werden mußte, erfolgt die Vergütung nach den Durchschnittspreisen, welche zur Zeit der Lieferung in dem Marktorte des Lieferungsver— bandes bestanden, zu dessen Bezirke die Gemeinde gehört.“
Endlich wurde der 7. 35 gestrichen. Außerdem wurden noch zwei Abänderungen beschlossen, mit denen Präsident Del⸗ brück durchaus einverstanden war. In 5§. 4 wurde auf den Antrag des Abg. Grumbrecht der Schlußsatz:
„In Städten, welche unmittelbar, einer Landes- oder Provin— zialreglerung unterstellt sind, werden der Regel nach die Requisitio⸗ nen direkt an den Stadtvorstand gerichtet,“
so gefaßt: . ö .
„In den Städten, welche einen eigenen Kreis bilden, oder welche da, wo Kreisverbände nicht bestehen, nach der letzten Volkszählung mindestens 25, 000 Seelen haben, werden u. s. w.“
Ebenso wurde in §. 34 auf den Antrag des Abg. Lasker eine redaktionelle Aenderung ohne sachliche Bedeutung beschlossen. Die Abstimmung über das Gesetz im Ganzen wird in der näch- sten Sitzung (Mittwoch 12 Uhr) erfolgen.
— Bis zum 10. Mai d. J. waren in den Münz stätten des Deutschen Reichs in Zwanzigmarkstücken 512,605,700 Mark und in Zehnmarkstücken 1263662, 630 Mark ausgeprägt worden. In der Woche vom 11. bis 17. Mai sind ferner geprägt in Zwanzigmarkstücken: in Berlin 4 055,580 Mark, in Hannover 2, 5 180 Mark, in Frankfurt a. M. 3,2057720 Mark, in München 1586, 300 Mark, in Dresden 617,740 Mark, in Karlsruhe 438.620 Mark und in Darmstadt 375,840 Mark. Die Gesammt⸗Ausprägung stellt sich daher bis 17. Mai d. Is. auf 651,623,610 Mark, wovon 524,960,980 Mark in Zwanzig⸗ . und 126,662,630 Mark in Zehnmarkstücken be⸗ tehen.
— Der Handels⸗Minister Dr. Achenbach hat seit vergan⸗ genem Mittwoch seine Amtswohnung im Dienstgebäude des Handels⸗Ministeriums, Wilhelmstraße Nr. 79, bezogen.
— Der neuernannte Präsident der Seehandlung Bitter hat vor einigen Tagen dieses Amt angetreten und die Geschäfte als Unter⸗Staatssekretär im Ministerium des Innern abgegeben.
— Der General⸗Lieutenant von Stülpnagel, komman⸗ dirender General des XIII. (Königlich Württembergischen) Armee⸗ Corps, hat sich nach Stuttgart zurückbegeben.
— Der General⸗-Lieutenant zur Disposition von Krosigk, zuletzt Commandeur der 22. Kavallerie⸗Brigade, ist zur Ab⸗ stattung persönlicher Meldungen von Cassel hier angekommen.
Bayern. München, 26. Mai. Prinz Adalbert wird mit Gemahlin am 29. d. M. Abends von seiner italienischen Reise hierher zurückkehren.
— Der Minister des Innern, v. Pfeufer, ist vorgestern Abend von Wien hierher zurückgekehrt, wird jedoch sein Porte— feuille nicht übernehmen, sondern sich heute auf einige Wochen nach Bad Kreuth begeben.
— Die Einberufung der Delegirten zum Ober⸗ Medizinal⸗Ausschuß ist für den 7. Juli d. Is. festgesetzt. Die Gegenstände, welche der Berathung dieses Kollegiums unterstellt werden sollen, beziehen sich 1) auf Revision der Me⸗ dizinaltare, 2) der Leichenschau, 3) der Impfverordnung, 4 auf Errichtung von Orts⸗Gesundheitsräthen (Sanitätskomis⸗ sionen).
Sachsen. Leipzig, 29. Mai. Der Kronprinz traf heute Morgen 7 Uhr, von einem Adjutanten begleitet, mit dem Schnellzug von Dresden hier ein, fruͤhstückte im Königszimmer des Dresdener Bahnhofes und reiste mit Extrapost zunächst nach Pegau. Se. Königliche Hoheit inspizirt die in den Städten Pegau, Borna, Lausigk, Gaithain, Grimma ꝛ(. liegenden Kaval⸗ lerie⸗ und Artillerie⸗Abtheilungen, wird heute in Borna über⸗ nachten und morgen von Grimma aus die Reise mit der Bahn weiter fortsetzen.
Hessen. Darm stadt, 30. Mai. Der Großherzog ist gestern Nachmittag im erwünschten Wohlsein von Friedberg hier eingtroffen.
— Der Prinz und die Prinzessin Ludwig sind, wie die „Darmst. Ztg.“ meldet, durch einen jähen, schmerzlichen Verlust in tiefe Trauer versetzt. Der jüngste Prinz Friedrich Wilhelm, geboren am 7. Oktober 1870, ist heute in Folge eines Falles aus dem Fenster nach 5 Stunden sanft verschieden. Nach Ansicht der Aerzte ist ein Blutaustritt in das Gehirn die un⸗ mittelbare Todesursache gewesen; eine Erscheinung, die bei der zu Blutungen neigenden Konstitution des Prinzen sehr erleichtert worden ist. .
— Die Großherzogliche Regierung hat eine Vorlage an die Zweite Kammer der Stände gelangen lassen, in welcher als Staatsbeitrag zu den Kosten für Erhöhung und Verstärkun des Ginsheimer Rheindammes die Summe von 25,000 .
in Anspruch genommen wird.
Sachsen⸗Altenburg. Altenburg, 30. Mai. Heute früh 7 Uhr reiste die Sr oßherzogin⸗Mutter von Mecklen⸗ burg⸗Schwerin von hier wieder ab.
Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Gotha, 29. Mai. Der Spezial⸗Landtag lehnte heut zunächst die Ueberlassung der Ver⸗ waltung hiesiger Leihanstalt an die hiesige Stadt ab. ., machte der Staats⸗Minister von Seebach folgende Eröffnung: In dem Dekret, mit welchem der Entwurf des Etats vorgelegt worden, sei die Deckung des Defizits in der Einnahme durch Einführung einer Erbschaftssteuer in Aussicht genommen wor⸗ den. Inzwischen aber habe sich aus den Verhandlungen des Bundesraths mit ziemlicher Sicherheit herausgestellt, daß von der französischen Krlegsentschädigung ein ansehnlicher Theil auf die Staaten des Norddeutschen Bundes entfallen und der dem Land davon zukommende Betrag der Art sein werde, daß von seinem Zinsabwurf jenes Defizit schon gedeckt und mithin von einer Erhöhung der Steuern deshalb Abstand genommen wer⸗ den könne. Bei Berathung des Kapitel IV. der Einnahmen aus den Aktivzinsen sei deshalb durch eine Erhöhung des letz⸗ teren die Bilaneiruug des Etats wiederherzustellen.
