1879 / 13 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 16 Jan 1879 18:00:01 GMT) scan diff

Der Abg. Mahraun wandte sich gegen die Ausführungen des Abg. Dr. von Stablewski und rechtfertigte die Maß⸗ nahmen des Kultus⸗Ministers betreffs der Lehrerseminarien und der Volksschule in der Provinz Posen. Auch für den Unterricht im Polnischen sei völlig genügend gesorgt. Be⸗ dauerlich sei es, daß der Abg. von Stablewski nur allgemeine Klagen erhoben habe, ohne bestimmte Punkte aufzuführen. Redner fragte dann, ob Aussicht sei, daß in Ortelsburg in Ostpreußen der Neubau des Seminars, welcher dringend erforderlich sei, bald vorgenommen werde.

Der Regierungskommissar erklärte, daß die Staatsregie⸗ rung die letztere Angelegenheit mit möglichster Beschleunigung betreiben werde.

Der Abg. Dr. Perger bestritt, daß die 1876 von ihm ge⸗ sprochenen, vom Kultus⸗Minister angeführ en Worte irgendwie bereits ihre allgemeine Bedeutung verloren hätten. Die heutigen Ausführungen des Ministers schienen dem Redner weit mehr nach einer Stelle außerhalb dieses Hauses und weit mehr an die Adresse der Evangelischen als der Katholiken gerichtet zu sein. Gleichwohl wolle Redner nun mit seinem Urtheil über die Falksche Schulverwaltung nicht zurückhalten. Dankbar empfänden auch die Katholiken die stete Vermehrung der Seminare für Lehrer und Lehrerinnen, sowie die fort— gesetzte Sorge für die Verbesserung und Vermehrung der Träparandenanstalten. Weniger übereinstimmend seien aber die Urtheile in Bezug auf die Leistungen. Hier habe sich die Vernachlässigung der erziehlichen Aufgabe als ein wesent⸗ liches Moment des Rückganges erwiesen. Andexerseits wür⸗ den die Zöglinge mit ganz entbehrlichem Ballast, metrischen Uebungen u. dergl. belastet. Es müsse in dieser Hinsicht konstatirt werden, daß auf der Seite des Kultus-Ministers alle Diejenigen sich befänden, welche den positipen konfessionellen Glauben nicht wollten, wenigstens nicht in dem Sinne, welchen die Kirche damit verbinde. Wenn erst die nach dem jetzt herrschenden System ausgebildeten Lehrer nach einem Dezennium etwa die Mehrzahl aller Elementarschulen in Händen haben würden, dann werde auch die Zahl Derer in diesem Hause beträchtlicher sein, als heute, die an den traurigen Früchten dieses Systems dessen Verderblichkeit erkennten.

Der Regierungskommissar Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Schneider erwiderte, er könne in Bezug auf die Ausführun⸗ gen des Vorredners sich auf die Rede des Ministers beziehen und die Vorwürfe gegen das jetzige System der Unterrichts⸗ verwaltung in ihrer Allgemeinheit zurückweisen.

Der Abg. Seyffardt nahm das System des Ministers in Schutz gegen die Vorwürfe des Ultramontanismus. Für diesen handle es sich jetzt allerdings um eine Lebensfrage, denn se bst ultramontane Organe hätten es zugestanden, daß ein Friede mit Rom den Untergang des Ultramontanismus her— beistthren müsse, wenn es dem letzteren nicht gelänge, die Schule den h eerarchischen Einflüssen zurückzugewinnen. Doch sei dafür gesorgt, daß das niemals gelingen würde. Was die Klagen des Centrums über den Religionsunterricht an den katholischen Volksschulen angehe, so seien dieselben unbegrün⸗ det und arg übertrieben, die ganze Agitation gegen die be⸗ stehende Ordnung beruhe auf der Erkenntniß, daß die Aera Falk der Schule Segen bringe. Dem jetzigen Kultus⸗Minister gebühre auch der Ruhm, den bisher fast nur auf dem Papier stehen⸗ den Schulzwang in den westlichen Provinzen endlich durch⸗ geführt zu haben. In solchen Thatsachen liege die beste Vertheidigung des Systems Falk. Dagegen diene die Mühe des Centrums für die Volksschule nicht deren Interessen, sondern Nebenzwecken. Im weiteren Verlaufe der Rede nahm der Abge⸗ ordnete Anlaß, die oft gehörte Behauptung von der Identität des Katholizismus und des Ultramontanismus zurückzuweisen. Die guten Katholiken am Rheine seien froh darüber, daß sie durch die Aera Falk das losgeworden seien, was die Hierarchie in Belgien heute als ihr höchstes Ziel erstrebe, nämlich die Herrschaft der Hierarchie in der Schule. Davon hofften die Katholiken der Rheinlande für immer frei zu bleiben.

Der Abg. Loewe (Bochum) bemerkte, die in der letzten Zeit zu Tage getretenen Ausschreitungen seien eine allgemeine Krankheit, man stelle maßlose Ansprüuche an die Allgemeinheit, ohne sich der korrelaten Pflichten bewußt zu sein. Im Privat— verkehr, im Familienleben habe sich diese Demoralisation noch nicht geltend gemacht. Aus der misera contribuens plebs seien vollberechtigte Staatsbürger geworden, welche durch ihre Abgeordneten mehr oder weniger Einfluß auf die Gestaltung des Staates hätten. Sei der Religionsunterricht diesen Ent— wickelungen gefolgt? Derselbe bewege sich noch immer auf dem Boden der patriarchalischen mosaischen Gesetzgebung, die von Gemeinden und Staaten nichts wisse. Auf diesem Gebiete sei keine Gleichgültigkeit eingetreten; den Dieb und Ehebrecher verurtheile man allgemein, aber gegen staatszerstörende Theorien sei man völlig gleichgültig, ja, man kokettire mit ihnen in geistreichem Spiel. Man er—⸗ kenne den Satz an: „Seid unterthan der Obrigkeit, die Ge⸗ walt über Euch hat; denn sie ist von Gott eingesetzt. Ja aber, ob sie von Gott eingesetzt sei, sehe man daran, ob sie Gewalt habe; das sei erst zu probiren. Man müßte in der Pflichtenlehre weit über die mosaischen Gebote hinausgehen, besonders wenn Leute im geistlichen Amte die Sozialdemo⸗ kratie bekämpften, indem sie dieselbe Saat des Neides und Vet zwischen den einzelnen Gesellschaftsklassen ausstreuten.

er Unterrichts-Minister sollte seinen Einfluß auf die Kirchen⸗

behörden dahin geltend machen, daß in dem Religions⸗ unterricht diese Pflichten gegen den Staat zur Erkenntniß ge— bracht würden.

