1850 / 216 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Oder ist etwa das das Darauf könnte dlich, daß die der gar nicht

mit mir am leichtesten fertig zu wer Motiv, daß man mich vorz ich nur stolz sein. uff⸗ einen Minister erho

Sannover. Hannover, 3. Aug. (Wes. 3.) Es ist heute fol⸗ : „Bekanntmachung des Königlichen

Ministeriums des Innern, betreffend die Errichtung eines elektro⸗

magnetischen Telegraphen zwischen Bremerhaven und Kuxhaven.

Unter Bezugnahme auf den 8§. 2 des Gesetzes vom 24. Dez v. J., betreffend die Bestrafung von Verbrechen gegen die Sicher⸗ heik des Betriebs der Telegraphen, so wie auf Unsere Bekannt⸗ machung von demselben Tage, betreffend die genehmigten Telegra⸗ phen⸗Anstalten, wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß mit Genehmigung der Königlichen Regierung ein durch Privat— Unternehmung begründeter elektro Richtung von Bremerhaven auf Kuxhaven gen, Dorum, Midlum Hannover, den 29. Juli 1859. nisterium des Innern.

e beachtet hat? fallender Umstand ist es en ben worden ist,

gende Bekanntmachung erschienen

mir selbst gegeben, höheren Ansicht, wenn gie

Bin ich also gleich nicht erwünscht, mich über die Saale schon so leiden⸗ meiner Richter, im

einen Ministertod, ich habe aber diesen Tod weil ich meine Ueberzeugung nicht einer auch die richtige sein mag, opfern woll niehr im Amt, so ist es mir doch sehr Anschuldigungen, die in diesem

vorliegenden 16 sind, im Angesicht

magnetischer Telegraph in der über Widdewarden, Din zur Ausführung gebracht Königlich hannoversches

der Nerv der gan⸗ noch fortexistirt frankfurter in Württemberg ver⸗ orden ist. Aber jener Klausel

und Altenwalde

Stuttgart, : Gerichtshof hielt heute seine erste den von der Landesversammlung der von Wächter

Württemberg. Der Staats um die Anklage gegen fassungs⸗Verletzung bes zu begründen. . r Sämmtliche Räume sind mit Zuß unteren Räume hinter den Sitzen blikum eingeräumt. 1 leer. In der Mitte des Saales sitzen d ar: der Staatsgerichtshofs-Präsident von Bezzenber seiner Rechten die Königlichen Mitglieder: Reinhardt aus Ulm, Direktor von Gaupp ar ? hunalsrath von König aus Stuttgart, Direktor von Breitschwert aus Ober -Tribunalrath von Teuffel und von Ege aus Stutt⸗ Zur Linken die ständischen Direktor a. D. von Baur, Paul Pfizer, Ludwig Uhland, Obe Steuerrath Zeller.

an die sich von selbst verstehende Verfassung für ganz Deutschland gelte. sich darauf, daß Aus dieser Weglassung schließt sie auf = . ist ein Postulat des gesunden Menschenverstan außerdem noch auf die Autorität am bestimmtesten ung in der gleichen Rich— ne Reich etwas Un— Oesterreich

. * 6 huldigten Staatsrath è M5. ; chuldig . ie Landes⸗-Versammlung

wieder entfernt worden sei. einen Verzicht.

örern dicht besetzt, auch die diese Klausel neten sind dem Pu der Abgeordneten ie Richter in einem Halb

der Abgeord Die sonstigen Plätze Redner beruft

Direktor von

1s Ellwangen, Ober⸗-Tri⸗

zember 1849, sich in der Landes⸗-Vers tungaus gesprochen, daß die Reich Hat sie aber ein i . haben sie entschieden zurückgewiesen, Preußen, Sachsen und Hannover Die württembergische Landes-Versamm

sverfassung denkbares sei.

sehr bedeutend modifizirt. allein, die sie nicht schon gegen das März-Ministerium das . Bieses hat ja sogar die Nationalversammlung gesprengt. Warum nicht gegen das Oktoberministerium in den ersten Tagen seines 6 se Reichsverfassung aus der Eides ist ja damals schon eben so deut— Redner findet ferner in einem der Versammlung vorgelegten Entwurf o großer Verwundernng als „Die Reichsverfassung ist für Verwirklichung dies nur von ei

unüberwind⸗

Ober ⸗Tribunal Ober⸗Justizrath Kübel, r Tribunal -Prokurator Steudel und Ober⸗ Nachdem die Richter Platz genommen hatten, trat der Beklagte, Staatsrath von Wächter⸗Spittler, ein und nahm an einem Tische den Richtern gegenüber seinen Platz ein, eben so Präsident Schoder und sein Stellvertreter

Mitglieder: gleiche Verfahren eingeleitet?

es? als es den Eid auf formel gestrichen.

lich ausgesprochen von dem Ausschusse selbst revidirten Verfassung mit zeruhigung Stellen, wie folge Fürttemberg gültig; sofern dieselbe zu ihrer

ner Ergänzung oder Abänderung bedarf, kann Versammlung geschehen. Reichs- Verfassung unmöglich machen

der ständische Ankläger:

.

e, , , e

Staatsgerichtshofes,

Hierauf eröffnet der Präsident des . chichtlichen

Bezzenberger, die Sitzung damit, daß er einen ge Ueberblick über die von der letzten außerordentlichen Landes Ver⸗ sammlung erhobene Anklage gegen den Staatsrath Freiherr von Wächter-Spittler, gewesenen Chef des tigen Angelegenheiten, giebt. daß Staatsrath des sogenannten Interims und durch 3 ner Aufstellung die württembergis betreffende Beschluß der Landes sogleich dem Präsidenten des cher nicht verfehlte, Letzterer hat sich inzwischen mit de

