1911 / 77 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 30 Mar 1911 18:00:01 GMT) scan diff

ie Schuld; den größten Teil der Schuld trägt der Reichstag selbst. Im Seniorenkonvent sprach neulich der Abg. Bebel sein Mißfallen über die Behandlung der Gegenstaͤnde aus, indem er tadelte, daß viele weitab liegende Gegenstände vorgetragen würden, daß dieselben Reden doppelt gehalten würden. Auf die rednerische Leistungsfähig⸗ keit der Herren haben die Arbeiten der Budgetkommission nicht ein, gewirkt; denn wenn wir auch am Montag eine fehr lange Sitzung dort gehabt haben, waren die Herren am Dienstag im Plenum doch wieder ganz frisch. Wenn die Budgetkommission sich eben mehr mit dem Budget beschäftigte, so wäre das ein sehr ver⸗ dienstliches Werk; aber 8 Tage baben wir z. B. über Kali in der Kommission gesprochen, obwohl wesentliche Meinungsverschiedenheiten überhaupt nicht bestanden. Zum Marineetat haben ' wir in der Kom— mission 7 oder 8 Tage gebraucht, obwohl wir einig darüber waren, daß wesentliche Abstriche nicht zu machen waren. Jedes Mitglied des Hauses sollte sich selbst prüfen, wie es zur Hebung des Ansehens des Reichstags beitragen“ kann; ich möchte aber auch an die Vertreter der verbündeten Regierungen die Bitte richten, sich an den Verhandlungen nicht so ausgiebig zu be— teiligen; bei langen Reden, wie wir sie heute z. B. beim Reichs⸗ gisenbahnamt hörten, verliert sich leicht das richtige Augenmaß. Die Redner im Plenum sollten auch nicht ihren Stoff den Kom⸗ missionsberatungen entnehmen; es ift nicht die Aufgabe der Kom— mission, diesen Herren den Stoff zu liefern. Unter allen Umständen haben wir die Pflicht, den Etat bis zum 1. April fertigzustellen. Seit 2 Jahren haben wir die Einrichtung der 2 freien a. alle 2 Wochen; das beeinträchtigt die Förderung der Geschäfte außer⸗ ordentlich und nimmt sehr viel Arbeitszeit weg. Wollen wir dabei bleiben, dann werden wir uns . größere Beschränkungen im Reden auferlegen müssen. Eine Reihe von Fragen, die heute be⸗ sprochen worden sind, hätten unerörtert bleiben koͤnnen. Es ist eine grobe Ungehörigkeit! wenn Mitglieder des Reichstags, die Anspruch auf freie Fahrt haben, den Platz räumen sollen zugunsten von Leuten, die Billette haben; wir ö. auch Billette. Der Präsident sollte sich mit dem Reichskanzler in Verbindung etzen, damit dieser den preußischen Eisenbahnminister ver' anlaßt, das abzustellen. Das Geseß spricht nicht von unbedingter freier Fahrt; der Bundesrat hat die Aufstellung von Grundsätzen zu dem Gesetz angenommen, und danach wird verfahren. Schikansses Verhalten der Stationsbeamten muß von der Aufsichtsbehörde unter allen Umständen gerügt werden. Wenn ein Kollege dreimal auf einer Bahnstrecke die Karte vorzeigen muß, so kann dieser Mißstand nur durch einen Beamtenwechsel beseitigt werden. Seinem Unmut über das Zustandekommen der Wertzuwachssteuer Ausdruck zu geben, hätte der Kollege Arendt auch wohl eine andere Gelegenheit finden können als den Verkauf des Grundstückes auf der Nordseite des Reichstagsgebäudeg. Für andere als Wohn“ jwecke läßt sich dieses Grundstück überhaupt nicht verwenden; für unsere Geschäftszwecke ist es nicht zu gebrauchen. Wir werfen bei jeder Gelegenheit unseren Reffortchefs Mangel an kauf⸗ männischem Geist vor; so ging es dem Staatssekretär des Marine⸗ amts, so ging es dem Kriegsminister, so eht es jetzt dem Schatz⸗ sekretär. Die Kommission hat die a. erörtert und gründlich erörtert; auch der Abg. Ledebour ist nicht so ermüdet oder so ungufmerksam gewesen, daß er die Tragweite der Sache nicht er— faßte, er gehört zu den Leuten, die mit das feinsse Shr haben. Gründlich erwogen werden sollte die Frage, ob sich nicht noch Räume im Hause für die angeführten Jwecke ermitteln lassen , n. im allgemeinen halte ich sie für unfere Bedürfnisse für aus⸗ reichend. Abg. Erzberger (Zentr.): Ich stimme führungen des Budgetkommissionsvorsitzenden bei. Je weiter man sich von dem Wefen des Etats in der Kommission entfernt, um so länger dauert die Debatte; ganze 56 000 baben wir vom Etat e, und sind darüber sechs Wochen beisammen gesessen. Wie lange haben wir um die Beschäftigungsdauer der Kanzlisten herumgestritten! Auch der Bundetzrat? und seine Vertreter könnten uns in der rascheren Erledigung solcher Fragen helfen. Was die Eisenbahnfreikarten der Abgeordneten betrifft, so möe lte ich mich den Klagen der anderen Abgeordneten anschließen. Der Reichs⸗ kanzler sollte dafür sorgen, daß die Abgeordneten vor solchen Schikanen geschützt werden. Die heutige Debatte über den Verkauf des Grundstückes hat mich gewundert; so müde und entkräftet war doch der Abg. Ledebour nicht, um in der Kommission noch zu sprechen. Für Zwecke des Reichstags kann das Grundstück nicht verwendet werden; es gibt auch im Reichstage Räume genug, die zu Arbeits oder Schreibzimmern verwendet werden könnten. Auch im Kuppel⸗ bau ließen sich Räume für andere Zwecke nutzbar machen. An eine Rückgängigmachung des Verkaufs des Grundftückes ist nicht zu denken; das würde zu unliebsamen Konsequenzen für unseren Etat führen. Ich bitte Sie, die Resolution Görcke abzulehnen.

