1848 / 91 p. 3 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

Gesellschaft, die Familie, das Eigenthum, die Freiheit der Geschäfte, zu vertheidigen. Man sagt mir, daß man Erllärungen, Erläuterungen, Ver= pflichtungen von mir erwarte, daß die Republikaner von gestern mich nicht fur lange genug republikanisch halten, daß die Konservativen sich meiner Op- position erinnern, daß der Klerus über meine Tendenzen bezüglich der Unterrichts- frage beruhigt sein wolle. Ich kann mir alle diese Bedenken erklären; ich gedenke aber nicht, irgend eine meiner früheren Ansichten zu desavouiren, um biese Bedenken zu heben. Ich glaube die Interessen meines Landes in dem Maße vertreten zu haben, wie es unsere bisherigen Institutionen gestalteten. An Talent mag ich wohl allen Kandidaten meines Departements nachste- hen, an Patriotismus aber stelle ich mich allen gleich, und ich erkläre, daß ich, werde ich nicht gewählt, darum keinesweges vor Frankreich und vor Europa mich verlegen fühlen werde. Ich bitte deshalb meine Freunde, sich jede Anstrengung zu ersparen, um meine Kandidatur zu unterstützen, und insbesondere für meine Rechnung keine Verpflichtung zu übernehmen; denn ich mag keine andere auf mich nehmen, als die, loyal auf gute Konstitui= rung der neuen Ordnung der Dinge hinzuarbeiten. Bereit, einen schwie⸗ rigen Beruf muthig zu erfüllen, wenn er mir unbedingt anvertraut wird, wünsche ich ihn nicht mehr, sobald er mir auch nur im mindesten streitig gemacht wird.“

Eine Deputation der in Frankreich ansässigen Ausländer hat der Regierung eine mit 2000 Unterschriften bedeckte Bittschrift übergeben, worin sie für alle Ausländer, die zwei Jahre lang in Frankreich ge— wohnt haben, auf ihr Naturalisirungsgesuch die Bewilligung sämmt⸗ licher Rechte französischer Bürger beanspruchen.

Sroßbritanien und Irland.

London, 25. März. Die Times macht heute bei Gelegen heit der Beschwerde Lord John Russell's wegen des verzögerten Ge schäftsganges im Unterhause einige Bemerkungen über die Vorzüge der britischen Constitution. Sie triumphirt darüber, daß in diesem Augenblicke auf dem Festlande von Königreich zu Königreich das alte Muster der Insel nachgeahmt wird. Der Kaiser von Oesterreich und der Papst, sagt die Times, versuchen zu gleicher Zeit, ein englisches Parlamentsglied herzustellen. Als Beispiel eines solchen führt sie John Hobson Esq. M. P. an, welcher jetzt den Ort vertritt, wo

vor sechzig Jahren sein Vater ein Tuchhändler⸗ Lehrling war und

das Pflaster vor der Ladenthür mit Wasser besprengte, während er doch zugleich von einer Familie abstammt, welche so alt wie die Ho wards sst. Er kann seinen Ursprung auf die Zeit der Plantagenets zurückführen, und Kathedralen sind über dem Stauhe seiner Vorfah⸗ ren gebaut und wieder neu gebaut. Jetzt ist er beschäftigt, nützliche Vorschläge für künftige Geschlechter zu machen, und er vereinigt also in seiner Person Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft. Ein solcher Mann ist ein Schmuck Englands, wie die alten Hal⸗ len normännischer Großen, wie die Landkirchen und alten Eichen, und einen solchen Mann bemühen sich der Kaiser von Desterreich und der Papst jetzt für ihre Reiche herzustellen. Wir wünschen ihnen allen Erfolg und sind nicht wenig stolz auf das Kompliment, das uns gemacht wird.“

niederlande.

Aus dem Haag, 25. März. In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer der Generalstaaten wurde die einstweilige Zusammen⸗ setzung des Ministeriums, bis zur Bildung eines Desinitiv Ministe⸗ rinms, durch eine Königliche Botschaft in folgender Liste angekündigt: Graf Schimmelpenninck, Conseils Präsident, Minister der auswärtigen Angelegenheiten und interimistisch auch der Finanzen; Vice - Admiral Ryk, Minister der Marine und Kolonieen; Donker Curtius, Justiz⸗ Minister; Luzac, Minister des Innern und des resormirten Kultus; Lightenvelt, Minister des katholischen Kultus; General- Lieutenant Nepveu, Kriegs⸗Minister.

m gien

Quievrain, 25. März. (Köln. Ztg.) Heute Vormittag wurden hier in Belgien einige Tausend Mann gefangen genommen, die in zwei Eisenbahnzügen voön Paris an die helgische Gränze geeilt waren, um hier die Republik zu proklamiren. Es war nämlich ge⸗ stern in Paris durch Maueranschläge allgemein verbreitet worden, daß etwa 4000 Mann mit Waffen und Munition an der belgischen Gränze ihre Landsleute und Freunde aus Paris erwarteten, um die Republik auszurufen. Zu dem Ende fuhren denn einige Tausend Mann ohne Waffen, meistens Belgier, theils aber auch Deutsche, in zwei Convols vor und nach deni letzten Abendzuge von Paris nach der belgischen Gränze ab. Der erste Zug, der in Valenciennes halten sollte, fuhr dort zum Schrecken der Fahrenden rasch durch bis hierher nach Quievrain und befand sich auf dem hiesigen Bahnhofe sofort auf beiden. Seiten von starken Truppen⸗Abtheilungen, unter denen Artillerie mit brennenden Lunten, eingeschlosen. Die Wagen wurden verschlossen gehalten; ein Ent— kommen war unmöglich; die ganze Schaar war in Masse gefangen. Nun wurden sie einzeln herausgelassen; diejenigen, die sich nicht durch gehörige Papiere ausweisen konnten, wurden festgehalten und nach verschiedenen sicheren Orten abgeführt. Die Gefangenen sahen mei stens elend aus, klagten laut, daß sie durch allerlei Vorspiegelungen zu diesem Zuge verleitet und daß sie offenbar hintergangen und verrathen seien. Mehrere behaupteten, die Züge seien unenigeltlich befördert worden. Der zweite Convoi fuhr hier vorbei in das Innere von Belgien, wo er dasselbe Schicksal, wie der erste hier hatte. (Nach dem Commerce belge belief die französisch⸗belgische Legion sich blos auf 100 Mann. Die belgischen Soldaten sollen sehr entschlossen gewesen und die Bauern der Gränzdörfer von allen Seiten bewaffnet herbeigeströmt sein, um die aufgestellten Truppen zu unterstützen).

Schweden und norwegen.

