1916 / 250 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 23 Oct 1916 18:00:01 GMT) scan diff

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großen erneuten

erwähnt, die es sich nicht haben nehmen la

würdigen Ausschmückung der Kriegergräber beizutragen. befonderen Grabdenkstein zu schmücken; sie mögen vor Ausführung des mag es begreiflich erscheinen, daß viele Angehörige gefallener Krieger ken Wunsch haben, selbst das Grab ihrer Lieben wenigstens mit einem Planes aber bedenken, ob sie damit im Sinne des Gefallenen und seiner Rameraden handeln. Der Krieger ist im gemeinsamen Kampf gefallen, alle Ehrungen soll or auch gemein sam mit seinen Kameraden empfangen. Sollen folcke Gedanken dennoch den einen oder anderen nicht von ber Aufstellung eines eigenen Gedenksteins abhalten, oder handelt es sich um ein Ginzelgrab, so wird die vorherige Einholung bes Rates einer der genannten Beratungsstellen dringend empfohlen. Auch in der Heimat, wo viele der im Kampf. Verwundeten nach schmerzlichem Krankenlager ihre letzte Ruhestätte gefunden haben, liegen die Verhältnisse nicht anders. Es seien daher die Leitsätze wiedergegeben, die auf der Münchener Tagung der bundesstaatlichen Kriegsministerien mit den Beratungsstellen und einer großen Zahl der hervorragendsten Künstler Deutschlands für die Heimat niedergelegt wurden: „Für Kriegergräber im Inlande werden im allgemeinen die Leitfätze für die Front sinngemäße Anwendung finden können. Vor allem sollen auch hier Kriegergräber als solche erkennbar sein. Am leichtesten und sichersten wird das erzielt durch die Gleichheit mehrerer nebeneinanderliegender Gräber, das typische Bild des Soldaten⸗ friedhofes. Es empfiehlt sich deshalb, Kriegergräher in bestehenden Friedhöfen in einer geschlossenen, von den übrigen Gräbem etwa durch Baumpflanzung, Hecke oder Mauer, abgesonderten Anlage zu ver— einigen, auf deren stimmungsvolle Wirkung besonderern. Wert zu legen ist. Bie Verwendung des vom Volksheere geschaffenen Symbols (ohne Sockel aus dem Boden wachsendes Kreuz) liegt nahe, vorbehalt⸗ lich der Berücksichtigung Andersaläubiger. Besondere Gründe, wie etwa die Rücksichtnahme auf die überlieferte Gräberform einer Gegend oder dergleichen, können auch zu einem anderen Typ führen. Wichtig ist, daß in ein und derselben Gräberanlage der einmal gewählte Typ möglichst einheitlich durchgeführt wird, schlechte Massenware ist fern⸗ zuhalten; vor geschäftlichen Anpreisungen solcher Art, auch wenn damit wohltätige Zwecke verbunden sind, ist zu warnen. Einfache, schlichte Ankagen haben erfahrungsgemäß mehr Aussicht auf eine gute künst⸗ lerische Wirkung als reiche, punkvolle und erfordern auch einen ge— ringeren Kostenaufwand. Die künstlerische Wirkung wird nicht durch die Größe des Aufwandes bestimmt. Nachdrücklich kann schließlich nur allen ans Herz gelegt werden, größere und besonders reichere Ehren⸗ male für derartige Anlagen und deren xeicheren plastischen Schmuck zurückzustellen, bis die Zeit unsere sonstigen Pflichten gegen die All⸗ gemeinheit geklärt hat. Allen Beteiligten wird empfohlen, vor der Planung der Anlagen sich an die in den einzelnen Landesteilen be⸗ stehenden Beratungsstellen für Kriegerehrungen zu wenden, die von den zuständigen Behörden in jeder Weise gefördert werden. Durch die Inanspruchnahme entstehen, abgesehen von etwaigem Auslagen⸗ ersatz, keine Kosten.“ Gemeindebehörden, Geistliche, überhaupt alle Gebildeten, die einer würdigen Ausgestaltung unserer Kriegergräber Interesse entgegenbringen, können durch ihren Einfluß viel zur Durch- führung dieser Leitsätze beitragen. Vermieden werden müssen vor allen Dingen die wenig befriedigenden Zustände auf manchen Fried— höfen, die sich in der durch Ungleichmäßigkeit der Grabzeichen hervor— gerufenen Unruhe äußern, indem jeder nach seinem mehr oder minder entwickelten Geschmack Denkmäler errichtet, die oft nur zeigen, daß mehr oder weniger große Geldmittel dafür aufgewendet sind. Auch auf dem heimatlichen Friedhof entsprechen Einfachheit und Einheit der Grabzöichen dem gesunden kameradschaftlichen Empfinden, wie es in obigem Verse und der stimmungsvollen Schlichtheit des Krieger⸗ friedhofes, auf dem er sich befindet, vorbildlich zum Ausdruck kommt.

Die Deutsch⸗Spanische Vereinigung Stuttagrt, e. V, die sich über aanz Deutschland erstreckt und die nambafte Persönlich— keiten Deutschlandg aus allen Gebieten, besonders aus der Industrte, umfaßt, bat Ortegruppen, teilweise mit großer Anhängerzabl in Nachen, Berlin, Cöln, Dregden, Essen, Göppingen, Karlsruhe, Leipzig, Pforzheim und Stuttgart gegründet. Nunmehr gebt die Deutsch— Span ische Vereintqung daran, Landesvertine zu errichten und die Orttzgruppen zusammenzuschließen. Persönlichkeiten, die sich anschließen oder an der Gründung beteiligen wollen, werden gebeten, ihre Adresse an die Geschäftsstelle der Deutsch⸗Spanischen Vereinigung Stuttgart, e. V., ein zusenden.

