1873 / 165 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 15 Jul 1873 18:00:01 GMT) scan diff

Arrangement betrifft, so ist der Vertrag mit dem Giro. und Kassen⸗ verein auf bekannter Basis, wonach also dasselbe drei Mal wächert⸗ lich nach Frankfurter Merhode durchgeführt werden soll, nunmehr de⸗ sinitiv abgeschlossen worden. Die Differenzen von Banken und Hand⸗ lungshãusern sollen direkt verrechnet, für die Koulisse dagegen eine Art „Clearing“ gebildet werden.

Chrisftian ia, 9. Juli. Gestern wurde, wie Morgenbladet“ berichket, die dritte skandinavische Buchbändlerversamm⸗ lung die vorige fand 1866 in Stockholm statt) im Festsaale der Univerfität eröffnet, Es hatten sich ea. 100 Theilnehmer eingefunden, welche ven dem Präfes des norwegischen Buchhändlervereins, Buch- händler Malling, willkommen gebeißen wurden, worauf Herr Malling zum Versitzenden und Professer Arrhenius aus Stockholm zum Vize⸗ vormann der Versammlung gewählt wurden.

Verkehrs⸗Anstalten.

New⸗York, 14. Juli. (W. T. B) Der Dampfer des nord⸗ dentschen Lioyd . Deutschland“ ist gestern Morgen 1 Uhr hier ein⸗ getroffen.

London, 8. Juli. Die neuerdings veröffentlichten parlamentg- rischen Blaubücher enthalten den Wortlaut eines zwischen der groß⸗ britannischen Regierung und dem Schah von Persien ab⸗ geschlossenen Vertrages zur Fortsetzung der Telegraphenver⸗ bindung zwischen Europa und Indien durch Persien. Der Vertrag

wurde im Dezember v. J. in Teheran unterzeichnet und am 31. März 2. C. ratifizfrt. Der Hauptzweck des Vertrages ist die Sanktion der Errichtung eines dritten Drahtes über das persische Territorium, so daß der erste Draht, der ursprünglich in 1864 gelegt wurde, für die Lokaldepeschen benutzt werden kann, während der durch die Komzention von 1865 fanktionirte Draht, sowie der, welchen der jetzige Vertrag vorschreibt, ausschließlich für den internatignalen Verkehr benutzt wer= den sollen, ausgenommen, wenn der erste Draht unbrauchbar ist. Die britijche Regierung soll den dritten Draht errichten und Die jetzigen hölzernen Telegraphenstangen durch eiserne ersetzen, wofür die persische Regierung auf die Dauer von zehn Jahren eine jährliche Abgabe von 1000 Tomans entrichtet.

Aus dem Wolff'schen Tele graphen⸗Bureau.

Madrid, Montag 14. Juli, Abends. In der heutigen Sitzung der Cortes gestand Pi Margall zu, mit den Deputir en der Linken konferirt zu haben und erklärte, daß seine Kollegen sich für die Bildung eines Ministeriums aus dem Centrum und der Linken ausgesprochen hätten. Pi Margall ist augenblicklich mit der Bildung diefes Ministeriums beschäftigt, in welches wahr⸗ scheinlich Estevanez, Cala und Navarella eintreten werden, Die Rechte will morgen ein Tadelsvotum gegen Pi Margall ein⸗

Man glauft, daß das Centrum und die Linke sich vereinigen werden, um dasselbe zu ver⸗ werfen. Einem Gerüchte zufolge soll ein Bruder des Marineministers einer der Führer der Insurrektion in Kartha⸗ gena sein, ebenso verlautet, daß die Mannschaft des Kriegsschiffes „Almanza“ zu den Insurgenten übergegangen sei. Die National⸗ garde in Barcelona forderte Waffen, um gegen die Karlisten zu marschiren. Das von den Karlisten seit gestern Morgen bela⸗ gerte Puycerda behauptet sich.

Madrid, Dienstag, 15. Juli, Morgens. Die Majorität trat bereits heute Morgen 8 Uhr zusammen, um über ihr Ver⸗ halten Beschluß zu fassen. Die Sitzung wird voraussichtlich sehr wichtig sein. Die Stadt ist ruhig. Militärische Vorsichtsmaß⸗ regeln sind getroffen.

Madrid, Dienstag, 15. Juli, Morgens. Hier eingetroffenen Nachrichten zufolge hat Contreras den Oberbefehl über die In⸗ surgenten von Karthageng übernommen; dieselben sind Herren der ganzen Stadt und befürchtet man, daß sie sich auch des Arsenals und der im zafen liegenden Schiffe bemächtigen werden. Der Kriegs-Minister hat sich von hier nach Karthagena begeben, konnte aber nicht über die Station Palma hinauskommen.

bringen.

Die Kaiser Wilhelms⸗Stiftung für deutsche Inva⸗ liden 1872.

Dem so eben erschienenen Bericht über die Wirksamkeit der Kaiser Wilhelms-Stiftung für deutsche Invaliden für das Jahr 1872 entnehmen wir Folgendes:

