die Anlegung der Trauer bei der Bürgergarde und der Armee vor. Das Offizier-Corps der ersten Legion der hiesigen Bürgergarde hatte bereits gestern Abend beschlessen, daß die Leglon, im Falle das traurige Ereigniß eintrete, die Trauer anlegen solle. ;
Alle Mitglieder des diplomatischen Corps, so wie die Konsular⸗ Agenten, haben, ohne die offizielle Anzeige vom Tode der Königin abzuwarten, sofort die Trauer angelegt. k
Ueber die letzten Augenblicke der Königin wird der Ind« pendance aus Ostende vom 11. Oktober Abends Folgendes ge schrieben: „Unsere traurigsten Befürchtungen sind eingetroffen. Die Königin ist nicht mehr. Ihre Majestät ist heute früh gestorben. Da man gestern Abend glaubte, sich der Hoffnung hingeben zu können, daß das traurige Ereigniß nicht so nahe sei, so hatten dae Prinzen gegen 11 Uhr das Palais verlassen, um einige Augenblicke sich der Ruhe zu überlassen. Um vier Uhr verschlimmerte der 3 stand der hohen Kranken sich so sehr, daß alle Mitglieder der Kö niglichen Familie herbeigerufen wurden, . 5 von Nemours, welcher sich von dem Hotel Fontane nach dem Schlosse führen ließ. Um fünf Uhr erschienen die Adinutanten, die Ehrendamen und die der Königlichen Familie befreundeten Perso nen, welche in Ostende anwesend waren. Um sechs Uhr sprach der
Zterl é, denn man sah den
unter ihnen der Herzog
Dechant von St. Gudula die Sterbe - (Gebete, de Augenblick der Trennung von der Erde schnell herannahen. Die letzten Augenblicke der edlen Fürstin waren erschütternd und wurden noch ergreifende durch die herrschende Stille. Die Königin behielt bis zum letzten Augenblicke ihr volles Bewußtsein und hatte gar keinen eigentlichen Todeskampf. Sie ver⸗ schied in den Armen de dessen Hand sie in der ihrigen hielt, ihre Mutter befand zur Seite, ihre Kinder, ihre Brü⸗ ni weinend neben dem Bette. Seit meh
der, ihre Schwestern knieten reren Tagen schon war es leider nicht mehr möglich, noch eine ernst
liche Hoffnung zu hegen, und dennoch, als man sah, als man hörte, daß Alles verloren sei, da bemächtigte sich Aller ein Schmerz, den
1708
Kirche zurückgekehrt war, mußte er sich ins Bett legen. Die be⸗ trübende Kunde war kaum in der Stadt bekannt geworden, als sofort alle Läden und alle Fenster ohne Ausnahme geschlossen wur⸗ den, als ein schwaches Zeichen des allgemeinen Schmerzes. Um 10 Uhr wurden alle Beamten des Königlichen Hauses mit Einschluß der Diener und der Tagearbeiter in das Sterbezimmer geführt, um die Leiche der Königin zu sehen. In diesem Augenblicke ist man be⸗
schäftigt, das Trauergerüst zu errichten.“ Die Königin Louise Marie Therese Charlotte Isabelle, Prin⸗
—
zessin von Orleans, war am 3. April 1812 in Palermo geboren
und hat mithin ein Alter von Zs Jahren 5 Monalen und 8 Tagen erreicht. Am 9. August 1832 vermählte sie sich zu Compi ègne mit dem Könige Leopold J. Kinder dieser Ehe sind: 1) Prinz Louis Philipp Leopold Victor Ernst, geboren in Brüssel am 24. Juli 1833, gestorben am 16. Mai 1834. 2) Der Kronprinz Leopold, Herzog von Brabant, geboren in Brüssel am 9. April 1835. 3, Prinz Philipp, Graf von Flandern, geboren in Laeken am 24. März 1837. I) Prinzessin Marie Charlotte, geboren in Laeken am 7. Juni 1840.
Die sterblichen Ueberreste der Königin werden, dem Vernehmen nach, in der St. Gudula-Kirche neben dem im Jahre 1831 in dem Alter von einem Jahre verstorbenen Herzoge von Brabant beigesetzt werden. Die Königin Marie Amalia und einige Mitglieder der Familie der verewigten Königin werden den König nach Laeken be gleiten. .
Auch hier in Brüssel wurden bei dem Eintreffen der Trauer botschaft zuerst in den Hauptstraßen, und allmälig in allen Straßen die Läden geschlossen, so daß um vier Uhr in der ganzen Stadt kaum noch ein Laden geöffnet war. Alle Fahrzeuge auf dem Kanal
zogen die Flagge auf halbem Mast. Die Theater sind geschlossen.
Ränigliche Schauspiele. V
Im Schauspielhause. 161ste Abonnements⸗-Vorstellung. Zur Feier des Geburtsfestes Sr. Majestät des Königs: Prolog, ge⸗ dichtet von Herrn Stawinsky, gesprochen von Herrn Grüa. Hierauf: Torquato Tasso, Schauspiel in 5 Abth.', von Göthe.
„In Potsdam. Zur Feier des Geburtsfestes Sr. Majestät des Königs: Prolog, gedichtet von Herrn Stawinsky, gesprochen von Herrn Liedtke. Hierauf: Dorf und Stadt, Schauspiel in 2 Abth. und 5 Akten, mit freier Benutzung der Auerbachschen Erzählung: „Die Frau Professorin“, von Charl. Birch-Pfeiffer. Anfang 6 Uhr. . SSillets zu dieser Vorstellung sind in der Kastellans-Wohnung im Schau spielhause zu Potsdam erst von Dienstag, den 15ten dv. M. von früh 8 Uhr an, zu folgenden Preisen zu haben:
Erster Balkon und erster Rang Logen 25 Sgr., Parquet und Parquet- Logen 20 Sgr., zweiter Rang Logen 16 Sgr., Parterre 10 Sgr., Amphitheater 5 Sgr. .
