K
Anwendung, welche von anderen Corporationen oder aus eigenem Vermögen oder aus anderen dazu bestimmten Fonds zu unterhalten sind.
Die e fu n über die Art des Aufrückens der Lehrer im Gehalt steht der nach den örtlichen Bestimmungen hierzu berufenen Verwaltungsbehörde zu.
5.
Die bürgerlichen Gemeinden und sonstigen Corporationen u. s. w. sind durch die Vorschriften des . Gesetzes nicht behindert, das Diensteinkommen der Lehrer an den von ihnen zu unterhaltenden Anstalten in einer für die Lehrer günstigeren als der oben bestimmten Weise zu regeln.
86.
Den Lehrern steht ein Rechtsanspruch auf Bewilligung eines bestimmten Dienstein kommens, insbesondere auf Fest⸗ stellung eines bestimmten Dienstalters oder auf ein Aufrücken im Gehalt nicht zu. .
Die Versagung von Alterszulagen ist nur bei unbefriedi— gender , ,. zulässig und bedarf der Genehmigung des Provinzial⸗Schulcollegiums.
87
Höhere Schulen im Sinne dieses Gesetzes sind die vom UnterrichtsMinister als solche anerkannten oder anzuerkennen— den Unterrichtsanstalten, zur Zeit: Gymnasien, Realgymnasien, , n len, Progymnasien, Real⸗Progymnasien und
ealschulen.
Solange eine staatliche Ober⸗-Realschule nicht vorhanden ist, finden auf die Ober⸗-Realschulen die für die sonstigen staat⸗ lichen Vollanstalten geltenden Gehaltsbestimmungen An— wendung.
Wandelt eine Gemeinde, Corporation u. s. w. eine höhere Schule in eine solche mit veränderten Berechtigungen um, so erlangen die Leiter und Lehrer der Schule nicht die Be⸗ fugniß, aus dem von ihnen bekleideten Amte auszuscheiden. Jedoch ist ihnen dasjenige Diensteinkommen zu gewähren, welches ihnen zustehen wurde, wenn die Umwandlung nicht erfolgt wäre. ö.
Unter Aufrechthaltung gleicher Besoldungsansprüche müssen sich die Lehrer an solchen von Gemeinden unterhaltenen höheren Schulen, deren Klassenbestand und Lehrkräfte verringert werden, die Versetzung an eine von derselben Gemeinde unter— haltene höhere Schule mit minderen Berechtigungen gefallen lassen. g
Dieses Gesetz tritt am 1. April 1893 in Kraft. Die Gemeinden beziehungsweise Corporationen u. s. w. können die 8mm des erhöhten Diensteinkommens bereits von einem rüheren Zeitpunkt ab beschließen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und heigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben an Bord Meiner Yacht „Kaiseradler“, Bergen, den 25. Juli 1892.
Wilhelm.
(L. S.) Graf zu Eulenburg. von Boetticher. Herrfurth. von Schelling. Freiherr von Berlepsch. Miquel.
Thielen. Bosse.
Entscheidungen des Reichsgerichts.
Ergieht die Form einer Aeußerung die Absicht zu beleidigen, so ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, IV. Strafsengts, vom 5. April 1892, der Thäter nur dann wegen Beleidigung zu bestrafen, wenn die Aeußerung an sich eine objective Beleidigung, einen Ausdruck der Mißachtung enthält. „Die Frage, ob aus der Form einer Kundgebung die Absicht der Beleidigung zu ent— nehmen sei, kommt im Falle des 5 193 Str. G. B. erst dann in Betracht, wenn die Kundgebung ihrem Inhalte nach überhaupt be— leidigend ist, also entweder ein mißachtendes Urtheil über einen An— deren ausspricht oder in Beziehung auf ihn Thatsachen behauptet, welche ihn verächtlich machen oder in der öffentlichen Meinung herab— zuwürdigen geeignet sind. Denn der § 193 St.⸗G. B. zählt nur verschiedene Fälle auf, in denen trotz des Vorhanden seins der Begriffsmerkmale der Beleidigung eine strafbare Schuld lediglich dann angenommen werden soll, wenn die Absicht zu be—⸗ leidigen aus der . oder den Umständen sich ergiebt. Die Be— deutung der Vorschrift besteht also wesentlich darin, daß beim Vor— handensein der Voraussetzungen des § 183 St. G.-B, nicht wie in sonstigen Fällen der Beleidigung schon, der bloße Vorsatz, de h; das Bewußtsein von dem objectiv beleidigenden Charakter der Kundgebung, genügt, sondern daß eine direct auf Zufügung einer Be— leidigung gerichtete Absicht erfordert wird. Stets muß jedoch neben diesen (aus der Form oder den Umständen zu entnehmenden) sub⸗ jectiven Momenten auch das objective Merkmal der Beleidigung festgestellt werden, also eine Kundgebung, welche den Ausdruck der Mißachtung enthält.“
— Hinsichtlich der Anfech tbarkeit einer Veräußerung des Schuldners in der Absicht, seine Gläubiger zu benachtheiligen, aus 53 des Reichs⸗Anfechtungsgesetzes, hat das Reichsgericht, VI. Cipil- senat, durch Urtheil vom 21. April 1892, ausgespro en, daß die Be⸗ nachtheiligung vorhanden ist, wenn durch die Veräußerung sich die
Vermögenslage des Schuldners zu Ungunsten des seine Befriedigung suchenden Gläubigers verändert und seine Befriedigung erschwerk ist. Eine solche Erschwerung liegt vor, wenn das Kaufgeld für den ver⸗ äußerten Gegenstand dem Käufer ereditirt ist oder wenn das Kauf⸗ geld nur für die Kinder des Schuldners bedungen ist und diefe zur Herausgabe des Geldes sich nicht ohne weiteres verstehen.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Indische Weizenernte 1891/92.
