1887 / 54 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 04 Mar 1887 18:00:01 GMT) scan diff

Dentsches Reich.

Bekanntmachung, betreffend die technische Einheit im Eisen— bahnwesen. Vom 17. Februar 1857. In Gemäßheit des vom Bundesrath in der Sitzung vom 16. Dezember 1885 gefaßten Beschlusses werden nachstehend die zwischen dem Deutschen Reich, Frankreich, Italien, Oester—

reich, Ungarn und der Schweiz vereinbarten Bestimmungen, technische Einheit im Eisenbahnwesen, ver⸗

betreffend die öffentlicht. Marxi⸗Mini⸗ mum mum . mm mm eise, zwischen den inneren Kanten der Schiene 9 soll bei den nach dem Inkrafttreten dieser Bestimmungen neu zu legenden

auf geraden Strecken nicht unter.

schließlich der Srurerweiterung,

Artikel II.

Das Rollmaterial der Eisenbabnen darf, den folgenden Bestimmungen entspricht, a seiner Bauart von dem interna: ionalen V

usgeschlossen r n.

(Die biern ngege rimal⸗ und Minimal maße gelten soweohl fl ereits hergestellte als für das neu berzustellende? Vorbebalt jedoch der besonderen in Klamme eigefügten Maße, welche

M . ssig erklärt werden, das se Bestimmungen in Kraft

iwunkte

in . treten, schen g K ind neu zu erbauender Güterwagen

i J eine Anwendung auf

en

zu geben.

* M psrt - nS* 5§ꝰ. 2. Abltand

zwischen den inneren Fläͤ J , Die zur Zeit vorhandenen Wagen der französischen Staatsbahnen und französischen Wesibahnen, bei welchen der Abstand der Räder einer Achse mehr als 1366 mm beträgt, ohne jedoch 1370 mm zu Überschreiten, werden bis zum Ende des Jahres 18983 zum Uebergang auf die Bahnen der betheiligten Staaten unter der Bedingung iugelassen, daß die Entfernung von Außenkante zu Außenkante der Spurkränze (5. 5) nicht weniger als 11068 mm und nicht mehr als i422 mm ist. Es besteht jedoch leine Verpflichtung, solche Wagen in Zuge mit Personenbeförderung einiustellen. ö Breite der Radreifen oder der dieselben er— heile J ässiges Minimum für bestehe zedingung, daß der Abstand d 1360 mm betrage J S. 4. Spielraum der Spurkränze, nach der Gesammt—⸗ verschiebung der Achse gemessen, bei Annahme einer M 8. 5. Entfernung von Außenkante zu Außenkante der Spurkränze, gemessen 10 mm unterhalb der Lauf— fläche der keiden Radreifen, bei 1500 um Entfernung J i: F.ä.6. Höhe der Spurkränze bei normaler Stellung der Räder auf geradem, horizontalem Geleise, von Schienenoberkante vertikal gemessen J 8. 7. Stärke der Radreifen der Wagenräder, im schwächsten Punkte der Lauffläche gemessen? . S 8. Schalengußräder sind im internationalen Verkehr unter nicht mit Bremsen versehenen Güterwagen zulässig. Anmerkung: Es besteht keine Verpflichtung, Wagen mit Schalengußrädern in Züge einzustellen, welche mit einer größeren Fabrgeschwindigkeit als 45 m in der Stunde befördert werden. S. . Elastische Zug⸗ und Stoßapparate müssen an beiden Stirnseiten der Wagengestelle angebracht fein Diese Bestimmung findet keine Anwendung auf Güter— wagen, die für spezielle Transporte verwendet werden. X10. Höhenlage der Buffer bei leeren Wagen, von Schienenoberkante bis zur Mitte der Bufferscheibe vertikal gemessen. J 1065 1020 Zulässiges Maß für bestehendes Material (1070) Ein Minimum wird für bestehendes Material nicht festgesetzt. K. II. Höhenlage der Buffer bei größter Belastung d . 940 Zulãssiges f (900)

einer Achse, gemessen er Radreifen oder der die⸗

ndes Material, er Rãder (5. 2)

3

sind, sollen entweder

Maxi Mini⸗ mum mum mm Mm

bei welchen die Höbenlage der Buffer weniger als 0 mm beträgt, in Züge mit Personenbefõrderung einzustellen. X12. Abstand der Buffer, von Mitte zu Mitte 4 der Scheiben eines Buff erpaareedd 1760 1710 Für Fabrzeuge, bei welchen der Abstand der Buffer gerigger ist als 1720 mm, muß der Durchmefer der Buffersckeiben (3. 13) mindestens 350 mm betragen. Zulässige Maße für bestebendes Material. S. 13. Durchmesser der Buffersckeiben . Zulãssig kd

5. 14.

