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5 7 19 N 9 31 1 viake rt vie * sfte 1 h 0, 000 Thaler Von dieser Summe ist bisher erst die Halste zur N ss ingezoae a amm a Filisch vas B isse eingezogen worden, da damit voraus sicht ich das Ve *
r 1 rägt denn auch die Gesammtsumme der bisher aus der
t * 2 el 1 z 1n 5 . 8 s ⸗ wa 300 h kasse empfangenen Gehalte und Pensionen nur etwa Sol! * aler Pi oro m w * 899 36 16 0 Häl ' Die Vereinskasse, deren Baarbestand einstweilen etwa zur al te . 8 13 ö in Kredit- Kassen Obligationen zinstragend angelegt ist, aß * 62 2 ł ; C Mittel 106 z hefir also jetzt schon im senügender Mittel, um auck 6 1 . f 6 M abe, be No e Aubzahlungen, felbst in größerem Maßstabes he e 4 J 5heorhal 7 2 en l T Linr um auch außerhalt Kassel ö * j f he on ein 1 Uvz 91 [ 1 J 1 nl 1 * m 9 Hanar ᷣ irh 21 hi 5 e di ertheilten Ar ersel l wieder zurückge n enn zum Re e 2 R in 1 Ulotl 1 — s Dir mi 2 .; ez Dir beauftragt 1* 855 * M 91 . . 2 A. 3tg.)
o 91 64 8 heut den Antrag d
einer allgemeinen Maß- und Ge zerzogthum (Berichterstatter Dr. Frese sung im Wesentlichen angenommen. Dasselb
französische Kilogramm und Litre, resp. M
u Drei Dezimeter —1 Werkfuß von 10 nien. Zehn Werkfr ß ; 1Werk⸗Ruthe uß n Feldschuh Net olle. ehn Fe Feldruthe. Flächenräume
) Duadratwerk-Fuß und Ruthen berechnet. 100 1 Quadratfeldruthe, 100 Quadratfeld pern soll der kubische Gehalt nach Kubik⸗W werden. Ein Klafter Brennholz wie bisher 1 14 Ki
80 8 (maße 3fter Ciobif - Decin dem Hohlmaße ZLiter: Kubik⸗Deecin
Feldfrüchten: 1 Malter — 4 Simmern oder 93 , f 1Kump f — 4 Gescheid; 1 Ges — * Liter. Die 150 Lite: 13 Liter. Die h Schoppen 2c. Da tüe 8 Ohr
wird das Kilt
cimeters destillirten istand s
zu Grunde gelegt Kilogramm,
—4 Quentchen; 1 Quentchen àRicht⸗Psennige. 1è0Centner oder 50 Kilogramm In Ansehung des
wichts bleiben die Bestimmu der allgemeinen Münzco
6 129 24 Sl rvanzen des Gold
16 vom 39.
jedoch mit der
Juw theker kung auf das eigentlich ptire Fr 1 61 1rt, . N 1, 8 f J to rten des⸗-Versammlung. (Fortsetzung. estrig euß. Staats⸗Anzeig Der Köonigli l z
dänische Herzoglich holstein-lauenburgische Ge sandte legte in dieser nämlichen Sitzung gegen die Dazwischenkunft der Königlich preußischen Regierung in, beantragte die Verhinderung der Fortdauer derselber sich auf das der Krone Dänemark durch England inno 1720 und durch Rußland anno 1773 garantirte ig und legte die Gründe dar, lche den Beitritt mit die sem Herzogthum zum deutschen Bunde Sr. Majestät dem Kö von Dänemark unthunlich machten. In derselben Sitzung men aber auch zwei durch den von der provisorischen Regierung nach Frankfurt gesendeten Justizrath Schleiden überbrachte Anträge uf Anerkennung dieser provisorischen Regierung und auf Aufnahme es Herzogthums Schleswig in den Bund zum Protokoll. Schon am 4. April erfolgte (58. 228) der Beschluß: „I) es sei in Gemäßheit des Artikels 38 der Schluß⸗Akte zu erklären, daß Gefahr eines Angriffs für das deutsche Bundes— n vorhanden sei, 2) daß Preußen, um eine einheit⸗
k König
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ta⸗
land Holstei liche Leitung in die militairischen Maßregeln zu bringen, ersucht werde, sich mit den Staaten des 10ten Armee⸗Corps zum Schutze der Bundesgränze in das Einvernehmen zu setzen, und 3) daß die Bundes - Versammlung bereit sei, behufs Verhütung von Blutver
gießen und zum Zweck der Herbeiführung einer gütlichen Einigung die Vermittelung zu übernehmen und Preußen ersuche, das Ver mittelungsgeschäft, Namens des deutschen Bundes, auf der Basis er unverkürzten Rechte Holsteins, namentlich auch auf die staats che Verbindung mit Schleswig, zu führen. Auch ward die Voraussetzung ausgesprochen, daß die Feindseligkeiten sofort einge stellt würden und der Status quo ante wieder hergestellt werde.“
