1916 / 283 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 01 Dec 1916 18:00:01 GMT) scan diff

Damit schließt die Besprechung. ö ö.

S 2 wird unter Ablehnung des Antrages Bernstein an⸗ genommen. Abgelehnt werden auch die von der soz. Arbeits⸗ gem. beantragten weiteren Paragraphen Za bis MW. ,

Inbezug auf den Paragraphen 13a wird der Antrag Spahn angenommen und damit der 3 Ja gegen die Stimmen der Rechten. Damit entfällt der Antrag der soz. Arbeitsge⸗ meinschaft.

ie 88 3, 4, 5 und 6 werden ohne Debatte angenommen.

J F 7 bestimmt, daß die nicht im Sinne des 8 2 beschäftigten Hilfsdienstpflichtigen jederzeit zum vaterländischen Hilfsdienst herangezogen werden können, und enthält weiter Vorschriften über die Art der Heranziehung in die zu bildenden Ausschüsse. Abg. Koß mann (Zentr): Es muß vermieden werden, daß

die Invaliden und Rentenbezieher irgendwie geschädigt werden, wenn sie in den Hilsedienst eintreten. Es besteht, wie es heißt, die Absicht,

ihnen die Pension zu entziehen. Der Präsident des Krieasamts sollte

das nicht dulden ind einè klare unzweideutige Erklärung abgeben.

Abg. Behrens (deutsche Fraktion): Dieser Paragraph wirft eine Fülle von bersicherungstechnischen Fragen auf, die am besten durch Ausführungebestimmungen geordnet werden.

Staatssekretär des Innern, Staats minister Dr. Helfferich:

Ich möchte auf die Ausführungen des Herrn Abg. Koßmann antworten, daß bei den Berufsgenossenschaften und Invalidenversiche⸗ rungsanstalten bereits dafür gesorgt worden ist, daß die von ihnen gewährten Renten nicht entzogen werden, wenn die Rentenberechtigten aus Anlaß des Krieges wieder eine Arbeit aufnehmen. Ich bin gern bereit, hei den Landesregierungen dafür einzutreten, daß bei den Knapp— schaftskassen in demselben Sinne verfahren wird.

Was ferner die Frage anlangt, die der Herr Abg. Becker berührt hat, so hat der Herr Abg. Becker durchaus recht. Durch den 8 7 wird in der Tat in die Versicherungsverhälmisse in weitgehendem Um— fange eingegriffen, in einem Umfang, daß sich die Konsequenzen im einzelnen überhaupt noch nicht übersehen lassen. Die Frage muß ein⸗ gehend geprüft werden und wird hereits geprüft. Wir wissen auch, daß hier Härten vorliegen, und ich kann sagen, die Tendenz des ur— syrünglichen Antrags, der gewisse Paragraphen außer Kraft setzen wollte, ist auch mir durchaus erwünscht und sympathisch. Aber auf dem Wege des Antrags Nr. 534 Ziffer 38 25 geht es nicht, wie auch der Herr Abg. Becker ausgeführt hat. Ich kann also nur er—

klären, daß wir die Dinge genau prüsen werden. und daß ich dafür

eintreten werde, daß die Härten, die zweifellos hervortreten werden, durch Bundesratsverordnungen aus der Welt geschafft werden.

Fz 7 wird angenommen. .

8 8 bestimmt: Bei der Ueberweisung zur Beschäftigung ist auf das Lebengalter, die Familienverhältnisse, den Wohn⸗ ort und die Gesundheit sowie auf die bisherige Tätigkeit der Hilfsdienstpflichtigen nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen.

Abg. Jäckel (Soz) empfiehlt den Zusatz: desgleichen ist zu prüfen, ob der in Aussicht gestellte Arbeitslohn den Heschäftigien und etwa zu versorgenden Angehörigen ausreichenden Unterhalt ermöglicht.

Fz 8 wird mit dem Zusatz der Sozialdemokratie ange⸗ nommen.

8 9glautet: . ;

Niemand darf cinen Hilfsdienstpflichtigen in Beschäftigung neben, der be einer der in 8 2 bezeichne ten Stellen beschäftigt ist oder in den letzten zwei Wochen beschäftigt gewesen ist, sofern der Hilfsdienftpflichtige nicht eine Hesckeinigung seines letzten Arbei t= geberg darlber beibringt, daß er die Beschäftigung mit dessen Zu⸗ stimmmmg aufgegeben hat. ö .

Weigert sich der Arbeitgeber, die von dem Hilfsdienstpflichtigen beantragte Bescheinigung auszustellen, so steht diksem die Beschwerde an einen Ausschuß zu, der in der Regel für jeden Bezirk eine Er⸗ sotzkommission vorsieht, die

aus einem Vorsttzenden sowie aus je drei Vertretern der Ar—⸗ beitgeber und der Arbeitnehmer besteht. Je zwei dieser Vertreter sind ständig, die übrigen sind aus der Berufègruppe zu entnehmen, welcher der beteiligte Hilfödienstpflichtige angehört. Erkennt der Ausschuß nach Untersuchung des Falles an, daß ein wichtiger Grund für das Ausscheiden vorliegt, so stellt er eine Rescheinigung aus, die in ihrer Wirkung die Bescheinigung des Arbeitgebers ersetzt.

Bei der Entscheidung der Frage, ob ein wichtiger Grund vor⸗ liegt, ist auf die Bedürfnisse des vaberländischen Hilfsdienstes Rück— sicht zu nehmen. Als wichtiger Grund soll insbesondere eine on— gemessene Verbesserung der Arbeitsbedingungen im vaterländischen Hilfsdienst gelten.

Abg. Gröber Gentr): Ueber den letzten Absatz konnte in dem Ausschuß eine Einigung nicht erzielt werden. Die endgültige Lö⸗ sung der Frege soll dem Ausschuß vorbehalten werden.

Abg. von Payer (fortschr. Volksp.): Vielleicht könnten die beiden Sätze des letzten Absatzes umgestellt werden.

