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weder selbst noch durch eine ͤsterreichische , d, , ,, aus- führen lassen sollte, wird auch der Bau und Betrieb dieser Strecke
nach Maßgabe der von der K. K. österreichischen Regierung hierfür zu ertheilenden Konzesston für Rechnung der De e gi nf Eisenbahnge⸗ sellschaft übernommen.
Der Beschluß über die Beschaffung der dazu erforderlichen Bau- mittel bleibt einer später eventuell zu berufenden Generalversamm⸗ lung vorbehalten.
4. Der im S§. 9 alinea 2 des 1843 Allerhöchst bestätigten Statuten ⸗Nachtrags (Gesetz⸗Samm⸗ lung pro 1843. Seite 310) dem Staate eingeräumte An— Anspruch auf den dritten Theil des Ueberschusses über 5 pEt. des Stammaktien ⸗Kapitals der Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft (die sogenannte Superdividende) wird auf die im §. 1 und 3 bezeichneten neuen Unternehmungen nicht ausgedehnt.
Die Berechnung der dem Staate zustehenden Superdividende er⸗ folgt vielmehr ohne Rücksicht auf die nach §. Z zu emittirenden neuen , , . auch in Zukunft nur nach Maßgabe des bisherigen
ktlenkapitals vom Reinertrag des alten Unternehmens in seinem gegen artig Umfange. .
5. Der 5§. 17 des unterm 11. August 1843 Allerhöchst bestätig⸗ ten Statut⸗Nachtrags wird aufgehoben. An dessen Stelle tritt nach stehende .
Der Staat wird in den Generalversammlungen durch einen von ihm zu bestellenden Kommissarius vertreten, welcher nicht Aktionär zu sein braucht, und übt durch diesen sein Stimmrecht aus.
Dasselbe erstreckt sich stets auf ein Sechstheil der in der General ⸗
versammlung vertretenen Stimmen.
§. 6. Vom Jahre 1869 ab erhalten die Mitglieder des Verwal⸗ tungsrathes als Ersatz für ihre Mühewaltung und Zeitversäumniß eine jährliche Tantieme im Gesammtbetrage von pCt. desjenigen Ueberschusses, welchen der Reinertrag des Oberschlesischen Eisen bahn Unternehmens nach Abrechnung der gesetzlichen und statutenmäßigen Bezüge des Staats, über 5 pCt. für die Aktionäre ergiebt. Die Vertheilung unter die Mitglieder erfolgt nach dem Maßstabe ihrer eren mn, bei den Sitzungen, wobei der Vorsitzende für zwei Per⸗ onen zählt.
§. 7. Die Gesellschaft übernimmt die Verpflichtung, soweit das Königliche Handels ⸗Ministerium es im Interesse des Verkehrs für noͤthig erachtet, jederzeit auf dessen Verlangen künftig mit anderen in⸗ und ausländischen Bahnverwaltungen für die Beförderung von Per- sonen und Gütern direkte Expeditionen und direkte Tarife zu errichten und hierbei insbesondere auch in ein gegenseitiges Durchgehen der Transportmittel zu willigen.
In Betreff der Höhe der gegenseitigen Vergütigungssätze für die durchgehenden Transportmittel, sowie der Art und Weise der Abrech⸗ nungen hat sich die Gesellschaft bei mangelnder gütlicher Verständigung mit den anderen Bahnverwaltungen den Festsetzungen des Königlichen Handels ⸗Ministeriums zu unterwerfen.
§. 8. Bei den direkten Tarifen mit anderen Bahnverwaltungen muß die Oberschlesische Eisenbahngesellschaft auf Verlangen des König⸗ lichen Handels-Ministeriums sich jederzeit bereit finden, auf den zu ihrem Unternehmen gehörenden Bahnen denjenigen ermäßigten Tarif- satz pro Centner und Meile zuzugestehen, welcher für die gleichartigen Transportgegenstände, sei es in ihrem Binnenverfehre oder in einem durchgehenden Verkehre zwischen ihrer betreffenden Uebergangsstation und denjenigen Stationen ihrer eigenen oder fremden Bahnen, nach und von welchen die Güter versandt werden, jeweilig besteht.
