olizei zu besetzen. Natürlich stellt sich nun die Zahl der Polizei dürften dieselben vermehrt
mannschaften als zu gering heraus, und erden mussen.
Dresden, 17. Sept. (D. 3.) Se. Königliche Hoheit der rinz Johann ist heute Nachmittag von Grimma wieder in Pillnitz
Prir 1.
ingetrossen.
* — — — 1 * Württemberg. Stuttgart, 18. Sept. (Schw. M.) Der eobachter enthält folgende Eingabe des Ausschusses der Landes⸗
ersammlung wegen der Königlichen Verordnung vom 28. August: Königliche Majestät! In Folge der verfassungsmäßigen Prüfung der Königlichen Verordnung vom 28sten und der dazu gehörigen Verfügung der Ministerien vom 29. August d. J, betreffend die
einstweilige Sicherstellung der Wirthschafts-Abgaben, der Accisege fälle, der Sporteln und der Hunde-Auflage, sieht sich der unterzeich
nete Ausschuß der Landes-Versammlung gedrungen, Ew. Königliche nachfolgende Vorstellung und Verwahrung ehrerbietigst einzureichen. Die Königliche Verordnung vom 28. August enthält
Majestãät Vollziehungs-Vorschriften zu Gesetzen, welche wie in der König lichen Verordnung selbst anerkannt wird
erst durch neue „ständische Verabschiedung“ wieder
dem letzten August abgelaufen ist, so liegt
Urkunde dazu erlassen werden kann.
2
§§. 2 und 3 der Königlichen Verordnung, nach der Ansicht des
Ausschusses mit den Bestimmungen des §. 109 rer Verfassungs
Urkunde nicht vereinbar, welcher sagt: „Ohne Verwilligung der Stände kann weder in Kriegs-, noch in Friedenszeiten eine direkte Wenn nämlich die Königliche Verordnung in §. 1 den Steuerbeamten vorschreibt, die betreffenden indirekten Abgaben „aufzunehmen, zu
oder indirekte Steuer ausgeschrieben und erhoben werden.“
berechnen und anzusetzen“, und in §§. 2 und 3 den muth
maßlichen Abgabepflichtigen auferlegt, je nach dem Ermes⸗ sen des Steuerbeamten „den vollen Betrag der angesetzten
und angefallenen Abgaben baar zu hinterlegen“, wobei die Abga
bepflichtigen nach Ziffer 1 der Ministerial-Verfügung gehalten
sind, auch ihrerseits nach Ablauf des Steuerprovisoriums „den in den erwähnten Gesetzen und Vollziehungs-Instructionen gegebenen Vorschriften bei Vermeidung von Strafen vollständig nachzukom men;“ so vermag der Ausschuß der Landes-Versammlung zwischen der so mit Zwang verbundenen Aufnahme, Berechnung, Ansetzung und theilweisen Hinterlegung einer noch nicht verwilligten Abgabe und der Ausschreibung und Erheßung derselben im Sinne des §. 109 der Verfassungs-Urkunde einen Unterschied nicht zu finden Denn das Aufnehmen, Berechnen und Ansetzen ist eben die Voll ziehung des Ausschreibens einer Steuer, und die gezwungene Hin terlegung von Seiten des muthmaßlichen Pflichtigen ist nichts An deres, als eine Erhebung von Seiten des Empfängers. Was ins
besondere die Hinterlegung der Abgaben betrifft, so bestimmt zwar
der 5. 3 der Königl. Verordnung, daß die so hinterlegten Gel— der bis zur Verabschiedung nicht zu Staatszwecken verwendet werden dürfen, und die Ministerial-Verfügung vom 29. August stellt in Ziffer 3 eine nähere Anweisung des Königlichen Steuerkollegiums über die Behandlung derselben in Aussicht, auch sind die Steuerbe— amten durch §. 116 der Verfassungs⸗Urkunde dafür verantwortlich
gemacht, daß sie „die eingehenden Steuergelder unter keinen Vor wand an eine andere als an die durch die Verabschiedung bestimmte Kasse verabfolgen;“ allein um nichts zu sagen von den Willkürlich keiten, zu welchen die Bestimmung der §. 2 der Königlichen Ver⸗ ordnung führen kann, der angezogene §. 116 der Verfassungs⸗1n
kunde schließt eben damit, daß er nur von verwilligten, verabschie⸗ deten Steuergeldern spricht, die Deponirung nicht verwilligter aus, wie denn die Verfassungs⸗Urkunde überhaupt zum Voraus deponirte Steuern gar nicht kennt, so daß nach ihren Bestimmungen weder den muthmaßlich Pflichtigen die Hinterlegung einer noch nicht ver
willigten Abgabe anbefohlen, noch den Hebekassen die Aufbewahrung derartiger Steuern überlassen werden kann. Es könnte sich demnach nur noch darum handeln, ob die Umstände von der Art sind, daß der zweite Satz des 5. 89 der Verfassungs-Urkunde in Anwendung kom— men müßte, wonach „ohne Mitwirkung der Stände von der Kö
