1869 / 146 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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unserem Geschäftslokale am Frankenplaß hierselbst edo nur Besche

Die Stelle des Kreiswundarztes des Kreises Lüdinghausen ist er⸗ ledigi. Bewerber um diese Stelle haben innerhalb sechs Wochen die Approbation als Wundarzt 1. Klasse und Geburtshelfer, das Fähig= keitõzeugniß zur Verwaltung einer Kreiswundarzt - Stelle oder die Approbation als Arzt und Geburtshelfer und das en r n, zur Verwaltung einer Physikatsstelle, ein von ihrer rtsbehörde aus⸗ gestelltes Führungszeugniß und die Darstellung ihres Lebenslaufes uns einzureichen. Münster den 18. Juni 1869.

Königliche Regierung. Abtheilung des Innern.

* 85 . .

8

Cöln-Mindener Gisenbahn.

Generalversammlung.

Die diesjährige regelmäßige Generalversammlung der Altionäre

vird am Yattwoch, den 30. Juni C6, Vormittags 11 Uhr,

im hiesigen Kasinogebäude stattfinden. .

Unter Himiweisung auf die einschlagenden Bestimmungen der Statuten vom 18. Dezember 1843, sowie des Statut⸗Nachtrags vom 7). Juni 1868 werden die in den Büchern der Gesellschaft bis zum

estrigen Tage eingetragenen Aktionäre und Besitzer von Stammaktien it. B. hierdurch eingeladen, an dieser Generalversammlung in Person oder im Verhinderungsfalle durch Bevollmächtigte nach §. 40 der Statuten Theil zu nehmen, wobei wir bemerken, daß in Anwendung der 55. 33, 34 und 39 ibidem, sowie des 8. 14 des Statut⸗Nachtrags vom 20. Juni 1868, die Eintrittskarten und Stimmzettel am 27. 2. und 235. Juni e. in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr in

Vorzeigung der Besitz derselben, im Falle der zeigung oder Einsendung der Vollmacht, in

nigun j Bevollmächtigung e g *

Empfang genonm

Aktien oder einer genügenden

werden können. Außer den vorbemerkten Zeiten werden Einth karten und Stimmzettel nicht verabfolgt.

Gegenstände der festgesetzten Tagesordnung sind:

Bericht der Direktion über das zigf e mn. Geschãͤftsjahr;

Festfetzung der Tantieme für den Administrationzrath;

Ver wendl ing des nach Abzug der Dividende verbleibenden] triebsüberschusses; 2

Ermächtigung der Direktion, den Bau und Betrieb einer Ei bahn von Dillenburg in das Scheldethal bis zur - eisernen Han mit einer Ab her ung in das Eibacher Scheldethal bis zum Nisoh Stollen der Grube Königszug zu übernehmen, die hierzu etsoh liche landesherrliche Konzession nachzusuchen und mit der Sin Regierung den zu vereinbarenden Statut Nachtrag für die Gefellp e , , und verbindlich festzustellen, sowie das zum Augh und zum Betriebsmaterial benöthigte Anlagekapital für die geha Bahn in beliebiger Weise bestmöglich zu heschaffen;

Ermächtigung der Direktion, die von der regelmäßigen Gena versammlung der Aktignäre im aht 1866 für Zwecke der Han bahn bewilligte Anleihe, sowie das für den Ausbau und dag triebsmateriak der Venlo⸗Osnabrücker, Osnabrück Hamburger der Emscherthaleisenbahn noch aufzubringende Anlagekapital in s ihr zweckmäßig scheinenden, insbesondere auch in einer solchen zu deschaffen, daß sie dadurch in den Stand gesetzt wird, die n den bezüglichen Bestimmungen der Statutnachträge vom 2.) 1866, 20. Juni 1868 und 11. November ej. a. zu emittirenden j ritätsobligationen, soweit solche nicht schon vertrags mäßig fest in nommen sind, nach ihrem Ermessen ganz oder theilweise für Rehm der Gesellschaft zurückzubehalten beziehungsweise zu übernehmen n zu diesem Zwecke die erforderlichen Statutabänderungen mi , ,, für die Gesellschaft verbindlich endgültig zu einbaren;

Neuwahl von 8 n bern des Administrationsraths,

Cöln, den 27. Mai 1869. Die Direktion.

[22251

Rilamn - Amtatelsims des Actmuars er

Activa und Passiva der

„Groat · Britaini drossbrltannischen gegenseltigen lebens · Versloherungs · Gos olls haft zu London

am NPDehbet.

31. December 1868.

COxedlt.

Thlr. 25,326

3,333 19 5, 10] 12

XF iosis)

4 22. 666 20

7 if 7 773. 465 16

PF as säö wa. 3

An noch zu bezahlende 10 Sterbefälle 3,799.