Departements der auswär— Die Anklage geht bekanntlich dahin, Freiherr von Wächter-Spittler durch Abschließung ustimmung zu der münche— che Verfassung verletzt habe. Versammlung wurde seiner Zeit Staatsgerichtshofes mitgetheilt, wel— hof zusammenzuberufen. m Gegenstande vorbereitend be „Es sind jetzt, fährt der Präsident fort, nahezu 31 Jahre? seitdem die Rechte des Volks durch die Verfassungs-Ur⸗

kunde festgestellt worden sind, und seitdem in der Einrichtung ves

kaats-Gerichtshofes eine Schutzwehr gegen Eingriffe in die Ver—

Heute ist es das erstemal, daß der Für alle Zuhörer wird die

Ansicht mit Aufhebung dem Bundesbeschluß vom 7. rufende Nationa An und für sich schon ist es gefährlich, aus einzelnen solchen bedeutsamen Schluß zu ziehen.

welchem die ein u lversammlung eine konstituirende genannt Worten einen Die württembergische Ver⸗ Jahre 1819 wurde sogar in amtlichen Staatsurkun

e Versammlung ondern durch Auch die aufgelöste Landesversamm⸗ lung wird nicht selten in Erlassen eine verfassungrevidirende genannt, und doch hat dieselbe nur in Uebereinstimmun württembergische Verfassung abzuändern.

ersammlung“ ganz deutlich erklärt in dem Bundes⸗ z. März 1848, auf welchen ver Beschluß vom k der Bundestag,

den Staatsgerichts

sammlung im den eine konstituirtende genannt, und doch hatte dies die Verfassung nicht allein zu Stande zu bringen, s Vereinbarung mit dem König.

fassung errichtet worden ist. Siaals⸗ Gerichtshof zusammentritt. Verhandlung das höchste Interesse bieten, nicht weniger für das Der Zustand desselben ist jetzt von ber Art, daß ein strenges Festhalten an den gegebenen Verfassun Rettungs⸗ Anker durchdrungen genstandes, den Verhandlungen mit Stille folgen. hof glaubte, jede Erwägung der Frage, ob die Anklage materiell be— gründet sei, aussetzen zu sollen bis auf erfolgte Anklage und Ver⸗ Ste, Herr Staatsrath, sind daher nur Beklagter, nicht

g mit der Regierung die größere deutsche Vaterland. temb Ueberdies ist das Wort „konstituirende

Beschluß vom April 1848 sich bezieht. der Ueberzeugung durchdrungen, daß zur Abänderung der Bundes⸗ Verfassung die freie Zustimmung einer allgemeinen Volksvertretung nothwendig ist, beschließt, den Entwurf der neuen Verfassung einer konstituirenden Versammlung zur Annahme vorzulegen. Beschluß beruht der Bundes-Beschluß vom 7. Auflösung des deutschen B f

Anwesenden, heißt darin,

Der Gerxichts⸗

Auf diesem April 1848; wird ferner geschlossen aus dem tze der National⸗Versammlung über die Einsetzung einer pro⸗ visorischen Centralgewalt er deutsche Bundesstaat gebraucht, und man folgert daraus, f hat, daß derselbe in einen Schulausdrücke, wie in der Theorie. Deutschland

theidigung. Angeschuldigter.“ lerauf verliest der Stellvertreter des Anklägers, Rechtskonsu⸗ lent Fetzer, die Anklage⸗Akte, was fünf Viertelstunden in Anspruch Der Antrag geht dahin: der Staats⸗Gerichtshof wolle in 203 der württembergischen Verfassung ausspre⸗ chen, daß der provisorische Chef des Departements der auswärtigen Angelegenheiten, Freiherr von Wächter⸗Spittler, wegen Verletzung des §. 5 derselben Verfassung von seinem Amte zu entfernen sei. Der Beklagte, Staatsrath Freiherr von Wächter-Spitt hierauf das Wort. „Zählen Sle nicht,“ sagt er, „auf eine schöne, glänzende Vertheidigungsrede; ich müßte zu meinem: Bedauern diese Illuston zerstören. Es ist in diesen Saale viel Gebrauch mit Phrasen einfache und Beweggründe Anklage der Landesversammlung bietet mannigfache eigenthüm⸗ Wenn die Landesversammlung von Rechte der Anklage vor dem Staatsgerichtshofe ren nur ein einziges Mal Gebrauch machte, so könnte man glau— ben, der vorliegende Fall müsse ein grasser sein. muß ich aber eine Bemerkung entgegenhalten, die Robert M seinem ausgezeichneten Werke über die Verantwortlichkeit der Mi— Derselbe sagt nämlich, daß solche Anklagen nur gsten, ungeordnetsten Zeiten vorkommen, wo die Par teileidenfchaft eine Hauptrolle spielt. Ob auch in dem vorliegenden Falle Parteileidenschaft mitunterläuft, das ist nicht meine Sache, untersuchen. Erscheinung,

für Deutschland. Hier wird Anwendung des 5. daß der deutsche Bundesstaat übergegangen. Leben keine solche Gestaltung entspricht, haben viele Staatsrechtslehrer in deutsche Bund habe wesentliche Merkmale eines beschlossen hat, der Verein der deutschen Staaten solle in ein engeres Band übergehen, s nicht, daß der bisherige Verband aufgelsst sei, sondern nur, n loseren Verband, den Staaten Bundesstaat nicht, wie Auch die provisorische Centralgewalt ist stets von der Ansicht des Fortbestehens des deut— Matrikularbeiträge nach den Grundnormen des deutschen Bundes ausgeschrieben, sie hat nach den— Verpflichtungen, welche die in jeder Beziehung diese t der Bund nicht,

Bund aufgehört

ler, ergreift undesstaates a!

