1586
Nr. 45, zur Dienstl. als Erzieher bei dem Kadettenhause zu Berlin, vorläufig bis zum 1. April er, kommandirt. v. Vethacke, See. Lt. vom 3. Hannov. Inf. Regt. Nr. 79, von seinem Kommando als Er⸗ zieher bei dem Kgdettenhguse zu Potsdam entbunden. v. Gerschow, Pr. Lt. vom 2. Rhein. Inf. Regt. Nr. 28, zur Dienstl. als Erzieher bei dem Kadettenhause zu Potsdam, vorläufig bis zum 1. Mai 1870, kommandirt. Balthasar, Sec. Lt. vom 2. Westf. Inf Regt. Nr. 15 (Prinz Friedrich der Niederl), von seinem Kommando als Erzieher bei dem Kadettenhause zu Bensberg entbunden. Sou heur, Sec Lt. vom 5. Rhein. Inf. Rgint. Nr. 65, zur Dienstl. als Erzieher bei dem Kadettenhause zu Bensberg, vorläufig bis zum 1. Mai 1870, kom- mandirt. Kabisch, zweiter Hausverwalter bei dem Kadettenhause zu Berlin, zum Feldwebel-Lieut. mit dem Range eines Sec. Lts. in der Armee ernannt. B. Abschiedsbewilligungen ꝛc. Den 8. April. Haß, Feldjäger mit dem Charakter als Seconde-Lieutengnt vom xei—⸗ tenden Feldjäger Lorps in Folge seiner Anstellung als Oberförster, der Abschied bewilligt. Den 10. April. Harperath, Port. Fähnr.
vom 3. Westf. Inf. Regt. Nr. 16, zur Res. entlassen. . Nachweisung der beim Sanitäts-Corps pro Monat März 1869 eingetretenen Veränderungen. Durch Verfügung des General⸗Stabs⸗ Arztes der Armet. Den 3. März. Dr. O'F laherty, Unterarzt vom Kaiser Alexander Garde ⸗Gren. Regt. Nr. J, vom J. März 1869 ab zur Versuchs⸗ Compagnie der Artillerie ⸗Schießschule versetzt und daselbst mit Wahrnehm. einer vakanten Assistenzarzt ⸗Stelle beauftragt. Den 4. März. Dr. Rachel, Unterarzt vom Hannov. Füs. Regt. Nr. 73, zum 1. April c. zur Res. entlassen Dr. Jacubasch, bisher einjährig freiwill. Arzt beim 4 Brandenb. Inf. Regt. Nr. 24 (Groß. herzog von Mecklenburg- Schwerin), vom 1. März 1869 ab zum Unterarzt ernannt und bei seinem bisherigen Truppen⸗ theil mit Wahrnehmung einer vakanten Assistenzarzt-Stelle beauftragt, Den 5, März. Dr. Schneider, bisher einjährig frei- williger Arzt beim Garde⸗Schützen Bat. vom 1. März 1869 ab zum Unterarzt ernannt. Den 15. März. Dr. Völker, bisher einjährig freiw. Arzt beim Garde ⸗Train⸗Bat., vom 1. März 1869 ab zum Unterarzt ernannt und bei seinem bisherigen Truppentheil mit Wahrnehmung einer vakanten * , , . Den 27. März. Die nachstehend aufgeführten Zöglinge der medi— zinischschirurgischen Akademie für das Militär sind vom 1. April 1869 ab als etatsmäßige Unterärzte angestellt und zwar: Mitsch ke beim 2. Garde ˖ Regt. z. F Dr. E cher beim Garde ⸗Füs. Regt, Dr. Wolff, Henkel beim 1. Garde⸗Drag. Regt, Schaeffer, Knebel beim
Garde⸗Feld⸗Art. Regt. . IE. In der Marine. Offiziere 2c. Abschiedsbewilligungen ꝛc. Den 8. April. Sundewall, Contre⸗Admiral a. D., zuletzt Kapitän zur See und kommandirt zur Dienstleistung bei dem Marine⸗Ministerium, mit sei⸗ ner Pension zur Tisposition gestellt.
Nicht amtliches.