Hierauf wurde berathen, ob auf die Berathung des vorge⸗ legten Gesetzentwurfs wegen Organisation der Bezirksbehörden im Bereiche der Justiz, der Verwaltung und des Finanzwesens eingegangen werden solle. Beschlossen wurde ein Eingehen auf die Berathung des Gesetzentwurfs selbst, sowie zur Zeit auf die⸗ jenige des damit verwandten Gesetzentwurfs über das Verfahren in Ängelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit abzulehnen,
der Staatsregierung dagegen einen Fonds von 1500 Thlr. .
Verfügung zu stellen, um im Justizdienst Protokollführer ohne wissenschaftliche juristische Vorbildung zur Entlastung der für die richterlichen Funktionen befähigten Beamten von ihren vielen bisherigen mechanischen Geschäften anstellen zu können.
Gzport nach dem Auslande die Fabrikate aus Gold und Silber
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 29. Mai. Der Kaiser hat heute Mittags den Erbgroßherzog Friedrich Franz und den Herzog Paul Friedrich von Mecklenburg⸗Schwerin empfangen.
Der König der Belgier verläßt Wien am 3. Juni, der Erbgroßherzog von Sachsen⸗Weimar⸗-Sisenach heute Abends.
Der Großherzog von Mecklenburg soll am 10. Juni in Wien ankommen. .
Zu Ehren des Großherzogs von Sachsen⸗Weim ar⸗ Sise nach veranstaltete gestern der Erste Obersthofmeister Prinz Hohenlohe eine Soirée, welcher Se. Königliche Hoheit mit dem Erbgroßherzog Karl August, der 6 und die Herzogin von Ratibor, der Herzog von Ujest ꝛc. beiwohnten.
Großbritannien und Irland. London, 29. Mai. Der Marquis von Ripon hat sich noch Bal moral bege⸗ ben, um am Königlichen Hoflager als dienstthuender Minister zu fungiren.
Frankreich. Paris, 28. Mai. Das „Journal officiel“ enthält Folgendes: —
Mehrere Blätter haben gemeldet, daß der Präsident der Republik Donnerstag in , von Versailles empfangen werde. Diese Meldung ist unrichtig. Der Marschall Mare Mahon hat das Hotel der Rue de Gravelle noch nicht verlassen. Sobald er in der Prä⸗ sidentschaft eingerichtet sein wird, wird er seine offiziellen Empfangs⸗ tage anzeigen.
— Der Präsident der Republik Mae Mahon hat an den General Duerot folgende Depesche gerichtet:
Nach dem unwiderruflichen Rücktritt des Herrn Thiers und dem Beschlusse der Nationglversammlung habe ich das Präsidium der Re⸗ publik annehmen zu sollen geglaubt. Ich rechne durchaus auf Ihren Patriotismus und auf unsere alte Freundschaft und bin gewiß, daß Sie die Ordnung aufrecht erhalten werden, wenn sie gestört werden sollte. Der General Duerot hat geantwortet:
Sie haben Recht, auf meinen Patrigtismus und meine unbe⸗ dingte Hingebung für Ihre Person und für die Sache, welche Sie vertreten, zu zählen. Ich bin mit Leib und Seele auf Ihrer Seite, und ich stehe Ihnen für das VIII. Armee⸗Corps ein.
— 29. Mai. Heute wurde der von de Rainneville im Namen der Kommission, die mit der Prüfung der Handlungen der Regierung der nationalen Verthei⸗ digung betraut ist, verfaßte Bericht vertheilt. Dieser Bericht führt aus, daß das Kaiserreich Krieg geführt habe, ohne militärisch oder diplomatisch darauf vorbereitet gewesen zu sein, daß die Männer vom 4. September nicht verstanden, besser zu handeln als das Kaiserreich, und schließt mit der Ansicht, daß Frankreich seine Hoffnung auf eine schnelle Rückkehr zu den alten Bedingungen der europäischen Politik und auf den Sieg der Ideen und der Prinzipien des Uebergewichtes setzen müsse, welcher den Frieden zwischen den verschiedenen Racen und den verschiedenen Stämmen herstellen könne.
— 30. Mai. Die Abendblätter suchen die Ansicht zu wi⸗ derlegen, daß das Kabinet Broglie das Obsfiegen der kleri⸗ kalen Tendenzen bedeute. Die Journale versichern, daß die Ver⸗ änderung des Ministeriums einen Wechsel in der auswärtigen Politik Frankreichs jedenfalls nicht zur Folge haben werde. Dem „Messager de Paris“ zufolge würde der Herzog von Broglie unverzüglich ein Cirkular an die diplomatischen Vertreter Frankreichs im Auslande abgehen lassen, und hirn im Wesent⸗ lichen gleichlautende Instruktionen wie der frühere Minister des Auswärtigen ertheilen. Das Cirkular werde betonen, daß, da der Präsident Thiers aus Veranlassung einer Frage der inneren Politik zurückgetreten sei, durchaus kein Grund vorliege, eine von der bisherigen abweichende Haltung in der äußeren Politik einzunehmen. — Der französische Botschafter in Madrid, Mar⸗ quis von Bouillsé, hat, wie verlautet, um seine Entlassung nachgesucht. ö
— 31. Mai. (W. T. B.) Der Präsident der Re⸗ publik Marschall Mae Mahon beabsichtigt, dem Verneh⸗ men nach, das Ober⸗Kommando über die Armee von Versailles eingehen zu lassen, der General Ladmirault bleibt Gouverneur von Paris und Befehlshaber der Pariser Truppen, während die übrigen Corps der Armee von Versailles direkt unter dem Kriegs⸗ Minister stehen. Das Gerücht, daß der Prozeß gegen den Mar⸗ schall Bazaine eingestellt werden solle, entbehrt der Begründung; das Kriegsgericht über den Marschall Bazaine wird schon in nächster Zeit zusammentreten. Versailles, 30. Mai. (W. T. B.) Die National⸗ versammlung nahm in ihrer heutigen Sitzung die Vorlage, betreffend die Wiederaufrichtung der Vendoͤme⸗Säule an und beschloß die zweite Lesung des Antrages Tirard, wonach für den
ohne Beschränkung auf einen bestimmten Feingehalt angefertigt werden duͤrfen. Die Versammlung vertagte sich darauf des Pfingstfestes wegen bis zum Donnerstag nächster Woche.
