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aufs Sorgfältigste, während sich allerdings wegen der Deffent⸗ lichkeit in England ganz andere Verhältnisse als in Preußen herausgebildet hätten, so daß die hiesigen Verhältnisse mit der be⸗ deutenden Machtstellung des englischen Parlaments gar keinen Vergleich aushielten. In Motiv für die Beschränkung der Rede⸗ freiheit sei durchaus nicht vorhanden; man fürchte sich eben nur vor eingebildeten Gespenstern. Eine solche Beschränkung wäre aber auch, abgesehen davon, daß sie nicht motivirt sei, ebenso wenig zweckmäßig. Die allerdings vorkommenden Ueberschrei⸗ tungen trügen ihre Korrektur in sich selbst. Eben dasselbe gelte von der Veröffentlichung der Verhandlungen. Die Deffentlichkeit derselben sei ein nothwendiges Requisit jeder parlamentarischen Versammlung, weil nur so eine Kontrole der Abgeordneten Seitens ihrer Wähler möglich sei. Die Bildung einer Kommission, wie sie der Gesetzentwurf wolle, führe nothwendig zu einer Unterdrückung der Minorität. Auch sei es unmöglich, daß der Präsident die Oeffentlichkeit in der vorgeschlagenen Weise beschränke. Ein Mitglied auszuschließen, entspräche der Auffassung seiner Partei von der Stel⸗ lung der Abgeordneten nicht, welche ihr. Recht nicht von dem Hause, sondern von den Wählern hätten. Die Wählbarkeit aber Jemandem gänzlich zu nehmen, sei jedenfalls ein tiefer Eingriff in das Verfassungsleben. Die Verfassung habe nicht so große Garantien, daß man ihr noch irgend welche Rechte und Freiheiten nehmen könne; ge— schähe dies, dann bleibe von ihr nur ein trauriger Torso! Wenn man auch über die Sache selbst verschiedener Meinung sein könnte und wirklich wäre, so stehe doch fest: so lange man die Verfassung habe, dürfe man sie nicht innerlich verwirren! In Deutschland sei die Kultur und Gesittung zur Zeit jeden⸗ falls nicht soweit zurückgegangen, daß man die bisherigen Freiheiten nicht mehr ertragen könnte; darum sei die An⸗ nahme seines Antrages gerechtfertigt. . Hierauf erwiderte der Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministe⸗ riums Graf zu Stolberg⸗Wernigerode, er habe schon jetzt das Wort erbeten, weil er glaube, daß es nur zur Klärung der Diskussion beitragen könne, wenn bereits bei Beginn derselben eine kurze Bemerkung Namens der Staatsregierung erfolge. Die Frage, ob es als zweckmäßig zu erachten sei, uͤber Ent⸗ würfe von Reichsgesetzen, die bereits dem einen Faktor der Gesetzgebung vorlägen, schon vorher im preußischen Landtage ein Votum abzugeben, werde das Haus ja selbst durch die Abstimmung über den Antrag des Freiherrn von Heereman beantworten; was aber die Stellung, die Auffassung der Staatsregierung zu dieser Frage betreffe, so halte die Staats⸗ regierung es in der Regel für nicht angemessen, über Ent⸗ würfe von Reichsgesetzen, während sie der Diskussion des Bundesraths unterlägen, sich außerhalb desselben zu äußern, und Namens des Staats⸗Ministeriums sei er daher in der Lage, die Erklärung abzugeben, daß, wenn hier Aeußerungen der Staatsregierung über den Inhalt des Gesetzes gewünscht werden sollten, die Regierung es ablehnen müßte, auf solche Erklärungen einzugehen. . Demnächst beantragte der Abg. Stengel Namens seiner Partei, über den Antrag des Abg. Freiherrn von Heereman zur Tagesordnung überzugehen und begründete diesen Antrag. Er würde gegen die Tendenz und den Sinn desselben handeln, wenn er auch nur mit einem Worte auf das Materielle der Angelegenheit eingehen wollte. Der Zweck seines Antrages auf Uebergang zur Tagesordnung gehe gerade dahin, dem Hause so viel als nach der Geschäftsordnung möglich eine Diskussion zu ersparen, welche die schon so keapy. dem Hause zugemessene Zeit wahr⸗ scheinlich in sehr a. gedehnter Weise in Anspruch nehmen würde, ohne für die Wohlfahrt des Landes Ersprießliches zu leisten. Er müsse deshalb ebenfalls darauf verzichten, auf irgend etwas einzugehen, was der Abg. Freiherr von Heere⸗ man ausgeführt habe. Redner wolle das Recht dieses Hauss nicht beinträchtigen; aber von dem Rechte, welches der Vertretung jedes Einzelstaates zu⸗ stände, sollte nur ein sehr beschränkter Gebrauch gemacht werden. Der Abg. Dr. Lasker habe früher einmal, als es sich um die Gewährung von Reisekosten und Diäten an den Reichstag (auf Antrag des Abg. Schröder⸗Lippstadt) handelte, sich dahin ausgesprochen, daß die Einzelvertretungen nur dann in Reichsangelegenheiten sich zu mischen hätten, wenn es gelte, die Kompetenzen des Reiches zu stärken; — Redner sei darin gan mit ihm einverstanden, und wolle auch solche Befugnisse er partikularen Vertretungen namentlich dann anerkennen, wenn die nächste Reichstagssession ziemlich fern wäre, was doch jetzt nicht der Fall, im Uebrigen bringe man vor das Forum des Reichstages, was des Reichstages sei. Selbst die von andern Parteien eingebrachte motivirte Tagesordnung stelle sich dem Antrage von Heereman nicht scharf genug ent— gegen, der nicht einmal die Ehre einer eingehenden Diskussion verdiene. Sie wende sich allerdings gegen ihn, folge aber
seiner Intention, indem sie einen Gegenstand der Reichsgesetz⸗
gebung zur Diskussion bringe. Es handele sich nicht um ein Attentat auf die Redefreiheit der deutschen Parlamente. Ver⸗ traue das Haus dem Reichstage doch, daß er seine eigene Würde zu wahren wissen werde! Auch ein Blick auf die schwierige Geschäftslage sollte das Haus nöthigen, mit jeder Minute zu geizen. Wenn endlich das Centrum fort⸗ jahre, trotz der großen Menge von Petitionen die dafür be⸗ stimmten Berathungstage durch unfruchtbare Anträge auszufüllen, so begehe es eine arge Versündigung an dem Petitions recht des preußischen Volkes.