/

Es ist in der neuesten Zeit auch folgt daraus noch

mich aber man bestreht den bisherigen

Thatsachen beschränken.

liche Erscheinungen dar. sein, ehe der engere Bund eingetreten ist?

schen Bundes ausgegangen,

Diesem Scheine t ie Erfüllung der litairverfassung vorschreibt, verlangt un Normen gehandhabt. leicht nur ein t. 13 des Gesetzes Aufhören de

selben Normen nister gemacht hat. Aufgehört h in den unruhi . . ( üer die Einsetzung der provisoris zundes geschlossen, nämlich aus den Mit dem Eintritt der provisorischen Centralgewalt hört das Beste— Wohlgemerkt, des Bundestags, nicht In der Urkunde über die letzte Sitzung nach Aufzählung der Befugnisse derselben: Die Bundes⸗-Versammlung überträgt die Ausübung dieser Befugnisse Ramens der deutschen Regierungen an die provi Keinesweges haben also diese Befugnisse aufgehört, sondern ihre Ausübung ist übertragen worden. Versammlung im Vollgefühl ihrer Gewalt allein handeln zu können geglaubt, es sind daher in derselben Anträge auf Null und Nichtigkeitserklärung jener Uebertragung der Bundesversammlung gestellt, allein die Dringlichkeit wurde den wurde nicht mehr weiter die Rede davon; die Nationalversammlung getraute sich nicht darauf zurückzukommen. Wenn die Ansicht, daß der deutsche Bund aufgehört habe, keines⸗ weges bewiesen werden kann, so folgt andererselts klar aus den Vorgängen bei Abschluß des Interims, daß der Bund von allen Selbst von Preußen ist die Fort— existenz des deutschen Bundes ausdrücklich anerkannt worden in den Reden, mit welchen der König von Preußen den Fürstenkongreß in Ber⸗ lin eröffnete. Man will aber aus dem fehlenden Organ auf das Aufhören Daß darin ein Mangel liege, ist allerdings wahr und schmerzlich anzuerkennen, aber der Bund hört damit nicht auf, sondern es besteht damit nur die Verpflichtung, ein sol— Ich komme auf die Folgen, welche das Aufhören des deutschen Bundes haben soll, und ich weiche auch hier Es wird hier Gewicht gelegt auf das r Bundesakte, welche die Rechte der so—

gewalt das auffallende hen des Bundestags auf. Deutschland herrscht, und die alle deutschen Regierungen haben, die Ansicht näm lich, daß der deutsche Bund noch besteht. Landesversammlung allein ist es, welche dieser Ansicht nicht beipflich Also Württemberg allein soll den deutschen Bund nicht aner kennen, und der Minister, welcher dieser durch ganz Deutschland herrschenden

destags-Versammlung Die württembergische

Centralgewalt.

dings hat die National eigenthümlicher

das lange Zaudern, Selten der Landesverfammlung stattfand.

verheimlicht, zurückgehalten selben verweigert, und es Dezember vorigen Jahres ver Landes⸗-Versammlung tzungen, denen ich später angewohnt, Tadel, der Anklage ausgesprochen worden. Erst a0 wurde das Ministerium, wurde das Publikum hervorgetretenen Anklage über ast der Umstand, daß die nicht gegen das Gesam kene Unterschris ge Rücksprache mit dem Ge diesen Angelegenheiten heümen Nathe ist die Sa Auch bei diesem hat eis erklärt, daß die Gleichwohl ist die A Hat man vielleich

habe, am 7.

In den vielen Si

Eine dritte Regierungen anerkannt wird. Anklage nur gegen mich

mt⸗Ministerium erhoben

es Bunde ießen. stimmig gehandelt, des Bundes schließen der Berathung unterstellt wo stimmigkeit stattgefunden. regierung so geh gegen mich allein erhoben worden.

ches Organ zu schaffen. . ö gan zu schaffer ur

. Ankl x t geglaubt, age nicht aus.

Bestehen des Artikels 14 de

genannten Mediagtisirten enthält. Die Wirksamkeit des Art. 14 hat aber in bedeutenden Punkten durch die Grundrechte und die Landes⸗ gesetzgebung eine Aenderung erfahren, und dies macht das unschäd⸗ lich, was mir vorgeworfen wird. Welche Folgen hätte aber eine Nichtanerkennung des Bundes gehabt? Die Krone müßte ein Ministe rium aus Männern der Mehrheit der aufgelösten Landes versammlung ernennen, die württembergisch! Regierung würde die Bundes⸗ matrikularbeiträge veiweigern, das 8. Armee Eorps bestände nicht mehr. Die Folge wäre, daß wir in weniger als drei Wochen Exe kutions-Mannschaft aus Preußen und Oesterreich im Lande hätten und angehalten würden, unsere Pflicht zu thun als Mitglieder des Bundes, der nach der Grundversassung ein unauflöslicher ist. Es würde das letzte Band, welches die deutschen Staaten zusammen⸗ hält, aufgelöst werden, und eine Reihe souverainer europäischer Staaten würde entstehen; was wäre die Folge hiervon

für die Nationalität Deutschlands gewesen? Ich weiß es,

daß der deutsche Bund das Verlangen der Nation nach Nationalität nicht vollständig befriedigt. Aber daraus folgt nicht, daß auch dieses Band zertrümmert werden soll, sond ern daß der Bund zeitgemäße Erneuerung bekomme. Wenn, der deutsche Bund fortexistirt, so ist das Verhalten des Ministeriums bei Ab schließung des Interims in einem ganz anderen Lichte aufzufassen, als in der Anklage. Besteht der deutsche Bund noch, so konnte auch ein anderes Centralorgan erschaffen werden, und zwar . die Regierungen. Denn diese waren es, welche über den nnn zu beschließen hatten, nicht die Landesvertretungen. Allerdings ist in

das Volksbewußtsein der Gedanke übergegangen, daß eine deutsche

Volksvertretung mit zu beschließen habe über die Gestaltung T le, n. 5 ö ö ö . foi ͤ 19 J. ow Y 184 z * 19 4

lands. Dieses Bewußtsein habe ich in der Natifications nat Würt 141 . X E. 2 ö 6, rn n n an 8 folg keine tembergs über das Jnuterim aufgenommen, allein . t . Anerkennung einer Volksvertretung im Sinne der; nklage, , ö i für e! zolksvertretung ben so ist kein Anerkennung für elne einzelne Volksvertretung. Eben so ( 6. Re . ew nl

