andere Fabrik- waare veranlaßte kein bemerkenswerthes Geschäst.
London, 26. Febr. Geldmarkt. Die Fluctuationen in Con- sols waren heute sehr stark, nämlich von 855 bis 83. Man schloß pro baar und auf Rechnung 833, welcher Cours sich um 5 Uhr Nachmittags noch behauptete. Die Gerüchte über die pariser Ereignisse wechselten sast jeden Augenblick; die spätesten Berichte melden die Errichtung einer repu— blikanischen Regierung. Fremde Fonds waren unter den obwaltenden Um— ständen gänzlich vernachlässigt und gleichsam nominell, nur einige wenige Geschäfte in mexik. zu 185, 4proz. zu 22, russ. 5proz. zu 108, holl. 24proz. zu 50 und 4proz. zu 79 fanden statt. Span. 5proz. standen nominell 17 2 19, 3 proz. 30 a 32.
Allgemeiner Anzeiger.
aon Bekanntmachungen.
Wiederholte Kündigungs-Bekanntmachung.
Unter Bezugnahme auf unseren Kündigungs -Erlaß vom 9. Dezember vorigen Jahres fordern wir die In- haber aller damals aufgerufenen, aber bisher noch nicht ein gelieferten schlesischen Plfandbriefe wiederholentlich auf, gedachte Pfandbriefe, welche in dem nächsten Johannis-Termine durch Baarzahlung des Nennwerthes eingelöst werden sollen, unverzüglich an das landschaftliche Depositorium abzuliefern. Wenn die Einlieferung auch bis zu dem vorbezeichneten Verfall Termine nicht erfolgen sollte, so werden die Inhaber nach Vorschrift der Allerhöchsten Kabinets - Ordre vom 6. August 1819 (G. S. 1840. XVII. 2116.) mit ihrem Realrechte auf die in den Pfandbriefen ausgedrückte Spezial⸗Höpothek prätludirt und die Pfandbriefe in An- sehung dieser Spezial-⸗Hopothek für vernichtet erklärt; es wird dies in den Landschafts-Registern und in den Hypothekenbüchern vermerkt; die Inhaber werden mit ihren Ansprüchen auf Zahlung des Pfandbrieswerthes
188
Alle unbekannte Real-Prätendenten werden aufgebo— ten, sich bei Vermeidung der Präklusion spätestens in diesem Termine zu melden.
Frankfurt 4. d. O., den 19. Februar 18418.
Königl. Land- und Stadtgericht.
J Nothwendiger Verkauf. Stadtgericht zu Berlin, den 19. Februar 1818.
Das hierselbst in der Mittelstraße Nr. 3 belegene, der Wittwe Brückmann, Charlotte Louise, geb. Matecken, jetzt deren Erben gehörige und im 5 der Dorotheenstadt Vol. II. No. 145. verzeichnete Grund- stück nebst Zubehör, gerichtlich abgeschätzt zu 10827 Thlr. 25 Sgr. 11 Pf., soll
am 23. September 1818, Vormitt. 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Taxe und Hy— pothekenschein sind in der Registratur einzusehen.
Die unbekannten Real-Prätendenten dieses Grund— stücks werden unter der Warnung der Präklusion hier durch öffentlich vorgeladen. ;
senbahnen,
widmen werde.“
hekenbuche von Verladung von Gütern
Flußverkehrs neben den betreffenden konkurrirenden Ei—
„ich mich dem neuen reformirenden Plane einer alsdann auch für Schiffer benutzbaren Verallge— meinerung des Gebrauches der Dampf— knaft zum Schleppen beladener Fahrzeuge auf der ganzen Ober-Elbe und den in diese letztere aus— mündenden, dafür zugänglichen Nebenflüssen mit
Zugleich empfehle ich meine bereits wieder begonnene
nach Magdeburg, Halle a. d. Saale und anderen dahin belegenen Uferstädten pr. Verschlußkahn, pr. Jacht und Separat-Ladung, so—= wohl unter sächsischer, wie unter hiesiger, als auch . ohne Assekuranz, mit reellen Schiffern und soliden Käh⸗ nen zu den laufenden billigsten Frachten, und ersuche um gefällige Ueberweisung betreffender Aufgaben. Hamburg, im Monat Februar 1848. Julius Kühne, Schifffahrts Direktor.