niglichen Staats⸗Regierung in dringenden Fällen zur Sicherheit des Staats das Nöthige vorzukehren“ ist. Nach der Ansicht des Aus
schusses liegt ein solcher Fall nicht vor, man müßte denn die Sicher
stellung der Staatskasse für gewisse Einnahmen auf kurze Zeit mit der Sicherheit des Staats selbst verwechseln. Zwar verkennt der Ausschuß die ökonomische Seite des Falles durchaus nicht, aber er kann nicht zugeben, daß aus Rücksichten der Zweckmäßigkeit die klarsten Verfassungs-Bestimmungen bei Seite gesetzt werden dürfen. Ueberdies war es ganz in den Willen der Königlichen Staats⸗Re gierung gelegt, vie Wahlen zu einer neuen Landes-Versammlung zeitig auszuschreiben, daß diese noch vor Ablauf des Steuer Provisoriums hätte einberufen werden können, um so mehr, als jach dem Vorgang vom 17. Januar d. J. das Wahlausschrei en keine besonderen Vorbereitungen nöthig machen konnte. Wenn also durch die Vorbeilassung des Termins der Steuer
Verwilligung zum Nachtheil der Staatskasse etwas versäumt worden ist, so geschah es lediglich in Folge der verspätelen Anordnung der Wahlen, und da notorisch durchaus kein unüber—
steigliches Hinderniß vorlag, welches die Einberufung einer neuen nde sversammlung „erst im Laufe des Oktobers“ möglich gemacht hatte, ka zudem noch das Königl. Gesammt-Ministerium durch die Note des Ausschusses vom 24. Juli auf seine Verantwortlichkeit in dieser Sache aufmerksam gemacht wurde, so kann der Ausschuß von
einem verfassungsmäßigen Standpunkt um so weniger zugeben, daß
8 Werl ö. 6 ö * r das Versäumte durch Verordnungen und Verfügungen hereingebracht
werde, welche ihrer Wirkung nach an die Stelle von Gresetzen tre—
. , 5 halten wir uns für perpflichtet, in Ge abheit d A185 der Verfass — t ehr rerhlete er Verfassungs Urkunde
menden Landes ,,, e m n n. vorbehalten, Namens der Landesver⸗
seinem ganzen ann gen ig Recht der Steuerverwilligung in ordnung zu . gegenüber der fraglichen Königlichen Ver—
In tiesster Ehrf 96 n tiess 1 fan sl,. Majestät treugehorsamster Suttgart Ken , r es gssntang, Baden. Freiburg, 16 Königliche Hoheit der r me Se, wieder von hier abgereist, um sei J
an die Wachtposten auf der Brücke und vor den Staats- welche bis jetzt vom Militair besetzt wurden, durch die
nach jeder Etats-Periode in Wirksamkeit treten; da nun die Frist der provisorischen Steuerverwilligung mit
es außer Zweifel, daß vom 1. September d. J. an ohne vorhergehende neue Verab— schiedung keines der in der fraglichen Verordnung aufgeführten Ge⸗ setze in rechtlicher Wirksamkelt besteht, und daß demgemäß auch keine Vollziehungs⸗Verordnung im Sinne des §. 89 der Verfassungs⸗ Zwar will die Königliche Verordnung ihre Vollzuge⸗-Verschriften nur als einstweilige „behufs der Sicherstellung verschiedener in der Zwischenzeit nach bestehenden Gesetzen anfallenden Abgaben“ gegeben wissen; gleichwohl sind auch diese Vorschriften, soohl die Bestimmungen des §. 1, als rie der
—
— ————
ö . zugleich mit dieser ten Vorstellung, und indem wir das Weitere der kom—
(N. Fr. Ztg.) Se. ist heute früh 67 Uhr ne Inspectiongreise im Oberland
1580
fortzusetzen. Hermann von Vicari, ist von seiner Reise wieder hier eingetrossen und hat gestern dem Prinzen von Preußen seine Aufwartung ge macht.
Karlsruhe, 17. Sept. (K. 3.) In der heutigen Sitzung der ersten Kammer verliest das Präsidium eine Mittheilung der zweiten Kammer, die von ihr beschlossene Adresse an S'. Königliche Hoheit den Großherzog hinsichtlich des Ersatzes der Auslagen der Statthalterschaft von Schleswig- Holstein für Verpflegung und Transport badischer Truppen im Jahre 1849 betreffend. Dieselbe wird an die Budget-Kommission verwiesen.
Die seither in dem Lager bei Forchheim gewesenen beiden Infanterie Bataillone haben dasselbe zu Ende voriger Woche ver— sassen und in den umliegenden Ortschaften Kantonnirungen be⸗ zogen.