Brüssel, 21. Oktober. (W. T. B) Heute vormlttag fand in der Aula der Universität in Gent durch den General⸗ gouverneur, Generalobersten Freiherrn von Bissing die Ueher⸗ gabe der in eine flämische Hochschule umgewandelten Uniyersität an den Lehrkörper, der unter der Führung des Rektors Hoff mann vollzählig erschienen war, statt. Der Generalgouverneur betonte jn feiner Rede, die Tatsache, daß die Genter Hochschule ibre Vor— sesungen wieder aufnebme, werde im flämischen Gebiete und weit darüber hinaus mlt Freuden begrüßt werden. Man sähe in der flämischen Hochschule die Bürgschatf für die Zukunft der geistigen Gntwicklung des Landes, das unerschütterlsche Rückgrat eines kräfligen flaͤmischen Vollstumß. Eg solle, keine deutsche Hoch= schule hier entstehen, aber erst recht keine französische, sonbern eine im flämischen Volk wurzelnde niederländische. Der Rektor Hoffmann sagte in seiner Erwiderung, die Untversität werde jetzt ihrer natürlichen Bestlmmung wiedergegeben, da an ihr die flämtsche Sprache als Unterrichtssprache eingeführt werde. Damit verwirkliche sich eins der höchsten Ideale des flämischen Volkes, für das das Volk selt 85 Jahren gelitten und gestritten habe. Vor einer kühlen und sachlichen Ueberlegung hätten die ost geäußerten Bedenken und Befürchtungen nicht standhalten können, da es keine sittlichen und rechtlichen Gründe gebe, die die Lehrer hätten abhalten können, ihrem Volke ju dienen, da auch kein verständiger Patriotiamus ein Hindernis hierbei bilde; außerdem sei die Frage Janz belanglos für die Unahbängigkeit des Landes und dessen inneren Zustand. Es handle sich hier nur um die Wünsche Flanderns und um die Rechte der Flamen, denn die Hochschule solle eine flãmische, eine nijederländische sein und daher nur der geistigen Ent wicklung deg flämlschen. Volkeg und der, niederländischen Kultur dienen. Das flämische Volk sei sich seiner Kraft bewußt und fasse immer mehr Mut. Eg werde daher, wie immer sich auch die Dinge entwickeln mögen, nicht dulden, daß irgend eine Hand an sein Palladium rühre. Dem schlichten Akt der Urbergabe wohnten außer dem Generalgouperneur mit seinem milltärischen und Zipilstabe der Vertreter des Reichskanzlers, sowie unter den Ver— jretern verschiedener Bundezstaaten der bayerische Kultusminister bei.

Bern, 21. Oktober. (W. T. B.) Laut Meldung des . Temps“ wurden in den Creusotwerken weitere 500 Chinesen eingestellt.

Handel und Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Innern zusam men gestellten Nachrichten für andel, Industrie und Landwirtschaft“ )

Dänemark. Ordnung des Verkehre mit Fischen. Wenn nichts Un- horhergeschenes eintritt, wird die Fllchordnung als Ganzetz am

18. Oktober 1916 in Kraft tresen. Von diesem Zeltpunkt ab mird dle große Zahl ber gebräuchlichsten Kische zu Döchs pretsen läuflich sein. Diese betragen für 1 Rg beim Abfatz an die Verkäufer: für Dasmurtern, Kliescken und Flundern 28 Dere, für kleine Doꝛ sche und feine Schehffsche, beide bis zu J kg 40 Oere, für Heringe 4 Dere, fur kleine Schellen bis zu I Rg, Vorsche von mehr als 3 kg und alle Kabeljaus 50 Dere. Beim unmittelbaren Vertauf der Aus⸗ fübrer an die Verbraucher und heim Verkauf der Füsch— händler betragen die Hächstpreise, in diesem Falle also die Preise, welche die kaufende Bevölterung zu entrichten hat: für Lalmuttern, Flieschen und Flundern 40 Oere, für kleine Vorsche und kleine Schell⸗ sische b Oere, jür Heringe 60 Oere, für kleine Schollen, Doische von mehr als 3 Kg und alle Käbeligus 64 Oere, für alle großen Vorsche im Ausichnit 10 Oerr. Bei dicser letztgenannten Ware ist klein Höchstprels für den Verkauf an die Händler festgesetzt.

Die Fischordnung fußt auf der zeitweiligen Heringsordnung, deren Wirkung in der Hauptfache sehr befriedigt haben soll.

Den Ausführern ist eingeschärft worden, daß es sich um die Ver sorgung des elnh imischen Marktes handle und daß sie sich solldarisch verbalten und gegenseitig liefein müßten, wenn der eine oder der andere Schwternckelten kei der Beschaffung der Ware habe.

Im Hiablick auf die Anforderungen ist die Ordn ung so, daß die Fischhändler Ausführung der Anforderung ve langen können, wenn sie in der gleichen Stadt wie der Aussührer wohnen und die An— rorderung spätestens 9 Uhr Vormittags eingellefert haben. Wohnen sie an perschiedenen Orten, ju ist die Ansorderung am nämlichen Tage ausjuführen, wenn sie so zeitig eingesandt worden ist, daß die Waren mit dem gewöhnlichen Zage abgefertigt werden können. Gegebenenfalls bat der Aueführer durch den Fernsprecher oder drahtlich den Empfänger von etwaigen Schwierigteiten zu benach⸗ richtigen, welche die psanmäßige Abfertigung unmöglich macht. (Nach Berlingske Tidende.

Schweden.

Aufhebung eines Ausfuhrverbots. Das Ausfuhrverbot für Agar-Agar ist unter dem 23. September 1916 aufgehoben worden.

Norwegen. Ausfuhrverbote. Dag Proviantierungs departement hat unterm 30. Splember 1916 ein Austfuhrverbot für Kaffee er satzstoffe erlassen. (Nach einem Berichte des Kalserl. Generalkonsulats in Kristiania) Unter dem 11. Oktober 1916 ist die Ausfuhr von Zement ver— boten worden. (Morgenbladet.)