Nach dem von dem indischen Revenue and Agri— cultural Department unter dem 11. v. M. . ten Schlußbericht über die Weizenernte in dem Wirthschaftsjahre vom 1. April 1891 bis 31. März 1892 zeigte die . eine Abnahme von 2 4656 009 Acker (3,2 Proc.) gegen den Durch⸗ schnitt und 2 488 000 Acker (9,3 Proc.) gegen das Vorjahr. In den hauptsächlich Weizen producirenden Districten Punjab, den Nordwest⸗Provinzen und Oudh und den Central⸗Provinzen betrug die Anbaufläche 910 000 Acker unter dem Durchschnitt und 1900 000 Acker weniger als im vorangegangenen Wirth⸗ schaftssahre. ; .
Der Gesammtertrag stellt sich um 650 000, bezw. L18990 t oder 19,2 Proc. bezw. 20,8 Proc. unter dem des Durchschnitts bezw. des e,, 1890,91.
Stand der Saaten.
Aus dem Regierungsbezirk Köln wird uns von Anfang dieses Monats geschrieben: Der Stand des Roggens verspricht ausnahmslos eine sehr gute, stellenweise eine seit langem nicht mehr dagewesene Ernte. Sehr verschieden ist der Stand des Hafers in den einzelnen Theilen des Be— zirks, doch überwiegend recht zufriedenstellend. Auch die Gerste steht gut. Die Knollengewächse, insbesondere die Kartoffeln, waren durch die Witterung etwas zurückgehalten worden, lassen jetzt aber in den meisten Kreisen eine befriedigende Ernte erwarten. ehr gut haben sich fast ausnahmslos die Gartengewächse entwickelt, nur über die Erbsen wird vereinzelt geklagt. Die Zuckerrüben versprechen einen vollen Ertrag, auch mit den Futterrüben ist man recht zufrieden.
Der Stand der Saaten und die Aussichten für die Ernte sind im Regierungsbezirk Minden im allgemeinen gut. Der Roggen hat sich durchweg vorzüglich entwickelt, ist lang im Stroh und ver spricht, da die Blüthe rasch und günstig verlaufen ist, auch einen reichen Körnerertrag. Nicht ganz so gut steht der Winter- und Sommer— weizen, jedoch kann sein Stand immer noch als ein befriedigender bezeichnet werden. Klee, Gras und Futterkräuter sind in ausreichender Menge vorhanden. Kartoffeln und Rüben sind gut aufgegangen und versprechen einen reichen Ertrag.
Handel und Gewerbe.
Die italienische „Gazzetta Ufficiale“ vom 9. d. M. ver— öffentlicht eine Königliche Verordnung vom 4. d. M., durch welche der italienische Einfuhrzoll für Wein in Fässern und Tonnen jeder Art aus meistbegünstigten Ländern auf 5.77 Lire für den Hektoliter ermäßigt wird. Die Verordnung tritt am 27. d. M. in Kraft.
Da Deutschland in Italien die Meistbegünstigung genießt, so kommt die Zollermäßigung auch den deutschen Weinen gegen Beibringung von Ursprungszeugnissen zu gute.
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien.
An der Ruhr sind am 15. d. M. gestellt 9866, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen.
In, Oberschles ien sind am 13. d. M. gestellt 2988, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen.
Leipzig, 15. August. (W. T. B.) Kammzug-Termin⸗ handel. La Plata. Grundmuster B. per August 3.773 , per September 3,80 S, per Oktober 3,80 S, per November 3, 823 M, per Dezemher 3,825 MS, per Januar 3, 8, 6, per Februar 3, 8 „, per März 3,87 M, per April 3,87 „M0 c — kg.
London, 15. August. (W. T. B.) Die Getreidezufuhren betrugen in der Woche vom 5. bis 12. August: Engl. Weizen 1838, fremder 55 722, engl. Gerste So, fremde 10068, engl. Malzgerste 20 245, fremde — engl. Hafer 232, fremder 853 797 Qrts., engl. Mehl 16021, fremdes 23 870 Sack.
An der Küste 7 Weizenladungen angeboten.
Glasgow, 15. August. (W. T. B.) Die V von Roheisen betrugen in der vorigen Woche 5 6479 Tons in derselben Woche des vorigen Jahres.
Bradford, 15. August. (W. T. B. Wolle ruhig, aber stetig Garne ruhig. .
New-⸗Pork, 15. August. (W. T. B. Die Börse eröffnete fest, später trat theilweise Reaction ein, 95666 lustlos aber fest. Der Umsatz der Actien betrug 128 600 Stück. Der Silber⸗ vorrath wird auf 2950 000 Unzen geschätzt. Die Silber verkäufe betrugen 20 900 Unzen. Die Silberankäufe für den Staatsschatz betrugen 285 900 Unzen zu 83,50 à 83,68.
Für morgen . eine Million Dollars Gold zur Ausfuhr nach Europa mit dem Dampfer „Spree“ bestellt worden. ⸗
Weizen anfangs stetig, dann befestigt, später Reaction auf zunehmende Vorräthe. Schluß schwach — Mais anfangs stetig, später nachgebend. Schluß matt.
Visible supply an Weizen 28 255 000 Bushels, do. an Mais 6 428 000 Busphels.
schiffungen
er 759 Tons gegen
Chicago, 15. 6 (W. T. B.) Weizen anfangs ruhi später abgeschwächt auf ealisirungen der Haussiers. Schluß ichn h — Mais anfangs stetig, dann befestigt, später Reaction auf große Zufuhren. Schluß schwach.
Mannigfaltiges.
