1848 / 105 p. 6 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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10 Kruse, Rektor

115 von Borries, Ab . 12) Hüffer, Ober⸗-Bürgermeister zu Münster.

135 Kamp, Abgeordneter.

iers sti Commissair zu Münster. 3 e er der Stadtschule zu Iserlohn.

Abgeordneter.

14) Klein, August, zu Dalbruch bei Siegen.

15) Schneider, Karl, zu Siegen.

167 Schulze⸗Dellwig, Abgeordneter. 175 von Holzbrink, Abgeordneter.

185 Ebbinghaus, Karl, zu serlohn. 195 Sommer, Justizrath zu Arnsberg.

20) Grooß, Geh. Reg. Rath zu Berleburg,

215 Graf Westphalen, zu Laar.

22) Linnenbrink, Abgeordneter.

23) Brassert, Abgeordneter.

24) Berger, Abgeordneter.

25 Barre, Justiz⸗Commissair zu Paderborn. 26) Rocholl, Theodor, Kaufmann zu Minden. 27 Steinmann, Amtmann zu Laer.

23) Schulte⸗Forckenbeck, Abgeordneter.

29) Arndts, Justizrath zu Arnsberg.

30) Meier zu Südhemmern, Abgeordneter. 31) Kosack, Kaufmann zu Arnsberg.

32) Wietmann, Gymnasial⸗Direktor zu Attendorn= 33) Böse, Landrath zu Meschede,

34) Gabriel, Kaufmann zu Eslohn.

35) von Bodelschwingh, Minister, zu Velmede. Z6) von Ällien-Echthäusen, Abgeordneter.

377 Graf Bochholtz, Abgeordneter.

38) von Bodelschwingh, Vice⸗Marschall. 39) Böhle, Justizrath zu Münster. 16 Windhorst, Justizrath zu Münster. 115 Müller, Bischof zu Münster. 42 von Olfers, Abgeordueter. 43) Heinzmann, Justizrath zu Hamm. 145 Rinteln, Justizrath zu Münster. ; 15) Graf Schmising, Landrath zu Lüdinghausen. A6) von LilienBorg, Abgeordneter. 47) Schulte⸗Brüning, Abgeordneter. 18) Epping, Kaufmann zu Lippstadt. 19) Kusppschild, Justiz⸗Kommissar zu Medebach. Giffers, Gutsbesitzer zu Graffeln. Graf Galen, Erbkämmerer, Abgeordneter. Graf Merveldt, Landrath zu Beckum. Verres, Kammerrath zu Bochold. Graf Landsberg⸗Gehmen, Landtags⸗Marschall. von zur Mühlen, Abgeordneter. Wichmann, Sber-Landesgerichts-Direktor zu Arnsberg. Oppermann, Abgeordneter. 58) Bertelsmann, Abgeordneter. 59) Illigens, Abgeordneter. ) Schulz, Gerichts-Direktor zu Schwelm. Vonde wall, Justiz Kommissarius zu S chwelm. Elbers Kaufmann zu Hagen. Theising, Banguier zu Münster. von Pogrell, Abgeordneter. Busse, Abgeordneter. Graf Droste, Erbdroste. Abgeordneter. Strotkamp, Gerichts-Direktor zu Lüdinghausen. Wulf, Abgeordneter. Schmidt, Landwirth zu Süddinker. von Landsberg, Abgeordneter. Gries, Abgeordneter. Graf Schmising, Abgeordneter. f Merveidt, Erbmarschall, Abgeordneter. ier, Ober-Landesgerichts-Präsident zu Paderborn. „Abgeordneter. DOber-⸗Landesgerichts⸗Ass. Schmöle, Abgeordneter. Schmidt, Abgeordneter. Sterneberg, Abgeordneter. Büning, Abgeordneter. Wiethaäus, Landrichter zu Limburg. Hülsmann, Gerichts-Direktor zu Münster. Backhaus, Justizrath zu Bielefeld. Dewens, Landrath zu Velheim. Geißler, Justiz⸗Kommissar zu Dorsten. Jungeblut, Justiz Kommissar zu Dorsten. z, Justiz-Kommissar zu Recklingshausen. don Zwickel, Erbschenk zu Haviybeck. Guntemeier, Colon zu Bracke. Löhrs, Ober⸗Landesgerichts⸗Assessor zu Paderborn. Hilker, Bürgermeister zu Nieheim. Pieper, Abgeordneter. Fuhrmann, Abgeordneter. Nrämer, Abgeordneter. Berger, Karl, Kaufmann zu Witten. Graf von Stolberg, Landrath zu Büren. Graf von Itzenplitz, Regierungs⸗Präsident zu Arnsberg. von Vely Jungkhenn, Abgeordneter. von der Horst, Landrath zu Ellerburg. 100) Hustedt, Abgeordneter. 1015 Mantel, Justizrath zu Paderborn. 102 Sent, Ober⸗-Landesgerichts⸗Präsident zu Hamm. 103) Mühlensiepen, Gustav, zu Witten. 1045 Graf Sierstorpff, zu Drieburg. 1055 Schede, Justiz⸗Kommissar zu Hamm. 106 Schulz, Justiz-Kommissarius zu Blankenstein. 107, Hammacher, Kaufmann zu Dortmund. 1085 Stündeck, Ober-Landesgerichts⸗Rath zu Arnsberg. 109) Hilbeck, Dr. zu Lippstadt. 110 von Michels, Gerichts-Direktor zu Hamm.

Verhandelt Berlin, am 19. April 1848 im Königlichen Schlosse.

Bei der heutigen Versammlung der Abgeordneten der Ritter⸗ schaft, der Städte und der Landgemeinden der Provinz Westfalen zur Vernehmung und Vollziehung des über die am 6ten d. M. vor genommenen Wahlen ergangenen Protokolls beantragte der Ab— geordnete von Borries: .

Bel den jetzigen mißlichen Zeitumständen und dem allgemein herr⸗ schenden Geldmangel die gesteigerten Beiträge zur Unterhaltung ber Provinzial-Institute bis auf Weiteres nicht aus den Gemeinde-, bezühlich Armen-Kassen, sondern aus den Beständen der Provin⸗ zial-⸗Hülfskasse entnehmen zu lassen.

Der Antrag wurde von verschiedenen Seiten unterstützt, auf die Bemerkung des Vorsitzenden jedoch, daß es zur Berathung anderer Hegenstänbe, als der der Provinzial-Versammlung ausdrücklich zuge—⸗ wiesenen, einer besonderen Ermächtigung der Staats-Regierung be⸗

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essor zu Paderborn.

