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rfahrungen ist mit Sicherheit anzunehmen, daß im Wesent, die Kompetenz hegten, diese Zweifel haben allen lassen. ö seng ändern wird, daß die Gemeinschaftlichkeit des glaube, damit wird wohl die Frage wegen der Kompetenz i. Wechsel· und Handelsrechts vor wie nach ungeachtet der allge⸗ 2 gefunden haben. . . meinen Geltung der Wechselordnung und des Handelsgeseßz Bas nün den Antrag selbst , so werde ich ni buchs in nicht unerheblichem Umfange mehr eine formelle als auf eine ausführliche Rechtfertigung desselben h. eine sachliche, mehr eine scheinbare als eine wirkliche sein und einlassen, sondern nur ganz kurz die ursprüngliche Absicht bleiben wird. Denn es haben die beiden Gesetzbücher nicht sächsischen Regierung, die sie bei der Vorlage des Entwurfs . allein in Ansehung leitender Prinzipien, sondern auch in habt hat, auseinander etzen. Die sächsische Regierung ist dazu haũ;. Betreff einer großen Zahl von einzelnen Vorschriften sächlich und in erster Linie durch sachliche Motive bewogen worden die abweichendste Auslegung und das verschiedenste Ver⸗ Sie hat sich sagen müssen, daß, nachdem beschlossen worden warn ständniß erfahren. Der Doktrin und der Praxis ist eine ein. Wechselordnung und das Deuische Handelsgesetzbuch als Bundes; heitliche Löfung dieser Streitfrage nicht gelungen. Die Praxis setze zu proklamiren, dann auch unbedingt nothwendig sei, irge hat im Gegentheil zu einem ganz anderen, in der That be⸗ eine Vorkehrung . treffen, um die gleichmäßige, nicht b klagenswerthen Ergebniß geführt. Durch die Judikatur, insbe⸗ bem Wortlaut, sondern auch dem Geiste des Gesetzes entsp sondere durch die Judikatur der obersten Landesgerichte ist es chende Handhabung derselben, im ganzen Bunde sicher dahin gekommen, daß in dem einen Staate diese, in dem an- stellen, und fie hat nach reiflicher Erwägung der Sache kei deren Staate jene Auffassung sich ,, hat und die maß⸗ wpassenderen und. keinen zweckmäßigeren Ausweg zu dies ebende geworden ist. Mit vollem Rechte darf die Ber Zwecke finden können, als den Ihnen vorgeschlagenen. D , ,. aufgestellt werden, daß die Gemeinschaftlichkeit diese Idee nicht so ganz unbegründet war, hat sich wohl des Wechselrechts und des Handelsrechts, ungeachtet der allge⸗ durch bewährt, daß auch in dem Bundesrath und in d meinen Geltung der Wechselordnung und des Handelsgesetzbuches Justizausschusse des Bundesraths, welcher eine Anzahl au in Folge der großen Zahl von Streitfragen, welche durch die zeichneter Juristen enthält, nichts Anderes und kein bess Gesetzbücher hervorgerufen sind, und durch die große Zersplitte. Weg vorgeschlagen worden ist., sondern man anerkannt rung der Judikatur der obersten Landesgerichtshöfe eine im daß unter den einmal obwaltenden Verhältnissen dies der hohen Maße mangelhafte ist und, wenn keine Abhülfe erfolgt, . oder wenigstens der Weg ist, der am sichersten zum Zieh auch bleiben wird. Es wäre ein Irrthum, den eingetretenen ührt. Daß sich dabei, vom rein juristischen Standpunkt an Erfolg den Gesetzbüchern zur Last zu legen; der Vorwurf würde manche und große Bedenken erheben lassen, das haben gen ein unbegründeter sein, weil die Gesetzbücher nach dem über die Verfasser des Gesetzentwurfs und diejenigen die über ih einstimmenden Urtheil aller Sachkundigen den billigen und ge⸗ in Berathung getreten sind, vollkommen gefühlt; die Frage mi rechten Anforderungen im Allgemeinen genügen, ja sogar zu aber die; wollte man wegen der Schwierigkeiten, die sich do den gelungensten Werken der modernen Gesetzgebung gehören. zu erreichenden Ziele entgegenstellen, die Erreichung des Zw Das Uebel ist durch andere Gründe herbeigefuͤhrt. Einer der selbst aufgeben? Deswegen, weil man nicht etwas absolut Vl auptsächlichsten Gründe liegt unverkennbar in der Verschieden⸗ kommnes herstellen konnte, überhaupt auf jeden Versuch Ver 3 des in den einzelnen Staaten bestehenden partikularen leisten? Dazu haben wir uns nicht entschließen können. Dan Rechts und in der Verschiedenheit der inneren Verhältnisse und hat sich auch der Bundesrath nicht entschließen können. Daß names Einrichtungen. Es kann nicht fehlen, daß das in den ein zelnen Staa. lich die Bestimmungen über die Kompetenz Anfechtungen