Mittwoch, 16. Okt. Im Schauspielhause. 165ste Abonnements Vorstellung: Die Karlsschüler, Schauspiel in 5 Abth., von H Laube. .
Eingetretener Hindernisse wegen kann das rich 1V., nicht gegeben werden.
Schauspiel: Hein—
Königsstädtisches Theater.
Dienstag, 15. Okt. Zur Feier des Allerhöchsten Geburtsfesles Sr. Majestät des Königs (bei beleuchtetem Hause): Der funfzehwe Oktober. Vaterländisches Festspiel von Friedrich Adami.— Am Schluß des Festspiels, Hymne: An den König, von Goltdammer, komponirt vom Musikdirektor Reichardt, ausgeführt vom Chorper sonale. Hierauf, zum erstenmale: Ein Fürst. Charakterbild mit Gesang in 3 Akten, von Fr. Kaiser.
Mittwoch, 16. Okt. ;
Vorstellung des Professors der indischen und chinesischen Magie, Herin Herrmann aus Hannover, in 2 Abthei—
Augsburg 120. Frankfurt 1192.
Hamburg 177. London 11.57. Paris 142.
K. Gold 12654. Silber 1193.
„Frankfurt a. Dt., 12. Okt. Die Börse war heute willig. Für Fonds und Äctien zeigte sich Begehr, insbesondere hielten sich alle Oester. Gattungen in Nachfrage, und worin meh— rere Umsätze stattfanden. Man bewilligte dafür bessere Preise als gestern. Nach der Börse fest. . . gr 6. oz. Net. *. . Gld. Bank ⸗Actien 1155 9 6 ld, Bad. Partial Loose a 50 Fl. vom Jahre 1849: Gi Br. 52 Gld., do. a 35 Fl. vom Jahre 1845: II Br., 30 . 10 Rthlr. preuß. 305 Br., 30
Hess. Part. Loose 264 ttz doghe 36 Fr. bei Gebr. Bethm. 323 Br., 323 Gld * if 3. ern re 2 50 Fl. I6 Br., 75 Gld., do. n Gld. Poln 35 R 2 Shanien 3prox, inländ. 33 Br., 33 galiontln sn rölgoose 1364 Br., 1357 Gld., do. 4proz. Ob- gationen 2 500 Fl. 81 Br., 804 G. Fr. Wilh. Nordb. 407 Br.,
163 G. , w Iilh. Nor , 53 Bexbach 78 Br., 757 Gir. Köln Minden 57 Br.,
ö Vamburg . Präm. - Obligationen Dän. 745 Br.,
19 Ott. Z proz. 893 ,
S897 Gld. St. 8d Br. E. R. 105 Br
Stiegl. 88 Br.
733 Gld. Ardoing 105 Br.
Zproz. 32 Br Amer. Hproz. V. St. 166 Br. proz. 32 Br.,
3175 Gld. Hamburg⸗Berl. 89
Der englische Fondsmarkt behauptete heute eine steigende Ten ‚en
2 Uhr. Engl. Fonds blieben fest, doch die Geschäfte nicht be deutend. Fremde Fonds still, Geschäft beschränkt und Preise un⸗
bewegt.
Amsterdam, 11. Okt. Für Int. zeigten sich heute zu er⸗ höhten Preisen mehrere Käufer; alle übrigen holl. Fonds fast un verändert. Von fremden Effekten waren span. bei ziemlich belebtem Geschäft in Ard., und 3proz. fast unverändert. Russ. proz. etwas angenehmer, 4proz. mehr angeboten. Oesterr. höher, die übrigen wenig verändert. .
Holl. Int. 563, , 3. 3proz. neue 67, *. S887. Span. Ard. 11 , *, gr. Piecen 113, 4, Coupons 84, 3. Russ. alte 1043, 4proz. S873. , .
Zproz. dito 383. Oest. Met. 2 I proz
Wechsel⸗Course. London k. S. 11.90 Br. 2 Mt. 11. 86 Br. Hamburg 2 Mt. 364
Markt⸗Beriehte. Berliner Getraidebericht vom 14. Oktober. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nach Qualität 652 — 57 Rthlr.
3 proz. Synd.
*
Noggen loch 34 — 37 Rthlr.