(63565)

Buffern parallel mit der Läng

gemessen, ju beiden Seiten des Zughakens, n diesem und dem Rande der Bufferscheibe, in inimalen Breite von 400 mm

ir 1 VB . J .

Personenwagen (4530) 1 (430) (223)

8. 15. Länge der Kurpelungen, von der Stirnfeite des Buffers bis zur Innenseite des Einbängbugels, bei ganz gestreckter Kuppelung gemeñen ö

Für kestehendes Material werden keine Maße fest⸗ gesetzt.

8. Kleiner Durchmesser des Querschnitts der elungz bügel (Einhängbügel, am Berübrunggpunkte k iges Maß für bestehendes Gũterwagen.

Personenwagen. 5. Sicherheitskuppelungen. Alle Eisenbahn—= zeuge sollen an jedem Kopfende mit einer oder zwei beit kuxpelungsvorrichtungen verseben sein, um bei en der Hauptkuppelung die Trennung des Zuges zu verhüten. Die kis jetzt allgemein vorgeschricbenen Nothketten können mitbin durch eine centrale Sicher⸗ beitskuxpelung ersetzt werden. Immerbin sollen der⸗ artige Vorrichtungen die Verbindung mit Eifenbahn—

16.

*

fahrjeugen, welche mit Notbketten vderfeben sind, ge⸗

statten.

8. 19. ‚Abstand der am tiefsten herabbängenden Theile der nicht angezogenen Kurpelunzen über Schienen— oberkante, bei vollbelasteten Wagen, fofern dis Kuppe⸗ lungen nicht aufgehängt werden können w

8. 20. Jeder Personen oder Güterwagen muß mit Tragfedern versehen sein.

S. 21. Die Bremskurbeln müssen so eingerichtet sein, daß sie beim Anziehen der Bremsen nach rechts

(da h, in gleicher Richtung wie die Zeiger einer Uhr)

gedreht werden.

S8. 22. Die Bremsersitze an den Güterwagen müssen so konstruirt sein, daß, wenn zwei derselben einander gegenüberstehen, die volle Vorderfläche der Bremsersitze hinter der eingedrückten Bufferfläͤche zuräcksteht.

Horizontaler Abstand der Vorderfläche von der Stirnebene der Buffer

Für bestehendes gesetzt.

§. 23. Wagen, welche wegen ihrer Querschnittmaße auf einer Bahnstrecke nicht verkehren foönnen, werden vom internatignalen Verkehr ausgeschlossen. Die bezüg⸗ lichen Vorschriften der Bahnverwaltungen sind den' be— theiligten Staaten bekannt zu geben.

S. 24. Jeder Wagen muß nachstehende Bezeichnungen tragen:

I) die Eisenbahn, zu welcher er gehört;

2) eine Ordnungsnummer;

6) die Tara oder das Eigengewicht des Fahrzeuges nach der letzten Gewichtsaufnahme, einschließlich Räder und Achsen;

4 die Tragfähigkeit oder das Maximal ⸗Ladegewicht; Personenwagen sind ron dieser Bestimmung ausge⸗ nommen;

5) den Radstand, wenn derselbe über 4509 mm beträgt; diese Bestimmung bezieht sich blos auf neu zu

Material' wird kein' Mai fest⸗

erbauendes Material;

() eine spezielle Angabe, im Falle die Achsen radial verstellbar sind.

S. 25. Die Schlösser der dem internationalen Verkehr dienenden Personenwagen, insofern die Thüren dieser Wagen überhaupt mittelst eines Schlüssels verschlieỹ bar dem einen oder dem anderen der beiden Schlüsseltvpen entsprechen, welche in beiliegender Zeichnung des Doppelschlüssels dargestellt sind.

Die vorstehenden Bestimmungen treten am J. April 187]

in Kraft.

Berlin, den 17. Februar 1887. Der Reichskanzler. von Bismarck.

Doppelschlüssel

für die dem internationalen Verkehr dienenden Personenwagen.

Mime mm, =

.

eingeschriebenen

75

8a . * ‚— 53x 8 2 8 . J Gerader Cheil.. *. e, nm,, o == —— *

Maße sind Millimeter.

S0 (1700) 340

Nichtamtliches.