Recht für eine Volkevertretung in dem Gesetze über bie

decht . ö 83 NMechts des Reichsverwesers zu sinden Stände aber auch der; . satz fest, daß zur Schaffung einer Centralgewalt die Mit

5 ͤ ; . enn, e w um jene berathung einer Volksvertretung nöthig sei, so, war 3

zeit eine solche unausführbar, und ich beziehe mich auch in diesem Betreff auf Mohl's Autorität, der hierin sur einen Minister eine Entschuldigung findet. Die Bundesbeschlüsse vom 365. März und 7. April 1848 sind keine allgemeine Norm, nur für einen einzelnen Fall bindend, für weitere Fälle haben sie nur als Analogie eine Bedeutung. Aber gesetzt, die Berufung einer neuen konstituirenden National-Versammlung wäre rechtlich noth wendig gewesen, so wäre sie eine Unmöglichkeit gewesen. Der be rühmte Rechtslehrer Robert Mohl entschuldigt einen Minister wegen Nichtbeachtung der Verfassung für den Fall, daß die Vollziehung der Verfassungs - Vorschriften durch Hindernisse, die derselbe nicht verschuldet hatte und mit den ihm zu Gebot stehenden Mitteln nicht aus dem Weg räumen kann, unmöglich ge macht ist. Die allgemeine Schuld aber kann gewiß die einzelne Re gierung, das einzelne Ministerium nicht treffen. Daß aber ein In kerim als Centralpunkt geschaffen werde, ist gewiß schon deswegen nothwendig gewesen, va die deutschen Festungen jedem sremnen Handstreich, das Kriegs-Matexial der Verwahrlosung preisgegeben gewesen wäre. Der Vorwurf, daß es blos in die Hände zweien deutschen Mächte, der beiden Großmächte, gelegt worden, sindet ebenfalls in den Umständen seine Entschuldigung; denn wohin hätte eine solche Unterhandlung über Theilnahme aller einzelnen Staaten geführt? Und zwei sind ja immer noch besser, als eine, indem Desterreich hinter dem Reichsverweser allein die regierende Macht gewesen wäre. Unter diesen Umständen verklagt man mich also we gen Verfassungs-Verletzung, während überdies die Zustimmung ber Landes-Versammlung gar nicht nöthig gewesen ist, da es sich um einen Vertrag mit deutschen, nicht fremden Mächten gehandelt.“

Der Angeklagte beginnt nach einer kurzen Pause mit der Vertheidigung gegen den Punkt der Anklage, der den Beitritt zur münchener Uebereinkunft betrifft: „Die deutschen Staaten haben sich vor dem Abschluß jener Uebereinkunft in zwei Parteien grup— pirt gehabt, von denen die eine so hartnäckig auf ihrem Sinn be stand, als die andere. Eine Vermittlung zwischen beiden Seiten anzubahnen, ist der Zweck der Uebereinkunft gewesen. iese ist aber nur moralisch, nicht rechtlich bindend gewesen als Vorschlag. Ist das Machen eines gemeinsamen Vorschlags eine Verfassungs⸗ Verletzung? Der Vorschlag sollte ja blos Grundlinien enthal ten fuͤr eine erst zu bewerkstelligende Vereinbarung. Letztere ist nach Artikel 19 der Uebereinkunft selbst einer einzuberufenden Na lional⸗Versammlung vorbehalten gewesen. Das Wahlgesetz ist nun allerdings ein octroyirtes, allein ein anderes Wahlgesetz besteht nicht. Wenn man die münchener Uebereinkunft zur Hand nimmt so findet man, daß die Zustimmung der einzelnen Landes⸗Reprä— sentationen vorbehalten worden ist, und eine Zustimmung von 35 Stände⸗Versammlungen über das Detail konnte unmöglich vor behalten werden. Auch in der bayerischen Kammer ist die Frage wegen der Zustimmung aufgeworfen und von dem Minister ge antwortet worden, daß die allgemeine Zustimmung vorbe⸗ halten worden sei, wobei sich die Kammer beruhigte. Ich hahe noch des Vorwurfs zu gedenken, als ob ich die Grundrechte preis

d 2 506

gegeben habe. Ich glaubte hier Dank zu verdienen. Es war in u Verhandlungen über die münchener Aufstellung hiervon nicht

die Rede; es ist auch ungegründet, daß der Regierung schon zum en der Widerstand Desterreichs dagegen bekannt gewesen sei. Wehl aber hatten sich Bayern und Sachsen, gegen die Aufnahme derselben erklärt. Ich gestehe, ich bin kein Ver ehrer der Grundrechte in ihrem Ganzen; manches in den

selben ist undurchführbar, manches würde das Bewußtsein des Volkes tief verletzen. Gleichwohl hielt ich es für Pflicht, da— für zu sorgen, daß die Grundrechte bei Feststellung der Verfassung Deutschlands gesichert werden. Ich habe die Vorgussetzung der Aufnahme der Grundrechte in die Ratification der münchener Auf— stellung von Seiten Württembergs aufgenommen. Freilich unter Vorbehalt der Revision derselben. Sie ist schon erforderlich in Be