Mitglied der zu Paris ausgerufenen provi— sorischen Regierung. . ;
Die Abnehmer verpflichten sich auf 12 Monatsliefe— rungen zum Preise von 23 Thlr. Berechnet werden Lie ferung 1— 10 3 68 Sgr., 11, 12 als Rest nachgeliefert. Ein siattlicher und sehr eleganter Band wird mindestens 12 Biographieen enthalten, unter Anderem: Mme. Adelaide! Cmit einem Lebens-Abriß Louis Phi— lipp's), Guizot, G. Sand, Lamennais, Pius IX., Peel, Nothomb 2c. ꝛc.
Berlin, den 2. März 1848.
Alexander Duncker,
Königl. Hofbuchhändler, Französische Straße Nr. 21.
175961 Has mit hoher Genehmitzung für heute, Sonn- abend den 4. März, antzezeigte, von Mirglie denn des Königl. Corbs de Ballet zum Besten ei— nes zu begründenden Wii wen- Pensions-Fonds ete.
nur an die Landschast verwiesen; und die baaren Va— juten werden nach Bestreitung der Kosten des Aufge— bots auf Gefahr und Kosten der Gläubiger zum land- schaftlichen Depositorium genommen werden. Spezielle Verzeichnisse aller solchergestalt wiederholt aufgerufenen, ingleichen der aus früheren Kündigungen noch ausstehenden Pfandbriefe, sind bei allen schlesischen Landschaftstassen und bei den Börsen zu Breslau und Berlin ausgehängt, auch mit den öffentlichen Anzeiger der drei schlesischen Regierungs-Amisblätter ausgereicht worden. Breslau, am 1. März 1848. Schlesische General- Landschafts-Direction.
1722
*I Bekanntmachung.
Zur Ausloosung der am 1. Juli dieses Jahres plan= mäßig einzulösenden 120 Stück Prioritäts- Actien un= serer Gesellschaft haben wir Montag den 13. März a. c, Morgens 10 uhr, in unserem Administrationshause einen Termin anbe— raumt, zu welchem Inhabern von Prioritäts-Actien ge= gen Vorzeigung derselben der Zutrstt gestattet ist.
Magdeburg, den 25. Februar i848.
Direltorium der Magdeburg-Cöthen-Halle- Leipziger Eisenbahn ⸗ Gesellschast.
io]
d llt. Hariung. argestellt
Subhastations - Patent.
9] Das unter den Linden gelegene, Vol. II. Nr. 174. 11731) Fol. 176. des Hypothekenbuchs verzeichnete, dem ver- 2
storbenen Bäckermeister Gottfried Ludwig Balzer gehö- 6 rige Haus nebst Zubehör, welches zufolge der nebst dem n , Höpothekenscheine in der Negistratur einzusehenden Tare n=. auf 13,567 Thlr. 6 Sgr. 9 Pf. abgeschätzt worden, soll von mir ver
am 23. September , Vormittags 11 Uhr, subhastirt werden.
Bekannt mach un
— gen, bestätige ich hierdurch, daß (bei
** bindlichkeiten gegen den hier bisher freienen Dampfschifffahris-Ressort pr. . deburg) nach zu hoffender Ermäßigung der Elbzölle und eventuell gesichert erscheinender feinerer Belebiheit des
Mehtseitigen Anfragen zu genü- Erledigung meiner Geschäfts-Ver⸗=
stätigt. Das ganze ab stelli Lamartine dar als
Literarische Anzeigen.
Am 3. Marz wird bei Unterzeichnetem ausgegeben: Emil Frensdorff, Männer und Frauen des
Auslandes. Nach authentischen und zum Theil unbenutzten Quellen
Erste Lieferung: 1A M Ak LIN E.
9. gr. 8. geh. 8 Sgr.
Die letzten Zeilen dieser zeitgemäßen Ar⸗ best sind in Gegenwart der Tagesereignisse geschrieben, und das Vorhergehende wird burch viese Ereignisse gerechtfertigt und be⸗ erundete (. ind, Jüngling und Mann, als Dichter, Geschichtsschreiber und
im Königl. Schauspiel ause n .
