Auswärtige Börsen.
Breslau, 9. Juni.
Louisd'or vollw. 112 Br.
viergeld 895 Br. Desterr. Banknoten Hz bez. u. Br.
Schuldscheine 35 proz. 69 u. J bez. Seehandl. 2 50 Rtolr. 82 Gld. Posener Pfandbriefe proz. 765 — 753 bez.
B. 4proz. 897 Br., do. 3 proz. 767 Br.
Poln. Pa⸗
Staate⸗
Prämien ⸗Scheine
Poln. Pfdbr. alte proz. S5 Ber, do. neue 4proz. S5
„ do. à 500 Russ. ⸗Poln.
Partial ⸗Loose à 300 Fl. 83 Gld Bank⸗Certif. 2 209 Fl. 11 Gld. Slb.⸗Rbl. 4 proz. 58 Br. Ac tien. Obe rschl. Lit. 4proz. 76 Gld., do. J. itt. B. 33 proz. 74 Glo. Freiburg prez. 74 Br., do. Priorit. 4vroz.
Märk. 31 proz. 655 Br. do. Priorität. proz.
Friedr. Wilhelms⸗Norobahn Zus.⸗Scheine 4proz 2 z . J . Wien, 8. Juni. Met 5proz. 56, Anl. 34: 109, 39: 66. NNordb. 912. Livorno 5 Pesth 51. B. A. 975
We burg 170. London 12. 2. Paris 131.
Leipzig, 9. Juni. L. . Dr. CG. 4. Zächs. Schles. 617 G. Chemn. Riesa 253 G. Magdeb. Leipz. 158 G. Berl. Anh. A. 81 B. 75 Br., 74 G. Altona⸗Kiel 84 Br.
Preuß. B. A. 73 G. Frankfurt a. M., 8.
C — * .
D
Im Juni.
ö. do; 25 Fl. 183, 175. Baden 59 Ji. 83, 37 23, 222. Kurhess. C. 214, 20. Sarbin. 18, 17, 163. Poln. 300 Fl. L. 84, 82.
; Bäabach 53. Paris, 7. Juni. Zproz. 46. 50. London, 6. Juni. Cons. p. C. und a. 3
Ard. 127. Chili 81. Mer. 15. 117.
Engl. Fonds blieben fast unverändert. In fremden Fonds war — 51 747
— Q f ——
In Eisenbahn-Actien war es still und keine wesent—
ebenfalls nur wenig Geschäft. Passioe 35
— 8 36
Span. 3 proz.
liche Preis⸗-Veränderung.
Anisterdam, 7. Juni. Von holländischeu Fonds waren Inte⸗ grale anfangs mehr angeboten, blieben jedoch am Schluß unverän— zeigte kein besonderes Leben.
dert. 4proz. gefragter. Der Handel — Span. bei geringem Geschäft gut preishaltend. fremden Fonds waren besonders Rass. Jproz. fragter. Peru neuerdings mehr angeboten.
Holl. Integr. 417, 4, J. 3proz. neue 481, 633, 645. Span. Ard. Gr, in. proz. Hope 6823, 69. Steegl. 6 , , , Perun 1535, 17.
⸗
21 68 *,
74 Gld.
proz. Glogan. 81.
armst.
5proz. 69.
2
Gr. Piecen 93.
er P 4proz. 87 Br., do. 33⸗ Schles. Pfantbr. 3Hproz. S907 Br., do. Lit.
Br., do.
Fl. 5935 Gld., do.
Schatz ⸗O
bligat. in
A. 33 proz. 71 Gld., do. Priorit.
Bresl. Schweidn.⸗
Ser. III. 337 bez.
Dr. Part. Oblig. 885 G. Sächs. Bayer. zitt 22 G.
Löhau⸗3
173.
845. Za pi
Von den
zu höheren Preisen ge⸗
11
53. Zproz. 4 7
50 FI. 54, 6. do. 35 Fl. Zproz. span. do. 509 Fl. 593, 583. Friedr. Wilh. Nordbahn 31! Nordb.
1. 4proz. Russ. engl. 92. Met. 2 I proz.
Niederschles.⸗
78 Gld.
u. Br
J. Amsterdam 153. Augsb. 115. Franlf. 115. Ham⸗
Leipz· 705 G.
—
Br., 890 G. do. Deß. B. A. 3805 G.
2
V.
1 Köln⸗
6. 360.
er. oz. 833.
nominell.
übrigen
bracht hat.
224
proz. 663. 4proz. 613. Qzproz. 333, 3.
In Span. viel Ge⸗
Geld) Ferdinandebaef 74 G., 76 Pap.
Pariser Wechsel 4. 50. Pap. London 43 Pap.
— ——
Markt ⸗Berichte.
Königsberg, 7. Juni. Die Zufuh war gering.
ö. Weizen 55 bis 57
Sgr. pr. Schffl., Roggen 35 bis 39 Sgr., kl. Gerste 24 bis 28 Sar., Hafer 22 bis 23 Sgr., graue Erbsen 42 Sgr., Kartoffeln 24 bis 30 Sgr., das Schock Stroh 80 bis 85 Sgr., Spi⸗ ritus 18 Rthlr. 12 Sgr. p. Om. Breslau, 9. Juni. Weizen, weißer 47, 51 bis 54 Sgr.,
gelber do. 44, 48 bis 51 Sgr. Roggen 30, 325 bis 36 Sgr.
