auf edlen reinen Voraussetzungen auferbaut, steht mit der Sitte in Widerspruch, und der guten Sitte darf niemand, auch nicht der Reinste, ungestraft Trotz bieten. So gut jedes äußere eichen der Höflichkeit nach Goethe's Ausspruch einen tiefen sittlichen rund hat, o auch die äußeren Formen der guten Sitte, deren Inne⸗ haltung die Menge unerbittlich von dem Einzelnen verlangt. Die heftige, unsagbar traurige Lösung des Conflicts wird im Galeotto' frei⸗ lich durch übereifrige Zuträger von außen her beschleunigt, und ins Grausige gesteigert. Wenn man aber den Schwer⸗ punkt der Handlung da sucht, wohin ihn der Dichter verlegt hat, so staunt man über die Feinheit der psychologischen Ent⸗ wickekung, über die dramatische Kraft, die während des ganzen Abends die Zuschauer im Bann hält. Nur einen Augenblick im zweiten Act fällt ein triviales Mittel auf, das der Dichter zur Steigerung der Handlung heranzieht und das in diesem Rahmen beinahe grob er⸗ scheint, aber mit dieser einen Ausnahme verläuft alles glatt und spannend. Kö . ö ö . Die Darstellung ließ nichts zu wünschen übrig. Herr Kainz hat seinen Ernesto von früher vereinfacht und veredelt. Er stellt die zuälende Unruhe des feinbesaiteten leidenschaftlichen Gemüths, in dem das rohe, täppische Eingreifen der spottlustigen Menge schrille Disharmonien weckt, in dem nervösen und doch maßvollen Spiel der Hände, in dem unruhigen Zucken des Mundes, in dem düslern, sinnenden Blick der Augen ergreifend dar. Die bittere Sual seines Innern liest man von seinem Antlitz ab, man sieht den Wechsel der Empfindungen, die allmählich zu wildem Trotz, zu heißer Teidenschaft anwachsende Verzweiflung, die die Mutter jener Entschlüsse ist, welche die leichtfertige Lüge der Menge zur Wahrheit werden lassen. Herr Nissen gab den Don Manuel, den zärtlichen Gatten und väterlichen Freund, dessen Herz von den gut gemeinten Einflüsterungen diensteifriger Freunde mit unedlen Ge⸗ danken vergiftet wird, kraftvoll und doch mit einfachem Ausdruck. Die weibliche Hauptrolle spielte Frau Petri; sie führte ihre schwierige Aufgabe, eine ebenso reine Gattin, wie ʒãrtliche Freundin zu sein, sehr' geschickt durch und verfügte jedenfalls über mehr ruhige Wärme und Funerlichkeit des Spiels, als man erwarten durfte. Der Aufführung, die mit lebhaftem Beifall aufgenommen wurde, wohnten Seine Hoheit der Erbrinz und Ihre Königliche Hoheit die Erbprinzessin von Sachsen-Meiningen bis zum
Schluß bei.
ö Sing⸗Akademie. .
Herr Hermann Genß, Pianist und Fomponist aus Mainz, woselbst er ein Conservatorium leitet, trat gestern mit einem eigenen Concert hier zum ersten Mal hervor. — Seine Ouverture zu einem Trauerspiel! für grohzes Orchester ist ein sehr schätzbares Werk. Das Hauptmotip, langsam zur Moll-Sexte auf⸗ und niedersteigend, sst geschickt verwendet, wird später durch ein sanftes, sehr melokiös gehaltenes Thema abgelöst und kehrt zum Schluß wieder, der sich dann zur Dur⸗-Tongrt wendet. Stilvoll durchgeführt und schwungvoll in seinen Motiven ist auch das Klapier-Eoncert, das nur im ersten Satz einige Längen enthält. Eine entfchiedene Begabung für die Behandlung des Orchesters war auch in einem Symphoniesatz zu erkennen, dessen Inhalt durchweg Selbständigkeit der Erfindung verräth. Das Clavier-Concert trug der Eomponist selbst vor. Lebhafter und wohlverdienter Beifall folgte feinen Werken, bei deren Aufführung sich das Phil⸗ barmonische Orchester unter Herrn Professor Rudorff's Leitung sehr wirkfam betheiligte. Die Sopranistin Frau Schoft-Mohr aus Mainz, welche in dem Concert mit—
wirkte, trug mit viel dramatischer Lebendigkeit Weber's Freischũtz⸗ Arie Wie nahte mir der Schlummer“ vor. Die Stimme klingt in der Höhe etwas scharf, auch schwankte mitunter die Into⸗ nation. Unter den Liedern von Bungert, Schubert, Mascagni und Schumann gelangen ihr die beiden letzten Entsagung“ und. Marien⸗ würmchen“ am besten. Letzteres wurde auf Wunsch wiederholt. Den Schluß des Concerts bildeten Klaviervortrãge von Brahms, Chopin und Liszt, welche der Concertgeber technisch sicher und fein schattirt zu Gehör brachte.
Am Montag gelangt im Königlichen Opernhause „Djamileh' mit den Damen Rothauser und Urbanska, den Herren Philipp, Lieban und Schmidt zur Darstellung. Darauf folgt Cavalleria rusticana“ und das Tanzbild . Slavische Brautwerbung“. Am Dienstag findet der zweite Symphonie⸗Abend der Königlichen Kapelle im Königlichen Opernhause statt. Unter anderem wird eine symphonische Dichtung ‚Vyserad“ des in letzter Zeit viel genannten Componisften Smetana, des Autors der Oper „Die verkaufte Braut“ zur Aufführung kommen.
