1850 / 277 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1 ö Fon or 806 * 8 38 * ) . 2 ' igen und sn keinen gesetzlichen Grund, der die von Ew. E M * * 2 3 . 3 n e Auflö⸗ er gesammten Bürgerg ti 1 e686 n . ö . nnte. Un 8 6 und des Bürgerge de⸗Gesetze 23 ; ! [ 9 1 k— Ju 832 bezeichnen die Fälle, in welchen die sion oder Auf r Bürg arde oder einzelner Abthe n derselben stat 6 * issetzung und Formen, unter welchen, und nat Heorrtrtach l en in denen sie ausgeführt rden soller Demnach ] r nbe dnungen 7 . * ] schöon ( 9 . 2 ; 91 ; j J J s l j s 111 9 11 1 1 nan a dem J in n n he Jauptleu 9 sich l Aantheit . h stlick fläͤrt daß si sich ̃ 1 ng en 1 1 1 Ufschieblich 16 zafsen ablies e ptembe J. . nil 111 1 1 se 1 1tur 7 1 me ; 7 1 en ch 2. 717* 11 1 . 1 1 1 ! . . 1 1 1 J * 5 J ; 9 5 1 * ĩ̃ s 6 mobi 11 1 ** 1 1 n ) r * 112 P ) * . ö! ö f 9 1 ö ver ; der verantwortliche Redacteur dt K f . ĩ ; tie l tet nd durch Husaren in 16 . e j h w der K i sse und de . i . ö.

. ĩ ch Arti e und Kurfürstliche Husgren vbeset ö . . fen Ubliefer! un J le nua 5 ö 11 . en .

. . 5 J 9 1m ! lich ö . l Ka J. 1. luf eine mundlickh

. . 1 . ͤ11. .

2 . ĩ könialich preußischen Geschäftsträgers am Kur fürst

ö. treff einer in Aussicht gestellten Interventi . 1 1 1 . 5 ; . ,,. . min; . 38. eußens in Kurhessen hat der Vorstand des Kursurstlicͤhen Yet ö 1 J

*.

9 steriums der auswärtigen Angelegenheiten in einer Note ich preußischen Regierung Folgende

ö —8ᷓir 139 . 1 Aan Rursurstlichen

jung auf die Lage der Dinge im Kurstaate am J l

j h pre ußische Geschäf tstr ig

1 Hofe hat mit Beziel r 1 sten M. ] woh

dem unterzeichneten Vorstande des Kurfürst

chen Ministeriums des Aeußern, als auch dem Staats- Ministe issenpflug, die mündliche Erklärung abgegeben, daß die Ki niglich preußische Regierung es für unstatthaft halte wenn ir fürst

iche Regierung sich in der gegenwa

versammlung wende und daß die

rung eine Einmischung der Bundesversammlung in diese An . 9 lege nheit nicht dulden werde 28 mußte diese Er klärung,

welche in einer Note abzugeben der Königliche Geschäfts träger nicht zusagen zu können glaubte, der Kurfürstl. Regierung um so unerwarteter sein, als sie einen Rechtsgrund für dieselbe nicht auszusinden vermochte und aus derselben nicht abnehmen kann, welche weiteren Entschließungen die Königlich preußische Regierung sassen wird. Die Kurfürstliche Regierung ist sich bewußt, volllom nen in ihren guten Rechie zu sein und hält sich nicht nur befugt, sondern auch für verpflichtet, das so lange bestehende Bundesrecht, ale eint Abänerung Lesselben in gültiger Weise nicht stattgefunden hat, zun Richtschnur ihres Verhaltens nehmen zu müssen. Wenn⸗ ö gleich die Königlich preußische Regierung der Ansicht sein sollte, daß

preußische Regie

1672

der wieder zusammengetretenen

a. M. der Charakter eines allgemein anerkan

bestehenden

icht zustehe, die

Bundes nicht beizulegen sei und derselben die nicht beigetretenen Staaten in irgend einer

.