Stockholm, 21. März. (O. C.) Die Ruhe der Haupt— stadt ist in den letzten Tagen durch ernstliche Unordnungen gestört worden. Schon seit einiger Zeit herrschte eine dumpfe Gährung, die bei Gelegenheit eines von den „Freunden der Reform“ bei einem Traiteur auf dem Brunkeberg⸗-Platze gehaltenen Banketts zum Aus— bruche kam. Auf dem Bankett ging es zwar höchst liberal, aber durchaus anständig zu, man ließ den König und die Reform hoch leben, und da schon früh Morgens aufrührerische Proclamationen an—⸗ geschlagen worden waren, so beschloß der Verein, sich schon früh, um 7 Uhr, zu trennen. Der Volkshaufe war bereits sehr zahlreich, je— doch so wenig drohender Art, daß der König sich noch mit der Kö— nigl. Familie ins Theater hegab. Sowohl vor als in dem Hause wurde er mit dem größten Enthusiasmus empfangen. Gegen 3 Uhr zog ein großer Theil des Haufens nach Kyrkobrinken; man stieß auf⸗ rührerisches Geschrei aus, warf Fenster ein und wollte in mehrere Häuser eindringen. Die bereits früh Morgens verstärkte Garnison schickte Patrouillen aus, die mit Steinwürfen empfangen wurden, mehrere Soldaten wurden verwundet, so daß man sich endlich genö— thigt sah, einen Kavalleriechoc auszuführen; auch sielen einige Schüsse. Ber König begab sich in Begleitung der Prinzen zu Pferde an Ort und Stelle; er wurde mit Jubel empfangen, und auf sein Zureden zerstreute sich die Menge. Später rottirte sie sich wieder in der Norder-Vorstadt zusammen, wo sie mehreren hohen Beamten und Mitgliedern des Reichstages, wie auch anderen minder bedeutenden * onen, die Fenster einwarf. Erst um 1 Uhr Nachts wurde die iuhe hergestellt.

Sonntag Morgen waren die besorglichsten Gerüchte im Umlauf,

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und man sprach von beabsichtigten Brandstiftungen und Plünderun⸗ gen. Der Ober-Statthalter erließ eine Proclamation zur Warnung der Einwohner. Die ganze Garnison, mit Einschluß der Artillerie, stand unter Waffen, und die Posten wurden verstärkt. Nachmittags begann der Krawall dadurch, daß die Straßenjungen am hellen Tage in deinige Konfektläden einbrachen und sich des Juckerwerks bemäch= tigten. Später griff der Haufe die bewaffnete Macht auf Kyrko⸗ brinken mit Steinwürfen, ja mit Messerstichen und Pistolenschüssen an. Nach wiederholter Warnung und nachdem der Platzkommandant selbst verwundet worden, sah man sich genöthigt, mehrere Gewehr⸗ Salven zu geben, wodurch eine ziemsiche Anzahl getödtet und ver⸗ wundet wurde. Es wurden zahlreiche Verhaftungen vorgenommen, und der Tumult ließ bald nach. Die Meuterer verübten zwar noch auf einigen anderen Punkten Exzesse, dech war um 11 Uhr die Ruhe hergestellt und ist, in Folge der energischen Maßregeln der Regierung, weder gestern noch heute weiter gestört worden. Vier Infanterie⸗ Regimenter und ein Kavallerie Regiment sind zur Verstärkung der Garnison hierher beordert. Die Truppen haben sich vortrefflich be⸗ nommen. Gestern Morgen begaben sich die Deputationen des Bauern- standes und der Aeltesten des Bürgerstandes zum Könige, um demselben ihr Bedauern über die stattgehabten Vorfälle auszusprechen und ihn ihrer Mitwirkung zu versichern. Alle hier auf Urlaub befindlichen Offiziere, haben sich der Kom⸗ mandantur zur Verfügung gestellt; eine große Anzahl junger Bürger und Beamten hat sich zur Sicherheits -Garde gebildet, und ein Gleiches ist auch von Seiten des Bildungs Vereins für Arbeiter geschehen. Der König erließ eine Botschaft an die Reichsstände, und diese ordneten darauf große Deputationen an den König ab, der ihnen die Versicherung ertheilte, daß es keinen sträflichen Versuchen gelingen sollte, die Ruhe ihrer Berathungen zu störenn. An der Börse, so wie von Seiten der Stabrbehörden, sind ansehnliche Summen un⸗ terzeichnet, um die Anstifter zu entdecken; auch ist eine Subscription für die verwundeten Soldaten und ihre Familien eröffnet. Wer diese Erxzesse veranlaßt, ist schwer zu sagen, da dieselben gegen die Häuser der verschiedenartigsten Bewohner stattgehabt haben. Die Radikalen scheinen allerdings Antheil daran gehabt zu haben, ihre Anzahl ist jedoch nicht groß und die stattgefündenen Ausrufungen waren nicht politischer Art. Ein Mensch in Matrosenkleidung soll dem Könige zugerufen haben, man wünsche die Herabsetzung der Accise und Schutz für die Gewerbe, während andere Stimmen die alten Gerechtsame hochleben ließen und: „Nieder mit der Gewerbefreiheit“ riefen. Dagligt Allehanda spricht von 11 getödteten Aufrührern, worunter ein Capitain a. D., Lewin, und ein Lieutenant 4. D., Ben⸗ zelstjerna; etwa 30 sind verwundet. Vom Militair sollen ? Mann getödtet und etwa 30 übel zugerichtet sein, unter den letzteren der allgemein geachtete Kommandant Daevel, für dessen Leben man be— sorgt ist.

gandels- und Görsen nachrichten. Berlin, den 30. März 1848.

II echsel- Course.

Amsterdam 250 FI. / Kurz do. 2 Mt. JJ 300 Mb. Kurz k 300 Mu. 2 Mt. London ' st. 3 Mt. 2 Mt. Wien in 20 Rr t II. 2 Mt. Augsburg 150 FI. 2 Mt. Breslau 100 Thlr. 2 Mt. S Tage 2 Mt. Frankfurt a. M. siiid. W. 100 *I. 2 Mt. 57 37 1 Hetershur 100 sRblI. 3 Wochen 1043 104 Inländische Honds, Hfandhrie/-, HHommuncil- Haier und C elcdl - DQurñðε.

Leipzig in Courant im 14 Thlr. Fuss.. 100 Thlr.

z. Brief. Geld. Gem. xf. Rrief. Geld. Gem. St. Schuld-Sch. 33 Kur- u. Nm. Pfabr. 87 * Seeh. Prüm. Sch. r Schlesische do. h. HK. u. Nm. Sehuldv. . ö do. Lt. B. gur. do. Berl. Stadt- Obl. Pr. Rk- Anth. Sch Westpr. Pfandhr. ? k Groszh. Poseu do.“ ; Friedrichsd'or.

do. do. . And. Goldm. à 5th. Ostpr. Pfandbr. 33 Disconto.