Ist in einem solchen Falle der maßgebende Tarif aus einem Frachtsatz pro Meile und einer festen Expeditionsgebühr zusammen— gesetzt, so sollen diese Tgrifeinheiten auch für den neu zu regulirenden direkten Tarif mit der Maßgabe festgehalten werden, daß die Expedi- tionsgebühr für die Uebergangsstation auf Verlangen des Königlichen Handels Ministeriums bei Transporten, die in vollen Zügen zuge⸗ führt werden, ganz außer Ansatz bleibt und bei sonstigen Trans- porten für Einzelgut drei Pfenninge pro Centner und für Güter in , fünfzehn Silbergroschen pro 100 Centner nicht über-
eigen darf.
Dabei erklärt sich jedoch die Direktion der Oberschlesischen Eisenbahn⸗ Gesellschaft bereit, in den dazu geeigneten Fällen auf ,, n. des Königlichen Handels Ministeriums mit anschließenden Bahnen in Ver⸗ handlung zu treten, um die Belastung derselben Transporte mit mehrfachen Expeditionsgebühren oder anderen Uebergangsspesen, wo solche sich nach den Tarifen ergeben würden, zu vermeiden.
Vorstehende Verpflichtungen der Oberschlesischen Eisenbahngesell⸗ schaft treten ein, sobald die den neu zu errichtenden direkten Verkehr beantragenden Bahnverwaltungen sich bereit gefunden haben, in dem⸗ selben in ihren von jenem Verkehre berührten Bahnstrecken keinen höberen Frachtsatz pro Centner und Meile zu erheben, als den von . en, ne, Eisenbahngesellschaft für ihre Strecke zuzuge⸗
ehenden.
Sollte die Oberschlesische Eisenbahngesellschaft zum Zwecke der Errich- tung eines neuen direkten Verkehrs das gleiche Zugeständniß, wie es in Vor- stehendem präzisirt ist, von einer anderen Bahnverwaltung beanspruchen und, die Letztere ohne von dem Königlichen Handels. Ministerlum für in erachtete Gründe sich weigern, auf den Seitens der Ober- chlesischen Eisenbahngesellschaft vorgeschlagenen direkten Verkehr über- haupt einzugehen, oder jenes Zugeständniß in Betreff des Tarifsatzes 4 machen so ist die Oberschlesische Eisenbahngesellschaft an das ihrer- eits auf Erfordern des Königlichen e,, ür einen direkten V gt an welchem die sich weigerlich pe gde ahnver- n n mitbetheiligt ist, gemachte frühere Zugeständniß nicht mehr
ö 9. Zur Ausführung der Bestimmungen über die Benußun der Eisenbahn zu militärischen Zwecken err e, m ng für 184 S. 373) ist die Gesellschaft rücksichtlich sämnitlicher zu ihrem Unter-
des unterm 11. August
nehmen gehörigen Bahnen verpflichtet, dem ö vom 1 Mai 186 beziehungsweise dem Bundesreglement vom 18. Juli 1868 die Be förderung von Truppen, Militäreffekten und sonstigen Militäͤrbedürf⸗ nissen auf den Staatsbahnen und den unter Staatsverwaltung stehen. den Privateisenbahnen, nebst den hierzu bereits ergangenen und etwa noch zu erlassenden ergänzenden und erläuternden . riften ferner den Bestimmungen des Reglements vom 1. Mai 1861, be—= treffend die Organisatiön des Trangports größerer Truppenmaffen auf den Eisenbahnen und der Instrutklon von demselben . ür den Transport der i en und 6 Armee Materials auf den Eisenbahnen, sowie den künftigen derungen und Ergänzungen dieses Reglements und dieser Instruktion sich zu unterwerfen.
Zu GBunsten der Post ist die Gesellschaft bezüglich der neuen Bahnstrecken zu gleichen Leistungen verpflichtet, wie solche ihr bezüglich des alten Unternehmens obliegen.
Im Verhältniß zur Bundes ⸗Telegraphenverwaltung gelten rück⸗ sichtlich der neuen Bahnstrecken diejenigen Bestimmungen, welche dad 7 Norddeutschen Bunde zu erlassende Reglement über die Verpflichtungen der Eisenbahnverwaltungen im Interesse der Bundes; Telegraphenverwaltung enthalten wird.