Der Abg. Dr. Lieber sprach gegen den Antrag auf Tages⸗
ordnung. Wo es sich um die bestehenden Garantien der Rede⸗ freiheit, um die Grundlagen der preußischen und der Reichs⸗ verfassung handele, da sei der Hinweis des Abg. Stengel auf die drängende Geschäftslage des Hauses sehr be⸗ fremdlich. Nach den Vorgängen in Bayern und Württemberg sei es eine Ehrensache des preußischen Abgeordnetenhauses, der Diskussion über den Antrag von Heereman freien Lauf zu lassen. Der Vorredner nenne das Vorgehen seiner Partei einen krassen Eingriff in die Reichskompetenz; Redner würde
eher die Vorlage selbst kraß nennen, wenigstens dürfte sich
hier das alte deutsche Sprüchwort vom Keil und Klotz an⸗ wenden lassen. Uebrigens würde es nach seiner Ansicht dem deutschen Reichstage sehr erwünscht sein, wenn die einzelnen Landesvertretungen sich vorher äußerten; eine Eifersucht der einzelnen Parlamente wäre hier nicht wohl am Platze. Der Vorredner erkenne das Recht der Landesvertretung, ihre Wünsche in Bezug auf die zu befolgende Reichspolitik ihrem leitenden Minister vorzutragen, auch an, meine aber, nur in den selten⸗ sten Fällen empfehle es sich, von diesem Rechte Gebrauch zu
träte. Gleichwohl aber
machen; nun, wenn es in irgend einem Augenblicke nöthig
Der Antrag des Abg. Stengel wurde hierauf in nament⸗ licher Abstimmung mit 299 gegen 63 Stimmen abgelehnt.
Der Abg. Dr. Lasker befuͤrwortete nunmehr seinen Antrag. Dem Abg. Stengel gegenüber halte er Alles aufrecht, was er über das S riß des Abgeordnetenhauses zum gieichstage früher ausgefuhrt habe. Aber gerade aus seinen damaligen Betrachtungen hätte der Abg. Stengel entnehmen können, warum seine Partei auf ihrem Antrage beharren müßte. Mit dem Abg. Frhrn. von ** selbst sei er sachlich derselben Meinung, daß das Wesen des Parlamentarismus alterirt sei,
und daß von der Redefreiheit nur noch der Schein bleiben
enannte Gesetzentwurf ins Leben ei ihm der Antrag von Heere⸗ man höchst unwillkommen gewesen, denn er nöthige das Haus, heute so zu sagen eine halbe, dem Reichstage vor⸗ greifende Verhandlung zu führen. In den Ausführungen des Abg. Freiherrn von Heereman habe er das wichtige
würde, wenn der oft
Moment vermißt, daß, wenn der Reichstag sich diese Schranke
gefallen lasse, dann auch die Partikular⸗Landtage ähnlichen Bestimmungen in Kürze würden unterworfen werden, denn was man dem allgemeinen Stimmrecht biete, würde man sicherlich auch dem Klassensystem nicht ersparen. Das aber habe der Abg. Freiherr von Heereman übersehen, daß die In⸗ struirung der Bundesrathsstimme, lediglich Regierungssache sei und daß darin der Landesvertretung höchstens in gewissen Fällen eine Initiative zustehe. Sei denn aber überhaupt das Verhältniß dieses Hauses zur Regierung ein solches, daß von einer solchen Initiative Erfolg erwartet werden dürfte? mn Bayern hätten die vorgehenden Liberalen Fühlung mit ihrer Re⸗ gierung, aber man wisse doch, daß das Haus auf die Regie— rung absolut keinen Einfluß ausübe, es möge beschließen, was es wolle. Es würde mit der Annahme des Antrages Heere— man lediglich ein Konflikt geschaffen, denn die Regierung würde niemals dem Antrage dieses Hauses Folge geben. Aber dem Vertrauen gegenüber, das Redner zum Reichstage habe, wolle er keine einfache Tagesordnung annehmen, sondern lege Werth auf den im ersten Satz des Antrages ausgesprochenen Gedanken. Im Uebrigen aber habe man doch Vertrauen zum Reichstage, daß er seine Rechte nicht blos sich, sondern dem anze Reiche erhalten werde. Aus diesen Gründen empfehle
edner seinen Antrag, dem, wie er hoffe, auch die Freunde des Abg. von Heereman sich anschließen würden.
Der Abg. Windthorst (Meppen) führte aus, daß der An⸗ tragsteller ahr von Heereman seinen Antrag so wohl be⸗ gründet habe, daß nichts mehr hinzuzufügen wäre, auch sei derselbe materiell vom Abg. Dr. Lasker nicht angegriffen. Der Abg. Dr. Lasker wolle sich nur an den Reichstag wenden, seine Partei wende sich an die Regierung. Redner wolle des Abg. Dr. Laskers Vertrauen zum Reichstag nicht anzweifeln, aber mit diesem Vertrauen habe man schon manche sonderbare Er⸗ fahrung gemacht. Ihm scheine es so, daß der Antrag von Heereman nur bekämpft werde, weil er vom Centrum ausgehe. Er frage nun, welches denn eigentlich der Unterschied zwischen dem An⸗ trage des Abg. Lasker und dem des Centrums sei? Bei der sorgfältigen Redaktion des liberalen Antrages aber fürchte er, daß durch diesen Antrag nur das spaͤtere Kompromiß ermöglicht werden solle. Der Antrag des Centrums wolle klar und entschiden die Redefreiheit im Parlamente wahren, und diese nischicde siheit und Bestimmtheit lasse der Laskersche Antrag vermissen, darum werde er nicht für ihn stimmen. Die Liberalen Bayerns hätten den Antrag seiner Partei wörtlich acceptirt. Zulässig sei nun ein solches Vorgehen der Einzel-Landtage, wie es der Antrag fordere, das könne in keiner Weise bestritten werden. Die Minister der Einzelstaaten seien ihrem Landtage für das im Bundesrath abgegebene Votum verantwortlich. Auch der Umstand, daß die Vorlage dem Bundesrath bereits zur Berathung vorliege, mache ihn für die Diskussion nicht unzu⸗ lässig; denn bevor er in dies Stadium getreten sei, sei er unkenntlich und darum auch nicht diskutabel. Der Abg. Dr. Lasker finde den Antrag nicht ganz angemessen, über diesen Begriff sei nicht zu disputiren, er sei sehr relativ. Redner bat, für den Antrag von Heereman zu stimmen, damit die bekannte Vorlage niemals Gesetz würde, sonst würde die ganze parlamentarische Redefreiheit zu Grabe getragen.