Abg. Dittmann (soz. Arbeitsgem.): Die Arbeiter können

sich mit dem Gesetz nicht einderstanden erklären, solange dieser Para⸗ graph besteht.

Staatssekretär des Innern, Staatsminister Dr. Helfferich:

Meine Herren, weder der 5 9 noch irgend ein anderer Paragraph kann dieses Gesetz zu einem Ausnahmegesetz machen. Das Gesetz ist kein Ausnahmegesetz; es bezieht sich auf alle männlichen Deutschen vom 17. bis zum 60. Lebensjahr, ohne Unterschied des Standes und der Klasse. Von einem Ausnahmegesetz ist also gar keine Rede.

Was den 5 9 selbst betrifft, so ist er die Ergänzung für die Arbeitszuweisung. Wenn wir nun auf dem Boden stehen, daß die Erhöhung der Produktion es notwendig macht, unter Umständen auf Grund des vaterländischen Hilssdienstes jemand eine Arbeit zuzu⸗— weisen miß der Wirkung, daß fie angenommen werden muß , so gilt das gleiche

gibt es nichts, was störender ist, als den häufigen Wechsel der Arbeit. Das hat auch die Arbeiterschaft anerkannt. Ich verweise in dieser Beziehung auf die Organhation der Metallindustriellen hier in Berlin, die von seiten der Arbeitnehmer im Eiwernehmen mit den Arbeitgebern zeschaffen worden ist und der im wesentlichen der 5 9 nachgebildet worden ist. Sie sehen also, daß doch in Arbeiterkreisen die Notwendigkeit von solchen Bestimmungen anerkannt wird.

Waß nun die umstrittenen Sätze am Schlusse des s 9 anlangt, so möchte ich nicht eine so lange Diskussion über diesen Punkt herauf— beschwören, wie sie in der Kommission staitgefunden hat. Ich würde es vorziehen und für richtiger halten, wenn der ganze letzte Absatz überhaupt gestrichen würbe. Wenn es heißt, daß nur aus „wichtigen Gründen“ der Abkehrschein versagt werden kann, so ist das nach meiner Ansicht vollkommen genägend. Dann werden die Lohnverhälmisse und Arbeitebedingungen genügend in Berücksichtigung gezogen werden. Sie müssen in Berücksichtigung gezogen werden; denn ich stehe auf dem Standpunkt, daß der ganze Satz überhaupt nur mit einer zufriedenen Arheiterschast durchzuführen ist. .

Itun, melue Herren, gegen den Wunsch, dies aushrücklich aus—

zsprechen, daß die Arbeits, und Lohnverhältnisse einen wichtigen

*

Grund abgeben sollen, habe ich nur das eine Bedenken. daß, wenn man dies sagt und allein diesen Gesichtspunkt hervorhebt, der Ein⸗

druck erweckt werden könnte, als ob damit eine mehr odec weniger

erschöpfenden Definition gegeben werden sollte. Es stebt zwar dabei das Wort „inebesondere“, aber immerhin werden die Arbeits- und Lohnverhaͤltnisse so in den Vordergrund geschoben, daß der Gesichts= punkt der allgemeinen Interessen zurücktritt. Dieser Gesichtsvunkt ist nicht etwa identisch mit dem Gesichtspunkt des Unternehmers. Ob der Unternehmer verdient oder nicht, ist ganz gleichgültig. (Zwischen⸗ ruf bei der Sozialdemokratischen Arbeitsgemeinschaft) Jawohl, das ist zur Beurteilung des „wichtigen Grundes“ gleichgültig. Also nicht ein Gegensatz zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kommt hier in Frage, sondern die Möglichkeit, daß in dem einen oder anderen Falle die vaterländischen Interessen, der Zweck dieses Gesetzes, kollidieren mit den Einzelinteressen des Arbeitnehmers. Ich hoffe, daß solche Fälle außer— ordentlich selten sein werden, und wenn sie eintreten, werden die Instanzen, die hier zu entscheiden haben und die paritätisch zusammengesetzt sind, unparteiisch alle Umstände in Erwägung ziehen. Nur in seltenen Ausnahmefällen halte ich es für denkbar, daß sie zu dem Resultat kommen, daß auf die Lohn- und Arbeitsverhältnisse keine ausschlag⸗ gebende Rücksicht genommen werden könne. Wenn überhaupt der letzte Absatz zugefügt werden soll, so würde ich der Ansicht sein, daß neben den Einzelinteressen des Arbeitnehmers als wichtiger Grund doch auch der Zweck und die Bedürfnisse des Gesetzes erwähnt werden. Ob nun nach dem Vorschlage des Herrn Abg. von Paper der eine oder der andere Gesichtspuntt zuerst kommen soll, darauf würde ich meinerseits kein Gewicht legen.

Abg. Bauer (Soz) erklärt sich für Streichung des ersten Satzes des letzten Absatzes. Das Wort „angemessen“ sei allerdings wenig glücklich. Der letzte Satz müsse aber trotzdem aufrechterhalten werden.

In der Abstimmung wird der erste Satz des letzten Ab—⸗ satz abgelehnt, der zweite angenommen. ö.

Bei 8 19 bittet Abg. Sachse (Soz) den Präsidenten des Kriegsamts, dafür zu sorgen, daß die Bergarbeiter bei den Ausschüsfen nicht zu kurz kommen.

Der Paragraph wird angenommen.

Die Diskussion über die 58 11 —14 wird vereinigt. Die Paragraphen enthalten Bestimmungen über die zu bildenden Arbeiterausschüsse.

Abg. Giebel (Soz): Wir glauben, daß die alten Arbeiter⸗ ausschüsse durch neu zu wählende erseßt werden müssen, wenn sie Ver⸗ trauen bei den Krbeitein haben sollsn. Nach 8 10 sollen Arheiter—⸗ ausschüsse in den Betrieben bestehen, in denen in der Regel mindestens 100 Arbeiter beschäftigt werden. Diese Zahl ist viel hech. In der Textilindustrie u. wird

erreicht. Wir deshalb dafür

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ge ö. werden.

