Termine matt. Gek. — Ctr. Kündigungspr. — M Loco —, Per diesen Monat — per Septbr- Oktoder 22.5 Pr., per Oktober - No- vember, Fer November-Dezember, per Dezember 1883 bis Ja- nar 1884. per Jannar-Febrnar und per Februar-März 23 Br., per Marr - April -.
Feuchte Kartoffelstärke pr. 100 Bg. bratto inel. Sack. Ter- mine weichend. Gekündigt — Ctr. Loco —, per dieser Honat 13 G. Fer Sept. Oktober 128 Br. ver Oktob.- November, per No- vember Dezember, Dezember 1883. Januar 1884 und Jannar-Fe- bruar 12.5 Br.
Oelsaaten per 100 Kg. Gek. —, Winterraps —, Raps —, Wiunterrübsen — Sommerrübsen —
Rüböl per 100 Kg. Termine niedriger. Cek. m. F. — (COtr. Kündigpr. — (66 Loco it Fass — M, obne Fass — 4. per diesen Monat — bez. pr. September - Oktober 67, 3—- 672-67. 3 ben, per Oktober-November und per November-Dezember 67 bez., Per Aprii-Mai 67 dez.
Leinöl per 109 Kilogr. loco mit Fass —, Lieferung —
Petroleym. (Laffinirtes Standard white) per 60 kg mit Fass in Posten v. 100 Ctr. Termine rabig. Gekündigt — (Ctr. Loco — 46, er diesen Monat, per September-Oktober und per Oktober- November 244 bez. per November-Dezember 248 (s, per Dezember 1883 bis Januar 1884 —, per April-Mai 1884 —.
Spiritus per 10 Liter, à 100.)9 — 1000 9. Termine ferner gewichen. Gekündigt 70 (00 Liter. Kündigungspreis — Loco mit Fats — per diesen Monat 53 8 - 53,4 bez., per Sep- tember-Oktober 523 - 515 - 51,6 ber., per Oktober-Yovemhber 50.7 — 50-502 bez. per November-Dezember und per Dezember 1882 his Januar 1884 50, 1-495 - 49,8 bez, per Jannar-Februar 50, 2 —49 6— 49,7 bez, per April · Nai 51.3 - 56,7 - 50,8 bez.
Spiritus per 100 Liter à 1000, — 10 000 οη loco ohne Flas: 53 3—3 bez., Ab Speicher 52.8 bez.
Weizenmehl No. 00 28 00 - 26,50. No O 2600 - 24 50 No. 0 n. 1 24.25— 22.90). — Roggenmehl No. 0 22, 75— 21.75. No. 0 n 1 21.25 — D225, per 160 Kilogramm brutto incl. Sack. Feine Marken aber Notiz bez.
Berichtigung. Gestern: Roggen inländ. feiner nener 158 — 1651 ab Babn hez. Rüböl per diesen Monat —, per Septbr.“ Oktbr. 68.2 — 58.3 bez., per Novbr. Dezbr. 67.9 - 57, S bez. Spiritus Per diesen Monat 54 - 54.3 - 53,6 bez., per Septbr.-Oktbr. 52,7 - 523— 523 bez. per Oktbr. November 51 - 51.2 - 50,6 bez, per Novbr-Dezhr. 50.3 — 50 bez, per Dezbr. Jan. — bez.
Stettin, 13. September. (w. L. B.)
Getreidemarkt Werren unverändert, loeo 170.00 — 190.00. pr. September-Oktober 190950, pr. Oktober-November 190,50, per April- Mai 201.00. Roggen unverändert, oeo 120.00 — 148.00, pt September-Oktober 147 00, pr. Oktober- November 147,50. per
Winter ˖
April- Hai 154 50. Rübren per September - Oktober 315.00. Ruböl unverändert. 106 Kilogramm pr. September - Oktober 67.00. pr. April-Mai 68009 Spiritus matt, loco 52.50. pr. Sep-
tember 52.00, pr September Oktober 5l, 40, pr. April-Mai 50, 20. Petroleum loco 8.55.
Posen, 13. September. (W. T. B.)
Spiritus loco ohne Fass 51.80. ar. September 51.00, pr. Okt. 18 90. or. November Dezember 48, 99), pr. April-Mai 49,89). — Weichend. 1
KGreslan, 14 September. (W. T. B.)
Getreidemarkt. Spiritus per 100 Liter 100 , per September 52.39, per September-Oktober 51.10, per April-Mai 50. 0O0. Weizen per September 19409. Roggen per
Septermber-Oktober 157 00, ger Oct.-Nov. 156 00, per April Mai 159.00. Rüböl loco per Septemker-0kt. 68.50, per OktGner No- vember 68.50, per April-Nai 70,0. Zink: umsatzlos. —
Wetter: Schön.
Cöln, 13. September. (XV. T. B.)
Getreide markt. Weiren hiesiger loce 1950. fremder 10e09 2025, pr. November 19,20, per März 20,29). Roggen loco 15 M, pr. November 14, S9). pr. März 1555. Hafer loco 15.50. Rübsl loco 36,70. pr. Gktoher 36,40, pr. Mai 35,20.
Rremen, 13. September. (W. F B)
Petroleum (Schlussbericht). Anfangs matt, Schluss besser. Standard white loco S, 15, pr. Oktober S. 20, pr. November S, 30, Pr. Dezember S490, pr. Januar S, 50. Alles bezahlt.
Hamburg, 13. September. (W. T. B.)