Der Abg. Dr. Hänel erklärte, nicht in die volle Tiefe der Ma⸗ terie eingehen zu wollen. Dem Liberalismus lägen die Interessen der Redefreiheit ebenso am Herzen wie dem Centrum, und er werde jedes Gesetz abweisen, welches das Hausrecht des Reichs⸗ tages anders regeln wolle, als durch die Initiative des Hauses selbst. Diesem ernst ausgesprochenen Grundsatze der Liberalen gegenüber möge man doch die entgegenstehenden Bedenken ruhig fallen lassen und den von diesen dem Hause unterbreiteten Antrag annehmen. Gleichwohl hätte seine Partei aber sich nicht entschließen können, dem Antrage von Heereman bei⸗ zutreten, obwohl sie sachlich ja dasselbe wollte. Allein die Ausführungen des Abg. Pr. Lasker seien durchaus schlagend gewesen, und außerdem hätte der Liberalismus in Bayern einem ganz unvorbereiteten Ministerium gegenüber, dessen Entschluß er beeinflussen könnte, gegenübergestanden, während die hiesigen Verhältnisse ganz anders lägen. Redner wies darauf hin, daß nach Artikel 27 der Reichsverfassung der Reichstag ausschließlich sein Recht selbst zu wahren habe, und daß er deshalb jeden Gesetzentwurf, welcher die bestehenden Garantien angreife, verwerfen müsse. Diesen Gesichtspunkten gegenüber begreife er den Widerstand nicht, den sein Antrag im Centrum finde; die Herren würden ihr Ziel besser er⸗ reichen, wenn sie sich dem Laskerschen Antrage anschließen wollten. Seine Partei habe den Gesetzentwurf betrachtet als ein schweres Syniptom des dem Reiche noch mangelnden Konstitutionalismus, dieselbe wolle das Verfassungsrecht schützen und behalten, aber er (Redner) habe die Hoffnung nicht, mit dem Antrage von Heereman das erreichen zu können und darum lehne seine Partei den Antrag ab.
Hierauf wurde die Diskussion geschlossen. Der Antrag⸗ steller Freiherr von Heereman trat sein Recht, nochmals das Wort zu nehmen, an den Abg. Windthorst (Meppen) ab. Derselbe freute sich, den Abg. Dr. Hänel zu einer klaren Aeußerung über seine Auffassung veranlaßt zu haben, wel auch von den Nationalliberalen nicht desavouirt wäre. Er ersehe daraus, daß die Fortschrittspartei absolut gegen die Vorlage sei. Niemals dürfe der Grundsatz zugegeben werden, daß die parlamentarische Disziplin durch irgend einen außer⸗
halb des j stehenden Faktor tangirt oder gar geregelt
würde. J.n Uebrigen bleibe er dabei, daß der Antrag des Abg. von Heereman klarer und präziser sei, als der des Abg. Lasker, welcher immerhin verschiedener Interpretation fähig sei. Abg.
wäre, dies Recht wahrzunehmen, so sei es der n, e,, Lasker halte es nun für inopportun, Anträge an eine
Redner bat unter Ablehnung des Antrages des dem Antrage von Heeremann zuzustimmen.
bg. Stengel, gen zu stellen, von welcher man wisse, daß sie diese . Be
chlüsse nicht respektire. Im Uebrigen, ob die Regierung
dem Antrage folge oder nicht, jedenfalls müsse man ihn an⸗ nehmen, und wenn ihn die Regierung nicht berücksichtige, dann sei ihre Verantwortlichkeit später um so größer.
Auf Antrag des Abg. Freiherr von Schorlemer⸗Alst wurde über den Antrag des Abg. Lasker getrennt abgestimmt. Der erste Theil desselben wurde mit großer Majorität angenommen; der zweite Theil, und ebenso der Antrag im Ganzen wurde sodann ebenfalls mit geringer Majorität angenommen. Der Antrag von Heereman war somit gefallen. Hierauf vertagte sich das Haus um 4M Uhr.