Hessen. Kassel, 17. Sept. (N. H. 3tg.) In Folge der heute hier eingetroffenen Befehle aus Bockenheim wird, rem Vernehmen nach, am 19. und 26. September je ein Bataillon Garde in den Bezirk Hanau abgehen. Se. Königl. Hoheit der Kurfürst sollen sich in Philippsruhe befinden. Das hier anwesende diplomatische Corps hat sich in großer Verlegenheit befunden, da die Regierung die hiesige Residenz verlassen hatte, ihr Aufenthalt
unbelaunt war und der „Bezirk Hanau“, in welchen sie laut Proclamation verlegt war, keine nähere Bezeichnung ihres ei gentlichen Aufenthaltsortes enthielt. Der österreichische Bevoll⸗ mächtigte, Graf Hartig, der an die Stelle des plötzlich zurück
berufenen Baron von Kübeck-Kübau hier vor einigen Tagen zintrat, ist sogleich nach Frankfurt abgereist, in der Hoffnung, dortselbst die Regierung aufzufinden. Außer dem Subaltern⸗Beamten des Mi nisteriums des Aeußern, welcher heute Morgen nach Wilhelmsbad bei Hanau beordert ward, erhielt auch Ober-Finanzrath Dufais die Weisung, sich in Wilhelmsbad einzufinden. Derselbe hat jedoch aus Gesundheitgrücksichten abgelehnt und bereits ein ärztliches Attest ein gesandt. Man sagt, Herr Vilmar solle nunmehr auch als Finanz Referent in Wilheimsbad fungiren. Uebrigens ist angeordnet wor den, daß alle eiligeren Sachen alsbald in der Reinschrift zur Signa lur nach Wilhelmsbad abgehen. J Kassel, 18. Sept. (N. H. Ztg.) Der bleibende ständische Ausschuß hat gegen die Minister eine doppelte Anklage erhoben, beim Ober- Appellationsgerichle als Staatsgerichtshof eine solche wegen Verfassungs-Verletzung (nach §. 100 der Verfassungs Ur⸗ kunde), beim gewöhnlichen Kriminalgerichte durch Vermittelung der Siaals-Prokuͤratur eine solche wegen Mißbrauchs der Amtsgewalt und Hochverraths. In beiden Fallen wurde sofortige Verhaftung beantragt. Der Staats⸗-Prokurator wies die letztere Anklage zu rück; der General-Staatsprofurator aber gab ihm auf, dieselbe zur gerichtlichen Verhandlung zu bringen. Hierauf lehnte die Raths kammer des hiesigen Obergerichts die Einleitung einer Untersuchung ab. Auch hiergegen wurde Beschwerde geführt. Der Kriminal senat des Ober-Appellationsgerichts hat jedoch das Verfahren der Rathskammer durch Dekret vom 16. September gebilligt, weil die Frage, ob eine Verfassungsverletzung vorliege, präjudiziell sei und über Verfassungs-Verletzungen nur der Staatsgerichtshoß zu ent scheiden habe. Das erwähnke Dekret lautet wörllich, wie solgt: „Die Kriminal-Kammer des Kurfürstlich hessischen Ober⸗Appel lationsgerichts zu Kassel ertheilt in der Anzeigesache gegen den Staate Ministen Hassenpflug, den Major von Haynau und, den Legationsrath von Baumbach daselbst, wegen Mißbrauchs der Amts gewalt ꝛc., auf die von dem General Staatsprokurator erhobene Beschwerde gegen eine Verfügung der Rathskammer des hiesigen Obergerichts vom 9. September J. J., wodurch die Einleitung des Instructions-Verfahrens in obiger Sache abgelehnt worden ist, das nachstehende Dekret: J Auf erstatteten Vortrag des bestellten Referenten, nach An hörung des General-Staatsprokurators, nach erfolgter Berathung
in Abwesenheit des Letzteren und in Betracht,
daß die Einleitung des Instructions-Verfahrens gegen die oben genannten Personen mit Recht abgelehnt worden ist, da die Anklage, wenn auch nicht formell, doch den darin ange führten Thatsachen nach auf Verfassungsverletzung gerichtet ist und daran der Umstand nichts zu ändern vermag, daß der an klagende Theil den Vergehen, deren er die Ministerial-Vorstände zeschuldigt, eine andere Bezeichnung giebt, indem nach 8. 10 des Strasprozeßgesetzes vom 31. Oktober 1848 das Gericht an die Anträge des Anklägers, so weit dieselben Lie rechtliche Beurthei lung derjenigen Thatsachen, auf welche eine Anklage gerichtet ist, betreffen, nicht gebunden ist,
wegen Verfassungsverletzung aber die Ministerial⸗-Vorstände nach §. 100 der Zerfassungs-Urkunde nur bei dem Ober-Appella lionsgerichte angeklagt werden können;
daß auch die mit solchen etwa ideal konkurrirenden anderen Verbrechen, deren Thatbestand wesentlich von der Vorfrage, ob eine Verfassungsverletzung vorliege oder nicht, abhängt, nicht von einem anderen Gerichte, als dem Ober -Appellationsgerichte, als Staatsgerichtshof untersucht und abgeurtheilt werden können,
wird die erhobene Beschwerde als unbegründet zurückgewiesen. Kassel, am 16. Septem berg. rer, K
ember 1850). Schotten. Günste. Eichen nat, Frölich, Zu schlag.
Kassel, 18. Sept. (N. H. Ztg.) Dem Vernehmen nach hat
nun auch Major Wachs die fernere Mitwirkung im Kriegs-Ministe⸗ rium abgelehnt. Hauptmann von Ende hat sich statt seiner bereit finden lassen, in Wilhelmsbad als Kriegsministerial-Referent zu fungiren.
Hanau, 16. Sept., Nachmittags. (Mz. J.) So eben ist
—
Se. Königl. Hoheit in Begleitung seiner Minister zu Wilhelmsbad
angekommen. Sofort verfügten sich die Vorstände der höheren Kol legien, so um
wie die Stabsoffiziere des hiesigen Regiments, hinaus, Sr. Königl. Hoheit ihre Aufwartung zu machen.
Se. Königl. Hoheit ver Kurfürst traf um 10 Uhr Vormittags und Herr Minister Hassenpflug um 6 Uhr Abends im Schloß Phi lippsruhe ein.