Spanien. Die amtliche Zeitung veröffentlicht ein Dekret, wonach in Zukunft keine Adelstitel mehr verliehen werden sollen und der Gebrauch derselben in den Civilstands⸗Registern und öffntlichen Dokumenten, wenn auch nicht im Privatleben, ver⸗ boten wird. Auch werden die Adeligen der Verpflichtung ent⸗ hoben, die Genehmigung des Staats⸗Oberhauptes zur Verehe⸗ lichung einzuholen.
Nußland und Polen. St. Petersburg, 29. Mai. Der Großfürst Konstantin Nikolajewitsch ist am 26. d. M. von hier nach Nikolajeff abgereist.
— Der „R.⸗ A.“ theilt folgenden Befehl des General⸗ Adjutanten von Kauffmann J. vom 15. April aus dem Bivouak von Aristanbel⸗kuduk mit; ;
„Der Befehlshaber der Kasalinskischen Kolonne, Oberst Golow, hat mir gemeldet, daß der Marsch der ihm anvertrauten Kolonne von
asalinsk und Perowsk bis Irkibai vollkommen glücklich von Statten gegangen ist, die Detachements von Kafalinsk und Perowsk sich in der genannten Gegend vereinigt haben und bei der Kasalinskischen Kolonne im Ganzen fuͤnf Kranke gewesen sind.
Gleichzeitig damit hat mir Oberst Golow 25. März von Sr.. Königlichen Hoheit dem Großfürsten Nikolai Konstantinowitsch eingereichten Rapport übersandt. Sr Hoheit war die Wahl des Ortes in der Gegend Irkibai für ein Fort mit einer Besaͤtzung von 280 Mann und 2 Geschützen, mit Räumlichkeiten für Leute, Pferde und Proviant⸗ und Fourage—⸗ vorräthe und die Tracirung des Werkes übertragen worden. Unter der ,, des 6er n f und der Leitung des Lieutenants v. Niedermüller vom Turkestanschen Sappeurbataillon haben Arbeiter vom 8. Turkestanschen ,. von der 3. Ssotnja des Oren⸗ burger Kosakenheeres und der Bergdivision das Ausheben des Grabens und die Aufschüttung der Brustwehr in 24 Arbeitsstunden vollendet. Am 25. März, dem Tage des Festes von Mariä-⸗Verkündigung, wurde das Fort armirt und auf demselben die russische * e i eil, ;
luf Ersuchen Sr. Kaiserlichen Hoheit des Großfürsten ikolai Konstantinowitsch hat das neue Fort in Irkibai zum Andenken an
den ihm am
Indem ich dies den Truppen des Turkesta nschen M litärbezirkz mittheile, ist es mir eine angenehme Pflicht, dem Obersten Golow für die gute Führung der Kolonne von Kasalinsk nach Irkibai, Sr. Kaiserlichen Hoheit dem Großfürsten Nikolai Konstantinowitsch und dem Lieutenant v. Niedermüller für eifrigen Dienst und die schnelle Erbauung des Forts meine Dankbarkeit auszudrücken. Ich danke auch allen Abtheilungs⸗-Commandeuren und Offizieren der Rasalinskischen Kolonne; den Mannschaften sage ich meinen schönen Dank.“
— Der Schah von Persien hat, wie die „St. Pet. Ztg.“ mittheist, der Großfürstin Cesarewna den Damenorden Churchid (Sonne) an aprikosenfarbenem Bande mit grünem Rande verliehen. Dieser Orden besteht aus einem Stern mit Strahlen in Brillanten; in der Mitte befindet sich ein Kreis mit dem Bilde der Sonne. Derselbe ist vom Schah Nassireddin besonders für Damen aus regierenden Häusern gestiftet und wurde bis jetzt nur der Mutter des Schahs verliehen.
— Odessa, 26. Mai. Der Großfürst Michael Niko⸗ lajewitsch und die Großfürstin Olga Feodorowna sind mit der Großfürstin Anastassia Michailowna am 17. Mai Nachmittags in Odessa eingetroffen und begaben sich sofort auf den Marinedampfer „Kasbek“ę. Am 18. Mai um 9 Uhr Morgens fuhren ihre Hoheiten nach Poti ab.
Dänemark. Kopenhagen, 28. Mai. Die Prinzessin Augu sta, Schwester der Königin von Dänemark, welche sich nach dem Tode ihres Gemahls, des Barons Blixen⸗Finecke, in Baden⸗Baden aufgehalten hat, ist gestern in Dallund eingetroffen. Nach einem kurzen Aufenthalt daselbst begiebt die Prinzessin sich nach ihrer Villa Helsingör.
— Zum Ober⸗Befehlshaber der Truppen, welche in diesem Jahre nach dem Uebungslager bei Hald in Jütland kommandirt werden sollen, ist General Neergaard ernannt worden. Die beiden Lager⸗Brigaden sollen unter Führung der Obersten Bauditz und Stricker stehen; als Chef des Lager⸗ divisions-Stabes ist Oberst Fog angestellt.
Amerika. Wie aus New⸗Nork gemeldet wird, helfen diejenigen Modoe⸗Indianer, die sich den Vereinigten Staaten⸗ Behörden ergeben haben, den Truppen in der Verfolgung von Kapitän Jack und seiner übrig gebliebenen Begleiter.
— Die Unruhen in Louisiana sind nunmehr beendigt, nachdem sich die Bundesregierung der Kelloggschen Behörden kräftig angenommen hat. In St. Martinsville ist die Ruhe wieder hergestellt; auch blieben daselbst zwei Compagnien Bundes⸗ truppen als Garnison zurück. Der Bundes⸗Marschall hat zehn Personen in St. Martinsville, darunter den Oberst de Blane, wegen ungesetzlicher Handlungen verhaftet, und wurden dieselben unter Eskorte nach New⸗Orleans gebracht, um daselbst vor den Bundes⸗Kommissar zur Untersuchung gebracht zu werden. In New⸗Orleans selbst herrscht wieder Ruhe.
— Die amerikanisch⸗britische Kommission hat sich am 10. Mai in Washington vertagt und tritt am 3. Juni in Newport wieder zusanimen. Bisher hat die Kommission 357 An⸗ sprüche erledigt, es liegen daher noch 140 zur Untersuchung vor. — In San Franeiseo kam am 14. Mai der britische Dampfer „Antonio“ von China mit einer vollen Ladung und 600 chinesischen Passagieren an. Er ist der Pionierdampfer einer neuen britischen Dampferlinie zwischen San Franeisco und China.