Getreidemarkt. Weiren loco unverändert, auf Termine matt. or. September-Oktober S3, 00 Br., 182 0 Gd, pr Oktober- November 184 00 Br. 183.090 Gd. Roggen loco unverändert, anf Termine matt, pr. September Oktober 13900 Br, 138, 0 Gd. pr. Oktober November 140, 0 Br. 139.00 Gd. Hafer und Gerste unver- ändert. Büböl ruhig, loco 7000. pr. Oktober 69 00 Spiritus matt, pr. Septmtr. 44 Br., pr. September-Oktober 44 Br., pr. November-Dezember 42 Br. Kaffee günstig. Umsatz 550) Sack. Petroleum befestigt, Standard white loco S. 30 Br. S. 20 G4., pr.
Trockene Rartoffelst'urks vr. 190 g. bructo lpéel. Sach, loco -
September 820 6G4., Wetter: Schön. Wien, 13. September.
pr. Oktober - Derember 8,35 Gd. — ( W. T. B.)
Getreidemarkt. Weiren pr. Herbst 1053 64. 10.583 Br., pr. Frahjahr 11.23 G64. 11.28 Br. Roggen pr. Herbst 8.20 Gd.I, 8.25 Br.,, pr. Frübjahr S65 G., S, 70 Br. Hater pr. Herbst 7, 10 G4. 7. 15 Br., pr. Erühjahr 7,50 Gd., 7,55 Br. Mais pr. September- Oktober 7.00 Gd. 7.05 Br.
Pest, 13. September. (W. T. B.
Erodnuktenmarkt Weiren loco weichend. pH. Herbst
109.03 G4. 109.95 Br., pr FErübjabr 10.72 Gd, 10.75 Br. Hafer pr. HKerbst 6, 60 Gd., 6,67 Br. pr. Frübjahr 7, 13 Gd., 7.15 Br. Hain vr. Mai- Juni 6.85 G64. 687 Br. Kohiraps pr. August- September 16 à 168. — Wetter: Trübe. Amsterdam, 13. September. (W. T. B.) Getreidemarkt (Schlussbericht). Weizen pr. November 260. Roggen pr. Oktober 167, pr. März 173.
Amsterdam, 13. September. (W. T. B.) Bancarinn 57. Antwerpen, 13. September. (W. T. B.)
Pet rolenmmarkt. (Schlussbericht) Ratüpirtes. Type weis leo 20 bez. und Br., pr. Oktober 205 Br., pr Oktober-Dezember 207 Br. per Novamhbar-Dezember 205 bez, 207 Br. Ruhig.
Antwerpen, 13. September. (W. T. B.]
Getreidemarkt (Schlussbericht). Weizen weichend. Roggen flau. Hafer träge. Gerste ruhig.
London, 13. September. (. T. B.)
An der Küste angeboten 5 Weizenladungen. — Wetter: Schön. — Havannazucker Vr. 12 227 nomiuell. Centrifugal Cuba 235.
Liverpool, 13. September. (T. T. B.)
Baumwolle. (Schlussbericht Umsatz 12000 B., davon hr zpeknulstion und Exnort 20) Ballen Anziehend. Middl. ameri- kanische Oktober - Dezember - Lieferung 52s Dezember-Jannar- Lieferung 5513, Januar-Februar Lieferung 55s s. Februar März- Lieferung 5z, März April- Lieferung 5st,es, April-Mai-Lieferung 6, Mai- Juni-Lieferung 5132 4.
Liverpool, 3. September. (V. T. B) (Offixielle Notirungen.)
Upland good ordinary 55 1s do. low middl. 53. do. n (dl. 513 16, Orleans good ordinar7 57 18, Orleans low middl. 53. Orleans middl. i516. Orleans middl. fair 65. Pernam fair 5ls 1s, Bahia fair 53 15, Macaio fair 513 18. Maranham fair 6i is, Egyptian bromn middl. 43, Egyptian brown fair 71 Egyptian brown good fair 773. Egyptian white fair 6t, Egyptian white good fair 75, Dhollerabh good middl. 33, Dhollerah middl. fair 33. Dhollerah fair 313 15, Dhollerah good fair 4, Dhollerah good 4516, Oorara fair 315/iß. QComra good tair 45153, GComra good 41, Scinde fair 35 186, Bengal fair 31, Bengal good fair 3. Madras Tinnevelly fair 4516, Madras Tinnevelly good fair 45186, Madras Western fair 3t, Madras Western good
fair 4 w )
Glasgow, 13. September. Roheisen. HKixed numbers warrants 46 sh. 4 d. bis (XV. T. B.)
46 sh. 43 d.
Paris, 13. September
Rohzucker 88 fest, loco 53,25 à 53,50). Weisser Zueker träge, Ar. 3 or. 100 Kiogr. or September 6050 pr. Oktober 60, 25. pr. Oktober-Jannar 67. 30. pr. Januar - April 6I, 30.
Paris, 13. September. (W. T. B.)
Erodnktenmarkt. Weizen ruhig. vr. September 2500. pr. Oktober 25,30, pr. Navbr.- Februar 26, 60, pr. Jannar- April 27.19. Hehl 9 Narquer ruhig, pr. September 56.10, pr. Oktober 56.80, pr No vember-Febrnar 58, 40, pr. Jannar-- April 5940. Rüböl 1uhig, pr. September SI. 50, pr. 0O0ktoer 81.75. pr. November- Dezember S175, pr. Jannar-April 82.75. Spiritus ruhig,. pr. September 50.75, pr. Oktober 51, 25, pr. November -Dezember 51,50, pr. Januar - April 52, 00.