3 . z ö ; Grose Karnavalcall-Fesl (bal masqu é et bare)
sindet bestimmt stalt. ;
Der Preis eines Herren-Billets ist 11Ihlr. 10 Sgr. der eines Damen-hilleis 1 1Ihlr.
Die Eröffnung der Kasse geschieht um 8 Uhr. — Beginn des Balles um 9 Uhr. Ende 4 Uhr.
Pie Ierren Noack und 110 ffmann werden im Königl. Schauspielhause eine reich ausgestattete Mas- ken-Garderobe austzestellt haen.
. .
—v ——
(159 wit rn r
in den schönsten und sruchtbarsten Gegenden der Pro—
vinz Schlesien, wobei mehrere Forstgüter, werden zum
Kauf nachgewiesen urch Lazarus Landau. Breslau, Antonienstraße Nr. 30.
Gemälde
Das Abonnement beträgt: 2 Rthlr. für Jahr. 4 Rthlr. * Jahr. 8 Rthlr. ⸗ 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhshung. Bei einzelnen Nummern wird der Bogen mit 23 Sgr. berechnet.
Preußi
Allgemeine
Berlin, Sonntag den 5tn März
sche Zeitung
Alle post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition der Allgem. Preuß. Zeitung: Behren⸗Straße Nr. 57.
Insertions⸗Gebühr für den Raum einer Zeile des Allg. Anzeigers 2 Sgr.
1848.
3n halt.
Amtlicher Theil.
Ständische Angelegenheiten. Neunundzwanzigste Sitzung
des Vereinigken ständischen Ausschusses am 29. Fehruar. Fortsetzung der Berathung des Entwurfs des Strafgesetzbuches. Es kom⸗ men zur Berathung und werden mit einigen Abänderungen angenommen: §. 372: Verbrechen der Beamten; S§. 373: Insubordination; S. 374: Verletzung der Amts Verschwiegenheit; 58. 375 — 377: Bestechung; §. 378: Im Amte verübte Ehrenverletzung, soll in Wegfall kommen; 8. 379: Röthigung; §. 380: Beugung des Rechts, soll mit zwei Para—= graphen der Einführungs- Verordnung verschmolzen werden; die ss. g = 388; Mißbrauch der Amtsgewalt in Strafsachen; die §§5. 389 und 390: Fälschung und Unterdrückung von Urkunden; die S8. 391 und 392 Be⸗ drückung der Abgabepflichtigen; S. 393: Verkürzung der Zahlungs empfän⸗ ger; die ss. 391 — 396; Unterschlagung amtlich anvertrauter Sachen; 8. 397: Untreue der gerichtlichen Anwalte; die S8. 398 und 399: Pflicht- widrigkeit der Vorgesetzten; 8. 400: Theilnahme dritter Personen an Amtsverbrechen; §. 401: Disziplinarvergehen, bis zur nächsten Sitzung ausgesetzt; §. 402: Gemeine Verbrechen; die ss. 403 und 104: Gemein⸗ same Bestimmungen.
Beilagen.
Amtlicher Theil.
Angekommen: Der Fürst Felix von Lich nowsky, von Krzvzanowitz.
Der General-Major und Commandeur der Sten Infanlerie-Bri⸗ gade, von Schack, von Erfurt. . Abgegaung en: Der außerordentliche Gesandte und bevollmäch⸗ tigte Minister am Großherzoglich badischen Hofe, General ⸗Major
von Radowitz, nach Wien.
Ständische Angelengeheiten. Neunundzwanzigste Sitzung des Vereinigten ständischen Ausschusses. (29. Februar.)
Die Sitzung beginnt gegen 105 Uhr unter Vorsitz des Marschalls Fürsten zu Solms mit Verlesung des Protokolls über die letzte Sitzung durch den Secretair Abgeordn. Kuschke.