. 29 bie 31 Sgr. ⸗ 19, 215 bis 22 Sgr. Spiritus mehr Begehr und a 8; Rthlr. willig bezahlt. Rüböl sehr matt, r bis 95 Rthlr. offerirt. Zink ohne Umsatz.
Gerste 27
opferung zur Erhaltung des Marktes
Für Weizen wurden heute bessere Preise angelegt, während Rog—
gen billiger erlassen werden mußte.
Breslau, 9. Zn. Wollmarkts⸗Bericht. Ohne uns in weitläufige „useinansersetzungen der weltbefannten Ursachen der gegenwärtigen unerhörten Handelskr sis einzulassen, bemerken wir nur, daß mehr als die ungewissen politischen Zustände und die in Frage gestellte Zukunft aller Verhältnisse ein beispielloser Miß kredit der Hauptgrund der großen Preis-Reduct on in dem nun Markte war. Dank der außergewöhnlichen Konkurrenz enalischer und hamburger Käufer und ganz besonders der hochherzigen Vaterlands⸗ liebe unserer großen inländis den Fabrikanten, die mit seltener Auf—
beigetragen haben. Ohne Aus⸗
sicht auf den gewohnten Absatz, haben letztere vorzüglich starke Pvou⸗ sten aus dem Markte genomnien, um ihren Arbeitern die Beschäfti gung nicht zu entziehen. Das zu Markt gestellte Quantum war
von schlesischer Wolle .. ..... ... ca. 39, 500 Ctr.
von posenscher Wolle .... .. .. S, 500 von altem vorjährigen Bestande „ 11,000 » also in Summa ca. 59, 01M) Ctr. w . „47,800 *
also das Quantum diesmal größer um ca. 11,216 Ctr.
2
ö Die Wäsche und Behandlung der Wollen waren ungewöhnlich / ostind. schön; doch hat man denselben nur zu oft den Futtermangel ange⸗ / . sehen, welcher nächst der ungewöhnlichen Sterblichkeit unter den 2. Schaafen diesmal einen Schur-Ausfall von ca. 8 — 10 265 hervorge⸗
Antwerpen, 6. Juni. In belg. Fonds war wenig Geschäft.
Die Preis-Reduction stellt« sich wie folgt heraus:
fast beendigten p
schäft. Ard. 91. Zproz. 163, *. J. * Madrid, 2. Juai. 376 21 Pap. (N. d. B. 211 G.) 59h ꝰ 133 Pap. (N. d. B. 1348 G.) Passive 5 Pap. (N. d. B. 51
ten hat.
Es wurden folgende Preise bewilligt: ; Für schlesische Super⸗-Elektoral⸗Wellen von 99 — 110 Rthlr. p. Ctr. * y k . ö. n hochfeine .. .. . .. J 4 3 n ̃ö , e ö. * nn,, . J d, 40 — 46 * w schlesische Zweischur, feine. ..... 2 40 — 46 ? ö mittelfeine..... 9 — ö. 4 , „26 3 . » posensche Einschur, feine,. i ) n mitte feine . ..... 13531 K n n k 2 » posensche Zweischur. . ... ...... ö 37 — 38 »schlesische Lammwolle, hochfeine. ö n n feine. .... 2 g 7, n ; y geringere. » 48 — 53 5 5 * n Serblingswolle ... ... I — n Gerber⸗ u. Schweißwolle “ 25 — 30 5 5 = n ö an,, . k 3g elm ln e . J,, 5 do. mit Fahrlwäscher 2 — 23 n do. . w, H;,
Für Elektoral⸗ und hochfeine Wollen feine und mittelfeine ..... . geringere.
Zu bemerken ist jedoch, eine kleinere, eine andere eine
Von Sterblingswollen war ein großes und doch ist, schlechter Preis nicht maßgebend sein kann,
bis
von 20 — 30 Nthlr. 22 — 30 * 18 — 25 *
2 2 . ——
daß hin und größere
Quantum auf dem Platze, auf einige kleine Partieen, deren ungewöhnlich sonst nichts verkauft
worden, daher die Notiz fehlt.
Die Hauptkäufer waren englische und hamburger Großhändler, so wie Fabrikanten aus den Niederlanden, aus Belgien und Leeds. Die kleineren inländischen Tuchmacher, so wie sämmtliche österreicht— sche und französische Käufer, fehlten.
Aus Ungarn, Oesterreich und Böhmen keine Zuführen statt; es befinden sich indeß
O
fanden diesmal fast gar noch große Partieen der⸗
artiger Wollen unter dem alten Bestande. Von den Lagern ist diesmal sehr wenig verkauft worden, und
ñ̃
as Quantum denden unverkauften Wollen beläuft sich auf ca. 25,000 Ctr.
der in
erster wie in zweiter Hand sich noch
vor⸗
Noch sind die meisten bedeutenden Käufer am Platzé, und dürfte daher wohl noch manches Geschäft gemacht werden.
ö
er , m -- —ᷣ—ᷣQKäiKCQK— f 7 6
Mit der heutigen Nummer des Staats-Nn⸗ zeigers werden Bogen 360 — 31 der Verhandlungen zur Vereinbarung der Preuß. Verfassung ausgegeben.
Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei.
2
Vekanntmachungen.
4301 2 wegen Verpachtung des am Friedrizp-Welhelms-Kanale zu Hammerpfort belegenen Muhleg-Etablissements.
Das unweit Müllrose und Franffurt a. dv. O. am
Friedrich⸗Wilhelms-Kanale belegene Mühlen Etsblisse— ment zu Hammerpfort, welches bisher der Mählenmeister Gründer besessen hat, und welches
1) aus einer Mahlmühle mit drei oberschlächtigen Mahlgängen, einem Schrot⸗- und Spitzgange und sieben Hirse und Grützstampfen, .