unt ten neben den Gesetzbüchern geltende bürgerliche Recht in Verbin⸗ liegen, daß die Definitionen, die hier gegeben sind, man dung mit den innern Einrichtungen und Verhältnissen auf die gegen sich haben, läßt sich nicht verkennen; aber es war nach Auslegung und auf die Anwendung der einzelnen Vestimmun besten und gewissenhaftesten Ueberzeugung derer, die den gen der gemeinsamen Gesetzbücher einen maßgebenden Einfluß wurf gemacht und berathen haben, nicht möglich, etwas Bess Ubt und eine vorhandene Entwickelung des gemeinsamen Rechtes in an seine Stelle zu setzen, ohne zugleich nach anderen Seiten hin erheblichsten Maße begünstigt. Es jst in der That eingetreten, was im der Zweifel und Bedenken zu erregen. Ganz gewiß wird aber Anfang von Seiten gewichtiger Autoritäten besorgt worden istt, dem Seiten des Bundesraths kein Widerstand entgegengestellt we geltend gemacht wurde, die Wechselordnung und das Handels- wenn aus der Mitte des Reichstags Vorschläge kommen sollte Gesetzbuch würden zu einer Gemeinschaftlichkeit des Wechsel⸗ die Sache klarer machen, etwaige Zweifel noch beseitigen und Handelsrechtes nur dann führen, wenn zugleich durch Ein⸗ so im Geiste des Ganzen zur besseren Erreichung des Zw setzung eines gemeinsamen obersten Gerichtshofes für eine ein beitragen. Ebenso rein sachliche Motive haben vorgewalte heitliche und gleichmäßige Entwickelung des gemeinsamen Rech⸗ dem Vorschlage der Stadt Leipzig, als Sitz des obersten tes gesorgt werde. Der Ihnen vorgelegte Gesetzentwurf be⸗ delsgerichtes, und ich möchte gegen die erste Rede, die . auf diesem einfachen Wege, dem Verluste eines kost⸗ wohlwollend sich für den Gesetzentwurf aussprach, mir doch aren Gutes vorzubeugen und dessen vollständige Erreichung einzige Bemerkung erlauben, daß wir nicht von der An zu ermöglichen. Wie der Gesetzentwurf, seinen Zweck ausgegangen sind, daß, weil gerade Sachsen den Vorschlag h erreichen fucht, wird gleichfalls nur Billigung verdienen. macht hat, nun auch der Sitz des Bundes handelsgen 6 ist ein Weg gewählt worden, welcher von allen denkbaren tes nach Sachsen hinkommen müsse. Einen solchen In der einfachste ist: Der neue oberste Gerichtshof soll für die nimatkontrakt, etwa do ut des oder facio ut des, ha) wechsel- und handelsrechtlichen Prozesse an die Stelle der obersten wir mit dem Bunde nicht abschließen wollen, ; Landesgerichte treten und in jeder einzelnen Sache das Ver⸗ wir haben uns rein aus Zweckmäßigkeitõgründen für die Si fahren im Wesentlichen dasselbe sein, als wenn der oberste entschieden. Warum gerade Leipzig sich zum Sitze des 9 Landesgerichtshof zuständig wäre. Indem dieser einfache Handelsgerichts eignet, ist wiederholt heute schon erwähnt n Weg gewählt ist, kann das Gesetz sich auf wenige den. Man hat besonders auch auf seine geographische! Bestimmungen beschränken. Zugleich aber bleiben die hingewiesen, und ich möchte nur kurz noch auf einen Umsth abweichenden prozeßrechtlichen Systeme, Institutionen, Grund⸗ aufmerksam machen, der wohl schon angedeutet, aber n sätze und Vorschriften der partikularen Rechte möglichst spezieller ausgeführt ist. Es ist der Umstand, daß Leipzig! unberührt. Endlich wird auch die Entwerfung einer blos ein bedeutender Handelsplatz mit einem zahlrei Gerichtsordnung für den neuen obersten Gerichtshof entbehrlich, intelligenten Handelsstande, sondern auch der Sitz einer Gexichtsordnung, welche wegen der großen Verschiedenheit wichtigen und allgemein anerkannten Universität ist, der partikularen Prozeßrechte mit schwer zu beseitigenden Hin ⸗ daß eine solche wissenschaftliche Atmosphäre dernissen und Schwierigkeiten verbunden wäre, Freilich lassen Sitz eines obersten Gerichtshofes gewiß von high, Wert sich gegen den Gesetzentwurf einige Bedenken erheben, ich 6. Ich bitte also, den Vorschlag von Leipzig al
—
aber nicht, daß es nothwendig sein wird, schon jetzt auf diese tiven, in der Sache begründeten ansehen zu wollen. Bedenken näher einzugehen, zumal sie in den Motiven de Ent⸗ wie gesagt, nicht näher auf die speziellen Einwände eing wurfs näher hervorgehoben und, wie ich glaube, genügend be⸗ die hier gemacht worden sind; es wird dazu, wenn es nn leuchtet worden sind. sein sollte, sich weitere Gelegenheit finden. Nur in Bezug.