Als Secretaire fungiren die Abgeordneten Diethold und Dittrich,
Marschall: Wenn keine Bemerkung erfolgt, so ist das Protokoll für genehmigt zu erklären, und wir kommen zur Berathung des §. 37 * Referent Abgeordn. Frhr. von Mylius (liest vor):
„Sechsundzwanzigster Titel. Verbrechen der Beamten. J ö. Die Vorschriften dieses Titels sinden Anwendung auf alle öffent⸗ lichen Beamten, sie mögen im unmittelbaren oder mittelbaren Staats-= dienste stehen, auf Lehenszeit oder nur zeitweise oder vorläufig ange⸗ stellt sein, den Amtseid schon geleistet haben oder nicht.“ Das Gutachten lautet: „Zu §. 3
Der Paragraph gab zu keiner Erinnerung Veranlassung.“ (
Ich muß mir die allgemeine Bemerkung hierbei erlauben, daß bei der Eile, mit welcher das Gutachten zum Druck befördert worden ist, sich mehrere Sinn entstellende Druckfehler eingeschlichen haben, welche ich beim Vortrage verbessern werde. Ich bitte die geehrten Mitglieder, so wie auch die Stenographie, hierauf Rücksicht zu nehmen.
Abgeordn. Neumann: Ich muß mir erlauben, bei diesem Titel, und zu §. 372 insbesondere, eine allgemeine Bemerkung aufzustellen. Es wird sich nicht verkennen lassen, daß die Strafen, welche hier in Beziehung auf die Beamten festgesetzt sind, ungewöhnlich hart er— scheinen, namentlich bei weitem härter, als sie seither existirt haben, und es entsteht also zunächst die Frage: worin hat der neue Zustand, der nun eingeführt werden soll, seinen Grund? Hat der preußische Beamtenstand Veranlassung zu solchen Bestimmungen gegeben, oder legt vielleicht im Gesetze selbst eine Ursache, die es nothwendig ge— macht hat, den Beamten gegenüber stärkere RepressivMaßregeln ein— treten zu lassen? Gewiß kann von dem Ersteren nicht die Rede sein; bas Lektere scheint in einer Beziehung aber der Fall zu sein. Dieses Gesetz legt nämlich in die Hand des Richters eine so unbegränzte Gewalt, daß es nothwendig ist, auf der anderen Seite auch seine Stellung und seine Befugnisse, und namentlich die moralische Seite derselben durch Repressiv⸗Maßregeln, in eine bestimmte Schranke zu brin⸗ gen. Es entsteht mithin die Frage, ob dieser Grundsatz im Allgemeinen sich rechtfertigen läßt, und ob er angemessen durchgeführt worden, und ich muß ge= stehen, daß mir dagegen doch erhebliche Zweifel aufgestoßen sind. Es kann sich aber bei diesem Gegenstande nicht blos darum handeln, bie in diesem Titel aufgenommenen einzelnen Bestimmungen zu prü⸗ sen, es kommt vielmehr, nach meiner Ueberzeugung, darauf an, ob alle in das Strafrecht gehörigen Bestimmungen in Beziehung auf die Lee ln n ift auch wirklich in diesen Titel aufgenommen worden sind, oder ob noch andere Vorschriften existiren, die mit die⸗ sem Strafrechte zusammenhängen und möglicherweise mit demselben in Kollision kreten können. Das Letztere muß ich annehmen. Die Motive sprechen sich dahin aus: „Nur diejenigen Dienstvergehen wür⸗ den dem gerichtlichen Verfahren unterworfen, welche in den Gesetzen mit Cassation oder Amts⸗-Entsetzung bedroht sind, während alle übri- gen unter die Bestimmungen des Ge'etzes vom 23. März 1844 fallen.“ Es handelt sich also, genau geng „en, um Festsetzung einer Gränze