Hierauf wurde die Die lussion geschlossen. Nach einigen persönlichen Bemerkungen der Abgg. Dr. Majunke und Dr. von Ja⸗dzewski wurde Kap. 125 Titel 1—5a. bewilligt, worauf sich das Haus um 4 Uhr vertagte.

In der heutigen (30) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der JustizMinister Dr. Leenhardt und mehrere Regierungskommissarien beiwohnten, theilte der Präsident mit, daß vom Abg. Freund ein Antrag, die Reguli—⸗ rung der Oder betreffend, und vom Handels-Minister ver⸗ schiedene Exemplare der Mittheilungen der chemisch technischen Versuchsstation bei der Königlichen Porzellan⸗-Manufaktur ein⸗ gegangen seien.

In zweiter Berathung wurde der Antrag des Abg. Krech auf nahim. des Entwurfs eines Ergänzungsgesetzes zu dem Gesetze vom 27. April 1872, betr. die Ablösung der den geist—⸗ lichen und Schulinstituten, sowie den frommen und milden Stiftungen zustehenden Realberechtigungen in der von der Agrarkommission beschlossenen Fassung angenommen, nachdem der Referent Abg. Hildebrand und die Abgg— oan Rauchhaupt und von Bandemer dieselbe befürwortet

und auch der Kommissar des Landwirthschafts⸗Ministers erklärt hatte, daß, wenn die . beider Häuser des Landtages zu der Vorlage erfolgen werde, auch das Staats⸗Ministerium, obwohl es noch keinen Beschluß hierüber Clatt habe, derselben voraussichtlich nicht entgegentreten werde.

er Abg. Frhr. von Schorlemer⸗Alst motivirte seinen darauf zur Berathung kommenden Antrag, Maßregeln gegen den Wucher betreffend, welcher lautet:

„Das Haus der Abgeordn ten wolle beschließen: Die König⸗ liche Staatsregierung aufzufordern: sofort eine eingehende und umfassende Ermittelung eintreten zu lassen betreffs des Bedürf⸗ nisses und der lichkeit wirksamen legislatiren Vorgehens gegen den überhand nebmenden Wucher und die damit zusammen⸗ hängenden schlimmen Folgen der allgemeinen Wechselfähigkeit.“

mit dem Hinweis, daß derselbe lediglich eine Konsequenz seiner diesbezüglichen früheren Interpellation sei, welche vom Justiz⸗-Minister keine befriedigende, sondern eine materiell inhaltslose Beantwortung erfahren habe. Die maßlosen Verdächtigungen, welche wegen dieser Interpellation in liberalen Blättern gegen ihn gerichtet worden seien, müsse er zurückweisen, ein agitatorischer Zweck sei dabei seinerseits nicht verfolgt worden. Beim Schlusse des Blattes hatte der Abg. Dr. Lasker das Wort.

Ueber das dienstliche Verhältniß der Gens— d'armen zu den Amtsvorstehern hat der Minister des Innern, Graf zu Eulenburg, unterm 8. d. M. eine Cirku⸗ larverfügung folgenden wesentlichen Inhalts erlassen:

„Das dienstliche Verhältniß der Gens'darmen zu den Amts— vorstehern, dessen Regelung zur Kompetenz der Militärvor⸗ gesetzten nicht gehört, ist im Geltungsgebiete der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 durch 5§. 65 dieses Gesetzes näher festgestellt. Die Amtsvorsteher sind danach nicht Vorgesetzte der Gensd'armen, haben ihnen also keine Befehle zu ertheilen, sondern dieselben zu requiliren; sie haben es demgemäß zu vermeiden, ihren Requisitionen die Form von Besehlen zu geben oder sonst den Gensd'armen in schroffer und herrischer Weise zu begegnen. Dagegen sind die Gensd'armen nach der ausdrücklichen Vorschrift in demselben Paragraphen verpflich⸗ tet, den Requisitionen der Amtsvorsteher in polizeilichen An⸗ gelegenheiten zu genügen. Gemäß 5§. 18 der Verordnung über die Organisation der Landgensd'armerie vom 30. Dezember 1820 ist die Civildienstbehörde allein für die Rechtmäßig⸗ keit und Zweckmäßigkeit der von ihr den Gensd'armen ertheil— ten Aufträge und Anweisungen, der Gensd'arm aber nur für deren pünktliche Erfüllung und Ausführung verantwortlich. In Betreff aller anderen als der unmittelbar vorgesetzten Civildienstbehörde bestimmt der 5. 18 a. a. O., daß diese ihre Requisitionen resp. Befehle an die unmittelbar vorgesetzte Civildienstbehörde zu richten haben, welche aber denselben voll⸗ ständig zu genügen verpflichtet sei, eine Bestimmung, die schon früher bezüglich der Ortspolizeiverwaltungen, und so⸗ dann durch die Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 bezüg⸗ lich der Amtsvorsteher dahin modifizirt worden ist, daß die— selben zur direkten Requisition der Gensd'armen befugt sind. Aus diesen Vorschriften ergiebt sich der Grundsatz, daß der Gensd'arm den Requisitionen des Amtsvorstehers in polizei⸗ lichen Angelegenheiten zu genügen hat, ohne die Rechtmäßig⸗ keit und Zweckmäßigkeit der getroffenen Anordnung seiner eigenen Prüfung zu unterziehen. Er würde diesen Requisi⸗ tionen die Folge nur zu versagen haben, wenn etwas an sich Ungesetzliches von ihm verlangt würde.