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1 . ist. R

Arbeiter unterbrochen mit abfinden, wenn

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Platze und wenig praktisch.

Abg. Ne hbel Ckons ): Ueber die Frage, ob ein gesetzlicher Zwang zur Einführung der Arbeitergusschüsse am Platze ist, sind in meiner Partei die Ansichten geteilt. Wir halten aber dies Gesetz nicht für geeignet, solche Ausschüsse einzuführen. Die ganze Frage ist sehr umstritten. können dem § 11 und dem folgenden Paragraphen nicht zustimmen; wir werden sie in ihrer Mehr— heit ablehnen. Wir lehnen selbstverständlich auch die sozial⸗ demokratischen Anträge ab.

Abg. Giesberts (entre): Die Bedenken des Vorredners scheinen uns nicht begründet. Das Gesetz bringt duch wesentliche Ein— schränkungen der Rechte der Arbeiter, gewissenlose Unternehmer können die Lohne hergbdrücken, und da ist es ein berechtigtes Aequivalent, den Arbeitern durch die Ausschüsse die Möglichkeit zu geben, sich mit den Unternehmern zu verständigen. Diese Bestimmungen sind eine, logische Konsequenz der sozialpelitischen Idee der Februar⸗Erlasse. Wir haben stets konsequent den Gedanken der Arbeiterausschüsse vertreten, umd, die (Entwicklung der Dinge hat uns im allgemeinen recht gegehen. jetzige Zeitpunkt ist besonders geeignet, dem Gedanken eine gesetzgeberische Gestalt zu geben. Ucher die Zusammen⸗ setzung der Ausschüsse sind meine Freunde geteilter Meinung. Ich persönlich bin dafür, schon für 30 Arbeiter Ausschüsse zu bilden. Ten Angestelltenausschüssen müßte aber dieselbe Zahl zugrunde gelegt werden. Notwendig sind auch sie. .

Abg. Frhr. von Gam p (Rp.): Zahlreiche Betriebe, die mit dem vaterländiscken Hilfsdienst nichts zu tun haben, fallen überhaupt nicht unter dies Gesetz. Insofern wirkt das Gesetz disparitätisch. Welche Be— ziehungen haben denn die Hilfedienstpflichtigen zu dem Arbeitgeber? Es liegt keine Solidarität der Interessen vor, es fehlt der moöralische Grund für ein gedeihliches Zusammenwirken in den Arheiter⸗ ausschüssen. Noch ungünstiger liegen die Verhältnisse bei den Ange⸗ stellten. Es fehlen in zahlreichen Verhältnissen die Voraussetzungen für die Bildung von Angestell tenausschüssen.

Abg. Zubeil (joz. Arbeitsgem ): Um die Arbeiter und Ar⸗ beiterinnen zu schützen, ist es nötig, die Zahl der Arbeiter in den Betrieben, für die Arbeiterausschüsse errichtet werden müssen, auf 20 herabzusetzen. Ebenso verlangen wir, daß nicht nur die volljährigen Arbeiter, sondetn alle über 18 Jahre alten Arbeiter und AÄrbeitetinnen wahlberechtigt sein sollen. Ferner müssen die Unternehmer oder die Werkleitung gesetzlich gezwungen werden, mit den Arbeiter⸗ und Anwestelltenausschüssen über die Regelunß der Lohn- und Arbeitsbedingungen der Gesamtarbeiterschaft, sowie über Bescwerden berhandeln. Wir beantragen eine ent— sprechende Aenderung des 8 12. Endlich müssen obligatorische⸗ Eini⸗ gungsämter für den Bereich einet öden Bezirkskommandos errichtet werden. Die Bestimmungen des 8 13 des Kompromißantrages ge— nügen uns nicht. 2 . .

Abg. Landsberg (Soz): Generallentnant Groener hat in der Kommission erklärt, daß bei der Bildung der Ausschüsse die Vor⸗ schläge Ler Organisatiznen Berücksichtigung finden würden. Ich toürde wünschen, er wiederholte LTiese r,, Kier, es würde damit ein Bebenken des Kollegen schroinden.

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Zubei Der 15 Cee Kompromshant tagSle st in fich wohl begründet, er gibt

. . z . 7 . * . 8 ö 5 2 * . 3 . aber das Recht der Anrufung der Schlichtung stella nun den gewerla licken Arbeitern. Wir fordern die Beseitigung dieser Beschrähkung; die Beschränkung auf Tliel VJ der Gewerbesrdnung muß gest richen werden. ö ö . . ö . * .

Abg. Gothein 996. Volksp.): Für uns ist die An⸗ nahme der 11 und 13 die une r , , unsere Zustinimung,. zu dem Gefetz. Die Zahl. ist auch nach unserem Dafürhalten zu hoch, wir sind für die Herabsetzung auf 50 und werden dem bezüglichen Antag Albrecht zustimmen, lehnen aber den weiteren Antrag Albrecht zu 11 ab..

Präsident des Kriegsamts Generalleutnant Goerner; Die K. der wirtschaftlichen Organisatienen werde ich nach . herüchsichtigen; ich muß mir aber vorbehalten, auch andere Personen, die nicht boꝛgeschlagen sind, zu wählen.

Abg. Behrens (fortschr. Volksp): Für eine brauchbare Murch⸗

führung des Gesetzes müssen Sicherheiten für die Arbeiterschaft. ge⸗ schaffen werden, die man zweckmäßig in den obligatorischen Arbeiter⸗ ausschüssen und in den Schlichtungsstellen gefunden hat. Die Gin= richtung der Schlichtungsstellen ist nicht nur aus diesem Gesetz heraus eine Notwendigkeit, sondern auch für die Zukunft. Große Be⸗ denken erregt auch mir, daß die Landwirtschaft von dieser Einrichtung ausgeschlossen sein soll. .