treff der Punkte, welche sich auf ganz Deutschland bezie

hen. Man hat behauptet, Württemberg hätte zurücktre— ten sollen, nachdem sich, Desterreich gegen die Grundrechte er

klärt. Ich frage, ob dies klug und angemessen gewesen wäre. Wir hätten wohl die Grundrechte für uns behalten, aber wir

ren auch allein gestanden. Wenn wir beharren, uns keiner Ver— fassung anzuschlleßen, als mit den Grundrechten, so werden wir stets allein stehen. Zum Schluß nur noch ein ernstes Wort und eine dringende Bitte. Ich gelte nach den einleitenden Worten des Präsidenten bei dem Gerichte nicht als Verbrecher, wohl aber bei der Landesversammlung. Ich berufe mich hei meinen Herren Rich— tern auf eine 30ährige vorwurfsfreie Dienstleistung im Staate und auf ein Privatleben oͤhne Makel. Ich hitte meine Herren Richter, genau und streng zu prüfen, ob ich die Verfassung des Landes ge⸗ wahrt oder mißachtet habe. Habe ich das leßtere gethan, so bitte ich, die höchste Strafe auszusprechen. Ich glaube aber, ich habe nach Verfassung und Recht gehandelt,. Habe ich aber nach dem Erachten meiner Herren Richter die Verfassung gewissenhaft gewahrt, so sprechen Sie es mit Entschiedenheit aus, damit die Hirngespinnste,

welche die Staatsgewalt auf jede Weise zu lähmen bemüht sind und unabsehbares Elend über unser Volk bringen, zur Ruhe gebracht werden. Sollte dieses das Ergebniß der heutigen Verhandlung sein, so sei dieselbe, in welcher es mir vergönnt war, mich zu vertheidi⸗ gen, eine gesegnete.“

Schleswig⸗Holstein. Nendsburg, 4. Aug. (Alt. Merk.) Der so eben erschienene vierte Armeebericht des Generals von Willisen lautet:

„Seitdem ich nun eine volle Uebersicht über die blutigen Tage des 24. und 25. Juli habe, muß ich zuerst bestätigen, daß unser Verlust besonders an Ossizieren groß gewesen. Wie schmerzlich aber auch dieser Verlust, er ist an sich das schönste Zeuguiß für die Truppen. Alle Bataillone ohne Ausnahme sind im Feuer gewesen. Es gab keine Reserve mehr; und dennoch sind auf dem Rückzuge dem Feinde nur unsere schwer Blessirten in die Hände gefallen, er wagte nicht, uns zu folgen. Die Bataillone, welche durch ihre Stellung am meisten Gelegenheit hatten, sich auszuzeichnen, waren das 4te und 5te Jägercorps, das sste, 4te, te, Tte, gte und 10te Bataillon. General von der Horst hat mit seltener Entschlos senheit seine Brigade bei Stolck dem Feinde entgegengeworfen, ihn padurch im Marsche überrascht und ihm die größten Verluste beige bracht. Als die Uebermacht sich gegen ihn wandte, hat er mit glei cher Festigkeit sich auf den Feind geworfen, der ihn zu umgehen drohte, und seine braven Truppen in die Stellung zurückgeführt. General von Baudissin warf am Abend des 24sten mit seiner be— kannten Tapferkeit den Feind bei Sollerup über die Treene zurück; am 25sten war er, wie immer an der Spitze seiner Truppen, unter den ersten, welche verwundet wurden. Der Brigade ⸗Major von Gagern übernahm die Führung der Brigade mit bestem Erfolg.

„Der Oberst von Gerhard, als Führer der Avantgarde, hat sich als ein eben so thätiger, als tapferer Offizier gezeigt und sich in wenigen Tagen das unbedingte Zutrauen seiner Truppen er worben. Ein Schuß am linken Vorderarm hat ihn seinen Truppen keinen Augenblick entzogen. Oberst von Abercron hat seinen Ruf

tapferer Offizier von neuem bewährt.

„Die Artillerie hat unter der umsichtigen Leitung des Ober sten von Wissel sich mit größter Auszeichnung geschlagen. Unter den Batterie⸗Chefs haben sich der Hauptmann Gleim und der ge tödtete Hauptmann Krause besonders ausgezeichnet. ,

„Die Kavallerie hat, wo sie Gelegenheit hatte, zu handeln, wie die Eskadron, welche die letzte Attacke auf der Höhe von Id stedt machte, gezeigt, daß sie, wo sie Terrain findet, das Beste lei⸗ sten wird.

„Die Offiziere meines Stabes haben sich sämmtlich durch größ⸗ ten Eifer, unermüdliche Thätigkeit und Kaltblütigkeit ausgezeichnet. Der Chef des Stabes, Oberst von der Tann, zeigte sich, wie er be kannt ist, eben so umsichtig als entschlossen; er ist zugleich der tapferste Soldat. Major Wynecken, der Souschef des Stabes, ist ein eben so wissenschaftlich gebildeter, wie thätiger und tapferer Of⸗ fizier und jeder Aufgabe gewachsen. Ich werde in einem Armeebe⸗ fehle eine ganze Reihe der Tapferen aus allen Graden nennen, welche sich besonders hervorgethan. Die öffentliche Anerkennung mit dem lohnenden eigenen Bewußtsein ist das Einzige, was wir bieten können, der edlen Gesinnung aber, welche Alle belebt, der schönste Lohn

„Von weiteren Begebenheiten habe ich seit dem 27. Juli nichts von Bedeutung zu berichten. Zwei Eskadronen unter dem Rittmei ster von Puttkammer machten am 29sten eine Rekognoszirung über die Sorge bis vor die Thore von Schleswig und griffen zwei feind liche Eskadronen, welche ihnen entgegenkamen, rasch und entschlossen an, gingen aber später zurück, wie es in der Aufgabe lag, ohne vom Feinde verfolgt zu werden. Die Armee hat sich erholt und aus geruht; sie steht auf schleswig schem Boden und erwartet mit Unge⸗— duld die Erneuerung des Kampfes. In direkter und unmittelbarer Verbindung mit Rendsburg ist die Armee stärker, als sie bei Id⸗

stedt war. Es könnte uns also nur eine zweite und eine dritte Schlacht vom schleswigschen Boden vertreiben, und sie würden blu tiger sein als die erste.