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dürfe und auf den von anderer Seite erhobenen ferneren Einwand, daß die fraglichen Bestände der Provinzial-Hülfskasse von keiner Er⸗ heblichkeit sein könnten, da die derselben im vorigen Jahre zugewie⸗ sene Summe von 230,900 Rthlr. nicht baar ausgezahlt, sondern in Staatsschuldscheinen hierselbst deponirt, auch wohl zu erwarten wäre, daß eine Zusammenhaltung der Provinzial⸗Fonds für etwa noch ein⸗ tretende allgemeine Kalamitäten von größerem Vortheile für die Provinz sein könnte, als deren dermalige Zersplitterung erfolgte die Fragestellung:

Soll die Staats⸗Regierung gebeten werden, zur Berathung des

in Rede stehenden Gegenstandes die Genehmigung zu ertheilen?

Die Frage wurde mit 23 gegen 21. Stimmen verneint und

darauf diese Verhandlung genehmigt und wie folgt vollzogen.

(gez) von Bodelschwingh. Borries. von Bockum⸗Dolffs.

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Deutsche Bundesstaaten. onigreich Hannover. Veränderung der akademischen Gesetze. Großherzogthum Baden. Vorgänge in Mannheim nach der Ankunft des Abgeordneten Mathy. Karls= ruhe. Außerordentliche Sitzung der Abgeordneten Kammer. Adresse an die zweite Kammer. Freie Stadt Frankfurt. Ansprachen des Funfziger⸗Ausschusses.

Großbritanien und Irland. London. Parlaments

Eingesandt. Finanzielle Vorschläge.

Verhandlungen.

Deutsche BSundesstaaten.

Königreich Hannover. (Hannov. Ztg.), Es ist nach⸗ stehende Verordnung in Bezug auf die Veränderung einiger Bestim⸗ mungen der akademischen Gesetze vom 15. April 1835 erschienen:

„Ernst Augustj, von Gottes Gnaden, König von Hannover zc. 2A. Wir haben beschlossen, an den akademischen Gesetzen Unserer Georg August⸗ Universität einige Abänderungen zu treffen, und verordnen demnach wie solgt: ö §. J. Den Studirenden der Georg-August-Universität ist, gestattet, Verbindungen sowohl geselliger Art, als zum Zwecke ihrer leiblichen oder geistigen Ausbildung unter einander einzugehen, innerhalb der Gränzen, welche aus den Landesgesetzen und aus den folgenden Bestimmungen sich ergeben.

s. 2. Verboten ist jede Verbindung, deren Dasein, Einrichtung oder Zweck vor der akademischen Obrigkeit geheim gehalten werden soll, oder in welcher gegen unbekannte Obere Gehorsam oder gegen bekannte Obere un⸗ bedingter Gehorsam versprochen wird. .

8. 3. Jede Verbindung hat sofort nach ihrer Begründung ihr Beste⸗ hen und ihren Zweck dem akademischen Senate anzuzeigen und diesem die Namen ihrer Vorstände sowohl halbsährig, als auch bei deren Wechsel zu bezeichnen. Einer Vorlegung der Statuten und der Namen sämmtlicher Mitglieder bedarf es nur auf Erfordern des akademischen Senats.

S. 4. In Gemäßheit dieser Bestimmungen tritt die im S. 18 der aka⸗ demischen Gesetze vom 18. April 1835 enthaltene Bestimmung, daß alle nicht vom Ministerium der geistlichen und Unterrichts Angelegenheiten be— sonders erlaubten Verbindungen verboten sind, und die im 8. 25 der akade⸗ mischen Gesetze enthaltene Bestimmung über Unterschrift eines Reverses vor der Immatriculation außer Kraft.

§. 5. Versammlungen der Studentenschaft zur Besprechung über An— gelegenheiten des studentischen Lebens sind mit Angabe von Ort, Zeit und Gegenstand der Berathung dem Senate zuvor anzuzeigen, welcher dieselben verbietet, wenn sie der Landesgesetzgebung zuwiderlaufen.

§. 6. Die Vorschrift des §. 51 der akademischen Gesetze vom 15. April 1835 über den Aufenthalt in Wirthshäusern wird dahin abgeändert, daß die Feierabendstunde auf 11 Uhr festgesetzt und die daselbst angedrohte Geld— strafe auf 1 Thlr. ermäßigt wird.

§. 7. Trunkenheit, welche öffentliches Aergerniß erregt oder mit Unfug verbunden ist, soll mit Carcerstrafe bis zu drei Tagen oder ausnahmsweise mit Geldbuße bis zu 5 Thlr. bestraft werden. Bei wiederholtem Rückfalle kann die Strafe geschärft oder bis zum consilio abeundi gesteigert werden.

Die in den akademischen Gesetzen s. 55 enthaltenen Strafbestimmun— gen sind hierdurch abgeändert.

§. 8. Nachdem die früheren Verbote wegen des Rauchens in der Stadt aufgehoben sind, fallen die im 5. 57 der akademischen Gesetze Posit. 2W hierunter enthaltenen Strafbestimmungen hinweg.

§. 9. Die im §. 73 in der Reihe der akademischen Strafen aufge— stellte Masregel der polizeilichen Wegweisung von der Universität soll fer— ner nicht stattfinden.

Solche Studirende, welche sich Vergehungen gegen die guten Sitten (8. 26 der akademischen Gesetze) zu Sshulden kommen lassen oder dem Unfleiße ergeben (8. 30), sind in geeigneten Fällen mit dem consilio abeundi zu belegen.

§. 10. Die von den akademischen Behörden erkannten Strafgelder sollen nicht ferner dem Denunzianten, sondern der akademischen Armenkasse zufallen. Jedoch ist ein Drittel der in Folge der Anzeigen von Angestell⸗ ten erkannt werdenden Strafgelder und EConfiscations-Erträge der Dienst— herrschaft behufs Belohnung ihrer Angestellten nach Maßgabe ihrer Thätig— keit im Dienste zu überweisen.

Diese Verordnung ist bei Unserer Georg⸗August-Universität zu publi= ziren und mit den afademischen Gesetzen, deren Revision und veränderte Redaction im Uebrigen vorbehalten bleibt, den Studirenden zu behändigen.

Gegeben Hannover, den 8. April 1848.