Preußen. Berlin, 17. April. Seine Majestät der König begaben Allerhöchstsich gestern Morgen 93 Uhr, gefolgt von den Königlichen Prinzen und vielen Generalen, per Extra⸗ zug nach Potsdam, besichtigten im Lustgarten das Garde⸗-Jäger⸗ Bataillon und demnächst bei dem Neuen Palais das vorgestern zusammengetretene Lehr⸗Infanterie⸗Bataillon. Nach dem zwei⸗ maligen Vorbeimarsch desselben begaben Se. Majestät Sich zu Wagen nach Babelsberg, machten dort im Park eine längere Spazierfahrt und kehrten mit dem 2Uhr⸗Zuge nach Berlin zu⸗ rück. Um 3 Uhr empfingen Se. Majestät den Polizei⸗Präsiden⸗ ten von Warnstedt aus Stettin und nahmen hierauf den Vor— trag des Ministers des Innern entgegen.
— Ihre Majestät die Königin hat den Besuch Sr. Königlichen Hoheit des Fürsten von Hohenzollern empfangen.
— Se. Königliche Hoheit der Kronprinz begab sich gestern früh nach Potsdam, um der Besichtigung des Garde— Jäger-Bataillons und des Lehr-Infanterie⸗ Bataillons beizu⸗ wohnen. Um 5 Uhr fand im Kronprinzlichen Palais ein größeres Diner statt, zu dem Se. Hoheit der Erbprinz von Meiningen, Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen August und Wilhelm von Württemberg, die Herzogin von Manchester, der Ober⸗Präsident a. D. Eichmann und andere hochgestellte Per⸗ sonen mit Einladungen beehrt waren. Nach dem Diner em— pfing Se. Königliche Hoheit den Finanz⸗Minister Freiherrn von der Heydt, während Ihre Königliche Hoheit die Kronprinzes— sin die Vorlesung des Professors Hoffmann mit Höchstihrer Gegenwart beehrte. Abends begaben Sich die Höchsten Herr— schaften auf den Anhalter Bahnhof, um den Herzog von Sachsen⸗Coburg⸗Gotha bei seiner Durchreise zu begrüßen.
= Der Bundesrath des Norddeutschen Bundes hielt heute eine Plenarsitzung ab.
— Nachdem im Verlaufe der gestrigen Sitzung des Reichstags des Norddeutschen Bundes noch die Abge— ordneten Schulze, Windthorst, Lasker, sowie der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Großherzoglich sächsische Staats-Minister Dr. von Watzdorf nach dem Abg. Windthorst, der Bundes— kanzler Graf von Bismarck Schönhausen nach dem Abg. Lasker gesprochen hatten, wurde in namentlicher Abstimmung der An⸗ trag der Abgeordneten Twesten und Graf zu Münster mit 111 gegen 100 Stimmen angenommen. Schluß der Sitzung 3 Uhr.
— Die heutige l.) Plenarsitzung des Reichstages des Norddeutschen Bundes wurde um 113 Uhr durch den Präsidenten Dr. Simson eröffnet. Der Sitzung wohnten von den Bevollmächtigten zum Bundesrathe bei: Der Präsident des Bundeskanzler Amtes, Wirkliche Geheime Rath Delbrück, der Königlich sächsische Ministerial⸗Direktor, Geheime Rath Weinlig, außerdem der Kommissarius des Bundesraths, Geheime Regie— rungs⸗Rath Dr. Michaelis.
Der erste Gegenstand der Tagesordnung war: Münd— licher Bericht der Geschäftsordnungs⸗Kommisston über einen, die Behandlung der Anträge und Petitionen betreffenden An— trag des Grafen Schwerin und über die Frage wegen Stellung der Anträge bei der ersten Vorberathung.
Der Berichterstatter Abg. Cornely motivirte den folgenden Antrag der Kommission:
Der Reichstag wolle beschließen: folgenden Zusatz zu §. 32 der Geschäftsordnung anzunehmen: »In der Regel findet in jeder Woche an einem bestimmten Tage eine Sitzung statt, in welcher an erster Stelle die von Mitgliedern des Reichstages gestellten Anträge und die zur Erörterung im Plenum gelangenden Petitionen erledigt werden.
