t für die Gottesdienste und Stifts und der Hospitalkirche genommen, die Zahl der auswärtigen Festgäste war bis zu jener Zeit 114. Von setzteren heben wir die Namen Wichern, beide Krummacher, Oehler, von Bethmann-Hollweg, Hengstenberg, Ebrard, Graf Schlippenbach, Wilhelmi heraus; andere werden noch erwartet. Gützlaff wird nach Nach richten aus Wien am 10. September in Ulm eintreffen, dort einen Vor trag halten und sogleich hierherreisen. Die Legitimations Karten gewähren freien Eingang zu den hiesigen öffentlichen Anstalten und mlungen; auch wird mit denselben ein gedruckter Wegweiser zu lnstalten und Vereinen Stuttgarts, welche in den Bereich der inneren Mission gehören, ausgetheilt. Das Aeußere der Stifts kirche ist festlich geschmückt, während die inneren Räume des gothi schen Gebäudes einen allseitig würdigen Eindruck hervorbringen. 1 Chor nimmt zur Abhaltung des Oratoriums eine Tribüne ein dieser prangt das so eben erst eingesetzte zweite Glas—= In der Hospitalkirche, von deren (wie auch dem die schwarzrothe l
zur Erhaltung der christlichen Schule? Wie sollte die kirchliche Organisation der Gemeinden gestaltet werden? Wie haben wir 3 abzulegen gegen die Bekenntnißlosigkeit, welche die Union in rwand nimmt? Was nun seitdem geschehen ist und ge hehen soll, um die Idee eines evangelischen Kirchenbundes zu siren, das werden wir bei der stuttgarter Versammlung erfah aber kommen wieder einige wichtige Fragen zur wie die Sonntagsfeier as Verhalten des Christen, nsbesondere des Geistlichen, in Bezug auf politische Dinge, das halten des Christen und der christlich l neue Gesetzgebungen au ien E t l Hehaltes / ie neue c Kaler u 9. Sept Schw. M.) Zu der morgen be⸗ für Gründung des deutschen evan welcher sich der zweite Kongreß für die wird, haben sich schon zahlreiche Theilnel dt eingefunden. Als Freunde von beiden Un heute bis un Uhr 634 Württemberger (die * n
ungen
34
— 1
Fahne
szhonrs 5 begrüßt
n⸗) Thurm die württembergische errichtet, welche zu den Ver— dienen soll. Heute Abend die Festgäste im es Museums (Silberburg) werden, f g Ausschusses stattfin⸗
Chor die Rednerbühne werden er worauf noch zorberathung des engeren und weiteren
art, 9. Sept. (Sch w. M.) Zweite öffentliche Staats Gerichtshofes (s. Preuß. Staats -Anzei—⸗ und Nr. 217). Zu Gericht sitzen der Präsident und glieder des Staats Gerichtshofes. Der Präsident,
klärt: In der Anklagesache der
9 20 2Yv Mv 9 Bezzenberger, e ten außerordenklichen Landes Departements der a
rrn von
zwei Versammlung gegen den provisorischen uswärtigen Angelegenheiten, Staats Wächter-Spittler, ist zur Verkündigung des fahrt auf heute festgesetzt worden. Der Beklagte ist l Hierauf traten der Ankläger, Präsident Stellvertreter, Fezer, so wie der Beklagte, Frei— ̃ Präsident verliest hierauf folgendes n des Königs. In der Anklagesache der dititi . S500 nunmehr auf
n. Vel
e ny 9m XJ. Juli l
J
iußerordentlichen Landes Versammlung ge Freiherrn von Wächter ⸗Spittler, als ovisorischen Vorstand des Ministeriums der aus igelegenheiten, wegen Verletzung des §. 86 der Ver⸗ kunde durch Unterzeichnung des Beitritts der württem Staatsregierung zu dem wiener Vertrag vom 30. Sep— tember 1849 über Errichtung einer neuen provisorischen Centralge— walt deutschen Bundes und zu der münchener Uebereinkunft vom 27. Februar 1850. über die Grundzüge einer neuen deutschen Ver fassung erkennt, nach Anhörung der Parteien, der Staatsgerichtshof wie folgt: In Erwägung, daß 1) der im Jahre 1815 gegründete deutsche Bund, wie thatsächlich, so auch rechtlich noch besteht, da die Beschlüsse der Bundes-Versammlung vom 30. März und 7. April über Wahl und Einberufung einer deutschen Volksvertretung zum Zweck der Vereinbarung einer neuen deutschen Verfassung zwi schen Regierungen und Volk, so wie die Beschlüsse der National Versammlung vom 28. Juni 1848 und die Beschlüsse der Bundes- Versammlung vom 12. Juli 1848 über Einsetzung einer proviso⸗ rischen Centralgewalt bis zur Ausführung des Verfassungswer kes zwar die neue Gestaltung des Bundes auf festeren natio⸗ nalen Grundlagen einleiten, nicht aber den Bund selbst vorzeitig auflösen wollten; daß 2) mit dem deutschen Bund von nothwendig auch die verfassungsmäßig aus ihm erwachsenen und Pflichten der deutschen Regierungen fortdauern, so lange so weit sie nicht durch andere Bestimmungen rechtsgültig ge sind; daß 3) unter jene Rechte und Pflichten selbstver tändlich gehört, dem Bunde ein Organ des gemeinschaftlichen Wol lens und' Handelns mit der für Erreichung der Bundeszwecke nach Innen und Außen nothwendigen Vollmacht zu geben und die von diesem Organ ausgehenden verfassungsmäßigen Beschlüsse zu befol daß 4) mithin auch der 85. 3 der württembergischen Ver
1
1818