Bo ston, 30. Mai. (W. T. B.) Eine große Feuers⸗
brun st . die Washingtonstraße, die Boylestonstraße und die Essexstraße zerstört; von öffentlichen Gebäuden ist auch das Globe⸗Theater mit abgebrannt. Der verursachte Schaden ist außerordentlich groß. — Aus Mexiko meldet die neueste westindische Post: ‚Die von der französischen Regierung kürzlich gegen Mexiko erhobenen Ansprüche, für den französischen Bürgern und deren Eigenthum vor der Okkupation des Landes durch den Kaiser Maximilian verursachten Schaden, sind von der Regierung des Präfidenten Lerdo in feindseligem Sinne aufgenommen worden. Der Prä—⸗ sident erklärt, daß, wenn Ausländer wie Eingeborene behandelt werden, sie kein Recht haben, andere Privilegien zu verlangen; auch gebe es keinen Raum für diplomatische Einmischung in die inneren Angelegenheiten Mexikos, falls die Ausländer nicht be⸗ weisen können, daß ihnen von den Tribunalen des Landes Ge⸗ rechtigkeit verweigert wurde. .
— Wie ein mexikanisches Blatt mittheilt, hat der Kongreß der Republik in seiner Sitzung vom 18. April erklärt, daß sich Benito Juarez, der verstorbene Präsident, wohl verdient um das Land gemacht habe. Ferner hat der Kongreß bestimmt, daß am Geburtstage von Juarez, am 21. März, die nationale Flagge auf allen öffentlichen Gebäuden entfaltet werden soll, und daß am 18. Juni, seinem Todestage, die Flaggen als Zeichen der Trauer auf Halbmast gesteckt werden sollen. Der Präsident wird ermächtigt, 5 000 Dollars für ein Monument zum Andenken an Jug⸗ rez auszusetzen und ferner 10, 000 Dollars zur Herstellung einer Gruft für die Ueberreste von Juarez und seiner Gattin zu bewilligen. Eine Jahrespension von 3060 Dollars soll jeder der unverhei⸗ ratheten Töchter des Juarez während ihres ledigen Standes ge⸗ zahlt werden, und dieselbe soll Herrn Benito Juarez bis zu sei⸗ nem 25. Lebensjahre gezahlt werden. Jedes der sieben Kinder des Juarez soll, wenn es sich in dürftigen Umständen befindet, dieselbe Penfion genießen. Die unverheiratheten Töchter sollen nach ihrer Verheirathung nur 1509 Dollars erhalten, welcher Betrag sofort den verheiratheten Töchtern sowie dem Sohne des Juareg nach seinem 25. Lebensjahre gezahlt werden wird. Eine Prämie von 2000 Dollars ist für Denjenigen ausgesetzt, der die beste Biographie von Juarez schreibt.
— Das Londoner Komite der Besitzer von mexikanischen Bonds hat von seinem Agenten in Mexiko folgende Mitthei⸗
lung vom 1. d. erhalten: P
„Die Kongreßausschüsse haben den Kammern noch nicht ihren Bericht behändigt, obwohl gestern der dafür anberaumte letzte Tag war; er wird indeß wahrscheinlich, wie ich bereits mitgetheilt habe, in irgend einer Autorisgtion der Exekutive, sich mit den Gläubigern auseinanderzusetzen, resultiren, und somit mag die Lösung Der Frage noch für einige Zeit vertagt werden. Sennor Lerdo (der Prässdent) e,. bis jetzt unentschlessen zu sein, irgend eine neue Anleihe zu kon—⸗ rahiren oder thatsächlich irgend etwas zu thun, was den status quo ändert.“
— Nachrichten zufolge, welche der Dampfer „Garonne“ aus Brasilien gebracht hat, stellt sich das der Deputirten kammer vorge⸗ legte Budget pro 1874 zu 1875 wie folgt: Die Einnahmen belaufen stch auf 104 Milliarden Reis, während die Ausgaben 101,484,792, 9009 Reis betragen. Die Einnahmen weisen somit einen Ueberschuß von 2,515, 208 000 Reis nach. — Eine Revo⸗ lution ist in der Provinz Entre. Rios der argentinischen Republik ausgebrochen; wie verlautet, haben Lopez und Jourdan, welche an der Spitze der Insurgenten stehen, die Städte Guale⸗ guachu, Victoria und Colon genommen. Die Regierung hat die
den Tag, an welchem die russische Flagge auf demselben aufgehißt worden, den Namen Birnen cher f erhalten.
Nationalgarden zur Unterdrückung des Aufstandes aufgeboten.
Asten. Der Nem Jork Herald“ veröffentlicht einige inter⸗ essante Einzelheiten über Atchin und die Atchinesen aus der Feder eines Europäers, der früher erster Rathgeber oder Premier⸗ Minister des Sultans war. Der Sultan sst ein Mann von großem Reichthum. Er erhte ein glänzendes Vermögen von seinen Ahnherren, die es durch Handel mit der Südküste von Indien erwarben. Er ist ein Mann von 53 Jahren, ae, r. 5 Fuß 6 Zoll hoch, sehr weiß für einen Malgien, mit intelli⸗ gentem Gesicht. Die Ober ⸗Commandeure der Atchinesen dienten in der britisch-indischen Armee als Zubahdars. Den Kern der atchinesischen Armee bilden gegenwärtig die Sidituys, ein sehr wirksames Corps von einigen Hundert Anhängern des Islam. Im Nothfalle kann ein Heer von 10,009 Mann gesammelt wer⸗ den, die zwar nur mit alten Musketen bewaffnet, aber gewohnt sind, sich des Mittels, die Schneiden ihrer Schwerter zu vergiften, zu bedienen.
Afrika. Kairo, 18. Mai. Die Abreise des Vize— Königs nach Konstantinopel wird heute oder morgen stattfinden. Der Aufenthalt in Konstantinopel dürfte sich bis Mitte Juni hinausziehen, denn in Wien wird derselbe am 20. Juni erwartet und wird in Folge Einladung des Kaisers von Oesterreich in der Hofburg wohnen. Nach dem Wiener Aufenthalte wird, nach den bis jetzt getroffenen Dispositionen, der Vize⸗König auf ärzt⸗ liche Verordnung eine mehrwöchentliche Kur in Vichy brauchen. — In der vergangenen Woche hat sich der jährlich wiederkehrende Umzug der Ministerien von Kairo nach Alexandrien vollzogen; inzwischen sind sämmtliche von dem Umzug getroffenen Admini⸗ strationen ungefähr 14 Tage geschlossen.
