1883 / 203 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 30 Aug 1883 18:00:01 GMT) scan diff

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Angelegenheit gestellt hat. Dieselbe hielt zufolge der H. Ztg.“ vom 25. d. M. eine Sitzung ab, speziell um diese „plötzliche Herab setzung zu berathen; sie beschloß jedoch einstimmig, von jedem Schritte in der Sache abzusehen, und zwar weil die . noch vor wenigen Monaten in einer Eingabe an den Reichskanzler im Interesse der großen Industrie des Bezirks dringend um baldigen Abschluß eines Handelsvertrags mit Spanien gebeten hatte, und da das Inkrafttreten desselben erst nach zwei Monaten eine weit größere Schädigung dieser Exportindustrie involvirt haben würde, so hätte eine Beschwerde über das schnelle In- krafttreten des Handelsvertrags nichr im Einklange mit der früheren Eingabe der Handelskammer gestanden. Da der Vertrags⸗ abschluß sich in Folge der spanischen Ansprüche so lange verzögert hätte und die spanischerseits zugestandenen Ermäßigungen nicht in Kraft treten koanten ohne gleichzeitiges Inkrafttreten der deutschen Zollermäßigungen, so war die Reichsregierung, wenn sie nicht den vertragslosen Zustand, der jeden Export nach Spanien abgeschnitten hätte, länger fortdauern lassen wollte, zu den scheinbar rücksichtslosen plötzlichen Ermäßigungen der Zölle auf Korinthen und Rosinen ge— zwungen. So die Handelskammer zu Halle. Sollte anderen Ortes die Sache sich nicht ähnlich verhalten?

Die „Deutsche Volkswirthschaftliche Corre—⸗ spondenz t“ entnimmt dem Jahresbericht der Handelskammer in Mülheim a. d. Ruhr u. A. folgende Angaben:

Das Jahr 1882 zeigte im Allgemeinen ein zufriedenstellendes Bild über die Lage der industriellen und wirthschaftlichen Verhält⸗ nisse des Bezirkee. Wenn auch in einzelnen Industriezweigen manche Wünsche unerfüllt blieben, wurden doch im Ganzen günstigere Re— sultate wie im Vorjahre erzielt. In den Lohnverhältnissen der Arbeiter hat eine nicht unwesentliche Aufbesserung statt— gefunden, während die Preise der Lebensmittel unverändert blieben. Im Bergbau und Kohlenhandel hat die schon im Vorjahre eingetretene günstige Konjunktur angehalten. In der Eisen⸗ und Stahlindustrie hat der eingetretene Preisaufschlag nicht augehalten. Es waren die ungünstige Lage des amerikanischen Marktes sowie die Konkurrenz der englischen Werke von drückendem Einfluß . . . .

die beispielsweise in der ge sind, an Denjenigen aus⸗ cheinigung über die Einlieferung

Ein anderer nicht zu unterschätzender Nutzen ist sodann der, daß die bei dem Staatsschuldbuche eingetragenen Kapitalien auf den Namen von bestimmten Personen geschrieben werden können, wäh— rend der Zinsgenuß davon Anderen zustehen soll. Ein Fanilien— vater also kann seinen zur Verschwendung hinneigenden Kindern ihr Erbtheil dadurch erhalten, daß er dessen Einzahlung beim Staatz— schuldbuch unter Ausantwortung an sie nicht vor erreichtem späteren Lebensalter letztwillig anordnet, oder er kann seiner Tochter bei ibrer Verheirathung die Mitgift dadurch sicherstellen, daß er die— selbe auf ihren Namen in das Staatsschuldbuch einschreiben läßt, worauf alsdann dies Kapital nur von ihr selbst erhoben werden kann; In den zahlreichen Fällen ferner, wo durch Testament der Eltern das Kapitalvermögen den Söhnen, der Nießbrauch daran aber lebens— länglich der Wittwe und den Töchtern vermacht wird, gewährt jetzt die Einzahlung des Kapitals zum Staatsschuldbuch die Garantie für eine pünktsiche Durchführung solcher Anordnung. Auch ffür alle Genossenschaften und Stiftungen wird jede Gefahr eines Verlustes durch Veruntreuungen 2c dadurch ausgeschlossen, daß die Kapitalien ins Staatsschuldbuch eingetragen werden.

Der größte Segen aber, den diese neue Einrichtung stiften wird, liegt darin, daß mit Hülfe derselben die Mündelgelder vor aller Ver= untreuung gesichert werden können. Das neue für Preußen seit 1875 eingeführte Vormundschaftsgesetz hat nicht, nur die bewährten alt— preußischen Vormundschaftskollegien beseitigt und die ebere Lei—⸗ tung an die Einzelrichter überwiesen, sondern es hat auch an die Stelle der gerichtlichen Vermögensverwaltung diejenige von Vormund und Gegenvormund gesetzt, und die vielfach vorkommen den Bestrafungen ungetreuer Vormünder beweisen, wie wenig glück—= lich diese Neuerung war und wie unzulänglich sie ist, das Vermögen der verwaisten Kinder sicherzustellen. Das Gesetz Über das Staatt⸗ schuldduch wird daher vor Allem dem Mündel zu Gute kommen. Denn nach demselben kann das Vormundschaftsgericht die Eintragung von Mündelgeldern in das Staatsschuldbuch anord— nen, sofern dieselben sich ohne Nachtheil in vierprozentige Kon— sols umsetzen lassen. Und hiervon wird voraussichtlich vielfach Gebrauch gemacht werden. Der großjährig gewordene Mündel ist aber dann von selbst dazu berechtigt, sein Vermoͤgen aus dein Stagts— schuldbuche zu erheben, wann er will, und es werd zudem die alltäg— lich beobachtete Verlegenheit der einundzwanzig Jahre alt gewordenen jungen Großjährigen, das ihnen plötzlich in die Hände gegebene Geld neu unterzubringen, auf diese Weise vermieden, weil ihr Kapital ja bereits für sie im Staatsschuldbuche eingetragen steht. . . ..

Aus dem Wolffschen Telegraphen-Bureau.

München, Donnerstag, 30. August. Der Reichskan ler Fürst von Bismarck ist mit seiner Gemahlin und seinem Sohne, dem Grafen Herbert Bismarck, und begleitet vom Dr. Schwenninger, heute früh 8s Uhr aus Kissingen hier an— gekommen und, nachdem er hier das Frühstück eingenommen, um 9 Uhr 40 Minuten über Salzburg nach Gastein weitergereist.