Hiernach müsse von den Gensd'armen erwartet und gefor— dert werden, daß sie nicht blos den Requisitionen der Ämts⸗ vorsteher dienstwillig und pünktlich nachkommen, sondern auch in ihrem persönlichen und schriftlichen Verkehre mit den Amts⸗ vorstehern diesen die Höflichkeit und Achtung beweisen, welche dieselben in ihrer ehrenamtlichen Stellung als Verwalter der Ortspolizei erwarten dürfen.

Die in der heutigen Börsn⸗Beilage abgedruckte tabellarische Uebersicht der Wochenausweise deutscher Zettelbanken vom 7. d. M. schließt mit folgenden summarischen Daten ab: Es betrug der gesammte Kassenbestand 614 264 000 ½ oder 4 511 000 weniger als in der Vorwoche, der Wechselbestand 600 663 9090 6 oder 11271 000 M weniger; gleichzeitig zeigen die Lombard⸗ forderungen bei einem Bestande von 88 641 000 S6 eine Ab⸗ nahme von 5 211 000 S; es betrug ferner der Notenumlauf S828 092 000 S oder 29 667 000 SP weniger als in der Vor⸗ woche, während die sonstigen täglich fälligen Verbindlichkeiten mit 177 535 000 S eine Zunahme um 6647 000 M und die an eine Kündigungsfrist gebundenen Verhindlichkeiten mit 3 000 M eine Zunahme um 1288 000 s erkennen assen.

Mittelst Allerhöchster Kabinets-Ordre vom 28. Dezem—

ber v. J. ist bestimmt worden, daß die 2. Escadron Dra⸗

. Prinz Albrecht von Preußen

(Litthauischen) Nr. 1 am 1. April d. J. von Ragnit nach Tilsit zu verlegen ist.

Am 14. d. M. starb hierselbst der Wirkliche Geheime Rath, Ober⸗Tribunals⸗Vize⸗Präsident Dr. von Ingersleben.

Von S. M. Glattdeckskorvette Nymphe“, 9 Ge⸗ schüͤtze, Kommandant Korvetten Kapitän Sattig, sind Nach⸗ richten aus Barbadoes, d. d. 31. Dezember 1878, eingetroffen.

S. M. Kanonenboot „Comet“, 4 Geschütze, Komman⸗ dant Kapitän⸗Lieutenant Frhr. von Senden⸗-Bibran, ist am 29. Dezember 1878 von Konstantinopcl in See gegangen und unter Anlauf von Mitylene am 4. Januar er. in Smyrna eingetroffen.

Cöln, 15. Januar. (Cöln. Stg.) Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Carl traf gestern Vor⸗ mittag 8 Uhr, von Berlin kommend, hier ein und fuhr um 9 Uhr nach Luxemburg weiter, um daselbst der Beerdigung des Prinzen Heinrich der Niederlande beizuwohnen.

Bayern. München, 14. Januar. (Allg. Ztg.) Se. Majestät der König hat den General⸗Major Theodor von Fries und den Fabrik⸗ und Gutsbesitzer Hugo von Maffei zu lebenslänglichen Reichs räthen ernannt. Der General⸗ Stabsarzt 4. D., Dr. Rast, Ritter des Eisernen Kreuzes ꝛc., ist im 68. Lebensjahre gestern hier gestorben.

Daden Tartzr dhe, i. Faniar. Der Prinz und die Prinzessin Wilhelm sind heute Nachmittag nach St. Petersburg abgereist, um den Feierlichkeiten beizuwohnen, welche dort aus Anlaß der Vermählung der n f f Anastasie von Rußland mit dem Erbgroßherzog von Mecklenburg⸗Schwerin stattfinden werden.

FSessen. Darmstadt, 16. Januar. (W. T. B.) Der Zweiten Kammer ist eine Vorlage zugegangen, betreffend den Verkauf des hessischen Antheils an der Main Weser⸗Bahn an Preußen.

Sach sen⸗Meiningen⸗Sildburghausen. Meiningen. 12. Januar. (Magd. Itg.) Die diesseitige Regierung macht heute den Anfang mit der Publikation der zur Ausführung der Justizorganisation vereinbarten Gesetze, und zwar mit dem Gesetze zur Einführung des Gerichtsver⸗ fassungsgesetzes, das in den übrigen Staaten noch mit den Landtagen zu verabschieden ist. Die wesentlichsten Be⸗ stimmungen des genannten Gesetzes sind: Die Prüfungen für das Richteramt finden beim Ober⸗Landesgericht in Jena statt. Aufgehoben werden: das Ober⸗Appellationsgericht in Jena, das Appellationsgericht in Hildburghausen, die Kreisgerichte, die seitherigen Landgerichte und Kreisgerichts⸗Deputationen. Der Herzog und das Herzogliche Haus finden ihren Gerichts⸗ stand beim Landgericht Meiningen. Die Sitze und Bezirke der Amts⸗ gerichte werden durch landesherrliche Verordnung bestimmt. Vom Amte eines Schöffen sollen dispensirt sein, außer den im Gerichts⸗ verfassungsgesetz bezeichneten Beamten, der Direltor der Landes⸗-Kreditanstalt, die vortragenden Räthe im Ministerium, die Landräthe, die Forstmeister und Kreis-Schulinspektoren. Die Schöffen und Beschworenen bekommen die Reisekosten vergütet: 10 3 für jedes Kilometer mit der Eisenbahn, 20 3 für jedes Kilometer ohne Eisenbahn. Die Amtsrichter können im Bedürfnißfall als Stellvertreter zum Land⸗ und Ober⸗Landesgericht berufen werden, eben so für letzteres die Landrichter. Die Staatsanwaltschaft besteht aus dem Ober⸗ Staatsanwalt und den Staatsanwälten beim Ober-Landes— gericht, dem ersten Staatsanwalt und den übrigen Staats⸗ anwälten bei den Landgerichten und dem Amtsanwalt bei den Amtsgerichten. Die Beanten der Staatsanwaltschaft sind nicht richterliche Beamte. Die Gerichtsschreiber und Gerichts⸗ vollzieher werden vom Staats⸗Ministerium ernannt. Die Justizaufsicht wird geübt durch das Justiz-Ministerium, die Präsidenten des Sber-Landes⸗ und Landgerichts, die ersten Amtsrichter, den Ober⸗ und ersten Staatsanwalt. Die Justiz⸗ aufsicht kann gegenüber nicht richterlichen Beamten Ordnungs⸗ strafen bis zu 100 S verhängen. Richter, Staatsanwälte und Gerichtsschreiber tragen in den öffentlichen Sitzungen eine vom Justiz⸗Ministerium zu bestimmende Amtstracht. Die . Pensionsgesetze bleiben bis auf Weiteres noch in

raft.