Der Spielplan der Königlichen Oper für die Zeit vom 16. bis 22. Oktober lautet: Sonntag: Zum 300. Mal Lohengrin“. Montag: Djamileh', „Cavalleria rusticana-,. „ Slavische Braut- werbung“. Dienstag: 2. Symphonie der Königlichen Kapelle. An ang 73 Uhr. Mittwoch: ‚„Djamileh', „Der Dorfbarbier', ‚Cavalleria rusticana-. Donnerstag: „Djamileh', Alessandro Stradella“. Freitag: ‚Djamileh?, neu einstudirt: „Lucia von Lammermoor“. Sonnabend: „Tannhäuser“.
Das Königliche Schauspielhaus bleibt am Dienstag geschlossen. Am Mittwoch ist Shakespeare's Sturm“ mit der Taubert 'schen Musik. Donnerstag findet Das heilige Lachen von E. von Wildenbruch mit der Musik von Ferdinand Hummel statt. Freitag Columbus“ von Carl Werder. Sonnabend ist „Der neue Herr‘. Der Montag bringt eine Wiederholung „Der Widerspenstigen Zähmung“ in der Kohlrausch'schen Uebersetzung. Auch für Sonntag ist diese Vorstellung in Aussicht genommen.
Im Deutschen Theater finden morgen, am Dienstag und Sonnabend Wiederholungen von Galeotto“ statt. Am Montag werden Die Kinder der Excellenz gegeben. Am Mittwoch und Freitag kommen „Der Misanthrop und „In Civil“ zur Auffü hrung. Für Donnerstag ist ‚Faust' angesetzt.
Im Berliner Theater wird Kleist's „Käthchen von Heil⸗ bronn' mit Agnes Sorma in der Titelrolle und Ludwig Barnay als Wetter vom Strahl morgen Nachmittag, am Dienstag und Donners— tag gegeben. Die jüngste Neuheit, Björnson's Schauspiel „Ein Fallissement' kommt morgen Abend, am Mittwoch und am Freitag 8. Abonnements⸗Vorstellung) zur Aufführung. Am Montag und Sonnabend geht der „Hüttenbesitzer in Scene, mit Nuscha Butze, Agnes Sorma, Ludwig Barnay und Ludwig Stahl in den Haupt— rollen.
Im Lessing-Theater wird der Schwank e Drientreise von Oscar Blumenthal und Gustav Kadelburg auch in der kommenden Woche ohne Unterbrechung auf dem Spielplan bleiben.
Der Beginn der morgigen Sonntag⸗Nachmittags-Vorstellung von Kabale und Lieben im Wallner⸗Theater zu halben Preisen ist
if 3 Uhr festgesetzs Abends um 74 Uhr geht die Jacobson'sche
e „Der Mann im Monde“ in Scene. .
Der Spielplan des Kroll'schen Theaters für die laufende Woche stellt sich wie folgt: Sonntag: ‚Die Zauberflöte, Montag:
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Die weiße Dame', Dienstag: ‚Lucia von Lammermoor“ (letztes
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Gastspiel von Frau Ctelka Gerster in der Titelrgrtie) Mittwoch.
Abu Hassan“, darauf: Der Trompeter von Säckingen, Donners. tag: Die lustigen Weiber von Windsor“, Freitag: unbestimmt Sonnabend: Oberon“ (Frau Moran ⸗Olden als Rezia). ö
Im Theater Unter den Linden wird demnächst die Sängerin Sofie David gastiren, für die R. Gene einen Ge— . soeben fertig gestellt hat. Die erste Aufführung soll am 26. oder 27. Oktober stattfinden.
Die morgige Vorstellung von „Onkel Bräsig! im Thomas⸗ Theater wird zunächst die letzte Sonntags ⸗Aufführung des Reuter ' schen Lebensbildes sein, da der Vereins⸗Präsident“ von Fricke voraussichtlich am Mittwoch zum ersten Male in Scene gehen wird.
Morgen, Mittags 12 Uhr, findet in der Philharmonie die öffentliche Hauptprobe zum ersten Philharmonischen Concert unter Hof⸗Kapellmeister Dr. Hans Richters Leitung statt. Das Concert selbst findet, wie bereits mitgetheilt, am Montag Abend 7. Uhr statt.
Im Congerthause wird das Montags-Concert eine Ge⸗ dächtniß⸗Vorfeier zum Geburtstage des Hochseligen Kaisers Friedrich unter Mitwirkung des Tenoristen Herrn Friedmann, der einen Psalm und „Des Volkes Klage“ eigener Composition singen wird, bilden. Der zweite Theil wird durch die National⸗Hymne ein geleitet werden. Im 5099. Concert am Mittwoch wird Frau Etelka Gerster eine Scene und Arie aus der Traviata“ und den LEstasi⸗ Walzer von Arditi singen.
Nach Schluß der Redaction eingegangene Depeschen.
Wiesbaden, 15. Oktober. (W. T. B.) Der Groß⸗ herzog von Mecklenburg⸗Schwerin ist heute früh hier eingetroffen und am Bahnhofe von den Großfürsten Alexis und Michael Michaelowitsch empfangen worden. Die Groß— herzogin wird heute Abend eintreffen.
Pest, 15. Oktober. (W T. B.) Die ungarische De⸗ leggtion hat die Berathung des auswärtigen Budgets im Plenum auf Mittwoch festgesetzt.