— In der gest rigen Abendsitzung, welcher der Staats⸗Minister Maybach und mehrere Regierungskommissare beiwohnten, und die vom Vize⸗Präsidenten Klotz um 73 Uhr eröffnet wurde, stand die Fortsetzung der zweiten Berathung des Kultus-Etats Kap. 1262. Titel 14a. (Wohnungs⸗ zuschüsse 2.) mit dem Berichte der Kommission über die Pe⸗ titionen in Betreff des technischen Unterrichtswesens auf der Tagesordnung. Die Kommission hatte beantragt, über die Petition des Baurgth Hobrecht und Genossen — zum Examen für das höhere Bauwesen nur diejenigen jungen Leute zuzulassen, die ihre Vorbildung in einem Gymnasium oder Realschule J. Ordnung erhalten hätten — zur Tages⸗ ordnung überzugehen. Der Abg. Dr. Hoffmann erklärte, der in Rede . Reorganisationsplan für die Gewerbe⸗ schulen empfehle sich durch die Beobachtung wichtiger päda—⸗ gogischer Regeln. Der Staat könne nicht die Ausbildungs⸗ eit aller Staatsbürger bestimmen, obwohl das vielleicht wün⸗ n , wäre. Ein Theil könne nur die Zeit bis zum 14, der andere geringere bis zum 16. und der dritte, kleinste Theil bis zum 24. Jahre sich der Ausbildung widmen. Daraus ergäben sich die drei Arten der im Organisationsplan genau , Schulen. Diejenigen, welche sich dem tieferen Studium der Wissenschaften w dmen wollten, müßten eine längere Zeit die vollständige Lernfreiheit genießen, allerdings nachdem sie die nöthige intellektuelle und moralische Reife erlangt hätten. Auch diesem Erforderniß genüge der Organisationsplan, denn er fordere sür das Polytechnikum dieselbe Vorbereitungszeit wie für die Universität. Je tiefer Jemand in die Wissenschaft eindringen wolle, desto breiter musse die Basis seiner all⸗ gemeinen Bildung sein. Deshalb sei es richtig, daß der Or⸗ ganisationsplan zwischen der Vorbildung für das praktische Leben und zwischen derjenigen für das wissenschaftliche Leben eine Unterscheidung mache. In der Volksschule sei für irgend einen Fachunterricht kein Raum und für die große Masse der Schüler müsse man sich daher mit dem traurigen Mittel der . behelfen. Daher sei es richtig, hier Hülfe für später abzuwarten, nicht aber niedere Gewerbeschulen zu errichten. Die an die mittleren Gewerbe⸗ schulen zu richtenden Anforderungen aber schienen, wie der Plan jetzt vorliege, nicht ganz berechtigten Wünschen zu ent⸗ sprechen. Man solle da nicht lehren, was nicht zu Ende ge— führt werden könne und gleich nach dem Verlassen der Schule vom Schüler vergessen werde. Trotzdem sei Englisch und Französisch in den Lehrplan aufgenommen. Ebenso sei ein in . Fachkursus in Aussicht genommen, der in en Jahren beginne, wo die Schüler die Anstalt verlassen müßten. Diese Klassen würden also nach der neuen Organisa⸗ tion ebenso leer stehen, wie nach der alten. Redner speziali⸗ sirte darauf einen Plan, der diesem Uebel abhe fen solle, und zwar durch Ersparungen im Sprachunterricht und Zuwendung dieser ersparten Stunden an technische Fächer. Sonst würden diese Anstalten doch wieder darnach streben, höhere Schulen zu werden. Die Gewerbeschulen müßten aber dann auch die Berechtigung zum einjährigen Dienst ertheilen dürfen, weil Jeder, der seinen Sohn bis zum 16. Jahre in die Schule schicke, diesen Zweck habe, gleichviel ob der Unterricht zweck⸗ mäßig wäre oder nicht. Die Angriffe end lich gegen die höhere Gewerbeschule seien ganz ungerechtfertigt, soweit sie den Weg⸗ fall des sogenannten klassischen Unterrichts beträfen. Die vom Gymnasium und der Realschule auf Griechisch und Lateinisch resp. Letzteres allein verwendete Zeit könne von der höheren Gewerbeschule zu einer viel praktischeren Vor⸗ bildung für das Polytechnikum verwendet werden. Die⸗ selbe könne auch ohne klassische Vorbildung recht gut eine allgemeine Bildung erzeugen, seitdem das Latein aufgehört habe, allgemeine Gelehrtensprache zu sein. Ueber⸗ haupt liege ja nicht im Besitz der Kenntnisse, sondern in ihrem Erwerb das wahrhaft Fördernde. Kenntniß des Alterthums gehöre sicherlich zur allgemeinen Bildung; sie sei aber auch durch andere Mittel zu erreichen, als durch Kenntniß der alten Sprachen; die großen Maler und Bildhauer seien dafür ein Beweis. Trotz der angeführten Mängel biete der vorgelegte Organisationsentwurf so große Vortheile, daß man ihn an⸗ nehmen müsse.
Der Regierungskommissar Geheime Regierungs⸗-Rath Dr. Wehrenpfennig ging auf einige von dem Vorredner erhobenen Mängel, die dem Gewerbeschulwesen anhaften sollten, näher ein. Es müßten zwei fremde Sprachen auf den mittleren Gewerbe⸗ schulen gelehrt werden, weil man sonst für dieselben nicht die Berechtigung zum einjährigen Dienst erl ange. Sobald diese nicht mehr gefordert würden, werde er gern auf die Ansichten des Vorredners eingehen. Er sei mit dem Vorredner nicht darin einverstanden, daß die Fortbildungsschulen nur ein Nothbehelf seien. Er lege gerade in diese Schulen den Schwer⸗ punkt der ganzen künftigen Entwickelung; es sei die Fortbil⸗ dungsschule ein für die Gesammtheit der Nation wichtigere Institution, als alle Schulen, die darüber hinausgingen. Was die neue Reorganisation anlange, so enthalte er sich zur Zeit jedes Urtheils darüber. Man müsse erst die Erfahrung wal⸗ ten lassen, die künftige Entwickelung der Schulen solle und könne allein über den Werth der Reorganisation entscheiden.
Der Abg. Dr. Miquel erklärte, er vermisse in der vor⸗ gelegten Denkschrist einen Hauptpunkt. Die höheren Provin⸗ ial⸗Gewerbeschulen Preußens machten sich unmöglich, weil sie an das niedere Kleingewerbe und zugleich für die technischen k vorbereiten wollten. Man habe das seit 1870 gelernt.
ie mittleren Techniker fehlten in Preußen bisher im Gegensatz zu anderen Nationen und die Arbeiten dieser Leute müßten durch theuere höher gebildete Techniker ausgeführt werden. N Preußen wären solche mittleren Techniker nur in der
ergindustrie in den SBbersteigern. Also diese mittleren gewerblichen Schulen seien außerordentlich wichtig und nöthig. In r,. habe man schon sehr fruͤh ge⸗ werbliche Fortbildungsschulen, desgleichen in Hessen⸗Nassau, Preußen habe 1866 no
von der löblichen Wirksamkeit einiger Privatvereine absehe.