2) aus einer Schneidemühle mit einem Gatter nach bester Construction, beide Mühlen mit vollst in di⸗ gem Betriebs-Inventarium versehen,
3) aus den erforderlichen Wohn- und Wirthschafts⸗ Gebäuden nebst dazu gehörigen Ackerländereien besteht, soll auf die 3 Jahre vom J. Juli d. J. 1848 bis dahin 1851 im Wege der Submission verpachtet werden. Das Etablissement hat eine sehr günstig? Lage; die gehenden Werke, wie sammtliche Baulichkeiten, befinden sich im besten Zustande. In Betseff der Benutzung der Wasserkraft sollen nur die bisherigen Beschränkungen beibehalten werden. ö Das Minimum 975 Thlr. festgesetzt.
Die Pachtbedingungen und die Bestimmungen über
das Verfahren bei Submissionen können in unferer Do⸗ mainen-Registratur eingesehen und kann auf Erfordern gegen Erstattung der Kopialien Abschrift davon mitge⸗ theilt werden; doch wird bemerlt, daß die Bedingungen äußerst vortheilhaft für den Pächter gestellt sined.
Wir fordern die Pachtliebhaber auf, ihre Submis⸗—
sions⸗-Gebote bis zum 19. Jani d. J, Abends 6 Uhr, dem Justitiarius der unterzeichneten Abtheilung, Regie⸗= rungs-Rath Bennecke, versiegelt einzureichen, demselben zugleich ihre Qualification und das zur U bernahme der
Pachtung erforderliche Vermögen nachzuweisen und die
übrigen nothwendigen Erklärungen zu Protokoll zu geben.
Ver Termin zur Eröffnung der Zubmissions - Gebote
ist auf den 26osten . ma Vormittags 11 Uhr, in un—
serem Sessionszimmer bestimmf.
Frankfurt a. d. O., den 5. Junni 1843.
Königliche Regierung; Abtheil ing für die Verwaltung der direkten Sieuern, Domainen und Forsten. —
des jährlichen Pachtzinses ist auf
A306 ;
Au fkündigung. Sclesischer Pfandbriefe.
Den Inhabern Schlesischer Pfandbriefe machen wir bekannt, daß die speziellen Ver eichnisse der ein ulösen! den und daher in den bevorstehenden Johannis. Termine dieses Jahr 8 einzuliefernden Pfandorsefe bei allen schle⸗ sischen Landschaftskassen und bei den Börsen zu Vreg⸗ lau und Berlin ausgehängt, auch mit den Anzeigern der drei schlesischtn Regierungs- Amtsblätter und Im! den hiesigen Zeitungen ausgereicht worden sind. In⸗ dem wir die erforderliche Auftündigung dieser Pfand⸗ briefe ergehen lassen, sordern wir die Inhaber derselben unter Hinweisung auf die Allerhöchste Kabinets? Ordre vom 6. August 18140 (G. S. 1810. XVII. 2166.) auf, gedachte Pfandbriefe mit den zugehörigen Zins ⸗Recogni tionen, sonst aber in coursfreiem Zustande, bei Vermei—= dung eines auf ihre Kosten zu veranlassenden öffentli- chen Aufgebots, in dem bevorstehenden Johannis-Ter— mine entweder bei der General Landschaft oder bei ei— ner der Fürstenthums-Landschaften einzuliefern und da— für Einziehungs-Recognitionen in Empfang zu nehmen, welche demnächst in dem Weihnachts-Termine dieses
Jahres durch Baarahlung werden eingelöst werden. Breslau, am 9. Juni 1848. Schlesische General- Landschafts-Direction.
/
1224
V 2 Vas
Nothwendiger Verkauf. in Sagorsz, Eisenhammer-Grundstück des Stahl
kanten Heinrich Du sterwald,
pachtlichen Rechten
.
am 17. Oktober 1848, Vorm. 10 Uhr, . ( 1 . 58 l . an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. zerlin⸗ . t 'tti 563 Eisen zahn . 8 ;. IL M. . * * Alle unbetannten Nealprätendenten werden aufgebo— 64 ö 11 ner P . ten, sich bei Vermeidung der Präklusion spätestens in 363 ; 9 2 ö der diesem Termine zu melden. ö ies öh ige n Wo II⸗ Neustadt in Westpreußen, den 25. Februar 1818. ma rétszeit über un—=
uns)
1136 un
Königl. Land
—
2 Morgen 139 Rüthen eigenthümlsichen Landes, abgeschätz auf Hopothekenschein einzusehenden Tare, soll q
3 d
im Neunstädter Kreise, belegene und Eisen-Fabri⸗ bestehend in dem zu erb—
va nen Kreditoren werden gebunden werde zesessenen Grundstäcke zu Sagorsz
Datum Greifövald, den 19. Mail Direktor und Assessores des Sta . Dr. Teßm
7 Thlr. 15 Sgr. zufolge der nebst Bedingungen in der Registratur
518 dtgerichts. ann.
und Stadtgericht.
Der unter dem 23. März 1816 über das Vermögen e nm, K 1, resp des Kaufmanns Wilhelm Theodor Armbrecht eröffnete , 3 Konkurs ist wieder aufgehoben worden. e,, , ,
Frankfurt a. d.