Et HBetersburg . ) . Kaiser, die Kaiserin und die Großfürstin Xenia sind gestern Abend wieder in Gatschina eingetroffen.
Como, 15. Oktober. (W. T. B.) Infolge des heftigen Sturzregens ist der Com o-See ausgetreten und hat die niedrigen Stadttheile überschwemmt.
Sofig, 15. Oktober. (W. T. B.) Der „Bulgarie“ und „Swohoda“ zufolge wäre die neue bulgarische Anleihe dem Abschlusse ziemlich nahe, doch hänge deren endgültiges Zustandekommen von der Zustimmung der Sobranje ab.
New⸗York, 15. Oktober. (W. T. B.) Der „New⸗ Vork Herald“ meldet aus Valparaiso, der chilenische Congreß habe die Protokolle mit Peru und Frank— reich genehmigt, wodurch die Reclamationen dieser Länder geregelt worden seien. Die Unterzeichnung der Protokolle werde in der nächsten Woche erfolgen.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage)
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(Bauern⸗ Ehre.) Oper in 1 Aufzug ven Pietro Mascagni. Text nach dem gleichnamigen Volksstück don Verga. In Seene gesetzt vom Ober⸗Regisseur
Musikdirector Hertel. Anfang 7 Uhr. Schauspielhaus. 222. Vorstellung. Der Wider⸗ , ö spänstigen Zähmung. Lustspiel in 4 Aufzügen Preise der Winter -Saison:
Zweiter Symphonie-Abend der Königlichen Kapelle.
Denutsches Theater.
Mittwoch: Der Misanthrop. — In Civil.
2 Yichel ? Berliner Theater. Sonntag: Nachmittags Uhr: Das Käthchen von Heilbronn. Abends
Dienstaz: Das Käthchen von Heilbronn.
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von L. Gallet, deutsch von L. von Josef Jarno. In Scene gesetz n Sigm 3370 z ch r n ö. ne gesetzt vo igmund zom Hohenzollern⸗Galerie
von E. Graeb. In Scene ge⸗ Lautenburg. Anfang 7 Uhr.
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Kroll's Theater.
nt: Kapellmeister Weingartner. —
Slavische Brautwerbung. Tanzbild von Emil flöte. Anfang 7 Uhr. Graeb. Musik componirt und arrangirt von P.
Montag: Die weiße Dame. lagen von J. Brahms.) Dirigent:
Etelka Gerster.)
hakesregre, nach der Uebersetzung J. Parguet 2 6, II. Parquet und
von Wolf Graf Baudissin (Schlegel-Tieck, für die Logenplätze à 1,25 M. Stehplätze 75 . earbeitet von Robert Kohlrausch. ind zu haben an der Kasse, bei den Herren Bach, vom Ober⸗-Regisseur Max Grube. Unter den Linden 46, Lindenberg, Leipzigerstraße 50 a, R. Thomas, Unter den Linden 34, und im Invaliden⸗
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ernhaus. Keine Vorstellung. dank. ö
Keine Vorstellung.
Kinder der Excellenz.
Dienstag: Letztes Gastspiel von Gerster. Lueia von Lammermoor. Lucia: Frau
Die Vorstellung von „Im Pavillon“ beginnt um Lehrter Bahnhof. I 6 Sonntags 50 5.
Gr. histor. Rundgemälde 1640 — 1890. Geöffuet 9 Uhr bis Dunkelh. Sonnt. 9—9.
Die Zaub Urania, Anstalt für volksthümliche Naturkunde. a, ,, Landes⸗Ausstellungs⸗Park (Lehrter Bahnboß. Geöffnet von 12 —11 Uhr.
Coneerte. Philharmonie. Sonntag, Mittags 12 Uhr;
Frau Etelka
Fauteuil 3 6, 5 ; ; Balten 156 , Oeffentliche Hauptprobe zum I. Philhar⸗
Biltz monischen Concert unter Leitung des Hof-Kavell⸗ Dr meisters Herrn Dr. Hans Richter aus Wien.
Montag, Anfang 75 Uhr: J. Philharmonisches Concert unter Leitung von Dr. Hans Richter aus Wien.
Concert aus. Sonntag: Karl Meyder⸗
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Belle Alliance Theater. Neue Deutsche Concert. Ansang ß Uhr Oper. Sonntag: Mit gänzlich neuer Aus— Pandora, oder: Friedrichs JI. unter freundlicher Mitwirkung des Götterfunken. Ballet-Pantomime von W. Hock. Tenoristen Herrn Friedmann.
Musik von Fritz Krause. Choreographisches Arran— gement vom Balletmeister Giobanni Ambrogio.
Gedächtniß⸗Vorfeier zum Geburtstage Kaiser
Montag: Karl Meyder⸗Concert. Anfang? Uhr. Mittwoch, Abends 73 Uhr: 5000. Concert
eotto. . Di ji D Form sfckbe s 4 z * . Vorher: Die Nürnberger Puppe. Komische unter Direction des Kapellmeisters Meyder und unter
Montag: Dieselbe Vorstellung. 8 8
allissement. ö Hüttenbesitzer. Nuscha Butze,
Agnes Sporma, Lud. Barnapy, Ludw. Stahl) An.“ Alois und Rudolxh Ronacher.
Welt in Bild und Tanz.
Theater Unter den Linden. Sonntag: Die Ausstattungs⸗Ballet in 1 Vorspiel von F. Gaul und J. Haßreiter. Musik von J. Bayer.