Die Stiftung umfaßte Anfangs 1872 folgende Vereine: Königreich Preußen: a. Provinz Preußen: 16 Vereine, es sind hinzugetreten 14, Summa 30 Vereine; b. Provinz Pommern: 15 Vereine, es sind hinzugetreten 4, Summa 19 Vereine; c. Provinz Posen: 10 Vereine, es sind hinzugetreten 3, Summa 13 Vereine; d. Provinz Schlesien: 15 Vereine, es sind hinzu⸗ getreten 8, Summa 23 Vereine; . Provinz Brandenburg: 7 Vereine, es ist hinzugetreten l, Summa 18 Vereine; f. Pro⸗ vinz Sachsen: 19 Vereine, es sind hinzugetreten 2, Summa 21 Vereine; g. Provinz Hannover: 506 Vereine, es sind hinzu⸗ getreten 15, Summa 65 Vereine; h. Provinz Hessen⸗Nassau: 39 Vereine, es ist hinzugetreten , Summa 30 Vereine; i. Provinz Westfalen: 13 Vereine, es sind hinzugetreten 7, Summa 20 Ver⸗ eine; k. Rheinprovinz: 34 Vereine, es sind hinzugetreten 2, Summa 36 Vereine; J. Provinz Schleswig⸗Holstein: 16 Vereine; m. Lanen⸗ burg: 1 Verein; n. Hohenzollern: 2 Vereine. Im Ganzen sind hiernach in Preußen, mit Einschluß von 8 Provinzial⸗ und 4 Bezirks vereinen, 294 Zweigvereine als Glieder der Stif⸗ tung in dieselbe eingetreten Im Königreich Bayern ist von dem Central⸗Komite des Landesvereins die statutenmäßige Organisation mit Erfolg durchgeführt. Das über das ganze Land ausgebreitete Netz von Vereinen fichert jedem hülfsbedürftigen Krieger, an welchem Orte er sich auch aufhalten mag, die Gewährung zureichender Hülfe. Nachdem am 28. Oktober 1871 in einer konstituirenden General⸗ Versammlung das vorläufige Statut des Württembergischen Landesvereins einer endgültigen Redaktion unterworfen worden war und die Genehmigung erlangt hatte, erfolgte die Wahl eines Verwaltungsrathes von 12 Mitgliedern, dessen Prä⸗ sidium Se. Hoheit der Prinz Hermann zu Sachsen⸗Weimar⸗ Eisenach übernahm. Se. Majestät der König hat der Bitte um Uebernahme des Protektorats über den Verein, sowie um Verleihung der juristischen Persönlichkeit an den Württembergi⸗ schen Landesverein entsprochen. Nach vollständiger Organisation des Württembergischen Landesvereins hat der Verwaltungsrath sofort über die Bedürfnisse sämmtlicher in Württemberg wohn⸗ haften deutschen Invaliden und deren Hinterbliebenen Erhebun⸗ gen eingezogen, hierüber eine übersichtliche Darstellung angefertigt und die Anträge über Art und Größe der zu gewährenden Hülfe unter individueller Berücksichtigung des einzelnen Falles ciner eingehenden Prüfung und Beschlußnahme unterzogen. Im Königreich Sachsen vermehren sich nach dem Bericht des Landesvereins die Ansprüche, welche an denselben in Bezug auf die vor ihm übernommenen Unterstützungen gemacht werden, tagtäglich in einer Weise, welche bereits die Befürchtung wach⸗

erufen hat, daß es nicht gelingen werde, mit den für jedes Jahr ; ö . . , ig h Aber auch die Satins, Taffete, Marcellinen und Grosgrains

estimmten Geldern die herantretenden Ansprüche zu befriedigen, da die Zahl der Hülfsbedürftigen fortdauernd gestiegen ist. In der Organisation des Badischen Gesammt⸗ vereins ist keine Aenderung eingetreten. Sein Vermögensstand belief sich zu Anfang des Jahres 1872 auf 259, 900 fl., wovon jedoch 560 fl. durch besonderen Wunsch des Gebers zu sofortiger Vertheilung bestimmt waren, so daß als reiner Grundstock der Betrag von 259. 400 fl. erübrigte. Das Stammkapital der Be⸗ zirksvereine beträgt zusammen 238,878 fl., wogegen nach Abzug der Ausgaben von den laufenden Einnahmen ein Mehrauf⸗ wand von 10,390 fl. nothwendig war, der im Wesentlichen durch Zuschüsse aus dem Centralfonds gedeckt worden ist. Im Großherzogthum Hessen haben die von der Central verwaltung seit Gründung der Stiftung bis zum Schluß des ersten Quartals d. J. gewährten Unterstützungen, etwa den fünften Theil der gesammten Einnahme des Centralfonds in Anspruch genommen. Der Oldenburgische Landesverein ist erst am 1. Juli 1872 ins Leben getreten. Im Großherzogthum Mecklen⸗ burg⸗Schwerin beruht die direkte Wirksamkeit in der Thä⸗ tigkeit der Zweigvereine. Es bestehen daran jetzt 24 mit 3911 Mitgliedern.

Der Centralfonds hatte im Jahre 1872 1,545,555 Thlr. Einnahmen (inkl. 1,386, 800 Thlr. Bestand aus dem Vorjahre) und 116,577 Thlr. Ausgaben, so deß Ende Dezember 1872 1428 978 Thlr. Bestand verblieben. Die Gesammtsumme der Gaben liste VIII. beträgt 10,955 Thlr. 26 Sgr. 8 Pf. Auch ist dem Centralfonds von dem Rentier Ernst Adolph Probst hierselbst eine reiche Zuwendung bestehend in 2 Hypotheken⸗ kapilalien von je 50060 Thlr. gemacht worden.

Die , . Expedition nach Ost-Asien. Nach amt⸗ lichen Quellen. T5. Band. 283 Bogen Lex-8. Mit 24 Illu⸗

strationen und 1 Karte. . . Ansichten aus FZapan, China und Siam. Im Auftrage der Königlichen Reglerzng, herausgegeben von A. Berg. Heft IX., X. in Felio. Verlag der Königlichen Geheimen Ober-⸗Hofbuchdruckerei (R. v. Decker) in Berlin. Der LI. Band der „Preußischen Ewedition 2c. und das IX. und X. Heft der Ainsichten 2c bilden den Schluß der beiden von der Kö— niglichen Regierung publizirten Werke über jene Expeditien. . Der 1V. Band behandelt Tie Erlebnisse der Gesandtschaft in Tientfin und Peking, die Reisen der Arcona“ nach Nangasaki, Hong⸗ kong, Macao, Siam, den Aufenthalt in Bankok, Ausflüge in das Innere und die Rückehr nach Singapore, dann folgen der Wortlaut Der Verträge mit Ching und Siam, ein kurzer Bericht über die Ra⸗ fifizirung des Vertrages mit China und die Erzählung vom Ende der Taeping⸗ Rebellion, deren Geschichte in die Schilderung der frũheren

Vienna,

Beziehungen der Fremden und der Erlebnisse der Gesandtschaft noth⸗ wendig verflochten werden mußte, weil diese merkwürdige Bewegung in engem Zusammenhange mit denfelben stand, und weil sie wesentl ichen Einfluß auf die Verhandlungen und Feldzüge übte.