Statiftische Nachrichten.

Der Erwerb und Verlust der Reichs- und Staats— angehörigkeit im preußischen Staate während des Jahres 1882. (Stat. Corr) Die Erhebungen über den Erwerb und Verlust der Reichs, und Staatsangehörigkeit in den deutschen Bundesstaaten, die in Gemäßheit des Bundesrathe—⸗ Beschlusses vom J7J. Dezember 1871 erfolgen, weisen, wie das neueste Heft der Zeitfchrift des Königlich preußischen Statistischen Bureaus erglebt, für das preußifche Staatz gebiet im Jahre 1889 83 925 Personen nach, welch? die Staatsangehörigkeit verloren, und 675j, welche dieselbe erworben bezw. wiedererworben haben. Unter Berücksichtigung von 48 Per— sonen (32 männlichen und 16 weiblichen), die im Jahre 1881 zwar

die Absicht zu erkennen gaben, ihre Staatsangehörigkeit aufzugeben, und deshalb als ausgewandert gezählt werden mußten, nachträglich aber in Folge anderweiter Entschließung dennoch im Inlande ver— blieben, würden mithin im Jahre 1882 nachweislich 77 126 Personen die Staatsangehörigkeit mehr verloren als erworben haben, gegen 92533 im Jahre 1881.

In der elfjährigen Periode von 1872 bis 1882, für welche ver—⸗ gleichsfähig Daten vorliegen, lassen sich 481 005 Personen nachweisen, welche die Staatsangehörigkeit verloren, und 68553, welche dieselbe erworben haben, oder durchschnittlich jäbrlich 43 728 bezw. 232 Per⸗ sonen. Die angegebene Durchschnittszahl wurde daher im Jahre 1882 von der für den Verlust der Staatsangehörigkeit nachgewiefenen Gesammtsumme um 40 197, von der für den Erwerb der Staats— angehörigkeit festgestellten um 519 Köpfe überschritten.

Die höchste, für den Verlust der Staats angebörigkeit in der vorbezeichneten elfjährigen Periode ermittelte Ziffer entfällt auf das Jahr 1881, die niedrigste auf das Jahr 1875; diese Zahl stellte sich nämlich für 10000 Köpfe der Bevölkerung

im Jahre 1872 auf 25,22 im Jahre 1878 auf 7,09

; J J ‚. w k ij d ö . JJ

Der Vergleich der Antwanderung mit derjenigen des Vorjahres läßt für 1882 eine nicht unerhebliche Abnahme erkennen, die vorauk— sichtlich im laufenden Jahre noch andauern wird, da die Zahl der in der Zeit von Anfang Januar bis Ende April 1883 aus deutschen Häfen und über Antwerpen als ausgewandert ermittelten Personen nur 55 629 gegen 74 787 im gleichen Zeitraume des Vorjahres betrug.

Von den 83 925 Personen, die im Jahre 1882 die Staatsange— hörigkeit verloren, wandten sich 1915 nach anderen deutschen Bundes staaten; 23 853 gingen mit Entlassungsurkunden nach dem Auslande, und 58 157 verließen die Heimath, ohne die Ectheilung einer Ent— lassungsurkunde nachgesucht zu haben. Von den mit Entlassungs— urkunden Ausgewanderten wandten sich allein 20 223 (13 813 männliche und 6410 weibliche) nach den Vereinigten Staaten von Amerika, 647 nach den Niederlanden und 451 nach Ocsterreich⸗ Ungarn; der Rest vertheilte sich in noch kleineren Summen auf verschiedene andere Länder.

Von den 6751 Personen dagegen, welche die Staatsangehörig— keit erwarben, kamen 2800 aus anderen deutschen Bundetstaaten, 3h85 aus dem Auslande, während 866 frühere Preußen (von denen 201 zurückkehrten, 665 im Auslande verblieben) dieselbe durch Wileder⸗ verleihung erwarben.

Unter Zugrundelegung der bei der letzten Volkszählung im De— zember 1886 ermittelten Einwohnerzahl, war der im Berichtsjahre durch Mehrauswanderung auf je 10 600 Köpfe der ortsanwesenden Bevölkerung den einzelnen Provinzen erwachsene Verlust mit 98,40 am größten in der Provinz Pommern, denen fich Schleswig -Holstein mit 75,91, Westpreußen mit 7097, Posen mit 58,27 und Hannover mit 50,11, sowie ferner Hessen-Nassau und Westfalen mit 29.50 bzw. 21,59 anreihten, wogegen auf Brandenburg ausschließlich Berlin nur 1431 Censchließlich 89), auf Rheinland 12,80, Sachsen 9, 29, Hohen—⸗ zollern 8,36, Ostpreußen 8,21 und Schlesien 7,58 entfielen

Wie bei den früheren, auf die vorliegende Erhebung bezüglichen Publikationen bereits mehrfach hervorgehoben wurde, geben die bei derselben ermittelten Ziffern kein zutreffendes Bild über die in der rechtlichen und fartischen Bevölkerung thatsächlich stattfindenden Aende⸗ rungen, waß durch die in den Einschiffungshäfen über die deutsche überseeische Aus wanderung für 1882 gewonnenen, im Bande LIX., Heft 1 der „Monatshefte zur Statistik des Deutschen Reichz“ ent— haltenen Angaben bestätigt wird, wonach zur Einschiffung gelangten: Ausgewanderte

nach i n r unn in den . inschiffungshäfen: , ,.

Bönen preußischen

Bren gg h m burg. Antwerpen Erhebungen I, 1610 152 1824 Westpreußen .. 16428 554 10147 Berlin u. Brandenburg 10610 7865 3 602 . 22 400 910 15210 ß, 14 221 710 10120 J 5379 365 3484 . 1013 298 7791 Schleswig⸗Holstein . 12 609 120 8691 Hann orer J 1 478 107565 , 4522 1566 4633 essen⸗Nassau. .. 7288 1026 5075 , 2325 5928 7568 Hohenzollern.. 88 39 94

ohne nähere Angabe. 262 zusammen .. . 116664 1

Aus den deutschen Hafenplätzen und aus Antwerpen gingen also

45 841 Bewohner Preußens mit der Absicht der Niederlassung jenseir

des Meeres mehr fort, als durch die Erbebungen über den Erwerb

und Verlust der Staatsangehörigkeit überhaupt nachgewiesen wurden.