— In der Debatte ergriff auch der Königlich sächsische ein Bedenken, das von einigen Abgeordneten erwähnt ist, Staats⸗Ninister Frhr. von Friesen das Wort: . —; t
Fteine Herren“ Da der Gescentwurf zunächst durch die entstehen können, ob Das oberste Handelsgericht oder Initiative der Königlich sächsischen Regierung veranlaßt worden oberste Gerichtshof in den einzelnen Ländern ko t ist, so halte ich mich verpflichtet; auch heute hier einige Worte möchte ich Ihnen die ing vorlegen, ob Sie Ih darüber zu sagen. Ehe ich auf die Sache näher eingehe, erlaube ö . r ich mir, den letzten Bemerkungen des Hrn. Abg. Windthorst meinen, grade dieser 8. l wäre zur Erledigung dieses gegenüber etwas zu konstatiren, nämlich den Umstand, daß der vollkonimen klar und maßgebend. Ob Sie über die Vol dorliegende Gesetzentwurf in der Sitzung des Bundesraths mit sofortige zweite Berathung eingehen oder in einen Au einer Stimmenmehrheit angenommen wörden ist, die weit über verweisen wollen, will ich ganz der Entschließung des zwei Drittel der Stimmen hinausgeht, und daß in Folge dessen überlassen. auch diejenigen Mitglieder, die anfänglich einige Zweifel gegen — In der Debatte über den Entwurf einer Gem
elben heute hier nich R
1507 Ordnun erklärte der Präsident des Bundeskanzler: Amtes, torisch machen zu wollen,
Kirkl. Geheime Rath Delbrück, zu §. IA, das Verfahren bei großen Bedeutung dieser
der Genehmigung gewerblicher Anlagen betreffend; tende ist.
die jedenfalls im Verhältniß zu der
Einrichtung eine höchst unbedeu⸗
Peine Zerren! Durch die wesentlich vercinderte Form, = Die zu 8. 29 gestellten Amendements gaben dem Präfi. welche der in der gestrigen Sitzung besproͤchene Abänderungs. denten des Bundeskanzler ⸗Amtes zu nachstehender Erklarung
vorschlag zum 8. II jetzt durch das Amendement des Herrn Veranlassung:
Wchrdnelen fuͤr Meiningen erhalten hat, ind, die Bedenken, Meine Herren! Zu dem hier vorliegenden Paragraphen der Amendements gestellt worden, welche lcdigt. Ich erkenne ferner an daß Bedenken, welche von einer in ihrer Tendenz eine fundamentale Aenderung der Medizinal-
welche ich gestern geltend zu machen hatte, in der Hauptsache der Vorlage sind mehrere
andern Seite nunmehr gegen diesen Antrag hätten geltend ge.! verfassung, wie sie wenigstens in einem
macht werden können, soweit ich es zu beurtheilen vermag, ihre Bundesstaaten besteht, zur Erlebigung finden werden durch das Unteramendement, welches auf hinaus, das ärztlich
großen Theile der
Folge haben würde, sie gehen dar⸗ e Gewerbe freizugeben. Die Amen
zu dem mendement des Herrn Abgeordneten für Meiningen dements, um die es sich hier handelt, sind estern Abend und
gestellt ist, und welches der Letztere acceptirt hat. So wie sich heute früh vertheilt worden. Für die
nl diesem Ensemble die Sache darstellt, wird, wie ich glaube, hat auch aus den Verhandlungen der vorj
bie Beftimmung in den Verwaltungsrahmen sowohl der größe! des Reichstags her eine ren Als der kleineren Bundesstaaten passen. die Frage in Erwägung zu ziehen,
Ich habe indessen in Bezug auf die Einzelheiten noch einige damentale Aenderung
verbündeten Regierungen
ährigen Kommission
Veranlassung nicht vorgelegen, ob sie eine so fun⸗
der Medizinalverfassung für zeit⸗
Bemerkungen zu machen, und ich erlaube mir, dieselben an gemäß und angemessen halten, daß
Ine kurze Darstellung des formellen Verfahrens anzuknüpfen, auf Grund der hier vorliegenden, wie gef
sie ihre Ansichten
agt, gestern und heute
wie ich es mir nach dem mir vorliegenden Amendement vertheilten Amendements nicht haben bilden können, liegt auf denke. Es wird also und das beruht auf dem in der der Hand. Ich bin demnach nicht in der Lage, in Beziehung Erlen Sitzung bereits angenommenen Paragraphen der auf diese Anträge irgend welche Erklärungen abgeben zu können.