Verpflichtung auf 2 noch nicht fällige Aussteuerpolieen 5900 . andere Verpflichtungen 856 5, 155

108 409

13, 555 116,ů 019

868 20

gegenwärtiger Werth der Ver- Sicherungssummen. ... ...... .....

TLebersechuss

S DVV ö5rfss ä s Y 53s dis

Vorgelegt in der General- Versammlung zu London am 25. Mai 1869.

Der Rechts-Anwalt Schwarz,

General · Re vollmächtigter für Preuasen.

Per Kassenbestand ... .......... ...

A CLI Va. E 3, 185

2, 17 b. 0dꝛ 4, 055 2,524 3,580 4432 3,010 2, 065

Thlr. j 25, 15

ic ot 10 . ib zl 23 6 j 29 55 2006 iz

East India (East India Eisenbahn) Prioritäten, vom Staat garantirt.. Preussische Regierungs- Schuld- verschreibungen ...... ..... :. Canada Regierungs- Schuldver- schreibungen Süd- Australienkegierungs- Schuld- verschreibungen Russisehe Regierungs- Schuldver- schreibungen Victoria Regierungs- Schuldver- sehreibungen Brasilianische Regierungs- Schuld- verschreibungen Prioritäten der Pernambuco- Eisen- bahn Prioritäten der Edinburgh, Perth und Dundee 5 per Cent Eisen- bahnaktien Prioritäten der South Eastern 4 per Cent Eisenbahnaktien Consols Indische 5 pro Cent Rupie Re- ierungs-Schuldseheine

ast India Eisenbahn-Stammaktien (Scinde Eisenbahn) vom Staate ga- rantirt H Darlehne auf Sicherheiten u. Policen Guthaben bei den Agenturen ... Häuser und Mobiliar in London, Cheapside und Strand) Manchester und Berlin Werth verschiedener Rückver- sicherungen Gestundete Halb-Kredit-Prämien. Fillige Prämien, Coupons u Linsen

14, 8]

9, z 13,32

2A, 223

2, 221

1,486 1,988 1.

3,183

A, lh 172, 836 72.16 70, Gl

4072 25,925 10, 817 10,596

28s, 33 ll

8. 153 l 26, 539 * 233665 l d, ed

4 S832. 5 lil

*, 250

1313 3,529 3580

TDT dd

. 6 WT

Gegenwärtiger Werth der jähr- lichen Prämien ,

Johannes Schumann, Sub-Direktor für den Kontinent, No. 1, hinter der katholischen Kirche.

in nn,

*

pas Abonntment beträgt 2 Thlr. sür das Dierteijahr. nscttions prtis sür den Naum einer

Pruchzeilke vz Sgr.

Königlich Preußischer

. ern, , 2 Staats · Anjeigers Behren⸗Straste Rr. Ja, Ene der Wilhelms strasie

Anzeiger.

Berlin, Freitag den 25. Juni Abends

ät der König haben

Ge. Maj eneral der Infanterie

Dem

reuz Hausordens von Hohenzollern; und

Allergnädigst geruht: von Peucker, General⸗

nspecteur des Militär-⸗Erziehungs und Bildungswesens, das ] und den Stern der Groß⸗Comthure . Königlichen

Dem mit der Bearbeitung der Landesmeliorationen in der Provinz Westfalen beauftragten Wasserbau-Inspektor Michae⸗ lis zu Münster den Charakter als Bau⸗Rath zu verleihen;

so

tor Jom seph Jordan ju ernennen.

n Dittrichswal

wie Den bisherigen , Pfarrer und Lokal ⸗Schul⸗Inspek⸗

de zum Seminar⸗Direktor

Norddeutscher Bun d.

en , n betreffend die n r (

seuerung des Braumalzes vom 4 Juli 1

des Gesetzes wegen Be⸗ (Bundesgesetzbl. S. 375.)

und des . betreffend die Ven eung des Branntwein? vom , ie diff ge s heft der ö Insel Wilhelmsburg.

om 5. Jun

Wir Wilhelm, von Gottes verordnen auf Grund der Gesetze wegen und wegen Besteuerun

zrenden Staaten und äanschen Bunde Chrrdg, ragt men des Korddeurschen Bundes,

btziehungsweise 8. Juli 1868. was folgt:

Das Gesetz wegen Besteuerung des zum Norddeutschen Bunde eren vom 4. Juli 1868 (Bundesge 33 S. 37 die Bestcuerung des Branntwe Vunde gehörenden Staaten um Bundesgesetzbl. S. treten in der . amburg gehörenden Voigtei

heile der preußischen Insel Wilhelmsburg, welche am 1, wird, am 1. Ju Höchsteigenhändigen

dem Zollverein angeschlossen Urkundlich unter Unserer gedrucktem Bundes ⸗Insiegel, Gegeben Schloß Ba elsberg, (L. 8.)

den 5.