Pomm. do.

. 1

Russ. IIamb. Cert. do. heillope 3.4.8. do. do. 1. Anl. do. Stiegl. 2. 4.A.

do. do. S A. do. v. Rths eh. Lst. do. Polu. Schatz0. do. do. Cert. L. A. do. do. L. B. 200. Pol. a. Pf hr. a. C.

Poln. neue Pfaàbr. 4 do. Part. Soo FI. 4 do. do. 300 FI. IIawb. Feuer- Cas. 3 do. Staats- Pr. Anl Iloll. 2 9h Int. Kurh. Pr. O. 40 th. Sardin. do. 36 Fr. N. Bad. do. 35 FI. 67 Hisenbalm- Aclien.

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vVolleing. Amst. Rott. Arnh. Utr. Berl. Anh. A. do. Prior. Berl. IHIamb. do. Prior. Berl. Stett. Bonn-Cöln.

O. Schl. Lt. A 3 do. Prior. O. Schl. L. B. 3 Ptsd. Mędb.“ do. Pr. B. do. do. Rhein. Stm. do9. Prior. do. St. Er. do. v. St. gar. Sächs. Bayr. Sag. - Glog.

Bresl. Freib.

do. Prior.

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Chem. Risa. Czln. Mind.

do. Prior. Cöth. Bern. Cr. Ob. Sch. Dread. G rl. Dũüss. Elberf.

do. Prior.

do. Prior.

——

.

do. o. St.- Vohw.

do. Prior.

Thüringer. W hb. (C. O.)

do. Prior.

Gloggnitz. HImb. Bergd. Kiel- Alt. Lpz. Dresd. Lb. Fittau. Magd. IIalb. Mag il. Leipæa. do. Prior. Mecklen b. N. Schl. Mk. do. Prior. do. Prior. do. III. Ser.

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Quit. Bog. ui on.

Aach. Mastr. Berz. Mrhk. Berl. Anh. B. Bexb. Ludw. Rrieg-Neiss. Thür. V. Mag(d. Witt. 60 45 B. 44 6.

,

Nrdb. E. W. 75 31 6. ; Star. Pos. 80 48 6. (Schluss der Börse 3 Uhr.)

Nrdh. I. F.

Auch heute war die Börse zwar gut gestimmt, das Geschäft aber bleibt fortwährend sehr unbedeutend.

Getraide- Bericht. Am heutigen Markt waren die Preise wie solzt:

VWuoeizen 50 54 Rthlr. Roggen loco 28 - 32 Rthlr.

pr. April Mai 29 - 28 Riklr. Hafer 48 s 52 pfd. 19 - 20 Rihlr.

A8 pfd. pr. Frühjahr 163 Rthlr.

50psfad. P 165 Rthlr. Gerste 25 Rthlr. Röüböl loco 9 Rthlr.

April / Mai 9 Rihlr. ber.

Sept. / Okt. 10 Rihlr. Bf., z G. Spiritus loco 143 Rihlr.

Frühjahr 15 Rihlr. Bf.

Königsberg, 27. März. Marktbericht. Zufuhr geh Wei⸗ zen 59 65 Sgr. pro Schffl.; Roggen 37 40 Sgr. pro Schffl.; große

Hafer 21 27 Sgr. pr. Schffl.; graue Erbsen bo 75 Sgr. pr. Schffl. weiße Erbsen 50 60 Sgr. pr. Schfsl; Heu 14 Sgr. pro Ctr.; Stroh 90 Sgr. pro Schock.

Danzig, 27. März. Gelraide. Seit bereits s Tagen ist unser Bör⸗ senmarkt wieder eröffnet, doch ist an demselben nur wenig Getraide aus dem Wasser umgegangen. Von Weizen wurden ciren 359 Last ausgeboten, doch nur einige 45 Last verkauft. Gut bunt 126 /27pfd. zu 375 347 fl., 122pfd. 530 fl. Von Erbsen waren 40 Last, von denen 21 Last in kleine- ren Partieen zu 280 fl. verkauft wurden, am Markte. Einige kleine Par- tieen Noggen blieben unverkauft und gingen zu Boden. .

Der Landmarkt war auch in voriger Woche, wie gewöhnlich, nur schwach mit Getraide⸗Zufuhren besetzt.

Breslau, 29. März. Weizen, weißer 46, 53 bis 57 Sgr. gelber 42, 47 bis 52 Sgr, 3.

Roggen 32, 30 bis 41 Sgr.

Gerste 28, 32 bis 35 Sgr.

Hafer 21, 23 bis 25 Sgr.

Rapps 76, 75 bis 78 Sgr.

Spiritus ohne Handel, man kann loco Waare a 75 Rthlr. kaufen.

Zink ab Gleiwitz 2 3 Rthlr. zu haben.

Es ist nicht möglich, die schlimmen Verhältnisse, welche in dem hiesi= gen Handel herrschen, zu beschreiben, Geld ist eine Waare geworden, die man fast nicht mehr erhalten kann, von Kredit darf man nicht sprechen, er existirt nicht mehr. Wir fürchten das Schlimmste. Mehr als je fühlen wir, daß unser Platz allein von dem Verhalten der Bank abhängt. Zu dem treffen täglich schlimmere Nachrichten von Unruhen auf unserem Platz ein.

A Hamburg, 28. März. Es ist an hiesigem Markt im Dro⸗ guerse - Fache seit unserem letzten Berichte durchaus still gewesen; die Be⸗ wegungen, welche jetzt in unsere unmittelbare Nähe getreten, verfehlen nicht, einen höchst bedenklichen Einfluß auf unsere Handels verhältnisse schon jetzt zu äußern. Viele Vorräthe reduziren sich sehr, es ist daher angenehmer mit Bals. Peruv., Cantharides, Lorbeern, Capenne Orlgan, Spangrün n= Einige andere Droguerie-AUrtikel haben ein Fallen im Preise erfahren. Rad. Salepp. fehlen fast gänzlich.

Gewürze im Allgemeinen preishaltend.

In Mandeln wurde sehr Geringes umgesetzt. Kommittenten und Absender, von Furcht beseelt, sind vorsichtig und zurückhaltend.

Veränderte Preise: . .

Bals. Peruv. 65/66 Sch. p. Pfd., Canehl Cevl. 24 31 Mk. p. Pt Cantharides 65 / 66 Sch. p. Pfd., Gum. Guttae 26 2 40 Sch. p. Pfd., Torbeeren 3 Mö. p. Joh Pfd., Lorbeerblätter 114 2 19 Mkt. p. 109 Pfd., Orlean Cayenne in Bast 6, 2 63 Sch. p. Pfd. Rad. Jalapp; 29 a2 30 Sch. braun. Sago A Sch., Spangrün 95 3 10 Sch., gelb. Wachs 147 a 15

Sch. p. Pfd., Zink 5 a 10 Mt. p. 100 Pfd; . In Butter sind keine bemerkenswerthe Veränderungen vorgefallen.