gen; fassungs-Urkunde noch gelten müsse, welcher in letzterer Beziehung rücklich Vorsorge getroffen, und den Beschlüssen der Bundes Versammlung, des damaligen Organs des deutschen Bundes, über verfassungsmäßige Verhältnisse Deutschlands oder über allgemeine Verhältnisse deutscher Staatsbürger schon durch die Verkündigung allein ohne Einwilligung der Stände rechtsverbindliche Kraft ver liehen hahe; daß 5) als im Jahre 1819 der Reichsverweser die ihm durch die oben erwähnten Beschlüsse vom 28. Juni und 12. Juli 1848 an die Stelle der bisherigen Bundes Versammlung proviso— risch verliehene Centralgewalt nach Auflösung der National Ver⸗ sammlung an die deutschen Regierungen zurückgeben wollte und nur an sie zurückgeben konnte, einerseits für alle deutschen Regierungen die gebieterische Nothwendigkeit, dem Bunde schnellstens ein neues provisorisches Organ zu schaffen, und andererseits wenigstens für die württembergische Regierung die Unmöglichkeit vorlag, statt der aufgelösten eine neue National-Versammlung zu Vereinigung des deutschen Verfassungswerkes sofort einzuberufen, gleichwie sie auch . 2. 26 gültigen 8. 3 der Verfassungs Urkunde und 364 . j wiener Schluß Akte weder berechtigt, schen ing l lig enheil . 3. . solchen gemeinsamen deut⸗ , J, 9 , gung der Landen . Versammlung den wiener Vertra om nnr tig nber gi Regierung durch kurze Zeit an die Eren gs. r e i849, wodurch nur auf v ,, n,, , ,,,, eine neue erfüllt und dadurch weber é! . e, nur eine Bundespflicht nn,, , württembergische Landesverfassung noch sonst ein Landesgesetz verletzt hat, sofern susbesondere auch . einstellende Verfügung der Centralgewalt gegen vas Post 6 z le 7. Dezember 1849 jedenfalls nicht eine Folge des a 6
1536
ges war; daß endlich 7) die münchener Uebereinkunft nur eine
höchst bedingte Vereinbarung einzelner deutschen Regierungen über gewisse Vorschläge zu einer neuen Verfassung ent
hält, daß mithin, gesetzt selbst, es würden diese Vorschläge im Falle ihrer Verwirklichung die württembergische Verfas⸗— sung verletzen, doch nur ein entfernter, nicht strafbarer Versuch vor⸗ läge; aus diesen Gründen und unter Hinweisung auf die zum Druck kommenden Abstimmungen der einzelnen, die Majorität und Minorität bildenden Gerichts-Mitglieder erkennt der Staatsgerichts hof: daß die erhobene Klage als unbegründet verworfen sein soll, und daß für die Kosten des Prozesses die Königliche Staats kasse einzutreten habe. So beschlossen im Königlichen Staatsgerichtshof, den 4. September 1850. Der Präsident forderte hierauf den Ankläger und den Beklagten auf, ob sie noch etwas vorzubringen hätten, worauf sich beide eine Abschrift des Erkenntnisses, Ersterer, um dasselbe dem Ausschuß der Landes-Versammlung vorzulegen, er
baten. Die Sitzung wird sofort aufgehoben.
Sept. (Schwäb. Mer Abschnitt. Von den Ge
8 turs t, ö
des Verfassungs-Entwurfs. Dritter meinden und Bezirksverbänden. Art. 37 (8. 62). Die Gemein den sind die Grundlage des Staatsvereins. Jeder Staatsbürger
muß einer Gemeinde angehören, so weit nicht das Gesetz eine Aus zuläßt. Jedes Grundstück soll einem Gemeindeverband ein scin. Der Gesetzgebung bleibt vorbehalten, für Waldungen und öde Strecken Ausnahmen von diesem Grundsatze zuzulassen. Art. 38 (8. 65). Den Gemeinden steht die selbstständige Verwal z ihrer Gemeinde-Angelegenheiten, mit Einschluß der Ortspoli ze die Wahl ihrer Vorsteher und Vertreter unter der Dbergufficht des Staates zu. Die Gränzen dieses Aufsichtsrechtes werden durch das Gesetz bestimmt. Art. 39. Die Verhandlungen e eräthe und der Vertreter der Bürgerschaft sind in der Regel öffentlich. Der Voranschlag für den Gemeinde⸗Haushalt und die Ergebnisse desselben sind zu veröffentlichen. Art. 40. S. 63.) Die Aufnahme in die Gemeinde Genossenschaft hängt von der Gemeinde ab unter Vorbehalt der gesetzmäßigen Entscheidung streitiger Fälle durch die Staats-Behörden. Die Ertheilung des Gemelnde⸗-Bürgerrechts setzt den Besitz oder die vorgängige Erwer bung des Staats⸗Bürgerrechts voraus. Art. 41. (8. 64, 65.) Die be stehende Eintheilung des Landes zu Ober⸗-Amtebezirken für Zwecke der Verwaltung und als Grundlage für die Wahlen der Abgeord— neten, so wie die Vereinigung der Gemeinden eines Ober⸗Amtsbe zirks zu einem körperschaftlichen Verband, dessen Angelegenheiten durch Vertreter des Bezirks nach Vorschrift der Gesetze und unter der Ober-Aufsicht des Staates verwaltet werden, wird beibehalten. Der Gesetzgebung steht es jedoch zu, sowohl in der Eintheilung der Sber-Auitsbezirke, als hinsichtlich der ganzen Verfassung und Ver waltung der Gemeindeverbände die den übrigen Staats Einrichtun gen entsprechenden Aenderungen zu beschließen. Art. 12. (8. 66) Keine Staats -Behörde ist befugt, über das Eigenthum der Gemeinden und Bezirks Körperschaften mit Umgehung
tung
6 sa wie
der Gemein
oder Hintansetzung ihrer gesetzlichen Vertreter zu versügen. (8. 67.) Eben so wenig dürfen den Gemeind en oder Körpe schaften Leistungen oder Ausgaben zugewiesen erden, wozu
oder durch besondere Ree
sie nicht vermöge allgemeiner Gesetze J 68. Was 2st.