Staatssekretär des Innern, Staatsminister Dr. Helfferich:

Meine Herren! Ich bin gegenüber den verschiedenen Wünschen, die hier geäußert worden sind, und gegenüber den Anregungen, die hier gestellt worden sind, in etwas schwieriger Situation. Ich habe zu Beginn der heutigen Sitzung das ist nun zwar schon etwas lange her (sehr richtig und Heiterkeit) erklärt, daß die verbündeten Regie⸗ rungen selbstverständlich noch nicht in der Lage wären, zu dieser Angelegen⸗ heit Stellung zu nehmen. Ein Teil der Anträge deckt sich ja mit dem, was in den Richtlinien enthalten ist und von den verbündeten Re⸗ gierungen gebilligt war. Für das ganze Gebiet, auf dem sich die Diekussion über diesen Abschnitt bis zum z 10 usw. bewegt, war meine Situation klar. Hier aber, zu der ganzen Frage der Arbeiter⸗ ausschüsse, der Schiedsstellen usw, haben die verbündeten Regierungen noch keine Gelegenheit gehabt, Stellung zu nehmen. Ich kann ih dr Haltung und ihrer Stellungnahine auch nicht vorgreifen. Aber das eine kann ich sagen: wenn die verbündeten Regierungen sich entschließen sollten, den Gesetzentwurf mit diesen Ginschaltungen anzunehmen, dann würde damit im Sinne derjenigen Herren, die für die Arbeiterausschüsse, Schiedsgerichte, Einigungsämter eintreten, doch ein ganz außerordent⸗ licher Fortschritt erzielt, und es wäre wenigstens für die Dauer des

Krieges eine Frage entschieden, die bisher ich glaube, ich kann

seit Jahrzehnten streitig gewesen ist und die ohne Krieg wohl für Jahrzehnte noch streitig geblieben wäre. Ja, meine Herren, Sie schütteln mit den Kopf. Daß sie bisher streitig war, das ist doch zweifellos. Sie sind vielleicht in dieser Beziehung Optimist, das mag sein. Jedenfalls liegen hier Probleme vor, die im Wege dieses Gesetzes, das, so groß seine Bedeutung auch ist, doch immerhin ein Gelegen⸗ heitsgesetz ist, zum ersten Male enischieden werden sollen, und diese Erwägung wird es den verbündeten Regierungen nicht leicht machen, zuzustimmen. Sie wissen ja auch, daß die Ansichten in Theorie und Praxis über diese Frage geteilt sind. Sie mögen beanspruchen, daß die große Majorität der Sozialpolitiker diese Forderungen vertritt das gebe ich zu es gibt immerhin auch andere. Sie wissen auch, daß innerhalb der Industrie große und gerade für die Munitiongerzeugung wichtige Kreise ernste Bedenken gegen diese Ginrichtungen geltend machen. Das sind alles Gesichts⸗ punkte, die überlegt werden müssen, nicht aus den Interessen der be— treffenden Unternehmer, sondern aus dem Endzweck dieses Gesetzes heraus, die Munltionsproduktion nach jeder Möglichkeit zu fördern. Meine Herren, aus diesen Erwägungen heraus möchte ich Sie doch bitten, dieses Schiff nicht über Gebühr zu belasten, keinen Stein hinzuzufügen, der nicht unter allen Umständen notwendig ist. Wenn Sie die Ansichten betrachten, und umstrittenen Gebiet gang und gäbe waren ich kenne die Dinge doch auch einigermaßen, und nicht erst, seitdem ich die Ehre habe, an der Spitze des Reichs amts des J zu stehen —,

sagen: den

Innern wohin sind denn die Hoffnungen und Erwartungen gegangen? Darauf, daß solche Einrichtungen für werden. Das ist doch gar keine Frage, das ist der Schwerpunkt in dem Ganzen gewesen, und darauf haben sich im wesentlichen die bis⸗ herigen Bestrebungen in diesen Dingen beschränkt. Ich glaube, das ist nicht zu bestreien. Ich möchte sehr davor warnen, daß bier der Appetit beim Essen oder in diesem Falle vor dem Essen kommt. (Heiterkeit und Zurufe.) Jawohl, vor dem Essen, das Gericht ist noch nicht auf den Tisch gesetzt.

Meine Bedenken richten sich vor allen Dingen das können Sie schon aus meinen bisherigen Worte entnehmen gegen die Anträge

auf Streichung der Bezugnahme auf Titel Vll der Gewerbeordnung,

der eben die Errichtung von Arbeiterausschüässen und Schiedsstellen auf dieses Gebiet, auf dem für diese Ausschüsse und diese Schiedsstellen bisher in der Hauptsache Propaganda gemacht worden ist, beschränkt. Ich halte es nicht für richtig, diese Einrichtung auf die Landwirtschaft, auf ganz andere Verhältnisse zu übertragen. Ich glaube auch, es wird mit der praktischen Durchführung Schwierigkeiten geben, von denen sich die Herren im Augenblick gar keine Vorstellungen machen. (Sehr richtig! rechts) Die Dinge liegen doch dort ganz anders, lassen sich doch mit der Zusammenballung von großen Mengen von Industrie⸗ arbeitern in einem einzigen konzentrierten Gebiet nicht entfernt ver— gleichen.

Ich möchte ferner auf das dringendste warnen, die Wahlberechti⸗ gung für Ausschüsse etwa auf Minderjährige auszudehnen. Ich möchte auch davor warnen, die Befugnisse der Schlichtungsstellen so zu er

weitern, wie es in einem der vorliegenden Anträge in Aussicht ge⸗ nommen ist. Das alles sind Dinge, die, wie ich fürchte, das labile Gleichgewicht, in dem mir die Sache zu hängen scheint, zum Umklappen bringen könnke. , Abg. Hoch (Soz): Wir haben zur Ausfüllung einer Lücke den fol⸗ genden neuen 5 14a Hantragt: „Der Hundesrat kann Betriebe in den Befitz des Meiches übernehmen oder sie zu einer Betriebsgemeinschaft zufennmenschließen und für einzelne Betriebe wie auch für Betriebs

.

gzemeinschaf en Vorschriften über die, Geschäftsführung erlassen, ins⸗ e., über Abschteibungen und über Berechnung und Verteilung

Während für die Arbeiterschaft die Freiwilligkeit,

ersetzt wird, ist von einem

die Rede. gewissen

des Gewinnes.“ ür di wenn sie nicht genügt, durch den Zwan Zwang für die Unternehmer nicht . ann die Reichsleitung guch einen mittelbaren

Zwang auf die Retriebsunternehmer ausüben, aber gerade den größten Betrieben gegenüber versagen diese Zwangsmittel; die, Reichs eitung“ ist ja auf die Einrichtung der Bettlebeinhaber angemiesen. Darum s b

an e sFertletzing in der Zweiten Beil] Ea ng,

(Zuruf. ) .