Auf die Tagesordnung dieser Sitzung werden die vorliegenden Anträge und Petitionen in der Reihenfolge gebracht, in welcher sie eingegangen, beziehentlich zur Verhandlung im Plenum vorbereitet sind. Eine Entfernung von der Stelle der Tagesordnung, welche ihnen nach der Priorität en gn, kann nur beschlossen werden, wenn nicht bei Anträgen von dem Antragsteller und bei Petitionen von dreißig Mitgliedern widersprochen wird.“
An der Debatte ,, sich noch die Abgg. v. Seydewitz Bitterfeld, Schleiden, v. Bethmann-Hollweg, Twesten, Graf Kleist, Becker (Dortmund), Graf Bassewitz, Wagener (Neustettin). Das Haus trat darauf dem Antrage der Kommission mit roßer Majorität bei. Der Vorschlag des Präsidenten, den
ittwoch zur Erledigung der Anträge und Petitionen zu be— stimmen, wurde angenommen.
Ueber die Frage wegen Stellung der Anträge bei der ersten Vorberathung empfahl der Berichterstatter, Abg. Cornely, den folgenden Antrag der Kommission:
Der Reichstag wolle beschließen, zu erklären: »Vor Schluß der ersten Berathung (8. 16 der Geschäftsordnung) auf die Vorlage selbst bezügliche Abänderungsvorschläge einzubringen, ist nach der Bestim— mung der Geschäftsordnung nicht gestattet.«
Ohne Debatte wurde der Antrag der Kommission ange— nommen.
Der nächste Gegenstand der Tages ordnung betraf: Fort— setzung der Berathung der Gewerbe-Ordnung, zunächst über §. 35. Derselbe lautet:
Die Centralbehörden sind befugt, die Vorschriften, welche über den Geschäftsbetrieb der in 8 34 unter 2 und 3 bezeichneten Personen und den Umfang ihrer Befügnisse und Verpflichtungen bestehen, auf⸗ zuheben, abzuändern oder f ergänzen, und da, wo solche Vorschriften nicht bestehen, solche zu erlassen.
Dasselbe gilt von den Vorschriften über die Anstellung oder Kon— zessionirung der in §. 34 unter 3 bezeichneten Personen.
Das Haus nahm an Stelle dieses Paragraphen den fol— genden Antrag des n v. Hennig an:
Die Centralbehörden sind befugt, Vorschriften darüber zu erlassen, in welcher Weise die nachstehenden unten verzeichneten Gewerbe ihre Bücher zu führen, und welcher polizeilichen Kontrole über den Um— fang und die Art ihres Geschäftsbetriebes sie sich zu unterwerfen haben: 1) Pfandleiher; 2) diejenigen, welche den Handel mit ge⸗ brauchten Kleidern, gebrauchter Wäsche, gebrauchten Betten oder dem Kleinhandel mit altem Metallgeräth oder Metallbruch betreiben Trödler) oder mit Garnabfällen, Enden oder Dräumen von Seide, Wolle, Baumwolle oder Leinen handeln.
Der folgende §. 36 wurde ohne Debatte angenommen. Derselbe lautet:
Die Landesgesetze können die Einrichtung von Kehrbezirken für Schornsteinfeger gestatten, Jedoch ist, wo Kehrbezirke bestehen ober eingerichtet werden, die höhere Verwaltungsbehörde, soweit nicht Pri⸗ vatrechte entgegenstehen, hefugt, die Kehrbezirke aufzuheben oder zu verändern, ohne daß deshalb den Bezirksschornsteinfegern ein Wider— spruchsrecht oder ein Anspruch auf Entschaäͤdigung zusteht.
37 lautet:
gie in den 88. 29 bis 33 und im S§. 34 unter 1. und 2. erwähn ten Approbationen und Genehmigungen sind, vorbehaltlich der Ve— stimmungen der S8. 51 und 52, und 157 bis 160, unwiderruflich.
z ö Abgg. Runge und Gen. beantragten die folgende assung: .
Die in den §8. 29, bis 34, Absatz 1, erwähnten Approbationen und Genehmigungen dürfen weder auf Zeit ertheilt, noch vorbehalt— lich . Bestimmungen in den §§. 51, 52 und 157 —= 160 widerrufen werden.