Abg. Le deb our (Soz.): Diese Angelegenheit ist erst nach achtstündiger Verhandlung in der Kommission zur Sprache gekommen, und ich ver— stehe nicht, wie der Abg. Erzberger meine Behauptung, ich sei müde gewesen, anzweifeln konnte. Zwischen anständigen Menschen ist es Brauch, eine solche Bemerkung als wahr hinzunehmen. Hoffentlich kommt in Zukunft eine so unglaubliche Roheit nicht vor, wie ich sie heute erlebt habe. (Präsident Graf von Schwerin? öwitz ruft den Redner wegen dieser Aeußerung zur Srdnun g.) Der Abg. Erzberger hat gesagt, er glaube nicht, daß ich müde gewesen sei. (Widerspruch des Abg. Erzb erger.) Das war der Sinn seiner Worte. Präsident: Ich habe eine sosche Bemerkung von dem Abg. Erzberger nicht gehört! Große, fortdauernde Unruhe.) Es ist unrichtig, daß der Abg. Bebel gesagt hat, in der Budgetkommission würde zu viel geredet. Als ich ihm die Aeußerung des Abg. Gamp mitteilte, sagte er: Ach, Sie kennen ja Len Mann. Daß wir relativ am neniast. . . Budgetkommission sprechen, hat der Abg. von Gamp elber a erkannt.

den meisten Aus—

Sstaatssekretär des Reichsschaftzamts Wermuth:

Meine Herren! Ich möchte auf die hier gefallenen allgemeinen Bemerkungen so wenig wie möglich eingehen. Ich möchte namentlich auch nicht eine Vergleichung der Länge der Reden der Regierungs⸗ vertreter und der Herren Mitglieder des Reichstags hier anstellen. Dagegen muß ich feststellen, daß der Etat dieses Jahr ebenso recht⸗ zeitig eingebracht ist, wie in fiüheren Jahren, und zu der Zeit, welche den Dispositicnen des Reichttags am besten entspricht, und daß im weiteren Verlauf der Etatsarbeit die verbündeten Regierungen keinerlei Hintergedanken gehegt haben, sondern lediglich von dem Bestreben ge⸗ leitet gewesen sind, mit Ihnen zusammen in redlicher Arbeit einen für das Reich guten und nützlichen Etat rechtzeitig zustande zu bringen.

Ich gehe dann noch mit einem Worte auf die uns beschäftigende besondere Frage ein. Unter keinen Umständen kann ich den grund sätzlichen Standpunkt adoptieren, den der Herr Abg. Dr. Arendt von uns beobachtet wissen will. Heir Dr. Arendt sagt, wenn die andere Seite sich verspekuliert habe, so obliege dem Reich unter allen Um— ständen die Anstandspflicht, das verkaufte Grundstäck wieder zurück⸗ zunehmen.

Meine Herren, hier haben wir es mit einer Baugesellschaft auf Aktien zu tun, einer wehlrenommierten und erfahrenen Gesellschaft (hört, hört! rechts), einer. Gesellschaft, die sicherlich in diesen An= gelegenheiten mehr Erfahrung hat als der Beamte, der hier vor Ihnen steht. Nachdem wir nun mit einer derartigen Gesellschaft einen voll⸗ kommen fairen und auf genauer vorheriger Sachprüfung beruhenden Vertrag abgeschlossen haben, so sollte sich für uns die Folge ergeben, daß, wenn unser Gegenkontrahent ein gutes Geschäft macht, der Vertrag

macht, dem Reich die Anstandspflicht obliegt, den Vertrag wieder rückgängig zu machen? (Heiterkeit)

Meine Herren, ich möchte wirklich bitten, zu sagen, wem Sie auf die Dauer zumuten wollen, die Finanzen des Reichs unter diesem Gesichtspunkte zu verwalten! (Sehr nichtig! rechts und Heiterkeit.)

Inzwischen ist die Resolution Görcke zur Verteilung gelangt: „Den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, den Vertrag über den Verkauf des Grundstücks im Norden des Reichstagsgebaͤudes rück⸗ gängig zu machen, sofern dies ohne größere finanzielle Opfer seitens des Reiches zu bewirken ist.“

16. Dr. Görcke (nl): Von dem, wag der Staatssekretär zuletzt et at, kann gar keine Rede sein. Ich habe bei meinem Vor— . auf Interessenten überhaupt keine Rücksicht genommen. Vielleicht verringern sich die Bedenken der Finanzverwaltung, wenn ich in meiner Resolution das Wort „größere“ zurückziehe.

Abg. Erzberger (Zentr. ): Ich werde mi hüten, dem Abg. Ledebour Tomplimente zu machen. Er hat zu seinem Ausfall gegen mich keinen Anlaß ehabt; der Präsident hat bereits den von em gebrauchten Ausdruck, den ich nicht wiederholen will, gerügt.

Staatssekretär des Reichsschatzamts Wermuth:

Meine Herren! Der Umstand, daß der Herr Dr. Abg. Görcke das Wort „größere“ in seiner Resolution streicht, ist meines Erachteng ohne Einfluß. (Sehr richtig! rechts.) Zunächst weiß ich überhaupt nicht, ob es uns auf diese Weise gelingen würde, den Vertrag rück⸗ gängig zu machen. Für mich ist aber die Hauptsache nicht die etwaige bare Summe, die das Reich zuzulegen hätte, sondern der Verzicht auf ein einmal abgeschlossenes Geschäft, das für das Reich günstig liegt. (Bravo! rechts.)

Damit schließt die Diskusion.

Präsident Graf von Schwerin -Löwitz: Ich werde an der Hand des stenographischen Protokolls die heute mir gegebenen Anregungen wohlwollend prüfen und, soweit es in meinen Kräften stebt, , namentlich die Anregung, dem Eisenbahnminister die Beschwerden über die Kontrolle bel der Vorzeigung der Abgeordnetenfreikarten zur Kenntnis zu bringen.