Knnft, Wisfsenschaft und Literatur.

Außer den bereits mitgetheilten amtlichen Nachrichten über neue Acgquisitionen der Königlichen Museen, Personalveränderungen in der Verwaltung 2e, enthält auch das 3. Heft JV. Bandes der Jahrbücher der Königlich preußischen Kunstsammlungen (Berlin, Weidmannsche Buchhandlung) eine Reihe interessanter kunst— wissenschaftlicher Beiträge. Eingeleitet werden dieselben durch einen ausführlichen, nachträglichen Bericht über die im letzten Winter aus Anlaß der silbernen Hochzeit des Kronprinzlichen Paares ver— anstaltete Ausstellung von Gemälden älterer Meister aus Ber— liner Privatbesitdz, verfaßt von W. Bode und R. Dohme. Der Aufsatz bespricht mit kunstgeschichtlichen Seitenblicken die hervor— ragendsten ausgestellten Kunstwerke, deren einige ihm auch in poll— endeten künstlerischen Reproduktionen beigegeben sind. Vorzüglich ist namentlich eine Radirung von W. Hecht aach dem Bildniß eines Mannes, von Franz Hals (Eigenthum des Hrn. W. Gumprecht), wegen der überaus diskreten Interpretation der genialen breiten Manier und Pinselführung des Originals. Außerordentlich sorg— fältig ist aber auch der Kupferstich von G. Eilers nach dem Frauenbildniß von Rembrandt. (aus der Galerie Saganß. Zwei wohlgelungene große Kupferlichtdrucke der Reichsdruckerei zeigen das schöne Stillleben von Snyders (im Besitz des Hrn. Frenkel) und die prächtige Bronzestatuette des Meleager, wahrscheinlich von Ja— copo Sansovino (aus der Sammlung des Grafen Pourtales). Im Text endlich finden wir noch einen Lichtdruck nach einem der pracht— vollen italienischen Thürklopfer und eine Hochätzung aach der Marmordüste der Catarina Cornaro (beide ebenfalls aus der Pourtalèsschen Sammlung). Ein weiterer Beitrag handelt von den Schicksalen der ehemals in der nach dem Heiligen benannten Kirche aufbewahrten Bilderreihe, welche das Leben des heiligen Bonaventura zum Gegenstande hatten und von Herrera dem Aelteren und Zurbaran gemalt ist. Der Verfasser C. Justi hat drei von diesen während des Unabhängigkeitskrieges ver— streuten Gemälden (von Herrera) auf einem Landsitz des Earls of Cla— rendon bei Waterford wiedergefunden und sucht nachzuweisen, daß von den anderen 4 Bildern (von Zurbaran) 2 in den Lourre, 1 in die Berliner (Nr. 404 A.) und 1 in die Dresdener Galerie gekommen ist. Die letzteren beiden (.Das Wunder des Kruzifixes', in Berlin, und „Der heilige Cölestin, dem ein Engel erscheint, schlägt die päpstriche Krone aus“) sind der Abhandlung in Abbildungen beigegeben. In dem letzten, ebenfalls mit zwei sorgfältigen Illustrationen ausgestatteten Auͤssatz endlich forscht Her= man Grimm nach dem wahren Porträt Rafaels.

Von dem gegenwärtig in vierter vermehrter und verbesserter Auflage erscheinenden, von dem Appellationsgerichts⸗Vize⸗Präsidenten a. D. Dr. Sudwig von Rönne herausgegebenen „Staatsrecht der preußischen Monarchie“ sind kürzlich zwei weitere Lieferun⸗

aus

7 13 und 14 ausgegeben worden. (Perlag von F. A. Brockbaus, eipzig. Das bewährte Handbuch umfaßt bekanntlich die Darstellung der Gesammtbeit des öffentlichen Rechts im preußischen Staate, mit Inbegriff desjenigen der in dem Jahre 1865 neu erworbenen Landesteile. Es erörtert zugleich bei jeder Materie die Veränderungen, welche das preußische Staatsrecht seit der Gründung des Norddeutschen Bundes bezw. des Deutschen Reichs durch deren Verfassung und Gesetzgebung erfahren kat. Die neue Bearbeitung zerfällt, abweichend von dem den früheren Auf— lagen zu Grunde liegenden System, in drei Theile, wesche in fünf Bänden erscheinen. Die beiden ersten Bände behandeln das Ver⸗ fassungsrecht, der dritte und vierte Band das Verwaltungsrecht; daran soll sich als fünfter Band die Darstellung des Verfassunge⸗ und Verwaltungsrechts der Körperschaften, der Selbstverwaltung = der Provinzen, Kreise und Gemeinden schließen. Die vorliegenden Lieferungen enthalten 13 den Rest des dritten Bandes nebst dem Titelbogen zu demselben mit der Fortsetzung und dem Schluß der. Darstellung der Rechtsverhätnisse der Staatsbeamten, sowie * Lieferung 14 den Abschnitt Verwaltung der Rechtspflege“ und einen Theil des Abschnitts Verwaltung der Polizei“, welche die ersten Abschnitte der zweiten Abtheilung des zweiten Theils bilden und die Bogen 1— 9 des vierten Bandes umfassen. Rückständig von dem umfangreichen Werke bleiben hiernach noch der Rest des vierten Bandes und der fünfte Band.