Unser Handwerk bedürfe jetzt mehr als je der Pflege des Staates,
um mit dem Auslande konkurriren zu können. Man müsse das entscheidende Gewicht mehr auf die Bildung des Hand⸗
nicht eine einzige gehabt, wenn er
werks legen, die Ausbildung der Spitzen des Gewerbes genüge allein nicht. Redner ging sodann auf die Petition selbst ein. Die Petenten erblickten in dieser veränderten Sachlage eine Erniedrigung für sich selbst. Es liege das daran, daß Alle noch unter dem Vorurtheile ständen, daß eine gewisse Kenntniß der klassischen Sprachen erforderlich sei, um ein wahrhaft gebildeter Mann zu sein. Es sei daher begreiflich, wenn die Petenten eine Herabsetzung ihrer Stellung in dieser Reorganisation erblickten. Wenn man aber erwäge, daß die Gymnasien am allerwenigsten geeignet seien, eine Vorbildung für die Techniker zu schaffen, daß die Technik von den Gymnasien nicht gepflegt, sondern geradezu zerstört werde, dann könne man sich nicht auf den Standpunkt der Petenten stellen. Man möge daher immerhin den Versuch machen mit den Schulen ohne Latein, der Erfolg werde ja lehren, wie sich dieselben neben den Realschulen und den Gymnasien bewähren würden. Den Einzelnen bleibe es ja überlassen, ihre Vorbildung auf den letzteren Schulen sich zu erwerben. Nach der Reformation seien die Deutschen Theo⸗ 1 dann eine Zeitlang nur Philologen gewesen, es wäre enblich Zeit, daß dieselben auch einmal praktische Männer würden. Er stimme deshalb dem Or anisationsplane zu.
Der Regierungskommissar Geheime Regierungs⸗Rath Lüders erwiderte, die neue Organisation sei keineswegs nur als ein Versuch anzusehen. Die Denkschrift beschäftige sich mit den gewerblichen Fortbildungsschulen weniger, weil sie zum Ressort des Kultus— Ministexiums gehörten. Die jetzigen Mittel seien zwar für diesen Zweck zu gering, aber man dürfe das Ziel für diese Schulen nicht zu hoch stecken. In Preußen seien circa 40 000 Forthildungsschüler bei den wenigen Schulen, und da lönne die Regierung mit den etatsmäßigen 156 000 M nicht dasselbe leisten, was mit viel mehr Schulen und mit bedeutend weniger Schülern in Württemberg geleistet werde. Frankreich thue seit 200 Jahren ungeheuer viel für den ge— werblichen Unterricht. Die Republikaner hätten 1789 die Köpfe abgeschlagen, aber die Porzellanmanufaktur in Svres bestehen lassen. Er habe selbst die Tassen mit den Jakobiner⸗ mützen gesehen. Das müsse in Preußen Alles nachgeholt werden, man müsse gute Schulen gründen für die Industrie. Pro rata der württembergischen Verhältnisse müßten sieben Millionen Mark für diese Zwecke verwendet werden. Wenn man auch die Summe bedeutend geringer fixire, mit den jetzt ausgewor⸗ fenen 1700 0090 S werde die Regierung nicht auskommen können, wenn igendwie die Zwecke, welche der Abg. Miquel angedeutet habe, erfüllt werden sollten.
Der Abg. Sombart beklagte den Mangel an Fachschulen niederer Ordnung; was die lateinlose neunklassige Realschule solle, könne er nicht begreifen; man solle das dafür verwendete Geld lieber den Gewerbeschulen zuwenden und Provinzial⸗ Polytechnika gründen. Der Staat dürfe die Ausbildung seiner technischen Beamten nicht mit der der Privattechniker ver— wechseln und in dieser Beziehung befinde sich der Regierungs— tisch sammt seiner Denkschrisft im Irrthum. Die Re— gierung dürfe ihre Beamten zur Vorbildung nicht auf die lateinlose Realschule, gleichsam wie auf eine Präparanden— anstalt hinweisen. Die Petition der Architekten müsse noch einmal gründlich geprüft und berücksichtigt werden. Er be⸗ antrage, diejenigen Positionen aus dem Etat zu entfernen, welche anderen Schulen als den eigentlichen Gewerbeschulen zugute kämen. Denn die neuen lateinlosen Gewerbeschulen schädigten das Ansehen der Beamten dadurch, daß sie denselben die bisher übliche Bildung nicht böten.
Der Abg. Dr, Lasker erklärte sich im Gegensatz zum Vorredner mit dem Reorganisationsplan der Re— gierung einverstanden Die Methode der Regierung sei vollständig zu billigen. Der Vorschlag der Regierung sel aber nicht so aufzufassen, als ob er feindlich gegen die Realschulen und Gymnasien auftrete, es handele sich ja nur um Schulen, bei denen für einzelne Disziplinen kein Platz vorhanden sei. Er bitte deshalb, die Abstimmung für den Vorschlag der Regierung nicht als eine Feindseligkeit gegen die Tendenz der Gymnasien und Realschulen anzusehen. In diesem Sinne werde er für denselben stimmen. Die Diskuͤssion wurde hier⸗
auf geschlossen. Referent Abg. Dr. von Bunsen berichtete noch
über eine neue Petition, ausgehend von verschiedenen Archi— tekten vereinen, die sich gegen den Beschluß der Kommission aussprächen. Dann wurde der Antrag der Kommission auf Uebergang zur Tagesordnung angenommen, worauf sich das Haus um 10½ Uhr vertagte.