Preuszen. Berlin, 4 März In der gestrigen (1) Sitzung des Reichstages überaahm der Alters-Präsiden: Abg. Dr. Graf von Moltke den Vorsitz mit folgenden Worten

Meine Herren! Nach S8. 1 der Gesckäftsordnung soll bei Beginn einer neuen Legislaturpericde der älteste anweiende Abgeordnete dor⸗ läufig die Leitung der Geschäfte übernebmen. Ich bin geboren im Jahre 18309. Ez wird wobl Niemand älter sein als ich?. 6Gz ir nicht der Fall. Ich übernebme daher für jetzt das Alters · Prãsidium und eröffne die Sitzung. Ich bitte zunächst die Herren Abgg. Grat Kleist, Dr. von Kulmiz, Graf Schoenborn und Goldschmidt, vorlãuñg das Amt der Schriftführer zu übernebmen. .

Der Alters⸗Präsident ließ den Namensaufruf voll;iehen, welcher die Anwesenheit von 253 Mitgliedern ergab. Das Saus

der Ge⸗ deutschen

btheilungen er—

. werde, der Rei . iner gewissen geringeren Zahl stimm— fähig. Das sei aber nur der Fall, wenn der Reichs tag beisammen sei. Der Reichstag sei die Versammlung der von der Verfassung festgesetzten Zahl von Abgeordneten, und solange nicht alle Wahlksrper iht Wahlgeschaft beendet hätten, könne von einer Berufung des Reichstages nicht die Rede sein und von einer Thätigkeit desselben noch weniger. Er glaube deshalb, daß man mit dem Geschäft nicht weiter gehen könne, bevor die Stichwahlen beendet seien. Indessen habe er zur Zeit einestheils nicht die Absicht, dieser Anschauung ihre praktische Folge zu geben. Es genüge ihm, dies hervor⸗ gehoben zu haben, daß nicht ohne Widerfpruch dieser Vorgang stattsinde und daß man für die Felge aus einem derartigen Vorgang nicht Konseguenzen ziehe. Hierauf erwiderte der Staats-Minister von Boetticher: Meine Herren! Der Herr Vorredner kat sich dahin aus— gesprochen, daß er an die Berufung des Reickstages auf den heutigen Tag weitere Praktiscke Folgen nicht knüpfen will, und das ist fehr klüglich von ibm gebandelt. Denn in der That, ich wüßte auch nicht, was jür praktiiche Folgen sich daran knürfen könnten Wenn aber aus den Ausführungen des Herrn Vorredners sich ein gewisser Vor⸗ wurf ergab, daß Sr. Majestãt dem Kaifer angerathen ist, den Reichs tag auf den 3. März vor Feststellung des Wahlergebnisses in den S berufen, jo muß ich diefen Vorwurf allen das Entschiedenste zurückweisen. Ein solcher Verwurt ist durchaus unbegründet, und weit entfernt daron, daß das Vorgeben Sr. Masestãt des gaiserss eins abfãällige Kritik herausfordert, sollte der Reichstag und das deutscke Vel dank⸗ bar dafür sein, daß die Fristen abgekürzt werden und daß die Mög— ichkeit gegeben ist, schnell und rasch, wie es in der heutige Erxõffnungẽ ; rede gesagt ist, sowohl das Gesetz über die Friedens prasenzstorke des Deerts als auch den Reichshauzbalts-Etat vor dem J. April d. J. festzustellen. Ich nehme diefen Dank fuͤr die Kaiserliche?

den nach

in ; vorzubringen Reichstag ge am 21. Februar, das

gebniß ist am 24. 3 festgestellt. Wollten wir warten,

z die 52 Stichwablen, die sich bei diesem Wahlergebniß als noth— . auc absolrirt sind, würden wir bis

e Mitte des Monats März; gekommen sein, bevor wir den Reichstag hätten berufen können. Ich bestreit a5 eine Nöthigung dazu vorlag; denn sobald die Mehrheit der gewäblten Vertreter des Reichs kien versammelt ist und der Reichstag ordnungs mäßig von Sr. Majestãt dem Kaiser berufen ist, hat der Reichstag die Pflicht, an seine Ge⸗ schäfte zu geben.