Handbabung des Ansfuhrverbats für Jute um schlie nungen. Ein Rundschreiben des Finanz. und Zoll⸗ departements an die Zolltammern vom 19. Ssptember 1916 lautet: Unter Hinweiz auf die Rundschreiben des Departements an die Zoll- kammern vom 1. und 29. August 1916, betreffend die Ausfahr von Juteumschlietzungen, wird bierdurch mitgeteilt, daß das Aus fuhrverbot für die genannte Ware nach einer Bestimmung des Proviantserungs- departemeniß mit Wirkung vom 7. September 1916 einschließlich ab geändert und dahin erweitert wird, daß Jute nicht als Ver⸗ packung für Waren verwendet werden darf, die nach kriegführenden Ländern ausgeführt werden, es sit denn, daß der Zollbehörde gegen über nachgewiesen wird, daß die Jute aus dem betreffenden Lande oder einem mit ihm verbündeten Lande eingeführt worden ist. Ferner ist bestimmt worden, daß die Ausfuhr von Walen in Juteperpackung nach Schweden, Danemark und Holland (nach Holland indes nur, wenn die Ware an den Niederländischen Ucberseetrust kensiagniert isth sowle nach Spanien und überseeischen Ländern zugelassen sein soll. Statt der im Rundschreiben vom 29. August Festgesetzten Bestim⸗ mungen über die selteng der Zollbehörde auszuübende Kontrolle bei der Üusfuhr von Waren“ in Juteverpackung wird bestimmt, daß in Zukunft für die Erlaubnis zur Ausfuhr in allen Fällen von dem be⸗ ktreffenden Ausfübrer die Vorlage einer Ertlärung darüber verlangt werden soll, daß die Ausfuhr nicht in Widerspruch gerät mit einer Erklärung, die gegenüber einer norwegischen Behörde abgegeben worden ist oder gegenüber einer Einrichtung oder Vereinigung, mit der hinsichtlich der Ausfuhr und Einfuhr bestimmte Ahmachungen getroffen worden sind, ferner daß die Autfuhr nicht in Widerspruch gerät mit einer Eiklärung, die nach einem hestimmten von der norweglschen Regierung anerkannten Vordruck abgegeben worden ist. Sofern die Verpackung inländischer Herstellung ist und der Ausführer sie nicht selbst angesertigt hat, ist außerdem eine Erklärung des Fabrikanten zu verlangen. Ist die Verp ckung in fertigem Zastand eingeführt worden, so ist außer der vom Autzfübrer der in der Jute verpackten Ware vorzulegenden Erklärung tine Erklärung des ursprüng⸗ lichen Einbringers zu verlangen. Bestehen begründete Zweifel über die Richtigkeit der Erklärung, so darf die Ware erst nach genauer Unterfuchung der Verhältnisse zur Auefhr zugelassen werden. Die im Rundschreiben vom 29. August 1916 vorgeschriebenen Kontroll- bestimmungen sind demnach als aufgehoben anzusehen. (Nach einem Berichte des Kaiserlichen Generalkonsulats in Christiania)

Die englische Regierung veröffentlicht, wi. W. T. B. aus Berlin melbet, nicht nur „Schwarze‘ und „graue“ Linen, sondern auch „weißen Tisten. Diese enthalten die Namen derjenigen Per— sonen und Firmen, an die ven englischer Seite Waren konsigniert werden dürfen. In Anlebnung an die britischen Liften hat auch Australten weiße Liften sür China, Siam und Liberia berausgeg ben. Ergänzt werden aber die schwarzen Listen Erganis nickt nur durch die rauen und weißen Liften, sondern vor ahem durch eine sogenannte Gehetmliste, wie sie jetzt für den Handel in Eurgpa tingefuhrt wird. Augen scheinllch ist diese G beimliste auf die Schwierigkeiten zurückzuführen, welche sich sür England aus dem Pioteste der neutralen Länder wegen der schwarzen Liste ergeben. Die Namen von Firmen oder Persor en, welche auf dlese Geheimliste kommen, werden ntcht ver— öͤffennlicht, sind aber den eng!ischen Kontrellstattonen zur Beaufsichtigung des Schlffahrle⸗ und Gypoitveitehis bekannt, kamit Waren von solchen Fumen nicht weiter befördert werden. Wenn England Waren von Firmen, die in der Gebeimiiste verteichnet sind, an den Empiänger nicht durchlassen will, o müssen diese in englischen Häfen gelöscht werden und können, wenn der Absender auf die Zurücknahme verzichtet, von englischen Handelsbäusern erworben werden. Verzichtet der Absender nicht oder sst die Einfuhr jener Waren in England unerwünscht, so dürfen jedenfalls diese Waren nicht nach neutralen Ländern versandt werden. Durch eine solche Geheimliste erhält Enaland die Mögllchkeit, den Protesten der Neutralen dem Schein nach entgegenzukommen, während an der Sache selbst nichts geändert wird.

Zollfreiheit bei der Einfuhr aus den besetzten feindlichen Gebieten. Aus Anlaß von Anfragen weist die Handelskammer zu Berlin darauf hin, daß mit Gültigkeit vom 13. d. M. folgende Waren zollfrei nach Meutschland eingeführt werden dürfen, sofern sie in den deutscherseits besetzten Gebieten erzeugt sind: Artischoken, Melonen, Pile, Rhabarber, Spargel, Tomaten, sämtlich auch zerkleinert, getrocknet oder sonst einfach zubereitet; Tafeltrauben; Rüsse; Stein“, Kern. und Beerenobst; Federvieh und Federwild, letzteres nicht zubereitet; Fische; für Fleisch von anderem Vieh als Federvieh und für totes, auch jerlegteg, nicht zubereitetes Haarwild war schon bisher Zollfreiheit allgemein zugestanden.

Die dem Aufsichtsrat vorgelegte Bilanz der Brauerei Henninger, Aktiengefellschaft, Frankfurt a. Mahln, für solhsis ergibt elnen Bruttogewinn (ohne Vortrag) von 580 192, 32 4 gegen 510 S983, 5h ½½ im Vorjahre. Nach Abschreibungen von ca.

zis 000. M (1914/15 ca. 340 000, Æ ] soll der Generalversamm⸗

lung die Vertellung elner Dividende won wießr. Ya vorgh— . , Alg Vortrag verbleiben ea. 49 000 16 gegen 418 060 M im Vorjahre, ;

Wen, 21. Oltober. (W. T. 5) Der Börsenverkehr wurd? durch die Rücksicht auf den Wochenschluß elnigermaßen beern-⸗ trächtigt, die Stunmung war jedoch unter Einwirkung der Momente, die den Markt gestern günstig beeinflußt batten, auge progzn fest. Nachfrage zu hökeren Kursen bestand für Bankakllen, Montan, Rüstungs. und Petroleummerte sowie lürkische Papiere. Gegen Schluß nahmen Rüstunggattien einen neuerlichen Anlauf zur Auf⸗ wärtẽ bewegung. .