Landtags ⸗Angelegenheiten.

Im 3. Liegnitzer Wahlbezirk (Glogau⸗Lüben) ist an Stelle

des verstorbenen Rittergutsbesitzers Henze ⸗Weichnitz, der Ritterguts—⸗ besitzer Maager auf Denkwitz mit 205 gegen 131 Stimmen, welche der Ober⸗Amtmann von Jordan in Kl. Obisch erhalten hat, zum Mitgliede des Hauses der Abgeordneten gewählt worden. Im 1. Wiesbadener Wahlbezirk (Frankfurt a. M.) ist an Stelle des Stadtgerichts⸗Raths Dr. Schrader, welcher sein Mandat niedergelegt hat, Dr. phil. und Fabrikant Nicolaus Eugen Lucius mit 20 gegen 359 Stimmen, welche Kaufmann Goetz Rigaud erhalten hat, zum Mitgliede des Hauses der Abgeordneten gewählt worden.

Kunst, Wissenschaft und Literatur. München, 14. Januar. Der k. Genremaler Eduard Kurzbauer, Ehrenmitglied der Königlichen Akademie der bildenden Künste, ist nach mehrjährigem schweren Leiden gestern Abend hier verschieden.

Gewerbe und Handel.

Der Verwaltungsrath der Neuen Dampfer-Compagnie in Stettin hat beschlossen, an die Aktionäre eine Dividende von 1200 zur Vertheilung zu bringen.

Der Verwaltungsrath der Vereinigten Schweizer bahnen (Union Suisse) hat beschlossen, den Januar-⸗Coupon der Stamm-⸗Prioritäten mit 5 Fres. einzulösen.

Cöln, 16. Januar. (W. T. B.) Die Einnahmen der Rheini⸗ schan Eisenbahn ergaben im Monat Dezember 1878 gegen dieselb e Zeit im Vorjahre a. auf der Hauptbahn ein Minus ron 46984 , b. auf der Eifelbahn ein Minus von 3625 M Die Gesammtmehrein⸗ nahme betrug im Jahre 1878 gegen das Jahr 1877 a. auf der Haupt⸗ bahn 323 283 S, v. auf der Eifelbahn 20 588 M

Lendon, 16. Januar. (W. T. B. Die Bank von Eng— land hat heute den Diskont von 5 auf 4 09so herabgesetzt.

Glasgow, 15. Januar. (W. T. B.) Die Verschiffungen der letzten Woche betrugen 6000 Tons gegen 6000 Tons in derselben

Woche des vorigen Jahres. (W. T. B.) Wollauktion. 1818 B.

Havre, 15. Januar. angeboten, 58 B. verkauft. Neue Wollen unverändert, alte 5 bis

10 Cts. billiger. Verkehrs ⸗An stalten. Southampton, J15. Janugr. (W. T. B.). Der Dampfer des Norddeutschen Lleyd „Oder! ist hier eingetroffen. New⸗Jork, 15. Januar. (W. T. B.) Ber Dampfer „England von der National-⸗Dampfschiffs⸗Compagnie (C. Messingsche Linie) ist hier eingetroffen.

Berlin, 16. Januar 1879.

Im Wissenschaftlichen Verein in der Singakademie wird am Sonnabend, Nachmittag um 5 Uhr, der Univ rsitäts⸗Professor k aus Halle einen Vortrag über David Strauß“ alten.

New⸗JYVork, 14. Januar. (W. T. B.) Heute brach in den am Broadway gelegenen großen Kleidermagazinen ein * aus. Der durch dasselbe angerichtete Schaden wird auf ca.

Mill. Doll. geschätzt.

Im Residenz⸗Theater haben am Dienstag Frau Hedwig Niemann-Raabe und Hr. Friedrich Haase in dem Lustspiel: „Das Fräulein von Belle⸗Jsle“, von dem älteren Dumas (übersetzt und eingerichtet von Paul Lindau), ein mit außerordentlichem Beifall aufgenommenes Gastspiel begonnen. An den beiden ersten Abenden war das Haus vollständig ausverkauft.

Am Sonnabend, den 18. Januar, wird Hr. Emile Sauret in der Singakademie ein Konzert geben. Dem französischen Geiger geht ein bedeutender Ruf voran.

Redacteur: J. V.: Riedel.

Berlin:

Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner.

Drei Beilagen leinschließlich Börsen · Beilage).

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Käniglich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Deu tsches Reich.

Bekanntmachung

eines Verzeichnisses derjenigen höheren Lehr—

anstalten, welche zur Ausstellung gültiger Zeug⸗

nisse über die wissenschaftliche Befähigung für

den einjährig⸗freiwilligen Militärdienst berechtigt sind.

Es wird hierunter ein Verzeichniß derjenigen höheren Lehranstalten zur öffentlichen Kenntniß gebracht, welche sich zur Zeit in Gemäßheit des §. 90 Th. J. der Wehrordnung vom 28. September 1875 im Besitze der Berechtigung zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche

Befähigung für den einjährig⸗freiwilligen Militärdienst be⸗ nden. n Berlin, den 8. Januar 1879. Der Reichskanzler. In 1 6

Ver zeichniß der höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befä—⸗ higung für den einjährig-freiwihligen Militär—

dienst berechtigt sind. A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolg reiche Besuch der zweiten Klasse zur Darlegung der wissenschaftlichen Befähigung genügt. a. Gym nasien. J. Königreich Preußen.