Der Abg. Richter bemerkte: Der Minister habe sich in einer Weise auf Se. Majestat den Kaiser bezogen er habe von Vorwürfen gesprochen, die gegen den Kaiser hier erhoben würden daß er (Redner) nicht umhin könne, sich dagegen zu verwahren. Diese Art, gleich bei Beginn der Berathungen den Kaiser hier in die Diskussion zu ziehen, beweife nur, daß die Minister sich in ihrer eigenen Stellung für zu schwach erachteten; daß sie ihre sachlichen Gründe für so schwach hielten, daß sie glaubten, durch eine feierliche Berufung auf den Kaiser sich decken zu können. Man könne ja' ver— schiedene Gründe der Zweckmäßigkeit dafür geltend machen, daß der Reichstag möglichst in die Lage komme, den Reichs⸗ haushalts-Etat bis zum 1. April festzustellen; die Mehrheit könne auch ihrerseits Gründe der Zweckmäßigkeit anführen, um die Militarvorlage möglichst schnell fertig zu stellen. Es sei das aber überhaupt keine Zweckmäßigkeits-, fondern in erster Linie eine Rechtsfrage. Dieser Rechtsfrage müßten sich alle Zwecmaßigleit zr uickiichten unterordnen. Die Bestimmung der Verfassungsurkunde, wonach zu gültigen Beschlüssen die Anwesenheit der Mehrheit erforderlich sei, setze voraus, daß überhaupt ein Reichstag im Sinne der Verfassung vor⸗ handen sei. Nun seien die Ergebnisse der Stichwahlen bis heute noch nirgendz proklamirt, ein Sechstel des Reichs habe in Folge dessen hier seine verfassungsmaßige Vertretung noch nicht gefunden. Er verwahre sich dagegen, daß hieraus ein Präzedenzfall für die Zukunft erwachse, und man sich in Zu⸗ kunft darauf, berufe, daß ein derartig mangelhaft ver⸗ tretener Reichstag gültige Beschlüsse fassen? könne. Er könne ja einräumen, daß eine mala nes hier in keiner Weise vorhanden sei. Er gebe auch zu, daß es für die Geschäfte der Konstituirung gar nicht ins Gewicht falle, ob die Stichwahlen schon proklamirt seien. Thatsãchlich liege danach für die nächsten Geschäfte kein Grund vor, eine Verwahrung einzulegen. Er verwahre sich aber dagegen, daß aus dem Verfahren ein Präzedenzfall für die Zukunft herge⸗ leitet werde, wo die Verhältnisse anders liegen könnten, und behalte sich vor, wenn hier eine Beschlußfassung über Gegenstände in Frage kommen sollte, wo die Mehrheits ver⸗

zu berufen,

bältnisse vor oder nach den Stichwahlen ins Gewicht fallen könnten, dieser seiner Auffassung weiteren Ausdruck zu geben.

Der Abg. von Helldorff außerte: die Abgg. Richter und Windthorst hätten selbst zugegeben, daß ein praktischer Grund gegenwartig nicht vorliege, Folgerungen an ihre Ausführungen u knüpfen. Er halte sich aber doch für verpflichtet, auszu⸗ . daß auch das formale Recht zur Berufung Ses Reichstages nicht zweifelhaft sein könne. Artikel 28 der Ver⸗ fassung spreche einfach von einer Mehrheit der gewahlten Abgeordneten. Es frage sich nun, ob von den 307 Reichstagsabgeordneten, welche nach der Verfassung er⸗ forderlich seien, die Mehrheit vorhanden sei. Das Haus habe ja auch bexeits in der Praxis Beschlüsse ge— faßt, während immer noch einzelne Mandate erledigt gewesen und Nachwahlen hätten stattfinden müssen; aber im Vordergrund der Betrachtung stehe einfach die prattische Frage. Das Haus habe Rechte des Reichstages auszuüben, die schleunigst aus⸗ geübt werden müßten im Interesse des Neichs, und sei es der Nation schuldig, nicht einen Tag länger zu säumen, als es unbedingt nothwendig sei. Irgend eine Benachtheiligung einer Partei trete entschieden nicht ein, wenn man die for— malen Geschäfte des Hauses vorher erledige, um Zeit zu

aren.

Der Abg. von Bennigsen bemerkte:

tages noch nicht verfahren. Man werde also den Abgg. Dr. Windthorst und Richter das zugeben können, daß hier ein un— gewöhnliches Verfahren vorliege. Nicht ihnen zugeben, daß dieses Verfahren in Widerspruch mit der Verfassung und den Gesetzen stehe, und es sei auch von keinem der Herren irgend eine verfassungsmäßige oder gesetzliche Bestimmung angeführt, in Widerspruch mit welcher die Berufung erfolgt fei, nachdem am 21. Februar die Wahlen stattgefunden hätten und am 25. Februar in den einzelnen Wahlbezirken das Ergebniß der— selben fenßgestellt sei. Man könne also nicht weiter gehen, als daß man anerkenne und das, glaube er, würden auch wohl diejenigen Parteien thun, welche die Mehrheit in diesem Reichstage bildeten —, daß besondere Gründe vorliegen

müßten, wenn, abweichend vom bisherigen Verfahren, in An⸗ wendung von Verfassung und Gesetz dieses Mal der Reichs— tag berufen sei, ehe die Stichwahlen zum Abschluß ge- gelesen und die

kommen. Wer die heutige Thronrede gelesen Verhältnisse in Deutschland und Europa in der Zeit aufmerksam verfolgt habe, werde

letzten

und den Kaiser zu einem beschleunigten Vorgehen vollkommen berechtigt, vielleicht verpflichtet erscheinen ließen. Und für den Reichstag komme hinzu, daß auch das Haus Werth darauf legen müsse, daß es nicht ohne Noth fünf, sechs, acht Tage

verliere, um den Etat festzustellen, der, wenn irgend thunlich, bis zum letzten März zum Abschluß gebracht werden müsse—