Bern,. 21. Oltober. (W. T. B.) Nach der am tlichen Handel öh statlstik hat Frankreich in den ersten acht Monaten det Jabres 1916 für mebr als 11 Millionen Doppelzentzer Eten und Siahl eingeführt während die Gesamtemnfuhr der gleichen Artit-l 1914 nur 316009 Dohbeljentner erreichte. Die Verelnigten Staaten li⸗ferten lun saufenden Jahre sechs Millionen, während der Bedarf 1914 nur 11 600 Doppelzentner ausmachte. Umgelehrt ist die Einfuhr algern⸗ scher Cisenerz von 262 000 Dovpelzentnern im Jahre 1914 auf g] 000 Doppelzentner im Jahre 1916 gesunken.

New Yort, 21. Okiober. (W. T. B.) In der vergangenen Woche wurden 13658 000 Dollar Gold und 3574 000 Dollar Silber eingeführt; ausgeführt wurden an Gold 75000 Dollar nach Venezuela und 70 005 Dollar nach Zentralamerika sowie an Silber 1049000 Dollar.

Börse in Berlin

(Notlerungen des Börsenvorstandes)

vom 23. Oktober vom 21. Ol tober für Geld Brief ae, 26 M6 '

1Dollar 5, 48 548 8.50 100 Gulden 271 271 227 16h Kronen = 166 1566 100 Kronen 159 159 159 100 Kronen 158 1581 1594 100 Franken 106 1063 1065 1063

69, 05 69.05

100 Kronen 68, 95 53 / dd . 100 Leva 79 80 719 80

New York olland änemart Schweden Norwegen Schwe Wien⸗ Budapest Bulgarlen

Der heutige Wertpaptermarkt zeigte eine vorwiegend feste Haltung. Auf den meisten Gebieten war die Kauflust vorherrschend, wenn auch das Geschäft sich in den engsten Grenzen hielt. Im weiteren Ver⸗ laufe blieb die Haltung fest, namentlich zeigte sich für einige Renten-

papiere Interefse. Der Schluß war still.

Kursberichte von auswärtigen Fond gmärkten.

London, 20. Oktober. (WB. T. B.). 24 060 Engl. Konsolg 87, Ho / Argentinier von 1885 921, 4 0 Brasilianer von 1889 48. (og Japaner von 1899 708, 3 o Portugiesen 56, 5 oso vi fen von do Sog, 44 o. Ruffeis von 19666 Baltimgre u. Ohl —, Canadtan Pagetfie 1835, Grie 401, National Railways of Merlko =, Penn sylvania =, Southern Hactfe 106, Unten Pachhe 156, United States Steel Corporation 1213, Anaconda Copper 192, Rio Tinto 637, Chartered 121, De Beers def. 12130, Goldfields 13, Randmineg 35. Privatdistont inn, Silber 323.

London, 21. Oktober. (W. T. B.) Privatdiskont

Silber 323. . Pari, 21. Oktober. (BW. T. B) 5 ol) Französtsche Anleihe go 00, 30 / 9 Trantbsische Rente 6120, 4 069 Span. auß er⸗ Anleihe 6 35, Hog Russen 1806 86, 95, 3 o /o Russen v. 1895 bb. b0, . Oo Türken untf. 61,10, Suejkanal 4500, Rios Tinto 1766. Amst erdam, 21. Oktober. (G. T. B). Tendenz: Sehr et; Wechles auf Berlin 4235, Wechsel auf Wien 28,521, Wechsel auf Schweiz 46223, Wechsel auf Kopenhagen 66, 123, Wechsel auf Stockbotm ö, hh, Wechfel auf New Jork 243, 5, Wechsel auf London 11,51, Wechsel auf Paris 41530. 5 0 Niederländ. Staatzanleihe 1021/4, Obl. 3 oo Niederl. W. S. 7515, Königl⸗· Niederländ. Petroleum hHI7F, Hohaud⸗Amerika⸗Linie 444, Nieder- ländisch⸗Indlsche Handelsbank 228, Atchison, Topeka u. Santa Fe —. Rock Island 1, Southern Pacifte == Southern Healy 283, Union actfie 1501, Anaconda 194, Unite. States Sterl Corp. i171, Französisch Gnglische Anleihe —. Hamburg— Amerika Linie —. grew Pork. 21. Oktober. (Schluß) (W T B) Der Umsatz an der heutigen Efftkfenbörse b zifferte sich auf 370009 Aktien, wovon ein größerer Teil wiederum auf Industriepaptere entfiel. Besonders Stabltrustattsen waren recht lebhaft gefucht und erreichten zeitweilig den Prels von 1203, verloren sedech im weiteren Verlaufe infolge umfangreicher Liquidationen den anfänglich erzielten Kursgewinn und siellten sich gegen gestern schließlich um 4 Dollar niedriger. Ferner hatten die Shareg der General Motors Co. un der American Sugar Refining Co. neue Höchstvreise zu verzelchnen. Letztere schlossen 13 Dollar böher. Am Markt für Transport- werte waren! niedeig im Kurse stehende Eisenbahnaktien bevor= zugt, während fübrende Anlagewerte eher matter lagen. Im Schluß ve kehr war die Stimmung unregelmäßig. Tenden; ür Geld: Nomtnell. Geld auf 24 Stunden Durchschnittsrate nom, Geld auf 24 Stunden letztes Darlehen nom., Wechsel auf London (60 Tage) 4371,25. Cable Trangferz 4,7 6,36 Wechsel auf Paris auf Sicht 5.34, 56, Wechsel auf Berlin aut Sicht 79, Sllher Bullion 673, 3 so Northern Pactfie Bonds 67, 4 0,0 Ver. Staat. Bonds, 1925 110, Atchison, Topeka u. Santa Föͤ 1053, Baltimon and Ohio 876, Canadian Pacifie 174, Chesapeale u. Ohio 19, Gbleago, Milwaukee u. St. Paul 965, Denver u. Rio Grande 18, Illinois Fentral 109. Louitpille u. Nashpille 137, Nem Nor Tentral 1074, Norfolk u. Western 1425, Penn sylvania 573, Reading io, Southern Pacifie 1068. Unton Pacifie 156064, Anaconda Copher Mining 843, United States Steel Gorvoration 119, do. pref. 1218. Rio de Janeiro, 19. Oltober. (W. T. B. Wech el auf London 127/32.

. 9 32,

Rursberichte von auswärtigen Waren märkten.

London, 20. Oktober. (W. T. B.) Kupfer prompt 124.