orlage — zunächst in der örtlichen Instanz die Instruktion
der Säche vorgenommen, die instruirten Akten gehen zur Ent⸗
scheidung in die J. Instanz — ich nehme jetzt hier an, daß diese — Die diesjährige 3 Nummer des Beihef tes zu m Militär- J. Instanz die kollegialisch formirte ist. Diese J. Instanz ladet, Wochenblatt enthält, den Schluß der Registrande der geographisch-= wenn! Widersprüche gegen die Anlage erhoben sind, sowohl den statistischen Abtheilung des großen Generalstabes.
Unternehmer als die Widersprechenden vor, und wie ich vor⸗ ö aussetze — ich bemerke das ausdrücklich — nur unter dem
Präjudiz, daß im Falle des Nichterscheinens dennoch werde ver⸗ Kunst und Wissenschaft.
fahren werden, alfo mit keinem präklusivischen Präjudiz. Es Das Februar ⸗März heft der zↄaltpreußischen Monatsschrift⸗ über eine gelegentlich des Eisenbahnbaues
ifche Grab stätte bei Lötzen, denen
Die aufgefundenen Gräber, in mehreren
poird alsdann in der J. Instanz auf Grund der Nede, und enthält u. A. Mittheilungen Gegenrede die Entscheidung getroffen; ich setze das voraus, daß neuerdings entdeckte heidn wenn im Laufe der Instruktion in der Lokalinstanz die Par- wir Nachstehende entnehmen teien auf mündliche Verhandlung verzichten, lcher V , 6 ist. Nun komme ich aber an die Schwierigkeit, die Ungefähr g Fuß ties unter
wendungen angebracht sind, sondern auch dann, wenn die Be gearbeitet und sehr schwach hörde nicht ohne Weiteres die Genehmigung ertheilen will. urtheilen, waren die Urnen Diese zweite Voraussetzung für die Nothwendigkeit der münd⸗ viel bedeutenderes Alter zu
ein solcher Verzicht arallelen von Westen nach Osten sich hinziehenden Reihen liegend,
ind Einzelgräber mit ca. 6 Fuß Zwischenraum angelegt. Sie liegen
1 . — . dn, der Sberfläche. Steinkränze fehlen im ür mich hier noch übrig bleibt. Es soll nämlich das Ver. Innern; die Urnen sind ohne weiteren Schutz der Erde anvertraut, fahren vor der Behörde nicht nur dann stattfinden, wenn Ein- dahcht alich nur noch Scherben übrig, welche sehr dih, auß roh gebrannt sind. Nach den Scherben zu ziemlich groß. Die Gräber scheinen ein haben als die schon früher bei Lötzen auf-;
f t . ĩ gedeckten. Wie bei diesen lagen auch bei den lichen Verhandlung ist vollkommen konsequent in dem Fall, men ee d belen hwarzen Hölztohien schicht.
wenn die kolleßiglische. Entscheidung nicht in 1. sondeen in Fon den vielen in jedem Grabe liegenden, theils wenig, theils gar
Scherben und die Knochenasch
J. Instanz erfolgt, alsdann liegt namlich eine Entscheidung der *, brannten Knochenstücke
J. Instanz vor, durch welche die Genehmigung auch einer solchen wie gespalten, andere wie
Anlage, gegen die von einzelnen Betheiligten kein Widersprüch Gräber wurde ein noch sehr gut er erhoben worden ist, im öffentlichen Interesse oder im Interesse der Pferdes von der noch in dortiger
beschäftigten Arbeiter an Bedingungen geknüpft ist, mit andern funden.
neu aufgefundenen die
ü sehen einzelne, besonders Röhrknochen,
zerbrochen aus. In einem der geöffneten
haltener halber Unterkiefer eines Gegend heimischen kleinen Race ge⸗
Worten nicht ohne Weiteres ertheilt wird. Alsdann liegt die r Unter dem Titel: »Der Kgiserdom zu Frankfurt a. M.