121 Es ist
strandeten
122
Stadtgericht zu Berlin, den 24 Das in der Auguststraße Nr. 3 im Hopothekenbuche von de 319. auf den Namen des wig Stange verzeichnete Grundstück, gerichtlich abge⸗ schätzt zu 2,516 Thlr. 2 am 2. Ofiober 1848, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. vothekenschein sind in der Registratur einzusehrn.
— ᷣ— in 3556 J in Frankfurt a. M. bei dem Herrn H. D. Nachdem über das von dem Kaufmann C. Mar= in Ruhrort bei dem Herrn Franz
quardt bei seiner Entfernung von hier zurückgelassene, in der von ihm unter der Firma J. 1 Dandlung befindliche,
owohl
terminis
Piardt geführter sindliche Vermö so werden alle diej Narquardt und B. Marquardt Ansprüch« zu m
ö ö . Erpedition nicht anderweite Bestimmung zugegangen ist. Bekanntmachung. Das dafür zu zahlende Rollgeld beträgt 1 Sgr. pro
zum öffentlichen aus dem im vergangenen Herbste bei Henkenhagen ge— „Ludowika“ — Chatam bestimmt — geborgenen Ladung, bestehend aus 277 Stück fichtenen . 1)4 Stück eichenen Planken, 546 Stück fichtenen Dielen, in verschiedenen Dimensionen, ungefähr 5 Faden Splittholz, in passenden Cavelingen, ein Termin auf Montag den 3. Juli er., Morgens 9g uhr, an dem Lagerplatze bei Henkenhagen vor unserem De— putirten, dem Herrn Ober⸗Landesgerichts⸗-Assessor Teß- mar, gegen gleich baare Bezahlung anberaumt worden, was hiermit bekannt gemacht wird. Colberg, den 30. Mai 1843.
Sch i ff l
8 Königl. Land und Stadtgericht.
z ⸗ 412 Mest Juni 1848. Bestimmi
derselben von Seiten
meistbietenden Verkaufe der von Danzig nach 2 Sgr. pro Ctr. an Nollgeld zu entrich
d Unsere Guter-Expeditionen können Balken,
brief versehen ist. Stettin, den 9. Juni 1848.
Das
Witte.
1434
sere Bahn nach Stet⸗ tin o der Berlin ge⸗ hende Wolle
von
ner Bahnhofe nach dem durch unser Gespann befördern lassen, wenn bis zur Ankunft der Empfänger unserer Güter—
ingsorte
Centner, ist die Wolle aber zunächst zu einer Waage und erst dann nach dem Lagerplatze zu fahren, so sind
ten.
jedoch nur solche Wolle zur Versendung übernehmen, die bereits gemarkt, gewogen und mit einem vollständig ausgefüllten Fracht
, m . Kutscher. Lenke.
Ruhrorter Dampsschleppschiff— fa hrts⸗Ge sell sc haft.
in der General- , Man d. 3
Königl. Land und Stadtgericht. F Die Zahlung der w 16. XX Versammlung vom Nothwendiger Verkauf. 2. 22 DWfestgesetzten Dividende für das Jahr Februar 1848. ai=· / .
den
geführte Handlung Forderungen und achen haben, )
9. o der 23. Juni oder den 7. ö . , vor dem Stadtgericht hierse ĩ zu beglaubion gun; . zuführen, bei Strafe Morgens 10 Uhr, zu Auswärtige K
res ad acta zu bestellen, widrigenfalls sie zu den in
18467 von A ch t
Y oder Thaler A cht pro Actie wird serung der betreffenden, den Herren Ac fertigten Dividendenscheine vom 15. Jn in Köln bei den Herren Sal. Opp C Co., in Düsseldorf bei dem Herin Wil
.
und 38 belegene, r Königsstadt Vol. 4. Nr. immermeisters Johann Lud
5 S gr. soll
Tare und Hy—
so wie in dem Geschäfts-Lofale der D leistet werden.
B. Mar⸗ . ö Ruhrort, den 7. Juni 1848.
als sonst vor⸗
Prozent gegen Auslie⸗
tionairen zuge⸗ . enheim jun.
h. Cleff,
Berlin bei den Herren Gebr. Schickler:
Dresler, Haniel, irect ron, ge⸗
hiermit geladen, solche in ⸗ 3 Sophien, verehel. Holberg, geb. Kupfer, uli d., rigen Immobilien, bestehend N 1 B ⸗ ; 1 6 eorgens io ühr, 1) in einem Wohnhause,
den nöthigen Anbauten,
9 n * ĩ Di ö zen, der förmliche Konkurs eröffnet ist, D n nigen, welche an den Kaufmann C. rer e, = ede. ö. an die von ihm unter der Firma J. 13231 Subhastat ion.
Die zur Kontursmasse der Besitzerin einer Färberei⸗, Bleich⸗ und Appretur-Anstalt in Aue, Frau Ernestinen
daselbst gehö⸗
, ,. anzumelden und 2 einem Stall⸗, Schuppen⸗ und Niederlags ⸗ Gebäude, e., e Vorzugerechte aus- 3 einem großen, Trocknenthurm, : 4 R rermind den 21. Jull C., 4) einem Maschinen⸗ und Comioir-Gebäude, ; verhsingenden Prällusion. 5) einem Färbereithurm, ; reditoren haben gleichzeitig procurato- 6) einem großen Färberei⸗ und Bleich-Gebäude mit
werden unserem hiesigen und dem Berli⸗—
dieser Konkurssache vorkommenden Verhandlungen nicht werden zugezogen, vielmehr an die ordnungsmäßigen Beschlußnahmen der erschienenen oder gehörig vertrete—
U
Sengerei⸗Gebäude,
Walt und Stärte-Gebäude,
Zimmerhä schen,
schönen Garten mi Gewächshaus und einem daran stoßenden Bleicholatz, 2 Acker 289 R. hal⸗ tend, und
ti) einer im Maldenflasse sehr angenehm gelegenen, parfähnlichen Insel von 162 IR. Flächenraum,
sollen von dei? unterzeichneten Kreisamte
2
nothwendigerweise an den Meistbietenden verkauft werden.