Kew- Kork, 13. September. (XT. T. B.)
Waarenbericht. Baumwolle in Nen-Tork 10, do. in Jew-Orleant 19. Petroleum Standard white in New-Vork Si G4. do. in Philadelphia 8 Gd. rohes Petrolenm in Jew-Tork 73. do. Pipe line Certificates 1 D. 12 0. Hehl 4 D. 10 C0. Rother Winterweizen loco 1 D. 15 C., do. pr. Sept. 1 D. 143 C., do. pr. Oktober 1 D. 154 C., do. pr. November 1 D. 1883 C. HNais New) — D. 683 C. Zucker (Fair refining Muscovades) 6s 16. Kaffee (kair Rio) 9? Sebmal (Wiüleos)] 9, do. Fairbanks Sz, do. Rohe & Brotkers Sz. Speck nom. Getreidefracht 3.
Hamburg, 13. September. (Wochenbericht über Kartoffel- kabrikate von Carl Bandmann.) Kartoffelmehl und Stärke. Da sich die gehegten Hoffnungen auf eins allgemeine gute Kar- toffelernte picht allein bestärigen, sondern auch die sanguinisch- sten Erwartungen in gang ungehofftem Masse noch übertroffen werden, griff die weichende Tendenz unseres Marktes in dem ver-
flossenen Wochenrerkehre noch mehr um sich. sodass die gering-
fügigen sehr niedrig limitirten Ordres für disponible Waare nur bei eiper Einbusse von O50 MK à 1 M gegen den Preisstand der Vorwoche gedeckt werden konnten. Auch in dem Termingeschäfte rief der weitere Preisrückgang um ca. 0, 50 M keinerlei Unter- nehmungslust hervor. da das Ausland den Zeitpunkt zum Ein- greifen noch nicht für gekommen erachtet. — Dextrin: Flan. Stärkesyrup und Tranbenzueker matt. — Einfuhr seit 1, September er.: Kartoffelmebl, Stärke und Dextrin 1801 Säcke Starkesyrup 1012 Fässer, Traubenzucker 225 Sacke und 540 Risten' Notirungen: Prims Kartoffelmehl und Stärke, loco 24 00 - 25.00 , do. do. Novbr. Mai 23.50-25.75 M., Erima Derxtrin in Doppel- säcken, gelb 35.99 — 37, 0 46. Prima Dextrin in Doppelsäcken weiss 535,50 —– 375.90 46, Prima Dextrin, in Doppelsäcken. Septem- ber- März 34 — 35 M Netto comptant; Prima. Capillair-Sirrup in Exportgebinden 41/429 Be. 32,75 - 33,75. Prima Capillair · Syrup in Exportgebinden 43/440 Be. 33,75 — 34,75 , Prima Trauben- zucker, gegossen in Kisten 32. 00 – 335, 00 c, do. geraspelt in Säcken 32.00 — 3400 M 10, Decort.
Berlin, 13. Septbr. Die Narktpreise des Kartoffel-Spishitns per 10 00000 nach Tralles (100 Liter à 10M), frei Kier ins Han geliefert, waren auf hiesigem Platze
am 7. Septbr. 1883 M 56, 8S v 19) * * 3 9 ⸗ * 54.2 — 64 R . é 8 53,853. 6 218. ö. 857.6 — 63, 4 Die Aeltegten der Eanufmannsehaft von Berlin.
Wetterbericht vom 14. September 1883, S Uhr Norgens.
Barometer auf Tem ratur Stationen. . Wind. Wetter. in n. N mimeter. 50 C. = 0. Mullaghmore 765 0 4 bedeckt 13 Aberdeen 770 still Dunst 12 Christians und 774 80 2 halb bed. 16 Kopenhagen. 772 0 4 halb bed. 15 Stockholm.. 778 0X0 2 wolkenlos 16 Haparanda 776 still Nebel 11 Cork, Queens- tom.... 766 89 Dunst 185 . 764 080 2 Dunst i) 13 m' 766 0X0 2 wolkenlos 15 1 769 XO 3 heiter 13 Hamburg .. 768 XO 3 wolkig 14 Swinemünde. 769 0 4 wolkenl.“) 16 Neufahr wass. 772 0 3 halb bed. 16 Memel .... ö 3 wolkenlos 17 . . halb bed. I Münster.. 764 Xo0 4 wolkenlos 13 Karlsruhe .. 7162 XO 2 wolkig 14 Wiesbaden. 763 still bedeckt?) 15 München. 764 0 1Dunst 12 Chemnitz .. 764 080 4 heiter) 14 , 767 0 5 heiter 14 . 767 80 1ẽ bedeckt 14 Breslan- 71690 080 4 wolkenlos 13 1 7163 0 4 heiter 14 Trieana⸗ 764 0X0 4 bedeckt 19
iu. Seegang leicht. See ruhig. 3) Nachts etwas Regen. 9 Nachmittags Gewitterregen. Anmerkung: Die Stationen sind in 4 Gruppen geordnet: N Nordeuropa, 2) Küstenzone von Irland bis Ostpreussen, 3) NAittel- auropa südlich dieser Zone, 4) Südeuropa. — Innerhalb jeder- Gruppe ist die Richtung von West nach Ost eingehalten. Skala für die Windstärke: 1 — leiser Zug, 2 2 leicht. 3 — schwach, 4 — mässig, 5 = frisch. 6 — stark, 7 — steif, 8 — stürmisch. 97 – Sturm, 10 — starker Sturm, 11 — heftiger Sturm, 12 — Orkan.