— In der heutigen (37. Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher die Staats-Minister Dr. Leon⸗ hardt, Dr. Falk, Dr. Friedenthal, Graf zu Eulenburg und mehrere Regierungskommissarien beiwohnten, wurden auf. einen von Mitgliedern aller Fraktionen unter⸗ zeichneten Antrag in einer Abstimmung folgende sieben Vorlagen in dritter Berathung en bloc ange— nommen: die Staatsverträge mit verschiedenen Staa— ten über die Begründung von Gerichtsgemeinschaften; der Entwurf einer Hinterlegungsordnung; die Gesetzentwürfe, betreffend die Ausführung der Deutschen Civilprozeßordnung; zur Ausführung der Konkursordnung; betreffend die Ueber⸗ ö zur Deutschen Civilprozeß'ordnung und Deutschen Stra prozeßordnung; betreffend die Zwangsvoll⸗ streckung in das unbewegliche Vermögen und betreffend die Zwangs voll streckung gegen Benefizialerben und das Aufgebot der Nachlaßgläubiger im Geltungsbereiche des Allgemeinen Landrechts.
In erster Berathung über den Staatsvertrag mit dem Fürstenthum Lippe, betreffend die Be gründung einer GerichtsCgemeinschaft, sprach der Abg. Spangenberg sein Bedauern daruber aus, daß Detmold einen besonderen Landgerichtsbezirk für sich bilde und nicht einem preu ischen Nachbarbezirk angeschlossen sei. Der 6 Dr. Köhler (Göttingen) wies darauf hin, daß durch den vor iegenden Staatsvertrag das Amtsgericht zu Lippstadt in den das Fürstenthum Lippe betreffenden Rechtsstreitigkeiten die Unterschrift führen müsse;: Königlich preußisches Amtsgericht für das Fürstenthum Lippe. Nach Analogie eines gleichen Falles in Hannover befürchte er, daß durch eine leicht entstehende Ver—⸗ wechselung beider Unterschriften, vielfache Prozesse wegen dieses Formfehlers verschleppt werden könnten. Der Regierungtz—⸗ kommissar, inisterial⸗Direktor Rindfleisch, erklärte, die Fe⸗ ien hege die letztere Befürchtung nicht, weil auf einen olchen Formfehler ein Nichtigkeitsantrag nicht begründet werden lhnne In Betreff des Landgerichts zu Tetn h habe die preußische Regierung eine nur resignirte Stellung einnehmen können. Der Vertrag wurde darauf in erfter Und zweiter Berathung unverändert angenommen.
betreffend die Befähigung zum höheren Verwal— tungs dienst. Zu §. 1, welcher lautet: h ur agu der Befähigung für den höheren Verwal⸗ tungsdienst (6. 9 ist ein mindestens dreijähriges Studium der Rechte und der Staats wissenschaften auf einer Universitãt und die
Ablegung zweier Prüfungen erforderlich; hatte Abg. von Ludwig folgenden Antrag gestellt: Das Haus der Abgeordneten wolle beschlie en:
Dem 8§. J folgende Fassung zu geben: Jun Erlangung der Befähigung für den höheren Verwaltungk⸗ dienst ist erforderlich 1) der Nachweis eines sittlichen mit den Vorschriften des be⸗ treffenden religiösen Bekenntniffes nicht derartig in Wider spruch stehenden Lebenswandels, daß derselbe zu öffentlichem Aergerniß . bietet; def
2) ein mindestens dreijähriges Studium der Rechte u
Staatswissenschaften anf einer Univerfftät und die . 1 Prüfungen.“ Der Antragsteller motivirte denselben, mit dem ver— suchten Nachweis, daß derselbe ein Mittel sei, der Kor⸗ ruption unseres Beamtenstandes vorzubeugen. Der Abg. Frhr. von Schorlemer-Alst trat dem Antrage mit der Aus— führung entgegen, daß unsere höheren Beamten im Ganzen vollständig integer selen, daß ein solcher Antrag nur eine Phrase ohne materielle Wirkung im Gefeg sein wurde und daß man sich besser auf die wohlwollende ö 2 Regierung und der bei den Anstellungen mitwirk enden Korporationen verlasse. Schluß des Blattes
— Berichtigung. Nach dem Bericht über die Sitzun des Hauses der Abgeordneten vom 12. d. M. in 36 ß d. Bl. hat der Abg. Br. Kolberg einen Fall zur Sprache ge— bracht wonach im Arbeitshause in Braunsberg die katholischen Insassen gezwungen worden seien, dem Gottesdienste eines altkatholischen Geistlichen beizuwohnen. Auch beim Seminar in Braunsberg seien die katholischen Schüler gezwungen worden, Zan dem Gottesdienste des Genannten theilzu⸗ nehmen. Nach den stenographischen Berichten dagegen hat der Abg. Dr. Kolberg erklärt, daß in der TVand— armen⸗ und der Korrigendenanstalt zu Tapiau und in der Irrenheilanstalt zu Allenberg die katholischen Insassen gezwungen seien, dem Gottesdienste eines altkatholischen Geist⸗ lichen beizuwohnen. Er hoffe, daß der Minister in dieser Beziehung Abhülfe schaffen werde, wie dies schon manchmal in seiner Gegen geschehen sei, indem z. B. am Gymnafium zu Braunsberg, auch am dortigen Lehrerseminar ein römisch⸗ katholischer Religionslehrer angestellt worden sei. Hiernach berichtigt sich die Mittheilung in Nr. 10 d. Bl.