Auf diesen Immobilien haften 541,9g Steuer-Ein— heiten und 6 Thlr. 24 Ngr. s Pf. rentamtliche und an— dere Gefälle. Sie sind ohne die mehrfach zu benutzende starke Wasserkrast auf
23,145 Thlr. 20 Mgr. gewürdert worden.
In den bezeichneten Gebäuden befinden sich verschie— dene, zum Betrieb des Färberei⸗, Bleich⸗ und Appre— tur-Etablissements zu benutzende Maschinen und Werks— Utensilien, die zusämmen auf
5119 Thlr. 26 Mgr. tarirt worden sind und, soweit sie nicht als Zubehör jener Immobilien anzusehen sind, dem Ersteher der letz teren käuflich überlassen werden sollen.
Die Subhastat„on selbst findet in Aue, und zwar in dem zur Holbe gschen Konkursmasse gehörigen Wohn— hause, statt.
Eine Beschreibung der zu versteigernden Immobilien und ein Verzeichniß der erwähnten Maschinen und Werks⸗Utensilien ist dem in Rathhause zu Aue und an Kreisamtestelle hier aushängenden Subhastations-Pa— tente sub N beigefügt.
Indem man dies hierdurch zur öffentlichen Kenntniß bringt, werden Alle, welche die bezeichneten Immobilien an sich zu bringen gesonnen sind, hiermit geladen, an dem gedachten Tage des Vormittags vor 12 Uhr in dem erwähnten Wohnhause zu Aue zu erscheinen, sich anzu— geben und nach Befinden ihre Zahlungsfähigkeit zu be— scheinigen, nach 12 Uhr aber der Licita ion in prozeß— gesetzlicher Weise gewärtig zu sein.
Schwarzenberg, den 1. April 1848.
Königl. Sächs. Kreisamt daselbst. Für den Beamten: Abt, Att.
— —
7) einem 8) einem 9) einem 10) einem
3771 . w hn n 6.
Am Freitag den 30. Juni 1848, prä- cise 10 Uhr, in Lübeck im Hause der Gesellschast, No. 16,
General- Versammlung der Herren Actionaire der
Deutschen Lebens-Versicherungs-Gesellschast, worin Rechnung über das 19te Geschäftssahr abge— legt werden wir. Lübeck, den 3. Juni 1848.
J General-Agent der Deutschen Lebens-Versicherungs-Gesellschast.
Vormittags
Joliannisstralse
437 Bekanntmachung. .
Se. Durchlaucht Fürst Mar. Sulkowsli hat dem Ge— fertigten mittelst General-Vollmacht d. d. Slupna, den 21. Mai d. J. die Direction seiner sämmtlichen so— wohl schlesischen als russisch-polnischen Güter übertra— gen. Dies zur geneigten Kenntniß mit der Bitte, sich fortan in allen das Dominium Slußna sammt Neben güter betreffenden Geschästs-Beziehungen ohne Aus— nahme unmittelbar an den gefertigten Güter- Direltor wenden zu wollen.
Slupna, den 9. Juni 1818.
A. Kiehaupt, General- Vevollmächtigter Sr. Durchlaucht des Herrn Fürsten Max. Sulkopwéki.
wieder auch eine Partie Preis⸗ Reduction erlit⸗
Abonnement beträgt 2 Rthlr. für I Jahr. 4 Athlr. 3 Jahr. 8 Rthlr.. 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Rummern wird d o 2 Sgr. berechnet.
er Bogen mit 2!
2
11.
Amtlicher Theil.
Deutsch land.
Preußen. Berlin. Auszug aus einem Bericht des Generals von Wrangel. Bekanntmachung. — Breslau. Rückkehr der Truppen aus der Provinz Posen. Posen. Aufhebung des Kriegsgesetzes.
DOesterreich. Wien. Schrelben des Papstes an den Kaiser. — Triest. Die feindliche Flotte.
Bayern. München. Dr. Eisenmann.
Hessen und bei Rhein. Tarmstadt. Kammer Verhandlungen.
Schleswig⸗Holstein. Rendsburg. Armeebefehl des Generals von Wrangel. Das Taunsche Freicorps. — Flensburg. Nachrichten vom Kriegsschauplatze.
Bremen. Bremen. Kommission für deutsche Handels- und Zoll⸗Ver hältnisse. Ausland. Oesterreich. Mailand. Die Uebergabe von Peschiera. Frankreich. National⸗Versammlun g. Annahme des Gesetz⸗Ent⸗
wurfs gegen die Zusammenrottungen. — Verschiedene Anträge. — Die Kreditforderung für den geheimen Dienst. Der Entwurf uͤber die Un— vereinbarkeit des Mandats der Volksvertreter mit besoldeten Aemtern. Vermischtes. Paris. Nesultat der neuen Wahlen für das Seine⸗ Departement. — Justiz-Minister.
Großbritanien und Irland. London. Hofnachricht. — Parla⸗ ments-Verhandlungen: Auswanderungs-Plan Lord Ashley's für Kinder; Jagd-Gesetze; abermalige Vertagung der Debatte über die Schifffahrts Gesetze. Verhaftung dreier Chartisten-Führer.