— Aus Ma ssana liegen vom 17. April folgende Nachrichten über die Vorgänge in Abessinien vor. Fürst Kassa, jetzt Kaiser Johannes, ist ohne Schwertstreich in Gondar eingezogen, und hat so das alte abessinische Kaiserthum wiederhergestellt, wonach alle Könige von Amhara und Tigre gestrebt hatten, ohne mehr erreichen zu können, als das Land durch unaufhörliche Kriege zu verwüsten. Bekanntlich ließ Kassa nach seinem Sieg über Gobazie, König von Amhara, sich zum Kaiser proklamiren, und ernannte den Dedschas Woronya zum tributpflichtigen Radsch von Amhara. Kaum war aber Kassa nach Adua zurück⸗ gekehrt, so suchte sich Woronya unabhängig zu machen. Kassa unterwarf sich aber Amhara von neuem, befetzte Gondar ohne Widerstand, und Woronya erschien am Hoflager des Kaisers, um Verzeihung zu erbitten. Diese wurde ihm zu Theil; wenige Tage darauf aber entfloh er, und stellte sich wieder an die Spitze seiner Truppen. In einer bedeutenden Schlacht ward er ver— wundet, und seine Truppen zerstreuten sich. Kassa nahm ihn neuerdings zu Gnaden auf, und gegenwärtig soll Kassa's Herr— schaft in ganz Abessinien anerkannt sein.
Neichstagsangelegenheiten.
Berlin, 31. Mai. In der gestrigen Sitzung des Reichs⸗ tags nahm bei der dritten Berathung des Gesetzes über die Kriegsleistungen der Präsident des Reichskanzler-Amts, , Delbrück, in der General⸗Diskussion das
ort:
Meine Herren! Die verbündeten Regierungen haben den Ent— wurf des Kriegsleistungsgesetzes wie es aus der zweiten Berathun hervorgegangen ist, einer eingehenden Erwägung unterzogen. J glauhe, Sie werden, wie Sie in früheren Fällen schon gethan haben, mir im Interesse der Vereinfachung der ferneren Berathung gestatten, jetzt gleich, obgleich nur die Generaldiskussion eröffnet ist, Ihnen die nicht in die Generaldiskussion gehörige Erklärung mitzutheilen, welche ich auf Grund der von den verbündeten Regierungen bei der Erwägung der Sache re, Beschlüsse abzugeben haben.
Die verbündeten Regierungen haben mit Ueberwindung nicht wenig zahlreicher und erhebltcher Bedenken, sich entschließen können, dem Entwurf, wie er aus der zweiten Berathung hervorgegangen ist, zuzu⸗ stimmen unter zwei Voraussetzungen. Die eine ist die, welche in dem Amendement der Herr Abgeordnete für Sagan und Wetzlar auf Rr. 147 der Drucksachen zu 8. 9 ausgedrückt ist, und geht dahin, daß die unter Nr. II. des 8. 9 der zweiten Lesung vorgesehene Vergütung für das Quartier auf Märschen und Kantonnirungen wegfällt. Bereits bei der zweiten Lesung sind von hier aus die Motive ausführlich ent— wickelt worden, aus welchen sowohl in militärisch-technischer Beziehung, wenn ich mich so ausdrücken darf, als auch aus finanziellen Gründen es nicht annehmlich erscheint für Rärsche und Kantonementsquartiere die unter Nr. 2 vorgesehene Vergütung zu gewähren. Ich darf daran erinnern, daß überzeugend dargelegt ist, wie es in sehr zahlreichen Fällen unmöglich sein wird, die zur Be— gründung eines Vergütungsanspruches erforderlichen Anerkenntnisse aus⸗ zusprechen, daß es ferner an jeder Möglichkeit fehlt, das, was wirklich an Vergütung zu leisten sein werde, richtig zu greifen. Es ist darauf hingewiesen worden, daß es in zahlreichen Fällen sich in der That um gar keine Vergütung handeln kann, weil Nichts geleistet ist, was für denjenigen der es geleistet hat, irgend einen in Geld anzuschlagenden Werth hat. Es ist ferner darauf hingewiesen worden, daß, wo auch ein solcher Werth würde angenommen werden können, derselbe in seiner Höhe ganz ungemein verschieden ist. Es ist endlich Gewicht darauf gelegt worden, daß durch die Bestimmungen, wie Sle dieselben in zweiter Lesung angenommen haben, dem Resche sehr er⸗ hebliche mit den Leistungen, die in Anspruch genommen sind, zußer Verhältniß stehende Lasten aufgebürdet werden würden. Auch nach wiederholter Erwägung haben die verbündeten Regierungen sich übereinstimmend nur von Neuem von der Richtigkeit der damals hier geltend gemachten Gründe überzeugen können, und ich habe daher dringend zu befürworten, daß Sie im Interesse des Justandekommens des Gesetzes den , in der vorhin bezeichneten ann an⸗ nehmen. Zu §. 9 hat au h, der Herr Abgeordnete für Cannstadt ein Amendement gestellt, was nicht gedruckt vorliegt. Ich kann über die⸗ es Amendement im Namen der verbündeten Fteglerungen nicht reden, glaube aber, daß die Annahme dieses Amendements ö. die Entschlie⸗ ßungen der verbündeten Regierungen keinen Einfluß ausüben wird.