Hessen und bei Nhein. Darmstadt, 18. Sept. (O. P. A. 3.) Die hohen Gäste unseres Hofes haben sich gestern Nachmittag, und zwar direkt von der Ludwigseiche, wo die Tafel gehalten wurde, wieder nach Aschaffenburg zurückbegeben. Heute bezieht Se. Großherzogliche Hoheit der Prinz Alexander sein schö— nes Besitzthum, das jugenheimer Schloß, wo auch Se. Großherzog liche Hoheit Prinz Karl mit Gemahlin und Familie für einige Zeit ihren Landaufenthalt nehmen. —
Rrankfurt. Frankfurt a. M., 17. Sept. (Fr. J.) Der Kurfürst von Hessen hat diesmal gleich nach seiner Ankunft in unserer Stadt dem älteren Bürgermeister und dem Stadt-Kom-— mandanten die förmliche Anzeige machen lassen, daß er hier ange⸗— kommen sei, worauf zahlreiche Patrouillen vorgestern und gestern Abend die Umgegend der Kurfürstlichen Wohnung durchzogen. Gestern Abend „Uhr hat ver Kurfürst unsere Stadt wieder verlassen und sich wahrscheinlich nach Philtppsruhe oder Wilhelmsbad begeben. —
Se. Excellenz unser hochwürdigster Erzbischof, hr.
dauerte. nach Straßburg an General Magnan, den Kommandanten Arme
permanenten Koömmission führen J z ;. 9 schaft wichtige Sitzung derselben, weil Herr Baroche in ihr Rechenschaft
wird der Sitzung der permanenten Kommission am Donnerstag nicht beiwohnen.
spieler⸗-Gesellschaft nach Kalifornie
Hassenpslug nahm sein Absteigequartier im Gasthaus zum „Engli schen Hof.“
Frankfurt a. M., 17. Sept. (D. 3tg.) Der Kurfürst von Hessen weilt seit gestern Abend in Wilhelmobad ., . und stieg im „Fürstenhaus“ ab. Der friedliche Erholungsort sol eine Besatzung von 260 Mann erhalten haben. Es ist übrigens das Garde-Regiment von Kassel nach Hanau auf dem Marsche und es soll nicht allein die Residenz, sondern auch der Sitz Der Regie⸗ rung und des Ober-Kommando's nach Hanau kommen. In Bochen⸗ heim scheinen alle Nachforschungen nach geeigneten Lokalitäten aufzuhören.
Frankfurt, 18. Sept. (Fr. J.) Der Kurfürst wird sich in Philippsruhe niederlassen; die Minister Haynau und Baumbach in Hanau. Herr Hassenpflug wird als kurhessischer Minister und fur hessischer Bundestags-Gesandter abwechselnd in Philippsruhe und
Frankfurt sich aufhalten.
—
n sland.
Frankreich. Paris, 17. Sept sam Herr von Kisseleff, hatte heute eine längere Konferenz mit den Präsidenten. Kurz darauf wurde Herr von Persigny zu demselben entboten und erhielt den Austrag, sich zur Reise nach Berlin fertig zu machen. Er wird Depeschen in Bezug auf die jüngsten deut
7
eiten mitnehmen und einen Tag in Hannover ver
Der russische Gesandte
schen Angelegen weilen. 1 Herr von Wendland hat dem Präsidenten der Republik ein Biglaubigungsschreiben als außerordentlicher Gesandter und bevoll mächtigter Minister des Königs von Bayern übergeben. Man liest im Monteur: „Die Zolleinigung Belgiens und Frankreichs ist seit einiger Zeit Gegenstand verschiedener Journal Artikel geworden. Die betreffende Diskussion ist ohne Grund, da keine der dabei interessirten Regierungen weder direkt, noch indirekt sie hervorgerufen hat. 6 Demselben Blatte zufolge werden in Ackerbau⸗Ministerium verschiedene Projekte zu einer großartigen Einführung der Trocken⸗ legung (Drainage) vorbereitet. Da diese Arbeit mehrere Jahre
dauern dürfte, so wird bei dem Unterrichte der Zöglinge des Acker bau-Instituts darauf besondere Rücksicht genommen.
Ferner veröffentlicht der Moniteur das von den sard inischen
Kammern angenommene und vom Könige sanctionirie Gesetz, wel ches die Beschränkungen von Ausländern bei Erwerbung und Pach
ung unbeweglicher Güter im Königreiche Sardinien aufhebt. se plötzliche Abreise des Kurfürsten von Hessen aus Kassel
; war Veranlassung zu einem Ministerrathe, der gegen vier Stunden
Unmittelbar danach wurde eine telegraphische Depesche der Vt
e abgeser det. ö. Dupin, der Präsident der Nationa Versammlung, ist heute V
hier angekommen und wird nächsten Donnerstag den Vorsitz in der
Lekanntlich ist dies die erste über die Gesellschaft des „zehnten Dezember“ geben soll.
Aus guter Quelle erfährt man, daß der Präsident nicht, wie früher gesagt wurde, bei Lord Normanby speisen wird. Bei dem Diner, welches der Präsident der Republik dem Gesandten von Nepaul zu geben beabsichtigt, wird derjenige, welchem zu Ehren es gegeben wird, nicht an der Tafel erscheinen. Die indischen Gäste essen näm lich nie in Gegenwart Anderer; der Gesandte wird daher in einem Nebengemache des Elysee allein speisen.