Die in, Leipzig am 1. September erscheinende Nr. 2096 der Illustrirten. Zeitung“ (Festnummer zur 20Mährigen Jubelfeier der Befreiung Wiens) enthält folgende Abbildungen: Graf Starhemberg und Bischof Graf Kollonitz, die türkischen Spe⸗ rationen vom St. Stephansthurm in Wien beobachtend. Nach einem Gemälde von Prof. R. v. Perger. Scenen aus der Belaaerung Wiens im Jahre 1683. 5 Abbildungen. Nach den Originalzeich⸗ nungen von Prof. Nolisch und L. G. Petrovits. Zweiseitig.) 17 Flüchtende Bewohner der Vorstädte Wiens; 2) Ankunft der tür⸗ kischen Vorhut vor Wien; 3) der verwundete Graf Starhemberg, die Vertheidiger Wiens ermuthigend; 4) Kampf in, der Bresche; 5 Flucht der Türken am 12. September 1683. Kaiser Leopold J. und die hervorragendsten Führer während der Belagerung und des Entsatzes von Wien 1683. 9 Porträts: Kaiser Leopold J.; Johann Sobieski, König von Polen; Johann Georg, Kurfürst von Sachsen; Marx Emayuel, Kurfürst von Bayern; Kari, Herzog von Lothringen; Ludwig, Markgraf von Baden; Graf Starhemberg; Bischof Kol⸗ lonitz; Bürgermeister von Liebenberg. Bischof Graf Kollonitz führt nach dem Entsatze, Wiens die Kinder der ermordeten christlichen Gefangenen aus dem Türkenlager in die Stadt. Nach dem Gemälde von Karl Rahl. Das neue Rathhaus zu Wien in seiner Vollendung. (Einweihung am Jubeltage der Befreiung Wiens.) DOriginaljeichnung von L. E. Vetrovits. Zweiseitig) Monument für den St. Stephansdom in Wien zur Erinnerung an das Jahr 1683. Nach dem Entwurf des Professors Edmund Hellmer in Wien. Aus der historischen Ausstellung zur Erinnerung an das Jahr 1683 im neuen Rathhaus zu Wien. 9 Abbildungen. Original⸗ zeichnung von L. E Petrovits. Historische Erinnerungen an die Belagerung und den Entsatz Wiens im Jahre 1683. 20 Äbbiidun⸗ gen. (3weiseitig) Die Kaiserliche Residenzstadt Wien im Be⸗— lagerungsgürtel. Nach einer gleichzeitigen Darstellung. Medaille zur Erinnerung an die Belagerung Wiens. Vorder- und Rückseite. Von Professor J. Tautenhahn. Medaille zur Vollendung des neuen Rathhauses zu Wien. Vorder- und Rückseite. Von Professor Scharf. Denkmünze auf die Belagerung Wiens im Jahre 1683. Entwickelungsgeschichte des Flußkrebses 10 Abbildungen. Der kürzlich in Rom aufgefundene Ramses-Obelisk. Ein schleswig⸗ holsteinisches Wappen. Frauenzeitung: Annetta Csillag. Moden: Neues Jachtkostüm. Polytechnische Mittheilungen: Verstell bare KLrankenbettstelle. 4 Abbildungen. Transportable Eisenbahn von Orenstein und Koppel in Berlin.

Land- und Forstwirthschaft.

Der Direktor des Thiergartens, Königliche Gartendirektor ö Neide, ist vorgestern Abend nach langem Leiden ver⸗ orben.

Gewerbe und Handel. Die Semestralbilanz der Breslauer Diskonto-⸗-Bank

Friedenthal u Co. ergiebt einen Reingewinn von 3665 555 2 während das entsprechende Semester 1882 355 879 M aufwies.

Danzig, 35. August. (W. T. B.] Nach einer Meldung der »Danz. Htg.“ haben die Aktionäre der Danziger Schiffswerft⸗ und, Kesselschmiede⸗ Gesellschaft einstimmig die Auflsfung der Hesellschaft beschlossen, nachdem ein großer Theil des EGtabliffe? ments kürzlich durch Feuer zerstört worden ist.

London, 29 August. (W. T. B.) Bei der gestrigen Woll auktion waren Preise unverändert.

Verkehrs⸗Anstalten.

Bremen, 29. August. (W. T. B.) Der Dampfer des Norddeutschen Lloyd „Hohenzollern“ ist heute Nach— mittag ? Uhr in Southampton eingetroffen.

Bremen, 30. August. (W. T. B.) Der Dampfer des Nord⸗ deutschen Lloyd „Amerika“ ist gestern in Baltimore ein— getroffen.

Hamburg, 39. August. (W. T. B.) Der Postdampfer zRugia“ der Hamburg Amerikanischen Packketfahrt⸗ Aktiengesellschaft ist, von New-⸗York kommend, gestern Abend auf der Elbe angekommen.

Berlin, 30. August 1883.

London, 29. August. (W. T. B) Nach einer hier einge⸗ gangenen und auf amtlichen Mittheilungen beruhenden Depesche aus Batavia, von beute Nachmittag, ist Anjer durch die Meeresfluth, welche dem Vulkanausbruch auf Krakatoa folgte, voll⸗ ständig zerst ört; die Zahl der ums Leben gekommenen Europäer und Eingeborenen ist eine sehr große. die Verluste an Eigenthum ganz enorm. Auch in dem nördlichen Theile der Provinz Bantam ist der Schaden außerordentlich groß.

Weiter eingegangene Meldungen aus Batavia von heute be— sagen: der Himmel habe sich wieder geklärt; die Verbindung mit Serang sei wiederhergestellt. Die Städte Tjesringen und Telokbetong sind zerstört. Alle Leuchtthürme in der Sunda— Meerenge verschwunden; das äußere Ansehen der Sunda— Meerenge hat sich stark verändert und die Schiffahrt in derselben ist gefahrvoll.

Im Krollschen Theater wiederholt heute Hr. Anton Schott den „Arnold“ in Rossini's „Tell“, mit welchem er bei seinem ersten Auftreten bereits so wohlverdienten. Beifall fand. Zugleich verab—⸗ schiedet sich am heatigen Abend in der Tiselrolle Hr. Heine, ein Künstler, den das Publikum in hohem Grade schätzen gelernt hat. Morgen, Freitag die Saison geht eben ihrem Ende zu findet auch das letzte Auftreten von Frl. Hermine Bély als „Rosina“ im Barbier von Sevilla“ statt.

Redacteur: J. V.: Siemenroth.

Verlag der Expedition (Kesseh. Druck- W. Elsner. Drei Beilagen seinschließlich Börsen⸗-Beilage).

Berlin:

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Stants⸗Anzeiger.

M 203.

Berlin, Donnerstag, den 30. August

Ses 3.

Neichstags⸗ Angelegenheiten.

