igung des erweiterten oder veränderten Unternehmens mit aft der die Erweiterung oder Aenderung genehmigenden Urkunde an den Unternehmer. . :
Die Aufsicht über die zum Betrieb mit Maschinenkraft einge= richteten Kleinbahnen, soweit sie nicht eisenbahntechnischer Natur ist, erfolgt ebenso wie die Genehmigung im Einvernehmen mit der vom en Arbeiten zur Mitwirkung bei der Genehmi— abahnbehörde, sofern nicht eine andere Eisenbahn⸗ hörde zur Aufsicht besätimmt wird. Bezügliche Anträge sind von der ung bezeichneten Eisenbahnbehörde die Uebertragun
Minister der öffentli ung berufenen Eiser
zur Mitwirkung bei der Genehm an den Minister zu richten, falls n eine andere Eisenbahnbehörde nach Lage der Verhä
der Aufsicht an nisse für zweck⸗
Nr. 35 des „Centralblatts der Bauverwaltung“,
herausgegeben im Ministerium der öffentlichen Är⸗ beiten vom 27. August hat folgenden Inhalt: Russische Bau⸗ kunst und Technik. — Wirkung des Gestänge⸗ Gewichtes beim Eisen⸗ bahn⸗Oberbau. — Leipzig und kin Bauten (Bücher schau). — Jahn⸗ stangenbahn St. Gallen —Hais. — Vermischtes: Preisbewerbüngen für den Entwurf zu einer Villa in der Colonie Grunewald und *. den Entwurf zu einer evang. Kirche in Spandau. — Werth der Be— lastungsproben eiserner Brücken. — Canalifationsverfahren nach von Nadein. — Betriebsergebniß der elektrischen City und Südlondon⸗ bahn. — Eisenbahnen in Birma. — Bicherschau.
mäßig erachtet. . . Die eisenbahntechnische Beaufsichtigung der Kleinbahnen WMaschinenbetrieb wird von der Eisenbahnbehörde selbständig ohne des Regierungs⸗ (Polizei) Präsidenten gehandhabt, ch auf die Ueberwachung des Betriebs im engeren Sinne, welcher die betriebssichere Unterhaltung der Bahnanlage und der Betriebsmittel und, die sichere und ordnungz mäßige Durchführung der e begreift. Bei Ausübung dieser Aufsicht muß sich die zuständige örde stets gegenwärtig halten, daß, worauf eingangs dieser An⸗ weisung hingewiesen ist, Anferderungen an die Unternehmer, welche die Rücksicht auf die Betriebssicherheit nicht nothwendig erheischt, un⸗ bedingt zu vermeiden sind. . Polizeiliche Bestimmungen über den Betrieb auf den zum Betriebe
Entscheidungen des Reichsgerichts.
Die künstlerische Nachbildung einer Photographie durch Malerei oder Zeichnung gewährt, nach einem Urtheil des n, II. Strafsenats, vom 24. Mai 1897 dem Künstler beim. seinem Rechtsnachfolger daz Recht der Vervielfältigung diefer Nachbildung auf mechanischem Wege, selbst wenn die künstlerische Nachbildung nur zum Zwecke der mittelbaren mechanifchen Vervielfältigung der ursprünglichen schutzberechtigten Photo— graphie hergestellt worden ist.
mit Maschinenkraft eingerichteten Kleinbahnen sind nicht ohne die Zu⸗ stimmung der Eisenbahnbehörde zu erlassen. Im ung der Zustimmung ist die Entscheidun lichen Arbeiten einzuholen. Sofern zum nungen eine dem Regierungs⸗Praäsidenten untergeordnete Behörde zu⸗ ständig sein sollte, ist diese anzuweisen, sich vor dem Erlasse derselben seines Einverständnisses zu versichern. Auch für dies Einverständniß bedarf es der Zustimmung der Eisenbahnbehörde. Zu 5§§ 23/24. . ö
Das Erlöschen und die Zurücknahme einer Genehmigung ist von
der aufsichtführenden Behörde in dem Regierungs⸗Amtsblatt bekannt
Zu §z 26 letzter Absatz. ; Bevor von der Aufsichtsbehörde über die Festsetzung der dort erwähnten Frist Beschluß gefaßt wird, ist außer dem Wegeunterhal⸗ ege⸗Polizeibehörde zu hören.
alle der Ver⸗ ters der öffent⸗ rlasse derartiger Verord⸗
zu machen.
tungspflichtigen auch die
2
Liegt beim Erlöschen oder bei der Zurücknahme der Genehmigun wegen Unterbrechung des Baues und des Betriebes der Fall vor, da über den Verfall und die Verwendung von Geldstrafen Entscheidung zu treffen ist, so ist von der Aufsichtsbehörde dem Minister der öffent⸗ lichen Arbeiten darüber Bericht zu erstatten, an welchen geeigneten lles Vorschläge über die Verwendung verfallener Geldstrafen im Besetzes zu knüpfen sind. Maschinenkraft betrieben werden, haben die Regierungs⸗Präsidenten ihren Bericht zunächst der eisenbahntechnischen Behörde mitzutheilen, damit diese in der Lage ist, sich auch ihrerseits zur Sache zu äußern.
— ——
Sinne dieses Bei Bahnen, welche mit
Zu § 30. ; Von der Aufsichtsbehörde ist an den Minister der öffentlichen Provinzen.
sobald ihres Erachtens die Voraussetzungen für die Anwendung des § 30 eingetreten sind. Ist die Bahn zum Be— triebe mit Maschinenkraft eingerichtet, so bedarf es dieser Bericht⸗ erstattung, wenn auch nur eine der betheiligten Behörden, der Re— gierungs⸗Präsident oder die Eisenbahnbehörde, den Der Bericht ist von der diese jahenden Behörde zu erstatten und der dissentirenden Behörde einzureichen.