2 . 9 Ballet⸗Autoren der F. u. K. Hofoper in Wien. Lessing⸗ Theater. Sonntag: Zum 17. Male: Inscenirung durch den Balletmeister Hrn. L. Gundlach.
Oper in 1 Act von Leuven und A. v. Beauplan. Mitwirk a 8, ,, , eme , er s. , . ne , b. Beauplan. Mitwirkung des Königlichen Hof Musikdirectors Musik von A. Adam. Anfang 74 Uhr. u, , . —
Bilse und der Königlichen Kammersängerin Frau Etelka Gerster.
er , , , , , , . , , . Familien⸗Nachrichten.
Phantastisches Verlobt: Gräfin Elisabeth Rittberg mit Hrn. und 3 Bildern Rittmeister Frhrn. bon Lützow, gen. von Dorgelo (Modlau). — Frl. Frida von Krosigk mit Hrn. Lieut. Malte Frhrn. von der Lancken-Wakenitz (Rathmannsdorf).
Direction:
Regen. I Nachm. und Nachts Regen. 5) Gestern . i ĩ Schwank i 2 Os k . 5 r. J e nl. ; Nie Srsentrelse, Schrank n 3 Atte won, Sörar t, ühr. Das grändiofe, hincffsche Ballabil. Verehelicht. Hr. Lieut., Heinrich Frhr. von Nettel⸗
heute schwacher Regen. 5) Nachts Regen.
Uebersicht der Witterung. Dienstag: Die . Das , ,. ö gestern in z er Kanalgegend lag, ist, der östlichen Luftströmung . folgend, westwärts fortgeschritten und , ö Wallner Th über Irland und auf den Seillvs starke östliche ? Uhr: Winde. Ueber Central⸗Europa ist der Luftdruck ziemlich gleichmäßig vertheilt, im Norden wehen leichte bis mäßige oͤstliche, im Süden schwache west— liche Winde. In Deutschland ist das Wetter trübe und ziemlich mild; im Binnenlande ist vielfach Regen gefallen. Jarmouth meldet 23 mm Regen. In Scandinavien wurde Nordlicht beobachtet.
Blumenthal und Montag: Die
von Schiller. Abend ⸗Vorstel
Montag: Der
Uhr: Volksthümliche Vorstellung zu über die Hälfte ermäßigten Preisen. Parguet 1 „ Kabale und Liebe. Trauerspiel in 5 Acten von Friedrich
Posse mit Gesang in 3 Acten (5 Bildern) von Eduard Jacobson. Anfang 74 Uhr.
Fustav Kadelburg. Anfang 73 Uhr. Ein Drachenfest. Mitwirkende: 560 Personen.) Vor dem Ballet: Daphne. Operette in 1 Act von Hans Müller. Musik von A. Ferron. Inscenirt
Orientreise. Orientreise. —
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eater. Sonntag: Nachmittags ,,,, . Variete ⸗ Programm. Kassen⸗
röffnung 5 Uhr. Anfang 7 Uhr. Cafe Ronacher, Unter den Linden.
lung: Der Mann im Monde. Vorstellung geöffnet.
Adolph Ernst. Theater.
Mann im Monde.
Pber⸗Regisseur Herrn C. A. Friese. Ueberdies:
Restaurants ĩ Ronacher. Während des ganzen Tages und auch nach der
Sonntag: Zum 41. Male: Die wilde Madonna.
bladt mit Frl. Martha Schnell (Groß -⸗Lichter⸗ felde). — Hr. Lieut. Anton von Krosigk mit Freiin Minette von Bodelschwingh-Plettenberg (Haus Heeren). — Hr. Forst-⸗Assessor Biehayn mit Frl. Clara Bartenstein (Breslau). — Hr. Kurt von Tempelhoff mit Frl. Amelie von Dziembowska (Berlin). — Hr. Prem. Lieut. von Bernuth mit Frl. Louise von Hreister (Hannover) — He. farrer Christian Sort old H. Gerlach mit Frl. Fharlotte von Bockelmann (Gnadenfrei⸗. Hr. Major von Kries mit Frl. Helene Hoene (Pemhau).
Gesangs⸗ Geboren: Ein Sohn: Hrn. Pastor Ludwig
Deutsche Seewarte. 1 .
Theater⸗Anzeigen.
Königliche Schauspiele. Sonntag: Overn— haus. 211. Vorstellung. Zum 309. Male: Lohen⸗
rin. Romantische Jper in 3 Acten von Richard
agner. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Te . Dirigent: Kapellmeister Sucher. Anfang 7 Ühr.
Schauspielhaus. 221. Vorstellung. Wilhelm Tell. Schauspiel in 5 Aufzügen von Friedrich von Schiller. Anfang 7 Uhr.
Montag: Dpernhaus. 212. Vorstellung. Djamileh. Romantische Oper in 1 Act von
Friedrich Wilhelmstädtisches Theater. Sonntag: Vierter Abend im Offenbach Cyelus. 2. Aufführung. Die schöne Helena. Komische Operette in 3 Acten von Meilhae und Halevv, deutsch von J. Hopp. Musik von Jacques Offen⸗ bach. Anfang 7 Uhr.
Montag: Dieselbe Vorstellung.