An der Diskussion nahmen Theil die Abgeordneten Lasker und v. Bockum -Dolffs, sowie der Präsident des Bundes kanzler⸗ Amts Delbrück. Das Haus trat darauf dem Antrage der Abgeordneten Runge und Genossen bei, ebenso dem folgenden Antrage des Abg. Lasker als Absatz 2 hinzuzufügen:
Gegen Versagung der Genehmigung zum Betrieb eines der in
30. 324 33. ünd 34 erwähnten Gewerbe ist der Rekurs zulässig. egen des Verfahrens und der Behörden gelten die Vorschriften des §. 159.
Z338 lautet:
ie Befugniß zum selbständigen Betriebe eines stehenden Ge— werbes begreift das Recht in sich, in beliebiger Zahl Gesellen, Gehülfen, Arbeiter jeder Art und, soweit die Vorschriften des gegenwärtigen Gesetzes nicht entgegenstehen, Lehrlinge anzunehmen. J der Wahl des Arbeits- und Hülfspersonals finden keine andern Beschränkungen statt, als die durch das gegenwärtige Gesetz festgestellten.
In Betreff der Berechtigung der Apotheker, Gehülfen und Lehr— linge anzunehmen, bewendet es bei den Bestimmungen der Landes— esetze ͤ ; Nachdem dieser 5. ohne Debatte angenommen war, ging das Haus zu 8§. 39 uber.
Derselbe lautet:
Wer zum selbständigen Betriebe eines stehenden Gewerbes be— fugt ist, darf dasselbe am Orte seiner gewerblichen Niederlassung und, soweit nicht die Vorschriften des dritten Titels eine polizeiliche Er— laubniß erfordern, auch außerhalb dieses Ortes ausüben.
Der Abg. Wachenhusen beantragte:
die 88. 39 und 42 zu streichen und statt derselben dem §. 39 fol— gende Fassung zu geben: Kaufleute, Fabrikanten und andere Personen, welche ein stehendes Gewerbe betrelben, sind befugt, außerhalb des Ortes ihrer gewerblichen Niederlassung persönlich, oder durch in ihren Diensten stehende Reisende oder Gehülfen Waaren aufzukaufen und Bestellungen auf Waaren und Leistungen zu suchen. Ferner sind dieselben berechtigt, in Ausführung ihres Be— triebes vom Betriebsorte aus ohne Bestellung alle Waaren (mit Aus- schluß der in §. 54 aufgeführten, resp. vorbehaltenen, und vorbehalt⸗ lich der in 8s 41 und 57 gegebenen Bestimmungem), so wie ihre ge— werblichen Leistungen (vorbehaltlich der Bestimmungen des Titel Il. über künstlerische Leistungen und Schaustellungen), in Person oder durch ihre Gehülfen feilzubieten. Dieselben müssen sich über den 4 eines stehenden Gewerbebetriebes erforderlichen Falls ausweisen
nnen.
An der Debatte betheiligten sich die Abgg. Wachenhusen, dem der Kommissarius des Bundesrathes, Geh. Regierungs⸗Rath Michaelis, antwortete, v. Hennig und v. Luck, worauf der Ab—
geordnete Wachenhusen seinen Antrag zurückzog.
; autet:
86 Ortspolizei⸗Verordnung kann bestimmt werden, daß Ge— werbetreibende, welche am Orte eine gewerbliche Niederlassung haben, wenn ste die Gegenstände ihres Gewerbes zum Verkauf umhertragen oder gewerbliche oder künstlerische Leistungen oder Schaustellungen außerhalh ihrer Betriebsstätte feilbieten wollen, einer besonderen poli⸗ zeilichen Erlaubniß bedürfen.
Durch Ortspolizei⸗ Verordnung kann ferner bestimmt werden, welche Gegenstände, Leistungen oder Schaustellungen auf solche Weise feilgeboten werden dürfen. .
Nachdem die Abgg. Miquel, dem der Kommissarius des Bundesrathes, Geh. Rath Michaelis anwortete, Freiherr zur Rabenau, v. Luck zu diesem Paragraphen gesprochen, wurde derselbe verworfen.