Ein „Verein für Verschönerung des ESpreeborn . Grundstücks der sich in i, d. i. S. gebildet hat, fordert zu Beiträgen auf, um über der ältesten bekannten Spreequelle einen Monumentalbau⸗ zu errichten. Das jetzige, Ende der vierziger Jahre über der Quelle errichtete hölzerne Häuschen ist dem Einsturz nahe. Der Verein hat den Bern nebst anliegendem Terrain, welches in Privatbesitz gelangt war, käuflich erworben, sowie aus freiwilligen Besträgen seiner Mil⸗ glieder einen Agitationsfonds beschafft, um weitere Kreise für den Bau, welcher immerhin einen Kostenaufwand von 10 000 M verursachen dürfte, zu interessiren. Einen solchen Betrag vermag der Verein aus eigenen Mitteln und im Orte nicht aufzubringen, er ist deshalb genöthigt, alle . der schönen Spree zu bitten, das Unternehmen bestens unterstützen zu wollen. Es ergeht daher an alle, welche sich für die Sache inter⸗ essiren, die Bitte, dies durch Einsendung von Beiträgen zu dem Baufonds zu bethätigen. Außerdem soll dort ein , Spree⸗Museum“ untergebracht werden. Für dieses werden Bilder von Spreestädten und Dörfern, Schlössern, Kirchen 26, von Trachten der Uferbewohner, ferner Bücher, Schriften ꝛc., Abbildungen von Fabrik⸗-Etablissements, welche an der Spree liegen, und sonstige Gegenstände, die auf die Spree und ihre Ufer Bezug haben, erbeten. Das projectirte Spree— bornhaus soll nach einem Entwurf des Architekten Hartmann in Dresden ausgeführt werden. Spreehaus und Museum sollen nach ihrer Fertigstellung der Gemeinde Ebersbach als Eigenthum über geben werden. Beiträge und Sendungen werden unter der Adresse ö. ö Bauinspectors Siegel in Ebersbach in Sachsen erbeten.
Voem Harz. Mit der, Bezeichnung des Kaiserweges von Ellrich bis Oderb rück Lauf dieser Strecke kann der Zug des alten Weges sicher festgestellt werden) ist, wie der Magdb. Ztg.“ unter dem 10. August geschrieben wird, vor kurzem begonnen worden. Von der Zorge⸗Walkenrieder Chaussee über der Ellricher Aue an sind an dem Kaiserwege die bekannten Harzelubschilder mit der Auf⸗ schrift Kaiserweg“ angebracht; außerdem werden an zweifelhaften Stellen noch weiße Farbenstriche zur Anwendung kommen. Der Kaiserweg ist die älteste Verbindungsstraße von Nordhausen und Ellrich über den Harz nach Goslar; er heißt 1014 semita qué diei- tur Heidhenstig, 1319 heydensche stig, 1533 Heidenstieg und 1557 Heidenstig, Heidensteigk.
Hamburg, 15. August. Nach einer Meldung der „Hamburgi⸗ schen Börsenhalle“ aus Liverpool ist die neue Bark ‚Thraci an“ in der vergangenen Nacht, als sie von Greenock nach Liverpool bugsirt werden sollte. infolge eines Sturmes bei der Insel Man ge⸗ scheitert. Die aus 17 Mann bestehende Mannschaft des Schiffes ist ertrunken.
Gmunden, 16. August. Von der Traun steinwand ist dem 3H. T. B.“ zufolge der Cadett Lorenz in den Traunsee abgestürzt. An der Katastrophe ist, wie der Meldung hinzugefügt wird, allein der Leichtsinn des Verunglückten schuld.
Warschau. Eine Gesellschaft von Studenten und jungen Damen aus Warschau unternahm, wie man der . Mgdb. Ztg.“ schreibt, am Freitag eine Kahnpartie auf der Weichsel nach Mlocin. Dabei gerieth das Boot in eine Strömung und schlug um.
3 Studenten sowie zwei junge Damen ertranken. Zwei andere Studenten konnten sich durch Schwimmen retten.
Antwerpen. In Anwesenheit des Königs durchzog, wie man der „Köln. Ztg.“ aus Antwerpen schreibt, am 14. d. M.. Nach⸗ mittags, der ‚„Landjuweel Festzug die reich geschmückte und don Tausenden von Fremden überfüllte Stadt. In Nachahmung eines Festes von 1561, entfaltete der aus 500 Reitern und Reiterinnen, sowie 141 Wagen bestehende Festzug eine außerordentliche Pracht. Die vor⸗ nehmsten Herren und Damen Antwerpens und die bedeutendsten Bürgervereine waren betheiligt. Die Trachten waren von den kost— barsten Stoffen und die Wagen vielfach Kunstwerke. Der Umzug brauchte 19 km zu seiner Entfaltung. Heute, Dienstag, und am Sonn tag wird der Zug wiederholt. — Ueber die Bedeutung dieses Festzuges. entnehmen wir einer Mittheilung der Frkf. Itg.“ Folgendes: Gegen Ende des 15. Jahrhunderts entstanden überall in den flämischen Städten sogenannte Rederrykkamers (Kammern für Rhetorik), in welchen die sehr primitiven und derben theatralischen Dichtungen der damaligen Zeit zur Aufführung gelangten. Diese Reder kkamers forderten häufig die übrigen zu öffentlichen Wettstreiten auf, bei denen dem Sieger ein werthvoller Preis, das sogenannte „Landjuwee]“, zufiel, und dieser Name wurde später zur Bezeichnung des Wettstreites selbst angewandt. Das glänzendste Landjuweel dieser Art veranstaltete im Jahre 1661 die Violiere, die angesehenste Rederykkamer Ant— werpens und überhaupt des ganzen Landes. Damals nahmen beinahe alle derartigen Vereine an dem Kampfe um die ausgeschriebenen Preise theil. Ihr Einzug in Antwerpen war von der Königlichen Akademie für Alterthumskunde, die in diesem Jahre ihr 50 jähriges Bestehen feiert, als Vorwurf für den Jubiläumsfestzug . worden. Das Programm lautete: Den Festzug eröffnen die Mitglieder des . und der Violiere, um die eingetroffenen Reder kkamers durch die Stadt zu geleiten; dann folgen auf 45 mit den schönsten
ferden Antwerpens bespannten Wagen die fremden Gaste, owie historische Gruppen aus der Geschichte Flanderns; außerdem nehmen noch etwa 500 Reiter und 2005 Fußgänger an dem Zuge theil. Sämmtliche Theilnehmer sind streng nach der damaligen Mode ekleidet und selbst die Pferde tragen die Schabracken und die sonstige usrüstung, wie sie im 16. Jahrhundert üblich waren.