Die Denkschrift zu dem deutsch-spanischen Handels vertrage, welcher dem Reichstage vorliegt, hat folgenden Wortlaut:

Der Handels- und Schiffahrts vertrag zwischen Deutschland und Spanien vom 30. März 1863 (Bundes, Gesetzbl. S. 322) ist Seitens der Königlich spanischen Regierung unterm 18. Oktober iss1 mit der Maßgabe gekündigt worden, daß derselbe am 18. Oktober 18829 außer Kraft treten sollte. Auf Grund weiterer mit der spanischen Regierung getroffenen Vereinbarungen ist die Wirk— samkeit des Vertrages demnächst bis zum 15. Dezember 1882 und weiterhin bis zum 15. März 1883 verlängert worden. Von dem Wunsche ausgehend, für die Handels, und Schiffahrtsbeziehungen der beiden Länder eine erneute vertrags mäßige Grundlage zu sichern, begannen gegen Mitte des Jahres 1882 die Ver handlungen wegen des Abschlusses eines neuen Handels⸗ und Schiff fahrtsvertrages. Deutscherseits wurde, nachdem Gutachten von den Handelskammern und aus dem Kreise der betheiligten Jadustrien ein⸗ gegangen waren, der Abschluß eines Meistbegünstigungsvertrages in Vorschlag gebracht, auf Grund dessen die deutsche Einfuhr nach Spa— nien nach dem spanischen Konventionaltarife, welcher auf die mit Spanien im Vertragkverhältuiß stehenden Staaten Anwendung findet (Deutsches Handelsarchiv 1882 S. 735), behandelt werden psollte. Spanischerseits wurde dagegen unter dem Hinweis darauf, daß die Anwendung des spanischen Konventionaltarifs, dessen Sätze meist er— heblich niedriger als diejenigen des Generaltarifs seien, Deutschland um so größere Vortheile gewähre, als die deutsche Ausfuhr nach Spanien die Einfuhr von dort nicht unbeträchtlich übersteige, die Gewährung von Tarifkonzessionen beantragt.

Die Frage des Umfanges der gegenseitigen Handelsbeziehungen bildete hiernach während der Dauer der Verhandlungen wiederholt den Gegenstand eingehender Erörterungen, bei welchen sich eine nicht unwesentliche Verschiedenheit zwischen den beiderseitigen hezüglichen statistischen Ermittelungen und Auffassungen ergab. Nach der

Statistik des Deutschen Reichs betrug im Jahre 1881 der Werth

der Ausfuhr nach Spanien rund 29 00000 „½ν, der Einfuhr aus Spanien rund 10 700 000 6 .

Es wurde deutscherseits bemerkt, daß diese Zahlen ein genaues Bild nicht geben könnten, da der größte Theil des deutschen Handels mit Spanien sich über Hamburg und Bremen, sowie über die west⸗ lichen Nachbarstaaten bewege und aus der Statistik nicht ersichtlich sei, wie viel von der statistisch nachgewiesenen Einfuhr in Deutsch— land aus Hamburg. Belgien, Niederlande u. s. w. spanischer Provenienz sei. Unter Hinweis auf den beträchtlichen Umfang der spanischen Einfuhr namentlich in Hamburg, welche die Annahme begründet er— scheinen lasse, daß in den hierbei in Betracht kommenden Handels

artikeln ein großer Theil der hamburgischen Ausfuhr nach Deutsch⸗—

land spanischer Provenienz sei, wurde deutscherseits geltend gemacht, daß die Einfuhr spanischer Produkte in Deutschland in Wirklichkeit viel groͤßer sei, als die deutsche Reichsstatistik es nachweise. Die spanische Regierung betonte dem gegenüber den beträchtlich größeren Umfang, welchen nach ihren Ermittelungen die deutsche Ausfuhr nach Spanien, namentlich in den letzten Jahren, gewonnen habe, wogegen die spa—⸗ nische Ausfuhr in ihren wichtigeren Gegenständen, wie Wein, Kork— waaren, Olivenöl, Südfrüchte, wegen der auf diesen Gegenständen in Deutschland ruhenden höheren Eingangszölle sich nicht in ähnlicher Weise hätte entwickeln können. ; Als wesentliche Gegenstände der deutschen Ausfuhr nach Spanien kommen nach der Reichsstatistik für 1881 in Betracht: im Werthe von rund R w, w 114 unbedruckte wollene Tuch⸗ und Zeugwaaren .. . 1500000 wollene Posamentier⸗ und Knopfmacherwaaren . . 1200000 Sxitzen, Tülle und Stickereien aus Wolle... 849 000 Waaren, ganz oder tbeilweise aus edlen Metallen. 865000 Handschuhleder, Korduan, Maroquin ꝛel.. . . 841 000 , 866 wollene unbedruckte Strumpfwaaren ..... 534000 J bon J . d ö 44666 D ,, 16606

. Die hauptsächlichsten Gegenstände der spanischen Einfuhr Deutschland sind nach derselben Statistik:. im Werthe von rund

Eisenerze, Cisen und Stahlstein. . . 4 600 000 .

Wein und Most in Fässern . ... 1400000 .

Korkstopfen, Korksohlen, Korkschnitzereien 1 400000

k 11.

,,, Ü

Frische Apfelsinen, . , u. s. w.

Spanischerseits wurde außerdem auf Grund der hierüber ange⸗ stellten speziellen Ermittelungen eine nicht unbeträchtliche Ausfuhr 3. egen, Salz, Eiseningots und Chokolade nach Deutschland be—

auptet.

Bezüglich der Mehrzahl dieser Artikel wurde spanischerseits theils die Herabsetzung, theils die Bindung der deutschen Eingangs zölle, hezw die Bindung der hestehenden Zollfreiheit beantragt; na— mentlich wurden sehr beträchtliche Zollermäßigungen für Weine in Flaschen und Fässern, Olivenöl in Flaschen und Fässern, frische und trockene Südfrüchte, Korkwaaren, Salz, Oliven und im späteren Ver⸗ laufe der Verhandlungen auch für Chokolade, Roggen und Eiseningots in Anspruch genommen. .