Arbeiten zu berichten
all des S 30 für oraussetzung be⸗ mit der gutachtlichen Acußerung
gegeben erachtet.
be Unternhmerg zur Fähr getrennter nements Kursk, Woronesch, Podolien Und Chersson auch das
gesehen werden, wenn die Gefammtunter— nehmung keine anderen Bahnen enthält, als städtische Bahnen für den Personenverkehr und Bahnen, welche, wie z. B AÄnschlusse an das Eisenbahnnetz sich nicht eigne
Von der Verpflichtun Betriebsrechnungen kann a
Drahtseilbahnen, zum
3u 5
Die Prüfung der betriebssicheren Beschaffenheit der Bahn und genehmigenden Behörde obliegt, bedingt migung der Privatanschlußbahnen die chen Unterlagen, wenn es auch an einer Es ist daher auch soweit sie die technischen en. Dagegen ist von dem Hinsicht abzusehen.
der Betriebsmittel, welche der auch für die Anträge auf Gene in technischer Hinsicht erforderli diesbezüglichen
gestellt keine Wagen.
Vorschtist in dem Gesere hlt. rechtzeitig gestellt keine Wagen.
für diese Bahnen die Anweisung zu 8 5,
Unterlagen betrifft, gleichmäß
Verlangen von Unterlagen in finanzieller Zu S 53 Absatz 3.
In dem Falle vollständiger Unterwerfung eines Unternehmens unter die Bestimmungen des vorliegenden Gefetzes der Regel die Ausstellung einer neuen Genehmigung die Rechte und Verpflichtungen des Unternehmens vö gestellt werden.
Die in dem fünften Absatze vorgesehene Unterstellung unter das Kleinbahngesetz Regierung stattzufinden.
ig zu beachten. die „Schles. Ztg. . Für die bevorstehende Winterfaifen haben die meisten Gruben Oberschlesiens ihre Preise schon festgesetzt und sind diese bei den fiscalischen Gruben für Stück-, Würfel-Fund Nußkohle 1 um 28 3 pro Centner erhöht, während für Förder- und Klein— kohlen ꝛc. die bisherigen Preise belassen wurden. Wiewohl der Ver— kehr auf dem oberschlesischen Steinkohlenmarkte ein etwas regerer geworden, so ist derselbe gegen das vorjährige Herbst—
empfiehlt sich in os⸗Urkunde, damit llig zweifelsfrei
Bekanntmachung der
a 3 Amts ziemlich guter, da diese Marken der guten Qualität wegen stets mehr hat durch das Amtsblatt der 9
begehrt sind als andere und weil gegenwärtig die Bahnverwaltungen mit ihren Kohlenzügen nach den Istsee-Provinzen begonnen haben, sodaß von Königsgrube allein täglich ganze Züge mit Be⸗ triebskohlen dahin abgehen. Bei denjenigen Privatgruben, welche Kohlen an die Zuckerfabriken liefern, ist die Verladung gegen— wärtig ebenfalls eine stärkere, bei den übrigen Gruben aber ist der Absatz immer noch ein schwacher zu nennen, obwohl sich infolge des verstärkten Betriebes bei der hiesigen Eiseninduftrie der Absatz im ganzen etwas gehoben hat. An Hausbrandkohlen ist der Begehr gegenwärtig noch schwach, weshalb immer noch ein Theil der für diesen Zweck begehrtesten Sortimente auf die Halden kommt. Im allgemeinen ist jedoch eine Besserung im Kohlengeschäft eingetreten. Bei der Koks fabrikation dauert der geschwächte Betrieb fort, und es ist eine Aufbesserung des Koksgeschäfts erst dann zu erwarten, wenn sich der Betrieb bei den Hochöfen und Eisengießereien in Oberschlesien wieder gehoben haben wird.
Gesuche auf Genehmigung von Kleinbahnen oder bahnen, welche vor dem J. Oktober d. J. eingehen, nach den Bestimmungen dieses auch steht einer Genehmigung i 1. Oktober d. J. nichts entgeg
Berlin, den 22. August 1892. Der Minister
Privat⸗Anschluß⸗ ber ind ohne Gesetzes zu behandeln und zu prüfen; n der bisherigen Form bereits vor dem
Der Minister der öffentlichen Arbeiten. ⸗ r Im Auftrage: Graf zu Eulenburg.
wie die ‚Köln. Ztg.“ meldet, „Gu te Hoffnungs-Hütten und Aachener Hüttenverein“ mit 117 „ Mindestfordernde für sl50s t Stahlschienen und mit 110 S für 7360 t Suer— schwell en.
Nr. 34 der Veröffentlichungen des sundheitsamts“ vom 24. heitestand. Mittheilungen übe — Sterbefälle in deuts
Kaiserlichen Ge—⸗ August hat folgenden Inhalt: r Volkskrankheiten, insbesondere Cholera. chen Städten mit 40000 und mehr Ein⸗ — Desgl. in größeren Städten des Aus krankungen in Berliner Krankenhäusern. und Landbezirken. — Witterung. Volkskrankheiten. — Thier — Thierseuchen in Großb J Thierseuchen. — Veterinärpoliz Dänemark. — Gesetz gebung u. s. w. hrung des 100 theil. Thermomet hweinefleisch.
handel. La Plata. Grundmuster B. per September 3,75 M, per Oktober 3.77 M, per November 3775 6, per Dezember 3, 80 M, per Januar 3,827 SÆ, per Februar 3, 827 M. per März 3, 85 M½, per April 3,874 M6, per Mai 3, 90 S, per Juni 3,90 M½ , per Juli 3,90 S6 Umsatz 25 000 kg.
Auslandes. — Er⸗ Desgl. in deutschen Stadt — Zeitweilige Maßre seuchen im Beutschen Reiche, ritannien, 1. Vierteljahr 1892. — Nieder⸗ eiliche Maßregeln. Preußen j. Aerztekammer ers. — Maul⸗ und Klauenseuche. — — (Reg. Bez. Köslin.) Mo q Desterreich Ungarn. Des,infection Nachprüfung Impfwesen. rechdurchfällen. — R
Juli 1892.