In die Schilderung des Aufenthaltes in Bankok ist die Erzäh⸗ lung Von den früheren Beziehungen des Westens zu diesem sonderharen Wasserlande verflochten. Die Schilderungen vom Hofe des Königs Maha-⸗Monkut, die Beiträge zur Kenntniß der Sitten und politischen Institutionen, und die Beschreibung der üppigen Tropenlandschaft mit den hineingebetteten phantastischen Bauwerken werden gewiß in weiteren Kreisen Anklang finden.

Die Illustrationen zu diefem Theil bilden neben den demselben beigegebenen Federzeichnungen die beiden letzten Hefte des Folio⸗Werkes, welke Macas und Siam behandeln. Blatt 489 zeigt den Binnenhafen von Mäcao mit seinen malerischen Schiffen und Ufern; 50 und 51 stellen Tempel mit Schnörkfelzierrath dar; 52 einen verfallenen Tempel in der alten siamesischen Königstadt Ayntin; 53 zeigt einen Höhlen— tempel nuit wunderbarer Tropfsteinbildung; 54 bis sJ sind Vegetations⸗ bilder, meist Wassergassen in Bankok mit einer Fülle edler Pflanzen⸗ formen und malerischen Hütten am Ufer; 59 und 60 behandeln bunte Tempelbauten am Menam.

Nach gewisfen Richtungen liefern die beiden jetzt vollendeten Werke

einen Beitcag zur Kenntuiß der ostasiatischen Reiche, wie ihn die Lite—⸗ ratur anderer Länder kaum aufzuweisen hat. Der Kern des Oktav⸗ werkes ist eine zufammenhängende, eingehende Geschichte ihrer Bezie— hungen zum Westen, welche Körper gewinnt durch di Darstellung der eigenen Erlebnisse der Gesandtschaft. Die beiden vor Jahren erschie⸗ nenen Theile, welche Japan behandeln, gelten für das zuverlässigste Werk über dieses Land; die Literatur über China ist viel reicher; eine vollständige Darstellung seiner Beziehungen zum Westen bringt aber das preußische Expeditionswerk zum ersten Male. Die 48 Illuftrationen desselben und die 60 Blätter des Folio—⸗ werkes „Ansichten aus Japan, China und Siam“ geben, im Gegen⸗ satz zu den meist aphoristischen und phantastischen Darstellungen frü⸗ herer Werke, über diese Länder treue Bilder ihrer Objekte, deren ein⸗ gehende Charakterisirung der Künstler vorzugsweise erstrebte.

Weltausstellung 1873 in Wien. (S. Nr. 162 8. Bl)

Ueber Italien fehlt es noch an jedem offiziellen Nach⸗ weise, auch im General⸗Kataloge ist nichts enthalten. Tuche, Seiden und Sammete sind die hervorragendsten Erzeugnisse der italienischen Tertil⸗Industrie. Als tüchtige Tuchfabrikanten sind die Gebr. Galoppo, S. Mantellero, Baß u. Abrate und A. Bozzella u. Bruder, sämmtlich in Turin, zu verzeichnen. Des⸗ gleichen als Sammetfabrikant Visconti de Madrone und Vaprio BAdda. Die Seidenkultur steht in Italien am bedeutendsten da; schon die Mengen von Kokons und Seidenfäden in den ersten Stadien ihrer Verarbeitung nebst den dazugehörigen Vorrich⸗ tungen und Maschinen, die zahlreich ausgestellt sind, zeigen, welchen Werth die dortigen Industriellen auf dieses Gebiet legen. Die prachtvollsten Seidenstoffe in wirklich brillanten Farben lie⸗ ferten Bern. Solei in Turin und Gebrüder Levera in Florenz.