Abg. Raab swirtsch. Vgg.) zieht seinen Antrag zugunsten des⸗ jenigen des Abg. Dr. Wagner⸗-Sachsen zurück.

Die Resolution Görcke findet nur mit Mühe die geschäfts⸗ ordnungsmäßige Unterstützung.

Der Antrag Wagner wird mit knapper Mehrheit an⸗ genommen; die Resolution Görcke wird zurückgezogen.

Der Etat für den Reichstag wird genehmigt, ebenso ohne Dis⸗ kussion der Etat für den Rechnungshof des Deutschen Reichs.

Ueber den Etat des Allgemeinen Pensionsfonds, soweit er der Budgetkommission überwiesen war, referiert der Abg. Dr. Görcke-Brandenburg (nl. ). Es liegt dazu eine ungemein große Anzahl von Petitionen pensionierter Beamter um Erhöhung des Ruhegehalts und Aufbesserung der Witwen- und Waisengelder sowie um Gewährung von Teuerungszulagen vor; die Kommission beantragt, sämtliche Petitionen den ver— bündeten Regierungen als Material zu überweisen.

Der Etat wird unverändert genehmigt, über die beschließt das Haus nach dem Kommissionsantrage.

Der Präsident erklärt, nachdem die heutige Sitzung wieder sieben Stunden gedauert habe, auf den Wunsch von verschiedenen Seiten von dem Vorschlage einer Abendsitzung Abstand zu nehmen.

Schluß 7 Uhr; nächste Sitzung Donnerstag, 12 Uhr (Etat

für den Reichskanzler und das Auswärtige Amh.

Petitionen

Prenffischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 59. Sitzung vom 29. März 1911, Mittags 12 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegravhischem Bureau.)

Ueber den Beginn der Sitzung ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.

Es folgt die zweite Beratung des Gesetzentwurfs über die Polizeiverwaltung in den Regierungs⸗ bezirken Düsseldorf, Arnsberg und Münster auf Grund des Berichts der verstärkten Gemeindekommission. (Be⸗ richterstatter ist der Abg. Dr. Lotz.) . Durch § 1 in der Kommissionsfassung wird der Minister des Innern ermächtigt, nach Anhörung des Kreisausschusses mit Zustimmung des Provinzialrats in den Regierungsbezirken Düsseldorf, Arnsberg und Münster die örtliche Polizei⸗ verwaltung hinsichtlich der Sicherheitspolizei staat— lichen Behörden zu übertra gen. Die nähere Abgrenzung der Zuständigkeit dieser staatlichen Polizeiverwaltungen bestimmt der Minister durch Regulativ. (Die Voraussetzung der Än— hörung des Kreisausschusses hat die Kommission hinzugefügt.) Die Abgg. Aron sohn ffortschr. Volksp.) und Genossen beantragen, den letzten Satz zu streichen und dafür folgende Bestimmung zu setzen:; „Zur Sicherheitspolizei gehören nicht: die Baupolizei, Gesundheitspolizei, Gewerbepolizei, Marktpolizei, Fremdenpolizei, Feuerpolizei und die Theaterzensur.“

Der Abg. n m ige Zentr.) beantragt,. von dem Regierungsbezirk Düsseldorf nur den rechts⸗ rheinischen Teil desselben in das Gesetz einzubeziehen sowie für den Fall der Ablehnung des Antrags Aronsohn statt des Wortes „Regulativ“ zu setzen: „Erlaß, der in dem Amtsblatt des betreffenden Negierungsbezirks zu veröffentlichen ist“.

Abg. Kirsch⸗Düsseldorf (Zentr.): Für den linksrheinischen Teil des Regierungebezirks Düsseldorf liegt zurzeit kein Bedürfnis vor, in dieses Gesetz einbezogen zu werden. Deshalb beantrage ich die Be— schränkung auf den rechtsrheinischen Teil. Es fragt sich überhaupt, ob nicht pet ähnliche Gesetze für andere industrielle Bezirke, sobald diese sich weiter entwickelt haben, erforderlich sein werden. Lieber würde ich allerdings noch eine gründliche Revision des Polizei⸗ perwaltungsgesetzes von 1850 sehen, da ein großer Teil der Be stimmungen dieses Gesetzes, namentlich diejenigen über den Erlaß von Polizeiverordnungen, veraltet sind oder wenigstens auf die Rhein— propinz nicht passen. Das vom Minister über den Umfang der Sicherheitspolizei zu erlassende Regulativ muß durch die Amtsblätter veröffentlicht werden; ich schlage ferner vor, das Fremdwort „Regulativ“ durch „Erlaß“ zu ersetzen, oder es könnte auch „Verordnung“ dafür gesagt werden.

Abg. Gantert (fortschr. Volksp.): Wir können dem Gesetzentwurf nicht zustimmen, weil wir , gegen eine so weit gehende Uebertragung der Polizei an den Staat sind. Der Gesetzentwurf würde einen tiefen Eingriff in die Selbstverwaltung der Skädte be deuten. Auf jeden 59 müßte die Einführung der staatlichen Polizei in den Städten von der Justimmung dieser Städte abhängig ge⸗ macht werden. Das dem Entwurfe beigegebene Regulativ geht uns biel zu weit. Den Kommunen würde danach fast gar nichtz mehr übrig bleiben. Dem Staate dürfte nur die Sicherheitspolizet im engeren Sinne übertragen werden. Neben dem Meldewefen der staat⸗ ö. Polizei müßte z. B. immer noch das , ., Meldewesen bestehen bleiben. Es würden sich also lauter Mißhelligkeiten ergeben. Wir beantragen deshalb, daß im Gesetze selbst festgelegt

Preußen stand in dem Ruf eines Polizeistaates. entwurf wird der Anschein erweckt, als ob man Zuständen zurückkehren will.