.

1

e 283.

1. Unterfuchun Ssachen. 2. . 8

4. Verlosung ꝛc. hon Wertpapieren.

h. Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.

I nntersuchungssachen.

493701 Fahnenfluchtserklärung und Beschlagnahmever fügung.

Der Landsturmmann Max Gothardt

der 10. Komp. Ldstrm. Inf. Batl. 3 Chemnitz XIX 12, geb. am 13. 2. 1883 in Richjenhain, z Zt. in Holland, wird auf Grund der S§5 54, 69, 71 M.. St.“ G. B. und 360, 361 M.⸗St. G. -O. für fahnenflüchtig erklärt und sein im Deutschen Reiche befindliches Vermögen wird mit Beschlag belegt. D.⸗St. Qu., den 25. XI. 1916. Gericht 5. Preuß. Inf. ⸗Dwivision.

49379] Beschlagnahmener fügung. In der Untersuchungssache gegen den Landwebnpflichtigen Heinrich Klein, geh. 2. 3 1879 zu Blichheim i E., Kaufmann von Beruf, Landwehrbezirk Hanau 4. M., wegen erschwerten Ungehorsamg, wird auf Grund des § 360 der Miltiärstrafgerichta⸗ or'nung das im Deutschen Weiche befind⸗ liche Vermögen des Beschulbigten mit Beschlag belegt.

k a. M., den 29. November Gericht der stellv. 42. Infanteriebrigade.

2) Aufgebhote, Verlust⸗n. Fundsachen, Justellungen u. dergl.

. 493461 Swang sversteigernng.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am E55 Februar E917, Vormittage EK Uhr, an der Gerichtsstelle Beilin, Neue Friedrichstr. 13/14. III. Stockwerk, Zimmer Nr 113, versteigert werden das in Berlin, Palisadenstr. 79, Ecke Friedrichs. bergerstr. 16/17, besegene, im Grundbuche von der Königstadt Band 51 Blatt Nr 2939 (eingetragene Eigentümer am 1. November 1916, dem Tage der Ein⸗ tragung des Versteigerungsvermerks: ver—

34 am Art. Gehäudefteuerroll. Nr. 4333. die gewerblichen Arbeiter geschaffen

( Abt. S.

witwete Rentier Schro veg, Minna geb. Kloninger, und deren Kinder Gertrud

Minna Alma, geb. am 19. 8. 8l, Mar—⸗ garethe Anna Martha, geh. am 13 5. 84, Geschwister Schroweg in Charlottenburg, in ungeteilter Erbengemehnschaft einge⸗ tragene Grundstück Vordereckwohnhaus mit

Vorderwehnhaus in der Friedrichsberger⸗

die bisher auf diesem schwierigen straße

; 17 mit jwei *btrittsgebäuden, kleinem Hof un? 2 Lichthöfen, Gemarkung Berlin, Kartenblati 41 Parzelle 73, 4 a groß, Grundsteuermutterrolle

Nutzungswert 14 500 4.,

Berlin, den 18. November 1916. Königliches Amtsgericht Berlin. Mitte. . 87. K. 86. 16.

13850) Zwarasyversteigerung. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in Berlin belegene, im Grundbuche

84,

Nr. 2624 zur Zeit der Eintragung des Ver⸗ steigerungsvermerks auf den Namen des Z mm rpolie g Ernst Wiegand in Berlin

; J. Berlin, Weonding Band 113 Blatt

eingetragene Grundstück am L 1. Dezember 1916. Vormittags 103 Uhr, durch

das unterzeichnete Gericht, an der Gerichts. stelle Brunnenplatz, 5 30, 1 Treppe, bersteigert werden. Das Grundstück, Vor. derwobnbaus mit Seitenflügel links und rechts, Quergebände und 2 Höfen, ist in Berlin, Toaostraße 79, belegen. Es um. faßt den Flächenabschnitt Kartenblatt 20 Parzelle 4*8 / 66, ist. 12 a 87 4m groß und in der Grundsteuermutterrolle und Gebäudesteuerrolle unter Nr. 6190 ein⸗ getragen. Jährlicher Nutzungewert 17000 . Der Versteigerungsvermerk ist am 22. No- vemher 1913 in das Grundbuch eingetragen. Berlin. den 22. Mai 1916.

Gewiß

N. 20, HGrunnenplatz. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Wedding. Abteilung 7.

(49344 Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwang⸗vollstreckung soll das in Lübarg beiegene, im Grundbuche von Läbars Band 19 Blatt 315 zur Zeit

der Eintragung des Versteigerungsvermerks

auf den Namen des Restaurateurg Ernst Wennrich in Waldmannslust eingetragene Grundstäck am 26. März 1917, Vor mittags EA uhr, durch das unter⸗ zeichnete Gericht, an der Gerichtsstelle, Brunnenplatz, Zimmer 30, 1 Treppe, ver⸗ steigert werden. Dat in Waihmanng!ust, Wa dmanng sirc ße 121 / 122 belegene Grund- stück enthält: a. Wohnhars mit Hoftgum und Hauegarten, b. Kegelbahn, e. Siall mit Waschkäche und Abort und um faßt

. i Def dell⸗ 1043539 des Kartenblatts 1

1a 998 4m Größe. Es ist in der Grundsteuermulterrolle des Gemeindebe rn ka

bzudesteuerrolle unter Nr. i58 mit einem

erlust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. dergl. 3. Verfäufe, Verpachtungen, n n, ꝛe. z

Dritte Beilage

Berlin, Freitag, den 1. Dezember

eingetragen. Der Versteigerungsvermerk ist am 15. Januar 1915 in das Grund⸗ buch eingetragen. Berlin, den 16. November 1916. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Wedding. Abteilung 7.