zwischen diesem Strafrechte und dem Gesetze vom 29. März 1844, und es kommt darauf an, zu prüfen, ob nicht Verbrechen oder Ver= gehen, welche unter das Gesetz von 1814 fallen sollen, in das Straf= recht aufgenommen werden müssen. Dies ist, nach meiner Ueberzeu— gung, in mancher Hinsicht der Fall. Ich erinnere zunächst daran, daß die Motive z. B. die Meinung aufstellen, daß für eine, Verkür⸗ zung der Kassen bei Veranlagung der Abgaben eine Disziplinarstrafe ausreichen würde. Dies ist aber jedenfalls ein Verbrechen, wo eine Disziplinarrüige gar nicht stattfinden kann. Ich muß hierbei aber noch besonders bemerken, daß das Gesetz vom 29. März 1814 Stra⸗ fen enthält, die, wenn sie auch als Die ziplinarstrafen erscheinen, für den zu Bestrafenden mindestens eben so hart, wie die hier ausgespro⸗ chenen sein können, und ich würde also den Antrag stellen, die Strafen des Gesetzes von 1844 und die dahin gehörigen Vergehen ihrer Na⸗ tur nach noch speziell mit den in diesen Titel zu rechnenden zu ver⸗ gleichen. Es hat indessen die Abtheilung bereits zu §. 401 den Be⸗ stimmten Antrag gestellt, nach welchem mehrere der einzelnen unter das Gesez von 844 fallenden Verbrechen, Vergehen und Strafen unter diesen Titel gezogen werden sollen, und ich begnüge mich für den Augenblick mit der Erklärung, daß die von der Abtheilung auf⸗ gestellten Bedenken schon hier Platz nothwendig greifen müssen, werde mir aber bei diesem Paragraphen noch einen weiteren Antrag zu stellen erlauben. . Regierungs- Köommissar Bischoff: Es ist, so viel ich verstan= den habe, kein spezieller Äntrag gestellt, sondern nur im Allgemeinen gesagt worden, es ständen die Strafen im Entwurs härter, als im Landrecht. Man muß sich zur Beurtheilung dieser Frage das System und die Prinzipien klar machen, auf welchen einerseits das Landrecht, anderersests der Entwurf beruht. Das Landrecht hat eine Masse von kleinen Vergehungen in den Straftitel aufgenommen, die nicht als eigentliche Amtsverbrechen zu betrachten sind, sondern lediglich im Wege der Disziplin geahndet werden können. So hat das Landrecht ganz allgemein im 8. 333 gesagt, daß Jeder, der den Vorschriften seines Amtes vorsätzlich zuwiderhandelt, kassirt werden soll, und demnächst ist im §. 33! bestimmt, daß auch Zuwiderhandlungen aus grober Fahrläs= sigkeit oder Unwissenheit die Tassation zur Folge hahn Das war ein Prinzip, das man bei der Revisson nicht beibehalten konnte; assung des Entwurfs davon ausgegangen, da
horsam als die Thätlichkeit gegen den Vorgesetzten desjenigen, der sich derselben schuldig gemacht, gerichtet sein müsse, daß ferner aus⸗ drücklich auszusprechen, Strafe bedroht.“
Marschall: genstand der Fassung hingegeben, wenn keine Bemerkung erfolgt, der Abtheilung ausgegangen ist. .
Justiz⸗Minister von Savigny: Das Erste, was man hier be⸗ merkt hat, ist reine Fassungssache, es ist nämlich gesagt worden, den Vorgesetzten dessenigen, der sich derselben schuldig ge⸗
Die Abtheilung hat das Letzte zwar nur als Ge— es ist aber doch festzustellen, daß, die Versammlung von der Ansicht
„gegen e . ᷣ dig macht.“ In dem Entwurf von 1813 heißt es: „Gegen seinen Vorgesetzten.“ Das führt auf das Bedenken, als könnte jeder Be⸗
amteé nur einen einzigen Vorgesetzten haben; es giebt aber Beamte, welche verschiedene Vorgesetzte haben, und namentlich Vorgesetzte in verschiedenen Abstufungen, so daß gegen mehrere Vorgesetzte die Infubordination möglich ist. Daher ist der Ausdruck seinen nicht ausreichend. Man könnte umgekehrt auch sagen: „einen seiner Vorgesetzten“, das setzt aber wieder voraus, daß er immer mehrere haben müsse. Der Ausdruck den Vorgesetzten bezeichnet einen re— lativen Begriff ünd paßt auf den, welcher einen oder mehrere Vorgesetzte hat. Was die vechtswidrige Handlung betrifft, so ist dies Fassungssache, indeß glaube ich, daß wirklicher Ungehorsam in amtlichen Verhältuissen immer rechtswidrig ist, es kann ein Beamter einen Vorgesetzten, der etwas befiehlt, mit Recht den Gehorsam ver— weigern, weil er nicht das Recht hat, zu befehlen, das liegt außerhalb der amtlichen Verhältnisse; wenn er aber in amtlichen Verhältnissen etwas befiehlt, und es wird ihm da der Gehorsam verweigert, so ist dies etwas Rechtswidriges. .