itel verbunden sind. Art. 43. (8. Bedürfnisse der Gemeinden oder Bezirks
zu Erfüllung allgemeiner Landesverbindlichkeiten zu verwenden ist, kann nur auf das gesammte Land vertheilt werden. Art. 14. Bei den für Zwecke der Gemeinden oder der Bezirks Körperschaf⸗ ten zu machenden Umlagen soll keine Befreiung von Personen und Gütern stattfinden, ausgenommen so weit das Gesetz dieses zuläßt
hts nicht auf örtliche Körperschaften, sondern
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16
Art. 15. (8§. 69.) Sämmtliche Vorsteher und Beamte der Gemeinden und Bezirks-Körperschaften sind eben so wie die Staatsdiener auf Frsthaltung der Verfassung und insbesondere auf die Wahrung der dadurch begründeten Rechte der Gemeinden und Körperschaften zu verpflichten (8. 47, letzter Absatz). Die Fälle und Formen, in welchen die Vorsteher und Beamten der Gemeinden und Körper schaften auf anderem Wege, als durch gerichtliches Erkenntniß ent lassen werden können, werden durch ein Gesetz bestimmt.
Vierter Abschnitt. Von den Kirchen, den Stiftungen und der Schule. Art. 46 (8§. 71). Jede Religions⸗Gesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbstständig, bleibt aber den allge—⸗ meinen Staatsgesetzen unterworfen. Die zwischen dem Staat oder dem Staats-Oberhaupt und einzelnen Kirchen durch Vertrag, kommen oder durch die Kirchenverfassung begründeten Rech hältnisse können nur auf vertrags- oder kirchenverfassungsmäf
‚— 1
Wege abgeändert werden. Es darf, keine herrschende Kirche im Staate bestehen. Art. 47. (8§. 70.) Die Bildung neuen Religions⸗
Gesellschaften ist gestattet, sofern ihre Grundsätze den Strafgesetzen nicht zuwiderlaufen. Einer Anerkennung ihres Bekenntnisses durch den Staat bedarf es nicht (vergl. Art. 26). Die Verleihung von Körperschaftsrechien an Religions-Gesellschaften unterliegt den all gemeinen Grunvsätzen (Art. 33). Art. 48. Die Wahl der Reli⸗ gions-Gesellschaft, welcher der Einzelne angehören will, ist
nach angetretenem 14ten Lebensjahre der eigenen freien Ueberzeugung eines Jeden überlassen. D iejenigen, welchen nach bürgerlichen Gesetzen die Erziehungsrechte zukommen, haben zu bestimmen, in welcher Religion die Kinder erzo—m
gen werden sollen. Eine Beschränkung dieser in dem Erziehungs— rechte enthaltenen Befugniß durch Vertrag oder auf sonstige Weise kann vor den Gerichten nicht geltend gemacht werden. Art. 49 (§. 72.) Der Verkehr der Religionsgesellschaften mit ihren Oberen ist ungehindert. Die Bekanntmachung kirchlicher Anordnungen be— darf keiner vorgängigen Genehmigung der Staatsgewalt. Vie Staatsgewalt ist jedoch befugt, von den ergehenden Anordnungen Kenntniß zu nehmen. Art. 650 (8. 3 . Kirchendiener sind in Ansehung ihrer bürgerlichen Handlungen und Verhältnisse der weltlichen Obrigkeit unterworfen. Dieser Grundsatz sindet ins— besondere Anwendung auf solche von den Kirchendienern in Aus übung ihres Amtes begangenen Handlungen, welche in den Staatsgesetzen für strafbar erklärt sind. Art. 51. Den Kirchen Oberen stehen gegen die Kirchendiener diejenigen Disziplinarbe fugnisse zu, welche in den in anerkannter Wirksamkeit stehenden Küirchen-Verfassungen begründet sind oder künftig von der Gesetz gebung werden anerkannt werden. Auf eine Ueberschrkitung der Befugnisse der kirchlichen Vorgesetzten finden die allgemeinen Straf gesetze Anwendung. (Fortsetzung folgt.)