Frankreich. n. — Ein Nr. 2, 7200 3000 S6. Ser. 9111 Nr. 36: je 300 ½ Ser. 725 Nr. 7, Ser. 7935 Nr. 34, Ser. 2652 Nr. 7. Ser. 26656 Nr. 44, Ser. 2944 Rr. 34, Ser. 4501 Nr. 44 Ser. 4966 Nr. 5, Ser. 6195 Rr. J, Ser. 7651 Nr. 33, Ser. 246 Nr. 36; je 240 „ Ser. 2420 Rr. 1, Ser. 36533 Nr. 109, Ser. 3399 Nr. 39, Ser. 4254 Rr. 44, Ser. 7111 Nr. 34, Ser. 7651 Nr. 19.
merikanisch Thierseuchenbericht (Reg. Bez.
— (Reg. ⸗Bez. beschauern. = (Re Schweinefleisch. — maringen). Desgl. — schweinen. — Tuberkulose d brand; Ents
Vieheinfuhr Bromberg.) Bez. Erfu Amerikanisches eg. Bez. Sig⸗ Untersuchung von Wild—« chlachtverfahren. — (Bayern). (Sachsen Weimar). thung von perlsüchtigem Schlachtvie suchung. — (Sachsen⸗Coburg Goth Registerführung der Vieh⸗ Tuberkulose der Zuchtbullen. und Klauenseuche. — Recht⸗ Annahme eines ausländi⸗ dlungen von gesetzgebenden 18. Versammluͤng des
neur der österreichisch-ungarischen Bank Moser ist
(Reg. ⸗Bez. Koblenz). gestorben.
der Rinder und Schweine. ädigung. Verwerthun zeuge zur Milchunter geschlachteter Thiere. — Klauenseuche. —
ladung angeboten.
händler. — — (Schwarzburg⸗Rudol Ober⸗Landesgericht Dresden) ? änischen Doctortitels. — Verhan Körperschaften, Vereinen, Congressen u. f. Vereins für öffentliche Gesundheitspflege.
cursen. Der Umsatz der Actien betrug 238 999 Stück. Der
schen medizi verkkäu fe fanden nicht statt.
Tag auf Kabelnachrichten. Mais anfan s schwach, später verflaut auf günstiges Wetter. Schluß flau. ,,,,
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Ernteaussichten in Rußland.
Nach den neuesten, uns aus St. Petersburg zugegangenen Nachrichten dürfte die Ernte des Wintergetreides im Wolga— gebiete (Saratow, Samara, Zarizyn) sowie in Orenburg, Charkow, im Tambowschen und Donschen Gebiet als ge⸗ sichert zu betrachten sein. Wenn die Roggenpreise an diesen Orten noch nicht wesentlich gesunken sind, so ist der Grund dafür der, daß der locale Bedarf und der Ersatz in die ge⸗ leerten Gemeindespeicher vor der Hand viel absorbirt. Nennens— werthe Ueberschüsse sind übrigens auch nur im Kaukasus und im Weichselgebiet vorhanden. Diese werden zunächst zur Deckung des Ausfalls in den acht bis neun von Mißernte heimgesuchten Gouvernements dienen müssen und erst der Rest wird zum Erport Verwendung finden können, vorausgesetzt, daß Roggen ins Ausland verlangt werden sollte.
Mit dem Sommergetreide ist es schlechter bestellt. Die Regengüsse seit drei bis vier Wochen haben den Weizen und namentlich den Hafer fast gänzlich vernichtet in folgenden Gouvernements des Nordens und Nordostens: St. Peters⸗ burg, Olonez, Nowgorod, Wjatka, Archangelsk, Jaroßlaw, Twer, Kostroma Wologda, sowie in einem Theil der Ostsee⸗ Das macht nachträglich einen ganz merklichen Strich durch die Rechnung, denn der Ausfall an Weizen wird durch Roggen ersetzt werden müssen, und Hafer scheint im ganzen europäischen Rußland knapp gerathen zu sein. Der Süden und Südwesten wird Hafer in großen Quantitäten brauchen. Von einer allgemeinen durchschniktlichen Mittelernte für alle Getreidesorten kann nach dieser Quelle nicht mehr die Rede sein, namentlich wenn man berücksichtigt, daß in den Gouver—
Sommergetreide verloren gegangen ist.
Handel und Gewerbe.
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 31. v. M. gestellt 9639, nicht rechtzeitig
In, Oberschles ien sind am 30. v. M. gestellt 4152, nicht
Vom oberschlesischen Steinkohlenmarkt berichtet
eschäft dennoch zurückgeblieben. Ber Absatz ist bei den hlesigen Gru— en ein ungleichmäßiger; bei den fiscalischen Bergwerken ist er ein
— Bei der Verdingung der linksrheinischen Eisenbahn waren,
Leipzig, 31. August. (W. T. B.) Kammzug-Termin⸗
Braunschweig, 31, August. (W. T. B.) Gewinnziehung der in , 20 Thaler⸗Loose: 90 000 S6. Ser. 2656 er. 6364 Nr. 9, 6000 MS. Ser. 744 Nr. 11,
Wien, 31. August. (W. T. B.) Der ehemalige Gouver⸗
London, 31. August. (W. T. B.) An der Küste 1 Weizen⸗
sg. N em; Jork, 31. August. (W. T. B) Die Börse er— öffnete fest, war im Verlaufe matt und schloß zu niedrigsten Tages—
Silbervorrath wird auf 1 950 000 Unzen geschätzt. Silber⸗
eizen anfangs stetig, dann nachgebend und flau den ganzen
Chicago, 31. August. (W. T. B) Weizen anfangs schw . später weiter abgeschwächt auf Realisirungen der Hl fsse e 6e flau. — Mais anfangs schwach, dann nachgebend und flau den ganzen. Tag auf New. Jork.
Verkehrs⸗Anstalten.
In Postpacketen nach Großbritannien und Irland dürfen bis auf weiteres Lumpen, Betten und Bettwãäsche, sowie getragene Kleidungsstücke nicht eingeführt werden.
Laut . aus Herbesthal ist die zweite englische . Ostende vom 31. August ausgeblieben. Grund: Beschädigung an den Schaufelrädern Fes Schiffes.