Bei den Verhandlungen Über diese Ansprüche wurde deutscher— seits eine Herabsetzung der Weinzölle als unthunlich erklärt. Es war hierbei namentlich die Erwägung maßgebend, daß die Einfuhr spani— scher Weine in Deutschland an Ümfang hinter derjenigen aus anderen Laͤndern, mit denen Deutschland vertragsmäßig im Meistbegünstigungs— verhältniß steht, sehr beträchtlich zurücksteht, und daß daber die Aus— dehnung der Ermäßigung auf die letzteren Staaten Deutsch⸗— land erhebliche finanzielle und wirthschaftliche Opfer auf— erlegen würde, ohne daß für Spanien auch nur annähernd ent— sprechende Vortheile erstanden wären. In dieser Beziehung wird es genügen, hervorzuhrben, daß im Jahre 1882 an Wein und Most in Fässern in Deutschland eingeführt wurden:

aus Frankrei 2h 6 485 Doppelcentner,

. G slerreich. Ungarn 68 527

n ö Dagegen erklärte man sich diesseits bereit, die Zölle auf Wein in Fässern und Flaschen zu binden und außerdem in Bezug auf die Weinverzollung die im Artikel 106 des Vertrages aufgeführten gi sichgrungen zu machen. Nach der Vereinbarung im Schlußprotokoll zu Artikel g erstreckt fich jedoch die Bindung des deutschen Zolls für den in Flaschen eingehenden Wein nicht auf Schaumwein.

In gleicher Weife wurde deutscherseits eine Ermäßigung des Roggenzolls sowie des Salzzolls namentlich unter dem Hinweis darauf abgelehnt, daß die Einfuhr in diesen Gegenständen aus Spanien nur einen sehr geringen Theil der bezüglichen Gesammt— einfuhr bilde, und daß außerdem der Zoll von 12 4 für seewärts

*

eingehendes Salz lediglich eine Verbrauchsabgabe sei, welche mit dem gleichen Betrage auch von dem Salz der deutschen Salinen erhoben werde. Man einigte sich schließlich, da spanischerseits an der Forderung von Zugeständnissen in dieser Beziehung festgehalten wurde, auf die Bindung des deutschen Zolls für Roggen, welcher nachweislich in Spanien produzirt worden ist (Schlußprotokoll zu Artikel 9 II.), ferner auf die Bindung des Zolls von 12 M für seewärts eingehendes Salz und auf die Bestimmung, daß der Zoll auf das aus Spanien seewärts nach Deutschland eingehende Salz nicht mehr betragen soll, als die innere Verbrauchssteuer, welche in Deutschland von dem in Deutschland gewonnenen Salze erhoben wird.

Außer der Bindung dieser Zollsätze erklärte sich Deutschland im Verlaufe der Verhandlungen noch zur Bindung der Zollfreiheit bezw. der gegenwärtigen Eingangszölle für die folgenden Gegenstände bereit, nämlich für: .

Bleierze, rohes Blei, Bruchblei, Ingots von Blei, Eisenerze, w Häute und Felle, rohe zur Lederbereitung, Felle zur Pelzwerk⸗ (Rauchwaaren⸗!) Bereitung, Korkholz, auch in lediglich auseinandergeschnittenen rohen Platten oder Scheiben . frei, Süßholz WJ frei, J Ingots von Eisen ; d J l D

Was die Zugesténdnisse Deutschlands in Bezug auf die Ermäßi—⸗ gung einiger Zollsätze betrifft, so wurden die nachstehenden Zollherab— setzungen vereinbart:

für frische Weinbee ren zum Tafelgenuß Tafeltrauben (Nr. 9 f. des Zolltarifsꝛ) (J.. . von 15 M bezw. 10 S auf 4 A, für grobe Korkwaaren (Nr. 13 f. des Zoll—⸗ ö , für Korkstopfen, Korksohlen und Korkschnitze⸗ J an. für Feigen, Korinthen und Rosinen (Nr. w . für Chokolade (Nr. 25 b. 1 des Zolltarifs) . für Johannisbrot (Nr. 265 b. 2 des JZolltariflsjs; 4. . 2,

Außerdem wurden die nachstehend bezeichneten, bereits in dem Handels und Schiffahrtsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und Italien vom 4. Mai d. J. (Reichs Gesetzbl. S. 109) gemachten Tarifzugeständnisse auch Spanien vertragsmäßig zugesichert, nämlich die ermäßigten Zölle ö

von 10 M für frische Weinbeeren, andere als zum Tafelgenuß (Nr. 9 f. des Zolltarifs),

von 4 9 für frische Apfelsinen, Citronen, Limonen, Pomeranzen, Granaten (Nr. 25h. 1 des Zolltarifs),

von 10 4A für getrocknete Datteln, Mandeln, Pomeranzen (Nr. 25h. 3 des Zolltarif), -

von 30 für Oliven (Nr. 25 p. 1 des Zolltarif), ;

von 10 SM. für Speiseöl in Flaschen oder Krügen (Nr. 26 a. 1 des Zelltarifs),

von 4 c für Olivenöl in Fässern (Nr. 26 a. 2 des Zolltarif).

Von den deutschen Zollermäßigungen kommen in wirthschaft— licher Beziehung namentlich diejenigen für Korkwaaren, Chokolade und Tafeltrauben, in finanzieller Beziehung diejenigen für Südfrüchte in Betracht. ;

Korkholz war schon durch den Zolltarif vom Jahre 1860 vom Zolle freigelassen, während Korkplatten, ⸗-Scheiben, -Sohlen und «Stöpsel mit 3 6 „ro Centner belegt waren; zufolge des zwischen den Zollvereinsstaaten und Frankreich unter dem 2. August 1862 ab— geschlossenen Handelsvertrags wurde dieser Zoll auf 1,50 MS ermäßigt, durch die Tarifnovelle vom Jehre 1870 wurde derselbe gänzlich auf— gehoben. Im Interesse des Fortbestandes dieser nich! unwichtigen Hausindustrie war in der Zolltarifvorlage vom Jahre 1879 neben Fortdauer der Zollfreiheit für Korkholz, auch in Platten und Scheiben ein Eingangszoll von 10 n für 160 kg für grobe Kork— waaren in Aussicht genommen. Bei der dritten Berathung der Vor— lage im Reichstage (Sitzung vom 11. Juli 1879, stenogr. Ber. S. 2315) reurde jedoch der Zoll für Korksohlen, Korkstepfen und Korkschnitzereien in der Höhe von 30 M für 100 kg beschlossen, welcher Satz demnächst auch in den Zolltarif vom 15. Juli 1879 überging. Die Einfuhr in das deutsche Zeh g en, nig fstoyt