Liverpool, 25. Oktober. IW. T. B.) Baumwolle. Umsatz 10 000 Ballen, Einfuhr 23 419 Ballen, davon 195 309 Ballen ameri- kanlsche Baumwolle. Für Oktober Noveinber 106654, für Januar⸗ Februar 10.59. Amerikanische und Brasilianische je 4 Punkte niedriger, Aegyptische 5 Punkte höher.

New York, 21. Oktober. (W. T. B.) (Schluß.) Baumwolle loko middling 18 50, do. für Oktober 18,31, do. für November 18,42, bo. für Dezember 18,52, New Orleang do. loko middling 17, 69, Petroleum refined (in Cafes) 10,75, do. Stand. white in New York S3, do. in Tanks 4506, do. Credit Balances at Oil City 260 Schmal prime Western 1620, do. Rohe & Brothers 17,00, ZJuder Zentri⸗ sugal 627 639, Wezen für Dezember =, do. für Januar = do. Harbwinier Nr. 2 neuer 783. Mehl Spring Wheat elearg (neu) 50 8 , Gesrespefracht nach Uiervool nom., Kaffee Rio Nr. joko 95, do für Dejember 839, do. für Januar 8,42, do. für März 847, Kupfer Standard loko —, Zinn 40, 8.4 -= 41,37.

New York, 20. Oktober. (B. T. B.) Baumwoll⸗Wochen⸗ bericht. Zufuhren in allen Unjonshäfen 346 000 Ballen, Ausfuhr nach Großbritannien 67 000 Ballen, Ausfuhr nach dem Kontinent 73 600 Ballen, Vorräte im Innern 16005 000 Ballen.

4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.

H. Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.

) Untersuchungssachen. 41668 Der unter Nr. 1 im öffentlichen An⸗ zeiger der eisten Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger u. Kgl. Preuß. Staats- anzeiger vom 9. IX. 16; Nr. 213 gegen den Trainfahrer Friedrich Hatting ver⸗ offentlichte Steckbrief ist erledigt. St. Quentin, den 17. 10. 16. Gericht der mob. Etappen⸗ Kommandantur 5/ G. 2. Armee.

II632] Steckbriefserledigung.

Ver gegen den Unteroffizier Richard Nikolomius, vom Pionier Ersatzbataillon Nr. 3 in Spandau, wegen Fahnenflucht usw., unter dem 10. Juni 1916 erlassene Steckbrief ist erledigt. III a. 9. 16.

Spandau, den 13. Oktober 1916.

Kommandanturgericht Spandau.

1II631] Fahnenfluchtser klärung.

In der Untersuchungssache gegen den Wehrmann Alfred Bourgeois, 7. J. R. 3653 wird der Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt.

Div. Et. Qu., den 17. Oktober 1916.

Gericht der 88. Inf.⸗Div.

Il 659] Fahnenfluchts erklärung.

Der am H. J. 1382 in Schlatt (Amt Staufen) geborene Unteroffizier Karl ,, wird hierdurch für fahnenflüchtig erklärt.

Div ⸗St Qu., 19. X. 16.

Gericht der 12. Landwehrdivision.

41660] Fahnenfluchtserklärung.

Der Ersatzreservist Adolf Clemens. J. Komp. Garn.⸗Regts. Straßburg, geb. 13. 5. 1890 zu Mülhausen, Oberelsaß, wird für fahnenflüchtig erklärt.

Straßburg, den 19. Oktober 1916.

Kalserliches Gouvernementsgericht. lala]

Die in der den Reserhisten Frtedrich Adolf Karl Balke am 27. November 1915 erlassene Fahnenfluchtserklärung wird aufgehoben.

Hamburg, den 18. Oktober 1916.

Gericht der Königl. Preuß. stellv. 33. Infanteriebrigade, Amtsstelle Hamburg.

Y Aufgebote, Verlust⸗n. Fundsachen, Zustellungen u. dergl.

11756 Zwangswnersteigernng.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 16. Januar E917, Vormittags 1E Uhr, Neue Friedrichstraße 13 14 111 (drittes Stockwerk), Zimmer Nr. 113 116, versteigert werden das in Berlin, Alte Jakobstraße 135, belegen, im Grundbuche von der Luisenstadt Band 12 Blatt Nr. 5307 (eingetragener Eigentümer am 30. Januar 1915, dem Tage der Ein⸗ tragung deßs Versteigerungsvermertt: Drechslermeister Robert Friedrich in Berlin) eingetragene Grundstück, Vorder⸗ wohnhaut mit rechtem und linkem Selten⸗ flügel, un terkellertem Hof und abgesondertem Flosett, Nutzungswert 9440 M, Gehäude . steuerrolle Nr. 1080, in der Grundsteuer⸗ mutterrolle nicht nachgewiesen.

Berlin, den 12. Oktober 1916.

Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte.

Abt, 85. 835 K 37 15.

37356] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in Berlin belegene, im Grundbuche don Berlin Wedding Band 35 Blatt Ni. 780 zur Zeit der Eintragung dez Ver⸗ steigerungsvermerks auf den Namen des Landwirts Fritz Eckert zu Nieder⸗Neuen⸗ dorf eingetragene Grundstück am 11. De⸗ zember L9G, Vormittags 10 Uhr. durch dag unterzelchnete Gericht, an der Gerichtstelle, Brunnenplatz, Zimmer 30, L Treppe, versteigert werden. Das in Berlin, Jülicherstraße 2, Ecke Euler straße 10 helegene Grundstück enthält Voꝛdereckwohn gebäude mit 1 Iinkem Seiten. flügel, Mijtelflügel, 2. linkem Seitenflügel und 2 Höfen und besteht aus den Trenn⸗ stücken Kartenblatt 26 Parzelle 115605, 115770, 5, 1302 10,5 und 13040,5 von zu⸗ sammen 12 a164m Größe. Es ist in der Grundsseuermutterrolle und in der Ge⸗ häudesteuerrolle des Stadtgemesndebeznirks Berlin unter Nr. 1591 mit einem jähr—⸗ lichen Natzungswert von 26 3090 (6 per- zeichnet. Bersteigerungsvermerk ist am 10. August 1916 in das Grundbuch ein⸗ getragen.