man vergeblich zu schildern suchen würde. Nachdem die Königin Dienstag 5 t Im Opernhause. 112te Abonnement . . . ; ꝛ verschie de: . blieben die P an,, . ö 89, gu N enstag, 16. Ol ö 6 . h. . z lungen Zwischen der ersten und zweiten Abtheilung: Ein Her verschieden war, blieben die Prinzessinnen im Palais, während die Vorstellung. Zur Feier des Geburtsfestes Sr. Majestät des Kö und eine Dame Lustspiel in 1 Akt, von C. Blum 1 h J * 3 4. ö. . '. ;. *. 1 ö = 36. — F 1 1 2 1 1 1 11 ' * . ö * . Prinzen in das Hotel zurückkehrten, um sich von dort in die Kirche nigs: Prolog, gedichtet und gesprochen von Herrn Stawinsky. zu begeben, wo der Abbe Guelle, Almosenier der Königin Amalie, Hierauf, zum erstenmale: Die Zigeunerin, romantische Oper in um 95 Uhr die Messe las. Als der Herzog von Nemours aus der z Akten, Musik von M. W. Balfé. Ballet von P. Taglioni. — 2 ; J K P 72 2 1 ö Ho 798 9* 62 2 * 67 9 ** 9 2 3erline ö6rse vom 14. Oktober. 1, . K w 9 . I ecsel- Course. His cen al n — A CCC n. lzrief. Ge] K f ( — K p, 250 FI. Kurz 1421 SIlamm-Aclien. Aapital Hriorifäts- Aclien. A upilal. . 92 ⸗ . 111 mi . m. lo d 250 FI. 2 Mt 1416 . . Tages- Cours. ͤ , Chrurs. ,,,, 300 MR. kurz 150 Mer Reinertratz wird nach erfolgter Bekannim. z JJ .. ; , . z 19 der dazu hestimmten Rubrik ausgefüllt . ; ö n , ö f ö 6 . 2 Mt ö 1497 Die mit 33 pCt. . jährliche Verlosung d I pCt. amortisirt I ( L5t. 3 Mt 6 22 6 223 — — — — — 2902 ö — ö 8 9 . 8d ö 8am . Faris 300 *r 2 Mt 30 Berl. Anh. Litt. A. B. 6, 000,000 4 4 (943 a g5 b— Berl nhalt. 1 n,. 1 6 Wien in 29 Nr. 150 FI. Mt 83 8 3 a9 8, 900,000 4 45 892 bz. u. 6. , , 5. 000, 660090 4 l Außgshurg ..... — y — l 4 150 11 2 Mt 1013 do. Stettin - Starg. . 4,824, 000 4 55 106 bz. u. H do do. II. Ser l, 990, 0000 4 6. zrexlau ---.. 100 T'hir. 2 ML 9. 99 do. Potsd. Magd. 1,900,000 4 13 633 a4 do. Potsd.- Magd. .. 2, 367, 200 4 92 kh Leipais in Courant im 14 Thlr. Hul 100 hIn 1 89 Magd. Halberstadt l, 00, 000 4 8 1341 v do. do. 531 . Mt 99 9912 g 2, 300,000 4 121 do go Lit b l, 9000, 000 5 101 6. Fraukfurt a. M. si dd. W. 100 1 2 Mt. 56 20 Halle - Thüringer. .... 9. 900, 900 4 2 623 ba. u. do. Stettiner . .... .. S0Mh, 900 5 101 Petershurz,:̃ 100 SRhl. 3 wochen 1973 Cöln - Minden 13,000,000 3 47 963 h Magdeb. Leibziger .. 1, 788,000 4 f J ; ö ; 1 1,500,000 41 1 14951 Hafie - Thüringer 1.000, 000 4 98 . Inlindlische HFoncls, Eandhmriesie AHommitinl! Papiere num d Bonn. Cöln. . ... . 1,951,200 P 3 . Cöln- Minden 3. 674, 500 4 1063 br. eld - Counse. Düsseld. Elberfeld l,. 400,900 5 45 do do. 3,500,000 5 1063 k. 10235 Steele - Vohwinkel 1,300,000 4 1 137 8. Rhein. v. Staat gar. 1, 217, 000 33 zf. Brief. Geld. Gem. Ef. Brief. Geld. Gem. Niederschl. Märkisch 10,000,000 331 3 8151 . m 2, 187, 250 1 39 n preuss. rein. Anl 5 1065 106! Grh. Pos. Pfdhr. 33 90 89 do Lweighahn 1,500, 900 4 40 Stamm Prior. 1,250, 000 1 ö do St Anl. v.. 50 45 993 99 Ostpr. Ifandhr. 33 1 Oberschl. Lit 2, 2533, 190 35 55 108 bz. Disseldorf-Elberfeld. 1.000, 000 1 060 Si. Schuld- Seh. 35 S855 84 on, nn, g 95 10 Lit. B 2406, O06 35 535, 1044 6 Niederschl. Märkisch. 1,1753000 1 . Od. Deichb. Obl. 47 - bean, wm, do, 3 951 CGosel - Oderberg .... l. 200, 000 4 375 do do. 3, 500,000 5 10 n dae , m, 110 1093 an,, 6. 37 ; Breslau - Freiburg. . . 1,700, 000 1 4 . do III Serie. 2.300, 000 5 l z l'un. Nm. Schuldv. 37 — do. Lt. . gar. lo. 3 - Krakau-Obersehl l. 300, 9000 4 5 683 p⸗ do. Tweigbahn 252, 00 P 1 1 6 27 ö z 4 . ö * . * . . 9 4 600 a0 my kerl. Stadt- Obl. 5 104 Pr. Bk. Anth. -Sch. 95 l rg , 990, 000 14 57 1 Matz deh R 1. nb e in 2 ö do. do. 335 84 Friedrichsq'or 137 131 targard-Posen -.. , 600, 000 35 3 SI b 1 Oberschlesische 370, 300 1 . = ** 12 2 z ö 1190 ö ; ral bers chl 360.0090 85 z Westpr. Pfandhbr. 