) an Korksohlen, Korkstopfen an groben Korkwaaren und Kor schntzerelen 100 kg 100 kg im Jahre 1880 113 5 666 , RWE 81 10983 ö 137 1229

Was den Chokoladezoll und dessen Verhältniß zum Kakaozoll betrifft, so war durch den Handelsrertrag mit Oesterreich von 1868 der Eingangszoll sür Kakaofahrikate von 33 „S auf 21 „S pro Centner ermäßigt worden, während Kakao in Bohnen mit 1950 6 tarifirt blieb. Der letztgedachte Zollsatz wurde durch das Tarifgesetz von 1870 auf 17,50 für den Centner ermäßigt und in den Zoll— tarif von 1879 wurde der gleiche Zollsatz von 35 M6 pro Doppel⸗ certner aufgenommen. Dagegen wurde den Wünschen der betheiligten Industriezweige bei der Tarifrevision von 1879 dadurch Rechnung ge— tragen, daß der Zoll für Kakaofabrikate auf 60 „S für 106 Eg erhöht wurde. ; 4

Der aus dem vorliegenden Vertrage sich ergebende ermäßigte Zollsatz von 50 6 für den Doppelcentner stellt gegenüber dem Zoll— satze vor 1879 mit 42 6 für den Doppelcentner immerhin noch einge nicht unbeträchtliche Erhöhung dar. Die Einfuhr von Kakaomasse, gemahlenem Kakao, Chokolade und Chokoladesurrogaten betrug:

im Jahre 1880 3 057 Doppeleentner, ö 1881 3 549 ö . 1882 3 686 ö

Für die vorhergehenden Jahre ergiebt sich die Menge der ent— sprechenden Einfuhr aus der amtlichen Statistik nicht bestimmt.

Anlangend die frischen Weinbeeren, welche vor dem 1. Juli 1881 zollfrei eingingen und seitdem einem Zollsatze von 15 „6 für 100 kg unterliegen, erfolgte bereits durch den Handelsvertrag mit Italien vom 4. Mai d. J. eine Ermäßigung dieses Zollsatzes auf 19 0 Die in dem gegenwärtigen Vertrage zugestandene weitere Ermäßigung des Zolls für die zum Tafelgenuß bestimmten Trauben auf 4 „S6 läßt zwar eine schwere Schädigung inländischer Interessen richt befürchten, bildet aber immerhin ein weitgehendes Zugeständniß, welches im Interesse des Zustandekommens des Vertrages gemacht werden mußte. zien den Zollermäßigungen, welche ausschließlich oder doch über⸗ wiegend eine finanzielle Bedeutung haben, kommt in erster Reihe die⸗ jenige für Feigen, Korinthen und Rosinen in Betracht, indem sich aus derselben bei Zugrundelegung der durchschnitilichen Gesammtein⸗ fuhr der Jahre 1889, 1881 und 1882 mit 153 288 Doppelcentnern ein Einnahmeausfall von rund 2400000 6 jährlich ergeben würde. Es ist hierbei vorausgesetzt, daß der ermäßigte Zollsatz auch den übrigen an der Produktion dieser Gegenstände betheiligten Ländern vermöge der denselben vertragsmäßig zugesicherten Meistbegünstigung zu gute kommt. ; ; .

Die Ausdehnung der bereits in dem deutsch-italienischen Handels vertrage gemachten Tarifzugeständnisse für frische und trockene Süd

frei,

früchte, Olivenöl und frische Weinbeeren auf die spanische Provenienz 1. an sich eine erhebliche finanzielle Einbuße nicht zur Folge haben.

Für die Zollherabsetzungen auf Korkwaaren ist ein Ausfall von etwa 96 000 46 und für diejenigen auf Tafeltrauben, Chokolade und Johannisbrot ein solcher von etwa 1350 900 4 zu veranschlagen. Inwie⸗ weit der Zollausfall sich durch eine Steigerung der Einfuhr nament— lich bei den Südfrüchten vermindern wird, läßt sich auch nicht an⸗— näherungsweise schätzen.

Wenn hiernach auch die erhebliche Tragweite der deutscherseits gemachten Zugeständnisse in mehrfacher Beziehung nicht zu verkennen ist, so wird deren Bedeutung doch voll aufgewogen durch das Inter- esse, welches die beträchtliche Ausfuhr Deutschlands nach Spanien daran hat, daß ihr die ermäßigten Sätze des spanischen Konventional⸗ tarifs zu Gute kommen. Namentlich gewinnt bei dem Umstand, daß die Ecjzeugnisse namhafter, mit Deutschland konkurrirender Industrie⸗ staaten in Spanien den Sätzen des Generaltarifs zur Zeit unter⸗ liegen, die Anwendung des Konventionaltarifs für die deutschen Pro— dukte besondere Bedeutung, und die Gutachten der deutschen Handels- organe stimmen darin überein, daß nur auf dieser Grundlage für eine erhebliche Anzahl deutscher Industriezweige die Aufrechterhaltung ihrer Handelsbeziehungen mit Spanien in dem früheren Umfange möglich sei. Die meisten für Deutschland wichtigen Sätze des spanischen Konventionaltarifs sind bereits durch andere Handels— verträge Spaniens, namentlich durch diejenigen mit Oesterreich⸗Ungarn vom 3. Juni 1880 (Deutsches Handelsarchiv 1881 S. 425), Frankreich vom 6. Februar 1882 (Deutsches Handelsarchiv 1882 S. 360), Schweden und Norwegen vom 15. März 1883 (Deutsches Handels archiv 1853 S. 509), gebunden. Bezüglich einer Anzahl von Zöllen, bei welchen dies nicht der Fall war, beispielsweise für Eisenbahn⸗— schienen, wurde die Bindung in dem Tarif B. des vorliegenden Ver— trages spanischerseits zugestanden.