; Ein zweiter Punkt, den ich als entscheidend zu bezeichnen habe, betrifft den s. 11. Auch hier ist die Ansicht der verbuͤndeten Regie⸗ rungen ausgedrückt in dem von den vorhin erwähnten Herren Antrag⸗ ehen gestellten Amendement zu diesem Paragraphen. Die verbün— eten Regierungen, meine Herren, kommen den in der zweiten Lesung gefaßten Beschlüssen dahin entgegen, daß sie, abweichend von der ur⸗ pri ichen Vorlage, anerkennen, daß, wenn eine Gemeinde Fourage . beschaffen müssen durch Ankauf, ihr alsdann nicht die Vergütung nach den für k bestimmten, sondern nach höheren Sätzen . gewähren ist. ie haben aber geglaubt, daß die Bestimmung, 6. sie, der 8. I1 der zweiten desung giebt, dahin führen würde, ö eine, ungexechtfertigte Weise die Preise, die zu vergüten fein . . in die Höhe geschraubt werden, indem die öh der Vergütung ö. e ein nachweislich zur Beschaffung nöthig 3 Aufwande e n gig gemacht ist. Ein solcher Nachweis ist über das, was bezahlt ö. 9 ist, unschwer zu führen, wenn auch in der That die Zahlung 9 in der Höhe erfolgte, als sie der Rachweis anglebt. Aus diesem ern müssen die verbündeten Regierungen einen entscheidenden Werth d rauf legen, daß an Stelle dieses Nachweises im einzelnen False der i hnliche rz des Marktortes des Lieferungsbezirks tritt. Es ö 1 dies ein im Ganzen vollkommen richtiger, zwelfelsfreier, von en Diskussionen befreiter Ausdryck des wirklichen Preifes sein. bei ch habe ferner den . auszusprechen, daß der Reichstag der dritten Lesung sich entschließen möge, auf den von ihm ange⸗
ich den Ausdruck brauchen darf, unschuldig, als er zu seiner Verwirk— lichung einen legislativen Akt voraussetzt, bei welchem die verschiedenen
aktoren der Gesetzgebung mitwirken müssen, daß er also für künftige
älle der Entschließung weder des Bundesraths noch des Reichskags präsudizirt. Es ist das richtis. Auf, der andern Seite aber wird nicht, zu übersehen sein, daß dieser Paragraph aufgefaßt werden wird als eine Zusage, an deren Erfüllung! die gesetzzebenden Faktoren gebunden sein werden. Ich brauche nicht darauf hinzuweisen, daß Fälle eintreten können, wo die Erfüllung einer solchen, wenn guch ganz unbestimmten Zusage ganz unmöglich sein wird; und wenn solche Fälle ins Auge zu fassen sind, so ist es, wie ich glaube, richtiger, die Zusage zu unterlassen. Die gesetzgebenden Faktoren des Reiches haben, ohne daß irgend eine solche Bestimmung bisher be— stand, im Jahre 1871 sofert ein Gesetz vereinbart, welches einen Thel der hier gedachten Bestimmungen deckt und erfüllt. Ich glaube, sie werden in Zukunft unter ähnlichen Verhältnissen und wenn die Mittel dazu vorhanden sind, keinen Anstand nehmen, gerade wieder so zu verfahren, wie sie im Jahre 1871 verfahren haben. Ich glaube aber, daß es nicht richtig ist, durch eine Bestimmung in dieser Allgemein— heit Hoffnungen und Erwartungen zu erregen, deren Erfüllung man nicht garantiren kann.
Ich erlaube mir endlich, noch eine Bemerkung zu §. 34. Der §. Z34 hat in seiner Tendenz nicht das mindeste Bedenken. Es ist in⸗ dessen zweifelhaft, wie eine in diesem Paragraphen enthaltene Bestim⸗ mung gedacht ist und künftig zu verstehen sein wird. Ich kann mich nicht anders deutlich machen, als wenn ich um die Erlaubniß bitte, den §. 34, wie er beschlossen ist, noch einmal vorzulesen, er heißt:
Bis zu anderweiter gesetzlicher Regelung gelten in Bezug auf die Zulässigkeit des Rechtsweges und den Gerichtsstand für Klagen aus Ansprüchen, welche wider das Reich auf Grund dieses Gesetzes erhoben werden, dieselben Vorschriften, welche für den Bundesstaat, in dessen Gebiet diese Ansprüche zu erfüllen sind, oder in dessen Gebiet die zur Vertretung des Reichs be— rufene höchste Reichsbehsrde ihren Sitz hat, maßgebend sein würden, wenn die nämlichen Ansprüche gegen ihn zu richten wären.
Die Bedenken, welche ich geltend zu machen habe, knüpfen sich an die in diesem Paragraphen gestellte Alternative, es sollen die Vor⸗ schriften gelten, welche bestehen für den Bundesstaat, entweder in dessen Gebiet die zur Vertretung des Reichs berufene höchste Reichsbehörde ihren Sitz hat, aber in dessen Gebiet die Ansprüche zu erfüllen sind. Handelte es sich um einen einzelnen Staat, so würde diese Alternative zu irgend einem Bedenken unzweifeljaft keinen Anlaß geben können. In— dessen ist nicht zu übersehen, daß der 8. 34 keineswegs allein über das Forum bestimmt, sondern daß die Bestimmung des Forums zugleich sehr wesentliche materiell-prozessualische Folgen hat, nämlich die Frage entscheidet, ob der Rechtsweg zulässig ist oder nicht. Ich bin nicht unterrichtet über die Frage, wie in den einzelnen Bundesstaaten, nach deren bestehenden Gesetzgebung Ansprüche aus dem vorliegenden 96 zu behandeln sein würden, ob hier und da der Rechtsweg aus⸗ geschlossen, beschränkt ist oder nicht. Ich kann indessen nicht bestreiten, daß solche Divergenzen vorhanden sind, und in diesem Falle hat die Alternative, welche hier gestellt ist, eine weit über die bloße Frage des Forums hinausgehende Bedeutung, denn nach meiner Auffassung würde die zur Vertretung des Reiches berufene höchste e len, in der That kaum eine andere sein können, als der Reichskanzler. Es würde also mit anderen Worten heißen: es kann geklagt werden, entweder in dem Forum, wo die Ansprüche zu erfüllen sind, oder in Berlin; und weiter mit andern Worten, die Frage, ob der Rechts⸗ weg zulässig ist, und in welchem Umfange, das ist je nach der Wahl des Klägers zu entscheiden nach preußischem Recht oder nach seinem Landesrecht. Ich bin zweifelhaft, ob das die . bei diesem Be⸗ 6. gewesen ist; unbedenklich würde, wie, glaube ich klar vorliegt, die Konsequenz nicht sein. Ich, bin nicht in der Lage, einen Antrag hier stellen zu können, Ich würde aher einen großen Werth darauf legen, wenn aus der Diskussion im Hause eine Klarstellung dieser Frage und eventuell eine redaktionelle Aenderung hervorginge.
In der Spezialdiskussion äußerte der Präsident Delbrück über das Amendement des Abg. Grumbrecht zu §. 4:
Bevor ich auf das Amendement des Herrn Abgeordneten für
Harburg selbst eingehe, möchte ich bitten, mir eine allgemeine Bemer— kung zu gestatten. Es ist der wiederholt betonte Wunsch des Hauses gewesen, daß die verbündeten Regierungen sich und das Haus in die Lage setzen möchten, bei der dritten Lesung eines Gesetzes bestimmt zu wissen, wie man gegenseitig steht. Ich glaube, daß dies ein durchaus berechtigter Wunsch ist, und wir sind unsererseits bemüht gewesen, ihm soweit nachzukommen, wie es irgend ging. Aber, meine Herren, dieser Wunsch ist absolut unausführbar, wenn am Morgen der dritten Be— rathung eine lange Reihe von Amendements gebracht wird, von denen es positiv unmöglich gewesen ist, daß sie in gemeinschaftliche Bera— thung haben genommen werden können. Ich muß hier von vornherein im Allgemeinen — ich würde mir später eine Ausnahme vorbehalten — bemerken, daß Sie die verbün— desen Regierungen in eine Lage setzen, die von dea letzteren nicht accep— tirt werden kann, wenn in solcher Weise in der dritten Lesung Amende— ments gestellt und vielleicht angenommen werden, die nicht haben er— wogen werden können, und die nachher die verbündeten Regierungen vor die Alternative stellen, ein an sich wünschenswerthes esetz abzu⸗ lehnen, oder ein nach ihrer Ueberzeugung unannehmbare Bestimmung anzunehmen.