Minister des Innern von Dallwitz:

Meine Herren! Der Herr Abg. Gantert hat, wenn ich ihn e verstanden habe, vorhin ausgeführt, daß die Stadt Elberfeld ö mehrere von ihm vertretene größere Städte zu diesem Gesetzentni eine lebhafte Besorgnis geäußert hätten, weil sie die Befürchtun hätten, daß auf Grund dieses Gesetzes staatliche Polizeiverwallin in diesen größeren Städten eingerichtet werden könnte. Diese An nahme ist durchaus unzutreffend. Nach § 2 des Polizeiverwaltunt gesetzeg vom 11. März 1850 kann der Minister des Innern schon i in allen Städten mit mehr als 10 000 Einwohnern ohne weitereg g Polizeiverwaltung staatlichen Behörden übertragen und deren Kan petenz bestimmen. Es kann also schon jetzt, wenn ein Anlaß den vorliegt, die staatliche Polizeiverwaltung in Elberfeld eingeführt werde und eine Abgrenzung der polizeilichen Befugnisse stattfinden, ohne d es eines besonderen Gesetzes bedürfte. (Sehr richtig! rechts.)

Das vorliegende Gesetz hat mithin nicht den mindesten Ein su darauf, ob in den Städten oder Bezirken der Rheinprovinz künftig i staatliche Polizeiverwaltung eingeführt werden dürfe oder nicht. Dig Befürchtungen, die in dieser Beziehung an das Gesetz geknip werden, sind absolut unzutreffend. Ueberhaupt wird diesem Gese eine Bedeutung beigelegt, die ihm garnicht innewohnt. (CScht richtig! rechts Der Zweck des Gesetzes ist nur der, die Möglichtet zu schaffen, daß in mit staatlicher Polijeiverwaltung dersehenen Bezirken, beispielsweise in den Bezirken Essen, Bochum und Gelsen kirchen, eine Abrundung dieser Bezirke, dem Bedürfnis entsprechen, erfolgt, ohne daß, wie das jetzt der Fall ist, kleinere Enklaven pan Ortschaften mit weniger als 10 000 Einwohnern den Zusammenhan der Bezirke unterbrechen.

Da eine Einheitlichkeit der in jenen Gebieten eingerichteten in noch einzurichtenden Polizeiverwaltungen hinsichtlich der Zustãndiglet angestrebt wird und notwendig ist, ist es auch nicht richtig, wenn de Antrag der Herren Aronsohn und Genossen verlangt, daß die Sicher, heitspolizei für die den Polizeidirektionen Essen, Bochum und Gelsen kirchen weiter zu unterstellenden Gemeinden anders geregelt werden sel, als es jetzt in jenen Bezirken der Fall ist. Sowie Sie für die kleinern ländlichen Ortschaften, die auf Grund dieses Gesetzes mit staatlicher Polije⸗ verwaltung versehen bezw. den Polizeidirektionen von Essen, Bochum und Gelsenkirchen unterstellt werden, die Kompetenz dieser Polize⸗ direktionen anders regeln, als sie für die bestehenden Polizeidirektionen Essen, Bochum und Gelsenkirchen schon jetzt bestehen, so unterbrechen Sie die Einheitlichkeit der Polizeiverwaltung und machen den Zwell des Gesetzes zunichte. (Sehr richtig! rechts.)

Im übrigen kann ich nur hervorheben, daß zum Gebiete der Sicherheitspolizei nach meinem Dafürbalten zweifellos hinzuzurechnen sind die Feuerpolizei, natürlich mit Ausschluß der Feuerlöschpolije und noch einige andere in dem Antrag Aronsohn aufgeführten Polizei zweige, wie die Fremden- und Meldepoltzei, die Theaterpolizei, die Befugnisse der Ortspolizeibehörden auf Grund des Baufluchtgesetzez. Es sind das Befugnisse, die mit der Sicherheitspolizei in einem so engen Zusammenhange stehen, daß sie nicht wohl von losgelöst werden können. Dieser Grund ist aber weniger bedeutend als der, den ich vorhin anführte, daß die Einheitlichkeit der Poltzeiverwaltung in den Bezirken Essen, Bochum und Gelsenlüchen in dem Momente aufgehoben würde, wo Sie für noch zuzulegende Gemeinden andere Bestimmungen einführen, wie sie für jene Bejnle schon bestehen, und zwar mit Zustimmung der Gemeinden bestehen Diese haben sich mit den Regulativen einverstanden erklärt ud meines Wissens irgend welche Beschwerden gegen die Durchführung der getroffenen Regelung nicht geäußert.

Meine Herren, den Anträgen des Herrn Abg. Kirsch bitte ic gleichfalls die Zustimmung zu versagen. Er bat zunächst beantragt, daß eine andere Abgrenzung des Gebietes stattfinden soll, in dem in Zukunft auch Ortschaften mit weniger als 10 000 Einwohnern mit staatlicher Polizeiverwaltung versehen werden können. Er will des ganze linksrheinische Gebiet von dem Geltungsbereich des Gesetzeg ausgeschlossen haben. Ich halte es nicht für notwendig, eine derartige feste Grenze zu ziehen; denn es enthält der Gesetzentwurf keine zwingende Vorschrift, daß in den Ortschaften der drei Regierung bezirke, die im Entwurf genannt werden, staatliche Polizeiverwaltung eingeführt werden solle, sondern es ist daselbst nur die Möglichkeit gegeben, sie da einzuführen, wo ein Bedürfnis dazu hervor— tritt. Andererseits würde es nicht zweckmäßig sein, emn— zelne Teile dieser Regierungsbezirke von vornherein aus— juschließen, weil bei dem rapiden Anwachsen der Industcle, der Vermehrung der dadurch herbeigeführten Gefahren in sicherheitè polizeilicher Beziehung es erwünscht sein muß, dann ebenfalls auch über den rechtsrheinischen Bezirk in Zukunft hinausgehen zu dürfen, ohne daß jedesmal wegen einer solchen kleinlichen Regelung, wie sie in Frage steht, die Klinke der Gesetzgebung in die Hand genommen wird. Ich glaube, daß die Materie nicht wichtig genug ist, um eh zu rechtfertigen, daß in allen solchen Fällen immer wieder besondere Gesetze erlassen werden.