Hauptquartier Rendsburg, am 4. August 1850

Der kommandirende General (gez) von Willisen.

Flensburg, 31. Juli. (H. C.) Hier sind folgende Bekannt— machungen erschienen:

Nachdem die bisherigen Mitglieder der schleswigschen Ober— Dikasterien entlassen worden sind, wird in Betreff der interimisti schen Wahrnehmung der zum Geschäftskreise dieser Ober- Tikaste rien gehörenden Geschäfte Folgendes verfügt. §. 1. Die Unter Kriminalgerichte sind bis weiter befugt, auch in solchen Fällen, wo nach ihrem rechtlichen Erachten eine schwerere Strafe, als eine ein jährige Zuchthausstrafe verwirkt ist, die Strafe zu erkennen und zur Vollziehung zu bringen, jedoch mit Ausschluß der Todesstrafe. Wenn der Angeschuldigte gegen das abgesprochene Erkenntniß ein Rechts mittel ergreift, so hat das Gericht die Supplicationsschrift mit Berich an den außerordentlichen Regierungs-Kommissär für das Herzogthum Schleswig zur weiteren Verfügung einzusenden. §. 2. Die das forum Superius sortirenden Personen und die demselben unmittel bar unterworfenen Immobilien sind bis weiter der Jurisdiction der Untergerichte, in deren Bezirk sie ihren Wohnsitz haben oder bele gen sind, unterworfen. §. 3. Alle zur Verhandlung bei den Ober— dikasterien angesetzten Rechtssachen werden bis weiter ausgesetzt. §. 4. Wenn wider die von einem Untergerichte, zufolge der dem— selben nach der bisherigen Gesetzgebung zustehenden oder durch den §. 2 dieser Bekanntmachung bis weiter beigelegten Kompetenz, abgegebene Entscheidung ein Rechtsmittel in Fällen, wo sol ches nach der bisherigen Gesetzgebung zulässig ist, eingelegt wird, so ist, falls nach dem Erachten des Gerichts Gefahr beim Verzuge ist, oder die eine oder andere Partei darauf besteht, die Supplicationsschrift in der gesetzlichen Frist an den au— ßerordentlichen Regierungs⸗Kommissär zur weiteren Verfügung ein— zusenden; übrigens aber werden alle Fatalien, so weit es erforder lich sein möchte, salvirt. §. 5. In allen übrigen Fällen sind die Eingaben, Anträge und Berichte, welche nach der bisherigen Ge setzgebung an die Ober Dikasterien einzusenden waren, bis weiter an den außerordentlichen Regierungs-Kommissär zu richten. §. 6. Die Wirksamkeit des bisherigen schleswig-holstein⸗- lauenburgischen Ober- Appellationsgerichts wird in Beziehung auf das Herzogthum Schleswig bis weiter suspendirt. Wonach sämmtliche Behörden und Beamte, so wie überhaupt Alle, die es angeht, sich zu achten. Flensburg, den 29. Juli 1859. Tillisch.“

„Es ist zur Kunde der unterzeichneten Behörde gekommen, daß viele nicht angemeldete Kriegswaffen und Requisite, auch heimliche Waffen, als z. B. Stockdegen u. s. w., so wie endlich sogenannte deutsche und schleswig-holsteinische Fahnen hier vorhanden sind. Den Einwohnern des hiesigen Polizei- Distrikls wird es daher bei Vermeidung schwerer arbitrairer Strafe hiermit anbefohlen, alle Kriegswaffen und Requisite, mögen selbige nun unserer oder der holsteinischen Armee zugehören, namentlich auch alles Geräth, wel⸗ ches unsere Armee 1348 hier zurückgelassen, so wie alle heimlichen

Waffen und die sogenannten schleswig —holsteinischen und deutschen

wärtiger Verordnung beauftragt, welche in die Gesetzsammlung aufzunehmen ist.“ r

a. Deu ple d e. 1850 ist es, ungeachtet der neuen strengen Preß estimmungen, möglich geworden, seinen Cautionsbetrag und die Fonds zur Begründung des Blattes aufzutreiben. Blatt ist die Fortsetzung des extremsten republitanischen Journals, u Peu ple, die durch Geldstrafen erdrückt wurde und nun unter diesem neuen Titel wieder ausersteht. Peuple war die Fortsetzung des Pe stand aus dem suspendirten Représentant du Peupl kurz nach der Februar⸗Revolution begr mal war es durch Subscriptionen möglich Blatt unter derselben Tendenz und der Rente

48 Stunden auf dem Rathhause abzuliefern.

Fahnen innerhalb D86 . Die Ober⸗Polizei⸗Behörde,

Flensburg, den 30. Juli 1850.

olge Requisition der hiesigen Kommandantschaft wird es chwerer arbitrairer Strafe Jedem ohne Ausnahme, der in der schleswig- holsteinischen Armee gedient hat, und augen⸗ im hiesigen Polizei⸗Distrikt aufhält, hiermit anbefohlen, den 1. August, des Vormittags zwischen 8 12 hause persönlich, in Krankheitsfällen aber schrift⸗ Flensburg, den 30. Juli 1850.

