Deutscher Neichs ⸗ Anzeiger
und
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Königlich Preußischer Staats Anzeiger.
Alle RHost-Anstalten nehmen Kestellung an;
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8wW., Wilhelmstraße Nr. 32.
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des Jeutschen Reichs Anzeigers
und Königlich Rreußischen taats-Anzeigers
Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
3 155.
Berlin, Smnabend, den 1. Juli, Abends.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den nachbenannten Offizieren den Rothen Adler-Orden vierter Klasse mit der Königlichen Krone zu ver— leihen, und zwar:
den Hauptleuten von Bonin J. im 2. Garde⸗Regiment z. F,, Nicolai im Grenadier⸗Regiment König Friedrich II. (3. Ostpreußisches) Nr. 4, von Donop im Infanterie⸗Regiment Großherzog Friedrich Franz II. von Mecklenburg⸗Schwerin (4 Brandenburgisches) Nr. 24, Kitzinger im 7. Thürin⸗ gischen Infanterie⸗Regiment Nr. 96, von Keyserlingk im Grenadier-⸗Regiment Kronprinz Friedrich Wilhelm (2. Schlesischeß) Nr. 11, du Plessis im Großherzoglich Mecklenburgischen Füsilier⸗Regiment Nr. 90, Macholz im Braunschweigischen Infanterie⸗Regiment Nr. 92, Freiherr von der Horst im 2. Thüringischen Infanterie-Regiment Nr. 32, Lüdke im 4. Badischen Infanterie-Regiment Prinz Wilhelm Nr. 112, von Westernhagen im Infanterie Regiment Nr. 137, Dommerich im 4. Magdeburgischen Infanterie⸗Regiment Nr. 6 ', von Peters dorff im In⸗ fanterie⸗ Regiment von Borcke (4. Pommersches) Nr. 2l, Kuntze im Jäger⸗Bataillon Graf Yorck von Wartenburg (Ostpreußische) ULPNr. 1, von Koch im 1. Garde⸗Feld⸗Artillerie Regiment, Munckel im 1. Pommer⸗ schen Feld⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 2, r im Feld⸗ Artillerie Regiment von Clausewitz (Oberschlesischesꝛ Nr. 21, Berg im Schleswigschen Feld⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 9 und Mittelstaedt im Feld⸗Artillerie Regiment Nr. 35.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Cantonal⸗Arzt Hr. Mouchot zu Delme im Kreise Chateau⸗Salins den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, sowie dem emeritirten Lehrer Klein zu Waldhambach im Kreise Zabern das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht:
dem Major à la suite der Marine Kolewe, commandirt zum Reichs-Marineamt, die Erlaubniß zur Anlegung des ihm verliehenen Ritterkreuzes zweiter Klasse des Großherzoglich sächsischen Haus⸗Ordens der Wachsamkeit oder vom weißen
Falken zu ertheilen.
Deutsches Reich.
Dem Verweser des Kaiserlichen Konsulats in Jassy, Dragoman Bojinea ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4 Mai 1879 in Verbindung mit 8 85 des 4 vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer seiner Geschäftsführung die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige ,,, von Reichs⸗ 2 en vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
e n n nl nm n chu n n, betreffend die Anwendung der vertragsmäßig für die Nummern ga, ba, bs, br, be, e, da, e (Mais) und f enn Gerste) des deutschen ö bestehenden Zollsätze auf die rumänischen Erzeugnisse.
Vom 29. Juni 1893.
Auf Grund des Gesetzes, betreffend die Anwendung der für die Einfuhr nach Deutschland vertragsmäßig bestehenden Zollbefreiungen und Zollermäßigungen gegenüber Numänien und Spanien, vom 23. März 1893 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 96) hat der Bundesrath beschlossen, daß die vertragsmaͤßig für die Nummern ga, ba, b, br, he, c, d a, & (Mais) und f (gemalzte Gerste) des deutschen Zolltarifs bestehenden . den betreffenden rumänischen Erzeugnissen bei der Einfuhr in das deutsche Zollgebiet für die 33 vom 1. Juli bis ein⸗ schließlich 31. Bezember d. J. weiter zugestanden werden.
Berlin, den 29. Juni 1893.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. von Boetticher.
Auf Grund des § 75a des n ,, in der . des Gesetzes vom 10. April 1892 (Reichs-Gesetzbl. ist
S.