von Torriani u. Pücher, Gehr. Messi u. Barberini in Como⸗ Baretta Ehapuis u. Co. in Turin und Canozzi u. Co. in Palermo legen Zeugniß ab von der hohen Beute der Seidenindustrie auf der ganzen italienischen Halbinsel. Auch über Spanien und Portugal liegen noch keine Kataloge vor, die Verzeichnisse sind „unterweges verloren ge⸗ gangen.“ Die spanische Textilindustrie ist nicht allzu zahlreich vertreten, aber ziemlich mannigfaltig. in derben, festen Stoffen würdig vertreten zumal durch Trias u. Vieta und Rodriguez u. Hermanno Bejar in Cataluna. Für Kattune und Calikots scheint Barcellona der Hauptort zu sein, die ersten Firmen heißen Paz u. Co., Gebr. Trias u. Co. und ihr schließt sich eine, einer naͤheren Bezeichnung entbehrende Kollektivausstellung an, unter dem Titel: La Espanna In- 4ustrialé. Auch in der Leinenindustrie steht wiederum Bar⸗ cellona obean mit Namen wie Battlo Hermanno und José Puig u. Co. Seidengarne und gefärbte Seidenzeuge finden sich von Ragay u. Co. und A. de Onate e Hijes in Valencia, Damast⸗ tücher in etwas auffälliger Buntheit von Fernando Ibannes in Valencia. Nicht ganz klar aus der Anordnung und noch viel⸗ fach mangelhaften Bezeichnung geht hervor, ob zahlreich aus⸗ gestellte Geflechte aus Binsen, Stroh und Palmenfasern, dar⸗ unter besonders viel von den Balearen, in dieser Gruppe ge⸗ rechnet werden sollen. Von Konfektionsgegenständen fallen am meisten die spanischen Korsets auf, die von wesentlich ver⸗ schiedener Konstruklion, wie in andern Ländern, über⸗ wiegend zu dem Zweck gearbeitet zu sein scheinen, um allzugroßer Körperfülle entgegenzutreten. Ein großer und anmuthiger Luxus wird in der Fabrikation von Damen⸗ faͤchern entfaltet, sowohl, in einfacheren, von Alex. Sans in Valencia, wie in den kostbarsten, aus Elfenbein gearbeiteten und mit Malereien auf Seidenzeug geschmückten, denen eine nãhere Bezeichnung der Fabrik noch fehlt. Noch weniger umfang⸗ reich als die spanische, ist die portugiesische Tertil⸗Abtheilung, im Charakter ihr aber ziemlich gleich. Auch hier sind gut ge— arbeitete Tuche in größerer uswahl anzutreffen, aus zwei Hauptfabrikorten: Covilha und Arrentella, aus ersterer Stadt zon Campos Mello u. Irmäs, A. N. de Souza und Gebrüder (dünne, schwarze, eigenthümlich glänzende Stoffe) und einer Companhia Nacional de Lanificios, aus der letzteren Stadt von einer gleichbetitelten Gesellschaft. Unter den Kattunen gefallen am meisten die von Aujos Cunha Terceira u, Co. (Ort nicht genannt). Seidenwaaren sind wenige ausgestellt, die vorhande⸗ nen aber brillant, so die von Ramires u. Ramires und von Cordeirs u. Irmäo in Lissabon. Filzhüte zeichnen sich durch Weichheit, Feinheit, Leichtigkeit und dem Klima entsprechende,

Die Tuchfabrikation ist

große Faron aus. Sehr verschieden von den letzteren sind Filzhüte, welche man in der brasilianischen Abtheilung findet. Diese, aus Pernambuco, sind überaus schwerfällig gearbeitet, als wären Filzdeckel terrassenartig übereinandergelegt, und äußerst unschön sind an ihnen die zahlreich knospenartig hervorsprin⸗ genden Luftlöcher. Dagegen sind andere in hellen Farben aus „Fibra de Palmiera“ gefertigte, ansprechender und jedenfalls auch praktischer. Die Seidenkultur in Brasilien hat in Amara Carlos Noguanca in Rio de Janeiro (durch Cocons), Antonio und José Luciano dos Santos Reis (durch Gespinnste) in Bagi in der Provinz Rio Granda de Sul bemerkenswerthe Vertreter. Außerdem fallen in diese Abtheilung noch prächtige Stickereien und Goldbrokate zu kirchlichen Zwecken, ganz geschmackvoll ge⸗ webte Teppiche und Hängematten aus festen Drillichstoffen mit zierlichem Federbesatz (aus Bahia) in die Augen, ohne aber daß es möglich wäre, die Herkunft dieser Objekte näher zu bezeichnen. Auch die eben erst eröffnete nordamerikanische Abthei⸗ lung ist verhältnißmäßig nur dürftig in der 7. Gruppe vertreten. Der Entfernung entsprechend hätten am passendsten nur Roh⸗ stoffe ausgestellt sein sollen, es überwiegen aber im Gegentheil beinahe die Garderobe⸗ und Waschegegenstände, die für den euro⸗ päischen Markt doch keine Bedeutung besitzen. Uebrigens mögen

als Fabrikanten ausgezeichneter Herrenwäsche der Qualität,

wie der sauberen Arbeit nach wenigstens zwei Firmen genannt werden: F. Sacher u. Son in Philadelphia und Michaelis u. Kaskel in New-⸗Rork. Daß sich die Mode, mit Seide reich ge⸗ stickter Herrenkleider, besonders Fracks (von Henry Prouse Cooper in New⸗Jgork) von Amerika aus über den alten Kontinent ver⸗ breiten sollte, ist kaum anzunehmen, so sehr ein Aufschwung unserer stabilen und unmalerischen Kleidung auch in anderer Richtung wünschenswerth wäre. Preiswürdige Handschubwagren

zeigen u. a. Goldschmidt, Bachrach u. Co. in New⸗Hork, Wollen⸗

und Seidenstickereien, wahrscheinlich Damen ⸗Handarbeiten, die etwas ostensibel zur Schau gestellt sind, offenbaren eine nur ge—⸗ wöhnliche technische Fertigkeit und noch weniger guten Ge— schmack. Die Teppich⸗Weberei dagegen in Amerika ver⸗ folgt entschieden lobenswerthe Bahnen, u. a. macht ein großer Teppich aus der Fabrik von Bigelon in Clinton in Massachussets, mit prachtvoller rother Grundfarbe, einen sehr guten Eindruck. Von Kleiderstoffen haben ausgestellt feine Double- und Twist⸗-Kasimirs: J. B. Blackinton u. Son in North Adams in Massachussets, Faney⸗Kasimirs: die Hockanum⸗ Company, die New⸗England⸗Company und die Rock-Manufage⸗ turing-Company in Rockville in Connecticut. Es erübrigt sich nur noch, mit einigen wenigen Worten der, zum größten Theil über alles Lob erhabenen, glatten, gestreiften, gemusterten, oder aber mit Blumen und Thier⸗, besonders Vögelfiguren, übersäeten Seidenstoffe zu gedenken, die das Heimathland aller Seidenkultur, China, in reichster Auswahl hergesendet hat. Sowohl in diesen leichten Stoffen, wie in den schwereren Brokaten steht die chine⸗ sische Industrie der europäischen noch vielfach überlegen da. Der vom Kaiserlich Königlichen General⸗Konsul von Oyerheck heraus⸗

gegebene Spezial⸗Katalog der 3. Abtheilung der chinesischen Aus⸗

stellung führt, außer einer umfangreichen Musterkollektion von Rohseiden und verarbeiteten Seidenstoffen auch noch eine größere Anzahl von Tuchen, Filzen, Baumwollen und Geweben aus dem Bast des Tsung⸗Baumes und anderer, hier unbekannter Pflanzen auf, die indessen theils keineswegs die Bedeutung für unsere Industrie besitzen, wie sie der chinesischen Seidenfabrikation innewohnt, theils als Surrogate der bei uns üblichen Materialien nicht in Anschlag zu bringen sind.