Gegen eine allgemeine Revision des Polizeigesetzes vom 11. Män 1850 aus diesem Anlaß glaube ich mich entschieden aussprechen zu müssen, da es sich hier lediglich darum handelt, vereinzelt und für einen ganz beschränkten Bezirk die Bestimmungen des 8 2 des Gesetzes vom 11. März 1850 zu ergänzen, während alle sonstigen Be— stimmungen dieses Gesetzes durch den Entwurf überhaupt nicht be— rührt werden.

Der weitere Antrag des Herrn Abg. Kirsch, für den Fall der Ablehnung des Antrages des Abg. Aronsohn statt des Wortes Re— gulativ zu sagen Erlaß, scheint mir auch nicht empfohlen werden zu können. Unter Erlaß versteht man eine für einen Spezialfall er⸗ gehende Verfügung, nicht aber eine Anordnung, welche elne auf längere Zeit bemessene generelle Regelung einer Materie enthalten soll. Im vorliegenden Falle erscheint die Wahl des Ausdrucks „Regulativ“ deshalb gerechtfertigt, weil er genau in dem— selben Zusammenhange in 5 89 der schleswig⸗holsteinischen Städte ordnung enthalten ist, auch weil das Wort Regulativ auch in anderen Gesetzen vielfach sich vorfindet, sodaß es in unserer Gesetzes— sprache keineswegs unbekannt ist. Jedenfalls glaube ich, daß der Auß— druck Erlaß keine Verbesserung darstellen würde und auch als geeigneter Ersatz für den Ausdruck Regulativ nicht würde angesehen werden können.

Durch den 6 wieder zu fan

ihr

aufrecht erhalten wird, wenn er aber ein weniger gutes Geschãft

wird, welche Polizeifunktionen dem Staate übertragen werden können.

(Schluß in der Zweiten Beilage.)

Zweite Be . zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Sta

i Lage

den 30 März

ll

Berlin, Donnerstag

. . 7X.

a, m.

(Schluß aus der Ersten Beilage.) ie

Daß das zu erlassende Regulativ in den betreffenden Amts⸗ hlättern veröffentlicht werden wird, halte ich für selbstverständlich; Rist das auch bei dem ganz gleichlautenden Regulativ der Polizei⸗ Riektionen Essen, Bochum und Gelsenkiichen geschehen und duch bei dem im wesentlichen die gleichen Bestimmungen enthaltenden Regulatid fir die Stadt Kiel. Daher ist es wohl auch nicht notwendig, ausdrücklich in das Gesetz eine dahin gehende Direktive für die Verwaltunge⸗ behörden einzufügen. Der Antrag Kirsch unter Ziffer

Koa der

nur Ver 2 erübrigt sich, nenn der Antrag unter Ziffer 1 abgelehnt werden sollte.

Unter Nr. 3 des Antrages auf Drucksache 155 wünscht der Abg. Kirsch, daß eine Bestimmung eingeschaltet wird, welche die Zustẽndig· keit zum Erlaß von Polizeiverordnungen für die taatlichen Polijzei⸗ perwaltungen neben der der städtischen oder Gemeindepolizeiver⸗ waltung zustehenden Befugnis regeln soll. Eine derartige Bestimmung schint mir überflüssig zu sein. Es geht aus den bestehenden gesetz⸗ lichen Vorschriften hervor und ist von jeher als zweifellos feststehend angesehen worden, daß bei einer Teilung der Polizeigewalt in einem Ortspolizeibezirk jeder Teil für die ihm überwiesenen Polizeizweige selbständig Polizeiverordnungen zu erlassen befugt ist. . Es würde mit⸗ hin die staatliche Polizeiverwaltung zum Erlasse von Polijeiverordnungen bezüglich derjenigen Zweige befugt sein, die ihr durch das Regulativ iberwiesen werden, während die städtische oder Gemeindepolijei⸗ perwaltung ebenso wie bisher in der Lage sein würde, Polizei⸗ perordnungen bezüglich desjenigen Teils der Polizeiverwaltung, der ihr perblieben ist, zu erlassen. Ich möchte bitten, aus diesen Gründen alle gestellten Anträge abzulehnen.

Abg. Schulze⸗Pelkum (kons.): Wir werden dem Gesetzentwurf Uustimmen und sämtliche Anträge ablehnen. Nach dem Antrag Aron⸗ sohn würde für die staatliche Polizei gar nichts mehr, übrig bleiben. Einer Beschränkung auf das rechtsrheinische Gebiet können wir

icht zustimmen; im Gegenteil, es könnten Umstände eintreten, welche

weitere Ausdehnung des Gesetzentwurfs auf linksrheinische Ge⸗ 3

Die Verdeutschung des Wortes

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biete als notwendig erscheinen lassen. Die Regulativ“ erscheint uns nicht zweckmißig. r. ,,,

; s sorti com Aber der Ausdrue 3211 5 Fremdwörter möglichst zu beseitigen. Aber der Ausdruck , , ; fann nicht durch das deutsche Wort „Erlaß“ oder „Verordnung ersetzt werden.

Abg. Ecker⸗-Winsen (nl) erklärt sich für seine Partei gleich⸗

falls gegen die Anträge Aronsohn und Kirsch und für die Kommissions⸗ sassung. ö. . = .