Diesen Beschlüssen folgten am 12. April, veranlaßt durch die der Bundes Versammlung beigegebenen Männer des öffentlichen ertrauens, weitere Beschlüsse, namentlich auch auf die oben be⸗ merkten Anträge der provisorischen Regierung zu Rendsburg. Im 2b7 des Protokolls heißt es nämlich weiter:
„Die Bundes⸗-Versammlung sieht sich veranlaßt, in Verfolg ih⸗ Beschlusses vom 4. April d. J., die schleswig- holsteinische An⸗ gelegenheit betreffend, 1) zu erklären, daß, falls dänischerseits die Linstellung der Feindseligkeiten und die Räumung des Herzogthums Schleswig von den eingerückten dänischen Truppen nicht erfolgt sein sollte, dies zu erzwingen sei, um das durch den Bund zu schützende Recht Holsteins auf die Union mit Schleswig zu wahren ; 3 da nach ihrer Ueberzeugung die sicherste Garantie jener Union durch den Eintritt Schleswigs in den deutschen Bund erlangt werden würde, Preußen zu ersuchen, bei dem Vermittelungsgeschäft möglichst auf diesen Eintritt hinzuwirken; 3) sich dahin auszu— Frechen, daß der Bund vie proviforische Regierung, welche sich mit Vorbehalt der Rechte ihres Herzogs und Namens desselben zur nothgedrungenen Vertheidigung der Landesrechte konstituirte, als n g fielen anerkenne, und daher von der vermit= e! al n en Regierung erwarte, daß ge die Mit- Schutz nehme.“ ** orischen Regiernng und deren Anhänger in
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; i, 36 gefaßt war, erklärte der für Holstein und
p zersammlung angehörige Bundestags⸗Gesandte
Freihert von Dechlin, daß er durch die Rinerkennung der isori schen Regierung der ? 6 e Anerkennung der provisori schen 9 9 Herzogthümer Schleswig- Holst ö sei, aus der Versammlung aus zuschesd e , , ,. genthigt Föes fewohl wegen des hen d hei en ö'doch alle Rechte seines
o t derzogthums Schleswig als der Herzog⸗
für Oftober reichlich gedeckt werden konnte. Wirllich be
aun: „Die Regierung zu age Einquartirungs⸗Verhält⸗ Höchstern statt 18 Kr. einen Mehr
lligeu, resp. aus der Staatskasse vorzu⸗ Snell's: „Die Regierung aufzufordern, gegen die Einkasernirungs-Verhältnisse vor⸗ e das von der Regierung eingebrachte
ist gleich dem 10,000, 000sten Theil des
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1742
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Note des Königlich englischen Gesandten am berliner Hofe tene Erklärung, nebst der Antwort-Note des
.
Ministers der auswärtigen Angelegenheiten am 22. April der Bun⸗
des⸗-Versammlung vorgelegt. (Sept. Prot. S. 5 6 wird erwiedert: Preußen handle in dieser Angelegenheit nicht isoli
sondern nur im Verein mit seinen Bun
Schleswig beschlossenen Maßregeln einseitig zu sistiren oder zu än⸗ dern keine Befugniß habe. Am Schlusse der Note heißt es:
i le Gouvernement Britannique vonlait, par mn luence ur le Gouvernement Danois. contribuer à cette p isi cation. la Diete Germ ii qu re onnaitrait ins lo
les bons flice d'un allié bie nveillant lan
et 40 Pordre. uß gi dahin: 1) daß an den Bun 12. April festzuhalten sei 2) daß
insofern eine Abkürzung der Feind
NI
stände, die bona officia Englands zur Ausgleichung der T
Embargo belegt worden. Die
daher am 29. April
nicht einmal annäherungsweise den verur
chte haden decken eine solche Occupation des dänischen zebietes Platz greifen e, als nach Lage der Dingent
lich und geeignet erscheinen werde, um ein hinreichendes Unterp
en Händen zu haben. Hiermit erklärte sich die Bundes⸗ l einverstanden. Auf einen späteren, A genhei n, am 4. Mai gestellten Antrag, daß zes gnahn
aller dänischen Schiffe in allen deutschen Häfen zun Beschluß verfügt und für di durch Dänemark ) us sprochen werden ! n. Hier mit endet im Wese Versammlung soweit sie hier in n ihr keine ) Mol 1 . . Mesckaffon weiteren Beschlüsse gefaßt, Beschassen⸗
n nemark als Herzog von Holstein und auf ste versage. Aus idung Holste n ut . ein ig in h zleswigs nicht dann en Verbindung Schleswigs mit
6 2 r s 1 35 aGgorloi kat 89 * 286 38 . auf dieses und dessen Einverleibung in den Bund gefor
dert werden könne.