Tebersieht der Witterung. Das Luftdrnckmaximum im Nordosten hat an Intensität zů genommen, während im Süden und Westen das Barometer gefal- len ist. Daher ist über Centralenropa, insbesondere in den nörd- lichen Gebietstheilen, die östliche Luftströmung aufgefrischt. Das Wetter ist trocken, vorwiegend heiter, nur im Süden vielfach trübe. Die Temperatur ist meisteus gestiegen, in Deutschland. liegt sie fast überall über der normalen. In Mitteldeutschland ist gestern Nachmittag stellenweise etwas Regen gefallen.
Deutsche See warte.
Wochen ⸗Ausweise der Deutschen Zettelbanken vom 23. August 1883. (Die Beträge lauten auf Tausende Mark.)
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗
. . . ö ladungen u. dergl. egen Gegen sa Gegen Gegen Täglich Gegen Verbind⸗ Gegen 39571] Oeffentliche Zustellung. Kae. die Wechsel. die ö die Noten · die fällige die lichkeiten die I) Lambert , n, nr, 2) Ehe⸗ . Vor⸗ gen. Vor⸗ Umlauf. Vor⸗ Verbind⸗ Vor⸗ auf Kün⸗ Vor—⸗ leute Elisabeth Schwartz und Edmund Bremen, woche. woche. woche. woche. llichkeiten. woche. digung. woche. kö 3 . Gertrud Schwartz und 1 sog 219 4 2183 315915 * 593 33 25 — 129 71 811 — A581 200 5565 3995 — — , , fee, He itei 3 L zäs zäh , is, sint , nnr ,, n ,, , gs, — g en me dnenh werteten, wirs de eäsbaämmant , r , ,, , , , , g, , , . J . , , , . gan surter an;, 330 211091 — 313 33514 3 3365 — 46s 3 3154 2716 256 5 Ausenthe lies ln, m, , nen, ,. ö hi r si zs sss = 1, i = 7 a ss 3 ' 35 . ᷣĩᷣ , 6 kö e 3 süddeutschen Banken. 22234 * 187438 132 4 691 200 * 52 49732 * 2008 17864 375 142 * 7 Schiffers, mit dem Intra je auf eme n . Summa. I52 797 * 48646 Gs TSC TGIs Sßs.— TS 5 ST s- — 48111 232 9 4 1112275 45 8977 — S535 lasses der zu Aachen verlebten G heleute Wilhelm
Theater.
Königliche Schauspiele. Sonnabend: Opern-
baus. 178. Verstellung. Die lustigen Weiber von Windsor. Kaꝛnisch⸗ phantastische Oper in
Fran Venns.
3 Akten, nach Shalespeare s gleichnamigem Lustspiel mann. gedichtet von OH. S. von Mosenthal. Musik von Amerikanssches
DO. Nicolai. Tanz vort Hoguet. (Frl. Beeth, Fr. Lammert, Frl. Driese, Hr. Fricke, Hr. Betz, * Rothmühl. Anfang 7 KUhr.
Sckhauspielhaus. 175. Vorstelling. Alexander in Korinth. Schauspiel mit Musik in 7 Akten von Friedrich Bodenstedt. Tanz von P. Taglioni. 6 gesetzt von Direktor Deetz. Anfang 7 Uhr.
Sonntag: Opernhaus. 179. Vorstellung. Der Rattenfänger von Hameln. Oper in 5 Akten. Dichtung (mit Zugrundelegung der Sage und der Fabel von J. Wolffs gleichnamiger Aventiure⸗) xon Friedrich Hofmann. Musik von Victor E. Neßler. In Scene gesetzt vom Tirektor von Strantz.
An fang 65 Uhr. Schauspielhaus. 177. Vorstellung. Die Schan⸗ spieler des Kaisers. Schaufpiel in 4 Akten von Vorher: Echtes Gold wird
Karl Wartenburg. klar im Feuer. Gin Sprichwort ron Emanuel Anfang 7 Uhr. *
Borgmann.
des Figaro.
Prephet.
Geibel.
NMalluer-Iheater. Sonnabend: 3. 1. Male:
Eine tolle Fahrt. Posse in 3 Akten nach einem vorhandenen Stoffe von A. Kerntner.
Katzer.
lictoria-Iheater. Sonnabend: Z. 239. M.:
Residenz - Theater. Sonnabend: Zum 1. M.: Mein Kumyan. Charakterbild Bartley Campbell. fassers in Scene gesetzt von Emil Neumann. neuer Dekorationen, gemalt von den Herren Gebr.
Kroll's Theater. Sonnabend: Die Hochzeit
Bei günstigem Wetter vor und nach der Vorstellung, Abends bei brillanter Beleuchtung des Sommer gartens Großes Doppel ⸗Concert. Anfang 53, der Vorstellung 69 Uhr.
Sonntag:; Vorletzte Sonntags-⸗Opernvorstellung. Gastspiel Anton Schott. Zum letzten Male: Der
Billets sind schon jetzt zu haben an der Kasse und den bekannten Verkaufsstellen.
Ausstebende Abonnementebillets haben bis Schluß der Opernsaison Gültigkeit.