Indem er den Wunsch ausspreche, daß nicht ohne dringende Veranlassung eine solche eilige Berufung wieder stattfinde, könne er in diesem Falle nicht blos das Recht, sondern auch die Zweckmäßigkeit des Verfahrens von seinem politischen Standtpunkt aus nur anerkennen.

Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, er müsse seinestheils die Berufung auf Se. Majestät den Kaiser ablehnen. Wenn man hier debattire, so debattire man mit einem verantwortlichen Minister, der sei der Reichskanzler oder sein Vertreter. Wenn das Haus ein solches Verfahren einschlagen wollte, wie es der Minister von Boetticher gethan, dann müßte es, aufhören zu debattiren, denn gegenüber der geheiligten Person Sr. Majestät des Kaisers wurde eine freie Diskussion gar nicht stattfinden können. Dann meine der Vorredner, das Haus habe keine Mittel zur praktischen Be— thätigung; die habe es wohl. Man könne Anträge stellen und erwarten, was der Reichstag dann beschließe, und die Einsetzung eines Termins zur Wahl eines Prasidenten ab— lehnen; man könne aber auch, wenn man an einer Verfamm— lung theilnehmen solle, die man nicht vollkommen richtig konstituirt finde, hinausgehen und abwarten, ob das Haus dann beschlußfähig sei. Er (Redner) habe ausdrücklich gesagt, daß er seiner Anschauung gar keine weitere praktische Folge geben werde, sondern sehen wolle, was die Majoritätsparteien thun würden. Da habe sich nun bei diesen Parteien eine merkliche Verschiedenheit der Stellungnahme kundgegeben. Der Abg. von Helldorff finde Alles ganz vortrefflich und in der Ordnung, der Abg. von Bennigsen sei aber doch der Meinung, daß nur aus ganz besonderen 3Zweckmäßigkeitsgründen die Sache so habe geschehen können, wie sie geschehen. Das sei der Standpunkt, den der Nationalliberalismus immer einnehme. Das Gesetz höre auf, Gesetz zu sein, wenn es in einem Augenblick nicht zweck— mäßig, nicht politisch, nicht opportun sei. Im Vordergrunde stehe die Frage des Rechts, und wenn diese verneint werden müsse, so könnten keine Opportunitätsgründe eintreten. Es genüge ihm, durch seine Bemerkung seinen Standpunkt voll— ständig gewahrt und die Erklärung der nationalliberalen Partei extrahirt zu haben, daß nur in außerordentlichen Ver— hältnissen diese Abweichung vom Gesetz zulassig sei.

Der Abg. von Kardorff äußerte: Die Abgg. Richter und Windthorst hätten den Staatssekretär deshalb angegriffen, weil er die Person des Kaisers in die Debatte gezogen, und der Abg. Richter habe insbesondere gemeint, die Minister fühlten sich so schwach, daß sie dieser Deckung bedürften. Er (Redner) habe die Rede des Ministers sehr genau gehört, da er den Vorzug habe, nicht sehr entfernt von ihm zu sitzen. Derselbe 6 ausdrücklich gesagt, daß Sr. Majestät der Rath gegeben sei, den Reichstag zu berufen, später habe er allerdings die Person des Kaisers genannt. Nach Art. 12 der Verfassung stehe es aber dem Kaiser zu, den Bundesrath und den Reichstag zu berufen, zu vertagen und zu schließen. Die Vertreter der Bundesregierung hätten nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht gehabt, Sr. Majestät diesen Rath zu geben. Nach Art. 28 der Verfassung beschließe der Reichstag mit absoluter Stimmenmehrheit. Wo stehe denn in der Verfassung, daß eine so und so starke Quote der Reichstagsmitglieder gewählt sein solle, ehe der Reichstag berufen werden könne? Wo stehe denn, daß, wenn ein Sechstel noch nicht vertreten sei, der Reichstag nicht zu⸗ sammenkommen dürfe? Es müsse doch irgend eine Grenze existiren. Man habe ja Fälle genug gehabt, wo z. B. Doppel⸗ mandate vorhanden gewesen und Nachwahlen hätten stattfinden müssen. Auf wie viele Wahlen komme es denn an? Er stehe auch nicht ganz auf dem Standpunkte des Abg. von Bennigsen. Derselbe meine, daß die Herren ein gewisses Recht hätten, sich gegen ein Präcedenz zu verwahren, und

den Reichstag zu berufen, ehe die Stichwahlen Soweit ihm bekannt,

sei früher in ähnlicher Weise bei der Einberufung des Reichs, glaube er sich heute über alle Recht hinwegsetzen zu können.