Nachdem ich dies im Allgemeinen vorausgeschickt habe, will ich anerkennen, daß in Beziehung auf das jetzt hier vorliegende Amende— ment des Herrn Abgeordneten für Harburg die Sache insofern nicht ganz so liegt, wie ich es eben bezeichnet habe, weil er bei der zweiten Lesung auf diesen Punkt hingewiesen hat. Ich kann im Namen der verbündeten Regierungen allerdings nicht sprechen, ich glaube aber, daß die Annahme des von ihm in zweiter Linie vorgeschlagenen und wenn ich ihn richtig verstanden habe, allein aufrecht erhaltenen Antrages . Gesetzentwurfe im Bundesrath keine Schwierigkeiten bereiten würde.
Auf eine Replik des Abg. Grumbrecht entgegnete der Prä— ö
Ich habe diesen Vorwurf auf das Allerentschiedenste zurückzuweisen. Es ist für den Bundesrath keine so einfache Sache ie r, 6 über die große Zahl der Abänderungen schlüssig zu machen, die das Haus in der zweiten Berathung angenommen hat. Wir sind nicht in der Lage zusammenzukommen, den Entwurf vorzunehmen, die einzelnen Paragraphen durchzugehen und Beschlüsse zu fassen; wir müssen — und das ist eine Pflicht der einzelnen Bevollmächtigten gegen ihre Regierungen — über solche Dinge das Gutachten der Ausschüfse hören, die mit der Vorberathung der Sache betraut gewesen sind. So ist es auch in diesem Falle geschehen, es hat vorgestern die Ausschußberathunz stattgefunden, gestern die Plenarberathung; eine raschere Erledigung der Sache war nicht zulässig.
— Dem Präsidenten des Reichstags ist rücksichtlich der Aufhebung der Abgabe von Salz folgendes Schreiben zuge⸗
gangen:
Berlin, den 24. Mai 1873. Der vom Reichstage in der Sitzung vom 3. Juni 1972 gefaßte, durch Ew. Hochwohlgeboren geehrtes Schreiben vom 19. ff zen Monats mir mitgetheiste Beschluß wegen Aufhebung der Abgabe vom Salze ist von dem Bundesrathe einer ernstlichen Erwägung unter⸗ zogen wurden. Es hat sich dabei eine Uebereinstimmung der Ansichten dahin ergeben, daß der Frage von der Aufhebung jener Abgabe nur in dem Falle näher zu treten sei, daß es gelinge, in anderweitigen Steuern einen Ersatz für den dadurch veranlaßten Augfall in den Einnahmen zu erlangen. Es ist demgemäß eine Kommission niedergesetzt worden, welche die Aufgabe erhielt, über die im Falle der Aufhebung der Salz= abgabe einzuführenden neuen Reichssteuern Vorschläge zu machen. Die Kommission hat nach Beendi mig ihrer Arbeiten als Surrogate für die Salzabgabe eine weer g rhöhung der inneren Abgabe sowie des Zolles vom Tabak und eine Besteuerung der Schlußscheine, Lom⸗
nommenen §. 35 der Vorlage in zweiter Lefung zu verzichten. Es ö — man kann je das einwenden — dieser 5. 35 ae. .
bard⸗Darlehne und inländischen und ausländischen Werthpapiere vor⸗
geschlagen, und, zugleich Entwürfe der über diese Gegenstände zu er⸗ lassenden Gesetze vorgelegt. . 4. ̃
Die von der Kemmission unterm 26. Februar und 22. März d. J. erstatteten Berichte haben die aufgeworfene Frage mit erschöpfender Gründlichkeit und Sachkunde erörtert, und sind völlig geeignet, eine sichere Grundlage für die Beurtheilung derselben zu bilden. Dieselben werden daher in den Anlagen mitgetheilt.
Der Bundesrath hat nach eingehender Prüfung der von der Kom⸗ mission gemachten Vorlagen die ganze Angelegenheit in Berathung genommen. =
Indem indeß die verbündeten Regierungen theils die vorgeschla— genen Steuern nicht fär geeignet erachteten, eiden Ersatz für die Salzahgabe zu bilden, theils wenigstens zur Zeit die Einbringung einer auf Einführung derselben gerichteten Vorlage nicht fär rathsam hiel⸗ ten, befinden sie sich jetz; nicht in der Lage, dem Reichstage wegen eines Ersatzes der Salzabgabe durch andere Reichssteuern Vorschläge zu machen.
Ew. Hochwohlgeboren ersuche ich ergebenst, dem Reichstage hier— von Kenntniß zu geben.
Der Reichskanzler. . von Bismarck.
An den Präsidenten des Reichstages, Herrn Dr. Simson, Hoch—
wohlgeboren.
Die Nr. 21 des „GCentral-Blatt für das Deutsche Reich“ hat folgenden Inhalt: Allgemeine Verwaltungssachen: Mit— theilungen über den Stand der Rinderpest. — Statiftik: Uebersicht der Erkrankungen und Todesfälle an den Pocken in mehreren deutschen Staaten nach Angaben aus der Zeit von 1830 bis 1371 und einigen anderen Jahren. — Münzwesen: Notiz über die Ausprägung von Reichs⸗Goldmünzen. — Tonsulat⸗Wesen: Bekanntmachungen, be⸗ treffend Ernennung eines Vize⸗Konsuls und Exequatur-Ertheilungen. — Zoll⸗ und Steuer⸗Wesen: Nachweisung der Einnahmen an Zöllen und gemeinschaftlichen Steuern im Deutschen Reiche, sowie der Ein— nahmen der Reichspost⸗ und der Reichstelegraphen⸗Verwaltung für die Zeit vom 1. Januar bis zum Schluffe des Monats März 1873; Be— kanntmachung, betreffend Einziehung der Uebergangsstelle in Zell und Errichtung einer solchen in Edesheim.