Resid enz · Theater. Direction: Sigmund Lauten · burg. Sonntag: Zum 8. Male: Im Pavillon. (Le Param.) Schwank in 3 Acten von Ernest Blum und Raoul Tochs. Deutsch von Ludwig Fischl. In Scene gesetzt von Sigmund Lautenburg. — Veörher: Zum 8. Male: Nach zwei Jahren. Lustspiel in 1 Act von Almäsy Tihamér. Deutsch
posse in 3 Acten von Leon Treptow. Couplets von G. Görß. Musik von G. Steffens. Mit neuen Costumen und neuen Decorationen aus dem Atelier des Herrn Lütkemeyer in Coburg. In Scene gesetzt von At elrh Ernst. Anfang 73 inht.
Montag: Dieselbe Vorstellung.
Thomas Theater. Alte Jakobstraße Nr. z0. Sonntag: Gesammt⸗Gastspiel des Fritz Reuter⸗ Ensemble unter Direction von 3 Jun ker⸗ mann. Zum 353. Male: Onkel Bräfig. Lebens⸗ bild in. 5 Acten nach crit Reuter's Ut mine Stromtid“ für die deutsche Bühne eingerichtet von August Junkermann. Anfang 73 Uhr.
Montag; Dieselbe Vorstellung.
In Vorbereitung: Der Vereinspräsident.
PVirschen Kreis Neumarkt). — Hrn. Amterichter Felden (Pr. Eylau). — Eine Tochter: Hrn. Alexander Frhrn. Pon Siebold (Münchem.
Gestorben: Hr. Prem. Lieut. Bogislaw von Münchow (Kolberg). — Verw. Fr. Lina von Beneckendorff und von Hindenburg, geb. von Polentz (Berlin).
Redacteur: Dr. H. Klee, Director. Berlin:
Verlag der Exvedition (Scholy.
Drud der Nerddeutschen Buchdruckerei und Verlagt⸗ Anstalt, Berlin 8w., Wilhelmstraße Nr. 32.
Fünf Beilagen leinichließlich Bõrsen⸗ Beilage).
Er st e Beilage
zum Deutschen Reichs⸗-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.
M 244.
Königreich Preußen.
Auf den Bericht vom 9. September d. J. will Ich in Genehmigung des Beschlusses des 36. Rheinischen Provinzial⸗ Landtags vom 3. Dezember 1890 die anliegenden Regulative,
etreffend die fernere Ausgabe auf den Inhaber lauten⸗
der Anleihescheine der Rheinprovinz durch Vermittelung
der Landesbank der Rheinprovinz, hierdurch landesherrlich bestätigen. Gleichzeitig und infolge dieser Meiner Bestätigung bewillige Ich gemäß § 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 (G.⸗S. S. 75) der Rheinprovinz hiermit das Privilegium, die in jenen Regulativen näher bezeichneten, nach Maßgabe derselben zu verzinsenden und einzulösenden Anleihescheine nebst den erforderlichen Zins— scheinen und Anweisungen mit der rechtlichen Wirkung aus— zustellen, daß ein jeder Inhaber dieser Anleihescheine die daraus hervorgehenden Rechte geltend zu machen befugt ist, ohne die Uebertragung des Eigenthums nachzuweisen. Uebrigens wird dieses Privilegium vorbehaltlich der Rechte Dritter und ohne dadurch für die Befriedigung der Inhaber der Anleihescheine eine Gewähr— leistung seitens des Staats zu übernehmen, ertheilt.
Vorstehender Erlaß und die beiliegenden Regulative nebst dazu gehörigen Anlagen sind nach Maßgabe des Gesetzes vom; 10. April 1872 (GS. S. 357) bekannt zu machen. ;
Marmor-⸗Palais, den 21. September 1892.
Wilhelm R. Graf zu Eulenburg. Miquel. von Heyden. An die Minister des Innern, der Finanzen und für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.
Regulativ, betreffend die fernere Ausgabe auf den In haber lautender Anleihescheine der Rheinprovinz durch Vermittelung der Landesbank der Rheinprovinz.
53
5 1 theinprovinz hat die Befugniß, zur Verstärkung der
der Landesbank der Rheinprovinz in Düsseldorf, und zwar durch Vermittelung der Landesbank, Geld anzuleihen und darüber auf den Inhaber lautende, seitens der Gläubiger unkündbare Schuldverschreibungen unter der Bezeichnung:
Anleiheschein der Rheinprovinz“
auszustellen und auszugeben.
Der Gesammtbetrag der auszugebenden Anleihescheine darf die Summe von zehn Millionen Mart nicht überschreiten.
8 *
Die Anleihescheine werden im Betrage von zweihunderttausend Mark in Abschnitten von 200 , im Betrage von dreihunderttausend Mark in Abschnitten von 300 , im Betrage von einer Million fünfhunderttausend Mark in Abschnitten von 500 1M, im Betrage von drei Millionen Mark in Abschnitten von 1000 6 und im Betrage von fünf Millionen Mark in Abschnitten von 5000 „S0 nach dem bei⸗ gefügten Muster ausgefertigt. .
Die Ausfertigung geschieht durch den Provinzial⸗Ausschuß. dem Anleihescheine ist die Unterschrift von drei Mitgliedern Provinzial⸗Ausschusses, sowie des Controlbeamten erforderlich. Provinzial-Ausschuß hat insbesondere darüber zu wachen, daß die zehn Millionen Mark nicht überschritten werden. Die Ausfertigung ist öffentlich bekannt zu machen.
5
9.
Die Anleihescheine werden alljährlich mit vier vom Hundert verzinst und die Zinsen halbjährlich am 2. Januar und 1. Juli gezahlt. Den Anleihescheinen werden zu diesem Zwecke Zinsscheine auf je zehn halbe Jahre nebst Anweisungen nach dem beigefügten Muster
en Rückgabe der betreffenden Zins e vo e Landesbank der Rheinprovinz. X
Vas
§ 4.