Ernst August. Braun.“

Großherzogthum Baden. Mannheim, 8. April. Uebe die Vorgänge in Mannheim nach der Ankunft des Abgeordneten Mathy, welcher (wie bereits erwähnt) auf dem Bahnhofe in Karls

ruhe den Redacteur Fickler hatte verhaften lassen, berichtet die Deutsche Ztg. Folgendes:

Heute (Sten) kam der Abgeordn. Mathy mit dem ersten Bahn⸗ zuge von Karlsruhe hier an, um einer Sitzung des, Gemeinderathes, dessen Mitglied er ist, beizuwohnen. Zugleich mit ihm traf die Nach⸗ richt ein, daß er am Morgen im Bahnhofe zu Karlsruhe den Re⸗ dacteur Fickler habe verhaften lassen. Darüber entstand, sowohl un⸗ le der anarchistischen Partei als auch unter anderen, wohlmeinenden Bürgern, welche sich die Sache nicht erklären konnten, eine große Aufregung. Von dem Lokale des Bürger-Vereins begab sich eine Deputatien, bestehend aus den Herren Hr. Hammer, Konditor Brech= ter, Schlossermeister Sönker und Schuhmacher-Meister Adam Rös, zu dem Abgeordn. Mathy, um das Nähere zu erfragen. Mathy gab die Auskunft, welche sich in seiner (unten folgenden) Erklärung findet, womit Dr. Hammer nicht zufrieden war, indem er meinte, die Her— beirufung von Fremden zur Unterstützung seiner Absichten sei ganz in der Ordnung. Bald sammelte sich ein Haufen vor der Wohnung des Abgeordneten Mathy, aber auch Freunde, besonders von den wackeren Scharfschützen, deren Schützenmeister er ist, waren schnell zur Hand. Herr Major Iörger hatte inzwischen den im Bürgerverein Versammelten mitgetheilt, daß er Herrn Mathy einladen werde, mit ihm auf das elbe zu gehen und dott der Gemeinde Behörde eine Erklärung über die Verhaftung Fickler's zu geben. Dies geschah. Mathy und seine Begleiter waren auf dem

Gang nach dem Rathhause von einer Menge geleitet, aus deren Mitte von einigen übelberüchtigten Individuen die Rufe: „Volks⸗ verräther“ und dergleichen ertönten. Auf dem Rathhause versam- melten sich alsbald fämmtliche Hauptleute der Bürgerwehr, die Mit⸗ glieder bes Gemeinde⸗Rathes und Ausschusses. Mathy schrieb alsbald seine Erklärung über Fickler's Verhaftung nieder; der Gemeinde- Rath beschloß, eine Proclamation zu erlassen, um die eigene Gesinnung kund⸗ zugeben und die Bürger zum Beitritt einzuladen. Major Jörger ver⸗ kündete dies vom Balkon herab, worauf die Menge,„Mathy heraus!“ rief. Der Gerusene erschien nicht. Nun wurde Generalmarsch geschlagen, um die Bürgerwehr zu versammeln und ihr, dem bewaffneten Volke, die Erklärung und die Proclamation, die in der Zwischenzeit berathen, genehmigt und zum Druck befördert worden, vorzutragen. Rasch füllte sich der Markt mit den 20 Compagnieen der Bürgerwehr und verschwand der tobende Haufe. Major Jörger verlas die Erklärung des Abg. Mathy und die einstimmig beschlossene Proclamation der Gemeinde- Behörde, bei deren Verhandlung auch Herr Regierungs⸗ Direktor Stößer und Stadt- Direktor Kern sich eingefunden hatten. Ein Hoch auf den Gemeinde⸗Rath war die Antwort der Bürger wehr. Auf ihren Ruf erschien Mathy auf dem Balkon und sprach: „Mitbürger, ich darf wohl auch jetzt noch sagen Freunde! Die Wogen der Leidenschaften haben sich gelegt, die Wahrheit ist Ihnen zur Kenntniß gekommen, und das genügt, um die Bürger für die Wahrheit zu gewinnen.“ Der Redner schilderte die nahe und große Gefahr eines Einfalls von außen, die Bestrebungen Fickler's und die Pflicht eines jeden Bürgers, solchem unheilbereitenden Treiben entge—⸗ genzutreten. Er schloß mit den Worten; „Hätte ich, was ich heute Morgen gethan, noch einmal vor mir, ich würde es abermals thun, selbst wenn es mein Leben kosten sollte, denn ich bin überzeugt, dem Vaterlande einen Dienst erwiesen zu haben.“ Ein donnerndes Hoch und der vielfache Ruf: „Dank, Dank!“ war die Antwort..

Die Anarchisten sind in Mannheim vernichtet, die Gesetzlichkeit hat gesiegt. Zum Schutze des Abgeordneten Mathy, seiner Familie und seiner Wohnung ist eine starke Bürgerwache im Hause, Pa trouillen streifen in der Nähe, an nahen Sammelplätzen sind rei willige aus Schützen vereinigt. Die Feinde der Ordnung erschpfen sich in leeren Drohungen, aber jedes Drohwort führt neue Verstär kungen herbei. Eine heilsame, nothwendige Krisis ist vollendet, bis jetzt ohne Opfer.

Bie obenerwähnte Erklärung des Abgeordneten Mathy lautet:

„Aufgefordert durch die Gemeinde-Behörde, eine Erklärung zu geben über die Verhaftung des Herrn Fickler, welche heute früh in dem Bahnhofe zu Karlsruhe von mir vorgenommen wurde, entspreche ich der Aufforderung in Foigendem: ö (

„Gestern Vormittag in, dem Ständehause und gestern Abend bei dem Herrn Präsidenten Mittermaier überzeugte ich mich, daß urkundliche Beweise vorliegen, welche darthun, daß Herr Fickler im Auslande Verbindungen nit Deutschen und Ausländern gepflogen hat, welche einen bewassneten Einfall in Baden bezweckten. Diese Handlung ist Landesverrath; jeder Bürger, welcher davon zuverlässige Kenntniß erhält, hat die Pflicht, solchen Ver⸗ brechen entgegenzutreten, und diese Pflicht habe ich erfüllt, indem ich Hern Fickler verhaftete. Derselbe ist nun in den Händen der Gerichte und wür sich gegen die dort vorliegenden Anschuldigungen und Beweise, welche ihn eines schweren Verbrechens bezüchtigen, verantworten und vertheidigen. Die Bürger von Mannheim, welche stets die Gesetzlichkeit als die unerlaäßlliche Bedingung der Freiheit und der Wohlfahrt geachtet haben, werden aus di, fer Eutlärung entnehmen, daß ich nur eine Bürgerpflicht erfüllt habe, inden ich Bestrebungen entgegentrat, welche das Vaterland in großes Unglück zu stürzen drohten.