Berlin, den 26. September 1916. Königlich: Amtsgericht Berlin⸗Wedding. Abteilung 6.

lil zol Auf gedot. P 9 19164

Die Ehefrau Margarethe Hirschler, geb. Waltz, in Eolmar i. G., vertr. durch Ntechißanwälte J. t. Dr. 6b u. Rohde

Untersuchungssache gegen

Dritte Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger

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wecke der Kraftloserklärung der 3 oo Schuldverschreibung der Haupt- und Re⸗ sidenzstadt Darmstadt Lit. L Abteilung III Nr. 1064 über 500 M von 1902 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf— gefordert, spätestens in dem auf Mitt woch, den 16. Mai 1917, Vor⸗ mittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 219, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls . . der Urkunde erfolgen wird.

Darmstadt, den 16. Oktober 1916. Großherzogliches Amtegericht J. 41878 Bekanntmachung. Wp. 40816.

Abbanden gekommen: Hosg Deutsche Reichsanleihe von 1915 Lit. Nr. 2011195 zu 100 6.

Berlin, den 21. 10. 16.

Der Polizeiypräsident. Abteilung IV. Erkennungsdienst. 41790 Nufgevot.

Der dem Herrn Andreaz Pollok in Schwientochlowitz am 1. April 1911 aus- gestellte Versicherungsschein Nr. 788 886 über M 235,

der der Frau Frieda Kopf, geb Brandt, in Hamburg am 23. Dezember 1911 aus- gestellte Versicherungsschein Nr. 862 543 über M0 98, —,

der dem Herrn Ernst Otto Mühle in Melßzen am 3. Februar 1912 ausgestellte Versicherungsschein Nr. 871 137 über S120, —,

der der Frau Amanda Treinen, geb. Honnen, in Essen a. Ruhr am 22. Juni 1912 ausgestellte Versicherungsschein Nr. 914 490 über M 141, —,

der der Frau Apolonia Kozma in Samter am 6. Juli 1912 auggestellte Versicherungsschein Nr. 18 6365 über S240, —, der dem Fräulein Bertha Müller in arburg am 16. November 1912 ausge⸗ e,. Veisicherungsschein Nr. 962 171 über MS 112, —,

der dem Herrn Hermann Heise in Liebenwalde am 25. Januar 1913 ausge⸗ . Versicherungeschein Nr. 987 524 über b . 70, —,

der dem Herrn August Hohnschopp in Hannover am 31. Mai 1913 ausgesiellte Versicherungsschein Nr. 1 034 857 über MS 200, —,

der der Frau Marie Anker, geb. Petter, in Graudenz am 6. Dezember 1913 ausgestellte Versicherungschein Nr. 1 096 246 über M 1460,

der dem Fräulein Pauline Scholz in Nieder Olbendorf am 21. Februar 1914 ausgestellte Versicherungsschein Nr. 1 119228 über S6 96, —,

der dem Herrn Otto Buge ln Gläsen⸗ dorf am 13. Juni 1914 ausgestellte Ver⸗ sicherungtzschein Nr. 1155100 über os,

der dem Herrn Hermann Borchert in Goslar am 4. Jult 1914 ausggestellte Versicherungsschein Nr. 1161 088 über 60 120. !

der der Frau Anna Hanke, geb. Riedel, in Dittersbach am 24. Aprtl 1915 aus. gestellte Veisicherungsschein Nr. 1 181 765 über S 144, —,

der der Frau Maria Birlmeier, geb. Eisinger, in Regensburg am 17. Jult 1915 ausgestellte Versicherungsschein Nr. 1 185 918 über MSM 730, —,

der der Frau Elsa Kortschack, geb. Kühne, in Berlin am 14. August 1915 ausgestellte Versicherungsschein Nr. 1 187 176 über 6 540, —,

der dem Fräulein Maria Hartig in Glogau am 28. August 1915 ausgestellte Versicherungsschein Nr. 1187 651 über 6s, der der Frau Marla Saas, geb. Mayer, in Heltersberg am 2. Oftober 1915 aus- gestellte Versicherungtzschein Nr. 1 189 645 über M 200, —, der dem Fräulein Frieda Welsch in Berlin N. am H. Februar 1916 autge⸗ stellie Versicherungsschein Nr. 1196533 über S6 b60,—, der dem Fräulein Wilhelmine Herzog in Augsburg am 1. Mai 1911 ausgestellte Versicherungsschein Nr. M 78 483 über S 9805, —, der der Frau Anna Pretz, geb. Draute, in Neuß am 1. Januar 1913 auggestellte , ,, Nr. M 96 828 über Ih 8 . sind verloren gegangen. Wir werden die vorbezeichneten Versicherungsscheine für

stellen, wenn sich nicht iunerhalb zweier Monate Inhaber der Versicherungẽschelne bei uns melden.

„Iduna“ Lebeng⸗, Pensions⸗ und Leib⸗ tenten Versicherungsgesellschaft a. G. zu

Halle a. S. Dle Direktion. E. Nord. (41791 NUufgebot.

Die Lebenzversicherungspoltee Nr. 83 635, die wir am 1. August 1883 für Herrn

——

SOffentlicher

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 30 3.

kraftlos erklären und neue Dokumente aus⸗

Poriellanmaler in Rudolstadt, jetzt Zigarrenhändler und in Zeitz wohnhaft, ausgefertigt haben, soll abhanden ge⸗ kommen sein. Wir fordern den etwaigen Inhaber auf, sich unter Vorlegung der Police binnen zwölf Monaten von heute ab bei uns zu melden. Meldet sich nle⸗ mand, so werden wir die Police für kraftlos erklären.

Leipzig, den 15. April 1916.

Teutonia Versicherunggakttengesellschaft in Leipzig vorm Allg. Renten Capital⸗

u. Lebengsversicherungsbank Teutonia.

Dr. Bischoff. J. V.: Schöm er. 41581

Der von un ausgefertigte Pfandschein vom 22. August 1913 über den Versiche⸗ rungsschein Nr. 139 039, lautend auf das Leben des inzwischen verstorbenen Herrn Gustapy Adolf Wilhelm Guercke, Kauf- manns in Glogau, ist uns als abhanden gekommen angezeigt worden. Gemäß 519 unserer Allgemeinen Versiche ung. bedingungen werden wir für diesen Schein eine Ersatzurkunde ausstellen, wenn sich innerhalb zweier Monate ein In- rr dieses Scheins bei uns nicht melden ollte.

Leipzig. den 23. Oktober 1916. Telpziger Lebensversicherungs. Gesellschaft auf Gegenseitigkeit (Alte Leipziger). Dr. Walther. Riedel.