BFelle- 4Alliance- Theater. Sonnabend: Benefiz für die Wiener Duettisten, Herren Schmutz und Im Sommergarten: Borletztes Auftreten der Herren Schmutz und Katzer (mit neuem , , Walther Kröning und der Tyroler Gesellschaft F.
Illumination
J . preise: J. Parquet 1 4M u. s. w. Direktion Emil Neu⸗ (erts 6, der Vorstellung7 Uhr. in 4 Akten von Unter Mitwirkung des Ver— Mit
der des Wallner ⸗Theaters.
Anfang 7 Uhr, Ende 983 Uhr.
durch 20000 Gasflammen. Im Theater: Steffen Langer aus Glogan. Lustspiel in 5 Akten von Charl. Birch-Pfeiffer. Halbe Kassen⸗ Anfang des Con⸗
Sonntag: Erstes Ensemble⸗Gastspiel der Mitglie⸗ d heaters. Neu einstudirt: Familie. Volksstück mit Gesang in 3 Akten von J. Stinde und G. Engels. Musik von G. Michaelis. Im Sommergarten: Doppel⸗Concert. treten der Sängergesellschaften u. s. w.
Schwartz und Eva, gebornen Steinmetz, und laden den Beklagten zur mündlicken Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Aachen auf Mittwoch, den 17. Oktober 1883, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufferderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Aachen, den 4. September 1883. Bernards, Assistent. Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
Ihre
Letztes Auf⸗
Nalhalla-Qperetten- Theater. Sonnabend: — Zum 5. Male; Die Tochter des Tambonrmajor. Operette in 3 Akten von Duru und Chivot. Musik von Jacgues Offenbach. Kasseneröffnung 6 Ubr,
3985744 Aufgebot.
Die Louisenstädtische Volksbank, eingetragene Ge— nossenschaft zu Berlin, Köpnickerstraße Nr. 110, hat das Aufgebot eines am 17. Mai 18583 von Behmer
Berlin).
Geboren: Ein Sohn: Hrn.
horn (Brebain). — Assessor Dr. Doppel ⸗ Concert.
Hrn. Pastor Köhn (Ducherow).
Pitzinger jun. Brillante! hagen).
Fanmtilien⸗ t achrichten.
Verlobt: Frl. Clisabeth Wilmanns mit Hrn. Konsistorial · Assessor Dr. Wilhelm Caspar (Ber⸗ lin). = Frl. Hedwig Stengel mit Hrn. Lieutenant und Adjutanten Ferdinand v. Klitzing (Staßfurt
(Drenzig bei Reppen). — Hrn. Hauptmann v. Eich⸗ ; Eine Tochter: or 1 Steinmetz (Zwickau). — Hrn. Premier Lieutenant Hans v. Schack (Berlin). —
Gestor ben: Hr. Pastor Hermann Sander (gCauen⸗
jun. & Cie. in Berlin an eigene Ordre auf den Barmer Bankverein, Hinsberg, Fischer & Cie. in Barmen gezogenen, an die Antragstellerin gerirten, drei Monate nach dato fälligen Wechsel über 100 M beantragt. Der Inhaber dieser Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 9. Mai 1884, Vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Wertherstraße Nr. 32, Zimmer Nr. 1, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und den Wechsel vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklũä⸗ rung der Urkunde erfolgen wird. Barmen, den 29. August 1883.
Königliches Amtsgericht. V.
Pastor Ließ
Hrn.
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öniglich Preußischer S
Deutscher RNeichs⸗Anzeiger
und
taats⸗Anzeiger.
Zas Abonnement heträgt 4 MÆ 50 8 ür das Rerteljahr.
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AZnstrtionsprris für den Raum einer Arnckzeile 30 *
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2 , — Ale Post-Anstalten nehmen Bestellung an;
für Berlin anßer den Rost Anstalten auch die Ezpe⸗
dition: 8 W. Wilhelmstraße Nr. 32.
M 217.
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Berlin, Sonnabend,
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Geheimen Hofrath Rothert, Vorsteher des Chiffrir—⸗ Bureaus des Auswärtigen Amtes, den Königlichen Kronen⸗ Orden zweiter Klasse zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst J. dem bisherigen Großherzoglich badischen außerordentlichen Gesandten 2. enn ef r en Minister an Allerhöchstihrem Hofe, Wirklichen Geheimen Rath und Kammerherrn Freiherrn von Tuürckheim das Großkreuz des Rothen Adler⸗Ordens zu verleihen.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Domänenpächtern Ober⸗Amtmann Gründler zu eidchen, im Regierungsbezirk Stettin, und Ober-Amtmann Ser in Tiefensee, im Regierungsbezirk Breslau, den Charakter als Amtsrath zu verleihen; sowie der Wahl des Gymnasial⸗Direkiors Dr. Babucke zu Bückeburg zum Direktor des Gymnasiums und Real⸗ Gymnasiums zu Landsberg a. W. die Allerhöchste Bestätigung zu ertheilen.
IJ. Geset, betreffend die Befugnisse der Strombauverwaltung 6 den Üferbefitzern an öffentlichen Flüssen.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.
verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages, für den gesammten Umfang der e m was folgt:
Dieses Gesetz findet Anwendung auf alle öffentlichen Flüge, so⸗ weit , Erg nn. reicht. Ueber die Schiffbarkeit im Sinne diefes Gesetes entscheidet im Zweifelsfalle mit Ausschluß des Rechts= weges, jedoch vorbehaltlich des Rekurses an den zuständigen Minister, der Ober⸗Präsident. 82
Vor Feststellung der zur et noch nicht endgültig festgestellten Pläne zur Regulirung ge fer Flüsse sind die Betheiligten zu
hören. ö ; Dasselbe gilt von der Abänderung endgültig festgestellter Pläne.