Man wollte heute im Konferenzsaale der National-Versammlung
wissen, daß Changarnier und Lamoricière, welche als Mitglieder der permanenten Kommission sich jetzt häufiger sehen, sich versöhnt
aben sollen. Man betrachtet dies als ein Ereigniß von Wichtig
6 keit. Lamoricitre hat heute einen kleinen Ausflug gemacht und
6
Bei einem gestern vor General Changarnier ausgeführten Rei
ter Manöver sind bei Uebersetzung mehrerer Gräben hinter einander drei Reiter gestürzt und auf der Stelle todt geblieben. Die Anzahl der zu Grunde gegangenen Pferde beträgt elf
In den nächsten Tagen reist von hier eine französische Schau n ab.
zm Eväenement liest man: „Ungeachtet aller Bemühungen
der Kardinäle scheint sich Pius 1X. doch nicht entschließen zu kön— nen, dem Erzbischof von Paris in seinem Verfahren gegen das Univers Unrecht zu geben. Eben so soll die von Veuillot gegen Mery begonnene Polemik und die Unschicklichkeit der Artikel des Univers vom höheren Klerus sehr gemißbilligt werden. Man soll Herrn Veuillot sogar seiner gefährdenden Stellung bei diesem religiösen Journale zu entheben gesonnen sein.“
Großbritanien und Irland. London, 17. Sept.
Ihre Majestät die Königin Victoria macht von Schloß Balmoral setzt täglich Aueflüge in das Herz des Hochlandes und gewinnt die
89)
Herzen der Hochländer immer mehr. Am 12. September war sie auf Schloß Braemar und beehrte sammt ihrem Hofstaat das Gathering (ein Volksfest) des Landes Mar mit ihrer Anwesenheit. Zu ihrem Empfange marschirten die Clans-Compagnieen von Duff, Mar Leeds, Inveriauld u. s. w. in ihren Trachten, mit Bannern und bei den Tönen der nationalen Sackpfeife in feierlicher Prozession auf und ließen, als Ihre Majestät und Prinz Albrecht gefahren ka men, ein Lebehoch ertönen, das in allen Bergen und Thä—
rn des Hochlandes wiederhallte. Die Königin war in
Trauer (um Ludwig Philippy, über die Trauerkleidung hatte
sie aber den nationalen „Royal Stuart Tartan Shaw“ ge worfen. Auch der Gemahl der Königin und die kleinen Prinzen
)
erschienen in reich mit Edelsteinen verzierter Hochlandstracht. Vie Gegend, wo die nationalen Spiele gefeiert wurden, gehört zu den malerischsten in Schottland. Schloß Braemar liegt an den Ufern des Dee; ringsum erhebt sich ein Amphitheater von Gebirgen. Gegen Süden die wilde Kette des von Lord Byron besungenen Lochnagar, gegen Westen der Forst von Mar, üerragt und durch brochen von majestätischen Granitzacken; gegen Norden streckt der Cairagorum seine mit ewigem Schnee bedeckten Gipfel über die Wolkenreglon, während den Hintergrund. das Gut Inveriauld mit mehre ibyllischen Bildern ausfüllt. Die, Spiele dauerten von drei bis fünf Uhr Nachmittags. Beim Stein- und beim Hammer Werfen zeigten die ritterlichen Hochländer f. enorme Muskelkraft: Einer schleuderte einen 28 Pfund schweren Stein 26 Fuß weit, ein Anderer gar einen 16 Pfund schweren Hammer 47 Fuß weit. Dann kam ein Wettrennen bergauf, steile Höhen hinan, die, wie man glauben sollte, nur Gemsen zugänglich sind, Schwertertanz und andere Tänze, Alles beim Klang des Budelsacks, Freitag, bestieg die Königin Victoria sogar den 3900 Fuß hohen
Am folgenden Tage, einem
Ben na- bourd, der zur Cairagorum Gebirgskette gehört. In
ihrer Begleitung befand sich, außer dem Prinzen Albrecht und einem Gefolge von Führern und Lausfpagen (gillies) die Marquise von
Douro nebst einem Sohn des Fürsten von Leiningen. Bis zur Brücke von Inveriauld wurde gefahren, von da bis auf den Gipfel des Slogan ritten Majestät und Prinzen auf Ponys, nun aber kam eine Stelle, wo weder Pony noch Esel oder Maulesel zu ge brauchen ist, wo nicht nur die Beine das einzige Lokomotivmittel, sondern wo, wie der Perth Courier sich ausdrückt, auch die Hände an der Arbeit der Ortsbewegung Theil nehmen müssen. Ihre Majestät erreichte den Gipfel zuerst. Bei einer Fischpartie in der Umgegend von Balmoral lernte die Königin auch einen ei genthümlichen Gebrauch der Vorzeit kennen. Capitain Forbes, ein enthusiastischer Hochländer, der mit 42 Dienern in voller Hochlands⸗ tracht ihr seine Aufwartung machte, wurde sammt den Zweiundvier zig auf den Rücken von 42 Pächtern durch den Fluß getragen, in welchem die Salmnetze ausgeworfen waren. Darauf ließ Capitain Forbes einen Pächter seinen Holzschuh ausziehen, füllte ihn mit Whisky und trank ihn auf das Wohl der Bauern auf einen
ug aus.