Italien. Neapel. Depeschen an die neapolitanischen Gesandten.
Spanien. Madrid. Antritts Audienz des preußischen Gesandten.
Handels- und Börsen⸗Nachrichten.
Beilage. .
x xᷣᷣ· c m t - 2. D , m , r , ,, m, rar. . m , m, m , , , r , , r .
Amtlicher Theil.
Des Königs Majestät haben der Stadt Breslau die Errich— tung einer städtischen Bank zu gestatten und das durch die Gesetz⸗ Sammlung zur Publication gelangende Statut dieser Bank unterm 10. d. Mts. zu bestätigen geruht.
Berlin, 13. Juni 1848.
Der Staats Kasse ist bisher aus der Anwendung des Pensions— Regulativs vom 30. April 18235 eine sehr bedeutende Ausgabe er⸗ wachsen. Zwar ist für die Pensionszahlungen durch Einziehung der
Pensions Beiträge ein erheblicher Zuschuß gewonnen, dadurch aber noch nicht der fünfte Theil des Vedürfnisses an Pensionen gedeckt worden. Einen erheblichen Antheil an der Größe der Pensions⸗Aus⸗ gaben hat das bisher beobachtete Verfahren, wonach die vollen Dienst⸗ Einnahmen der höheren Beamten als pensionsberechtigendes Gehalt angesehen worden, während es eine Thatsache ist, daß solche Beamte U dielfachen Ausgaben genöthigt sind, welche nur der dienstlichen Stellung wegen gemacht werden müssen. Der zur Befriedigung sol⸗ cher Ansprüche gewährte Theil des Dlenst⸗ Einkommens wird! zu dem— jenigen Einkommen, von welchem der Beamte beim Ausscheiden aus dem Dienste zu pensioniren ist, nicht zu rechnen sein. Wir sind des Dafürhaltens, daß nur derjenige Theil der bisherigen Gehälter der Pensionsberechnung zum Grunde zu legen ist, welcher des eigentlichen Lebens- Unterhalts wegen nöthig ist und deshalb gegeben wird. Bei künftiger Regulirung der Verhältnisse der Beamten und der Personal⸗ Etats wird dieser Umstand besonders ins Auge gefaßt werden, auch wird das bestehende Pensions⸗Regulativ, um dasselbe mit jener Re gulirung der Besoldungs⸗-Verhältnisse in llebereinstimmung, zu bringen, einer Revision unterworfen werden. Wir fühlen uns indessen ver. pflichtet, die Beseitigung bestehender Mißverhãltnisse schon jetzt anzu bahnen und der Staats⸗Kasse durch eine provisorische Maßregel die jenigen Ersparnisse zuzuführen, welche sogleich ausführbar erscheinen. Der eben gedachte Umstand bildet ein solches Mißverhältniß, dessen Abstellung durch Festsetzung eines Maximums des pensionsherechtigen den Einksmmens zulässig erscheint, ohne vorläufig eine Abänderung anderer Bestimmungen des Pensions⸗Regulativs nöthig zu machen. Bisher war nämlich bereits ein Maximum des Pensions-Beitrags und ein Maximum der Pension festgesetzt. Ferner waren diejenigen persönlichen Zulagen, welche Beamte über die bestehenden Normal⸗ gehaltssätze hinaus bezogen, bereits pensionsbeitragspflichtig, ohne daß von diesen Gehaltstheilen eine Pension gefordert werden durfte. Es stand daher jetzt schon die Höhe der Pension nicht immer mit dem bezahlten Pensions Beitrage und dem gehabten Dienst⸗ Einkommen im unbedingten Zusammenhange. Wir halten es daher zulässig, daß diese Maßregel erweitert werde. ö
Indem wir daher die wegen Pensionirung der Civil-Beamten und der nicht zum stehenden Heere gehörenden Militair-Beamten be stehenden Vorschriften vorläufig beizubehalten kein Bedenken tragen und deshalb auch ferner von dem nicht pensionsberechtigenden Theile des Dienst⸗Einkommens die Beiträge in grundsätzlicher Art forterheben lassen wollen, glauben wir uns doch der Nothwendigkeit nicht entziehen zu dürfen, das Maximum desjenigen Gehalts, welches im Civildienste mit dem Rechte des künftigen Pensions⸗Anspruchs bezogen werden kann, auf den Normal-Betrag von 4000 Rthlr. anzunehmen und das Mehr⸗Einkommen, welches gewährt wird, als eine persönliche Zulage des Inhabers der Stelle zu bezeichnen, welche wegen des mit der höheren Dienststellung verbundenen mehreren Aufwandes gewährt wird.
Bei Ew. Königl. Majestät tragen wir ehrfurchtsvoll darauf an: diesen Grundsatz auf die fortan zu bewilligenden Civil-Pensionen anwenden zu lassen.
Einen gleichen Vorschlag wegen der Pensionen für das stehende
Heer wird der mitunterzeichnete Kriegs Minister unverweilt vorlegen.
Berlin, den 31. Mai 1848. ; ;
ö Das Staats Ministerium. Camphausen. Graf von Schwerin. Bornemann. von Arnim. Hansemann. 5 von Patow. An des Königs Majestät.
von Auerswald. Graf von Kanitz.
r
Preußischer
Berlin, Mittwoch den 14. Juni
Im Einverständniß mit dem Antrage des Staats Ministeriums vom Ilsten v. M. bestimme Ich hierdurch, daß die wegen. Penssoni⸗ rung der Civil⸗ und der nicht zum stehenden Heere gehörigen Mili tair-Beamten bestehenden Vorschriften vorläusig beibehalten, daß je— doch das Maximum desjenigen Gehalts, welches mit dem Rechte des künf⸗ tigen Pensions-Anspruchs im Civildieuste bezogen werden kann, auf den Normal- Betrag von Viertausend Thalern angenommen werde.