Die Anhoͤrung der Betheiligten kann in solchen Fällen unter⸗ bleiben, in welchen die Ausführung der Regulirung nicht ohne über⸗
wiegenden Nachtheil für das e,, enn ausgesetzt werden kann.
Auf Anordung der Strombauverwaltung haben die Uferbesitz er gegen Entschädigung zu den im öffentlichen Interesse anzulegenden Deckwerken, Buhnen, Koupirungen oder anderen Stromregulirungs- Werken den erforderlichen Grund und Boden, sowie die nöthigen Arbeitsplätze zur Benutzung einzuräumen, die Anfuhr, das Aufsetzen und Lagern der Baumaterialien und einen bestimmten Zugang der Arbeiter und des Auffichtspersonals zu den Arbeitsplätzen, sowie die Entnahme der erforderlichen Erde und den Anschluß der Werke an das Ufer zu gestatten, ö. .
In ,. Weise sind sie verpflichtet, das Aufstellen von Vor⸗ richtungen zum Räumen des Flußbeites, das Ablagern, Bearbeiten und die Abfuhr geräumter Hölzer und anderer versunkener Gegenstände zu gestatten. . ; k
Die Entnahme von Erde und die Anfuhr von Materialien über die Ufergrundstäcke ist nicht in Anspruch zu nehmen, sofern das Be⸗ dürfniß anderweit ohne unverhältnißmäßige Kosten befriedigt werden kann. ; 3 Durch die Entnahme von Erde darf die bestehende Uferhöhe nur mit Zustimmung des Uferbesitzers verringert werden, sofern dadurch das Uebertreten des . ij die angrenzenden Ländereien früher, als bisher, herbeigeführt wird. ;
⸗ 39. Abfluß k Gräben darf ohne Genehmigung der Interessenten nicht gehindert a .
Der r ch , (8. 3) muß die An⸗ börung der betheiligten Uferbesitzer vorausgehen. Ber Uferbesitzer ist mit Ausnabme der Fälle, in welchen es sich um Einräumung von Grund und Boden zur Anlegung von Deck⸗ werken, Buhnen, Koupirungen oder anderen Stromregulirungswerken handelt, befugt, die Entscheidung des Landraths, in Stadtkreisen der Srtepolizeibehörde (in Hannover der betreffenden Obrigkeit), über den eden fg h und * , n. der der Strombauverwaltung einzu⸗ äumenden Rechte zu beantragen. - ; ; Gegen diefe Entscheidung steht beiden Theilen innerhalb zwei Wochen nach der Zustellung die Beschwerde an den Regierungs⸗ Präsi⸗ denten zu. ö. . ; 6. bi Strombauverwaltung kann in Fällen, in welchen die Aus⸗ führung nicht ohne überwiegenden Nachtheil für das Gemęinwesen ausgesetzt werden kann, die ihr im S. 3 eingeräumten Befugnisse aus⸗ üben, Obwohl von dem Uferbesitzer die Entscheidung des Landraths beantragt ist.
8. 6. ; Anlandungen, welche in Folge von Anlagen der in 8. 3 gedachten Art * es hm Demjenigen, an dessen Ufer. sich dieselben an⸗ gesetzt haben, nach denselben Grundsätzen, wie die sich von. selbst bildenden Anlandungen; der Uferbesitzer darf jedoch, vorbehaltlich der Bestimmungen des §. 6, nicht ohne Genehmigung der Strombau⸗ verwaltung in den Besitz der so entstehenden Anlandungen treten. Die Strombauverwaltung ist berechtigt, die gedachten An⸗ landungen, mögen sie in Zukunft entstehen oder bereits entstanden
den 15. September, Abends.
1883.
sein, auszubilden und soweit zu befestigen, daß sie ohne Nachtheil * den Eee mit Vorbehalt der Vorschriften der S8. 7 und 16 benutzt werden können. 8. Zwecke tritt der Staat in den in die Nutzung d ᷓ * Desi a ndn e 6 n, jedoch die Verbindung mit dem Fluffe selbst und dessen ö. soweit eg seine wirthschaftlichen Inter⸗ essen fordern, gestattet werden. ;. ; ö 3 kid känstlichen Anlandungen vor öffentlichen Fähren, An landerlaͤtzen u. f. w., so hat die Strombauverwaltung deren Aus bildung und demnächstige Freigebung möglichst zu beschleunigen, auch Fürsorge für zweckent prechenden i m Faͤhre zu treffen. Im 6 einer ,, sst bei gleichem Gebot dem Ufer⸗
sitzer der Vorzug zu geben. ; a bent g e r ht dem Uferbesitzer zu; die Ausübun desselben unterliegt sedoch, abgesehen von den Vorschriften der Jagdpolizeigesetze, der Beschränkung, daß die Strombauverwaltung das Betreten der Anlandung zu verbieten berechtigt ist. ; 1 Sobald das im 5§. 5 bezeichnete Ziel erreicht ist, die zur Er⸗ reichung desselben erforderlichen ' Seitens der Strombau verwaltung eingeftellt sind, oder die Strombauverwaltung von der ihr gemäß S§. 5 Absatz 2 zustehenden Befugniß nicht Gebrauch macht, steht dem Uferbesitzer das Recht zu, gegen Erstattung des Werths der durch die Anlagen entstandenen Anlandung in den Besitz derselben zu treten. Der zu erftattende Betrag darf die vom Staate aufgewendeten Kosten icht übersteigen. ö [ . dem Staate zu erstatten ist, wird in Ermange⸗ lung gütlicher Einigung im schiedsrichterlichen Veifahren festgestellt. Die Zahl der Schiedsrichter und die Personen derselben werden, so⸗ fern die Parteien sich darüber nicht einigen, auf schriftlichen Antrag des einen Theils und nach Anhörung des anderen von dem Kreis⸗ ausschuß (Stadtausschuß) und in denjenigen Provinzen, für welche das Gefetz über die Organisation der allgemeinen Landesverwaltung vom 26. Juli 1880 (Gesetz Sammlung Seite 291) nicht gilt, von der im S. T bezeichneten Behörde des Bezirks, in welchem das Grund⸗
ic geen 6. e e, Eren hervorgerufenen Kosten tragen die Parteien za 6, ß
* ke (6. 3) als solch So lange die Stromregultrungswerke (58. 3) als solche vom Stack a n werden, ist * Strombauverwaltung berechtigt, jede Benutzung der anstoßenden Anlandungen (88. 5, 6, welche diesen Werken schädlich werden könnte, zu unterfagen.