Redaktion und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Verlag der Exvedition (Kesselh. Druck:! H. Heißer]

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Actien - Gesellschast

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PolsBtURG.

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Bla tisanures Lali. Eottasche- Schwefelsaures Kali. (hlorkalium. Salzsaure.

Drei Beilagen (einschließlich der Bõörsen · Beilage).

Beilage

zum Deutschen Reichs⸗-Anzeiger und Königlich Pren

M 165.

Deu tsches Reich.

Nachträge zur Eichordnung vom 16. Juli 1869 und zur Eich— ; gebührentare vom 12. Dezember 1869.

Auf Grund des Artikels 18 der Maß und Gewichts⸗Ordnung vom 17. August 1368 erläßt die Normal-⸗Eichungs⸗Kommission des Deutschen Reiches folgende Nachtragsbestimmungen zur Eichordnung vom 16. Juli 1869 (Besondere Beilage zu Nr. 32 des Bundesgesetzblattes) und zur Eichgebührentaxe vom 12. Dezember 1869 (Besondere Beilage zu Nr. 40 des Bundesgesetzblattes für 1869): :

Fünfter Nachtrag zur Eichordnung.

u S§§. 34 und 35, die erweiterte Zulassung von Einrichtungen zum Wi mit Laufgewicht und Skala als Hülfseinrichtungen . mit zusammengesetzten Hebel⸗Verhältnissen betreffend.

In Erweiterung der in dem zweiten und vierten Nachtrage zur Eichordnung vom 6. Mai 1871 und vom 25. Juni 1872 zu §5. 35 und 34 der Eichordnung erlassenen Vorschriften bezüglich der Zulässig⸗ keit von Einrichtungen zum Wägen mit Laufgewicht und Skala als , an Brückenwaagen und ungleicharmigen Centesimal⸗

alkenwaggen wird hierdurch Folgendes bestimmt:

Die Anbringung von Einrichtungen zum Wägen mit Laufgewicht und Skala soll fortan nicht auf die Gewichtsseite des . beschränkt, vielmehr bei Waagen mit zusammengesetzten Hebelverhält⸗ nissen auf der ganzen Erstreckung des Waagebalkens gestattet sein, vorausgesetzt, daß diese Einrichtungen die im 5. 34 B. der Eich⸗ Ordnung an die ertsprechenden Einrichtungen der Schnellwaage ge⸗ stellten Anforderungen soweit erfüllen, um genügend richtige Wägungs⸗ Resultate zu sichern, daß ferner das Spiel der Waage nicht merklich dadurch beeinträchtigt wird, und daß insbesondere

I) der größte Gewichtswerth der mit Hülfe von Laufgewicht und Skala zum Zweck der letzten Ausgleichung zwischen Last und Gewicht zu bestimmenden Gewichtsdifferenz a der größten zulässigen Belastung der Waage nicht übersteigt und höchstens der kleinsten zulässigen Belastung derselben erreicht;

2) daß die Schwere des Laufgewichts und die Eintheilung der Skalg, unter Innehaltung einer Minimal⸗Weite des kleinsten Theil⸗ strichintervalls von drei Millimeter, der Art bemessen ist, daß der Gewichtswerth eines solchen kleinsten zulässigen Intervalls höchstens die Hälfte desjenigen Gewichtswerthes darstellt, welcher sich, als Gewichtszulage zur Prüfung der Empfindlichkeit der Waage bei der ö. zuläfsigen Belastung derselben nach 5§. 38 der Eichordnung erechnet.

Zu 5. 44 A. Die Eichung und Stempelung der nassen Gasmesser . betreffend.

a. Ergänzung zu Absatz 1. Es muß ferner jedes zum Zuführen oder Abführen von Flüssigkeit bestimmte Rohr mit einem gasdichten hydraulischen Abschlusse versehen sein.

b. Abänderung von Ahsatz 3. Jeder Gasmesser muß derart ein.

gerichtet sein, daß demselben bei seiner Aufstellung zum Zwecke des

Dienstag, den 15. Juli

Betriebes und für die Dauer des letzteren hinreichend genau diejenige Stellung gesichert werden kann, welche er bei der Eichung auf einer horizontalen Ebene eingenommen hat.

Zu § 4. i und Fehlergrenze der Gasmesser betreffend.

Besitzt ein Gasmesser zwei Flüssigkeitsstands und Abführungsrohre, so darf die Stempelung desselben nur dann stattfinden, wenn die auf einanderfolgenden Prüfungen bei jedem der durch die beiden Flüssig⸗ keitsstandsrohre begrenzten Flüssigkeitsstände ergeben, daß in keinem Falle das durch die Trommel wirklich 3 ene Volumen von dem durch das Zählwerk registrirten um mehr . Prozent im Sinne des Zuviel oder Zuwenig abweicht.

Zu §. 45. Die Stempelung der Gasmesser betreffend.