1, Untersuchungs⸗Sachen.
2. Aufgebote, ustellungen u. dergl.
3. Unfall⸗ und Invaliditäts- ꝛc. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ze. 5. Verloosung 2c. von Werthpapieren.
Oeffentlicher Anzeiger.
8. Kommandit ˖ Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. 7. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften.
8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.
9. Bank Ausweise.
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
) Untersuchungs⸗Sachen.
gteine. ebenda,
2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.
. insen, 129991] Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Band 140 Nr. 6409
dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue kreten.
versteigert, werden. Das Grundstũ einer Fläche von 5 a 29 4m mit S560 S des
Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug erfolgtem Zuschla l Anspruch an die Stelle des schätzungen und andere das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am s
aus der Steuerrolle, . Abschrift des Grund⸗ buchblatts, etwaige A
Grundstück betreffende Nachweisungen, s owie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, ö 41,
Realberechtigten werden mmm von selbst auf den Ersteher übergehenden An— sprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche Versteigerungsvermerks nicht derartige wiederkehrenden
orderung zur Abgabe von ü ᷣ alls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem auf den Namen der Frau Kaufmann Collin, Wanda, Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben leb. Haagen, zu Berlin eingetragene, zu Berlin in bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berück⸗ er Stralsunderstraße Nr. 62 belegene Grundstück am sichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes Z. November 1852, Vormittags 10 Uhr, vor gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurück— nun l Diejenigen, welche das Eigenthum des Friedrichstr. 13, Hof, Flügel C., parterre Saal 40, Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor
ist bei 3 des Ver ö stermins die Einstellun erfahrens her ö
eingesehen werden. Alle Berlin, den 6 August 1892.
aufgefordert, die nicht
29992 zur Zeit der Eintragung des — hervorging, ins⸗ burg, Klägerin, vertreten durch Forderungen von Hebungen oder Kosten,
eizuführen, widrigenfalls nach die das . in . auf den rundstücks tritt. Das
o ges.
Gerichtsstelle, wie oben, verkündet werden. Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 76.
Bekanntmachung. In Sachen der Herzoglichen Kreiskasse in Blanken⸗ gers die ; ͤ den Rechtsgnwalt rigen, Rr. 663 an
Kapital, n. 6. 2 31 Fuhrherrn We r z. 6 ; . ohrn in Walkenried, Beklagten, wegen Gerichts ö — 2 t Zwangsversteigerung. ö. im , , vor . . . Fa , 96. Hi , ö , r e m nn nn . 1 eboten anzumelden und, die Beschlagnahme des dem Beklagten gehörigen e,, ö Wohnhauses No. ass. 99 nebst Zubehör fächlrses int. Grnmncbuche am ae 8 ö. ö zum ö mn er fe en ö ur eschluß vom 3. r. M; verfügt, auch die Ein A0 uhr, po oglichem Amtsgerichte hieselbst, 16 ung 6 6e fe im k 5. —ᷣ * 9, ö 'in , . . Sypothek⸗
M. erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung Jäubi ;
auf Sonnabend, den 19. November d. J., ain m e , ,. Morgens 11 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgericht hieselbst angesetzt, in welchem die Hypothekgläubiger vpothekenbriefe zu überreichen alkenried, den 8. August 1892. here r, Amtsgericht.
haben.
ͤ 2. November 1892, Nachmittags 12) uhr, an 29993]
In, Sachen des Grubenbesitzers H. Weber hier, als Vormund der minderjährigen Elisabeth Hillardt, Klägers, wider den Glasermeister Carl Johann
rmann Heine hier, Beklagten, wegen Hypothek apitalszinsen. wird, nachdem auf Antrag des Klä⸗
eschlagnahme des dem Beklagten gehö⸗ der Güldenstraße hie c Kt egenen Hauses und „Hofes zum Zwecke der
die e,, dieses Be⸗ —ĩ ugust 1892 ierselbst erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf
den 29. November 1892 Morgens
ekenbriefe zu überreichen haben.= Braunschweig, den 5. August 1892.
erzogliches Amtsgericht. VI. Rhamm.
3571]
! Das K. Amtsgericht München J. Abth. B. für Civilsachen hat mit Beschluß vom 6. April 1897 folgendes n g, erlassen:
Es ist angeblich zu Verlust gegangen der Stamm⸗ antheilschein der Münchener Industrie⸗Bank — ein⸗ getragene e fel cet — in München Nr. 1079 de dato München, den 5. Juni 1886, lautend über eine von Franz Scheuerer in München bei der genannten Genossenschaft gemachte Einlage von 100 60 Auf Antrag des Rechtsanwalts K. Advokaten Reischle hier als Verwalters in dem Konkurse über das Vermögen des Konditors Franz Scheuerer hier, ergeht an den Inhaber der bezeichneten Urkunde die Aufforderung, spätestens in dem auf Samstag, 29. Oktober 1892, Nachmittags 4 Uhr, im — Nr. 19 des Gerichtsgebäudes am Mariahilfplatz Nr. 17/II. in der Vorstadt Au anbe⸗ raumten Aufgebotstermine seine Rechte bei dem bezeichneten Gerichte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls dieselbe für kraftlos erklärt werden wird.
München, J. April 1892.