33 90 90 And. Goldi. à 5th. 11 42 10*4, 6 1 . . - . Il, I 00, Q) . . ( r Ak au . ö ; ö. , 11 2 n Grolsh. Posen do. 4 101 PDisconto. igdeb- Witte 1,590, 000 41 7411 gosel-= . rberg ö. 8 46 ö ö ⸗ — Steele - Vohwinkel 325,000 5 7 B. ) 11 5 ⸗ 27 (606 Ausländische F 15 ; . 65 de do. II. Ser. 375, 6600 5 z sz Jö wn . — 5 J Bres lau- Freiburg... 100, 000 4 . Jö 1 — r 100 600 . . Rus Ilamh. Cert. 2 Poln,. nene Pfdhr. 4 ¶ 96 len - M [richt 2, 750, 000 1 29 far 1,10 9, 66. 5 J do. Uope 1. Aul.. 4 — — lo. Part. Soo FI. 4 803 hen-Düsseldorf. . 13 825 n J lo. Stiegl. 2. 4. A. 4 925 9 139 ; . ö ö . 363. Ars l. Stamm- cl. 5 do. do. 5. A. 4 92 IIamb. Feuer-. 33 1065. 1m r ö 2 do. v. Rthsch. Ls. 5 1095 109 do. Staats- Pr. Anl Anus ländl. AcClien. e . 4 . . lo. Engl. Anleibe 47 95 Libeck. Staats- A. 43 96] , J k 1 lo. Poln. Schatzo. 4 793 78 Uoll. 2. 9g. Int. 2 1 41414 S. M00, 000 4 37 — Cöthen- Bernb . 650, 000 9. 17 3 23 ö 12 * ö secLelanl 2 300.00 . do. do Cert. I. A. 8 933 ö ͤ hurh. Pr. O. 40th 31 ö do. Prior... 135 3 Me kI nburge Ih] 1.3300. 000 . J lo. lo. L. B. 20081. — 1865 FD. he do. 35 p 18 Poln a. Pfdhr. a. C. 4 — 96 Kassen-Vereins-B ink Actien 108 * 2 Preussische Bank Antheile 96 bz. u Das Geschäft war heute beträchtlich lebhafter, als in den eien Fug en. und erfuhren die Course der meisten Eisenbahn-Actien, namentlich aber Friedrich -W ilhelms - Nord! im, elne Steigerung Auswärtige Börsen. Br. u. Gld. Bergedorf 97 Br. Magdeburg-Wittenberge 535 Br., Roggen vr. Okt,. Ji Wien, 12. Okt. Met. 5proz. 95 x. proz. 714. 44proz. 53. Gld. Altona iel, 838 Br. Köln⸗Minden 963 Br. Friedrich⸗ K 823. 2hproz. 493. Anl. 34: 1855. — 39: 1 Nordbahn 109, Bilhelms N röbahn, 3757 X 1. Diecklenburg 2 13 . . ö, 2 . 64 86. 256 ! 10). Gloggnitz 1165. Mail. 767 — 76 Pesth 88 B. A ͤ Bei fast unveränderten Preisen sehr wenig Geschäft. vr. rnb. 1 ; , n, . i zh. ö ö . . ö zerste, große loch 26 ; S echsel 6 . Rühn l Dlt, Bproz Ton. Bp. C u g. 3 7 , e. We el ⸗-Course 1 9 2 D; g z 9 485 e, ; 260 Amster ,, Eourge. 3ihrg. dd, Has 33 Diff 114. Int. 679, 4proz. Certif. Hafer loco nach Qua it vy . ) ⸗ ö 5 — . 1 ö ‚— z 28035 — ꝑ 2 msterdam 1063. ex div. 885. Russ. 45proz. 973. Bras. 905. Mex. 313, 18pfd. pr. Okt. 18 G 9
50pfd. 19 Rth 18pfd. pr. Frühjahr
y 50pfd. B
Erbsen, Koch⸗ 45
Br., 19 G.
20 (G. ithlr.,, Futter⸗ Z8— 42
Rthlr.
üböl loco 12 Rthlr. Br., 127 bez. u. G. pw, , Rthlr. bez., 127 Br., 125 G. Okt. / Nov, 12 Rihlr. Br., 12 1 bez., 12 G. Rob. / Dez Ho⸗ . 62916 Dez „Jan. 12 Rthlr. Br., 113 G.
n Jan. Febr. Febr. / März n ,,, . » April / Mal 115 N 6 1 1
Leinöl Okt. / Nov. fehlt
1 660
kö t pr. Frühjahr 12 Rthlr. Br., 113 G Mohnöl 135 a 134 Rthlr. Palmöl 11 Rthlr. Südsee⸗Thran 13 Rihlr. bez. u. Bi
Spiritus loco ohne Faß 16 D y mit Faß pr. Okt. J 8 kt. Nov. 16
n Nov. / Dez. . — . ö 5 pr. Früh. 1851 18 a17 . Rthlr. verk., 18 Br., 17 i G.
a Rthlr. verk., 16 Br., 3G.
— *
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei.
Beilage
M 284.
1709 Beilage zum Preußischen Staats-Anzeiger.
Dienstag d. 15. Okt.
—— .. e . e e e. e, —— — .
Jnuhalt.
DeutscChlan d.
Württemberg. Stuttgart. Vortrag des Ministers des Innern, von Linden, bei Einbringung des Entwurfs einer revidirten Verfassung in der vierten Sitzung der Landes-Versammlung.
Ausland.
Preßburg. Die Vorlesungen auf der Rechts-A Akademie. Wissenschaft und Kunst. Königsstädtisches Theater. (Italienische Opern- Vorstellung.
Myusikalisches.
Desterreich. Norma.) —
Eisenbahn⸗Verkehr Markt⸗Berichte.
Nichtamtlicher Dent schland. Württemberg. Stuttgart, 10. .