Baden. Karlsruhe, 7. Sept. (Schwäb. Merk.) In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer verlangt Bla nkenhorn die Vorlage der schon in öffentlichen Blättern verkündeten Ueber einkunft zwischen der Großherzoglich badischen und Königlich preu⸗ ßischen Regierung wegen Stellung und Verlegung der beiderseiti= gen Truppen zur Zustlmmung von Seiten der Kammer und erhält von der Regierungsbank die Zusicherung, daß eine solche Vorlage erfolgen werde. Hierauf werden die Budgetberichte über die Re⸗ gierungs- Nachweisungen des Kriegs- Ministeriums für die Jahre is46 und 1847 und jene des Finanz ⸗ Ministeriums, so weit letztere die Steuer-, Salinen⸗ und Zoll ⸗ Verwal⸗
tung betreffen, zur Berathung ausgesetzt und vie desfallsigen
Anträge, wonach die betreffenden Einnahmen und Ausgaben für gerechtfertigt erklärt werden, von der Kammer an genommen, auch trat diese den weiteren von der Kommission in Bezug auf Regulirung des Militair-Pensionsgesetzes, auf Anstellung und Beförderung der Offiziere, auf deren Zuruhesetzung u. s. w. gestellten Anträgen ebenfalls bei. Welle rügt insbesondere die unverhältnißmäßige Härte der nach den badischen Kriegs artikeln noch bestehenden Militairstrafen und verlangt eine Revision dieses Gefetzes, welche die Kriegsverwaltung auch d
Kommissions
in Anerkennung da Nothwendigkeit einer zeitgemäßen Reform zusagt. Eben so gab der Präfident des Finanz-Ministeriums die Zusicherung, dem von den Kammer bei Berathung der Salinenverwaltungs-Rechnung aus gesprochenen Wunsche, daß der Preis des Viehsalzes (Kochsalz mit Beimischung einer Substanz, welche es zum Genusse für Menschen untauglich macht) zur Hebung der Landwirthschaft fürs ganze Land gleichmäßig gestellt werde, wo möglich Rechnung tragen zu wollen
Hessen. Ka ssel, 8. Sept. Abends 10 Uhr. (D. 3t8
9 Der Stadtrath hat heute Abend folgende Ansprache erlaßen: Mitbürger! Unser Vaterland ist nach einer Verkündigung von J d.. z ö . 6 3361 J NM 1a nam gestrigen Tage in den Kriegszustand ertlart wi rde Vir haben 1 w
L hiergsgen bei Kurfürstlichem Gesammt⸗Staats Ministerium stirt, weil insbesondere die Einwohnerschaft Kassels zu einer sol mit Verfassung und Gesctz im grellsten Widerspruch stehenden ordnung nicht die entfernteste Veranlassung geboten hat.
Mlibürger! Wir vertrauen Eurem stets bewährten Sinn für Ordnung und Gesetz!
Beharret ferner, wie bisher, auf dem gesetzlichen Wege, dann wird, dessen sind wir gewiß, der dermalige, das gesammte Vater⸗
in Gefahr bringende Zustand nicht von langer Dauer s
19 r* land
Kassel, am 8. September 1850. Der Stadtrath der Residen Hartwig. Bierner. Eißengarthen. Engehardt. Fehrenbe Fiedler. St. G. Giede. Hütterott. Knappe Müller. Ir Oetker. Scherb.
Im Uebrigen ist der Belagerungszustand mit Ausnahm trengen Maßregeln gegen die Presse bis jetzt noch nicht sel drückend. Die Neue Hessische Zeitung wird den Versuch macher hier noch fortzuerscheinen. Sollte sie der Gewalt weichen müss s Redaction, die Offizin außerhalb Kurhessen in
so beab
sichtigt die in
der Eisenbahnlinie belegenen Ort (vielleicht Gotha) Aehnliches scheint auch die absich welche heute folgendes „Intelligenz Nummer versandt hat: „Die letzten serer gestrigen Nummer sind durch der Druckerei konfiszirt Mangels an Setzern nicht wird die Redaction Alles thun,
15 15 . 29 . machen. Die Post hat sich geweiger
1 1 verlegen
worden
wegen
nisse weiter zu übernehmen.“ In Beziehung auf den letz Passus, der auch auf die Neue Hessische Zeitung Anwendun . Postrath Setzekorn aufgesordert wo den den Grr seiner Weigerung anzugeben, und hat Ter be erklärt, von; Vorgesetzten (General Bauer) den desfallsigen Befehl erhal habe n Ausschuß hat ihm jedoch beg
zen. Der landständische machen gesucht, daß Herr J sei, und ihn angewiesen, seinen Pflichten als Staate Beamte zukommen, widrigenfalls man ihn zur Verantwortung zieher
Gleiche Dienstwilligkeit hat der Herr General bei, unserem
General Bauer sein Vorgesetzt
* ö J z 51nd (* rolf 19 1 Bürgermeister Hartwig nicht gefunden. Er erhielt, gestern Schreiben des „Ober-Befehlhabers“, worin ihn dieser zu „Ronferenz zu dienstlicher Besprechung“ einlud. Ver be
. ] ;. 846 651 1ng961 ImG slein Urt meister erwiederte hierauf, daß es ihm angenehm ein wurde,
dienstlichen
Se. Excellenz in der für die Besprechungen des Bürgermeisters bestimmten oder einer sonst ihm etwa genehm Stunde im Lokale des Magistrats von Kassel, im Rathhause, sich einfinden wolle Der nandant der Bürger! ei der sodann zum Ober⸗Befehlshaber gerufen wurde, ß ob er für die Ruhe der Stadt einstehen tön bis jetzt die Ordnung noch nirgends gestört er versichern ke ie Bewohner von Kassel wüßten etz respektiren, ohne daß man nöthig habe, dieselben di a daran zu erinnern. Dann könnte Alles Alten bleiben, me r General, heißt, die Bürgerwehr brauche nicht aufgelöst rden Die Suspension des Bürgermeisters Henkel von seir als Polizei T irektor e stät 91 sich zu sein Nachsol sherige Landtags Kommissär der aufg sten Ve Asse ssor von Göddäus ernannt Herr Henkel hat jedoch
Amtsenthebung protestirt und erklärt, daß er die Atten nich