Die Tilgung der Anleihescheine geschieht durch allmähliche Ein⸗ lösung aus einem zu diesem Zwecke gebildeten Tilgungsstocke mit jährlich mindestens eins vom Hundert der ausgegebenen Anleihe— scheine unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Anleihescheinen.
Der Provinzial. Ausschuß hat das Recht, den Tilgungsstock zu verstãrken. ; ⸗ -
Die Tilgung beginnt nach Ablauf des auf die erste Ausgabe fol⸗ genden Kalenderjahres. .
Die Einlöfung wird im Wege der Aufkündigung nach vorheriger Bestimmung durch das Loos vorgenommen. Die Ausloofung erfolgt durch die Landesbank unter Zuziehung des Curatöriums während des Monats Janugr, die Bekanntmachung der ausgeloosten und zu kündigenden Anleihescheine, welche die letzteren nach Reihe, Nummer und Betrag bezeichnen muß, innerhalb der Menate Februar und. Mai, die Einlösung am J. Juli desselben Jahres. Der Provinzial -Landtag hat das Recht, sämmtliche noch umlaufende Anleihescheine zu kündigen.
Der Landesbank der Rheinprovinz bleibt das Recht vorbehalten, anstatt der Ausloofung Anleihescheine auch im Wege des Rückkaufs wieder zu erwerben und zur planmäßigen Tilgung zu verwenden. Im Falle des Rückkaufs zum Zwecke der Tilgung hat auch die Bekannt machung des stattgehabten Ankaufs unter Angabe des Betrages der angekauften Anleihescheine stattzufinden.
83 . ö Die Auszahlung des Kapitals für die ausgeloosten Anleihescheine erfolgt nach dem Nennwerth derselben durch die Landesbank an den Vorzeiger der Anleihescheine gegen Rückgabe derselben. Mit den Anleihescheinen sind zugleich die ausgereichten, nach dem Zahlungstermin fällig werdenden Zinsscheine einzuliefern. ; Der Betrag der fehlenden Zinsscheine wird vom Kapital gekürzt und zur Cinköfung dieser Zinsscheine verwendet. Die Nummern der ausgeloosten, nicht zur Einlösung eingereichten Anleihescheine sind in den nach § 4 zu erlassenden Bekanntmachungen in Erinnerung zu bringen. Werden die Anleihescheine dessen ungeachtet binnen dreißig Jahren nach dem Zahlungstermine nicht zur Einlösung vorgezeigt, Der ist deren Aufgebot und Kraftloserklärung (8 7) innerhalb die ser Frist nicht beantragt worden, fo werden die Anleihescheine nach Ab= lauf der gedachten Frist zum Besten der Provinz als getilgt an⸗ gesehen. §6. ; Alle die Anleibescheine betreffenden Bekanntmachungen erfolgen durch den ‚Deutschen Reichs—⸗ und Preußischen Staats⸗
Berlin, Sonnabend, den 15. Oftoher
Anzeiger“, die Kölnische, Aachener, Koblenzer, Trierer und Düssel⸗ dorfer Zeitung. Sollte eines dieser Blätter eingehen oder die Landes⸗ bank andere Blätter für die Veröffentlichung wählen, so muß die Wahl anderer Blätter in den bisher benutzten und noch erscheinenden Blättern bekannt gemacht werden. ö Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener oder ver⸗ nichteter Anleihescheine erfolgt nach Vorschrift der §§ 838 ff. der Civilprozeßordnung für das Deutsche Reich vom 36. Januar 1877 (Reichs⸗Gesetzblatt S. S3) beziehungsweise nach 5 20 des Aus⸗ führungsgesetzes zur Deutschen Civilprozeßordnung vom 24. März 1879 (Gesetz⸗Samml. Seite 281). z ; Zinsscheine und Anweisungen können weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden. Es kann jedoch nach dem Ermessen der Landesbank demjenigen, welcher vor Ablauf der fünfjährigen Ver- jährungsfrist (5 3) den Verlust eines Zinsscheins bei der Landesbank anmeldet und bescheinigt, der Betrag des Zinsscheins, wenn letzterer bis zum Ablaufe der Verjährungsfrist nicht vorgezeigt worden ist, nach Ablauf derselben ausgezahlt werden. § 8. Für die Sicherheit der ausgegebenen Anleihescheine und deren Zinsen haftet die Rheinprovinz. ; § 9. Der Provinzial⸗Ausschuß überwacht die Befolgung der der Landes⸗ bank überwiesenen Geschäfte.
Rheinprovinz Anleiheschein WXVII. J XXXI.) Reihe. Anleiheschein der Rheinprovinz XI. Ausgabe über Zweihundert (resp. Dreihundert resp. Fünfhundert resp. Tausend resp. Fünftausend)ꝰ Mark Reichswährung Reihe XXVII (resp. , , R,
Die Rheinprovinz verschuldet, dem Inhaber dieses Anleihe⸗ scheins Zweihundert (resp. Dreihundert resp. Fünfhundert resp. Tausend resp. Fünftausend) Mark Reichswährung, verzinslich mit vier vom Hundert jährlich. Diese Darlehnsschuld ist auf Grund des unter dem 21. September 1892 Allerhöchst genehmigten Be— schlusses des 36. Rheinischen Provinzial-Landtags vom 3. De— zember 18990 contrahirt worden.