Schema l zu den Stamm = Aktien. efr. §. 2 sub f.) Einhundert Thaler in Preuß Courant, Stamm . Aktie der Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft, 3. h an. s ait i er PD. n ,, ñ nhaber dieser Aktie hat zur Kasse der Oberschlesischen Eisenbahn⸗ ceselsss t Einhundert Thaler Preuß. Courant baar einge abg 8 nimmt nach Höhe dieses Betrages in Gemäßheit des am ö u 1841 von Seiner Majestät dem Könige von Preußen ginn n n bestätigten Statuts und §. 2. des unterm ar , Allerhöchst bestätigten Sechszehnten Nachtrages zu demselben, verhalt. nißmäßigen Antheil an dem gesammten Eigenthum, dem Gewinn und Verlust der Gesellschaft. Breslau, den. Königliche Dir
(Trockener Stempel)
Zins-Coupens. ins-Coupon Nr. 1.
chs Pfennige ,
e n, ,, n ,
Schema zum Froidendenfchein. Betriebsjahr 18370. Dividendenschein Nr. 1. Serie I.
zur Stammaktie der Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft. Littr. D. Nr..
Inhaber dieses empfängt im Monat Äꝑpril 1871 die für das nächstvorangegangene Kalenderjahr festgesetzte Dividende, deren Betrag mit Angabe der Zahlstellen öffentlich bekannt gemacht werden wird.
Breslau, den ten Königliche Direktion der Oberschlesischen Eisenbahn. (2 Direktionsmitglieder Facsimile.) Verjährt am 1. Mai 1875. Schema zum Talon. a lon zu der Stammaktie der ä Eisenbahngesellschaft. Nr nis lis Jegen dessen Rückgabe binnen
ö. 1
Ministerium für Gandel, Gewerbe und öffentliche rbeiten.
Bekanntmachung vom 30. Juli 1869, betreffend die Allerhöchste Genehmigung der unter der Firma: Gostyn Aktien- Gesellschaft für Garnisonbauten mit dem Sitze zu Gostyn er⸗ richteten Attiengesellscha 2
Des Königs Masestät haben . llerhöchsten Erlasses vom 16. d. M. die , . einer Aktien aft unter der
tung agesellschaft de irma: »Gostyn Aktien . ar nison-⸗ auten« mit dem Sitze zu
ostyn, fowie deren Statut vom 13. September i863 zu genchmigen geruht. Der Wllerhöchste
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Erlaß . dem Statute wird durch das Amtsblatt der König—⸗ lichen Regierung zu ö. bekannt gemacht werden. n den 30. Juli 1869. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Im Auftrage: Im Auftrage: Moser. Bitter.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. Dem Oberlehrer Dr. Flügel am Gymnasium in Cassel ist das Prädikat »Professor« verliehen worden.
Finanz⸗Ministerium.
Bei der heute fortgesetzten Ziehung der 2. Klasse 140ster Königlicher Klassen-Lotterie fiel ein Gewinn von 4000 Thlr. auf Rr. 67295. 2 Gewinne zu 2000 Thlr. fielen auf Rr. 35,65 und 45,011. 2 Gewinne zu 600 Thlr. auf Nr. HH63 und 49446, und 5 Gewinne zu 100 Thlr. auf Nr. A528. 30007. 36,826. 68rMt5 und 70,290.
Berlin, den 4. August 186). . .
Königl. General ˖ Lotterie ˖ Direktion.
Angekommen: Der General Major und Kommandant von e a. M., Freiherr von Lon, von Frankfurt a. M.
Der Minister des Innern.
AUbgereist: Se. Excellenz der Staats- und Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, Graf von Itzen⸗ plitz, nach Görlitz.
Berlin, 4. August. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Prästdenten des Staats⸗Ministeriums und Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Grafen von Bismarck Schönhausen, die Erlaubniß zur nr et von des Großherzogs von Baden Königlicher Hoheit ihm verliehenen Insignien des Hausordens der Treue zu ertheilen.
Personal ⸗ Veränderungen.
M = neh,
tr. 26,
Dr. O' Flaherty.
setzung zum 2.