Der Vortrag des Ministers des Innern, von gung des Entwurfs einer u
nn
heil.
revidirten Versass ng in De —( 9 der Landes⸗-Versammlung lautet wie folgt: Hochzuverehrende Herren! Die wichtigste Aufgabe, deren end
liche Loösung der König und das Vaterland von Ihnen zu erwarten berechtigt sind, bildet die Vereinbarung über die Revision unserer zor 31 Jahren durch feierlichen Vertrag zu Stande gekommenen U Für diesen Hauptzweck wurde in einer außerordentli lung von Landesvertretern ein besonderes Organ ge— iffen, dessen sonstige Thätigkeit sich nur auf die nothwendigen ifschieblichen Staatsgeschäfte, welche in den Wirkun erstrecken soll. Um diese h 1
Stände⸗Versammlung fallen, liche Versammlung in keiner Weise an der d Berufes zu hindern, bin ich Majestät Könige beauftragt, sogleich bei
Beg Ihrer Sitzung den Entwurf ᷣ n Verfassungs Vertrages einzubringen, und ich habe die diesen Entwurf hiermit zu ugs wurden von sehr bedeutenden Autoritäten, und zwar von nnern, welche bei vollständiger Kenntniß unserer staatsrechtlichen Verhältnisse, eine ganz unparteüsche Stellung einnehmen, gewichtige zweifel darüber geäußert, ob ein völliges Infragestellen eines Grund
zes, welches entschieden vielfache Vorzüge besitzt, und nach man— hen Seiten eine weitere Entwickelungsfähigkeit in sich schließt, über⸗
en auf diesen wichtigsten Theil ihres
1 Seiner
dem em Beginn eines
§ßre Ihnen Thre, Ihnen
iupt zweckmäßig ist, ob nicht vielmehr ein solches Verfahren hin— htlich jenigen Gesetzes, welches die Grundlage des Staates ilden und dem Bürger heilig sein soll, die Begriffe von Recht und cht erschüttern und der neuen Schöpfung zum voraus den Glau hre Dauer entziehen muß; ob ferner gerade jetzt,
Zeit aufgeregter politischer Leidenschaft, in wel⸗
Extreme mindestens äußerlich noch unversöhnt sich enüberstehen, und vor der Rücksicht auf einmal ausgesprochene rtei⸗ Ansichten manchmal Gründe der Staatsweisheit zurücktreten issen, der geeignete Zeitpunkt für einen dauerhaften Neubau zu ob endlich nicht wenigstens die Ordnung der allgemei⸗
kennen ist: r U Verhältnisse Deutschlands vorhergehen sollte. Jeder Unbefan— s Gewicht dieser Bedenken zugestehen müssen. Wenn die Re⸗
bereit ist, so geschiehtes theils in der Ueberzeugung, daß in man⸗ jen fehr wichtigen Beziehungen einellmgestaltung nothwendig geworden, anderen wenigstens wünschenswerth ist, theils aber und vor Al
, um im Hinblick auf die hierüber vielfach ausgesprochenen An hten und Wü g durch eine umfassende Arbeit die Vereinbarung sbst zu und die Aufrichtigkeit des Bestrebens der Re rung zu Dieses Bestreben wird bethätigt durch den
legten Verfassungs-Entwurf, welcher eine sorgfältige Re sion des bestehenden Grund⸗Gesetzes nach allen s
seinen Theilen alle Rechte und Frei
enthält und dem Lande und dem Einzelnen ten? Ganzen vereinbar sind.
bürgt, welche mit dem Wohle des
rbüurg! h
De Umstand, daß von entgegengesetzten Seiten der Entwurf mäßig gefochten wird, spricht gerade dafür, daß er den rich— Mittelweg eingeschlagen hat, und nicht nur in dem engeren
aterlande hat sich vielfache Zustimmung kundgegeben, sondern auch der gebildeten öffentlichen Meinung Deutschlands wurde das emühen der Regierung gewürdigt, durch freisinniges Entgegen kommen auf gesetzlichem Wege die gegenwärtige Verwirrung zu lö en. Der Standpunkt, welchen die Regierung bei den Verhandlun ze sen Entwurf einzunehmen hat, ist nach der Entstehung er dermaligen Verfassung, wie nach dem Gesetze vom 1. Juli v. er vertragsmäßige. Die Regierung kann sich daher auch nicht
nöthigen lassen, auf Abänderungen der Verfassung, welche nach ih rer Ueberzeugung Rechtsverletzungen enthalten oder dem Staats wohle schädlich wären, einzugehen. Sie wird und darf sich na mentlich durch Mittel, welche außer allem Zusammenhang mit der Verfassungs⸗Berathung stehen, nie bestimmen lassen,
hlerwogene Grundsätze zu verlassen. Soll die vertrags mäßige Neugestaltung der Verfassung eine Bedeutung haben und ie Bürgschaft der Dauer in sich tragen, so muß der Entschluß auf iden Seiten srei sein und darf nicht von der einen Seite erzwun— en werden wollen. Zu Exreichung dieses Ziels ist ein Entgegen von veiden Seiten, die Anerkennung des redlichen Strebens ein reiner, durch keine Nebenrücksichten getrübter Wille nöthig. ĩ Regierung hat in dem Entwurf, welchen sie Ihnen vorlegt, aufrichtige: Versöhnlichkeit bewiesen und ist auf dem Wege, welcher allein zum Ziele führen kann, vorangegangen. Ver— gleicht man den Entwurf mit den Grundgesetzen anderer Staaten, welche sich entweder durch die Erfahrung bewährt haben oder, wenn auch in neuester Zeit entstanden, das Gepräge staatsmännischer Weisheit an sich tragen, o wird man anerkennen müssen, daß er in Beziehung auf Freisinnigkeit und Eingehen auf die Forderungen der Zeit die Vergleichung auszuhalten ganz geeignet ist. Wer freilich den Maßstab jener ephemeren Produkte politischer