41792] Oeffentliches Aufgebot.

Der von uns am 20. Dezember 1911 ausgestellte Versicherungsschein Nr. 120 9049 auf das Leben des Verwaltungsgebilfen Herrn Friedrich Klasen in Lathen a. d. Ems, früher Wettringen, tst in Verlust geraten. Wenn innerhalb zweier Monate der Inhaber des Versicherungescheins sich nicht bei uns meldet, gilt die Urkunde für kraftlos.

Magdeburg, den 19. Oktober 1916.

Wilhelma in Magdeburg, Allgemeine

Versicherungs⸗Actten⸗Gesellschaft.

(417839) Mufgebot.

Die Witwe Sofie Grawi, geb. Gold⸗ schmidt, in Berlin, Fürtherstraße 4, hat das Aufgebot folgender ihr angeblich ab⸗ handen gekommener Sparbücher des Vor⸗ schußvereins zu Nieheim e. G. m. u. O, Sparbuch Nr. 2671, lautend über 328,5 M nebst Zinsen und ausgestellt für Hans Grawi in Berlin⸗Wilmers⸗ dorf und Sparbuch Nr. 2672, lautend über 236,6 M nebst Zinsen und aus—˖ gestellt für Irma Grawi, Berlin⸗Wil⸗ mersdorf, beantragt. Der Inhaber der Bücher wird autgefordert, spätestens in dem auf den 9. Februar 1917, Vor mittags LL Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 3, anberaumten Aufgebotatermine seine Rechte anzumelden und die Sparbücher voriulegen, widrigen⸗ falls ihre Kraftloserklärung erfolgen wird.

Nieheim, den 12. Oktober 1916.

Königliches Amtsgericht.

35105 Aufgebot.

Der Arbelter Fritz Höppuer hierselbst bat das Aufgebot des auf seinen Namen ausgestellten Sparbuch der Vorschuß ˖ und Sparbank zu Rostock Nr. 32 358 über 402,90 S. beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den L. April 1L9I7, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlozerklärung der Urkunde erfolgen wird.

Rostock, den 14. Juli 1916.

Großherjogliches Amtsgericht.

417871 Aufgebot.

Die Witwe des Hof⸗ und Brennerei⸗ besitzers Claus Hinrich Hinck, Gesche geb. Stelling, in Lamstedt, alg gesetzltche Ver⸗ treterin ihrer minderjährigen Tochter Adelheid Hinck, geboren am 6. April 1897, hat das Aufgebot des verloren gegangenen Hypothekenbriefes über die auf dem Grund buchblatte von Nindorf Band II Blatt 77 in Abtellung III unter Nr. 4 für die minderjährige, am 6. April 1897 geborene Adelheid Rebecca Hinck in Lamstedt eingetragene, mit 45 vom Hundert ver. zinsliche Darlehnsforderung von 300 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den E4. Februar 1917, Bor- mittags 10 Ühr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine seine

zulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung

der Urkunde erfolgen wird.

Osten, den 13. Oktober 1916. Königliches Amtsgericht. II.

41794 Aufgebot. ö

Es hbaben beantragt: 1) die Häusler⸗ frau Lucke Ciupta in Stephansbain, den seit 31. Dezember 1914 vermißten Wehr⸗ mann Alexander Ciupka aus Stephang⸗ hain, zuletzt daselbst wohnhaft, 2) der Hüttenpensionär Ignatz Gwosdz in Sandowitz, den seit 2. Mal 1916 bei Ablain vermißten Musketter Jacob

Rechte anzumelden und die Urkunde vor⸗ J

Berlin, Montag, den 23. Oltober Anzeiger.

9. Bankausweise.

wohnhaft, 3) die Maurerpolier und Häuslerfiau Framitka Wiec;iorek, geb. ÄAllch, in Groß Yluschnttz, vertreten durch Justizrat Faltin in Groß Streblitz, den seit 9 September 1914 in der Schlacht bei Tarnowka verwundeten, vermißten Hornist Franz Wieczorek aus Groß Pluschnitz, zuletzt daselbst wohnhaft, 4 rie Witwe Anna Glawion, geb. Goschkulla, in Nieder Ellguth, den seit dem Gefecht bei Les BullesFrenois am 23. August 1914 vermißten Gefreiten Karl Glawion aus Nieder Ellguth, zuletzt wohnhaft daselbst, 5) der Hüttenarbeiter Nicolauz Skrezypek in Zawadzki, den seit 22. Mai 1915 bei Lorettohöhe vermißten Hüttenarbeiter, Musketier f ESkr ezpek aus Zawadzkt, zuletzt daselbst wohnhaft, für tot zu erklären. Die bezeichneten Verschollenen werden aufgefordert, sich spätestenß in dem auf den 1. Jun E917, Vormittags 10 Uhr. vor dem unterjeichneten Gericht, Zimmer Nr. 17, anberaumten Aufgebotstermine ju melden, widrigenfalls die Todes erklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunst über Leben und Tod der Ver schollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebots⸗ termin dem Gericht Anielge ju machen Amtsgericht Groß Strehlitz, 11. 10. 1916.

41795

Der Prokurist Friedrich Pfankuch in Charlotienburg, Hardenbergstraße 29, ver⸗ treten durch die Rechtsanwälte Dr. Fried⸗ rich Clausen und Dr. J. H. Strohmeyer zu Bremen, hat beantragt, den verschollenen Geometer Wil helm Georg Ernst Julius .ayrhoffer, zuletzt wohnhaft in Mar- burg a. L, für tot zu erklären. Der Ver⸗ schollene wird aufgefordert, sich späͤtestens in dem auf den 23. Mat 191417 vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ 1 zu melden, widrigenfalls die

odegerklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufge⸗ botstermin dem Gericht Anzeige zu machen.

Marburg, den 19 Oftober 1916.

Königliches Amtsgericht.

41796 Aufgebot.

Der Landmann Philipp Bauschmann in Wehen im Taunus hat beamragt, den ver. schollenen Karl Theodor Ernst, zuletzt wohnhaft in Wehen im Taunus, fur tot zu erklären. Der bejeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 18. Mai 1917, Vormittags IA Uhr, vor dem unterijeichneten Gericht anberaumten Aufgebote termine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung er⸗ folgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.