Abg. Bru st (Zentr.): Nachdem vor einigen Jahren schon für das Ruhrrevier die Königliche Polizei eingeführt werden ist, ist 38 not⸗ wendig, diese auf das ganze einheitliche Kohlenrevier autzudehnen Eine Verbesserung der Regierungsvorlage erblicke ich darin, daß nach dem Kommissionsantrage der Kreisausschuß gehört werden soll. Minister ist unseren Wünschen insofern entgegengekommen, als er erklärt hat, daß die Personalunion des Polizeipräsidenten und des Landrats in Bochum und Gelsenkirchen beseitigt und ein be—⸗ sonderer Polizeipräsident eingesetzt werden soll. Wir können dem Antrage meines Freundes Kirsch, den linksrheinischen Teil des segierungsbezirks Düsseldorf von diesem Gesetze auszuschließen, nicht beistimmen; wir meinen, daß ganze Kohlengebiet zusammen gehört und gleichmäßig behandelt werden muß. Dagegen. stimmen wir dem Antrage wegen Ersatzes für das Wort „Regulativ zu. . Antrag Aronsohn können wir nicht annehmen, denn sonst bliebe eigent⸗ lich für die Königliche Polizei überhaupt nichts mehr übrig. Die Freisinnigen haben früher für die Polizeiverwaltung in Bochum und ] Hjelsenkirchen gestimmt, jetzt wollen sie aber, für den weiteren Bezirk ] die Polizeiverwaltung beschränken. Irgendein Grund für diese ver⸗ inderte Stellungnahme liegt nicht vor. . . . er n n , inzwischen seinen Antrag dahin geandert, daß das Wort „Regulativ“ in der Vorlage bestehen bleibt, jedoch den 1 JZusatz erhält: das in dem Amtsblatt des betreffenden Regierungs⸗ bezirks zu veröffentlichen ist“.

Ein Schlußantrag wird angenommen.

Abg. Dr. Liebknecht (Soz.) bedauert, daß ihm das Wort durch den Schluß abgeschnitten worden sei. inter Ablehnung aller Anträge wird missionsfassung angenommen. ; .

3 3 wird ohne Debatte gemäß dem Kommissionsantrag unverändert in der Fassung der Regierungsvorlage angenommen.

Bei § 3 (nähere Bestimmungen über die Befugnis zur Vornahme von Amtshandlungen bei Feuersbrünsten, Auf⸗ läufen, Tumulten usw.) weist . ö .

Abg. Dr. Liebknecht (Soz.) darauf hin, deß die 6 einen politischen Charakter habe. Wenn in manchen Bejirken wirklich Unruhen beständen, was zu bestreiten sei, so seien diese. nicht. auf eine Schuld der Sozialdemokratie, sondern auf die wirtschaftlichen Verhältnisse und das Verhalten der Unternehmer zurückzuführen, Wenn noch nicht ernstliche Ruhestörungen tor gekommen seien, so sei das ein Verdienst der erzieherischen Tätigkeit der Sozigl⸗ demokratie. Man wolle bei Streils das Militär herbeiholen. Ver „3 habe bei seiner kautschukartigen Fassung eine große politisch Bedeutung, und daher stelle sich dieses ganze Gesetz, al mn line. gesetz zur Bekämpfung der Arbeiterschaft dar. Vie 2 ergarbeiter bevölkerung werde jedoch selbst dafür sorgen, daß Ruhe und Ordnung aufrechterhalten werde, aber sie werde sich nicht zur Nachgiebigkeit bei ihren Lohn kämpfen bestimmen lassen. . nen, n fe ge g Das e er hat durchaus keinen 1 Charakter, es ist nach der Entwicklung der Vexhltnisse im Nuhr— lohlenbezirk notwendig geworden. Wenn es ein ,, würden meine Freunde dagegen stimmen, wie wir gegen alle Lusng me- . Die Arbeiterschaft wird nur durch die Soʒialdemotrgtie berhetzt, das müssen wir verhindern. D ! ruhigen Elemente ö die Tätigkeit der Polizei zu ihrem Schutze und zum Schutz᷑ ö übrigen Bevölkerung wohl zu schätzen. Die . waschen ihre Hände immer in AÜnschuld, wenn sie Strei ö herborgerufen haben. Ein Streik im Ruhrkohlenbezirk ist üet ganz zwecklos, aber die Sozialdemokraten wollten. ,, um politische Geschäfte zu treiben, um ihn ki 1 36 zuszunutzen. Ich wundere mich, daß Herr Lich necht ier ö hat, die Dinge auf den Kopf zu stellen. Wir halten auch ö Wahlrechtsdemonstrationen für verkehrt. Wir sind mit den Fer . demokraten für eine Aenderung des Wahlrechts, aber zin 13. . Mittel dazu halten wir für verkehrt. Dieses Gesetz ist für die al gemeine Sicherheit des Publikums notwendig, und halb stimmen

Des wir ihm zu. ö Abg. Dr. Liebknecht (Soz.): don verschiedenen Rednem bemerkt aus Furcht vor der Sozialdemokratie anderer Seite wurde gesagt, man wisse zu schätzen. Wie kann man dann die

Wir sind gern bereit, De ha de de

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1 ö w 297 J 3 3 Die Muang v s ze richt von der Gegnerschaft seiner n n mn eges ö Aber mit seinem Verhalten bezüglich des Sozialistengesetzes ann das Zentrum keinen Staat machen, und

d . . ö) [' h,, 249 * nen 9 s 9 4 werden, und daß die Streiks in geordnete Bahnen gelentt gerade unserer Organisation zu verdan

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Irdnung des Hauses. Herr T

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; verhindert worden sei, die unglaublich verhetzenden Ausführun

freien Gewerkschaften die anderen Arbeiterorganisationen terrorisieren. verstehen, wie der Abg. Bartscher uns mit der Sozialdemokratie

Sozialdemokratie gewählt word J betreffend die Errichtung

eine Entwicklung gesetzgeberisch zum deren Anfänge mehr als 40 Jahre

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r eine Entrechtung der Bergarbeiter durch ung sind wahrheils⸗ rig. Die Sozialdemokratie will nur ihre Geschäfte betreiben, die rgarbeiterschaft weiß aber besser Bescheid; . .