Leidenschaft anlegt, welche in manchen kleineren deutschen Staaten in der jüngstverflossenen Zeit 6 fgetaucht und entweder bereits wieder verschwunden oder im Verschwinden begriffen sind, wird sich durch den Entwurf nicht befriedigt finden. Dieser will die Grundzüge der Verfassung einer constitutionellen Monarchie, anschließend an die bestehenden geschicht⸗ lichen Rechte und Verhältnisse feststellen, und keine republikanische Verfassung mit einem erblichen Präsidenten einführen. An dem Grundsatz der constitutionellen Monarchie und den daraus hervor gehenden Konsequenzen wird auch die Regierung unbedingt festhal⸗ ten. Nachdem sie, in der Absicht, freiwillig das anzubleten, was sie zugeben kann, in der Feststellung der individuellen Rechte der Einzelnen und Corporationen und des Wirkungskreises der Landes Vertrętung bis an die Gränze gegangen ist, deren Ueberschreitung
Den (Yeist
mit dem Bestaud einer kräftigen und geordneten Regierung in einem Staate von dem Umfang und den Kräften Württembergs unvereinbar schien, wird sie sich in wichtigeren Beziehungen zu wei⸗ ter greifenden Abänderungen des bestehenden Verfassungsrechts nicht herbeilassen. Dagegen wird sie gern bereit sein, auf Verbesse⸗ rungen im Einzelnen und auf solche Abänderungen, bei welchen die Grundlagen der constitutionellen Monarchie unangetastet bleiben und die Möglichkeit einer geordneten Regierung nicht aufgehoben wird, einzugehen. An Ihnen, hochzuverehrende Herren, liegt es, das Entgegenkommen der Regierung zu erwiedern und dem sehn lichen Wunsche des Landes nach endlicher Lösung der gegenwärti gen Verwirrung unserer staatsrechtlichen Zustände Befriedigung zu verschaffen. Wenn von zwei Parteien, welche durch die dringend sten sittlichen und politischen Gründe zum Eingehen eines neuen oder zur Abänderung eines bestehenden Vertrages veranlaßt sind, der eine Kontrahent keine Mühe scheut, durch Eingehen auf die Wünsche des anderen Theils und durch Nachgiebigkeit das Zustandekommen iner ͤlebereinkunft möglich zu machen, während der andere Kontra it die mit gutem Willen dargebotene Hand beharrlich zurückweist, liegt die Schuld des Mißlingens mit allen Folgen auf derjeni— gen Seite, welche eine Verständigung unmöglich machte. Die Re⸗ gierung darf sich daher der Hoffnung hingeben, daß auch diese hochansehnliche Versammlung in patriotischem Geiste den Ernst un⸗
serer Lage und die hohe Verantwortlichkeit beherzigen wird, welche auf Allen ruht, die an der Erneuerung des Verfassungswerkes mit⸗ zuwirken berufen sind. Es ist nicht meine Absicht, den In⸗
halt des vorgelegten Entwurfs in seinen einzelnen Theilen zu erläutern und durchzugehen, wozu sich bei den ferneren Verhand
lungen die passende Gelegenheit darbieten wird. Ich erlaube mir aber einige allgemeine Gesichtspunkte, von welchen sich die Regie
rung bei der Bearbeitung des Entwurfs leiten ließ, darzulegen. Die Aufgabe einer Verfassung besteht darin, die rechtlichen Ver
hältnisse der einzelnen Staatsbürger zu dem Staate als Ganzes, des Staatsoberhaupts und der einzelnen Organe, welche an der Ausübung der Staatsgewalt theilzunehmen haben, in ihren Grund— zügen zu bestimmen. Sie soll das unwandelbare Gesetz des gan zen staatlichen und gesellschaftlichen Daseins bilden. Eine Ver
fassung hat aber nicht den Zweck, unmittelbar als ein Verwaltungs⸗ Kodex zu dienen, eben so wenig hat sie die Bestimmung, die in ihr niedergelegten Prinzipien im Einzelnen auszuführen, auch gehören nur solche Grundsätze in eine Verfassung, welche den Charakter der Dauer an sich tragen und nicht von äußeren wandelbaren Verhältnissen oder von dem Fortschritt in geistigen und materiellen Dingen abhängig sind. Alle Verfassungen, welche sich durch ihre Dauer bewährt ha— ben, oder welche nach dem Beispiel solcher Grundgesetze in neuerer Zeit zu Stande gekommen sind und wirkliche Dauer versprechen, sind nach diesem Grundsatz entworfen, wie schon die Beschränkung ihres Umfanges zu beweisen pflegt. Es schien aus diesem Grunde insbesondere nicht angemessen, ausführliche Vorschriften über das Wahlverfahren, den Staatsgerichtshof und das Verfahren vor dem— selben aufzunehmen, zumal da jedenfalls, wenn auch noch so viel Detail über diese Gegenstände in die Verfassung gelegt wird, eine weitere Entwickelung durch die Gesetzgebung nicht entbehrt werden kann. Wenn in manchen Beziehungen mehr in Einzelheiten einge— gangen ist, als an sich nothwendig gewesen wäre, so leitete die Rüͤck— sicht auf den Zusammenhang mit anderen in der bisherigen Ver— fassung enthaltenen Sätzen oder auf die Fassung der Grundrechte, sofern sich zweckmäßig an sie anzuschließen war. In materieller Be ziehung mußte die gegenwärtige Verfassung den Ausgangspunkt bilden, da es sich nicht um eine völlige Neugestaltung, sondern um eine Revision derselben handelt. Im Wesentlichen schien die An ordnung der Verfassung wohl beibehalten werden zu können.