Auswärtige Börsen.

Amsterdam, 26. März. Niederl. wirkl. Sch. 140. 59h Spau 8).

Breslau, 29. Mürz Oesterr. Banknot. 99 bz. u. Br. Staats-Schuldsch 75 Br. Schles Pfandbr. A- 87 L. u. Er. do. B. 495 90 r.

IIa mbu r 8, 28. Mär. Engl. Russ. —. Berl. Hamb. 66 6. Alt Kiel 8. Meeld. 26. 25. .

Leipæigs, 29. Mũüræ. Leipz. Dres n. Act. 96 Br. Sächs. Bayer. 75 Er Sz cha. Sebles. 7 Rr. Chem. Ries. 26 Br. Löb. Zitt. 28. 273. Md. Lei. 195 Hr. B. 1. Au Li. A. S5 G. Lt. . Des. kaunk-Act. 90 Br.

Wien, 28 März. 536 Met. 70a 75. H dν.e 624 64. 3 M do 16148. kank Actien —. Anl. de 1834 124. de 1639 S5. Nordb 865. 0Gloggn. 76.

Berlin -Stettiner Eisenbahn.

Die Frequenz betrug in der Woche vom 19. bis incl. 25. März

1848 auf der IIlaupthalin 7743 Personen. Königliche Schauspiele.

Freitag, 31. März. Im Operuhause. Alste Abonnements Vor⸗ stellung. (Neu einstudirt): Der Maurer, Oper in 3 Abth. Musik von Auber. Anfang halb 7 Uhr. .

Zu dieser Vorstellung werden Billels zu folgenden Preisen verkauft:

Ein Billet im Parquet, zur Tribüne und in den Logen des zweiten Ranges 20 Sgr.; ein Billet in den Logen des ersten Ran-= ges und im ersten Balkon daselbst 1 Rthlr.; ein Billet im Parterre, in den Logen und im Balkon des dritten Ranges 15 Sgr.; ein Billet im Amphitheater 77 Sgr.

Im Schauspielhause. 51 ste französische Abonnements⸗-Vorstellung: La troisitme reprèésentation de: Le Puff, ou: Mensonge et vérité, comédie nouvelle en G actes et en prose, du theatre srangais, par Scribe.

Sonnabend, 1. April. Im Schauspielhause. 55ste Abonne⸗ ments⸗Vorstellung: Eigensinn, Lustspiel in 1 Akt, von R. Benedix. Hierauf: Die deutschen Kleinstädter, Lustspiel in 5 Abth., von Kotzebue.

Rönigsstädtisches Theater.

Freitag, 31. März. Jean Bart am Hofe. S istorisches Lust⸗ spiel in 4 Akten, von Berger.

Sonnabend, 1. April. Italienische Opern-Vorstellung.) Neu ein- studirt; Don Giovanni (Don Juan). Oper in 2 Akten. Musik von Mozart. (Mit Original⸗Recitativen.) .

(Sgra. Olivieri wird hierin als Elvira zum erstenmale wieder auftreten.) ;

Preise der Plätze: Ein Platz in den Logen und im Ballon des ersten Ranges 1 Rthlr., im Parquet und in den Parquet-Logen 20 Sgr., im Amphitheater und in den Logen, des zweiten Ranges 15 Sgr., Parterre 19 Sgr., Sperrsitz des dritten Ranges 19 Sgr., Gallerie 77 Sgr. Ein Platz in der Srchester⸗ Loge 1 Rthlr. 10 Sgr.

Sonntag, 2. April. Ein deutscher Leinweber. Vaterländisches

Schauspiel in 4 Akten, von Fr. Adami.

Nedacteur 3 R. Wentzel. Im Selbstverlage der Expedition.

Gedruckt in der Deckerschen Geheimen Ober Hofbuchdruckerei. Beilage

Erklärung aus Prenzlau.

Dentsche Bundesstaaten. sions Bericht über Einfü

Frankreich. Paris. rungs⸗Dekrete. für die Arbeiter.

Stadt Frankfurt. hrung eines National-Parlaments.

Der Generalstab der N l ßregeln der Negierungs-⸗Kommissare.

2. Vermischtes.

ationalgarde. —⸗ Fürsorge

Inland.

z. Aus Prenzlau ist der Redaction nach— stehende Erklärung zur Veröffentlichung eingesandt worden:

„Die unterzeichneten Bewohner der Uckermark fühlen sich als Preußen und als Deutsche berufen und verpflichtet, Folgendes zu er

Gerste 35— 38 Sgr. pro Schffi.; kleine Gerste 33 35 Sgr. pro Schffl. ; Berlin, 29. März ,. 7. iInUl 5

Sie danken Sr. Majestät dem Könige innig und aufrichtig für die in den Erklärungen vom 18ten und 19ten d. M. seinem Volke f Sie werden fortan festhalten an dem wah⸗ ren constitutionellen Königthum mit Verantwortlichkeit der Minister, an der öffentlichen und mündlichen Rechtspflege, in Strafsachen auf die Geschworenengerichte gestützt, an den gleichen politischen und bür— gerlichen Rechten für alle religiösen Glaubensbekenntnisse, an einer wahrhaft volksthümlichen und freisinnigen Verwaltung, an der Preß- freiheit und an der allgemeinen deutschen Bundes-Repräsentation und betrachten dies Alles als unveräußerliche und ihnen fortan nicht wie—⸗ der zu entziehende Errungenschaften der vergangenen Zeiten. werden aber eben sowohl ihr Gut und Blut dafür hingeben, daß wesentlich jetzt Ruhe und Ordnung erhalten und das constitutionelle Königthum in aller Weise gestärkt und gekräftigt werde; namentlich erwarten sie, daß der in kurzem zusammentretende Vereinigte Landtag hlgesetz, und zwar frei von jedem äußeren

gemachten Verheißungen.

nur das ihm vorzulegende Einflusse, berathe. Prenzlau, den 28. März 1848. von Arnim-Sperrenwalde, Kreisdeputirter. zensee, Rittergutsbesitzer. Buttmann, Subrektor.

von Arnim-⸗Schwar⸗ Brach vogel, Justiz⸗Kommissarius. Burrmeister, Posthalter. Buntebarth, Kaufmann. Bluhm, Uhrmacher. Bucher, Uhrmacher.

Bühler, Kaufmann. Behm, Tischler. Dibelius, Doktor.