Bremen, 31. August. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Der Postdampfer Gera., von Baltimore kommend, ist am 30. August Morgens auf der Weser angekommen. Der Reichs⸗Postdampfer Hohenstaufen“ hat am 30. August Morgens die Reife bon Southampton nach Antwerpen fortgesetzt. Der Reichs ⸗Post⸗ dampfer „Bayern“, nach Ost⸗Asien bestimmt, ist am 30. August Vormittags in Hongkong angekommen. Der Reichs-Postdampfer
Neckar hat am 25. August Nachmittags die Reise von Genua
nach Port Said fortgesetzt. Der Postdampfer Weser', nach Brasilien bestimmt, hat am 30. August Morgens Dover paffirt. Postdampfer Condor“, von Brafilien kommend, hat am 30. August Morgens Dungen eß passirt.
2am burg, 31. August. (W. T. B.) Hamburg-⸗Ameri—⸗ kan ische Packetfahrt⸗Actiengefel sschaft. Der Postdampfer Moravia“ ist, von Hamburg kommend, gestern Abend in New⸗ Vork eingetroffen.
London, 31. August. (B. T. B) Der Uniondampfer „Nu bian!“ ist heute auf der Ausreise von Lissabon abgegangen.
Mannigfaltiges.
Hannover, 30. August. Im Dorfe Magelsen sind, dem Hann. Cour. zufolge, A. Gebäude und die Kirche durch eine Feuersbrunst vernichtet worden.
Bautzen; 31 August. Eine bedeutende Feu ersbrunst ver⸗ nichtete, wie D. B. H.“ meldet, in dem Stadtviertel zwischen Holz⸗ markt- und Ziegelstraße zehn von ärmeren Leuten bewohnte Gebaͤude; zwei Scheunen wurden eingeäschert.
Neubrandenburg, 30. August. Das Standbild Fritz Reuter's, das jetzt in Berlin vollendet ist, wird den Meckl. Nachr. zufolge demnächst hier aufgestellt und am 16. Oktober enthüllt werden. ESS besteht in einer Statue aus Bronze in Ueberlebensgröße mit einem Sockel aus Granit.
Bremen, 31. August. Bei dem in der gestrigen Nr. d. Bl. gemeldeten Speicherbrand im Freihafen sind S090 Ballen Baum. wolle theils verbrannt, theils durch Wasser beschädigt. Der Werth beträgt cirea 150 000 M. Das Whiskylager wurde gerettet. 8
London, 30. August. Aus der Park Slip-Zeche in Aber— kenfig in Glamorganshire, dem Schauplatz des gemeldeten furchtbaren Grubenunglücks, wurden heute Morgen die in dem Bergwerk aufgefundenen Leichen herausgeschafft. Diese boten einen entsetzlichen Anblick; die meisten waren von gräßlichen Brandwunden entstellt. Sobald sie identificirt worden waren. wurden sie in einfache Särge gelegt und in die Wohnungen ihrer Familien geschafft.
Liverpool. Das große Liverpwoler Schiff ‚Newfield— ist, wie der „Köln. Ztg.“ gemeldet wird, sammt der Ladung auf der Reise nach Brisbane verloren gegangen. Zwölf Personen ertranken.
Rom. Mit 1. Oktober d. J. treten, wie man den Münch. N. N.“ aus Rom schreibt, dort neue Bestimmungen bezüglich Ciceronewefens in Kraft. Danach haben alle freien Fremdenführer (Ciceroni) künftig vor einer Magistratscommission ein wissenschaftliches Examen abzulegen; ihr Tarif ist folgender: Für die erste auch nicht vollendete Stunde 3 Fr., für jede weitere Stunde Fr.; für alle Stundenbruchtheile ist auf Grund des Zweffrancg—= Tarifs zu bezahlen. Ferner entrichtet der Fremde bei dem Besuche von Galerien ꝛc. dem Cicerone den Eintrittspreis. Für die Ciceroni der Hotels gelten diese Bestimmungen nicht. Außerdem soll den Ciceroni jede Belästigung der Fremden verboten werden.
Aus den Alpen. Ein Berliner Bankier, Namens Brock welcher eine Besteigung des Monte Grivola im Aosta-Thale aus— führen wollte, stürzte, wie man der N. Zürch. Itg. aus Ao sta unter dem 30. August meldet, mit zwei Führern in einen Ab—
Alle drel sind todt.
Brüssel. Ueber das mehrerwähnte Eisenbahnun glück, welches sich am 29. August Morgens am Eingang des Brüsseler Vordbahnhofes ereignete, wird der ‚Trkf. Ztg.“ noch berichtet: Der zerschmetterte Zug ist der um 7 Uhr Morgens von Antwerpen abfahrende Personenzug, welcher um 8 Uhr 24 Min. in Brüssel einzutreffen hat. Der Zug war zeitig eingelaufen, wurde aber durch einen auf seinem Geleise stehenden anderen Zug verhindert, in den
Bahnhof einzufahren. Einige Minuten später traf auf demfelben Geleise der Ostender Schnellzug ein, der um 6 Uhr von Ostende abfährt. Dieser war auch zu regelmäßiger Zeit eingelaufen, allein beide Züge folgten so rasch aufelnander, daß dem Sstender Zug nicht zeitig die gehörigen Signale gegeben werden konnten. Trotzdem gewahrte der Maschinist des 8
machte sofort mit Dampf Halt. Allein es war schon zu der Zusammenstoß geschah. Wäre der Schnellzug in vollem Gange gewesen, die Katastrophe würde eine fürchterliche gewesen fein. Glücklicherweise wurden nur die drei letzten Wagen des Antwerpener Zugs zerschmettert und zwar auf sehr eigenthümliche Weise. Der letzte Wagen, welcher also den vollen Stoß der Locomotive des anderen Zuges erhielt, ist fast unbeschädigt in die zwei folgenden Wagen gedrungen. Die Reisenden, welche sich in diesem letzten Wagen befanden, sind mit dem Schrecken und leichteren Ver—
tender Zuges die Gefahr
davongekommen. Um so schlimmer erging es den
Insassen der zwei folgenden Wagen. In einem Coups erster Klasse fand man zwei 6. vollständig zwischen den Kissen zerquetscht; beide, schwer am
glück. In den anderen Wagen, oder richtiger unter deren Trümmern, lagen ungefähr dreißig Reisende, alle mehr oder weniger schwer ge— troffen, sechs von ihnen gefährlich verletzt. Eine Dame aus Lierre, Gemahlin des dortigen Einkommensteuer⸗Beamten, ist noch am Nachmittage gestorben. Zwei andere, darunter ein Pastor aus Hans⸗ wyck, welcher am 4. September sein 25 jähriges Amtsjubiläum begehen sollte, sind in Lebensgefahr. Dem Pastor wurden. die Rippen“ ein⸗ stoßen und außerdem erhielt er eine sehr schwere Quetschung am ein; das Bein sollte ihm abgenommen werden. Ob der Greis die Operation überstehen wird, ist fraglich. Unter den leicht Verwundeten be⸗ findet sich auch der Konsul des freien . in Brüssel. Daß kein einziger Reisender von dem Ostender S
ist ein kaum glaubbares Glück. Dieser Zug war vollgepfropft. Es
opf verletzt, starben wenige Minuten nach dem Un⸗
chnellzug verletzt wurde,
sogenannte Ftrain des maris-, welcher Montags früh die
sehr zahlreichen Kaufleute und Geschäftsmänner, die den Sonntag in Ostende, Blankenberghe und Heyst bei ihrer Familie zubringen, nach Brüssel zurückführt. Fünf bis sechs Züge folgen aufeinander, um bis 10 Uhr Morgens die sehr zahlreichen Sonntagsausflügler zeitig für das Geschäft heimzubringen. Wäre einer dieser Züge verunglückt, so hätte man die Opfer nach Hunderten zählen mögen. Eine gericht⸗ liche Untersuchung ist sofort eingeleitet worden.