Der Kgl. Gerichtsschreiber.
l. 8.) Mag gauer, Seer.
29996
Aufgebot.
Die Frau Mathilde Prang, geb. Schimmelpfennig, zu Berlin hat das Aufgebot des Sparkassenbuchs der Dramburger Kreis⸗Sparkasse Nr. 9345 über 33,00 S, auf den Namen Mathilde Schimmel⸗ pfennig in Stöwen lautend, beantragt. Der In— haber des Sparkassenbuchs wird aufgefordert, spätestens in dem auf den L. März 1853, Vormittags II Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte an⸗ beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und das Sparkassenbuch vorzulegen, widrigenfalls die J des Sparkassenbuchs erfolgen wird.
Dramburg, den 28. Juli 1892.
Königliches Amtsgericht.
177731 Aufgebot.
Der Wendelin Wagner in Trostadt, vertreten durch den Rechtsanwalt Ogilvie in Schleusingen. hat das Aufgebot des ihm angeblich bor etwa 10 Jahren bei Gelegenheit eines Umzuges verloren gegangenen Abrechnungsbuches Nr. 119 des Spar⸗ und Vorschuß⸗Vereins zu Schleusingen über ein Guthaben von 72 M½ beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 19. Dezember 1892, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 6, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Schleusingen, den 31. Mai 1892.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung J. 124324 Aufgebot.
Die Wittwe Musiklehrer Arnold Hamm zu Steele hat das Aufgebot des Sparkassenbuches Nr. 22 965 der städtischen Sparkasse zu Steele, lautend über eine am 1. Januar 1892 mit 2654 66 17 * abschließende Einlage, beantragt. Der In⸗ haber des Sparkassenbuchs wird aufgefordert, spaͤte⸗ stens in dem auf den 24. Januar 1892, Vor⸗ mittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzu⸗ melden und das Sparkassenbuch vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.
Steele, den 8. Juli 1892.
Königliches Amtsgericht.
29999]
Nr. 16 001. Das Gr. Amtsgericht dahier hat heute folgendes Aufgebot erlassen: Der Gerbereibesitzer Bernhard Rosenau in Bad Kissingen hat das Aufgebot eines am 1. Oktober 1891 von Otto Manndl in Bietigheim an eigene Ordre auf Fr. Blaß in Schwetzingen gezogenen, von letzterem acceptirten und durch Giro des A. Notz in Metzingen in Besitz des Antragstellers ge— langten, am 10. Februar 1892 fälligen Wechsels über 229 6 beantragt. Der Inhaber des Wechsels wird aufgefordert, spätestens in dem auf Montag, den 6. März 1893, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗— gebotstermine seine .. anzumelden und den Wechsel vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung des—= selben erfolgen wird.
Schwetzingen, den 12. August 1892. Der Gerichtsschreiber Großherzoglichen Amtsgerichts:
(Unterschrift.) .
29998 Aufgebot. Herr Margarinefabrikant A. 8. Mohr in Bahren—⸗ feld bei Ottensen hat das Aufgebot des von ihm am 19. Oktober 1891 ausgestellten, von Herrn Alex. Benno Schmidt in Dresden angenommenen, am 15. Januar 1892 zahlbaren Primawechsels über 1I3I1 M 65 * beantragt. Der Inhaber der Ur⸗ kunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den LE. Mai 1893, Nachmittags 1 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Dresden, den 12. August 1892. Königliches Amtsgericht. Abtheilung Ib. Heßler.
30004 Oeffentliche Ladung.
In der Grundsteuermutterrolle der Gemeinde JIversheim steht unter Artikel 4 auf, Behrens Jakob und Konsorten“ die Parzelle Flur 4 Nr. 44 ein⸗ getragen. . geltend gemacht:
a. Elisabeth Strang, Wittwe des Schneiders Theodor Schmitz zu Münstereifel,
b. Johann Schmitz, Ackerer zu, Iversheim, Namens seiner minderjährigen Kinder Joseph, Wilhelm und Ludwig.
Alle diejenigen Personen, welche an vorbezeichneter Parzelle igenthumsansprüche zu haben vermeinen, werden in Gemäßheit des § 58 Abs. 2 des Gesetzes vom 12. April 1892 aufgefordert, solche vor dem unterzeichneten Gerichte, Äbth. für Grundbuchsachen, ätestenz am 12. Sktober d. Js., 12 Ühr Mittags, geltend zu machen, widrigenfalls die Ein⸗ tragung der obengenannten Perfonen als Eigen
ümer im Grundbuche erfolgen wird.
Rheinbach, den 12. August 1892.
Königliches Amtsgericht. IIb.
29997 Aufgebot. ;
Auf Antrag des Kossäthen Ferdinand Gottlieb Willer zu Flinkow wird der im Grundbuche von Stolp Band 5 Theil 4 Blatt Nr. 144 auf den Namen des Schneiders George Gottlob Weißgaerber eingetragene Viertelacker westlich des Weges Nr. I35, 3 ha 17 a groß, aufgeboten.
Alle Personen, welche das Eigenthum dieses Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf das Grundstück spätestens im Aufgebotstermine am 29. März 1893, Vor⸗ mittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer 37, anzumelden, widrigenfalls der Ausschluß aller Eigenthumsprätendenten und die Eintragung des Besitztitels für den Antragsteller erfolgen wird.
Stolp, den 10. August 1892.
Königliches Amtsgericht.
29994 Ausfertigung. Aufgebot. n
Der Bauernsohn Leonhard Gruner von Neun— lirchen am Sand ist bereits im Jahre 1812 als ge et nach Rußland gezogen und seitdem ver— schollen.