Justizrath. mann, Musik-Direktor. Bertram, Bäcker. Braun, Ackerbürger. Bauer, Nadler. S. Kohn, Kaufmann. Diesener, Zimmermeister. Davidson, Kaufmann. Eckert, Kandidat. Ephraim, Kaufmann. Kleidermacher. Controlleur. höfer, Klempner. Ober⸗Bürgermeister. Kollaborator. Herz ⸗Schmarsow, Kammergerichts-Refer. Hugo, Justizrath. Herrmann, Rathsherr. Holz, Apotheker. von Hagen⸗Schmiedeberg, Rittergutsbesitzer. Hoppe,

Henning, Schneider. F

Burchardt, Kauf⸗ Bartol, Schuh⸗ J. Cohn, Kaufmann. von Dömming, Bau-In⸗ Doepmann, Rentier. Degen, Ackerbürger. Eisleben, Justizrath. utn Eckert, Fischer. Fischer Kaufmann. Frick, Schornsteinfegerm. . il Förster, Gürtler. Gysae⸗Strehlow, Rittergutsbesitzer. Grabe, Gelbgießer. Nittergutsbesitzer.

Kaufmann, Eckert, Rentier. Ebhardt, Amtmann. Flist, Syndikus. Flies, Kaufmann. J. Fischer.

Freyschmidt,

Schneider. Hauschteck, 0 h von Holzendorff-Pinnow, Rittergutsbesitzer. Hopf, Glaser. Herrmann, Bäcker. Horn, Handlungsbefl. von Itzenplitz-Klockow, Rittmeister. von Krause⸗Carmzow, Rittergutäbesitzer. Kanzow, Kaufmann,

Herrmann, Heinze, Schlächter. Ihlenfeldt, Dr. Körner, Kienitz, Kammergerichts⸗ H. Kuhk, Kaufmann. O. Kuhk, Kauf⸗ Kanzow, Rathsherr. Protokollführer. Kretschmar, Kurtz, Tapezier. Kannengießer, Schlosser. Kunow, Zimmermstr. Tischler. Krohn. Kuhk, Schneider. Kempter. Klebe, Goldarbei⸗ Leffmann, Sprachlehrer. Lerch, Bäcker. Lang, Kaufmann.

Braueigen. Jung, Lehrer. Schneiderm. Gymnasial⸗Lehrer. Könker, Rendant. Kalbersberg, Buchhändler. Schmiedemeister.

Kalbersberg, Kalbersberg,

Kaufmann. Kaufmann.

Kleinhaus, Tapezier.

Körber, Apotheker. Körbin, Kaufm.

Rathsherr. Kanzow, Brauer. Pantoffelmacherm. Kinder, Schneiderm.

Rittergutsbes. Lüdcke, Caffetier. Leibnitz, Kaufm.

Lehmann Cremzow, Löwenthal, Kanzlei⸗-Secretair. Lindenheim, Fabrikbes. recht. Lerch, Schlächter. Lesser, Kaufm. Lüdtcke, Schneiderm. Mag⸗ nus, Kreisschulze zu Grünow. ; Kaufmann. Mayer, Kaufmann.

Meincke, Professor. F. Müller, Kaufmann. . Meltzer, Stadtverordneten⸗Vorsteher. Nathan, Rathsherr. Plischkowsky, Lehrer. Pech, Lohgerber. Pöckel.

Paschke, Stadtgerichts⸗Direktor. F

W. Müller, Merker, Schuh⸗

Pagenkop, Schuhmacher. A. Paschke, Conducteur. Rey, Tischlerm. Rathmann.

Rückert, Kaufmann. Ramberg, Schneiderm. Kaufmann.

Ackerbürger. Rath, Kaufmann. Rohde, Goldarbeiter. Graf von Schlippenbach⸗Arendsee, Schwerin⸗ Wolfshagen,

Rohde, Fischer. Stülpnagel-Dargitz, Landrath. Kammerherr. Stülpnagel Rollwitz, Rittergutsbesitzer.

Schulz, Kreis schulze zu Malchow. Kämmerer.

Schulz, Kreisschulze zu

Schulz, Bürgermeister

8 Ober Lehrer.

Spörer, Dr. Kaufmann.

Straßburg.

] Stahlberg, L. 1 . Ar 8⸗In⸗ spektor. Schmidt, Schneiderm. Stegemann, i n . Schultz, Kaufm. Strahl, Doktor. 8 . W ĩ Pr Ill führer. C. Schmidt. Schrader, Schuhmacher. ö von Voß, Kammerge richts? Assessor. Vincent, Buchhändler. von edel h nd . , . Stramehl, Rittergutsbes. von Wedell⸗Goeritz, Dberst ? lien enant von Winterfeld Damerow, Hauptmann. ü. den, Oberst⸗Lieutenant. Wittrin, Apotheker. Wolff, Kaufmann. r Weil, Kaufmann. Kaufmann. Wetzel, Fuhrmann. g Davidson, Kaufmann. Saling, Kaufmann. Engel. Kühn. Kurtz.“

Deutsche Bundesstaaten.

Freie Stadt Frankfurt. Die H. P. A. J. euthält den 2 Kommissionsbericht über den Antrag des Abgeordneten assermann, auf Einführung eines National-Parlaments.

von dem Abgeordneten Welcker: Dem mir gewordenen ehrenvollen Auftrage, die Beschlüsse der Kom= Bildung eiues National- Parlaments zu redigiren, konnte 26 er neuen Störungen durch andere ältere und neue Berufs- 19 ieser bewegtesten Zeit leider nicht der hohen Wichtigkeit des gemäß entsprechen. Erleichtert freilich wurde die Aufgabe

Rathsherr. Conducteur. d . Seyser, Schuhmacher. Scheu, Schneider. Schwebs, Fischer.

Teschow, Maurer. Thalwitzer.

up von Winterfeld ⸗Nie⸗ von Winterfeld⸗Kutzerow, k von Wietersheim. Wolff, Conducteur. Wenz, Lehrer. William, Rentier. Wegeleben, Uhrmacher. Wolff Skampa.