Untersuchungs⸗ Sachen. Aufgebote, Unfall⸗ und Invaliditãts⸗ ꝛc. V Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.
.
Dr mo =
Deffentlicher Anzeiger.
6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch.
7. Erwerbs- und Wirthschafts Genossenschaften. 58. Niederlassung 2c. von Rechtsanwälten.
9. Bank⸗Ausweise. 8
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
) Untersuchungs⸗Sachen.
In der Strafsa * I) Wilhelm Leopold Storch, 20. April 1871 zu Fulda, zuletzt wohnhaft daselbst, Becker, geboren am 28. D 1871 zu Petersberg, zuletzt wohnhaft daselbst,
3) Clemens Derbort, ⸗ 1871 zu Petersberg, zuletzt wohnhaft daselbst,
4 Franz Wilhelm, geboren am 12. August 1869 zu Unteralba, zuletzt wohnhaft in Wüstensachsen. ung der Wehrpflicht, ist durch Beschluß der Strafkammer des Königlichen Landgerichts hier⸗ selbst vom 17. August 1897 auf Grund des § 480 bejw. 326 der Strafprozeßordnung und § 146 des Strafgesetzbuchs das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen der Angeklagten zur Deckung der die— selben möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens mit Beschlag belegt worden, was hiermit in Gemäßheit des 5 326 Ab— satz 1 der Strafprozeßordnung veröffentlicht wird.
Hanau, den 24. August 1892.
Der Erste Staatsanwalt: Schumann.
2) Magnus
geboren am 13. Januar
ts⸗Raths Isemann, auf Antrag der Kaiserlichen Staatsanwaltschaft wird das Vermögen des
— B Auf Bericht des Lan
im Deutschen ⸗ Fahnenflüchtigen Nikolaus Koenig, geboren den J. Juli 1861 zu Meisengott, Kreis Schlettstadt, bis Mark mit Beschlag
Gleichzeitig wird die Veröffentlichung dieser Ver⸗ im Deutschen Reichs-Anzeiger sowie in den sischen Nachrichten“ verordnet. Colmar, den 18. August 1892.
Kaiserliches Landgericht, Strafkammer. Rauschkolb.
dreitausend
Isemann. Beglaubigt: Der Landgerichtssekretär:
In der Strafsache gegen den Füsilier Theobald Hartmann bei der 11. Comp. Füsilier⸗Regiments von Gersdorf (Hessisches) Nr. 80, Fabrikarbeiter aus Fröningen, z. Zt. unbekannt wo, wegen Fahnenflucht,
da der Angeschuldigte Hartmann des Vergehens gegen S 69 des Militär⸗Strafgesetzbuchs beschul⸗ digt ist, auf Grund der 5§ 486, 326 der Straf— Frozeßordnung und § 246 Mil.-Str. Ger.⸗Ordg. der den Angeschuldigten mö öchsten Geldstrafe und der Verfahrens auf Höhe von 3000 S, in Worten Dreitausend Mark“, das im Deutschen Reiche be⸗ findliche Vermögen des Angeschuldigten mit Be— schlag belegt. Gleichzeitig wird die Veröffentlichung dieser Beschlagnahme außer im Deutschen Reichs Anzeiger in dem Altkircher Kreisblatt angeordnet. Mülhausen, den 18. August 1892. Kaiserliches Landgericht, Strafkammer. (gez) Rummel. Zur Beglaubigung: Der Landgerichts⸗Secretär: J. V.: (L. S.) Krug.
1 ///
2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.
Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangshollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Kreise Niederbarnim Band 61 Nr. 5803 auf den Namen des Architekten Hugo Eggert zu Berlin eingetragene, in der Lübeckerstraße Nr. 49 belegene Grundstück am 31. Oktober 1892, Vormittags 10) uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichtsstelle, Reue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel C. parterre, Saal 36 Das Grundstück ist mit 1,86 6 Reinertrag und einer Fläche von 4 a 69 m nur
ift des Grundbuch⸗
Grundstäck betreffende Rachweisungen, fowie be— sondere Kaufbedingungen können in der Gerichts schreiberei, ebenda, Zimmer 41, eingesehen werden. Alle Realberechtigten nicht von selbst auf Ansprüche, aus dem Grundbu des Versteigerungs esondere derartige iederkehrenden Versteigerungẽterm gabe von Geboten anzumelde treibende Gläubi haft zu machen, des geringsten Gebots ni bei Vertheilung des sichtigten Ansprüche im R jenigen, welche das Eigenthum des Grundsfäcks eanspruchen, werden aufgefordert Versteigerungstermins die Einstell herbeizuführen, widrigenfalls nach das Kaufgeld in Bezug auf den Stelle des Grundstücks tritt. Ertheilung des Zuschlags wird am 31. Or- tober 1892, Nachmittags 12 Uhr, an Ge— richtsstelle, wie oben, verkündet werden.