Die Morning Chroniele zeigt heute in deutscher, engli— scher und französischer Sprache an, daß sie von jetzt an in diesen drei Sprachen Alles miltheilen würde, was zum Verständniß der Anordnung der Ausstellungs-Kommission dienlich sein könne. „Mit dem heutigen Tage“, sagt dies Blatt, „treten wir, unserem V sprechen gemäß, aus unserer gewöhnlichen Bahn heraus und wa gen eine Neuerung auf dem Felde der englischen Journalistik ein uführen, die vielleicht später zu bedeutsamen, noch nicht zu ermes senden Folgen führen dürfte. Die eben so sinnige als hohe Idee, elche alle Völker gleichsam geistig unter einem Dache versammeln hte, erheischt zu ihrer Verwi hung eitung, um eine gegenseitige Verständigung unter denen, die mit der Ausführung beauftragt oder da et ̃ en Diese völkervereinende Idee, deren besonderem Dienste wir uns gern widmen heilt daher auch unseren Spalten etwas dem ihr eigenen kosmopolitischen Charakter mit. Wir, wir uns gleichsam zum Vermittler des geistigen
9
dem kommenden Wettstreite erboten haben,
heiligt sind, zu ermögli
72 Ford I Verkehrs bet
sehen uns verpflichtet Sprachen der Nationen zu bedienen, die vorzüglich dabei heiligt sind, indem wir dadurch hoffen, manche störende Mißstände zu bescitigen Die Hauptschwierigkeiten, mit denen sicherlich beständig zu kämpfen haben wird, werden stentheils aus der Unmöglichkeit herrühren, ein vollkommenes len Betheiligten und die nothwendige Beach
1
ender Vorschriften hinsichtlich der Zeit und
P
— zu bewerkstelligen Zunächst werden wir vorläufig res Augenmerk darauf richten, Alles zur Kenntniß un— zu bringen, was zum Verständniß der Anordnungen de dienlich sein r Für jetzt werden wir uns auf Berichte wohl beschränken können, doch so wie die — Ztoff sich mehrt, werden wir den wach
.
unte 111
äher heranrückt und der Sto
sowẽ I9* v5 21 16 169* 97 91* 3 . senden Bedürsfnissen gebührende Rechnung tragen.
Ueber den submarinen Telegraphen zwischen Frankrei
118 Dover Folgendes geschrieben „wie
mens befinden sich in diesem Augenblicke in
J
1 um die Rückkunft Präsidenten abzuwarten. Es handelt nlich darum, vom französischen Gouvernement die Konzession
den submarinen Draht vom Cap Grinez bis an das
senbahn-Büreau der Paris-Dover Bahn zu leiten (156 englische Mei a erst dann die direkte Verbindung zwischen Paris und Lon ls vollkommen hergestellt betrachtet werden kann. Unterdessen den weitere Experimente angestellt, und es scheint erwiesen, sßjs der ganze Draht-Apparat viel solider konstruirt werden muß, m dem Zwecke zu entsprechen Aber es dürften nun der Gesell— schaft auch Schwierigkeiten vom französischen Gouvernement in den Weg gelegt werden. Dieses hatte der englischen Gesellschaft wohl e ausschließliche Konzession ertheilt, den submarinen Tele
iraphen anzulegen, aber mit der Klausel, daß diese Konzession dem französischen Gouvernement wieder anheimfallen müsse, wo fern das am 1. September anzustellende Experiment nicht gelin— Unternehmen ist in
tockung, ja, es werden vielleicht ganz andere Apparate verwendet
rden müssen, aber ist nicht zu leugnen, daß das Exp
allen Erwartungen men entsprach. Es
daß die französische Regierung jene Klausel
11890 Horn Drakt 1st ont . en ollte ver Draht ist jetzt entzn
im 1 eptember
brauchen könne, die ausschließliche Konzession
/
raht war, wie man jetzt gefunden hat, un
. 13 sahr eine engl.)
Meile weit vom Cap Grinez an einer scharfen vorstehenden Felsenkante entzweigerissen und zugleich mit seiner Guttaperchahülle an einer anderen Stelle geborsten, so daß ein an 100 Aards langes Stück weggeschwemmt wurde, bis es endlich ein boulogner Fischer aufsischte, nicht ohne für den Schaden, den es seinen Netzen gemacht, 60 Fr. Entschäbigung zu begehren. Uebe haupt fangen die Fischer beider Küsten jetzt schon an zu klagen daß der Draht dem Fischfange, namentlich in tiefer See, Eintrag thun werde. Herr Brett hat den Vorschlag gemacht, diesen Leuten eine Jahresrente zu zahlen und zu gleicher eit für ihrt Familien einen Fonds zu stiften, um sie für die Erhaltung des großen Unternehmens zu interessiren. Sowohl die englischen, . die französischen Behörden haben einstweilen bei Strafe den Fischern verboten, in der Gegend des Telegraphendrahts zu fischen, den Schiffern, daselbst Anker auszuwerfen. Jedenfalls werden bedeu tende Veränderungen in der Drahtlegung vorgenommen werden er Draht selbst, welcher nicht dicker als die Schnur eines Damen Ichnürleibchens ist, wird in ein Tau von 5 19 Zoll Dicke einge— kapselt und mit diesem durch starke Gewichte auf den Meeresgrund hinabgesenkt. Die Umhüllung wird durch eine chemische Mischung Fäulniß gesichert und das Ganze, wie die Schienen auf .