AL lautet: „Wer DrucksDachen oder andere Schriften oder Bildwerke auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten ausrufen, verkaufen, vertheilen, anheften oder anschlagen will, bedarf dazu einer Erlaubniß der Ortspolizei⸗Behörde und hat die über diese Erlaubniß auszustellende, auf seinen Namen lautende schriftliche Bescheinigung bei sich zu führen. Die Erlaubniß kann jederzeit zurück. genommen werden.
Abg. Lasker beantragte:
1) Nach dem Wort: »Wer, einzuschalten: gewerbsmäßig; Y) statt der Worte: »bedarf dazu u. s. w.« bis zu Ende des Paragraphen, zu setzen: muß spätestens vierundzwanzig Stunden vor dem Beginn des Betriebes hiervon der zuständigen Behörde Anzeige machen, welche hierüber eine auf den Namen des Nachsuchenden auszustellende min⸗ destens auf ein Jahr gültige Bescheinigung zu ertheilen hat. Dieselbe darf Personen, welche das sechszehnte Lebensjahr zurückgelegt haben, nicht versagt werden. . —
„Der Inhaber der Bescheinigung ist verpflichtet, diese während der thatsächlichen Ausübung des Gewerbes bei sich zu führen, auf Er fordern der zuständigen Behörde vorzuzeigen und, sofern er hierzu nicht im Stande ist, auf Geheiß der Behörde den Betrieb bis zur Abhülfe des Mangels einzustellen. .
Das Wort nahmen die Abgg. Lasker, Fries, v. Hennig, Braun (Wiesbaden) Wagener (Neustettin), Miquéèl, Grumbrecht, Weigel, v. Luck, Frhr. v. Patow, so wie der Kommissariüs des Bundesrathes Geh. , . Michaelis. Das Haus nahm den §. 41 mit den beiden Antraͤgen des Abg. Lasker
an. (Schluß des Blattes.)
— Se. Majestät der König haben, nach dem »Central⸗ blatt für die gesammte Unterrichtsverwaltung«, durch Aller⸗ höchste Ordre vom 13. Februar d. J. dem Verein deutscher Philologen und Schut männer die Erlaubniß, seine dies— sährige Versammlung in Kiel zu halten, zu ertheilen und zur Bestreitung der Kosten sowie zum gastlichen Empfang der Mit— glieder die Summe von 1000 Thlrn. zu bewilligen geruht.
— Der en,, Freiherr v. d. Heydt hat heute die Sommerwohnung in einer Villa bezogen.
Königsberg, 16. April.
(W. T. B.) Im Laufe des
heutigen Tages häben neue Arbeiterversammlungen stattgefun⸗ 189*
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den, welche jedoch ohne jede Ruhestörung verliefen. Es wurden wiederholt Deputationen an den Ober⸗Bürgermeister abgesandt, welcher auf unbillige Forderungen, wie die gestern verlangte e,, . fremder Arbeiter 2c, nicht eingehen zu können erklärte.
Geestemünde, 15. April. (H. C) Das Kanonenboot Komet ist gestern ausgelaufen, um sich zum Schutze der Fischerei in der Nordsee zu stationiren.
Bayern. München, 16. April. Durch Königliche Entschließung vom gestrigen Tage ist die Dauer des gegen wär⸗ tig versammelten Landtages bis zum 27. d. M. einschließlich verlängert.
Oesterreich⸗ungarn. Wien, 16. April. Im Ab⸗ geordnetenhause wurde gestern die Debatte über das Grund⸗ steuergesetz fortgesetzt, beschraͤnkte sich aber nur auf §. 7, die Cent ralleitung betreffend, welcher nach langer Diskussion mit der Aenderung angenommen wurde, daß die Centralkom⸗ mission us 36 Mitgliedern bestehen soll, von welchen 17 vom Finanz⸗Minister, 6 von dem Herrenhause und 18 vom Abgeord⸗ netenhause ernannt werden sollen.
. Der Kaiser hat dem Königlich italienischen Oberst⸗ Jägermeister, General ⸗Lieutenant Grafen de Sonnaz, das Großkreuz des Leopold⸗Ordens verliehen.