Winkelsesser,

Kaufmann. Watzky, Ziegel⸗

Rathsherr. Zehn, Schorn—

Friese. Tourbier.

ich bei den imme

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durch die Absicht der Kommission, sich nur auf die wesentlichsten Grundzüge zu beschränken, welche unmittelbar aus der Natur eines nationalen Bun— desstaates, mit Beachtung der bestehenden Rechte aller Bundesstaaten und Regierungen sich ergeben. Diese Regierungen mit den ungleichsten Grö—= ßenverhältnissen der Staaten, stehen leider selbst in mehrfachen Verbindungen mit außerdeutschen Staaten. Die so entstandenen Schwierigkeiten und Nachtheile, die Mängel des Bundesstaates, des ehemaligen Reiches und des völkerrechtlichen deutschen Staatenbundes mußten nach Möglichkeit beseitigt werden. Sie konnten es nur, indem sich die Kommission, J viel es unter den gegebenen Verhaltnissen möglich war, an die rein ausgeprägte Natur des Bundesstaates in Nordamerika anschloß und die monarchische Form der meisten Bundesstaaten mit der nationalen Freiheit möglichst harmonisch zu vereinigen suchte. Wenn man dieses ins Auge faßt, so werden sich die Be⸗ stimmungen in ihrer jetzt geordneten Nedaction mit Hinzufügung von kurzen Bemerkungen zu den einzelnen redigirten Bestimmungen leicht erklären und rechtfertigen. Höchst befriedigend ist es, daß die für die Bassermannsche Motion in den Abtheilungen gewählte und in dei Kammer verstärkte Kommis- sion, mit der in Heidelberg erwählten Siebener ⸗Kommission, deren Beschlüsse der Berichterstatter gleichsalls zu redigiren beauftragt wurde, in allem We— fentlichen übereinstinimten. Kleine Abweichungen der Letzteren und des Zu= sammenhanges wegen vom Berichterstatter ergänzend hinzugefügte an sich unwichtigere Bestimmungen sind durch Einschlußzeichen kenntlich gemacht. Am wenjgsten aber darf der Berichterstatter über Werth und Nothwendigkeit des nationalen Parlaments und der nothwendigen Reform des deutschen Bundes, vorzüglich durch Nationalvertretung, irgend ein Wort hinzufügen. Die ganze deutsche Nation, Regierungen und Bürger, stimmen jetzt nach den allgemeinsten, traurigsten und erfreulichsten Erfahrungen und Erlebnissen in der Anerkennung der absoluten Nothwendigleit dieser Einrichtung auf eine wahrhaft bewundernswürdige,. Weise überein. Sie ist ein Rettungs- anker, sie ist der aufgehende Friedensbogen für Fürsten und Bürger ge⸗ worden.

J. Bestandtheile des deutschen Bundes. Der deutsche Bund wird gebildet durch die Negierungen und Bürger aller deutschen Länder, so wie diese Länder bisher durch ihre Regierungen am Bunde theilnahmen, jedoch mit Zuziehung 4) aller preußischen Länder. Bei der österreichischen Monarchie ist dieses leider, wenigstens bis jetzt, unmöglich; 2) des staats= rechtlich und national mit Holstein unzertrennlich verbundenen Schleswigs. Eine der wichtigsten politischen Aufgaben des Bundes bleibt es, für die Zu— kunft auf jedem staats— und völkerrechtlich möglichen Wege dahin zu wir— ken! 2. daß alle national dentschen Länder mit dem Bunde vereinigt wer den' und steis mit demselben vereinigt bleiben; bh. daß über kein deutsches Land ein außerdeutscher Regent herrsche; (. daß keine deutsche Regierung außerdeutsche Länder besitze. Die Unngtur und die höchste Verderblichkeit dieser hier berührten dreifachen Mängel liegen vor Augen, bestätigt durch die traurigsten Erfahrungen. Wie Vieles hier gebessert werden kann durch völkerrechtliche Verträge und Friedensschlüsse und durch landes- und bun— desverfassungsmäßige Veränderung der Eibgesetze ist ebenfalls klar.

ji. Zweck und Aufgaben des deütschen Bundes. Sein Zweck ist, die völkerrechtlichs Sicherung Deutschlands und der deutschen Bundesstaaten und das Gesammtwohl' der Nation, insoweit hierzu die Selbstoerwaltung der einzelnen Bundesstaaten nicht genügt, so daß jene beiden Zwecke gemeinschaftliche Maßregeln erfordern. Der neue Bund wird in der That wie der amerikanische, und so wie früher das deutsche Reich ein Bundes- oder ein Ober-, ein Staaten Staat mit theils ausschließlichen, theils mit der Landes-Hoheit konkurrirenden Ober⸗Hoheits-Rechten der Bun= des-Gewalt. Die Selbstständigkeit und Würde der einzelnen Bundesstaaten und Regierungen wird hierbei erhalten einestheils dadurch, daß sie freiwillig mehrere ihrer Staatsrechte im Bunde gemeinschaftlich machen und gemeinschast⸗ lich ausüben, anderentheils durch die Gränze der Bundes-Gewalt. Sie geht nicht weiter, als es das Wohl der Nation fordert, daß Gemeinschaftlichkeit stattfinde. Außerdem bleiben die einzelnen Staaten und Regierungen selbst= ständig, und im Zweifel streitet die Vermuthung für die zwar beschränkte aber doch noch selbstständige Staatsgewalt der einzelnen Lander. Die aus jenem Hauptgrundsatz abgeleiteten einzelnen Bundesrechte aber werden sich gewiß von selbst rechtfertigen. Hierhin gehören namentlich folgende Aufga⸗ ben der Bundesgewalt: 15 Die völkerrechtliche Vertretung Deutschlands und der deutschen Bundesstaaten nach außen, 2) Die kriegerische Vertheidigung zu Land und zur See gegen äußere Feinde, so wie auch zum Schutz des einen Bundesstaates gegen den anderen. 3) Das Zollwesen. 4) Gemein- schaftliche Post⸗ und Eisenbahn-Einrichtungen. 5) Gleichheit der Münzen, Maße und Gewichte. 6) Freiheit des Verkehrs und Handels auf Land. und Wasserstraßen mit Gleichheit des Handels- und Wech⸗ selrechts. 7) Die Verbürgung der wesentlichsten deutschen Freiheits⸗= und nationalen Bürgerrechte. 4. Volle Glaubens, Religions- und Kultusfreiheit. b. Volle Preßfreiheit. «. Vereins- und Versammlungs⸗ freiheit. d. Freie vollsvertretende Landesverfassung mit entscheidender Stimme der Volks-Abgeordneten in der Gesetzgebung und der Besteuerung und mit dem Recht der Anklage der verantwortlichen Minister. . Gleich heit der Steuerpflicht, der Wehrpflicht und des Wehrrechis für alle Bürger, oder Ausschluß der Privilegien in diesen Beziehungen. f. Gleiche Berech= tigung der Bürger, zu Gemeinde und Staatsämtern ernannt zu werden. g. Allgemeines abzugsfreies Auswanderungsrecht der Bürger und volles völkerrechtliches Gastrecht für die Fremden. h. Allgemeines deutsches Hei= matsrecht oder Freiheit des Eintisttz, des Ankaufs von Grundstücken, des Aufenthalts und Gewerbebetriebs für alle Deutschen in allen deut— schen Landen, ohne andere Bedingungen und Schranken, als die für die Landesbürger. i) Freiheit der Bildung in allen deutschen Lehr- Anstalten. E) Schutz gegen den Bücher Nachdruck und gleiche Wirksamkeit der vom Bunde ertheilten Erfindungs Patente. I Schutz der personlichen Freiheit durch ein Bundesgesetz. m) Schutz gegen e n , n) Unab⸗ hängigkeit, Oeffentlichkeit und Mündlichkeit der Justiz und Schwurgericht in Sirafsachen. O) Allgemeines Verbot des Lotto's und der öffentlichen Spielbanken. p) Allgemeine deusche Gesetzgebung, und zwar: einestheils gleiche absolut gebietende Gesetze, so weit nach dem Obigen eine gleichmä⸗ ßige Durchführung der bundesrechtlichen Bestimmungen sie erheischt; au= derentheils nur bedingt gebietende (also solche einzelne landesgesetzliche Abänderungen nicht ausschließende allgemeine Gesctze, für deren Gültigkeit bie Rechtsvermuthung streitet ): so weit sie als Grundlagen für eine Ge= meinschaftlichkeit des Nichts, der Rechtsprechung und der Nechtswissenschaft heilsam sind. Der Segen einer großartigen gemeinschastlichen deutschen Rechtswissenschaft, wie sit die bezeichnete doppelte Art der gemeinschaftlichen Gefetze begründet, wird jedem Peiständigen klar sein. Sie wird nicht ge— mindert, sondern gemehrt dadurch, daß diese Gesetze, zumal die nur bedingt oder hypothetisch gebietenden nur die allgemeineren Grundsätze enthalten; denn die erschöͤpfenden Einzelheiten. der Gesetze schlagen das lebendige Recht in, der Wissenschast und Rechtsanwendung todt. Auch die Möglichkeit der einzelnen Landesgesetzgebungen, je nach besonderen Vedürfnissen, Aenderungen an den bedingt allgemei= nen Gesetzen zu machen, schadet jener Einheit wenig, wenn nur die Rüst- fammer der Schikane, wenn die Gültigkeit der bisherigen alten Gesetze zer= stört wird. Aenderungen werden dann selten werden, und die Rechts vermu= thung erhält und schützt erfahrungsmäßig die Gemeinschastlichkeit auf das kräftigste. Aber noth thut es vor Allem, daß die reine Quelle lebendigen nationalen Rechtsgefühls endlich befreit werde von dem Schutthaufen frem— der veralteten Gefetze, daß sie, gefaßt und getragen durch allgemeine Rechts= grundsätze, wieder frisch und krästig fließe.