liefern und seinen Platz nicht räumen würde er der Gewalt Gewalt entgegensetzen. Ein eben so sestes Ben
men hat der Staatskassen-Direktor von Schotten gezeigt, Ter dahin äußerte, daß, so lange er lebe, er den Schlüssel zur Staat kaffe nicht aus seinen Händen geben werde. Sämmitliche Obe Behörden haben sich schon gleich nach dem Erlaß der Steuerve ordnung über deren Verfassungswidrigkeit ausgesprochen, nur Ober-Appellationsgericht war noch im Rückstande, obgleich auch angeordnet war, daß Stempel-Abgaben nicht zu erl eben seien Gest hatte dieser Gerichtshof in der gedachten Sache eine Plenarsitzung anberaumt, ein Resultat wurde jedoch nicht erzielt, da de Refe seinen Bericht noch nicht beendet hatte. Jetzt ist derselbe fertig i
soll nunmehr, wie glaubwürdige Personen versichern, auch das Ober Appellationsgericht den auch von den übrigen gesprochenen Ansichten beigetreten sein, wobei Mitglieder eine andere
je doch
gelegt 4 1
Meinung an den Tag
ten. Als solche bezeichnet man die Ober⸗-Appellationsgerichte Räthe Elvers, Knatz, Kaup und Exter. Der Kurfürst Hat
seit vorgestern seine Residenz in unsere Stadt aufgeschlagen
Kassel, 9. Sept. Heute Morgen ist das Schützen⸗Bataillon unter Besehl des Obersten Hillebrandt nach Marburg abmarschirt. Ein Jäger-Bataillon wird morgen nach Rothenburg abgehen. Do: ville soll Kommandant von Hanau geworden sein. Laut Verord nung vom gestrigen Tage ist nunmehr auch das zweite Aufgebot einberufen. Die Besatzung Kassels ist dadurch wieder um 2000 Mann verstärkt. Nicht allein Infanterie=, sondern auch Kavallerie Patrouillen durchziehen bei Nacht und bei Tage die Stadt bis zu Wolfsschlucht, eine halbe Meile von hier. Militairpersonen haben berechnet, daß ohne Munition c. der Unterhalt der Armee jetzt mo natlich über 80, 000 Thaler kostet. Dies ist eine Summe, die selbst dann, wenn die ausgeschriebenen Steuern willig gezahlt würden, burch diese Einnahme sich bei weitem nicht decken ließe. Uebrigens scheinen die Mittel, welche Hassenpflug bis jetzt zu Gebote standen, bald er schöpft zu sein, denn es ist heute die Staatskassen⸗ Direction auf⸗ gefordert worden, die Gelder auszuhändigen. Der Direktor hat sich geweigert und ist dem Vernehmen nach sofort die Suspension gegen ihn erkannt. Der Bezirks Direktor soll gleichfalls von sei el Amte entfernt worden sein: er hatte, auf die Aufforderung des Ober⸗-Befehlshabers, auf Grund der Verordnung vom 7. Sep⸗ tember die Vereine aufzulösen und die Versammlungen zu hindern, geantwortet, daß ihm von einer zu Recht bestehenden Verordnung
Die Ansprache des Stadt⸗ Der darin erwähnte
vom 7. September nichts bekannt sei. raths hat nicht veröffentlicht werden dürfen. Protest lautet folgendermaßen:
Kurfürstliches Gesammt-Staatsministerium!
Durch die Verordnung vom gestrigen Tage ist mit dem ge⸗ sammten Kurfürstlichen Lande auch die Stadt Kassel bis auf Wei— teres in Kriegs-Zustand erklärt worden. Es fehlt dieser Verord— nung nach unserér festen Ueberzeugung eine jede recheliche Veran— lassung; wir halten sie mit Verfassung und Gesetz im Widerspruch stehend. Dies dem Kurfürstlichen Gesammt⸗Staatsministerium zu erklären halten wir für unsere Pflicht, indem wir zugleich entschieden gegen die getroffenen Maßregeln und deren Ausführung protestiren.
Kassel, den 8. September 1850. Der Stadtrath.
Die Neue Hessische Zeitung besteht im Geheimen fort. Da—
gegegen hat die Hornisse sich noch nicht wieder blicken lassen. Der Vilmarsche Volksfreund soll nächstens hier in Kassel als Regie— ungs-Organ täglich erscheinen. So eben hören wir, daß das Ober zericht verfügt hat, die Presse sei sofort wieder freizugeben. Eben
Wachtstube in Be⸗
so soll das vom Militair zur Einrichtung einer durch richterliches
genommene Schullokal dem Schullehrer Dekret wieder übergeben worden sein.
⸗ Sicherem Vernehmen nach hat der der hiesigen Staatsprokurator, welche di
Amtsgewalt und Hochverrath
General
auf gro
Ausschusses gegen die Minister flug, von Haynau und von Baumbach, als vor den Staatsg of geht betrachtet hatte, aufgegeben, dieselbe alsbald richtlichen erhandlun/ ingen Kas ). Sept ) tg.) Heute ist nun auch die Verordnu bekannt nacht durch welche Herr General— I 9 Ober ⸗Befehlshaber von Kurhessen ernannt
V en Wir Friedrich Wilhelm it auf Unsere Verordnung vom heutigen T ert Kriegszustandes betreffend, verordnen Wir nach Gesammt⸗Staatsministeriums weiter, wie folgt Hener ant Bauer, Commandeur der Infanterie isfl der Vauer — Kriegszt mit den Fi agt, welche in der eben b hneten Ver ] desse!l n en
lich alle n rift und des kt . l ptember 1 I riedrich Wilhelm ) enpflug J 1au Be imbach ) : ist sogar ein Zimmer t a z Wag in Benutzung genom 1 ) un Sta lizei⸗Direktor auser Asses vorhinnige Landtags missar von Göddäus ke tor die Anzeige gemae daß er die ihm zu lle ingenommen habe. — herem Vernehmen nach geht das jetzige Gouvernement da
m, l Lombard ein Anlehen von 50,000 Rth u
hiren en auf die deponirten Beträge in den Staats kassen sin e dem ehrenwerthen Widerstande der betref
Beamten gescheitert.