bei Vermeidung s

der Voir du

blicklich sich sich übermorgen, Uhr, auf dem Rath zu melden. Behörde, Lassen.“

Oldenburg,

und dieses

1det worden war.

gänzliche Abschaffung des Staats

Das Peuple d heute zum erstenmale erscheint, kam durch 100,000 z Indeß kann es wegen des Cautionsbetrages die Woche erscheinen. T

Oldenburg. erwartete Reduction estern erfolgt.

zu begründen. 1850, welches

rganisation unseres Militai Der neuen Einrichtung liegt, was die Forma ion und die Diensteinstellung anlangt, bestandene bundesmatrikularmäßige Militair-Leistung zum Grunde, mit der Abweichung jedoch, daß die originale Kavalleriestellung, welcher Oldenburg im Jahre 1848 durch Bes Centralgewalt unter Aufhebung der dieserhalb und ohnehin schwerlich mehr haltbaren Befreiun In Folge hiervon werden die bisherigen 5 Infan terie⸗Bataillone auf 3 reduzirt und zu einem Regimente vereinigt, wobei das eine Bataillon ein Reserve Das in Birkenfeld befindliche leichte Jäger-Bataillon bleibt beibeha theilung zu 3 Compagnieen, wovon eine als Die noch in der Ausbildung begriffene Formation Kavallerie und Artillerie ist bis jetzt unverändert geblieben.

Lem Jahre die Leitung dieses ? Heute ist auch die erste Nummer des neuen Blattes Henri quatre, Journal der Versöhnung, er glaubt, es habe sich deshalb Heinrich IV. genannt, Tendenz dieses ung beider Zweige des Hauses Bourbon. pacifique ist heute ebenfalls wieder erschie⸗ Le Populaire, kommunistischer Ten⸗ daß es ihm gelungen sei, die Fonds für mal tliches Erscheinen aufzutreiben. Der parlamentarischen Initiativ-Kommission liegt ein Antrag l f Statistik nach den Resultaten vom 31. Mai 1850 zur Berichterstattung vor. ir bedeutende Anzahl pariser Bürger, welche durch das neue Wahl⸗ etz ihr Stimmrecht verloren, hat an den Präfektur⸗Rath appel⸗ t besteuerten Steuerpflichtigen der lägig beschieden

Hand nur dreinal

es wird von Proud

der damaligen

nennen dürfe.

nicht Heinrich V.

gezwungen wurde,

beibehalten ist.

Compagnie.

Oldenburg, M., Morgens, hier verr von einer Flotte (ob der schwedischen oder russischen ist ungewiß zend vorher, nach einigen 17, nach ande

imene starke Dieselbe war am A Sie sind a ren 21 Segel stark, zwischen Hohwacht angekommen 31sten Morgens die Anker; einige ab, worauf 6 Segel nach Kiel zu steuerten, Cours zwischen Fehmarn und Laaland hie

ondon, 3. Aug. London verlassen und sich nach igin und dem Prinzen Albrecht einen

Großbritanien und Clarendon ha Osborne begeben, um Besuch abzustatten.

( Gososlsckaft 2. Gesellschaft der F

6 Salutschüsse

Mecklenburg ⸗Strelitz. Neustrelitz, Nstr. Ztg. meldet Folgendes stattgehabte Verlobung Sr. Hoheit des Herzogs Georg von Mecklen burg mit Ihrer Kaiserlichen Hoheit der Großfürstin Katharine von tußland, Tochter des hochseligen Großfürsten Michael von Rußlan ist Se. Königliche Hoheit der Großherzog und die Großher Familie in hohem Grade erfreut worden.“

Vorgestern Abend sind Se. Königliche Hoheit der Großherzog, gestern Mittag Se. Hoheit der Herz Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin und Ihre Hoheit die Herzogin Karoline von Doberan wieder zurückgekehrt. Gestern ist Se. Hoheit der Herzog Georg, der Verlobte der Großfürstin Katharine von Rußland, mit dem Dampfschiffe nach Petersburg zu begeben, von wo der selbe jedoch nach achttägigem Verweilen zurückzukehren gedenken soll.

schhändler hat vorgestern den Kabinets⸗ zu Ehren in Fishmongers-Hall ein glänzendes Bankett In Folge eines Mißverständnisses fanden sich jedoch die der Regierung nicht ein. von Carlisle, Lord Brougham, Lord

hervorragendsten Mitglieder waren unter Anderen der Gr Nugent und Baron Rothschild.

Stockholm, 31. Juli. bes Tidningar be⸗ hrzeuge beschafft leswig gestan⸗ lick sich alle

Schweden und Norwegen. ie offizielle Po st daß, nachdem die nothwendigen dien, die letzten schwedischen Bataillone, die in den, am 27sten abgehen sollten und in diesem ? schwedischem Boden befinden müßten.

Aus Heisingfors in Finnland hat man hier Berichte bis zum ie Fregatte „Cesarewitsch“ fere) mit dem Großfürsten

g Georg und gestern Abend (Börs. H.) och Inrik

ttin abgereist, um sich von dort

Am 24sten Dampfboot „Chrabry“ (der Ta Konstantin Nikolajewitsch am Bord.

Christiania, zeigte Kanon die Ankunft des Königs und zahlreich versammelten Menge empfing die hohen Gäste, welche das Schloß bezogen haben.

ö 30sten Mittags von der Festung Akershuus der Hauptstadt Hurrahruf der

V nusland.