X. Erzänzung zu Absatz 1. Auf diejenige Stempelung, welche die Verhinderung einer Oeffnung und einer Abnahme des Zählwerks zum Zweck hat, darf nur bei den sogenanten Stationsgasmessern d. h. bei Gasmessern von 150 Liter und größerem Inhalte des messenden Raumes, welche überdies keine Vorkammer haben, verzichtet werden.

b. Abänderung von Absatz 2. Alle Einrichtungen, welche, den normalen Flüssigkeitsstand bei nassen Gaswiessern begrenzen, müssen, sofern sie nicht so beschaffen sind, daß willkürliche Veränderungen dieser Begrenzung nach der Eichung und Stempelung ausgeschlossen sind, durch Löthung und Stempelung oder durch gestempelte Plom⸗ birung gegen derartige Veränderungen gesichert werden.

Zu §. 92. Uebergangsbestimmung, die Eichung von Gasmessern

betreffend.

Diejenigen mit zwei Flüssigkeitsstands⸗ und Abführungs— rohren versehenen Gasmesser, welche bereits vor dem Inkrafttreten der vorstehenden Nachtragsbestimmungen zu Ss. 44, 47 und 48 der Eichordnung gehörig gestempelt und in Gebrauch waren, und welche wegen unwesentlicher Reparaturen nach diesem Zeitpunkt einer neuen Stempelung bedürfen, können, auch ohne der Anforderung der Nachtragsbestimmung zu §. 4] bezüglich der zulässigen Abweichung bei höchstem Flüssigkeitsstande zu genügen, gestempelt, werden, Nach wesentlichen Reparaturen indeß, worüber die Instruktiön Näheres be⸗ stimmt hat, müssen dieselben den Anforderungen der S5. 43 48 der Eichordnung und aller Nachtragsbestimmungen zu denselben entspre⸗ . eingerichtet werden, bevor sie eine neue Stempelung erfahren önnen.

Zu 5§§. 89 und 90. Die Zulässigkeit der Umstempelung der

bisherigen Landesgewichte betreffend.

Besondere Anträge, welche an die Normal⸗Eichungs⸗Kommission gelangt sind, haben es erkennen lassen, daß die Anzahl der eisernen Gewichte, welche, mit dem alten Stempel versehen, im Verkehr ge⸗ blieben sind, eine sehr beträchtliche ist, und daß unter diesen Gewichts⸗ stücken sich eine große Anzahl solcher befindet, welche den Vorschriften der Eichordnung in Bezug auf die meisten wesentlichen Punkte ge⸗ nügen, dagegen einzelne Abweichungen von den Vorschriften, betreffend die Bezeichnung und die Justireinrichtung, enthalten.

9 *

ßischen Staats⸗ Aue

ger.

Es wird mit Rücicht hierauf unter Bezugna ie kanntmachung der ier en i , en fen ann me if a. 1870, betreffend die vom J. Januar 1872 ab innerhalb des . deutschen Bundes unzulässigen Gewichte, sub II. B Schluß alf ; n n ,, , , .

Die Eichämter sind befugt, bis auf Wei s. ei mit früheren Landeseichungsstempeln . 6 durch 3. 23 der Eichordnung zugelassene Gewichtsstüce zur Hin . Gen mu fen, we g ö. Allgemeinen den k

855. 23 26. der Eichordnung genü ĩ weit nicht völlig vorschriftsmäßig sind, 211 1 2 3 der Eichordnung vorgeschriebenen, resp. zugelassenen Bezeich ee irgend eine Nebenbezeichnung, welche von shrer Lee 24 früher geltenden Vorschriften herrührt, z. B. ein Z vor . den tragen, oder die vorschriftsmäßige Bezeichnung auf einer ein e. Messingplatte enthalten, oder endlich mit einer, der K 5. 26 der Eichordnung nicht völlig entsprechenden Juft ir ᷣffnun 6 sehen sind. Hierbei wird jedoch vorauggesetzt, daß die . Justireinrichtung jedenfalls derart beschaffen ift, daß sie genůü . Halt für eine dauerhafte Befestigung des Justirpfropfs bar ö.

Dritter Nachtrag zur Taxe vom 12. Sezember 1359

3 Zu VIII. J. Nasse Gasmesser k 9.

.Die Gebuͤhrensätze in Kolumnen A. und 6. heziehen sich nur auf die Prüfung der mit einem Flüffigkeitstandsrehre ber sehcnen! Gag! messer. Sind bei dem Vorhandensein zweier Flu igkeitẽ stan derer nach Maßgabe der Bestimmungen des fünften Rachtrages r gr, ; ordnung und der zugehörigen Ergänzungen der Instruktion ue n en. folgende Prüfungen bei jedem der beiden möglichen Flu sigkensftante erforderlich gewesen, so wird außer den Gebührensätzen der Kolumäse A. oder C., welche für die einmalige Prüfung und die Stempel un resp. für die Prufung allein gelten, ein Zuschlag von 26 Prozent 3 vollzogene zweite Prufung in Ansatz gebracht. .

„Die Gebührensätze in Kolumne H. blelben auch für den Fall un— verändert, daß bei dem Vorhandensein zweier Flüssigkeitsstandsrohre zwej aufeinanderfolgende Prüfungen erforderlich gewesen k

Zum ersten Nachtrage vom 30. Juni 1576 zur Taxe

ö Kubizirappargte für Fässer betreffend. z

An Stelle der Gebührensätze sub e für die Prüfung der Kubizir 2 nen 3 die folgenden: 66

ür Apparate bis zu 1090 Liter Inhal , * . . 4 Thaler, 1, eg, ; d k

J . und 8 ständi ind ne, . ar fir. vollständige oder unvollständige Hundert Liter Inhalt

Berlin, den 28. Juni 1873.