Referent Abgeordn. Frhr. von Mylius: Nach dieser Ansicht ist dem Gouvernement von der Abtheilung beigetreten worden.
Abgeordn. Sperling: Mir scheint von der Ministerbank aus Widerspruch erhoben zu fein, und das bestimmt mich, dem Gutachten der Abtheilung das Wort zu reden. In militairischen er, , . mag sich allerdings der unbedingte Gehorsam rechtfertigen lassen,
nicht so im Civildienste. Hier kommt es darauf an, ob der Vorge⸗ setzte sich innerhalb der Schranken des Gesetzes und seiner Dienstbe⸗ fugnisse bewege, und es kann die Widersetzlichkeit des Untergebenen als solche nur dann strafbar sein, wenn solches der Fall ist. Im umgekehrten Falle, wo nämlich der Vorgesetzte das Gesetz überschrei⸗ tet und also eine rechtswidrige Handlung von dem Untergebenen fordert, ist der Letztere ihm zu folgen nicht verpflichtet, kann sein Widerstand unter Umständen sogar löblich sein. Aus diesem Grunde halte ich es für nothwendig, daß das Beiwort: rechtswidrig in den Paragraphen an der angedeuteten Stelle aufgenommen werde.
Referent Abgeordn. Freiherr von Mylius: Ich habe den Herrn Gesetzgebungs-Minister dahin verstanden, daß anerkannt worden ist, daß, so lange der Beamte sich in den Schranken des Gesetzes und seines Amtes hält, eine gesetzwidrige und mithin strafsällige Handlung nicht begangen werden kann.
Marschall: Das hat keinen Widerspruch gefunden.
Justiz-Minister von Savignv: Ich glaube, man kann es als reine Fassungssache zur Erwägung ziehen.
Abgeordn. Freiherr von Patow: Eine Rechtswidrigkeit liegt immer vor, denn die Strafe soll eintreten, wenn Thätlichkeiten statt⸗ gefunden, und ich kann mir nicht denken, daß der Untergebene das Recht hat, sich Thätlichkeiten gegen seinen Vorgesetzten zu erlauben.
Abgeordn. von Auerswald: Ich habe auch den Herrn Ge⸗ setzgebungs⸗-Minister nicht vollkommen verstanden, ob seine Meinung ist, daß jedesmal und es ipso eine Rechtswidrigkeit stattfinde, wenn eine solche Handlung des Ungehorsams gegen einen amtlichen Befehl erfolgt, möge letzterer beruhen, worauf er wolle, und daß der Aus⸗ schluß der Rechtswidrigkeit nur dann eintreten könne, wenn der Be⸗ amte, abgesehen von seinen Amtsbefugnissen, etwas befiehlt. Wenn dies die Meinung des Herrn Ministers ist, so müßte ich mich meinem verehrten Nachbar anschließen, wenn aber die Meinung so ist, wie der Herr Referent voraussetzte, daß nämlich der Unterbeamte, der sich gegen den . vergeht, welcher in seinem Amte und mit Berufung auf sein etwas Rechtswidriges befiehlt, nicht rechts⸗ widrig handle, dann, glaube ich, können wir die — für Fassungs⸗ sache halten. Aber darauf kommt es meines Ermessens an.
Justiz⸗Minister von Savigny: Wenn er in seinen Amts⸗Ver⸗ hältnissen etwas befiehlt, so kann man vielleicht in dem einzelnen Falle verschiedener Meinung darüber sein, ob es ein richtiger Befehl ist oder nicht. Ich glaube, darüber muß zunächst der Vorgesetzte ein Urtheil haben, indem immer der Rekurs an dessen höhere vorgesetzte Behörde statthaft ist; wenn aber der Unterbeamte sich nicht nur die⸗ ses Urtheil anmaßt, sondern sich zugleich Thätlichkeiten gegen den Vorgesetzten erlaubt, so ist das immer eine strafbare Handlung, das kann nicht bezweifelt werden.