(1
den enbahnen, durch große Gewichtsklammern niedergehalten . Daily News bemerkt noch, es sei die Absicht der Unterneh ne Leitung sogleich bis nach Marseille fortzuführen, wo ern sie in Paris dazu die Konzession erhalten. Morni'ng Lhroniele berichtet dasselbe und fügt dann noch hinzu: „Fische und Piloten schütteln bedenklich das Haupt, wenn sse von der gro ßen Drahtlegung sprechen Ihnen erscheinen die Hindernisse, welche aus dem Antreiben von Schiffs- und Felsentrümmern, von Strö mungen und Schiffs⸗-Ankern drohen, unüberwindlich. Was nutzt es den Schiffern zu verbieten, in der Nähe des Drahtes keinen Anker auszuwerfen? meinen diese alten Bursche. Manches gute Fahrzeug ist bei großem Sturm gezwungen, seinen Anker 10 bis 12 (eng lische) Meilen mit sich fortzuschleppen, bis er Grund faßt, und nün gar in der Varne, die zuweilen nicht elf Fuß Wasser hält! Vieles, was die Erfahrung dieser amphibienartigen Gesellen einwirft, ist durch die Wissenschaft widerlegt, und viele andere Hindernisse wer⸗ den durch Ausdauer überwunden werden. Was die Strömungen anbelangt, so sind diese nur in der Höhe gefährlich. In einer Tiefe von fünf Faden (30 Fuß) ist selbst in den gewaltigen Strom schnellen des Menai und Mississippi vollkommene Ruhe. Die Draht umhüllung wird endlich nicht nur der Fäulniß wegen mit harzigen Stoffen überzogen werden, sondern wird auch sonstige giftartige Stoffe enthalten müssen, um sie vor den Angriffen der Bohrmuschel (Teredo navalis) zu schützen.“ Die United Service Gazette sagt: „Wir vernehmen mit
1581
Bedauern, daß die Desertion der Truppen in Kanada auf sehr be⸗ denkliche Weise zunimmt, und daß dadurch mehrere der Regimenter unter ihren normalen Stand bedeutend herabgebracht sind. Eine neue Rekrutirung muß so thätig als möglich die Lücken aus zu füllen . o 116
4 Spectator erinnert die londoner Wirthsleute, Woh⸗ nungsvermether, Handlungsbesitzer bei ihrer Ehre und ihrem Vor⸗ heil daran, die Fremden nicht zu prellen. Er macht die Eisenbahn=, Smnibus- und Dampfschiff⸗Gesellschaften u. s. w. darauf aufmerf⸗ sam, daß es noch andere Menschen als Londoner auf der Welt giebt, und daß man daher auf den Stationen das Reglement, die Fahr⸗ Tare und die verschiedenen Einmündungen der Straßen in verschie denen Sprachen angeben möge, um den Gästen unangenehme Miß— verständnisse zu ersparen.
Dänemark. Kopenhagen, 17. Sept. (A. M.) D Reichstag ist in Folge Beschlusses Sr. Majestät zum 5. Oktober einberufen. ͤ
Unterm gestrigen Datum ist ein Gesetz emanirt, demzufolge die Einfuhr -Consumtlons- und Mahlsteuern am 7. Oktober für die tädte, Kopenhagen ausgenommen, aufgehoben werden. Die Be steuerung des Branntweins außerhalb Kopenhagen wird in Ueber einstimmung mit der auf die Branntweinbrennereien in Schleswig
abe verändert. In Betreff Kopenhagens wird dem Reichstage Antrag wegen einer Umregulirung Consumtions⸗ und Branntwein-Besteuerung vorge
71
lr
gelegten Abg
3 J ö 1 2 8 der bestehenden
gt werden
Italien. Turin, 13. Sept. (Fr. Bl.), Der König hat für seinen Großonkel Ludwig Philipp eine 30tä— Hoftrauer an geordnet. ö
Ein Regierungs-Dampfschiff bringt Herrn Pinell tück
berufungsschreiben. . Auf der Insel Sardinien soll der Erzbischof von Eagliari den Kirchenbann über König und Minister ausgesprochen haben und das
Volk aufswiegeln Bedeutende Verstärkungen sind dahin abge
gange n.
Spanien. Madrid, 12. Sept. (Fr. Bl.) Die eta veröffentlicht ein Dekret über mehrere Modificationen beim Verkaufe der Güter des Johanniter-Ordens. Die wichtigste ist daß ein Drittel des Kaufpreises in Zproz. Staatspapieren erlegt
wissenschaft und KRunst
Königliches Opernhaus.
92 11 . Cava 93 74 ODallel 0n 1 21
einstu dirt: Der Seeräuber, 9 glioni. Musik von Gährich. JJölö̃ t . Das nach dem bekannten Byronschen Süjet von Herrn PGgga ul) Ta— zlio ni komponirte Ballet, welches seit mehreren Jahren geruht hatte, ging heute vor einem sehr vollen Hause wieder in Scene und wurde mit Recht äußerst beifällig aufgenommen.