5

zu verbinden und zu verpflichten, so wirt doch nicht bestritte 1 9 . 8 2 neo nryrror (j 1 49 * werden können, daß bei dem allgemein anerkannten Fortbestande Bunbesrechts diejenigen Regierungen, welche für sich dieses des Bundes, die Bunbes⸗ Vi 1 sammlung, anerkennen und sich l selben betheiligen, jedenfalls zu for berechtigt zirksamkeit dieser Beschlüsse innerhal des Kreise virkt habenden Regierungen kein Hinderniß in der legt werde Dem Bundesrecht gemäß ist ein ede uUtse gierung berechtigt zu verlangen daß keine and eutsche 1 ilbige gängige Requis n seleistun t einschreitt Wenngl K (hi 1 ( J! 2 kl J d ung zur Air h Er sicht 1 ni h 1 Ursurs 1 . 1 r J in Bu 1 nl ] j . J . n selitigi 1 ( 1 1 l 141 99 1 17 1 j nt s un ß ; zt cl n chi Unterh U 9 usern chen sch n s kabinetten un ! ni l ; . 1 tu ( V l 1 9 Uts einer uckschrist . 1 l U 1 int h e l l 64 man l sch r! stra l 1hm J 1 erbr t 1 ͤ lmlar 16 7 1 1 1 1 1 11 1 11 sol n mit 1 l yt 2 n zehe . n Heldstraf 1 600 Hulden un i cht ter einem M De 1 18909 1 ah 6] s J 6 h 1 J un ( l chen Dl 1 n 691 bi zwi Un! Ulde J 5st unte! acht 190 1 onshe X 8 u echs Monaten zu erkennen. A mein . ft die Unverletzlichkeit de zroßherzog 1asmäßig Her oder die Thronsolge ig hende J Regierung orm mit Spott ö indelt, wer die Rechts-Institute der Eh— e des Eigenthums, oder die Heiligk t an. zl mit Geldstrase von zehn bi l . O Gefängniß nicht unter acht Tagen ol recti 1 sechs Monaten bestrast werven. Art Wi J t zur Widersetzung oder zum Ungehorsam gegen leit die bestehenden Gesetze und Verordnungen ohn auffordert, wird mit Gesängniß oder E recti nshaus bis zi Jahren bestraft. Art. 8. Wer in einer Drucksch rift zu einem waltsamen Angriffe auf eine der Kammern der Stände wer darin vorschlägt Kammer aus einander zu treiben,

ein Mitglied gewal aus derselben

eine Kammer zur Fassung oder Unterlass ses zu zwingen, oder wer in einer T Zusammenrottung auffor um hierdurch a Ständekammer einzuwirke

nat oder Correctionshaus bis zu einem Jahr

zu entsernen ung eines Bese ruckschrift zu

if die Beschlüss

(l

soll mit Geldstrafe von fünfundzwanzig bis fünfhundert Gulden und mit Gefängniß nicht unter einem

bestraft werden. Art 9. Wer in einer Druckschrift zu ungesetzlicher Bewaffnung auffor

Bundes⸗Versammlung in Frankfurt nten Organs des un

enen

einhundert

7 1 DI s ! . 716 . s 91 , 111 ibeschadet iniß

hestrasen.

iodischen

des Angri

beigefügte

eln Den

1 len. hu er el

vorgetragenen bigte Berichtigung, altende Berichtigung ffes nicht Bemerkunge

Ahtheilung des

1673 .

0 1 waar wmkl J . ö z zweitsolgende er; schwer verwundet die Hauptleute Letkon Gason l ere st r 21 N * m4 Much Vie J 19 inv ! (ittheinlun Der leicht rwundet ist Hauptmann Barens luch die Jäger und ) sind bedr ö ; 3 * n? s. zy bra 1emwgach ö nigen Der zuwiderhandelnde 11Ite Bataillon haben sich sehr bra zemacht ö 2 18st se von suns l ) . J 5st t Okt ö 1 ) t . Vor Fril riet 1 1 1 l 2 57 . 1 1 7 ö 2 4 ̃ . . n l ö ) zom h ment r rend ' ĩ 3 ö s 7 r 2 . . 9 3 de t brannten, ist rn mit nen⸗11 . 1 un 1 ri igriss 117 ie drich 1Dt unt (. 2 ; , . l ͤ K ; 121 = . ö. rfolgt, so soll zr reren Szanmze sieß man auf ͤ . . J ö . 82 l l J h ; ö j ( 1 1 . 1 net erden 1 1 n 1 . f ; * 6 * * J ö. s ißt sich 1. ö 2 kt kr. ] . ö! 1 . 1 * . sl f . I . f ö j . J ; 396. 2 . . ! 8 . P 2 * 2 . . 2 2 * . P a. . 12 ö ö . 366 9 2 6 ö . J h *. 36. . ( . i s ö ö ö ö * . . . 1 . ö ; 2 269 . 3 r 3. , . ö , 2 . z 29. H 16 J 1 * e. s ] 2 2. 4 2 6 2 3 . l l X . K l . 2 3 2 2 2 2 ö . b 6 ) ö 2 . ss ö . . . 2 * . 1 .