ji Natur der Gewalt des Bundes. Der Bund verwirklicht seine Zwecke und seine Aufgaben durch eine gemeinschaftliche Ober ⸗Regie⸗ jungs? oder durch eine hochste Gesebgebungs., Vesteuerungs -, Vollzie— m und Richter - Gewalt und vermittelst der dazu nöthigen Bundes-

rgane.

ly. Organisation der Bundes Gewalt. 4. Organe des Bundes und (hre wesentlichen Rechte. 1) Die Versammlung der Reprä. sentanten aller Bundesstaaten durch Abgesandte ihrer Regierungen (so weit . 2 für wichtigere Handlungen die Fürsten persönlich erscheinen wollen).

Da wir seinen einfachen Staat und keine Aufhebung der einzelnen Staaten und Regierungen und des reichen deutschen individuellen Staats-

Freitag den 31. März.

n als Einheiten durch Soll aber nicht ein lnen Bundes- Regierung die Be⸗ ller anderen Regierungen ungültig s Beschlüsse fassen. Nation, mit ihrer und öffentlich und Auch bei der größten Vor- ßen moralischen Kraft der

lebens wollen, so ist es wohl klar, daß die Staate ihre Regierungen im Bunde vertreten sein müsen. polnisches anarchisches Veto jeder einze schlüsse der National⸗Versammlung wie machen oder verhindern können, so Hierzu also und National ⸗Reprä

ssen sie Mehrheit Wechselwirkung mit der

u organischer t emeinschaftlich

a entation, müssen sie mündlich verhandeln, berathen und beschließen. liebe für die Vollsfreiheit darf man sicher der gro National-Repräsentation in ihrer Verbindung mit der öffentlichen Meinung, trotz aller monarchischen

ler n Rechte, vertrauen. Für die besondere

. l re Organisation und das Stimmen -⸗Verhälmniß dieser Regierungen, ihr Präsidium, ihre Geschäfts-Ordnung, die Ernennun Abiheilungen und Beamten, mögen nach ihrer Uebereinkunst die

bisherigen Bundesrechts bestehen bleiben oder dieselben auch Nur muß a) in allen ihrer Zuständigkeit unterworfenen Sachen oder in allen wahren Bundessachen überall Stimmenmehrheit ent- scheiden; b) die Abgesandten der Regierungen dürsen sich nicht auf beson⸗ dere Vollmachten, deren Mangel oder auf eine Beschränkun beziehen; e) die Verhandlungen müssen zu gültiger Beschlußfassung genügt eine

den Namen dieser Versammlung mögen etwa: die deutschen Landes-Regierungen, das Haus derselben, ammlung bestehen darin, daß

mungen des verändert werden.

durch dieselben der Negel nach öffentlich sein; d) Stimme mehr wie die Hälfte. Auch die Negierungen selbst bestimmen, oder die dentsche Gesammt⸗Re⸗ Die wesent⸗ dieselbe (gleich dem Maßregeln und Einrichtungen vor= schließen oder ablehnen und auch gericht anklagen kann. Bundeshaupt zu erwählen. Element austilgen will

gierung, oder auch Senat, Oberhaus 2c. lichen Rechte dieser Vers⸗ Haus der Volksvertreter) Bundesgesetze, nit entscheidender Stimme be

schlagen und . lichen Bundes-Minister bei dem Bundes

die verantwort Sie hat ferner das besondere Recht, das Wer nicht etwa revolu oder kann, wer neben seinern Bundes- und Landes Verfassung, lich die Beseitigung leidenschaftlicher herrschaft und eine Vertrauen erwe will, der wird dieses Vorrecht natürlich und fährlich, sondern heilsam finden. 2) Die Versammlung der drei Jahre, je einer auf 50, 000 digen, großjährigen, 50, 909 oder 70,000 Seelen (ähnlich wie die der badischen Wahl Bezirken von mann und die versammelten Wahlmänner len aus allen selbsiständigen, dreißigjährigen, des den Abgeordneten wählen. Die Wahl der National -Rep durch die Landstände, und Aufgabe eines w chischen Bundes- durch frühere schlech gen Bundes Ver Staats Lexikon). Repräsentation Regierungen

tionair das monarchische 1 Gefahren, welche die große Freiheit der neuen feine unleugbaren Vortheile, wie nament-= gefährlicher Vollskämpfe um die Ober- ckende Festigkeit der exekutiven Gewalt für die Freiheit selbst nicht ge⸗ Vertreter der Nation. Diese werden alle (oder 70,000) Seelen von allen selbststän⸗· Staats bürgern erwählt. wählen einen Vertr Volksvertreter) in der