Provinz Ostpreußen. Die Gymnasien zu 1) Bartenstein, 2) Braunsberg, 3) Gumbinnen, 4 Hohenstein, 5) Insterburg, 6) das Altstädtische Gymnasium zu Königsberg i. Pr., 7) das Friedrichs Kollegium daselbst, 8 das Kneiphöfische Gymnasi im daselbst, 9) das Wilhelms⸗Gymnasium daselbst, die Gymnasien zu 10) Lock, 11) Me⸗ mel, 12) Rastenburg, 13) Rössel und 14) Tilsit.

Provinz Westpreußen. Die Gymnasien zu 15) Conitz und 16). Culm, 17) das Königliche Gymnasium zu Danzig, 18) das Städtische Gymnasium daselbst, die Gymnasien zu 195 Deutsch⸗ Crone, 20) Elbing, 21) Graudenz, 22) Marienburg, 23) Marien⸗ werder, 24) Neustadt i. Westpr, 25) Strasburg i. Westpr. und 26) Thorn. ö

Provinz Brandenburg. 27) Das Askanische Gymnasium zu Berlin, 28) das Französische Gymnasium daselbst, 29) das Friedrichs ⸗Gymnasium daselbst, 30) das Friedrichs⸗Werdersche Gym⸗ nasium daselbst, 31) das , elms⸗Gymnasium daselbst, 32) das Humboldts⸗-Gymnastum daselbst, 33) das Joachimsthalsche Gymnasium daselbst, 34) das Gymnasium zum Grauen Kloster da⸗ selbst. 35) das Köllnische Symnasium daselbst, 36) das Laisen—⸗ städtische Gymnasium daselbst, 37 das Sophien⸗Gymnasium da⸗ selbst, 38) das Wilhelms⸗Gymnasium daselbst, 39) das Gymnasium zu Brandenburg, 40 die Ritter Akademie daselbst, die Gymnasien zu 41) Charlottenburg, 42) Frankfurt a. d. Oder, 43) Freienwalde a. d. Oder, 44) Fürstenwalde, 45) Guben, 46) Königsberg i. d. Neu⸗ mark, 47) Kottbus, 48) Küstrin, 49) Landsberg a. d. Warthe, 59) Luckau, 51) Neu⸗Ruppin, 52) Potsdam, 53) Prenzlau, * n. 55) Spandau und 56) Wittstock, 57) das Pädagogium zu Züllichau.

Provinz Pommern. Die Gymnasien zu 58) Anklam, 59) Belgard, 69) Cöslin, 61) Colberg, 62) Demmin, 63) Bram burg, 64) Greifenberg, 65) Greifswald und 656) Neustettin, 67) das Pädagogium zu Putbus, die Gymnasien zu 68) Pyritz und 69) Stargard, 70) das Marienstifte⸗Gymnastum zu Stettin. 71) das Stadt⸗Gymnasium daselbst, die Gymnasien zu 727) Stolp, 73) Stral⸗ fund und 74 Treptow a. d. Rega.

Provinz Posen. Die Gymnasien zu 75) Bromberg, 6) Gnesen, 77) Inowrazlaw, 78) Krotoschin, 79) Lissa, 80) Meseritz, 81) Nakel und 52) Ostrowo, 83) das Friedrich⸗Wilhelms⸗Gym⸗ nasium zu Posen, 84) das Marien Gymnasium daselbst, die Gym—⸗ nasien zu 5855 Rogasen, 86) Schneidemühl, 87) Schrimm und 88) Wongrowitz. Provinz Schlesien. 89) Das Gymnasium zu Beuthen in O.⸗Schl, 90) das Elisabeth⸗Gymnasium zu Breslau, gi) das ö, daselbst, 92) daz Johannes⸗Gymnasiuin da⸗

elbst, 83) das Magdalenen⸗Gymnastum daselbst, 94) das Matthias— Gymnastum daselbst, die Gymnasien zu 95 Brieg, 6) Bunzlau, 27 Glatz uad 98) Gleiwitz, 99) das evangelische Gymnaftum zu Glogau, 109) das katholische Ghmnasium dafelbst, die Gymnasten zu 101) Görlitz, 192) Groß-Strehlitz, 103) Hirschberg, 1064 Jauer, 105) Kattowitz, 106) Königshütte, 157) Lauban und 108) Leobschütz, A109) die Ritter ⸗Akademie zu Liegnitz, 110) das städtische Symnastum daselbst, die Gymnasien zu 111) Reisse, 112) Neustadt in S. Schl., 113) Oels, 114 Ohlau, 115) Oppeln, 116) Patschkau, 117) Pleß, 118) Ratibor, 119) Sagan, 120 Schweidnitz, 121) Strehlen, 122 Waldenburg und 1235 Woblau.

Provinz Sachsen Die Gymnasien zu 124) Burg, 126) Eis⸗ leben, 126) Erfurt und 127) Halberstadt, 135) die Lateinische Schule zu Halle a. d. S., 129) das Städtische Gymnasium daselbst, 130) das Gymnastum zu Heiligenstadt, 131) das Pädagogium des Klosters ü. X Fr. zu Magdeburg, 137) das Dom⸗Ghymnaflum dafelbst, 153) das Dom-⸗Gymnasium zu Merseburg, 134) das Gymnafium zu Mühl hausen, 135) das Bom ⸗Gymnaflum ju Naumburg, 136 das Gym nasium zu Nordhausen, 137) die . Pforta, 138) das Gym⸗ nasium zu Quedlinburg, 139) die Klosterschule zu Roßleben, die Gymnasien zu 140) Salzwedel, 1415 Sangerhaufen, 142) Schleusin⸗ gen, 143) Seehausen i. d. Altm, 144) Stendal, 145) Torgau, 146) Wernigerode, 147) Wittenberg und 148) S*.

Provinz Schleswig Holstein. Die Gymnasien zu 149) Altona, 150) Flensburg, 151) Glückstadt, 162) Hadersleben, 153) Husum, 1564) Kiel, 155) Meldorf, 156 Plön, 157 Ratzeburg, 1658) Rendsburg, 159) Schleswig und 160) Wandsbeck.