Ungeachtet der unausgesetzten Bemühungen, zu einer Verständi⸗ gung zu gelangen, konnte eine Einigung bis zum 15. März d. J., bis zu welchem Termine der alte Vertrag verlängert worden war, 'nicht er⸗ zielt werden. Nachdem die spanische Regierung vom 16 März d. J. ab die Verzollung der deutschen Provenienz nach den höheren Sätzen des Generaltarifs angeordnet hatte, mußte in Erwägung kommen, ob gemäß S. 6 Absatz 1 des Zolltarifgesetzes vom 15. Juli 1879 Zu⸗ schlagszölle auf spanische Waaren zu legen seien. Mit Rücksicht auf den weiteren Gang der Vertragsverhandlungen konnte hiervon Ab— stand genommen werden. Eine differentielle Behandlung der spani⸗ schen Einsuhr in Deutschland ist inzwischen nur insoweit eingetreten, als die Italien gegenüber zugestandenen Zollermäßigungen auf die spanische Einfuhr keine Anwendung finden konnten. Als demnächst die Vertragsverhandlungen mit dem 12. Juli d. J. zum Ab⸗ schluß gebracht waren, trat auf beiden Seiten der Wunsch hervor, die gegenseitige differentielle Behandlung baldthunlichst zu be⸗ seitigen. Der zu diesem Zweck deutscherseits gemachte Vorschlag, sich bis zur Perfektion des Vertrages gegenseitig auf dem Fuße der meist« begünstigten Nation zu behandeln, wurde spanischerseits nicht an— genommen. Da die Session des Bundesraths und Reichstags bereits geschlossen war, so ergab sich die Nothwendigkeit, entweder den Bun⸗— desrath und Reichstag alsbald zu berufen, um die Ratifikation des Vertrages zu ermöglichen, zu welcher die spanische Regierung mit Rücksicht auf die inzwischen erfolgte Genehmigung des Vertrages durch die Cortes bereit war, oder ein Provisorium herzustellen, durch welches gegen Gewährung der deutscherseits im Vertrage gemachten Tarif— zugeständnisse für die spanische Provenienz die Anwendung des spani— schen Konventionaltarifs für die deutschen Produkte gesichert wurde.

Im Hinblick auf die großen Unzuträglichkeiten, mit denen eine Einberufung insbesondere des Reichstags alsbald nach dem Schlusse einer langen und anstrengenden Session gerade in der sowohl den Erntearbeiten als auch der sommerlichen Erholung vorzugsweise ge— widmeten Zeit zweifellos für eine große Anzahl von Mitgliedern des Reichstags verbunden gewesen wäre, sowie in Würdigung der aus den Kreisen der Industrie zahlreich geäußerten Wünsche einer thun lichst beschleunigten Einführung der im Vertrage vorgesehenen Zoll— erleichterungen entschieden die verbündeten Regierungen sich dafür, auf Grund eines Uebereinkommens mit der Königlich spanischen Re—⸗ gierung Inhalts der beiliegenden Bekanntmachung vom 9. d. M. die deutscherseits zugestandenen Zollermäßigungen vom 14. August d. J. ab gleichzeitig mit den vertragsmäßig vorgesehenen Erleichterungen spanischer Zoͤlle in Kraft treten zu lassen.

Es geschah dies in der Erwartung, daß auch der Reichstag den lediglich mit Rücksicht auf die Geschäftslage und die Inreressen der heimischen Industrie vorläufig getroffenen Bestimmungen seine nach⸗— trägliche Genehmigung nicht versagen werde.

Was den Inhalt der Bekanntmachung betrifft, so ist die vor— läufige Anwendung der deutscherseits in dem Vertrage vom 12. Juli d. J gemachten Tarifzugeständnisse nicht nur für die spanischen Pro—⸗ dukte, sondern für die Einfuhr der betreffenden Gegenstände allgemein verfügt, da es den zwischen Deutschland und anderen Nationen be— stehenden Vertragsverhältnissen entsprechend erschien, keinen derjenigen Staaten, welche an der Produktion der in Rede stehenden Gegen— stände im Wesentlichen betheiligt sind, von der Begünstigung auszu⸗

schließen, während eine Erörterung der Frage bezüglich solcher Länder,

welche an der Produktion dieser Gegenstände nicht betheiligt sind, gegenstands los wäre.

Die Bestimmungen der Bekanntmachung, deren nachträgliche Genehmigung beantragt wird, würden bis zum Inkrafttreten des Vertrages, das gemäß Artikel 25 desselben zehn Tage nach Austausch der Rarifikation zu geschehen hat, in Geltung bleiben.

Im Einzelnen ist zu den Bestimmungen des Vertrages und des Schlußprotokolles Folgendes zu bemerken:

Durch die Artikel 1, 2, 3 und 7 ist den beiderseitigen Ange⸗ hörigen in Bezug auf Handel, Schiffahrt und Gewerbebetrieb, Nieder⸗ lassung und Aufenthalt, in Bezug auf die freie Ausübung der Religion, den Erwerb und die Veräußerung von beweglichem oder unbeweglichem Vermögen, die Rechtsverfolgung, den Patent⸗, Marken⸗ und Musterschutz die Gleichstellung mit den Inländern gesichert.

Artikel 6 gewährt den bezeichneten Angehörigen die Befreiung von militärischen Dienstleistungen. J

Die Rechte der beiderseitigen Aktiengesellschaften bestimmen sich nach den Grundsätzen der Meistbegünstigung (Artikel 4). .

Die Bestimmung des Artikels 8 entspricht einer gleichartigen Verabredung im Artikel 6 des Handelsvertrages zwischen dem Deutschen Reich und Italien vom 4. Mai d. J. .

Die Artikel 9g, 11 und 14 stipuliren außer den erwähnten Tarifver⸗ einbarungen die gegenseitige bedingungslose Meistbegünstigung in Bezug auf die Eingangs⸗ und r en g die BVurchfuhr, die zoll⸗ amtlichen Niederlagen, die (örtlichen) Gebühren, die Zollbehandlung und Zollabfertigung. ö .

Die Bestimmung unter Artikel 10 Absatz 1 enthält für Spanien ein werthvolles Zugeständniß insofern, als eine besondere Schwierig⸗ keit, welche die Einfuhr der stark alkoholhaltigen spanischen Weine in anderen Ländern findet, darin liegt, daß daselbst der Zoll auf alkoholstärkeren Wein höher bemessen ist, als derjenige auf Wein von geringerem Alkoholgehalt. In Zusammenhange hiermit steht die Vereinbarung unter Absatz 3 dieses Artikels. Eine Schädigung deutscher Interessen ist aus der Uebernahme dieser Verbindlichkeiten nicht zu befürchten

a, n, , r . = 2 w 2 2 263