Die Bestimmungen des umseitig abgedruckten Regulativs finden auf sie Anwendung.
Düsseldorf, den .. ten .
Der Provinzial⸗Ausschuß der Rheinprovinz. (Unterschrift von drei Mitgliedern.) Eingetragen in das Register der Landesbank der Rheinprovinz Blatt ... Der Controlbeamte. (Unterschrift.)
Anleiheschein der Rheinprovinz.
a. Vorderseite der ; — XXy (XVII. XIX, Reihe RXVII ( XVII, XXEN, , , ; lbi Nr. 1 (bis 10) Rheinprovinz. Erster (bis zehnter) Zinsschein erster Reihe zum Anleihescheine der Rheinprovinz XI. Ausgabe Reih l nn n, , . N. J Mark .. Pf.
Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rückgabe am . ten .... 18 .. und späterhin die Zinsen des vorgenannten Anleihescheins für das Halbjahr vom .. ten 18 .. bis w 1 kJ. Landesbank der Rheinprovinz in Düsseldorf.
Düsseldorf, den . .. ten 1
Der Provinzial-⸗Ausschuß der Rheinprovinz. (Facsimile von drei Mitgliedern.) Der Controlbeamte. Unterschrift.) b. Rückseite der Zinsscheine. Zahlbar am ... ten — 1 . . Dieser Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht bis R 18 .. erhoben wird.
a. Vorderseite der Anweisungen. Rheinprovin;.— .
Anweisung zum Anleiheschein der Rheinprovinz XI. Ausgabe.
Reihe TXVII (XVIII, XXIX, XXX, XXXI) k uber Zweihundert (resp. Dreihundert resp. Fünfhundert resp. Tausend resp. Fünftausend) Mark, verzinslich mit vier vom Hundert.
b. Rückseite der Anweisungen.
Der Inhaber diefer Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zu dem vorbezeichneten Anleihescheine die zweite Reihe Zinsscheine für die fünf Jahre vom H' bei der Landesbank der Rheinprovinz in Düsseldorf, sofern von dem In— haber des Anleihescheins nicht rechtzeitig Widerspruch erhoben worden ist. .
Düsseldorf, den. 15 .
Der Provinzial⸗Ausschuß der Rheinprovinz. (Facsimile von drei Mitgliedern.) Der Controlbeamte. (Unterschrift.)
Regulativ,
betreffend die fernere Ausgabe auf den. Inhaber lautender ÄAnleihefcheine der Rheinprovinz durch
Vermittelung der Landesbank der Rheinprovinz.
Die Rheinprovinz hat die Befugniß, zur Verstärkung der Betriebsmittel der Landesbank der Rheinprerinz in Düsseldorf, und zwar durch Vermittelung der Landesbank, Feld anzuleihen und darüber auf den Inhaber lautende, seitens der Gläubiger unkündbare Schuldverschreibungen unter der Bezeichnung: ;
„Anleiheschein der Rheinprovinz
auszustellen und auszugeben. . .
e Gefammt betrag der auszugebenden Anleihescheine darf die Summe von zehn Millionen Mart nicht überschreiten.
8 2. . Die Anleihescheine werden im Betrage von zweihunderttausend Marf in Abschnitten von 200 , im Betrage von dreihunderttausend Mark in Abschnitten von 306 , im Betrage von einer Million
fünfhunderttausend Mark in Abschnitten von 500 , im Betrage von
1892.
drei Millionen Mark in Abschnitten von 1000 S und im Betrage von fünf Millionen Mark in Abschnitten von 5000 M nach dem bei⸗ gefügten Muster ausgefertigt. . . . Die Ausfertigung geschieht durch den Provinzial-Ausschuß. Auf dem Anleihescheine ist die Unterschrift von drei Mitgliedern des Probinzial⸗Ausschusses, sowie des Controlbeamten erforderlich. Der Provinzial Ausschuß hat insbesondere darüber zu wachen, daß die zehn Millionen Mark nicht überschritten werden. Die Ausfertigung ist öffentlich bekannt zu machen. 3 28
S8 3. Die Anleihescheine werden alljährlich mit drei einhalb vom undert verzinst und die Zinsen halbjährlich am 2. Januar und 1. Juli gezahlt. Den Anleihescheinen werden zu diesem JZwecke Zinsscheine auf je zehn halbe Jahre nebst Anweisungen nach dem beigefügten Muster beigegeben. Die Zahlung der Zinsen erfolgt gegen Rückgabe der betreffenden Zinsscheine vom Verfalltage ab durch die Landesbank der Rheinprovinz. Das Forderungsrecht aus einem solchen Zinsschein erlischt, wenn derselbe innerhalb fünf Jahren, vom Ablaufe des Kalenderjahres ab, in welchem er fällig geworden ist, nicht zur Zahlung vorgezeigt wird. Mit dem Ablaufe der fünfjährigen Zeiträume werden nach vorheriger öffent⸗ licher Bekanntmachung die neuen Zinsscheine dem Einlieferer der An⸗ weisung ausgereicht. Bei dem Verluste der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheine nach Ablauf der für die Um⸗ wechselung bestimmten Frist an den Inhaber des Anleihescheins.
84
Die Tilgung der Anleihescheine geschieht durch allmähliche Ein⸗ lösung aus einem zu diesem Zwecke gebildeten Tilgungsstocke mit jährlich mindestens einhalb vom Hundert der ausgegebenen Anleihe⸗ scheine unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Anleihescheinen.