Berlin, den 18. August 1892. ᷣ
Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 75.
zur Deckung
versteigert werden.
Grundsteuer Steuerrolle, beglaubigte Abschätzungen
aufgefordert, den Ersteher übergehenden Vorhandensein che zur Zeit der Eintragung dermerks nicht hervorging, ins—⸗ Forderungen von Kapital, Zinsen, bungen oder Kosten, spätestens im Aufforderung zur Ab⸗ n und, falls der be⸗ ger widerspricht, dem Gerichte glaub⸗ widrigenfalls diesel
in vor der
ben bei Feststellung cht berücksichtigt werden und gegen die berück⸗ ange zurücktreten.
Kaufgeldes
vor Schlu ung des Verfa an s b uch an die Das Urtheil über die
Zwangsversteigerung. . Wege der 6 soll das im Grundbuche von den Umgebungen im Kreise Nieder⸗ barnim Band 85 Blatt Nr. J529 auf den Namen des Maurermeisters Carl Klein zu Berlin ein⸗ getragene, Ecke Straße 2 und 6, angeblich Burgs—⸗ dorfstraße Nr. 14, Ecke Wildenow⸗Straße, belegene Grundstück am . November E892, Vormittags EO Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Ge— Friedrichstraße
des Schlachter Home schen Wohnhau (Brandnr. 424) hieselbst ist zur Abnahme der Rech— nung des Sequesters, zur Erklärung über den Thei⸗ lungUplan sowie zur Vornahme der Vertheilung
Flügel C., Erdgeschoß, Saal 40, versteigert werden. Das Grundstück ist mit 0,99 S Reinertrag und einer Fläche von 6 a 97 4m zur Grundsteuer, da⸗ gegen zur Gebäudesteuer noch nicht veranlagt. Aus⸗ zug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbhuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, eben⸗ da, Zimmer N, eingesehen werden. Alle Realberech⸗ tigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs⸗ dermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigernngs— termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge— boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Verthei⸗ lung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten An⸗ spruͤche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widri⸗ genfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grund⸗ stücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 3. November 1892, Nach mittags 12 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben, ver⸗ kündet werden. . Berlin, den 25. August 1892. Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 77.
32525 Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Kreise Niederbarnim Band 74 Blatt Nr. 3190 auf den Namen des Baumeisters Gustav Romberg zu Berlin ein— getragene, in der Spenerstraße Nr. 8 belegene Grundstück am 24. Oktober 1892, Vormitfags LI Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtsstelle. Neue Friedrichstraße Nr. 13, Hof, Flügel C., Erdgeschoß, Saal 40, versteigert werden. Das Grundstück ist 8 a2 26 4m groß und mit 21 400 . Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie be⸗ sondere Kaufbedingungen können in der Gerichts— schreiberei, ebenda, Flügel D., Zimmer 42, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufge—⸗ fordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe bon Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls die⸗ selben bei Seltene des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kauf⸗— geldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range jurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach er— folgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 24. Oktober 1892, Nachmittags 1 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben, verkündet werden.
Berlin, den 27. August 1892.
Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 77.
32526
Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel bekannt ge— machtem Proclam finden zur Zwangkversteigerung des dem Bereiter F. Stoll hieselbst gehörigen, allhier belegenen Wohnhauses Nr. 51 mit Zubehör Termine
1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Regu⸗ lirung der Verkaufsbedingungen am Mittwoch, den 2. Noubr. 1892,
2) zum Ueberbot am Mittwoch, den 22. No⸗ vember 1892, jedesmal Vormittags 11 Uhr,
3) zur Anmeldung dinglicher Rechte an das Grundstück und an die zur Immobiliarmasse desselben gehörenden Gegenstaͤnde am Mitt⸗ woch, den 2. Novbr. 1892, Vor⸗ mittags 197 Uhr,
im Schöffengerichtssaale des hiesigen Amtsgerichts— gebäudes statt.
Auslage der Verkaufsbedingungen vom 17. Ok⸗
tober 1892 an auf der Gerichtsschreiberei und bei dem zum Seguester bestellten Senator Neumeister hieselbst, welcher Kaufliebhabern nach vorgängiger Anmeldung die Besichtigung des Grundstücks mit Zubehör gestatten wird.
Sternberg (Meckl.), den 17. August 1892. Großherzogliches Amtsgericht.
32366
In Sachen, betreffend die Zwangsversteigerung des
Roesch'schen Wohnhauses Nr. 638 (Brandnr. 814) hieselbst ist zur Abnahme der Rechnung des Se— questers zur Erklärung über den Theilungsplan so— wie zur Vornahme der Vertheilung Termin auf Sonnabend, den 8. Oktober 1892, Vor— mittags 10 Uhr, bestimmt. Der Theilungsplan und die Rechnung des Sequesters werden, vom J. Oktober d. J. an zur Einsicht der Betheiligten auf der Gerichtsschreiberei niedergelegt sein.
Teterow, den 30. August 1552. Großherzogliches Amtsgericht.
32367]
In. Sachen, betreffend die Zwangsversteigerung 6 Nr. 265 6
Termin auf Sounabend, den 8. Oktober 1892, Vormittags 9 Uhr, bestimmt. Der Theilungs— plan und die Rechnung des Sequesters werden vom 30. September d. J. an zur Einficht der Betheil igten auf der Gerichtsschreiberei niedergelegt sein.
Teterow, den 25. August 1892. Großherzogliches Amtsgericht.
Jö 844] 2
Folgende auf den Inhaber lautende Prioritäts—
Actien bezw. Obligationen der Oberschlesischen Eifen⸗ bahngesellschaft, nämlich:
1) die Prioritätsactie Litt. A. Nr. 259 über 100 Thlr. — 200 66, ausgegeben auf Grund . Privilegii vom 7. März
— 8 .