einem größeren Theil der einzelnen Paragraphen ließ sich gegen Inhalt nichts erinnern, und es wurde in dies Falle vorgezogen, so weit nicht die Abschneidung von Zweif ein anderes Verfahren bedingte, die bi— Für die Abänderung der Verfassung war theils nach dem Gesetze vom 1. Juli v. J. der Inhalt der Grundrechte des deutschen
1 kes maßgebend, theils das Bestreben, das Verhältniß und den Wir
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kungskreis der zur Theilnahme an der Ausübung der Staatsgewalt berufenen Organe im Geiste des constitutionellen Systems bestimmt festzustellen. Unter einer den Grundrechten entsp den Revision
hne alle
Verhältnisse der
der Verfassung konnte die Regierung nicht
nähere Prüfung und Anpassung an die gegebenen
Text der Grundrechte buchstäblich in die Verfassung eingerückt werde, besonders da sie ihren Cha ĩ n für ganz Deutsch land berechnetes Gesetz nicht erlangt haben. Vielmehr ist die Frage vie weit sie in das Grundgesetz aufzunehmen sind, eben bei der Revision der Verfassung zu lösen. Fenn aber denselben die Beach—
tung zu Theil wird, welche der vorzulegende Entwurf denselben einräumt, so kann gewiß mit allem Rechte behauptet werden, daß die Revision in Gemäßheit der Grundrechte vorgenom d
keinen Anstand finden
daher aud
Die Regierung konnte
manchmal kleinliche
Bestimmungen, welche sich seltsam in Gründgesetz ausnehmen würden, oder Zätze, welche lediglich derholungen enthalten, oder Abschnitte wie B n schriften über die Entlastung des Boden hre voll tändige gesetzliche Durchführung erhe— en, wegzulassen. Ein zelne Vorschriften schienen nicht in die zerfassung, sondern das Gebiet der Gesetzgebung zu gehören andere waren entweder zu unbestimmt gefaßt oder enthielten eine zu weit gehende Beschrän kung der Gesetzgebung und wurden deshalb in veränderter Fassung aufgenommen. Endlich war hin und wieder eine Anpassung an be sondere Landesverhältnisse und die Rücksichtnahme auf die Stim mung und Gefühle der großen Mehrzahl des Volks nöthig.
Die letztere Rücksicht mußte insbesondere bei den gen über das Verhältniß der Kirche und Schule wohl den, und die Regierung benutzte gern die ihr in dieser über einzelne Artikel des Entwurfs gemachten Erinnerungen. Bei aller Gewissens- und Religions-Freiheit der einzelnen Staatsbürger kann in einem Lande, wo die Bevölkerung der weit überwiegenden Mehrzahl nach der christlichen Religion zugethan ist, wo die ganze Bildung aufs engste mit der Entwickelung des Christenthums zu
sammenhängt, wo alle Lebensverhältnisse und gesellschaftlichen Ein
richtungen von dem Einflusse der christlichen Kirchen durchdrungen sind, das Vorherrschen des christlichen Glaubens, der christlichen Sitte, der christlichen Weltanschauung, auch in politischen und bürgerlichen Angelegenheiten durch kein Gesetz beseitigt werden. Warum sollte nun die Verfassung dasjenige, was sich in allen Staats⸗Einrichtungen fühlbar macht, nicht anerkennen, warum nicht aussprechen, daß sie für ein christliches Land bestimmt ist? Mag auch manchen sich hochdünkenden Geistern der positive, Christenglaube zum Anstoß geworden sein, so ist doch noch immer die große Mehr— heit des Volks dem Glauben der Väter zugethan, und einer Ver fassung steht es wohl an, an den unwandelbaren Grundlagen jedes
beachtet wer 5 Beziehung
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Staatsvereins festzuhalten. Wenn ferner auch der Grundsatz, daß die Kirchen ihre eigenen Angelegenheiten selbstständig verwalten, aufge⸗ stellt wird, so ist es doch ganz unthunlich, daß jene großen christlichen Kir⸗ chen, welche mit geringen Ausnahmen die ganze Bevölkerung umfassen, wie Privatgesellschaften behandelt werden, und in das Verhältniß voll
ständiger Trennung vom Staate treten. Es ist nicht möglich, die im Laufe der Jahrhunderte aufs engste verflochtenen Beziehungen der weltlichen und geistlichen Gewalt kurzweg abzubrechen, und ebensowenig läge eine solche Isolirung in dem beiderseitigen In⸗ teresse. Der Staat hat die segensreiche Wirksamkeit der Kirchen besonders in einer Zeit, in welcher Sittenverderbniß und Ruch⸗ losigkeit frech hervortritt, hoch zu schätzen, ihre Diener zu unter stützen, und anzuerkennen, daß wahre Religiosität die sicherste Grund
lage der Sittlichkeit und auch der bürgerlichen Tugenden ist. Die Kirchen stehen in äußerlicher Beziehung zum Staat, und es kann ihnen dessen Wohlfahrt nicht gleichgültig sein; sie können den Schutz des Staats für ihre Rechte und ihre Wirksamkeit in Anspruch neh
men, sie können verlangen, daß ihre Verfassung und Einrich— tungen beachtet und nicht lediglich wie ein Gesellschaftsvertrag be