I) der Krankenkasse für Zimmerer in Salbke und Westerhüsen (E. H), ; ; der Gewerbevereinskrankenkasse (6. H) in Welsleben
die 3 ertheilt worden, daß sie, vorbehaltlich der ohe des Krankengeldes, den Anforderungen des § 765 des rankenversicherungsgesetzes den, Berlin, den 30 Juni 1893. Der Minister für Handel und Gewerbe. In Vertretung: Lohmann.
Auf Grund des 5 75a des Krankenversicherungsgesetzes in der Fassung des Gesetzes vom 10. April 1892 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 379) ist dem „Allgemeinen Kranken- und Sterbe⸗ verein zu Dotzheim (G. H)“ die Bescheinigung ertheilt worden, daß er, vorbehaltlich der Höhe des Krankengeldes, den Anforderungen des 5 75 des Gesetzes genügt.
Berlin, den 30. Juni 1893.
Der Minister für Handel und Gewerbe. In Vertretung: Lohmann.
Der in Kopenhagen neu erbaute Schraubendampfer „Söderhamn“ von 548,23 britischen Registertons Netto⸗ Raumgehalt hat durch den Uebergang in das ausschließliche Eigenthum des deutschen Reichsangehörigen Heinrich Martin Gehrckens in Hamburg das Recht zur Führung der deutschen Flagge erlangt. Dem Schiffe, für welches der Eigenthümer Hamburg zum Heimathshafen gewählt hat, ist von dem Kaiserlichen Konsulat in Kopenhagen unter dem 15. Juni d. J. ein Flaggenattest ertheilt worden.
Das dritte Heft des zehnten Bandes der im Reichsamt des Innern herausgegebenen „Entscheidungen des Ober⸗ Seeamts und der Seeämter des Deutschen Reichs“ ist im Verlage von L. Friederichsen u. Co. in Hamburg er⸗ schienen und zum Preise von 230 MS zu beziehen.
Die Nummer 25 des Reichs⸗Hsesetzblatts, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter
Nr. 2111 die Bekanntmachung, betreffend die Anwendung der vertragsmäßig für die Nummern 9a, ba, b, b, be, e, da, e (Mais) und f (gemalzte Gerste) des deutschen Zolltarifs bestehenden Zollsätze auf die rumänischen Erzeugnisse. Vom 29. Juni 1893.
Berlin, den 30. Juni 1893.
Kaiserliches Post⸗Zeitungsamt. Weberstedt.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Geheimen Ober⸗Finanz-Rath und Provinzial⸗Steuer⸗ Director Steinkopff zu Münster i. Westf. bei seinem Ueber⸗ tritt in den Ruhestand den Charakter als Wirklicher Geheimer Ober⸗Finanz⸗Rath mit dem Range der Räthe erster Klasse zu verleihen, sowie
den Ober- und Geheimen Regierungs⸗Rath Rißmann in Königsberg zum Geheimen Finanz⸗Rath und Provinzial⸗ Steuer⸗Director,
den Regierungs⸗Rath Senden Regierungs⸗Rath und
die Amtsrichter Friedberg zu Glogau, Heintze zu Kreuzburg O-S. und Scheuermann zu Frankenstein zu Regierungs⸗Räthen zu ernennen.
in Köln zum Ober—
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem praktischen Arzt, Sanitäts⸗Rath Dr. med. Aschoff in Berlin den Charakter als Geheimer Sanitäts⸗Rath, sowie
den praktischen ANerzten Dr. med. Ulrich und Dr. med. Stolzenberg in Berlin und Dr. med. Max Meyer in Charlottenburg den Charakter als Sanitäts⸗Rath,
dem Eisenbahn⸗Betriebskassen⸗Rendanten Jaekel in Görlitz und dem Cisenbahn⸗Secretär Hermann Marggraf in ö Erfurt) beim Uebertritt in den Ruhe⸗ tand, sowie
dem Universitäts⸗Kassen⸗Rendanten und Quästor Adal⸗ bert Klepper zu Breslau den Charakter als Rechnungs⸗ Rath, ferner
den Polizei⸗Secretären Ossent und Adolf Leonhardt zu Berlin bei ihrem Scheiden aus dem Dienst den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen.
Finanz⸗Ministerium.