Abgeordn. von Auerswald: Ich kann diese Ansicht nicht voll⸗ kommen tbeilen. Es wird gewiß in den meisten Fällen Sache der Ansicht sein, und da muß der Untergebene sich dem Vorgesetzten un⸗ terwerfen; es kann aber der Fall gedacht werden, daß z. B. der vor⸗ gesetzte Kassenbeamte von dem Untergebenen auf Grund seiner amt⸗ lichen Verhältnisse eine amtswidrige Handlung verlangt; es ist denk⸗ bar, daß es dabei zu Thätlichkeiten kommt. Diese Thätlichkeiten kön⸗ nen von dem Vorgesetzten ausgegangen sein; es wird eine Unter⸗ suchung eingeleitet werden, und wenn alsdann an den Begriff des Rechtswidrigen nicht auch in Betreff der Forderung des Vorgesetzten festgehalten wird, so müßte der Untergeordnete unter allen Umständen nach diesem Paragraphen verurtheilt werden, selbst wenn er derjenige ist, der die Rechte des Staats aufrecht erhalten wollte. Ich glaube also, daß der Zusatz rechtswidrig nichts schaden kann, denn wenn Jemand mit Recht und nicht rechtswidrig auf Grund der bestehenden Gesetze einem gewissenlosen Vorgesetzten entgegentritt, so thut er nichts Schlimmes, und er wird nicht bestraft werden können; hat er aber eine Widersetzlichkeit begangen, ohne sich auf ein bestimmtes Recht zu stützen, so muß er bestraft werden.
Justiz-Minister von Savigny: Ich glaube, in der Sache selbst ist keine Meinungsverschiedenheit. Ich glaube, und davon ist der Entwurf ausgegangen, durch die Worte: „in seinen Amtsverhältnissen“ sei hinlänglich das angedeutet, was das geehrte Mitglied befürwortet, und womit ich einverstanden bin. Es sind drei Fälle möglich; es ist einmal möglich, daß er etwas befiehlt, was zur Ausübung seines Am— tes gehört, und dann versteht es sich von selbst, daß es richtig ist. Er kann zweitens etwas befehlen, was außer den Amtsverhältnissen liegt, außerhalb seiner Dienstleistung, und dann gehört es nicht hier her; er kann aber auch etwas befehlen, was gegen seine Verpflich— tung und Befugniß läuft, und da wird Niemand sagen, daß es in seinem Amte geschehen ist, also käme es nur darauf an, eine zweck— mäßige Fassung zu wählen.
Abgeordn. von Auerswald: einverstanden.
Marschall: 8. 374.
Referent Abgeordn. Freiherr r Moylius (iest vor):
w. i. .
Wer, um sich oder Anderen einen Gewinn zu verschaffen, oder um Anderen zu schaden, die Amts-Verschwiegenheit verletzt, ist mit Cassation und mit Strasarbeit bis zu drei Jahren zu bestrafen.
Dieselbe Freiheitsstrafe nebst dem Verluste der Ehrenrechte soll gegen entlassene Beamte eintreten, wenn sie sich eines solchen Ver⸗ brechens nach ihrer Entlassung in Beziehung auf ihr früheres Amts- Verhältniß s ig machen.“
6 Hier bei diesem Paragraphen macht uns Temme darauf aufmerksam, daß die Strafbestimmung unter Umstän⸗ Er führt nämlich das Bei⸗
ö art und zu hart werden kann. i 1 6 e, über eine Summe Geldes einen Prozeß führt Und von dem günstigen Ausfalle des Proazesses ein Unternehmen ab— hängt. Er gewinnt den Prozeß. Der Richter ist sein Freund und theilt ihm, sobald das Urtel gesprochen wird, den Ausfall desselben mit. Hier ist von keinem unerlaubten Gewinn die Nede, und doch würde, nach der jetzigen Fassung des 8. 374, den Richter Cassation und Strafarbeit bis zu 3 Jahren treffen. Gewiß hat man bei Ent⸗ werfung des Paragraphen nur an den Fall des rechtswidrigen Ge⸗ winns gedacht, und ich schlage vor, vor „verletzt“ ausdrücklich das Bei=
wort „rechtswidrig“ hinzuzufügen.
Wenn das gemeint ist, sind wir