Sache so, daß der Unternehmer selbst eine Entscheidung, die Beiträge ö 24 5 ö
seincn Anträgen nicht entspricht, vor dem Kollegünm anzufeghten . ,
Bartholomäus⸗Stiftes und seiner
Auffarth in Frankfurt
Brochure erschienen. Dieselba
hat. Wenn man dagegen denkt, daß diese⸗ mündliche Ver. ist dem schriftlichen Nachlasse des im Jahre 1827 verstorbenen Kano
fahren Vor dem Kollegiüm in l. Instanz stgttfindet, so liegt nikus des Frankfurter Bartholo
mäus⸗Stiftes Johann Georg Battonn
ber Fall, daß die Genehmigung nicht ohne Weiteres, nicht be- entnommen und von Ernst Kelchner herausgeben, Dersesbe hat die dingungslos ertheilt werden soll, überhaupt noch gar nicht vor, Originalarbeit Battonns unverändert abdrucken lassen, dieselbe aber
man würde sich alsdann die Sache nur so denken können, daß, durch ergänzende Anmerkungen,
um einmal einen Ausdruck zu brauchen, ein Staatsanwalt benen Geschichtsforscher J.
theils eigene, theils von dem verstor=
E. v. Fichard, der diese Geschichte schon
bestellt würde, der seinerseits Anträge dahin zu formuliren hätte herauszugeben beabsichtigte, vervollständigt. t Genehmigun nicht ohne Bedingungen zu ertheilen. Denkt Landwirthschaft. man sich diesen Apparat nicht hinzu, so weiß ich nicht, wie eine — Uebersicht über die Weizen
Entscheidung in J. Instanz auch unter der Voraussetzung im Haupt⸗Getreidemärkten der
mündlichen Verfahren stattfinden soll, wenn die Genehmigung leichlern, sind die in den Börsenberichten, notirten Preise der berliner nicht ohne . ar rr Ich glaube aber auch, daß in üfance entsprechend? auf 200. Pfö Weizen und 2000 Pfd. Roggen
dem hier vorgusgesetzten Fall von dem mündlichen Verfahren (los und ohne 59 . alete
. . eize n! März. 3. April. 10. April. ehr wohl Abstand genommen werden kann, weil es sich überall Weizen . 3 , . ö . ar en g , in J. Instanz handelt.! Dies sind 5 r ger . . die Bemerkungen, die ich zu den beiden kombinirten Amende⸗ K 52 * 63 54 645) 566 67) 514-65 * ments zu machen habe. ; ö lhes . ö d,, , 265 125 Was das so eben verlesene Amendement anlangt, welche ö 5606 2. —
von den . Abgeordneten für Arnswalde und Genossen Breslau == . k &) 3 . . . vestellt' wörden ist, so habe ich s bei der Veresung nur . . k . EKicnng benchmenk önnen. Ich möchte aber ach dien flüch,. * Razgent. W Mört. , Dich, , lgh'ln tigen Eindruck allerdings glauben, daß einer Einrichtung, wie Königsberg w SG ne or we = S0 -* 51 büͤfes Amendement sie im Auge hat, durch zie Annahme des Danzig . ...... 183 = 505 19250 45— 50 51 hier vorliegenden Amendements des Herrn Abgeordneten für 11 16. e) 6 = 19 , Meiningen nicht präjudizirt wird. Wenn Organe überhaupt tettin...... 19-50 184569 39 =* 2 geschaffen werden, die unter den Rahmen dessen fallen, was Berlin.... 690 — 61 IC = 5 ö 3 * n piesem Amendement gedacht ist, dann wird es vollkommen Breslau. 2 . 2 . zulässig sein, die Einrichtungen in dem einzelnen Lande so zu 1 . K 3, . treffen, daß diesem Organe allerdings die Entscheidung in erster il. ——— . d d
nstanz und der Provinzialbehörde die Entscheidung in zweiter Nach dem Wochenbericht.
nstanz überwiesen wird. Ich möchte es aber doch nicht für Verkehrs⸗Anstalten. richtig halten, Einrichtungen, deren sehr große Bedeutung ja London, 11. Ap Ber Dampfer ⸗Westphalia⸗« ist aus Ame
auf der Hand liegt, hier bei Gelegenheit einer Materie k eingetroffen. 1