Gnaden Besteuerung

des Branntweins in verschiedenen zum Nord⸗

ns in vers und Gebietstheilen,

König von Preußen ac. ; des Braumalzes

Gebietstheilen vom 4.

Braumalzes in verschiedenen Staaten und Gebietstheilen Y und das Gesetz, betreffend iedenen zum Norddeutschen vom 8. Juli 1868 um Gebiet der freien und

dorwärder, so wie in dem Juli d. J. Juli d. J. in Wirksamkeit. Unterschrift und bei⸗

Juni 1869. Wilhelm.

Gr. v. Bismarck ⸗Schönhausen.

Geset.z, beireffend die Deschlagn amn de Vom 21.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden

verordnen im Ramen des Norddeutschen simmung des Bundesrathes und des

14. Die Vergütung (Cohn, G lche auf Grun

Juni 1869

8 Arbeits oder Dienstlohnes.

von Preußen 2c.

Koni 6. erfolgter Zu⸗

Bundes /

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darf / sofern

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26

setzlich

§8.1

Abzug des Preise bzug der Auslagen äbrig bleibt.

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können nicht mit rechtlicher

beschränkt werden. ulässig gf, ö 8 ung

n ebuͤhrende nude ch b ob

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hes der Materialien und nach 3231

ö

1869.

§. 4. Das gegenwärtige Gesetz findet keine Anwendung: ] —— den Gehalt und die Dien eee der öffentlichen Beamten; 2 au die Beitreibung der direkten Perf nlichen Staatssteuern und Kommu- nalgbgaben (die derartigen Abgaben an Kreis- Kirchen Schul, und. sonstige Kommunalverbände mit eingeschlossen), sofern bicfe Steuern und Abgaben nicht seit länger als drei Monaten fällig geworden sind; auf die Beitreibung der auf gesetzlicher Vorschrift beruhenden Alimentationsansprüche der Familienglieder; auf den Gehalt und die Dienstbezüge der im , ,,. dauernd e, . Personen, fowest der Gesammtbetrag die Summe von vierhundert lern jährlich übersteigt. Als dauernd in diesem Sinne gilt das Di verhältniß, wenn dasselbe gesetzlich, vertrags⸗ oder gewohnheitsmäßig mindestens auf Ein Jahr bestimmt, oder bei unbestimmter Dauer für he. . 66 eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten einzuhalten ist. 5. Dieses Gesetz tritt am 1. August 1869 in Kraft. ie bis dahin verfügten, mit den Vorschriften dieses Geseßzes nicht vereinbaren Beschlagnahmen sind auf Antrag des Schuldners aufzuheben oder 86 nk eam * e awen

dilch unter Ut öh leigenhaͤn ihandigen Unterschrift und

beigedrucktem Bundes · Insiegel.

1869. Gegeben Serlin den 2. ges, ae e eln.

Gr. v. Bismarck Schsnhausen.

Bekanntmachung. ; Bei der Eigenthümlichkeit der Eich hen Betriebsmittel ist es schwer zu vermeiden, daß zuweilen Depeschen mehr oder weniger verstümmelt an ihre Bestimmung gelangen. enn es einerseits Vervollko eeigneter . ber n g, s im Interesse der desf der von den dazu beizutragen, Hände der Adressaten gelangen können. Verstümmelung einer Depesche während so größer, je weniger die bei der Be⸗ Beamten mit der Sprache, in welcher die bekannt sind. Einzelne, in der aufgeliefer⸗ ganz deutlich geschriebene, oder durch den wiedergegebene Zeichen oder Buchstaben, deren welcher die betreffende Sprache ver. geben wenn die Depesche in oder gar nicht bekannten lassung zu den sinnentstellendsten

erfahrungsmäßig Verstümmelungen jan 9 in der Muttersprache der

Das ndes

mit dem Bemerlen aufmerksam gemacht. * alle in Europa n n,. Sprachen für 2 Korrespondenz zugelassen sind, es sich empfiehlt, bei Depeschen, welche nach Orten Deutschlands gerichtet sind, sich der deutschen Sprache, im internationalen Verkehr deg gen. und namentlich Hann, wenn die Depeschen die Linien verschiedener Nationen zu durchlaufen haben, der französischen Sprache, welche allgemein den Beamten der verschiedenen Telegraphenverwaltungen mehr oder weniger bekannt ist, zu bedienen.

lin, den 18. Juni 1869. 2 8 n n, der Telegraphen.

telegrap

von Chauvin.