Mannheim, 8. April 1848. Karl Math.“

Der Gemeinderath und engere Ausschuß erließen die nachste⸗ hende Proclamation, welche in kurzer Zeit mit 1800 Unterschriften bedeckt war: .

„Der Gemeinderath und engere Bürger ⸗Ausschuß heim erklären einstimmig:

„Die ungewöhnliche Aufregung der Gemüther, welche seit längerer Zeit andauert und bisher im Steigen begriffen war, hat einen Zustand peinlicher Ungewißheit herbeigeführt, welcher die schlimmsten Besorgnisse erweckt, das im Geschäftsleben nöthige Vertrauen auf Sicherheit des Rechtes, der Per son und des Eigenthums untergräbt, Handel und Gewerbe in das Stocken bringt. Die großartige Erhebung und Freiheitsbewegung des badischen und deutschen Volkes hat diesen unerträglichen Zustand der Besorgnisse und der Geschäftslähmung nicht veranlaßt. Derselbe wurde vielmehr künstlich ge⸗ nährt und gesteigert von Einzelnen, welche statt der Freiheit die Unordnung, stalt der Gesetzlichkeit die Anarchie predigen und in einer Richtung wirken welche nothwendig zum Bürgerkrieg führen, das Vaterland in unsägliches Elend stürzen und dem Ausland zur Beute hinwerfen würde. Diesem Treiben muͤß in dem Lande und in unserer Vaterstadt ein Ziel gesetzt wer— den. Die Gemeinde -Behörde fühlt sich verpflichtet, aus allen Kräften die Erhaltung der Gesetzlichkeit und Ordnung zu wirken und die Bürger auf— zufordern, ihr darin Beistand zu leisten. Wie die Freiheit des Vaterlandes, so findet auch die Gesetzlichkeit und Ordnung ihre stärkste, ihre einzige Bürg⸗ schaft in dem bewaffneten Volke. Der Bürgerwehr vertrauen wir, daß sie auf unferen ersten Ruf bereit sein werde, gegen Versuche, die Gesetze zu verletzen, Eigenthum oder Person freventlich anzutasten, nachdrücklich einzu schreiten und die Schuldigen den Gerichten zur gesetzlichen Bestrafung zu überliefern. Mitbürger! zeigen wir uns der Freiheit würdig, indem wir die Gesetze vertheidigen. Bewahren wir die Ehre der Stadt rein vor jedem Flecken der Rohheit und der Anarchie, halten wir treu an der beschworenen Verfassung, und treten wir allen gewaltsamen Versuchen zum Umsturz unse rer freien Staats- Einrichtungen und der bürgerlichen Ordnung entgegen. Alle Bürger sind eingeladen, dieser Erklärung, welche auf dem Rathhause aufliegt, durch ihre Namens - Unterschrift beizutreten.

Mannheim, den 8. April 1848.“

der Stadt ?

(Folgen die Unterschriften.)

Karlsruhe, 9. April. Earlsr. 3tg.) In Folge verschie⸗ dener Abordnungen, welche gestern und vorgestern aus mehreren Lan⸗ destheilen hier angekommen waren, um in drohender Sprache die so fortige Entfernung der „fremden“ Truppen (des sten deutschen Armte-Eorps) zu' verlangen, war auf heute eine außerordentliche Sitzung der Abgeordneten⸗Kammer anberaumt worden. Zugleich hatte in der Stadt sich das Gerücht verbreitet, daß das gesammte Ministerium seine Entlassung gegeben habe oder, wie es später hieß, zu geben entschlossen sei, falls die Kammer seinem Verfahren nicht beittete. Auch die Vorgänge iu Mannheim waren bekannt (siehe oben), und die öffentliche Stimme sprach sich entschieden im Sinne der mannheimer Bürgerschaft für Aufrechthaltung der Gesetze und Abwehr antinationaler Einflüsse aus. Eine dichtgedrängte Masse von Zuhörern füllte die Gallerieen und einen Theil des Saales. Gegen ein Uhr erschienen die Abgeordneten und bald darauf auch die Mi⸗ nister. Als Mathy eintrat, wurde er von dem versammelten Volke mit einem donnernden, sechsfachen Hoch empfangenz eben so wurden die Abgeordneten Welcker, Bassermann, Soiron und Mittermaier und das Ministerium, den Staatsrath Belk an der Spitze, beim Eintritt in den Saal mit stürmischem Zurufe begrüßt.

Staatsrath Bekk ergriff zuerst das Wort und setzte aus einan der, wie eine Partei existire, welche, nicht zufrieden mit der errunge— nen Freiheit und all den Gesetzen, die theils schon erlassen, theils zur Vorlage in den nächsten Tagen reif seien, offen den Umsturz der erst vor so kurzer Zeit wieder feierlich beschworenen Verfassung betreibe und auf Volks⸗-Versammlungen, wie in der Presse, gewaltsamen Wi— derstand gegen den Vollzug der ordnungsmäßig erlassenen Gesetze predige. Eine Versammlung in Donaueschingen habe sogar gedroht, daß, wenn nicht innerhalb dreimal vierundzwanzig Stunden das ein—

gerückte Militair wieder zurückgezogen sei, Gewalt gebraucht werden solle. Ein ähnlicher Beschluß sei durch Toben und Schreien von einer bekannten Partei in Mannheim erzwungen und für die Gesammtmei⸗ nung der Bürgerschaft ausgegeben worden. In Adressen, welche dem Großherzoge selbst überreicht wurden, sei der Familie des Fürsten von Fürstenberg großes Unglück angedroht worden, wenn man sich nicht sofort dem Willen der Petenten füge; zugleich hätten dieselben die Entlassung des gesammten Ministeriums gefordert.

Bei jeder Bezugnahme auf einen eiwaigen Rücktritt des Mini⸗ steriums erhob sich von allen Seiten der stürmische Ruf: „Nein! Nein! Bleiben! Bleiben!“ Unter gleichen, stets wiederholten Bei⸗ falls-Bezeugungen schloß der Redner mit der Erklärung, daß die Regierung fest entschlossen sei, treu an der Verfassung zu halten und mit Energie allen Bestrebungen des Umsturzes entgegenzutreten.