Nr. 44 der Annalen der Landwirthschaft in den Königlich Preußischen Staaten hat folgenden Inhalt: Aus dem Thätigkeitsberichte der agrikultur⸗chemischen Versuchsstation zu Halle a./S. Eine neue Beobachtung über die Lebensweise der Dräht⸗ würmer. Von Dr. Kalender. — Literatur: Bericht der vom mecklen⸗ burgischen patrigtischen Vereine ernannten Kommission zur Berathung über die Verhältnisse der ländlichen Arbeiterklassen, über Auswande⸗ rung und Arbeitermangel in Meclenburg⸗Schwerin 1873. 161 S. 83. Von Professor Dr. Baumstark. — Vermischtes: Maßregeln zur Unterdrückung der Lungenseuche. Versammlung von Torfbruchbesitzern zu Königsberg i / Pi. Sitzung der Königlichen schwedischen Landbau— Akademie am 21. April. — Berichtigung. ö
Kunst und Wissenschaft.
Berlin, 31. Mai. In dem gestrigen 106. Orgel-Vortra des Organisten Otto Dienel, dem letzten in dieser Jahreszeit, . u. A. zum Vortrag: Präludium und fünfstimmige Fuge (F-moll) ein Choralvorspiel ein Pastorale (gespielt von Franz) und eine Arie für Violine und Orgel von Sebastian Bach, Recitativ und Arie aus dem Oratorium „Josua“ von Händel und ein Quartett aus dem 121 Psalm, komponirt von Dienel.
— Das so eben in der Buchhandlung von Ferd. Beyer, vor= mals Th. Theile zu Königsberg erschienene 3. Cn des 10. Bandes der „Altpreußischen Monatsschrift“ (der Neuen Preußischen Provinzialblätter vierte Folge), herausgegeben von Rudolf Reicke und Ernst Wichert enthält: Ae ili Die Biograrhen des Nikolaus Kopernikus. Ein Gedenkblatt zur vierten Säkularfeier seines Ge— burtstages. Von rosc er Lr, F. Hippler. — Die Niederung bei Marienwerder. Eine historisch⸗chorographische Untersuchung mit be⸗ sonderer Rücksicht auf Weichselburg und Zantir. Von Pr. M' Töppen — Kritiken und Referate: J. PEmler, Regesta diplomatica nec non. ebistolaria Bohemiae et Moravige. Von M. B. — F. Ueberweg Wötem of Logie and History of Logical Doctrines. Von E. A. . Sitzung des anthropologischen Vereins zu Danzig. — Alterthume— gesellschaft Prussia 1873. — Mittheilungen und ÄUnhang: Aus nord— deurschen Minoriten Klöstern. Mitgetheilt von M. Perlbach. — Ür⸗ kundenfund (19). Von demsel ben. — Weitere Münzfunde in Frauen⸗ burg. Ven W. — Nachträge zu dem Aufsatze „Vor hundert Jahren“. Von F., Strehlke. — Amkra oder Bernstein. Von demselben. — Notiz über FJ. W. Bessel. Von demselben. — Die Becher von Herrengrund. Bon Robert Schück. — Kieselkehmen. Von F. Hoppe. — Geschenke für die Provinzial⸗Sammlung der Königlichen physik.⸗ ökonom. Gesellschaft zu Königsberg. Von Dr. G. Berendt. — Universitäts-Chronik 1873. 4 Lyceum Hosianum in Braunsberg 1872 Nachtrag). — Periodische Literatur 18725373. — Nachrichten. — Die Stoa Kantiana. — Anzeigen. — Berichtigungen. . Straßburg, 29. Mai. Der Ober⸗-Präsident hat die Aufstellung , der Kunstdenkmäler des Landes in Anregung ge— zracht. 64
Wien, 27. Mai. Das Programm für die feierliche Si der Kaiserlichen Akademie der n i r e h ist folgendes: Der Kurator Erzherzog Rainer eröffnet die Sitzung mit einer Ansprache. Der General- Sekretär, Kaiserlich Königsicher Hof⸗ 86 Ritter v. Schrötter, erstattet Bericht über die Wirkfamkeit der Gesammt⸗Akademie und der mathematisch⸗naturwissenschaftlichen Klaffe
l e, in derselben seit 15. Juni 1872 vor sich gegangenen Peränderungen. Der Sekretär der phllofophisch— historischen Klasse, Regierungs-⸗Rath Vahlen, erstattet Bericht über die Wirksamkeit dieser Klasse und über die während des gedachten Zeitraumes in derselben vorgegangenen Veränderungen. Das wirkliche Mitglied der Akademie, Professor Alphons Huber, hält einen Vortrag über „Rudolph von Habsburg vor seiner Thronbesteigung“. Paris, 27. Mai. Das Mitglied der französischen Akademni Lebrun, ist gestern im Alter von 83 Jahren . ö , . flusses gestorhen. Derselbe war unter Louis - Philipp Direktor“ der Königlichen Druckerei und später Pair von Frankreich. Das Kaiser—
im ,, Jahre, sowie über die
reich ernannte ihn 1353 zum Senator und zum Groß⸗Offizier der
Ehrenlegion.
andwirthschaft. Firchheim, 2. Mai. Am. 26. und 27. d. M. tagte hier die 25. Wanderversammlung württem bergischer Lan dwirthe.
ö ö n,, . und Handel.
rieg, 30 Mai. An dem am 29. d. M. hierselbst abaebal— tenen Wollmarkt wurden ca. 150 Centner , besitzern zum Verkauf gebracht, von welcher 153 Centner verkauft worden sind. Der niedrigste Preis stellte sich pro Centuer auf 45 Thaler, während der höchste Preis 56 Thaler betrug.
Verkehrs⸗Anstalten.
Na. 42 der Zeitung des Vereins Deutscher Eisen— bahn-⸗Verwaltungen hat folgenden Inhalt:; Däs Betrlebs= Reglement für die Cisenbahnen des Vereins Deutscher Fisenbahn⸗Ver⸗ waltungen. Vereinsgebiet. Pommers e Centralbahn (Stand des Unter⸗ nehmens! Telggraphempesen. Fortschritte in der Telegraphie. Mis cellen. gisenbahn⸗Kalender. Beilage: Vereinbarungen der Russsschen Eisenbahnverwalungen in Betreff des direkten Passagler⸗ Gepäck und SGitterrerkehrs, von Herrn Ingenieur Askengsf in Sdesfa. Offlielle Mittheilungen üer Eisenbahn⸗Einnahmen im Mongt Apffl 1853. Offizielle und Privat- Anzeigen.
Breslau 30. Mai. In der heute abgehaltenen General ⸗-Ver⸗ sammlung der Rechte Odern ferb ahn wurden die Direktionsanträge, betreffend Vermehrung der Zahl der Direktoren um zwei, um erneute
Ermächtigung zur Geldbeschaffung für früher genehmigte Linien und