aber könne man

i anerkennen müssen, daß in der allgemeinen Weltlage außerordentliche Verhaltnisse vorhanden gewesen, die die verbühdeten Regierungen

sei hier nicht am Platze.

die Stichwahlen allerdings nur unter ganz ungewöhn— lichen Umständen übersehen werden konnten. Er (Redner) behaupte, der Kaiser habe jederzeit verfassungs= maßig das Recht, den Reichstag zu berufen, wenn eine 32 nügende Anzahl von Mitgliedern gewahlt sei. Der . Windthorst habe nun gemeint, das wäre die erste Verschieden⸗ heit, die sich zwischen den Kartellparteien gezeigt habe. Das Haus müsse ja in Bezug auf die Reden des Abg. Windt— horst sehr aufmerksam sein. Man wisse nunmehr, daß er unfehlbar sei, noch mehr selbst als der heilige Vater in Rom. Wenn derselbe aber der nationalliberalen Partei vorwerfe, daß sie nur immer auf einem opportunistischen Standrunkt stehe, auf welchem Standpunkt beñinde er sich denn dem heili⸗ gen Vater in Rom gegenüber? Wenn es ihm passe, dann ja; wenn nicht, dann nicht. Er (Redner) glaube, die Regierung Sr. Majestat habe in schwerer, ernster Zeit nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht gehabt, den Reichstag so schneñ als möglich zu berufen, und das Haus habe schnell als möglich diesem Rufe nachzukommen.

Der Abg. von Bennigsen erklarte, er müsse in einem Punkte dem Abg. Windthorst widersprechen. Derselbe habe gemeint, er (Redner) bezweifle das formelle Recht des Kaisers, sammtlich volljogen seien, und lediglich aus Zweckmaßigkeits gründen so habe er sich nicht ausgedrückt. Er habe nur nebenbei hervorgehoben, daß es dringend wunscheng— werth sei, nur aus den allerzwingendsten Gründen von diesem Rechte einen solchen Gebrauch zu machen, wie es jetzt zum ersten Male geschehen sei. Was den opportuniftischen Standpunkt angehe, den der Abg. Windthorst ihm vorge— worfen habe, so konne er ihm diesen Vorwurf nur zurüͤck— geben. Denn wenn jener der Meinung sei, daß Verfassung und Recht hier verletzt würden, dann ware er verpflichtet, seiner Auffassung Folge zu geben.

Der Abg. Br. Windthorst sprach sich dahin aus, daß das Recht des Kaisers, den Reichstag zu berufen, unzweifelhaft sei, aber dann müsse derselbe vollzählig sein. Der Reichstag sei über⸗

Nein,

die Pflicht, so

21 ö manuelle Dilata⸗ t. Engel. Ge⸗ , Komrlikatien der Geburt. Ziegenfreck,

Duerlagen. Paj

che, Reter burt bei Der xelbildun Geburt mit Tumoren Behandlung der ãnßere Wendung.

Kai Wochenbettvfle ge Berliner Verei

29 . ö 1

botensteuer in W

11. narten und 7E 38 2—

Ddotrma ler .

elche Holzar

haupt nicht eristent, so lange nicht das Wahlgeschaft beendigt sei. 8

Es sei die Aufgabe der Majoritäts varteien, dieser seine? An—

schauung Folge zu verschaffen; er könne es seines Theils nicht, musse sich also der vis major fügen. Ob und welcher Rechts eine andere Frage. Er Be werde an jeder Versammlung theilnehmen, so lange es gehe.

zustand daraus entstehen könne, sei

. . Theorie des

Der Abg. von Kardorff meinte, nach der Mal vertagt

Abg. Windthorst müßte der Reichstag jedes verden, wenn einige Mitglieder das Mandat niedergelegt hätten. Die Majoritätsparteien, insbesondere seine ? (des Redners) Vartei, werden gern die Verantwortung für das— jenige, was jetzt im Reichstage geschehe, übernehmen.