Auf, Antrag des Abwesenheitspflegers desselben, des Wirthes Titus Meillinger in Neunkirchen a. S., ergeht hiemit die Aufforderung: —
1I) an den verschollenen Leonhard Gruner, spätestens im Aufgebotstermine, welcher auf Mitt⸗ woch, den 21. Juni 1893, Vormittags S. Uhr, im diesgerichtlichen Sitzungssaale bestimmt wird, persönlich oder schriftlich sich anzumelden, widrigenfalls er für todt erklärt wird,
2) an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Auf⸗ gebotsverfahren wahrzunehmen, .
3) an alle diejenigen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung hierüber bei Gericht zu machen.
Am 10. August 1892.
Königl. Bayer. Amtsgericht Lauf. (L. S.) Sauer, K. Amtsrichter.
Für die Richtigkeit der vorstehenden Ausfertigung:
Lanf, den zwölften August achtzehnhundertzwei— undneunzig. ö.
Gerichtsschreiberei des Königl. Amtsgerichts.
(L. S.) Bickel, Kgl. Secretär.
309001] Aufgebot.
Auf Antrag des Schiffers Christian Hinrichsen in Kappeln a. d. Schlei, in Vertretung seiner Ehefrau, wird der Marquard Jacobsen, ehelicher Sohn des Müllers Peter Nicolai Jacobsen zu Rabenkirchen und dessen Ehefrau Anna Maria, geborenen Jochimsen, aufgefordert, sich fpätestens bis zum 20. Januar 1893, Vormittags 10 Uhr, bei dem unter— zeichneten Amtsgericht zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt und sein Vermögen gemäß den Gesetzen seinen nächstberechtigten Verwandten eigenthümlich verabfolgt und gesetzlich zugetheilt werden wird.
Kappeln, den 19. August 1892. Königliches Amtsgericht. Abtheilung J.
30002 . Aufgebot.
Der Stadtschreiber a. B. Johannes Scherer, als Pfleger über den zu 1/z ruhenden Nachlaß des Hein— rich Hausmann zu Wetter, hat die Todeserklärung des am 22. September 1801 zu Wetter geborenen und seit 50 Jahren in Amerika verschollenen Georg Adam Hausmann beantragt.
An den Georg Adam Hausmann ergeht hiermit die Aufforderung, sich spätestens im Termin, am S. November 1892, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte anzumelden, widrigenfalls derselbe für todt erklärt und sein Nachlaß den sich legitimirenden Erben ausgehändigt werden wird.
Wetter, den 8. August 1892.
Königliches Amtsgericht.
29995 . Aufgebot. . Johann Heinrich Richard Krug aus Keilhau, welcher im Jahre 1870 mit den deutschen Truppen nach Frankreich ausgerückt ist, hat seit dieser Zeit von seinem Leben und Aufenthalte keine Nachricht gegeben, im 6 Lande aber Vermögen zurückgelassen. Auf Antrag des Klaviaturfabrikanten Gustav Krug in Rudolstadt, zugleich als Bevollmächtigter des Hermann Krug, Reinhold Krug und der Wittwe Rosalie Theil, geb. Krug, in Keilhau und des Jägers Albert Krug, z. Zt. in Ratzeburg, ergeht fowohh an den genannten Johann Heinrich Richard Krug als auch an diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Ansprüche an des ersteren Vermögen zu haben meinen, die Aufforderung, in dem auf den 4. Oktober d. Is. , Vormittags 19 Uhr, vor unterzeichnetem Füͤrstl. Amtsgerichte anstehenden Aufgebotstermine zu er— scheinen, um ihre Rechte geltend zu machen, widrigen⸗ falls auf weiteren Antrag Johann Heinrich Richard Krug für todt erklärt und sein Vermögen feinen sich , Erben überlassen wird, dritte Be⸗ rechtigte aber ihrer Ansprüche verlustig gehen werden. Rudolstadt, den 5. August 1892.
Fürstl Amtagericht.
irus.
30005 Ausfertigung. Aufgebot.
Ueber das Leben der nachgenannten Personen ist seit zehn Jahren keine Nachricht vorhanden:
1) Johann Georg Blümlein, Gütlerssohn, ge⸗ boren am 23. Januar 1814 zu Neuendettelsau, daselbst beheimathet, ausgewandert im Jahre 1837 nach Nordamerika; ;
2) Johann Matthäus Pfeiffer, Pfeifenmachers sohn und dessen Schwester Maria Apollonig, ersterer am 11. November 1802, letztere am 9. November 1800 zu Heilsbronn geboren, daselbst heimath⸗ berechtigt, beide seit etwa 70 Ihren verschollen;
3) Johann Friedrich Schindler, Bauernsohn, . am 14 Juni 1819 zu Mausendorf, in der
emeinde Aich heimathberechtigt, ausgewandert um das Jahr 1847 nach Nordamerika; ö
4 Johann Philipp Zeuninger, geboren am 2. Juli 17865 zu Windsbach, '*elbff heimath⸗ ö seit 1806 verschollen;
5) Georg und Anna Barbara Schmitz er, Schneidergeheleute von Neuendettelsau, letztere eine geborene Winkler, ersterer geboren am 2. Oktober 1815 zu Neuendettelsau, letztere geboren am 15. Mai 1814 zu Weiterndorf und deren eheliche zu Neuen dettelsau geborene Kinder:
Johann Michael, geboren 31. August 1838,
Anna Margareta, geboren 28. November 1840,
; 9 Georg, geboren am 18. November
Johann Konrad, geboren am 7. April 1845,
Johann, geboren am 5. November 1846,
; 6 Margareta, geboren am 18. Dezember sämmtlich heimathberechtigt zu Neuendettelsau, und im Jahre 1852 nach Nordamerika ausgewandert;
6) Anna Margareta Schwab, uneheliche Tochter der Webermeistersehefrau Anna Margareta Breit, geborenen Schwab, geboren am 21. September 1833 zu Petersaurach, n,, in Windsbach;
7) Johann Friedrich Meyer, Bauernsohn, geboren am 28. Oktober 1842 zu Schlauersbach, heimath⸗ berechtigt in Fischbach, ausgewandert im Jahre 1869 nach Nordamerika;
8) Maria Margareta Kopp, Gütlerstochter, ge⸗ boren am 11. Oktober 1843 in Neuendettelsau, dort⸗ selbst beheimathet, vor circa 20 Jahren nach Nord— amerika ausgewandert und in Chicago angeblich mit einem Steinhauer namens Johann Schneider ver— heirathet gewesen. .