Provinz Hannover. Die Gymnasien zu 161) Aurich, 162) Celle, 163) Clausthal, 164) Emden, 1655 Göttingen und 166) Ha— meln, 167 und 168) die Lyieen J. und JI. zu Hannover, 169) das Kaiser Wilhelms ⸗Gymnasium daselbst, 7M das ymnasium Andrea⸗ num zu Eiern, LI) das Gymnasium Josephinum daselbst, 172) die Klosterschule zu Ilfeld, die Gymnasien zu 175) Lingen, 174 Lüneburg, 176] Meppen und 176) Norden, 1775 das Ghymnastum Carolinum zu Ofnabruück, 178) das Raths ⸗Gymnasium daselbst, die Gvmnasien zu 79) Stade und 180) Verden.

) Die mit einem * bezeichneten Gymnasien und Progymnasien (A. a. und B. a sind befugt, gültige Zeugnisse über die wisfen⸗ schaftliche Befaͤhigung für dea einjährig ⸗freiwilligen Milttärdlenst auch ihren von der Theilnahme am Unterrichte in der griechischen Sprache dispensirten Schülern zu ertheilen, insofern letztere an dem für jenen Unterricht eingeführten Ersatzunterrichte regelmäßig theil— genommen und entweder die Secunda absolvirt oder nach mindestens einjährigem Besuche derselben auf Grund einer besonderen Prüfung ein Zeugniß deg Lehrerkollegiums über genügende Aneignung des

zu Lemgo.

Lyzeums zu Colmar, 3) das GSymnasium zu Hagenau, H die nasialklassen des Lyjeumz zu Meß, die r hausen, 6) Saarburg und 7) Saargemünd, 8) die Gymnasialklassen des Lyzeums zu Straßburg, selbst, die Gymnasien zu 10) Weißenburg und 11) Zabern.

4) Tilsit und 5) Wehlau. . . 5 . rovin; Westpreußen. 4 Die Johannisschule zu Danzig, e

9) Thorn (verbunden mit dem Gymnasium daselbst).

Provinz Westfa len. Die Gymnasien zu 181) Arnsberg. 182) Attendorn, 183) Bielefeld, 184) Bochum, 185) Brillon, 186) Burgsteinfurt, j87) Coesfeld, 1583) Dortmund, 189) Gütersloh, 190) Hamm. * 191) Herford, 192 Hörter, 193) Minden, 193) Münster, 195) Paderborn, 198 Recklinghaufen, 197) Rheine, 158) Soest, 199) Warburg und 260 Warendorf.

Provinz Hessen. Nassau. Die Gymnasien zu 201) Cassel, W) Dillenburg, 203) Frankfurt a. M., 204) Fulda, 205) Hadamar, 206) Hangu, 267) Hersfeld, 208) Marburg, 2303) Montabaur, 216 Rinteln, 211) Weilburg und 212 Wiesbaden.

Rheinprovinz. Die Grymnasien zu 213) Aachen und 214) Barmen, 215) die Ritter Akademie zu Bedburg, die Gomnasien zu 216) Bonn, 217) Cleve und 218) Coblen, 219) das Gymnasium an der Axostelkirche zu Cöln, 220) das Friedrich⸗Wilhelme⸗Gym. nasium daselbst, 21) das FKaiser Wilhelms Gymnastum dafelbst, 222) das Gymnasium an Marzellen daselbst, die Gymnasien zu 223) Düren, 224) Düsseldorf. 226) Duisburg, 226) Elberfeld, 227 Emmerich, 228) Essen, 2286) Kempen, 230) Krefeld, 231) Kreuz⸗ nach, 232) Moers, 233) Mäünstereifel. 234) Neuß, 235) Neuwied, 236) Saarbrücken, 237) Trier, 238) Wesel und 239) Wetzlar.

Hohenzollern'sche Lande. 240) Das Gymnasium zu

Hedingen. Il. Königreich Bayern. Die Gymnasien zu 1) Amberg, 2 Ansbach und 3) Aschaffen⸗ burg. 4 das St. Anna Gymnasium zu Augsburg, 5) das Gymnafium zu St. Stephan daselbst, die Gymnasien zu 6 Bamberg, 7) Bay⸗ reuth, 8) Burghausen, 9) Dillingen, 10 Eichstätt, 115 Erlangen, 12) Freising, 13) Hof. 147 Kaiserslautern, 15) Kempen, 16) Landau, 1) Landshut und 18 Metten, 19) das Ludwigs⸗Symnasium zu München, 20) das Maximilians⸗Gymnasium daselbst, 21) das Wil- helms⸗Gymnasium daselbst; 27 das Gymnasium zu Münnerstadt, die Gymnasien zu 23) Neuburg a. d. Donau, 24) Nürnberg, 25) Passau, 26) Regensburg, 27) Schweinfurt, 28) Speyer, 29) Straubing, 30) Wurzburg und 31) Zweibrücken. III. Königreich Sachsen. 1) Das Gymnasium zu Bautzen, ) das Königliche Gymnasium zu Chemnitz, 3) die Kreuzschule zu Dresden, 4 das Bitzthumsche Gymnasium daselbst; die Gymnasien zu 5) Dresden⸗Neustadt und 6) Freiberg, 7) die Fürsten⸗· und Landesschule zu Grimma, 8) die Nikolaischule zu Leipzig, ) die Thomasschule daselbst, 10 die Fürsten⸗ und Landesschule zu Meißen, die Gymnasien zu 11) Plauen, 12) Zittau und 13) Zwickau. II. Königreich Württemberg. 1) Das evangelisch'the ol egische Seminar zu Blaubeuren, die Gymnasien zu 2) Ehingen,‘ 3 Ellwangen, 4) Hall und 5) Heil⸗ bronn, 6 das evangelisch⸗ theolozische Seminar zu Maulbronn, * 7) das Gymnastum zu Rottweil, 8) das evangelisch⸗theologisch: Seminar zu Schönthal, 9) das Gymnasium zu Stuttgart, die Gymnasien zu O Tübingen und 11) Ulm, 19 das evangelisch⸗theologische Seminar zu Urach. L. Großherzogthum Baden. Die. Gymnasien zu 1) Baden, 27) Carle ruhe, 3) Constanz, ) Freiburg, 5) Heidelberg, ) Mannheim, 7 Rastatt und

8) Wertheim.