Staaten unter Die Wahl findet Art statt, daß jene Bür⸗ 500 Seelen aus ihrer Mitte einen Wahl⸗ von 50, 000 (oder 70, 000) See- ehrenhaften Bürgern des Lan=

irch die Bürger, nicht etwa lge der wesentlichsten Natur wie sie stets die grie⸗ traurigen Erfahrungen r reformirten heu- Bund und deutscher Bund im Staaten bedarf der Bund eine gkeit dieser Staaten durch ihre Nord-Amerika, so wie ehemals in den die zum Senat zusammentretenden Regie- ten. Als nationaler Freiheits-Verein aber muß der entweder, wie in Griechenland, durch in Amerika, durch ihre je präsentanten vertreten lassen. da diese Stände mehr oder minder zusammenhängen,

räsentation di

ist eine unmittelbare Fo ahrhasten nationalen Bandes, durchführten, und wie sie, nach tere Einrichtung, Nord fassung anerkannte (65

Als Verein besonderer Selbstständi

Amerika in seine

der Einheit und Diese vertreten in Bundes Vereinen,

rungs- Gesand Freiheit aller ihre allgemei

Bürger durch sie selbst, ne Volls⸗Versammlung, oder, wie lenzahl frei erwählten Re Wahl durch die Stände begründet,

Regierungssystem rungs- Nepräsentation. der Stände - Verfassungen große National ⸗Repräsentanten, also so, ahl von 500 700,

Verschiedenheit Ungleichheit. große Zahl wie nach den Beschlüssen der Kommis⸗ ähnlich dem englischen Unterhaus, war Vermehrung der moralischen Stärke der Versammlung und Sie war auch nöthig zum Schutz der kleineren gegen allzu großes Uebergewicht der grö⸗ Ein Census, eine heute doppelt gefühlte Ausschließung der Armen ch widerwärtig und heute von der öffentlichen Dagegen bietet, wie den Badnern ihre dreißigjährige mittelbare Wahl alle Bürgschaften gegen das ihrer Leidenschasten und leichten Täuschungen, prochene, intelligente, der wahren Volks stim⸗ iese Wahlen fielen in Baden meist libera⸗ 3 die unmittelbaren württembergischen Wahlen.

Die Versammlung bestimmt über ihre innere Organisation, über ihre Nur muß sie a2) der Regel nach nach Stimmenmehrheit beschließen. d) Zur gültigen Beschluß⸗ ört eine Stimme über die Hälfte. Diese Versammlung hat gleich gierungen das Recht, Bundesgesetze, Linrichtun— schlagen und mit entscheidender Stimme zu be— allein oder mit dem anderen twortlichen Minister bei dem Bundesgericht anzuklagen. Sie daß alle Steuergesetze zuerst von ihr be— em anderen Haus nur im Ganzen angenommen oder Bei dem so etwa erfolgten Widerspruch beider Häuser ammengezählt und so die Mehrheit ge⸗ allsährlich in Frankfurt a. M. am In dringenden Fällen

sion, eine 3 nothwendig zur der öffentlichen Meinung. und mittleren deutschen Staaten

durch die Reichen, ist an si Meinung verworfen. Erfahrung zeigt, ihre einfache cht roher Massen, überhaupt für ruhige, ruhig bes mung entsprechende ler und besser aus, al Abtheilung und ihre Geschästsordnung. öffentlich verhandeln und h

en sind an keine Mandate gebunden,

fassung geh dem Haus der Landes-Re en und Maßregeln vorzu hließen oder a Haus die veran hat ferner das besondere Necht, schlossen und von d verworfen werden. werden die Stimmen derselben zus Beide Versammlungen treten 1. Februar auf höchstens drei Monate zusammen. können beide Häuser eine Verlängerung beschließen. Eben so kann in drin genden Fällen das Bundeshaupt (oder der Bundesrath) zu einer außeror— dentlichen Sitzung einberufen.

Es ist wohl ei

bzulehnen, und das Recht,

n Hauptgrundsatz für yvolitische Verfassungen, daß man chen Gruͤndkräfte der Gesellschaft richtig auffasse, für sie äße, kräftige Organe bilde und dann ihnen und dem na— schen Leben des Volkns und seiner Verfassung vertraue, mechanische Verhinderungs und Auskunfts- So vertraut

he, naturgemä türlichen und morali att durch verwickelte, künstliche, mittelchen etwa gefürchtete England den drei großen Organen, Vermittelung, dem König, dem Unterhaus und Oberh ein blos suspensives Veto des Oberhauses und des chung der Volkswünsche im Unterhaus zu liches Mittel die verschiedenen Faktoren zu Das Bedürfniß des Lebens das Bedürfniß des Friede ts, wenn sie

Störungen entfernen zu wollen. für Einheit, Freiheit und harmonische aus, ohne etwa durch Königs die Verwirkli⸗ oder durch ein künst= aftlichen Be⸗ und Handelns, da der er sich nicht hwendig ist, die Ver⸗ onalwillens und National- ohne daß man durch Gewaltsam- ben braucht.

einem gemeinsch schluß zu nöthigen. Staat nicht still stehen, auflösen kann und will, diese führen ste Die moralische Kraft de nisses führt endlich zu dessen feit die Auftorität der anderen Org leicht bei Widerstreit der Mei sie in einer neuen es in der kurzen Zwisch ist die höchste Gefahr, durch ein mißliches ein norwegisch

einigung herbei.

ane zu untergra iber eine Neuerung der Antrag auf rüft werden muß, und daß Punkte beim Alten bleibt dieses daß die Kommission weder noch auch durch

Sitzung erneuert und neu geh chenzeit in diesem welche dadurch entsteht, rifanisches Veto für den Präsidenten, sives Veto für den Fürsten hier für das künstliche Mittel begründen wollte.

Es wird von dem Haus der Landes -⸗Regierun— Es handelt nur durch die sem unterzeichneten Beschlüsse. n; ernennt die Bundes-Gesandten und Be—= Bundesgesetze und Beschlüsse; verwaltet die Bundes⸗ derust in dringenden Fällen außerordentliche Versamm- National Parlaments.

Ein Bund mit so großen nationalen Aufgaben bed einheitlichen und kräftigen Vollz wenn durch eine lebenslängliche

des · Regierunge as Bundeshaupt.

Mitte je auf drei Jahre wortliche Minister und dur Es vertritt den Bund, nach auße

amten; vollzieht die

arf durchaus einer Aber es wäre ge

iehungsgewalt. Gewalt des Oberhauptes, so wie