Bezüglich der unter Ziffer 1 mit 6 genannten
ersonen hat der für das Vermögen derselben als
ffleger aufgestellte Gerichtsschreiberei. Gehilfe Rudolf ppoldt dahier, bezüglich des Johann Friedrich
Meyer dessen Bruder, der Bauer Johann Georg
Meyer von Fischbach, bezüglich der Maria Mar—
gareta Kopp deren Schwester, die Taglöhnersehefrau
Anna Susanne Lehr von Windsbach Antrag auf
Todeserklärung gestellt. 2
Es ergeht nunmehr die Aufforderung:
I) an die vorgenannten verschollenen Personen, sich spätestens bis zu dem auf Dienstag, 10. Juli 1893, Vormittags EO Uhr, im diesgerichtlichen Sitzungssaale angesetzten Aufgebotstermine schriftlich oder mündlich bei unterfertigtem Gerichte anzumelden, widrigen⸗ falls dieselben für todt erklärt werden; an die Erbbetheiligten, ihre Interessen in diesem Termine wahrzunehmen; an alle Diejenigen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung hierüber bei unterfertigtem Gerichte zu machen.
Heilsbronn, den 8. August 1892.
Königliches fn zgerich.
(L. S.) (gez Hofmann.
Den Gleichlaut mit der Urschrift bescheinigt:
Heilsbronn, am 12. August 1892. Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts.
(L. S.) Appoldt, K. Secretär.
30057 Erbschaftsproclam und Aufgebot.
Auf Antrag der Kinder und Erben des am 13. April 1852 verstorbenen Zimmermanns Peter Mecklenburg in Glückstadt und dessen am 7. Mai 1889 hierselbst verstorbenen Ehefrau Johanna Christiane Sophie Mecklenburg, geb. Adler, werden, mit Ausnahme der Kinder und Kindeskinder, welche sich bereits gemeldet haben, sowie der eingetragenen HDypothekengläubiger, Alle, welche Erb⸗ oder sonstige Ansprüche und Forderungen an den Nachlaß der Eheleute Nelklenß ar zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, solche binnen 6 Wochen und spätestens in dem auf Freitag, den 20. September 1892, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Aufgebots⸗ termine, bei Vermeidung des Ausschlusses von diesem Nachlaß, hierselbst ordnungsmäßig anzumelden.
Glückstadt, den 109. August 1892.
Königliches Amtegericht. Veröffentlicht: (L. S.) Kegel, Actuar.
30003) Aufgebot.
Der am 28. Dezember 1834 zu Biskupin geborene Thomas Balcerzak, ein Sohn der Johann und Elisabeth, geborene Poskrop, Balcerzak'schen Eheleute aus Mlodoein ist durch Urtheil vom 31. Dezember 1891 für todt erklärt worden.
Auf Antrag des Nachlaßpflegers, Rechtsanwalts von Biernacki hierselbst, werden die unbekannten Erben des Thomas Balcerzak aufgefordert, sich spätestens in dem am Sonnabend, den 3. Juni 1893, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter—⸗ zeichneten Gerichte, Zimmer 2, anstehenden Termine zu melden und zu legitimiren, widrigenfalls der Nachlaß dem sich meldenden und legitimirenden Erben, in Ermangelung dessen aber dem Fiskus verabfolgt werden wird, und der sich später meldende Erbe alle Verfügungen des Erbschqckftsbesitzers an⸗ erkennen muß, auch weder Rechnungslegung noch Ersatz der Nutzungen, sondern nur Herausgabe des noch vorhandenen Nachlasses fordern darf.
Labischin, den 9. August 1892.
Königliches Amtsgericht.
27290 Nachlas⸗Proclam.
Auf Antrag des gerichtlich bestellten Nachlaß— pflegers werden Alle und Jede, welche Erb⸗ oder sonstige Ansprüche und Forderungen an den Nachlaß des am 22. Juni 182 zu Krempe verstorbenen Schlachters Johannes Daudt und seiner vor ihm verstorbenen Ehefrau Margaretha Daudt, gebor. Frauen, zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, solche bis spätestens in dem auf Freitag, den 9. Dezember 1892, Vormittags 11 Ühr, im hiesigen Amtsgericht anberaumten Termin bei Ver— meidung des Ausschlusses rechtsgehörig anzumelden und zwar Auswärtige unter Bestellung eines Ver—
treters hierselbst.
Krempe, den 27. Juli 1892. Königliches Amtsgericht. Veröffentlicht: Heitchen, Gerichtaschreiber.
30017 Bekanntmachung.
Das Verfahren, betreffend das Aufgebot der Nach⸗ laßgläubiger und Vermächtnißnehmer des hier am . Februar 1892 verstorbenen praktischen Arztes Dr,. med. Heinrich Rosenthal ist durch Ausschluß⸗ urtheil vom 21. Juli 1892 beendet.
Berlin, den 6. August 1892. Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 73.
30011 ,
Das Verfahren, betreffend das Aufgebot der Nach⸗ laßgläubiger des hier am 6. Januar 1892 verstorbe⸗ nen Kaufmanns Julius Ludwig Wex ist durch Ausschlußurtheil vom 13. Juli 1892 beendet. Berlin, den 3. August 1892.
Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 73.