In kräftiger Rede erhoben sich sodann Bassermann, Soi⸗ ron und Welcker; sie sprachen sich sämmtlich mit großer Entschie— denheit gegen den Geist der Ungesetzlichkeit aus, der die Freiheit ge⸗ fährde, und erklärten es für eine Gespensterfurcht, von der Möglich— keit einer Reaction zu träumen, jetzt, wo der Bundestag sämmt liche Beschlüsse der vorberathenden frankfurter Versammlung zu Bundes Beschlüssen erhoben habe und der permanente Ausschuß jeden Augen— blick die ganze Versammlung wieder berufen könne, um, wie Soi ron sagte, über die Reactions -Versuche, falls solche sich irgendwo zeigen sollten, Gericht zu halten.

Welcker setzte insbesondere aus einander, wie die Freiheit eben so gut in einer Monarchie mit volksthümlichen Institutionen gedeihen könne, als in einer Republik, so wie umgekehrt in beiden des Des⸗ potismus möglich sei. Er erinnerte namentlich an die Tollheiten der französischen Republikaner zu Anfange dieses Jahrhunderts, welche den neapolitanischen Despotismus zur Folge hatten. Man misse sich jetzt, der Freiheit zu Liebe trennen von den Männern des Um⸗— sturzes von denen, welche das Vaterland in einen Bürgerkrieg stürzen, von denen, welche es an das Ausland vertreten wollten.

„Diese Worte“, fügt die Karl sr. Ztg. hinzu, „bezeichnen den Grundcharakter der Sitzung: die Kammer hat das ganze Gewicht ihres Ansehens und ihrer Willensfestigkeit in die Wagschale des Rechtes und Gesetzes gelegt.“

Auf dem hiesigen Rathhause ist heute nachstehende Adresse aus- gelegt, welche mit einer Menge von Unterschriften bedeckt ist:

„Hohe zweite Kammer der Stände-Versammlung!“ Heilige Pflicht jedes Bürgers ist es, in Zeiten stürmischer Aufregung die Herrschast des Gesetzes und der Ordnung aufrecht zu erhalten; Gesetz und Ordnung sind der Grundpfeiler der Freiheit. Heilige Pflicht ist es, offen den verabscheu⸗ ungswürdigen Bestrebungen entgegenzutreten, welche durch Aufreizung gan⸗ zer Volksklassen die Gräuel des Bürgerkrieges in unser schönes Vaterland schleudern, welche uns den Ruhm einer auf gesetzlichem Wege errungenen vollen Freiheit rauben wollen. Den lebhaftesten Ausdruck dieser wahren Bürger-Gesinnung haben wir in der heutigen Sitzung der Volks-Abgeordne ten vernommen. Aus vollem Herzen danken wir den Vertretern des Volkes für die Unterstützung, welche sie einer die Freiheit schützenden Regierung zu⸗ gesagt haben. Wir schenken dieser Regierung unser vollkommenes Vertrauen und, mit Freuden dem Beispiele der Stadt Mannheim folgend, erklären wir, daß auch wir bereij sind, wie bisher die Ehre der Stadt und des Vater— landes, so viel in unseren Kräften steht, vor den Flecken der Rohheit und Anarchie zu bewahren, festzuhalten an der beschworenen Verfassung und je dem gewaltsamen Versuche zum Umsturz unserer freien Staats-Einrichtungen und der bürgerlichen Ordnung kräftig entgegenzutreten.

Karlsrsihe, 9. April 1848.“

Freie Stadt Frankfurt.

folgende Ansprachen veröffentlicht: An das deutsche Volk! Deutsche!

Euch Allen, die Ihr deutsche Lande bewohnt und ein deutsches Herz im Busen tragt, Euch Allen gilt unser Ruf. Hört auch Ihr es, Männer in Schleswtg, in Ost- und Westpreußen, bisher durch Diplomatenkünste von uns getrennt, jetzt mit uns innig verbundene Brüder! Unser deutsches Vaterland muß einig, groß, frei werden. Das ganze deutsche Volk will es, und was ein Volk will, geschieht.

Männer des öffentlichen Vertrauens haben in Frankfurt sich vereinigt, die Ausführung des Volkswillens vorzubereiten.

Nicht aus regelmäßigen Wahlen hervorgegangen, haben sie es für Pflicht erachtet, eine konstituirende National-Versammlung zu berufen und diessr einzig und allein die Bestimmung der künftigen Ver fassung Deutschlands zu überlassen.

Das ganze deutsche Volk muß in der National Versammlung vertre⸗ ten sein. Kein Unterschied des Standes, des Vermögens, des Glaubens wird die Freiheit der Wahlen beschränken. Jeder volljährige, selbststän⸗ dige Staats-Angchörige ist in seinem Lande Wähler, in ganz Deutschland wählbar.

Als Grundlage des Volkswohls hat die Versammlung anerkannt:

inbedingte Freiheit der Meinungs⸗Aeußerung,

Glaubens- und Gewissensfreiheit,

Vereinigungsrecht,

Schutz der persönlichen Freiheit,

Unabhängigkeit der Rechtspflege und Schwurgericht,

Schutz der arbeitenden Klassen,

Gerechte Vertheilung der Staatslasten,

Selbstständigkeit der Gemeinden, mithin volle Gewährung dessen, was die Gerechtigkeit gegen Alle, die Unter ordnung des Einzelnen unter das Gesammtwohl und die freie Entwickelung des Volksgeistes fordern.

Zum Schutz dieser höchsten Güter und damit nie mehr der Einzelwille dem Gesammtwillen sich widersetzen könne, hat die Versammlung

Allgemeine Volksbewaffnung

Der Funfziger-Ausschuß hat

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beschlossen.

Wehrhaft und gerüstet müssen wir auch gegen äußere Feinde da— stehen. Die Versammlung hat Schleswig, Ost⸗ und Westpreußen in den deuͤtschen Bund aufgenemmen, hat die Schmach der Theilung Polens von Deutschland abgewälzt und dem deutschen Volke die Pflicht auferlegt, dahin zu wirken, daß den Polen das Vaterland zurückgegeben werde, Was immer aus diesen Beschlüssen folge, Deutschland ist stark genug, die Folgen auf sich zu nehmen. Der Geist der Eintracht, die allgemeine Wehrhastigkeit sind Bürgschaft des Sieges. Mãänner Deutschlands! Ihr wißt jetzt, was geschehen, was bevor— steht. An Euch ist es, zu vollenden, was die Versammlung, in deren Na— men wir zu Euch sprechen, begonnen hat. In ihrem Namen fordem wir Euch auf, in Ernst und Ordnung an das Wahl⸗Geschäft zu gehen, zu der National-Versammlung Männer zu entsenden, schlicht und bieder, Männer, die vor den Augen des Volkes bekundet haben, daß ihnen das Gesammt— wohl höher steht, als jedes Sonderinteresse, die Gerechtigkeit höher als Standes -Rücksichten und Vorurtheile, die Wahrheit höher als der Sieg der eigenen Meinung. j

Bedenkt, was in Eure Hand gelegt ist! Bedenkt, daß Eure Väter auf Euch sehen, daß Eure Enkel derelnst von Euch Rechenschaft fordern, wie Ihr den großen Augenblick zum Heile des Vaterlandes benutzt habt. Seid einig, seid wachsam und thaͤtig! Ruhet nicht, bis das große Werk: Ein einiges freies Deutschland, vollendet ist.