2) die Prioritätsobligationen Litt. C. Nr. 2039, Nr. 3296 und Nr. 9325, lautend über je 100 Thlr. — 300 , ausgegeben auf Grund k Privilegli vom 24. März
2 .
sind durch Bekanntmachung des Herrn Finanz⸗Mi—⸗
nisters zur baaren Rückzahlung des Nennwerthes zum 2. Januar 1887 gekündigt, jedoch trotz der in den vorgeschriebenen Zeitungen unter dem 75. Juni
1886 geschehenen Veröffentlichung dieser Bekannt—
machung des Herrn Finanz⸗Ministers durch die
Königliche Eisenbahn⸗Direction Breslau seitens der Inhaber bisher nicht zur Einlösung präsentirt worden.
Auf Antrag der Königlichen Eisenbahn-Direction
Breslau sollen die oben genannten Actien bezw.
Obligationen amortisirt werden. Es werden daher die gegenwärtigen Inhaber der— selben aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine,
am 3. November 1892, Vorm. 11 Uhr, bei
dem unterzeichneten Gerichte (Zimmer 89 im II. Stock des Gerichtsgebäudes) ihre Rechte anzumelden und
die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos—
erklärung derselben erfolgen wird. Breslau, den 10. März 1892. Königliches Amtsgericht.
I 7243] Aufgebot. . Die Firma J. B. Berentzen zu Haselünne hat das
Aufgebot des von dem Koͤniglichen Haupt⸗Zollamt zu Nordhorn im Dezember 1884 ausgestellten Pfand⸗
scheins über Schuldverschreibungen der Preuß. consol.
400 Staatsanleihe im Betragé von 18 000 4M, die als Zollerediteaution hinterlegt worden, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spä—⸗ testens in dem auf Mittwoch, den 28. De⸗ zember 1892, Mittags 12 Uhr, vor dem unter— zeichneten Gericht, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzu— legen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Ür—
kunde erfolgen wird. ; Neuenhaus, den 8. Juni 1892. ; Königliches Amtsgericht. II.
32368 . K . Von dem unterzeichneten Amtsgerichte ist beschlossen worden, das Aufgebotsverfahren zu eröffnen: I
auf Antrag des Stadtraths zu Großenhain als Ver—
treter der Stadtgemeinde daselbst behufs Ermitte⸗ lung hez. Ausschließung des unbekannten Inhabers der Actie Serie J. Nr. 98 zu 300 M des durch
Liguidation aufgelösten Actienvereins zum Gesell— schaftshause zu Großenhain;
II.
auf Antrag des Königlichen Finanz-Ministeriums zu Dresden in allgemeiner Vertretung des Staatsfiscus
im Königreiche Sachsen behufs Ermittelung der
möglicherweise vorhandenen unbekannten Erben der am 12. März 1890 im Stadtkrankenhause zu Großenhain verstorbenen, ledigzen Johne = Sophie Klöditz, geboren daselbst am 17. Jull 1817, deren Nachlaß nach Berichtigung der Nachlaßpassiven und der Kosten des Erbschaftsgerichtes sowie des Nachlaß— vertreters in dem Großenhainer Sparkassenbuch Nr. 22 549 über 1071 M 8 3 besteht;
ö.
auf Antrag des Hausbesitzers Ferdinand Oswald Zscheile in Kolmnitz behufs Herbeiführung der Löschung der nachstehenden auf dem früher von ihm besessenen Hausgrundstück Fol. 4 des Grund- und Hypothekenbuches für Kolmnitz in Rubr. III. ein- getragenen Hypotheken:
I) unter 1ALa. 2 Thlr. 13 Gr. Conv. Geld oder
2 Thlr. 18 Gr. 4 Pf. im 14 Thalerfuße, unbe— zahltes Kaufgeld dem abwesenden Johann Gottfried Ischieschner lt. Kaufs vom 18. Januar 1819,
2) unter 11JIb. 2 Thlr. 13 Gr. Conv. Geld oder
2 Thlr. 18 Gr. 4 Pf als unbezahltes Kaufgeld, überwiesenes eheweibliches Einbringen für Johanne Christiane Haberlandin, geb. Zschieschnerin,
3) unter 2ILa. 47 Thlr. Conv. Geld oder
18 Thlr. 2 Gr. 2 Pf. im 14 Thalerfuße unbezahltes Kaufgeld für Johann Gottlob Beier in jährlichen Terminen zu 6 Thlrn.,
4 unter 2IIb. 5 Thlr. Conv. Geld oder
5 Thlr. 4 Gr. 2 Pf. im 14 Thalerfuße Be⸗ e , für den zuletzt versterbenden Theil der beiden ö
Ehefrau Marie Elisabeth Beier,
uszügler Johann Gottlob Beier und dessen
5) unter 3/ IIIa. 47 Thlr. 11 Gr. Conv. Geld
oder 48 Thlr. 23 Gr. 3 Pf. im 14 Thalerfuße, eheweibliches Einbringen für Johanne Christiane Haberlandin, geb. Ischieschnerin,
deren jetzige Berechtigte sämmtlich unbekannt sind; IV
auf ö der verw. Agnes Tiebel in Dresden be— hufs Herbe
18. April 1813 zu Riesa geborenen Johann Gott— helf Gorisch, der sich zuletzt in Großenhain aufge⸗ halten und in den vierziger Jahren, angeblich um aus Europa auszuwandern, von Großenhain entfernt hat und von dessen Leben seit dieser Zeit, also seit spätens 1849 keine Nachricht weder durch ihn selbst noch durch einen anderen vorhanden ist. Die An— tragstellerin ist laut des beim unterzeichneten Amts⸗ gericht niedergelegten Testamentes der einzigen ver⸗ storbenen Tochter des genannten Gorisch dergestalt als Universalerbin eingesetzt worden, daß, wenn . Ablauf von 40 Jahren Gorisch nicht mehr am L
ist, der gesammte Nachlaß an sie fällt.
iführung der Todeserklärung des am
en
Es wird daher als Aufgebotstermin betreffs
des erblosen Nachlasses unter II., der Hypotheken unter III.