— Nach der vom Reichs⸗Eisenbahnamt in der Ersten Beilage d. Bl. veröffentlichten Uebersicht der Betriebsz⸗ Ergebnisse deutscher Eisenbahnen — exkl. Bayerns — im Monat Dezember 1878 stellt sich auf den 89 Bah— nen, welche in dem Zeitraum vom 1. Januar 1877 bis Ende Dezember 1878 im Betriebe waren und zum Vergleich engen werden können: die Einnahme aus allen Ver— kehrszweigen im Monat Dezem⸗ber 1878 bei 41 Bahnen — 46,1 Proz. der Gesammtzahl höher und bei 48 Bahnen — 55,9 Proz. der Gesammtzahl geringer, als in demselben Monat des Vorjahres; die Einnahme pro Kilometer im Monat Dezember 1878 bei 36 Bahnen — 104 Proz. der Gesammtzahl höher, bei 53 Bahnen — 59,5 Proz. der Gesammtzahl (darunter 13 Bahnen mit vermehrter Be— triebslänge) geringer als in demselben Monat des Vorjahres; die Einnahme aus allen Verkehrszweigen bis Ende Dezember 1878 bei 38 Bahnen — 42,ů7 Peoz. der Gesammtzahl höher und bei 51 Bahnen — 57,3 Proz, der Gesammtzahl geringer, als in demselben Zeitraum des Vorjahres; die Einnahme pro Kilometer bis Ende Dezember 1878 bei 31 Bahnen — 34,8 Proz, der Gesammtzahl höher, bei 58 Bahnen — 65,2 Proz— der Gesammtzahl (darunter 14 Bahnen mit vermehrter Be⸗ triebslänge) geringer, als in demselben Zeitraum des Vor— jahres. Bei den unter Staatsverwaltung stehenden Privat— bahnen betrug Ende Dezember 1878 das gesammte konzessionirte Anlagekapital 1 242 369 809 S (408 495 900 S6 Stamm— aktien, 44 595 990 10 Prioritäts⸗-Stammaktien und 789 278 900 Prioritäts-Obligationen) und die Länge derjenigen Strecken, für welche dieses Kapital bestimmt ist, 4493,59 km, so daß auf je 1 Rm 276 537 S entfallen. Bei den unter Privat⸗ verwaltung stehenden Privatbahnen betrug Ende Dezember 1878 das gesammte konzessionirte Anlagekapital 3 0623 377 057 (1 099 931 758 6 Stammaktien, 334 975 650 ½ Prioritäts— Stammaktien und 16627 469 649 (6 Prioritäts⸗Obligationen) und die Länge derjenigen Strecken, für welche dieses Kapitab ö ist, 11 956,61 km, so daß auf je 1 Rm 256 124 ommen.
— Der Finanz-Minister hat unter dem 23. November v. J. genehmigt, daß allen außeretatsmäßig mit einem den Betrag von 750 (6 jährlich übersteigenden fixirten Diäten bezuge angestellten Mitgliedern der Königlichen Re— gierungen, welche der Allgemeinen Wittwen-Ver— ,, stalt mit einer Versicherung ihrer Ehefrauen beitreten, dieser Eintritt fortan, nachdem sie in Gemäßheit des Pensionsgesetzes vom 27. März 1872 die Pensionsberechtigung erlangt haben, ohne Beschränkung auf einen geringeren als 24 K Betrag der Versicherungssumme zu ge— atten ist.
— Nach einem Erkenntniß des Ober-Verwaltungs— gerichts vom 18. November v. J. ist die Polizeibehörde nach §. 10 Tit. 17 Th. II. Allg. Landr. befugt, die Entfernung von Bienenständen aus der Nähe von Straßen, wo die Bienen durch ihr Schwärmen dem Publikum oder einem ein— zelnen Theile desselben gefährlich sind, unter Androhung von Exekutivstrafen anzuordnen.
— Die Allerhöchste Kabinetsordre vom 13. Juli 1839 verbietet im dienstlichen Interesse den Staatsbeamten die Uebernahme von Nebenämtern und Nebenbeschäftigungen ohne Genehmigung ihrer Dienstbehörden. In Beziehung auf diese Bestimmung hat das Ober-Tribunal, 1V. Senat, ausgesprochen, daß dadurch die mit Beamten ohne Geneh⸗ migung ihrer Dienstbehörden abgeschlossenen Verträge, be⸗ treffend die Uebernahme von an sich zulässigen Neben⸗ beschäftigungen, nicht unerlaubte und ungültige werden, viel⸗ mehr sind sie civilrechtlich und bis zur vertragsmäßigen Auf— hebung als wirksam anzusehen.
— Nach dem deutschen Festungsrayongesetze vom 21. De⸗ zember 1871 darf im zweiten Rayon die Genehmigung zur Erbauung von Gebäuden, die in ausgemauertem Fachwerke von nicht mehr als 16 ein Stärke erbaut sind, nicht versagt
burg dahin ausgelegt, daß das Mauerwerk ohne Einrechnung des Verputzes 15 em Stärke haben dürfe. Diese Auslegung wurde jedoch vom Reichs⸗Ober⸗Handelsgericht, als dem höchsten Gerichtshof für Elsaß⸗Lothringen, durch Erkennt⸗ niß vom 22. Oktober 1878 für irrig erklärt, indem es aus—⸗ sprach, daß das Festungsrayongesetz seinem Wortlaute und zwecke nach bei Bestimmung der Stärke des Mauerwerks dieses im Ganzen, nicht aber blos die aus festen Steinen be— stehende Stärke desselben im Auge gehabt hat.
Stralsund, 21. Januar. Zum diesjährigen ordent⸗ lichen Kommunal-Landtage von Neu⸗Vorpommern und Rügen hatten sich die Mitglieder desselben heute Vor— mittag um 11 Uhr im landständischen Haufe hierselbst ver⸗ sammelt. Die Konvokation der Stände war, da der gesetzlich berufene Vorhsitzen de, an der persönlichen Leitung der Verhand— lungen verhindert ist, der Allerhöchsten Verordnung über die Einrichtung der Kommunalstände in Neu⸗Vorpommern und Rügen, vom 17. August 1825, gemäß, von dem ritterschaftlichen Abgeordneten des Kreises Rügen ausgegangen, den Vorsitz aber mußte, da auch der Letztere inzwischen erkrankt und am Erscheinen behindert ist, fein Stell vertreter, der Kreisdeputirte und Rittergutsbesitzer von Kahlden auf Neclade, übernehmen.
Der Vorsitzende eröffnete den Landtag zur festgesetzten Stunde mit dem Hinweis darauf, daß die langjährigen Ab⸗ geordneten für Stralsund und Greifswald inzwischen ihr Mandat niedergelegt hätten und daß sowohl statt ihrer, wie statt des schon früher verstorbenen Abgeordneten der konbinirten Landgemeinden der Kreise Franzburg und Grimmen neue Ver— treter gewählt und heute eingetreten seien. Die Versammlung begrüßte die Letzteren in herkömmlicher, angemessener Weise, gedachte aber auch der langen und ersprießlichen Mitwirkung der ausgeschiedenen Mitglieder mit größter Anerkennung.