bei Gelegenheit der Bundesverhandlungen über Wiederherstellung der landständischen Verfassung in Holstein, noch 1846 bei dem Be schlusse vom 17. September, als in der Kompetenz des Bundes be
gründet angesehen worden. Die Verbindung Schleswigs mit Dä nemark sei von England, Frankreich, Rußland und 1
Der König
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1
. Ueber die Erbfolge in Holstein walteten al
ob, die eine dereinstige Trennung dieses Herzogthums t
möglichst schütze zweifel
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pon Schleswig herbeiführen könnten, deshalb sei es unmögl y R 3 212 Y Hvoönnlichke 3 r Sor ] urch einen Machtspruch die ewige Unzertrennlichkeit beider Her
zogthümer auszusprechen. Wenn von dem Bunde auf Wiederher stellung des Status quo ante gedrungen werde, so könne damit nur die Wiederherstellung der rechtmäßigen * rdnung und inne Ruhe gemeint sein, es sei bundesgesetz licher Beruf des hierfür zu sorgen; wäre ein solcher Status quo ante h dann könnten vermittelnde Verhandlungen, zu he geboten werde, erst Erfolg haben. Königlich dänif — so schließt diese Erklärung nichts versäu e liche Verständigung herbeizuführen, allein Bestrebungen und Vorschläge seien Königlich preußischerseits unberücksich tigt und unbeantwortet geblieben Sollte, gerechte .
wartung zuwider, Preußen und der B be de z Verfahren beharren, so bleibe der Königlichen Regierung nichte übrig, als ihr gutes Recht mit allen Mitteln, worüber sie verfügen könne, zu vertheidigen. Würde nun gar noch der Bund die Ein verleibung Schleswigs aussprechen der auch nur Bundestruppen in diefes Herzogthum einrücken lassen, so müßte die Königliche Re gierung dies wle ein offenbar feindseliges Einsch
(Schluß in der Beilage.)
Frankfurt a. NM . Die Frankfurter Ober Postamts⸗-Zeitung enthält in ihrem amtlichen Theile ferner folgendes Protokoll der Plenar⸗ Versammlung
Geschehen Frankfurt a M., den 3. Oktober 1850
In Gegenwart: Von Seiten Oesterreichs: des Kaiserlich Königlichen Herrn Wirklichen Geheimen Raths Grafen von Thun-Hohenstein; von Seiten Sachsens: des Königlichen Herrn Geheimen Rathes Nostitz un d Jänckendorf; von Sei ten Bayerns: des Königlichen Herrn General Majors, Rit⸗ ters von Fylander; von Seiten Hannovers: des von dem Königlichen Herrn Bundestags⸗ Gesandten, Legations⸗Rathes Dr.
Detmold, substituirten Königlich sächsischen Herrn Bundestags⸗ Gesandten von Nostitz und FJänckendorfz von Seiten Würt⸗ tembergs: des Königlichen Herrn Geheimen Legations-Rathes von Reinhard; ven Seiten Kurhessens: des Kur fürstlichen Herrn Staats ⸗Müitisters Hassenpflug; von Seiten des Großherzogthumgz Hessen; des Großherzoglichen Herrn Ober ⸗-Appellations⸗ und Cas
sations⸗Gerichts⸗Rathes, Dänemarks
Freiherrn von Münch-Bellingh wegen Holstein
des Königlich dänischen Herrn Kammerherrn von Seiten der Niederlande wegen Luxemburg und niederlaͤndischen
thümer Holstein und Lauenburg feierlich verwahre. Nachdem die militairifchen Operationen unter Leitung des mit Ermächtigung der des- Versammlung von der Königlich preußischen Regierung
außer allem
Zweifel stellt, daß Dänemark,
von Holstein, Artikels die en wollen, vor dem Einschreiten mit eige
) legitimen Autorität in Hol
U
ernannten Oberfeldherrn begonnen hatten, erfolgte eine Erklärung der Königlich großbritanischen Reglerung, durch welche gegen den Einmarsch in Schleswig Einsprache erhoben und die Königlich preußische Reglerung aufgefordert ward, der englischen Garantie vom Jahre 1720 Rechnung zu tragen. Es ward diese in einer enthal
s Königlich preußischen