Kaiserliche Normal⸗Eichungs⸗Kommission. Fo erst er. ,

Inseraten⸗ Expedition des Arntschen Reichs- Anzeigers und Königlich Kreußischen Ktaats- Anzeigers: * Berlin, Wilhelm⸗Straße Nr. 32. 1

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Steckbrief. Gegen den Zimmerpolier August Ludwig Seidenstricker ist die gerichtliche Haft wegen Ürkundenfälschung in den Akten 8. 437 de 1873 Comm. II, beschlossen worden. Die Verhaftung hat nicht ausgeführt werden können. Es wird ersucht, den ꝛc. Seidenstricker im Seer tungsfalle festzuneh men und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegen— ständen und Geldern an die Königliche Stadtvoigtei⸗ Direktion hierselbst abzuliefern. Berlin, den 9. Juli 1873. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Unter⸗ , . Gommission II. für Vorunter⸗ juchungen. Beschreibung. Alter: 38 Jahr, am 14. (16 August 1834 geboren, Geburtsort: Groß Werther, Kreis Nordhausen, Größe: 5 2 Zoll, Haare: dunkelblond, Augen: blau, Augenbrauen: dunkel, Kinn: oval, Nase: ge—

Beide

Handels⸗Register.

. Handelsregister des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin. Zufolge Verfügung vom 12. Juli 1873 sind am selbigen Tage folgende Eintragungen erfolgt: Die ern. der hierselbst unter der Firma: e

off & Raßmuß am 1. Juli 1873 begründeten Handelsgesellschaft sietziges Geschäftslokal: sind die Kaufleute: a. Johann Carl August Rieckhoff und b. Johann Heinrich Raßmuß, ier. er Gesellschaftsregister unter Nr. 4541 eingetragen worden. ö

Dies ist in un

Deffentlicher Anzeiger.

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. Handels⸗Register.

4 2. Kenkurse, Subhastationen, Aufgebote, ladungen u. d.rgl.

4. Verkaufe, Verpachtungen, Sub miffionen 2ꝛ.

5. Verloosung, Amortisation, Zins zahlung von öffentlichen Papieren. ö

Vor handel. ͤ Verschiedene Bekanntmachungen. S. Literarische Anzeigen

Die, Handelsgesellschaft ist Uebereinkunft aufgelöst. Berlin, den 12. Juli 1873.

y

Industrielle Etablifsements, Fabriken und Greß=

durch gegenseitige

Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.

Inserate nimmt an dig autorisixte Annongen⸗Expediti

Rudolf Mosse in Berlin, Feipzig, ,

furt a. Al., grezlau, galle, Rrag, Wien, AM ünchen k Hürnberg, Ktraßburg, Zürich und Stuttgart. ;

u. s. w

Bekanntmachung.

Der Kaufmann Hugo an nr Rn * Sorau unter der Firma Kade & Comp. Sub Nr. I un“ seres Firmenregisters eingetragen, hat für diese Firma:

seiner Ehefrau Clementine Kade, geb. Raͤdsch zu

esselstraße 13)

gelöscht.

BSekanntm ach

In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter der Nr. 22 die Vereinsbank Guistorp et Co. zu Charlottenburg vermerkt steht, ist zufolge Verfü⸗ gung vom 19. Juli 1873 heute eingetragen: Der Sitz der Gesellschaft ist nach Berlin ver⸗ legt und demzufolge die Firma derselben hier

Charlottenburg, den 12. Juli 1873. Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.

Die unter Nr. 8 unseres Prokurenregisters ein—⸗

p gern rokura ertheilt und ist dies in unser Prokuren— i ö 40 6 enn, vom . an demselben Te i ; . de Tage eingetragen Sorau, den 11. Juli 1873. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Bekanntmachung. In unser Gesellschaftsregister ist ö. bei Nr. 9

u n g. die durch den Austritt des Schneider meisters und

wöhnlich, Mund: gewöhnlich, Gesichtsbildung: auf⸗ gedunsen, Gesichtsfarbe: röthlich, Zähne: defekt, Gestalt: stark und breit, Sprache: deutsch. Beson⸗ dere Kennzeichen: Der ꝛc. Seidenstricker hat eine Narbe auf dem Kopfe, sowie neben dem rechten Schulterblatt einen erbsengroßen und im Nacken einen linsengroßen braunen Leberfleck.

Steckbrief. Gegen den unten näher beschrie⸗ benen Maurer Chr. Kreutzmann, angeblich aus Mecklenburg⸗Schwerin, zuletzt in Eichlinghofen bei Dortmund, ist wegen Diebstahls die gerichtliche Haft erkannt. Es wird ersucht, denselben im Betretungs⸗ falle festzunehmen und in hiesiges Kreisgerichts⸗ . abzuliefern. Rinteln, am 14 Juli 1873. Königliches Kreisgericht. Untersuchungsrichter. Signalement. Größe: ca. 5 6“. Statur: stark. ö schwarz. Gesicht: voll. Augen: dunkel. Be— ondere Kennzeichen: Am Kinn eine Narbe. An⸗ geblich taubstumm, aber abgebrechene Worte sprechend. Kleidung. Dunkelbrauner Rock dunkle, , Hosen, helle Weste, brauner Filzhut, gute Stiefel.

Oeffentliche Vorladung. Gegen den Landwehr⸗ mann Thomas Pieconka aus Schleise hiesigen Krei⸗ ses ist in Folge der Königlichen Polizei-⸗Anwaltschaft hierselbst wegen Auswanderns ohne Erlaubniß auf Grund des 5. 360 ad 3 des Strafgesetz buches die Untersuchung eingeleiset und zur mündlichen Ver handlung und Entscheidung der Sache im Verhörs—⸗ zimmer der hiesigen Gefangenenanstalt ein Termin auf den 9. September er. Vormittags 9 Uhr, anberaumt worden. Der Landwehrmann Thomas Pieconka wird hierdurch aufgefordert, in diesem Ter— mine zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche dem Gericht so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herb ef werden können. Erscheint derselbe in dem Termine nicht, so wird gegen ihn mit der Untersuchung und Entscheidung in contuma-— ciam verfahren werden.