Der Provinzial-Ausschuß hat das Recht, den Tilgungsstock zu verstãrken.
Die Tilgung beginnt nach Ablauf des auf die erste Ausgabe folgenden Kalenderjahres.
Die Einlösung wird im Wege der Aufkündigung nach vorheriger Bestimmung durch das Loos vorgenommen. Die Ausloosung erfolgt durch die Landesbank unter Zuziehung des Curatoriums während des
onats Januar, die Bekanntmachung der ausgeloosten und zu andigenden Anleihescheine, welche die letzteren nach Reihe, Nummer und Betrag bezeichnen muß, innerhalb der Monate Februar und Mai, die Einlösung am 1. Juli desselben Jahres. Der Provinzial⸗ Landtag hat das Recht, sämmtliche noch umlaufende Anleihescheine zu kündigen.
Der Landesbank der Rheinprovinz bleibt das Recht vorbehalten, anstatt der Ausloosung Anleihescheine auch im Wege des Rückkaufs wieder zu erwerben und zur planmäßigen Tilgung zu verwenden. Im Falle des Rückkaufs zum Zwecke der Tilgung hat auch die Bekannt⸗ machung des stattgehabten Ankaufs unter Angabe des Betrages der angekauften Anleihescheine stattzufinden. ;
85. .
Die Auszahlung des Kapitals für die ausgeloosten Anleihescheine erfolgt nach dem Nennwerthe derselben durch die Landesbank an den Vorzeiger der Anleihescheine gegen Rückgabe derselben.
Mit den Anleihescheinen sind zugleich die ausgereichten, nach dem Zahlungstermin fällig werdenden Zinsscheine einzuliefern.
Der Betrag der fehlendem Zinsscheine wird vom Kapital gekürzt und zur Einlösung dieser Zinsscheine verwendet. Die Nummern der ausgeloosten, nicht zur Einlösung eingereichten Anleihescheine sind in den nach z 4 zu erlassenden Bekanntmachungen in Erinnerung zu bringen. Werden die Anleihescheine dessen ungeachtet binnen dreißig Jahren nach dem Zahlungstermine nicht zur Einlösung vorgezeigt, oder ist deren Aufgebot und Kraftloserklärung (5 7) innerhalb dieser Frist nicht beantragt worden, so werden die Anleihescheine nach Ab— lauf der gedachten Frist zum Besten der Provinz als getilgt an⸗ gesehen.
S6.
Alle die Anleihescheine betreffenden Bekanntmachungen erfolgen durch den Deutschen Reichs- und Preußischen Staats- Anzeiger“, die Kölnische, Aachener, Koblenzer, Trierer und Düssel⸗ dorfer Zeitung. Sollte eines dieser Blätter eingehen oder die Landesbank andere Blätter für die Veröffentlichung wählen, so muß die Wahl anderer Blätter in den bisher benutzten und noch er⸗ scheinenden Blättern bekannt gemacht werden. ;
8 6.
Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener oder ver⸗ nichteter Anleihescheine erfolgt nach Vorschrift der 5§ 838 ff. der Civilprozeßordnung für das Deutsche Reich vom 30. Januar 1877 (Reichs⸗Gesetzblatt S. 83) beziehungsweise nach § 20 des Ausführungs—⸗ geseßes zur Deutschen Civilprozeßordnung vom 24. März 1879 (Ge— setzSamml. Seite 281).
Zinsscheine und Anweisungen können weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden. Es kann jedoch nach dem Ermessen der Landesbank demjenigen, welcher vor Ablauf der fünfjährigen Ver⸗ jährungsfrist (3 3) den Verlust eines Zinsscheins bei der Landesbank anmeldet und bescheinigt, der Betrag des Zinsscheins, wenn letzterer bis zum Ablaufe der Verjährungsfrist nicht borgezeigt worden ist, nach
Ablauf derselben ausgezahlt werden.
§8 8 S8. ö Für die Sicherheit der ausgegebenen Anleihescheine und deren Zinsen haftet die Rheinprovinz. ö
S 9. Der Provinzial. Ausschuß überwacht die Befolgung der der Landes⸗ bank überwiesenen Geschäfte.
Rheinprovinz Anleiheschein XXII. (resp. Til. Fir. XV. XWXVI.) Reihe. Anleiheschein der Rheinprovinz X. Ausgabe über Zweihundert (resp. Dreihundert resp. Fünfhundert resp. Tausend resp. Fünftausend? Mark Reichswährung Reihe XXII (resp. dn, ,, n,, n,.
Die Rheinprovinz verschuldet dem Inhaber dieses Anleibe⸗ scheins Zweihundert (rxesp. Dreihundert resp. Fünfhundert resp. Tausend resp. Fünftausend) Mark Reichswährung, verzinslich mit drei einhalb vom Hundert jährlich. Diese Darlehnsschuld ist auf Grund des unter dem 21. September 1892 Allerhöchst genehmigten Beschlusses des 36. Rheinischen Provinzial⸗-Landtags vom 3. De⸗ zember 18990 contrahirt worden.
Die Bestimmungen des umseitig abgedruckten Regulativs finden auf sie Anwendung.
Düsseldorf, den.. ten.. 164
Der Provinzial⸗Ausschuß der Rheinprovinz. (Unterschrift von drei Mitgliedern.) Eingetragen in das Register der Landesbank der Rheinprovinz Blatt ... Der Controlbeamte. Unterschrift.)
Anleiheschein der Rheinprovinz.
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