Limburg: von Scherff; von Seiten von Meck Großherzoglichen Herrn Geheimen Jus Liechten stein: Herrn Geheimen Staatsraths Dr. von Linde; von Se Sch burg⸗-Lippe's: des Fürstlichen Herrn geheimen Kabine 8⸗R Strauß; von Seiten Hessen⸗Hombur d Herrn wirklichen Gehe des Kaiserlich
Staats rathes enburg⸗Strelitz: des Oertzenz;
Größherzogli n e droößherzog wären wede
Bestimmungen
en Rathes Freiherrn oösterreichischen
1 desgenossen, Namens und in Vollmacht des deutschen Bundes, und daß es daher die wegen
hannöverische
bezüglich der Ratification eutschen Bundes mark abgeschlossenen Friedensver s iltenem Auftrage
Königlich hannöverischen Regierung
n Blutvergießens davon zu hoffen isse renz zwischen Dänemark und dem deutschen Bunde angenommen wer⸗
zu ermächtigen sei, Namens des Bundes Indes hatten die Feindseligkeiten ihren auch die deutsche Schifffahrt; denn des Bundesbeschlusses vom 12. April, leswig einrückten, waren allein 40 bis 50
glich
da ein auf dänische Schiffe in deutschen
Ratisication
sandtschaft ersucht
bche Einmischung sei auch nie, wener 1823
n Dänemark sei also völlig befugt, sie auf⸗ olle dabei aber die Selbstständigkeit Schleswigs
1. 2 8 2 ! — 241 Fürstlichen Herrn eheimen Ka
„n 1404 6 ster reichischen
Ernennung des
Substitution
den Königlich
Die Führung
Der Gesandte für Schaumburg Uebereinkunft zwischen den Gesandten der 19ten Kurie ? ür dieselbe in den Sitzungen der Bundesversammlu weitere Anzeige auf ihn übergehe des Friedens⸗Vertrags
Lippe zeigt an heute an bis
Jänemark wegen Holstein und Lauen burg sandte wird sich beeilen, den Inhalt und das einen rstellende Ergebniß der heutigen Abstim llerhöchsten Hofes zu bringen. lärungen und Beschlußnahmen unter Be Friedens enthaltene Verwahrung darf er hinsichtlich des mehrfach in Friedens, sich auf m in der ersten Sitzung zu abgegebenen Erklärung im Berichte des
segensreichen
Frieden verhoffentlich siche mung zu Kunde seines er demselben weitere Erk ziehung auf die im aller Rechte vorbehalten muß, Anrege gebrachten Art. 1 erkennung beziehen, folge allerhöchsten Auftrags von hoher Versammlung erwählten Ausschusses zu
Art. 3 des
por 146 er demnachst
des berliner welche der von il
erforderlichen Auseinandersetzungen
Betheiligten
wünschensw
zu Entschädigungen berechtigten
1743 Kommunen zu verbürgen und zu vermitteln. Der Gesandte ist beauftragt, die Erklärung hinzuzufügen, daß sein Allerhöchster Souverain aus diesen Gründen Zahlungen, welche der mehrge nannten Statthalterschaft oder einer anderen nicht von Sr. Maje stät anerkannten Behörde für den Aufenthalt und die Verpflegung deutscher Truppen in den Herzogthümern Schleswig und Holstein
geleistet werden möchten, als nicht geschehen betrachten werde.
Er verwahrt zugleich feierlich die desfälligen Rechte sein Allerdurchlauchtigsten Souverains, in Allerhöchstdero Eiger schaft als König von Dänemark, wie als Mitglied deutsck 1d und darf die Bitte, daß di —ł Ver g zur Kenntniß der höchsten Regier wer hoher Versammlung um so vertrauensvoll maebe Erwiederungen, welche in dieser berei derselben an ter ss kommenden politischen und t 1 2m U 1 ( n 1 1 ] ( 1 nen Be 91 11 einer l u Mün l n zu ru ĩ töni c e 6 1 1 in n ö er In 1 11 z 1 nde * 1 1 16 U t m ĩ J s rtl I I — W 1 J eutsch 1 J 1 l Del st 1 l z Ie n n . u nne höchstt — chei — lich f 1 1 1 ö 1 r kren Den 1 97 11 1 Ein te . Se Vl welch . en — Met diejenigen welche diese richt r: ⸗ ancement gleichgestellt 1 Die permanente Kommission hält eden n . lcher Dupin präsidirt. Gegenstand der Debatte ist de : des (mehrfach erwähnten) Artikels aus dem Constitutionnel die Kommisston im Moniteur Der Minister Bar l Werk
wird darüber interpellirt
— t übrigens von dem Faklum nicht minder .
da die Auf⸗
Kommission
solchen Ver⸗