Pol. Wartenberg, den 26. April 1873.

Königliches Kreisgericht. Der Einzelrichter. Dr. Borchert.

In unser Firmenregister, woselbst unter Nr. 7128 die hiesige Handlung in Firma: I. O. Fersten vermerkt steht, ist eingetragen; Der Kaufmann Carl Felix Oscar Bennewitz zu Berlin ist in das Handelsgeschäft des Kauf⸗ manns Johann Friedrich Oscar Kersten hier⸗ selbst als Handelsgesellschafter eingetreten und die nunmehr unter der Firma F. O. Kersten bestehende Handelsgesellschaft unter Nr. 4542 des Gesellschaftsregisters eingetragen. Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma:

O. Kersten am 1. Oktober 1872 begründeten Handels gesellschaf sind die Kaufleute J ö a. Johann Friedrich Oscar Kersten, b. Carl Felix Oscar Bennewitz, , Dies ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 4542 eingetragen worden.

Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma: . Gebr. Pinthu s am 1. Juli 1573 begründeten Handelsgesellschaft (ietziges Geschäftslokal: Spandauerstraße 5) sind die Kaufleute: a. Emil Pinthus, b. Berthold Pinthus, er, Dies ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 4543 eingetragen worden.

Die hiesige Aktiengesellschaft in Firma: Commisstons und Maklerbank Gesellschaftsregister Nr. 3569) hat dem Alfred Junckerstorff zu Berlin Prokura in der Art ertheilt, daß er gemeinschaftlich mit einem Vorstandsmitgliede oder einem zweiten Prokuristen die Firma zu zeichnen

berechtigt ist. ; Dies ist in unser Prokurenregister unter Nr. 2582 eingetragen worden.

In unser oe n , woselbst unter Nr.

getragene dem Kaufmann Bruno Heinrich Gerber zu Cottbus für die Firma Emil Böttcher zu Cottbus Nr. 227 unseres Firmenregisters ertheilte Pro⸗ kura ist erloschen und zufolge Verfügung vom 12. Juli 1873 am nämlichen Tage gelöscht. Cottbus, den 12 Juli 1873. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Bekanntmachung.

Die in unserm Gesellschaftsregister ab Nr. 56 eingetragene Gesellschaft: SF. Albrecht & Sohn ist aufgelöst und die Firma gelöscht worden; dagegen ist in unser Firmenregister sub Nr. 529 die Firma:

D alz deren Inh , leibesitzer C und a eren Inhaber der Ziegeleibesitzer Carl Friedrich Albrecht in Ketzin eingetragen s

Pots dam, den 19. Juli 1875.

Königliches Kreisgericht. Abtheilung J.

Bekann tm ach una. Die in unserm Gesellschaftsregister sub Nr. 76 eingetragene Gesellschaft: . W. Sobietztn & Co. ist, durch den Austritt des Kaufmannes Friedrich Wilhelm Sobietzky hierselbst aufgelöst und deshalb gelöscht worden; dagegen ist in unser Firmenregister sub Nr. 530 die Firma; „W. Sobietzky & Co.“ und als dexen Inhaber der Kaufmann Carl Albert Hermann Koblitz hierselbst eingetragen.

Potsdam, den 10. Juli 1873. Königliches Kreisgericht. Abtheilung J.

8 et an nt ma ch un g. In unser Firmenregister ist laut Wr fung vom 14. . . an demselben Tage eingetragen: Col. 2. Bezeichnung des Firmen Inhabers: die verwittwete Kaufmann Wilhelm Runge, Marie, geborene Röhl. Col. 3. Ort der Riederlaffung: Rathenow. Col. 4. Bezeichnung der Firma: Wilhelm Runge Wittwe.

3332 die hiesige Handelsgesellschaft in Firma: Großer & Colberg ö vermerkt steht, ist eingetragen:

Ih Rathenow, den 14. Juli 1573. Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.

Kaufmanns Carl Mehlich aus der Handelsgefell—⸗ schaft C. Mehlich und Sohn hierselbst 2 Auflösung dieser Gesellschaft, und in unser Firmen⸗ register Nr. 165 die Firma C. Mehlich u. Sohn und als deren Inhaber der Kaufmann und Schneider⸗ meister Franz Böhm hier eingetragen worden. Creuzburg, den 19. Juli 1873. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

; Huandelsregister. Die Gesellschafter der ö Stettin unter der

Firma: am 10. Juli cl r e tc n ö Juli errichteten offenen Handelsgesell⸗ . öh ff H delsgesell er Kaufmann Franz Gustav Ges zt ; ö ö 3 f Geschke zu

er Kaufmann udolpyh Albert Wi

k 46 ph Wilhelm Dies ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 502 heute eingetragen.

Stettin, den 11. Juli 1873. Königliches See⸗ und Handelsgericht. ; Handels register.

In unser Handelsregister zur Eintragung der Ausschließung der ehelichen e,, ist unter Nr. 364 zufolge Verfügung vom 11. Juli 1873 heute eingetragen, daß der Kaufmann Mannheim (Emanuel) Toms ki . Posen für seine Ehe mit Fanny Cassel durch Vertrag vom 23. Juni 1873 die Gemeinschaft der Güter und des Erwerbes aus⸗ geschlossen hat und soll das von der Fanny Caffel in die Che eingebrachte Vermögen, owe alles das⸗ jenige Vermögen, welches dieselbe durch Glücksfälle, Erbschaften oder auf welche Weise sonst erwerben sollte, vorbehaltenes Vermögen derselben .

Posen, den 11. Juli 1853. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Bekanntmachung. Die in unser Firmenregister mit dem Orte der Niederlassung Samter und dem Inhaber Kaufmann Victor Bythiner zu Samter sub Nr. 7 eingetragene

Firma Victor Bythiner