Frankfurt a. M., den 6. April 1848.

Der Funsziger-Ausschuß. Soiron, als Vorsitzender. Simon, als Schristführer. Deutsche!

In wenigen Wochen wird eine freigewählte konstituirende National- Versammlung unserem Vaterlande eine Verfassung geben, welche die unver— äußerlichen Volksrechte, welche Freiheit und Wohlstand für immer begründen soll. Ganz Deutschland sieht mit Spannung dem großen Zeitpunkte entge—= gen; es bedarf zu diesem Werke vor Allem der Nuhe und Ordnung.

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der Person und des Eigenthums angetastet, der freie Verkehr durch Zerstö—⸗ rung von Eisenbahnen und Dampfschiffen gehemmt worden.

Solche Friedensbrüche wirken der Erringung der Freiheit feindlich ent= gegen, sie führen zur Anarchie, und diese war oft schon das Grab der Freiheit. Die Geschichte beweist es, ein in Anarchie versunkener Staat wird leicht der Raub eines kühnen, gewaltigen Menschen, den Zeiten der Gewalt noch immer geboren.

Männer Deutschlands! Im Namen der großen Versammlung der Volksfreunde, die uns verpflichten, sprechen wir zu Euch, wir sprechen im Namen von Millionen deutschen Brudern, die eins mit uns sind in der Begeisterung für die heilige Sache des Vaterlandes.

Haltet fest zusammen, nichts darf Eure Einigkeit, nichts Euern Eifer, Euer Wirken für die Freiheit stören, selbst die Frage, ob Republik, ob Mo—

Dennoch ist in verschiedenen Theilen des Vaterlandes die Sicherheit

narchie, darf Euch nicht trennen: denn nicht die Form, sondern das Wesen einer Verfassung ist es, was die Bürgschaft der Freiheit in sich trägt.

An Euch auch richten wir unser Wort, die Ihr der Ordnung und dem Eigenthume den Krieg erklärt habt. Glaubt Ihr die Freiheit zu fördern, indem Ihr sie aufhebt? Glaubt Ihr für den Wohlstand Auer thätig zu sein, indem Ihr das Eigenthum Einzelner zu Grunde richtet? Glaubt Ihr Quellen des Erwerbs zu öffnen, indem Ihr Verkehr und Handel lähmet? Laßt ab von Eurer Verirrung, schließt Euch den wahren Freunden des Vaterlandes an, die sür unseres Volkes Ehre und Freiheit Alles zu opfern bereit sind.

Ihr insbesondere, deutsche Jünglinge und Wehrmänner, seid eingedenk, daß Ihr die Waffen tragt zum Schutze der Freiheit gegen innere und äußere Feinde, seid eingedenk der großen Aufgabe der Zeit. Ihr habt die Kraft, jede Unordnung zu verhindern, die der Wiedergeburt unseres Vater— landes hemmend entgegentritt, schaart Euch zusammen, bildet eine Schutz wehr dem Rechte und der Freiheit, sie wird unüberwindlich fein und Deutsch— lands große Zufunst fest und sicher stellen.

Frankfurt a. M., den 6. April 1848.

Namens des Funfziger - Ausschusses. Soiron, Vorstand. Simon, Schriftführer.

„An das deutsche Volk!

Die Wahlen zu der bevorstehenden konstituirenden National-Versamm— lung sind die zunächst wichtigste Aufgabe unseres Volkes. Denn diese Ver— sammlung muß die Freiheitsrechte des Volkes aussprechen und feststellen, über die Verfassung beschließen und diejenigen Gewährleistungen auffinden, welche den Bestand der neuen Schöpfung sichern. Die Ruhe ist in Deutsch land nicht gesichert, der erschütterte Kredit kann nicht wieder aufblühen, der darniederliegende Verkehr sich nicht neu beleben, bis das Vertrauen auf die Zukunft wiederkehrt; dieses Vertrauen aber wurzelt einzig und allein in den Grundlagen und Grundgesetzen, welche die konstituirende Versammlung zu schaffen berufen ist.

Es ist daher Pflicht jedes deutschen Mannes, der es mit des Vater landes Ruhe, Freiheit und Wohlstand redlich meint, alle seine Kräfte da— für zu verwenden, daß die Wahlen sofort und im Sinne der frankfurter Beschlüsse ausgeführt werden. Das ganze Volk soll sein Heil von Frank— furt erwarten, deshalb muß das ganze Volk dort vertreten sein. Kann auch bis zur Herstellung eines allgemeinen deutschen Staats-Bürgerrechts, wel— ches zu schaffen ebenfalls Aufgabe der konstituirenden National⸗Versamm lung ist, nur der Angehörige des einzelnen Staates in demselben wählen (also nur der Badener in Baden, der Sachse in Sachsen), so muß minde stens jeder Staats-Angehörige wählen. Es darf kein Unterschied nach Stand, Rang, Glaubensbekenntniß und Vermögen gemacht werden; es darf das Wahlrecht an keine Steuer geknüpft, es darf kein volljähriger, selbst ständiger Maun davon ausgeschlossen werden. Direkte und unmittelbare Wahlen sind das grundsätzlich Richtigste, und es muß mit aller Kraft dar— auf gehalten werden, wo aber auch indirekte Wahlen angeordnet werden, da muß mindestens, so wie bei den unmittelbaren, die obige allgemeine Be— rechtigung anerkannt werden. Wählbar aber ist jeder Deutsche im ganzen deutschen Vaterlande.