Wehen im Taunus, den 18. Oktober

1916. Königliches Amtsgericht.

41587

Durch Ausschlußurteile vom 14. d. Mts. sind folgende Wertpapiere für kraftlos er⸗ klärt worden:

IJ. die Mäntel zu den 406091igen Pfand⸗ brlefen der Deutschen Hypothekenbank in Meiningen: Em. VIII Lit. E Nr. 884 über 300 M, Em. XII Lit. G Nr. 487 über 50 M, Lit. D Nr. 1227 über 500 4M; II. der Mantel zur Meininger Stadt ⸗˖ w,, Lit. B Nr. 1657 über

166; III. die Sachsen⸗Meiningischen Vrämten⸗ anteilscheine Serie 5375 Nr. 44, Serie 732 Nr. 23, Serie 18665 Nr. 30 und Serie 3226 Nr. 10. Meiningen, den 16. Oktober 1916.

Herzogliches Amtsgericht. Abt. 1.

41588

Durch Ausschlußurteil vom H. Oktober 1916 ist der Gläubiger der auf dem Grund⸗ buchblatte von Strausberg Band IIIII Blatt 122 Abteilung III Nr. 1 für den verstorbenen Hautpater Theodor Scholten zu Straus berg aus dem Kafvertrage vom 17. Mat 1873 eingetragenen Restkaufgeld˖ hypothek von 350 Talern mit semen Rechten auf diese Hvpothet ausgeschlofsen. Strausberg, am 8. Oktober 1916.

Königliches Amtsgericht.

418031

Durch Ausschlußurteil des unterzelchneten Gerichts vom heutigen Tage ist der am 13. Mat 1863 in Kneterheide geborene, im Inlande zuletzt in Geestemünde wohn. baft gewesene Jimmermann Friedrich Simon Braune (Brune) für tot er- klärt und als Todestag der 1. Januar 1895 festgestellt worden. Geestemünde, den 10. Oktober 18916.

Königliches Amtsgericht. III.

41805] Oeffentliche Zustellung. Klara Holz, Zeb. 233 in Berl,

in Darmstadt, hat das Aufgebot zum

Friedrich Bernhard Hermann Horn,

Gwosdz aus Sandowitz, zuletzt daselbst

vertreten durch Justizrat . in Berlin, klagt gegen den Kausmann Walter

7. Niederlassung ꝛc. von 38. Unfall- und Invalidität, ꝛc. Versicherung.

39 enossen schoften. echtsanwälten.

22. Dezember 228.

10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechte anwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Berlin, den 18. Oktober 1916. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts J.

411806] Oeffentliche Zustellung. l gon Beger. geb. 563 in e,

vertreten durch Rechtsanwalt Ernst Beuthner

in Berlin, klagt gegen ibren Ebemann, den Sioffhändler Paul Becker, wegen böslichen Verlassens und Ehebrucht, nit dem Antrage, die Ehe der , zu scheiden und den Beklagten für schuldig ju erklären. Die Klägertn ladet den Be. klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtostreits vor die 17. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts 1 in Berlin. Grunerstraße, II. Stock, Zimmer 265, auf den 19. Dezember 1516, Vor⸗ mittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich daich einen bei diesem Gerichte zuge⸗ lassenen Mechte anwalt als Pio eßbevoll= mächtigten vertreten zu lassen Berlin, den 19. Oktober 1916. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts J.

41804 Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Maria Anna Heagheh, eb. Freudenreich, in Hamburg, Gurlitt⸗ 3 14, Prozeßbevollmächtigter: Rechts anwalt Dr. Dochnahl 1. in Frankfurt am Main, ladet in ihrer ghelch wer . ihren beklagten Ehemann, den en Wilhelm Louis Bergholz, jurieit unbe- kannten Aufenthalts, erneut zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Königlichen Land- gerichts in Frankfurt am Main auf den 12 Januar 1917, Vormittags 9 uhr. mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächilgten vertreten zu lassen.

Frantfurt a M., den 14. Oktober 1916.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

41807] Oeffentliche Zustellung.

Die am 11. Dezember 1913 zu London (England) außerehelich geborene Marga rethe Scholz, vertreten durch den Vor⸗ mund, Schuhmachermelster Franz Schol zu Byhernfurth, dieser vertreten dur G. Fejeler, Rechtsbeistand, Berlin O. 112, Frankfurter Allee 299, klagt gegen den Kaufmann Eugen Schneider, zuletzt Berlin, Grüner Weg 44, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß der Beklagte ihr Vater sei, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig und vorläuffg vollstreckbar zu verurtellen, an Klägerin eine für drei Monate im voraus zu entrichtende Unterhaltsrente a. von vierteljährlich 0 M (neunzig Mark) vom 1I. BVezember 1913 bis 11. Dezember 1919, b. von vlerteljährlich 105 M vom 12. Delember 1919 bis 11. Dejember 1929. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtssfreits wird der Beklagte vor daß Königliche Amtsgericht Berlin Mitte, Abteilung 60, in Berlin, Neue Friedrich straße 13514, Zimmer 180, 11 Stockwerk, auf den 30. Dezember 1916, BVor⸗ mittags 95 Uhr. geladen.

Berlin, den 17. Oktober 1916.

Ba ver, Gerichtsschreiber des Könlglichen Amtsgerichts.

41805 Ladung. In Sachen der offenen Handelsgesell schaft Rudolf Mosse in Berlin SW. 19, Jerusalemerstraße 46 - 49, Klägerin, en in Max Vinkus, früber in Berlin, lensburgerstraße 260, a unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wird der Beklagte, 61 gegen den Zahlungebefehl vom 2. Zuni 18516 rechtzestia Widerspruch er⸗ boben und auf Antrag Termin zur münd⸗ sichen Verhandlung des Rechtsstrelts he stimmt ist, auf den 8. Januar 1917, Varmittags 10 Uhr, vor das 676 liche Amtsgericht Berlin. Mitt lung 25, in Berlin, Neue Friedrich straße 13/14, 1. Stockwerk, Zimmer 1 geladen. Gerlin, den 17. Oktober 1916. Der Gerichtsschreiber des dn, n ellung 25.

Amtsgerichts Berlin · Mitte.

41809) Oeffentliche Zustellung. ; Die Firma Eugen Weiner vorm, Brune Falte in Ghemn ß, Proje ßbenosl mähtigt Nechtganwalle b. Müller, Br. Wetzel u. Dr. Uhlemann in Ghemniz

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