§. 8. . ie Strombauverwaltung ist berechtigt, gegen Entschädigung, nach isn der betheiligten Uferbesitzer, Anlandungen, Sandbänke, Felfen, Infeln oder vortretende Uferstrecken abzutreiben oder sonst zu beseitigen, wenn dies nach dem endgültig festgestellten Regulirungs⸗ plane zur Beförderung der Schiffahrt, zur Viederherstellunz des ordentlichen Laufes des Flusses oder im Interesse der Landeskultur oder der öffentlichen Sicherheit erforderlich ist, ö
Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach den Ss, 8 bis 10 und 13 des Gefetzes über die Enteigaung von Grundeigenthum vom II. Juni 1874 (Gesetz Sammlung Seite 221).
Die Entschaͤdigungssumme ist an den Eigenthümer des Grund ⸗ stäcks zu zahlen. Wenn jedoch vor der Zahlung Nutzungs, Ge⸗ brauchs. oder Servstutberechtigte, Pächter oder Miether des be⸗ feitigten Terrains der zahlenden Kasse durch einen Gerichts vollzieher eine Erklärung haben zustellen lassen, daß sie aus der Entschädigung?⸗ fumme Ersatz ihres Schadens beanspruchen, sowie in den durch 8. 37 Äbfatz 1 Nr. 2 und 3 4. a. O, bezeich neten Fällen ist die Entschädi⸗ gungssumme zu hinterlegen. Der 8. 37 Absatz 2 und 3 und §. 38 4. a. O. finden Anwendung.
IJ rmangelung gütlicher Einigung wird die Höbe der in den gan c, 89 . ö zu gewährenden Entschädigung auf Antrag des einen oder des andern Theils von dem Kreisausschuß (Stadt⸗ ausschuß) und in denjenigen Provinzen, für welche das Getz über die Organisation der allgemeinen Landes verwaltung vom 26. Juli 1886 nicht gilt, von der in §. 4 bezeichneten Behörde auf Grund vollständiger Erörterung zwischen den Parteien und, soweit dies er— forderlich erscheint, fachverständiger Abschätzung durch Beschluß fest⸗
fetzt. . ; gelets hy, durch dieses Verfahren entstehenden baaren Auslagen fallen
Fiskus zur Last. ;
9 8 . Kl luß steht binnen neunzig Tagen nach der Zu— stellung beiden Theilen der Ren h, offen.
Die Bepflanzung oder anderweitige Befestigung, sowie die gänz— liche oder 5 Beseitigung dieser Grundstücke 6g. 6 und 8) unterliegt der Genehmigung der Strombauverwaltung. Letztere kann verlangen, daß der Besitzer dieselben mit Weiden bepflanze und die Weidenpflanzung unterhalte. Wird der Aufforderung nicht innerhalb der gestellten Frist entsprochen, so ist die Strombauverwaltung be rechtigt, die e n beziehungsweise die Unterhaltung der
anzung selbst vorzunehmen. , ; 91 3 de. 86 steht ihr die Nutzung solcher Pflanzungen mit der Maßgabe zu, daß der die gemachten Aufwendungen etwa über⸗ steigende Ertrag dem Uferbesitzer zu überweisen ist. Rechnung legung
nicht statt.
. ne e stzer ist die Unterhaltung und Nutzung der Pflan⸗ zung wieder zu überlassen, wenn er die durch die Nutzung nicht ge⸗ deckten Aufwendungen erstattet und die künftige ordnung mäßige Unterhaltung, nöthigenfalls unter ausreichender Sicherstellung, über
nimmt. §. 11.
etreten aller Anlandungen, Sandbänke, Inseln, sowie der 6. ar das Setzen von Stations und Festpunktsteinen, sowie von Le f ie. und sonstigen Merkzeichen ist den Beamten und den mit Legitimation derselben versehenen Beauftragten der Strombau⸗ verwalfung zu dienstlichen Zwecken jederzeit gestattet. Soweit nicht Gefahr im Verzuge ist, hat dem Setzen der Merkzeichen 2c. die An⸗
hörung der Besitzer vorauszugehen.
Entsteben durch die erwähnten Handlungen Beschädigungen, so hat der Uferbesitzer auf Ersatz des Schadens Anspruch.