490931 Aufgebot.

Der Kaufmann Heinrich Hudtwalcker, allelniger Inhaber der Firma Hudtwalcker & Co. in Hamburg, Schwabenstr. 24, hat das Aufgebot der mit 40;ꝭ verzins— lichen Schuldverschreibung Nr. 124 der Creditbank Scherrebek, eingetragenen Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Hafipflicht, lautend über h00 4A, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 14. Juli 1917, Vor- mittags 10 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht anberaumten Aufgebots⸗ teimine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlogerklärung der Urkunde erfolgen wird.

Toftlund, den 23. November 1916.

Königliches Amtagericht.

49537] Bekanntmachung.

Der am 8. November 1916 unter Nr. 47 593 aufgebotene Wechsel ist nicht ausgestellt am 13. Juni 1914, sondern am 28. Jani 1914.

Berlin, den 27. November 1916.

Königliches 3 Berlin⸗ Mitte.

t. 84.

49635]. Bekanntmachung.

Gestohlen: Die Coupons über S6 1500, 5 oso 1. Deatsche Reichsanleihe Lit D Nr 29 8357 A 500, —, Lit. C. Nr 47 865 „1000, und M 500, —5 9 III. Deutsch Reichzanleihe Tit. D Nr. 3 316481 MS boo, -. Nachricht zu J.⸗Nr. 5816 1 1 16.

Charlottenburg, den 28. November

1916. Der Polizeipräsident. v. Hertzberg.

4895361 Verloren wurde die 5060 Deutsche Reichs⸗ anleibe von 1916 (4. K iegsanlethe) Lit C Nr 7986151 zu 1000 A samt ZIing⸗ scheinen ab Imuar 1917. München, den 27 November 1916. K. Poltzeidirektion München.

371361 Aufgebot.

Der von uns unterm 13 Dezember 1910 ausgefertigte, über Æ S849, lautende OHinterlegundsschein zu der Lebengversiche rung Nr. 198 397 über M 3000, auf das Leben des Herrn Hermann Doerks, Kaufmann in Steinfließ, geboren am 27. Juni 1865, ist abhanden gekommen. Der gegenwärtige Inhaber des Scheins wird aufgefordert, sich innen G Monaten bei uns zu melden, widrigenfalls der Schein für kraftlos erklärt und eine neue Auafertigung erteilt wird.

BerliLun, den 19. September 1916 Victoria zu Berlin Allgemeine Versiche⸗ rungs⸗Actien · Gesellschaft.

Thon, Dr. Utech,

Generaldirektor. Generaldirektor.

49349

Die von unserer Gesellschaft ausgestellte Volksversich⸗rung Police Nr. 517234 Christine Friedericke Wolf, Plauen i. V., it in Verlust geraten. Der gegenwärtige Policeninhaber wird aufgefordert, sich binnen 2 Monaten bei der Geiellschaft zu melden, andernfalls die Poltee für kraftlos erklärt wird.

Dresden, den 29. November 1916. (Wiener) Alllanz Lebens⸗ u. Renten⸗ Vers. Attten Ges. Filialdirektion Dresden,

Walpurgisstraße 2 JI.

418577 Der auf den Namen des Herrn Gustav Klinger,

Gutsbesitzer in Kal. Kämiontken, lautende Versicherungsschein Nr. 96163 unserer Gesellschaft soll abhanden ge—⸗ kommen sein. Wer sich im Besitze der Urkunde be⸗ findet oder Rechte an die Versicherung nachweisen kann, wird aufgesordert, sich bis spätestens

zum 1. Febrnar 1917

bei uns zu melden, widrtgenfalls wir dem

nach unseren Büchern Berechtigten eine

Ersatzurkunde ausstellen werden. Frankfurt a. M., den 23. November

1916. Provldentia Frankfurter Versicherungs Gesellschaft. Dr. Lab es. öfner.

149063 Die Police A 199239 über Æ 3000

Paul Bernhard

Kaufmann

abhanden gekommen. Alle Personen, welche Ansprüche aus

Versicherungssumme auf das Leben des Satze Schwientochlo witz, lautend, ist angeblich

Sffentlicher Anzeiger.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 30 5.

halb Monate von heute ab bei Ver. meidung thres Verlustes bei uns geltend zu machen.

Magdeburg, den 21. Oktober 1916.

Magdeburger Lebens- Versicherungs · Gesellschast.

L22242 Aufgebot.

Zum Zwecke der Kraftloserklärung wird auf Antrag der Glückschen Erben tin Wernsdorf das Schuldbuch Nr. 59 862 der F. Sparkasse Schleiz, lautend au Minng Giück in Wernsdorf, mit 7529 25 M Bestand vom 31. Dezember 1915, hiermit aufgeboten. Ueber das Buch ist die Zahlungssperre verhängt und die Fürstliche Sparkasse in Schleiz an—⸗ gewiesen worden, einem etwaigen Inhaber des Buches nichts auszuzahlen. Der In— haber dieses Sparkassenbuchs wid auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf Mitt woch, den 28. Januar 19127, Vorm. LO Uhr. anberaumten Auf- gebotstermin seine Rechte bei dem unter. zeichneten Amtegerichte, Zimmer Nr. 10, anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung erfolgt

Schleiz, den 5. Ini 1916.

Das Fürstliche Amtggericht. J. Thalemann.