Die größtentheils neuen Decorationen, vom Königl. Decorationsmaler Herrn Gerst recht geschmackvoll ausgeführt, die reichen, gleichfalls meist neu angefertigten Kostüme, vor Allem aber der kunstvolle T anz unserer Solisten so wie des gesammten Balletcorps, gewährten einen überaus glänzenden Anblick.
Vorzüglich gefielen das große Ballabile des ersten Aktes, der Ensem— bletanz und das Glockenspiel des zweiten, ausgeführt von den Damen Bethge, Koch, Starcke und Ditibaner und Herrn Röhnisch, welcher Letz tere eine seltene Fertigkeit in der Behandlung seiner ambulanten Mußen armonika zum großen Ergötzen des Publikums entfaltete. Der erste Pe de deux mußte auf Verlangen wiederholt werden. Auch wurde Hen Paul Taglioni mehrfach hervorgerufen
Die Königin des Abends war Fil. M e Taglioni, welche He Karl Müller in einem großen Pas de deux meisterhast unterstützte. Hen Karl Müller, erster Tänzer vom Theater der Königin in macht Schule des Herrn Taglioni alle Ehre und wurde sehr n men. Herr Müller ist zwar kaum erst den Knabenjahr d noch bekundet er eine bemerkenswerthe Fertigkeit, Leichtigkeit keit der Bewegungen und viel körperliche r eine wohlgebildete Gestalt ins beste Licht ge Nan auch auf dramatischen Ausdruck in Mienen und n thige Aufmeiksamkeit gerichtet hat, war aus der heu l nicht zu ersehen; für seine technische Ausbildung 1 er sich hier in Berlin neben einer Notabilität des eleganten Ballettanze wie Herr Hoguet-Vestris (der heute nicht auftrat), geltend machen konnte
Rühmende Erwähnung verdienen von é” noll l Ztullmüller (Conrad) und Gasperini, so wie die De (Medora), Galster und Lilienthal.
Auswärtige Börsen.
Breslau, 19. Sept. Holländ. u. Kaiserl. Dukaten Friedrichsd'or 11335 Br. Louisd'or 1115 Br. Poln. J 96 bez. u. G. Oest. Banknoten 87 a8? bez. u. Br. Frein Anleihe proz. 1067 Br. Staats ⸗Schuldscheine 855
handlungs-Prämienscheine 50 Rthlr. 113 Bi Pof A4proz. 1017 Br., do. 34 proz. 90 ez. Schlesische 6 proz. 95 bez. u. Br do. ne pre li. i tprvz. 100277 Br., de pr 72
Poln. Pfandbr. alte 4proz. 96 Gld. , neue 41 , n,, Fl 136 Gin 1500 *
Br., do. Bank⸗Certif. a 200 Fl. 185 Gl Russisch⸗Poln Schatz Obligationen a 4 pCt. 80 Br
Actien: Oberschlesische Litt. A. 108 bez. u. G., do. 1 1065 Br. Breslau -Schweidnitz- Freiburg 74 Gld. Niederschlesiscl Märkische RL2. Gld., do. Prior. 104 Br., do. Ser. III. 103 Ostrhein. (Köln⸗Minden) 97 Gld. Neisse⸗ . — kau⸗Dberschl. 70 bez Friebr.⸗Wilh.⸗Nordb. 39
Wechsel C 1
Amsterdam 2 M. 1407 Br
Hamburg a vista 150 Br.
do. 2 M. 1497 Br. London 1 Pfo. St. 3 M. 6. 229 Bi Berlin 4 vista 100 Br.
do. bo 2 M. 999 Glv.
Paris 2 M. 300 Fr. 797 Gld.
Wien, 18. Sept. Met. proz. 6 — 967. A4proz. 751 1Iproz. 834 — 84. 25proz. 613 -. Anl. 34: 187 — 1863. 39
19 . Nordbahn 111, 6 Gloggnitz 181 118 Mail.
7 . Pesth 895 — 85. B. A. 1174 — 1171.
Wech sel⸗Course. Amsterdam 161 Br. u. Gld. Hamburg 172 Br. u. Gld. Augsburg 1177 Br. u. Gld. Frankfurt 117 Br. u. Gld. London 11. 39 Br. u. Gld. Paris 1387 Br. K. Gold 123 Br. Silber 1163 Br.
Fonds und Actien fester. Fremde tenten angetragen. . Leipzig,
Leipz. B. A. 158 Gld. 133 Gld. Sächsisch⸗Baverische 86 Löbau⸗Zittau 25 Br. Berlin ⸗Anhalt. Friedr. Wilh.⸗Nordbahn
aluten unverändert. Comp⸗
Leipzig⸗Dresdener Part. Oblig. 1068 Dresdener E. A. 1333 Br., Br. Schlesische 8 Br. Chemnitz Leipzig 218 Krakauer 70 Br. lltona⸗Kiel 91 ; t preuß. B. A.
Magdeburg
Samburg,
Hamburg⸗Berl. Magdeburg⸗Witt Altona⸗Kiel
Friedrich ⸗ W
S8 ⸗Nordbahn
Bras. 93, 91 Engl. Fonds eröf
Fremde Fonds
Am sterdam, meldenswerth verändert Von fremden Effekten
del etwas Leben. ers gesucht und das alle Uebrigen wenig
höheren Preisen
nicht verändert.
Aeltesten der Kaufmannschaf Stettin, 19. Roggen ö,
Weizen fest.
Rüböl still, unverändert. Frühjahr 23
Spiritus 2