§. 12. ̃ Für Abspülungen und Beschädigungen der Ufer, welche durch die ö werden, hat der Staat Ersatz zu leisten, auch wenn dieselben nicht beabsichtigt waren. . . Ersatz kann nicht beansrrucht werden, sofern die Abspülung bei Erfüllung der den Uferbesitzern obliegenden Pflicht zum Uferschutz ab⸗ gewendet worden wãrrr. . . Im Verwaltungswege ist, soweit dies thunlich, Fürsorge dafür zu treffen, daß durch entsprechende Vorrichtungen dem in Folge von Strombauwerken entstehenden, im Regulirungsplane nicht vorge⸗ sehenen Abbruch der Ufer vorgebeugt werde, und daß da, wo solcher dennoch stattfindet, gegen weitere Beschädigung Schutz maßregeln ergriffen werden. 9
Zur Ausübung der der Strombauverwaltung in diesem Gesetze beigelegten Befugnisse sind deren Lokalbaubeamten zuständig. .
Gegen die von ihnen getroffenen Anordnungen findet unbeschadet der im 8. 4 vorgesehenen Entscheidung des Landraths ꝛc, die Beschwerde in den Bezirken der Rhein-, Elb und Oder⸗Strombaudirektion an den Ober⸗Präsidenten der Rheinprovinz, beziehungsweise von Sachsen und Schlesien, im Stadtbezirke Berlin an den Ober Prãsidenten, im ebrigen an die Regierungs- Präsidenten bezw. Landdresten, gegen den auf die Beschwerde erlaffenen Bescheid unter den Voraussetzungen des 5§. 63, Absatz 3 und 4 des Gesetzes über die Organisatien der allgemeinen Landesverwaltung vom 26. Juli 1880 (Geseßz · Sammlung Seite 251) innerhalb zwei Wochen die Klage bei dem Ober · Verwaltungs gericht oder die zustãndigen Minister statt. . 3 ;
Zu den Anordnungen im Sinne dieses Paragraphen. 9 auch die Beschlüßse darüber, ob die Voraussetzungen für die Besitz— übertragung nach 8. 6 als vorhanden anzuerkennen sind.
S. 14. .
Wer ohne Genehmigung der zuständigen Behörde oder unter eigenmächtiger Abweichung von dem genehmigten Ausführungsplane Anlandungen, Sandbänke, Felsen, Inseln oder vortretende Uferstrecken, letztere, soweit deren Abtrelbung in den endgültig re Regu⸗ lirungsplänen vorgesehen ist, bepflanzt oder anderweitig efestigt, ganz oder theilweise befeitigt oder künstliche Anlandungen ungeachtet der Unterfagung durch die zuständige Behörde in einer den Stremregu— lirungswerken schädlichen Weise benutzt, wird, sofern er nicht nach den allgemeinen Strafgesetzen eine höhere Strafe verwirkt, mit Geld⸗ strafe Kis zu einhundertfünfig Mark oder Haft bestraft. Die Strombauverwaltung ist befugt, die Beseitigung nicht ge⸗ nebmigter Anpflanzungen der gedachten Art anzuordnen. Für den Fall, daß der Unternehmer die Beseitigung innerhalb der ihm be⸗ stiminten Frist nicht seinerseits bewirkt, ist die Strombauverwaltung befugt, die Beseitigung auf Kosten des Unternehmers zu bewirken.
§. 15.
Insoweit die für einzelne Landestheile geltenden Mattrien betreffen, welche Gegenstand dieses Gesetzes ieselben außer Kraft. 1 . ⸗ ehe . ten über die Pflicht zur Aufnahme der Baggererde und des Schlammes bleiben jedoch mit der Maßgabe in Kraft, daß den Uferbesitzern für die ihnen zu Zwecken der Strombau- verwaltung obliegenden Duldungen und Leistungen Entschädigung zu gewähren ist. . .
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. .
Gegeben Schloß Babelsberg, den 20. August 1883.
(L. S.) Wilhelm. Maybach. Lacius. Friedberg. von Bottticher. von Scholz. Graf Hatzfeldt. Bronsart von Schellendorff.
Beschwerde an den
Vorschriften sind, treten
J J . betreffend die Aufhebung der Ufer Ward und her ren, ng für das Herzogthum Schleien und
die Graffchaft Glatz vom 12. September 1765. Wir Wilhe lm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages der ie. was folgt: ö ,. Ufer⸗, W. und Hegungsordnung für das Herzogthum Schlefien und die Grafschaft Glatz vom 13. September 1763 und das Gesetz vom 11. April 1872 (Gesetz Sammlung Seite 375) wer⸗ den aufgehoben. . . Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Schloß Babelsberg, den 20. August. 1883. (L. S.) 5 Maybach. Lucius. Friedberg. — von Boetticher. von Scholz. Graf Hatzfeldt. Bronfart von Schellendorff.
Ministerium der geistlichen, Unterricht s⸗ und Medizinal⸗Angelegen heiten.
Der Privatdozent in der philosophischen Fakultät der . ihn. Philipp Bertkau, ist zum außer⸗ ordentlichen Professor in derselben Fakultät ernannt worden.
Der praktische Arzt Dr. Hermann Koeppe zu Torgau ist zum Kreis-Khysikus des Kreises Torgau, und ;
der seitherige Kreis⸗Wundarzt Dr. Hermann Gerson zu Filehne zum Kreis-Phyfikus des Kreises Czarnikau ernannt
worden.