Garde ⸗ Train · Ba
Dr. Grimm, n n Dr
1,
. stenzarzt vom Schles
h ĩ 2. .
r. Regt nr 4. Ostpreuß. Gren. Regt. Nr. 5, mit Pension und Aussicht nstellung im Civildienst, Dr. Sey del Stabs⸗ und Bats. Arzt 6. Hin, enb. Inf. Regt. Nr. 52 als Ober⸗Stabsarzt mit Pens. t auf Anstellung im Civildienst, Goldhorn, Assistenz- arz a 6. Jäger⸗-Bat. Nr 4. mit Pens. und der Erlaubniß zum 2 en 3 Ma r ch a ux, Assistenzarzt vom Magdeb. Festungs Art. 9. mit Pens. und der Erlaubniß zum Tragen der Uniform, pi gg t vom Magdeburg. Festungs - Artill. Regt. Nr. 4. it Pens, Br. eisn er, Stabs. und Bals. Arzt vom 2. Nieder- schles. Inf. Regt. Nr. 47, als 5. mit Pens. und der Er⸗ laubniß zum 3 der Unif, Kes ler, Assistenzarzt vom 2. Nieder= schlef Inf. Regt. Nr. 47, mit Pens. und Aussicht auf . im Civildsenst, Steuer, Assistenzarzt vom Schles. Feld- Artill. Regt. r. 6, mit Hen Hamann, Assistenzarzt vom 4. Rheinischen Inf. it. 33 35, mit Pension und der Erlgubniß zum Tragen der Unlf. der Abschied bewilligt. Dr. Gruchot, Assistenzarzt vom J. Wesif. nf. Regt. Rr. 15, ausgeschieden und zu den Aerzten des Beurlauhten staändes des 2. Bats. (Unng) 3. . Landw. Regts. Nr. 16 über- getreten. Dr. Ha dra, Assisten zarzt vom 2. Schles. Gren. Regt. Nr. 11,
ei 3. Oberschles. Landw. Regts. Nr. 62 übergetreten. Dr. Farne / nterarzt der Ref. vom 2. Bat. (Naugard) 5. Pomm. Landwehr Regts. Nr. 42, Hr. Wallney, Unterarzjt der Nes. vom 1. Bat. (Si. Wendel) 4. Rhein. Landw. Regts. Nr. 30, zu Assistenzärzten befördert Dr. v. Kuja wa, Assistenzarzt vom 2. Bat. (Lie 7 2 4 Landw. Regts. Nr. 7, beim 1. Bat. Gen, 4. Pos. Landw. . Nr. 59, Br. Goerke, Assistenzart vom 1. Bat. (Nybnik) 1. Oberschl. Landw. i Nr. 22, beim 2. Bat. Beuthen) 2. Oberschl. Landw. Regts. Nr. Z, Dr. Fabricius, Assistenzarzt vom 2. Bat. (Eupen) l. Rhein. Ldw Regts. Nr. 25, beim 1. Bat. (Geldern) 4. Westf. Landw. Regts. Nr. 17, Dr. Harling, Stabsarzt vom 2. Bat. (Deuß) 6. Rhein. Landw. Regts. Nr. 68, beim Reserve⸗ Landw. Bat. Cöln) Nr. 40, Dr. Senff, Assistenzarzt vom 2. Bataillon (Bromberg) 7. Pom⸗ merschen Landwehr ⸗Regiments Nr. 544, beim 2. Bataillon (Wies- baden) 1. Nassauischen Landwehr Regiments Nr. 87, einrangirt. Dr. Jouk, Stabsarzt vom 2. Bat. (Eupen) 1. Rhein. Landw. Regts. Nr. D, der Abschied bewilligt. Beamte der Militär⸗Verwaltung. Durch e rng nng des Kriegs⸗Ministerium s. Den 3. Juli.
asselb ach, Sec. Lieut. . D. und Zahlm. vom 2 Bat. 8. Westf. if MRegesrn ere , zur Jannoverscheß Festungs. Art. Abth. Nr, 15 dersetz. Den 26. Juli. Baffy, char. Fortif. Sekretär zu Weichsel- münde, zum Fortif. Sekretär daselbst ernannt.