Sanssouci, den 19. Juni 1848.
(gez.)
(contrasignirt) Camphausen.
von Auerswald. Bornemann. Graf von Kanitz. An das Staats⸗Ministerium.
Friedrich Wilhelm.
Graf von Schwerin. von Arnim. Hansemann. von Patow.
Durch die Verordnung vom 28. Juni 1825 (GesetzSamm— lung Seite 163 ff.) werden die Vergütungen bestimmt, welche den Beamten für ihre Dienstreisen Uustehen. Dabei ist von der Voraus— setzung ausgegangen, daß die Dienstreisen mit der Post oder gemie thetem Fuhrwerk gemacht werden müssen. Diese Voraussetzung trifft bei dem erweiterten Verkehr der Dampfschiffe und Eisenbahnen längst nicht mehr zu, vielmehr wird ein großer Theil der Dienstreisen mit diesen Beförderungsmitteln zurückgelegt. Hierdurch sind die Bestim mungen über die Reise-Kostensätze mit den jetzt ermäßigten wirklichen Ausgaben in ein Mißverhältniß gerathen, welches mit Rücksicht auf die dadurch im Staatshaushalt zu erzielende Ersparniß der schleuni⸗ gen Ausgleichung bedarf. Werden aber die Fuhrkosten auf das noth⸗ wendigste Maß beschränkt, so kann eine angemessene Erhöhung der Tagegelder auf Dienstreisen nicht versagt werden, da dieselben für die größte Zahl der Beamtenklassen unzureichend sind. Eine durchgrei⸗ fende Revision der gedachten Verordnung wird sich aber nur erst dann bewirken lassen, wenn die Einrichtung der Behörden und das Ver— hältniß der Beamten neu geregelt sein werden. Wir beschränken uns deshalb für jetzt darauf, Ew, Königl. Majestät den anliegenden Er⸗ laß wegen Ermäßigung der Fuhrkostensätze und Erhöhung der Diä— ten vorzulegen.
Dieser Erlaß bezieht sich bereits auf diejenigen Militair-Beam— ten, welchen ein bestimmter Militair⸗Rang nicht beigelegt ist; durch einen Ew. Königl. Majestät weiterhin noch vorzulegenden Befehl be— absichtigt der mitunterzeichnete Kriegs -Minister die Einrichtung vor— zuschlagen, daß nach Maßgabe dieser Bestimmungen auch die Ver— gütungen bei Reisen der dem stehenden Herre angehörigen Personen geregelt werden.
Berlin, den 29. Mai 1848.
Das Staats⸗Ministerium. Camphausen. Graf von Schwerin. von Auerswald.
Ztaats- Anzeiger.
Bornemann. son Arnim. Hansemann. Graf von Kanitz. von Patow.
Zur Herbeiführung einer Ersparniß im Staatshaushalte, und da die Verordnung wegen Vergütigung der Diäten und Reisekosten für kommissarische Geschäfte in Königlichen Dienst⸗ Angelegenheiten vom 28. Juni 1825 (Gesetzs. S. 163) den veränderten Verhältnissen nicht mehr entspricht, bestimme Ich hierdurch für Civil-Beamte und diejenigen Militair- Beamten, welchen ein bestimmter Militair-Rang nicht beigelegt ist, auf den Antrag des Staats-Ministeriums, was folgt:
83 1. Bei Dienstreisen, welche auf Eisenbahnen oder auf Dampfschif fen gemacht werden können, sind an Reisekosten, einschließlich des Gepäck-Transports, zu vergüten
a) den Beamten der ersten fünf Rangklassen 10 Sgr. b) allen Beamten geringeren Ranges mit
Ausschluß der Unterbeamten. ... RJ i auf die Meile.“
2. Außerdem soll auf Nebenkosten, welche beim Zugehen zur Ei⸗ senbahn und beim Abgehen von derselben vorkommen, für je⸗ des Zu⸗ und Abgehen zusammen eine Entschädigung gewährt werden, welche
für die Beamten unter 1 2. auf 20 Sgr., für die Beamten unter 1h. auf 15 Sgr. und
für die Unterbeamten unter 1c. auf 16 Sgr. bestimmt wird.
3. Geht die Dienstreise eines Beamten der 5 ersten Rangklassen über den Ort, wo derselbe die Eisenbahn verläßt, mehr als zwei Poststationen hinaus, so kann der Beamte, wenn er zu der Weiterreise einen Wagen auf der Eisenbahn mitgenommen hat, die Kosten für den Transport desselben nach den Sätzen des Eisenbahn-Tarifs, und außerdem für das Hin- und Zu⸗ rückschaffen des Wagens zusammen 1 Rthlr. 15 Sgr. berechnen.
. Hat einer der unter 1. a) genannten Beamten einen Diener auf der Reise mitgenommen, so ist er befugt, dafür 5 Sgr. auf die Meile zu liquidiren.
Pf.