— Der Kaiser hat mit Allerhöchster Entschließung d. d. Fiume, 14. März 1869, den Bau einer neuen, Radetzky⸗ zu benennenden Schraubenfregatte von 3000 Tonnen Gehalt, 33. K und 12 Stück 7“ Armstrong⸗Kanonen ge⸗ nehmigt.
Pesth, 15. April. Die Pesther Korrespondenz« theilt aus dem erpos welches vom Finanz⸗Minister bei der heute Vor⸗ mittags stattgefundenen Eröffnung der Steuerreform— Enquétekommission vorgetragen wurde, Folgendes mit: Bezüglich der direkten Steuern betont der Finanz⸗Minister ,, die Reform der Grundsteuer, die in Ungarn höher ei als in anderen europäischen Ländern. Um die diesbezüg⸗ liche Steuerhöhe zu normiren, empfiehlt er, den Verkaufspreis und den Pachtschilling in einzelnen Gegenden n Ausgangs⸗ punkte zu nehmen und einen Durchschnittspreis zu bestimmen, nach welchem der Reinertrag des ganzen Landes fest— gestellt wird;, der Reichstag würde hiernach den Perzentualsatz bestimmen, nach welchem die Steuer repartirt werden soll. Bezüglich der Haussteuer habe das jüngste Gesetz befriedigende Resultate geliefert. In Betreff der Einkommensfeuer könne er noch kein Resultat in 6 vorlegen, weil die Kommissionen erst dieser Tage die Repartirung beendigt haben. Bei der Personal⸗Erwerbsteuer sei fortan mehr das Einkommen als die Person in Betracht zu nehmen. Bei der indirekten Steuer be— handelt der Finanz-⸗Minister ausführlich das Tabakmonopol, dessen Aufhebung er gegenwärtig als inopportun hinstellt.«
Belgien. Brüssel, 16. April. In der gestrigen Sitzung der Repräsent anten kammer gab das Waffentragen der Soldaten außer Dienst zu neuen Debatten Veranlassung. Die Kammer verwarf einen Antrag von Coomanns, der Kammer die vollständigen Dokumente über Erörterungen, welche im Jahre 1862 rücksichtlich dieser Frage vom Kriegs⸗Minister ver⸗ anlaßt waren, vorzulegen. Der Kriegs-Minister versprach in⸗ dessen, diese Angelegenheit in weitere Erwägung zu nehmen. Hierauf wurde das Budget des Kriegs-Ministeriums mit 55 gegen 25 Stimmen bewilligt.
— In Seraing hatten am 14. sämmtliche Grubenarbeiter die Arbeit wieder aufgenommen. Die beiden dort stationirten Bataillone des 4. Linien⸗Regiments sind unter Oberst v. Boeck nach Lüttich zurückgekehrt. Ein Bataillon des 3. Linien ˖ Regi⸗ ments ist an deren Stelle nach Seraing gerückt, wo sich außer⸗ dem noch eine Escadron Chasseurs befindet. In Lüttich wa⸗ ren in der Nacht zum 15. die Truppen theils konsignirt, theils auf der Isle du Commerce aufgestellt, um Unruhen zu ver— hindern, und die Bürgergarde rückte am Morgen des 15. nach Val⸗Benoit aus, wo indessen die Ruhe nicht gestört war. In Angleur stellte die lütticher Polizei die Ordnung wieder her. Dagegen sind im Bassin von Charleroi ernstere Unruhen ausgebrochen. 1 Bataillon Jäger ist von Mons nach Fléönu und Frameriexes marschirt, 1 Bataillon ist nach Cuesmes, ein anderes nach Jemappes dirigirt worden. In Framerieres ist . zu einem blutigen Zusammenstoß mit den Truppen ge— ommen.
— 16. April. (W. T. B. Wie die »Indépendance« meldet, haben die Arbeiterunruhen in den bei Mons belegenen Ortschaften einen bedenklichen Charakter angenommen. Bei Frameries drohten die Arbeiter, die Maschinen zu zerstören; bei Quaregnon, Jemmappes und Cuesmes haben sich an 3000 feiernde Arbeiter zusammengerottet.
Großbritannien und Irland. London, 15. April. Die Abreise Ihrer Majestaäͤt der Königin von Windsor nach Osborne, welche auf morgen in Aussicht genommen war,