Nicht amtliches.
Preußen. Berlin, 4. August. Se. Majestät der König treffen, wie aus Coblenz telegraphisch gemeldet wird, heute Rachmittag zu einem mehrstündigen Aufenthalte daselbst ein und werden dem Militärfeste des Regiments Königin
Augusta anwohnen. ; Danzig, 3. August. (Westpr. 7 Sr. Majestät Segel fregatte ⸗Niobe« wird am 15. d. M. in Dienst Jestellt und gegen Ende des Monats nach Kiel gehen, um die Kadetten für eine Uebungsreise nach Westindien an Bord zu nehmen, Zum Kommandanten des Schiffes ist der Kapitän z. S. Köhler be— stimmt und leitet derselbe hier die Ausrüstung.
Kiel, 2. August. Der Vize⸗ Admiral Jachmann, welcher heute Vormittags von Berlin hierselbst eingetroffen ist, begab fich um 2 Uhr an Bord der Panzerfregatte König Wilhelm, woselbst unter dem Admiralssalut des Wachtschiffes Gesion⸗ und den Klängen der Musik der Flottenstamm-⸗Division die Admiralsflagge am Vordermaste gehißt wurde. Nachdem der Vize⸗Admiral die Meldungen des Stations -Chefs, sowie der Kommandanten sämmtlicher in Dienst gestellten Schiffe ent gegen genommen hatte, wurden die Fregatten König Wilhelm, Kronprinz und »Prinz Friedrich Carl« unter den üblichen Förmlichkeiten unter Befehl des Vize⸗Admirals zum ypersten norddeutschen Panzergeschwader« vereinigt. Der Raddampfer Preußischer Adler« wird dem Geschwader als Tender dienen.
Ytecklenburg. Schwerin, 5. August. (M. A) Am gestrigen Abend spät ist die Großherzogin Alexandrine am Heil. Damm eingetroffen und ebendaselbst heute i der Großherzog. Auch der Prinz Heinrich von Waldeck ver— weilt dort seit gestern. . .
Hessen. Darmstadt, 3. August. Der Prinz und die Prinzessin von Wales haben mit Ihren Kindern am Sonn⸗ tag Nachmittag die Reise nach Wildbad fortgesetzt. .
Baden. Karlsruhe, 2. August. G. 59. Ihre König⸗ lichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin sind gestern 6 „aus der Schweiz kommend, auf Schloß Mainau eingetroffen. 2
Württemberg. Friedrichs hafen, 2. August. Der König und die Königin sind von St. Moritz hier einge— troffen. ö . 1. August. Die Infanterie wird vom 16, bei einzelnen Abtheilungen vom 18. August an, einen Com⸗ pagniestand von 130 Soldaten annehmen und ö diesem Zweck die' ledigen Urlauber der Jahrgänge 1866, 1865 und J auf sieben Wochen einberufen. An den größeren Herbstübungen, welche in der Zeit vom letzten September bis 6. Oktober zwi schen Nürtingen und Mezingen stattfinden sollen, werden sich sämmtliche Truppen betheiligen mit Ausnahme der Festungs⸗ Artillerie und des 4. Infanterie Regiments, welches den Gar—⸗ nisondienst in Um zu versehen hat.
Bayern. München, 31. Juli. (A. A. 3.) Ihre Ma— jestät die i , rtf hat ihren Aufenthalt zu Schloß Fischbach in Schlesien um eine Woche verlängert, und wird erst im aufe der nächsten Woche die Rückreise antreten. .
— 1. August. Mit Beginn des Monats August treten bei den General⸗Kommandos München und Würzburg Corps Intendanturen, vorläufig als Revisionsbehörden, in Wirk—
samkeit. Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 3. August. Der Kaiser estern seinen Abschieds⸗
stattete der Königin von Portugal bschiedsdiner, zu wel
besuch ab. Erzherzog Albrecht gab ein — Ende Juli befanden sich 411,053,663 Fl. Partial⸗Hypo⸗
auggeschieden und zu den Aerzten des Beurlaubtenstandes des 1. e .
chem die Königin erschien. theken Anweisungen und Staatsnoten im Umlauf.