Abg. Bartscher (Zentr.): Wir wissen alle, daß das ien politischen Charakter hat. Die Bemerkung in der w der Furcht vor der Sozialdemokratie ist gerade von der ttei die f won der

der Sozialdemokratie jetzt so nahe gerüch ö. rtschrittlichen Gesetz

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Volkspartei. Als vor einigen Jahren das Ge er

Bochum und Gelsenkirchen gemacht wurde, haben die Fxeisinnigen zugestinmt. Wenn es im Ruhrrepier nicht zu einer plosion gekommen ist, so ist es gerade der chꝛistlichen Arbeiter isation namentlich den Herren, die diese, hier im Hause Wenn Sie (zu den gialdemokraten) im a mit Ihrer Parole von der Nepublik kommen, dann rden wir Ihnen die Wahlparole der Monarchie entgegensetzen.

e Republik, hie Monarchie, das wird die Wahlparole sein!

Ein Schlußantrag wird angenommen. Abg. Dr. Liebknecht (Soz.) bemerkt zur Geschäfte ordnung; konstatieren, daß ein Herr, der als Schriftführer fungiert, ins und die Zustimmung verschiedener Parteien zu iem Schlußantrag gesammelt hat. Mir scheint das skandalös z (Große Unruhe rechts und im Zentrum; . Vizepräsident Dr. Krause: Das ist ein Verstoß gegen die un Dr. Liebknecht, ich rufe Sie zur . ng. telle dann aber auch weiter fest, daß Ihre Behauptung unrichtig ist. stelle dann aber auch weiter fest, daß Il , n . —;

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zialdemokraten. Abg. Dr. Liebknecht: Zustimmungen / t er gesammelt Nein, er hat Unterschriften gesammelt. Zuruf r s Abg. Dr. Liebknecht.) Herr Liebknecht, Sie haben kein Necht n Präsidenten zu unterbrechen und zu kritisieren. muß die

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rdnung des Hauses auch von Ihnen aufrecht erhalten werden.

Persönlich bemerkt - ö Abg. Dr. Liebknecht (Soz.), daß er durch Schluß de

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bg. Brust zurückzuweisen. . . Abg. Bu sch (Zentr.) : Ich habe nur davon gesprochen, daß die

Schepp (Fortschr. Volksp.): nicht recht

Abg. Dr. Ich kann es

isammenbringen kann. Der Abg. Bartscher ist selbst mit Hilfe der den.

Fs Z und der Rest des Gesetzes werden angenommen.

Ein Antrag des Abg. Kirsch, in der Ueberschrift zu, sagen; Gesetz über die Aenderung der Polizeiverwaltung“ wird bgelehnt.

Es Beratung des Gesetzentwurfs,

und den Besuch von Pflicht

folgt die erste

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ortbildungsschulen. Minister für Handel und Gewerbe Sydow:

Meine Herren! Der Entwurf, welcher jetzt der Beratung unter

. a obligatorischen Fortbildungsschule

vorläufigen Abschluß bringen,

zurückliegen. Am Anf dieser

der Gewerbeordnung des Nord⸗

iegt, will auf dem Gebiete der

11

ng steht die Bestimmung eutschen Bundes, welche die Gemeinden ermächtigte, durch orts ichen Arbeitern unter 18 Jahren ie Verpflichtung zum Besuche von Fortbildungsschulen aufzuerlegen. fällt aber letzten minister Fort⸗

in die andels

26 Jahre. Im Jahre 1884 erwirkte damalige Hande n , . 34 rsaß h werchen das smarck einen Allerhöchsten Erlaß, durch welchen das

dleser Entwicklung der

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Fürst In dem begleitenden Immediatbericht war ausgesprochen, daß der Zusammenhang des gewerblichen Unter⸗ Gewerbeverwaltung denjenigen berwiege, dem allgemeinen der Gewerbeverwaltung

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richtswesens mit der welcher zwischen dem gewerblichen wesen besteht, und daß deshalb eine lebhaftere Entwicklung zu erwarten sei als bis dahin. . Hier ist zum ersten Male in Preußen der Fachliche C , . es gewerblichen Fortbildungsschulwesens scharf in die Linie ückt. In dieser Richtung hat sich Fortbildungsschulwesen eitdem entwickelt, und man kann wohl sagen, daß die Erwartungen, welche in jenem Immediatbericht gesprochen wurden, eingetroffen sind. Man braucht zunächst nur die zu vergegen. wärtigen, welche die Entwichl ng Zeit veran schaulichen. Während im Jahr kaufmännische Fortbildungsschulen en 68 40 hiler hatten, ist die Zahl im Jahre 1910 auf 2209 mit 3903 000 S chülern gewachsen. In dieser Entwicklung nimmt die Zunahme der Pflicht. fortbildungsschulen eine hervorragende Stelle ein. stehen hier nur die Zahlen für die letzten In

21398 9 und zildungs⸗

unter

erste

V . 3843 2 Dev .

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Zahlen sich seit jener 1884 644 gewerbliche

e und zusammen Schülern

wir e 1 1

Qa A600 58 400

Mir 10 Jahre zu Gebote. Im Jahre 1900 betrug die Zahl der obligatorischen gewerblichen Fortbildung schulen 828, die der freiwilligen 252, letztere machten ö von jenen aus. Im Jahre 1910 hatten wir 1749 obligatorische und nur noch 69 freiwillige gewerbliche Fortbildungeschulen . letzteren nehmen also nur noch etwa 40ͤ0ů jener Dabl noch 3 spruch. Gleichzeitig hat sich die Zahl der Staat schüsse, duch welche diese Bewegung gefördert wurde, ansehnlich erhöht. Im Jahre 1884 wurden 182 000 „M, im Jahre 1910 3 800 000 aus Staatsmitteln zur Förderung der Fortbildungeschulen aufgewendet.