Der Abg. Richter erklärte: Verfassungsmäßig habe der Reichskanzler die Verordnungen des Kaisers gegenzuzeichnen und übernehme damit die Verantwortlichkeit. Deshalb richte sich diese ganze Diskussion gegen den Reichskanzler und nicht gegen den Kaiser. Die Sache wäre nicht ohne Bedeutung, wenn mala tide versucht würde, einen Reichstag zusammen— zurufen, um Beschlüsse zu ermöglichen, die nach Vollziehung der Stichwahlen bei der dann vorhandenen Mehrheit nicht mehr möglich sein würden. Daß dieser Fall jetzt nicht vorliege, habe er bereits zugegeben. Sollten aber vor Proklamirung der Stichwahlen hier Beschluß⸗ fassungen in Frage sein, bei denen die verschiedene Zusammen⸗ setzung des Reichstages vor und nach den Stichwahlen von Entscheidung werden könnte, dann würde er dagegen Ver— wahrung einlegen. Auf die allgemeine Weltlage einzugehen, Nach der Thronrede sei die Welt— lage heute so, wie am 25. November bei Eröffnung des da— maligen Reichstages.

Damit schloß die Diskussion.

Ohne Widerspruch zu finden, beraumte der Alters-Präsi— dent die nächste Sitzung auf Freitag 2 Uhr an.

Deutsche Kolonialzeitur vereins in Berlin. (Verlag des Der 5. Heft (1. März). Inbalt: verein München. ; am 9. Februar.

schen Kolonialvereins, Berlin Sw.) utscher Kolonialverein. Zweig“ rlin, Vortrag des Hrn. Dr. Groth

3 dem Auskunftsbureau des Deutschen Kolonialvereins. ung des Deutschen Kolonial vereins zu Brasilien und das Jornal do Commercio in Rio de Janeiro. Einwanderung in der Prosinz Paré (Nord-⸗Brafilien. Kolonialpolitische Vorgänge und geographische Erforfchungen. Bei trittserklärung des Sultans von Zanzibar zu den Bestimmungen der Tongoakte. Die Deutsch⸗Ostafrikanische Plantagengefellfchatt. Das deutsche Geschwader an der Witu. und Somalikaste. Vom Kriegszug der Abessynier. Der Streit um die Tunghibucht. Widerstand der Zuluhäuptlinge gegen die englischen Grenzregulirungen. Die Interessen Neufundlands. Vom oberen Kongo. Grxe⸗ dition zur Befreiung Emin Paschas. Dr. Emil Holub. Aus unseren Kolonien. F Franz Adolf Eduard Lüderitz t Feau von Schleinitz Die Umbildung der Deutsch⸗Ostafriknischen Gesell⸗ schaft. Frankreich und die Interessen der Deutsch-⸗Ostafrikanischen Gesellschaft auf den Komoren. Berichte über meine Reise in Süd⸗ Brasilien. 5) Im Innern von Rio Grande do Sul. 1. Von O. Soraur. Rekognosziirungsfabrten in der Kamerun-Kolonie. VI. Die Umgebung von JYabafsi sowie das ca. 40 Em nordöstlich hiervon gelegene Land Bekung. Reise in dem vortugiesischen West⸗ Afrika. III. Von Mossamedes bis Humpata und Huilla. Von A. v. Dewitz. Gefabren für Ansiedler in den Vereinigten Staaten don Nord ⸗Amerika. Von J. von Parseval. Die Lekranstalt der Jesuiten in Sikawei. Literatur. ‚Landerkunde der fünf Erdtheile.“ = Redaktionelle Correspondenz. Aus Australien. Von der Gold⸗ küste. Gottlob Adolf Krause's Erforschungsreise. Aus Rord— Formosa. Sprechsaal. Bäüchertisch. Bureau des Deutschen Kolonialvereins. Neuhinzugetretene Mitglieder.

Deutsche Medizinal⸗ Zeitung. (Verlag von Eugen Grosser in Berlin. Nr. 17. Inkalt; Sticker, Magensonde und Magen pumpe (Fortsetzung. VWeichselbaum, Lungen und Riræpen ell. entjündungen. 1 Chirurgie am Daumen. Riedel, Halls valgus. Rosenbach, Hydrops genu intermittens. Löwenstein⸗Jahn, Genn val Schildbach, Entstehung der Skoliose. Nebel, Bebandlung der Rückgratsverkrũmmungen. Mendel, Bebandlung der Fissura ani. Klein: Korbsch Rothe, Sublimat gegen Dirbtherie. Zur Asthmadebatte in der Berliner medizinischen Ge allschaft. 2. Kongreß russischer Aerzte: II. Pbysio- logie und allgemeine Pathologie. Pariser Briefe. Standes angelegenheiten Vermischtes. Berichtigung. Medizʒinal⸗ ge etzgebung: Deginfektionsvorschriften für Berlin, Fahrpreis Ermãßi⸗ gungen für freiwillige Krankenpfleger, Diphtherie in Mecklenburg.