493431 Aufgebot.

Am 209. Mai 1884 hat der Rechtganwalt Dr. v. Sikorski in Wusitz als Vertreter des Ackerwirtßz Michael Jagodzinskt in Kosztowo 300 4 Kapital und 75 4M Zinsen für den auf Kosztowo Blatt 5 Abteilung 111 N.. 1 elngetragenen Hypothekenglänbiger Mathias Jagodzinski in Kosztowo zwecks Herbeiführung der Löschung der Pon im Ytundbuche hinterlegt. Die Verzinsung ist am 1. Joent 1894 eingestellt. Die Hinterlegungsstelle in Wirsitz hat das Auf. gebot der mit Zinsen auf 467 50 4A auf gelaufenen Hinterlegungsmasse beantrag (z§ 27, 32 Hinterlegun gordnungg, g46 ff. 3. P. O.). Es ergebt die Aufford rung an alle Beteiligten, ihre Ansptüche und Rechte auf die Masse spätesseng in dem auf den 22 Fenbruagr Rgn7, Vor mittags 10 Uhr, vor dem unterzeich neten Gericht, Zimmer 13, anberaumten Lufgehoistermine anzumelden, widrigen. alls sie mt ihren Ansprüchen gegen die Staate kasse werden auggeschlossen werden. Wie sitz, den 20 November 1916.

Königliches Amtsgericht.

49346] Bekanntmachung.

ver Zuschneider Oantel Sturm aus Mannbeim hat das Auf ebot des verloren gegangenen Hypoth k nbrtefes üher die im Grun nhach für E elden Bl. 234 Abt 11 unter Ord. Nr. ? für die Spar, und Dar lehenstasse e. G. m. u H. in Erfelden für eine zu 45 9. H. verzinsliche Darlehens orde⸗ 1ung von 300 eingetragene Ovypothek be⸗ antragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Don uerstag, den 5. Juli 1917, Vormittags 9 Uhr, vor dem unter— zeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 9, an⸗ beraumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Groß Gerau den 23 November 1916

Großherzogliches Amtsgericht.

49347]

Der Schornstein fegrmeister Gotthilf Koch zu Treptow a. Toll. hat das Auf⸗ gebot der in der Grundsteuermutterrolle des Stat ezirks Trevtow a. Toll. unter Artikel 1249 eingetragenen Parzelle Karten⸗ blatt 3 Nr. 912/73 in einer Größe von 1a18 4m, Garten am Born, mit o, 23 Talern Grundsteuerreinertrag, be— antragt. Es werden daher alle Personen, die das Eigentum an der genannten Par⸗ zelle, ohne sich in d ren Besitz zu befinden, für sich in Anspruch nehmen, aufgefordert, ihre Rechte spätestenz in dem auf den 29. Januar REDI7I. Varrnittag 10 Uhr, vor dem Königlichen Amts. gericht ju Treptow a. Toll. anberaumten Aufgebotstermine amjumelden, widrigen⸗ falls ihre Ausschließung mit ihrem Rechte erfolgen wird.

Treptom a. Toll, den 26 Oktober 1916 Königliches Amtsgericht.

(49350 ö

Die Witwe Tiane Schlüter, geb. Voll⸗ stedt, in Kiel, Harmgstr. 26, hat beantragt, den verschollenen Jäger Carl Johann Friedrich Vollstedt, zuletzt enn. in Husum, für tot zu erklären. Der be— zeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich pätestens in dem auf den 26. Juni 1917, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichnejen Gericht anberaumten Aufgebots sermine zu melden, widrigen ˖ falls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder

dieser Versicherung zu haben glauben,

lährlichen Nutzungswerie von 26665 4

kübarg unter Artikel z01 und in der Ge—

werden hierdurch aufgefordert, sie inzer⸗

Tod des Verschollenen zu erteilen ver— mögen, ergeht die Aufforderung, späͤtesteng

6. Erwerbs⸗ und

zu machen. Dusum, den 24. November 1916. Fönigliches Amtsgericht Abt. 3.

(49351 AUufgebot.

Der Beamte Wilhel n Remers in Ham- hurg⸗Fuhlsbürt l, ale Vormund der Wiwe Ele Marie Wilhelmine Frasemann, geb. Kober, hat beantragt, die verschollenen 1) Johann F. Chr. 2. Kober, geb 5. Ap il 1830 in Lübtheen, 2) Andreas J CF. Kober, geb 9 April 1850 daselbst, 3 Otto F. W. tober geh. 26. Juni 1844 da selbst. 4 Marte J B. D. Kober, geb. 10. Dezember 1838 daselbst, sämtlich zu. letzt wohnhakt in Lübtheen, und deren etwaige Ahfömmlinge für tot zu er. klären. Die bezeichneten Verschollenen verden aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 20. Junt 1917, Vor mittags 9z Uhr vor dem unt rzeichneter Gericht anberaumten Aufgeboistermine zu melden, widrigenfalls die Todegerklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunf über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätesteng im Aufgebots termine dem Ge-

rich. Anjeige ju machen.

Luübtheen (Mecklenburg), ben 23. No- vember 1916. Großherʒogliches Amtsgericht.

493521

Die Amalie Roth Wwe., geb. Bürk, in Frankfurt a. M, Bergerstr. 234, und Rubine Diehl Wwe, geb. Fischer, in Frankfurt a. M., Kaiserbofstr 8, haben beantragt, die verschollene Anna Dorothea Remmele, geboren am 30 1II. 1858 in Heidelberg, Tochter des Wilbelm Remmele und seiner Ehefrau, Amalte geb. Bürk, zuletzt wohnhaft in Mannheim, für toi zu erklären Die bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf Freitag. den 15. Juni 1917, Vormittags IO Uhr, vor dem unter zeichneten Gericht, IJ. Stock, Zinme Ri. 111, anberaumten Aufgebotgtermine u melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunfi äber Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gerich! Anzeige zu machen.

Mannheim, 22. November 1916 Herichtsschreiber Gr. Amtsgerichts. 3. 7.

(493631. Aufgebot.