— 1 — *
kö 1. Bei Dienstreisen, welche nicht auf Eisenbahnen zurückgelegt werden können, erhalten a) Beamte der ersten, zweiten und drit 1 b) Beamte der vierten und fünften Rang- klasse J ö ni,, .. auf die Meile. 2. Haben in besonderen Fällen erweislich größere Fuhrkosten, als die vorstehend bestimmten, aufgewendet werden müssen, so sind dieselben zu vergüten.
1 Rthlr. 165 Sgr.
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3 1. Bei Vergütung der in den §§. 1 und 2. bestimmten Sätze wird jede angefangene Viertelmeile für eine volle Viertelmeile gerechnet. 2. Bei Dienstreisen von mehr als einer Viertelmeile, aber weni-
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Behren⸗Straße r. 57.
ger als einer ganzen Meile, sind die Reisekosten nach einer vollen Meile zu berechnen.
3. Für Geschäfte außerhalb des Wohnorts in geringerer Entfer⸗ nung als einer Viertelmeile werden weder NReisekosten noch Diäten gewährt.
S. 4.
Bei Versetzungen können verheirathete Beamte, wenn sie auf Reisefosten, nicht aber auf eine Umzugs- Entschädigung Anspruch ha⸗ ben, die Reisekosten in jedem Falle nach 8. 2 liquudiren.
§. 5.
Die durch die Verordnung vom 28. Juni 1825 oder durch spä—= tere ergänzende Vorschriften bestimmten Tagegelder werden bei den Sätzen von 2 Rthlr. und weniger dergestalt erhöht, daß
2 Rthlr. 15 Sgr. statt 2 Rthlr. — Sgr.
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zu gewähren sind. 8 6 .
Der gegenwärtige Erlaß tritt mit dem 1. Juli c. in Kraft, und werden die demselben entgegenstehenden Bestimmungen, inabesondere auch der den Verhältnissen nicht mehr entsprechende §.7 der Verord⸗ nung vom 28. Juni 1825, außer Anwendung gesetzt.“
Sanssouci, den 10. Juni 1848.
(gez.) Friedrich Wilhelm.
(gez.) Camphausen. Hansemann.
An das Staats ⸗Ministerium.
Bekanntmachung.
Wir machen hierdurch bekannt, daß vom Beginn des Wollmarkts in Landsberg a. d. W., vom 16ten d. M., ab, daselbst eine Dar⸗ lehnskassen-Agentur eröffnet werden wird. Die Stelle des Regie⸗ rungs-Bevollmächtigten bei derselben versieht für die Dauer des Woll⸗ marktes der Haupt-Bank-⸗Buchhalter Saß, nach dessen Abgang die Agentur von der Darlehns⸗Kassen⸗Agentur zu Frankfurt a. d. O. ge⸗ leitet wird.
Berlin, den 10. Juni 1848.
Haupt⸗Verwaltung der Darlehens⸗Kassen. von Lamprecht.
Postdampfschiff⸗Verbindung zwischen Stettin und Kronstadt (St. Petersburg.)
Amtlicher Benachrichtigung zufolge, wird die Abfertigung des
Kaiserlich russischen Postdampfschiffes „Wladimir“ während der Mo⸗
nate Juni und Juli d. J. in nachstehender Weise stattfinden: .
aus Kronstadt den 3. und 17. Juni, den 1., 15. und 29. Juli neuen Styls;
aus Swinemünde (Stettin) den 19. und 24. Juni, den 8 und 22. Juli.
Der Abgang des Personenschiffes „Borussia“, mit welchem die Passagiere des „Wladimir“ für Rechnung der Post⸗Verwaltung von Stettin nach Swinemünde befördert werden, erfolgt aus Stettin den
Juli Mittags, nach Ankunft
*
10. und 24. Juni, am 8. und 22. des ersten Dampfwagenzuges von Berlin. Berlin, den 2. Juni 1848. General⸗Post⸗Amt.
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Die Kunst-Ausstellung im Akademie⸗-Gebäude wird am Sonn- tag den 18ten d. M. beendigt. Die ausgestellten Gegenstände kön⸗ nen von Mittwoch den 21sten d. M. in den Stunden von 7 bis 1 Uhr wieder in Empfang genommen werden.
Berlin, den 13. Juni 1848.
Direktorium und Senat der Königlichen Akademie der Dr. G. Schadow, Direktor.
Künste.
Unter Vorbehalt weiterer Bestimmungen wird hiermit vorläufig bekannt gemacht, daß die Meldungen um Einlaß-Karten zu den Sitzungen der National-Versammlung vom Dienstag den 13ten d. Mts. ab in dem Kommandantur-Gebäude Mittags von 12 bis 1 Uhr angenommen werden und die Vertheilung der Einlaß= Karten ebendaselbst Abends von 6 bis 7 Uhr geschieht.
Berlin, den 12. Juni 1848.
Das Präsidium der National-Versammlung.
Dem Mechaniker Julius Zucker zu Freiburg in Schlesten ist unter dem 6. Juni 1848 ein Patent auf eine Maschine zum Zerschneiden von Rinde für den Gebrauch der Gerber und zum Zerkleinern von Rüben, Kartoffeln c. behufs der Viehfütterung, in der durch Zeich⸗ nung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammenseßzung, und ohne Jemand in der Anwendung von bekannten Thes⸗ len derselben zu beschränken, auf fünf Jahre, von jenem Tage angerechnet,
und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
Dem Pianoforte⸗ Fabrikanten
8. Juni 1848 ein Patent
auf eine Mechanik für Pianofortes, so weit dieselbe nach
Zeichnung, Beschreibung und Modell für neu und eigen-
thümlich erkannt ist, auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.
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Jacob Eck zu Köln ist unter dem