In Erledigung der heutigen Tagesordnung trug zunächst der Land-Syndikus den Jahresberichk der Landkastens-Bevoll— mächtigten vor. Derselbe gab zu allgemeinen Bemerkungen und Erörterungen keine besondere Veranlassung. — Sodann erfolgte die Wahl eines Landkastens⸗Bevollmächtigten in Stelle des mit der Aufgabe seines Abgeordnetenmandats auch aus dieser Stellung ausgeschiedenen Vertreters der Städte, und von drei stellvertretenden Mitgliedern des ständischen engeren Aus— schusses, owie eines Mitgliedes des Kuratoriums der König— Wilhelm-Stiftung. — Hierauf trug die Revisionskommission für die Prüfung der Landkastensrechnungen pro 1. Ja⸗ nuar 1877 bis 1. April 1878 ihren Bericht durch den be— stellten Referenten vor. Vorbehaltlich der Erledigung einiger von der Kommission gezogener Erinnerungen, wurde auf den Vorschlag der elben die Decharge votirt und in herkömm— licher Weise unter den einzelnen Rechnungen erklärt. Die. JLitzteren betreffen die „Feuerversicherungs-So— cietäts⸗-Kasse“, die „allgemeine Landeskasse“, die „Kasse der Landgemeinden“, die „Kasse des Reserbefonds“, di Hülfskassen⸗Gewinnkasse“, die „Kasse der König-Wilhelm— Stiftung“, die Kasse der Neu⸗Vorpommerschen Wilhelm-Stif— tung“, die „Kasse des Fonds zur Linderung allgemeiner Nothstände in Neu⸗Vorpommern und Rügen“, die „Rügensche Kreis⸗Chausseebaukasse“, die „Chaussee⸗Unterhaltungskasse“, die „Landesschulden-Kasse“ und die „Neu⸗Vorpommersche Pro— vinzial⸗Hülfskasse.“
Im weiteren Verlaufe der Verhandlungen verkündete der Vorsitzende den Cirkularerlaß des Landtagskommissarius, be— treffend den bisherigen Erfolg der Beschlüsse des vorjährigen Kommunal-Landtages, aus dem mit besonders dankbarer An— erkennung, die Mittheilung entgegengenommen wurde, daß Se. Majestät der Kaiser dahin zu bescheiden geruht habe, daß durch den Allerhöchsten Erlaß vom 16. November 1872 das „Soldatenkinderhaus“ zu Stralsund nicht als aufgehoben zu betrachten, sondern wegen Regulirung dieser Angelegenheit das Weitere noch vorbehalten sei, woraus Stände schließen zu dürfen glauben, daß ihren Bestrebungen wegen Erhaltung dieser segensreichen Einrichtung Allerhöchsten Orts ein geneigtes Gehör geschenkt werde.
Nachdem noch eine theilweise Prüfung der Abschlüsse der Landeskassen pro 1878,79 und der Etats für das Jahr 1879/80, namentlich in Betreff der Landesschulden-Kasse, der Chaussee⸗ Unterhaltungskasse, der allgemeinen Landeskasse und der nun— mehr geschlossenen Kasse des Reservefonds und die Verthei⸗ lung der Referate für die nächsten Sitzungen erfolgt waren, wurde die heutige Sitzung um 2 Uhr geschlossen.
Bayern. München, 22. Januar. Von verschiedenen Seiten sind in Betreff einer höheren Besteuerung der Wanderlager und Wanderauktionen Petitionen an die Abgeordnetenkammer gelangt; ein Gesetzentwurf in dieser Beziehung ist — wie die „Allg. Ztg.“ mittheilt — im Finanz-Ministerium bereits ausgearbeitet, und steht die Vorlage desselben an die Kammer in nächster Zeit zu erwarten. ;
— 23. Januar. (W. T. B.) Die Abgeordneten— kammer hat das Ausführungsgesetz zur Reichs— Strafprozeßordnung und das Ausfuͤhrungsgesetz zum Reich s⸗Gexichtsverfassungsgesetze einstimmig ange⸗ nommen. Bei dem letzteren wurde der Antrag des Abg. Frikhinger auf Streichung des §. 55 (betreffend die Be— setzung der Amtsanwaltschaft in den s. g. unmittelbaren Städten), obschon der Justiz-Minister sich gegen den Antrag ausgesprochen hatte, in namentlicher Abstimmung mit 79 gegen 63 Stimmen angenommen.
Sachsen. Dresden, 23. Januar. Nach dem „Dresdner Journal“ hat Se. Kaiserlichs Hoheit der Kron— prinz Rudolf, von Oesterreich im Laufe des Vor— mittags den Königlichen Majestäten sowie Ihren Königlichen Hoheiten dem Prinzen und der Prinzessin Georg Besuche abge— stattet, Nachmittags aber mehrere Kunstsammlungen besichtigt. Zu der Königlichen Tafel ist außer der Suite des Kron⸗ prinzen und dem sächsischen Ehrendienst auch der hiesige öster⸗ reichische Gesandte mit dem Legations⸗Sekretär von Biegeleben und der Kaiserlich österreichische Militärbevollmächtigte in Berlin, Fürst zu Liechtenstein, geladen.
Abends wird der Kronprinz Rudolf einem Hofballe bei den Königlichen Majestäten beiwohnen.
Oesterreich⸗ ungarn. Wien, 23. Januar. (W. T. B.) Im Abgeordnetenhause gelangten bei der heute fort⸗
Es folgte die zweite Berathung des Gesetzentwurfs,
werden. Diese Bestimmung hat das Polizeigericht zu Straß⸗
gien ten Generaldebatte über den Berliner Vertrag die bgg. Hofer, Peez und Obentraut gegen den Majoritäts⸗