handelt werden. Sobald die einzelnen Verhältnisse ins Auge gefaßt werden, zeigt es sich, wie vielfach diese gegenseitigen Bezie⸗ hungen und Berührungen sind, und wie schwierig eine vollständige Lösung derselben ist. Endlich liegt es ganz in dem wohlverstande⸗ nen Interesse des Staats, daß hei dem Unterricht in den Schulen den Kirchen der gebührende Einfluß eingeräumt wird, damit von ihnen in den Herzen der Jugend wahre Religiosität gepflanzt und durch den sonstigen Unterricht nicht wieder unterdrückt werde. Die⸗ ser Antheil an dem Jugendunterricht ist zugleich eine gerechte Forde⸗ rung der Kirche. Die Regierung hat, indem sie diese Verhältnisse berücksichtigte, sich allerdings theilweise von dem Worte und viel⸗ leicht noch mehr von dem indifferenten Geiste der Grundrechte ent⸗ fernt; sie ist aber der Ueberzeugung, daß sie dabei nicht nur im Interesse des wahren Staatswohls, sondern auch im Sinne der gro⸗ ßen Mehrzahl des Volkes handelte, welches mit ihr in der christli⸗ chen Neligion die beste Stütze der Familie und aller gesellschaftli⸗ chen Einrichtungen findet. In dem Verhältniß der zur Theilnahme an der Ausübung der Staatsgewalt berufenen Organe ist auf der einen Seite die vollständige und ausschließliche Ver⸗ antwortlichkeit des Ministeriums für alle Handlungen der Regierung auf das bestimmteste ausgesprochen, und was irgend diese Verant⸗ wortlichkeit schwächen könnte, beseitigt, auf der anderen Seite aber der Landes-Vertretung außer manchen besonderen Befugnissen die wesentliche Mitwirkung bei der Gesetzgebung, bei der Ordnung des Staatshaushalts und der damit zusammenhängenden Aufbringung der Mittel zur Deckung des Staatsaufwands, bei der Bestimmung der kriegsdienstpflichtigen Mannschaft, nicht minder die Prüfung der Vollziehung des Staatswirthschaftsplans, die Kontrolirung der Ver⸗ waltung des Staatsschuldenwesens eingeräumt. Allerdings ist ihr aber keine souveraine Gewalt zugedacht, welche ihr auch bisher nicht zukam, und mit dem Wesen einer constitutionellen Monarchie im Widerspruch stände, und eben so wenig konnte ihr eine Theilnahme an der Ausübung der vollziehenden Gewalt zugestanden werden. Vielmehr erforderte eben so die natürliche Stellung der Regierung zu der Landes⸗Vertretung, wie die Rücksicht auf eine
tung, daß die bisher bestandene allgemein anerkannte Anomalie, wonach
das Staatsschuldenwesen von den Ständen verwaltet wurde, aufhöre, und
// gute Verwal
Finanzverwaltung an die Regierung,
dieser Theil der allgemeinen 1 jedoch unter genauester Kontrole durch die Landesvertretung, über gehe. Da in der Abänderung der bisherigen Bildung der Stände— versammlung, welche in Folge der Aufhebung der Standesvorrechte unabweislich geschehen muß, die tiefgreifendste Umgestaltung unseres — sesetzes liegt, so mußte sich die Regierung besonders ver pflichtet finden, diesem Abschnitte des Verfassungsentwurfs die sorg⸗ iltigste Erwägung zuzuwenden. Je größer der Einfluß der repräsenta—⸗ Körper bei einem entwickelten constitutionellen Leben ist, desto und das Wehe des Landes von der richti dieser Versammlung ab. Bei den überwie— genden Gründen, wels für das Zweikammer⸗-System sprechen, konnte die Regierung keine Veranlassung finden, in ser Beziehung Wenn nach Beseitigung von
r Kammern aus Wahlen her⸗
das Wohl
9 Sipsor Dill
von dem Bestehenden
rechten die Mit bei sollen, und die Vertretung v besonderen Berufs⸗Inter⸗ essen mit dem Prinzip der allgemeinen Landesvertretung nicht Art aus
vereinbar überdies aber kaum eine gerechte
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r Grunds verletz ß Maaße ? i ich ein , Berechtigung entsprech nuf Diesc ner großen Ausdehnun ĩ Theilnahm ng epmied wenn ö 161 1 6 e 1 1 ht 4 r Wahlen für die vel sonder uch . 1 zür die letztere bedarf es aber, ni ih kor en tende und ruhig erwägende Charakter ausgedrückt sein Unterscheidung von der zweiten Kammer Diese kan wenn Verschiedenheiten des Standes und Berufs nicht sind, kaum in anderen Merkmalen, als in dem höhe
einem gewissen Vermögensbesitz gefunden werden. s mung des letzteren muß auf die Vermoͤgensverhältnisse Rücksicht nommen werden, um nicht einerseits den Kreis allzueng zu ziehen andererseits den angestrebten Zweck bloszustellen. Die Regierung glaubt bei Feststellung des im Entwurfe bezeichneten Maßstabs da r Verhältniß n beiden Richtungen getroffen zu ha ben. Vergleicht man (
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die vorgeschlagene Einrichtung mit der nsherigen, so muß der große Fortschritt einleuchten; sie hat aber auch die Vergleichung mit anderen bewährten Verfassungen neuerer Zeit in keiner Weise zu scheuen. Endlich hat die Regierung durch Aenderung der bisherigen Grundsätze über die den Mitgliedern der Volkvertretung zu leistende Entschädigung die Bürgschaften da für zu erhöhen gesucht, daß die Theilnahme an dem politischen Leben möglichst frei von Nebenrücksichten bleibe, und dadurch einer— seits der Beruf des Volksvertreters in der öffentlichen Meinung
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