der 2. Januar 1893, 9 Uhr Vormittags,
bezüglich der Todeserklärung unter IV. und der Actie unter J.
der 1. Juni 1893, 9 Uhr Vormittags,
bestimmt und werden
zu J. der unbekannte Inhaber der bezeichneten, zu II. die etwa vorhandenen unbekannten Erben, zu III. die unbekannten Berechtigten an den be⸗
zeichneten Hypotheken,
zu IV. Johann Gotthelf Gorisch,
aufgéerdert und zwar die zu II. uns III. Genannten spãtestens .
am 2Z. Januar 1893, 9 Uhr Vormittags,
dagegen die unter J. und IV. Genannten spätestens
am L. Juni 1893, 9 Uhr Vormittags,
persönlich oder durch gehörig legitimirte Bevoll—⸗ mächtigte vertreten an hiesiger Gerichtsstelle zu er⸗ scheinen und ihre Ansprüche und Rechte hier anzu—⸗
melden resp. zu J. die dort bezeichnete Urkunde vor⸗
zulegen widrigenfalls auf weiteren Antrag
zu J. bis III. die unbekannten Interessenten bezw.
Erben für ausgeschlossen und ihrer Ansprüche werden für verlustig erachtet werden, und die zu J. bezeichnete Actie für kraftlos erklärt und der Nachlaß zu II. als erblos dem Königlichen Staatsfiscus ausgeant⸗ wortet, die zu III. bezeichneten Hypotheken gelöscht und der zu IV. genannte Gorisch für todt erklärt
und sein Vermögen den sich legitimirenden Erben herausgegeben werden wird. Großenhain, am 14. Juli 1892. Königlich Sächsisches Amtsgericht. Ass. Lessing, H.⸗R.
323731 Aufgebot.
Auf den Antrag der Erben des zu Bredow ver⸗ storbenen Tischlermeisters Gustav Jaeger, vertreten durch den Rechtsanwalt Freude in Stettin, wird der Inhaber des angeblich gestohlenen Hypotheken-An⸗ theilscheines Litt. A. Nr. 223 über, 100 S der Genossenschaftlichen Grund⸗-Kreditbank für die Pro— vinz Preußen aufgefordert, seine Rechte auf den ge⸗ nannten Schein spätestens in dem Aufgebotstermine den L6. März 1893, Mittags 12 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht (Zimmer Nr. 63) an= zumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls
dieselbe für kraftlos erklärt werden wird.
Königsberg, den 15. August 1892. 1, Königliches Amtsgericht. TVII.
*
11535 Aufgebot.
Der Bahnhofsrestaurateur Kuno Mester in Neun— kirchen bei Köln hat sein Leben für die Summe von A6 3000.00 bei der Deutschen Lebensversicherungs—⸗ Gesalschaft in Lübeck versichert. Die ihm von letzterer Gesellschaft darüber am 19. Mai 1885 er⸗ theilte Police Nr. 86 896 ist angeblich abhanden ge⸗ kommen.
Auf Antrag des Bahnhofsrestaurateurs Kuno Mester, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Brehmer in Lübeck, wird der unbekannte Inhaber der gedachten Police aufgefordert, seine Rechte und
Ansprüche an dieselbe spätestens in dem auf Freitag, den 10. Februar 1893, Vormittags 11 uhr, angesetzten Aufgebotstermine bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden, auch die Police vorzulegen, widrigenfalls dieselbe für kraftlos erklärt werden wird.
Lübeck, den 12. Mai 1892. Das Amtsgericht. Abtheilung J. (gez. Asschenfeldt Dr. Veröffentlicht: Pr opp, Gerichtsschreiber.
10580 Aufgebot.
Rücksichtlich der nachbenannten, angeblich abhanden
gekommenen Urkunden:
. des von der Deutschen Lebens⸗Versicherungs⸗
Gesellschaft in Lübeck am 3. Mai 1878 über die Verpfändung der auf das Leben des Lehrers Conrad Gustav Franz Philipp in Beneschau lautenden Police Nr. 61446 ausgestellten Depositalscheines.
II. des von derselben Gesellschaft am 29. Sep⸗
tember 1871 über die Verpfändung der auf das Leben des Schneidermeisters Heinrich Gustav Koerber in Görlitz lautenden Police Nr. 33561 ausgestellten Depositalscheines;
ist das Aufgebotsverfahren beantragt worden und
zwar:
ad IJ. von dem Lehrer Conrad Gustav Franz Philipp in Annaberg.
ad II. von dem städtischen Steuererheber Heinrich Gustap Koerber in Görlitz,
beide vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Fehling in Lübeck.
Diesem Antrage gemäß werden Alle, welche an
die bezeichneten Urkunden Ansprüche zu haben ver⸗ meinen, aufgefordert, solche Ansprüche spätestens in dem auf Freitag, den 3, Februar 1893, Vormittags 11 Uhr, anberaumten Aufgebots⸗ termine bei dem unterzeichneten Amtsgericht anzu⸗ melden und die Urkunden vorzulegen. unter dem Rechtsnachtheile, daß die gedachten Urkunden für kraftlos erklärt werden sollen.
Lübeck, den 9. Mai 1892. Das Amtsgericht. Abth. J. (gez). Asschenfeldt Dr. Veröffentlicht: Pr opp, Gerichtsschreiber.
19862 Aufgebot.
Es ist das Aufgebot folgender Sparkassenbücher
der städtischen Sparkasse zu Berlin:
IN) des für Leopold Vogel ausgefertigten Spar⸗
kassenbuchs Nr. 223 628 mit einem Guthaben von 15 M 77 9,
von dem Kaufmann Hermann Harder hier, 2) des für Franz Glinicke ausgefertigten Spar⸗
kassenbuchs Nr. 515 951 mit einem Guthaben von 140 S6 76 ,
von dem Fabrikanten 8. Glinicke hier, 3) des für die Arbeiterin Bertha Lubinska aus—⸗
He ichen Sparkassenbuchs Nr. 630 753 mit einem
uthaben von 35 M 59 3. von der Arbeiterin Bertha Lubinska hier,
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