1ẽ Die Fran Aug iste Bastian, geh. Schlergky, in Wan debekr, ve treten durch die Rechtsanwälte Dres. Liedke und Kruse in Flensburg,

II. die Arbeiterfrau Marle Szabries, geb. Klaws, in Schmel;,

III. die Fischerwirisfrau Helarlette Pelerktz, geh. Jokatt, in Perwelk,

IV. die Acbeiteifrau Anna Matschkus, geh Ka vol, in G anbowischken

haben beantragt,

zu 1 den verschollenen Carl Friedrich Scha fky, zuletzt wohnhaft in Memel,

zu II den veischollenen Arbeiter Johann (JIents) Szabrtes, zuletzt wohnhaft in Sch mel,

zu 111 den verschollenen Fischerwiit Michel Peleitis, zuletzt wohnhast in Perwelk,

zu 1 den herschollenen A beiter, W hr mann Martin Maisckus, zuletzt wohn haft in Grambowischken, für tot zu erklären. Die bezeichneten Ver ˖ schollenen werden aufgefordert, sich vaͤtestens in dem auf den 5 Juni 1917. Vor mittags S Ur, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 47, anberaumten Aufgehotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auykunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen ergeht die Aufforderung, svätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. Memel. den 18. Nevember 1916.

Königlich 8s Amtagericht.

49354 Aufgebot. Die Katbaringa Neumann, geborene Köppel, Ehefrau deg Ta ners Peter Nen mann in Speckbronn, Gemeinde Sucht (Lothringen), hat beantragt, den ver schollenen Peter Neumann, ihren Ehe—⸗ mann, zuletzt wohnhast in Speckbronn, He⸗ meinde Sucht, für tot zu erklären. Der 6 Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf Donnerstag den 15 Februar 1917, Vormittags O Uhr, vor dem unterzeichneten Gertcht, im Sltzungssaale, Zimmer Nr. 6, anbe— raumten Aufgebot termine zu melden widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, späte⸗ steng im Aufgebotstermine dem Gericht Anjelge zu machen.

Rohrbach, Kr. Saargemuünd, den

25. November 1916. Kaiserliches Amtsgericht.

7. Niederlassung ꝛc. von 8. Unfall und Invaliditats. 2c. Versicherung 9. Bankausweise.

im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatzanzeiger.

Wirtsch tsgenossens aften. e ,

(49356

f

Die ledige Adele Flemming, zuletzt wohnhaft in Hirschberg i. Schl, ist am 29. Februar 1916 gestorben Ihre Eiben sind unbekannt. Die unb kannten Erben werden hiermit aufgefordert, ibre Grb-= rechte spätestens bis zum 15. Mürz 19417 bet dem hiestgen Königlichen Amtsgericht, Wilbelm straße, anzumelden, widrigen alls festgestellt wird, daß ein anderer ges'tzlicher Erbe als der Köntg⸗ lich Preußische Fiekas micht vorhanden ist.

Htrschberg i. Schl, den 21. No⸗ vember 1916.

Königliches Amtsgericht.

(49355 Aufgebot.

Der Justtzrat Hermann Pogner in Berlin W 10, Matthätkischstr. 16, hat als Nachlaßpfleger der am J. Mal 1916 in Berli, Pre zlauer Aller 207, ver⸗ sto benen Wwe Malie Arndt, geb. Schmidt, das Aufgehbotsverfahren zom Zwecke der Autzschließung von Nachlaß gläuhtgern beantragt. Die Nachlaß⸗ gläubiger werden daber aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß der ver⸗ storbenen Witwe Ma ie Arndt, geb. Schmidt, spätestens in dem auf den 27. Januar 1917, Vormittags EH Uhr, vor dem unterzeichneien Gericht, Neue Friedrichstr. 13. 14, 1II. Stockwerk, Zimmer 106108, anberaumten Auf⸗ gebots termine bei diesem Gerichte anzu⸗ melden. Die Anmeldung hat die An⸗ gabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung ju enthalten. Urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können unbe⸗ schadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus e, n, ,, Vermãchtnissen und Auflagen berucksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedi⸗ gung verlangen, als sich nach Befriedi⸗ gung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet lhnen jeder Eibe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erhteil , 6 der , . ür die Gläu aus rechten, Vermächtnissen und Auflagen sowte für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn ste Rich nicht melden, nur der Rechtgnachteil ein, daß jeder Erbe hnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbmdlig keit haftet.

Berlin, de⸗ 14. Nopember 1916. Königliches re, Berlin Mitte. . z. ö.

49569

Der Rechtsanwalt Albert Richard Herr⸗ mann in Leipzig, die Postbeamtin Ella Agnes Herrmann in Pirna und die Kranken—⸗ schw ster Gäsabeih Anna Herrmann in Erfurt haben als E ben des am 13. Sep⸗ iember 1916 in Dresden, Bernbard⸗ straße 28, verstorbenen Kaufmanng Heinrich E uard Alfred derrmann das Aufgebotg⸗= verfahren zum Zwecke der Ausschließung von Noch laßgläubigern beantragt. Die Nachlaß⸗ gläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des ver⸗ storbenen verrmann spätestens in dem auf den 80. Januar 1917, BVor⸗ mittags II Utr, vor dem unter⸗ zeichneten Gertcht, Lolhringer St aße 15, 1, Zinmer 118, anberaumten Aufgebots⸗ termine bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegen⸗ standes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Absch irt beizufügen. Dte Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflicht- teilsrechten, Vermächtnissen und Auf⸗ lagen beruͤcksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung ver⸗ langen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nachlafses nur für den seinem Frbteil ennprechegden Teil der Verbindlich kett. Für die Gläubiger aus ann, Vermächtnissen und Auf. agen sowie für die Gläubiger denen die Erhen unbeschränkt haften, tritt, wen sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbienl k Teil der Verbindlichkeit afte Dresden, den 29. November 1915. Königliches Amtsgericht Abt. III.

490 68

Der Rechtganwalt Siegfried Georg Rosen kran bier hat ale Nachlaßvfle er für die Eiben des am 10. Janun 19807 in Dresden, Lelpziger Straße 78, ver- storhenen Wagenfabeikan ten Karl Johann Theodor Cbristovh Stoll das . der Nachlaß läubiger beantragt.

orderung an den Nachlaß des

mäß werden alle diesentgen, denen eine . i rblassers zusteht, hierdurch nuf .