Dem Referendar Wagner bei der Bezir Direction dahier vurde zugemuthet Secretair des General ⸗ Lieutenants Bauer z rden; er hat sich indeß veranlaßt gefunden, ablehnend zu
ten
jeilte Nachricht über den Eintritt des Asses r Ministerium des Innern ist
, . Düahin
üer 01 1 ndig derselbe mit einem außerordentlichen Refe ̃ z J st iesen Auftrag auch nicht ohne Sträu ö 1 J ! 1 t inge mmen t mn ĩ Nitn 1 9 1 nicht hi werde 1 Un 1g sicheren ehmen nach 1fo nen — Dost ! selbst solches unsere z nicht ter hi l Kass ie J w ĩ ten ur sLxzeß gestört worden — ng hat, wie gemeldet, ihrer Pressen beim Ober verklagten Staats⸗Anwalt
n Entscheibungsgrunden we
'rordnung vom 7ten d. M bezeichnet. schreibt . sp. die Absen eines Militair-Kommissars von Kassel nach Rintelen Hauptstadt der kurhessischen Grafschaft Schaumburg, gemeldet diese Enklave bisher gar keine Mi r Garnison vi 1” Vernehr zur Ausführu für alle Lan zt l Kriegszustandes demnächst eine Compagnie In terie n Kassel nach Rintelen auf der Etappenstraße detachirt n 60 = ute Un 17 e fehl l 6 1 l 1 1 fr igegeben SHessen und bei Rhein. 1 l rschienene Nummer de Gre 9 hes enthält eine Verordnung, de Vol sammlu n betreffend: l Gnaden, Großherzog 2. Da die Wirksamkeit der Verordnung vom Sept r 1849, die Verhütung des Mißbrauchs der Volks— Versammlungen betreffend, in Folge der Bestimmung des §. 16
19ten d. M. erlischt, jedoch die Gründe
mit dem
welche sie her
. viFferr on . 4 10 1nd ont 9 5 * vorgerufen haben, fortbestehen, und daher weitere Maßregeln er⸗
s
forderlich sind, so haben Wir auf den Grund des Verfassungs-Urkunde verordnet und verordnen, Artikel Die Dauer der Wirksamkei September 1849, die Verhü sammlungen betreffend, gert. Urkundlich ze. Darmstadt, am 6.
. w.
Artikels 73 der wie folgt: Einziger t der Verordnung vom 17ten des Mißbrauchs der Volksver⸗ wird um ein Jahr, von heute an, verlän⸗
September 1850.
Dalwigk.
von
Schl eswig⸗Holstein. Kiel, 19. Sept. Der Chef der auf der neustädter Rhede vor Anker liegenden Kriegskorvette „Valkyrien“, Namens Prosilius, hat unterm 7ten d. M. dem schwedisch - norwegischen Vicekonsul Scharff in Neustadt angezeigt, daß er in Folge erhaltener Instructionen das Ein- und Auslaufen holsteinischer Schiffe daselbst nicht erlauben dürfe, gleichviel, ob dieselben die dänische Flagge führten oder nicht
1537 Mecklenburg⸗Schwerin. Heiligendamm bei Do⸗ beran, 7. Sept. Schw. Zeitung.) Gestern Nachmittag ankerte hier ein Theil der bisher in den holsteinschen Gewässern stationirten, russischen Flotte, bestehend aus dem dreimastigen Dampfschiff „Smirl“, der Fregatte „Pallas“, der Schraubendampffregatte „Archimedes“ (Dreimaster), einer dreima⸗ stigen Korvette und drei Schoonern (Navarino“, „Galizien“.) Der Großfürst Konstantin landete und fuhr darauf mit seiner (ihn schon seit dem Morgen erwartenden) Gemahlin und dem Herzoge Wilhelm nach der „Pallas“ zurück, von wo aus sie auch die übri⸗ gen Schiffe besuchten und gegen Abend nach Doberan zurückkehrten. Heute Mittag manövrirten sämmtliche Schiffe im Feuer; die Groß⸗ fürstin, der Großfürst, Herzog Wilhelm, der Herzog von Altenburg, zwei Prinzessinnen von Altenburg, die Herzogin von Anhalt⸗-Cö then c., wohnten dem Manöver bei und kehrten heute Abend 6 Uhr nach Doberan zurück. Dem Vernehmen nach werden die ge⸗ annten Schiffe morgen Vormittag nach Kronstadt zurückgehen, das großfürstliche Paar aber noch bis zum 15ten d. M. in Doberan weilen und dann auf dem Dampfschiff „Chrabry“ nach St. !)
burg zurückkehren
ver
** 11 K . e 8 9 ) . JTassau. Wiesbaden, 8. Sept. d . So
ben ist folgende, die Berufung des Landtags betreffende Verfügung
haben beschlossen, den durch Unsere Entschließung vom d. J. vertagten Landtag auf den 25 September d. J. berufen. Mit der Vollziehung dieses durch das Verord⸗ zu verkündenden Beschlusses ist Ur Ministe
rium beauftragt. So gegeben Biebrich, den 7. Sepiember 1850.
(L. S.) Adolph. Wintzingerode. Lex. Hadeln
Ze. Hoheit der Herzog ist Sonnabend Abend von Baden Baden in Biebrich eingetroffen, und gestern Formittag wieder dort hin abgereist.