Dem Geheimen ö und Provinzial⸗Steuer⸗ Director Rißmann ist die Stelle des Provinzial-Steuer⸗ Directors in Münster und
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1893.
dem Ober⸗Regierungs Rath Senden die Stelle des Ober⸗Regierungs⸗Raths bei der Provinzial⸗Steuer⸗Direction in n,, verliehen worden. .
Der Regierungs-Rath Bussenius in Königsberg ist in
die Stelle eines Mitgliedes der Provinzial⸗Steuer⸗-Direction zu
Magdeburg versetzt worden.
Dem Regierungs⸗Rath, Ober⸗Steuer⸗Inspector Gladisch in Neuß ist die Stelle eines Mitgliedes der Provinzial⸗Steuer⸗ Direction zu Köln,
dem Regierungs⸗Rath, Ober⸗Zoll⸗Inspector Wiedewaldt in Inowrazlaw die Stelle eines Mitgliedes der Provinzial⸗ Steuer⸗Direction zu Königsberg und
dem Regierungs⸗Rath, Ober⸗Zoll⸗Inspector Möller in Leer die Stelle eines Mitgliedes der Provinzial⸗Steuer⸗ Direction zu Altona verliehen worden.
Der bisher bei der Direction für die Verwaltung der directen Steuern in Berlin angestellte Regierungs⸗Secretär, Rechnungs-Rath Gaede ist zum Geheimen expedirenden e, und Calculator im Finanz⸗Ministerium ernannt worden.
Die durch anderweite Anstellung ihres bisherigen Inhabers erledigte Stelle des Königlichen Rentmeisters der Kreiskasse zu Drossen ist dem Regierungs⸗Secretariats⸗Assistenten Schulze in Frankfurt a. O. verliehen worden.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Der Regierungs⸗ und Baurath Haupt in Stettin ist in ., Amtseigenschaft an die Königliche Regierung in Wies⸗ aden, = der bisher mit der Oberleitung verschiedener Universitäts neubauten in Breslau betraut gewesene Regierungs⸗ und Bau⸗ rath Waldh ausen an die Königliche Regierung in Cassel, und
der bisher bei den Hafenbauten in Ruhrort beschaͤftigte Wasser-Bauinspecter Heinrich Bergmann als Hilfs⸗ — 1 an die Königliche Regierung in Magdeburg versetzt worden.
Der Kreis⸗Bauinspector Paul Schulz in Schmalkalden ist in gleicher Amtseigenschaft nach Weißenfels, und!
der Kreis⸗Bauinspektor, Baurath Boltz in Weißenfels in gleicher Amtseigenschaft nach Schmalkalden versetzt worden.
Der bisher bei den Arbeiten für den Bau einer neuen Schiffahrtsstraße im Weichbild der Stadt Breslau beschäftigte Wasser⸗Bauinspector Konrad ist nach Oppeln versetzt, um bei den Bauten zur Kanalisirung der oberen Oder zwischen Kosel und der Hei tan rn beschäftigt zu werden.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Den Lehrern Theodor Colshorn am Ersten ] Real⸗ gymnasium in Hannover, Carl Corge an derselben Anstalt, August Armbrecht am Rathsgymnasium in Osnabrück, Gustavp Ohlendorf am Gymnasium in Hameln und Gustar Goerke am Gymnasium in Memel ist der Titel Oberlehrer verliehen worden.
Abgereist:
Seine Excellenz der Wirkliche Geheime Rath, Präsident der Seehandlung von Burch ard, nach Tirol.
Angekommen: U der Präsident des Reichs⸗Versicherungsamts Dr. Bödiker aus Süddeutschland;
der Ober⸗Berghauptmann und Ministerial⸗Director im Ministerium für Handel und Gewerbe Freund, aus dem Harz.
Aichtamtliches.
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 1. Juli.
Seine Majestät der Kaiser und König kehrt
pon Kiel kommend, gestern Nachmittag gegen 4 /g Uhr nach
dem Neuen Palais zurück. ;
Heute nahmen Seine Majestät von 9 Uhr Vormit⸗ tags ab die Vorträge des Chefs des Militärcabinets, Generals von Hahnke, des Obersten von Lippe, des Reichs⸗ kanzlers, des Staatssecretärs des Innern, sowie des Staats Ministers Dr. Bosse und des Professors Meurer, letzteren im Beisein des Chefs des Civileabinets, entgegen. ö.
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