Deshalb muß dem Spießbürgerthum kräftig entgegengetreten werden, welches meint, es müßten die Interessen der besonderen Stadt, des beson deren Landes, des besonderen Standes bei der konstituirenden Versammlung vertreten sein. Diese engherzige Ansicht hat der untergegangene Polizei Staat gezeugt und genährt, welcher das ganze Volk in Theile, Stände und Kasten spalteie, um auf diese Spaltung seine Herrschast zu begründen. Es giebt bei der konstituirenden Versammlung keine besonderen Interessen, diese sind in den Vertretungen der einzelnen Länder geltend zu machen; es giebt nur Allgemeines, nur Deutsches. Die Wahl ist daher überall auf Männer zu lenken, die ein warmes und großes Herz für das Gesammtvaterland und feine Freiheit haben, die Muth und Kraft besitzen, Hand anzulegen an de⸗ ren Gründung.

Wir fordern demnach alle wahrhaft deutschen Männer auf, die Wah— len auf das angelegentlichste zu befördern. Besonders den städtischen Be— hörden und Körperschaften, die sich in so ausgezeichneter Weise an den Be wegungen der Gegenwart betheiligt haben, den Wahl-Ausschüssen für ein zelne Länder, den Vaterlands- und anderen Vereinen und dem Volke in seiner freien Versammlung legen wir diese große und heilige Sache ans Herz und bitten hiermit um sofortige Kunde darüber, was in den einzelnen Ländern geschieht und geschehen ist.

Laßt uns, deutsche Brüder, gemeinsam arbeiten mit Kraft und Ernst. Als Frucht unserer Arbeit ersteht, was wir Alle ersehnen und erstreben:

Das eine freie deutsche Vaterland!

Frankfurt a. M., 8. April 1848.

Der Funfziger-Ausschuß. Soiron,evals Vorsitzender. Simon, als Schriftführer. Großbritanien und Irland.

London, 7. April. Die Parlaments-Verhandlungen der bei den letzten Tage hatten Bezug auf den Besorgniß erregenden Zustand des Landes. In der vorgestrigen Sitzung des Unterhauses in— terpellirte Sir J. Wel sh den Staats⸗Secretair des Innern, ob er irgend Schritte gethan habe, um nächsten Montag die öffentliche Ruhe zu erhalten, welche durch die Volks ⸗-Versammlung, die man auf Kennington Eommon beabsichtige, gefährdet werden könne. Es werde behauptet, daß die Menge, welche sich am Montage versam⸗— meln wolle, sich in Zügen herunter nach Westminster begeben werde, in der eingestandenen Absicht, das Haus der Gemeinen einzuschüch— tern, damit es zu den sechs Punkt n, welche in der sogenannten Volks-Charte enthalten seien, seine Zustimmung gebe. Der Staats⸗ Secretair des Innern, Sir G. Grey, erwiederte, er halte hier in seiner Hand Beschlüsse, welche in verschiedenen Versammlungen der Chartisten angenommen wären, und wonach es ihre Absicht sei, am nächsten Montage um 11 Uhr auf Kennington Common eine Ver⸗ sammlung zu halten, um dem Hause eine Bittschrift zur Gewährung der Volks-Charte vorzulegen. Er habe die Aufmerksamkeit der Re⸗ gierung auf diesen Gegenstand gerichtet, und derselbe sei in dem Mi⸗ nister Rathe vollständig erwogen worden. Das Ergebniß der Be⸗ rathung sei gewesen, daß innerhalb einer oder zwei Stunden Pro— clamatlonen veröffentlicht und nicht nur in London vertheilt, sondern nach allen Theilen des Landes versendet werden würden, worin alle getreuen und friedlichen Unterthanen Ihrer Majestät aufgefordert würden, an einer solchen Versammlung oder einem solchen Zuge kei⸗ nen Antheil zu nehmen, sondern vielmehr ihre besten Bemühungen anzuwenden, um die öffentliche Ruhe zu erhalten. Cauter Beifall von beiden Seiten des Hauses. Die Ansicht der Rechts Beamten der Krone sei, daß der beabsichtigte Zug am näch sten Mon— tage ungefetzlich wäre. Auf seden Fall würde die Regierung des Landes ihre Pflicht gegen Ihrer Majestät getreue und friedliche Unterthanen nicht vergessen. Das Volk sei durch diese Versammlung ganz überrascht worden. Herr Feargus O' Connor, der Führer

FJeargus O'Connor einerseits und Sir

Versammlung erkannt habe.

überbringen, damit dieselbe Ihrer Majestät der Königin übergeben werde. Damals sei Alles ruhig vorübergegangen. Dis würde auch nächsten Montag der Fall sein, wenn von Seiten der Civil⸗ und Militair- Behörden keine Einmischung stattfinde. Die Versammlung, welche sich nächsten Montag auf Kennington Common vereinigen wolle, habe nicht die Absicht, hierher vor die Thore des Hauses der Gemeinden zu ziehen. Sie wünsche nur einen Zug durch die Stra⸗ ßen zu machen, um die Größe ihrer Anzahl zu zeigen. Sie würde dann ihre Petition in die Hände einiger Mitglieder legen, um sie

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wenn sie bisher von Aufruhr nur gesprochen abe,

der Chartisten, erklärte, vor einigen Jahren sei es einem Zuge von 100,000 Mann gestattet worden, eine Adresse, worin um Abhülfe gegen die Noth gebeten wurde, in das Ministerium des Innern zu

dem Hause der Gemeinden zu übergeben, und sich über die Westmin⸗ ster⸗Brücke wieder zurückziehen. Er glaube, daß das Voll, wenn es diese Schritte thue, nur ein unbezweifeltes constitutionelles Recht aus⸗ übe. Wenn er nur einen Augenblick hätte glauben können, daß ir⸗

er zu diesen beabsichtigten Schritten nie seine Zustimmung gegeben haben. Er vernehme, daß die Bittschrift, welche am Montage über⸗ reicht. werden solle, von mehr als 5 Millionen unterzeichnet sei, und er sei überzeugt, daß nicht ein Wort werde gesagt werden, wodurch Unordnungen oder Erbitterung erregt würde. Sir G. Grey ent⸗ gegnete darauf, daß in dem Augenblick, als er Kunde erhalten habe von einer solchen Versammlung, er die Rechtsgelehrten der Krone über diesen Gegenstand befragt habe, und diese seien entschieden der Meinung, daß der beabsichtigte zug ungesetzlich sei, daß er gegen die Gesetze des Landes wäre. Die Anzeigen zu diesem Zweck würden noch im Laufe des heutigen Abends veröffentlicht werden. Hierauf erklärte der Minister des Innern noch, daß er am nächsten Tage eine Bill einbringen werde zur besseren Sicherheit der Krone und der Regierung des Königreichs. (Großer Beifall. Zum Schluß der Sitzung beantragte Herr Feargus O'Connor eine Adresse an die Königin, worin das Haus um die Begnadigung der aus dem früheren Chartisten⸗Aufstande bekannten und deportirten Chartisten-Führer Frost, William und Jones bitten sollte. Der An⸗ trag wurde mit 91 gegen 23 Stimmen nach hestiger Debatte ver⸗ worfen.