3 nflikt des Bi⸗ schofs unserer Regierung hat seit gestern eine ernstere Entwickelung genommen, als man fürchten mochte. Nachdem auf den Protest der Kirchenvorstände und Ge
meinderäthe zu Camp, dem Bornhofen pfarrt ist, das Dom kapitel zu Limburg das Gemeindegesetz ohne Bedenken dahin in terpretirte, wenn die beiden Liguorianer je 60 Fl. Aufnahmegeld bezahlten, hätten sie dem Gesetz genüge gethan und im Uebrigen hätte sich der Gemeinderath und das Kreisamt um nichts mehr zu
dem Gefühle gegenseitiger Achtung, welches die beiden civilisirtesten Nationen verbindet. Dem Hafen von Cherbourg.“ Das Sitche bemerkt zu dieser Rede des Präsidenten, Frank reich solle also nur Eisenbahnen, Kanäle ꝛc. haben, wenn man Herrn Bonaparte die unumschränkte Gewalt schenkt, welche der Kaiser durch sein gewaltiges Genie an sich gerissen. Dieser ‚„Tausch handel“ sei lächerlich. Das Blatt erinnert den Präsidenten daran, daß Neffen eines Kaisers nicht die einzigen Prinzen seien, welch die beschränkte Gewalt eines Präsidenten anzieht. „Es gieb welche eine ehrenvolle Vergangenheit, glänzende Dienste können, welche Frankreich, in ehrfurchtsvoller Unterwerft seinen Willen, edel und würdig ins Exil wandern sah. man Alles mit Vortheil ausbeuten, und wenn man wie in Cherbourg, so arbeitet Herr Louis Napoleon sonderbarer Weise für seine Nebenbuhler.“
welche
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Großbritanien und Irland. London, 9, Sept. Die Vorarbeiten für das Gebäude der großen Industrie⸗Aus⸗ stellung in Hydepark werden seit einer Woche mit großem Eifer betrieben. Mehrere große Schuppen sind einstweilen errichtet wor
den, von denen der eine, 200 Fuß lang, als Werkstätte, der andere, 60 Fuß lang zur Benutzung der Beamten u. s. w. bestimmt ist. Letzteret trägt ein Dach, wie es für das Gebäude selbst im Großen bestimmt ist, und auch die Oberlichte des Gebälkes ist nach demsel⸗ ben Plane, swie der des Hauptgebäudes, mit Glasfenstern versehen.
e erste Ladung eiserner Grundpfeiler und Säulen ist am Sonn⸗
id angekommen; es werden deren 3230 verwendet werden, und da sie sämmtlich hohl sind, können sie zugleich dazu die⸗ nen, um das Wasser vom Dach in die Abzugskanäle zu lei ten, andererseits das Wasser bis auf die des Daches zu
Höhe
heben. Zu letzterem Zwecke werden nicht weniger als 34 Meilen eiserner Gossenröhren erforderlich sein. Von den
50,000 S Brettern, welche für den Fußboden bestimmt
tück r
sind, ist eine große Anzahl bereits angelangt, auch Bauholz für Decker Seltenwände ist in Masse auf dem Bauplatz vorräthig. Die Grundeinfassung wird ungefähr eine Meile betragen und be steht aus 5000 Brettern, welche so aneinandergefügt werden, daß sie nicht durch Nägel verle brauchen. Der 31ste Ok
tober ist der letzte Tag,
t s ldungen für etwa zu wün⸗ schenden Raum angenommen werden. Bi
s jetzt wurden von den
27,774 Quadratfuß Boden⸗ und in Anspruch genommen. 10,000 Quadratfuß ir Manchester und 80, 600 für Amerika bestimmt. Der
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verschiedenen londoner Distrikten 24,243 Wandraum
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bekümmern, sandte gestern der betreffende Kreisbeamte von Nassau ganze zu benutzende Flächenraum des Gebäudes, die Gallerieen mit
einen Expressen (einen reitenden Gendarmen) hierher, mit der Bitte um Verhaltungsmaßregeln. Der Kreisbeamte erhielt nach sofor tigem Beschluß des Ministerraths (dem auch der Herzog beiwohnte) die E die Einsetzung der Liguorianer zu behindern, zu Bornhofen anlangenden Bischof zu verwarnen und die geistlichen Gäste, wenn sie nicht freiwillig gingen, nöthi genfalls auszuweisen. Der heutige Sonntag wird ein entscheiden ber werden, da der Gendarm nur so lange vor dem Ministerial gebäude anhielt, bis er das Reskript empfangen hatte, das er dann
sofort nach Nassau brachte.
zunächst den etwa
—
Lü beck. Lübeck, Sept. Die Cholera hat in den letzten 8 Tagen täglich nur mehr zwischen 1 und 4 Opfer gefordert. Bis heute sind 500 Personen der Krankheit erlegen.