3 M008 nm Das Verfahren, betreffend das Aufgebot der Nach⸗ laßgläubiger des hier am 3. Dejember 1891 ver- storbenen Tischlermeisters Joseyh Reymann ist durch Ausschlußurtheil vom 13. Juli 1892 beendet. Berlin, den 3. August 1892. Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 73.
30907 Bekanntmachung. .
Durch. Ausschlußurtheil des hiesigen Königlichen Amtsgerichts vom 2. August 1892 ist die Actie Nr. 1576 über 500 0 der Actiengesellschaft, Waaren⸗ Einkaufs⸗-Verein zu Görlitz für kraftlos erklärt worden.
Görlitz, den 4. August 1892.
Königliches Amtsgericht. v. Kittlitz.
30010 86
Der nach dem Aufgebote vom 25. Januar 1892 dem Brigadeschreiber Friedrich Lange aus Wöbbel, z. Zt. in Münster, verloren gegangene Schein der städtischen Sparkasse zu Blomberg vom 77. Sep— tember 1886 Nr. 1214 über 51 6 ist durch Äus⸗ schlußurtheil vom 10. d. M. für kraftlos erklärt worden.
Blomberg, 11. August 1892.
Fürstliches Amtsgericht. II. C. Melm.
30006 Im Namen des Königs! Verkündet am 10. August 1892.
Auf den Antrag der Ehefrau des Schmiedemeisters Mühlmann, Marie, geborene Röhl, in Rademin erkennt das Königliche Amtsgericht zu Salzwedel für Recht:
Die Hvpothekenurkunden über die im Grundbuch von Rgdemin Band 2 Blatt 45 in Abtheslung 117. unter Nr. 2b. und 3a. eingetragenen Posten werden für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens trägt Antragstellerin.
30015 Im Namen des Königs! Verkündet am 4. Juli 1892. Boden dorf, Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des Samuel Pissowotzki zu Uecken⸗ dorf, vertreten durch den Rechtsanwalt Heß zu Gelsenkirchen, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Johannisburg durch den Amtsrichter von Fumetti für Recht:
Der Schuldschein über 690 606 Cessionsvaluta, welchen der Leischermeister August Höppel zu Bogu⸗ millen im Oktober 1890 zu Gunsten des Samuel Pissowotztki zu Ueckendorf ausgestellt hat, nachdem dieser eine ihm gegen den Grundbesitzer Adam Pissowotzki zustehend gewesene, im Grundbuch von Bogumillen 13 eingetragene Erbtheilsforderung ab⸗ getreten hatte, Inhalts dessen die 600 0 fällig sein sollten, wenn Adam Pissowotzki an den Höppel Zahlung geleistet haben würde, wird für kraftlos erklärt. ;
Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen.
—
v. Fumetti.
Im Namen des Königs!
Verkündet am 12. Juli 18592. Bodendorf, Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des Johann Komornitzik, Grund— besitzers in Turowen, erkennt das Königliche Amts— gericht zu Johannisburg durch den Amtsrichter von Fumetti fur Recht:
Die Hypothekenurkunde über 935 Erbgeld, ein—⸗ getragen aus den Urkunden vom 18. Januar 1877 und 38. Mai 1889 am 24. Juni 1881 für Gustav Christowzik in Abtheilung III. Nr. 12. des Grundbuchs für Sawadden Nr. 12 und Abthei⸗ lung III. Nr. 23 a. für Turowen 5, gebildet aus dem Hppothekenbriefe vom 11. Februar 1881 und der Ausfertigung der Verhandlung vom 24. Juni 1881, wird für kraftlos erklärt.
Die Kosten hat der Antragsteller zu tragen.
v. Fumetti.
30014
30009 Urtheil. Verkündet am 5. August 1892. Klein, als Gerichtsschreiber.
In der Buchholz'schen Aufgebotssache F. 2/92 erkennt das Königliche Amtsgericht zu Labiau durch den Amtsrichter Mollner für Recht:
I) Die Hypothekenurkunde über 20090 Thaler, ein⸗ getragen Abthl. III. Nr. 4 im Grundbuche des dem Gutsbesitzer Carl. Gottfried Buchholz gehörigen Grundstücks Sergitten Nr. 1 für die Vorbesitzerin des Grundstücks Anna Euphrosine Ausländer, geb. Thiel, sowie über das für ebendieselbe Abtheilung II. Nr. 3 auf demselben Grundstücke eingetragene Aus= gedinge, gebildet aus dem Hypothekenauszuge vom 3. Wril 1866, den notariellen Urkunden vom 31. Oktober 1865 und 9. Dezember 1865 und dem Eintragungsvermerk vom g. April 18665, wird für kraftlos erklärt. .
27) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.
Labiau, den 5. August 1892.
Königliches Amtsgericht. 30013) Im Namen des Königs! Verkündet den 1. August 1892. Bodendorf, Gerichtsschreiber. Auf den Antrag des , Adolph Kullik in Sdorren erkennt das Königliche Amtsgericht zu geen burg durch den Amtsrichter von Fumetti ür Recht:
Das Gericht gestattet dem Antragsteller, das Kapital der im Grundbuche für Sdorren Rr. 18 Abtheilung III. Nr. 12 eingetragenen 15 46 80 3 Kaufgeldforderung des Kreiskassenrendanten Gottsched eingetragen auf Hr nd des rechtskräftigen Mandats vom 20. September 1853 auf Sdorren Nr. 32 und von dort ö. Sdorren 25 und 18 übertragen, nebst 5 0 Zinsen für 5 Jahre bei der Hinterlegungsstelle der Königlichen a , en hinterlegen, und soll ihm hierauf eine Bescheinigung gemäß § 107 der Grundbuchordnung ertheilt werden.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller. v. Fumetti.
Im Namen des Königs! Verkündet den 1. 1 s 1892. Bodendorf, Gerichksschreiber. Auf den Antrag der Amalie Karrasch im ehelichen
30012
Beistande in Gusken, vertreten durch den Rechts=