VI. Großherzogthum Hessen. Die Gymnasien zu 1) Bensheim, 2) Büdingen, 3) Darmstadt, 4) Gießen, 5) Mainz und 6) Worms.

VIL. Großherzogthum Mecklenburg⸗Schwerin. 1) Die Domschule zu Güstrew, 2) das Friedrich -Franz⸗Gym⸗ 2 zu Parchim, 3) das Gymnasium zu Rostock, 4) das Gym— nasium Fridericianum zu Schwerin, 5) das Gymnasium zu Waren, 6) die große Stadtschule zu Wismar.

VIII. Großherzogthum Sachsen. Die Gymnasien zu 1) Eisenach, 2 Jena und 3) Weimar. IX. Großherzogthum Mecklenburg-⸗Strelitz. Die Gymnasien zu 1) Friedland, 2) Neu⸗Brandenburg und 3)

Neu⸗Strelitz.

X. Großherzogthum Oldenburg. Die Gymnasien zu 1) Birkenfeld und 2) Eutin,. *3) das Ma— rien Gymnasium zu Jever, die Gymnasien zu 4 Oldenburg und

5) Vechta. XI. Herzogthum Braunschweig. I) das Gymnasium zu Blankenburg, 23 das Gesammt⸗Gymna⸗ sium zu Braunschweig, die Gymnasien zu 3) Helmstedt, 4 Holz— minden und 5) Wolfenbüttel. . XII. Herzogthum Sachsen-⸗Meiningen. Die Gymnasien zu 1) Hildburghausen und 2) Bernhardinum zu

Meiningen. XIII. Herzogthum Sachsen⸗Altenburg. I) Das Herzogliche Friedrichs Gymnasium zu Altenburg und 2) das Herzogliche Christianeum zu Eisenberg. XIV. Herzogthum Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. 1) Das Gymnasium Casimirianum zu Coburg und 2) das Gym⸗ nasium Ernestinum zu Gotha. XV. Herzogthum Anhalt. Die Herzoglichen Gymnasien zu 1) Bernburg (Karls⸗Gymna—⸗ sium), 2) Cöthen, 3) Dessau, 4) Zerbst (Francisceum). XVI. Fürstenthum Schwarzburg-⸗Rudolstadt. Das Gymnasium zu Rudolstadt. TVII. Fürstenthum Schwarzburg⸗Sondershausen. Die Gymnasien zu 1) Arastadt und 2) Sondershausen. XVIII. Fürstenthum Waldeck. Das Gymnasium zu CTorbach. . XIX. Fürstenthum Reuß jüngere Linie. Die Gymnasien zu 1) Gera und *2) Schleiz. XX. Fürstenthum Schaumburg-⸗Lipxye. Das Fürstliche Gymnasium Adolphinum zu Bückeburg. XXI. Fürstenthum Lippe. 1) Das Gymnasium Leopoldinum zu Detmold, 2) das Gymnasium

XXII. Freie und Hansestadt Lübeck. Das Catharineum zu Lübeck. XXIII. Freie Hansestadt Bremen. Das Gymnasium zu Bremen. XXIV. Freie und ,, am burg. Die Gelehrtenschule des Johanneums zu Hamburg. XXV. El saß-⸗Lothringen. 1) Das Gymasium zu Buchsweiler, 2) die n, , des ym⸗ die Gymnasien ju 5) Mül⸗

9) das Protestantische Gymnasium da⸗ b. Realschulen erster Ordnung.

19 w ,, Provinz Ostpreußen. I) Die Realschule zu Insterburg

18279.

Realschule daselbst, 13) die Königliche Realschnle daselbst, 14) die

Königsstãdtische Realschule des ef, 15) die Luisenstädtische Real⸗ schule daselbst, 16 die Sophien⸗Realschule daselbst, die Realschulen zu 17) Brandenburg, 18) Frankfurt a. d. Oder, 19) Guben (ver- bunden mit dem Gymnasium daselbst). 20) Landsberg a. d. Warthe verbunden mit dem Gymnasium daselbst), 21) Perleberg, 227) Pots⸗ dam, 23) Prenzlau (verbunden mit dem Gymnastum daselbst).

Provinz Pom mern. Die Realschulen zu 24) Colberg (ver⸗ bunden mit dem Gymnasium daselbst), und 25) Greifswald (verbun- den mit dem Gymnasium daselbst)h, 26) die Friedrich-Wilhelmsschule zu Stettin, 27) die Realschule zu Stralsund.

Provinz Posen. Die Realschulen zu 28) Bromberg, 29) Frau⸗ stadt, 30) Posen und 31) Rawitsch.

Provinz Schlesien. Die Realschulen 32) zum h. Geist zu Breslau, 33) am Zwinger daselbst, 34) zu Görliß, 35) Grünberg, 36) Landeshut, 37) Neisse, 38) Reichenbach, 39) Sprottau und 40 Tarnowitz.

Provinz Sachsen. Die Realschulen zu 41) Aschersleben, 42) Erfurt, 45) Halberstadt, 44) Halle a. d. Saale, 45) Magdeburg und 46) Nordhausen.

Provinz SchlesGwia⸗Holstein. Die Realschulen zu 47) Flensburg (verbunden mit dem Gymnasium daselbst) und 48) Rendsburg (verbunden mit dem Gymnasium daselbstz.

Provinz Hannover. Die Realschulen zu 49) Celle, 50) Göt⸗ tingen (verbunden mit dem Gymnasium dafelbst, 515 Goslar, 52) Hannover, 53) Harburg, 54) Hildesheim verbunden mit dem Gymnasium Andreanum daselbst), 35) Leer, 55) Lüneburg (verbunden mit dem Gymnasium daselbst), 57) Osnabrück, 58) Ssterode und 59) Quakenbrück.

Provinz Westf ale n. Die Realschulen zu 60) Bielefeld (ver⸗ bunden mit dem Gymnasium daselbst) 61) Burgsteinfurt (verbunden mit dem Gymnasium daselbst), 62) Dortmund (verbunden mit dem Gymnasium daselbst), 63) Hagen, 64) Iserlohn, 65) Lippstadt, 66) Minden (verbunden mit dem Gymnasium daselbst), 67) Mänster und 68) Siegen. ; .