Frankreich. Paris, 4. Aug. Man versichert, daß der Präf dent der Republik seine Reiseroute geandert habe; es sei entschieden, daß er damit beginnen werde, sich nach Macon zu begeben und von dort Von Lyon werde er sich nach Besangon und

seiner Familie

nach Lyon zu reisen. Straßburg Cherbourg endigen. gegeben worden sein,

Schweiz. Ueber die neuenburger Frage, Presse der Schweiz sehr lebhaft beschäftigt, Anzeiger r unterhandeln müsse,

. soll unterhandeln? ist zu derartigen Berhandlungen Wie es hieß, ĩ Hand genommen. ? die Eidgenossensche— Neuenburg

Marseille zu besuchen, soll auf daselbst wegen der Absetzung des Ge⸗ sundheitsraths ein schlechter Empfang befürchtet werde. ; präsentanten des Departements der Ober-Garonne haben den Präst denten gebeten, auch Toulouse zu besuchen; aber er hat diesen hstes Jahr verschoben. .

Das von der gesetzgebenden Versammlung unterm 30. genommene und jetzt im Moniteur amtlich publizirte setz lautet:

Der Plan, dahin aus, und bemerkt in dieser Nach der Bundes⸗Verfassung emand befugt als die Bundes⸗ die Sache an die aber die Frage, ob mit Recht. Neuenburg

mit Preußen

abgerissen: Die Eidgenossenschaft hat zum reinen Schweizerkanton konstituirte in den Bund aufgenommen. nossenschaft hat also nicht gefehlt durch jene einseitige Abreißung, Wenn der Eidgenossenschaft etwas

So lange, bis ein allgemeines Gesetz, welches bin— nen Jahresfrist eingebracht werden muß, endgültig über die terpollzei entschieden haben wird, darf kein dramatisches vorläufige Genehmigung des Präfekten in den Departements aufgeführt werden. nehmigung kann aus Gründen der öffentlichen Ordnung jederzeit zurückgenommen werden.

Jede Uebertretung der vorstehenden Bestimmungen wird von den Zuchtpolizeigerichten mit einer Geldbuße von hundert bis tausend Franken bestraft, abgesehen von den gerichtlichen folgungen, zu denen die aufgeführten Stücke außerdem Anlaß geben

des Innern in Paris und revolutionairer Aufnahme,

Fürstenthum-Kanton, sondern einen Schweizer⸗-Kanton an Neuen haben, sehr erklärlich wir eidgenössische Behörde, der zenossenschaft ni sollte Neuenburg selbst Unterhandlung, was es nur in zweiter Linie mit allem Nac

„NMeuenburg

Deswegen aber Rath, nicht mehr a mehr aufbürden, erster Linie veranlassen, nachzuholen durch llein versäumt hat, und dessen Unterhandlung i, den der Wunsch nur eingeben kann.“ der Bundesrath sollte der Unterhandlung mit Preu⸗

M.. n . Neuenburg im eidgenbssischen

Zur Ausführung gegenwärtigen Gesetzes ein Kredit Zuschuß zu dem Kapital der Theater-Unterstützungen von 1850 eröffnet.

Der kraft gegenwärtigen Gesetzes

druck unterstü iz frei zu sehen

enossenschaft

Schritte thun und sich auf den ßen abfinden. s Folgendes ist der Text der berei sagt dieses Bl der Republik

s erwähnten Verordnung Präsidenten Postgebühren

stolzem Abfertigen

„Der Präsident der Republik verordnet mit Hinsi ͤ 16. Juli 1850 und auf die Postverträge, Zeitungs- und sonstigen T dem Auslande

Preußens widerstehen können, n

Regimenter sordern würde?

Gesetz vom

ruckschriften⸗ vischen Frankreich

auf den Bericht des Finanzministers, gegen die Schweiz operirt er Neuenburge ) Die in Frankreich gedruckten und nach dem Auslar Unabhängigkeit bestimmten Zeitungen und Druckschriften, welche die keln 12 und 13 des Gesetzes vom 16. Juli 1850 erheischten Stem— pelgebühren entrichtet haben und innerhalb der im Art. 17 d sagten Gesetzes bestimmten Frist von den Herausgebern zur befördert werden, haben nur den Preis⸗Nachtrag zu zahlen, welcher erforderlich ist, um die Differenz zu decken, die zwischen dem dieser Gebühren und dem Betrag des nach den gegenwärtig in Kraft stehenden Taxen zu erhebenden Frankirungs geben möchte.

würde nie geschehen, preußischen Forderung Bei einem Schützenfeste o preußische Pickelhauben zu spotten und die Zeiten Eidgenossen,

nicht widerstehen können.

Kriegstaktik, Satzes sich er

Die im Auslande erscheinenden und mittelst der Post nach Frankreich beförderten nicht periodischen Druckschriften haben keine Stempelgebühr außer dem Postporto zu entrichten. die Druckschriften dieser Kategorie, wenn sie das besagte Porto be⸗ zahlt haben, gesetzlich im Inlande verbreitet werden können, wird die Postverwaltung einen Datums⸗Stempel darauf drücken, der mit rother Dinte den Namen des Postbüreaus anzeigen soll, durch wel⸗ ches sie auf französisches Gebiet eingegangen sind.

Der Finanz⸗Minister ist mit der Ausführung gegen⸗

Unterhandlung gegenwärtig nothwendigste Aufgabe der Bundes Behörde, und geschieht dieses nicht, wird zweifelsohne die Zeit kom⸗ men, in der Neuenburg wieder recht ganz und unbedingt unter hohenzollerische s. Stunde wenigstens den Versuch; eine nochmalige Nachlässigkeit voll Stolz und Ueberschätzung dürfte sonst einmal dem Gesammtvater⸗ lande theuer zu stehen kommen.“

berherrlichkeit