Die Entwicklung wäre sicher keine so kräftige gewesen, wenn die

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29

um

früher. werk wie im Handwerk, wie im Kontor

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Möglichkeit, au

durch auch ihre Charakterbildung

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hebliche

ebatte Leistungen geführt; aber man wird

. ifelhãft ist die Meisterlehre die beste Form der Ausbildung der (Abg. Ramdohr: Sehr richtig) Aber diese Meisterlehꝛe nicht mehr dem Maße machen wie

liegt in Entwickung unserer gesamten ge⸗ urhältnisse. sowohl in der Fabrik, r Geschäfte immer mehr nde wirtschaftliche in erster Linie auf

ikel Auf⸗

n rlinge. . n sich

in geltend der Einmal sind

blichen d. ie zialisiert worden. hat der in mpf die Gewerbetreibenden aller Art genötigt,

, , fa fg iner Me ras brauchbarer, verkaufsfähiger Art rksamkeit zu richten. Daneben ist die 2 und der jugendlichen Arbeiter notgedrungen zurück⸗

Sodann zunel

För! ihre che Förderung , Ausbildung

, Fürsorge

zo RrIling Lehrlinge

teten.

9 ns c rt hm darüber zraktischer Anschauung, rt ihm darüber

und sie ger theoretischen Grundlagen, wie sie inter den jetzigen Verhältnissen nicht mehr g Das ist um so wichtiger, als ja die Anforderungen an den, der rstrebt, sich wirtschaftlich selbständig zu machen, heblich höher s D ]

geworden sind.

rung dieser Ziele ist es aber von großer Be⸗ Gedanken die Jugend ein; sie ist Zoll der Volksschule behagt ihr nicht mehr, Zelbständigkeit, die Neigung zur Kritik wächst. Wer sse gewinnen, und im Vorder

; 1 23. in dem ge⸗

IrchBhfüß Urchsul . ö gewesen L Maß

s J rwerten verstanden hat.

tritt sie in die Entwicklungsjahr

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1 9X APM 11 9 ihr Inter an Vorwärtskommen

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24 steht

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sucht die Fortbildungsschule zu verwerten. Sie deutlich machen, Interessen

nd⸗

ill den jungen Arbeitern und Lehrlingen praktisch 4 ; r * . ,,,, 37 ö . sie durch das, was sie in ihr lernen, ihre ö vr mi] 6 8. ö ĩ i freiwillige Mitarbeit der Juge hat der Beziehung s of * Mn lor ves Ner⸗ so auch bei den Schülern das Ver sie den Lehrern die hliche hinaus auf

VF achliche orientieren,

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sie . *

5 Rr vockt 18d bofestig 156 zu den Lehrern weckt und befestigt, gibt

rauen 330 7 cl eigentlich

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sie über die

und Eiwerbsleben einnimmt, und da,

ie Jugend einzuwirken, ie sie nachher im öffentlichen l. zu beeinflussen. natürlich noch nicht zu vollkommenen n können, daß sie er⸗ und erfreuliche Resultate gebracht haben. In erster Linie, indem es gelungen ist, einen großen Teil der die Schulen besuchenden Jugend für die Aufgaben der Schule zu interessieren; in zweiter inn auch dadurch, daß sie bei den Eltern, Erziehern und Lehrherren da Interesse für die Fortbil ssschule geweckt haben. Gerade das ; ei ine Speziell in den Kreisen des wirt⸗ Anfang als eine

mehrere

Diese Grundsätze haben

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diesen Anschauungen . ĩ Ausnahme wielleich Handwerkern, 3 i. f . s 3 s 364 . 28 n das abseits stehen, 418 davon überzeugt hat em es die Aus Ceabbn 1 61 U 91 11,

ge fördert, auch gleichzeitig seine

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igenen Interessen

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ist, fortzusetzen gewillt aufmerksam auf insbesondere ist es Lehrpl unter sie nur brauchbar

Mrari 18901 89 ründet Praxis handelt, die die ich übernommen habe

Die Gewerbeverwaltung

In

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, , Mannen Beobachtung aller dieser neuen Anregungen,

waren, weiter ausgestaltet hat. K verwaltung sich von jeher fern ler zu ö tieren, als nötig ist; sie hat l, d r Willen der 8 ee. der Korporationen, die am Fortbildungsschulwe gteiligt sind, dadurch so viel freie Hand gelassen hat, wie ist erreicht worden, daß die Städte sich der Ange he t . ir mem Interesse angenommen haben, daß sie erhebliche Mi tel für die Zwecke haben, und daß zwischen einer ganzen Reihe von großen Städten, man kann wohl igen ein 2 Wettstreit in der Förderung Fortbildungs schulwesens entstanden ist. Ich will hier keine Namen nennen, schon des halb nicht, weil ich tnennung der einzelnen Gemeinde Ebenso haben sich zahlreiche erhebliche

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8: y* 65 * n 3 28 Dann aber etwas anderes, 81 mehr

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auftecht zu erhalten, daß sie ihnen

2 ; 1 es der Zweck der Sache nur ges

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der gewerblichen Bildun sagen, des ich sonst Gefahr laufe, durch Nich sie vielleicht unverdient zu kränken. h kaufmännische Korporationen der Sache angenommen und Opfer dafür gebracht. Diese Entwicklung ũist jetzt zu daß man die Ziele, zu denen man streben mi . ü, ü vas 21 ?. 2r Fer 908 denen man diese Ziele erreichen kann, klar erkennt. Det halb ist es nach der Meinung der Königlichen Staatsregierung jetzt Zeit zu einer gesetzlichen Ordnung. Denn ein Bedürfnis dazu liegt vor, schon weil sich eine Reihe bestehender, aber in der Natur der Sache nicht be⸗

einem gewissen Abschluß gelangt, und die Bahnen, auf

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Pflichtfortbildungsschule nicht einem inneren Bedürfnis des Gewerbe standes entsprochen hätte. Die Ursachen liegen in folgendem. Un—

5 ö 7 . 7 wosoy MWg ydesestt . 7 . gründeter Verschiedenheiten nur auf diesem Wege beseitigen lassen