Provinz Hessen-Nassau. 69) Die Realschule zu Cassel, 7M die Musterschule zu Frankfurt a. ü., 71) die Wöhlerschule da—⸗ felbst. 2) das Real⸗Gymngsium zu Wiesbaden.

Rheinprovinz. Die Realschulen zu 73) Aachen und 74) Bar— men, 75) die Königliche Realschule zu Cöln (verbunden mit dem

riedrich⸗Wilhelms⸗Gymnasium daselbst), 76) die fiädtische Real⸗ chule daselbst, die Realschulen zu 77) Düsseldorf, 78) Duisburg, 79) Elberfeld, 8M Krefeld, 81) Mülheim a. Rhein, 83) Mülheim a. d. Ruhr, 83) Ruhrort und 84) Trier. Iͤl. Königreich Bayern.

bunden mit der

16) Boppard, 17) M.⸗Gladbach, 18 Jülich, 19) Linz,

verbunden mit dem Gymnasium daselbst), 2) die 3 Königs; erg i. Pr., 3) die Städtische Realschule daselbst, die Realschulen zu

Petrischule daselbst, die Realschulen zu 8) Elbing un

entsprechenden Lehrpenfumtz erhalten haben.

. Brandenburg. II) die

217 Prüm, 227) Rheinbach, 3 bach, 26) St. Wendel und 27)

Die Real⸗Gymnasien zu 1) Augsburg, 2 München, 3) Nürn⸗ berg, 4 Regensburg, 5) Speyer und 6) Würzburg. . . IIl. Königreich Sachsen.

Die Realschulen zu 1) Annaberg, 2 Chemnitz und 3) Döbeln, M die Annen ⸗Realschule zu Dresden, 5) die Neustädter Realschule daselbst, die Realschulen zu 6) Freiberg, 7) Leipzig und 8) Plauen, 2 die Städtische Realschule zu Wurzen, die Realschulen zu 10) Zittau (einschließlich der Handeleabtheilung der Anstalt) und

11) Zwickau. II. Königreich Württemberg. Das Real⸗Gymnasium zu Stuttgart. . V. Großherzogthum Baden. Die Real⸗Gymnasien zu 1) Karlsruhe und 27) Mannheim. VI. Großherzogthum Hessen. Die Realschulen J. Ordnung zu 1) Darmstadt, 2) Mainz und 3) Offenbach. II. Großherzogthum Mecklenburg-⸗Schwerin. Die Realschulen zu 1) Bützow, Ff?) Güstrow, 3) Ludwigslust, 4) Malchin und 5) Schwerin. VIII. Großherzogthum Sachsen. I) Das Real⸗Gymnasium zu Eisenach, 2) die Realschule zu Weimar. lX. Herzogthum Braunschweig. Die Reglschule J. Ordnung (Real-⸗Gymnasium) zu Braunschweig. X. Herzogthum Sachsen⸗Meiningen. Die Realschulen zu 1 Meiningen und 27) Saalfeld. XI. Herzogthum Sach sen⸗Coburg⸗Gotha. Die Realklassen des Gymnasiums zu Gotha. XII. Fürstenthum Reuß jüngere Linie. Die Realschule zu Gera. XIII. Freie und Hanse stadt Lübeck. I) Die Realschule des Catharineums zu Lübeck. XIV. Freie Hansestadt Bremen. I) Dit Handelsschule zu Bremen, 7) die Realschule zu Vegesack. XV. Freie und Hansestadt Hamburg. Die Realschule des Johanneums zu Hamburg. XVI. Elsaß⸗Lothringen. I) Das mit dem Lyzeum zu Metz verbundene Realgymnasium, 2) das mit dem Lyzeum zu Straßburg verbundene Realgymnastum. c. Realschulen mit mindestens neunjährigem Kursus ohne obligatorischen Unterricht im Late in. J. Königreich Preußen. Provinz Brandenburg. I) Die Friedrichs⸗Werdersche Ge⸗ werbeschule zu Berlin, 2) die Luisenstädtische Gewerbeschule daselbst. Il. Königreich Württemberg. Die Realanstalten zu 1) Reutlingen, 2) Stuttg art und 3) Ulm. III. El saß⸗ Lothringen. Die städtische Gewerbeschule zu Mülhausen.

B. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolg⸗

reiche Besuch der ersten Klasse nöthig ist. a. Progymnasien. . I. Königreich Preußen. Provinz Ostpreußen. 1) Das Progymnasium zu Königs—⸗

berg i. Pr.

Provinz Westpreußen. 2) Das Progymnasium zu Neu⸗

mark i. Westpr.

Provinz Brandenburg. 3) Das Progymnasium zu Friede⸗

berg i. d. Neumark.

Provinz Pommern. Die Progymnasien zu Garz an der

Oder, 5) Lauenburg i. P. und 6) Schlawe.

Provinz Posen. Die Proghmnasien zu 7) Kempen und

8) Tremessen.

9) Das Progymnasium zu Kreuzburg.

Provinz Schlesien. Die Progymnasien zu 10) Neuhaldens⸗

Provinz Sachsen.

leben und 11) Weißenfels.

annover. 12) Das Progymnasium zu Leer (ver⸗ ealschule J. Ordnung daselbst). Provinz Westfalen. Die Progymnasien zu 13) Dorsten

Die 15) Andernach, ) Malmedy, iegburg, 4) Sobernheim, 25) Trar⸗ Wipperfürth. Il. Königreich Württemberg. Die Lyzeen zu 1) Ludwigsburg, 2) Oehringen, 3) Ravensburg

Provinz

und 14) Rietberg.

Rheinprovinz. Progymnasien zu

und 4) Reutlingen.

Ff) Auf der Realschule zu Güstrow beginnt der Unterricht im

10 Die Andreasschule * Berlin,

Dorotheenstädtische Realschule daselbst, 12) die Friedricht⸗=

Latein erst mit der Sekunda.