Deutsche Medizinal⸗Zeitung. (Eugen Grosser, Berlin.) Nr. 18. Inhalt: Sticker, Magensonde und Magenvumwpe. Fortsetzung) Maggi, Chloral gegen Eklampsie. Lomer, Ieterus gravidarum. Lehfeld, Hydrops u. Albuminurie in der Schwanger⸗

. Organ des Deutschen Kolonial⸗—

TD ere, gr

n,.

AI ctworten 2 n

1 T 2

*

2 8

7 J * 1 2 * 54

tische Correspondenz: Die

. R . ĩ

3 —42

6

ö

Cen enn dos 5

Organ des deutschen

7 * * 1 *

Gentralstelle. De

542 Spart a ssen⸗ Mer en SrTartanen⸗Verbar

markt. Professor

und Silberdrodut

derbrodutti 1 Rufif ches Mmnn: we Russisches Münzwe

9 2 8 Berliner Bauordnung.

8 Irr- 7 E Hamburgi

3278 Yeld.

* sicher 15 (Gesell Terliwerungs el el schaften Kor ru

1 l R *

Literarische Neuigkeiten und periodische Schriften.

Briefkasten. Evangelisch⸗Lutheri ildeten Glieder der W. Grunow, Leipzig. ;

Herr ist mein Hirte. Ki ii. Drummond's Werk:

einem Mediziner. N

s Naturgesetz in der Geisteswelt.

Märtyrer in Uganda. Lutherworte. Vers

ohne Gott. Ende der Sklaverei in Buchara. Rundschau auf dem Gebiete der Thie

vergleichenden Pathologie unter Beräcksi

sammten Veterinär⸗Medizinalwesens. Gleichjeitig tretung der Jateressen des thierärztlichen Standes.

Dsterwieck⸗ Harz.) Nr. 8. Inhalt: Lorent:

bei ansteckenden Krankheiten. Zürn:

rituelle Schlachten der Thiere. (S

Physiologie: Gaglio: Die f

Blutes. Opvenheimer: Bei

melanotischen Geschwülsten. J

De Lhéredits de la morvè. Gegen

bandlung der Herniologie. Arzneimittell

telles und Klinisches über Thallin. Vete

beschau: Ebertz: Ein bisher nicht beobachtete

Mittheilungen aus der Praxis: ung

entjündungen. Amtliche Erlasse: Periodische

ansteckende Thierkrankheiten. Verschiedene

. 2

2 6 *

5 8.3 8 *

12

ennu Vacanzen (vacante amtliche und vrivate üche Briefwechsel. Anzeigen. .

Zeitischrift für Forst⸗ und Fag Zugleich Organ für forstliches Versuchswesen. (Berlin, Verlag von Julius Springer, Monbijouplaß 3.) 2. Heft (Februar. Inhalt: Abhandlungen: Vorertragstafeln, Sortimentstafeln und Gesammtertragstafeln für Kiefern⸗, Fichten· und Buchen ⸗Hochwald. Vom Ober- Forstmeifter Dr. Danckelmann. Untersuchungen über den Lichtungs zuwachs im Buchenwalde. Mitgetbeilt vom Ober ˖ LSandforstmeister Pr. Grebe zu Eisenach. Die Bewegung der Produktenvreise in Forstwirthfchaft und Landwirthschaft. Ven Dr. Fr. Jentsch, Forst ⸗Assessor und Lient. im Reitenden Feldjäger Corps. Mittheilungen: Ueber den Anbau der Sumpfeiche (Quereus palustris Will) in der Rheinrrotinj. Vom Oberjörster Jold zu Nabm bei Großenbanm, Reg Bej. Düffel. dorf. Forstzoologische Beobachtungen im Sommer 1885. Bon Prosessor Br. Altum. I) Zur Generation des Hrlesinus piniperda. Y Zur Generation Pissodes notatus 3) Zur Generation des Eissodes piniphilns. 4) Sesia enlicitormis in Erle. 3) Die Ulmen- Gallenlaus. Statistik: Ergebniß der Solisamen Ernte don den wichtigsten Holzarten in Preußen im Jahre 1836. Nach amtlichen Berichten der Staatzforstrediere von der Hauptstation des Forstlicen Versuchswesens bearbeitet durch Professor Dr. Schwavrach. Literatur. Notizen. Aufruf jur Errichtung eines Denkmals für