Gestern war wiederum die Chartisten⸗Bewegung Gegenstand der Erörterung bei den Gemeinen. Nachdem Lord John Russell auf eine Frage des Herrn Feargus O'Connor erklärt, daß die von so viel Millionen unterzeichnete Chart sten-Petition auf Kosten der anderen dringenden Geschäfte des Hauses am nächsten Frei⸗ tage berathen werden sollte, verlangte Herr Bright Aus⸗ kunft darüber, inwiefern das auf den Montag in Rennington Common angelündigte Chartisten⸗Meeting ungesetzlich wäre, und ob die Regierung die Versammlung selbst oder den be⸗ schlossenen Aufzug durch die Straßen der Stadt verboten habe. Der Minister des Innern, Sir George Grey, erwiederte darauf, daß die Regierung nach den Bestimmungen des Common⸗— und Statute⸗ Law des Landes solche Versammlungen für ungesetzlich halte, welche, gleichviel zu welchem Zweck, von Umständen begleitet wären, die den getreuen und friedlichen Unterthanen Ihrer Majestät Schrecken ein flößen könnten, welche ferner unter Tumult vor sich gehen und von einer übermäßig großen Anzahl von Personen besucht, den Zweck haben, Petitionen im Aufzuge in eines der beiden Farlamentshäuser einzubringen. Wenn der ehrenwerthe Herr frage, ob die in Rede stehende Versammlung, abgesehen von dem Außuge, ungesetzlich sei, so hänge dies ganz von den Umständen ab, unter denen die Ver sammlung gehalten würde. Jede Versammlung, welche Schrecken und Besorgniß den Gemüthern der treuen und friedlichen Untertha nen Ihrer Majestät einflößt, sei gegen das Common Landes, und jede Versammlung, welche den Zweck Aufzuge zahlreicher Volksmassen vor das Parlament hen, um zu petitioniren, sei eine Verletzung des Gesetzes. Die Gesetzlichkeit und Ungesetzlichkeit müsse von den Umständen jedes Falles abhängen. Der Minister las Erläuterung dieser Interpretation einen Urtheilsspruch Lord Mans— fields in der Sache des Lord George Gordon vom Jahre 1781 vor, in welchem nachgewiesen wird, daß die Einbringung einer Petition in das Parlament nach einer durch die Bill of Rights keinesweges aufgehobenen Akte Karl's II. von nicht mehr als zehn Personen be gleitet werden darf. Die Chartisten hätten allerdings ein unbestreit⸗ bares Recht, zu petitioniren, aber nicht in ungesetzlicher Weise. Die Regierung achte die Volksrechte, aber halte zugleich das Gesetz auf recht. Eine lebhafte Debatte zwischen den Herren Wakley, 8 um

R Fnußzle mes Graham und den Ministern andererseits folgte noch über denselben Gegenstand. Herr Wakley fragte die Regierung, warum sie nicht früher die Versammlung für ungesetzlich gehalten habe, wor auf der Minister des Innern erklärte, daß die Regierung, über das Treiben der Chartisten nicht so gut unterrichtet, wie wahrschein- lich Herr Wakley, erst vor drei Tagen aus einer Publication ihres sogenannten National-Konvents den ungesetzlichen Charakter der

Nach endlicher Erledigung dieser Ange legenheit brachte Sir G. Grey seinen vorgestern angekündigten setzesvorschlag zur größeren Sicherheit der K rone ünd der Regierung des Vere inigten Königreichs in Vorschlag. Die aufrührerischen und hochverrätherischen Pläne, sagte der Minister, welche in verschiedenen Theilen des Königreichs jetzt sich kundgeben, machen es der Negierung zur Pflicht, eine Aenderung der darüber geltenden Gesetze zu verlangen. Man habe nicht die AÄbsicht, die ver⸗ fassungsmäßigen Rechte des Volkes einzuschränken, aber diese ihre Rechte hätten auch ihre Gränzen. Die Gränzen seien in letzter Zeit überschritten worden, namentlich in Irland, wo die von einem Theil des Volkes geführte Sprache unverträglich sei mit einer bestehenden Regierung, mit der Aufrechterhaltung der Ordnung und mit denjeni gen Einrichtungen, unter welchen das Volk die größte constitutionelle Freiheit besitze. Lord Clarendon habe nur einen Versuch gemacht mit gerichtlicher Verfolgung, und schon habe jene Partei erklärt, daß, sie fortan ihn machen werde. Der Minister bezog sich zum Beweise dessen auf mehrere Artikel im United Irishman des Herrn Mitchell und auf einige Reden der Herren Meagher und Duffy, worin erklärt werden sei, daß 50,0090 Franzosen bereit ständen, den Irländern zu Hülfe zu kommen, um die Monarchie umzustürzen und eine irländische Republik herzustellen. Um diese Fieber-Anfälle, welche von Zeit zu Zeit in der Geschichte der Völker vorkommen, gehörig zu heilen, komme die Regierung mit einer Bill vor das Parlament, welche sowohl für Ir⸗ land wie England ein gleiches Hochverraths- und Aufruhr-Gesetz her stellen soll. Zur Grundlage desselben soll die Akte 36 Georg's III. dienen, welche auf Irland nicht ausgedehnt war, und zwar sollen die Strafen für gegen das Leben und die Person des Souverains be gangenen Hochverraths Verbrechen stehen bleiben, die anderen hoch— derrätherischen Verbrechen aber, anstatt mit dem Tode, mit lebens— länglicher Deportation bestraft werden. Wer Krieg gegen den Sou verain anregt und fremde Hülfe dazu ins Land ruft, sei es durch Veröffentlichung von Druck⸗ oder anderen Schriften oder durch offene Rede, soll gleichfalls mit lebenslänglicher Deportation bestraft werden. Ueber diese Bill entspann sich nur eine kurze Debatte, da die Oppo—⸗

gend eine Störung der öffentlichen Ruhe befürchtet werde, so würde

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sition gegen dieselbe sich fast ausschließlich auf Herrn Feargus Or Connor beschränkte, der sich ihr widersetzte, auch wenn er mit seiner Stimme allein bliebe. gen auf. Die Bill wurde eingebracht und sofort (wie schon erwähnt)

Die O'Connells traten nicht dage⸗