—
57 Ausland. Frankreich. Paris, 9. aus Cherbourg sind von heute 8 Uhr Morgens: Der Präsident begab sich gestern um 9 Uhr an Bord des Admiralschiffes. Nach dem er der auf dem Verdecke abgehaltenen Messe beigewohnt hatte, setzte er die Besichtigung der Schiffe der Flotte fort. Um 3 Uhr führte dieselbe Bewegungen mit bemerkenswerther Geschicklichkeit und Genauigkeit aus. Zu einem großen vom Präsidenten gegebe Diner versammelten sich die höheren Flotten-Offiziere und meh ĩ namentlich die iral
Repräsentanten des Ve⸗—
Sept. Ote
neuesten Nachrichten 1
iziere der
1) — Napier und
englischen Marine, Lessons. Auch die
La Manche, welche den Präsidenten seit seinem Eintritte
in das Departement begleiten, wohnten demselben bei. Der Vice Admiral Parseval Deschénes brachte einen Toast auf den Präsidenten aus, zelchen der Präsident mit einem die französische Marine erwiederte Diese beider urden mit allgemeinem Beifall und dem Ruse: „Es apoleon! Es lebe der Präsident! aufg n
Des Maire / velcher dem An 2 g ö
8 ( 923 5 9 und L. Napoleon gegolten, erwied
mehr ich Frankreich desto mehr erfahre ich,
nan viel von der Regierung verlan Ich komme durch kein
tement, durch keine Stadt, di keinen Weiler, n Maires, die Generalräthe und selbst die Repräsent n entweder Kanäle, Eisenbahnen oder Vollendung begonnener Arbe n verlangten. Ueberall fordert man Maßregeln,
rückten Ackerbau aufhelfen, Industrie und Hand ele
natürlicher, als die Aeußerung dieser Wünsche. Glauben
hl, sie fallen nicht in ein unaufmerksames 8 z e ber muß Ihnen sagen: Diese so ersehnten R erreichen, wenn Sie mir das Mittel geben
eses Mittel besteht einzig darin, daß S g en zur Kräftigung der Regierung und zur r Ge fahren der Zukunft. Warum hat der Kaiser trotz Fran reich mit diesen unvergänglichen Arbeiten bedeckt
dem Schritte und nirgends bedeutungsvoller als hier stöß Weil, abgesehen von seinem Genie, er zu oche k x l vor Revolutionen ermüdete Nation die Hewalt gab, um die Anarchie zu bekämpfen die Parteien z unterdrücken und auswärts durch den Krieg, im Lande durck tigen Antrieb die Gesammt-Interessen des Landes zun iege z führen. Giebt es nun eine Stadt, die napoleonisch und ke servativ gesinnt sein muß in Frankreich, so ist es Cherbourg. Na
poleonisch aus Erkenntlichkeit, konservativ durch die richtige W gung ihrer Interessen. Was ist in der That ein durch so Bemühungen geschaffener Hafen, ö
wie der Ihrige, anders als glänzendes Zeugniß dieser französischen Einheit, die uns zur großen Ration gemacht hat. Vergessen wir aber nicht, daß eine große Na tion nur dann auf der Höhe ihrer Bestimmung sich erhalten kann wenn ihre Einrichtungen mit den Forderungen ihrer politischen Lage und ihren materiellen Interessen im Einklange sind. Die Einwohner der Nor mandie wissen solche Wahrheiten zu würdigen, sie haben mir den Beweis davon gegeben, und mit Stolz bringe ich einen Toast aus auf die Stadt Cherbourg. Ich bringe diesen Toast Angesichts des von uns ge⸗ bändigten Meeres, in Gegenwart dieser Flotte, welche die franzö⸗ sische Flagge so ehrenvoll nach dem Orient getragen, die bereit ist, sie überall hinzuführen, wo die Ehre der Nation es erfordert, in Gegenwart dieser Fremden, die heute unsere Gäste sind. Sie können sich hier überzeugen, daß wir den Frieden nicht aus Schwäche wollen, sondern aus Gemeinsamkeit der Interessen und
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eingerechnet, wird 855,360 Quadratfuß betragen.
P (Berl. — Ratificationen des Friedens⸗
9. Sept.
Dänemark. Kopenhagen, Am 6ten d. ist die Auswechselung der
vertrages zwischen Dänemark und nachfolgenden deutschen Staaten und freien Städten, nämlich: Anhalt-Deßau und Anhalt Bernburg, Baden, Bremen, Hamburg, Lübeck, Lippe Detmold, Mecklenburg⸗ Schwerin, Preußen, beiden Fürstenthümern Reuß (ältere und jün⸗ gere Linie), Sachsen⸗Weimar, Sachsen⸗Meiningen und Sachsen⸗Al⸗ tenburg, Schwarzburg-Sondershausen und Schwarzburg— Rudolstadt nebst Waldeck vollzogen worden. Die Auswechselung fand in dem dortigen britischen Gesandtschafts- Hotel statt, nach vorausgegange ner Einladung des Repräsentanten der vermittelnden Macht, Mr. Howard, der darauf im Verein mit dem dänischen Ges Herrn von Bielke, und dem preußischen Gef Herrn von Sydow (durch welchen die Aue tens der genannten deutschen Regierungen stattfand), das über die Ratifica tions⸗Auswechselung aufgenommene ? okoll unterze Aus Sonderburg meldet der Danske Slesv., daß der 26jäh rige Thronbesteigungstag des russischen Kaisers daselbst am Zten durch Flaggen und lebhafte Kanonade der dort liegenden russischen Schiffe und der dortigen Mühlenbatterie gefeiert wurde. (T Kanonade der Schiffe vor dem kieler Hafen am 3Zten d aes chan wohl in gleicher Veranlassung. Der Großfürst wurde daselbhst wartet. Großfürst Konstantin or S irg, Tag— arauf vor Flensbur Il ö Friedens j ! n 7 hu s J itte Di
Weize c uc ö . j 1 1 ö 1 1 3 1 1 ; 1 1 9 ö . 1 591 Jan. M Febr. M 1 r März l J. — nöl . 1 J I ; 111 Rt Sül hran l piritus lo ohne 16 vr. E f e 13 Rth ; ept. / kt 3 M ‚ M ? 1 N V 1 Rthl Di U — 1351 1 1 1 7 sr. Frühjahr 1851 16 81 1 - 8 96 z g ; 96 8. 81 wr . 8 Gill Stettin, 11. Sept. 2 Uhr. Roggen still, 3 erkst a1 * 3 7 G zl 2 My Herbst 324, pr. Frühjahr 375 Gld., 38 Br
üböl bis Februar 12.
piritus 24 Gld., pr. Frühjahr 22 Br
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Weizen 89pfd. gelb. schles. 58, 57.
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